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Peter Lehnert

20.03.2026 Sitzungen 20/116

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der zuständigen Ministerin, Frau Professorin Dr. von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Gesundheitsfachberufe umfassen eine ganze Bandbreite unterschiedlicher Tätigkeitsfelder und tragen erheblich zu der exzellenten Gesundheitsversorgung in unserem Land bei. Diesem Qualitätsanspruch möchte das Land weiter gerecht werden. Es braucht daher junge Menschen, die sich für die berufliche Vielfalt begeistern, die ihnen die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf bietet. Um sie anzusprechen, müssen die zahlreichen Karrierewege wettbewerbsfähig bleiben. Dies beginnt mit einer auskömmlichen Finanzierung der Ausbildung. Das Land möchte diesen Weg auch in Zukunft sichern. Die derzeit geltende Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2027. Umgesetzt wird sie vom Institut für Berufliche Bildung, kurz: SHIBB. Die übergeordnete formale und haushaltsrechtliche Zuständigkeit liegt beim Bildungsministerium, und die fachliche Zuständigkeit wird im Gesundheitsministerium wahrgenommen. Um eine Verlängerung und inhaltliche Anpassungen der Richtlinie vorzubereiten, wurden auf Arbeitsebene bereits Gespräche geführt; die Neufas- (20. WP) – 116. Sitzung (neu) – Freitag, 20. März 2026 sung befindet sich in der internen Abstimmung. Geplant ist sowohl eine Verlängerung der Richtlinie als auch eine Sicherstellung der Finanzierung von Ausbildungsgängen, die über die Geltungsdauer der Richtlinie hinausgehen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Ausbildungsstätten und die Auszubildenden erhalten so die notwendige Planungssicherheit. Dringend geboten ist allerdings, dass auch der Bund seine Hausaufgaben macht und eine Reform des Berufsrechts in den Gesundheitsfachberufen auf den Weg bringt. Der aktuelle Koalitionsvertrag des Bundes enthält die Absicht, die Berufsgesetze für Ergo- und Physiotherapie sowie für Logopädie zügig zu reformieren und zukunftstauglich zu machen. Den Reformbedarf haben die Länder Ende letzten Jahres sowohl im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz als auch im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in den Fokus gerückt, und sie haben zwei gleichlautende Beschlüsse gefasst. Darüber hinaus haben sich die Länder in einer Unterarbeitsgruppe zur AG Berufe des Gesundheitswesens mit verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten auseinandergesetzt. Der Austausch fand auch in Vorbereitung auf die zu erwartende bundeseinheitliche Regelung statt. Dabei wurden die unterschiedlichen Ausgangslagen in den Ländern besprochen, um mögliche Herausforderungen bei der Umsetzung konkret benennen zu können. Auch die Möglichkeit, dass der Bund ein einheitliches Gesetz für Gesundheitsfachberufe konzipiert, hat die Unterarbeitsgruppe diskutiert, mögliche Rahmenbedingungen kamen hier bereits zur Sprache. Es ist daher jetzt am Bund, die Thematik zeitnah und wirksam voranzubringen. Die Länder haben auf der GMK und der ASMK umfassende Beschlüsse erarbeitet, sie haben in den Unterarbeitsgruppen ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten beraten, und sie haben dem Bund so die Chance gegeben, Chancen und Risiken abzuschätzen. Wir als Länder bringen uns gern in eine weitere Konkretisierung der daraus resultierenden Fragestellungen ein.

Protokoll ↗