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Dr. Bernd Buchholz

FDP 20.03.2026 Sitzungen 20/116

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nie eine Brückenstrategie des Landes gefordert, weil ich immer gesagt habe: Eigentlich muss die Brückenstrategie Teil der Landesstraßenstrategie sein, und das war sie eigentlich auch immer. Ich will sagen: Wir jedenfalls haben in der Jamaikakoalition als Teil der Landesstraßen natürlich auch die Brücken mit definiert und entsprechend in dem Erhaltungsplan, der bis zum Jahr 2030 aufgestellt wurde, auch die Erhaltung und die Notwendigkeit der Erhaltung der Brücken drin gehabt. Deshalb hat mich selbst überrascht, dass die Landesregierung angekündigt hat, eine eigenständige Brückenstrategie zu erstellen. Wenn sie das aber ankündigt, dann ist das gut. Frau Kollegin Waldeck – nur, um das historisch richtig aufzuarbeiten –, Sie haben völlig recht: In den Jahren vor 2017 ist in die Landesstraßen in einer Größenordnung von 29 bis 35 Millionen Euro investiert worden. Wir haben mit Jamaika das Ganze mit 90 Millionen Euro als Ansatz dramatisch nach oben geführt, haben in den Jahren 2020 und 2021 dann teilweise 110 Millionen Euro ausgegeben, weil wir 2017 und 2018 gar nicht so viel ausgeben konnten und das geschoben hatten. Da haben wir 110 Millionen Euro ausgegeben. Dann haben Sie gekürzt – das gehört auch zur Wahrheit –, und anschließend haben Sie intern umpriorisiert im Hinblick auf Radwege. Ehrlicherweise: Wie sich das auf den Erhaltungsplan für die Brücken auswirkt, ist spannend. Und ich bin gespannt. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 8707 (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Kollege Vöge, dann lass uns doch an der Stelle sagen: Der Antrag der SPD hat schon deshalb seine Berechtigung, weil man sagen muss, dass wir die Landesstraßen insgesamt sehen und erkennen, dass das Geld insgesamt knapp gewesen ist; jetzt könnt ihr das mit Schulden aus dem Bund aufstocken – das ist okay, fein, fair. Das machen wir jetzt auch, und das finde ich auch in Ordnung. Jetzt sind wir bei den 120 Millionen Euro, die wir schon seit vielen Jahren dafür hätten ausgeben müssen. Aber dann müssen wir auch zugeben, dass Brücken offenbar etwas Besonderes sind, weil sie eine spezifische Sensibilität haben, Kolleginnen und Kollegen. Wenn die Straße zu tiefe Löcher hat, dann stelle ich ein Schild mit dem Hinweis „Tempo 30“ auf oder sage: Fahren Sie bitte woanders lang. Wenn die Brücke ihre Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet, dann kann ich sie kurzfristig ablasten und dementsprechend die Verkehre einschränken. Danach muss ich sie sperren, weil sie aus Sicherheitsgründen nicht mehr befahrbar ist. Die Sensibilität des Infrastrukturbestandes Brücke ist deshalb eine höhere als die Sensibilität einer normalen Straße. Daher ist es wichtig, dass wir Klarheit darüber haben, wann welches Bauwerk realisiert werden kann und warum, Kollegin Waldeck, das Ganze durchaus eine gewisse Dramatik hat. Ich will jetzt nicht überdramatisieren, dass alles fein wird und wir das alles fest im Griff haben. Das kann man schon daraus ableiten, dass wir Ihre Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dürbrook zu den Maßnahmen, die im Rahmen der Brückenerhaltung unter anderem notwendig sind, und dem aktuellen Aktionsprogramm, das der Minister in der Öffentlichkeit als das Programm vorstellt, das der LBV jetzt umsetzt, vergleichen. Da erkennt der geneigte Leser etwas Interessantes: Die Landesregierung erklärt, dass bis zum Jahr 2030 voraussichtlich folgende Ersatzneubauten erforderlich werden. Dann legt man den Plan der Umsetzung daneben, was der LBV bis 2030 macht. Man stellt mit Erstaunen fest: Acht Brückenbauwerke, für die die Landesregierung einen Ersatzneubau für notwendig hält, kommen in der Planung des LBV bis 2030 gar nicht vor. (Sybilla Nitsch [SSW]: Oh!) Sie kommen in der Planung nicht vor! Was heißt denn das? Ich kann sie benennen: Schleusenau bei Barmstedt, Humsterdorfer Wettern bei Wewelsfleth, L 245 bei Brebek, Ladelund, L 268 bei Mittelangeln, Giekau, Kleiritt, Hafenbrücke Neustadt. Das (Dr. Bernd Buchholz) ist alles in der Planung des LBV bis 2030 bisher nicht enthalten. Das zeigt, ehrlich gesagt, meine Damen und Herren, schon erheblichen Sanierungsbedarf. Ich bitte Sie, Kollege Vöge: Springen Sie über eine Hürde und wägen Sie ab, was die bessere Wahl ist: ob der Minister sagt, bis zum Ende der Legislaturperiode – das wäre irgendwann April, Mai 2027 –, oder ob wir sagen, dass wir als Parlament in dieser Legislaturperiode noch einmal einen Blick dahin gehend darauf werfen wollen, ob denn tatsächlich genügend Vorsorge getroffen worden ist. Der Unterschied beträgt einige wenige Monate. Ich glaube, wir sollten hier alle beschließen, dass der Minister dem LBV eine klare Vorgabe gibt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Bis zum Herbst muss das vorliegen, damit wir hier seriös darüber beraten können. Ihr Antrag reicht dafür nicht. Dafür braucht es die Zustimmung von Ihnen auch zu unserem Antrag, zu Ihrem Antrag – Entschuldigung, es ist der Antrag der SPD; ich maße mir nichts an –, denn wir brauchen Klarheit. Sonst gehen Sie in einen Landtagswahlkampf – das sage ich Ihnen –, in dem wir nur sagen können: Diese Regierung hat für den Bau der Brücken allein an den Landesstraßen keine genügende Vorsorge getroffen. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Das wollen Sie nicht, das wollen wir nicht, und das wollen wir alle für das Land nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD)

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