Kianusch Stender
Gut. – Ich fange noch einmal an. Die Kollegin Wentzel hat hier letzten Monat gestanden, als es um ein Thema in meinem Wahlkreis ging, und zwar um das Medizinische Versorgungszentrum in Flensburg, und hat gefordert, § 218 aus dem Strafgesetzbuch herauszunehmen. Jetzt haben Sie gesagt, das wäre eine einzelne Fraktionsmeinung. Das heißt, ich mache schon einmal einen Haken dran. Das war im letzten Monat also eher eine Ausrede, um unserem Antrag nicht zuzustimmen. Ich kann das, was Sie mit Ihrem Redebeitrag aus diesem Antragstext, der hier vorliegt, versuchen abzuleiten und hineinzuinterpretieren, nicht nachvollziehen. Ich verstehe nicht, wie Sie glauben, dass wir dem Wert von ungeborenem Menschenleben in dieser Debatte nichts beimessen. Es geht hier doch vielmehr, und nichts anderes steht in dem Antrag, um ein Herausstreichen des § 218 aus dem Strafgesetzbuch. Ich kann immer noch nicht heraushören, warum Sie deswegen unserem Antrag nicht zustimmen sollten.
