Ole-Christopher Plambeck
Ich war eigentlich da stehengeblieben, um einen Blick in die Zukunft zu richten. Ich glaube, dass es noch einmal ganz wichtig ist, zu betonen, dass es das, was wir erlebt haben, jetzt alle sieben Jahre geben wird. Denn alle sieben Jahre wird es einen neuen Hauptfeststellungszeitpunkt geben, das nächste Mal am 1. Januar 2029. Was wir vor uns haben und was das unbedingte Ziel sein muss, ist, dass zukünftig die Daten, die wir benötigen, bereits von staatlicher Stelle über Schnittstellen digital zusammengetragen werden. Ich wünsche mir, dass die zukünftigen Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide per Amtsveranlagung zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt erfolgen. Das wäre dann wirklich bürokratiearm. Ich glaube, dass man das in dem Bereich auch gut hinkriegen kann. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
