Martin Habersaat
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! „Menschenrechte – nur Worte auf Papier?“ – Das ist die Überschrift eines Artikels von Antonia Außerehl in der Krabbe. Wem die Krabbe jetzt nicht geläufig ist – Herr Kumbartzky kennt sie –: Das ist die Schülerzeitung der Schule am Meer in Büsum. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Ah!) Für den Artikel bekam die Neuntklässlerin einen Sonderpreis beim aktuellen Schülerzeitungswettbewerb. Der Artikel beginnt so: Diese Rechte stehen jedem Menschen einfach nur aufgrund seines Menschseins zu und sollen vor allem die Menschenwürde bewahren. Eine Würde beschreibt im Allgemeinen, dass etwas immer den gleichen Wert besitzt. Somit ist jeder Mensch gleich wertvoll, egal, ob man arm oder reich ist, egal, welches Geschlecht, welche Religion, welche Herkunft man hat, welche Sprache man spricht oder welche Hautfarbe man besitzt. Wir sind alles Menschen, wir sind alle gleich und doch sind wir alle so verschieden und individuell. Erst durch die Menschenrechte ist es uns möglich, ein freies und selbstbestimmtes Leben führen zu können. (Beifall ganzes Haus) Dieser Beifall gilt zu Recht Antonia, 9. Klasse – großartig. Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. 1965 legte man mit der Anti-Rassismus-Konvention nach. Die besagte im Kern, dass die Menschenrechte auch für Menschen gelten, die nicht weiß sind. 1979 folgte die Frauenrechtskonvention. Kernaussage: Auch Frauen sind Menschen und haben Menschenrechte. 1989 kam die Kinderrechtskonvention. Sie können sich den Inhalt denken: Auch Kinder sind Menschen, und auch Kinder haben Menschenrechte. (Beifall ganzes Haus) Und 2006 schließlich besagte die Behindertenrechtskonvention, auch Menschen mit Behinderung sind Menschen und haben Menschenrechte. Und Inklusion ist ein Menschenrecht. (Beifall ganzes Haus) Eigentlich war schon 1948 schon alles klar. Allein, das wollten nicht alle wahrhaben. Auf Antrag von SPD und SSW hat die Landesregierung einen Bericht zur Inklusion an den Schulen in Schleswig-Holstein vorgelegt. Es ist der vierte Bericht dieser Art nach 2011, 2014 und 2020. Dafür allen, die daran mitgearbeitet haben, vielen Dank. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW) Bereits im Bericht 2020 wurde deutlich, dass die Bildungsministerin Prien das Leitbild der inklusiven Schule aufgegeben hatte. Das belegen nun auch die Zahlen: In Verantwortung der CDU steigt die Exklusionsquote, also die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, die nicht inklusiv beschult werden, kontinuierlich an. Lag deren Anteil 2017/2018 noch bei 29,8 Prozent, waren es im Schuljahr 2022/2023 bereits 33,1 Prozent. Das geht zwar nicht aus dem Bericht der Ministerin hervor, aber aus einer Kleinen Anfrage zu diesem Bericht. Frau Prien, es ist in Schleswig-Holstein seit vielen Jahren Konsens, dass es bei der Inklusion auf die Qualität ankommt und nicht auf die Quantität. Es war aber auch Konsens, dass das Ziel durchaus die Umsetzung der UN-Konvention ist: (Beifall SPD) die Umsetzung eines Menschenrechts. Eine Steigerung der Exklusionsquote in einzelnen Jahren wäre keine Nachricht. Eine Diskussion über Nachkommastellen würde ich mit Ihnen auch nicht führen, aber hier handelt es sich offenbar um eine gewollte Umkehr des Trends. Hier vernachlässigt die Landesregierung ein Menschenrecht, meine Damen und Herren. (Beifall SPD) Mit dem Leitbild der Inklusiven Schule, erstmals zu finden im Inklusionsbericht 2014, wurde auf das Bemühen der Landesregierung abgestellt, die Schulen Stück für Stück besser auszustatten, bis sie schließlich in der Lage wären, alle ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler so gut wie möglich zu fördern. Bereits Bildungsministerin Ernst gab eine Studie in Auftrag, was dafür an den Schulen nötig wäre. Niemand hat je behauptet, die Schulen hätten schon alles, was sie dafür brauchen. Dieser nunmehr acht Jahre alten Studie folgt Frau Prien noch heute. Auf dem Papier gibt es einen Stellenzuwachs von 70 Lehrkräften für Sonderpädagogik im Jahr. In der Praxis können diese aber leider nicht alle besetzt werden. An anderen Stellen gibt es nicht einmal auf dem Papier Fortschritte. (Martin Habersaat) Bereits 2020 empfahl ein Gutachten der damaligen Landesregierung die Ausweitung der Schulassistenz und Reformen bei der Schulbegleitung. Beides wird nun seit Jahren vorbereitet, ohne dass sich in der Praxis flächendeckend etwas verbessert hätte. Noch immer gibt es keinen Schlüssel für Schulsozialarbeit an unseren Schulen, und noch immer gibt es Schulsozialarbeit nicht an allen Schulen in Schleswig-Holstein, um nur ein Beispiel zu nennen. Von den 85 Förderzentren in Schleswig-Holstein sind nur 47 genehmigte Offene Ganztagsschulen. Das hat in der Praxis Folgen für das Leben von Familien in Schleswig-Holstein. Mancherorts ist der Förderunterricht um 11:20 Uhr beendet. Um 11:20 Uhr müssen die Eltern ihre Kinder von der Schule abholen. Ein Kind mit Förderbedarf und die Ausübung eines Berufes schließen einander an vielen Orten in Schleswig-Holstein aus. (Beate Raudies [SPD]: Und das im Jahr 2024!) Das gilt leider auch noch viel zu oft für eigentlich inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, die Ganztagsangebote zwar theoretisch annehmen dürfen, aber in der Praxis funktioniert es dann doch nicht, entweder wegen Schwierigkeiten bei der Schülerbeförderung oder mangels Schulbegleitung am Nachmittag. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, Sie stärken die Inklusion nicht kontinuierlich. Von „weiter stärken“, wie Sie Ihren Antrag überschrieben haben, kann deshalb leider keine Rede sein, und schon allein das wäre ein Grund für einen Änderungs- oder Alternativantrag. (Beifall SPD) Ich möchte gern auf den ersten Punkt Ihres Antrages etwas ausführlicher eingehen. Da geht es um den Runden Tisch Inklusion. Dessen Wiederaufnahme wollen Sie „wie geplant fortsetzen“. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: eine Wiederaufnahme wie geplant fortsetzen. Der hat von 2012 bis 2017 erfolgreich stattgefunden. Meine Damen und Herren, den nehmen Sie seit 2017 wieder auf. (Beifall SPD und vereinzelt SSW) In Wirklichkeit tagt der Runde Tisch kaum noch. Den Beteiligten wird nicht einmal mehr eine Vorstellungsrunde gegönnt, bevor das Ministerium auf „Senden“ schaltet. Die Landesbeauftragte als Mitgastgeberin meldete sich zuletzt nicht einmal mehr zu Wort. Vom konstruktiven Diskursgremium zum Verkündungsorgan: Das ist doch traurig. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Allgemeinbildende Schulen wollten in den vergangenen Jahren gerne Sonderpädagog_innen als Koordinatoren in die Schulleitung holen. Allein, sie durften nicht. Ich habe mit Freude gelesen, dass in Ihrem Antrag nun vorgesehen ist, dass sie künftig doch dürfen. Das ist schön. Man fragt sich: Warum nicht vorher? – Aber immerhin. Die Besoldungsstruktur der Schulleitungen der Förderzentren ist auch so ein Ding. Sie wollen das gern ändern. Das ist gut, das muss nämlich geändert werden. Das wollen Sie aber schon seit fünf Jahren ändern. Es stand schon in Ihrem letzten Inklusionsbericht, dass Sie das ändern wollen. Nichts ist passiert – nichts. Bevor Sie also weiter stärken, fangen Sie mit wieder stärken an! Antonia Außerehl beendet ihren Artikel zu den Menschenrechten mit einem Aufruf: Kenne deine Rechte, setze dich für sie ein und bleibe Mensch! – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und vereinzelt SSW)
