Wiebke Zweig
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Debatte um unsere Hochschullandschaft verdient Sachlichkeit und einen gemeinsamen Blick nach vorn. Wenn wir über den Antrag der FDP sprechen, dann tun wir das mit dem Bewusstsein, dass wir alle dasselbe Ziel verfolgen. Ich fange jetzt also auch mal positiv an. Ein starkes, exzellentes Wissenschaftsland Schleswig-Holstein. In der Beurteilung der Lage und dem Blick auf politische Entscheidungen gibt es Gemeinsamkeiten, aber es gibt auch Differenzen. Unser schönes Bundesland befindet sich in einer Phase der Haushaltskonsolidierung. Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, dass wir auf Basis von Fakten und im Geiste der Zusammenarbeit argumentieren. Erstens. Verlässlichkeit in der Finanzierung. Ein vielgesagtes Wort heute und in den vergangenen Wochen und Monaten. Entgegen mancher Behauptungen ist die finanzielle Basis unserer Hochschulen solide. Nehmen wir als Beispiel die CAU Kiel, unsere größte Hochschule im Land. In der aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungsperiode 2026 bis 2029 bewegen sich die Mittel der CAU aus Grundbudget des Landes- und Zukunftsvertrags Studium und Lehre von Bund und Land auf einem stabilen Niveau. (Christopher Vogt [FDP]: Die werden gesenkt!) – Auf einem stabilen Niveau. – Von 2025 auf 2026 steigen sie von 261,5 Millionen auf 264,7 Millionen Euro. (Zuruf von Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Dazu komme ich gleich, aber ich würde auch eine Frage annehmen. – Im Durchschnitt der Zielund Leistungsvereinbarungsperiode liegen die Mittel der CAU gerade einmal 0,22 Prozent niedriger als 2025. Nehmen wir zwei andere Hochschulen als Beispiel. Die Mittel der UzL, der Universität zu Lübeck, und der EUF, der Europa-Universität Flensburg, werden im Durchschnitt 10,8 Prozent beziehungsweise 4,3 Prozent höher ausfallen als 2025. In all diesen Zahlen sind die Tarif- und Besoldungssteigerungen für das aus dem Grundbudget finanzierte Hochschulpersonal nicht enthalten. Diese gleicht das Land vollständig aus. Sie gehen nicht auf Kosten der Budgets der Hochschulen. Das ist eine enorme Entlastung. (Wiebke Zweig) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit den neuen Ziel- und Leistungsvereinbarungen wurde das Finanzierungssystem weiterentwickelt. Über das vom Land finanzierte Grundbudget und das dem zugrunde liegenden CAE-Modell haben wir im vergangenen Jahr bereits ausführlich gesprochen. Ich erkenne aber keinen Grund, die Mittel aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre, kurz ZSL, als unsicher einzustufen. Dieser wurde und wird verlässlich von Bund und Land gespeist und dynamisiert. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der ZSL über 2027 hinaus dynamisiert wird. Ich komme zu Punkt 2. Autonomie und Verantwortung. Natürlich erregt es öffentliches Aufsehen, wenn Hochschulen zu drastischen Maßnahmen wie einer Wiederbesetzungssperre greifen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und der in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen definierten Anforderungen entscheiden die Hochschulen selbst über die Verwendung ihrer Mittel. Dies ergibt sich schon aus der im Grundgesetz garantierten Wissenschaftsfreiheit. Wir sprechen auch von der Autonomie der Hochschulen. Eine Wiederbesetzungssperre als Mittel zur Einsparung einzuführen, ist eine legitime Entscheidung einer Hochschule und Ausdruck einer Hochschulautonomie. Legitim wäre es ebenso, als Hochschule vorhandene Rücklagen zu nutzen, um Kosten abzupuffern, bis langfristige Priorisierungen Wirkung entfalten. Ich finde diese Entscheidungsfreiheit der Hochschule richtig. Nicht die Politik hat darüber zu befinden.
