Birte Pauls
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen sie alle. Denn in einer immer älter werdenden Gesellschaft darf man nichts dem Zufall überlassen. Da muss man schon planen und vorausschauend denken. Es braucht politische Rahmenbedingungen, die dafür Sorge tragen, dass in Zukunft in allen Heilberufen genügend Menschen zur Verfügung stehen, die den Beruf erlernen wollen und ihn langfristig ausüben können und wollen. Sie sichern die körperliche Stabilität von älteren und kranken Menschen, sodass diese möglichst lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können. Es gibt auch zunehmend viele Kinder, die zum (Birte Pauls) Beispiel Unterstützung bei motorischen Störungen benötigen. Es ist grotesk, einen Beruf, den wir händeringend benötigen, mit Ausbildungskosten zu belegen. Deshalb bin ich froh und dankbar, dass wir 2018 das Schulgeld in Schleswig-Holstein für die Therapeuten nach – Heiner, sieh es mir nach – großartigen Demonstrationen hier auch vor dem Landeshaus abgeschafft haben. Das war nämlich damals eine richtig gute Aktion. Ich war davon ausgegangen, dass die Fortführung der Schulgeldfreiheit über das Jahr 2027 hinaus eine total reine Formsache ist. (Zurufe CDU: Ist sie auch!) Dementsprechend erstaunt war ich, als mich die besorgten Äußerungen aus den verschiedenen Therapeutenberufen mit der entsprechenden Infragestellung erreichten. Deswegen habe ich eine Kleine Anfrage auf den Weg gebracht. Der Kollege Garg hat es schon erwähnt. Die Landesregierung schreibt mir: „Ja, es ist geplant, die ‚Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Verwirklichung der Schulgeldfreiheit für die Ausbildungen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie und medizinische Bademeisterinnen und Bademeister und Masseurinnen und Masseure‘ über das Jahr 2027 hinaus zu verlängern.“ In Ihrem ersten Antrag, den Sie vorgelegt haben, fehlt in der Aufzählung die Hälfte der Berufe , weshalb ich dieser ganzen Sache irgendwie nicht mehr traue. Der zweite Antrag ist digital da, liegt uns aber hier auf dem Tisch noch nicht vor. Außerdem steht in der Antwort auf die Kleine Anfrage, die Finanzierung der mittelfristigen Finanzplanung sei berücksichtigt. Fakt ist aber, dass die mittelfristige Finanzplanung des Landes so grob gehalten ist, dass wir an dieser Stelle nicht kontrollieren können, ob diese Aussage der Wahrheit entspricht, oder ob die Kleine Anfrage und unser gemeinsamer Antrag zu schnellen Reaktionen seitens der Landesregierung geführt hat. Man weiß es nicht. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Die Landesregierung antwortet mir außerdem, das SHIBB sei mit den Schulen diesbezüglich „im regelmäßigen Austausch“, und Auszubildende müss- (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 ten sich nicht schriftlich verpflichten, die Ausbildungskosten gegebenenfalls selber zu tragen. Das Erste hat der Kollege Heiner Garg eben schon aufgeführt. Fakt ist, dass sich die Schulen tatsächlich auf den Weg gemacht haben, um sich abzusichern. Dann muss man tatsächlich sagen: Wenn das so ist, dass das SHIBB in regelmäßigem Austausch mit den Schulen auf dem Weg ist, dann stimmt da irgendwas mit der Kommunikation nicht. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] – Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Insgesamt führt das bei vielen Auszubildenden zu Verunsicherung. Wer kann sich denn schon 450 Euro im Monat als Schulgeld leisten? Wie gesagt: Es ist völlig kontraproduktiv, diese Gesundheitsfachberufe, die wir so händeringend brauchen, mit Schulgeld zu belegen, während man in SchleswigHolstein fast ohne Studiengebühren Medizin studieren kann – sehen wir mal von den Verwaltungsgebühren ab, die die Günther-Regierung gerade eingeführt hat. Selbstverständlich brauchen Auszubildende die Gewissheit, dass sie während ihrer Ausbildungszeit nicht auf einmal Schulgeld zahlen müssen. In Hamburg wird ihnen das garantiert. Den jetzigen Zuwendungsbescheid pro Ausbildungsplatz in Höhe von 450 Euro hält die Landesregierung laut der Kleinen Anfrage für ausreichend. Ziel sei, „die Ausbildungskapazitäten zu stabilisieren und die Schulgeldfreiheit abzusichern“. Leider hat man aber nicht berücksichtigt, dass auch die Kosten in den Schulen steigen, und zwar alleine deshalb, weil ein verpflichtendes Masterstudium bei den Lehrkräften vorgehalten werden muss. Grundlage hierfür ist eine neue Richtlinie, die ab nächstem Jahr greift. Dass Masterabschlüsse teurer sind als die bisherigen Voraussetzungen, hat die Landesregierung mit diesen 450 Euro pro Schulplatz bislang natürlich nicht berücksichtigt. Ich traue der ganzen Sache also nicht. Wir brauchen – das haben wir in unserem Antrag auch so formuliert – eine mittelfristige bundeseinheitliche Finanzierung. Wir brauchen sie alle in der Pflege, in den Therapeutenberufen, in der Medizin. Zugänge zu den Berufen müssen gesichert, erleichtert, die Attraktivität gesteigert und Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass man den Beruf langfristig ausüben kann und möchte. Ich erwarte tatsächlich von der Landesregierung, dass sie ein bisschen mehr Weitsicht angesichts der älter werdenden Gesellschaft walten lässt und über die jeweiligen (Birte Pauls) Haushaltsbeschlüsse hinausdenkt. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])
