Nelly Waldeck
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Seit dem Einsturz der Carola-Brücke in Dresden haben ganz schön viele Menschen einiges an Vertrauen gelassen: das Vertrauen in die Infrastruktur und die Frage, ob Politik eigentlich ihrer Verantwortung gerecht wird, wenn sie Infrastrukturvorhaben baut, diese auch instand zu setzen. Genau deswegen ist es richtig, dass wir über den Zustand unserer Brücken diskutieren. Ich kann gut nachvollziehen, dass die SPD einen Antrag dazu stellt. Es wäre allerdings bedenklich, würde das Verkehrsministerium 2026 das erste Mal über den Zustand der Brücken nachdenken und sich damit auseinandersetzen, in welchem Zustand sie sind. Das ist natürlich nicht der Fall. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Brücken in der Landeszuständigkeit werden im Rahmen der Erhaltungsstrategie des Landes mit be- (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 trachtet. Die Brücken an Bundesfernstraßen werden im Rahmen des Erhaltungsprogramms an Bundesfernstraßen mit betrachtet. Und genau hier werden sie einsortiert und betrachtet, und es wird geguckt, wann sie saniert werden müssen. Der Antrag der SPD fordert im Kern eine Strategie, die jetzt bereits in Arbeit ist. Deswegen ist es nicht nur wichtig, diese Forderung hier zu wiederholen und die Notwendigkeit zu wiederholen, sondern einzuordnen, wie eigentlich der tatsächliche Stand ist. Die Erhaltung unserer Brücken funktioniert nach dem Lebenszyklusansatz. Bauwerke werden regelmäßig begutachtet und rechtzeitig instand gesetzt. Die Begutachtungen werden systematisiert und im Einzelfall bewertet. Dabei werden Zustandsnoten verteilt. Wir betrachten die Relevanz von Schäden, die Bauwerksart, die Tragfähigkeit, das Alter und die Verkehrsbedeutung. Dann wird entsprechend priorisiert, wo als erstes angesetzt werden muss. Der Blick auf die Zahlen zeigt eigentlich auch, dass die Lage hier bei Weitem nicht so dramatisch ist, wie wir sie gerade in anderen Bundesländern betrachten können. Nach den geltenden Richtlinien sollen möglichst weniger als zehn Prozent der Bauwerke mit einer Zustandsnote schlechter als 3 versehen werden. In Schleswig-Holstein liegen wir bei 7,2 Prozent. Wir sind also unter diesem Zielwert und damit eigentlich ganz gut davor. Noch wichtiger ist: In der besonders kritischen Kategorie mit den Zustandsnoten 3,5 bis 4 befindet sich derzeit gar kein Bauwerk in der Unterhaltungslast des Landes. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Alles total super!) – Das ist zumindest nicht so dramatisch wie in vielen, vielen anderen Bundesländern. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das bedeutet aber überhaupt nicht, dass es keinen Handlungsbedarf gibt. Im Gegenteil, gerade aufgrund der Altersstruktur unserer Brücken wird das Thema im kommenden Jahrzehnt eine große Relevanz einnehmen. Viele Brücken sind aus den 60erund 70er-Jahren. Da ist es naturgemäß so, dass jetzt viele Brücken für die Sanierung anstehen, und bis 2030 wollen wir 19 Ersatzbauwerke planen. (Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Nelly Waldeck) Das zeigt deutlich, dass wir ein Problembewusstsein haben, dass das Thema nicht neu ist, dass also sorgfältig mit dem Thema Sanierung umgegangen wird und es nicht wegignoriert wird, wie wir das im Bund leider immer wieder und auch jetzt erleben. Das muss man ganz deutlich sagen, wenn man sieht, wie im Bundeshaushalt nach wie vor sehr viel mehr Geld für Neubau eingestellt wird als für die notwendigen Sanierungen. Wir haben verschiedene Brücken, bei denen wir nicht wissen, wie die saniert werden sollen. Da haben wir im Land, wo wir hier in Verantwortung sind, eine ganz andere Situation. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was wir auch in der Strategie berücksichtigen – das haben wir in unserem Alternativantrag geschrieben –, ist, dass im Landesbetrieb Verkehr gezielt Kompetenzen für die Begutachtung und Sanierung der Brücken aufgebaut werden. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Jetzt!) Das wird auch in den nächsten Jahren notwendig sein. Dieses hier gezeichnete Bild zu der Strategie, die irgendwann kommt, möglicherweise auch erst nach der Landtagswahl, zeigt anschaulich, wie wir hier eigentlich über Strategien diskutieren. Es ist eigentlich egal, welchen Zeitpunkt wir reinschreiben: Es ist immer zu spät, und es ist immer unkonkret. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Wir sagen, sie soll möglichst zeitnah vorgelegt werden, vor Ende der Legislatur, damit man vor Ende der Legislatur auch noch Konsequenzen ziehen kann. Ich weiß nicht, wie man daraus den 20. Mai 2027 machen kann; das verstehe ich an der Stelle einfach nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Birgit Herdejürgen [SPD]: Welches Datum setzten Sie denn? – Weitere Zurufe SPD) – Wir bitten heute die Landesregierung, die Informationen zeitnah vorzulegen.
