Martin Habersaat
Vielen Dank, Frau Kollegin Schiefer. – Finden Sie es richtig, dass das Thema Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch geregelt ist? – Die bestehende Regelung ist nicht perfekt, das ist sie nicht. Aber sie ist durchdacht, sie ist praxistauglich, sie ist Ausdruck eines bewussten Ausgleichs zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz. Das ist meine Antwort. (Beifall CDU – Wortmeldungen Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Kianusch Stender [SPD] – Zurufe)
