Beate Raudies
Frau Präsidentin! Es gehört zu den Unwägbarkeiten des Lebens, dass sich auch lang gehegte, sorgfältig durchdachte Pläne nicht realisieren lassen. Oft ohne eigenes Verschulden – weil sich die äußeren Umstände ändern oder weil Annahmen nicht eintreffen. Das passiert gerade mit den Planungen der Landesregierung für die Bundeswehrliegenschaft in Boostedt. Seit Abzug der Bundeswehr 2014/2015 hat das Land das Gelände der ehemaligen Rantzau-Kaserne für die Flüchtlingsunterbringung genutzt, außerdem befinden sich dort die Justizvollzugsschule und seit Kurzem auch das zentrale Katastrophenschutzlager. Darüber haben die Gemeinde Boostedt und die Landesregierung im Juni 2024 eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen mit dem Ziel, das Gelände langfristig weiterzuentwickeln. Diese so genannte Paketlösung ist hinfällig, weil die Bundeswehr inzwischen eigene Bedarfe geltend gemacht hat und daher die Mietverträge in absehbarer Zeit auslaufen: Die Landesunterkunft muss zum 30. November 2028 geräumt werden. Justizvollzugsschule und Katastrophenschutzlager dürfen länger bleiben, müssen aber wahrscheinlich im Sommer 2030 auch ausziehen. Das ist nicht Schuld der Landesregierung. Es ist aber die Verantwortung der Landesregierung, mit dieser Situation umzugehen und dafür zu sorgen, dass für diese wichtigen Landeseinrichtungen zügig neue Liegenschaften gefunden werden. Mit Interesse habe ich von der Staatssekretärin aus dem Integrationsministerium gehört, dass ihr Haus an einem angepassten Standortkonzept für die Un- (Beate Raudies) terbringung von Geflüchteten arbeitet, das bis zum Sommer vom Kabinett beschlossen werden soll. So präzise Antworten bin ich von Ihnen gar nicht gewohnt. Damit haben Sie die erste Forderung unseres Antrags schon fast erfüllt! Bis zum Haushalt also bitte Butter – also Geld – bei die Fische, dann wird das fein. Denn 2028 ist sozusagen morgen. Für das zentrale Katastrophenschutzlager und vor allem für die Justizvollzugsschule könnten wir uns ein bisschen mehr Zeit lassen. Das sollten wir aber nicht! Vor allem nicht bei der Justizvollzugsschule! Denn die Gebäude der Justizvollzugsschule sind schon jetzt in einem jämmerlichen Zustand. Das sind sie schon länger! Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem Sprechzettel der damals neuen Justizministerin von der Decken, Umdruck 20/268: „Das Thema ‚Justizvollzugsschule’ ist für Die Ausschusssitzung war übrigens am 5. Oktober 2022. Seitdem hat sich an der räumlichen Situation für unsere Nachwuchskräfte nichts Wesentliches verändert. Und nun drängt die Zeit! Bereits im Januar 2025 gab es Hinweise darauf, dass die Bundeswehr das Gelände in Boostedt wieder zu eigenen Zwecken nutzen wollte. Im Innen- und Rechtsausschuss haben die zuständigen Ministerinnen auf Zeit gespielt – weil ja die endgültige Entscheidung des Bundes noch abzuwarten sei. Das gleiche während der Haushaltsberatungen 2026 – auch da: abwarten. Und dann erfahren wir am 24. Februar aus einem Beitrag des NDR vom Aus der Landesunterkunft und der ungewissen Zukunft für Katastrophenschutzlager und Justizvollzugsschule. Angeblich wurden die 120 Beschäftigten des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge, die in Boostedt arbeiten, bereits am 20. Februar über die möglichen Veränderungen informiert. Der Landtag leider nicht – was ich an sich schon skandalös finde. Wir erhofften uns Aufklärung in der Ausschusssitzung am 5. März – vergeblich! Deswegen fordern wir die Landesregierung heute auf, dem Landtag bis zum 31. Oktober 2026 Konzepte und konkrete Planungen vorzulegen, damit wir spätestens zum Haushalt 2027 wissen, mit welchen Planungs‑, Grunderwerbs- und Baukosten wir zu rechnen haben.
