116. Sitzung (WP20)
20.03.2026 · 162 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (31)CDU (20)FDP (16)SSW (11)GRÜNE (8)
Einen wunderschönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung und begrüße Sie alle ganz herzlich. Ich darf Ihnen mitteilen, dass krankheitsbedingt heute einige Abgeordnete nicht bei uns sein können: von der CDU-Fraktion die Abgeordnete Seyran Papo und der Abgeordnete Sönke Siebke sowie von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Jasper Balke und von der Landesregierung Ministerin Dr. Silke Schneider. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Aufgrund auswärtiger Verpflichtungen ist heute von der Landesregierung Ministerin Cornelia Schmachtenberg abwesend. Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung haben sich folgende Abgeordnete heute abgemeldet: für den ganzen Tag Uta Röpcke und Lukas Kilian, ab 11:30 Uhr Andreas Hein und ab 12 Uhr Christian Dirschauer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, und zwar Mitglieder des Bundes Deutscher Nordschleswiger aus dem Ortsverein Tingleff. – Herzlich willkommen hier im SchleswigHolsteinischen Landtag! (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 33 und 34 auf: Gemeinsame Beratung a) Qualität von Forschung, Lehre und Transfer sichern Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4220 Hochschulfinanzierung verlässlich gestalten Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4268 b) Mündlicher Bericht zur Lage an den Hochschulen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4222 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Dann verfahren wir so. Ich erteile das Wort für die Landesregierung der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke. – Bitte schön. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Hochschulen sind entscheidend für die Entwicklung unseres Landes – wissenschaftlich, gesellschaftlich und wirtschaftlich. Mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2026 bis 2029 haben wir einen verlässlichen Rahmen für die Hochschulentwicklung geschaffen – unter schwierigen Bedingungen, aber gemeinsam und zukunftsorientiert. Wir garantieren eine transparente Hochschulfinanzierung und sichern Forschung und Lehre auf weiterhin hohem Niveau ab. (Christopher Vogt [FDP]: Schön wär’s!) Ich erinnere auch gerne daran, dass wir die Hochschulbudgets schon in der Vergangenheit bedeutend gestärkt haben, weshalb die Hochschulen heute über eine gute Ausgangslage verfügen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Das mag sein, ja. – Von 2020 bis 2025 konnten wir die Gesamtsumme, die wir zur Verfügung gestellt haben, um rund ein Viertel – 25 Prozent – steigern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Basierend auf den aktuellen Empfehlungen des Wissenschaftsrats haben wir einen Hochschulvertrag abgeschlossen, der die strategischen Ziele der Schul- und Wissenschaftspolitik in Schleswig-Holstein beschreibt. Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre wurde strukturell in diese Vereinbarung integriert. Darüber hinaus übernehmen wir einen weiteren Baustein zur Gesamtfinanzierung der Hochschulen, nämlich die Besoldungs- und Tarifsteigerung. Ja, ich weiß: Das ist in Schleswig-Holstein selbstverständlich geworden, und das ist auch gut so, aber es ist bei Weitem nicht überall in der Republik so. Deswegen finde ich es wichtig, dass wir es auch an dieser Stelle noch einmal betonen. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zugleich verzichten wir darauf – auch im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, die in dieser wirtschaftlich angespannten Situation die Hochschulen gezwungen haben, ihre Rücklagen aufzulösen –, (Lachen Beate Raudies [SPD]) die Hochschulen dazu zu verpflichten, dies zu tun. Wir greifen auch hier in die Rücklagenentwicklung nicht ein. (Christopher Vogt [FDP]: Ist ja auch nicht schlecht! – Beate Raudies [SPD]: Das stimmt ja nicht!) – Das stimmt. – Wir bieten damit stabile Arbeitsund Forschungsbedingungen für die Hochschulen. Unser Engagement zeigt sich zum Beispiel in der Lehrkräftebildung auch in Zahlen. Von 2022 bis 2027 erhalten die Lehrkräftebildenden Hochschulen zur Maßnahmenfinanzierung der Allianz für Lehrkräftebildung 16 Millionen Euro. Zudem finanziert das Land die Geschäftsstelle mit 0,2 Millionen Euro pro Jahr. Im aktuellen Hochschulvertrag für die Allianz ist ein jährliches Budget von bis zu 3,5 Millionen Euro ab dem Jahr 2027 vorgesehen, von dem alle Lehrkräftebildenden Hochschulen partizipieren werden. Zusätzlich werden bis zum Jahr 2030 rund 0,2 Millionen Euro aus dem Zukunftsvertrag bereitgestellt, um die Professur Pflegepädagogik an der CAU zu verstetigen. Mit anderen Worten: Wir schaffen neue Schwerpunkte und reagieren damit auf gesellschaftliche und wissenschaftliche Entwicklungen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der Novelle des Lehrkräftebildungsgesetzes wurde Deutsch als Zweitsprache als Schulfach eingeführt. Im Haushalt 2026 konnten wir Mittel für die EUF bereitstellen, um einen entsprechenden Lehramtsstudiengang einzurichten. Das zeigt: Wir reagieren auf zusätzliche Bedarfe, und qualifizierte Lehrkräfte werden in unserem Land systematisch und bedarfsgerecht ausgebildet. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Noch ein paar Worte zum Hochschulbau. Für Bau, Sanierung und Modernisierung haben wir alleine in den letzten vier Jahren über 1 Milliarde Euro für laufende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Mir ist bewusst, dass wir den Sanierungsstau nicht vollends auflösen, aber mit diesen Investitionen wurde die Infrastruktur spürbar modernisiert. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8665 (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Zugleich belegt die Entwicklung der genehmigten Nachträge, dass das Land auch unter schwierigen Rahmenbedingungen Verantwortung übernimmt. Trotz steigender Baupreise und notwendiger Haushaltskonsolidierung haben wir von 2020 bis 2025 Kostensteigerungen von über 459 Millionen Euro aufgefangen. Das ist ein klares Bekenntnis, die Infrastruktur unserer Hochschulen zukunftsfest aufzustellen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das betrifft auch das geplante KI-Rechenzentrum an der Universität zu Lübeck. Dieser digitale Tresor soll sensible Patientendaten verwalten, um die medizinische Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln, und er ermöglicht auf sehr hohem Standard, KI-generierte Daten auszuwerten und zu beschaffen. Das Land unterstützt den Betrieb tatkräftig allein bis zum Jahr 2029 mit 2 Millionen Euro, aber auch darüber hinaus. Damit konnten 29 Millionen Euro Bundesmittel eingeworben werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das zukünftige Leistungselektronische Anwendungszentrum an der HAW Kiel wird mit rund 15 Millionen Euro gefördert – aus EFRE- und aus Landesmitteln. Das haben wir gemeinsam mit dem Ministerien für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus sowie Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur auf den Weg gebracht. Auch dafür herzlichen Dank, dass wir hier gemeinsam diese Struktur an der HAW stärken könnten. Nun wird es darum gehen, Innovationen aus dem Forschungslabor schneller in die Praxis zu bringen. (Beifall Wiebke Zweig [CDU]) Meine Damen und Herren, gerade für ein Land wie unseres, das auf die enge Verbindung von Wissenschaft und Praxis angewiesen ist, sind leistungsfähige Hochschulen mit eigenen Forschungsprofilen unentbehrlich. Deswegen haben wir Forschung und Transfer stärker in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen und im Hochschulvertrag verankert. Gemeinsam mit allen neun Hochschulen und auf Basis der Empfehlungen des Wissenschaftsrates haben wir unter anderem einen Handlungsplan Transfer und einen Handlungsplan Forschung beschlossen. Wir haben uns hierbei auf vier Ziele für die Zukunft verständigt: Drittmitteleinwerbungen steigern, Forschungsleistungen dokumentieren, Forschungspro- (Ministerin Dr. Dorit Stenke) file weiterentwickeln und Forschungskooperationen ausbauen. Das Monitoring dazu zeigt, dass wir gegenüber der vergangenen Vereinbarungsperiode von 2020 bis 2025 bereits deutlich mehr Bestandteile in die Vereinbarungen aufgenommen haben, zum Beispiel feste Kennzahlen zu den Drittmitteln, Kennzahlen zu den Forschungsprojekten und die qualitative Leistungserwartung. Hier wurden klare Vereinbarungen über Leistungserwartungen getroffen, und diese werden dann entsprechend abgerechnet werden. Einige Sofortmaßnahmen aus dem Handlungsplan Forschung zeigen schon jetzt Erfolge. Mit dem Ideenfonds fördern wir die Profil- und Schwerpunktbildung der staatlichen Hochschulen. Anschubfinanzierungen unterstützen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Schleswig-Holstein in dem so wichtigen Wettbewerb um nationale Drittmittel und Preise. Im Jahr 2025 standen im Ideenfonds insgesamt 760.000 Euro für die Anschubfinanzierung zur Verfügung. Wir führen das auch in 2026 fort. Zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler konnten mit ihren so geförderten Anträgen zum Beispiel Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft einwerben, etwa für so wichtige Graduiertenkollegs, die auch den Studierenden zugutekommen. Gleichzeitig haben wir Kooperationen zwischen Hochschulen und nationalen sowie europäischen Partnern systematisch ausgebaut und damit die Forschungsförderung gestärkt. Auch die Exzellenzcluster sind eine wichtige Säule im Forschungssystem, die wir umfassend unterstützen. PMI erhält seit dem letzten Jahr dauerhaft eine ergänzende Grundausstattung von 2 Millionen Euro pro Jahr. ROOTS, die Konnektivität von Gesellschaft, Umwelt und Kultur in vergangenen Welten, erhält seit diesem Jahr ergänzend 1 Million Euro pro Jahr. Und Sie wissen, dass beide Cluster sehr erfolgreich waren und weiterhin sind. PMI hat vor allen Dingen in der gendergerechten Medizin herausragende Ergebnisse geliefert und in Forschung und klinischer Anwendung internationale Beachtung gefunden. ROOTS erforscht Phänomene der menschlichen Vergangenheit über wissenschaftliche Grenzen hinweg und pflegt ein internationales hochanerkanntes Netzwerk. Meine Damen und Herren, diese Vereinbarungen bilden die sichere Grundlage, auf der unsere Hochschulen heute stehen und von der sie sich morgen in Richtung Zukunft weiterentwickeln für Bildung und exzellente Lehre, für freie Forschung und Forschungskooperationen, national und international, (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 für den Wissens- und Technologietransfer in Wirtschaft und Gesellschaft. Das ist verantwortungsvolle Hochschulpolitik. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Vielen Dank, Frau Ministerin, für den Bericht. – Die vereinbarte Redezeit wurde um drei Minuten und 45 Sekunden ausgeweitet, was jetzt auch den Fraktionen zur Verfügung steht. Ich eröffne die Aussprache. Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit ihrem ersten Satz lag die Ministerin heute richtig. Die Hochschulen sind von enormer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes. Das gilt bei Weitem nicht nur für die wirtschaftliche Entwicklung, aber eben auch ganz besonders. Es ist wirklich schön, wenn Minister Madsen in bundesweiten Talkshows mehr Innovation fordert. Aber wenn denn die Regierung, in der er für die Wirtschaft zuständig ist, das genaue Gegenteil macht, dann ist das wirklich bitter, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wir machen uns große Sorgen um den Hochschulstandort Schleswig-Holstein, den CDU und Grüne durch ihre falsche Schwerpunktsetzung massiv gefährden. Die Uni Flensburg hatte bereits Mitte des letzten Jahres eine Wiederbesetzungssperre beim Personal verhängen müssen. Die einzige Volluniversität des Landes, die Kieler Christian-AlbrechtsUniversität, musste dies nun auch Ende Februar tun. Die Uni will damit in den nächsten neun Monaten rund 150 bis 200 Stellen und rund 8 Millionen Euro einsparen, weil die Koalition bei ihr kürzt, obwohl die Betriebskosten ständig steigen. Die Inflation macht auch bei den Unis keinen Halt, und die vielen alten Gebäude, gerade an der CAU, verursachen enorm hohe Energiekosten. Sie versprechen, unser Bundesland bis 2040 klimaneutral machen zu wollen. Dabei gibt es allein schon an der Christian-Albrechts-Universität einen Sanierungsstau von bald 1 Milliarde Euro. Wenn man sich die immensen Kostensteigerungen bei den aktuellen Sanierungsmaßnahmen der GMSH an der Kieler Leibnizstraße und beim Flensburger (Christopher Vogt) Audimax anschaut, stellt man fest, das ist wirklich schwierig. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es war ein großer Fehler, dass Sie entschieden haben, dass der Hochschulbau von den Infrastruktur-Sonderschulden des Bundes so gut wie gar nicht profitieren soll. Der Qualitätsverlust bei Forschung, Lehre und Transfer droht nicht mehr, er findet längst statt. Der Personalabbau an diesen beiden wichtigen Unis erfolgt nicht nach irgendeinem gearteten sinnvollen Konzept. Eine Wiederbesetzungssperre bedeutet, dass der Personalabbau komplett nach dem Zufallsprinzip stattfindet, komplett, also völlig planlos. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Auch die Verwaltung der Hochschulen ist vom Personalabbau massiv betroffen, für die die Studierenden neuerdings Gebühren zahlen müssen, um eine 7-Millionen-Euro-Kürzung in der Landesregierung zu kompensieren. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie die Ministerin und die Koalition angesichts dieser dramatischen Entwicklung von Planungssicherheit und von verlässlichen Rahmenbedingungen sprechen können. Das schwankt doch mittlerweile zwischen Realitätsverlust und Zynismus. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wenn alles so wunderbar wäre, wie die Ministerin gerade erklärt hat, dann würden wir hier nicht stehen. Hintergrund dieser dramatischen Entwicklung sind die Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2026 bis 2029, die Sie erst vor wenigen Wochen beschlossen haben. Der begonnene Abbau von Personal geschieht nicht zufällig, sondern ist eine politische Entscheidung dieser Koalition. Die Opposition und die Hochschulen hatten Ende des letzten Jahres massiv davor gewarnt. Es hat sie nicht interessiert, und jetzt tritt genau das ein, wovor wir vor wenigen Wochen gewarnt haben. (Beifall FDP, SPD und SSW) Frau Ministerin, Sie haben mit vielen Zahlen um sich geworfen und suggeriert, es passiert ganz viel, es wird hier mehr Geld gegeben und da mehr Geld gegeben. Da muss man nur mal in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen reinschauen. Trotz leicht steigender Bundesmittel beim Thema ZSL sieht es so aus: 2026 bekommen die Hochschulen 261 Millionen Euro, 2029 253 Millionen Euro, also insgesamt 8 Millionen Euro weniger. Wie sie da angesichts der dramatisch steigenden Kosten irgendwie Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8667 noch hinkommen sollen, das erschließt sich mir nicht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie haben nicht nur faktische Kürzungen beschlossen, sondern die Mittelverteilung auch innerhalb der Hochschullandschaft ausgerechnet zulasten der lehramtsbildenden Universitäten in Kiel und Flensburg verändert. Es ist also auch kein Zufall, dass diese beiden Unis als Erstes in ernste Schwierigkeiten geraten. Darunter leidet nun auch die für das Land selbst elementar wichtige Lehrkräfteausbildung, die im bundesweiten Vergleich eh schon unterfinanziert war und bekanntermaßen auch nicht gerade für das Einwerben von Drittmitteln geeignet ist. Damit vollbringen Sie das politische Kunststück, dass Sie mit einer Maßnahme gleich zwei Kernaufgaben des Landes, die Schulbildung und die Wissenschaft, massiv beschädigen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das Problem dieser Koalition ist aus meiner Sicht: Es wird die Bedeutung der Hochschulen für das Land zwar immer betont, aber in Wahrheit völlig verkannt. Die Hochschulen haben in dieser Koalition keine nennenswerte Lobby. Die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im vergangenen Monat war da wirklich bezeichnend. Ich frage mich bis heute: Was hätte wohl der damalige hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Günther, dazu gesagt, wenn Wara Wende hier so etwas vorgetragen hätte wie er und seine Wissenschaftsministerin? (Beifall FDP, SPD und SSW) Wir fordern Sie mit unserem Antrag auf, diese hochschulpolitische Irrfahrt schnellstmöglich zu beenden und unsere Hochschulen nicht weiter zu beschädigen. Der Ruf des Standortes leidet, und der Braindrain aus Schleswig-Holstein wird verstärkt, wenn immer mehr kluge Köpfe abwandern. Kurs halten ist hier der falsche Weg. Wie im Februar bei den Lehrerstellen müssen Sie Ihren Kurs auch hier dringend korrigieren. Das Geld im Landeshaushalt wäre vorhanden, wenn man es denn politisch will. (Beifall FDP, SPD und SSW) Der Bericht der Ministerin und leider auch der Alternativantrag der Koalition zeigen, dass sie die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt haben. Das ist wirklich eine hochschulpolitische Bankrotterklärung, die sie uns hier vorlegen. Von April bis Juni wird die Uni Kiel übrigens im Zuge der Exzellenzstrategie begutachtet werden. Da kommen internationale Gutachter und schauen sich die CAU an. (Christopher Vogt) Ich sage mal so: Sollte die Uni trotz des aktuellen Chaos erfolgreich sein, würde sie in den nächsten sieben Jahren jährlich zwischen 10 und 15 Millionen Euro erhalten – jedes Jahr! Dass Sie dies mit Ihren Kürzungen gefährden, macht mich schon einigermaßen fassungslos. Die Uni ist schon mehrfach in diesem Wettbewerb gescheitert. Sollte dies nun erneut der Fall sein, hat die Landesregierung diesen Misserfolg ganz alleine zu verantworten. (Beifall FDP, SPD und SSW) In Ihrem Antrag betonen Sie, dass das Land weiterhin die Kosten für Tarifsteigerungen übernimmt. Alles andere wäre ja auch noch schöner, meine Damen und Herren. Wie sollten die Hochschulen dies bei ihrer knappen Finanzierung auch noch stemmen können? Denn die Rücklagen sind zunehmend aufgebraucht. Sie hatten übrigens bereits vor zwei Jahren mit Verweis auf diese Rücklagen erste Kürzungen vorgenommen. Die ZSL-Mittel machen an der Uni Flensburg übrigens ein Drittel des Etats aus. In diesem Bereich werden die Tarifsteigerungen nicht übernommen. Auch das ist ein Problem. Während Sie nun die Landesfinanzierung kürzen, fordern Sie interessanterweise den Bund auf, die ZSL-Mittel über 2027 hinaus zu dynamisieren. Es soll also mal wieder der Bund richten. Kümmern Sie sich endlich selbst angemessen um Ihre eigenen Hochschulen. Es ist eine Landesaufgabe, eine elementare Kernaufgabe des Landes. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es spricht leider auch Bände, dass mehrfach eine Novelle zum Hochschulgesetz angekündigt wurde, die noch immer nicht vorliegt. Wie man hört, wird auch diese eine herbe Enttäuschung für die Hochschulen werden, weil sie den Herausforderungen der Hochschulen nicht ansatzweise gerecht werden wird. So hört man es von allen Seiten. Unsere Hochschulen müssen arbeitsfähig bleiben, und sie brauchen endlich wieder eine gute Perspektive. Frau Ministerin, Sie haben die Empfehlung des Wissenschaftsrates angesprochen. Wir gehören wahrscheinlich zu den wenigen Menschen, die die Empfehlung des Wissenschaftsrates gelesen haben. Der Wissenschaftsrat fordert mehr Strategie, mehr Profilbildung und vor allem mehr Investitionen in den Bau und in die Hochschulen selbst. Das ist das Gegenteil von dem, was Sie hier machen. (Beifall FDP, SPD und SSW) (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD hat heute einen mündlichen Bericht zur Lage an den Hochschulen beantragt. Aus meiner Sicht war bedauerlich, Frau Ministerin, dass die aktuellen Einstellungsstopps an den Hochschulen in Ihrem Bericht überhaupt nicht vorkamen. Sie haben eigentlich ein Wolkenwunderland vorgetragen. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf: So ist es!) Die FDP hat einen Antrag vorgelegt, mit dem sie die Landesregierung beauftragt, die Gespräche zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen wieder aufzunehmen, um Personalabbau und Qualitätsverlust bei Forschung, Lehre und Transfer zu stoppen. „Diese Anträge sind notwendig, weil die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen vor einem politischen Scherbenhaufen stehen, den ihnen eine völlig überforderte Ministerin und ein überheblicher und durchsetzungsschwacher Ministerpräsident bereitet haben.“ (Zurufe CDU: Oh!) – Keine Sorge, das ist nicht mein Ton. Ich habe mich auch wie Christopher Vogt gefragt: „Was hätte wohl Daniel Günther als Hochschulpolitiker in so einer Situation gesagt?“, und das war gerade ein Zitat von Daniel Günther aus einer hochschulpolitischen Debatte. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zurufe FDP: Ah!) Da konnte man das Wort Schwachsinn lesen. Da konnte man von billigen Küsschen von ver.di-Vertreterinnen lesen, meine Damen und Herren. Da konnte man sehen, wie traumatische Erfahrungen, Kindheitserfahrungen der Ministerin gegen diese ins Feld geführt wurden. Man fand sogar das Zitat: Ich bin ja froh, dass es noch die Staatsanwaltschaft gibt, denn da können Sie sich vor dem Dialog nicht drücken. Diese Staatsanwaltschaft ist heute im Kabinett angekommen, Herr Günther. Sie haben Frau Heß ins Kabinett geholt, und da können Sie gemeinsam über alte Zeiten sprechen. (Martin Habersaat) (Beifall und Heiterkeit SPD) Wichtig wäre mir allerdings, dass Sie gelegentlich einen Blick nach vorne werfen, denn vor uns liegen große Probleme. Sie haben der Regierungserklärung, die Sie im letzten Monat gehalten haben, den Titel „Stark von Anfang an: Mit bester Bildung und Betreuung“ gegeben. Beste Bildung ist ein Superlativ. Ich bin Deutschlehrer, und ich habe ein Faible für so etwas. (Heiterkeit FDP – Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Wenn man einen Superlativ behauptet, meine Damen und Herren, dann sollte man auch irgendetwas liefern, das in diese Richtung geht. (Beifall SPD, FDP und SSW) Stattdessen betreiben Sie Bildungsabbau nicht nur an den Schulen. Ich erspare Ihnen heute, einmal aufzuzählen, was Sie an den Schulen alles weggekürzt haben – Sie wissen es selbst; es waren vier Stunden an den Gymnasien, sechs Stunden an den Gemeinschaftsschulen und so weiter – (Zuruf: Jetzt haben Sie es doch aufgezählt!) und an den Hochschulen. Unrealistische Zielund Leistungsvereinbarungen bringen unsere Hochschulen in eine finanzielle Schieflage. Personalmangel und Arbeitsbelastung werden sich verschärfen. Lehre und Forschung werden massiv betroffen sein. Das ist genau das, was Ihnen die Hochschulen im Vorfeld erzählt haben, als es um diese Ziel- und Leistungsvereinbarungen ging, meine Damen und Herren. Die Hochschulen haben Ihnen gesagt, dass genau das passieren wird. Die Einstellungsstopps sind nur der Vorgeschmack dessen, was kommen wird. Wir werden in den nächsten Monaten davon hören, dass an unseren Hochschulen Professuren wegfallen, und wir werden davon hören, dass ganze Fachbereiche auf der Kippe stehen. Im Bildungsausschuss kam von der Koalition der Hinweis: „Na ja, ganzer Fachbereich, greifen Sie mal nicht so hoch“. Die Universität Flensburg hat festgestellt, dass genau das passieren kann, wenn Sie an Ihrem Kurs festhalten, und Sie haben daran festgehalten. Wir müssen dabei berücksichtigen, dass Fachbereiche an der Universität Flensburg an weniger Professuren als beispielsweise an der CAU hängen. Aber sogar an der CAU redet man über große Einschnitte im System. Parallel haben Sie den Hochschulen interessanterweise in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen den Auftrag gegeben, mehr Studierende zu werben. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8669 Das ist kein leichter Auftrag, weil Sie gleichzeitig die Studiengebühren, die Verwaltungsgebühren oder die Verwaltungskostenbeiträge eingeführt haben. Auf der einen Seite verschlechtern Sie also das Angebot der Hochschulen. Auf der anderen Seite verteuern Sie das Angebot der Hochschulen. Dann sagen Sie: „Liebe Hochschulen, holt zu diesen Bedingungen mal mehr junge Leute ins Land“. Wenn das nicht aufgeht, werden Sie das den Hochschulen kaum vorwerfen können. Jedenfalls lassen wir Ihnen das dann nicht durchgehen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Nun stehen die Hochschulen vor der Möglichkeit – auch das wurde im Bildungsausschuss angesprochen –, teure Studiengänge einfach einzustellen und sie durch günstige Studiengänge zu ersetzen. Klimaneutrales Industrieland ohne Maschinenbau. Exzellenzcluster ohne Medizin. Das klingt bescheuert, und das wäre es auch, meine Damen und Herren. Das wird nicht funktionieren, und das würde unsere Zukunft und die Zukunft des Landes SchleswigHolstein gefährden. Ich habe im Bildungsausschuss dafür geworben, dass man die Verantwortung für die Streichung dort ablegt, wo sie tatsächlich hingehört, indem die Hochschulen dem Ministerpräsidenten Streichungspakete vorlegen und Daniel Günther entscheiden darf, was an den Hochschulen wegfällt. Das funktioniert aber leider aus zwei Gründen nicht. Zum einen haben die Hochschulen gesagt, dass das ihrem Sinn von der Freiheit von Forschung und Lehre widerspreche. Zum anderen wissen wir, dass Traumschiffkapitän Günther nur bei Sonne an Deck kommt, meine Damen und Herren, und deswegen für so eine Streichung gar nicht zur Verfügung stünde. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Dabei ist die See momentan rau. Die Hochschulen haben folgende Schwierigkeiten: Unterfinanzierung. Umverteilung zulasten der lehrkräftebildenden Hochschulen. Ein Leistungsbudget, das aus dem eigentlich schon zu knappen Etat herausgenommen wurde und den Hochschulen nur dann zugeteilt wird, wenn sie bestimmte Ziele erreichen. Ein Teil der Grundfinanzierung, der aus dem Zukunftspaket Studium und Lehre getragen werden muss, der quasi grundfinanzierungsrelevant für die Hochschulen wird. Ein Milliardendefizit im Hochschulbau; Herr Vogt hat es erwähnt. Lösungen gäbe es. Die Regierung Albig hatte angefangen, den Hochschulen in Schleswig-Holstein jedes Jahr 5 Millionen Euro mehr zu überweisen, (Martin Habersaat) ohne konkrete Forderungen damit zu verbinden, um das Defizit bei der Grundfinanzierung eines Tages auszugleichen. Die Jamaikakoalition hat das fortgesetzt. Die aktuelle schwarz-grüne Koalition hat das dann nicht nur beendet, sondern – Sie erinnern sich – sie hat davon sogar 1 Million Euro als freiwillige Spende der Hochschulen wieder zurückgefordert, meine Damen und Herren. Die FDP schlägt Ihnen als Lösung vor, die Zielund Leistungsvereinbarungen neu zu besprechen. Das ist sehr höflich formuliert. Dem könnte ich mich anschließen. (Christopher Vogt [FDP]: Ich bin ein höflicher Mensch!) Im Bildungsausschuss hatten wir auch schon einen Aspekt in der Diskussion, der konkret helfen würde. Die Mittel aus dem Zukunftspakt Studium und Lehre sind nicht so gestaltet, dass Personalkostensteigerungen ausgeglichen werden. Übernehmen Sie die Tarifsteigerungen einfach auch bei diesen Mitteln, meine Damen und Herren, und Sie hätten den Hochschulen einen riesengroßen Batzen Ihrer Sorgen genommen. (Beifall SPD, FDP und Jette WaldingerThiering [SSW]) Interessant ist übrigens, dass Sie immer wieder die Allianz für Lehrkräftebildung als Feigenblatt für alles in den Raum führen. Wissen Sie, wen Sie bei der neuesten Novelle des Lehrkräftebildungsgesetzes nicht beteiligt haben? Das ist die Allianz für Lehrkräftebildung. (Beifall und Zurufe SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, die Redezeit ist abgelaufen!
Martin Habersaat SPD
Ein letzter Satz, Frau Präsidentin. – Es war falsch, die Hochschulen mit der Drohung, die Tarifsteigerungen nicht zu übernehmen, quasi zur Unterschrift zu zwingen. Gehen Sie neu in die Gespräche. Gehen Sie konstruktiv in die Gespräche. Damit sparen Sie sich, uns und den Hochschulen viele Debatten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Wiebke Zweig das Wort. (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026
Wiebke Zweig CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Debatte um unsere Hochschullandschaft verdient Sachlichkeit und einen gemeinsamen Blick nach vorn. Wenn wir über den Antrag der FDP sprechen, dann tun wir das mit dem Bewusstsein, dass wir alle dasselbe Ziel verfolgen. Ich fange jetzt also auch mal positiv an. Ein starkes, exzellentes Wissenschaftsland Schleswig-Holstein. In der Beurteilung der Lage und dem Blick auf politische Entscheidungen gibt es Gemeinsamkeiten, aber es gibt auch Differenzen. Unser schönes Bundesland befindet sich in einer Phase der Haushaltskonsolidierung. Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, dass wir auf Basis von Fakten und im Geiste der Zusammenarbeit argumentieren. Erstens. Verlässlichkeit in der Finanzierung. Ein vielgesagtes Wort heute und in den vergangenen Wochen und Monaten. Entgegen mancher Behauptungen ist die finanzielle Basis unserer Hochschulen solide. Nehmen wir als Beispiel die CAU Kiel, unsere größte Hochschule im Land. In der aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungsperiode 2026 bis 2029 bewegen sich die Mittel der CAU aus Grundbudget des Landes- und Zukunftsvertrags Studium und Lehre von Bund und Land auf einem stabilen Niveau. (Christopher Vogt [FDP]: Die werden gesenkt!) – Auf einem stabilen Niveau. – Von 2025 auf 2026 steigen sie von 261,5 Millionen auf 264,7 Millionen Euro. (Zuruf von Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Dazu komme ich gleich, aber ich würde auch eine Frage annehmen. – Im Durchschnitt der Zielund Leistungsvereinbarungsperiode liegen die Mittel der CAU gerade einmal 0,22 Prozent niedriger als 2025. Nehmen wir zwei andere Hochschulen als Beispiel. Die Mittel der UzL, der Universität zu Lübeck, und der EUF, der Europa-Universität Flensburg, werden im Durchschnitt 10,8 Prozent beziehungsweise 4,3 Prozent höher ausfallen als 2025. In all diesen Zahlen sind die Tarif- und Besoldungssteigerungen für das aus dem Grundbudget finanzierte Hochschulpersonal nicht enthalten. Diese gleicht das Land vollständig aus. Sie gehen nicht auf Kosten der Budgets der Hochschulen. Das ist eine enorme Entlastung. (Wiebke Zweig) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit den neuen Ziel- und Leistungsvereinbarungen wurde das Finanzierungssystem weiterentwickelt. Über das vom Land finanzierte Grundbudget und das dem zugrunde liegenden CAE-Modell haben wir im vergangenen Jahr bereits ausführlich gesprochen. Ich erkenne aber keinen Grund, die Mittel aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre, kurz ZSL, als unsicher einzustufen. Dieser wurde und wird verlässlich von Bund und Land gespeist und dynamisiert. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der ZSL über 2027 hinaus dynamisiert wird. Ich komme zu Punkt 2. Autonomie und Verantwortung. Natürlich erregt es öffentliches Aufsehen, wenn Hochschulen zu drastischen Maßnahmen wie einer Wiederbesetzungssperre greifen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und der in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen definierten Anforderungen entscheiden die Hochschulen selbst über die Verwendung ihrer Mittel. Dies ergibt sich schon aus der im Grundgesetz garantierten Wissenschaftsfreiheit. Wir sprechen auch von der Autonomie der Hochschulen. Eine Wiederbesetzungssperre als Mittel zur Einsparung einzuführen, ist eine legitime Entscheidung einer Hochschule und Ausdruck einer Hochschulautonomie. Legitim wäre es ebenso, als Hochschule vorhandene Rücklagen zu nutzen, um Kosten abzupuffern, bis langfristige Priorisierungen Wirkung entfalten. Ich finde diese Entscheidungsfreiheit der Hochschule richtig. Nicht die Politik hat darüber zu befinden.
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, möchten Sie zunächst eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner zulassen?
Dr. Kai Dolgner SPD
Liebe Frau Kollegin, natürlich haben die Hochschulen im gewissen Rahmen die Freiheit, über das Budget zu entscheiden, aber festlegen tun Sie das hier. Darf ich Ihre Ausführungen so verstehen, dass Sie von Ihrer Bedarfseinschätzung, zum Beispiel von meiner Alma Mater, das so sehen, dass die Wiederbesetzungssperre unnötig war und nur eine der möglichen Optio-Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8671 nen? Und wenn ja, welche anderen Optionen hätte denn die CAU, um das zu vermeiden? – Lieber Kollege, natürlich setzen wir als Politik den Rahmen, und den haben wir hier gesetzt; alles weitere entscheidet die Hochschule für sich. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, Anmerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner?
Wiebke Zweig CDU
Nein, ich würde gerne Herrn Habersaat die Möglichkeit zur Frage geben. (Heiterkeit)
Kristina Herbst
Gut, Herr Habersaat, die Zwischenfrage ist genehmigt. – Bitte sehr.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Zweig. – Ich wollte Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass die Europa-Universität Flensburg ihre Rücklagen bereits so weit abgesenkt hat, dass der Wiederbesetzungsstopp, der im vergangenen Jahr verhängt wurde, bereits eine Reaktion auf das nicht mehr Vorhandensein von Rücklagen war.
Wiebke Zweig CDU
Es wurde aber auch gegengesteuert, da in den CAEModellen die Bereiche Lehrkräftegewinnung und Bildung defizitärer waren als andere Bereiche. Die Ministerin hat eben schon die ganzen Maßnahmen aufgeführt, mit denen wir gegengesteuert haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zu Punkt 3. Gemeinsam zur Exzellenz. Ein besonderes Anliegen ist mir die Exzellenzstrategie. Hier ziehen Land und Hochschulen an einem Strang. Das Land stellt die gesamte Finanzierung bereit, die Mittel sind über eine haushaltsgesetzliche Ermächtigung fest abgesichert. Wir übernehmen sogar die spezifischen Kosten, die im Bewerbungsprozess entstehen. Wir wollen, dass unsere Hochschulen strahlen und lassen sie dabei finanziell nicht im Regen stehen. (Wiebke Zweig) Nächster Punkt. Strategie mit Weitblick. Unsere Politik basiert auf einer Gesamtstrategie für Hochschulen, Wissenschaft und Forschung, nämlich dem Wissenschaftsratsgutachten und dem daraus resultierenden Handlungsplan Forschung. Durch ein kontinuierliches Monitoring stellen wir sicher, dass wir die gesteckten Ziele erreichen. Meine Damen und Herren, Wissenschaftspolitik in Zeiten knapper Kassen erfordert von uns allen Mut zur Priorisierung, aber auch gegenseitiges Vertrauen. Wir sparen unsere Hochschulen nicht kaputt, sondern wir entwickeln sie gemeinsam weiter. Wir investieren in Köpfe, in Infrastruktur und in die Spitzenforschung. Lassen Sie uns den Weg des Dialogs fortsetzen und keine Szenarien entwerfen, die der Realität im Land nicht gerecht werden. Wir tun viel für die Wissenschaft mit Plan, Herz und mit Verlässlichkeit. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Erst einmal vielen Dank für den Bericht, Frau Ministerin. Ich glaube, es ist schon deutlich geworden, dass es gerade keine einfache Zeit für die Hochschulen ist. Das ist so. Natürlich wäre es schön, wenn zusätzliches Geld für die Hochschulen da wäre, (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) dass eben EUF und CAU keine Sperre erlassen müssen. Allerdings sind die Ziel- und Leistungsvereinbarungen gemeinsam verhandelt worden (Lachen FDP und SSW) zwischen der Landesregierung und den Hochschulen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Das muss man, finde ich, an dieser Stelle auch noch einmal sagen. Mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir bundesweit ein Problem haben. Wir sehen, dass auch andere Bundesländer Konsolidierungsbedarfe haben und es auch bei denen an den Hochschulen (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 zu Problemen kommt. Herr Vogt, Sie haben ja vorhin gesagt – – (Wortmeldung Christopher Vogt [FDP])
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, Sie lassen eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Vogt zu?
Christopher Vogt FDP
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich habe in dieser Woche im sh:z einen großen Bericht über die Situation der Hochschulen gelesen. In dem Bericht heißt es, die Kanzlerin der Christian-Albrechts-Universität, Frau Meyer, habe darauf hingewiesen, dass man bei den Ziel- und Leistungsvereinbarungen nicht zugestimmt hätte, sondern dass massiver Druck ausgeübt wurde. – Das wurde ja eben schon beschrieben. Wollen Sie damit sagen, dass die Kanzlerin der Christian-Albrechts-Universität in der Presse die Unwahrheit sagt?
Malte Krüger GRÜNE
Nein, Herr Vogt, ich habe mir das Interview natürlich auch angesehen. Da liegt jetzt, glaube ich, ein Missverständnis vor, und zwar hat Frau Meyer in dem Interview gesagt, dass sie schon den Zielund Leistungsvereinbarungen zugestimmt hat, aber dass die CAU nie dem neuen Finanzierungsmechanismus zugestimmt hat. So steht es in dem Interview, und so ist es auch für mich logisch, denn die Ziel- und Leistungsvereinbarung ist bereits von allen Hochschulen unterschrieben. Deswegen würde mich das wundern, wenn sie in einem Interview äußern würde, dass sie das nicht unterschrieben hätte. Nein, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen wurden von allen Hochschulen unterschrieben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage, Anmerkung des Herrn Abgeordneten Vogt zu?
Christopher Vogt FDP
Na ja, das hat sie ja auch angesprochen und gesagt, das sei sozusagen die Voraussetzung für die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, weil man der veränderten Mittelverteilung nicht zugestimmt hätte. Uns wurde auch immer gesagt, das sei total geeint mit allen Hochschulen. Das stimmt ja dann offenkundig nicht. Das ist ja die Grundlage für die Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Daraufhin hat sie gesagt: Na ja, die Planungssicherheit besteht darin: Man habe sozusagen zähneknirschend gesagt, na ja, es geht nicht anders, weil man dort vereinbart hat, dass man nicht von Haushaltssperren betroffen sei. Man geht also offenbar mittlerweile davon aus, dass in den nächsten Jahren noch Haushaltssperren kommen könnten. Das war der einzige Punkt, der eine Art Absicherung darstellte. Wenn Sie hier sozusagen suggerieren, dass die Hochschulen den Ziel- und Leistungsvereinbarungen begeistert zugestimmt haben, dann entspricht das nicht der Realität, Herr Kollege. (Vereinzelt Beifall SPD) – Herr Vogt, ich habe überhaupt nicht behauptet, dass es bei der Zustimmung um Begeisterung ging. Wir hatten ja nun die Hochschulen im Bildungsausschuss, und alle Hochschulen waren sich einig, dass sie Planungssicherheit brauchen. Aus dieser Forderung der Planungssicherheit haben die Hochschulen eben sehr seriös mit dem Bildungsministerium verhandelt und sich nachher auf etwas geeinigt. Bei Verhandlungen, das kennen Sie ja auch, ist es nicht so, dass eine Seite tosend glücklich sein wird, gerade in solchen schwierigen Finanzierungszeiten, die wir gerade haben. Aber es ist immerhin Planungssicherheit. Sie müssen eben zur Kenntnis nehmen, dass es diese Planungssicherheit gibt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich fahre fort, um daran auch anzuknüpfen: Die wirtschaftliche Situation – bundesweit, aber auch in Schleswig-Holstein – ist gerade nicht so, dass Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8673 man aus dem Vollen schöpfen kann. Wenn es nach uns ginge und wir zusätzliche Gelder zur Verfügung hätten, würden wir die an Hochschulen in die Bildung stecken, weil wir mehr Innovation in Schleswig-Holstein brauchen. (Sybilla Nitsch [SSW]: Sie sind seit Jahren an der Regierung!) Das Wissenschaftsratsgutachten hat die Ministerin vorgestellt. Mehrfach hat sie es heute erwähnt: Das hat uns ganz klar Hausaufgaben aufgegeben. Diesen Hausaufgaben müssen wir zukünftig noch gerechter werden, indem wir mehr Gelder zur Verfügung stellen. (Zuruf SPD: Sie will sich da heraushalten!) Aber ich sage noch einmal: Die Hochschulen wollten keine Neuverhandlungen für die Ziel- und Leistungsvereinbarung. Herr Vogt, wenn man sich das, was die FDP in ihrem Antrag fordert, einmal anguckt, dann gäbe es zwei Möglichkeiten: Erste Möglichkeit: Man macht jetzt Neuverhandlungen. Es wäre aber unklar, ob danach wirklich ein besseres Ergebnis für die Hochschulen herauskommen würde. Es könnte genau das Gegenteil sein. (Christopher Vogt [FDP]: Das ist ziemlich schlau formuliert!) Ich glaube, die Hochschulen hätten kein Interesse, dass das Ergebnis für sie schlechter ausfällt. Zweite Möglichkeit: Man verhandelt neu, und die Hochschulen haben ein besseres Ergebnis. Ja, dann müssten Sie aber erklären, woher das Geld kommt. (Birgit Herdejürgen [SPD]: Das haben wir getan!) Sie haben in Ihrer Rede gesagt: Das Geld ist im Landeshaus vorhanden. Sie haben aber ehrlicherweise gerade zumindest in Ihrer Rede nicht gesagt, woher das kommen soll. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf SPD) Wir Grüne wollen bei den Hochschulen gerne den Schwerpunkt auf die Lehramtsausbildung setzen. Wir müssen dem Fachkräftemangel bei den Lehrkräften entgegenwirken. Dafür muss sich die Lehramtsausbildung verändern, und auch an unseren Hochschulen müssen die Hausaufgaben gemacht werden. Dafür haben wir die Allianz für Lehrkräfte. (Sybilla Nitsch [SSW]: Machen Sie Ihre Hausaufgaben!)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Vogt?
Christopher Vogt FDP
Herr Kollege, wir haben in dem Antrag schon formuliert, dass nicht ergebnisoffen neu verhandelt werden soll, sondern dass die dramatische Situation mit dem Personalabbau und dem, was in den nächsten Jahren noch weiter folgen wird, berücksichtigt wird. Dass das eben nicht passiert, ist schon das Ziel des Antrages. Wir haben nicht gesagt: Verhandelt noch einmal neu, vielleicht kommt etwas Schlechteres für die Hochschulen heraus. Das ist nicht der Sinn unseres Antrages. Aber das sage ich nur als Hinweis. Ich bin irritiert, dass Sie von Planungssicherheit sprechen, wenn Ihnen vorher offenbar vollkommen klar war, dass Personal und Studiengänge abgebaut werden. Was haben Sie als Koalition denn mit den Hochschulen besprochen, welche Schwerpunkte die Hochschulen setzen sollen? Oder gilt die Hochschulautonomie immer nur dann, wenn es darum geht, dass die Hochschulen mit der Verantwortung alleingelassen werden sollen? – Nein, Herr Vogt. Das wäre jetzt mein nächster Punkt gewesen, aber ich kann da gerne einmal vorgreifen. Zu der Sorge, die schon öfter und auch bei der FördeRunde am Dienstag geäußert wurde, dass Studiengänge geschlossen werden sollen: Da wäre ich sehr vorsichtig. Natürlich haben weder wir Grüne noch die Koalition Interesse, dass Studiengänge geschlossen werden. Aber wir müssen sehr genau schauen, wie wir mit den wenigen Mitteln, die wir als Land zur Verfügung haben, umgehen können. Wir werden gucken müssen, wie wir die Situation bei unseren Hochschulen in den Griff bekommen. Natürlich sehen wir den großen Investitionsstau, den wir zum Beispiel im Hochschulbau haben. Es ist für die Opposition immer leicht, zu sagen: Es ist alles schlecht. – Aber wenn man sich gerade an der CAU einmal anguckt, was dort alles in den letzten Jahren gebaut worden ist, stellt man fest, es ist nicht so, dass diese Probleme nicht angegangen werden. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 Ganz im Gegenteil: Ich sehe schon, dass wir viel Geld in die Hochschulen und gerade in den Hochschulbau stecken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Ja!) Ich war gerade dabei, einmal zu sagen, was für uns Grüne wichtig ist. Die Lehramtsausbildung ist wichtig. Das habe ich schon ausgeführt. Wir brauchen meiner Meinung nach ein klareres Vorgehen gegen Machtmissbrauch an den Hochschulen. Wir dürfen keine Situation haben, in der wichtige Studiengänge geschlossen werden. Natürlich wollen wir Grüne auch, dass Exzellenzcluster unterstützt werden, und wir gucken in Richtung Besoldungssteigerung und Infrastruktur. Das habe ich gerade schon ausgeführt. Nun wurde des Öfteren hier in der Debatte auf die Rücklagen der Hochschulen eingegangen. Ich sehe das ehrlicherweise so, dass diese Rücklagen zwischen den Hochschulen landesweit, aber auch innerhalb der Hochschulen immer noch sehr ungleich verteilt sind. Es ist sehr undurchsichtig für mich, diese miteinander zu vergleichen, weil sie eben sehr unterschiedlich erhoben worden sind. Deswegen ist diese Debatte etwas klein-klein. Ich will auf die Situation in den anderen Bundesländern hinweisen: Wir sehen nämlich, dass wir eine Hochschulunterfinanzierung in Bremen haben, wir sehen, dass zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern Minderausgaben stattgefunden haben, wir sehen auch, dass in Niedersachsen in der Vergangenheit Kürzungen gemacht wurden. Herr Vogt, Sie haben vorhin gesagt, wir sollen nicht so sehr auf den Bund verweisen. Ich glaube, dass wir in ganz Deutschland ein Problem bei Hochschulfinanzierung haben und dort genauer hingucken müssen. Der Bund muss dort seiner Verantwortung stärker gerecht werden. (Beate Raudies [SPD]: Nein!) Das ist dann nicht unbedingt eine parteipolitische Debatte. Vielmehr sollten wir alle ein Interesse daran haben, dass wir Innovationen an unseren Hochschulen fördern und dafür Gelder bereitstellen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für den mündlichen Bericht an die Bildungsministerin oder Wissenschaftsministerin. Drehen wir die Uhr einmal ein bisschen zurück und machen einen kleinen Faktencheck: Ich befinde mich im Jahr 2016 wahrend der Küstenkoalition. Vor der Haustür vom Landeshaus ist eine große Demo der AStAs unserer Hochschulen in Schleswig-Holstein. Das war eine große Demo. Oppositionsführer Daniel Günther, heutiger Ministerpräsident, hatte uns erzählt, wie wir Hochschulfinanzierung machen sollten. Zu dem Zeitpunkt hatten wir nicht nur einen schwierigen Haushalt, wir mussten im Bildungsbereich und im Hochschulbereich ganz viel wieder geraderücken, was unter Schwarz-Gelb eingespart worden war. (Beifall SSW, SPD und FDP – Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) De facto gab es zu dem Zeitpunkt, wie ich schon gesagt habe, eine schwierige Haushaltslage. De facto war es damals auch schon so, dass bei dem Hochschulpakt, den wir damals mit den Hochschulen gemacht haben, und den Ziel- und Leistungsvereinbarungen die Grundhaushalte dermaßen unterfinanziert waren, dass wir die viel zitierten 5 Millionen Euro pro Jahr reingesteckt hatten. Die CAU hat zu dem Zeitpunkt für Bau- und Infrastrukturmaßnahmen 165 Millionen zugesagt bekommen – die CAU! Davon zehrt die schwarz-grüne Regierung heute noch. Was ich damit sagen will ist: Damals und auch 2018, 2019 und 2020 wussten wir: Durch die dramatische Unterfinanzierung der Grundhaushalte wird es irgendwann dazu kommen, dass Stellen nicht mehr besetzt werden können. Das war eine ganz normale Rechnung, die uns allen vorgelegt wurde. Ich weiß: Die Hochschulen haben an einem Tisch gesessen und haben diese neuen Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Landesregierung abgeschlossen. Sie haben sie unterzeichnet. Auch das weiß ich. Wir haben letztes Jahr im November genau darüber diskutiert. Das weiß ich auch. Aber da war schon die Ansage: Wenn es bei diesen Haushaltsmitteln bleibt, sehen wir uns dazu gezwungen, Stellen abzubauen beziehungsweise nicht wiederzubesetzen. (Beifall SSW, SPD und FDP – Sybilla Nitsch [SSW]) Wenn man dann hier steht und sagt, dass man davon ausgeht, dass kein Studiengang eingespart werden wird, weiß ich nicht, wie das passieren soll, Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8675 wenn man kein Personal mehr hat, weil man die Stellen nicht wiederbesetzt. Dann muss die Hochschule eine Entscheidung treffen, wie sie mit ihrem Budget umgeht. Es soll auch keinen verwundern, dass ich, wenn ich hier als SSW-Abgeordnete stehe, besonders auf die CAU gucke, wo wir die Frisistik haben. Wir haben einen Juniorprofessor, der dort forscht, aber das Problem hat, dass eine Sekretär_innenstelle nicht wiederbesetzt wird. Damit wird diese wichtige Forschungsarbeit sicherlich nicht fortgeführt werden. (Beifall SSW, SPD und FDP) Dazu muss ich noch etwas sagen. Letztes Jahr habe ich in ganz vielen Debatten zu wissen gekriegt: Nein, Dänisch und Friesisch werden nicht angetastet, auch wenn das kleine Fächer sind. Besonders das Friesische wird nicht angetastet. Jetzt stehen wir vor der Herausforderung: Wird diese Stelle wiederbesetzt werden können, die krankheitsbedingt gerade ausfällt? Daran ist ein großes Fragezeichen. Ich sage Ihnen: Das kommt in der friesischen Community echt nicht gut an. Das ist ein ganz wichtiger Punkt für uns, dass wir da wirklich eine klare Ansage kriegen. Es klingt immer gut: Wir wollen viel für Bildung machen. – Das muss ich sagen. Aber ich finde, dazu müssen wir endlich einmal ein Bekenntnis machen. Ich weiß, gleich kommt wieder: Die Opposition kann immer fordern, und die hat keine Ahnung. Die weiß auch nicht, wie viel Geld wir haben. – Ich muss ganz ehrlich sagen: Wir hatten bei dem letzten Plenum eine Regierungserklärung. Da war dem Ministerpräsidenten Bildung super wichtig. Zur Bildung gehören auch die Hochschulen. Sie sollen Impulsgeber für das Land Schleswig-Holstein sein. Da sollen kluge Menschen ausgebildet werden, die mit ihrem Know-how Start-ups gründen, die mit ihrem Know-how Arbeitsplätze sichern und neue etablieren. Wir wollen eine Internationalisierungsstrategie. Wir wollen junge, kluge Menschen aus Europa, aus der ganzen Welt nach Schleswig-Holstein bringen. Wir wollen forschen. Wir wollen eine vernünftige Lehre haben. Bloß irgendwie geht das nicht ohne Geld, und das geht auch nicht, wenn man keine Stellen besetzen kann. Dann sagt der Kollege Malte Krüger: Na ja, wenn wir, die Landesregierung, uns jetzt wieder hinsetzen würden und mit den Hochschulen eine neue Ziel- und Leistungsvereinbarung verhandeln würden, dann wäre am Ende des Tages gar nicht sicher, dass die Summe, die jetzt da drin steht, rauskommt. Sagen wir doch mal ganz ehrlich: Sie haben die- (Jette Waldinger-Thiering) se Ziel- und Leistungsvereinbarung unterschrieben, weil Sie wohl gedacht haben, das hier ist vielleicht besser als gar nichts. Das gibt eine Planungssicherheit. – Aber zufrieden kann keiner von denen gewesen sein. Dann sagt man: Die Hochschulen haben eine gewisse Form von Autonomie. – Das ist auch korrekt. Aber man hätte sich vielleicht wünschen können, dass der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung oder auch schon letztes Jahr zusammen mit seinem Kabinett gesagt hätte: Uns ist es wichtig, dass an unseren Hochschulen genau die Schwerpunkte gesetzt werden. Das fehlt mir wirklich in dieser ganzen Bildungsdebatte immer wieder: Schwerpunkte. In der Küstenkoalition haben wir uns das wirklich nicht einfach gemacht, weil wir keine Kohle hatten. Wir haben aber Schwerpunkte gesetzt. (Zuruf CDU und SPD) – Genau, wir waren unter dem Stabilitätsrat. Alles, was wir an Geld ausgegeben haben, wurde gegengecheckt. Insofern war es nicht einfach. Aber wir haben kluge Schwerpunkte gesetzt. (Martin Balasus [CDU]: Und heute ist es anders? – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Einfacher, ja!) – Ich habe nicht gesagt, dass es heute einfacher ist. Ich sage nur: Auch in schwierigen Zeiten soll man kluge Schwerpunkte setzen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt FDP)
Kristina Herbst
Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner das Wort.
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich haben Sie es einfacher. Wir haben Ihnen eine rückwärtslaufende Schuldenuhr überlassen, und Sie konnten über Jahre aus dem Vollen schöpfen. (Beifall SPD und SSW) Sie haben weder eine Wiederbesetzungssperre beim Landwirtschaftsministerium gemacht, noch haben Sie die Zahl der Staatssekretäre reduziert, während wir damals zum Beispiel zusammen die Besoldung der Staatssekretäre abgesenkt haben, der Fraktionsvorsitzenden, Parlamentarischen Geschäftsfüh- (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 rer und so weiter. Aber ich kann verstehen, wenn man schlechte Zeiten nicht kennt, dass man die halbschlechten Zeiten für schlecht hält. Denn natürlich hätten Sie unseren Haushaltsanträgen zustimmen können. Frau Zweig, es ist ja schon unfreiwillig komisch, wenn Sie sagen: Lassen Sie uns keine Szenarien entwerfen, die der Realität nicht gerecht werden. – Sie wussten schon, warum Sie meine zweite Frage nicht zugelassen haben. Weil Sie mir nämlich gar kein anderes Szenario nennen konnten als die Wiederbesetzungssperre. Jetzt so zu tun, als ob die CAU eine andere Wahl gehabt hätte – diese Botschaft müssen Sie selber vertreten. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) Die meisten Studiengänge sterben übrigens langsam. Ich habe das alles mitgemacht: Erichsen-Kommission, et cetera pp., und zwar auf der Seite der Hochschulen.
Kristina Herbst
Herr Dr. Dolgner, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Zweig?
Wiebke Zweig CDU
Lieben Dank, geschätzter Kollege. – Stimmen Sie mir zu, dass das in den Bereich der Hochschulautonomie fällt? – Frau Zweig, Sie hatten eigentlich die Chance, meine Frage zu beantworten. Vielleicht gehen Sie noch einmal mit einem Dreiminutenbeitrag nach vorn. Ihre Autonomie ist die Autonomie, die Sie jemandem geben, der kein Geld zum Essen hat, sich auszusuchen, welches Essen er nicht kauft. (Heiterkeit Martin Habersaat [SPD]) Das ist Ihre Form der Autonomie. Sie verstecken sich hinter der Autonomie. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) Sie sind der Haushaltsgesetzgeber. Sie bestimmen das Budget. Natürlich ist das eine fiskalische Frage. Aber Sie wollen gar keine Entscheidung treffen. Sie könnten tatsächlich die Entscheidung treffen, zu sagen, okay, das und das können wir nicht mehr machen. Aber die Kolleginnen und Kollegen gegeneinander zu schieben, dass die sich aussuchen können – in Anführungsstrichen –, was sie dann nicht mehr machen, ist Flucht vor der Verantwor- (Dr. Kai Dolgner) tung. Aber das ist sehr, sehr typisch für diese Wahlperiode.
Kristina Herbst
Herr Dr. Dolgner, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Zweig?
Dr. Kai Dolgner SPD
Gerne gestatte ich auch die zweite.
Wiebke Zweig CDU
Vielen Dank. – Sie haben es eben gerade indirekt zugegeben: Politik setzt den Rahmen, und die Ausgestaltung liegt dann bei den Hochschulen. Stimmen Sie mir da zu? – Nein, ich stimme Ihnen ausdrücklich nicht zu, weil Sie gar keinen Rahmen setzen. Sie setzen den Rahmen, indem Sie sagen: Sie müssen einfach einsparen. – Das ist wie eine globale Kürzung, eine globale Minderausgabe. Das ist überhaupt keine Rahmensetzung. Das ist immer ein Notinstrument, wenn man nicht mehr weiter weiß. Ich bin schon zu lange in der Politik, auch in der Kommunalpolitik, dass ich genau weiß: Das ist Ideen- und Verantwortungslosigkeit, wenn ich nämlich denjenigen sage: Spart irgendwo ein, ich weiß selber nicht, wo. – Dann wird jetzt eingespart, und Sie sagen dann auch noch, dass es an der Realität gar nichts ändern würde. Eigentlich müsste man sich von Ihrem Vortrag her fragen:
Kristina Herbst
Ich glaube, die Frage ist jetzt beantwortet.
Dr. Kai Dolgner SPD
Müssen Sie überhaupt einsparen, weil Sie im Gegensatz zum Kollegen Krüger die ganze Zeit gesagt haben, dass die Finanzierung eigentlich ganz in Ordnung ist. Nun weiß ich nicht, warum Sie das dann machen – wahrscheinlich, weil Sie aus irgendwelchen Gründen Spaß dran haben. Zum Thema „Spaß dran haben“ komme ich jetzt. Es mag in der Politikwissenschaft sein, wenn eine Stelle nicht wiederbesetzt wird, dass es auf den Nacken der Kolleginnen und Kollegen geht und sie dann das Modul übernehmen. Aber es gibt Bereiche, die sind nur einmal besetzt. Die sind trotzdem neuralgisch. Ich habe zum Beispiel die zentralen Praktika in der Technischen Fakultät geleitet. Da hatte ich einen Laboringenieur, der hieß auch Kai, der ist zum Glück rechtzeitig in die Rente Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8677 gegangen. Alle Studierenden mussten da durch. Ohne den Laboringenieur, der gleichzeitig die Sicherheitsfachkraft war, die sie nicht einfach ersetzen können, läuft das Praktikum nicht. Die beiden Praktika waren die grundsätzliche Voraussetzung, überhaupt zu den Modulen des dritten Semesters zugelassen zu werden. Das werden Sie nicht sehen, außer daran, dass sich die Studiengänge plötzlich verlängern. Wenn man das hemmungslos macht, dann werden Sie auch diese Stellen kürzen. Das ist nur eine Stelle in den technischen Ausbildungen. Wollten Sie nicht da gerade Exzellenz entwickeln? Wollten Sie nicht eigentlich auch Fachkräfte aus Amerika anwerben? Ich erinnere mich da an einen Antrag. Was sagen Sie denen dann, wenn Sie jetzt wirklich das Glück haben, wie wir es zum Beispiel hatten, jemanden aus Stanford zu bekommen? „Warte mal neun Monate auf dein Geld“? – Der wird nicht kommen. Ich habe in Nanotechnologie promoviert. Das ist nicht so, dass überall die Leute Schlange stehen. Gerade die Fachbereiche, die Sie fördern wollen, würgen Sie jetzt ab. Das geht auf Ihr Konto, Frau Zweig. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für einen weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich dagegen wehren, dass hier der Eindruck vermittelt wird, die Opposition male irgendwelche Schreckgespenster an die Wand. Ich habe Ihnen deswegen mal Auszüge aus dem Protokoll des Bildungsausschusses vom 9. Oktober 2025 mitgebracht. Da sagt Herr Dr. Zerbst von der Muthesius Hochschule: Das CHE-Modell passt nicht zu den Kunsthochschulen. Die Hochschulen in Schleswig-Holstein leben in einer Mangelverwaltung. Herr Dr. Redmann, Musikhochschule Lübeck: Die Rücklagen der Musikhochschule werden bis 2028 weg sein. Investitionen, um bundesweit anschlussfähig zu bleiben, sind nicht möglich. (Wortmeldung Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ich würde eine Zwischenfrage zulassen, wenn man mich fragte.
Kristina Herbst
Das ist sehr nett, Herr Abgeordneter. Ich habe Sie den Satz aussprechen lassen. Aber ich frage Sie jetzt sehr gerne, ob Sie die Zwischenfrage des Abgeordneten Lasse Petersdotter zulassen.
Martin Habersaat SPD
Mit Vergnügen, Frau Präsidentin. Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank, Herr Kollege. – Sie haben gerade Herrn Dr. Zerbst, den Präsidenten der Muthesius Kunsthochschule, zitiert. Würden Sie anerkennen, dass die Kritik, die Herr Zerbst insbesondere mit Blick auf die CHE-Kriterien geübt hat, eine grundsätzliche Kritik mit Blick auf Kunsthochschulen und nicht nur auf Schleswig-Holstein bezogen war? Was an der Muthesius Kunsthochschule auf Schleswig-Holstein bezogen besonders herausfordernd ist, ist, dass es sich um eine Kunsthochschule handelt, die schon immer – unter allen politischen Farben – wie eine Hochschule für angewandte Wissenschaften finanziert wird und nicht wie eine Universität an anderen Standorten. Dieses Problem ist schon vor Jahrzehnten unter anderen Regierungen entstanden. (Unruhe) – Herr Kollege, Herr Zerbst hat im Bildungsausschuss zwei Dinge kritisiert. Erstens, dass für die Finanzierung der Hochschulen ein CHE-Gutachten zugrunde gelegt wird, das auf die besondere Situation von Kunsthochschulen nicht eingeht. Auch wenn das in der Vergangenheit so gewesen sein mag, kritisiert er, dass das künftig so bleibt. Zweitens hat er kritisiert, dass die Hochschulen in Schleswig-Holstein gezwungen seien, in einem Zustand der Mangelverwaltung zu leben.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Malte Krüger?
Malte Krüger GRÜNE
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Da wir gerade bei der Bildungsausschusssitzung vom Oktober 2025 sind, bei der wir die Hochschulen zu Gast hatten, möchte ich (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 Sie fragen, ob Sie beschreiben können, was Vertreter der Universität Lübeck zum Thema Planungssicherheit und zu der Frage gesagt haben, wie mit den ZLVen umgegangen werden soll. Da gab es ja eine Diskussion zwischen Ihnen und den Hochschulen. Vielleicht können Sie das einmal kurz beschreiben. – Herr Dr. Braun, Präsident der Universität zu Lübeck, hat in der Ausschusssitzung ausgeführt, in zwei Jahren seien alle Rücklagen der Universität zu Lübeck aufgebraucht. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf Niclas Dürbrook [SPD]) – Ja, das finde auch ich völlig in Ordnung. – Möchte mich jemand fragen, wie sich die CAU geäußert hat? Sonst würde ich das zulasten meiner Redezeit hier vortragen. Frau Professorin Dr. Cleophas kündigte an, man komme nicht um drastische Maßnahmen herum, das werde den Wegfall von Professuren und die Schließung von Studiengängen betreffen, und es werde Studiengänge betreffen, die nicht komplett ausgelastet seien und keine besondere Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein hätten. Ich ahne, welche Diskussionen gerade in den nicht voll ausgelasteten Studiengängen an der CAU laufen. Die Lehrkräftebildung werde durch das neue Finanzierungsmodell bestraft. Die Ankündigung, dass Professor_innen ihre Hochschule verließen, sei längst Realität. Die CAU müsse W‑3-Professuren jetzt als W‑2-Professuren ausschreiben und habe deswegen Probleme bei der Wiederbesetzung. Frau Dr. Hipp, Präsidentin der Europa-Universität Flensburg, wies darauf hin, dass die Europa-Universität nicht nachlegen könne, wenn Professor_innen Rufe von anderswo bekämen, und müsse sie daher ziehen lassen. Besonders betroffen von Personalsperren sei der akademische Mittelbau, wo die Arbeitslast ohnehin besonders hoch sei, und die Wiederbesetzung einer Technikprofessur sei bereits angehalten. Frau Plaul, Kanzlerin der Technischen Hochschule Lübeck, kündigte an, dass es ein beträchtliches Risiko gebe, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre Laborgebäude der TH Lübeck vom Netz genommen werden müssten. Herrn Braun habe ich schon zitiert. Herr Dr. Klein, Vizepräsident der Hochschule Flensburg, führte aus, dass die Hochschule bereits Studiengänge geschlossen habe. Das habe zu einer Überlast in anderen Studiengängen und zu Vertei- (Martin Habersaat) lungskämpfen im Kollegium geführt. Was Verteilungskämpfe mit sich bringen, haben wir an dieser Hochschule in den letzten Wochen und Monaten gesehen. Frau Zweig, und da halten Sie hier eine Rede, in der Sie suggerieren, alles sei super, alles sei wunderbar, hipp, hipp, hurra – dazu gibt es ein Lied, dessen Text mir gerade nicht genau einfällt. Herr Krüger hat immerhin eingeräumt, dass es Schwierigkeiten gibt. Es ist doch offenkundig: Das neue System ist schlecht. Es ist nicht geeint. Die Hochschulen waren nicht einverstanden. Bei meiner Rede zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen hatte ich die Überschrift gewählt: Das Motto „Friss Vogel oder stirb!“ ist keine gute Methode. Aber das war die Methode, die Sie gewählt haben, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, möchten Sie Ihre abgelaufene Redezeit dadurch verlängern, dass Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Zweig zulassen?
Wiebke Zweig CDU
Lieben Dank, Herr Kollege. – Wenn Sie möchten, könnte ich Ihnen mit dem Liedtext helfen, aber das trägt nicht wirklich zur Debatte bei. – Bitte! Stimmen Sie mir zu, dass es aus diesem Grunde – Sie haben ja gerade viele Beispiele genannt – Einzelzielvereinbarungen gibt? – Sie haben mit den Hochschulen Einzelzielvereinbarungen getroffen, ja, immer unter dem Damoklesschwert: Wenn ihr das nicht unterschreibt, übernimmt das Land künftig vielleicht nicht mehr die Tarifsteigerungen – dann wären die Hochschulen völlig am … gewesen. Deswegen haben sie unterschrieben, und deswegen stehe ich jetzt hier und sage: Das ist eine schlechte Methode, die nicht der gedeihlichen Zukunft des Landes Schleswig-Holstein dient. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für einen weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Christopher Vogt das Wort. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8679
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon schwierig für mich. Ich setze mich seit vielen Jahren dafür ein, die Hochschulautonomie tatsächlich zu stärken. Die Hochschulautonomie wird von anderen Fraktionen gern dann hervorgeholt, wenn es darum geht, die Verantwortung für die eigene problematische Haushaltspolitik abzuschieben. (Beifall FDP, SPD und SSW) Frau Zweig, es ist nicht ganz so, dass die Hochschulen alles allein entscheiden könnten, sondern man schließt die Ziel- und Leistungsvereinbarungen ja aus einem bestimmten Grund. Was ist der Grund? Der Grund ist, dass man sich mit den Hochschulen über die strategische Ausrichtung einigen möchte. In Ihren Ziel- und Leistungsvereinbarungen geht es allerdings gar nicht um die strategische Weiterentwicklung des Hochschulstandorts, sondern es wird einfach nur die Mangelverwaltung festgeschrieben. In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen steht nicht, wo die Hochschulen in fünf oder zehn Jahren stehen sollen, welche Bereiche gestärkt oder vielleicht geschwächt werden sollen. Es wird einfach nur die Kürzung dieser Landesregierung festgeschrieben. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das ist der Verweis auf die Planungssicherheit süffisant. Ich habe schon im Ausschuss gesagt, ich habe das Wort Planungssicherheit selten so oft gehört. Wenn man 200 Stellen in wenigen Monaten nicht wiederbesetzen kann, ist das eine tolle Planungssicherheit! Ich habe das schon im Ausschuss kritisiert. Das ist ungefähr so, als wenn man einem Mitarbeiter kündigt und sagt: Ab morgen haben Sie Planungssicherheit, Sie müssen nicht wiederkommen. – Das ist Ihre Planungssicherheit, so gehen Sie mit den Leuten um! (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich bin mittlerweile so alt, dass ich weiß, dass sich die Grünen einmal für gute Arbeitsbedingungen, gerade in den Hochschulen, eingesetzt haben und gerade beim akademischen Mittelbau dringend etwas tun wollten.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Zweig?
Wiebke Zweig CDU
Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Stimmen Sie mir zu, dass in der besagten Ausschusssitzung, die Sie gerade erwähnt haben, die Personalvertretung auf meine Frage mit leiser Stimme geantwortet hat, es gebe einen Zuwachs bei den Stellen, da man durch die ZSL-Mittel Planungssicherheit bei den fest Angestellten habe? – Nein, da stimme ich Ihnen nicht zu. Die Personalvertretung hat gesagt, dass es ziemlich chaotisch sei, dass momentan Stellen abgebaut würden. Immer wenn jemand in Rente gehe oder woanders hingehe, werde die Stelle nicht wiederbesetzt. Dadurch entstehe an den Hochschulen ein ziemliches Chaos. Daran erinnere ich mich sehr genau. Bei den ZSL-Mitteln geht es um ein gemeinsames Programm von Bund und Ländern; das hieß früher Hochschulpakt. Das Problem ist, dass da keine Tarifsteigerungen übernommen werden. Da gibt es die Planungssicherheit nicht, von der Sie immer reden. Ja, in der Vergangenheit wurden Stellen durch den Hochschulpakt oder später ZSL aufgebaut, aber jetzt stellt sich die spannende Frage, wie es nach 2027 weitergeht. Sie reiten immer darauf herum, dass Sie die Tarifsteigerungen übernommen haben. Das gilt aber für die ZSL-Mittel nicht. Die ZSLMittel setzen die Hochschulen gerade zusätzlich unter Druck. (Beifall FDP, SPD und SSW) Herr Krüger, Sie reden mittlerweile nicht mehr über die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen, das verstehe ich, weil Sie die Arbeitsbedingungen schlechter machen. Wenn in einem bestimmten Bereich gleich mehrere Leute in Rente oder woanders hingehen, gerät dieser Bereich unter Druck. Das trifft vor allem den akademischen Mittelbau, für den Sie einmal Verbesserungen versprochen haben. Sie machen jetzt das genaue Gegenteil. Das ist wirklich bitter. Sie haben eben gefragt, woher das Geld kommen solle. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir bei den Haushaltsberatungen immer Änderungsvorschläge machen. Da behaupten Sie immer, das sei alles unseriös und Ihre Pläne seien alternativlos. (Beate Raudies [SPD]: Genau, an den Haaren herbeigezogen!) Das haben Sie uns im Dezember 2025 auch bei den Lehrerstellen erzählt, und acht Wochen später (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 haben Sie einen Nachtragshaushalt vorgelegt. So viel zu Ihrer Haushaltspolitik. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich sage Ihnen noch eines zu Ihrer Haushaltspolitik: Man muss es erst einmal schaffen, die größte Universität des Landes so unter Druck zu bringen, kurz bevor die Gutachter einfliegen und sich die Uni angucken. Sie gefährden durch Ihre Maßnahme, dass es mit der Exzellenzstrategie nicht klappt, mit den 10 Millionen bis 15 Millionen Euro für die CAU in den nächsten sieben Jahren – es geht in den nächsten Jahren um insgesamt 100 Millionen Euro für die Christian-Albrechts-Universität. Es wäre kluge Haushaltspolitik, wenn Sie die CAU nicht in die Lage brächten zu riskieren, dass sie diese 100 Millionen Euro nicht bekommt. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Martin Balasus das Wort. (Serpil Midyatli [SPD]: Vielleicht gibt es im Mai ja doch einen Nachtragshaushalt! – Zuruf SPD – Serpil Midyatli [SPD]: Regierungserklärung zu Hochschulen! – Dr. Kai
Dr. Kai Dolgner SPD
Die kommen ja immer vor dem Haushalt!)
Martin Balasus CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eben bei Kollege Vogt musste ich an die Stones denken, an den Song Painted Black. Ich finde, es ist etwas zu viel Schwarzmalerei, was hier im Raume von der Opposition gezeichnet wird. (Lachen SPD – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich finde, das Bild, das die Opposition zeichnet, ist eindeutig überzeichnend. Ich möchte etwas zur Versachlichung beitragen. (Beate Raudies [SPD]: Na, dann mal los!) Es stimmt, dass wir in den letzten Jahren seit 2019 einen deutlichen Anstieg hatten. Um 25 Prozent, hat die Ministerin gesagt, sind die Mittel gestiegen. Wir befinden uns momentan nicht weiter auf diesem Aufstiegspfad, das ist klar. Es ist mehr eine Seitwärtsbewegung, eine Stabilisierung. Die staatliche Finanzierung aus dem Zusammenspiel von Globalbudget und ZSL-Mitteln bleibt stabil. (Martin Balasus) Ich habe das Gefühl, es wird gar kein differenzierter Blick geworfen. Natürlich, die CAU ist ein ganz wichtiges Thema, ist klar. Da sind es jetzt 0,22 Prozent weniger. Aber über die Uni Lübeck wurde nicht sonderlich viel gesprochen. Da sind es jetzt übrigens elf Prozent mehr. (Beifall CDU – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Das muss man auch einmal sagen. Wir müssen das Gesamtbild sehen. Ich verstehe, dass die Aufregung über die Wiederbesetzungssperre groß ist. Wir haben viel dazu gehört, was Aufgabe des Landes sei. Landtagskollegin Zweig sagte, die Rahmensetzung – Stichwort: Hochschulautonomie und so weiter – müsse hier beachtet werden. Wir haben nicht vorgeschrieben, dass es eine Wiederbesetzungssperre geben soll. Das können wir gar nicht. Das ist eine Entscheidung der Hochschule. Ich finde das Argument sehr spannend, dass die CAU über eine Millionenrücklage verfügt. Aber, das will ich ganz deutlich sagen, diese gehört der CAU. Wir tasten sie nicht an. Das ist in anderen Bundesländern anders. Wer sich mal damit intensiv auseinandersetzt, sieht zum Beispiel in Hessen: Da wurden die Rücklagen deutlich abgeschmolzen. Das wird hier bei uns nicht der Fall sein. Dann haben wir den Punkt Tarif- und Besoldungssteigerung gehört. (Wortmeldung Beate Raudies [SPD]) Ich finde, ein paar Worte müssten unbedingt noch zur Exzellenzstrategie gesagt werden.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie vorher eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?
Martin Balasus CDU
Nein, ich würde gerne mit dem Exzellenzpunkt fortfahren, vielen Dank. – Kollege Vogt sagte, die Exzellenz sei bei uns in Schleswig-Holstein gefährdet. Ich finde, das ist mitnichten der Fall. Die Exzellenzbewerbungen werden hier zielgenau unterstützt. Es gibt eine Haushaltsermächtigung, also, alle Kosten, die im Erfolgsfall fällig werden – darauf hoffen wir ja alle –, sind abgesichert. Das ist in ganz vielen Bundesländern nicht der Fall. Das ist Tatsache. Andere werben die Gelder erst nach der Bewerbung ein. Bei uns sind sie vorher im Haushalt, und ich finde, das ist genau das richtige Vorgehen. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8681 (Beifall CDU und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Weil wir über Schwerpunktsetzung gesprochen haben – wir haben vorhin über Lehrkräftebildung gesprochen –: Die Ministerin sagte, die Maßnahmen der Allianz für Lehrkräftebildung für die Jahre 2022 bis 2027 seien mit 16 Millionen Euro abgesichert oder stünden dafür zur Verfügung. Das sind ja all die Maßnahmen, mit denen wir neue Lehrkräfte gewinnen wollen, mit denen wir Schwerpunkte setzen wollen. Da sind 16 Millionen Euro vorhanden. Ich finde, das ist eine solide finanzielle Situation. Es ist eine Herausforderung, aber die Hochschulen sind bei uns in guten Händen. – Vielen Dank. (Beifall CDU – Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, möchten Sie Ihre abgelaufene Redezeit – – Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war ja ein verzweifelter Versuch von Herrn Balasus, noch mal alles gut aussehen zu lassen, was die Hochschulen anging. (Martin Balasus [CDU]: Jetzt kommt der verzweifelte Versuch!) Sie haben ja meine Zwischenfrage nicht zugelassen. Ich wollte Sie eigentlich fragen, wie das denn sein kann, wenn Sie auf der einen Seite sagen, unsere Hochschulen schwämmen im Geld, (Martin Balasus [CDU]: Das habe ich nicht gesagt! – Tobias Koch [CDU]: Das hat er nicht gesagt! – Peer Knöfler [CDU]: Was ganz anderes!) denn sie hätten ja so hohe Rücklagen, wie das dann zu den Aussagen passen kann – so haben Sie es gesagt: In anderen Ländern werden die Rücklagen aufgelöst, und unsere Hochschulen haben ganz hohe Rücklagen –, die Herr Habersaat aus dem Bildungsausschuss zitiert hat, dass alle Hochschulen gesagt haben, die Rücklagen seien aufgebraucht. Diese Differenz bleibt bestehen. Ich glaube da tatsächlich mehr den Hochschulen als Ihnen, da ich da eine höhere finanzpolitische Kompetenz in der Frage sehe, was die Rücklagen angeht. (Beate Raudies) Was die Exzellenz und die künftigen Kosten angeht: Sie haben eine Haushaltsermächtigung eingestellt, die noch nicht mit Geld hinterlegt ist. (Martin Balasus [CDU]: Oh!) – Ja, das ist ein Unterschied, Herr Kollege, das ist ein Unterschied. Erkläre ich Ihnen gerne vor der Tür. (Heiterkeit) Es gibt eine Haushaltsermächtigung, aber das Problem ist ja, dass Sie die Hochschulen im Moment gerade in die Situation bringen, dass sie die Exzellenzmittel vielleicht gar nicht brauchen werden, weil die so schlecht aufgestellt sind, weil die gerade richtig Not haben und sich nicht um die Exzellenzbewerbung kümmern können, sondern gucken müssen, wo sie die Haushaltslöcher stopfen, die Sie ihnen hinterlassen haben. Und dann – na ja gut, wenn Sie nicht zuhören wollen, ist es auch egal. – Dann gerne fürs Protokoll noch einmal, weil auch die Ministerin vorhin auf die Infrastruktur eingegangen ist: Laut Infrastrukturbericht 2026 beträgt der Investitionsbedarf an den Hochschulen für Infrastruktur bis 2040 fast 3 Milliarden Euro – fast 3 Millarden Euro! –, und im letzten Infrastrukturbericht waren davon 630 Millionen Euro noch nicht finanziert. Wir wissen aus den Baukostensteigerungen, dass das inzwischen ein größerer Betrag sein dürfte. Dazu haben Sie auch keine Antwort, meine Damen und Herren, aber das fällt ja dann vielleicht auch unter die Hochschulautonomie. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Schon die Wikinger wussten um die Wichtigkeit der Häfen, um von dort aus Handel zu treiben. Dass sie eine Landeshafenstrategie hatten, bezweifle ich. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Hatten Adam und Eva auch nicht!) – Aber die wussten auch noch nicht um die Wichtigkeit der Häfen. Häfen sind nicht nur heute sehr relevant, sondern waren auch schon früher Basis für Wachstum. Lübeck hatte im Jahr 1300 schon eine Bevölkerung von 25.000 Einwohnern, was damals sehr beeindruckend war. Kiel hatte vor dem Nord-Ostsee-Kanal 37.000 Einwohner und wuchs danach auf über 200.000 Einwohner. Im Jahr 2025 gab es in Schleswig-Holstein einen Umschlag von 52,8 Millionen Tonnen Gütern und 12.700.000 Schiffsreisenden. Die Welt der Wikinger hat sich also ein wenig verändert – nicht nur die Welt der Wikinger, sondern (Minister Claus Ruhe Madsen) auch die Strukturen der Häfen. Häfen sind divers, Strukturen sehr unterschiedlich. Wir haben sehr unterschiedliche Größen in unseren Häfen, aber auch unterschiedliche Funktionen und natürlich Besitzverhältnisse. Neue Aufgaben liegen vor. Häfen sind zu Energiehubs geworden. Energie im Hafen muss neu strukturiert werden. Versorgung von Inseln, Fährhäfen, Güterumschlag und – ein neues wichtiges Thema – nationale Sicherheit. Dazu kommen Lieferketten – wie wir das im Moment auch sehen – eine große Bedeutung insgesamt mit dem Handel über Häfen zu. Leider ist das in Berlin nicht unbedingt erkannt worden. Die haben natürlich keinen Seehafen und demzufolge auch keine direkte Folge dessen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber die haben Spreehäfen!) – Die haben einen Spreehafen, das stimmt. Jedoch ist im Konjunkturbericht, aus dem man erkennen kann, wie es eigentlich der deutschen Wirtschaft geht, nie der Spreehafen Hintergrund zu sehen, sondern Seehäfen. Immer wenn in den Nachrichten über die deutsche Wirtschaft gesprochen wird, ist im Fernsehen ein Hafen zu sehen. Auch das ist ganz eindeutig. Der eine oder andere wird vielleicht denken: Das ist ein norddeutsches Thema, das ist nur für die norddeutschen Länder relevant. Aber ich kann Ihnen versichern: Würden wir alle Häfen für vier Wochen schließen, dann wüsste ganz Deutschland und ganz Europa um die Wichtigkeit der Häfen. (Beifall CDU, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umso bedauerlicher ist es, dass der Bund uns seit 2005 nur 38 Millionen Euro für Seehäfen zur Verfügung stellt – und nicht für einen, sondern für alle zusammen. Das bedeutet für Schleswig-Holstein seit 2005: 2 Millionen Euro. Jeder kann sich einmal kurz überlegen, was man in einem Hafen für 2 Millionen Euro machen kann. (Zurufe FDP) Das ist nicht viel. Deswegen fordere nicht nur ich, sondern forderten auch schon mein Vorgänger, sein Vorgänger und dessen Vorgänger, dass diese Mittel deutlich aufgestockt werden müssen. (Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die norddeutschen Länder sprechen im Minimum von einer Verzehnfachung dieser Gelder. Natürlich Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8683 setzen wir alle miteinander große Hoffnung auf die demnächst stattfindende Nationale Konferenz zu den Häfen in Emden, dass dort die Bundesregierung dann verkündet, dass dafür Mittel hinterlegt worden sind. Allein in Schleswig-Holstein besteht ein Investitionsbedarf in der Größenordnung von 1,5 bis 2 Milliarden Euro. Das Sondervermögen schafft uns natürlich ein klein wenig Luft, mit den 140 Millionen Euro, die wir in unterschiedliche Vorhaben stecken: zum einen 27 Millionen Euro für die Erweiterung des Ostuferhafens in Kiel; 9 Millionen Euro für Lübeck für Landstromanlagen; 25 Millionen Euro für Brunsbüttel-Ports, für die Sanierung beziehungsweise den Ausbau des Tiefwasser-Kais; 59 Millionen Euro für unseren Landeshafen in Büsum, um dort das Hafenbecken 4 sowie die Ostmole außerhalb des Sperrwerks zu bauen; 20 Millionen Euro für den Hörnumer Hafen – das hängt natürlich auch am Versprechen des Bundes, mindestens die Hälfte der Kosten zu übernehmen, und selbstverständlich auch daran, dass die Gemeinde Hörnum einsteigt. Also: Das Sondervermögen hilft, aber es ersetzt keine nachhaltige Finanzierung. Wir haben in dem Strategiepapier ganz klare Ziele definiert. Es geht um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Häfen insgesamt; es geht um die Unsicherheiten und Störungen und darum, diese gegen die weltpolitische Lage zu schützen. Aber sicherlich geht es auch ganz stark darum, die Nachhaltigkeit zu fördern. Wir haben hier große Herausforderungen: Klimawandel, Energiewende und geopolitische Lage. Zu beachten ist natürlich auch, dass wir sehr unterschiedliche Eigentümer haben. Wir können einem privaten Hafen nicht vorschreiben, was er zu tun hat. Wir haben sehr unterschiedliche Größen. Sie haben – wie gesagt – ganz unterschiedliche Aufgaben zu erledigen, zum Beispiel die Personenbeförderung oder das Versorgen von kleinen Inseln. Deshalb haben wir für dieses Konstrukt ein Papier aufgesetzt, aus dem zu erkennen ist, wie wir in den nächsten Jahren an den gemeinsamen Herausforderungen arbeiten werden. Auch die Hafenorganisationen stellen wir auf den Prüfstand, um sie so effizient wie möglich zu gestalten. Ein großes Problem sind die Planungsprozesse. Hooge, Pellworm und andere kleine Maßnahmen haben wir in der Pipeline, aber die Planungen sind leider nicht vollständig. Dann können wir nicht finanziell unterstützen. Wir müssen die Prozesse also vereinfachen, verschlanken, standardisie- (Minister Claus Ruhe Madsen) ren und über die Bündelung von Aufgaben in einer gemeinsamen Organisation sprechen. Das Thema Energieversorgung werden wir gemeinsam mit allen Hafenbetreibern angehen. Der Ausbau der Häfen als strategische Infrastruktur für Sicherheits- und Verteidigungsaufgaben wird von uns berücksichtigt. Wir werden alle Häfen in Schleswig-Holstein noch besser dabei unterstützen, die Förderprogramme in Anspruch zu nehmen, und uns für weitere Mittel einsetzen. (Christian Dirschauer [SSW]: Auch Flensburg bitte! – Sybilla Nitsch [SSW]: Und Husum!) – Selbstverständlich sprechen wir auch mit Flensburg. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christian Dirschauer [SSW]: Danke schön!) – Na ja, wenn wir mit Flensburg sprechen, muss Flensburg allerdings auch seine Hausaufgaben machen, wie überall in Schleswig-Holstein. (Vereinzelter Beifall CDU – Christian Dirschauer [SSW]: Selbstverständlich!) Auch hier führen wir in der Tat sehr konstruktive Gespräche. Wie gesagt, ich als Wirtschaftsminister möchte natürlich einen Hafen aus wirtschaftlicher Perspektive entwickeln. Möglicherweise möchten die Flensburger ihren Hafen ein wenig anders entwickeln. (Zurufe SSW) Trotzdem werden wir da gemeinsam einen guten Weg finden, um Wohlstand und Sicherheit in Schleswig-Holstein und für ganz Deutschland zu sichern. – Vielen lieben Dank. (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP – Sybilla Nitsch [SSW]: Husum!)
Kristina Herbst
Vielen Dank für den Bericht. Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um eine Minute 50 Sekunden ausgeweitet. Das steht jetzt auch den Fraktionen zu. Ich eröffne die Aussprache, und für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Rasmus Vöge das Wort. (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026
Rasmus Vöge CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles ist allen Beteiligten klar. Wir leben im Land zwischen Nord- und Ostsee, wir haben 50 Häfen – der Minister hat es gerade gesagt –, die alle unterschiedlich sind: Größe, Aufgabe, Eigentümer, Verkehre und natürlich ihre Lage. Wir haben Häfen an Nord- und Ostsee, an Flüssen und Kanälen. Meine Damen und Herren, weil die maritime Wirtschaft ein wichtiger Faktor ist, haben auch alle bisherigen Landesregierungen mit ihrer Politik versucht, die Häfen zu unterstützen. Das ist in diesem Haus hier Common Sense, und das möchte ich an dieser Stelle betonen und mich dafür bedanken. (Beifall ganzes Haus) Dabei geht es in der Hafenpolitik um den Ausbau von Terminals, um den Ausbau von Anlegern, um den Bau von Landstromanlagen, von land- und wasserseitigen Zufahrten, also Straße, Schiene, Kanalanbindung und vieles mehr. Der Minister sagte gerade, 2 Millionen Euro aus Berlin pro Jahr. Damit baut man, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Fahrradstationen!) weiß ich nicht, fünf Meter Spundwand, die kann man damit rammen. Das sehen Sie: Damit sind die Häfen natürlich nicht ausfinanziert. Zuletzt wurde in Brunsbüttel in Rekordzeit ein LNG-Terminal zur Sicherung der Energieversorgung gebaut. (Serpil Midyatli [SPD]: Das waren nicht Sie! – Weitere Zurufe) – Na, das waren wir doch alle: (Zurufe SPD) das Land und der Bund und der Kreis Dithmarschen mit den Genehmigungsbehörden und so weiter. Es ist ein großer Erfolg für den Standort Brunsbüttel, dass es gelungen ist, dieses LNG-Terminal in Rekordzeit zu bauen, (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und zwar als nationale Aufgabe, weil wir sagen: Häfen sind nationale Aufgabe. Hier wird es deutlich: Es dient der Sicherung der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland. Gestern am Rand der Veranstaltung der IHK sprach ich mit dem Geschäftsführer des Brunsbütteler Hafens. Neun Prozent des Bedarfs der Bundesrepublik Deutsch- (Rasmus Vöge) land, des Gasbedarfs, werden über Brunsbüttel importiert. Das ist wirklich unglaublich wichtig, (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und das ist ein Ausdruck der Wichtigkeit unserer Häfen. Bei der Industrie- und Handelskammer wurde gestern die maritime Industrie Schleswig-Holsteins noch einmal genannt: 10,4 Milliarden Euro Umsatz, 1.800 Unternehmen und 40.000 Beschäftigte im Land. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das war der Schiffbau, das waren nicht die Häfen!) – Nein, ich sagte die maritime Industrie, lieber Kollege Buchholz. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Richtig, die maritime Industrie, da sind die Häfen nicht mit dabei!) – Richtig, aber unabhängig davon ist das ein deutlicher Beweis dafür, wie wichtig die maritime Wirtschaft für Schleswig-Holstein ist. Das kann auch in dieser Debatte hier noch einmal betont werden. Die Häfen, meine Damen und Herren, sind auch über ihre wirtschaftliche Bedeutung natürlich Identifikationsmerkmale unseres Landes. Viele Menschen – Sie wissen das – schauen den Schiffen hinterher. Einige schauen hier ja auch aus dem Fenster, wenn die Schiffe am Landeshaus vorbeigleiten. Sie schauen den Schiffen hinterher, ob in Travemünde, Kiel oder an der Nordsee. Dahinter steckt immer auch eine komplexe Logistik, die diese hochfrequenten Verkehre erst ermöglicht. An dieser Stelle ein Dank an die vielen Menschen, die in unseren Häfen in Schleswig-Holstein arbeiten und den Erfolg erst ermöglichen: mutige Unternehmer, kluge Geschäftsführer, starke Mitarbeiter und anpackende Hafenarbeiter, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was ist jetzt neu an dieser Strategie? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nichts, Herr Kollege! Nichts! – Heiterkeit) Das möchte ich gern hier an dieser Stelle unterstreichen – und Ihnen natürlich vehement widersprechen, sehr geehrter Herr Kollege Buchholz. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nichts, das ist alles alt! – Weitere Zurufe) Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8685 – Ich freue mich schon auf Ihre Ausführungen. Aber es ist wichtig, dass die Ziele in drei Kategorien unterschieden werden: Was machen wir kurzfristig, mittel- und langfristig? Dann sind aus meiner Sicht die Hinweise zur Veränderung der Organisationsstruktur der Landeshäfen wichtig. Ich halte es für einen klugen Vorschlag, dass wir die Häfen, die im Eigentum des Landes stehen, im Wirtschaftsministerium bündeln und die unübersichtliche und fragmentierte Aufteilung der Aufgaben in unterschiedlichen Ministerien endlich überwinden, meine Damen und Herren. (Vereinzelter Beifall CDU, FDP, Dirk KockRohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Christian Dirschauer [SSW]) Die Landeshafenstrategie betont auch noch einmal, wie wichtig die Koordinierung der Hafenpolitik mit dem Bund und zwischen den Ländern ist. Der Minister hat es gesagt: Hafenpolitik für die großen Häfen ist nationale Aufgabe, und deshalb endet unsere Verantwortung nicht an den Landesgrenzen, sondern wir setzen uns gemeinsam mit den Hamburger Kollegen auch für den Hamburger Hafen ein. Denn der ist, meine Damen und Herren, der größte Arbeitgeber für das Land Schleswig-Holstein. Der Erfolg des Hamburger Hafens ist auch für unser Land wichtig. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Beate Raudies [SPD]) In der Strategie steht noch einmal schwarz auf weiß: Wir brauchen mehr Geld für die Häfen! – Hier helfen natürlich – auch wenn der Bedarf immer größer ist als das, was politisch möglich ist – die Sondermittel aus Berlin. Es ist ein großer Kraftakt: Die Landesregierung hat sich dafür entschieden, 140 Millionen Euro in unsere Häfen zu investieren – 59 Millionen Euro allein für Büsum und 20 Millionen Euro für Hörnum. Damit wird ein großer Nachholbedarf gedeckt, und das ist wichtig und richtig. In Berlin werden Bäume gepflanzt, meine Damen und Herren, und hier wird in den Hafen investiert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wichtig für die Zukunft, das möchte ich hier betonen, ist die schnellere Planung und Umsetzung. Deshalb appelliere ich, dass wir gemeinsam – alle hier in diesem Haus – eine konstruktive Haltung zu allen Maßnahmen finden, die Planung und Um- (Rasmus Vöge) setzung von Investitionen in den Ausbau der Hafenstruktur beschleunigen und den Bund bei seinen Anstrengungen unterstützen. Denn auch Häfen und Hafenbetreiber in Schleswig-Holstein kämpfen – wie alle Wirtschaftszweige – gegen Bürokratie und Regulierungswut. Politik der Landesregierung ist es, die Häfen bei ihren Aufgaben zu unterstützen; und die sind in den letzten Jahren noch umfangreicher geworden. Es ist schon angeklungen: Neben der Versorgung, dem Umschlag, der Abwicklung internationaler Verkehre zwischen Nordkap und Sizilien über die Logistikknotenpunkte Kiel und Lübeck und dem Tourismus haben sich die Aufgaben der Energieversorgung noch mal verändert; ich erwähnte es bereits im Zusammenhang mit dem LNG Terminal in Brunsbüttel. Seit dem Jahr 2022 ist die Bedeutung der militärischen Komponente der Häfen in der Drehscheibe Deutschland deutlich gewachsen, wie es der Operationsplan Deutschland vorsieht. Meine Damen und Herren, uns ist wichtig, mit allen Akteuren in Schleswig-Holstein die Aufgaben, die die Häfen haben, gemeinsam voranzutreiben. Ich bin mir sicher, dass wir dann etwas Gutes erreichen können. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Wer in den letzten Jahren bei dialogP, unserem Schuldiskussionsformat, gut aufgepasst hat – das sind sicherlich alle von Ihnen –, wird wissen, wie viel Küstenlinie Schleswig-Holstein hat. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Es sind nämlich 1.190 Kilometer. – Herr Buchholz, wunderbar; sehr gut. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Entsprechend haben wir viele Häfen im Land Schleswig-Holstein. Sie sichern unsere Wertschöpfung, sie sichern Arbeitsplätze, und sie ermöglichen, Güter klimafreundlich zu transportieren – klimafreundlicher, als das auf der Straße oder der Schiene der Fall ist. Erst gestern haben wir von der IHK Belege dafür gehört, nämlich, dass Schleswig-Holstein im Bundesvergleich die höchste Wert- (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 schöpfung an Werften erzielt. Das ist richtig gut, aber wenn das so bleiben soll, dann müssen wir etwas tun und können uns nicht einfach nur zurücklehnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deswegen haben wir vor zwei Jahren die Regierung gebeten, eine neue Hafenstrategie auf den Weg zu bringen und konkrete Handlungsempfehlungen für nötige Investitionen, aber auch für die Organisation und die Vermarktung der Hafenflächen zu formulieren. (Unruhe) Nun liegt diese Hafenstrategie vor; wir haben sie bereits im Ausschuss diskutiert. Die Hafenstrategie ist das Ergebnis einer umfassenden Analyse der verschiedenen Hafenstandorte. Die Strategie setzt auf drei zentrale Ziele: die Erhöhung der Leistungsfähigkeit, die Schaffung der Resilienz und die Förderung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Mit den 140 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie den Mitteln aus der grün-blauen Infrastruktur haben wir jetzt viel Geld zur Verfügung, um Investitionen in den Häfen voranzubringen – sehr viel höhere Mittel, als das in den letzten Jahren der Fall war. Jetzt kann man natürlich sagen: Das ist Bundesgeld, aber im Gegensatz zum Bund investieren wir das Geld in Infrastruktur. Das ist doch eine richtig gute Sache. (Sybilla Nitsch [SSW]: Ja! – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Rasmus Vöge [CDU]) Aber auch in den letzten Jahren wurden konkrete Schritte vorangebracht. Ich erinnere an Husum, an die Zugänglichkeit des Hafens, oder an den Ausbau des Büsumer Hafenbeckens 4. Das sind wichtige Projekte, um die Wettbewerbsfähigkeit der Standorte zu stärken und die Voraussetzungen für die Energiewende an der Westküste zu schaffen, denn dort werden diverse Transportmöglichkeiten für die Offshore- und die Onshore-Energiewende erarbeitet. In der Strategie werden auch Vorschläge für eine beschleunigte Energiewende unterbreitet: die Flächensicherung für Energiewendeprojekte, der Ausbau von Kaianlagen für den Transport von Windkraftanlagenteilen, (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) der Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und die Anbindung der Häfen an das Was- (Nelly Waldeck) serstoffkernnetz. Auch hier müssen wir aus Schleswig-Holstein weiterhin deutlich darauf aufmerksam machen: Unsere Häfen brauchen das; wir dürfen diesen Schritt nicht verpassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Sybilla Nitsch [SSW]: Welche Häfen sollen das sein?) Ein zentraler Punkt der Strategie ist die Dekarbonisierung der Häfen selbst. – Sie fragen, welche Häfen das sein sollen. Das soll zum Beispiel Brunsbüttel sein; das Industriegebiet ist ganz massiv darauf angewiesen, (Sybilla Nitsch [SSW]: Ja, aber welche sollen das sein?) Wasserstoff für die Transporte zu bekommen. – Darauf können Sie dann gleich in Ihrer Rede eingehen. Die Häfen sollen bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden. Dazu müssen wir die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien in den Häfen ausbauen, zum Beispiel durch Photovoltaik auf den eigenen Flächen, aber auch auf Lagerhallen und so weiter. Gleichzeitig gilt es, Lagermöglichkeiten für alternative Kraftstoffe wie LNG, Methanol, Ammoniak und Wasserstoff zu schaffen, denn sie werden in der Schifffahrt eine zentrale Rolle spielen. Diese Schritte sind entscheidend, um hier die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern und sich frühzeitig darauf vorzubereiten. Gleichzeitig werden wir uns mit dem steigenden Meeresspiegel auch an den Häfen auseinandersetzen müssen. Wir müssen prüfen, ob die Häfen in der Lage sind, adaptiv zu arbeiten, wenn es wieder zu Überflutungen kommt. Wir brauchen Frühwarnsysteme und Krisenmanagements, um Betriebsunterbrechungen zu vermeiden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die militärische Nutzbarkeit der Häfen. Angesichts der geopolitischen Spannungen müssen wir die Häfen als logistische Drehscheiben für Sicherheits- und Verteidigungsaufgaben nutzen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Auch dazu haben wir gestern viel gehört. All diese Aspekte kosten richtig Geld. Die aktuellen Mittel reichen nicht aus, um den Investitionsbedarf, den wir in dieser Hafenstrategie lesen, in den kommenden Jahren zu decken. Es geht um 1,5 Milliarden Euro – das ist richtig viel Geld. Es ist leider ebenfalls utopisch, dass wir dieses Geld aus Landesmitteln zur Verfügung stellen. Deswegen fordern die Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8687 Küstenländer seit vielen, vielen Jahren, dass sich der Bund endlich in dieser Frage mehr engagiert. Sie fordern, dass die Gemeinschaftsaufgabe „Häfen“ ins Grundgesetz aufgenommen wird und eine Aufstockung der Bundesmittel von derzeit 38 Millionen Euro erfolgt. Diese 38 Millionen Euro – das muss man sich mal vorstellen! – sind nicht für Schleswig-Holstein; sie sind für alle Bundesländer zusammen. Der Investitionsbedarf ist so maximal viel höher, dass man sich gar nicht vorstellen kann, dass wir in Schleswig-Holstein 2 Millionen Euro jährlich zur Verfügung haben, um Investitionen vorzunehmen. Wir haben gestern gehört: Unser Verkehrsminister würde davon ein Ruderboot kaufen. Das wäre dann relativ teuer. Man könnte davon auch ein bisschen Sedimentmanagement machen. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) – Fahrradabstellanlagen sind inzwischen auch ein bisschen teurer geworden. Aber eine Investition in die Häfen zur Erhöhung ihrer Leistungsfähigkeit – dafür reicht es nicht. Deswegen bin ich froh, dass die Nordländer diesbezüglich häufig zusammenarbeiten und sich in Richtung Bund absprechen. Ich bin der Meinung, dass die Landeshafenstrategie eine solide Grundlage bietet. Was wir jetzt brauchen, ist eine konkrete Investitionsliste, die zeigt, welche Prioritäten wir setzen und wo wir in den nächsten Jahren mit dem Geld, das wir zur Verfügung haben, investieren werden. Dann kommen wir einige Schritte voran. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Birte Pauls [SPD] – Zuruf Beate Raudies [SPD] – Minister Claus Ruhe Madsen: Ein Wikingerruderboot könnte vielleicht 2 Millionen kosten!)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Thomas Hölck das Wort.
Thomas Hölck SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für 2024 versprochen, dann für den Sommer 2025 angekündigt, wieder verschoben und dann endlich zum Jahreswechsel 2026 war sie da: die Landeshafenstrategie Schleswig-Holstein. Was lange währt, wird endlich gut! Doch jede Regel hat auch eine Ausnahme. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hier liegt uns nun die Ausnahme vor. (Thomas Hölck) (Beifall SPD) Was steht nun genau drin in der Landeshafenstrategie? Es steht alles drin, was wir alle schon wissen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Stimmt!) Der Satz stammt nicht von mir, der Satz stammt von Frank Schnabel, Vorstandsvorsitzender des Gesamtverbandes Schleswig-Holsteinischer Häfen und Geschäftsführer der Schramm-Gruppe. (Beifall SPD und FDP) In die Zeugnissprache übersetzt bedeutet das: „stets bemüht“. Mehr ist diese Strategie nicht. Selten habe ich so kritische Stellungnahmen von DGB und IHK gelesen wie zu dieser Landeshafenstrategie. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja!) Ganz nebenbei hat die IHK übrigens auch fachliche Fehler aufgedeckt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja!) Denn der NOK ist nun mal keine Binnenschifffahrtsstraße, sondern eine Seeschifffahrtsstraße. Dass das niemandem im Ministerium aufgefallen ist, ist schon ziemlich peinlich, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Aber schauen wir mal genau hinein in die Strategie. Was steht da wirklich drin? Auf den Seiten 20 bis 35 steht, dass Schleswig-Holstein das Land zwischen den Meeren ist, (Oh-Rufe SPD und FDP) dass Häfen ein Teil der Identität sind, (Sybilla Nitsch [SSW]: Nein! Wirklich?) dass Häfen im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung gestärkt, resilienter, nachhaltiger und wettbewerbsfähiger werden müssen. – Das hätte ich auch schreiben können. (Beate Raudies [SPD]: Und warum hast du es nicht? – Heiterkeit Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ist das eine Bewerbung um das Ministeramt? – Heiterkeit) – Das würde helfen, Herr Kollege. (Beifall SPD) Jetzt geht es ans politische Handwerk. Was kann das Land selbst umsetzen? Sie ordnen ihre Maßnahmen fein säuberlich in kurzfristig, mittelfristig und langfristig. Kurzfristig heißt bei Ihnen: ein bis zwei (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 Jahre; mittelfristig: drei bis fünf Jahre und langfristig: fünf bis zehn Jahre. Ihre erste kurzfristige Maßnahme, also in den ersten ein bis zwei Jahren, in Sachen Hafenfinanzierung lautet – ich zitiere mit der Erlaubnis des Präsidenten – auf Seite 23: „Aufnahme von Zuweisungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in die Haushaltsplanung.“ (Serpil Midyatli [SPD]: Oha!) Herr Kollege Vöge, Ihre Partei hat jahrelang auf Bundesebene die Reform der Schuldenbremse verhindert. Sie haben jahrelang auf Bundesebene verhindert, dass mehr Geld für Infrastruktur zur Verfügung steht. Erst mit der Bundestagswahl sind Sie aufgewacht und haben zugestimmt, zusammen mit den Grünen, dass Geld aus dem Sondervermögen für die Infrastruktur lockergemacht wird. Sie müssen sich eigentlich entschuldigen, dass Sie jahrelang die Häfen vernachlässigt haben, weil Sie auf Bundesebene kein Geld locker gemacht haben. (Beifall SPD und SSW) Für Ihre sogenannte mittelfristige Maßnahme, ein neuer Haushaltstitel für die Hafeninfrastruktur, nehmen Sie sich drei bis fünf Jahre Zeit. Das nennen Sie Tempo? Vorher soll erst eine weiterführende Bedarfsermittlung her. Warum eigentlich? Sie haben für die Landeshafenstrategie bereits sämtliche Daten der Hafenbetreiber eingesammelt. Wenn man all diese Informationen schon auf dem Tisch hat, warum fängt man nicht an zu handeln? Hier gebührt dem SSW ein Lob in Sachen Hafenfinanzierung. (Beifall SPD, SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Vor fast einem Jahr legte der SSW einen sehr konkreten Vorschlag für eine überjährige Finanzierung und mehr Planungssicherheit vor, einen Hafeninfrastrukturfonds. Die Kolleginnen und Kollegen vom SSW sind meistens tolle Leute. (Beifall SSW) In der vorliegenden Landeshafenstrategie soll eine solche Möglichkeit ein Jahr später immerhin geprüft werden. Ein Klassiker. Ein weiterer Klassiker: der Ruf nach Berlin, neben dem Sondervermögen noch mehr Geld für Häfen locker zu machen. Ja, der Bund sollte strukturell mehr Mittel bereitstellen. Dafür werbe ich ausdrücklich. Die SPD fordert ja auch, 500 Millionen (Thomas Hölck) Euro jährlich für die norddeutschen Häfen lockerzumachen. Da sind wir uns einig. Aber es gibt auch einen maritimen Koordinator, der kommt aus Hamburg und heißt Christoph Ploß. Hat schon jemand wahrgenommen, dass es ihn überhaupt gibt? (Patrick Pender [CDU]: Doch! – Christopher
Christopher Vogt FDP
Man nimmt ihn mehr wahr, als man möchte!) Der tut überhaupt nichts. Er handelt überhaupt nicht. Deshalb lassen Sie uns doch mal gemeinsam dafür werben, dass die norddeutschen Häfen insgesamt besser ausgestattet werden. Da wollen wir nicht lockerlassen. (Beifall SPD) Doch eine Sache ist auch klar, liebe Kolleginnen und Kollegen: Mit der Landeshafenstrategie werden wir in Berlin nichts gewinnen. Denn seit 2024 gibt es eine Nationale Hafenstrategie. Und wer nun glaubt, dass die Landeshafenstrategie mit der Nationalen Hafenstrategie verzahnt worden wäre, der irrt sich. Es gibt keine Verzahnung, keine erkennbare Abstimmung. Zwei Strategien nebeneinander, so überzeugt man niemanden in Berlin. Zu guter Letzt muss ich feststellen, dass ich sehr darüber verwundert war und bin, dass KRITIS an keiner Stelle ernsthaft ausgeführt wurde. Zu unkonkret bleiben die Maßnahmen zur Sicherheits- und Verteidigungsfunktion der Häfen. Alles in allem ist diese Strategie dürftig, sie bringt nichts Neues. Deshalb beantrage ich, diese Strategie in den Ausschuss zu überweisen. (Sybilla Nitsch [SSW]: Da war sie!) – Da war sie; ja, Frau Kollegin, da war sie. Aber die Regierung war nicht anwesend. Deshalb sollten wir noch mal mit der Regierung über die Strategie reden. Die Zeit sollten wir uns nehmen; denn die Kollegin Waldeck glaubte damals, es wäre ein Entwurf der Landeshafenstrategie. Das war es mitnichten. Lassen Sie uns die Strategie in den Ausschuss überweisen und noch mal mit der Regierung darüber reden. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem letzten Punkt, Herr Kollege Hölck, wider-Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8689 spreche ich Ihnen. Eine Überweisung zurück in den Ausschuss halte ich für absolut überflüssig, weil es Zeitverschwendung ist. Also, was wollen wir da jetzt noch beraten zu einem Thema, von dem Sie selbst gesagt haben, es steht nichts drin? Ich wüsste nicht, was wir dazu reden sollten. Denn in der Tat – jetzt ganz im Sinne der Kollegin Redmann, dass ich mit dem Positiven, Gemeinsamen anfangen soll –: Die besondere Bedeutung der Häfen in Schleswig-Holstein ist uns allen klar. Dass diese besondere Bedeutung der Häfen Investitionen in die Hafeninfrastruktur erfordert, ist auch richtig. Dass die Landesregierung von den Sonderschulden 140 Millionen Euro nimmt, um in die Hafeninfrastruktur zu investieren, ist gut und richtig. Das ist, ehrlich gesagt, jetzt dreimal verkauft, Herr Minister. Schöne Grüße an Ihren Pressesprecher. Wenn man den Teebeutel zum vierten Mal reinhält und immer noch Druckerschwärze draus macht, dann ist das schon eine besondere Leistung. (Beifall FDP und SSW) Aber okay. (Christopher Vogt [FDP]: Davon hat er viele Jahre profitiert!) – Absolut, absolut. Und ich meine, den vierten Aufguss immer noch zu Druckerschwärze zu machen, Respekt! Also, das muss man einfach sagen. Aber auch was die 38 Millionen Euro aus dem Bund angeht, sind wir uns total einig – dafür haben wir lange Jahre gekämpft –: Das ist zu wenig. Die nationale Hafenstrategie, die zum wiederholten Mal Thema einer nationalen maritimen Konferenz ist und die zwar verabschiedet, aber nicht mit Finanzmitteln hinterlegt ist, wird nur dann in die Umsetzung gehen können, wenn der Bund diese Mittel deutlich aufstockt. Bis dahin geht die Einigkeit. Ehrlich gesagt ist es gut, dass Sie in Ihrer Rede, Herr Minister, über das Papier, das Sie Hafenstrategie nennen, eben nicht geredet haben. Denn es kommt selten vor – ich war nicht dabei –, dass sich DGB und IHK in einem Ausschuss einig sind. Oder dass der Chef der Vereinigung der landesweiten Häfen sagt, das wissen wir alles schon, da steht nichts drin, das ist besonders. Ich sage jetzt mal, es wäre gut gewesen, wenn Sie wenigstens über das Zusammenspiel der Häfen untereinander irgendetwas ausgeführt hätten. Denn ich meine, jeden einzelnen Hafen für sich isoliert zu betrachten, mag ja schön sein. Aber es geht doch gerade um eine Strategie, die das Land betrachtet, bei der man sagt: Was macht eigentlich Lübeck, was macht Kiel, was macht Büsum, was macht Brunsbüttel, was machen (Dr. Bernd Buchholz) alle Beteiligten miteinander, und wo können wir Schwerpunkte setzen? Nichts davon findet sich in dieser Auseinandersetzung, nichts davon in der Differenziertheit und im Hinblick darauf, wie das Zusammenspiel dieser Häfen aussehen könnte. Der Hamburger Hafen kommt bei Ihnen gar nicht vor. Das ist allerdings der größte Hafen Norddeutschlands und dementsprechend Teil unserer eigentlichen Hafenphilosophie. (Beifall FDP, SPD und SSW) Er muss es sein, der Hamburger Hafen. Aber er kommt bei Ihnen überhaupt nicht vor. Dass Sie, wie die IHK sagt, überhaupt keine konkreten Vorhaben mit irgendeinem konkreten Zeitplan, wann Sie was wie realisieren wollen, vorgelegt haben, entspricht dem ja, nach dem Motto, okay, weil wir nichts wissen, machen wir das nicht so. Dass die Bedeutung der Häfen nicht an der Kaikante endet, sondern die Frage, was eigentlich mit dem Hinterlandausbau der jeweiligen Häfen ist, was sich da tut, eine Riesenrolle spielt und deshalb Teil einer Hafenstrategie sein müsste, (Beifall FDP, SPD und SSW) ja, so what, dazu findet man nichts. Also tote Hose auch an dieser Stelle. Ehrlicherweise können Sie überall reinschreiben: „Wir wollen die Resilienz erhöhen“, aber die Frage, was es denn eigentlich bedeutet, wenn die Häfen des Landes mehr unter KRITIS-Gesichtspunkten betrachtet werden müssen und welche Schwerpunkte man bilden müsste, um welchen Hafen wie resilient auszustatten, das wäre der Inhalt einer Hafenstrategie. Die allgemeine Aussage, wir müssen uns resilienter aufstellen – dazu braucht es keine Strategie. Meine Kritik ist – ich habe ja jetzt Zeit – noch ein Stückchen fundamentaler; denn – darauf habe ich in meiner alten unternehmerischen Tätigkeit, aber auch früher im Ministerium immer Wert gelegt – eine Strategie sollte ein Ziel definieren und dann die Wege zum Ziel beschreiben, die man gehen will. Taktik bedeutet, kurzfristig unterschiedliche Wege zu gehen, aber es geht um langfristige Zielstellungen. Jetzt gucken wir uns mal Ihr Papier daraufhin an, was da drinsteht. Da werden drei Ziele formuliert. Erstens die Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung – gekauft. Das ist die eigentliche Aufgabe der Häfen. Bruttoinlandsprodukt produzieren und die wirtschaftliche Stärke des Landes zu befördern, das ist das Thema. (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 Zweites Ziel: Verbesserung der Resilienz von Versorgung und Absatz. Sorry, Resilienz ist ein Unterziel zur Erreichung des Oberziels. Wenn ich Resilienz erhöhe, um ein anderes Thema abzusichern, ist das nie ein eigenes Ziel, sondern es ist ein Unterziel davon. Das Dritte ist: Förderung der Nachhaltigkeit als Zielsetzung. Die Nachhaltigkeit übrigens, die Sie meinen, ist nur eine ökologische Nachhaltigkeit, und die ist nicht eigenständiges Ziel des Betreibens von Häfen, sondern die ist ein Unterziel der Klimaschutzstrategie. (Beifall FDP, SPD und SSW) Und so, sorry, bleibt es bei einem Ziel. Ein wichtiges strategisches Ziel schleswig-holsteinischer Häfen fehlt bei Ihnen komplett. Es kommt dann nur unter dem Kapitel „Touristische Funktion der Häfen zukunftsfähig gestalten“. In Wahrheit gibt es noch ein strategisches Ziel, das schleswig-holsteinische Häfen haben, nämlich die ganzjährige Erreichbarkeit und Daseinsvorsorge für diejenigen Orte sicherzustellen, die man ansonsten im Lande überhaupt nicht erreicht. Das ist ein zweites strategisches Ziel. (Beifall FDP, SSW und Thomas Hölck [SPD]) Das heißt auf Deutsch: Es gibt in diesem ganzen Papier nur zwei strategische Ziele. Das eine ist, den wirtschaftlichen Ausbau zu sichern, und das zweite ist: Wir müssen sicherstellen, dass die Halligen und Inseln an der Westküste ganzjährig erreichbar sind. Das sind die beiden strategischen Ziele, mehr gibt es nicht. Alles andere sind Unterziele oder Ziele anderer Strategien. Deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn man jetzt nach dem Motto guckt: Wie erreichen wir das Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken? Dann gucken wir in die Handlungsmaßnahmen und lesen: „Energiewende in den Häfen strategisch vorantreiben“ – Unterziel der Klimaschutzstrategie. Schauen wir auf die Clusterstrukturen: „Hafen-Enschutzstrategie. „Dekarbonisierung in Häfen konsequent fortführen“ – Unterziel der Klimaschutzstrategie. „Landstrom- und Ladeinfrastruktur“ – Unterziel der Klimaschutzstrategie. Hat die grüne Partei das Programm geschrieben? Das wäre für sie ein großer Erfolg. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Aber gucken Sie das weiter an. Es wird „Resilienz“ genannt. Da hatte ich schon gesagt: Das ist (Dr. Bernd Buchholz) einfach nur ein wirtschaftliches Unterziel. Gucken Sie weiter: touristische Aufenthaltsthemen. – Es gibt keine einzige Handlungsempfehlung dazu, die die Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung der schleswig-holsteinischen Häfen betrifft. Keine einzige Handlungsempfehlung und keinen Weg dahin! Warum? Weil Sie dafür gar keine Idee haben. Sie machen nichts anderes, als die Anträge der Häfen zu bewilligen, wenn diese sagen: „Wir wollen irgendetwas ausbauen“. Das ist Ihre ganze Hafenpolitik. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Eine eigene Idee dazu, was Sie mit den Häfen wollen, haben Sie nicht. Das ist der Vorwurf, den ich Ihnen mache, meine Damen und Herren. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Denn, und das sage ich jetzt – –
Peter Lehnert
Kollege Dr. Buchholz, jetzt kommen wir zu unserem Ziel. Das ist, die Redezeiten zu überwachen, und Ihre Redezeit ist abgelaufen. Wir waren ja schon sehr großzügig. Ich bitte, jetzt wirklich zum Ende zu kommen.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Absolut der letzte Satz. – Die schleswig-holsteinischen Häfen machen mir keine Sorge. Sie sind gut unterwegs, aber das nicht dank Ihrer Hafenstrategie, sondern trotz Ihrer Hafenstrategie. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für den SSW erteile ich der Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrter Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Minister hat bei uns Heiterkeit ausgelöst. Das tut er ja öfter. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8691 (Christian Dirschauer [SSW]: Auch im positiven Sinn!) Aber als er über die Wikinger sprach, haben wir bei uns in den Reihen gesummt: Hey, hey, Vickie! Hey, Vickie, hey! Es ist tatsächlich schön, dass Sie bei Ihrem Beitrag so einen wundervollen Einstieg gewählt haben, gerade weil wir ja wissen, dass die historische Entwicklung maßgeblich mit den Wikingern und unseren Vorvätern und Müttern aus dem Norden zusammenhing; sie haben damals sehr strategisch die Orte ausgewählt, (Christian Dirschauer [SSW]: Weil sie total gute Diplomaten waren!) wo die jetzigen Häfen liegen. Also vielen Dank für diesen Einstieg. Ich kann auch genau wie meine Vorrednerinnen und Redner betonen, dass wir als Schleswig-Holstein natürlich über die Häfen sprechen müssen. Wir als SSW haben uns als Ziel gesetzt, dass die Häfen mehr politische Aufmerksamkeit bekommen. Das ist durch die Landeshafenstrategie, die ja schon viele Runden gedreht hat, auf jeden Fall geglückt. Erst einmal hat sie lange auf sich warten lassen. Dann haben wir – das ist bereits angeklungen – im Wirtschaftsausschuss ein Fachgespräch geführt. Dieses Fachgespräch ist für heute eigentlich ein sehr wichtiger Punkt – darauf werde ich gleich eingehen –, weil in diesem Fachgespräch ganz deutlich wurde, wo die Schwerpunkte dieser Hafenstrategie sind. Wo fehlt aber auch noch was? Wie wird vor allem der große Knackpunkt der Finanzierung gelöst? (Pfeifton im Plenarsaal) Zur Hafenstrategie: Mein erster Eindruck war, dass das eine Bestandsaufnahme von allen Häfen war, die wir so haben; eine umfangreiche To-do-Liste. Positiv hervorheben möchte ich, dass Sie sehr viele frühere SSW-Initiativen aufgegriffen haben, zum Beispiel die Erkenntnis, dass zersplitterte Zuständigkeiten die Entwicklung der Häfen bremsen oder es mehr finanzielle Mittel braucht. Das ist natürlich die größte Notwendigkeit, wenn wir darauf schauen, wie die letzten Haushaltsjahre auch im Bereich der Häfen abgelaufen sind. Ich bin ganz bei Ihnen, dass wir einen eigenen Titel mit höheren Ansätzen benötigen. Gerade zu Büsum haben Sie heute auch noch einmal eindrücklich verkündet, dort Gelder aus dem Sondervermögen hineinzugeben. (Anhaltender Pfeifton im Plenarsaal) (Sybilla Nitsch) In den letzten vier Jahren haben Sie bei den Haushaltsverhandlungen jedes Mal darauf hingewiesen, dass Sie den Haushaltstitel – (Zurufe: Die Türe dort hinten ist offen!)
Peter Lehnert
Machen Sie gerne weiter, Kollegin! (Zurufe)
Sybilla Nitsch SSW
– meine Zeit läuft; deswegen –, bei dem es darum geht, in die Häfen zu investieren, immer auf Halde haben, um die Mittel für Büsum vorhalten. Dementsprechend habe ich Sie immer wieder darauf hingewiesen, dass Sie für eigene Strukturen sorgen müssen. Das heißt, diesen Titel hätten Sie im Grunde genommen schon einmal als Ansatz, um ihn aufzufüllen. Dann komme ich auf einen Finanzierungsstrom – das geht an beide Koalitionsfraktionen –, über den wir hier sehr oft reden, weil Sie sagen: Der Bund schickt uns nicht genug Geld. Deswegen sind wir so arm dran und können gar nichts machen. (Rasmus Vöge [CDU]: Das hat noch nie einer so gesagt!) Ich sage Ihnen mal eines: Sie können ganz viel selber machen. Der Hafen von Hamburg wurde heute als ein bedeutsamer Hafen genannt, und aus dem Hafen von Hamburg bekommen wir sehr viele Mittel. Das sind die Schlickmittel. (Beifall SSW und FDP) Die Schlickmittel haben Sie in ein Gesetz gegossen, das nur vorsieht, ökologische Maßnahmen vorzunehmen. Da sind wir ganz bei Ihnen. Es ist aber so, dass wir bei der Verausgabung dieser Schlickmittel sehen können – dazu hat die Kollegin Raudies dankenswerterweise eine Kleine Anfrage gestellt –, was die Hafenfunktion angeht, im Grunde genommen bisher nur Sedimenträumungen mitfinanziert worden sind. Das waren bis zum 31. Juli 2025 roundabout 558.000 Euro und später, Ende 2025, weitere circa 358.000 Euro. Das zeigt mir, dass davon in Ihrer Strategie, Sie wollten die Häfen ökologisch weiterentwickeln – das ist eh schon eine komische Formulierung – und Landstromanlagen und Verkehrsanbindung finanzieren, rein gar nichts zu sehen ist. Ich sage Ihnen eines: Wir werden weitere Vorschläge vorlegen, bei denen es darum gehen wird, dass diese Mittel von dem Hafen in den Hafen kommen (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 und nicht nur in ökologischen Bildungsprojekten versickern. Das kann ich Ihnen sagen. (Beifall SSW und FDP) Dann ist es so, dass ich mich darüber freue, dass es der Hafeninfrastrukturfonds in die Landesstrategie geschafft hat. Aber – jetzt kommen wir dazu – es ist nur ein Prüfauftrag. Da wünsche ich mir als SSW natürlich mehr. Wir haben in dem Fachgespräch gehört, dass man diese Finanzierungsstruktur ganz klar braucht. Alle Anzuhörenden haben das durch die Reihe hinweg bestätigt. Das kann man in den schriftlichen Stellungnahmen nachlesen. Ich weise darauf hin, dass der Landesrechnungshof in der Vergangenheit schon mehrmals auf eine ähnliche Struktur hingewiesen und gesagt hat, dass das unbedingt notwendig wäre, um vor allem die kleineren Häfen zu unterstützen. Die kleineren und mittleren Häfen, die zur Daseinsvorsorge gehören, brauchen so eine Struktur, wo es dann eben notwendig ist, die Geldströme langfristig und dann die Maßnahmen zu sichern. (Beifall SSW) Die langfristige Finanzierung, meine Kollegen, ist der große Knackpunkt. In dem Fachgespräch wurde auch von der Kollegin Waldeck angesprochen: Brauchen wir so einen Hafeninfrastrukturfonds? Wir haben jetzt doch das Sondervermögen. – Ja, das Sondervermögen ist klasse. Ich sage Ihnen aber auch: Das Sondervermögen ist eben nicht in alle Hafenstandorte geflossen. Flensburg wurde genannt. Auch der landeseigene Hafen in Husum hat nichts bekommen. Von daher brauchen wir eine Zuständigkeit, die das macht, und der Hafeninfrastrukturfonds ist weiterhin in der Beratung. Deswegen bitte ich, dass wir hier wirklich noch einmal zusammenkommen und uns anschauen, wie das aussehen könnte. Gerade die kleineren Häfen liegen uns, dem SSW, wirklich am Herzen. Deswegen ist es für uns unumgänglich, dass wir die Hafenstrategie mit dauerhaften Lösungen unterbauen. Ich kann auch sagen: Es gibt noch viele Kritikpunkte, über die wir sprechen könnten. Wenn Sie meinen, Sie wollen das in den Ausschuss überweisen, bin ich dabei. Sie haben das ja schon vorsorglich auf die Tagesordnung schreiben lassen. Das finde ich ganz witzig.
Peter Lehnert
Kollegin Nitsch, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Sybilla Nitsch SSW
Ich bitte darum, dass wir uns noch einmal eindrücklich damit beschäftigen, wie wir den Hafeninfrastrukturfonds in die Häfen bringen können. – Vielen Dank. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
Peter Lehnert
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Rasmus Vöge das Wort.
Rasmus Vöge CDU
Lieber Kollege Buchholz, nun haben Sie mich schon auf dem Weg zum Pult angesprochen. Natürlich fordert Ihr Redebeitrag noch eine Antwort heraus. Es ist schon erstaunlich, dass jetzt die FDP, dass Sie hier quasi die staatliche Hafenplanungskommission in Kiel fordern, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Überhaupt nicht!) damit am Ende über die Projekte in Kiel und Lübeck entscheiden wird und man sagt, welche Geschäfte die Häfen machen können. Ich erinnere daran, die Häfen Kiel und Lübeck haben unterschiedliche Eigentümer. Sie sind Wettbewerber im Markt. Sie konkurrieren um die Kunden, und das ist in der Marktwirtschaft auch normal. Das nennt sich Marktwirtschaft. (Vereinzelter Beifall CDU) Deshalb geht es vonseiten des Landes nicht darum, wie Sie das abfällig gesagt haben, ausschließlich Anträge zu prüfen, denn die Hafenbetreiber wissen, in welche Infrastruktur sie investieren wollen. Es soll nicht aus Kiel zentral gesteuert werden, indem zum Beispiel gesagt wird: „Der Papierumschlag bleibt besser in Lübeck“, oder: „Das andere Geschäft wandert von Kiel nach Lübeck“. Das ist nicht Aufgabe des Landes, und diese staatliche Planung wollen wir nicht.
Peter Lehnert
Kollege Vöge, lassen Sie eine Zwischenfrage, Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Dr. Buchholz zu?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Lieber Kollege Vöge, ich möchte da nicht missverstan-Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8693 den werden. Es wäre ein Missverständnis anzunehmen, dass ich staatliche Planung an die Stelle der Marktwirtschaft setzen wollte. Kein bisschen davon. Aber stimmen Sie mit mir überein, dass es für ein Land nicht von Desinteresse sein kann, wenn der größte RoRo-Hafen des Landes, Lübeck, es demnächst mit einer Fehmarnbeltquerung zu tun hat? Dann muss man sich die Frage stellen, wie eigentlich Verkehre, die ja RoRo-Verkehre sind, also Roll-on/ Roll-off, also rollende Verkehre sind, möglicherweise anders abgewickelt werden? Die brauchen kein Schiff mehr, wenn es die Fehmarnbeltquerung gibt. Man sollte sich mal inhaltlich mit der Frage auseinandersetzen: Was bedeutet das eigentlich für die Hafenstruktur des Landes Schleswig-Holstein? – Dazu finden Sie kein Wort. Das ist ein Beispiel dafür, dass man sich wohl mit der Funktion, auch wenn es kommunale Häfen sind, auch wenn es private Häfen sind, auseinandersetzen müsste.
Peter Lehnert
Kollege Dr. Buchholz, kommen Sie zum Ende!
Dr. Bernd Buchholz FDP
Stimmen Sie mit mir darin überein, dass das etwas anderes ist als staatliche Planung?
Rasmus Vöge CDU
Sehr geehrter Herr Kollege Buchholz, Sie haben aber hier davon gesprochen, dass sich das Land nur darauf beschränkt, die jeweiligen Anträge zu befördern und sich nicht zu der Planung der einzelnen Aufgaben bekennt. Dass der Hafen Lübeck seit Jahren darüber diskutiert, was passiert, wenn die feste Fehmarnbeltquerung kommt, gerade für die küstenparallelen Verkehre von Travemünde nach Trelleborg – vice versa –, ist doch klar. Mit denen steht das Land auch, egal unter welcher Regierung, im Austausch, um Lösungen zu finden. Das kann ich Ihnen versichern. (Vereinzelt Beifall CDU) Ich bleibe dabei. Sie haben es hier in Ihrer Rede deutlich gemacht: Es ist nicht Aufgabe der schleswig-holsteinischen Landesregierung, den Häfen vorzuschreiben, nach welchen Kunden Sie im Markt zu suchen haben. – Vielen Dank. (Rasmus Vöge) (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung. (Unruhe) Darf ich um Aufmerksamkeit bitten? Ich möchte jetzt gerne formulieren. – Ja, Kollegin Redmann, Sie haben das richtig erkannt. Ich möchte jetzt gerne über die Ausschussüberweisung, die vom Kollegen Hölck beantragt wurde, abstimmen lassen. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 20/3830, dem Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Das ist die Drucksache 20/3830, das habe ich ja gesagt. Eine andere Drucksache liegt mir nicht vor. – Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist Ausschussüberweisung abgelehnt. Es ist kein Antrag gestellt. Damit wäre der Tagesordnungspunkt dann erledigt. Ist das richtig? – Gut. Bevor ich Tagesordnungspunkt 16 aufrufe, teile ich Ihnen mit, dass – das wissen Sie schon – Tagesordnungspunkt 20 abgesetzt ist. Zu Tagesordnungspunkt 24 werden die Reden zu Protokoll gegeben. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 16 auf: Schulgeldfreiheit und Finanzierungssystematik in den Gesundheitsfachberufen zukunftsfest gestalten Antrag der Fraktionen von FDP, SSW und SPD Drucksache 20/4151 (neu) – 2. Fassung Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen dauerhaft sicherstellen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4260 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache, und zunächst hat für die FDP-Fraktion der Kollege Dr. Heiner Garg das Wort. (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 (Sandra Redmann [SPD] möchte gerne den Plenarsaal verlassen, ist jedoch noch im Gespräch mit Dr. Heiner Garg [FDP]) – Wenn es geht, hier vorne.
Dr. Heiner Garg FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Kollegin Redmann, getreu Ihrem Motto, das Sie hier geprägt haben, möchte ich mit etwas Positivem beginnen: Jetzt können Sie gehen. Schleswig-Holstein war 2019 sehr mutig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben nämlich im Jahr 2019 die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen eingeführt, und zwar als erstes Bundesland. (Beifall FDP, SSW und Birte Pauls [SPD]) Wir haben damit ein klares Signal gesetzt, dass der Weg in einen Beruf, der unsere Gesellschaft trägt, nicht vom Geldbeutel abhängen darf. Heute müssen wir, finde ich, uns alle die unbequeme Frage stellen: Was ist ein solches Signal wert, wenn es nicht verlässlich abgesichert wird? (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Denn Schulgeldfreiheit auf Zeit ist keine echte Schulgeldfreiheit. Sie wäre ein Versprechen auf Widerruf. Und genau das, finde ich, können und sollten wir uns nicht leisten, und schon gar nicht in einer älter werdenden Gesellschaft, und zwar nicht nur wegen der Patientinnen und Patienten, sondern auch, weil wir um die besten Köpfe in Konkurrenz stehen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Wenn wir uns diese besten Köpfe angucken, dann sehen wir vor allem junge Menschen, die vor der Entscheidung stehen, welchen Weg sie beruflich eigentlich einschlagen wollen. Wer sich heute für einen Gesundheitsfachberuf entscheidet, trifft in der Regel eine Entscheidung fürs Leben. Diese Menschen brauchen keine Unsicherheit, sie brauchen Klarheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, Klarheit darüber, dass ihre Ausbildung dauerhaft frei von finanziellen Hürden ist, Klarheit darüber, dass dieses Land hinter ihnen steht. Alles andere würde ein fatales Signal senden, dass wir zwar über Versorgungssicherheit reden, aber nicht bereit sind, die notwendigen Konsequenzen, also auch die notwendigen finanziellen Konsequenzen zu ziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie mögen jetzt sagen: Was redet der da eigentlich? Das passiert doch alles schon. Die Richtlinie wird doch verlängert. Das begrüßen wir doch im Alternativantrag (Dr. Heiner Garg) der Koalitionsfraktionen. – Ich will Ihnen jetzt mal sagen, worin die Unklarheit besteht. Die Kollegin Pauls hat dankenswerterweise eine Kleine Anfrage, Drucksache 20/4116, gestellt. Die Frage Nummer 6 lautet: „Müssen die Auszubildenden sich verpflichten, die Ausbildungskosten ggf. selber zu finanzieren?“ Die Antwort der Landesregierung lautet: „Nein.“ Und das ist falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist falsch. (Beifall FDP und SPD) Uns sind zumindest Fälle auch in Schleswig-Holstein bekannt – ich zitiere, Herr Präsident –, in denen Auszubildende Folgendes unterschreiben müssen: Hinweise zur Schulgeldfreiheit bei Förderung durch das jeweilige Bundesland. In Höhe der durch das Bundesland gewährten Zuwendung entfallen derzeitige Schulausbildungsgebühren im Rahmen der landesspezifischen Regelung und Verordnung zur Schulgeldfreiheit der jeweiligen Länder. Sollte das Bundesland die Förderung der Bezuschussung der Schulausbildungsgebühren in einem sehr unwahrscheinlichen Fall ganz oder teilweise nicht mehr übernehmen oder einstellen, entfällt die Schulgeldfreiheit gemäß § 8 Absatz 1. Die Schulgeldgebühren sind dann nach § 8 Absatz 2 von den Schülerinnen, dem Schüler gemäß diesem Vertrag ab dem Zeitpunkt der Reduzierung beziehungsweise des Wegfalls der Förderung der Bezuschussung jeweils in der nicht mehr bezuschussten Höhe zu entrichten. Hiermit bestätige ich, dass ich diesen Hinweis gelesen habe, welcher Bestandteil der Vereinbarung ist. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedeutet auf Deutsch übersetzt: Wenn die Schulgeldfreiheit wegfallen würde, dann zahlen das die Schülerinnen und Schüler wieder selbst. Das verursacht die Verunsicherung. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat die Opposition dazu veranlasst, diesen Antrag zu stellen, um Klarheit zu schaffen. Ich sage Ihnen, lieber Kollege Hansen, weil Sie mich so angucken: Wenn das alles geregelt ist, dann hätten Sie das längst kommunizieren müssen, damit diese Verunsicherung überhaupt nicht erst entsteht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8695 Aber möglicherweise ist es auch einfach so: Opposition fordert, und Sie kommen der Forderung endlich nach. Damit täten Sie etwas Richtiges, Herr Kollege Hansen. (Beifall FDP und Birte Pauls [SPD]) Wenn Sie sich dann auch noch unserer Forderung nach einer Bundesratsinitiative anschließen würden, dann wäre das ganz schick. Dann braucht uns niemand einladen, Ihrer Initiative beizutreten. Wir laden Sie herzlich ein, den vernünftigen Oppositionsantrag anzunehmen. – Herzlichen Dank.
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Hauke Hansen das Wort.
Hauke Hansen CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gesundheitsfachberufe sind vielfältig. Die Menschen, die in diesen Bereichen arbeiten, sind hochspezialisiert. Da sich das medizinische Wissen auf unserer Welt ständig weiterentwickelt, wachsen auch die Anforderungen in den Gesundheitsfachberufen. Gleichzeitig leben wir in einer immer älter werdenden Gesellschaft, die leider nicht im gleichen Maße gesünder wird. Unsere Gesellschaft ist auf Gesundheitsfachberufe angewiesen und wird es auch in Zukunft noch stärker sein. Während der Personalmangel in der Pflege als allgemein anerkannt gilt, ist es in der öffentlichen Wahrnehmung bei anderen Gesundheitsfachberufen, zum Beispiel bei Ergotherapeuten, nicht so präsent. Dieser Umstand ändert aber nichts daran, dass wir, wenn wir die vorhandenen Ausbildungsstellen nicht vollständig besetzen, zukünftig in einer ganzen Reihe von Berufsfeldern auf eine gefährliche Mangelsituation zusteuern. Auch wenn technische Hilfsmittel zwischenzeitlich viele Dinge erleichtern, so brauchen wir trotzdem zukünftig gut ausgebildete und motivierte Menschen in den Gesundheitsfachberufen. Daher war es von der Jamaikakoalition in der letzten Legislaturperiode sehr klug und richtig, die Landesregierung bei der Stärkung der Gesundheitsfachberufe per Landtagsantrag zu unterstützen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christopher Vogt [FDP]) Ziel war es damals, zu vermeiden, dass durch das zu zahlende Schulgeld Ausbildungsstellen unbesetzt bleiben. Durch eine entsprechende Förderrichtlinie wurde diese Bedrohung für den Nach- (Hauke Hansen) wuchs in den Gesundheitsfachberufen damals beseitigt. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft zum 31. Dezember 2027 aus. Herr Kollege Garg, Sie haben es gesagt. Nun stellt sich die Frage: Warum ist das so? Möchte jemand, dass diese Förderung eingestellt wird? Die Antwort ergibt sich aus der Nummer 1.4 der Verwaltungsverordnung zu § 44 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung: „Förderrichtlinien“ für Zuwendung an Dritte mit Ausnahme der kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände „sind grundsätzlich zu befristen“. Folgerichtig wurde diese Förderrichtlinie auf fünf Jahre beschränkt. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das! – Zuruf SPD: Wusstet ihr das damals etwa nicht?) Die Koalitionsfraktionen begrüßen es sehr, dass im Ministerium bereits an einer Verlängerung der Förderrichtlinie über den 31. Dezember 2027 hinaus gearbeitet wird. Das ist ein Dreivierteljahr vor dem Auslaufen der Richtlinie genau der richtige Zeitpunkt. Ziel muss es sein, dass alle Auszubildenden, die in diesem Jahr mit einer Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf starten, wirklich sicher sein können, dass sie nicht am Ende für einige Monate mit Schulgeld belastet werden. Ich bin sehr froh, dass wir hier parteiübergreifend einen breiten Konsens gefunden haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig betreffen die Herausforderungen bei den Gesundheitsfachberufen nicht nur unser Bundesland. Wir begrüßen es daher sehr, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene bereits intensiv für eine deutschlandweite Regelung eingesetzt hat. Es gibt dazu bereits einen GMK-Beschluss aus dem November 2025. Wir unterstützen hier die Landesregierung bei den weiteren Anstrengungen. Weil wir immer über Personalmangel reden, möchte ich die letzten verbleibenden eine Minute 30 Sekunden nutzen, um etwas Werbung zu machen. Wenn Sie gerade zu Hause vorm Fernseher sitzen und sich Gedanken darüber machen, ob Sie eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf machen möchten, dann möchte ich Sie dazu ermutigen. (Kianusch Stender [SPD]: Aber wir sind ja hier!) Diese Berufe sind extrem wichtig. Wir brauchen Menschen, die vor Ort anpacken, die das Land am Laufen halten und die in diesen Bereichen tätig werden. Sie können sich sicher sein, dass sich der (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 Landtag Schleswig-Holstein der Bedeutung dieser Gesundheitsfachberufe sehr bewusst ist. Wir ziehen an dieser Stelle die richtigen Schlüsse. Die Förderrichtlinie wird fortgesetzt, um Schulgeld zu vermeiden. Auf Bundesebene arbeitet die Landesregierung daran, dass es eine einheitliche Regelung für alle Berufe in allen Bundesländern, nicht nur in Schleswig-Holstein, gibt. Sie sehen: Die Rahmenbedingungen sind gut. Also bewerben Sie sich jetzt. Ich bitte um Zustimmung zu dem Koalitionsantrag. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Kollegin Eka von Kalben das Wort.
Eka von Kalben GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte die Rede in Vertretung für meinen Kollegen Jasper Balke, dem ich von hier aus heute noch einmal gute Besserungen wünsche. (Beifall) Lassen Sie mich vorab schon einen Satz zur Debatte sagen, die wir jetzt hatten: Natürlich ist es hochproblematisch, wenn ich junge Leute sehe, die diesen Beruf erlernen und dann einen Vertrag kriegen, in dem unten drin steht: Wenn die Politik etwas ändert, muss das zurückgezahlt werden. – Das ist wirklich problematisch. Aber diese Verunsicherung kommt nicht durch das Handeln der Landesregierung, sondern aufgrund der Verunsicherung, die die Träger offensichtlich haben. Es ist gut, dass wir heute zwei Anträge haben, die eindeutig sagen, dass niemand im Land Schleswig-Holstein davon abkommen will, die Schulgeldfreiheit beizubehalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auch wenn ich gesagt habe: Warum debattieren wir am Freitag zu dieser für uns späten Stunde darüber? Wir sind uns doch einig. Vielleicht hat Herr Dr. Garg recht, und ist es gut, dass wir hier debattieren. Vielleicht ist es gut, dass, wie Herr Hansen es gesagt hat, von hier aus ein Signal ausgeht, dass es sich in Schleswig-Holstein lohnt, einen dieser wirklich notwendigen Berufe zu erlernen. Worüber reden wir? Wir reden über Physiotherapeuten. Viele von uns haben im Moment Rücken (Eka von Kalben) – ich jedenfalls. Komischerweise hat sich das so ein bisschen herumgesprochen. Wir reden aber auch über Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Bademeister_innen. Wir haben bei der Veranstaltung 100 Jahre DLRG gelernt: Auch dort gibt es Fachkräftemangel. All diese Berufe mussten jahrelang ein Schulgeld bezahlen. Es hat mich schon, als ich in der Politik angefangen habe, extrem aufgeregt, dass man bezahlen muss, um einen so wichtigen Beruf zu lernen, während man als Kfz-Mechaniker, was auch ein sehr ehrenwerter Beruf ist, Geld für so eine Ausbildung bekommt. Das ist an Absurdität einfach nicht zu überbieten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Deswegen war es natürlich ein wirklich wichtiger Schritt, dass wir in Schleswig-Holstein diese Schulgeldfreiheit vorangebracht haben, und dabei wollen wir auch bleiben. Meine Damen und Herren, aber wir sind eben nicht nur im Land dafür verantwortlich, sondern wir müssen auch im Bund vorankommen. Das Logopädengesetz stammt zum Beispiel aus dem Jahr 1980 und das Podologengesetz von 2001. Also reden wir über Berufsgesetze, die älter sind als die meisten Auszubildenden, die heute ihre Ausbildung beginnen. Wir reden über einen Reformprozess, der nun zum dritten Mal in Folge in einem Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht. Zum dritten Mal! Angekündigt wurde diese Reform der Berufsgesetze bereits in der Großen Koalition, dann in der Ampel, und nun heißt es im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU und SPD – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Die Berufsgesetze für Ergo- und Physiotherapie sowie Logopädie reformieren wir zügig und zukunftsfest.“ Ich sage: Zügig wäre vor zehn Jahren gewesen. Da sind wir alle daran beteiligt gewesen. Jetzt ist es überfällig. Was brauchen wir vom Bund? Erstens. Eigene moderne Berufegesetze für jeden Therapieberuf, also nicht ein Einheitsgesetz, sondern differenzierte Regelungen, die den Besonderheiten von Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und Podologie gerecht werden. Zweitens. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Schulgeldfreiheit mit einer angemessenen Ausbildungsvergütung. Seien wir ehrlich: Das eine ist die Schulgeldfreiheit, und das andere ist, dass man Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8697 während der Ausbildung natürlich von irgendetwas leben muss. Insofern ist Schulgeldfreiheit nur der erste Schritt. Drittens. Wir brauchen eine verlässliche Refinanzierung der praktischen Ausbildung insbesondere im ambulanten Bereich, wo sie heute noch völlig unzureichend geregelt ist. Solange der Bund nicht liefert, werden wir als Land weiter in Vorleistung gehen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Länder dauerhaft eine Lücke füllen müssen, die der Bundesgesetzgeber hinterlässt. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss eines sagen: Wir reden viel über Fachkräftemangel im Gesundheitswesen. Wir reden viel über überlastete Hausarztpraxen und über eine alternde Gesellschaft, die immer mehr therapeutische Versorgung braucht. Aber wir werden diesen Fachkräftemangel nicht lösen, wenn wir die Therapieberufe nicht endlich aufwerten. Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten und Podologen sind keine Zuarbeiter der Medizin. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SPD) Sie sind eigenständige Fachkräfte, die jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung in diesem Land leisten. Es wird Zeit, dass sich das in Gesetzen und in der Vergütung widerspiegelt. Schleswig-Holstein geht voran, der Bund muss endlich nachziehen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Abgeordneten Birte Pauls.
Birte Pauls SPD
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen sie alle. Denn in einer immer älter werdenden Gesellschaft darf man nichts dem Zufall überlassen. Da muss man schon planen und vorausschauend denken. Es braucht politische Rahmenbedingungen, die dafür Sorge tragen, dass in Zukunft in allen Heilberufen genügend Menschen zur Verfügung stehen, die den Beruf erlernen wollen und ihn langfristig ausüben können und wollen. Sie sichern die körperliche Stabilität von älteren und kranken Menschen, sodass diese möglichst lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können. Es gibt auch zunehmend viele Kinder, die zum (Birte Pauls) Beispiel Unterstützung bei motorischen Störungen benötigen. Es ist grotesk, einen Beruf, den wir händeringend benötigen, mit Ausbildungskosten zu belegen. Deshalb bin ich froh und dankbar, dass wir 2018 das Schulgeld in Schleswig-Holstein für die Therapeuten nach – Heiner, sieh es mir nach – großartigen Demonstrationen hier auch vor dem Landeshaus abgeschafft haben. Das war nämlich damals eine richtig gute Aktion. Ich war davon ausgegangen, dass die Fortführung der Schulgeldfreiheit über das Jahr 2027 hinaus eine total reine Formsache ist. (Zurufe CDU: Ist sie auch!) Dementsprechend erstaunt war ich, als mich die besorgten Äußerungen aus den verschiedenen Therapeutenberufen mit der entsprechenden Infragestellung erreichten. Deswegen habe ich eine Kleine Anfrage auf den Weg gebracht. Der Kollege Garg hat es schon erwähnt. Die Landesregierung schreibt mir: „Ja, es ist geplant, die ‚Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Verwirklichung der Schulgeldfreiheit für die Ausbildungen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie und medizinische Bademeisterinnen und Bademeister und Masseurinnen und Masseure‘ über das Jahr 2027 hinaus zu verlängern.“ In Ihrem ersten Antrag, den Sie vorgelegt haben, fehlt in der Aufzählung die Hälfte der Berufe , weshalb ich dieser ganzen Sache irgendwie nicht mehr traue. Der zweite Antrag ist digital da, liegt uns aber hier auf dem Tisch noch nicht vor. Außerdem steht in der Antwort auf die Kleine Anfrage, die Finanzierung der mittelfristigen Finanzplanung sei berücksichtigt. Fakt ist aber, dass die mittelfristige Finanzplanung des Landes so grob gehalten ist, dass wir an dieser Stelle nicht kontrollieren können, ob diese Aussage der Wahrheit entspricht, oder ob die Kleine Anfrage und unser gemeinsamer Antrag zu schnellen Reaktionen seitens der Landesregierung geführt hat. Man weiß es nicht. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Die Landesregierung antwortet mir außerdem, das SHIBB sei mit den Schulen diesbezüglich „im regelmäßigen Austausch“, und Auszubildende müss- (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 ten sich nicht schriftlich verpflichten, die Ausbildungskosten gegebenenfalls selber zu tragen. Das Erste hat der Kollege Heiner Garg eben schon aufgeführt. Fakt ist, dass sich die Schulen tatsächlich auf den Weg gemacht haben, um sich abzusichern. Dann muss man tatsächlich sagen: Wenn das so ist, dass das SHIBB in regelmäßigem Austausch mit den Schulen auf dem Weg ist, dann stimmt da irgendwas mit der Kommunikation nicht. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] – Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Insgesamt führt das bei vielen Auszubildenden zu Verunsicherung. Wer kann sich denn schon 450 Euro im Monat als Schulgeld leisten? Wie gesagt: Es ist völlig kontraproduktiv, diese Gesundheitsfachberufe, die wir so händeringend brauchen, mit Schulgeld zu belegen, während man in SchleswigHolstein fast ohne Studiengebühren Medizin studieren kann – sehen wir mal von den Verwaltungsgebühren ab, die die Günther-Regierung gerade eingeführt hat. Selbstverständlich brauchen Auszubildende die Gewissheit, dass sie während ihrer Ausbildungszeit nicht auf einmal Schulgeld zahlen müssen. In Hamburg wird ihnen das garantiert. Den jetzigen Zuwendungsbescheid pro Ausbildungsplatz in Höhe von 450 Euro hält die Landesregierung laut der Kleinen Anfrage für ausreichend. Ziel sei, „die Ausbildungskapazitäten zu stabilisieren und die Schulgeldfreiheit abzusichern“. Leider hat man aber nicht berücksichtigt, dass auch die Kosten in den Schulen steigen, und zwar alleine deshalb, weil ein verpflichtendes Masterstudium bei den Lehrkräften vorgehalten werden muss. Grundlage hierfür ist eine neue Richtlinie, die ab nächstem Jahr greift. Dass Masterabschlüsse teurer sind als die bisherigen Voraussetzungen, hat die Landesregierung mit diesen 450 Euro pro Schulplatz bislang natürlich nicht berücksichtigt. Ich traue der ganzen Sache also nicht. Wir brauchen – das haben wir in unserem Antrag auch so formuliert – eine mittelfristige bundeseinheitliche Finanzierung. Wir brauchen sie alle in der Pflege, in den Therapeutenberufen, in der Medizin. Zugänge zu den Berufen müssen gesichert, erleichtert, die Attraktivität gesteigert und Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass man den Beruf langfristig ausüben kann und möchte. Ich erwarte tatsächlich von der Landesregierung, dass sie ein bisschen mehr Weitsicht angesichts der älter werdenden Gesellschaft walten lässt und über die jeweiligen (Birte Pauls) Haushaltsbeschlüsse hinausdenkt. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])
Peter Lehnert
Kollegin Pauls, lassen Sie noch eine Frage des Kollegen Hansen zu?
Birte Pauls SPD
Vielleicht kriege ich dann noch ein bisschen was aus meiner Rede eingebaut. Ja, gerne.
Hauke Hansen CDU
Vielen Dank, Frau Kollegin Pauls, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ihre Kleine Anfrage ist ja aus dem März 2026. Stimmen Sie mir zu, dass im November 2025, also schon vor fünf Monaten, entsprechende Beschlüsse sowohl von der Gesundheitsministerkonferenz als auch von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer getroffen wurden, und zwar – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Um die Struktur des Gesundheitswesens innerhalb der Ausbildungen vollständig abzubilden, muss eine eigenständige und sektorenunabhängige Finanzierungsgesetzgebung gefunden werden.“ Stimmen Sie mir zu, dass das bereits Beschlusslage aller Bundesländer ist? – Dann frage ich mich, warum Sie unseren Antrag nicht mit unterschreiben. (Beifall SPD, FDP und SSW– Dr. Bernd
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass der Fachkräftemangel auch bei uns in Schleswig-Holstein längst Realität ist, muss ich hier nicht mehr ausführlich erläutern. Besonders in den Gesundheitsfachberufen müssen wir ihm eher gestern als heute entschlossen begegnen. Genau hier liegt das Problem. Wir machen es jungen Menschen aktuell alles andere als leicht, sich für eine Ausbildung in Gesundheitsfachberufen zu entscheiden. Wer heute, im März 2026, eine solche Ausbildung beginnt, bringt Idealismus mit. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8699 Wir muten diesen jungen Menschen eine erhebliche Unsicherheit zu, denn die geltende Förderrichtlinie zur Schulgeldfreiheit läuft Ende 2027 aus. Für viele Auszubildende bedeutet das ganz konkret: Sie wissen nicht, ob sie ihre Ausbildung überhaupt kostenfrei beenden können. Das ist ja nun keine Kleinigkeit. Das ist für sie nämlich echt eine Hängepartie. Es hat ja auch Folgen: Wer nicht weiß, ob er oder sie plötzlich wieder mehrere hundert Euro im Monat zahlen muss, entscheidet sich im Zweifel gegen diese Ausbildung. Ausbildungskapazitäten bleiben dann ungenutzt, und wir verschärfen den Fachkräftemangel sehenden Auges. Das können und dürfen wir uns wirklich nicht leisten. Dabei ist die Lage klar: Die Gesundheitsfachberufe sind ein zentraler Pfeiler unserer Versorgung. Gleichzeitig sind die Verdienstmöglichkeiten in vielen dieser Berufe nicht so, dass man vorher hohe Ausbildungskosten guten Gewissens in Kauf nehmen kann. Oder anders gesagt: Es ist eine Milchmädchenrechnung zu glauben, wir könnten dringend benötigte Fachkräfte gewinnen, während wir ihnen gleichzeitig Unsicherheit zumuten. Meine Damen und Herren, ein Blick nach Norden zeigt, dass es auch anders geht. In Dänemark ist die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen fest im Bildungssystem verankert – schulgeldfrei und mit staatlicher Unterstützung. (Beifall SSW, Serpil Midyatli [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Dort gibt es Klarheit und Verlässlichkeit. Genau diese Verlässlichkeit brauchen wir auch bei uns. Deshalb verfolgen wir mit unserem Antrag zwei klare Ziele: Erstens. Wir wollen die Schulgeldfreiheit verlässlich absichern. Konkret heißt das: Wer eine Ausbildung beginnt, muss sich darauf verlassen können, sie auch schulgeldfrei abschließen zu können. Genau dafür steht der Kohortenschutz nach dem sogenannten Hamburger Modell. Das ist nicht nur eine Frage der Fairness, es ist auch eine Frage der ökonomischen Vernunft. Zweitens. Wir brauchen eine tragfähige Lösung auf Bundesebene. Die Gesundheitsministerkonferenz hat bereits 2025 festgestellt, dass die derzeitige Refinanzierung unzureichend ist, insbesondere im ambulanten Bereich. Gleichzeitig stockt die Reform der Berufsgesetze. Bisher steht nur für die Physiotherapie-Ausbildung eine Reform im Raum. Eine nur schrittweise oder berufsweise Reform führt zu einem Flickenteppich. Genau das dürfen wir nicht zulassen. (Jette Waldinger-Thiering) Wenn wir über multiprofessionelle Teams in Kitas und Schulen sprechen, wenn wir über eine bessere Versorgung in der Fläche sprechen, dann reden wir auch über genau diese Berufe. Die Fachkräfte von morgen sitzen heute noch in unseren Schulen. Es liegt in unserer Verantwortung, ihnen den Weg in diese Berufe nicht zu verbauen, sondern ihn attraktiv und verlässlich zu gestalten. Gesundheitsfachberufe wie zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie verdienen unsere Wertschätzung. Diese Wertschätzung zeigt sich ganz konkret darin, wie wir ihre Ausbildung organisieren. Lassen Sie uns deshalb ein klares Signal senden: Wer sich für einen Beruf am Menschen entscheidet, den lassen wir nicht im Regen stehen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der zuständigen Ministerin, Frau Professorin Dr. von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Gesundheitsfachberufe umfassen eine ganze Bandbreite unterschiedlicher Tätigkeitsfelder und tragen erheblich zu der exzellenten Gesundheitsversorgung in unserem Land bei. Diesem Qualitätsanspruch möchte das Land weiter gerecht werden. Es braucht daher junge Menschen, die sich für die berufliche Vielfalt begeistern, die ihnen die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf bietet. Um sie anzusprechen, müssen die zahlreichen Karrierewege wettbewerbsfähig bleiben. Dies beginnt mit einer auskömmlichen Finanzierung der Ausbildung. Das Land möchte diesen Weg auch in Zukunft sichern. Die derzeit geltende Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2027. Umgesetzt wird sie vom Institut für Berufliche Bildung, kurz: SHIBB. Die übergeordnete formale und haushaltsrechtliche Zuständigkeit liegt beim Bildungsministerium, und die fachliche Zuständigkeit wird im Gesundheitsministerium wahrgenommen. Um eine Verlängerung und inhaltliche Anpassungen der Richtlinie vorzubereiten, wurden auf Arbeitsebene bereits Gespräche geführt; die Neufas- (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 sung befindet sich in der internen Abstimmung. Geplant ist sowohl eine Verlängerung der Richtlinie als auch eine Sicherstellung der Finanzierung von Ausbildungsgängen, die über die Geltungsdauer der Richtlinie hinausgehen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Ausbildungsstätten und die Auszubildenden erhalten so die notwendige Planungssicherheit. Dringend geboten ist allerdings, dass auch der Bund seine Hausaufgaben macht und eine Reform des Berufsrechts in den Gesundheitsfachberufen auf den Weg bringt. Der aktuelle Koalitionsvertrag des Bundes enthält die Absicht, die Berufsgesetze für Ergo- und Physiotherapie sowie für Logopädie zügig zu reformieren und zukunftstauglich zu machen. Den Reformbedarf haben die Länder Ende letzten Jahres sowohl im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz als auch im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in den Fokus gerückt, und sie haben zwei gleichlautende Beschlüsse gefasst. Darüber hinaus haben sich die Länder in einer Unterarbeitsgruppe zur AG Berufe des Gesundheitswesens mit verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten auseinandergesetzt. Der Austausch fand auch in Vorbereitung auf die zu erwartende bundeseinheitliche Regelung statt. Dabei wurden die unterschiedlichen Ausgangslagen in den Ländern besprochen, um mögliche Herausforderungen bei der Umsetzung konkret benennen zu können. Auch die Möglichkeit, dass der Bund ein einheitliches Gesetz für Gesundheitsfachberufe konzipiert, hat die Unterarbeitsgruppe diskutiert, mögliche Rahmenbedingungen kamen hier bereits zur Sprache. Es ist daher jetzt am Bund, die Thematik zeitnah und wirksam voranzubringen. Die Länder haben auf der GMK und der ASMK umfassende Beschlüsse erarbeitet, sie haben in den Unterarbeitsgruppen ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten beraten, und sie haben dem Bund so die Chance gegeben, Chancen und Risiken abzuschätzen. Wir als Länder bringen uns gern in eine weitere Konkretisierung der daraus resultierenden Fragestellungen ein.
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Frau Abgeordneten Pauls? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Ja, gern.
Birte Pauls SPD
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Sie beantworten meine Frage zur Höhe des Schulgeldes, dass das auskömmlich sei. Ich habe vorhin in meiner Rede erwähnt, dass wir ab nächstem Jahr eine neue Förderrichtlinie erwarten und die Unterrichtskräfte mit einem Masterabschluss ausgestattet sein müssen. Infolgedessen werden entsprechende Löhne notwendig sein, die die Schulen mit den 450 Euro nicht finanzieren können. Darf ich davon ausgehen, dass Sie die Höhe von derzeit 450 Euro anpassen werden, um die Lehrkräfte entsprechend entlohnen zu können? – Die Höhe ist gerade erst 2021 angepasst worden, nämlich von 400 auf 450 Euro. Nach allem, was wir an Rückmeldungen bekommen haben, ist dieser Betrag ausreichend, auch für die künftigen Entwicklungen. Ich habe gerade dargelegt, dass wir auf sehr gutem Wege sind und die Länder konkrete Formulierungen und Hinweise an den Bund herangetragen haben, sodass wir davon ausgehen, dass es demnächst berufsrechtliche Regelungen auf Bundesebene für die Finanzierung geben wird. Dann werden wir sehen, ob das passt. Wir gehen aber davon aus, dass es ausreichend ist.
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Frau Abgeordneten Pauls? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Ja.
Birte Pauls SPD
Nun erleben wir ja leider wie in anderen medizinischen Berufen oder generell in anderen Berufen, dass junge Leute ihre Ausbildung abbrechen. Die Schulen bleiben dann auf den Kosten sitzen, weil das Schulgeld ja pro Platz bezahlt wird. Fällt ein Schüler weg, fällt auch das Geld im laufenden Jahr weg. Deswegen glaube ich, dass das Geld an dieser Stelle für die Herausforderung mit einem Masterstudiengang für die Lehrkraft nicht ausreichen wird. – Vielen Dank. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8701 (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Niclas Dürbrook SPD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vergangenen Herbst hat uns die Landesregierung auf Antrag des SSW eine Strategie zur Umsetzung des Erhaltungsprogramms für die Landesstraßen vorgelegt. Die Erarbeitung dieses Berichts hat zehn Monate gedauert, und der Bericht umfasste am Ende zehn Seiten. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Unter dem auf den ersten Blick unverfänglichen Punkt Ausblick fand sich ein knapper, aber umso eindrücklicherer Hinweis auf den Zustand der Landesbrücken. Die Altersstruktur sei sehr ungünstig, der Erhaltungsbedarf werde deutlich zunehmen. Schon heute hätten acht Prozent der Brücken ihre planmäßige Lebensdauer erreicht. Man arbeite an einer Strategie. Mich hat das hellhörig gemacht, und das hat dazu geführt, dass wir in diesem Frühjahr einmal nachgehakt haben. Wie sieht es denn konkret aus bis 2030? Die Antwort der Landesregierung ist deutlich. 19 Neubauten sind bis 2030 erforderlich. Bei sieben weiteren Brücken besteht dringender Instandsetzungsbedarf. Neun weitere Brücken sind bereits heute in einem nicht mehr ausreichenden Zustand. Für einen Neubau oder eine Sanierung sind sie aber noch nicht einmal eingeplant. Schaut man sich das regional an, sind die maroden Brücken über das ganze Land verteilt. Hinter etlichen von ihnen verbergen sich regionale Nadelöhre. Wenn die dicht sind, hat man ein Problem. Beispiel dafür ist die Hafenbrücke in Neustadt. Es sind aber zum Beispiel auch die Eiderbrücken in Friedrichstadt oder Pahlen, die gleich beide auf der Liste der Bauwerke in nicht mehr ausreichendem Zustand auftauchen. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Dann lassen Sie uns an der Stelle gerne einmal über das Geld reden. Allein für die 19 Neubauten, (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 die erforderlich sind, und die sieben vorgesehenen Sanierungen bedarf es 63 Millionen Euro. Immerhin 38 Millionen Euro davon wird man aus dem unverhofften Sondervermögen des Bundes nehmen können. Der Rest des Geldes und alles das, was an Baukostensteigerungen in den nächsten Jahren vielleicht noch dazu kommt, ist nirgendwo verplant. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das bedeutet am Ende nichts anderes, als dass man dieses Geld aus dem ohnehin schon knappen Topf für die Sanierung der Landesstraßen rausnehmen muss. (Zurufe: Ah!) Ich will gar nicht zu viel über die Geschichte des Ganzen berichten, aber nur noch mal zur Erinnerung: Das sind die Mittel, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei denen CDU und Grüne in den vergangenen Jahren drastisch gekürzt haben, (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) und zwar so drastisch, dass der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Ihnen selber ins Stammbuch geschrieben hat, durch Ihre Kürzung und die Steigerung der Baukosten hätten real nur noch zwei Drittel des ursprünglich veranschlagten Budgets zur Verfügung gestanden. Dann gab es glücklicherweise das Sondervermögen des Bundes, weil Sie das dann nutzen konnten, um mit dem Geld die selbst gerissenen Löcher zu stopfen. Aber es ist jetzt ja keineswegs so, dass das für alle Zeiten auskömmlich wäre, und das Geld des Bundes ist irgendwann auch alle. Dann stehen wir vor einem riesengroßen Problem und haben jetzt auch noch die Brücken, die alle gleichzeitig baufällig sind und saniert werden müssen. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Bislang haben wir bei den Bedarfen über die Brücken nur über das gesprochen, was bis 2030 anfällt. Dabei haben wir auch danach noch eine ganze Reihe von Brücken, die gleichzeitig marode werden, weil die auch alle in einem relativ knappen Zeitraum gleichzeitig gebaut wurden. Deswegen möchten wir gerne rechtzeitig vor dem nächsten Haushalt, der ja gleichzeitig der letzte Haushalt dieser Koalition ist, wissen, wie eigentlich die Lage ist. Das ist auch schon der Unterschied zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Die sagen nämlich: Diesen Bericht hätten wir gerne im Laufe der Wahlperiode oder vor Ende der Wahl- (Niclas Dürbrook) periode. Dieses halbe Jahr, das potenziell dazwischenliegt, kann einen ganz schönen Unterschied machen, nämlich ob man weiß, welche Kosten vor der letzten Haushaltsberatung dieser Koalition auf einen zukommen (Beifall SPD, FDP und SSW) oder ob man dann vielleicht so einen Bericht – ich will den Teufel ja nicht an die Wand malen, aber Ihr Antrag lässt durchaus auch den Spielraum – zum Beispiel im Mai 2027 vorlegt, wo er vielleicht nicht mehr ganz dieselbe Wirkung entfalten könnte. Wir brauchen eine transparente Gesamtübersicht der Brücken. Wir brauchen eine klare Priorisierung. Wir brauchen einen verbindlichen Zeitplan und das über 2030 hinaus. Vor allem brauchen wir eine realistische Finanzierungsplanung für die Sanierung und den Neubau. Ich will an der Stelle ja gar nicht der Spielverderber sein, aber diese Strategie hätte man natürlich schon längst vorlegen können. Dass die Brücken alle gleichzeitig marode sind, ist keine Überraschung. Die sind ja auch alle gleichzeitig gebaut worden. Das ist eine Herausforderung, die man hat auf sich zukommen lassen und dann einfach abgewartet hat. Insofern frage ich mich, warum die Strategie nicht längst gemacht wurde. Zum Abschluss noch einmal in aller Deutlichkeit: Von den Baustellen, die da dranhängen, einmal ganz abgesehen, tickt bei den Brücken eine finanzielle Zeitbombe, und wir als Parlament sollten zumindest wissen, wie groß die Sprengkraft dieser Bombe ist. Insofern bitten wir um diese Strategie. (Beifall SPD und FDP)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Rasmus Vöge das Wort. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Rasmus, das ist ja ein Großkampftag! Schon zwei Reden!)
Rasmus Vöge CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dürbrook, gerne gehe ich auf Ihre Rede natürlich ein mit drei kurzen Bemerkungen: Niemanden überrascht, dass die Brücken in Schleswig-Holstein sanierungsbedürftig sind. Das ist ja schon im August letzten Jahres veröffentlicht worden. Keiner wartet ab, sondern die Landesregierung arbeitet an der Brückenstrategie. Wenn Sie sagen, das würde alles auf die lange Bank Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8703 geschoben, dann lesen Sie bitte den Antrag durch. Da steht, die Brückenstrategie soll zeitnah vorgelegt werden. Das ist keinesfalls im Mai nächsten Jahres, sondern zeitnah bedeutet demnächst. Dann besprechen wir das gemeinsam. (Niclas Dürbrook [SPD]: Zeitnah in dieser Legislaturperiode!) Das Ziel der Landesregierung ist klar: Wir investieren in Straßen, Brücken, Schienen und Radwege. Eine vernünftige Infrastruktur, das wissen wir alle, ist doch die Grundlage für lokale und überörtliche Wirtschaft. Erreichbarkeit ist ein wichtiges Kriterium für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. Unser politisches Handeln in diesem Bereich lässt sich auch an Zahlen ablesen. Die Sondermittel aus Berlin – Sondervermögen sage ich ja nicht – sind da ja auch eindeutig: 42,7 Prozent der Sondermittel aus Berlin fließen zusätzlich in den Bereich Verkehrsinfrastruktur. Landesstraßen 200 Millionen Euro, 200 Millionen Euro in die Schieneninfrastruktur, 140 Millionen Euro in die Sanierung der Häfen und 10 Millionen Euro in die Radwege. Ich will das an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen, weil das ein großer Kraftakt ist. Das hat es in dieser Form in Schleswig-Holstein noch nie gegeben. Es ist der feste Wille der Koalition, dieses Infrastrukturprogramm zum Erfolg zu führen. (Vereinzelter Beifall CDU, Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der Bedarf bei dem Straßenbau ist groß, gar keine Frage, das bezweifelt doch niemand. Der Bericht zum Zustand der Landesstraßen hat neben den Erfolgen auch den Investitionsbedarf bei den Landesstraßen noch mal deutlich unterstrichen. Aber, das muss doch allen Beteiligten klar sein: Das politisch Mögliche ist nicht immer mit dem politisch Wünschenswerten deckungsgleich. Die Worte der Opposition, die Landesstraßenstrategie sei gescheitert, und so weiter, und so fort, größtmögliche Empörung führen nicht weiter. Vielmehr konzentrieren wir uns Schritt für Schritt auf die Verbesserung der Straßen in diesem Land. Dazu gehören selbstverständlich auch die Brücken. Das hat Minister Madsen im letzten August angekündigt. Die Strategie wird erarbeitet, Sie wissen das, und wir werden sie zeitnah vorlegen. (Sybilla Nitsch [SSW]: Zeitnah bedeutet schnellstens!) (Rasmus Vöge) Dabei dürfte uns allen klar sein, dass mit der Sanierung der Brücken in Schleswig-Holstein eine wirklich große Aufgabe bevorsteht. Es ist gerade angeklungen vom Kollegen Dürbrook: Bis 2030 müssen mindestens 19 Brücken komplett ersetzt werden. Das kostet nach bisherigen Einschätzungen der Experten 63 Millionen Euro, weil viele Brücken eben aus den 1960er- und 1970er-Jahren stammen und das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Was wir unbedingt vermeiden müssen, glaube ich, sind Sperrungen, denn sie bedeuten immer Umleitungen und häufig neue Schäden an Straßen, die nicht für den Umleitungsverkehr ausgelegt sind. Angesichts der Haushaltslage – das ist eigentlich mein Appell an alle, und einen Haushalt legt die Koalition ja auf jeden Fall noch vor – kommt die Politik nicht umhin, in kommenden Haushalten stärker als bisher zu priorisieren, um den Sanierungsaufgaben im Straßenbau gerecht zu werden. Dafür setzen wir uns auf Grundlage des Berichts, der zeitnah vorgelegt wird, ein. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf SPD: Hört, hört!)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Nelly Waldeck das Wort. (Beate Raudies [SPD]: Wir würden auch keine Stiefmütterchen pflanzen auf den Brücken! Das würden wir nicht machen!)
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Seit dem Einsturz der Carola-Brücke in Dresden haben ganz schön viele Menschen einiges an Vertrauen gelassen: das Vertrauen in die Infrastruktur und die Frage, ob Politik eigentlich ihrer Verantwortung gerecht wird, wenn sie Infrastrukturvorhaben baut, diese auch instand zu setzen. Genau deswegen ist es richtig, dass wir über den Zustand unserer Brücken diskutieren. Ich kann gut nachvollziehen, dass die SPD einen Antrag dazu stellt. Es wäre allerdings bedenklich, würde das Verkehrsministerium 2026 das erste Mal über den Zustand der Brücken nachdenken und sich damit auseinandersetzen, in welchem Zustand sie sind. Das ist natürlich nicht der Fall. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Brücken in der Landeszuständigkeit werden im Rahmen der Erhaltungsstrategie des Landes mit be- (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 trachtet. Die Brücken an Bundesfernstraßen werden im Rahmen des Erhaltungsprogramms an Bundesfernstraßen mit betrachtet. Und genau hier werden sie einsortiert und betrachtet, und es wird geguckt, wann sie saniert werden müssen. Der Antrag der SPD fordert im Kern eine Strategie, die jetzt bereits in Arbeit ist. Deswegen ist es nicht nur wichtig, diese Forderung hier zu wiederholen und die Notwendigkeit zu wiederholen, sondern einzuordnen, wie eigentlich der tatsächliche Stand ist. Die Erhaltung unserer Brücken funktioniert nach dem Lebenszyklusansatz. Bauwerke werden regelmäßig begutachtet und rechtzeitig instand gesetzt. Die Begutachtungen werden systematisiert und im Einzelfall bewertet. Dabei werden Zustandsnoten verteilt. Wir betrachten die Relevanz von Schäden, die Bauwerksart, die Tragfähigkeit, das Alter und die Verkehrsbedeutung. Dann wird entsprechend priorisiert, wo als erstes angesetzt werden muss. Der Blick auf die Zahlen zeigt eigentlich auch, dass die Lage hier bei Weitem nicht so dramatisch ist, wie wir sie gerade in anderen Bundesländern betrachten können. Nach den geltenden Richtlinien sollen möglichst weniger als zehn Prozent der Bauwerke mit einer Zustandsnote schlechter als 3 versehen werden. In Schleswig-Holstein liegen wir bei 7,2 Prozent. Wir sind also unter diesem Zielwert und damit eigentlich ganz gut davor. Noch wichtiger ist: In der besonders kritischen Kategorie mit den Zustandsnoten 3,5 bis 4 befindet sich derzeit gar kein Bauwerk in der Unterhaltungslast des Landes. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Alles total super!) – Das ist zumindest nicht so dramatisch wie in vielen, vielen anderen Bundesländern. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das bedeutet aber überhaupt nicht, dass es keinen Handlungsbedarf gibt. Im Gegenteil, gerade aufgrund der Altersstruktur unserer Brücken wird das Thema im kommenden Jahrzehnt eine große Relevanz einnehmen. Viele Brücken sind aus den 60erund 70er-Jahren. Da ist es naturgemäß so, dass jetzt viele Brücken für die Sanierung anstehen, und bis 2030 wollen wir 19 Ersatzbauwerke planen. (Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Nelly Waldeck) Das zeigt deutlich, dass wir ein Problembewusstsein haben, dass das Thema nicht neu ist, dass also sorgfältig mit dem Thema Sanierung umgegangen wird und es nicht wegignoriert wird, wie wir das im Bund leider immer wieder und auch jetzt erleben. Das muss man ganz deutlich sagen, wenn man sieht, wie im Bundeshaushalt nach wie vor sehr viel mehr Geld für Neubau eingestellt wird als für die notwendigen Sanierungen. Wir haben verschiedene Brücken, bei denen wir nicht wissen, wie die saniert werden sollen. Da haben wir im Land, wo wir hier in Verantwortung sind, eine ganz andere Situation. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was wir auch in der Strategie berücksichtigen – das haben wir in unserem Alternativantrag geschrieben –, ist, dass im Landesbetrieb Verkehr gezielt Kompetenzen für die Begutachtung und Sanierung der Brücken aufgebaut werden. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Jetzt!) Das wird auch in den nächsten Jahren notwendig sein. Dieses hier gezeichnete Bild zu der Strategie, die irgendwann kommt, möglicherweise auch erst nach der Landtagswahl, zeigt anschaulich, wie wir hier eigentlich über Strategien diskutieren. Es ist eigentlich egal, welchen Zeitpunkt wir reinschreiben: Es ist immer zu spät, und es ist immer unkonkret. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Wir sagen, sie soll möglichst zeitnah vorgelegt werden, vor Ende der Legislatur, damit man vor Ende der Legislatur auch noch Konsequenzen ziehen kann. Ich weiß nicht, wie man daraus den 20. Mai 2027 machen kann; das verstehe ich an der Stelle einfach nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Birgit Herdejürgen [SPD]: Welches Datum setzten Sie denn? – Weitere Zurufe SPD) – Wir bitten heute die Landesregierung, die Informationen zeitnah vorzulegen.
Peter Lehnert
Kollegin Waldeck, ich wollte Sie nicht unterbrechen. Aber wenn Sie es selber tun, darf ich Sie fragen, ob der Kollege Dürbrook Ihnen eine Zwischenfrage stellen oder eine Zwischenbemerkung machen darf.
Nelly Waldeck GRÜNE
Ja, klar. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8705
Niclas Dürbrook SPD
Das Ganze hat ja eine Vorgeschichte, nämlich den Berichtsantrag des SSW zum Zustand der Landesstraßen, der vom SSW beantragt wurde. Der Bericht – ich habe schon darüber geredet – hatte zehn Seiten, die wirklich wahnsinnig beeindruckend und umfangreich waren. Für die Erstellung hatte man allerdings zehn Monate gebraucht, und die Veröffentlichung hat man dann zu einem Zeitpunkt platziert, der einem gerade genehm war (Sybilla Nitsch [SSW]: Zu dem das Sondervermögen da war!) – um das einmal so zu formulieren –: flankiert von einem Pressegespräch des Ministers, in dem man das so eingeordnet hat, dass das alles gar nicht so schlimm sei. Das hat zumindest bei mir gewisse Befürchtungen geweckt, dass sich so ein Spielchen wiederholen könnte und die Brückenstrategie, in der ja wahrscheinlich Dinge stehen werden, die für Ihre Haushaltsberatungen nicht so wahnsinnig gut sind, weil Sie auf einmal viel Geld brauchen werden, auf das Letzte verzögert werden wird. Deswegen habe ich den Verdacht in den Raum gestellt, dass die Vorlage erst irgendwann im Umfeld der Landtagswahl oder sogar vielleicht erst danach erfolgen wird. Diesen Verdacht haben Sie bislang damit, dass Sie nach wie vor kein konkretes Datum nennen, nicht ausgeräumt. (Beifall SPD und SSW) – Ich weiß, dass Sie aus der Opposition heraus keine Strategien schreiben müssen. (Niclas Dürbrook [SPD]: Das müssten Sie auch nicht!) Ich finde es auch schwierig, hier zu suggerieren, dass es irgendeine Strategie gab – auch in den Regierungszeiten der SPD –, bei der man in einem Landtagsantrag gesagt hat: Wir bitten darum, dass genau am 1. Januar 2027 die Strategie vorliegen soll. Ich glaube, das hilft hier in der Diskussion überhaupt nicht weiter. Wir sagen: zeitnah. Wir haben nicht mehr wahnsinnig lange in dieser Regierungszeit. Deswegen passt der Vorwurf, wir würden die dann am 20. Mai, nach der Landtagswahl, vorlegen, einfach nicht zu dem Antrag, den wir geschrieben haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Kollegin Waldeck, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage der Kollegin Nitsch?
Sybilla Nitsch SSW
Vielen Dank. – Also, Frau Waldeck, erst einmal ist es sehr interessant, wie sehr Sie die Oppositionsarbeit einschätzen können. Ich möchte an der Stelle noch einmal sagen: Es gibt zahlreiche umfassende Anträge, die aus der Opposition kommen, die viel Arbeit kosten, die Sie jedes Mal ablehnen, weil Sie der Meinung sind, das ist alles nicht richtig, denn nur die Koalition macht es richtig. Das ist die eine Bemerkung. Das andere, einmal als Frage formuliert: Ist Ihnen bekannt, dass das Erhaltungsprogramm für die Landesstraßen, die Landesstraßenstrategie, hier immer einvernehmlich von allen Fraktionen gefordert worden ist und dass man sich immer drauf geeinigt hat, dass man dementsprechende Fortschreibungen macht? Könnten Sie mir da stimmen? – Zu Ihrer ersten Bemerkung: Ich habe überhaupt nicht in Abrede gestellt, dass Sie viele Anträge schreiben. Ich habe nur gesagt, dass Sie aus der Opposition keine Strategien schreiben müssen und dass man, finde ich, durchaus Verständnis dafür haben kann, dass man jetzt nicht sagen kann, wie lange auf den Tag genau die Erarbeitung einer Strategie braucht. Aber in einer Legislatur, die jetzt noch ungefähr ein Jahr läuft, in der wir sagen „zeitnah“ und „vor Ende der Legislatur“, finde ich schon, ist das kein endlos langer Zeitraum und ewiger Spielraum. Das ist das eine. Das andere ist: Ja, gar keine Frage. Wir haben die Erhaltungsstrategie bisher zusammen beschlossen, und ich sehe auch, dass Sie eine große Notwendigkeit darin sehen, dass wir die Brücken mit betrachten. Das tun wir. Auch hier besteht zwischen uns Einvernehmen. Ich teile nur die Dramatisierung vonseiten der SPD, die hier eingangs vorgenommen wurde, nicht, weil ich sage: Wir sind da aktuell in einem anderen Zustand. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Zuletzt möchte ich auch noch sagen: Wir haben gerade erst 220 Millionen Euro in die Sanierung gegeben, um genau diesen Punkt nach vorne zu stellen. Das ist fast ein Viertel der Mittel, die wir von Landesseite aus dem Infrastrukturvermögen ausgeben. (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 Man kann also wirklich nicht sagen, dass wir dem Thema keine Priorität einräumen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Birte Glißmann [CDU])
Peter Lehnert
Kollegin Waldeck, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Abgeordneten Nitsch?
Sybilla Nitsch SSW
Sie haben auf das Thema erst Priorität gesetzt, als das Sondervermögen kam. (Beifall SSW, SPD und FDP) Das hier ist eine Landesaufgabe. Also, wenn die Landesstraßen keine Landesaufgabe sind, dann weiß ich nicht, was dann in der Verkehrspolitik. Deswegen haben wir uns ja fraktionsübergreifend – das hat sich seit der Küstenkoalition hingezogen – auf diesen Weg gemacht, die Erhaltungsstrategie und die Landesstraßenstrategie zu schreiben und fortzuschreiben. Natürlich können wir uns jetzt über den Zeitpunkt streiten. Aber ist es nicht so, dass uns schon seit Anfang der Wahlperiode bekannt war, dass das Erhaltungsprogramm 2027 ausläuft? Ist es dann normalerweise nicht so, dass man sich vielleicht schon frühzeitig, also in einer guter Zeit davor und nicht erst 13 Monate vor der Wahl, mit der Fortschreibung beschäftigt? Können Sie mir da recht geben? – Einmal möchte ich sagen, dass wir mit 90 Millionen und jetzt 80 Millionen Euro, die wir nach wie vor an Landesmitteln in die Erhaltung der Landesstraßen investieren werden – ich weiß, das ist immer wieder dieselbe Debatte hier –, mehr in den Erhalt unserer Landesstraßen geben als jede Regierung vorher. Das ist eine hohe Summe Geld. Das ist deutlich mehr, als wir in viele andere Infrastrukturbereiche investieren. Das muss man nicht immer kleinreden. Natürlich stehen wir vor einer großen Herausforderung, was diese Finanzierung angeht, und deswegen sind wir sehr dankbar, dass wir mit dem Infrastruktursondervermögen die Möglichkeit bekommen haben, hier noch einen weiteren Schwerpunkt zu setzen. (Nelly Waldeck) (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Der andere Punkt ist – das machen wir ja auch in unserem Antrag deutlich –, dass es nicht so ist, dass jetzt das erste Mal der Zustand der Brücken angeguckt wird, nur weil wir jetzt sagen, das soll als Strategie zusammengefasst und transparent in einer Prioritätenliste dargelegt werden. Sie sehen ja auch in den Antworten zu regelmäßigen Anfragen, dass wir verschiedene Brückenwerke haben, die jetzt bearbeitet und saniert werden. So. – Vielen Dank, schönes Wochenende. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peer Knöfler [CDU])
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nie eine Brückenstrategie des Landes gefordert, weil ich immer gesagt habe: Eigentlich muss die Brückenstrategie Teil der Landesstraßenstrategie sein, und das war sie eigentlich auch immer. Ich will sagen: Wir jedenfalls haben in der Jamaikakoalition als Teil der Landesstraßen natürlich auch die Brücken mit definiert und entsprechend in dem Erhaltungsplan, der bis zum Jahr 2030 aufgestellt wurde, auch die Erhaltung und die Notwendigkeit der Erhaltung der Brücken drin gehabt. Deshalb hat mich selbst überrascht, dass die Landesregierung angekündigt hat, eine eigenständige Brückenstrategie zu erstellen. Wenn sie das aber ankündigt, dann ist das gut. Frau Kollegin Waldeck – nur, um das historisch richtig aufzuarbeiten –, Sie haben völlig recht: In den Jahren vor 2017 ist in die Landesstraßen in einer Größenordnung von 29 bis 35 Millionen Euro investiert worden. Wir haben mit Jamaika das Ganze mit 90 Millionen Euro als Ansatz dramatisch nach oben geführt, haben in den Jahren 2020 und 2021 dann teilweise 110 Millionen Euro ausgegeben, weil wir 2017 und 2018 gar nicht so viel ausgeben konnten und das geschoben hatten. Da haben wir 110 Millionen Euro ausgegeben. Dann haben Sie gekürzt – das gehört auch zur Wahrheit –, und anschließend haben Sie intern umpriorisiert im Hinblick auf Radwege. Ehrlicherweise: Wie sich das auf den Erhaltungsplan für die Brücken auswirkt, ist spannend. Und ich bin gespannt. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8707 (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Kollege Vöge, dann lass uns doch an der Stelle sagen: Der Antrag der SPD hat schon deshalb seine Berechtigung, weil man sagen muss, dass wir die Landesstraßen insgesamt sehen und erkennen, dass das Geld insgesamt knapp gewesen ist; jetzt könnt ihr das mit Schulden aus dem Bund aufstocken – das ist okay, fein, fair. Das machen wir jetzt auch, und das finde ich auch in Ordnung. Jetzt sind wir bei den 120 Millionen Euro, die wir schon seit vielen Jahren dafür hätten ausgeben müssen. Aber dann müssen wir auch zugeben, dass Brücken offenbar etwas Besonderes sind, weil sie eine spezifische Sensibilität haben, Kolleginnen und Kollegen. Wenn die Straße zu tiefe Löcher hat, dann stelle ich ein Schild mit dem Hinweis „Tempo 30“ auf oder sage: Fahren Sie bitte woanders lang. Wenn die Brücke ihre Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet, dann kann ich sie kurzfristig ablasten und dementsprechend die Verkehre einschränken. Danach muss ich sie sperren, weil sie aus Sicherheitsgründen nicht mehr befahrbar ist. Die Sensibilität des Infrastrukturbestandes Brücke ist deshalb eine höhere als die Sensibilität einer normalen Straße. Daher ist es wichtig, dass wir Klarheit darüber haben, wann welches Bauwerk realisiert werden kann und warum, Kollegin Waldeck, das Ganze durchaus eine gewisse Dramatik hat. Ich will jetzt nicht überdramatisieren, dass alles fein wird und wir das alles fest im Griff haben. Das kann man schon daraus ableiten, dass wir Ihre Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dürbrook zu den Maßnahmen, die im Rahmen der Brückenerhaltung unter anderem notwendig sind, und dem aktuellen Aktionsprogramm, das der Minister in der Öffentlichkeit als das Programm vorstellt, das der LBV jetzt umsetzt, vergleichen. Da erkennt der geneigte Leser etwas Interessantes: Die Landesregierung erklärt, dass bis zum Jahr 2030 voraussichtlich folgende Ersatzneubauten erforderlich werden. Dann legt man den Plan der Umsetzung daneben, was der LBV bis 2030 macht. Man stellt mit Erstaunen fest: Acht Brückenbauwerke, für die die Landesregierung einen Ersatzneubau für notwendig hält, kommen in der Planung des LBV bis 2030 gar nicht vor. (Sybilla Nitsch [SSW]: Oh!) Sie kommen in der Planung nicht vor! Was heißt denn das? Ich kann sie benennen: Schleusenau bei Barmstedt, Humsterdorfer Wettern bei Wewelsfleth, L 245 bei Brebek, Ladelund, L 268 bei Mittelangeln, Giekau, Kleiritt, Hafenbrücke Neustadt. Das (Dr. Bernd Buchholz) ist alles in der Planung des LBV bis 2030 bisher nicht enthalten. Das zeigt, ehrlich gesagt, meine Damen und Herren, schon erheblichen Sanierungsbedarf. Ich bitte Sie, Kollege Vöge: Springen Sie über eine Hürde und wägen Sie ab, was die bessere Wahl ist: ob der Minister sagt, bis zum Ende der Legislaturperiode – das wäre irgendwann April, Mai 2027 –, oder ob wir sagen, dass wir als Parlament in dieser Legislaturperiode noch einmal einen Blick dahin gehend darauf werfen wollen, ob denn tatsächlich genügend Vorsorge getroffen worden ist. Der Unterschied beträgt einige wenige Monate. Ich glaube, wir sollten hier alle beschließen, dass der Minister dem LBV eine klare Vorgabe gibt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Bis zum Herbst muss das vorliegen, damit wir hier seriös darüber beraten können. Ihr Antrag reicht dafür nicht. Dafür braucht es die Zustimmung von Ihnen auch zu unserem Antrag, zu Ihrem Antrag – Entschuldigung, es ist der Antrag der SPD; ich maße mir nichts an –, denn wir brauchen Klarheit. Sonst gehen Sie in einen Landtagswahlkampf – das sage ich Ihnen –, in dem wir nur sagen können: Diese Regierung hat für den Bau der Brücken allein an den Landesstraßen keine genügende Vorsorge getroffen. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Das wollen Sie nicht, das wollen wir nicht, und das wollen wir alle für das Land nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD)
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es heute so ein bisschen mit Liedern, deswegen fiel mir ein Lied ein: (Martin Habersaat [SPD]: Über Brücken gehen?) „Über sieben Brücken musst du geh’n“. (Beate Raudies [SPD]: Ah!) Ich erspare Ihnen den Gesang, weil das für alle besser ist. Das Lied ist von 1978, falls man das noch nicht wusste. (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 (Unruhe) So alt sind auch die meisten Brücken bei uns im Land; die meisten sind nämlich zwischen 1950 und 1985 gebaut worden – in einer Zeit, als es der deutschen Wirtschaft sehr gut ging oder man vom Wirtschaftswunder sprach. Dadurch haben wir ein ausgeprägtes Verkehrsnetz bekommen, über das wir alle sehr froh sind. Aber viele dieser Brücken sind marode und müssen ersetzt werden. Mir fallen dazu einige Beispiele aus meinem Wahlkreis ein: Es ist die Brücke über den Lecker Au in Sprakebüll, die 1958 gebaut wurde, oder die Brücke in Sieverstedt von 1960 und die Brücke in Lübeck – sie befindet sich nicht in meinem Wahlkreis – von 1969. Immerhin gibt es die gute Nachricht – das haben die Antworten auf die Kleine Anfrage ein bisschen gezeigt –, dass es keine sogenannte Landesbrücke gibt, die in einem kritischen Zustand ist. Für die Landesregierung kann man sagen: Das ist vielleicht eine ganz gute Ausgangslage. Wenn wir uns aber das Thema genauer anschauen, müssen wir schon erkennen, dass es einige Besonderheiten gibt, die wir bei den sogenannten Bauwerken an den Landesstraßen betrachten müssen – gerade auch, weil die Brücken immer für eine Querung stehen und ein Nadelöhr sein können, wenn die Sanierung ansteht. Massive Brücken und Hochbrücken finden sich nicht an jeder Milchkanne. Deswegen müssen wir immer sehr gut auf die Ausweichrouten achten. Das habe ich in zurückliegenden Debatten hier im Landtag und im Wirtschaftsausschuss schon sehr oft thematisiert, gerade wenn es um die Verkehrssituation an der Schlei ging oder wenn jetzt die Sperrung der Eiderbrücke auf Eiderstedt. Allerdings kann man meiner Meinung nach die Brücken nicht alleine betrachten. Wir müssen immer darauf achten, wie die Erhaltungsmaßnahmen priorisiert worden sind und wie das zusammengehört, weil man diese Aspekte nicht trennen kann. Ich kann der Brückenstrategie in dem Sinne folgen, bin aber auch der Meinung, dass wir uns genauer damit beschäftigen müssen, wie wir diese Systematik betrachten und wie das mit den Priorisierungen des Landesprogramms zusammenpasst. Dieses Konzept, durch das der Erhalt der Straßen mit dem Erhalt der Bauwerke gekoppelt wird, ist eine Systematik, die in die Fortschreibung der Landesstraßenstrategie einfließen muss. Diese soll ab nächstem Jahr fortgeschrieben und es soll ein Maßnahmenplan mit den dazugehörigen Finanzierungswegen aufgezeigt werden. Das ist im Sinne aller Fraktionen hier im Haus – das habe ich eben gerade gesagt. Es ist wichtig, dass wir uns auf diesen Weg (Sybilla Nitsch) irgendwann mal politisch geeinigt haben, damit wir nicht bei jedem Schlagloch zu einer heißen politischen Debatte kommen. Aber wir müssen uns auch sehr genau und kritisch damit beschäftigen, wie die Analysedaten aussehen. Die Landesregierung hat zugesagt, dass die Pavement Management Daten gegebenenfalls im Herbst vorliegen. Das heißt: Im Herbst würde ich diese gerne das erste Mal politisch bewerten wollen. (Unruhe) Jetzt kommen wir allerdings noch zu dem Knackpunkt. Im November letzten Jahres haben wir den schriftlichen Bericht über die Erhaltungsmaßnahmen der Landesstraßen erhalten. Sie erinnern sich – ich sage es immer wieder gerne –: Es hat zehn Monate gedauert. Die Beratungen zu dem schriftlichen Bericht laufen jetzt im Wirtschaftsausschuss. Ich habe dort – das steht auch in der Kurzfassung des Ausschussberichtes –, gewünscht, dass die Projekte der jetzigen Erhaltungsstrategie aktualisiert werden und dass wir einen Finanzierungsstand bekommen, weil in der Priorisierung sehr viel hin und her geschoben wurde und weil die Mittel des Sondervermögens dazugekommen sind. Wenn einer mir hier sagen kann, ob er bei den Maßnahmen des Erhaltungsprogramms überhaupt noch durchblickt, dann gebe ich dem irgendwann mal einen Kaffee aus. Aber da das nicht der Fall sein wird, werde ich mir den Kaffee wahrscheinlich sparen können. Mir geht es vor allen Dingen um die ausgelisteten Projekte, nämlich die Projekte, die die Landesregierung vorgesehen hat, neu zu bewerten. Dafür brauchen wir eine Perspektive, wie das ab 2027 sozusagen zu bewerten ist. Herr Kollege Dürbrook, ich bin sehr froh darüber, dass Sie immer so aufmerksam arbeiten; das ist sehr schön. Dementsprechend haben Sie dem Vorgang des Wirtschaftsausschusses vorgegriffen, und daher kann ich sehen, dass Ihr Antrag eine sehr gute Ergänzung zu den bereits laufenden Beratungen im Wirtschaftsausschuss ist, in dem wir uns auch über die Brücken unterhalten sollten. Sie sind von besonderer Bedeutung, und wir müssen auch immer wieder prüfen, wie wir die Prioritäten setzen.
Peter Lehnert
Kollegin Nitsch, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Sybilla Nitsch SSW
Das ist die vornehmste Aufgabe von uns als Verkehrspolitikerinnen und Verkehrspolitiker. Deswegen freue ich mich auf die Beratungen im Aus-Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8709 schuss und hoffe, dass wir mal wieder einen Plan auf die Reihe kriegen. – Danke schön. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen.
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Fakt ist – das haben wir die letzte halbe Stunde gehört –, viele unserer Brücken stammen aus den 60er- und 70er-Jahren. Sie leiden natürlich unter den zuletzt stark zunehmenden Schwerlastverkehren, und die gab es schlichtweg früher nicht. Ein erkennbares Beispiel ist unsere Rader Hochbrücke. Einer meiner ersten Termine, die ich im Land hatte, war eine Baustellenbesichtigung der Rader Hochbrücke. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Spatenstich!) – Spatenstich mit meinen Vorgänger. In der Terminvorbereitung stand drin, ein wunderbares Bauwerk aus dem Jahre 1972. Ich habe mich total gefreut, weil ich 1972 geboren bin, und dachte, da habe ich doch mit der Brücke etwas gemeinsam. Leider stand etwas weiter in dieser Terminvorbereitung, dass die Brücke im Grunde genommen 80 bis 90 Jahre Bestand haben sollte, aber sie sei jetzt abgängig. Da war es vorbei mit meiner Freude und 1972. (Beate Raudies [SPD]: Aber das hatten wir schon vor 2022!) – Nein. Ich will Ihnen hiermit sagen: Bauwerke, Brücken sind dynamisch. Sie sind deswegen dynamisch, weil es unterschiedliche Herausforderungen gibt. Es gibt an einigen Stellen im Land Baustellen, die dazu führen, dass Verkehre anderswohin geleitet werden müssen. Es gibt einen immer stärkeren Ausbau erneuerbarer Energien, was wiederum mehr Schwerlastverkehre mit sich bringt, und auch das ist eine Belastung für unsere Brücken. Es ist also zweifellos so, dass wir Handlungsbedarf haben; das stellt keiner infrage. Wir wollen bis 2030 19 Brücken neu bauen und müssen sieben instand setzen. Das ist nicht wenig, meine Damen und Herren. Ich kann Ihnen sagen, vor etwa einem Jahr habe ich etwa zehn Mails im Monat bekommen von Menschen, die sich beschwert haben: Wieso setzt ihr nicht diese und jene Straße instand? Jetzt kriege (Minister Claus Ruhe Madsen) ich fast das Zehnfache an Mails von Leuten, die mir sagen: Warum macht ihr hier überall Baustellen? Wir haben das hier genau vor der Nase. – Das ist das, was ich eben beschrieben habe. Die Dynamik macht das Ganze etwas kompliziert. Es wird auch gefragt: Wieso wird in der Strategie der Sanierung der Landesstraßen dieses oder jenes mal verändert? Auch das kann ich Ihnen erklären. Bevor wir eine Baustelle einrichten, machen wir eine Bohrung, um festzustellen, wie die Oberschicht und wie die Unterschicht ist. In der Unterschicht sind da manchmal nur noch Cornflakes. Wenn das der Fall ist, dann muss diese Baustelle anders geplant werden, dann können wir nicht eine neue Deckschicht machen, sondern müssen eine Totalsanierung vornehmen. Deswegen müssen wir dann hin und wieder auch mal eine Baustelle neu planen. Das ist ein großes Problem; denn – bitte verstehen Sie das Ganze als Tetris – Sie können nicht einfach sagen, wir machen jetzt alle Straßen oder alle Brücken auf einmal. (Sybilla Nitsch [SSW]: Das hat keiner gesagt!) Damit würde der Verkehr zum Erliegen kommen. Deswegen erkläre ich Ihnen gerade die Dynamik, die in diesem System drin ist. Es kann auch sein, dass eine Brücke, die bisher in einem guten Zustand war, plötzlich nicht mehr in einem guten Zustand ist, was dazu führt, dass wir handeln müssen. Genau das schildern wir. Ich will auch noch einmal festhalten: Es ist keine neue Sache, es braucht keine Strategie an sich, dass wir uns um Brücken kümmern. Das ist, glaube ich, für jeden klar. Ich will Ihnen nur sagen, wir sind natürlich die ganzen Jahre unterwegs und schauen uns Brücken an, setzen diese instand, das ist vollkommen normal. Es wäre übrigens auch gar nicht gut, wenn wir alle Brücken auf einmal instand setzen würden, denn dann hätten wir in 60 Jahren genau das gleiche Problem. Es ist also sehr gut, wenn wir sie fortlaufend instand setzen. Klar ist, und das habe ich auch hier verstanden: Wir wollen eine möglichst gute Transparenz, wir wollen einen Austausch darüber haben, was wir politisch als die richtige Schwerpunktsetzung ansehen. Ich finde es aber verkehrt zu sagen, dass die jetzige Landesregierung keine Prioritäten gesetzt hat. Ja, Sie können sagen, das machen Sie erst, seitdem es Sondermittel gibt. Dazu möchte ich Ihnen aber noch mal einen Satz sagen. Von 1,283 Milliarden Euro bekommt mein Verkehrsministerium 550 Millionen Euro, (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und zwar 200 Millionen Euro für Landesstraßen, 200 Millionen Euro für Schiene, 140 Millionen Euro für Häfen und 10 Millionen Euro zusätzlich für Radwege, und zwar nicht über zwölf Jahre gestreckt, sondern über fünf Jahre, also ein echter Bauturbo. Wenn das keine Prioritätensetzung ist, dann weiß ich auch nicht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage, Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Dr. Buchholz?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Minister, wenn Sie mir gefolgt sind, wissen Sie, dass ich in der Tat weder dem LBV noch Ihnen, was das angeht, einen Vorwurf gemacht habe, bis auf die Tatsache, dass Sie die Mittel für die Landesstraßen gekürzt haben. Aber wenn Sie sagen, dass es um maximale Transparenz geht, müssten Sie dann vor dem Hintergrund Ihren Koalitionsfraktionen nicht sofort empfehlen, dem Antrag der SPD zuzustimmen, damit wir das tatsächlich transparent in dieser Legislaturperiode in diesem Hause noch beraten können? Denn dann müsste es spätestens bis zum Herbst vorliegen. – Lieber Herr Dr. Buchholz, Sie werden vermutlich noch besser als ich wissen, dass es nie klug ist, dem Parlament irgendetwas zu sagen oder vorzuschreiben. Deswegen werde ich das nicht machen. Aber was ich machen werde: Ich verspreche, dass wir den Bericht bis Ende des dritten Quartals vorstellen. Dafür brauchen Sie dann auch keine Zustimmung zu irgendwelchen Anträgen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage, Zwischenbemerkung der Kollegin Raudies zu?
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich wollte nur noch mal fragen: Sie haben gerade gesagt, Sie haben fünf Jahre Zeit, das Geld auszugeben. Das haben Sie so festgelegt. Wäre es dann nicht absolut sinnvoll, so früh wie möglich damit anzufangen, also möglicherweise schon im kommenden Jahr? Denn der Charme des Vorschlags unserer Fraktion ist ja, wir können dann im Haushalt das Geld schon mit konkreten Projekten verknüpfen und nicht erst über einen Nachtragshaushalt nach der Landtagswahl oder erst im übernächsten Jahr. Also, dann wird die Bauzeit kürzer. Wir denken bei unserem Vorschlag nur an die praktische Umsetzung. – Genau hier kann ich Ihnen nur in dem Sinne zustimmen: Wissen Sie, wenn es heute Geld regnet, dann müsste es morgen Planungskapazitäten regnen und übermorgen Ausführungskapazitäten. Das Aufbauen eines Bauprogramms, eines Ersatz- und Erhaltungsprogramms braucht seine Zeit. Das Einstellen von extra Bauingenieuren im Bereich Brückenbau und ‑sanierung ist etwas, was man nicht von heute auf morgen machen kann, sondern nur in großen Absprachen mit den Bauunternehmen. Und genau das tun wir. Wir setzen uns hin und sagen: Wo haben wir voraussichtlich Baustellen? (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auch die bringen wir selbstverständlich in Umsetzung.
Peter Lehnert
Herr Minister, erlauben Sie eine weitere Zwischenbemerkung, Zwischenfrage der Kollegin Raudies?
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Herr Minister. – Es ist tatsächlich eine Zwischenbemerkung. Den Druck mit den fünf Jahren machen Sie sich gerade ganz alleine. Also, das ist selbst das gezimmerte Kreuz, wie man in dieser Zeit so gerne zu sagen pflegt. Das ist ein ehrenwertes Ziel, aber dann sagen Sie Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8711 jetzt nicht immer, Sie haben keine Kapazitäten, um es zu erreichen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) – Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Aus Druck entstehen Diamanten, ohne Druck eben nicht. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deswegen ist das natürlich selbst auferlegter Druck, mit dem ich persönlich überhaupt kein Problem habe. Wir haben uns doch genau dafür beworben, um die Landesmittel zu erhalten, die wir zusätzlich bekommen können, um damit den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, dass wir das in die Umsetzung bekommen. Wir wollen so ein Programm nicht über zwölf Jahre strecken. Natürlich wird es das eine oder andere geben, was vielleicht nicht rechtzeitig fertig wird; auch das ist richtig. Aber soll ich deswegen sagen, nein, ich bin da eher vorsichtig, mal schauen? Nein, ich gebe dafür alles. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe meine Leute darum gebeten, alles zu tun, damit wir gemeinsam neue Wege in Schleswig-Holstein gehen, dass wir die Leute, die bauen und das Ganze umsetzen, an einen Tisch holen, mit denen diskutieren: Was kann ich tun, damit es schnellere Prozesse gibt? Was kann ich tun, damit an jeder Stelle ein Bagger steht? Was kann ich tun, damit ich noch mehr Mails von Menschen bekomme, die fragen: Wieso machen Sie so viele Baustellen, Herr Madsen? – Die Antwort ist ganz einfach: weil wir Schleswig-Holstein gemeinsam nach vorne bringen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung. Herr Minister, wenn Sie genug Diamanten herstellen, können wir damit vielleicht auch die Finanzierungsprobleme lösen. Ich darf fragen, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. Dies würde nicht so richtig Sinn machen, aber ich frage trotzdem. – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Zunächst über den SPD-Antrag, Drucksache 20/4168. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, (Vizepräsident Peter Lehnert) FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4263, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und SSW. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der SPD-Fraktion. (Widerspruch SPD) – Gut, ich wiederhole die Abstimmung. Ich lese das aber jetzt nicht noch mal vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Die SPD-Fraktion. Damit ist der Antrag trotzdem mit Mehrheit angenommen. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüßen Sie bitte gemeinsam mit mir auf der Besuchertribüne Dr. Wilko Teifke, Landeskirchlicher Beauftragter für das Land Schleswig-Holstein. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf: Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Streichung des § 218 StGB und der Neuregelung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch Antrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 20/4191 (neu) Überarbeitung und Anpassung der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch Alternativantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4269 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die antragstellende Fraktion, die SPD, die Kollegin Sophia Schiebe.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich mit einem Zitat beginnen. Wir brauchen für Flensburg wirklich eine gute Versorgung. Aber der Hauptknackpunkt ist doch immer noch der § 218 des (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 Strafgesetzbuches. Als er 1871 in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches eingeführt wurde, hat man damit eine Grundlage geschaffen, die bis heute Abbrüche nach der 12. Woche nur in Ausnahmefällen ermöglicht und so uns Frauen und die Frauenärzte vor rechtliche Schwierigkeiten stellt. – Recht haben Sie, Frau Wentzel! Klarer kann man es kaum formulieren! (Lebhafter Beifall SPD und Jette WaldingerThiering [SSW]) Ich sage ganz bewusst, dass wir die Analyse ausdrücklich begrüßen, gerade weil sie aus den Reihen der CDU kommt. Denn sie zeigt: Beim Kern des Problems sind wir uns vielleicht näher, als es oft den Anschein hat. Die entscheidende Frage ist, was daraus folgt. Eine Analyse reicht nicht. Es geht darum, ob wir bereit sind, Konsequenzen zu ziehen, und da bin ich ehrlich gespannt, liebe CDU. Die Versorgung ist heute schon unzureichend, und sie wird schlechter. Für viele Frauen bedeutet das lange Wege, lange Wartezeiten und die belastende Suche nach einer Praxis, die hilft. Der zentrale Grund dafür liegt in § 218, denn dieser Paragraf wirkt weit über den Gesetzestext hinaus. Er prägt, wie wir über Schwangerschaftsabbrüche sprechen und wie sich die Frauen dabei fühlen. Gerade in einer ohnehin sensiblen Situation brauchen Frauen Klarheit, Unterstützung und medizinische Versorgung und nicht den Schatten eines Strafgesetzbuches im Hintergrund. (Lebhafter Beifall SPD und Jette WaldingerThiering [SSW]) Dieser Rahmen macht Druck, verstärkt Unsicherheit und nimmt das Gefühl, wirklich frei entscheiden zu können. Solange der Staat sagt: „Das ist grundsätzlich Unrecht“, bleibt die Stigmatisierung. Wir sehen gerade ganz konkret, wie gefährlich rechtliche Lücken sein können. Der Fall von Collien Fernandes erschüttert uns alle, denn er zeigt: Es gibt nach wie vor Situationen, in denen Frauen nicht ausreichend geschützt sind und sich Täter mühelos in einem rechtsfreien Raum bewegen können. Das ist nicht nur inakzeptabel, sondern das ist ein strukturelles Männerproblem. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Es ist aber auch politisches Versagen, und das müssen wir endlich beenden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Sophia Schiebe) (Beifall Birte Pauls [SPD]) Dass es im Jahr 2026 überhaupt noch möglich ist, dass solche Grauzonen bestehen, dass Frauen erleben müssen, dass ihr Schutz nicht eindeutig geregelt ist, dass sie sich am Ende doch noch erklären müssen, statt dass das System sie schützt: Deshalb geht es hier immer um mehr als um einzelne Paragrafen. Es geht darum, ob wir es endlich hinbekommen, Gesetze so zu gestalten, dass sie Frauen wirklich in den Blick nehmen; ganz klar, eindeutig und ohne Grauzonen. Doch kommen wir zu dem aktuellen Tagesordnungspunkt zurück. Wenn wir wirklich die Versorgung verbessern wollen, müssen wir an den Kern ran und § 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen. (Beifall SPD, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jette WaldingerThiering [SSW]) Als SPD fordern wir das nicht erst seit gestern. (Zuruf: Nein!) Unsere Bundestagsfraktion hat mehrfach versucht, das Gesetz zu ändern. Auch wir haben vor über einem Jahr eine Bundesratsinitiative eingebracht. Auf Wunsch von Schwarz-Grün haben wir uns dann Zeit genommen, die Debatte zu vertiefen, und wir haben eine Anhörung durchgeführt. Am 18. September des vergangenen Jahres haben wir im Ausschuss Expertinnen aus Medizin, Recht und Beratung angehört. Das Ergebnis war eindeutig. Eine breite Mehrheit spricht sich dafür aus, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, ihn neu zu regeln – und das im Sinne der Selbstbestimmung. Unser Vorschlag ist daher klar. Der Schwangerschaftsabbruch soll bis zur 12. Woche rechtmäßig sein. Für medizinische und kriminologische Indikationen braucht es natürlich eindeutige Regeln. Genauso klar bleibt auch eines: Eingriffe gegen oder ohne den Willen der Frauen sind und bleiben strafbar. (Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Es geht hier nicht um Beliebigkeit. Es geht um Selbstbestimmung. Wir haben im Bund erste Schritte etwa mit der Abschaffung des § 219a und besseren Schutzregelungen gemacht. Das war wichtig, aber das reicht nicht, solange der Grundtatbestand des § 218 im Strafgesetzbuch bleibt. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8713 Liebe Kolleg_innen, es geht hier nicht um Paragrafen. Es geht darum, ob Frauen in einer schwierigen Situation Unterstützung bekommen oder auf zusätzliche Hürden treffen. (Vereinzelter Beifall SPD) Deshalb lautet mein klarer Appell an Sie: Schauen wir nicht länger weg, wenn uns solche Fälle zeigen, wo unser Recht versagt. Wir müssen jetzt handeln. (Lang anhaltender Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich der Kollegin Marion Schiefer das Wort.
Marion Schiefer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich ist die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen von zentraler Bedeutung. (Beate Raudies [SPD]: Bravo!) Frauen sind eigenverantwortliche Persönlichkeiten mit einem Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper. Ich bin froh, dass ich in einem Land und in einer Kultur in dieses Selbstverständnis hineinwachsen konnte. (Lebhafter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Freiheit ist aber immer mit Verantwortung verbunden – gegenüber sich selbst und anderen. (Zuruf: Genau!) Bei einer Schwangerschaft geht es nicht nur um die Frau, sondern es geht auch um das ungeborene Leben. Deshalb ist Selbstbestimmung hier nicht grenzenlos, sondern sie steht in einem Spannungsverhältnis, das rechtlich ausgestaltet werden muss. Für uns als CDU ist klar: Ein Embryo ist nicht einfach Schwangerschaftsgewebe. Was für ein Unwort. Ein Embryo ist nicht bloß ein Teil des Körpers der Schwangeren, über das sie uneingeschränktes Verfügungsrecht beanspruchen kann. Das ungeborene Kind ist menschliches Leben in einem frühen Entwicklungsstadium. Es entwickelt sich im Mutterleib von selbst immer weiter. Es ist identisch mit dem später geborenen Menschen, und es trägt von Anfang an das Potenzial des später geborenen Menschen in sich. Liebe SPD, lieber SSW, in Ihrem Antrag findet eine Abwägung der betroffenen Rechte gar nicht (Marion Schiefer) mehr statt. Ihnen geht es ausschließlich um die Interessen der Schwangeren. Aktivist_innen mögen so denken. Aber als Gesetzgeber sollte man schon verinnerlicht haben, (Zuruf SPD: Das ist unerhört!) dass aus dem Grundgesetz die Pflicht des Staates folgt, auch ungeborenes Leben zu schützen. (Beifall CDU – Zuruf Kianusch Stender [SPD]) Das Verfassungsgericht hat festgestellt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten den Entscheidungsband 88, Seite 203 –: „Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.“ Wenn man Ihren Antrag zu Ende denkt, auch wenn die SPD nun auf Betreiben des SSW die Straffreiheit bis zur 22. Woche gestrichen hat, so beurteilen Sie den Wert eines geborenen Lebens höher als den Wert eines ungeborenen Lebens. (Zurufe SPD) Das lehnt die CDU fundamental ab. (Birte Pauls [SPD]: Da wäre ich jetzt aber ganz vorsichtig! – Zuruf: Es ist entsetzlich, was Sie hier gerade erzählen! – Zuruf: Es ist gerade nicht sehr freundlich, was Sie sagen!) Wir entnehmen das direkt dem Grundgesetz; Artikel 1 Absatz 1. Das Grundgesetz ist maximal inklusiv.
Peter Lehnert
Kollegin Schiefer, erlauben Sie eine Zwischenfrage, Zwischenbemerkung der Kollegin Schiebe?
Sophia Schiebe SPD
Vielen herzlichen Dank. – Mich würde interessieren, wie Sie zu dieser Schlussfolgerung kommen. Bei unserem Antrag geht es vor allem um das Thema Straffreiheit und wo ein Gesetz geregelt ist. An den jetzigen Regelungen nehmen wir Änderungen ja gar nicht vor. – Weder aus dem Wortlaut des Textes noch aus ihrer Begründung eben, in der das ungeborene Kind, das ungeborene menschliche Leben keine Erwäh- (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 nung fand, geht das Spannungsverhältnis hervor, das überhaupt zu diesem historischen Kompromiss des heutigen § 218 nach dem zweiten Abtreibungsurteil geführt hat.
Peter Lehnert
Kollegin Schiefer, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage der Kollegin Schiebe?
Sophia Schiebe SPD
Ich möchte Ihnen eindeutig widersprechen. Ich bin nicht der Ansicht, dass das aus diesem Antrag herauszulesen ist. Ich möchte noch einmal wiederholen: Uns ging es lediglich darum, die jetzige Verordnung an einer anderen Stelle in unseren Gesetzestexten zu verorten, raus aus dem Strafgesetzbuch. Wir haben mit keinem Wort erwähnt, dass uns ungeborenes Leben nichts wert sei. Das möchte ich entschieden zurückweisen. (Beifall SPD und SSW)
Peter Lehnert
Kollegin Schiefer, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage, Zwischenbemerkung des Kollegen Habersaat?
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Kollegin Schiefer. – Finden Sie es richtig, dass das Thema Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch geregelt ist? – Die bestehende Regelung ist nicht perfekt, das ist sie nicht. Aber sie ist durchdacht, sie ist praxistauglich, sie ist Ausdruck eines bewussten Ausgleichs zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz. Das ist meine Antwort. (Beifall CDU – Wortmeldungen Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Kianusch Stender [SPD] – Zurufe)
Peter Lehnert
So, Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt noch zwei Wünsche nach Zwischenfragen, und ich bitte dann, während diese Zwischenfragen gestellt werden, beziehungsweise wenn ich Kollegin Schiefer (Vizepräsident Peter Lehnert) frage, ob sie sie zulässt, Zwischenrufe zu unterlassen, sonst kriegen wir das hier nicht vernünftig miteinander geregelt. Ich darf die Kollegin Schiefer fragen, ob sie eine Zwischenfrage, Zwischenbemerkung des Kollegen Dr. Buchholz zulässt.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Kollegin Schiefer, in Anschluss an die Frage des Kollegen Habersaat ist meine Frage: Räumen Sie ein, dass das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zum § 218 StGB sagt, dass der Schutz des ungeborenen Lebens nicht zwingend durch das Strafrecht erfolgen muss, sondern die Rechtsordnung auch auf andere Weise den Schutz des ungeborenen Lebens sicherstellen könnte? – Das ist richtig. – Das Verfassungsgericht sagt aber vor allem zur Menschenwürde – und ich glaube, gerade wenn ich mir die Debatten des letzten Sommers noch einmal vor Augen führe, dass das ein ganz elementarer Streitpunkt war – ich zitiere: „Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu …“ Das ungeborene Leben ist voraussetzungslos von Gewicht. Niemand muss sich eine Menschenwürde durch Geborenwerden verdienen. Der Artikel 1 Absatz 1 wurde von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft und der Kategorisierung von menschlichem Leben in Wert und Unwert geschaffen. Genau das darf nicht mehr passieren. Genau deswegen erkennen wir jedem menschlichen Leben, dem ungeborenen und dem geborenen, Menschenwürde zu, beziehungsweise die müssen wir nicht zuerkennen, die ist da. (Beifall CDU)
Peter Lehnert
Kollegin Schiefer, lassen Sie eine Zwischenbemerkung, Zwischenfrage des Kollegen Stender zu?
Kianusch Stender SPD
Danke, Frau Kollegin. – Kollegin Schiebe hat ja eben vorgetragen, was die Kollegin Uta Wentzel in der letzten Plenardebatte, als es um das medizini-Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8715 sche Versorgungszentrum im Flensburg ging, vorgetragen hat. Sie hat da ja klar die Streichung des § 218 StGB aus dem Strafgesetzbuch gefordert. Wie bewerten Sie denn diese Aussage Ihrer eigenen Fraktionskollegin? Wenn ich jetzt nämlich Ihren eigenen Einlassungen lausche, bekomme ich das Gefühl, dass Sie da innerhalb der Fraktion gar nicht beieinander sind. – Nein, das bin ich nicht. Es handelte sich um eine einzelne Meinung. Ich bitte aber mit Verlaub darum, Herr Stender, dass Sie es der CDU nicht anlasten können, wenn Sie in der Ampel in Ihrer Regierungszeit die Abschaffung nicht vorgenommen haben. (Beifall CDU – Zuruf SPD: Wie bitte? Darum ging es doch gar nicht!)
Peter Lehnert
Kollegin Schiefer, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage, Zwischenbemerkung des Kollegen Stender zu?
Kianusch Stender SPD
Vielen Dank. – Also, Frau Schiefer, über die Ampel habe ich überhaupt nicht gesprochen. – Nein. Ich bin ja noch dran. – Über die Ampel habe ich überhaupt nicht gesprochen, sondern ich habe darüber gesprochen, dass Ihre eigene Fraktion letzten Monat, als es um ein Thema in meinem Wahlkreis ging, (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Als Fraktionssprecherin!) Ihre Fraktionssprecherin zu diesem Thema, gesprochen – Nein. und gesagt hat, sie möchte den § 218 im Strafgesetzbuch streichen. – Nein. Innerhalb eines Dreiminutenbeitrags.
Peter Lehnert
Halt, halt, halt. – Kollegin Schiefer, wir müssen abwarten, bis der Redner seine Frage zu Ende gestellt hat. Ich finde es auch nicht in Ordnung, wenn Leu- (Vizepräsident Peter Lehnert) te, während er seine Frage stellt, dazwischenrufen. Ich habe das eben schon einmal gesagt. Wenn das noch einmal vorkommt, werde ich entsprechende Maßnahmen ergreifen. – Sind Sie jetzt fertig, Kollege Stender, mit der Fragestellung? (Kianusch Stender [SPD]: Nein!) Gut, dann sind Sie noch dran, das zu beenden
Kianusch Stender SPD
Gut. – Ich fange noch einmal an. Die Kollegin Wentzel hat hier letzten Monat gestanden, als es um ein Thema in meinem Wahlkreis ging, und zwar um das Medizinische Versorgungszentrum in Flensburg, und hat gefordert, § 218 aus dem Strafgesetzbuch herauszunehmen. Jetzt haben Sie gesagt, das wäre eine einzelne Fraktionsmeinung. Das heißt, ich mache schon einmal einen Haken dran. Das war im letzten Monat also eher eine Ausrede, um unserem Antrag nicht zuzustimmen. Ich kann das, was Sie mit Ihrem Redebeitrag aus diesem Antragstext, der hier vorliegt, versuchen abzuleiten und hineinzuinterpretieren, nicht nachvollziehen. Ich verstehe nicht, wie Sie glauben, dass wir dem Wert von ungeborenem Menschenleben in dieser Debatte nichts beimessen. Es geht hier doch vielmehr, und nichts anderes steht in dem Antrag, um ein Herausstreichen des § 218 aus dem Strafgesetzbuch. Ich kann immer noch nicht heraushören, warum Sie deswegen unserem Antrag nicht zustimmen sollten.
Marion Schiefer CDU
Also, das sind eine ganze Reihe von Dingen, die Sie gerade angesprochen haben. Ich glaube auch, das war jetzt mehr als eine Frage und eine Anmerkung. Ich glaube, die Geschäftsordnung sagt, dass man immer eine Frage stellen sollte. Ich fange mal an: Die Kollegin Wentzel war im Rahmen der Gesundheitsversorgungsdebatte vom letzten Plenum nicht die Fachsprecherin. Der Fachsprecher hat gesprochen. Es ist im Rahmen der Debatte eine Haltung der CDU deutlich geworden. Frau Wentzel hat im Anschluss einen persönlichen Dreiminutenbeitrag gebracht. Das ist auch ihr gutes Recht. Und dass man an der Stelle sagt, da werde gerungen, ist doch auch normal. Aber ich vertrete zu Ihrem Antrag heute die Fraktionsmeinung der CDU. Da bitte ich um Verständnis. (Demonstrativer Beifall CDU) (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026
Peter Lehnert
Kollegin Schiefer, bevor Sie jetzt gleich fortfahren, möchte ich anmerken: Sie dürfen es in aller Ruhe auch dem Präsidium überlassen, ob Zwischenfragen in dieser Länge zulässig sind. Wir haben dazu eine Geschäftsordnung und eine Beurteilung. Ich lege das bei diesem sensiblen Thema relativ weitgehend aus und entscheide das dann selbstständig als Präsidium. Aber jetzt sind Sie weiter dran.
Marion Schiefer CDU
Ich habe da volles Zutrauen. Ich wollte überhaupt nicht respektlos erscheinen. Es geht ja auch um Komplexität, dass man der Fragestellung gerecht werden kann. Zu dem Punkt Selbstbestimmung hatte ich ja noch gar nicht geantwortet. Ich fahre einfach fort: Echte Selbstbestimmung entsteht nicht durch den Abbau von Regeln, sondern durch verlässliche Strukturen. Die verpflichtende Beratung und die Bedenkzeit sind keine Bevormundung, sondern Unterstützung. Die Abschaffung der Wartefrist mag entlastend wirken. Tatsächlich besteht aber die Gefahr, dass eine Entscheidung von großer Tragweite weiter verdichtet wird. Selbstbestimmung setzt voraus, dass Entscheidungen frei von Druck getroffen werden können, frei von wirtschaftlichem, partnerschaftlichem oder gesellschaftlichem Druck. Und genau hier setzt doch unser Beratungssystem an. Es ist hochwertig. Es bietet Frauen einen geschützten Raum, in dem sie Unterstützung, Orientierung und konkrete Hilfen erhalten. Wir sagen doch seit Jahrzehnten: Geh zur Beratung. Dort wirst du verstanden, dort wirst du nicht verurteilt. Du bekommst Hilfe, und du triffst am Ende deine eigene Entscheidung in Kenntnis aller bedenkenswerten Gesichtspunkte ruhiger, klarer und nicht allein. Und wenn du dich innerhalb der Fristen für einen Abbruch entscheidest, folgt daraus garantiert keine Strafverfolgung. (Beifall CDU) Ein Zusatzgedanke. Wir wollen doch auch unsere Jugend prägen. Wir sprechen oft über Werte und über Haltung. (Zuruf Kianusch Stender [SPD]) – Es wird auf gar keinen Fall höhnisch, und ich verbitte mir das, Herr Stender. (Kianusch Stender [SPD]: Das entscheide ich!) (Marion Schiefer) Unsere ganze Plenartagesordnung besteht zu einem großen Teil aus Überlegungen, individuelle Rechtspositionen einfachgesetzlich weiter auszubauen und Minderheiten besser zu schützen. Und dann wollen Sie jungen Leuten vermitteln, dass man erst ab einem gewissen Entwicklungsgrad Achtung vor dem Leben haben muss und vorher gar keinen Gedanken (Martin Habersaat [SPD]: Das ist dieselbe Scheißdebatte, die Sie schon mit Frau Brosius-Gersdorf angefangen haben! Das ist absolut unpassend!) an den oder die, der/die da hätte entstehen können, der/die sich schon im Werdensein befinden, verschwenden muss? (Martin Habersaat [SPD] verlässt aufgebracht den Plenarsaal – Unruhe)
Marion Schiefer CDU
Das halte ich für den schnellen, falschen Weg, und wir möchten an dem bisherigen System festhalten. – Vielen Dank. (Beifall CDU – Anhaltende Unruhe)
Peter Lehnert
So, bevor ich jetzt die nächste Rednerin aufrufe, darf ich alle Abgeordneten bitten, dem Präsidium etwas Aufmerksamkeit zu schenken und ruhig zu werden. (Zurufe Marion Schiefer [CDU]) – Kollegin Schiefer! – Also, ich bitte jetzt alle Kollegen, mir einmal zuzuhören. Wir als Präsidium sind für den Ablauf dieser Tagesordnung zuständig, für diesen Tagesordnungspunkt. Der ist ein sehr sensibler, das können wir nachvollziehen. Es gibt hier trotzdem Grenzen, die nicht zu überschreiten sind. Es können auch Zwischenrufe gemacht werden. Wenn das allerdings ausartet und die Rednerin vom Rest des Plenarsaals nicht mehr wahrgenommen werden kann, dann überschreitet das diese Grenze. Der Kollege, der das gemacht hat, ist jetzt nicht da. Ich sage eines in aller Deutlichkeit: Wenn das noch einmal vorkommt, wird es Ordnungsrufe nach sich ziehen. Jetzt erteile ich der Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Catharina Nies, das Wort. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8717 Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Schwangerschaft ist intim, persönlich und kann das Leben einer Frau tiefgreifend verändern. Deshalb sollte die Entscheidung über Fortsetzung oder Abbruch eine ganz persönliche sein, die weder strafrechtlich noch gesellschaftlich bewertet wird. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau muss respektiert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Das Thema Schwangerschaftsabbruch steht für ein prinzipielles Problem: Frauenbezogene Versorgungsthemen spielen im Gesundheitswesen immer noch eine untergeordnete Rolle. Egal, ob bei medizinischer Versorgung, beim Thema Selbstbestimmung oder auch beim Thema Gewalt – solange Frauen in Deutschland das Gefühl haben, dass ein Thema anders geregelt würde, wenn es nicht den Körper einer Frau, sondern den Körper eines Mannes beträfe, haben wir ein Gleichstellungsproblem. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW – Beate Raudies [SPD]: So ist es! – Birte Pauls [SPD]: Ja!) Wer abtreibt, macht sich in Deutschland grundsätzlich strafbar. Das muss sich dringend ändern. Die §§ 218 ff. stehen im Strafgesetzbuch und sind ein rechtliches Relikt, in dem eine staatliche Schutzfunktion auf die schwangere Person übertragen wird. Das körperliche und reproduktive Selbstbestimmungsrecht der Frau wird dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Laut Vorschlag der Expert_innenkommission von 2024 müssen nämlich die ersten zwölf Wochen die Belange der schwangeren Frau im Mittelpunkt stehen. Die Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Leben des ungeborenen Kindes und dem Grundrecht auf reproduktive und körperliche Selbstbestimmung der Schwangeren ist wichtig und muss natürlich erfolgen, aber erst in der mittleren Schwangerschaft, also zwischen der 13. und der 22. Woche. Das ist das, was der Vorschlag der Kommission dem Gesetzgeber damals sehr empfohlen hat. Diese Einschätzung haben sich nicht linke Parteien ausgedacht, sondern sie stammt aus einer intensiven und interdisziplinären Prüfung von Sachverständigen aus den Bereichen Medizin, Psychologie und Verfassungsrecht. Derzeit gilt der Abbruch aber selbst bis zur 12. Woche nach Empfängnis als illegal, als Straftatbestand, der nur in Ausnahmen (Catharina Johanna Nies) straffrei bleibt, zum Beispiel nach Pflichtberatung und dreitägiger Wartefrist. Ausschließlich Abbrüche aus medizinischer Indikation heraus können darüber hinaus durchgeführt werden. Selbst nach einer Vergewaltigung gilt diese Frist. Das allein schon kann nicht richtig sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Die direkten Folgen sind die Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren und Ärzt_innen. Das wiederum gefährdet die regionale Versorgungslage und die ärztliche Nachwuchssicherung. Auch die Vergütung von operativen Eingriffen ist unwirtschaftlich. Nichtstaatlichen Kliniken, das war das Thema im letzten Plenum, kann derzeit nicht verordnet werden, diese medizinische Leistung anzubieten. Als potenzieller Straftatbestand gilt der Abbruch nicht als reguläre Gesundheitsleistung und fehlt somit im Leistungskatalog der Krankenkassen. In vielen Fällen müssen Frauen dafür also auch noch selber zahlen. Die Versorgungslage soll trotz all dieser Einschränkungen von den Bundesländern sichergestellt werden. Das ist widersprüchlich und führt zu einem rechtlichen Spannungsfeld. Wir Grüne halten es für richtig und wichtig, den Schwangerschaftsabbruch, der mit der Einwilligung der Frau durchgeführt wird, in Deutschland grundsätzlich zu entkriminalisieren und im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln. Diese Regelung muss so ausgestaltet werden, dass die Rechte der Frau gestärkt werden, dass künftig eine stabile Versorgungslage gesichert ist und muss sich an dem Vorschlag der Expert_innenkommission orientieren. Liebe Kolleg_innen, wir Grünen haben eine ganz klare Haltung. Gleichzeitig respektiere ich aber, dass man in der Abwägung der Grundrechte zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. Für uns ist die Frage in der Koalition eine echte Zerreißprobe. Anders kann man es nicht sagen. Uns ist es wichtig, als Koalition immer geschlossen abzustimmen. Das ist wichtig für die Stabilität unserer Zusammenarbeit. In diesem besonderen Fall haben wir aber gemeinsam entschieden, getrennt abzustimmen. Wir Grüne teilen die Oppositionsanträge in ihrer Zielsetzung, deshalb werden wir sie nicht ablehnen, wir werden uns stattdessen enthalten. Das ist eine einmalige Besonderheit aufgrund der Größe und Schwere dieses Themas. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus) (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026
Peter Lehnert
Bevor ich der Kollegin Anne Riecke das Wort erteile, teile ich Ihnen mit, dass ich gegenüber dem Abgeordneten Martin Habersaat für den Ausdruck „Scheißdebatte“ einen Ordnungsruf erteile. Jetzt ist aber die Kollegin von der FDP dran. – Kollegin Anne Riecke, Sie haben das Wort.
Anne Riecke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Freiheit bedeutet auch und vor allem genau das, nämlich über das eigene Leben und den eigenen Körper entscheiden zu können. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Wir Frauen erleben heute glücklicherweise in vielen Bereichen Vertrauen. Vertrauen in unsere Fähigkeiten, in unsere Verantwortung, in unsere Urteilskraft. Umso unverständlicher ist es, dass dieses Vertrauen ausgerechnet dort endet, wo es existenziell ist, nämlich bei der Frage nach einem Schwangerschaftsabbruch. Frauen entscheiden sich nicht leichtfertig für einen Schwangerschaftsabbruch. Die Gründe sind vielfältig. Gesundheitliche Risiken, schwierige persönliche oder familiäre Situationen, finanzielle Unsicherheiten, fehlende Unterstützung, Gewalterfahrung oder schlichtweg die Tatsache, dass ein Kind nicht in den Lebensentwurf passt. All das sind Realitäten, die wir anerkennen müssen. Deshalb ist es so wichtig, dass diese Frauen ebenso wie die behandelnden Frauenärztinnen und ‑ärzte nicht unter der Stigmatisierung des Strafrechts leiden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Denn das tun sie mit der aktuellen Regelung des § 218 Strafgesetzbuch. Entkriminalisierung bedeutet dabei nicht Verharmlosung, sondern Vertrauen in die Entscheidung der Frauen und zugleich einen besseren Zugang zu sicherer medizinischer Versorgung. Wir haben einen eigenen Alternativantrag eingereicht. Man könnte sich fragen, warum, wenn er doch auf den ersten Blick vielleicht das Gleiche möchte wie der Antrag der SPD. Aber es gibt ein paar Unterschiede: Der ursprüngliche Antrag der SPD sieht in der Begründung unter anderem vor, dass der Schwangerschaftsabbruch bis zur 22. Woche rechtmäßig gestellt werden soll. Nun halten auch Sie an der bisherigen Zwölfwochenfrist (Anne Riecke) fest. Das finden wir gut und richtig. Das sieht auch unser Alternativantrag so vor. (Beifall FDP) Auch soll es selbstverständlich dabei bleiben, dass besondere Indikatoren auch einen späteren Abbruch der Schwangerschaft rechtfertigen. Das Verfassungsrecht gebietet aber, dass dem Schutz des ungeborenen Lebens, wenn auch nicht zwingend im Strafrecht, in der Rechtsordnung Rechnung getragen wird. Die bestehende Regelung, die die grundsätzliche Rechtswidrigkeit mit der Beratungslösung verbindet, stellt die Rechte der Schwangeren und des ungeborenen Lebens gleichberechtigt nebeneinander. Dieser Grundsatz der Zweiheit in Einheit wird heute unter anderem von der durch die Ampelkoalition eingesetzte Expertenkommission aus Juristen und Medizinern hinterfragt. Dennoch – hier besteht der entscheidende Unterschied zum Antrag der SPD und des SSW – ist die bestehende Beratungspflicht aus unserer Sicht richtig und wichtig. Einerseits ist sie geboten, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen, aber sie ist auch im Sinne der Schwangeren geboten. Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine zutiefst persönliche und sensible Entscheidung. Sie sollte bei aller Selbstbestimmung gut informiert getroffen werden. Auch der Deutsche Ärztetag 2025 hat dies betont und sich zugleich klar für eine Entkriminalisierung bis zur 12. Schwangerschaftswoche ausgesprochen. Diskussionswürdig ist hingegen die starre Wartefrist, denn bereits nach § 630e BGB ist sichergestellt, dass Patientinnen rechtzeitig und umfassend aufgeklärt werden, um eine wohlüberlegte Entscheidung treffen zu können. Hier stellt sich die Frage, ob zusätzliche Vorgaben wirklich notwendig sind. Aus unserer Sicht sind sie es nicht. (Beifall FDP) Diese drei Tage können in der Lebensrealität einen großen Unterschied machen, wenn es darum geht, die Zwölfwochenfrist zu erreichen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass diese starre Wartefrist entfällt. (Beifall FDP) Ein weiterer zentraler Punkt ist die Kostenübernahme. Eine Entkriminalisierung würde ermöglichen, dass die Kosten des Eingriffs von den Krankenkassen übernommen werden: ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit im Zugang. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8719 (Beifall FDP, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Beifall Jette WaldingerThiering [SSW]) Auch der Zugang zu Medikamenten für den medikamentösen Abbruch ist problematisch. Seit 2021 gibt es einen Vertriebs- und Importstopp für das Präparat Cytotec, das sowohl für medikamentöse als auch für operative Abbrüche genutzt wird. Laut der ELSA-Studie von 2024 erwarten rund 70 Prozent der Ärztinnen und Ärzte, dass dadurch die zukünftige Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen erschwert wird. Derzeit bleibt nur der sogenannte Off-Label-Use oder der Erwerb eines anderen Präparats über einen Sondervertriebsweg direkt vom Hersteller. Jede Tablette muss registriert und die Unterlagen fünf Jahre aufbewahrt werden. Dieser bürokratische Aufwand für Ärztinnen und Ärzte ist nicht gerechtfertigt. Hier muss der Zugang dringend verbessert werden. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Katja Rathje-Hoffmann [CDU]) Es geht um viel: um Selbstbestimmung, Verantwortung, den Schutz von Leben und einen rechtlichen Rahmen, der all dem gerecht wird. Aus diesem Grund bitte ich, unserem Antrag zuzustimmen und die Landesregierung gemeinsam aufzufordern, sich im Bundesrat für eine Neuregelung einzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD)
Peter Lehnert
Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam unseren ehemaligen Innenminister und jetzigen Landesvorsitzenden der Europa-Union, Stefan Studt. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Jetzt erteile ich das Wort für den SSW der Kollegin Jette Waldinger-Thiering.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Über 80 Prozent der Menschen in Deutschland finden die Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen falsch. Das sind die aktuellsten Umfrageergebnisse aus dem Jahr 2024, auf die wir uns beziehen können. Die Tendenz ist (Jette Waldinger-Thiering) schon lange klar und immer wieder bestätigt worden. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte eine repräsentative Bevölkerungsbefragung zur Reproduktion, Selbstbestimmung und zum Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: 83,3 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu: Es sollte schlussendlich immer die persönliche Entscheidung der Frau sein, ob sie eine Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen fortsetzen möchte. 81,6 Prozent stimmten der Aussage zu: Es ist das Recht von Frauen, sich frei bis zur zwölften Woche einer Schwangerschaft für einen Abbruch entscheiden zu können. 80,8 Prozent sagten: Frauen sollten in Zukunft in Deutschland die Freiheit haben, über einen Abbruch der Schwangerschaft bis zur zwölften Woche zu entscheiden. – Eindeutiger geht es nicht. Kurz vor der Bundestagswahl hätte es die Möglichkeit gegeben, hier endlich voranzukommen. Es gab eine entsprechende Bundesratsinitiative, einen Bundestagsantrag und die Möglichkeit, fraktionsübergreifend eine Reform des Strafgesetzbuches zu beschließen. Eine dafür nötige Sondersitzung wurde schlussendlich von CDU und FDP blockiert. Mit der Konstituierung des neuen Bundestages verfielen alle offenen Gesetzentwürfe. Der Männeranteil in der FDP-Fraktion lag zu dem Zeitpunkt bei 76,1 Prozent. Der Männeranteil in der CDU/CSU-Fraktion lag bei circa 77 Prozent. Das meinen wir, wenn wir sagen: Wir leben in einem Patriarchat – eine Gesellschaftsform, die von Männern geprägt ist, sich an Männern orientiert und in der Männer die Vorherrschaft haben. (Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Anne Riecke [FDP]) Darüber braucht sich niemand aufzuregen. Es lässt sich nicht anders erklären, warum wir in dieser Frage nicht schon längst weiter sind. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Bei der Debatte um den § 218 Strafgesetzbuch geht es ganz klar um eine Verbesserung der Lebenswirklichkeit von Frauen. In einem komplett männerdominierten Bundestag zeigt sich aber: Eine Minderheit im Parlament kämpft für das Recht der Mehrheit der Gesellschaft und kommt einfach nicht voran. Wir haben aus diesem Parlament heraus in der zurückliegenden Legislaturperiode Anträge zur Aufhebung von § 219a Strafgesetzbuch gestellt, der (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 2022 vom Deutschen Bundestag gestrichen wurde, womit es nun endlich Ärztinnen und Ärzten gestattet ist, über Methoden und Möglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren. Wir haben Anträge zur Streichung des § 218 Strafgesetzbuch gestellt. Mit diesem Antrag tun wir das erneut. Es zeigt sich nämlich: Es braucht dafür die Zusammenarbeit von Frauen über Fraktionsgrenzen hinaus. (Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Dr. Heiner Garg [FDP], Anne Riecke [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Das war 1997 beim Unter-Strafe-Stellen der Vergewaltigung in der Ehe so. Das war 2016 bei der Einführung des Prinzips „Nein heißt Nein“ auch so. Deswegen möchte ich mich explizit einmal in Dankbarkeit und Solidarität an Sophia Schiebe wenden. Für diese Themen brauchen wir einen langen Atem. Ich freue mich zu sehen, dass Sie und wir beide ihn offenbar haben. Was man aber bei den Geschlechtermehrheitsverhältnissen, die wir in der Politik nun einmal haben, auch braucht, sind die Männer. Ich bin da beim SSW zum Glück in guter Gesellschaft. Ich weiß, dass meine Parteikollegen an meiner Seite stehen und selbst initiativ werden. Aber an diejenigen, die in diesem Parlament sitzen und wissen, dass sie mehr tun könnten, die im Bundestag sitzen und wissen, dass sie mehr tun könnten, die über Gesundheitsversorgung von Frauen entscheiden und wissen, dass sie mehr tun könnten, möchte ich sagen: Werden Sie endlich auch einmal laut! (Beifall SSW, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Beifall Anne Riecke [FDP])
Peter Lehnert
Ich rufe jetzt die Dreiminutenbeiträge auf. Zunächst hat der Kollege Dr. Kai Dolgner das Wort.
Dr. Kai Dolgner SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Schiefer, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie meiner Fraktion und dem SSW vorgeworfen, dass wir bei unserem Antrag zur Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen die Menschenwürde nicht beachten würden. Warum Sie es dann ausgerechnet für notwendig erachten, die Sozialdemokratie und Vertreterinnen und Vertreter der dänischen und friesischen Minderheit noch mit einem Exkurs in den Nationalso- (Dr. Kai Dolgner) zialismus zu belehren, dass das ein Kontrapunkt zur Menschenwürde sei, erschließt sich uns – freundlich gesprochen – nicht. Den Vorwurf selbst weise ich hiermit in aller Schärfe für meine Fraktion zurück. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) Ich danke der Kollegin Nies für die klare Erläuterung – deshalb brauche ich das nicht zu machen –, dass es auch andere mögliche Abwägungen mit der Menschenwürde gibt als die, die Ihre Fraktion getroffen hat, und dass jetzt sogar eine Expertenkommissionen zeigt, dass es auch im rechtlichen Bereich für diese andere mögliche Abwägung Mehrheiten gibt. Ich bin mir ziemlich sicher: Es gibt dafür Mehrheiten in der Gesellschaft, auch wenn eine Minderheit an ihrer Abwägung festhält und an den Hebeln sitzt, das entsprechend zu verhindern. Ich danke ebenso den Rednerinnen von FDP und SSW, dass Sie das noch einmal verstärkt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann verstehen, dass Sie zu einer anderen moralischen Abwägung kommen können. Das ist Ihr gutes Recht, und diese andere Abwägung war ja in dieser Gesellschaft auch einmal zweifellos die Majorität. Sie ist es aber nicht mehr. Deshalb können Sie auch weiterhin für Ihre Abwägung kämpfen, Sie sollten aber nicht weiterhin denjenigen, die eine andere Abwägung für richtig halten, unterstellen, dass wir die zentrale Botschaft des Grundgesetzes, den besten Satz überhaupt, missachten wollten oder gar tatsächlich missachteten. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Peter Lehnert
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Birgit Herdejürgen das Wort.
Birgit Herdejürgen SPD
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich respektiere, dass jemand – zu welchem Thema auch immer – eine andere Meinung hat als ich. Was ich nicht akzeptiere, ist, dass jemand unsere Anträge, Redebeiträge oder Aussagen mutwillig missverstehen will. Wenn die Kollegin Schiefer uns unterstellt, wir würden die Menschenwürde ungeborenen Lebens infrage stellen, dann finde ich das unerträglich. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich fühle mich an Zeiten erinnert, als die CDU mit falschen Unterstellungen der absurdesten Art die Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8721 SPD zu diskreditieren versuchte – ich führe das jetzt nicht weiter aus. Ich dachte, diese Zeiten lägen hinter uns. Offenbar habe ich mich getäuscht. – Vielen Dank. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Peter Lehnert
Ich erteile nun für die Landesregierung der zuständigen Ministerin Professorin Dr. von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft ist eine höchst persönliche und eine der wohl schwierigsten im Leben einer Frau. Außer Frage steht, dass eine solche Entscheidung in keinem Fall leichtfertig getroffen wird und dass Frauen in einer solchen Konfliktsituation die bestmögliche Unterstützung benötigen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Konsens besteht auch darüber, dass Formen nicht selbstbestimmter Schwangerschaftsabbrüche und Formen medizinisch unsicherer Schwangerschaftsabbrüche zu bestrafen sind. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Michael Schunck [SSW]) Zur Debatte steht jedoch, wie diesem hochsensiblen gemeinsamen Anliegen bestmöglich Rechnung getragen wird. Ob und wie der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau geregelt werden soll, ist seit mehreren Jahrzehnten Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Diskussionen. Wie sieht die verfassungsrechtliche Lage aus? Nach den drei aufeinander aufbauenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 1975, 1993 und 1998 wurde mit den geltenden Regelungen in den §§ 218 ff. des Strafgesetzbuches ein Kompromiss geschaffen, der den Schutz des ungeborenen Lebens und die Rechte der Schwangeren in einen Ausgleich bringt. Jede Änderung der geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch wird die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes zu beachten haben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen deutlich gemacht, dass das Grundgesetz den (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Staat verpflichtet, die Grundrechte der Schwangeren auf Selbstbestimmung, auf Gesundheit, auf Leben und auf allgemeine Handlungsfreiheit auf der einen Seite und den Schutz des ungeborenen Lebens auf der anderen Seite in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt unverändert fort. Jede mögliche Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs wirft daher schwierige verfassungsrechtliche Fragen auf. Alle Regelungen von Schwangerschaftsabbrüchen, ob in den §§ 218 ff. StGB, im Schwangerschaftskonfliktgesetz oder in anderen Normen, müssen fest auf dem Boden unserer Rechtsordnung stehen. Nur dann werden sie allseits akzeptiert, und nur dann schaffen sie die für alle Beteiligten so notwendige Rechtssicherheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zu Schwangerschaftsabbrüchen festgestellt, dass das im Mutterleib entwickelnde Leben als selbstständiger Rechtsgutträger unter dem Schutz der Verfassung steht. Daher müssen laut Bundesverfassungsgericht die Rechte der Frau in einem sehr schwierigen Abgrenzungs- und Abwägungsprozess immer mit dem Schutz des ungeborenen Lebens in Einklang gebracht werden. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP])
Dr. Kai Dolgner SPD
Wir müssen über die Anträge zu Tagesordnungspunkt 24 abstimmen. Ich beantrage seitens meiner Fraktion Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Frau Präsidentin! Wir beraten heute über die Zukunft der Landeseinrichtungen in Boostedt – und wir tun das in einer Situation, die sich grundlegend verändert hat. Denn eines ist klar: Die bisherigen Planungen des Landes für den Standort Boostedt sind so nicht mehr haltbar. Aufgrund verbindlich bekundeter Bedarfe der Bundeswehr müssen die vom Land genutzten Flächen für die Flüchtlingsunterbringung bis zum 30. November 2028 aufgegeben werden. Für die Justizvollzugsschule und das Katastrophenschutzlager ist eine Nutzung lediglich noch bis Ende Juni 2030 zugesagt. Damit ist die ursprünglich angedachte langfristige Bündelung zentraler Landesaufgaben an diesem Standort nicht mehr umsetzbar. Diese Realität müssen wir anerkennen – und daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Als finanzpolitischer Sprecher sage ich ganz klar: Es geht um verantwortungsvolle, vorausschauende Planung mit Blick auf Zeit, Geld und Strukturen. Es ist richtig und wichtig, dass die Landesregierung bereits Gespräche mit der Bundeswehr führt und gemeinsam mit den betroffenen Kommunen an Lösungen arbeitet. Das begrüßen wir ausdrücklich. Ebenso klar ist: Wir brauchen jetzt zügig, und zwar sehr zügig, tragfähige Entscheidungen. Dafür bedarf es endlich einer klaren Aussage des Bundesverteidigungsministeriums, wie hoch die Flächenbedarfe tatsächlich sind. Denn wir reden hier nicht über Randthemen. Wir reden über die Unterbringung von Geflüchteten, die Ausbildung unseres Justizvollzugsnachwuchses und die Einsatzfähigkeit unseres Katastrophenschutzes. Deshalb bitten wir die Landesregierung, die notwendigen Weichenstellungen weiter konsequent (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 Anhang Protokoll und dringlich voranzutreiben: Für die Justizvollzugsschule brauchen wir eine langfristige, moderne und leistungsfähige Perspektive. Die Ausbildung im Justizvollzug ist ein zentraler Baustein für einen funktionierenden Rechtsstaat. Sie ist alternativlos, sie ist sehr wichtig. Ich sage klar: Provisorien helfen hier nicht weiter. Hier müssen wir sehr zeitnah eine Lösung finden, und zwar an zentraler Stelle in Schleswig-Holstein. Auch für das Katastrophenschutzlager müssen wir zeitnah eine Lösung finden. Die letzten Jahre haben uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig schnelle Reaktionsfähigkeit, gute Logistik und verlässliche Infrastruktur sind. Das Katastrophenschutzlager an zentraler Stelle im Land gehört dazu. Für die Unterbringung von Geflüchteten braucht es ein angepasstes, tragfähiges Standortkonzept. Dieses soll – so ist es angekündigt – bis zum Sommer vorgelegt werden. Und das ist gut so! Bei all dem dürfen wir eines nicht vergessen: Es geht nicht nur um Gebäude und Flächen. Es geht um Menschen. Es geht um die Beschäftigten, die Planungssicherheit brauchen. Es geht um die Geflüchteten, die menschenwürdig untergebracht werden müssen. Und es geht um die Kommunen, insbesondere die Gemeinde Boostedt, die zu Recht erwartet, frühzeitig eingebunden zu werden und verlässliche Perspektiven zu bekommen. An dieser Stelle möchte ich auch ein Dank an die Gemeinde Boostedt und die Bürgerinnen und Bürger aussprechen. Für uns ist entscheidend: Die zukünftigen Standorte müssen geeignet, zentral gelegen und nachhaltig finanzierbar sein. Der SPD-Antrag, der sagt, es sollen bis Ende Oktober 2026 Planungen und Konzepte vorliegen, ist mir ehrlicherweise zu ambitionslos. Das muss zackiger gehen! Unser Antrag ist kein Blick zurück – sondern ein klarer Auftrag nach vorn, und zwar schnell nach vorn. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir für Boostedt – und vor allem für die betroffenen Aufgabenbereiche – eine gute, sichere und zukunftsfähige Lösung finden.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zeitenwende hat auch Schleswig-Holstein erreicht. Diesmal geht es allerdings nicht um Aufträge für heimische Unternehmen oder die Taskforce „Zivile Verteidigung“. Die Bundeswehr, die früher in Schleswig- (Oliver Brandt) Holstein an über 50 Standorten präsent war und immer noch Eigentümer von zahlreichen Liegenschaften ist, plant die Reaktivierung von ehemaligen Kasernenstandorten. Dazu gehört auch die ehemalige Rantzau-Kaserne in Boostedt. Damit kann auch die bisher vom Land geplante Paketlösung mit einer Landesunterkunft für Geflüchtete, einem Katastrophenschutzlager des Landes sowie dem Bau einer neuen Justizvollzugsschule nicht gemeinsam in Boostedt umgesetzt werden. Angesichts dieser neuen Sachlage versteht sich von selbst, dass alle drei betroffenen Ressorts gemeinsam mit dem Finanzministerium an Lösungen für die drei Landeseinrichtungen arbeiten. Darüber sind die Ministerien in gutem Austausch mit der Standortgemeinde. Zuletzt vor drei Wochen haben die Ministerinnen Aminata Touré, Magdalena Finke und Kerstin von der Decken mit dem Bürgermeister von Boostedt und dem Amtsdirektor des Amtes Boostedt-Rickling über die aktuelle Situation gesprochen. Derzeit sieht es danach aus, dass die Landesunterkunft für Geflüchtete mit Ablauf des Mietvertrags zum 30. November 2028 Boostedt verlassen wird. Das Sozialministerium ist auf dieses Szenario vorbereitet und wird bis zum Sommer ein angepasstes Standortkonzept vorlegen. Die Kompensation der wegfallenden Plätze in Boostedt wird in dem neuen Standortkonzept ab 2029 berücksichtigt. Die im Finanzausschuss angekündigte Kabinettsvorlage soll auch die damit verbundenen Kosten für den Zeitraum 2028 bis 2033 darstellen. Für die Justizvollzugsschule und das Katastrophenschutzlager hat der Bund hingegen Nutzungsverlängerungen bis zum 30. Juni 2030 verbindlich zugesagt. Um den Ausbildungsbetrieb der Justizvollzugsschule lückenlos fortzusetzen, hat die Landesregierung bereits mit einer ortsunabhängigen Bedarfsprüfung begonnen. In Kürze kann dann die konkrete Suche nach einer geeigneten neuen Liegenschaft beginnen. Gleiches gilt für das Katastrophenschutzlager. Angesichts der umfassenden Prüfungen und Vorbereitungen, die die Landesregierung in die Wege geleitet hat und über die im Finanzausschuss berichtet wurde, erschließt sich mir nicht wirklich die Intention des vorliegenden SPD-Antrags. Die Landesregierung hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Bundeswehrbedarfs die Aufgabe in Angriff genommen hätte, einen unterbrechungsfreien Weiterbetrieb ihrer Landeseinrichtungen zu gewährleisten, und steht dazu mit den Verantwortlichen vor Ort Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8725 im Austausch. Die Kosten werden im Haushalt veranschlagt, wenn sie veranschlagungsreif sind. Derzeit sind die Rahmenbedingungen dafür noch nicht klar: Werden die künftigen Unterbringungen gemietet oder gekauft, ist Neubau nötig oder kann bestehende Infrastruktur genutzt werden? Sobald dies feststeht, wird die Landesregierung handeln. Wichtig ist mir vor allem, dass eine gute Lösung für Geflüchtete, Beschäftigte und Dienstleister gefunden wird, bei der die Gemeinde Boostedt und weitere möglicherweise betroffene Kommunen weiterhin gut eingebunden werden. Besonders die Belange der zurzeit in den drei Landeseinrichtungen in Boostedt arbeitenden Menschen müssen wir im Blick haben, denn die werden von einem Standortwechsel am meisten betroffen sein. Ich bin zuversichtlich, dass dies gelingen wird. – Vielen Dank.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Es gehört zu den Unwägbarkeiten des Lebens, dass sich auch lang gehegte, sorgfältig durchdachte Pläne nicht realisieren lassen. Oft ohne eigenes Verschulden – weil sich die äußeren Umstände ändern oder weil Annahmen nicht eintreffen. Das passiert gerade mit den Planungen der Landesregierung für die Bundeswehrliegenschaft in Boostedt. Seit Abzug der Bundeswehr 2014/2015 hat das Land das Gelände der ehemaligen Rantzau-Kaserne für die Flüchtlingsunterbringung genutzt, außerdem befinden sich dort die Justizvollzugsschule und seit Kurzem auch das zentrale Katastrophenschutzlager. Darüber haben die Gemeinde Boostedt und die Landesregierung im Juni 2024 eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen mit dem Ziel, das Gelände langfristig weiterzuentwickeln. Diese so genannte Paketlösung ist hinfällig, weil die Bundeswehr inzwischen eigene Bedarfe geltend gemacht hat und daher die Mietverträge in absehbarer Zeit auslaufen: Die Landesunterkunft muss zum 30. November 2028 geräumt werden. Justizvollzugsschule und Katastrophenschutzlager dürfen länger bleiben, müssen aber wahrscheinlich im Sommer 2030 auch ausziehen. Das ist nicht Schuld der Landesregierung. Es ist aber die Verantwortung der Landesregierung, mit dieser Situation umzugehen und dafür zu sorgen, dass für diese wichtigen Landeseinrichtungen zügig neue Liegenschaften gefunden werden. Mit Interesse habe ich von der Staatssekretärin aus dem Integrationsministerium gehört, dass ihr Haus an einem angepassten Standortkonzept für die Un- (Beate Raudies) terbringung von Geflüchteten arbeitet, das bis zum Sommer vom Kabinett beschlossen werden soll. So präzise Antworten bin ich von Ihnen gar nicht gewohnt. Damit haben Sie die erste Forderung unseres Antrags schon fast erfüllt! Bis zum Haushalt also bitte Butter – also Geld – bei die Fische, dann wird das fein. Denn 2028 ist sozusagen morgen. Für das zentrale Katastrophenschutzlager und vor allem für die Justizvollzugsschule könnten wir uns ein bisschen mehr Zeit lassen. Das sollten wir aber nicht! Vor allem nicht bei der Justizvollzugsschule! Denn die Gebäude der Justizvollzugsschule sind schon jetzt in einem jämmerlichen Zustand. Das sind sie schon länger! Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem Sprechzettel der damals neuen Justizministerin von der Decken, Umdruck 20/268: „Das Thema ‚Justizvollzugsschule’ ist für Die Ausschusssitzung war übrigens am 5. Oktober 2022. Seitdem hat sich an der räumlichen Situation für unsere Nachwuchskräfte nichts Wesentliches verändert. Und nun drängt die Zeit! Bereits im Januar 2025 gab es Hinweise darauf, dass die Bundeswehr das Gelände in Boostedt wieder zu eigenen Zwecken nutzen wollte. Im Innen- und Rechtsausschuss haben die zuständigen Ministerinnen auf Zeit gespielt – weil ja die endgültige Entscheidung des Bundes noch abzuwarten sei. Das gleiche während der Haushaltsberatungen 2026 – auch da: abwarten. Und dann erfahren wir am 24. Februar aus einem Beitrag des NDR vom Aus der Landesunterkunft und der ungewissen Zukunft für Katastrophenschutzlager und Justizvollzugsschule. Angeblich wurden die 120 Beschäftigten des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge, die in Boostedt arbeiten, bereits am 20. Februar über die möglichen Veränderungen informiert. Der Landtag leider nicht – was ich an sich schon skandalös finde. Wir erhofften uns Aufklärung in der Ausschusssitzung am 5. März – vergeblich! Deswegen fordern wir die Landesregierung heute auf, dem Landtag bis zum 31. Oktober 2026 Konzepte und konkrete Planungen vorzulegen, damit wir spätestens zum Haushalt 2027 wissen, mit welchen Planungs‑, Grunderwerbs- und Baukosten wir zu rechnen haben.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen ausdrücklich die Paketlösung, die für den Standort Boostedt vor wenigen Jahren ge- (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 funden wurde: Erstaufnahmeeinrichtung, Justizvollzugsschule und Katastrophenschutzlager an einem Ort. Umso bedauerlicher ist es, dass dieses Projekt nun nicht so langfristig bestehen bleibt wie erhofft. Die Entwicklung rund um den Standort Boostedt kommt aber nicht überraschend. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Bund war absehbar. Die SPD-Fraktion hat dieses Thema in den vergangenen zwei Jahren immer wieder auf die Agenda gesetzt, während von der Landesregierung kaum eigenständig informiert wurde – auch das ist kein neues Problem. Stattdessen mussten wir von der Rückkehr des Bundes auf das Gelände zunächst durch eine Ankündigung auf einem Neujahrsempfang erfahren – angekündigt als „Neujahrsknaller“ –, und auch die neuesten Entwicklungen waren zunächst nur der Presse zu entnehmen. Dass die Landesregierung die Dinge „im Blick“ hat, wie dem Titel des Alternativantrags zu entnehmen ist, ist schön und gut. Manchmal reicht das aber nicht, sondern man muss auch etwas tun. Wenn jetzt die GMSH mit Bedarfsplanung und Variantenbetrachtungen beginnt, dann wissen wir alle: Das wird ein langer Prozess. Auch 2030 ist nicht mehr allzu lange hin. Dass das Standortkonzept mit der Kompensation der Plätze in der Erstaufnahme wiederum schon zum Sommer fertiggestellt werden soll, begrüßen wir. Dem müssen aber auch konkrete Pläne und unter Umständen Baumaßnahmen folgen. Es geht hier um zentrale Einrichtungen unseres Landes, um Arbeitsplätze und um die Handlungsfähigkeit staatlicher Strukturen. Deshalb brauchen wir jetzt mehr als nur einen Blick auf die Dinge. Wir brauchen transparente Kommunikation, konkrete Planungen und Verlässlichkeit – und das zeitnah. – Vielen Dank.
Sybilla Nitsch SSW
Frau Präsidentin! Die Bundeswehr will die Rantzau-Kaserne in Boostedt zurück. Das ist der Grund, aus dem die Landesregierung ihre Planungen für das Gelände verwerfen muss. Die Unterbringung von Geflüchteten hat an diesem Standort wohl keine Zukunft. Außerdem entfällt die Paketlösung; also die Nutzung eines Katastrophenschutzlagers sowie der Betrieb der Justizvollzugsschule in Boostedt. Wie sieht das derzeit aus? Die bestehenden Mietverträge wurden über November 2028 beziehungsweise 2030 nicht verlängert. Daraus ergibt sich ein sehr enger Zeitrahmen von zweieinhalb Jahren. Das (Sybilla Nitsch) heißt unter anderem, dass Neubauten nicht infrage kommen, denn sie sind in dieser Zeit wohl nicht zu realisieren. Die Landesregierung muss unter diesem Zeitdruck also ganz neu planen: neue Standorte finden und entsprechende Finanzmittel bereitstellen. Dazu werden die entsprechenden Ausschüsse eingebunden; wie vor zwei Wochen geschehen. Allerdings blieben viele Fragen offen. Das finde ich sehr bedauerlich. Die Landesregierung berichtete beispielsweise, dass an einem neuen Standortkonzept für die Unterbringung von Geflüchteten gearbeitet wird, das ab 2029 gelten soll. Wir gehen davon aus, dass wir das Konzept vorher zu sehen bekommen – und zwar gerne, bevor wir es in der Presse lesen. Das sollte das Ziel sein. Das neue Konzept muss sich unter anderem daran messen lassen, wie flexibel es ist. Es muss vor allem bedacht werden, dass wir ausreichende Reserven einbauen. Denn wenn uns die letzten Jahre etwas gelehrt haben, dann das: Die Zahlen der Geflüchteten kann man unmöglich voraussagen. Die aktuelle Weltlage lässt nicht vermuten, dass es weniger Flüchtlingsströme geben wird. Die Zahlen können stark ansteigen, aber eben auch fallen. Entsprechende Strukturen müssen also sehr anpassungsfähig sein. Bereits jetzt sind so genannte Reserveplätze eingeplant. Ich würde gerne wissen, ob sich deren Zahl bewährt hat. Wenn in dieser Angelegenheit nämlich zu restriktiv geplant wird, rächt sich das. Das geht dann oftmals auf Kosten der Beschäftigten. Deren Einbindung halte ich für alternativlos, denn sie sind es schließlich, die Konzepte umsetzen. Die betroffenen Beschäftigten wünschen sich maximale Transparenz, damit sie wissen, woran sie sind. Der Neubau der Justizvollzugsschule ist ein weiteres wichtiges Handlungsfeld, bei dem wir nicht viel Zeit verlieren dürfen. Hier gilt es zu betrachten, wie der Standort gelegen ist, um eine gute Anbindung für die Menschen in Ausbildung gewährleisten zu können. Es wird von einer zentralen Lage im Land gesprochen, daher sind die Möglichkeiten begrenzt. Ich unterstütze die Forderung, dass etwaige Finanzmittel schon für 2027 eingeplant werden müssen, um zu gewährleisten, dass Justizvollzugsschule und Katastrophenschutzlager gute Standorte bekommen. Die Kostenbewertung sollte aber nicht der Landesregierung vorbehalten bleiben. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Landtag gute und wichtige Impulse geben kann. Darum muss ein entsprechendes Finanzierungskonzept rechtzeitig in den Fachausschüssen vorgelegt werden. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8727
