Peter Lehnert
So, bevor ich jetzt die nächste Rednerin aufrufe, darf ich alle Abgeordneten bitten, dem Präsidium etwas Aufmerksamkeit zu schenken und ruhig zu werden. (Zurufe Marion Schiefer [CDU]) – Kollegin Schiefer! – Also, ich bitte jetzt alle Kollegen, mir einmal zuzuhören. Wir als Präsidium sind für den Ablauf dieser Tagesordnung zuständig, für diesen Tagesordnungspunkt. Der ist ein sehr sensibler, das können wir nachvollziehen. Es gibt hier trotzdem Grenzen, die nicht zu überschreiten sind. Es können auch Zwischenrufe gemacht werden. Wenn das allerdings ausartet und die Rednerin vom Rest des Plenarsaals nicht mehr wahrgenommen werden kann, dann überschreitet das diese Grenze. Der Kollege, der das gemacht hat, ist jetzt nicht da. Ich sage eines in aller Deutlichkeit: Wenn das noch einmal vorkommt, wird es Ordnungsrufe nach sich ziehen. Jetzt erteile ich der Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Catharina Nies, das Wort. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8717 Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Schwangerschaft ist intim, persönlich und kann das Leben einer Frau tiefgreifend verändern. Deshalb sollte die Entscheidung über Fortsetzung oder Abbruch eine ganz persönliche sein, die weder strafrechtlich noch gesellschaftlich bewertet wird. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau muss respektiert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Das Thema Schwangerschaftsabbruch steht für ein prinzipielles Problem: Frauenbezogene Versorgungsthemen spielen im Gesundheitswesen immer noch eine untergeordnete Rolle. Egal, ob bei medizinischer Versorgung, beim Thema Selbstbestimmung oder auch beim Thema Gewalt – solange Frauen in Deutschland das Gefühl haben, dass ein Thema anders geregelt würde, wenn es nicht den Körper einer Frau, sondern den Körper eines Mannes beträfe, haben wir ein Gleichstellungsproblem. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW – Beate Raudies [SPD]: So ist es! – Birte Pauls [SPD]: Ja!) Wer abtreibt, macht sich in Deutschland grundsätzlich strafbar. Das muss sich dringend ändern. Die §§ 218 ff. stehen im Strafgesetzbuch und sind ein rechtliches Relikt, in dem eine staatliche Schutzfunktion auf die schwangere Person übertragen wird. Das körperliche und reproduktive Selbstbestimmungsrecht der Frau wird dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Laut Vorschlag der Expert_innenkommission von 2024 müssen nämlich die ersten zwölf Wochen die Belange der schwangeren Frau im Mittelpunkt stehen. Die Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Leben des ungeborenen Kindes und dem Grundrecht auf reproduktive und körperliche Selbstbestimmung der Schwangeren ist wichtig und muss natürlich erfolgen, aber erst in der mittleren Schwangerschaft, also zwischen der 13. und der 22. Woche. Das ist das, was der Vorschlag der Kommission dem Gesetzgeber damals sehr empfohlen hat. Diese Einschätzung haben sich nicht linke Parteien ausgedacht, sondern sie stammt aus einer intensiven und interdisziplinären Prüfung von Sachverständigen aus den Bereichen Medizin, Psychologie und Verfassungsrecht. Derzeit gilt der Abbruch aber selbst bis zur 12. Woche nach Empfängnis als illegal, als Straftatbestand, der nur in Ausnahmen (Catharina Johanna Nies) straffrei bleibt, zum Beispiel nach Pflichtberatung und dreitägiger Wartefrist. Ausschließlich Abbrüche aus medizinischer Indikation heraus können darüber hinaus durchgeführt werden. Selbst nach einer Vergewaltigung gilt diese Frist. Das allein schon kann nicht richtig sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Die direkten Folgen sind die Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren und Ärzt_innen. Das wiederum gefährdet die regionale Versorgungslage und die ärztliche Nachwuchssicherung. Auch die Vergütung von operativen Eingriffen ist unwirtschaftlich. Nichtstaatlichen Kliniken, das war das Thema im letzten Plenum, kann derzeit nicht verordnet werden, diese medizinische Leistung anzubieten. Als potenzieller Straftatbestand gilt der Abbruch nicht als reguläre Gesundheitsleistung und fehlt somit im Leistungskatalog der Krankenkassen. In vielen Fällen müssen Frauen dafür also auch noch selber zahlen. Die Versorgungslage soll trotz all dieser Einschränkungen von den Bundesländern sichergestellt werden. Das ist widersprüchlich und führt zu einem rechtlichen Spannungsfeld. Wir Grüne halten es für richtig und wichtig, den Schwangerschaftsabbruch, der mit der Einwilligung der Frau durchgeführt wird, in Deutschland grundsätzlich zu entkriminalisieren und im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln. Diese Regelung muss so ausgestaltet werden, dass die Rechte der Frau gestärkt werden, dass künftig eine stabile Versorgungslage gesichert ist und muss sich an dem Vorschlag der Expert_innenkommission orientieren. Liebe Kolleg_innen, wir Grünen haben eine ganz klare Haltung. Gleichzeitig respektiere ich aber, dass man in der Abwägung der Grundrechte zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. Für uns ist die Frage in der Koalition eine echte Zerreißprobe. Anders kann man es nicht sagen. Uns ist es wichtig, als Koalition immer geschlossen abzustimmen. Das ist wichtig für die Stabilität unserer Zusammenarbeit. In diesem besonderen Fall haben wir aber gemeinsam entschieden, getrennt abzustimmen. Wir Grüne teilen die Oppositionsanträge in ihrer Zielsetzung, deshalb werden wir sie nicht ablehnen, wir werden uns stattdessen enthalten. Das ist eine einmalige Besonderheit aufgrund der Größe und Schwere dieses Themas. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus) (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026
