Sophia Schiebe
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich mit einem Zitat beginnen. Wir brauchen für Flensburg wirklich eine gute Versorgung. Aber der Hauptknackpunkt ist doch immer noch der § 218 des (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 Strafgesetzbuches. Als er 1871 in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches eingeführt wurde, hat man damit eine Grundlage geschaffen, die bis heute Abbrüche nach der 12. Woche nur in Ausnahmefällen ermöglicht und so uns Frauen und die Frauenärzte vor rechtliche Schwierigkeiten stellt. – Recht haben Sie, Frau Wentzel! Klarer kann man es kaum formulieren! (Lebhafter Beifall SPD und Jette WaldingerThiering [SSW]) Ich sage ganz bewusst, dass wir die Analyse ausdrücklich begrüßen, gerade weil sie aus den Reihen der CDU kommt. Denn sie zeigt: Beim Kern des Problems sind wir uns vielleicht näher, als es oft den Anschein hat. Die entscheidende Frage ist, was daraus folgt. Eine Analyse reicht nicht. Es geht darum, ob wir bereit sind, Konsequenzen zu ziehen, und da bin ich ehrlich gespannt, liebe CDU. Die Versorgung ist heute schon unzureichend, und sie wird schlechter. Für viele Frauen bedeutet das lange Wege, lange Wartezeiten und die belastende Suche nach einer Praxis, die hilft. Der zentrale Grund dafür liegt in § 218, denn dieser Paragraf wirkt weit über den Gesetzestext hinaus. Er prägt, wie wir über Schwangerschaftsabbrüche sprechen und wie sich die Frauen dabei fühlen. Gerade in einer ohnehin sensiblen Situation brauchen Frauen Klarheit, Unterstützung und medizinische Versorgung und nicht den Schatten eines Strafgesetzbuches im Hintergrund. (Lebhafter Beifall SPD und Jette WaldingerThiering [SSW]) Dieser Rahmen macht Druck, verstärkt Unsicherheit und nimmt das Gefühl, wirklich frei entscheiden zu können. Solange der Staat sagt: „Das ist grundsätzlich Unrecht“, bleibt die Stigmatisierung. Wir sehen gerade ganz konkret, wie gefährlich rechtliche Lücken sein können. Der Fall von Collien Fernandes erschüttert uns alle, denn er zeigt: Es gibt nach wie vor Situationen, in denen Frauen nicht ausreichend geschützt sind und sich Täter mühelos in einem rechtsfreien Raum bewegen können. Das ist nicht nur inakzeptabel, sondern das ist ein strukturelles Männerproblem. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Es ist aber auch politisches Versagen, und das müssen wir endlich beenden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Sophia Schiebe) (Beifall Birte Pauls [SPD]) Dass es im Jahr 2026 überhaupt noch möglich ist, dass solche Grauzonen bestehen, dass Frauen erleben müssen, dass ihr Schutz nicht eindeutig geregelt ist, dass sie sich am Ende doch noch erklären müssen, statt dass das System sie schützt: Deshalb geht es hier immer um mehr als um einzelne Paragrafen. Es geht darum, ob wir es endlich hinbekommen, Gesetze so zu gestalten, dass sie Frauen wirklich in den Blick nehmen; ganz klar, eindeutig und ohne Grauzonen. Doch kommen wir zu dem aktuellen Tagesordnungspunkt zurück. Wenn wir wirklich die Versorgung verbessern wollen, müssen wir an den Kern ran und § 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen. (Beifall SPD, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jette WaldingerThiering [SSW]) Als SPD fordern wir das nicht erst seit gestern. (Zuruf: Nein!) Unsere Bundestagsfraktion hat mehrfach versucht, das Gesetz zu ändern. Auch wir haben vor über einem Jahr eine Bundesratsinitiative eingebracht. Auf Wunsch von Schwarz-Grün haben wir uns dann Zeit genommen, die Debatte zu vertiefen, und wir haben eine Anhörung durchgeführt. Am 18. September des vergangenen Jahres haben wir im Ausschuss Expertinnen aus Medizin, Recht und Beratung angehört. Das Ergebnis war eindeutig. Eine breite Mehrheit spricht sich dafür aus, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, ihn neu zu regeln – und das im Sinne der Selbstbestimmung. Unser Vorschlag ist daher klar. Der Schwangerschaftsabbruch soll bis zur 12. Woche rechtmäßig sein. Für medizinische und kriminologische Indikationen braucht es natürlich eindeutige Regeln. Genauso klar bleibt auch eines: Eingriffe gegen oder ohne den Willen der Frauen sind und bleiben strafbar. (Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Es geht hier nicht um Beliebigkeit. Es geht um Selbstbestimmung. Wir haben im Bund erste Schritte etwa mit der Abschaffung des § 219a und besseren Schutzregelungen gemacht. Das war wichtig, aber das reicht nicht, solange der Grundtatbestand des § 218 im Strafgesetzbuch bleibt. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8713 Liebe Kolleg_innen, es geht hier nicht um Paragrafen. Es geht darum, ob Frauen in einer schwierigen Situation Unterstützung bekommen oder auf zusätzliche Hürden treffen. (Vereinzelter Beifall SPD) Deshalb lautet mein klarer Appell an Sie: Schauen wir nicht länger weg, wenn uns solche Fälle zeigen, wo unser Recht versagt. Wir müssen jetzt handeln. (Lang anhaltender Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
