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57. Sitzung (WP20)

22.05.2024 · 110 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (16)SPD (14)GRÜNE (10)FDP (9)SSW (7)

Kristina Herbst

Guten Morgen, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 22. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt ist von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Abgeordnete Anna Langsch. Sie kann an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen. Wir wünschen gute Besserung! (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtung abwesend ist von der Landesregierung ab heute circa 12 Uhr Minister Werner Schwarz. Ministerpräsident Daniel Günther wird ab circa 11:30 Uhr an der Tagung teilnehmen. Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtags hat die Abgeordnete Cornelia Schmachtenberg mitgeteilt, dass sie an der Tagung ganztags nicht teilnehmen kann. Verehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich) Der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um seinen früheren Abgeordneten Arnold Wilken. Arnold Wilken ist bereits am 12. Januar 2024 verstorben. Er wurde 85 Jahre alt. Beruflich war der 1938 in Högersdorf im Kreis Segeberg Geborene als Beamter in der Justizverwaltung des Landes Schleswig-Holstein tätig. Seit 1974 Mitglied der SPD, engagierte sich Arnold Wilken über viele Jahrzehnte hinweg für seine Heimatgemeinde Högersdorf, deren Bürgermeister er von 1986 bis 2008 war, als Kreistagsabgeordneter und SPD-Kreisvorsitzender im Kreis Segeberg sowie als Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtages. In diesem Hause vertrat Arnold Wilken von 1992 bis 1996 als direkt gewählter Abgeordneter den Wahlkreis Segeberg-Mitte. Seine parlamentarische Arbeit leistete er vor allem im Agrarausschuss, im Eingabenausschuss sowie als Mitglied des Umweltausschusses. Arnold Wilken war ein überaus aktiver und engagierter Mensch, der sich über nahezu ein halbes Jahrhundert hinweg für das Gemeinwohl und sozial gerechte, gute Lebensverhältnisse engagierte. Weggefährtinnen und Weggefährten beschreiben ihn als einen fleißigen, nur schwer aus der Ruhe zu bringenden, verlässlichen und im Umgang verbind- (Präsidentin Kristina Herbst) lichen Politiker aus Leidenschaft. Die Spuren seiner politischen Arbeit sind vor allem in seinem Geburts- und Wohnort Högersdorf greifbar, dem er bis zu seinem Tod die Treue hielt und der ihm 2010 die Würde eines Ehrenbürgermeisters verlieh. Für seine kommunalpolitischen Verdienste wurde Arnold Wilken im Jahr 2000 mit der Freiherr-vomStein-Medaille ausgezeichnet. Meine Damen und Herren, der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um seinen ehemaligen Abgeordneten Arnold Wilken, dem wir ein ehrendes Andenken bewahren werden. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Ich bitte Sie, einen Moment innezuhalten – im stillen Gedenken an den früheren Landtagsabgeordneten Arnold Wilken. – Sie haben sich zu Ehren Arnold Wilkens erhoben. Ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Thomas Losse-Müller hat sein Mandat im SchleswigHolsteinischen Landtag niedergelegt. Als Nachfolger hat der Landeswahlleiter Herrn Kianusch Stender festgestellt. Herr Stender hat sein Landtagsmandat am 2. April 2024 angenommen. Lieber Herr Kollege Stender, ich bitte Sie, zur Verpflichtung nach vorn zu kommen. Die Anwesenden bitte ich, sich zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich – Der Abgeordnete Kianusch Stender wird nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordneter gewissenhaft zu erfüllen, Verfassung und Gesetze zu wahren und dem Lande unbestechlich und ohne Eigennutz zu dienen.) – Dann verpflichte ich Sie damit. Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Anhaltender Beifall) Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 4, 8 bis 10, 12 bis 14, 23, 26, 48, 49, 52 bis 58, 63 und 64 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 16, 20, 32, 40, 51, 59, 61 und 62. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die folgenden Tagesordnungspunkte: 3 und 13, Gesetze zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften; 6 und 27, Gesetzentwürfe zum Schutz und Erhalt von Wohnraum sowie mit der Neuen Wohngemeinnützigkeit dem Wohnraummangel entgegentreten; 17, 22, 30, 34, 37, 44 und 50, Europapolitische Debatte; 21, 39, 46 und 47, Keine Toleranz bei Drohungen, Schmähungen und Verunglimpfungen, Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes und die Regenbogenflagge als Symbol unserer freien, vielfältigen und toleranten Gesellschaft; 24 und 29, Bericht über die Ergebnisse und Auswirkungen des Abschlussberichts der Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes sowie keine Erhöhung der Kita-Beiträge; 28 und 42, Mobilitätswende nicht ausbremsen! sowie Bericht zur Finanzierung des ÖPNV; 36 und 38, Bürokratieabbau in der Landund Forstwirtschaft sowie Planungssicherheit für Tierhalterinnen und Tierhalter schaffen, Tierwohlcent rechtssicher einführen. Zu Tagesordnungspunkt 13, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, ist vorgesehen, die erste und zweite Lesung in dieser Tagung durchzuführen. Der Innen- und Rechtsausschuss kommt morgen in der Mittagspause zur Beratung zusammen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. (Zuruf: Nein, morgen früh um 9 Uhr! In der Mittagspause tagt der Wirtschaftsausschuss!) – Dann ist es morgen früh um 9 Uhr. – Ich höre also doch Widerspruch. (Vereinzelt Heiterkeit) Ein Antrag zu einer Fragestunde oder zu einer Aktuellen Stunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 22. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag ohne Mittagspause voraussichtlich bis 13 Uhr tagen. Meine Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne unsere Beauftragte des Katholischen Kirchenbüros Beate Bäumer und vom Landesfeuerwehrverband unseren Geschäftsführer Volker Arp. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 17, 22, 30, 34, 37, 44 und 50 auf: (Präsidentin Kristina Herbst) Gemeinsame Beratung a) Schleswig-Holstein muss Mitglied in der Nordseekommission bleiben! Antrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 20/1950 (neu) Die Kooperationen Schleswig-Holsteins wirksam gestalten Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2166 b) Ein Europa für alle – Die EU muss nationale Minderheiten endlich unterstützen! Antrag der Fraktionen von SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP Drucksache 20/2030 (neu) – 2. Fassung c) Den Zusammenhalt in Europa stärken Antrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 20/2110 (neu) d) Europa unbedingt und mit voller Energie Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/2134 e) Schleswig-Holstein für ein starkes Europa Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2140 f) Die Zukunft Europas mitbestimmen – Aufruf zur Teilnahme an der Europawahl 2024 Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 20/2147 g) Schleswig-Holstein in Europa – Europapolitische Schwerpunkte (Europabericht 2023/2024) Bericht der Landesregierung Drucksache 20/1945 Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses 20/2049 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zu g), da die erste Befassung ohne Aussprache erfolgte, zunächst unserem Europaminister Werner Schwarz das Wort für seinen Bericht. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Präsidentin! In zweieinhalb Wochen, am 9. Juni 2024, findet in Deutschland die Wahl zum Europaparlament statt. Daher ist es richtig, dass das Thema Europa mit der heutigen Debatte in den Mittelpunkt gerückt wird. Mir zeigen die vielen europapolitischen Anträge, dass Ihnen allen Europa ebenso am Herzen liegt wie mir. Sehr geehrte Damen und Herren, uns allen ist bewusst, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, in einem friedlichen und demokratischen Land zu leben. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die aktuellen Ereignisse in Nahost führen uns das leider viel zu eindrücklich vor Augen. Diese Kriege, aber auch Krisen wie die Coronapandemie haben uns gezeigt, wie wichtig eine handlungsfähige und starke Europäische Union ist. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher und sicherheitspolitischer Unsicherheiten ist es von enormer Bedeutung, dass sich die europäischen Staaten gemeinsam behaupten. (Beifall ganzes Haus) Sehr geehrte Damen und Herren, unsere heutige Union spiegelt die Visionen all derer wider, die nach dem Zweiten Weltkrieg von einer besseren Zukunft träumten, von einer Zukunft, in der die europäischen Staaten demokratisch, in Frieden und Wohlstand zusammenleben und ‑arbeiten. Seit nunmehr 70 Jahren garantiert die Europäische Union den Frieden in Europa und ermöglicht uns allen dieses friedliche Zusammenleben. Viele der Herausforderungen, vor denen die Europäische Union heute steht, sind nicht neu. Zugleich betreffen viele Entscheidungen der Union das Leben jedes Einzelnen von uns im Großen und im Kleinen. – Diese Punkte finden sich in Ihren Anträgen wieder. Von der Ernährungssicherheit über die Unterstützung der Wirtschaft bis hin zum Klimawandel und nicht zuletzt zur internationalen Sicherheit nimmt die Europapolitik eine wichtige Rolle ein. Ich nehme aber auch Kritik wahr. Diese kommt nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch von den Wirtschaftsbeteiligten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Kritik geht immer in die gleiche Richtung: Es geht um die zunehmende Bürokratisierung. Dies haben die Proteste der Landwirtschaft zu Beginn des Jahres oder der Widerstand der Wirtschaftsverbände gegen die bü- (Minister Werner Schwarz) rokratischen Lasten aus der EU-Lieferkettenrichtlinie sehr deutlich gemacht. – Das sind nur zwei prominente Beispiele. In der Vergangenheit ist häufig, besonders im ländlichen Raum, der Eindruck entstanden, die EU schaffe vor allem neue Belastungen und sorge nicht für Entlastungen. Dieser Eindruck und die öffentliche Diskussion darüber sind Wasser auf die Mühlen der EU-Kritiker. Genau hier müssen aus meiner Sicht das neu gewählte Europaparlament, die Europäische Kommission und der Rat ansetzen. Sie sollten bei der Gesetzgebung künftig eine gute und ausgewogene Balance der verschiedenen Interessen suchen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ein Schlüsselbegriff hierbei ist der Bürokratieabbau. (Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser darf kein reines Lippenbekenntnis mehr sein. Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu erhalten und zu stärken, muss die Entbürokratisierung eine zentrale Priorität der europäischen Politik darstellen. (Christopher Vogt [FDP]: Das können Sie ja mal mit Frau von der Leyen besprechen! – Beifall FDP) Entsprechendes gilt im Übrigen für die Umsetzung des EU-Rechts. Hierfür hat sich die Landesregierung erst unlängst im Bundesrat erfolgreich eingesetzt. Auf Initiative Schleswig-Holsteins hat die Länderkammer Ende April 2024 eine Entschließung zum Abbau von Bürokratielasten für den Mittelstand angenommen. Damit werden der Bundesregierung konkrete Schritte zum Bürokratieabbau angetragen. Die Landesregierung hat sich mit dieser Initiative auch für reduzierte Berichtspflichten aus der bereits von mir genannten Lieferkettenrichtlinie eingesetzt. So wurde die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, wie sich die Anforderungen der Berichtspflicht für kleine und mittelständische Unternehmen, die Großunternehmen nach der EU-Lieferkettenrichtlinie zuliefern, begrenzen lassen. Es wäre wünschenswert, wenn solche pragmatischen Ansätze zukünftig verstärkt im EU-Recht mitgedacht würden. Sehr geehrte Damen und Herren, um Missverständnissen vorzubeugen: Es geht nicht darum, dass Ziel der Klimaneutralität in Europa bis 2050 über Bord zu werfen oder anzupassen, sondern darum, bei der Umsetzung dieses Ziels mit Augenmaß vorzugehen. Hierbei dürfen zwei zentrale Begriffe der europäischen Idee nicht aus dem Blick geraten: Zusammenhalt und Wohlstand. Für die Bürgerinnen und Bürger muss deutlich erkennbar sein, dass die Europäische Union allen voran Gewähr für Wohlstand und Zusammenhalt bietet. Sehr geehrte Damen und Herren, Zusammenhalt ist die aktive Sicherung von Frieden. Um ihn zu erhalten und zu stärken, ist es wichtig, dass bestehende Ungleichheiten zwischen einzelnen Regionen ausgeglichen werden. Hier spielt die Kohäsionspolitik der EU eine zentrale Rolle. Mit ihr steht ein wichtiges Instrument zur Verfügung, um die enormen Herausforderungen und unterschiedlichen Auswirkungen der sozialen, digitalen sowie grünen Transformationsprozesse auf regionaler Ebene zu bewältigen. Mein Haus setzt sich daher schon jetzt mit Nachdruck dafür ein, die Kohäsionspolitik als Instrument der Strukturförderung der EU in allen Regionen auch in der Förderperiode ab 2028 zu erhalten. Unter meinem Vorsitz hat sich die Europaministerkonferenz bereits in zwei Konferenzen mit diesem Thema befasst. Auch in der nächsten Europaministerkonferenz am 12. Juni 2024 werden wir uns erneut damit auseinandersetzen. Sehr geehrte Damen und Herren, Wohlstand und Zusammenhalt sind zwei Kernversprechen der EU. Hinzu kommen die zentralen Elemente unseres europäischen Werteverständnisses: Freiheit, Demokratie, Rechtstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Für diese Werte gilt es weiterhin einzutreten und sie zu verteidigen – sowohl nach außen als auch nach innen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW) Auch der Schutz von Minderheiten ist hier zu nennen. Das betrifft über 50 Millionen Menschen in der EU. In der Landesregierung setzen wir uns mit starker Stimme für weitergehende Minderheitenrechte ein. Seit Langem fordern wir einen zuständigen EU-Kommissar für Minderheiten und mehr Mitspracherechte der entsprechenden Regionen auf europäischer Ebene. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW) (Minister Werner Schwarz) Die Landesregierung setzt sich weiter für die Anliegen der Minority SafePack Initiative ein. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW) Die Unabhängigkeit der Europäischen Union ist ein weiteres zentrales Element. Die Handlungsfähigkeit und strategische Unabhängigkeit der EU ist in der nächsten Legislaturperiode weiter zu stärken. Hierzu liegen zahlreiche Vorschläge auf dem Tisch, so auch vom Europäischen Parlament, das seine Vorstellungen zur Zukunft Europas in einer Entschließung im November vergangenen Jahres formuliert hat. Vieles davon findet sich auch in Ihren Anträgen wieder, sehr geehrte Abgeordnete. Die Expertinnen und Experten sind sich dabei in zwei Punkten einig. Erstens. Für grundlegende Reformen, die eine Änderung des europäischen Vertragswerks benötigen, besteht derzeit kein erforderlicher Konsens unter den Mitgliedstaaten. Zweitens. Die Aufnahme neuer Mitglieder setzt eine handlungsfähigere Union zwingend voraus. Ich schließe mich daher der Einschätzung des Europäischen Rates an, der formuliert: Reform und Erweiterung müssen Hand in Hand gehen. Daher unterstütze ich die Einführung eines echten Initiativrechts für das Europäische Parlament und halte die Stärkung der Instrumente zum Schutz der Rechtstaatlichkeit für wichtig. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW) Der Fokus muss derzeit auf Reformen gelegt werden, die ohne eine Vertragsänderung umsetzbar sind. Wichtig und möglich ist zugleich: Das Entscheidungsverfahren in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist von der Einstimmigkeit in die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit zu überführen. Die Landesregierung wird sich in die Debatte über die Zukunft der EU weiter intensiv einbringen – sowohl über den Bundesrat als auch über die Europaministerkonferenz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr gemeinsamer Wahlaufruf – über Parteigrenzen hinweg – setzt ein deutliches und wichtiges Zeichen. Solch ein gemeinsames Vorgehen von Demokraten ist erforderlich für ein Europaparlament, das von demokratischen Kräften getragen wird – gegen Forderungen, die auf die Abschaffung der Europäischen Union abzielen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW) Um dieses Ziel zu erreichen, sollten wir nicht nur heute mit einer Stimme sprechen, sondern wir müssen auch gemeinsam dafür sorgen, dass möglichst viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner am 9. Juni 2024 von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und dass sie ihre Stimmen Parteien geben, die sich zu der EU und zu ihren Grundwerten bekennen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW – Zuruf Lars Harms [SSW]) Zur Förderung der Wahlbeteiligung hat mein Haus daher eine multimediale Informationskampagne auf den Weg gebracht. Den Fokus haben wir dabei ganz bewusst auf digitale Formate gelegt; denn eine Besonderheit dieser Wahl ist: Erstmals dürfen auch 16- und 17‑Jährige bei der Europawahl ihre Stimme abgeben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW) Diese Zielgruppe lässt sich – gemeinsam mit den älteren Erstwählerinnen und Erstwählern – besonders gut über die sozialen Medien erreichen. Im Vordergrund steht dabei unsere Social-MediaChallenge. Unter #WirWählenEuropa sind alle Interessierten aufgerufen, sich zur Botschafterin oder zum Botschafter für die EU-Wahl zu machen. Viele von Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, haben sich bereits an dieser Aktion beteiligt. Herzlichen Dank. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gemeinsam gelingt, in Schleswig-Holstein eine höhere Wahlbeteiligung als bei der vorherigen Europawahl zu erreichen. Es ist wichtig, dass viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zur Wahl gehen und die Zukunft Europas mitgestalten. Es ist wichtiger denn je, für eine demokratische und handlungsfähige Europäische Union einzutreten. Darum werbe ich heute eindringlich dafür: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht! Sie können die Welt, in der Sie leben, mitgestalten und darüber entscheiden, welche Richtung wir künftig in Europa einschlagen; denn Europa sind wir alle. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um eine Minute erweitert. Das steht jetzt auch allen Fraktionen zu. Für die SPD-Fraktion hat nun die Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli das Wort.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Europa ist ein Wirtschaftsraum, von dem wir alle ganz konkret und sehr direkt profitieren. Aber Europa ist nicht nur ein Wirtschaftsraum, sondern für uns Sozialdemokraten ist Europa vor allem ein sozialer Raum, ist Europa zu unserem Lebensraum geworden, in dem wir arbeiten, lehren, lernen und uns manchmal auch verlieben. Als SPD legen wir einen Schwerpunkt auf den Frieden, das soziale Europa als Grundlage für Sicherheit und für Wohlstand. Diese Grundlage sichert unseren Zusammenhalt, denn den brauchen wir so dringend. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Dennoch waren die vergangenen Jahre nicht einfach, die Aufgaben groß. Europa steht weiterhin vor riesigen Herausforderungen: Seit mehr als zwei Jahren herrscht Krieg in Europa. Zwei Jahre ist es her, dass Putin die Ukraine angegriffen hat: unfassbares Leid, furchtbares Elend für so viele Menschen. Daher bin ich froh, dass die Staaten der Europäischen Union zusammenstehen und unsere Freiheit verteidigen. Auch Schleswig-Holsteins Rolle ist hier noch entscheidender geworden, und zwar mit der „Zeitenwende“. Denn Schleswig-Holsteins Lage im Ostseeraum ist eine zentrale. Wir sind ein Bindeglied zwischen Nord und Süd sowie Ost und West. Mehr denn je ist bewusst, und allen auch bewusst geworden: Sicherheit wird es nur gemeinsam geben. (Beifall SPD, FDP, SSW und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der Krieg Putins gegen die Ukraine hat direkte Auswirkungen auf unsere Energieversorgung und auch die Preisentwicklung. „Putininflation“ hat der Journalist Alexander Hagelüken dieses genannt. Mit Beginn des Krieges sind die Preise für Energie und Lebensmittel exorbitant gestiegen. Auch hierauf haben wir auf europäischer Ebene Antworten gefunden: Wir haben für die Sicherung der Energieversorgung, aber auch für die Bezahlbarkeit gesorgt. Dabei waren die Auswirkungen der Coronapandemie immer noch spürbar. Auch diese Zeit hätten wir nicht so gut überstanden, wenn die Europäische Union nicht zusammengehalten hätte und vor allem einen wichtigen Teil der Antworten gemeinsam gefunden worden wäre. Ich nenne nur einige Beispiele. Die Hilfen für Unternehmen, Beschaffung von Impfstoffen, und einen weiteren Exportschlager aus Deutschland gab es auch: Das Kurzarbeitergeld haben viele europäische Länder übernommen – das hat viele Arbeitsplätze in der Europäischen Union gesichert. (Beifall SPD, Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] und Christian Dirschauer [SSW]) Bei allen Schwierigkeiten bleibt jedoch festzuhalten: Die großen Herausforderungen machen weder an der schleswig-holsteinischen noch an den deutschen Grenzen halt. Deshalb können wir auch nur gemeinsam darauf reagieren. Verehrte Kollegen und Kollegen! Wir leben geopolitisch in der „Zeitenwende“ und sozioökonomisch in der Transformation. Schleswig-Holstein hat die Möglichkeit, diesen Wandel mitzugestalten. Es ist eine riesige Chance auch für uns und für unser Land, für die Menschen in unserem Land, für unsere Umwelt und für unsere Wirtschaft. Wenn man als eher kleines Bundesland auf europäischer Ebene mitreden will, braucht man auch hier politischen Gestaltungswillen. Man braucht einen Gesamtwillen, man braucht einen Gesamtplan, wie dieses gelingen kann. Herr Minister Schwarz, ich muss leider sagen: Das vermisse ich hier in der Landesregierung. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Lars Harms [SSW]) 300.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums ersetzen keine konkreten Maßnahmen. (Tobias Koch [CDU]: Das hat auch keiner behauptet!) Eine bloße Nennung von Projekten zur Kohäsionspolitik und EU-Förderung ersetzt nicht konsequent die Kofinanzierung oder gar die langfristige Sicherstellung von erfolgreichen Projekten. Eine EU-Ostseestrategie mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit Dänemark verändert gar nichts, wenn sie ambitionslos ist und die Reisen in die Nachbarschaft ohne Effekt verpuffen. (Serpil Midyatli) (Beifall SPD) Ein Bekenntnis zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bleibt unglaubwürdig, wenn gleichzeitig der Ausstieg aus der Nordseekommission verkündet wird. (Beifall SPD und SSW) Ich weiß nicht, ich erahne nur, dass Sie wahrscheinlich – es geht lediglich um 45.000 Euro – nicht so genau wussten, was alles mit der Nordseekommission verbunden ist. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Hier geht es um Klimaschutz, Meeresschutz, Transformation, Ausbau der Erneuerbaren Energien und Zukunft der Fischerei. Hier geht es ganz klar um die Interessen von Schleswig-Holstein in der Region. Das will die Landesregierung scheinbar nicht mehr, oder sie sagt: Man kann das auch nebenbei machen. Die Begrenzung der Europapolitik dieser Landesregierung auf Landwirtschaft und ländliche Räume ist wirklich sehr fokussiert. In der Sache sind die Themen für Schleswig-Holstein, für unser Land enorm wichtig. Ich will nicht missverstanden werden, aber das ist doch zu kurz gegriffen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und SSW) Die Europapolitik unseres Landes muss doch gerade jetzt den großen Zukunftsfragen gerecht werden. Wie Sie das mit sich vereinbaren können, den Green Deal zu bremsen, bleibt mir – ehrlich gesagt –ein Rätsel. Ich habe eine leichte Vermutung, was eine Erklärung sein könnte, die der Maxime von Daniel Günther entspricht, die heutigen Probleme immer nur sachte wegzumoderieren. Das verstehen wir nicht unter der großen europäischen Idee. Denn: Die Probleme wachsen und werden immer schwerer. Der Ministerpräsident ist nicht sichtbar bei den europäischen Themen und vor allem auch nicht auf der europäischen Bühne. Schleswig-Holstein versäumt es, sich im Interesse des Landes bei wichtigen europäischen Themen einzubringen. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) So vermisse ich im aktuellen Europabericht beispielsweise die klare Haltung der Landesregierung zu den großen europäischen Themen. (Zuruf CDU) Es ist und bleibt eine Aufzählung ohne eine politische Bewertung (Lukas Kilian [CDU]: Der Ministerpräsident kann ja nun nicht alles machen, was dem Kanzler nicht gelingt! – Heiterkeit CDU –

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Beate Raudies SPD

Er könnte ja wenigstens etwas machen; er könnte ja wenigstens mal anwesend sein bei so einer Debatte!) oder gar eine Position Ihrer Landesregierung dazu. Der Kanzler Olaf Scholz hat dafür gesorgt, dass es nicht nur in Deutschland Energiepreisbremsen gibt, sondern auch auf europäischer Ebene. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Der Bundeskanzler hat dafür gesorgt, dass es nicht nur Wirtschaftshilfen in Deutschland gibt, sondern auch auf europäischer Ebene. Der Kanzler hat dafür gesorgt, dass wir Produktionen aus dem Ausland zurück nach Deutschland und Europa bringen, damit wir in Zukunft nicht mehr die Lieferengpässe haben, (Rasmus Vöge [CDU]: Von welchem Kanzler sprechen Sie?) verehrter Kollege. Das sind alles Dinge, die der Kanzler gemacht hat. (Beifall SPD) Wissen Sie, was der große Unterschied zwischen unserem Bundeskanzler und dem Ministerpräsidenten ist? Der Ministerpräsident macht Bühne, Bühne, Bühne, und unser Kanzler ist im Maschinenraum und arbeitet die Probleme dieses Landes und auf europäischer Ebene ab. (Beifall SPD – Lachen CDU) Wenn Sie so viele Antworten haben, dann sage ich: Bei uns bleiben bei den politischen Bewertungen und vor allem auch bei den Positionen dieser Landesregierung auch nach diesem Bericht des Ministers wichtige Fragen offen: Wie werden wir uns bei künftigen wirtschaftspolitischen Steuerungen verhalten? Wie werden wir die Sicherheit wahren? Wie werden wir die Asylreform umsetzen? Bei allem und überall dort bei diesen Themen muss sich auch Schleswig-Holstein positionieren. Auf all das, auf Antworten, warten wir auch in Schleswig-Holstein. Wenn ich bei Ihrem Lieblingsthema, der Landwirtschaft, bleibe, dann sage ich Ihnen, warum Sie gerade hier, auch im Europabericht keine gemeinsame Position beziehen: Schwarz-Grün kann sich bei dieser Frage nicht positionieren. Es ist ein Schwerpunktthema, zu dem die Landesregierung keine Po- (Serpil Midyatli) sition hat. Das kann es doch nicht sein, Herr Minister Schwarz. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die europäische Sozialpolitik wird im Bericht gar nicht erst erwähnt. Sie fehlt übrigens auch in Ihrer Ostseestrategie, (Zuruf Rasmus Vöge [CDU]) ebenso fehlt das Thema Verbraucherschutz. Gerade hier geht es um die Menschen. Hier können wir zeigen, wie Europa wirken kann. Wo bleibt hier Ihr Geltungs- und vor allem Ihr Gestaltungsanspruch? (Beifall SPD) Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen als SPD nicht nur Ihre Europapolitik kommentieren – dafür ist Europa viel zu wichtig –, sondern wir haben klare Positionen: Wir fordern einen Transformationsfonds, um die europäischen Entscheidungen in Schleswig-Holstein zu realisieren. Das ist aktive Europapolitik, liebe Landesregierung. (Rasmus Vöge [CDU]: Das ist Schuldenpolitik!) Es gäbe doch jetzt die Chancen, und ganz konkret, wenn man auf Northvolt schaut: Ganz Europa blickt zu uns nach Schleswig-Holstein und auf diese Ansiedlung. Das kann für uns alle – nicht nur für die Region, sondern für ganz Schleswig-Holstein – ein Gewinn werden. Und was macht die Landesregierung? Ich sage Ihnen heute: Sie werden sogar schon an der Bahnanbindung scheitern. (Beifall SPD, FDP und SSW) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Europa ist nicht weit weg, sondern direkt bei uns und in uns. Wir haben so viele europäischen Entscheidungen, jeden Tag in unserem Alltag, viel mehr als uns bewusst ist. Die EU sorgt dafür, dass wir mehr für Tarifbindung tun müssen. Dabei hat auch Schleswig-Holstein noch einen weiten Weg vor sich, aber für die Menschen bedeutet das bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Und ja: Ich unterstütze auch unseren Bundeskanzler Olaf Scholz bei seiner Forderung von 15 Euro Mindestlohn, denn wir brauchen auch auf europäischer Ebene armutsfeste Mindestlöhne. Das muss das Ziel einer gemeinsamen europäischen Politik sein, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und SSW) Das Lieferkettengesetz haben wir mit einem kleinen Hin und Her dann tatsächlich hinbekommen. Wir haben uns dafür eingesetzt, denn es bleibt wichtig, dass wir faire Produkte wollen, die nicht unter Missachtung von Menschenrechten und Umweltstandards auf den Markt kommen. Es kommt übrigens auch unseren Unternehmen zugute, wenn es EU-einheitliche Regelungen dazu gibt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte ganz zum Schluss einmal dafür werben, wie wichtig es ist, dass Europa ganz konkret in unserem Alltag wirkt. Vor allem geht es aber auch um soziale Sicherheit und darum, dass wir uns gemeinsam ein demokratisches Europa wünschen. Es gibt deswegen allen Grund, sich zu freuen, dass wir in Europa leben. Alles, was Europa uns bietet, darf nicht leichtfertig gefährdet werden. Deshalb erwarte ich ein klares Bekenntnis gegen die EU-Gegner. Warum sage ich das in aller Deutlichkeit? – Weil Frau von der Leyen weiterhin nicht ausgeschlossen hat, sich auch von rechten Kräften wählen zu lassen. (Beifall Birte Pauls [SPD]) Nur zur Klarstellung: Es geht hier um die Stimmen der polnischen PiS, der spanischen VOX-Rechtsextremisten, der Schwedendemokraten oder auch der Rechtsausleger der Meloni-Partei in Italien. (Martin Habersaat [SPD]: Faschisten!) Ich schätze es wirklich sehr, dass Daniel Günther, der Ministerpräsident, sich immer sehr scharf gegen rechts abgrenzt. Deshalb rufe ich ihm noch einmal hier zu: Setzen Sie sich durch, und zeigen Sie uns, wie groß Ihr Einfluss auch über die Elbe hinaus ist! Lassen Sie die Brandmauer gegen rechts hier nicht einreißen. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Denn all das steht auf dem Spiel, wenn die Rechtspopulisten bei der Europawahl noch stärker werden. Es geht bei der Europawahl um nicht mehr und nicht weniger, als unseren Wohlstand und den Frieden in Europa zu sichern. Jeder von uns ist gefragt, seinen eigenen Beitrag dazu zu leisten. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Ja, auch die SPD!) Deshalb möchte auch ich alle Menschen bitten, die ein Wahlrecht haben, zur Wahl zu gehen, denn Sie und wir alle entscheiden über die Zukunft Europas. Entscheidet Euch für ein freies, demokratisches und sicheres Europa, das zusammenhält! (Serpil Midyatli) (Beifall SPD, FDP, SSW, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Europa lebt davon, dass Menschen neugierig sind und wissen wollen, wie andere leben, dass sie miteinander ins Gespräch kommen und zuhören können. Alles das verkörperte die langjährige SSW-Politikerin und Vorsitzende des Friesenrates Ilse Johanna Christiansen, die letzte Woche unerwartet aus dem Leben gerissen wurde. Als Vorsitzende des Interfriesischen Rates hat sie länderübergreifend die Menschen in Nord‑, Ostund Westfriesland zusammengebracht. Obwohl sie als Multifunktionärin viele Stunden am Schreibtisch und am Telefon zubringen musste, verstand sie ihre Hauptaufgabe darin, Menschen zusammenzubringen. Ich möchte ein Beispiel anführen: Der Friesenrat hatte erst vor wenigen Monaten Kommunalpolitiker aus Ost- und Nordfriesland zusammengebracht, die sich alle für erneuerbare Energieprojekte einsetzen. Der Friesenrat hat Führungen in Betrieben organisiert und hiesige Firmen eingeladen. Erst durch diese Veranstaltung haben sich die Akteure vernetzt und werden wohl auch zukünftig miteinander kooperieren. Minderheitenpolitik muss – das hatte Ilse Johanna Christiansen verinnerlicht – mit der Zeit gehen und zeigen, dass gerade Minderheiten einen wichtigen Beitrag zum europäischen Miteinander leisten können. (Beifall ganzes Haus) Vor diesem Hintergrund bin ich besonders traurig, dass diese engagierte Frau nicht ernten kann, was sie gesät hat. Sie wird weder beim Interfriesischen Kongress in zwei Wochen auf Sylt Flagge zeigen können noch beim großen FUEN-Kongress der europäischen Minderheiten, bei dem die friesische Volksgruppe im September auf ihr Betreiben hin Gastgeberin ist. Die friesische Szene ist immer noch im Schockzustand. Niemand kann sagen, wie die große Lücke, die Ilse Johannas Tod gerissen hat, zu füllen ist. Ich hoffe sehr, dass ihr Engagement weitergeführt wird. Wir brauchen nämlich Menschen, die den europäischen Gedanken nicht nur in hohen Reden beschwören, sondern ihn auch tatkräftig ausleben, (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und vereinzelt CDU) mit Hartnäckigkeit, Mut und guten Ideen, genauso, wie Ilse Johanna Christiansen es getan hat. In nur wenigen Wochen, zwischen dem 6. und 9. Juni 2024, findet eine der größten politischen Wahlen der Welt statt: die Europawahl. Mehr als 400 Millionen Bürger und Bürgerinnen werden in 27 Ländern ihre Stimme abgeben. Wir alle wissen, dass die Europawahl richtungsweisend sein wird. Es geht nicht nur um die politischen Machtverhältnisse der EU in den nächsten fünf Jahren, es geht um deutlich mehr. Gewinnen die Kräfte, die der europäischen Integration im Wege stehen? Oder wird es eine Mehrheit geben, die für ein gemeinsames, offenes und starkes Europa arbeitet? Für uns als SSW ist noch eine weitere Frage von großer Bedeutung: Wird sich die neugeformte EUKommission endlich zu ihrer Verantwortlichkeit für die nationalen Minderheiten in der EU bekennen? Mehr als 50 Millionen Menschen in der EU gehören einer nationalen Minderheit an. Mit ihren Kulturen und Sprachen leben sie das europäische Motto „In Vielfalt geeint“ tagtäglich. Wir hier im deutschdänischen Grenzland wissen: Minderheiten und ihre Vielfältigkeit schaffen einen Mehrwert für alle. Nichtsdestotrotz ist deutlich zu erkennen, dass besonders die EU-Kommission keine Verantwortung für nationale Minderheiten übernehmen möchte. Zum Beispiel lehnte sie die Initiative Minority SafePack ab, in der es um konkrete Verbesserungen der Rechte und Möglichkeiten nationaler Minderheiten geht. Diese Verbesserungen sind aber unabdingbar für eine Europäische Union, die sich Menschenrechte und Minderheitenschutz auf die Fahne geschrieben hat. Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde Ihnen gern ein konkretes Beispiel nennen: Der SSW tritt zwar nicht selbst zur Europawahl an, aber unsere SSW-Politikerin Maylis Roßberg ist die Spitzenkandidatin der European Free Alliance zu dieser Wahl, der Europapartei des SSW. Sie reist im Wahlkampf durch ganz Europa, um nationale Minderheiten zu treffen und ihren Stimmen auf der europapolitischen Bühne Gehör zu verschaffen. Bei manchen Wahlkampfveranstaltungen in manchen EU-Mitgliedsstaaten wurde sie von der nationalen Polizei verfolgt und überwacht. Sie haben sie ab der Ankunft am Flughafen beschattet und (Jette Waldinger-Thiering) die Wahlkampfveranstaltungen und ihre Teilnehmer gefilmt: öffentlich, um sie einzuschüchtern. Die Minderheiten dort werden tagtäglich diskriminiert und verfolgt. Die Mitgliedsstaaten weigern sich, die Minderheiten anzuerkennen und unterdrücken ihre Sprache und Kultur. Sie leben teilweise in den ärmsten Regionen Europas, weil der Nationalstaat, in dem sie leben, EU-Fonds für Regionen, in denen Minderheiten leben, zurückhält. Die Kinder lernen die Minderheitensprachen nicht mehr und bekommen andere Namen, um später keine schlechteren Anstellungsmöglichkeiten zu haben. Diese Minderheiten kämpfen jeden Tag um das Überleben ihrer Sprache und ihrer Kultur. Wenn wir die EU so hoch in den Himmel loben, dann müssen wir gleichzeitig diese Seite der EU aufzeigen, (Beifall ganzes Haus) die Seite, auf der Minderheitenrechte eben nicht geschützt werden. Die EU muss endlich einschreiten, wenn Nationalstaaten Minderheitenrechte offensichtlich verletzen. Es geht nicht, dass Beitrittskandidaten jede Menge Anforderungen in Bezug auf die Anerkennung und den Schutz von Minderheiten erfüllen müssen, es dann aber keinen wirklichen Mechanismus gibt, um sicherzustellen, dass diese Standards dann auch tatsächlich in der EU eingehalten werden. Es geht hier nicht nur um neue EU-Länder: Frankreich zum Beispiel hat das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten nicht unterschrieben! Es wird Zeit für eine EU, die mehr für ihre nationalen Minderheiten tut! Die neue Kommission muss mit der Ernennung eines Minderheitenkommissars oder einer ‑kommissarin anfangen. Die EU-Institutionen müssen außerdem die Vielfältigkeit der Bürger widerspiegeln. Deshalb wollen wir mehr Flexibilität bei der Aufnahme von Regional- und Minderheitensprachen als Amtssprachen der EU. Viele Minderheiten leben in ländlichen Randregionen und Grenzregionen. Deshalb ist es wichtig, dass die EU-Kommission ihre Regionalpolitik weiterführt und verstetigt. Auch die Finanzierung grenzüberschreitender Zusammenarbeit darf nicht reduziert werden, so wie im Jahr 2019 erst angedacht. Der Ausschuss der Regionen muss als Gegengewicht zu den Nationalstaaten die dort repräsentierten lokalen Interessen stärker in Entscheidungsprozessen vertreten können. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und vereinzelt CDU) Minderheitenpolitik ist, wie unsere Forderungen zeigen, eben nicht nur Minderheitenpolitik. Sie ist auch Sozialpolitik, die marginalisierte und in Randregionen lebende Menschen berücksichtigt. Sie ist auch Friedenspolitik, weil sie den Mehrwert von Zusammenarbeit trotz Verschiedenheiten hervorhebt und Vielfältigkeit als Stärke statt als Bedrohung sieht. Die EU muss eine aktive Rolle spielen, um sicherzugehen, dass alle nationalen Minderheiten ihre Sprache sprechen und ihre Kultur leben können. Eine Europäische Union, die „in Vielfalt geeint“ ist, kann nur eine EU sein, die ihre nationalen Minderheiten schützt und fördert. Sei all dieses gesagt, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um zum Wählengehen aufzufordern. Die EU ist durchaus nicht perfekt. Sie ist dennoch die Antwort auf viele unserer Zukunftsfragen. Sie kann weit weg wirken – als etwas, das nur in Brüssel stattfindet –, aber sie prägt unseren Alltag jeden Tag. Es ist unsere Pflicht, die Idee der Europäischen Union zu beschützen und weiterzuentwickeln. Besonders die 16-Jährigen und 17-Jährigen in Deutschland können nun erstmals die Zukunft der EU mitbestimmen. Nutzt diese Stimme! – Für eine EU, die Minderheitenrechte schützt und fördert, für eine EU, die ihre Werte lebt und verteidigt, für eine EU, die stolz auf ihre Vielfältigkeit ist, für eine EU nicht nur für einige wenige, sondern für uns alle. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zwischen dem 6. und dem 9. Juni 2024 findet die zehnte Wahl zum Europäischen Parlament statt. Neben der Bundesrepublik sind auch in Belgien, in Österreich und auf Malta das erste Mal junge Menschen ab 16 Jahren wahlberechtigt, in Griechenland immerhin junge Menschen ab 17 Jahren. Über 400 Millionen Europäerinnen und Europäer bestimmen über die Zusammensetzung des neuen Europaparlamentes. Jeder, der in einer Grenzregion aufgewachsen – das sind ja viele in Deutschland, denn wir sind zum Glück seit rund 70 Jahren von europäischen Freunden umgeben – und schon etwas älter ist und miterleben durfte, wie Grenzanlagen fielen, wie Kontrollhäuschen weggeräumt wurden, der weiß, dass (Dr. Heiner Garg) Europa viel mehr ist als frei zwischen Oslo und Lissabon und in vielen Ländern der EU übrigens auch mit ein und derselben Währung unterwegs zu sein und zu bezahlen. Ich erinnere mich noch an Zeiten, in denen wir mit drei oder vier Währungen von Deutschland über die Schweiz und Frankreich in unseren Spanienurlaub gefahren sind. Das ist heute zumindest mit nur noch zwei Währungen möglich, wobei ich nicht die Kreditkarten meine. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Europa ist viel mehr als Euro, als Reisefreiheit, als gemeinsames Lernen, als grenzüberschreitendes Studieren und Arbeiten: Europa ist das größte Friedensprojekt seit sieben Jahrzehnten auf diesem Kontinent. (Beifall ganzes Haus) Es wurde schon von den Kolleginnen und Kollegen angesprochen, die vor mir gesprochen haben: Zu dieser Europawahl beschäftigen wir uns – und das ist relativ außergewöhnlich vor einer anstehenden Wahl – im Parlament so ausführlich nicht nur mit dem, was gewesen ist, und dem, was kommt, sondern auch mit der Tatsache schlechthin, dass wir eine Wahl vor uns haben, nämlich eine Wahl zum Europäischen Parlament. Diese Wahl ist in der Tat eine richtungsentscheidene Wahl, wie wir in Zukunft in den 27 Mitgliedstaaten, die wir – jedenfalls derzeit – sind, leben werden und leben wollen – ob weiterhin in Frieden, Freiheit und Sicherheit, oder ob wir Extremisten von links und von rechts das Feld überlassen. Wenn man durch Schleswig-Holstein fährt, dann ist wieder das meiste bunt, manche plakatieren auch in schwarz-weiß-grau. Viele Plakate sind bunt. Mich hat ein Plakat nicht nur geärgert, sondern schockiert. Es ist ein Wahlplakat einer Partei, die neu gegründet wurde, einer Persönlichkeit, die inzwischen fast jeder kennt, die auf einem Ego-Trip ist. Die Partei heißt auch so wie sie. Auf dem Plakat, das ich ansprechen will, steht: „KRIEG oder FRIEDEN?“. – Was für eine Anmaßung, in der Zeit, in der wir leben, was für eine Kampagne! (Beifall ganzes Haus) Was für eine Kampagne vor dem Hintergrund der größten geopolitischen Herausforderung, vor der Europa und die Europäerinnen und Europäer seit sieben Jahrzehnten stehen! Ich halte es nicht für intellektuell interessant, sich mit Sahra Wagenknecht auseinanderzusetzen, ich halte diese Frau für brandgefährlich! (Beifall ganzes Haus – Zuruf Rasmus Vöge [CDU]) Manchmal ist es sogar besser, andere für sich sprechen zu lassen, die nicht – jedenfalls noch nicht – das Glück haben, Teil dieser 27 Mitgliedsstaaten zu sein. Mich hat das Interview, das die georgische Präsidentin Salome Surabischwili am Wochenende gegeben hat, zutiefst beeindruckt, und zwar unter der Überschrift: „Die einzige Kriegsgefahr droht, wenn man uns allein mit Russland lässt.“ Ich möchte gern aus dem Interview zitieren. Auf die Frage, von außen wirke das alles wie ein Déjavu, was in Georgien passiere, erinnere an die Demonstrationen auf dem Maidan, ob Georgien dasselbe Schicksal wie der Ukraine drohe, antwortet die Präsidentin, die gegen das Agentengesetz nach russischem Vorbild, das im georgischen Parlament gerade verabschiedet wurde, mutig ihr Veto eingelegt hat: (Vereinzelter Beifall ganzes Haus) „Ich höre die ganze Zeit diesen Vergleich und dass die Ereignisse vom Maidan-Platz verantwortlich für den Überfall der russischen Armee waren. Nein! Eine russische Intervention kann überall stattfinden. Ich empfehle den Europäern, sich klarzumachen, dass es nicht immer nur die anderen trifft. Was in Georgien passiert, ist keine Wiederholung des Maidan. Wir hatten mehrere Maidans, unter jeweils unterschiedlichen Umständen. Außerdem ist Georgien ganz ohne Maidan überfallen worden, einfach weil Russland beschlossen hat, bei seinem Nachbarn einzufallen. Es besetzt heute 20 Prozent unseres Landes, und dennoch hat das die Entscheidung der Georgier für Europa nicht um einen Millimeter verändert.“ So spricht jemand, der sich wünscht, der ruft, der appelliert, Mitglied der Europäischen Union zu werden, Mitglied der Staatengemeinschaft, weil die Georgier 70 Jahre lang nicht in Frieden mit ihrem Nachbarn leben können. (Beifall ganzes Haus) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde verschiedentlich angesprochen, es ist eine ganze Anzahl von Anträgen zu dieser Plenardebatte eingegangen, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen – so auch der Antrag der Freien Demokraten. Ich will einen einzigen Punkt herausgreifen, der uns wichtig ist. Man könnte einwenden, die ständige Wiederholung vom Bürokratieabbau, wer eine neue Verordnung auf den Weg bringen will, muss min- (Dr. Heiner Garg) destens zwei Verordnungen streichen, das hat man doch alles schon zehnmal gehört. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, vielleicht hat man das schon zehnmal gehört, aber dann muss man es sich noch zehnmal anhören, bis das wirklich passiert. Die Vorteile Europas müssen für die über 400 Millionen Menschen, die das Glück haben, die Segnungen dieser Europäischen Union in ihrem Alltag zu erleben, wieder erlebbarer werden. Ich will ein Beispiel nennen, das mich beeindruckt hat, das unser Spitzenkandidat aus dem Wahlkampf mitgebracht hat. Ein schleswig-holsteinischer mittelständischer Betrieb, eine Glaserei, interessiert sich für Aufträge aus Dänemark. Das müsste ja eigentlich einfach sein, wir leben ja schließlich in der Europäischen Union. Als er allerdings Kenntnis über die Unterlagen erhielt, die er für ein grenzüberschreitendes Geschäft mit Dänemark beibringen muss, und zwar zusätzlich zu der berühmten und immer wieder kritisierten A‑1-Bescheinigung – von den Grenzkontrollen, die bedauerlicherweise immer noch stattfinden, wollen wir gar nicht reden –, und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass er sich rund 30 Prozent seiner Arbeitszeit mit Bürokratie auseinandersetzen muss, hat er davon Abstand genommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da muss nachgebessert werden, und es ist Aufgabe der Politik, da nachzubessern. (Beifall FDP, SSW, Rasmus Vöge [CDU] und Marc Timmer [SPD]) Genauso ist es Aufgabe der Politik, beliebten Klischees und Vorurteilen über die Europäische Union und die Arbeitsweise ihrer Institutionen immer wieder mutig entgegenzutreten. (Vereinzelter Beifall ganzes Haus) Ich möchte, dass mehr kleine und mittlere Unternehmen die Chance nutzen können, auch im Nachbarland arbeiten zu können, Geld verdienen zu dürfen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anständig bezahlen zu dürfen – Stichwort soziales Europa. Es gibt aber auch die berühmten Vorurteile. Eines der Vorurteile lautet: Die EU und irgendwelche Bürokraten schreiben alles bis ins Detail vor. Ich meine ausnahmsweise weder die Gurkenkrümmung noch die Farbe, den Reifegrad oder die Größe von Bananen. Die EU schreibe beispielsweise das Rezept für die Pizza Napoletana bis ins Kleinste vor. Nein, das schreibt die EU nicht vor. Sie schreibt auch nicht vor, wie und aus welchen Bestandteilen echtes Lübecker Marzipan herzustellen ist. Was die EU ermöglicht und womit sie sich beschäftigen muss, ist: Wenn die Vereinigung von Herstellern eines Produkts in einer bestimmten Region, zum Beispiel Lübecker Marzipan, einen Schutz wünschen, darf Lübecker Marzipan nicht einfach in Lissabon hergestellt werden. Portugal kann Marzipan herstellen, aber das darf dann nicht Lübecker Marzipan heißen, sondern meinetwegen Lissaboner Marzipan. (Zurufe) Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Vorurteil hält sich aber hartnäckig. Es ist falsch, und es ist unsere Aufgabe, das im Wahlkampf klar und deutlich zu benennen. (Beifall ganzes Haus) Wir haben interfraktionell einen Wahlaufruf zur Europawahl verfasst und stehen alle dahinter. Lassen Sie mich wiederum mit einem Zitat der georgischen Präsidentin, Salome Surabischwili, schließen. Auf die Aussage, 80 Prozent der Bevölkerung Georgiens gälten als proeuropäisch, seien zuversichtlich, aber es bestehe die Gefahr, dass die Proeuropäer die Wahl verlieren, antwortet die Präsidentin: „Ich bin so zuversichtlich, weil es keine andere Möglichkeit gibt. Es stehen politische Entscheidungen an, aber in einem Land wie dem unsrigen, von dem 20 Prozent besetzt sind, das alle möglichen Formen der russischen Besatzung erlitten und Russland erlebt hat, wie es die georgische Sprache verboten hat, wie es die Fresken in unseren Kirchen übermalt und unsere Kirche zerstört hat, wie es die georgische Kirche während des russischen Reiches lange verboten hat, in diesem Land besteht keine andere Wahl als die europäische.“ (Beifall FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die Wahl. Deswegen appelliere ich an alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ab 16 Jahren: Nutzen Sie, nutzt ihr das Wahlrecht! Wählen Sie, wählt ihr demokratische Parteien, damit wir dieses Europa in Frieden, Freiheit und Wohlstand weiterentwickeln können! – Herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Rasmus Vöge das Wort.

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Rasmus Vöge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkolleginnen und ‑kollegen! Bevor ich mit meiner vorbereiteten Rede anfange, drei Bemerkungen zur Rede der Oppositionsführerin. Erstens. Sagt Ihnen „German Vote“ etwas? Das bedeutet, dass die Bundesregierung als Akteur in Brüssel derzeit vollkommen ausfällt und kein Taktgeber in Brüssel ist. Deshalb hat mich die Verve, mit der Sie den Bundeskanzler hier unterstützt haben, gewundert. (Unruhe) Zweitens. Vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung drei Abstimmungen im Ministerrat verloren. Frau Merkel hat in 16 Jahren nicht eine Abstimmung im Europäischen Rat verloren. (Zurufe) Da zeigt sich, wie wichtig Sie als europapolitischer Akteur genommen werden. Drittens. Die Sozialpolitik liegt – anders als die Agrarpolitik – nicht in der vollen Verantwortung der Europäischen Union. Deshalb läuft der Vorwurf hier vollkommen ins Leere. (Beifall CDU)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Verehrter Herr Kollege, habe ich Ihre Aussage richtig verstanden, dass Sie die Freien Demokraten auffordern, den Weg in Zukunft für SPD und Grüne mit ihren europapolitischen Vorstellungen freizumachen, damit sich die Deutschen nicht so oft enthalten? – Ich glaube, die Bundesregierung muss sich einigen, damit sie als starker europäischer Akteur wahrgenommen wird. Da fällt sie derzeit vollkommen aus. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, vom 6. bis 9. Juni 2024 – das wurde schon mehrfach gesagt – finden in diesem Jahr die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Seit 1979 wählen wir das Europäische Parlament. Das ist erst einmal grundsätzlich ein großer Grund zur Freude und zur Dankbarkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Europawahl ist weltweit ein einmaliges Großereignis der Demokratie. So muss man das den Menschen auch sagen: Wahlberechtigt sind mehr als 400 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 27 Mitgliedsländern der EU. Das muss man sich mal vorstellen. Sie wählen 720 Abgeordnete im Parlament. Allein aus Deutschland werden zukünftig wieder 96 Parlamentarier in Brüssel und Straßburg über die zukünftige Politik der Europäischen Union mitentscheiden. Warum nenne und wiederhole ich noch einmal diese Fakten? Weil es mir und meiner Fraktion besonders wichtig ist, den demokratischen Wert dieser Europawahl herauszustellen. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Europawahlen ihrer Bedeutung nach hinter keiner anderen Wahl, wie zum Beispiel Bundestags- oder Landtagswahl, zurücksteht – ganz im Gegenteil, meine Kolleginnen und Kollegen. (Beifall ganzes Haus – Zuruf Eka von

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Eka von Kalben GRÜNE

Jawohl!) In Brüssel werden zukünftig weiter wichtige Entscheidungen für uns alle in Deutschland und Schleswig-Holstein getroffen. Deshalb stellen wir uns gegen Vorwürfe von Populisten und extremen Parteien, die den demokratischen Wert der Europawahl anzweifeln oder sie gar lächerlich machen. Meine Damen und Herren, wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, zur Wahl zu gehen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Meine persönliche Bitte: Stärken Sie die demokratische Mitte und stärken Sie mit Ihrer Wahl auch das Europäische Parlament als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger im Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union! (Beifall ganzes Haus) Bei allen unterschiedlichen Auffassungen in der Sache, die es ist in einem Parlament mit so vielen Parteien selbstverständlich gibt, danke ich allen Kolle- (Rasmus Vöge) ginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen für diesen europapolitischen Konsens, den wir hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben und zum Wohle unseres Landes pflegen. – Herzlichen Dank dafür. Für die CDU gilt: Schleswig-Holstein braucht in einer sehr unruhigen Welt ein starkes Europa. Der Weg der europäischen Integration ist Voraussetzung für Frieden und Freiheit. Die Europäische Union ist der Garant für Wohlstand und soziale Sicherheit. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union stärkt unser aller Sicherheit. Es ist klar, dass die EU in Zukunft mehr für ihre eigene Sicherheit tun muss, aber die Stärkung des europäischen Pfeilers in der transatlantischen Sicherheitsarchitektur kann nur gemeinsam mit den alliierten Partnern der NATO gelingen. Ich betone es noch einmal: Die Stärkung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist nur innerhalb und mit der NATO erfolgreich und niemals parallel oder außerhalb der NATO überhaupt möglich. (Beifall ganzes Haus) Gerade der Beitritt von Finnland und Schweden zur transatlantischen Allianz hat uns deutlich vor Augen geführt, wie bedroht sich europäische Völker fühlen und welch hohen Stellenwert sie dem sicherheitspolitischen Akteur NATO beimessen. Selbst ein über Jahrzehnte gepflegtes Selbstverständnis der Neutralität und Bündnisfreiheit, das zudem identitätsstiftend für Finnland und Schweden gewesen ist, wurde innerhalb von wenigen Wochen politisch beendet. Unsere Ostseeregion ist damit deutlich sicherer geworden. Wir freuen uns über den Beitritt unserer skandinavischen Freunde und die zukünftige Zusammenarbeit mit den Streitkräften Schwedens und Finnlands. Meine Damen und Herren, ich sagte es bereits: Schleswig-Holstein braucht ein starkes Europa in einer unruhigen Welt. Schleswig-Holstein profitiert in einer sich verändernden Welt von Europa. Europa ist mit neuen Teilnehmern im Markt konfrontiert. Der Aufstieg Chinas und das Streben der kommunistischen Staatsführung nach internationaler politischer Gestaltung ist eine neue Herausforderung, ebenso wie die Vernetzung des sogenannten „Globalen Südens“, dessen Zusammenhalt sich ideologisch nur aus einer antiwestlichen Position begründen lässt. Auch die USA fordern uns wirtschaftlich heraus. Das ist eigentlich wie immer: Wir wissen, dass wir nur durch Wettbewerb innovativer, schneller und besser werden. (Beifall CDU) Der weltweite Kampf um knappe Rohstoffe, die anhaltende und gesteuerte illegale Migration nach Europa und die internationalen Krisen und Kriege sowie der Klimawandel – all das ist doch alles Beweis genug, dass der europäische Zusammenhalt und das Ziel, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, heute wichtiger sind denn je. Der Appell bleibt der nach weniger Bürokratie. David McAllister hat dazu gesagt: Bigger in big things and smaller in small things. – Das ist genau der richtige Appell an die europäische Gesetzgebung. In diesem skizzierten unruhigen Kontext ist der Binnenmarkt ein Stabilitätsanker für unsere Wirtschaft. Das bildet sich auch bei uns in SchleswigHolstein ab. Die wichtigsten Handelspartner unserer Unternehmen sind Mitgliedsländer der Europäischen Union, aber auch die USA und China. Unsere Hochschulen profitieren vom europäischen Forschungsverbund. Es ist doch ein Treppenwitz des Brexit, dass sich Großbritannien jetzt wieder mit Milliardenbeiträgen in die europäischen Forschungsverbünde einkauft, weil deren Universitäten festgestellt haben, dass sie nur gemeinsam innerhalb der Europäischen Union innovativ forschen können. (Beifall ganzes Haus) Damit wir weiter vom Binnenmarkt profitieren, ist der Abbau der Hemmnisse zwischen den Nationalstaaten für uns in Schleswig-Holstein von besonderer Bedeutung. Von besonderer Bedeutung ist außerdem die EUFörderung und Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums. Wer aufmerksam und mit offenen Augen durch Schleswig-Holstein fährt, sieht an zahlreichen Gebäuden und Einrichtungen den europäischen Sternkreis, der darauf hindeutet, dass hier Mittel der EU geflossen sind, beispielsweise beim Bau von Dorfgemeinschaftshäusern und bei vielen weiteren Projekten hier in Schleswig-Holstein. Der ländliche Raum ist ohne Landwirtschaft nicht vorstellbar. Kaum ein Sektor ist durch die Gesetzgebung der Europäischen Union so geprägt wie die Landwirtschaft. Hier zeigt sich der Einfluss des Europäischen Parlaments. Aus Sicht der CDU begrüßen wir die Veränderungen, die wichtigen Entscheidungen, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft getroffen worden sind. (Rasmus Vöge) (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein braucht ein starkes Europa. Schleswig-Holstein profitiert von Europa. Die Frage ist, welchen Beitrag Schleswig-Holstein in Europa leistet. Daraus folgt – wie auch Kollege Garg das schon gesagt hat – ein Appell an uns alle. Wir müssen immer wieder von dem einzigartigen Friedensprojekt sprechen, das auf den Trümmern des Zweiten Weltkrieges aufgebaut wurde und in Europa ermöglicht, jahrhundertealte Konflikte zwischen Nationen friedlich beizulegen. Die deutsch-französische Freundschaft ist erst wenige Jahrzehnte alt. Die deutsch-polnische Aussöhnung ist sogar noch deutlich jünger. Unser Minderheitenmodell ist weltweit vorbildhaft, meine Damen und Herren. Umso abscheulicher sind die Plakate einer anderen Partei, die „Unser Land zuerst“ plakatiert. Das ist im europäischen Kontext einfach widerlich, meine Damen und Herren. (Beifall ganzes Haus) Wir wollen weiterhin aktive Nachbarschaftspolitik betreiben. Das ist und bleibt unser Ziel. Meine Damen und Herren, es geht dem Ende der Redezeit entgegen. Mein letzter Punkt ist der Appell an uns alle, im europäischen Kontext niemals zu verzagen, niemals aufzugeben, sondern immer wieder in Europa für den Kompromiss zu werben. Konrad Adenauer hat 1957 in Amsterdam Folgendes ausgeführt: „Als Politiker eines durch die Teilung Europas besonders schwer getroffenen Landes sage ich mir, dass der Schnitt quer durch unseren Kontinent Anlass sein sollte, um unserem politischen Lebenswillen neue Energie, neue Kraft zuzuführen.“ Und weiter führte er aus: „Wollen wir unseren politischen Vorstellungen treu bleiben, so bleibt – das ist meine feste Überzeugung – nichts anderes übrig, als unablässig auf die Beseitigung dieses Zustandes zu dringen. Das ist der Punkt, an dem wir nicht mit uns diskutieren lassen. Nur das Bewusstsein, dass die Freiheit Europas unteilbar ist, kann der Europaidee die Schwungkraft geben, die im Interesse unserer Selbstbehauptung notwendig ist.“ Das ist heute aktueller denn je. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Eka von Kalben das Wort.

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Eka von Kalben GRÜNE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es jetzt mehrfach gehört. Für diejenigen, die es noch nicht mitbekommen haben: es gibt eine wirklich wichtige Wahl am 9. Juni 2024, und alle ab 16 Jahren sollten hingehen. Was das angeht, sind wir uns wunderbar einig und haben schöne Anträge vorliegen, die dieses Bekenntnis hier noch einmal untermauern werden. Aber wie schaffen wir es eigentlich, die Leute außerhalb dieses Hauses davon zu überzeugen, dass das so eine wichtige Wahl ist? Ehrlich gesagt: Man sagt ziemlich häufig, dass die jeweils anstehende Wahl eine wichtige Wahl ist. Dieses Mal ist es aber wirklich richtungsentscheidend. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Dieses Mal geht es um alles!) – Da hat Herr Garg völlig recht. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Es ist wichtig. Unsere parteienübergreifende Einigkeit gibt in dieser Frage in Deutschland in vielen Häusern und in wahrscheinlich keinem anderen Landtag mehr. Das ist ein riesiger Wert, dass wir hier das schaffen. Dafür bin ich wirklich dankbar. (Beifall ganzes Haus) Oftmals wird die EU als abstraktes Gebilde betrachtet. Hand aufs Herz: Wer in diesem Haus kennt den Unterschied zwischen dem Europäischen Rat und dem Europarat? (Vereinzelte Handzeichen) – Das sind ein paar, aber ich sage Ihnen einmal: Außerhalb dieses Hauses wissen es wahrscheinlich mindestens 95 Prozent nicht. Den Ausschuss der Regionen kennen wahrscheinlich 98 Prozent der Menschen nicht. Vielen Dank an diejenigen, die das in ihre Anträge aufgenommen haben. Das ist eine wirklich wichtige Institution; vielleicht sollte man einmal nachlesen, was das ist. Doch wichtiger als die ganzen Institutionen in Brüssel und die Schaubilder, die man aus dem Unterricht dazu kennt, ist, dass die Menschen wirklich wissen: Was macht Europa eigentlich konkret in ihrem Leben? Also was mag Lieschen Müller an der EU? Das ist natürlich unheimlich viel. Es wurde hier schon mehrfach aufgezählt: Es geht um das (Eka von Kalben) Reisen, um Währungseinheit; ich habe gerade meinen europäischen Führerschein abgeholt. Es geht um so viele Erleichterungen, und vieles davon vergisst man, weil es so selbstverständlich ist. Man vergisst es oder erinnert sich wieder an Europa, wenn es in Europa auf einmal wieder Krieg gibt. Man erinnert sich an Europa, wenn wieder Grenzkontrollen eingeführt werden, als man schon dachte: „Die gibt es schon gar nicht mehr“ – demnächst leider ja auch wieder Richtung Niederlande. Auch dann, wenn Europa große Herausforderungen nicht gemeinsam lösen kann, erinnert man sich an Europa. Man erinnert sich an Europa, wenn einzelne Länder, wie zum Beispiel Ungarn, die europäischen Werte nicht einhalten und Europa sich damit abquält, wie man es hinkriegt, dass sie es wieder tun. Dann erinnern wir uns an Europa. Dabei gibt es, ganz abgesehen von den Reisen, so viel Positives. Es wurde schon erwähnt: Es geht nicht nur Richtung Norden und Süden, sondern auch nach Osten. Da habe ich noch ganz andere Erfahrungen gemacht; das war als Einbahnstraße schwieriger. Nein, es geht auch darum, dass man sich beruflich austauschen kann. Ich bin der FDP übrigens sehr dankbar, dass sie den Punkt mit den Berufsabschlüssen aufgenommen hat. Wir haben bei der gegenseitigen Anerkennung noch viel zu tun, wir können da noch besser werden. Natürlich profitieren wir alle von einer Wirtschafts‑ und Sozialunion. Da geht dann der Ruf insbesondere Richtung Europa, dass es weniger Bürokratie geben muss. Ich glaube, auch da sind wir uns alle einig. Es gibt verschiedene Vorschläge in den verschiedenen Programmen: Gesetze zu befristen, immer zu sagen: „Ein Gesetz kommt rein, dafür muss ein anderes raus“ – das ist ein bisschen schwierig. Wer einigt sich dann darauf, was rauskommt? Natürlich muss Europa besser werden, aber mir ist ganz wichtig: Mit Bürokratieabbau wird ganz oft der Abbau von Standards verschleiert. (Zuruf BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau!) Das finde ich schwierig. Wir müssen das trennen. Das eine sind Bürokratie, Kontrolle und überflüssige Berichte, und das andere sind Auflagen, auf die man sich – übrigens auch nicht undemokratisch, sondern in der letzten Legislaturperiode demokratisch – geeinigt hat. Dazu gehört auch der Green Deal, der mit großer Mehrheit im Europäischen Parlament verabschiedet wurde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Es war eben nicht irgendeine Gruppe von Menschen – sozusagen irgendeine europäische Clique –, die mit dem Green Deal gesagt hat: „Jetzt müssen wir einmal die Klimaziele einhalten und die Biodiversität retten“, sondern es war die Mehrheit, natürlich zum Beispiel auch auf Druck junger Menschen, die damals auf die Straße gegangen sind und gesagt haben: „Hier, ihr – alte Generation –: Macht einmal etwas für unsere Zukunft!“. Und was ist jetzt? Jetzt geht es in der Debatte darum: Ach, es war ja vielleicht doch ein bisschen viel; die von der Leyen hat sich mit dem Green Deal ganz schön rausgehängt; das ist so viel Bürokratie; die Landwirtschaft hat keine Möglichkeit mehr zu existieren. – Nein! Die Herausforderungen sind doch nicht kleiner geworden. Es ist doch jeden Tag in der Tagesschau, dass der Klimawandel uns erreicht hat. Deshalb: Die Herausforderungen sind nicht weniger geworden, sondern sie müssen in der nächsten Legislatur besonders stark angegangen werden. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Natürlich – da hat die SPD völlig recht – muss das sozial abgefedert gehen. Aber in Ihrem heutigen Antrag, der im Grunde genommen die ganze Breite des SPD-Programms darstellt, kommt das Klima mit fast keinem Wort vor, außer bei dem Absatz: „Wir brauchen ein Klima des Mitmachens“ – was ich übrigens teile. (Heiterkeit Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber „Klima“ – Green Deal – taucht gar nicht mehr auf. Ich denke einmal, Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender hätte vielleicht einen etwas anderen Antrag geschrieben. (Vereinzelte Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich erinnere mich an Debatten hier, in denen die SPDler gesagt hat, sie seien wirklich diejenigen, die die Klimapolitik noch retteten, und alle anderen machten nichts. Ich kann nur sagen: Zumindest in diesem Antrag zur Europapolitik der nächsten fünf Jahre steht es nicht drin. Das bedauere ich sehr, obwohl ich viele soziale Punkte teile, die Sie eingeplant haben. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) (Eka von Kalben) Meine Damen und Herren, wir brauchen gemeinsame Politik; das haben wir hier alle mehrfach besprochen. Es wurde an vielen Stellen gesagt, aber das Bekenntnis allein reicht nicht. Es klingt super, und es ist auch sehr einfach zu sagen, dass wir die europäischen Werte teilen und uns dafür einsetzen wollen, aber wir müssen eben auch zu Europa stehen, wenn es wehtut. Schwierig ist es nämlich immer dann, wenn es um die Wurst geht – nicht nur für die Vegetarier. Die einen stört es, wenn sich die EU zum Beispiel auf den Green Deal einigt und sich konsequent für Klimaschutz einsetzt – weil es unter Umständen wehtut. Das nehme ich auch sehr ernst. Es tut natürlich auch den Menschen in der Landwirtschaft weh, wenn sie sich umstellen müssen. Das ist eine schwierige Transformation, und da müssen wir ihnen beistehen. Da bin ich voll dabei. Die anderen kritisieren, wenn es eine Einigung zur Migrationsfrage gibt. Sie sagen: Sollten wir nicht dagegen stimmen? Das geht uns zu weit. – Anderen geht es vielleicht nicht weit genug. Alle in der EU müssen Kompromisse eingehen, sei es die Nation, weil irgendetwas pro Griechenland uns weniger hilft – oder anders herum – oder die politische Couleur, weil es mehr in die eine oder mehr in die andere Richtung geht. Europa bewährt sich dann, wenn es kein Wohlfühlprojekt ist, sondern wenn die Menschen auch noch zu Europa stehen, wenn es wehtut. Meine Damen und Herren, ich befürchte, dass die Wahlen, so sehr wir hier auch kämpfen, vielleicht nicht so ausgehen werden, wie wir es uns wünschen. Dann wird es in der EU vielleicht Entscheidungen geben, die gerade meiner Partei überhaupt nicht gefallen werden. Ich erlebe jetzt schon im Ausschuss der Regionen, in dem ich Sie alle vertreten darf, dass sich innerhalb der anderthalb Jahre, die ich dort bin, die politische Situation geändert hat, obwohl es dieselben Vertreterinnen und Vertreter sind. Denn es gibt eine Tendenz dazu, sozusagen die Positionen auch insofern anzupassen, dass man sagt: Na ja, wenn wir jetzt ein bisschen weiter nach rechts rücken, können wir verhindern, dass die Europakritischen und die Rechtsaußen zu stark werden. – Die Argumentation kann man bringen. Man muss ja hingucken, was die Menschen betrifft. Ich will das jetzt gar nicht nur verdammen, aber es ist Fakt. Es ist ein Fakt, der echt schwierig ist, weil es dadurch eine Verschiebung des Spektrums gibt. Die gibt es jetzt schon, obwohl die Wahlen noch gar nicht stattgefunden haben, sozusagen vorauseilend. Für uns hier kommt es darauf an, dass wir dann weiter zur EU stehen, dass gerade auch wir als linke Kräfte – wenn man das heutzutage überhaupt noch so ausdrücken darf –, dass wir als Demokratinnen und Demokraten weiter hinter Europa stehen, auch wenn dort Entscheidungen gefällt werden, die uns nicht gefallen, wenn Sachen von Orban blockiert werden. Noch wichtiger ist, dass wir in Europa dann wirklich eine Brandmauer errichten. Es wurde schon von Frau Midyatli gesagt – ich bin auch unserem Ministerpräsidenten wirklich dankbar für die klaren Worte, auch der CDU in Schleswig-Holstein –, dass der Wunsch besteht, diese Brandmauer aufrechtzuerhalten. Anders wird Europa nicht zu retten sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Natürlich beruht eine Demokratie auf Mehrheitsentscheidungen. Auch da sind wir uns sehr einig: Wir brauchen Mehrheitsentscheidungen in der EU, wir brauchen ein Initiativrecht des Parlaments, wir brauchen mehr Demokratie in der EU. Demokratie heißt eben nicht, dass sich immer nur die Stärksten durchsetzen, sondern auch, dass es in der EU einen Minderheitenschutz gibt. Ich danke Frau Waldinger-Thiering sehr herzlich für die deutlichen Worte dazu. Dem ist aus meiner Sicht wirklich nichts hinzuzufügen, außer dass wir an diesem Punkt klar an Ihrer Seite stehen. Ich danke Ihnen auch für den starken Antrag, den Sie dazu eingebracht haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und Birte Pauls [SPD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu den vorliegenden Anträgen: Ich finde viele Punkte aus vielen der Anträge gut. Normalerweise machten wir es jetzt so, dass wir uns darauf einigten: Wir überweisen alle Anträge in die Ausschüsse und versuchen dann, einen gemeinsamen Antrag zu machen. Denn es gibt ganz viele Punkte, die sich überschneiden, oder die man teilt. Ich finde es an dieser Stelle aber gut, dass wir die Anträge alle in der Sache abstimmen, weil es gerade vor einer Wahl so wichtig ist, deutlich zu machen, dass wir ein gemeinsames Fundament, eine gemeinsame Brandmauer haben, innerhalb dessen wir aber ganz verschieden sind und verschiedene Schwerpunkte setzen, die in den Anträgen in ganz vielen Punkten deutlich und gut ausformuliert sind. Seien wir ehrlich: Natürlich würde die CDU einen anderen Antrag schreiben, wenn sie ihr Parteiprogramm reinschreiben könnte. Auch die Grünen würden einen anderen Antrag schreiben. Ich finde (Eka von Kalben) aber, die Inhalte gerade von FPD, SPD und SSW sind sehr gut und deutlich rübergekommen. Deswegen schlage ich vor, dass wir in diesem Fall über die Anträge in der Sache abstimmen, aber überlegen, ob wir nicht nach der Europawahl einmal gucken, ob wir eine gemeinsame Position SchleswigHolsteins dazu finden, was wir von einer zukünftigen Kommission für unser Land erwarten. Da gibt es viele Punkte, bei denen wir auf einen Nenner kämen. Ich danke allen, die sich hier beteiligt haben. Ich danke vor allem allen, die aus meiner Sicht hervorragende Anträge in diese Debatte eingebracht haben. Ich wünsche uns allen eine erfolgreiche Wahl mit vielen demokratischen Stimmen für dieses Land, denn es kommt darauf an, dass wir Europa am Leben erhalten. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und vereinzelt SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Für die CDU hat nun die Abgeordnete Uta Wentzel das Wort mit einer Restredezeit von vier Minuten.

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Uta Wentzel CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Europa ist für viele Menschen auf der Welt ein Sehnsuchtsort – nicht nur, weil wir in Europa wirtschaftlich erfolgreich sind, sondern weil wir in Europa in Freiheit und Frieden leben, in Vielfalt geeint. Laut des Demokratieindex des „Economist“ leben nur 7,8 Prozent der Menschen in einer vollständigen Demokratie, jedoch 39,4 Prozent in einer Diktatur – Tendenz steigend. Nach Jahrhunderten der Kriege haben wir in Europa es geschafft, zusammenzuwachsen und die europäische Idee mit Leben zu füllen. In der Präambel unserer Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden. In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet.“ Es ist ein Menschenbild, das die Idee von der Freiheit und der Würde des Einzelnen ins Zentrum rückt und unser politisches Handeln und Denken prägt. Wegen dieses gemeinsamen Menschenbildes ist Europa für uns mehr als nur Politik oder Wirtschaft. Es ist ein Teil unserer Identität, Teil dessen, was wir sind und was uns eint – unsere Heimat. In Europa leben mehr als 50 Millionen Menschen, die einer Minderheit angehören. Obwohl die Rechte der Minderheiten zu den Grundwerten der EU gehören, werden sie in der EU nicht ausreichend gefördert und unterstützt. In unserem gemeinsamen Antrag bitten wir daher die Landesregierung, wie wir es eben schon gehört haben, sich auf Bundesund EU-Ebene einzusetzen unter anderem für eine Kommissarin oder einen Kommissar für nationale Minderheiten, für die Errichtung einer EU-Institution für Regional- und Minderheitensprachen oder auch für eine effiziente Durchsetzung von Minderheitenrechten in den Nationalstaaten. Unser deutsch-dänisches Grenzland kann dabei als Beispiel für ein gutes Miteinander dienen, denn Minderheitenpolitik ist Friedenspolitik. Warum dies so wichtig ist, verdeutlichten die Worte unseren Bundespräsidenten a. D. Joachim Gauck, der gestern wie folgt sagte: „Wer sich nicht als Teil des Ganzen empfindet, wird sich nicht für das Ganze einsetzen.“ Aber es ist wichtig, dass wir alle uns für Europa einsetzen, für unser demokratisches Miteinander, denn dies wird von außen wie von innen bedroht. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir heute an dieser exponierten Stelle die große Europadebatte führen. In den letzten Wochen haben alle von uns viel mit Schülerinnen und Schülern in Schulen über unsere europäischen Errungenschaften diskutiert, und in diesem Kontext wurde auch immer der Nahostkonflikt angesprochen. Ich habe dann die Jugendlichen gebeten, sich einfach einmal vorzustellen, wie es wäre, wenn im Nahen Osten kluge Menschen – wie unsere europäischen Gründungsväter und ‑mütter – zusammenkommen und beschließen würden, zukünftig gemeinsam zu handeln, enge wirtschaftliche Beziehungen aufzubauen, Schüleraustausche zu organisieren, Jugendliche aus dem Iran, dem Libanon, Israel und Saudi-Arabien zusammenzubringen (Uta Wentzel) und die Region zu befrieden. Wie wundervoll wäre das? (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das scheint für manche abwegig. Aber wir Europäer haben es doch auch geschafft. Bereits Ende 1945 schlug Churchill das Konzept der Vereinigten Staaten von Europa vor. Robert Schumann stellte 1950 den gemeinsam mit Adenauer abgestimmten Plan für eine Zusammenlegung der westdeutschen und französischen Kohle- und Stahlproduktion vor. Wir haben das hier geschafft. Wenn Sie gestern die Preisverleihung erlebt haben, und wenn Sie erlebt haben, wie Joachim Gauck von dem puren Glück erzählte, das er empfand, als er mit 50 Jahren zum ersten Mal eine freie Wahl mitmachen konnte, dann wissen wir, wie wertvoll diese Demokratie ist, wie wichtig diese Wahl ist. Deshalb bitte ich alle, dieses Wahlrecht, um das uns so viele auf der Welt beneiden, am 9. Juni 2024 in Anspruch zu nehmen und unser Europa zu stärken. Wir wählen Europa. – Danke schön. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Lassen Sie uns bitte gemeinsam auf der Besuchertribüne die Schülerinnen und Schüler des HannahArendt-Berufsbildungszentrums aus Flensburg begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Wir setzen die Debatte fort. Ich gebe nun das Wort dem Abgeordneten Marc Timmer zu einem Kurzbeitrag.

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben viele schöne Worte gehört, und die schönen Worte sind richtig, weil die EU ein schönes gemeinsames Projekt ist. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SSW) Ich möchte dennoch auf einen Antrag zurückkommen, der relativ konkret ist. Das ist der Antrag, in dem es um den Ausstieg aus der Nordseekommission geht. Diese konkrete Entscheidung der Landesregierung halte ich für falsch, und ich werbe dafür, dass diese Entscheidung zurückgenommen wird. Gerade jetzt, wo es großen Abstimmungsbedarf in den Regionen darüber gibt, was die Nordsee und Projekte, die in der Nordsee stattfinden, angeht, sehe ich die Nordseekommission und die Teilhabe Schleswig-Holsteins an der Nordseekommission für wichtig an – gerade jetzt, wo es darum geht, im Offshore-Windbereich Abstimmungsprozesse zu organisieren, mit Blick auf Wasserstoffleitungen, mit Blick auf eine nachhaltige Fischerei und Meeresschutz, mit Blick auf Entwicklung von Häfen und Strukturen. Da gibt es großen Abstimmungsbedarf, und zwar nicht nur in den Plänen, die dafür erstellt und gestaltet werden müssen, sondern auch in der Umsetzung, bei der Frage: Welche Erfahrungen habt ihr dort gesammelt? Insofern ist es falsch, jetzt aus der Nordseekommission auszusteigen. Aus meiner Sicht ist es nach dem Ausstieg aus der Innovationsagentur mit Hamburg und anderen der zweite strategische Fehler, der hier begangen wird und der Schleswig-Holstein nicht guttut. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In dem Zusammenhang befriedigt mich auch der Alternativantrag nicht, der vorgelegt worden ist, in dem es heißt: „Deshalb unterstützt der Landtag die Landesregierung dabei, die internationalen Strukturen neu auszurichten, in denen das Land Schleswig-Holstein eingebunden ist.“ Wenn sich die Neuausrichtung internationaler Strukturen darauf beschränkt, dass wir aus der Nordseekommission aussteigen, dann ist das falsch. Eine andere internationale Ausrichtung hört sich erst einmal toll an. Eine andere internationale Ausrichtung der schleswig-holsteinischen Landesregierung ist mir zumindest nicht bekannt. Wenn es diese gibt, dann möchte ich die gern hier diskutieren und vorgestellt bekommen. Dabei belasse ich es erst einmal. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Zu einem Kurzbeitrag hat sich der Abgeordnete Malte Krüger gemeldet.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte noch einmal darstellen, dass die Europawahl natürlich extrem wichtig ist. Ehrlich gesagt ist das dieses Mal keine normale Europawahl, wie wir sie vielleicht (Malte Krüger) in der Vergangenheit erlebt haben. Wir alle sind zurzeit in ganz Schleswig-Holstein unterwegs und auf Podiumsdiskussionen. Wir treffen des Öfteren auch auf Kandidaten der AfD. Ich finde, man muss an dieser Stelle einmal über den Spitzenkandidaten sprechen und darüber, was der in den letzten Wochen und Monaten von sich gegeben hat. Ein Zitat, das jetzt gerade in einer italienischen Zeitung veröffentlicht wurde, möchte ich hier einmal zitieren: „Ich werde nie sagen, dass jeder, der eine SS-Uniform trug, automatisch ein Verbrecher war.“ Dies sagte Maximilian Krah – innerhalb eines Diskurses, den wir gerade in Deutschland führen, über Aussagen von Björn Höcke. Darauf angesprochen, als er heute vom Bundesvorstand zurücktrat – das war zum Zeitpunkt des Beginns unserer Plenartagung –, sagte er, dass er ja eine „sachliche und differenzierte Aussage“ getroffen habe. – Das alles in Zeiten, da es einen Spionageverdacht gegen seinen Mitarbeiter gibt, da Petr Bystron, Listenplatz 2, verdächtigt wird, Geld aus Russland angenommen zu haben. Und gleichzeitig liegt die AfD in den Umfragen bei 11 Prozent. Mir macht das alles große Sorgen. Deswegen sind all die Appelle, die wir heute gehört haben, absolut richtig. Wir als Demokratinnen und Demokraten müssen zusammenstehen, und wir müssen bei der Europawahl klarmachen, dass es wichtig ist, zur Wahl zu gehen. Das Europäische Parlament hat inzwischen enorm viel Macht hinzugewonnen. Es ist also nicht mehr so wie vor einigen Jahrzehnten, sondern das Europaparlament hat eine starke Stimme. Deswegen auch von meiner Seite der Appell, wählen zu gehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Mir ist es immer wichtig, dass wir Europa erlebbar machen. Europa erlebbar machen, das ist eben nicht, Grenzen zu schaffen, den „Dexit“ oder ein „Land der Vaterländer“ zu fordern. Einer meiner besten Kumpels, James, kommt aus Großbritannien. Er ist Brite. Ihn habe ich 2016, kurz nach dem Brexit, kennengelernt. Wir waren damals zusammen in Kopenhagen im ERASMUSProgramm – damals ging das noch für ihn; danach ist Großbritannien aus der Europäischen Union ausgetreten. Viele, die in Großbritannien in einer solchen Situation waren – er ist auch Grüner; die führen in Großbritannien ohnehin ein schweres Leben –, haben sich wirklich gefragt: Wie sieht eigentlich die Zukunft in Großbritannien aus, wenn man nicht mehr Teil der Europäischen Union ist? James hat die Konsequenz gezogen: Er ist nach Frankreich ausgewandert – um weiterhin Teil der Europäischen Union zu sein. Wenn wir uns gerade Großbritannien anschauen, dann wird uns doch klar, was passieren kann, wenn – beispielsweise – Deutschland aus der Europäischen Union austritt. Das ist eigentlich völlig unvorstellbar; das hatten aber viele auch von Großbritannien gesagt. Lassen Sie uns also auf Podiumsdiskussionen weiterhin für Europa werben; lassen Sie uns Wahlkampf machen – als Demokratinnen und Demokraten! Dann habe ich die Hoffnung, dass wir die 11 Prozent für die AfD noch weiter nach unten bekommen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für einen Kurzbeitrag gebe ich nun das Wort der Abgeordneten Uta Röpcke.

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Uta Röpcke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Europa sind wir alle. Für mich ist aber neben Bürokratieabbau und einigen anderen Begriffen, die hier genannt wurden, der Begriff „Kultur“ ein Schlüsselbegriff, ebenso wie die kulturelle Zusammenarbeit. Mich hat sehr gefreut, dass der Begriff „Kultur“ im Bericht tatsächlich auf insgesamt 17 Seiten auftaucht. Auch wenn man Wörter wie „Aquakultur“, „Demokratische Kultur“ und „Interkulturelle Aspekte der Zusammenarbeit“ abzieht, sind es immer noch beeindruckend viele Fundstellen. Das freut mich sehr. Bei den Hochschulpartnerschaften und den Schulprojekten wird beispielsweise die kulturelle Zusammenarbeit hervorgehoben. Im Europabericht insgesamt, insbesondere aber beim Kapitel „Ostseezusammenarbeit“, liegt seit 2013 einer der Schwerpunkte auf der Umsetzung des Politikbereichs Kultur im Rahmen der EU-Ostseestrategie. Die Ziele sind unter anderem die Förderung und Sichtbarmachung der Kultur- und Kreativwirtschaft des Ostseeraums, Erhalt und Sichtbarmachen des kulturellen Erbes, Förderung der regionalen Identität, die Entwicklung eines effizienten Netzwerks der kulturpolitischen Zusammenarbeit im Ostseeraum mit- (Uta Röpcke) hilfe von ostseeweiten Aktivitäten und Projekten. Das verdient Aufmerksamkeit und Anerkennung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Anerkennung verdient auch, dass beim 14. Jahresforum der Ostseestrategie im Oktober letzten Jahres in Riga der Politikbereich Kultur zusammen mit Tourismus und dem Ostseerat einen Workshop zum Thema „Jugend und Kultur als Motoren einer widerstandsfähigen Gesellschaft“ ausgerichtet hat. Ich bin überzeugt, dass Kultur Resilienz fördern kann. Außerdem organisierte der Politikbereich Kultur letztes Jahr zusammen mit ARS BALTICA und der Kontaktstelle für Kultur- und Kreativwirtschaft in Tallin einen Baltic Creative Pitch und die Baltic Creative Workshops. Die Förderung des Projekts „Kulturperlen der Ostseeregion“ – Cultural Pearls –, an dem das MLLEV zusammen mit elf anderen Partnern teilnahm und dieses ausrichtete, verdient, meine ich, besondere Aufmerksamkeit. Auch hier geht es um Resilienz durch Kulturarbeit in kleinen und mittelgroßen Städten. Unter anderem ausgezeichnet wurde dabei die Stadt Kiel, die den Titel „Cultural Pearl“ des Ostseeraums für dieses Jahr 2024 bekam. Ich habe in der Stadt Kiel mit der Kulturabteilung darüber gesprochen, und ich finde es beeindruckend, wie viel Engagement gezeigt wird, wenn es darum geht, in der Stadt für eine soziale Resilienz – auch und insbesondere dezentral, in den einzelnen Stadtteilen – zu kämpfen. Dies zu fördern, ist eine wichtige Arbeit, auch um dem Erstarken rechter Kräfte vorzubeugen. Denn tatsächlich hilft soziale Resilienz auch gegen einen Zuwachs der rechten Kräfte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Für einen Kurzbeitrag erteile ich nun der Abgeordneten Uta Wentzel das Wort.

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Uta Wentzel CDU

Ich möchte noch einmal ganz kurz auf den Kollegen Timmer eingehen. Er ließ hier nämlich ein bisschen den Eindruck entstehen, wir würden uns im Nordseeraum nicht mehr engagieren. Vielleicht muss man diese Institution einfach noch mal etwas auseinanderklamüsern: Wir haben die Nordseekommission ebenso wie die Ostseekommission; diese ist unter dem Dach der Konferenz der peripheren Küstenregionen in Europa. In der Ostseekommission sind wir auch kein Mitglied. In der Nordseekommission vertritt uns Bremen. Die Anrainerstaaten, die Bundesländer, haben sich die Kompetenzen ein wenig aufgeteilt. Bremen ist für alle Anrainer in dieser Nordseekommission und nimmt daran teil. Wir hingegen sind Teil der Nordseekonferenz, was ja für uns die viel wichtigere Institution ist. Dort gibt es ganz normale institutionelle Gremien, ein Plenum, Workshops, aber auch das INTERREG-BNordseeprogramm. Dort haben wir seit 2023 den stellvertretenden Vorsitz. Und wir übernehmen für die Anrainerstaaten im WiREG-Ostseeprogramm den Vorsitz. Das heißt, dort sind wir Vorsitzende des Ausschusses und vertreten Deutschland auch in den ganzen Monitoring-Komitees. (Zuruf) Es ist also nicht so, dass wir uns nicht für die Nordsee einsetzen; vielmehr haben wir gesagt: Die Institution, die für uns wichtig ist, ist die Nordseekonferenz. Ein weiteres Engagement, das ganz wichtig ist im europäischen Kontext

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Uta Wentzel CDU

– gleich –, ist die Nordsee-Energiekooperation. (Vereinzeltes Lachen SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Marc Timmer zulassen?

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Marc Timmer SPD

Heißt das im Umkehrschluss, dass wir nur dort Teil einer internationalen Vereinigung oder Kooperation sein können, wo wir den Vorsitz innehaben? – Nein, natürlich nicht. Aber man kann natürlich auch nicht überall gleich aktiv sein. Wir teilen uns die Kompetenzen und die Aufgaben auf und stimmen uns innerhalb derer sehr eng ab. Bremen ist für uns in der Nordseekommission, und wir sind dafür – das ist sehr kompliziert; ich weiß – in dem INTERREG-B-Nordseeprogramm. (Uta Wentzel) (Zuruf SPD: Das ist doch überhaupt kein Argument! – Unruhe)

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Jette Waldinger-Thiering

Lassen Sie eine weitere Frage zu? (Vereinzelter Beifall CDU – Zurufe)

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Uta Wentzel CDU

Ja, ich weiß, es ist für alle verwirrend, weil es verschiedene Institutionen sind.

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Jette Waldinger-Thiering

Ich möchte erst einmal festhalten, dass der Abgeordnete Marc Timmer der Abgeordneten Uta Wentzel eine Zwischenfrage stellt. Das geht jetzt auch nur so und nicht mal so zwischendurch.

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Marc Timmer SPD

Eine kurze Anmerkung: Ein Programm ist ein Programm; ein Programm hat ein Ende, und es ist keine dauerhafte Einrichtung. – Das erst mal vorneweg. Dann sagen Sie doch einmal: Was sind – abgesehen von organisatorischen Gründen – die Gründe, aus der Nordseekommission auszuscheiden?

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Uta Wentzel CDU

Wir sind ja auch nicht Mitglied in der Ostseekommission, weil dieses Gremium für uns – – (Martin Habersaat [SPD]: Und weil wir da nicht sind, steigen wir da auch aus?) – Nein. Aber es gibt einfach ein anderes Gremium, in dem viel mehr passiert, in dem wir sehr präsent sind, wo Aktion stattfindet. Das ist für uns nicht in der Nordseekommission. Deswegen haben wir beschlossen, unsere Kompetenzen und unsere Schwerpunkte zu konzentrieren: in der Nordseekonferenz mit dem WiREG-Programm B, und auch im WiREG-Programm Ostsee. Da sind wir sehr erfolgreich. Wir haben zum Beispiel auch die Nordsee-Energiekooperation. Das sind die beiden Gremien, in denen wir sehr engagiert und sehr erfolgreich im Nordseeraum arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Für einen Dreiminutenbeitrag erteilte ich nun Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort. (Zuruf Beate Raudies [SPD])

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Beitrag der Kollegin Wentzel hat mich doch noch einmal sozusagen hier hoch gebracht. (Beifall SSW, SPD und FDP) Zunächst einmal: Es ehrt Sie, dass Sie von der schwarz-grünen Landesregierung sich von einer rot-rot-grünen Regierung aus Bremen vertreten lassen wollen. Das ist ein gewisser Grad an Offenheit. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt FDP) Die einen in Ihrer Regierung können damit wahrscheinlich besser leben als die anderen, aber sei’s drum. Aber bei Ihnen besteht ein Denkfehler. Sie sagen: Wenn wir uns um ein INTERREG-Programm kümmern, dann ist alles erledigt. – Das ist es aber nicht. Das wird im Übrigen meist von den Programmträgern gemacht und nicht von den Landesregierungen; wir hier begleiten das nur. (Beifall SSW und SPD) Die Frage ist: Wollen wir uns in der Nordseeregion politisch engagieren? Das kann man nur in der Nordseekommission, denn da trifft man sich sowohl auf landespolitischer Ebene als auch auf kommunaler Ebene. Man trifft sich dort, um gemeinsame Politiken abzustimmen. Ganz ehrlich: Der größte Bereich, der dort bearbeitet wird – es sind zwei –, ist die Umweltpolitik. Der Nordseekommission haben wir unter anderem unseren Nationalpark zu verdanken. Das ist schon ein bisschen länger her, das weiß ich. Aber all diese Diskussionen spielen da eine Rolle. Im Übrigen hat man auch in Dänemark (Unruhe) die Diskussion über einen Nationalpark Nordsee jüngst erst aufgrund der Gespräche, die man in der Nordseekommission geführt hat, begonnen. Aus umweltpolitischer Sicht ist es eine reine Katastrophe, dass wir da austreten. (Beifall SSW und SPD) Der andere Punkt – das finde ich eigentlich noch viel schlimmer, denn Sie, Herr Minister, sind auch für ländliche Räume zuständig – ist: Da wird wirklich Regionalpolitik für die Region gemacht. Da findet die Lobbyarbeit für die Nordseeregion inner- (Lars Harms) halb der Europäischen Union statt. Da schließt sich der Kreis. Alle anderen machen genau das. Wir waren mit dem Finanzausschuss vor Kurzem in Wien. Sie haben uns da Schwarz auf Weiß gezeigt, mit wem sie alles zusammenarbeiten. Heidewitzka, da war richtig etwas los. Sie haben sogar dafür gesorgt, dass sich Förderregionen ändern, damit auch Magdeburg und Wolfsburg mit ihnen in einen Bereich fallen, damit sie noch besser zusammenarbeiten können. Die denken viel weiter als wir. Jetzt die einzige richtige politische Zusammenarbeit, die wir im Nordseeraum haben, zu beenden, ist kleinkariert. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt FDP)

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich verweise auf die Vorlage.

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Jette Waldinger-Thiering

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. – Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Körpernah getragene Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte, sogenannte Bodycams, zeigen eine deeskalierende Wirkung in verschiedenen Einsatzsituationen. Im Februar 2021 hat der Landtag eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Geräte geschaffen. Das Landesverwaltungsgesetz erlaubt aktuell den Einsatz der Bodycams an öffentlich zugänglichen Orten, auf befriedetem Besitztum und in Geschäftsräumen. Der Einsatz der Bodycams in Wohnungen war, anders als in anderen Bundesländern, bisher nicht gestattet; denn, meine Damen und Herren, die Frage, ob der Einsatz von Bodycams in Wohnungen zugelassen werden soll, bewegt sich in einem Spannungsfeld – konkret zwischen dem Grundrechtsschutz des Wohnungsinhabers und der staatlichen Pflicht, die Gesundheit sowie das Leben von Bürgerinnen und Bürgern sowie Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu schützen. Selbstverständlich sind Aufnahmen in Wohnungen mithilfe der Bodycams ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, und Eingriffe in dieses Grundrecht sind aus gutem Grund nur unter strengen Voraussetzungen gerechtfertigt. Gleichzeitig beobachten wir leider, dass häusliche Gewalt der Hauptgrund für Polizeieinsätze in Wohnungen ist. Opferschutz ist in Fällen von häuslicher Gewalt das Hauptziel und der Grund für unsere Gesetzesinitiative. Bei diesen Einsätzen besteht großes Konfliktpotenzial. Gerade hier in den Wohnungen können die Kameras zielgerichtet eine deeskalierende und schützende Wirkung entfalten. Unter sorgfältiger Abwägung haben wir uns deshalb als Landesregierung vorgenommen, eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Bodycams in Wohnungen zu schaffen. Meine Damen und Herren, künftig soll der neue Absatz 2 des § 184 a des Landesverwaltungsgesetzes den Einsatz von Bodycams an Orten zulassen, die nicht für die Allgemeinheit geöffnet oder öffentlich zugänglich sind, also auch in Wohnungen. Dabei knüpft der Gesetzentwurf an den Schutz hochrangiger Rechtsgüter an, konkret an die drei vom Bundesverfassungsgericht als überragend wichtig bezeichneten Rechtsgüter: Leib, Leben und Freiheit. Darüber hinaus haben wir als Schutzgut von hohem Rang auch die sexuelle Selbstbestimmung aufgenommen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Das ist mir persönlich sehr wichtig. Damit verbessern wir insbesondere den notwendigen Schutz von Frauen. Stellen Sie sich ein Szenario vor, bei dem Verletzungen von Leib und Leben einer Frau, eines Mannes oder sogar eines Kindes unvermittelt drohen und sich schnell vollziehen können. Gerade in Wohnungen gibt es nur begrenzte Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten. Umso wichtiger ist der Einsatz der Bodycam, sobald Tatsachen dafürsprechen, dass eine erhebliche und gegenwärtige Gefahr vorliegt. Meine Damen und Herren, uns liegt der Schutz von Leib und Leben sowie die vollkommene Aufklärung mithilfe eindeutiger Aufnahmen am Herzen. Den Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung sichern wir durch folgende Bestimmungen ab: Der Bodycam-Einsatz in Wohnungen darf – außer bei Gefahr in Verzug – nur von einsatzleitenden Polizeivollzugsbeamtinnen und ‑beamten vor Ort angeordnet werden. Die erhobenen Daten dürfen nur nach vorheriger richterlicher Feststellung zur Rechtmäßigkeit der Datenerhebung weiterverarbeitet werden. Selbstverständlich erfolgt eine Datenerhebung nicht, solange die Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist ethisch wie rechtlich unabdingbar. (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Auch in Räumen, die Berufsgeheimnisträger für ihre Berufsausübung nutzen, wird der Einsatz der Bodycams generell ausgeschlossen. Aus diesem Grund bin ich überzeugt, dass wir mit diesem rechtlichen Rahmen einen angemessenen Ausgleich zwischen der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem gebotenen Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erreichen. Freiheit und Sicherheit stehen damit in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Ich eröffne nun die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Birte Glißmann von der CDUFraktion.

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Birte Glißmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land leisten tagtäglich eine wichtige Arbeit für unsere Sicherheit; darin sind wir uns alle einig. Doch sie bekommen dafür nicht immer nur die Wertschätzung und Dankbarkeit, die wir ihnen hier in diesem Hohen Haus entgegenbringen, sondern sind vermehrt Angriffen und Widerstandshandlungen ausgesetzt. Das hat auch die kürzlich vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik für das letzte Jahr deutlich gezeigt. Wir verurteilen diese Angriffe regelmäßig hier in diesem Hohen Haus – vollkommen zu Recht –, aber das allein reicht nicht. Unsere Polizei braucht eine moderne technische Ausstattung; aber auch die Ausstattung allein reicht nicht. Unsere Polizei braucht genügend rechtliche Handlungsmöglichkeiten und vor allem Rechtsklarheit. Diese schaffen wir heute mit dem Beschluss der Rechtsgrundlage, indem wir Bodycams künftig auch in Wohnungen zulassen. Bereits in der Testphase und seit 2021 im regulären Einsatz hat sich gezeigt, dass die Bodycams eine positive Wirkung bei der polizeilichen Arbeit haben. Sie haben abschreckende Wirkung auf das polizeiliche Gegenüber und können durchaus deeskalierend wirken. Wenn es dann doch zu einer Eskalation kommt, können sie als Beweismittel herangezogen werden. Aktuell können die Bodycams nur im öffentlichen Raum genutzt werden und nur zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit. Das allein reicht aber nicht. Deshalb gehen wir jetzt den richtigen Schritt, indem wir die Möglichkeiten des Bodycam-Einsatzes erweitern und diesen auch in Wohnungen ermöglichen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Das ist absolut notwendig, denn die polizeiliche Praxis zeigt – das vermittelt der logische Menschenverstand –, und die Ministerin hat es eben auch gesagt: Gewalt endet nicht hinter verschlossenen Türen, sondern dort fängt sie oft erst an. Wir verzeichnen bei Polizeieinsätzen ein hohes Konfliktpotenzial in privaten Wohnungen, auch aufgrund der räumlichen Enge. Ein entscheidender Punkt ist, dass dieser Bodycam-Einsatz in Wohnungen nicht nur dem Schutz der Beamtinnen und Beamten dient, sondern auch eine Schutzwirkung für die von Gewalt betroffenen Opfer insbesondere bei häuslicher Gewalt und von Frauen hat. Lieber Herr Kollege Buchholz, Sie haben eben schon bei der Rede der Ministerin damit angefangen: Wir haben während der mündlichen Anhörung intensiv darüber diskutiert, welche Grundrechtsnorm das ist, ob nun Artikel 13 Absatz 7 oder nicht. Wenn man sich die Argumente nochmals anschaut, kann man am Ende zu keinem anderen Schluss kommen, als dass Artikel 13 Absatz 7 einschlägig ist (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Doch, das kann und das muss man machen, Frau Kollegin!) und wir die Schutzwirkung Dritter ganz dringend brauchen, um nicht nur Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu schützen, sondern auch von Gewalt betroffene Frauen in ihren Wohnungen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Dann müssen Sie das Grundgesetz ändern!) Deshalb ist der Schutzbereich für Dritte so wichtig. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Gleichzeitig weiten wir den sachlichen Schutzbereich aus. Anders als bisher kann die Bodycam nicht mehr nur zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit eingesetzt werden, sondern auch zum Schutz von Leib, Leben, Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung. Das Gesetzgebungsverfahren hat gezeigt, dass wir uns dabei in einem ganz krassen Spannungsverhältnis befinden. Ja, das ist richtig, aber deshalb haben (Birte Glißmann) wir auch nach der Anhörung noch zwei Änderungen eingebracht. Die eine ist, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung selbstverständlich beim Bodycam-Einsatz in Wohnungen, in einem so sensiblen Bereich, besonders geschützt werden muss. Deshalb haben wir mit unserem Änderungsantrag deutlicher als bisher klargestellt, dass keine Datenerhebung erfolgen darf, sofern die spezifische Gefahr einer Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu befürchten ist. Außerdem haben wir uns das Thema Pre-Recording angeschaut, also ab wann vor einem Einschalten der Videoaufzeichnungen gespeichert wird: Wir erhöhen mit unserem Änderungsantrag die Pre-Recording-Zeit auf zwei Minuten. Damit können wir beim Einsatz der Bodycam den Auslöser für das polizeiliche Einschreiten und die Eskalation besser aufklären und zur Sachverhaltsaufklärung beitragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zuletzt noch darauf hinweisen, dass aus der Stellungnahme der Polizeibeauftragten hervorgeht, dass bei ihr seit Einführung der Bodycam keine einzige Beschwerde von Bürgerinnen und Bürgern oder innerdienstliche Eingaben eingegangen sind, die den Einsatz von Bodycams zum Gegenstand haben. Das bestätigt einmal mehr, dass sich der Einsatz von Bodycams in der Polizei, aber auch der Gesellschaft bewährt hat. Machen wir heute gemeinsam den Weg dafür frei, um das Potenzial von Bodycams weiter ausnutzen und in weiteren Bereichen einsetzen zu können. Deshalb bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Das Wort hat nun der Abgeordnete Jan Kürschner von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! „Die Wohnung ist unverletzlich.“ So lautet Artikel 13 Absatz 1 unseres Grundgesetzes. Das ist einer dieser großartigen, kurzen, tiefen und an stiller Würde und Klarheit nicht zu überbietenden Sätze unseres Grundgesetzes. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben den Schutz der Wohnung, des Privaten mit einem eigenen Artikel betont. Das taten sie aus der Erfahrung der nationalsozialistischen Diktatur ganz sicher aus gutem Grund. Wenn ich nun um Zustimmung zum Einsatz der Bodycams in Wohnungen, im Privatesten, werbe, so tue ich dies nicht, weil mir die Wohnung nicht mehr unverletzlich erscheint, sondern weil zu viel in Wohnungen geschieht und wir weitere Mittel brauchen, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu schützen und präventiv zu deeskalieren, wobei es hier um Situationen geht, in denen sich die Polizei ohnehin bereits berechtigterweise in einer Wohnung aufhält. Zum Punkt: Wir wissen um das deeskalierende Potenzial, das der Einsatz der Bodycam hat. Wir wissen, dass gerade Einsätze der Polizei, die sie in Wohnungen führt, mitunter die gefährlichsten sein können, die die Beamtinnen und Beamten zu leisten haben. Wir kennen das Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes zur Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und ‑beamte. Die Anzahl der Fälle steigt. Wäre es also nicht gerade dort, wo die Gefahr für Leib und Leben droht, zum Beispiel in Fällen von eskalierender häuslicher Gewalt, zu denen eine Polizeistreife gerufen wird, geboten, für ein Maximum an Sicherheit der Beamtinnen und Beamten zu sorgen? Müssen wir an der Schwelle zum Privatesten die Bodycam ausschalten, obwohl man sich dort in einen Gefährdungsbereich begibt? – Wir haben uns entschieden, diese Fragen zu beantworten, und zwar auch im Sinne gewaltbetroffener Dritter. Wir haben das möglichst rechtsstaatlich aufgesetzt. Wir haben es eben schon ausführlich gehört. Ich glaube, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine gute und in Bezug auf die anderen Bundesländer, die sich gerade in ähnlichen Debatten befinden, sogar vorbildliche Lösung der Versöhnung von Artikel 13 Grundgesetz und dem Schutzbedürfnis der Beamtinnen und Beamten gefunden haben. Ich glaube auch, dass wir den richtigen Absatz im Artikel gefunden haben, auch wenn manche das anders sehen. Die Daten – wir haben es schon gehört – dürfen erst nach richterlicher Entscheidung weiterverarbeitet werden. Der Einsatz in Räumlichkeiten von Personen, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben und dies beruflich nutzen, ist selbstverständlich ausgeschlossen. Die Bild- und Tonaufnahmen sind auf Verlangen der betroffenen Person – das ist mir auch wichtig – länger zu speichern, wenn diese eine Überprüfung der Maßnahme noch nicht innerhalb eines Monats beantragen kann. Die Bodycams verfügen über die Pre-Recording-Funktion. Wir haben (Jan Kürschner) nach der ausführlichen Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss die Zeit des Pre-Recordings auf zwei Minuten gesetzt. Ein weiterer wichtiger Punkt – das ist, denke ich, unstreitig zwischen allen –: Eine Aufnahme mit Bodycams darf nicht erfolgen und ist zu unterbrechen, sobald es Anhaltspunkte dafür gibt, dass solche Aufnahmen den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen können. Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Christian Dirschauer [SSW])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Das Wort hat nun der Abgeordnete Niclas Dürbrook von der SPD-Fraktion.

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Niclas Dürbrook SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Technisch unterscheiden sich die Bodycams, mit denen die Polizei in Deutschland unterwegs ist, kaum von den Geräten, mit denen die Polizei zum Beispiel in den USA unterwegs ist. Der Hintergrund der Einführung war allerdings ein grundsätzlich anderer. Dort ging es bei der Einführung um Bürgerrechte und um die Kontrolle der Polizei, hierzulande ging es um den Schutz der Beamtinnen und Beamten vor Übergriffen. Dabei gibt es in Schleswig-Holstein bislang eine Lücke, denn der Einsatz in privaten Wohnungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Dabei spielen diese Wohnungen eine ziemlich relevante Rolle. Die CAU hat in einer etwas älteren Studie aus dem Jahr 2013 Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen untersucht. Immerhin ein Viertel der Angriffe fand in privaten Räumen statt. Das ist eine Menge, zumal jeder dieser Übergriffe – da sind wir uns zweifelsohne einig – einer zu viel ist. Gewalt gegen Einsatzkräfte darf nicht Alltag sein. (Beifall Hauke Hansen [CDU]) Unsere Aufgabe als Politik ist es, dafür zu sorgen. (Beifall SPD und CDU) Hinter der Idee von Bodycams steckt hierzulande die Vorstellung, ihr Einsatz wirke deeskalierend. Die Überlegung ist: Läuft erst einmal die Bodycam, dann hält sich der potenzielle Übeltäter aus Angst vor der Dokumentation seiner Straftat zurück. Zur Wahrheit gehört, dass es vermutlich nicht ganz so einfach ist. Nordrhein-Westfalen hat eine ausführliche Evaluation zum Thema Bodycams durchgeführt, und der Blick in dieses Papier lohnt ebenso wie das Ergebnis überrascht: Beamte mit Bodycams wurden demnach sogar öfter Ziel von Übergriffen als Beamte, die ohne Bodycams unterwegs waren. Gleichzeitig gaben viele Beamte an, dass die Bodycam ihr eigenes Verhalten beeinflusst habe. Die Untersuchung legt zumindest nahe, dass beides zusammenhängt. Ich zitiere aus der Stellungnahme der Polizeihochschule Nordrhein-Westfalen, die für diese Evaluation verantwortlich war und die wir auch in unserer Anhörung hatten: „Eine Polizeibeamtin brachte es damit auf den Punkt, dass sie immer dann auf das Einschalten der Bodycam verzichtet, wenn die aus ihrer Sicht erforderliche Einsatzkommunikation nicht dem Amtsdeutsch entspricht. In der Konsequenz bedeutet dies, dass bei laufender Bodycam nicht die geeignete Kommunikationsform gewählt wird, vielmehr ist durch den Rückzug auf das Amtsdeutsch keine Deeskalation der jeweiligen Situation erwartbar.“ Ich übersetze das mal: Läuft die Bodycam, so verhalten sich Polizistinnen und Polizisten derart strikt nach Vorschrift, dass schwierige Situationen nicht entspannt, sondern weiter angeheizt werden. Das lässt zum einen Rückschlüsse darauf zu, wie weit der Weg noch ist, den wir beim Thema verständliche Behördenkommunikation gehen müssen. Es zeigt aber auch, wie zentral Kommunikation im Polizeialltag ist. Das wird auch die Herausforderung für unsere Landespolizei sein, denn offenbar ist bei den Bodycams nicht nur die technische Bedienung oder die rechtliche Abwägung zu trainieren, sondern vor allem die Kommunikation rund um den Einsatz. Sonst verfehlen wir das Ziel und geben der Polizei nicht mehr Sicherheit im Alltag, sondern eine weitere Belastung. Diesen Punkt müssen wir im Blick behalten, weil er zentral ist. (Beifall SPD) Ich habe es schon gesagt: Es geht um den Schutz der Beamtinnen und Beamten, auch den Schutz Dritter, in jedem Fall aber um Gefahrenabwehr. Das geht teilweise ein wenig unter, weil die Diskussion mit dem Thema häusliche Gewalt eng verwoben ist. Natürlich ist es so, dass ein nicht unerheblicher Teil der Einsätze in privaten Wohnungen mit häuslicher Gewalt zusammenhängt. Allerdings werden (Niclas Dürbrook) die Straftaten gegenüber einem Opfer vor Ort in diesem Fall fast immer vor dem Eintreffen der Polizei stattgefunden haben. Die Kameras könnten also bestenfalls dokumentieren, wenn ein Täter auch nach Eintreffen der Polizei zum Beispiel aggressiv auftritt. Sie werden aber ziemlich sicher auch Opfer häuslicher Gewalt in Situationen aufnehmen, in denen niemand von uns gerne gefilmt werden würde. Das KIK-Netzwerk formuliert das in seiner Stellungnahme in der Anhörung so: „Die polizeilichen Einsätze bei Häuslicher Gewalt sind mit starken Emotionen in der Privatsphäre des eigenen Zuhauses verbunden und führen sehr häufig bei den von Gewalt betroffenen Frauen und auch den Kindern zu Scham und Schuldgefühlen. … die betroffenen Frauen dürfen nicht das Gefühl bekommen, bloßgestellt oder in ihrer Selbstwirksamkeit eingeschränkt zu werden.“ Das ist vielleicht das eindrücklichste Beispiel dafür, dass der Einsatz von Bodycams in Wohnungen einen hochsensiblen Bereich berührt und entsprechend ernsthaft diskutiert werden muss. Wir stimmen dem Gesetzentwurf heute selbstverständlich zu, denn wir haben großes Vertrauen in unsere Landespolizei, dass sie diese nötige Sensibilität hat. Bodycams sind kein Wundermittel. Wir sind aber zuversichtlich, dass sie unter Berücksichtigung all dessen, was unsere Bürgerpolizei ausmacht, ein wichtiger Baustein sein können. Wir finden den Richtervorbehalt für die Nutzung der Aufzeichnungen wichtig und grundsätzlich auch die enge Befristung für die Speicherung der Daten. Ich glaube allerdings, dass die Praxis zeigen müssen wird, ob ein Monat Speicherdauer praxisgeeignet ist oder man da später noch einmal ran muss. Bislang gab es bei der Polizeibeauftragten – die Kollegin Glißmann hat es gerade gesagt – keinerlei Beschwerden über den Bodycam-Einsatz der Landespolizei. Ich bin optimistisch: So wird es auch in Zukunft bleiben. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Bevor ich gleich dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz von der FDP-Fraktion das Wort erteile, begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam die Senioren-Union aus Halstenbek, die heute beim Abgeordneten Martin Balasus und bei uns im Hohen Haus zu Gast ist! (Beifall)

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Jetzt soll ich einen guten Eindruck machen, sagt der Ministerpräsident zu mir. Ich gebe mir immer Mühe. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist drei Jahre her, dass das Polizeirecht in diesem Land umfänglich geändert worden ist. Damals wurde der Bodycam-Einsatz geregelt. Mit gutem Grund hat man damals, vor drei Jahren, gesagt: Wir wollen den Einsatz der Bodycam in Wohnungen nicht. – Das haben Grüne und FDP in einer Jamaikakoalition damals mit durchgesetzt, weil die Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13 Grundgesetz nun einmal ein besonders hohes Gut ist. Seitdem ist etwas passiert. Das will ich überhaupt nicht leugnen. Insbesondere die Veränderung, dass wir es mit einem Deliktstypus zu tun haben, der gerade im Bereich der häuslichen Gewalt viel Übergriffe produziert hat, die in diesen Wohnungen stattfinden, muss und musste zu neuem Nachdenken führen. Deshalb haben auch wir neu darüber nachgedacht und haben gesagt: Auch wir sind nicht mehr grundsätzlich gegen den Einsatz von Bodycams in Wohnungen, aber dann bitte so, dass wir uns auch wirklich an die wahnsinnig engen Vorgaben des Grundgesetzes, unserer Verfassung, halten. – Diese wahnsinnig engen Vorgaben sind nun einmal so, dass nicht alles, was wünschenswert ist, in einem Gesetz dann auch geregelt werden kann. Der Artikel 13 hat einen Schrankenkanon – das ist jetzt etwas für juristische Feinschmecker –, der wirklich kompliziert ist, sehr kompliziert. Die Entstehungsgeschichte nach der Reform dieses Artikel 13 ist besonders interessant. Artikel 13 Absatz 5, der den Einsatz von technischen Mitteln in der Wohnung regelt, ist 1998 ganz bewusst hineingekommen, und es ist mitnichten Gegenstand gewesen, dass dieses irgendwie geheim eingesetzte Mittel sein müssen. Danach ist die Schranke des Artikel 13 Absatz 5 aber nur zum Schutz des Einsatzes derjenigen greifbar, die wirklich bedroht sind, und eben nicht gegenüber Dritten, die vielleicht auch einer Bedrohung ausgesetzt sind. In der Anhörung das ist sehr deutlich von den Gutachtern herausgearbeitet worden, die gesagt haben: Leute, wenn ihr das regeln wollt, dann regelt das doch so, dass es verfassungsrechtlich auf jeden Fall sauber ist, indem ihr die Schranken des Artikels 13 Absatz 5 Grundgesetz nehmt und die Schutzmöglichkeit oder die Angriffe gegen Dritte explizit nicht aufnehmt. (Dr. Bernd Buchholz) Es mag so sein, dass man sich das wünscht, aber es ist eben so, dass eine Lex specialis zu Artikel 13 Absatz 5 dann eben nicht Artikel 13 Absatz 7 auslöst. Man kann das mit Sicherheit im Ergebnis ganz klar verfassungskonform regeln, so wie es zum Beispiel das Land Bremen in seiner Regelung gerade gemacht hat. Da finden sich im Gesetz die Übergriffe des Themas an der Stelle nicht. Es mag überraschen, dass das gerade Bremen ist, aber insgesamt tut man hier in diesem Landtag so, als hätten alle Bundesländer nun einen Bodycam-Einsatz in Wohnungen geregelt. Das ist mitnichten der Fall: Es sind nur sechs andere Bundesländer, in denen das überhaupt zulässig ist. Davon ist es in einem eben auch anders geregelt. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir stimmen aber auch nicht dagegen. Wir werden uns enthalten, weil wir dokumentieren wollen, dass der Bodycam-Einsatz in Wohnungen durchaus ein Thema ist, das wir befürworten, aber eben nicht in dieser Regelungsbreite. Die Regelung hat auch noch weitere Schwächen, Frau Ministerin; sie ist durch die parlamentarischen Beratungen aus meiner Sicht nicht besser geworden. Der Änderungsantrag will jetzt den Kernbereich der – wie heißt es so schön – privater Lebensgestaltung besonders dadurch schützen, dass er sagt, die Aufnahme dürfe gar nicht erst stattfinden. Bisher war der Gesetzentwurf so gestaltet, dass der Richter anschließend bei Prüfung des Materials sagt: Nein, Freunde, es sind entweder nicht die Voraussetzungen erfüllt, oder es ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen, deshalb darf die Aufnahme nicht verwertet werden. Jetzt muten wir dem Beamten oder der Beamtin zu, beim Betreten der Wohnung nicht nur die Eingriffsvoraussetzungen zu prüfen, die sowieso schon schwierig sind, sondern im Anschluss auch noch die Frage zu erörtern: Greife ich jetzt in den Kernbereich privater Lebensgestaltung ein? Meine Damen und Herren, Eutin wird mit der Frage zu tun haben, wie wir das einem normalen Vollzugsbeamten und einer normalen Vollzugsbeamtin beibringen sollen. Das ist eine Regelung, die aus meiner Sicht an der Praxis weit vorbeigeht. Deshalb werden wir sehen, wie die Polizei mit dieser Regelung umgeht. Ich hätte es mir an der Stelle einfacher gedacht. Ich hätte gehofft, dass man auch auf unseren Änderungsantrag hin eine Regelung findet, die ganz mineralwasserklar unserer Verfassung entspricht. Das ist aus unserer Sicht jetzt nicht der Fall; deshalb werden wir uns enthalten. Gegen den Einsatz als solchen haben wir nichts einzuwenden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Ich erteile nun dem Abgeordneten Lars Harms von der SSW-Fraktion das Wort.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Buchholz hat es gerade eben schon gesagt: Derzeit ist es so, dass der Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte in Wohnungen in sechs anderen Bundesländern erlaubt ist, nämlich in Baden-Württemberg, in Bayern, in Bremen, in Mecklenburg-Vorpommern, in NordrheinWestfalen und im Saarland. Ich bin besonders im Vergleich zu den Debatten in den anderen Bundesländern froh darüber, wie wir die Diskussion in Schleswig-Holstein geführt haben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Allerdings!) In einigen der anderen Bundesländer wurde die Debatte in Misstrauen geführt und ganz klar als Form einer Kontrolle über die Polizei gesehen. Das ist bei uns nicht passiert. Bei uns stehen Deeskalation, Schutz aller Beteiligter und mögliche Beweissicherungen im Vordergrund. Es geht um Verbesserungen für alle, und unsere Landespolizei ist mit an Bord. Das ist, wie ich finde, wirklich bemerkenswert. (Beifall Christian Dirschauer [SSW], Birte Glißmann [CDU], Lukas Kilian [CDU] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir hatten, wie Sie alle wissen, eine Testphase für die Bodycams bei der Landpolizei. Insgesamt waren die Rückmeldungen positiv. Die Änderungen, die aufgrund der Erfahrungen in der Testphase im Gesetzentwurf noch gemacht worden sind, mögen vielleicht auf den ersten Blick nicht besonders spektakulär sein, wichtig waren sie trotzdem. Es ging darum, möglichst gut abzuwägen, wie weit der Einsatz von Kameras durch die Polizei im privaten Wohnraum gehen darf, schließlich sind auch Grundrechte davon betroffen. In Wohnungen wird fortan gelten – so steht es im Gesetzentwurf –, dass die Bodycams nur eingeschaltet werden, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass dies zum Schutz (Lars Harms) von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten oder Dritten vor einer gegenwärtigen erhebliche Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung erforderlich ist. Wir haben uns im Ausschuss sehr ernsthaft Gedanken über diesen Schritt gemacht, nicht zuletzt, weil wir es hier tatsächlich mit einer Grundrechtsfrage zu tun haben. Da scheint es unterschiedliche Auffassungen zu geben, nicht über die Frage, ob wir es haben wollen, sondern ob die Umsetzung, so wie sie vorgeschlagen ist, in Ordnung ist. Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet erst einmal ganz klar: „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Es gibt aus guten Gründen einen sehr eng gesteckten Rahmen dafür, was hier vonseiten des Staates überhaupt möglich ist. Daher halten wir als SSW es für richtig, dass für den Einsatz von Bodycams im schützenswerten Bereich der Wohnung strengere Tatbestandsvoraussetzungen gelten werden als für den Einsatz im öffentlichen Raum. Wir haben im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss wieder sehr deutlich geschildert bekommen, wie hoch das Eskalationspotenzial in Fällen häuslicher Gewalt ist, im Übrigen auch, wenn die Polizei vor Ort ist. Das hört ja nicht auf, wenn da ein Polizist steht, sondern die Eskalation geht oft weiter. Gleichzeitig haben wir von den Polizeigewerkschaften gehört, dass Bodycams auch im Sinne der Gefahrenabwehr eingesetzt werden können. Erfahrungsgemäß sei es so, so die Gewerkschaften, dass Menschen, wenn sie gefilmt werden oder dieses angekündigt wird, ihr Verhalten doch noch einmal überdenken. Das allein ist es schon wert, diese Geräte einzusetzen, weil man dann eben schlimmere Mittel nicht anwenden muss. Daher sehen wir es als einen guten Weg an, im Gesetz festzuhalten, dass der Einsatz der Bodycams dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Polizei gleichermaßen dient. Außerdem werden die aufgenommenen Daten nun automatisiert erst nach zwei Minuten statt nach einer Minute gelöscht. Das erlaubt eine etwas längere Reaktionszeit, und das bedeutet, dass man besser dokumentieren kann, was überhaupt zum Auslösen der Kamera geführt hat, was die eigentliche Eskalation war. Diese Änderungen finden wir als SSW sinnvoll. Wir wollen im Übrigen gar nicht unbedingt ausschließen, dass diese Regelungen zu gegebener Zeit noch einmal überprüft und angepasst werden können: Wie hoch ist die Einsatzschwelle der Bodycams wirklich? Können Polizisten es überhaupt administrieren, können sie das umsetzen? Die zweite Frage wäre: Reicht die Zweiminutenregelung aus, oder brauchen wir einen längeren Vorlauf? Oder sollte etwa die einmonatige Frist zur Löschung der Daten doch noch ausgedehnt werden? Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Thema, weil Menschen, die von Gewalt betroffen sind, möglicherweise länger als einen Monat brauchen, um zu entscheiden: „Ja, ich möchte Klage erheben, ich möchte doch den Rechtsweg beschreiten!“, und dann eben auf dieses Beweismittel angewiesen sind. Es ist ja sicher verschlossen, wenn man es so sagen möchte. Vor dem Hintergrund müssen wir vielleicht eine Revision des Gesetztes in ferner oder mittlerer Zukunft ernsthaft in Erwägung ziehen. Das sind alles Fragen, die wohl auch über die zurückliegende Testphase hinaus noch weiter beobachtet werden sollten, aber zum jetzigen Zeitpunkt, finden wir, ist dieser Gesetzentwurf wirklich ein guter Gesetzentwurf. Er spiegelt das wider, was wir im Innenausschuss beraten und worüber wir politisch Einigkeit haben, auch wenn wir rechtlich unterschiedlicher Auffassungen sind. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf mit Freuden zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt CDU, Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ehemann ist gestorben, die einzige Tochter lebt weit weg, die vertraute Nachbarin ist zum Sohn gezogen, der Einzige, der regelmäßig zu Frau Meyer spricht, ist der Nachrichtensprecher im Fernsehen. Die nicht versorgte Inkontinenz bindet sie ans Haus, obwohl sie so gerne zu den Gottesdiensten und den Seniorentreffen der Gemeinde gehen würde. – So oder so ähnlich geht es sehr vielen Menschen. Einsamkeit hat viele Ursachen und Fa- (Birte Pauls) cetten und beschränkt sich nicht aufs Alter; auch junge Menschen erleben Einsamkeit. Armut, Krankheit, Unwissenheit, veränderte Lebenssituation und fehlende Ansprache sind wohl die häufigsten Ursachen für Einsamkeit im Alter. Einsamkeit hat gravierende Konsequenzen für die physische und mentale Gesundheit. Auch hier gilt: Prävention ist besser als Heilung. Wir haben bezüglich der Lösungen kein Wissensdefizit, sondern ein Handlungsdefizit. Andere Länder machen es uns mit verschiedenen Modellen längst vor: Niedersachsen, Hamburg, Bayern, RheinlandPfalz, Bremen; die AWO schlägt ein soziales Quartiersmanagement vor, in Dänemark gibt es jahrzehntelange Erfahrungen mit aufsuchender Sozialarbeit, und in England gibt es sogar ein Ministerium, das sich um das Thema Einsamkeit als Querschnittsaufgabe kümmert. Wir haben mit unserer Idee der Vor-Ort-für-dich-Kraft ebenfalls eine Lösung präsentiert und dafür sehr viel Zuspruch erhalten. (Beifall SPD) Auch die Bundesregierung hat in einem breit angelegten Beteiligungsprozess eine Strategie gegen Einsamkeit erarbeitet, die konkrete Maßnahmen und Wege vorschlägt und sogar finanziell fördert. Es gibt wissenschaftlich begleitete Maßnahmen in verschiedenen Formen, um der Einsamkeit zu begegnen, Vernetzung in der nachbarschaftlichen Hilfe zu organisieren und zu initiieren. Dadurch können frühzeitig Unterstützungsbedarfe erkannt, medizinische, pflegerische und soziale Leistungen vermittelt und Einsamkeit durch Ansprache und Anregung von Teilhabeangeboten entgegengewirkt werden. „Essen auf Rädern“ ist eine wirklich gute Sache, aber sehr viel besser wäre „Auf Rädern zum Essen“, begleitete Gemeinschaft zu organisieren, zu schauen, ob es Veränderungen gibt. Kommt Herr Schmidt wieder mit verschiedenen Schuhen? Hat Frau Hansen wieder vergessen, dass sie abgeholt wird? Frau Petersen wird immer dünner, wer regelt eigentlich ihren Einkauf? Sich um unsere älteren Menschen zu kümmern, ist eine Frage des Respekts. Wir sehen euch, und ihr seid uns wichtig. (Beifall SPD, FDP und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Braucht es wirklich eine weitere Studie, wie sie die Sozialministerin angekündigt hat? – Nun ist die Ministerin leider nicht da. Der fehlende Gestaltungswille der Sozialministerin lähmt die Sozialpolitik im Land. Arbeitskreise, Runde Tische, Pakte, Prüfaufträge und Studien zögern das dringende Handeln in der Sozialpolitik hinaus. Sozialpolitik zu machen bedeutet nicht, bunte Bilder auf Social Media zu posten. Sozialpolitik ist die Grundlage für das gute und faire Miteinander in unserer Gesellschaft. Es ist das Schwarzbrot, und kein verzichtbares Sahnehäubchen. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass Hilfe da ist, wenn sie benötigt wird. Jedenfalls ist das unser Anspruch für gute Sozialpolitik. Die Demonstration, die jetzt gerade draußen vor der Tür läuft, zeigt eindeutig, dass unsere partnerschaftlichen Akteure in der sozialen Arbeit das Vertrauen in die Ministerin verloren haben. Kommen Sie endlich ins Handeln, Frau Ministerin! – Ich sage es ihr gerne später noch einmal persönlich. Ich habe die Osterwoche in Rheinland-Pfalz verbracht. Nicht aus Urlaubsgründen, wie es in der Zeitung stand, sondern ich habe mir das Landesprogramm „Gemeindeschwester plus“ angeschaut und Gespräche mit der Fraktion, mit dem Ministerium und mit der Kreisverwaltung geführt. Ich habe eine „Gemeindeschwester plus“ einen Tag lang begleiten dürfen. Durch solche vernetzten Angebote kann nicht nur Pflegebedürftigkeit hinausgezögert werden, sondern es wird auch etwas konkret gegen die Einsamkeit getan. Das sind die Erfahrungswerte aus den letzten Jahren. Das ist genau das, was wir uns vorgestellt haben. Wenn wir das Landesprogramm aus RheinlandPfalz so oder so ähnlich organisieren würden, käme eine Summe von 2,3 Millionen Euro zusammen. 2,3 Millionen Euro würde uns das kosten, Frau Finanzministerin. Das müssten uns unsere älteren Menschen in diesem Land wert sein. (Beifall SPD) Übrigens: Frau Meyer, von der ich anfänglich erzählt habe, wurde von einer „Gemeindeschwester plus“ in Rheinland-Pfalz besucht. Diese informierte sie darüber, dass es eine Kassenleistung sei, Inkontinenzmaterial zu bekommen. Dass die Kassen das übernehmen, das wusste Frau Meyer schlichtweg nicht. Nachdem alles organisiert war, nahm Frau Meyer wieder regelmäßig an den Veranstaltungen der Gemeinde teil. Sie kam raus aus der Einsamkeit. Genau so kann es gehen. (Birte Pauls) Der größte Wunsch der Menschen ist es, selbstbestimmt und selbständig zu Hause leben zu können, ohne einsam zu sein. Sie darin zu unterstützen, muss unsere gesamtgesellschaftliche aber auch politische Aufgabe sein. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Das Wort hat nun der Abgeordnete Werner Kalinka von der CDU-Fraktion.

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Werner Kalinka CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Pauls, abgesehen davon, dass Sie nicht viel Neues erzählt haben, finde ich es nicht ganz fair, jetzt eine solche Attacke hier zu reiten, weil Sie genau wissen, dass die Ministerin wahrscheinlich draußen auf der Demo sein muss. (Birte Pauls [SPD]: Wir sitzen ja auch hier!) Ganz fair finde ich das nicht. (Unruhe) Der Punkt ist ja vorgelegt worden. Seien Sie ganz sicher, dass sie das, was Sie gesagt haben, zur Kenntnis nehmen wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsamkeit lässt sich nicht mit einer Maßnahme beseitigen. Einsamkeit kann komplex sein.

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter Werner Kalinka, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin, ich möchte etwas zur Geschäftsordnung sagen. Ich habe unsere bisherigen Verabredungen so verstanden, dass auch die Regierungsmitglieder während einer Debatte, in der sie zuständig sind, nicht draußen zu anderen Menschen sprechen. Ich schlage vor, dass wir die Debatte an dieser Stelle unterbrechen. Es kann nicht sein, dass die Ministerin draußen redet, aber dieser Debatte hier nicht folgt. Ich habe dafür ehrlich gesagt kein Verständnis, denn man kann auch nach der Debatte zu den Demonstranten sprechen. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf Dr. Kai

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Dr. Kai Dolgner SPD

Es war euer Wunsch, dass wir das so machen!)

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Jette Waldinger-Thiering

War das ein Antrag zur Geschäftsordnung, Herr Fraktionsvorsitzender Vogt? – Dann liegt es in meinem Ermessen, die Debatte zu unterbrechen, sodass alle Sprecherinnen und Sprecher an der Demo teilnehmen können. Dieser Tagesordnungspunkt müsste sich dann heute Nachmittag einreihen. Bevor ich Sie aber alle in die Mittagspause entlassen möchte, wiese ich Sie auf eines hin: Um 14:45 Uhr treffen wir uns alle draußen auf dem Rasen vor dem Landeshaus, um gemeinsam als Aufruf zur Europawahl vom 6. bis zum 9. Juni 2024 ein Bild zu machen. Ich hoffe, dass Sie wirklich alle kommen und uns das Wetter beisteht. Nutzen Sie die Zeit insofern sinnvoll. Wir sehen uns später. (Unterbrechung: 12:45 bis 15:02 Uhr)

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Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns mit der Sitzung fortfahren. Ich eröffne die Sitzung. Das Foto ist gelungen, daher haben wir auch einen vollen Saal. Wunderbar, vielen Dank dafür. Bevor wir in die Beratung gehen, lassen Sie uns auf der Tribüne einige Besucherinnen und Besucher begrüßen: einmal Vertreterinnen und Vertreter des Landeselternbeirates und von der LAG Herrn Saitner, Herrn Deicke und Herrn Selck und dann noch viele junge Mitglieder, von denen ich nicht weiß, wo sie zugehören, aber wir begrüßen Sie herzlich hier im Landeshaus. (Beifall) Ah, jetzt weiß ich, wo sie zugehören: zum Berufsbildungszentrum Dithmarschen aus Heide. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe dann die Tagesordnungspunkte 1 A, 24 und 29 auf: Gemeinsame Beratung a) Regierungserklärung zu den Ergebnissen und Auswirkungen des Abschlussberichts der Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes (Präsidentin Kristina Herbst) Drucksache 20/2160 b) Mündlicher Bericht über die Ergebnisse und Auswirkungen des Abschlussberichts der Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) Antrag der Fraktion der SSW Drucksache 20/2091 c) Keine Erhöhung der Kita-Beiträge Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW Drucksache 20/2109 (neu) Rechtssicherheit schaffen und Finanzierung der frühkindlichen Bildung gemeinsam mit allen Beteiligten zukunftssicher aufstellen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2170 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Dann verfahren wir so. Ich erteile das Wort der Landesregierung zu a) und b) der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte damit beginnen, dass es richtig war, dass die Vorgängerregierung, namentlich Heiner Garg und Matthias Badenhop, die Kitareform auf den Weg gebracht haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Die Kitas in Schleswig-Holstein sollten vom Kopf auf die Füße gestellt werden, denn wir hatten keine vergleichbaren Verhältnisse in der Kitalandschaft. Unser Anspruch als Land muss sein, dass jedes Kind die gleichen Chancen hat, frühkindliche Bildung zu erhalten, dass alle Eltern hier im Land ihr Kind in einer Kita oder eben bei der Kindertagespflege betreuen lassen können und dass das für alle Familien gleichermaßen bezahlbar ist, egal ob sie in Reinbek, Ahrensburg oder Flensburg leben. Das war der Anspruch, und das ist in großen Teilen gelungen. Das hat die Evaluation des Gesetzes gezeigt, die wir vor drei Monaten hier im Parlament diskutiert haben. Bei diesem Reformprojekt gab es aber auch viele Unbekannte, denn das System basierte auf Annahmen. Man hatte keine Zahlen, Daten und Fakten. Eine der größten Unbekannten war: Wie teuer wird das neue Kitagesetz tatsächlich sein? Die letzten drei Jahre wurde wissenschaftlich erhoben, ob die Annahmen stimmten und das Geld, das Land, Kommunen und Eltern in das System geben, ausreicht. Wir sprechen von 1,8 Milliarden Euro, die in Schleswig-Holstein für Kita ausgegeben werden. Die Ergebnisse haben gezeigt: Die Kitas in Schleswig-Holstein wurden vom Kopf auf die Füße gestellt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Aber: Die Füße, auf denen sie stehen, sind noch nicht stark genug, damit es auch langfristig so bleibt. Die Aufgabe dieser Landesregierung, die Aufgabe meines Staatssekretärs und von mir, zusammen mit den Fraktionen und den Beteiligten des Kitasystems ist es nun, dieses Kitasystem an die Realität anzupassen. Die Geburtsfehler der Reform sind zu korrigieren und dabei ist zu berücksichtigen, vor welchen großen gesellschaftlichen Herausforderungen wir stehen. Das ist auf der einen Seite der massive Fachkräftemangel und auf der anderen Seite eine schwierige Haushaltslage von Bund, Ländern und Kommunen. Aber dieser Herausforderung stellen wir uns. Diese Landesregierung hat sich trotz dieser Rahmenbedingungen dafür entschieden, dass wir bei Kita nicht sparen. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Ganz im Gegenteil, wir haben in Schleswig-Holstein noch nie so viel Geld für Kita ausgegeben. Das ist eine verdammt gute Nachricht für Eltern, Kinder, die Kommunen und die Fachkräfte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Bevor ich Ihnen die Eckpunkte darstelle, möchte ich Folgendes sagen: Dieser Prozess ist intensiv und besteht aus sehr vielen Bausteinen: erstens die Einführung des Gesetzes vor drei Jahren, zweitens die wissenschaftliche Evaluation in den vergange- (Ministerin Aminata Touré) nen drei Jahren – die Ergebnisse habe ich vor drei Monaten vorgestellt –, und drittens die Anpassungen des Gesetzes parallel zur Evaluation. Denn wir haben ja die regelmäßigen Hilferufe aus der Kitalandschaft gehört und nachgesteuert. Allein in dieser Legislatur haben wir das Gesetz fünfmal angepasst. Parallel dazu haben wir die Fachkräfte-Stärken-Strategie gemeinsam mit dem Bildungsministerium und 13 Millionen Euro zusätzlich auf den Weg gebracht. Viertens habe ich vor wenigen Wochen die frühzeitige Übergangsregelung zum Finanzierungsgesetz öffentlich zugesagt. Heute präsentiere ich die Eckpunkte der Landesregierung für die Gesetzesanpassung, und als Nächstes kommen die Erstellung der Formulierungshilfen für das Parlament bis zur Sommerpause, die erste Lesung im September, die zweite Lesung im November 2024 und zeitgleich ein wirklich maximal intensiver Beteiligungsprozess, und zwar über die Jahre hinweg. Der letzte Schritt ist dann das Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2025. Das alles ist ein intensiver Prozess, und auch wenn dieser noch nicht abgeschlossen ist, ist er jetzt schon maximal arbeitsreich. Deshalb bedanke ich mich an dieser Stelle vor allem bei meinen Mitarbeiter_innen im Ministerium für diese großartige Arbeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben den Praxischeck gemacht und holen die Kitareform jetzt ins echte Leben. Es ist an vielen Stellen zu theoretisch und praxisfern. Ich möchte ein Kitasystem, das mehr auf Vertrauen und weniger auf Kontrolle setzt. Ich bin derzeitig auf Kitatour in allen Kreisen. Überall ist es so, dass Fachkräfte, Eltern und kommunale Vertreter_innen zusammenkommen und wir über die jeweiligen Probleme der einzelnen Gruppen in Anwesenheit der anderen diskutieren. Das macht deutlich, wie herausfordernd es ist, alle Interessen unter einen Hut zu bekommen. Es wird deutlich, dass der Wunsch nach mehr Verlässlichkeit in der Betreuung, mehr Flexibilität und weniger Bürokratie, gesicherter und mehr Qualität und einer fairen Aufteilung der Finanzierung flächendeckend besteht. Genau das sind auch die Ziele dieser Landesregierung, basierend auf den wissenschaftlichen Erhebungen, die wir zum Ziel dieser Reform gemacht hat. Ich stelle Ihnen nun das Zehn-Punkte-Paket vor, das wir als Landesregierung vorschlagen. Erstens. Wir schließen die Finanzierungslücke von 120 Millionen Euro. Wir haben intensive Gespräche mit der LAG der Wohlfahrtsverbände geführt. Wir haben intensive Gespräche mit den Elternvertretungen und den Landeselternvertretungen geführt, und wir haben auch intensive Gespräche mit den Kommunen geführt. Die Finanzierungslücke von rund 120 Millionen Euro entsteht unter anderem daraus, dass es einerseits reale Kosten im System gibt, die in der jetzigen Finanzierung nicht berücksichtigt sind und die die Kommunen derzeit allein tragen. Andererseits ist in diesen 120 Millionen Euro eben auch enthalten, dass wir zusätzliche qualitative und flexibilisierende Maßnahmen auf den Weg bringen werden, die das System stabilisieren sollen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Warum schließen wir diese Lücke überhaupt? Die Kommunen haben uns immer gesagt: Wenn die Landesregierung die Lücke von circa 120 Millionen Euro, die fehlen, durch ein Konzept schließt, wird es weiterhin minimale Defizitvereinbarungen vor Ort geben, denn es kann nach wie vor in diesem System entstehen, dass Restkosten im System sind. Das haben die Kommunen immer zur Bedingung gemacht. Ebenso haben sie zur Bedingung gemacht, dass das Übergangssystem das Zielsystem wird, und diese beiden Bedingungen haben wir erfüllt. Deswegen erwarten wir auch, dass die Kommunen sich an die Zusage halten, dass die Defizitfinanzierung vor Ort stattfindet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie schließen wir jetzt nun genau diese Lücke? Wir schlagen vor, dass Land und Kommunen zusätzliche Mittel von jeweils 20 Millionen Euro jährlich in das System reingeben. Zusätzlich werden wir das System insgesamt kostendämpfender machen. Wir werden aber auch Verbesserungen bei Verlässlichkeit und Qualität auf den Weg bringen. Zweitens. Es wird, und das war ein Punkt, den wir intensiv gerade auch mit der Landeselternvertretung diskutiert haben, keine Erhöhung der Elternbeiträge geben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Wir haben uns als Koalition politisch dagegen entschieden, die Elternbeiträge zu erhöhen, denn wir wollen Familien nicht weiter belasten, die in dieser Zeit schon genug mit Kostensteigerungen zu tun haben. (Ministerin Aminata Touré) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW – Zuruf Birte Pauls [SPD]) Drittens. Wir stärken Fachkräfte durch mehr Personalstunden. Damit das Kitasystem verlässlich wirkt, muss berücksichtigt werden, dass Fachkräfte Zeit für Elterngespräche, für Fortbildung, für Leitungsarbeiten und vieles mehr brauchen. Viertens. Wir entlasten die Kommunen finanziell: durch die Schließung der Finanzierungslücke; dadurch, dass wir weniger gesetzliche Maßnahmen machen werden, die die Kosten bei Land und Kommunen in die Höhe treiben; indem wir dort, wo die Ausgaben zu hoch angesetzt waren, runtergehen und diese an die Realität anpassen; und indem wir als Land finanziell dadurch mehr ins System hineingeben, dass wir reale Kosten wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld, die die Kommunen derzeit allein tragen, vollständig berücksichtigen. Wir sprechen bei dem letzten Punkt von rund 80 Millionen Euro. Fünftens. Wir stärken die Kindertagespflege. Kinderbetreuung wäre ohne Kindertagespflegepersonen nicht denkbar. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil für Eltern, Kommunen und uns als Land. Sie werden insgesamt mehr Geld bekommen – sowohl mit Blick auf die Vergütung als auch in Bezug auf die Sachkosten. Sechstens. Wir stärken die eingruppigen Kitas. In Schleswig-Holstein haben wir 12,4 Prozent der Einrichtungen, also 237 Kitas, die nur eine Gruppe haben. Die Krankheitsausfälle während Corona und Erkältungswellen im letzten Jahr haben deutlich gemacht, vor welchen Herausforderungen gerade Kleinsteinrichtungen in unserem Land stehen. Sie sind von Personalausfällen besonders stark betroffen. Gerade für sie ist es wichtig, dass ihr Personal flexibel eingesetzt werden kann, aber auch, dass sie ausreichend Möglichkeiten für Vertretungspersonal haben. Siebtens. Wir schaffen den starren Betreuungsschlüssel ab und ersetzen ihn mit einem neuen und flexibleren Anstellungsschlüssel. Diese Maßnahme wird zu einer höheren Verlässlichkeit in der Betreuung führen, denn: Was sieht das aktuelle Gesetz aus? Zwei Fachkräfte pro Gruppe müssen anwesend sein, unabhängig davon, wie viele Kinder wirklich da sind. Wir bezahlen als Land ebenso wie die Wohnortgemeinden die zwei Fachkräfte pro Gruppe unabhängig davon, ob diese Kräfte in der Realität eingestellt sind. Was bedeutet das in der Praxis? Wenn um 15 Uhr nur noch wenige Kinder da sind, dann muss die Gruppe schließen, wenn der gesetzliche Standard nicht gehalten werden kann, auch wenn die Einrichtung eigentlich der Überzeugung wäre, dass eine angemessene Betreuung in der Gruppe noch möglich wäre. Was wird sich jetzt ändern? – Wir werden einen Anstellungsschlüssel einführen. Dieser Anstellungsschlüssel wird nicht mehr scharf auf die Gruppen ausgerichtet sein, sondern für die gesamte Einrichtung gelten. Das vorhandene Fachpersonal kann je nach aktueller Situation gruppenübergreifend flexibel eingesetzt werden. Es ist also mehr und auch weniger möglich, je nachdem, wie der Bedarf ist. Dieser Anstellungsschlüssel wird weiterhin im Durchschnitt bei 2,0 liegen und darf nicht weniger als 1,5 betragen. Wir haben aktuell eine Situation, in der man Ausnahmeverfahren und ‑genehmigungen braucht, um dann in der Situation, in der man das nicht realisieren kann, so zu handeln, wie das Gesetz es vorsieht. Ich möchte deutlich machen: Auch jetzt ist es schon möglich, unterhalb von 2,0 zu agieren, aber eben in einem aufwändigen und bürokratischen Verfahren. Das Wichtigste bei dieser Maßnahme ist: Die Kitas und die Fachkräfte entscheiden vor Ort, und wir vertrauen ihnen. Kitas können ihr Personal eigenverantwortlich und flexibel einsetzen, und es wird zu mehr Verlässlichkeit in der Betreuung kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich möchte es auch transparent machen: Damit werden wir auch Teile dieser Finanzierungslücke schließen, weil wir passgenauere Pauschalen in das System reingeben werden – übrigens nicht nur wir als Land, sondern auch die Wohngemeinden. Achtens. Wir bauen Bürokratie bei den Sachkosten ab. Gesetzliche Standards bei den Sachkosten werden runtergefahren, und auch das wird zu einer Einsparung führen. Wir passen die Anforderungen bei den Sachkosten, die von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind, an. Ab sofort vertrauen wir darauf, dass die Verantwortlichen vor Ort, die die Situation in den jeweiligen Kitas genau kennen, selbst entscheiden können – von Bürokratiekosten, von Bürokosten bis hin zu Raummieten. Wir vertrauen darauf, dass sie Entscheidungen verantwortungsvoll und im Sinne der Kinder treffen. Neuntens. Wir bauen insgesamt Bürokratie bei Fachkräften und Kommunen ab – gerade durch den Anstellungsschlüssel und den Wegfall des Betreuungsschlüssels: kein aufwändiges Ausnahmebewilligungsverfahren für die Kitas und Kommunen. Und wir werden die Kita-Datenbank ausbauen, da- (Ministerin Aminata Touré) mit der Alltag für Kitas und Kommunen vereinfacht wird. Zehntens und abschließend: Das Übergangssystem bleibt bestehen. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Der bisherige Finanzierungsmechanismus bleibt im Grundsatz erhalten – so, wie die Kommunen sich das gewünscht haben und es zur Bedingung gemacht haben, um die Defizitfinanzierung auch fortan zu tragen. Sehr geehrte Damen und Herren, was zählt, ist in den Kitas: die Kinder und ihre Eltern, die Fachkräfte und die Kitaleitungen. Dieser Zehn-Punkte-Plan ist ein wesentlicher Schritt hin zu einem verlässlichen, fairen und zukunftsfähigen Kitasystem für Kinder, Eltern, Fachkräfte, Kitaträger, Kommunen und Land. Natürlich war die Finanzierung einer der Knackpunkte in dieser Reform. Wir haben als Koalition und mit allen Beteiligten intensiv darum gerungen, wie wir unser Kitasystem trotz schwieriger Haushaltslage stabilisieren und weiterentwickeln können, und das ist das Ergebnis. Ich bedanke mich bei allen Kolleg_innen im Kabinett und auch in der Koalition für diese wirklich konstruktive und gute Zusammenarbeit. Es spricht für dieses Bündnis, dass wir uns bei Zukunftsfragen einig sind und dass bei Kindern eben nicht gespart werden darf. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das neue Kitasystem fußt weiter auf drei Säulen, und es entlastet endlich noch stärker die Kommunen, die in der Vergangenheit die Lücke in diesem System allein schließen mussten. Das vorgelegte Kitasystem trägt dem Wunsch aller Eltern Rechnung, dass Kitas verlässlicher werden, dass sie seltener geschlossen werden und dass Beiträge nicht erhöht werden. Wir stärken Fachkräfte, und es wird mehr Verantwortung an die Fachkräfte und die Kitas abgegeben, die übrigens vor Ort eine großartige Arbeit leisten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt FDP) Das Credo lautet: weniger Kontrolle, mehr Vertrauen. Und jetzt geht es in die intensive Phase des Gesetzgebungsprozesses. Ich möchte mich an dieser Stelle – auch wenn wir erst bei der Halbzeit sind – bei allen Beteiligten für diesen intensiven Prozess bedanken, der heute einen massiven Schritt vorangekommen ist. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um fünf Minuten 31 Sekunden ausgeweitet – was jetzt allen Fraktionen zur Verfügung steht. (Heiterkeit – Zuruf: Oha!) Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die SSW-Fraktion der Abgeordnete Christian Dirschauer.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines voranstellen: Opposition wirkt! (Beifall SSW, SPD und FDP) Aber nicht das allein – auch Elternschaft wirkt. (Vereinzelter Beifall ganzes Haus) Ich glaube, der gemeinsame Einsatz von Elternschaft und Opposition hat diese Regierung, hat die regierungstragenden Fraktionen zu einem Umdenken bewegt: (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Es wird keine Erhöhung der Kitabeiträge in Schleswig-Holstein geben. (Beifall SSW, SPD und FDP – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Elternschaft und Opposition wirken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Frau Ministerin, danke für den tagesaktuellen Stand, den Sie uns heute mit dem Zehn-PunktePlan geliefert haben. Lassen Sie uns aber noch einmal zurückgehen – auch um den SSW im Kontext der Reform einmal einzuordnen –: Wenn wir auf die letzte Legislaturperiode zurückblicken, dann war – das kann man wohl nüchtern feststellen – das größte sozialpolitische Projekt der Jamaikakoalition die Kitareform. Das ist erst einmal eine ganz nüchterne Feststellung. Die seinerzeitige Regierung hatte sich auf den Weg gemacht, das Kitasystem in Schleswig-Holstein neu aufzustellen – das hat auch die Ministerin heute noch einmal beschrieben –, gleichzeitig ging es darum, eine große sozialpolitische Baustelle anzugehen, nämlich die Reduzierung der teilweise extrem hohen Kitabeiträge in Schleswig-Holstein. (Christian Dirschauer) Wie nämlich war die Situation? Nicht wenige Eltern haben sich seinerzeit gefragt: Lohnt es eigentlich, arbeiten zu gehen, wenn ich für den Kitaplatz teilweise bis zu 800 Euro pro Monat bezahlen muss? (Lukas Kilian [CDU]: So sah es aus!) Und hinzu kam ja noch das Essensgeld. Das war, meine Damen und Herren, durchaus auch sozialer Sprengstoff. Allein die Frage macht schon deutlich, dass sich an die Kitareform unmittelbar auch weitere Politikfelder angeschlossen haben, unter anderem aus dem Bereich der Gleichstellung und der Fach- und Arbeitskräftegewinnung. Als SSW haben wir seinerzeit die Reform von Anfang an konstruktiv begleitet (Beifall SSW und SPD) und haben sie auch mit unserem Abstimmungsverhalten hier in diesem Haus mitgetragen. Auch in der Rückschau heute halte ich dies für richtig. (Beifall SSW und FDP) Dass bei einer solchen Reform nicht alles reibungslos abläuft, vermag, glaube ich, kaum zu überraschen. Aber genau dafür gibt und gab es ja die sogenannte Evaluation. Was man dabei sicher – das will ich an dieser Stelle auch benennen – als damaligen Erfolg bewerten kann, ist, dass es dem Kollegen Dr. Garg als Sozialminister gelungen war, einen breiten Konsens für diese Reform zu generieren, einen Konsens zwischen Eltern, Trägern, Kommunen und dem Land. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]) Auch wenn nicht jede Forderung – Herr Kollege Petersdotter – der einzelnen Parteien umgesetzt werden konnte, so standen doch vom Grundsatz her alle hinter dem Dreiklang aus Verbesserung der Qualität, Beitragssenkung für die Eltern und Entlastung der Kommunen. (Beifall SSW und FDP – Zurufe) Nach den Beratungen des Abschlussberichts zur Evaluation im Fachgremium war jedoch ganz klar: Selbst mit größtmöglicher Fantasie konnte man einen solchen breiten Konsens nicht herbeireden. Warum ist das so? Wenn man sich die Rückmeldungen aus dem Fachgremium anhört, wird schnell deutlich, dass es schon bei der Definition der Aufgabe des Fachgremiums keinen Konsens mehr gab, weil das Ministerium – so hat es die LAG formuliert – offenbar darauf beharrte, den Evaluationsbericht unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Haushaltslage zu beraten und nicht entsprechend der im Kitagesetz festgelegten Aufgaben. So haben wir es heute eben nicht mit einer gemeinsamen Bewertung der Reform zu tun. Es gibt keine gemeinsamen Vorschläge, die eine konsensuale Weiterentwicklung der Reform gewährleisten, nein, dem Grunde nach kämpft jeder für sich – Träger, Eltern, Kommunen und das Ministerium. Wenn ich eingangs gesagt habe, dass der Konsens in der letzten Legislatur ein Erfolg war, dann muss man jetzt wohl nüchtern feststellen, dass Sie uns hier und heute in diesem Prozess durchaus auch bittere Kost serviert haben. Denn wenn wir uns eines nicht leisten können – das ist uns doch eigentlich allen klar –, dann ist es das Ausspielen der unterschiedlichen Interessen auf dem Rücken der Kinder. Aber genau das haben wir doch dem Grunde nach die letzten Monate erlebt. (Beifall SSW und SPD) Meine Damen und Herren, ich habe hier am Rednerpult – ich entschuldige mich fast für die Wiederholung – mehrfach betont, dass ich nicht nur als Abgeordneter dieses Hauses, sondern auch als Vater von drei Kindern auf dieses Thema blicke. Ein Kind ist noch in der Kita, die beiden anderen sind mittlerweile im Hort. Ich habe mehrfach betont, dass ich auch aus meiner ganz persönlichen Erfahrung heraus sagen muss, dass das Kitasystem so, wie es heute aufgestellt ist, leider viel zu oft noch nicht so funktioniert, wie wir Eltern es uns wünschen und wie wir es vor allem auch objektiv brauchen. Kitaschließungen und kurzfristige Einschränkungen der Betreuungszeiten kennen mittlerweile wohl alle Eltern; da wird es nur noch ganz wenige geben, die dies nicht erlebt haben. Warum ist das so? Auch das haben wir hier mehrfach besprochen: weil nicht genügend Personal da ist, um die – noch – starren rechtlichen Normierungen einzuhalten. Das ist, glaube ich, mittlerweile auch eine Erkenntnis, die wir hier alle gemeinsam haben. Man muss auch sagen: Hier sprechen wir nicht über Einzel- oder Ausnahmefälle, sondern vielerorts von einem Dauerzustand. Es gibt Einrichtungen, die immer und immer wieder ihre Betreuungszeiten einschränken müssen. Und das macht natürlich auch etwas mit den Familien. Man muss ganz klar sagen: Viele Eltern sind zwischenzeitlich mit den immer sehr kurzfristig angekündigten Ausfällen in der Betreuung überfordert. Die wenigsten Väter und Müt- (Christian Dirschauer) ter haben einen Job, in dem sie flexibel und dazu noch spontan ihre Arbeitszeiten ändern oder ganz aussetzen können. Und das sorgt für zusätzlichen Stress in den Familien – die doch nach Corona und im Angesicht der stetig steigenden Verbraucherpreise oftmals schon jetzt am Limit sind. Das kann doch nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn ich mich an dieser Stelle erneut wiederhole: Wenn wir heute, im Jahr 2024, über Kita, über Kindertagespflege in Schleswig-Holstein reden, dann reden wir vor allem über eines: über den Wunsch nach Verlässlichkeit in der Betreuung und nach Bezahlbarkeit. Wir reden darüber, dass Einrichtungen in der Lage sein müssen, ihre Angebote in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, und wir reden darüber, das Versprechen an die Eltern einzulösen, dass sich jeder Kinderbetreuung leisten können soll. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Das ist übrigens längst nicht das einzige Versprechen aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag. Denn dort steht auch – ich zitiere –: „Die Elternbeiträge werden weiter reduziert.“ Die Elternbeiträge werden weiter reduziert – da steht nicht: „sollen“; da steht nicht „könnten vielleicht“, sondern da steht: „werden“ – eine Ist-Formulierung. Dieses Versprechen werden Sie nicht einhalten; das haben Sie klargemacht. Sie schließen weitere Beitragssenkungen für diese Legislatur aus. Das ist zumindest ehrlich und mit offenem Visier formuliert. Es ist für mich dann aber hier und heute doch zu viel „Ausschließeritis“, haben wir doch noch ganze drei Haushalte vor uns, die in dieser Wahlperiode zu beschließen sind. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Darüber hinaus ist das nicht die Haltung des SSW. (Beifall SSW und FDP – Zuruf: Sehr gut!) Es war und bleibt die Haltung des SSW – das wird auch an unserem gemeinsamen Antrag mit SPD und FDP nochmals deutlich –, dass es doch unser gemeinsames Ziel sein muss – und genau das vermisse ich in Ihrem Alternativantrag –, dass in einer Langfristperspektive das gesamte Bildungsspektrum, von der frühkindlichen Bildung ab der Krippe bis zum Hochschulstudium, kostenfrei ermöglicht wird. Das kann ich in Ihrem Antrag nicht wiederfinden; da ist schlicht und ergreifend keine Perspektive. (Zuruf CDU) Der Zugang zu Bildung darf nicht davon abhängen, ob Familien sich dies finanziell leisten können. Alle jungen Menschen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben ein Recht auf Bildung. (Beifall SSW, SPD und FDP) Frau Ministerin, Ihre zehn Punkte klingen als Überschrift und pauschal grundsätzlich gut. Das kann ich so sagen. Aber der Teufel steckt, wie so oft, leider im Detail. Darüber werden wir noch zu reden haben. Unterschreiben würde ich die Aussage „weniger Kontrolle, mehr Vertrauen“. Das würde ich hier und jetzt unterschrieben. Denn ganz im Ernst – jetzt spricht hier vielleicht doch wieder der Vater aus mir –: Jeden Tag gebe ich das wertvollste, was ich habe, in die Hände des Kitapersonals, nämlich meine Kinder. Wenn wir Eltern dem Kitapersonal tagtäglich vertrauen können, dann sollten das auch die Behörden und der Gesetzgeber können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und FDP) Deswegen haben Sie uns an Ihrer Seite, wenn Sie die Bürokratie ernsthaft abbauen wollen – sowohl in Gänze, aber im Besonderen bei den Fachkräften, die dieses System tagtäglich tragen und denen unser aller Dank gebührt, und zwar vor allem dafür, dass sie sich dieser gesellschaftlich so fundamental wichtigen Aufgabe annehmen. Dafür herzlichen Dank! Dann schaue ich doch einmal nach dort oben; eigentlich dürfen wird das ja nicht. (Zuruf: Gucken geht!) – Ach, das darf ich noch? Das ist gut. – Auch einen flexibleren Personaleinsatz vor Ort können wir grundsätzlich unterstützen; da sind wir beim Thema Anstellungsschlüssel. Die Verantwortung und das Vertrauen müssen zurück in die Kitas. Die Einrichtungen wissen selbst am besten, wie sie die Abläufe vor Ort kindgerecht und mit dem entsprechenden Bildungsauftrag gestalten müssen. Aber mehr Flexibilität darf nicht bedeuten, dass die Qualität verringert wird. Denn was ist die absolute Grundvoraussetzung für Qualität? Das ist ausreichend vorhandenes und gut ausgebildetes Personal. Das ist heute aber schon sehr stark belastet, und wir haben schon heute mit einer viel zu geringen Verweildauer der Beschäftigten in den Einrichtungen zu kämpfen. (Christian Dirschauer) Die Zitrone ist schon staubtrocken; da können Sie nichts mehr auspressen, liebe Regierenden. Frau Ministerin, wie in der vergangenen Legislatur – an dieser Stelle will ich versöhnlich sein – wollen wir vom SSW uns konstruktiv-kritisch in das anstehende Gesetzgebungsverfahren einbringen. Ich muss allerdings sagen: Bisher haben Sie uns das nicht leicht gemacht. Das ist uns in der letzten Legislatur leichter gefallen, da mache ich keinen Hehl draus. Wir sind also gespannt auf den ausformulierten Gesetzesentwurf, auf die Formulierungshilfe, die damit kommt, vor allem aber auf die Stellungnahmen von Eltern, Trägern und Kommunen. Denn wir haben ja gerade festgestellt: Das ist zunächst die Haltung des Ministeriums; es ist keine gemeinsame Positionierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle geht es um nicht weniger als unsere Zukunft; denn es geht um unsere Kinder. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und FDP)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat die Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli das Wort.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das war also die Regierungserklärung, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Lukas Kilian [CDU]: Die war gut! Richtig gut!) Das ist die Antwort auf die Kitakrise: Es braucht eine Ministerin, die durch das Land reist und einen Praxis-Check durchführt. (Beate Raudies [SPD: Ja! Genau!) Zur Erinnerung: Die Kitareform ist mit den Trägern, den Kommunen und den Eltern erarbeitet worden. Die sind jetzt wahrscheinlich alle sehr dankbar, dass ihnen endlich jemand erklärt, wie die Praxis aussieht. Danke schön! (Beifall SPD) Es braucht also eine Ministerin, die uns erklärt, wie die Praxis in den Kitas aussieht. Genau das haben wir alle hier in diesem Land gebraucht, weil wir alle vorher keine Ahnung davon hatten. Ganz ehrlich, Frau Ministerin, ich kann Ihnen sagen, wie die Praxis in den Kitas aussieht. Sie feiern die Verlässlichkeit als Erfolg, als müssten die Eltern der Kitaministerin dankbar sein. Die Eltern haben aber einen Rechtsanspruch auf diese Betreuung. Es ist nicht so, dass Sie sich aussuchen können, ob wir jetzt eine verlässliche Kitabetreuung im Land haben. (Beifall SPD und SSW – Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Die Eltern haben Anspruch auf eine verlässliche Kinderbetreuung. (Lukas Kilian [CDU]: Jetzt zur Praxis!) Es ist auch Ihr Job, dass Sie eine Antwort auf die fehlenden 15.000 Krippen- und Kitaplätze geben. Es bleibt bei den großen Baustellen in der Kitakrise; denn auch mit Blick auf die fehlenden Fachkräfte bleibt eine schlagkräftige Offensive aus. Die Mindeststandards werden durch Ihre neue Lösung in der Praxis nicht zu mehr Qualität führen. Das sage ich Ihnen jetzt schon an dieser Stelle sehr deutlich. Die Inklusion, meine Damen und Herren, wird gar nicht mehr erwähnt. (Beate Raudies [SPD]: Nein, genau! Die kommt gar nicht mehr vor!) Die Inklusion wird mehr und mehr Exklusion. Die Kinder werden durch Ihre Politik ausgegrenzt. (Beifall SPD) Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ausgerechnet da, wo uns die Reform vorangebracht hat, nämlich bei der Erstellung eines einheitlichen Finanzierungssystems, und da, wo es richtige Schritte gab, nämlich die Deckelung der Elternbeiträge, haben Sie neue Unsicherheiten geschaffen. Warum hat das so lange gedauert? Über Monate haben Sie die Familien im Unklaren gelassen. Die Unsicherheiten waren groß. Das haben wir heute noch einmal vor der Landtagstür gehört. Wenn Sie mir nicht glauben wollen, glauben Sie doch den 3.000 Leuten, die das heute vor der Tür klar und deutlich genau so formuliert haben, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW) Wissen Sie eigentlich, was das für eine kleine Familie bedeutet, die am Monatsende schauen muss, ob sie mit dem Geld hinkommt? Ich finde, Ihr Regierungshandeln braucht einen Praxis-Check. (Zuruf Ole-Christopher Plambeck [CDU]) (Serpil Midyatli) Familien haben es mit steigenden Energiepreisen zu tun. Familien haben es mit steigenden Preisen für Lebensmittel zu tun. Familien haben es mit steigenden Mieten zu tun. Familien haben sich darauf verlassen, dass Sie sich an Ihr eigenes Gesetz halten. Darin steht – das hat Kollege Dirschauer hier schon formuliert –, die Elternbeiträge seien gedeckelt und sollten weiter abgesenkt werden. Wenn Sie sich nicht mehr an Ihren eigenen Koalitionsvertrag erinnern wollen, dann ist das Ihre Sache. Aber Sie müssen sich doch wenigstens an Ihr eigenes Gesetz halten, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Den Anspruch, dass sich die Regierung an die eigenen Gesetze hält, müssen wir doch in diesem Haus noch haben dürfen. (Beifall SPD und SSW – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Aber nun gut; schön, wenn zumindest die Unsicherheit über steigende Beiträge mit dem heutigen Tag endet. Der Dank dafür gilt – da schließe ich mich an – allen, mit denen wir Seite an Seite dafür gekämpft haben, vor allem den vielen tapferen Familien im Land, die täglich ihren Alltag finanziell und auch beruflich meistern. Ihnen können wir heute ein klares Zeichen senden, indem wir unseren Antrag hier im Haus einstimmig beschließen. Das wäre das mindeste. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Minister Garg hat es damals zumindest geschafft, einen Kompromiss der Beteiligten zu erreichen und hat sich gemeinsam mit Kommunen, Trägern und Familien auf den Weg gemacht. Sie stellen Ideen in den Raum, von denen angeblich alle Beteiligten profitieren. Dennoch stehen Sie heute allein. Frust bei allen Beteiligten. Ich zitiere – Frau Präsidentin – aus der Pressemitteilung der kommunalen Landesverbände, die uns heute Vormittag erreicht hat: „Was bleibt, ist vor allem die Erkenntnis, dass man entgegen der bisherigen Ankündigungen nicht an Gesamtlösungen interessiert zu sein scheint.“ Die Evaluation führt zu getrennten Forderungen und getrennten Wegen. Frau Ministerin, es ist Ihre Aufgabe, diese wieder zusammenzuführen. Der Protest vor dem Landeshaus hat deutlich gemacht: Die Bürgerinnen und Bürger wollen den Zusammenhalt, und sie wollen das Soziale stärken. Sie treten für soziale Gerechtigkeit ein. Es ist kein Zufall, dass sie heute hier vor dem Landeshaus standen. Ihre Politik treibt die Menschen vor das Landeshaus. Die Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes hat belegt, was wir Ihnen schon vor Jahren vorgerechnet haben: Im Kitasystem fehlt ein dreistelliger Millionenbetrag. Das war absehbar. Aber Sie brauchten ja erst einen Schuldigen. Das war in diesem Fall die FDP mit dem Kollegen Heiner Garg. (Christopher Vogt [FDP]: Was?) So haben es zumindest die Fraktionsvorsitzenden Koch und Petersdotter kommuniziert. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist doch nicht das Niveau, auf dem man Probleme in diesem Land löst. (Beifall SPD) Das System krankt an vielen Ecken und Enden. Der Fachkräftemangel nimmt zu, weil die Arbeitsbedingungen schlechter werden. Gruppenschließungen und verkürzte Öffnungszeiten hindern Familien an der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vor allem die Frauen – es sind wieder die Frauen, es sind die Mütter in diesem Land – müssen wieder im Job zurückstecken – (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW) und das bei dem Fachkräftemantel, den wir haben. Auf der eine Seite heißt es, die Frauen sollten nicht in Teilzeit, sondern mehr arbeiten, damit wir in anderen Bereichen Fachkräftelücken schließen. Auf der anderen Seite müssen die Frauen morgens bangen, wieder den Anruf aus der Kita zu erhalten, in dem sie gebeten werden: „Könnt ihr bitte das Kind heute zu Hause behalten?“ – Das ist die Realität, das ist der Alltag der Familien in diesem Land. (Zuruf Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Familien brauchten keinen Praxis-Check der Kitaministerin in Schleswig-Holstein. (Beifall SPD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, aber vor allem: Sie haben mir zum Thema Ideen geliefert, und es sind nicht mehr als zehn Ideen. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Es sind viele Ideen! – Zuruf CDU: Oh!) Wir warten erst mal ab. – Ganz ehrlich? Ich kann Ihnen eine ganze Liste von Dingen präsentieren, (Serpil Midyatli) (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Dann mal los! Ich höre zu!) die dann aber wahrscheinlich wieder im Ausschuss vergammeln, weil niemand von Ihnen sich derer annimmt. (Zuruf Sophia Schiebe [SPD]) Ganz ehrlich: Wir hatten von Anfang an versucht, konstruktiv mit Ihnen zu arbeiten, (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auch schon in der vergangenen Legislatur. (Zurufe CDU) Alles an Vorschlägen wurde abgelehnt. Wenn wir Ihnen jetzt die Versäumnisse vorrechnen und Sie tun so, als hätten wir Ihnen das vorher nicht gesagt, dann ist das ein Armutszeugnis; zumindest Sie, Kollege Plambeck, waren in der vergangenen Legislatur dabei. (Beifall SPD – Lukas Kilian [CDU]: Er hat die Kitagebühren gesenkt!) Wir haben zehn Ideen der Ministerin präsentiert bekommen. Es sind Ihre Ideen, die noch abgestimmt werden müssen. Es wird noch einen Gesetzentwurf geben. Frau Ministerin, Sie stellen sich hier hin und sagen, Sie machten ein großes, langwieriges Beteiligungsverfahren. Ja, was denn sonst? Gesetze müssen immer mit einem Beteiligungsverfahren verbunden werden. Wenn die Kommunen betroffen sind, dann sind Sie verpflichtet, diese anzuhören. Also, die Pflicht zur Anhörung als ein großes Beteiligungsverfahren darzustellen und das als Punkt zu nehmen, was Sie für eine großartige Arbeit leisten, finde ich sehr bemerkenswert. (Zuruf CDU) Vor allem muss die Landesregierung im weiteren Verfahren belegen, was Ihnen die Kitas wert sind. Sie haben Mindeststandards in das Gesetz geschrieben, wollen diese noch weiter unterschreiben und nennen es Flexibilisierung. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf CDU) Ich nenne das Sozialabbau nach Kassenlage. (Zuruf Uta Wentzel [CDU]) Ist das wirklich Ihr Anspruch, Frau Ministerin? Ist das wirklich der Anspruch dieser Landesregierung, Herr Ministerpräsident Günther? (Beifall SPD) Das müssen auch Sie sich, Ministerpräsident Günther, anhören, denn Sie sind nun seit sieben Jahren im Amt. Sie haben die Kitareform als Ministerpräsident verantwortet. (Peter Lehnert [CDU]: Unfassbar! – Zurufe, Lachen und Beifall CDU – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben jetzt auch auf dem weiteren Weg die Verantwortung. Es ist erstaunlich: Ministerin Touré hat gerade 15 Minuten lang dargelegt, was alles (Christopher Vogt [FDP]: Was erzählen Sie noch alles?) quasi an der Kitareform reformiert werden muss und dass sie es in eine Gesetzesinitiative bringt. Ich sage: Das war seine Verantwortung. (Martin Balasus [CDU]: Also, statt 600 in der Küstenkoalition 200! Wahnsinn! – Zuruf Peer Knöfler [CDU]) Und Schwarz-Grün klatscht dabei, und am Lautesten die CDU – bei all dem, was jetzt verändert werden muss. Es ist echt erstaunlich, wirklich erstaunlich. (Zurufe CDU) Es wird Zeit, Kolleginnen und Kollegen, dass unser Schönwetterkapitän des Landes mal auf die Brücke geht. Die Familien im Land, die Kommunen, die Träger hätten das auch von ihrem Ministerpräsidenten verdient. Klären Sie endlich die Finanzierungsfragen, ohne neue Unsicherheiten und Zukunftsängste zu schüren. Klären Sie die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher, damit es wieder zu ihrem Traumberuf wird. Beteiligen Sie sich an der Fachkräfteoffensive der Bundesregierung, damit wir über Qualität und nicht nur über Betreuung und Sicherstellung reden können. Ganz ehrlich: Es geht um die frühkindliche Bildung, (Zuruf Dagmar Hildebrand [CDU]) die erste Bildungseinrichtung in diesem Land! Alles, was wir in den ersten Jahren versäumen, werden wir in den folgenden Jahren in der Grundschule und in den weiterführenden Schulen nicht mehr aufholen. Die IQB-Studie hat Ihnen sehr deutlich gezeigt, was passiert, wenn wir in der Krippe und in der Kita die frühkindliche Bildung nicht in den Blick nehmen. Es geht um unsere Kleinsten. Zeigen Sie, dass der Ministerpräsident die Jungen und Mädchen im Blick hat. (Serpil Midyatli) Die Familien im Land und die vielen Menschen heute vor unserem Landeshaus haben die SPD an ihrer Seite, und die SPD kämpft weiterhin entschieden, dass die Familien in diesen Krisenzeiten entlastet werden. Wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass unsere Kleinsten eine gute Betreuung und frühkindliche Bildung bekommen. Die SPD kämpft entschieden für gute Arbeitsbedingungen in den Kitas und in der Kindertagespflege. Die SPD wird immer dafür kämpfen, dass endlich die frühkindliche Bildung irgendwann mal kostenfrei wird. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Wort.

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Tobias Koch CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Dirschauer, lassen Sie mich zu Beginn sagen: Sie machen tolle Arbeit als Opposition, und deshalb sind Sie in der Opposition genau richtig aufgehoben und sollten dort auch unbedingt bleiben. (Heiterkeit CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Meine Damen und Herren! (Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Heiterkeit und Beifall SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) – Das ist eine prima Arbeitsteilung. Genau so machen wir das. Meine Damen und Herren, auf Basis des Kita-Evaluationsberichtes hat das Sozialministerium im Februar dieses Jahres die Finanzierungslücke im Kitasystem auf eine Bandbreite zwischen 80 und 130 Millionen Euro beziffert. Diese durchaus erschreckende Erkenntnis beinhaltete immerhin noch die Hoffnung, dass das tatsächliche Defizit am unteren Ende dieser Bandbreite liegen könnte, und sich damit „nur“ im zweistelligen Millionen-EuroBereich bewegen würde. Diese Hoffnung hat sich nicht bestätigt, ganz im Gegenteil. In den Beratungen des Kitafachbereiches ist die tatsächliche Finanzierungslücke am oberen Rand dieser Bandbreite verortet worden und je nach Sichtweise sogar deutlich darüber hinaus. Diese Dimension ist dramatisch. Um sie einzuordnen, hilft ein Blick in den Jamaika-Koalitionsvertrag der letzten Wahlperiode. In ihm war vereinbart worden, für die Kitafinanzierung bis zum Jahre 2022 schrittweise aufwachsend 170 Millionen Euro jährlich zusätzlich zu mobilisieren. Wenn wir jetzt feststellen müssen, dass die Kitareform doppelt so teuer geworden ist, dann ist das schon mehr als nur eine Ungenauigkeit oder Unsicherheit in der damaligen Kalkulation. (Lachen Serpil Midyatli [SPD] – Zuruf Annabell Krämer [FDP] – Zuruf SPD) Nun helfen aber rückwärtsgewandte Schuldzuweisungen bekanntlich nicht weiter, um ein solches Problem zu lösen. Klar ist auch, dass alle Jamaikapartner gemeinsam Verantwortung für die Kitareform in der letzten Wahlperiode tragen, wir als Union genauso wie FDP und Grüne. Die Kitareform hat auch viel Positives in diesem Land bewirkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Nein, das ist unsere gemeinsame Verantwortung, Herr Kollege Vogt. (Christopher Vogt [FDP]: Das haben Sie bei der Union so gelernt, was?) Aber in Richtung der FDP möchte ich dennoch sagen: Angesichts der gemeinsamen Verantwortung für die damalige Kitareform wäre etwas mehr Demut der FDP im Hinblick auf die jetzt herausgefundenen Probleme durchaus angemessen. (Christopher Vogt [FDP]: Ja! – Beifall CDU – Zuruf FDP: Du kriegst deine Demut ja!) Meine Damen und Herren, das Problem bei der Kitareform der letzten Wahlperiode ist nicht die jetzt identifizierte Finanzierungslücke, sondern das zweite gravierende Problem ist die fehlende Verlässlichkeit der Kinderbetreuung. Immer wieder ausfallende Betreuungszeiten und geschlossene Gruppen sind letztendlich aber auch eine Folge des Kitagesetzes selbst, nämlich durch die darin formulierten überbordenden gesetzlichen Vorschriften. (Beate Raudies [SPD]: Und wer ist daran schuld?) Bei auftretenden Personalengpässen fehlt es den Kitas an Flexibilität, um darauf reagieren zu können, sodass immer wieder Gruppen geschlossen werden müssen, um nicht mit einem zu geringen Personaleinsatz gegen die gesetzlich definierten Standards zu verstoßen. (Tobias Koch) Die Leidtragenden der gutgemeinten Vorschriften des Kitagesetzes sind am Ende die Eltern, die sich auf die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten nicht verlassen können. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Im Sprachgebrauch der FDP würde man die Kitareform möglicherweise jetzt als Bürokratiemonster bezeichnen, wenn man nicht selbst dafür Mitverantwortung tragen würde. (Beate Raudies [SPD]: Das habe ich letztes Mal getan! – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Mit der diesjährigen Gesetzesnovelle gilt es deshalb, zwei große Herausforderungen zu meistern, nämlich die Finanzierungslücke zu schließen und gleichzeitig für Verlässlichkeit der Kinderbetreuung zu sorgen. Unter diesen Voraussetzungen müssen wir ehrlicherweise einräumen, dass weitere Verbesserungen, wie ein noch höherer Betreuungsschlüssel oder noch niedrigere Elternbeiträge, derzeit nicht realistisch sind. Beides haben wir zwar im schwarz-grünen Koalitionsvertrag, aber angesichts der jetzt zutage getretenen Finanzierungslücke innerhalb der Kitafinanzierung und einem strukturellen Haushaltsdefizit von rund 1 Milliarde Euro lassen sich realistischerweise weder zusätzliches Personal noch niedrigere Elternbeiträge finanzieren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Schon allein die Schließung der Finanzierungslücke in der bestehenden Kitafinanzierung ist eine gewaltige Herausforderung, auch wenn dafür grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Neue Lage, Herr Kollege, neue Situation! (Heiterkeit Lars Harms [SSW] und FDP – Beifall FDP und SSW) Aber zum Schließen der Finanzierungslücke stehen grundsätzlich erst einmal verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, über die man nachdenken kann: Erstens. Es könnte der Landeszuschuss in Höhe der Finanzierungslücke, (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) also im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich, erhöht werden. Das ist theoretisch denkbar, aber angesichts der finanziellen Lage des Landeshaushaltes ist es nur eine theoretische Möglichkeit. Bei einem ohnehin schon vorhandenen jährlichen Einsparbedarf von rund 200 Millionen Euro kann der Landeshaushalt unmöglich eine derartige zusätzliche Belastung im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich verkraften. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Schon die von der Landesregierung in Aussicht gestellten zusätzlichen 20 Millionen Euro zum Schließen der Finanzierungslücke sind bisher nicht im Landeshaushalt finanziert, vergrößern also das Haushaltsloch. Es ist dennoch ein notwendiger Beitrag, um zu einer gemeinsamen Lösung aller Beteiligten zu kommen. Zweitens könnte man die Finanzierungslücke vollständig den Kommunen aufbürden. Angesichts der ebenfalls angespannten Haushaltslage der Kommunen sowie der Tatsache, dass diese Finanzierungslücke ja nicht von den Kommunen verschuldet ist, sondern durch Landesgesetze ausgelöst wurde und die Kommunen ohnehin schon in den letzten Monaten diese Defizite tragen mussten, scheidet auch diese Lösung aus. Aufgrund dieses Hintergrundes ist es durchaus schon anzuerkennen und anzurechnen, wenn sich die Kommunen im gleichen finanziellen Umfang wie das Land am Schließen der Finanzierungslücke beteiligen. Die dritten Beteiligten an der Kitafinanzierung sind die Eltern. Um nun die Finanzierungslücke vollständig schließen zu wollen, müsste man die Elternbeiträge allerdings um 50 bis 70 Prozent erhöhen. Das ist eine völlig abwegige und ausgeschlossene Position angesichts des erklärten Ziels aller Parteien hier im Landtag, die Elternbeiträge perspektivisch weiter zu senken. Selbst eine moderate Anhebung der Elternbeiträge als Inflationsanpassung für die letzten Jahre um vielleicht zehn Prozent (Annabell Krämer [FDP]: Ha!) würde lediglich 20 Millionen Euro erbringen und damit kaum einen relevanten Beitrag zum Schließen der Finanzierungslücke sein. Deswegen bleibt eine Möglichkeit noch bestehen; diesen Weg müssen wir so oder so gehen: Viertens brauchen wir Veränderungen innerhalb des Kitasystems selbst, um einerseits Finanzierungskosten zu reduzieren und gleichzeitig durch mehr Flexibilität für Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung zu sorgen. Indem wir Vorschriften streichen, gesetzliche Standards reduzieren, Bürokratieaufwand abbauen, muss es einfach gelingen, die Kinderbetreuung günstiger zu gestalten, als es bisher mit dem SQKM der Fall ist. Wenn man diesen Ansatz konsequent verfolgt und damit den überwiegenden Teil der Finanzierungslücke schließt, gelingt es, gänzlich auf (Tobias Koch) die Anhebung der Elternbeiträge zu verzichten. Genau ist das unsere Präferenz als CDU-Fraktion: keine Elternbeiträge erhöhen, Verlässlichkeit der Kinderbetreuung sicherstellen und stattdessen lieber akzeptieren, dass wir an der einen oder anderen Stelle wieder Abstriche an der Kitareform des Jahres 2021 vornehmen müssen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Genau dafür, meine Damen und Herren, hat Ministerin Touré heute die nötigen Vorschläge präsentiert: Anstellungsschlüssel, Personalspanne, Reduzierung der Vorschriften bei den Sachkosten. Das war wahrlich keine leichte Aufgabe, in den letzten drei Monaten, in der Kürze der Zeit, Vorschläge in diesem Volumen zu erarbeiten. Umso größer ist heute unser Dank, zuerst an die Ministerin, aber genauso an ihren Staatssekretär und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die daran mitgewirkt haben. Da ist großartige Arbeit geleistet worden. Als CDU-Fraktion tragen wir den eingeschlagenen Kurs aus voller Überzeugung mit. Herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weil ich mir schon jetzt vorstellen kann, dass hier die Veränderung an den Kitastandards ganz schnell als Qualitätsverlust kritisiert werden wird, sage ich noch einmal den Satz, den manch einer schon nicht mehr hören kann: Die schlechteste Kita ist eine geschlossene Kita. Jede Maßnahme, die dazu beiträgt, die Verlässlichkeit der Kinderbetreuung sicherzustellen, ist deshalb keine Qualitätsverschlechterung, sondern eine Verbesserung der Kinderbetreuung. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wer Beitragsanhebungen vermeiden will oder sie sogar entschieden ablehnt, muss offen für Veränderungen innerhalb des bestehenden Kitasystems sein. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Meine Damen und Herren, als Koalition sind wir bereit, erste Veränderungen am Kitagesetz noch vor der Sommerpause vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Anschlussverträge mit den Kitaeinrichtungen rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 verhandelt und abgeschlossen werden können, und dadurch Planungssicherheit vor Ort zu geben. Nach der Kitareform der letzten Wahlperiode sollte im Rahmen des SQK-Modells die Zuständigkeit für den Abschluss dieser Verträge nicht mehr vor Ort bei den Standortgemeinden liegen, sondern auf die Kreise übergehen. Schon damals wollten die Standortgemeinden diese Zuständigkeit unter keinen Umständen abgeben, und die Kreise waren überhaupt nicht erpicht darauf, diese Aufgabe neu zu übernehmen. Deshalb haben wir damals im Kitagesetz eine Übergangsklausel aufgenommen, der zufolge die Zuständigkeit bis Ende dieses Jahres weiterhin bei den Standortkommunen verbleibt. Mit einem Vorschaltgesetz zur eigentlichen Kitagesetzesnovelle können wir noch vor der Sommerpause dafür sorgen, dass diese Übergangsklausel fortbesteht, die Zuständigkeit also bei den Standortkommunen vor Ort verbleibt. Genau das wollen wir als Koalition auch tun. In der jetzigen Lage brauchen wir nämlich pragmatische Lösungen, die in der Praxis funktionieren, und kein theoretisch noch so ausgefeiltes System, das nur für höhere Kosten, für Bürokratie und für geschlossene Kitagruppen sorgt. (Unruhe SPD) Um das zu erreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir in den nächsten Monaten noch eine ganze Menge Arbeit vor uns. Im Interesse der Kinder, ihrer Eltern, der Kitaträger, der Kommunen und des Landeshaushaltes müssen und werden wir dabei aber erfolgreich sein. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! Ich bedanke mich zunächst bei Ministerin Touré für die Regierungserklärung und den enormen Einsatz in den letzten Wochen. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Danke an alle, die an diesem Ergebnis zur Schließung der Kitafinanzierungslücke mitgewirkt haben. Dass es gemeinsam gelungen ist, eine Lösung zu finden, von der am Ende alle Seiten profitieren, ist nicht selbstverständlich. In einer Demokratie wird hart und manchmal auch lange um Antworten gerungen, damit am Ende etwas Gutes und Tragfähiges steht. Die Landesregierung hat am Ende eine Antwort gegeben, die tragfähig ist, die unsere Kitas stärken wird, die unsere Kindertagespflege stärken (Catharina Johanna Nies) wird, die angesichts des Personalmangels notwendige Flexibilität ins System gibt, die die Kommunen an entscheidenden Stellen entlastet; und bei all dem werden die Elternbeiträge nicht erhöht. Das ist ein wirklich gutes Paket. Danke dafür! (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Im Dialog zwischen Kommunen und Land wurde sich bereits vor Wochen dafür ausgesprochen, dass das bisher als Übergangssystem geltende Finanzierungssystem auch nach 2024 bestehen bleiben soll und künftig zur Regelstruktur wird. Das heißt, der Finanzierungsfluss bleibt wie gehabt: Land, Wohnortgemeinden und Elternbeiträge tragen die Finanzierung der Standardqualität. Diese sogenannten SQKM-Mittel gehen an die Kreise und von dort weiter an die Standortgemeinden. Diese schließen die Einzelvereinbarungen mit den Kitaträgern. Das Übergangssystem wird das neue Zielsystem. Das bekräftigen wir heute noch einmal, um Sicherheit zu schaffen. Es wird keinen Systemwechsel geben, sondern es werden innerhalb des SQKM-Systems Faktoren geändert, also umgeschichtet, es wird nachgebessert und wichtige bisher hierüber nicht abgebildete Punkte neu in die Standardfinanzierung aufgenommen, wie zum Beispiel die Jahressonderzahlung. Für die Fortsetzung des Übergangssystems war gerade den kommunalen Landesverbänden wichtig, dass die Gemeinden am Ende weniger Ausgleichsmittel aufbringen müssen und dass frühzeitig im Prozess aufgezeigt wird, wie die Finanzierungslücke im SQKM geschlossen werden soll. Genau dies wird heute mit Hilfe der Eckpunkte, die Ministerin Touré uns gerade präsentiert hat, getan. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Birte Pauls [SPD]) Den Kitaträgern war wichtig, dass ihnen vor dem Sommer Rechtssicherheit für das Schließen der neuen Finanzierungsvereinbarungen gegeben wird, dass die Frage klargestellt wird, welche kommunale Ebene künftig Vertragspartner ist und vor allem, dass klargestellt wird, dass die Einrichtungen keine Eigenmittel zur Umsetzung der Standardqualität aufbringen werden müssen. Das schreiben wir in unserem Landtagsantrag heute fest, und das wird in einem Vorschaltgesetz vor der Sommerpause verankert. Den Eltern war wichtig, dass der Beitragsdeckel gehalten wird und die Beiträge nicht erhöht werden. Auch dieser Bitte folgen wir, weil wir davon überzeugt sind, dass dies der richtige Weg ist. Heute geht es uns darum, Sorgen zu nehmen und Sicherheit zu geben, Sie alle ins Boot zu holen und damit die Basis für eine starkes, qualitatives und akzeptiertes Kitasystem 2025 zu legen. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Ja, ich glaube daran. Keiner sagt, dass die vorgelegten Maßnahmen – das ist ein wichtiger Punkt – ganz genau das widerspiegeln, (Beifall Uta Wentzel [CDU]) was jede einzelne Seite in den Verhandlungen gefordert hat. Das ginge auch gar nicht. Aber wenn Herr Bülow vom Gemeindetag auf der einen Seite fordert, dass Eltern künftig einen sehr viel höheren finanziellen Beitrag leisten sollen, und die Landeselternvertretung auf der anderen Seite eine Absenkung der Beiträge will, dann muss es am Ende eine Kompromisslinie geben. Das gilt auch für andere Punkte in den Verhandlungen. (Zuruf Lars Harms [SSW]) Es ist nicht nur wichtig, dass die Fragen zum Zielsystem ab 2025 nun endlich beantwortet sind. Mir ist auch wirklich wichtig zu betonen, dass alle Seiten hierbei gewinnen. Das zu erreichen, war nicht einfach. Das Land Schleswig-Holstein, die örtlichen Träger, die den Rechtsanspruch umsetzen müssen, und die Gemeinden schaffen ein stabiles Kitasystem, und wir begreifen dies als Gemeinschaftsaufgabe. Davon profitieren alle. Die Eltern werden durch eine verlässlichere Betreuung entlastet. Dazu komme ich gleich. Kommunen müssen nicht mehr die Jahressonderzahlung alleine tragen. Die Kitas bekommen mehr Ressourcen und Entlastung, und sie erhalten Flexibilität im Einsatz ihres Personals. Auch die Kindertagespflege wird gestärkt. Alle Seiten gewinnen dazu, keine Seite bekommt alles, was sie will. Das ist der Kompromiss, ein Kompromiss, der alle Perspektiven ernst nimmt, und aus unserer Sicht und auch aus meiner Sicht ein wirklich guter Kompromiss. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Mit der Stellungnahme zum Abschlussbericht wurden Ende April zahlreiche unterschiedliche Vorschläge zur Schließung der Finanzierungslücke und zur Sicherung der gesetzlichen Mindestqualität vorgelegt. Auch für diese intensive Arbeit geht ein ganz herzlicher Dank an das Sozialministerium. Es wurden verschiedene Maßnahmen in den letz- (Catharina Johanna Nies) ten Wochen diskutiert – von der Einführung von Kernbildungszeiten und Randzeiten mit reduziertem Fachkraft-Kind-Schlüssel bis hin zum Abbau bürokratischer Vorgaben für die Kitas. Das wurde alles diskutiert und gegeneinander abgewogen. Im Mittelpunkt standen dabei die Fragen: Wie finden wir einen Umgang mit dem Fachkräftemangel, ohne die Qualität abzusenken, wie erreichen wir weniger Gruppenschließungen und eine Entlastung der Fachkräfte? – Denn Entlastung der Fachkräfte schafft Qualität. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das!) – Das sagt immer meine Kollegin Eka von Kalben. Dass für diese Fragen im Zuge des jetzigen Lückenschlusses heute nun bereits frühzeitig zwei zentrale Antworten gegeben werden konnten, ist ein wichtiges Zeichen an die Kitas in unserem Land. Anstatt auf eine Kernbildungszeitregelung setzen wir auf die Einführung eines flexiblen Anstellungsschlüssels. Damit zeigen wir allen Kitas in unserem Land: Wir vertrauen euch, denn ihr wisst am besten, wie das vorhandene Personal eingesetzt werden muss, damit unsere Kinder gut versorgt sind. Was ist damit gemeint? – Wenn ich meinen Sohn nachmittags aus der Kita abhole, dann sind dort oft genauso viele Fachkräfte vor Ort wie Kinder, weil es gesetzlich bisher so vorgeschrieben ist (Zuruf SPD: Das ist doch Quatsch!) – nein, das ist kein Quatsch! –, weil eine Kita ihr Fachpersonal bisher für die angemeldete Gruppe vorhalten muss, nicht für die tatsächlich anwesenden Kinder. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Serpil, vielleicht ist es im ländlichen Bereich auch etwas anders als im städtischen Bereich. (Zurufe Kianusch Beate Raudies [SPD] und Stender [SPD]) Noch einmal: weil eine Kita ihr Fachpersonal bisher für die angemeldete Gruppe vorhalten muss und nicht für die tatsächlich anwesenden Kinder. Hier wird Personal an verschiedenen Stellen einfach nur vorgehalten. (Zuruf Kianusch Stender [SPD]) Dadurch ist kaum Überstundenabbau möglich. Das ist die Rückmeldung der Kitas im Land. Es ist schwierig, Personal zu Fortbildungen zu schicken. Das ist schwierig. Dadurch fehlt Personal zu anderen Zeiten, zu denen Ausfälle kompensiert werden müssten. Gruppenschließungen waren die Folge von genau diesem Zustand. Die Einführung eines flexiblen Anstellungsschlüssels zwischen 1,5 und 2,0 wird dafür sorgen, dass diese Gruppenschließungen künftig verhindert werden können, weil das Personal gezielt dort eingesetzt werden kann, wo es gebraucht wird. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Künftig soll das eingestellte Personal bezahlt werden, ohne dass Anwesenheitszeiten noch tages- und gruppengenau nachgewiesen werden müssen. Das ist Bürokratieabbau. Gleichzeitig wird es möglich, bei Fachkräftemangel die Gruppen ohne gesonderten Antrag mit einem abgesenkten Fachkräfteschlüssel zu öffnen, denn auch mit dieser Realität müssen wir umgehen. Finden die Einrichtungen genug Personal, bekommen sie dieses auch bezahlt. Mir ist es wichtig, an dieser Stelle zu betonen, damit es nicht missverständlich ist: Der gesetzliche Standard von 2,0 bleibt bestehen. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Kein Personal muss abgebaut werden. Auch diese Sorge gab es in der Vergangenheit, das wissen wir. Wir bessern im SQKM bei den Verfügungszeiten nach, um mehr Personalressourcen in die Kitas zu geben. Das möchte ich erklären. Einige gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsmerkmale sind bisher über das SQKM nicht gegenfinanziert, wie zum Beispiel – das ist ein bisschen kompliziert – die Vertretungsstunden der Fachkraft-Verfügungszeiten oder die Vertretung der Leitungsaufgaben bei Krankheitsausfall. Das sind wichtige personelle Ressourcen, die den Kitas bislang gefehlt haben und die nun hineingegeben werden. Vergessen wir neben den Kitas nicht die Kindertagespflege, die als zweite Säule sehr wichtig geworden ist. Ein Teil des Pakets ist, dass die Kindertagespflegepersonen endlich die bereits zu 2021 avisierte Vergütung erhalten. Mit der heute verkündeten Einigung sind entscheidende Rahmenbedingungen für die weitere Ausgestaltung nach der Sommerpause geschaffen. Viele von uns haben seit Februar intensiv an der Einordnung der Evaluationsergebnisse gearbeitet. Lassen Sie uns gemeinsam abschließend noch einmal daran denken, warum wir in dieser Sache (Catharina Johanna Nies) eigentlich so hart miteinander ringen, so lange verhandeln, so penibel auf jedes Detail schauen: Weil die frühkindliche Bildung das Fundament unseres Bildungssystems ist und damit auch für alles, was darauf aufbaut – unser Arbeitsmarkt, unsere Forschungs- und Innovationsfähigkeit, unsere Wirtschaft, unser Wohlstand. Es geht um unsere Kinder, die Köpfe von morgen, um ihre Entwicklungs- und Aufstiegschancen und um die Frage, ob wir ein zukunftsfestes System jetzt aufstellen oder in der Zukunft vor noch mehr Herausforderungen stehen werden. Wir alle gemeinsam sind darauf angewiesen, dass die frühkindliche Bildung die besten Rahmenbedingungen erhält, dass Kindertageseinrichtungen ausreichend Zeit und Ressourcen haben, um allen Kindern gerecht zu werden und gute Startbedingungen zu ermöglichen. Nur wenn das gelingt, sind wir als ganze Gesellschaft stark. Die Bildungsprozesse, in denen die ganz Kleinen stecken, sind bereits hochkomplex. Ich erhoffe mir deshalb von dem ganzen Anpassungsprozess in diesem Jahr, dass wir ab 2025 endlich Ruhe ins System bringen, damit sich die volle Konzentration wieder ausschließlich auf die Kinder und Bildungsinhalte richten kann, ihr Wohl und ihre persönliche Entwicklung. Wir haben in diesem Jahr auch nach der Sommerpause noch einen intensiven weiteren Anpassungsprozess vor uns und zweifellos viel Arbeit. Aber heute gehen wir den ersten und vielleicht wichtigsten Schritt dabei: Wir beantworten die Frage nach der künftigen Finanzierungsstruktur. Heute haben wir die Eckpfeiler eingeschlagen. Das ist gut so. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort. (Christopher Vogt [FDP]: Hast du deine Unterlagen dabei? – Weitere Zurufe)

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Dr. Heiner Garg FDP

Man muss ja gut vorbereitet sein. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, zunächst einmal bedanke ich mich sehr herzlich für Ihre Regierungserklärung, sowohl vom Stil als auch vom Inhalt her. Was davon im Einzelnen umgesetzt wird, werden wir uns sehr genau angucken. Ich kann Ihnen für meine Fraktion definitiv zusagen, dass wir uns jede einzelne Maßnahme, die Sie beschrieben haben – ich komme gleich auf den einen oder anderen Punkt zu sprechen –, angucken und bewerten werden. Wenn nach der Auseinandersetzung der letzten Wochen hier so eine Regierungserklärung gehalten wird, kann man anerkennend feststellen, dass Ton, Form und vor allem das, was Sie an Klarheit geschaffen haben, aus meiner Sicht durchaus bemerkenswert ist. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW) Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich erspare Ihnen jetzt einen langen Rückblick auf die Historie, wie toll das alles unter Jamaika gewesen ist und wie toll der Erarbeitungsprozess war. Er war anstrengend und nicht immer nur von Konsens geprägt. Alle, die jetzt daran beteiligt sind, das weiterzuführen, wissen, wovon ich spreche; das ist schon eine Herausforderung. Aber ich sage auch – dabei bleibe ich –: Die Bewältigung dieser Herausforderung ist notwendig, denn es geht um die Zukunft der jüngsten Schleswig-Holsteinerinnern und Schleswig-Holsteiner, es geht um frühkindliche Bildung, und es geht um die besten Startchancen für diese kleinen Menschen. (Beifall ganzes Haus) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die neue Legislaturperiode fing in Sachen Kita vielversprechend an. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Nicht immer so skeptisch, Herr Kollege Vogt. Ich habe nur gesagt: Die Legislaturperiode fing sehr vielversprechend an. Denn im schwarz-grünen Koalitionsvertrag steht auf Seite 6: „Jede und jeder muss sich Kinderbetreuung leisten können: Die Elternbeiträge werden weiter reduziert.“ Auf Seite 4 des Koalitionsvertrags heißt es: „Wir wollen eine Erhöhung des Personalschlüssels in dieser Legislaturperiode. … Die Mindestverfügungszeiten …, wir wollen sie um mindestens eine weitere Stunde aufstocken.“ Auf Seite 5 heißt es: „Wir werden eine Professur für frühkindliche Bildung einrichten.“ (Dr. Heiner Garg) Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass eine Opposition eine Regierung an ihren Versprechen misst, ist doch eine Selbstverständlichkeit! (Beifall FDP, SPD und SSW) Dass es, wenn eine Regierung bis heute dazu noch nichts geliefert hat, harsche Kritik gibt, ist die Aufgabe der Opposition, sonst würde die Opposition ihren Job nicht richtig machen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Herr Kollege Koch, ich habe schon einmal gesagt, dass ich ein gewisses Verständnis dafür habe, dass es Sie unendlich nervt, dass ich hier zu diesem Thema spreche. (Tobias Koch [CDU]: Überhaupt nicht!) Dass diejenigen, die kräftig austeilen können – damit meine ich mich –, auch einstecken können müssen, gehört zum politischen Alltag. Herr Kollege Koch, wenn krasse Unwahrheiten verbreitet werden – ich komme gleich dazu –, tun wir uns alle keinen Gefallen. Denn weder die Kommunen noch die Träger und schon gar nicht die Eltern, die monatelang im Ungewissen darüber waren, ob Ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, die Beiträge zu senken, eingehalten oder umgesetzt wird, sondern sogar ins Gegenteil verkehrt wird, nämlich ob die Beiträge erhöht werden, interessiert, was ich Ihnen vorwerfe oder Sie mir vorwerfen und wie Sie mit mir über die Zeitung kommunizieren. Die Betroffenen interessiert einzig und allein, ob Sie Ihren Job richtig machen und die Versprechen einhalten, die Sie gegeben haben. (Beifall FDP, SPD und SSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil ich meine Rede gern positiv abschließen möchte, komme ich jetzt zu den Punkten, über die ich in der heutigen Debatte nicht einfach nonchalant hinweggehen möchte. Herr Koch macht folgende Rechnung auf – das müssen sich besonders diejenigen, die neu dabei sind, auf der Zunge zergehen lassen –: Damals – in der Endphase – seien aufwachsend 170 Millionen Euro pro Jahr für die Kitareform verabredet gewesen, und der ehemalige Minister – also ich – habe sich um 120 Millionen Euro – also etwa die gleiche Summe – verrechnet, und das wahrscheinlich auch noch, um zu täuschen, damit die Kitareform durchgesetzt werden könne. (Zurufe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist sogar für Herrn Koch enttäuschend, weil Herr Koch das System sehr genau kennt. Wir reden über ein System mit Gesamtkosten von 1,8 Milliarden Euro. Sämtliche Kalkulationen sind gemeinsam mit den Beteiligten auf der Grundlage von Annahmen getroffen worden. Der Evaluationsbericht zeigt schonungslos und in erfrischender Klarheit, dass wir beim Kostendeckungsgrad – je nachdem, ob man sich die untere Sparte oder die obere Grenze zu eigen macht – bei der unteren Grenze bei 94,4 Prozent oder rund 97 Prozent gelandet sind. Nehmen wir einmal die Zahl von fast 95 Prozent. Herr Koch, Sie dürfen mir gern ein Projekt dieser Größenordnung zeigen, bei dem man einen Kostendeckungsgrad von fast 95 Prozent erreicht hat. (Beifall FDP, SSW und Birte Pauls [SPD]) Bei allem Verständnis für Regierungshandeln und bei allem Verständnis für Haushaltsprobleme, Ihre Geschichte, Sie würden gern viel umsetzen und alles machen, was da drinsteht, aber der Garg habe sich verrechnet und deswegen gebe es jetzt höhere Elternbeiträge und eine geringere Qualität – sorry, Herr Koch! Ich empfehle Ihnen dringend, die Öffentlichkeit mit dieser intellektuellen Tiefstapelei nicht weiter zu belästigen. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf Tobias Koch [CDU]) Aber damit nicht genug. Jetzt habe ich etwas gefunden und kann endlich erklären, warum wir uns in den letzten Monaten – ich sage es einmal freundlich – die Eltern im Unklaren darüber gelassen haben, was kommt, warum wir die Träger im Unklaren gelassen haben, wie es weitergeht, warum wir die Kommunen im Unklaren gelassen haben, was wir wirklich wollen, wohin es kitapolitisch gehen soll. Wenn man einmal eine so unglaubliche Erklärung gefunden hat, steigert man sich weiter da rein – so wie der Kollege Koch gestern Abend gegenüber den Kieler Nachrichten: (Dagmar Hildebrand [CDU]: Sie steigern sich gerade rein!) „Jetzt weist CDU-Mann Koch darauf hin, dass man ‚erschreckenderweise‘ ebenso die Kosten für Freistellungen von Gruppenleitern und Vorbereitungszeiten der Erzieherinnen und Erzieher außer Acht gelassen habe, und dabei sei doch beides mit der Kita-Reform erstmals gesetzlich definiert worden. Somit kristallisiere sich ein weiterer mittlerer zweistelliger Millionenbetrag zur Nachfinanzierung heraus. ‚Man muss von einer grundlegenden Fehlkalkulation der Kitareform sprechen.‘“ (Dr. Heiner Garg) (Martin Habersaat [SPD]: Du lieber Gott!) – Nicht der liebe Gott, sondern die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben mit Umdruck 19/3288 vom 26. November 2019 – ich glaube, der Vorsitzende der CDU-Fraktion hieß damals Koch – folgenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung beschlossen: „§ 29 ‚Verfügungszeiten und Leitungsfreistellungen‘ wird wie folgt geändert: a. In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ‚fünf‘ durch die Zahl ‚7,8‘ ersetzt.“ Ich sage noch einmal: basierend auf Annahmen. Herr Koch, wir können uns die Akten gern gemeinsam angucken. Ich empfehle, sich die Begründung auf der Zunge zergehen zu lassen: „Nach weiteren Erkenntnissen über die im Land vorherrschenden durchschnittlichen Verfügungszeiten wurde der in diesem Bereich zu erfüllende Mindeststandard nach oben hin angepasst. Künftig sind je Woche und Gruppe 7,8 Stunden Verfügungszeit einzuplanen, mithin ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle. Diese Erhöhung wird den Realitäten in Schleswig-Holstein mehr gerecht. Für die Berechnung des neuen Wertes wurden Angaben aus kommunalen Einrichtungen (rund 22 % der Einrichtungen im Land, jeweils durchschnittlich vier Stunden Verfügungszeit pro Gruppe pro Woche) und Einrichtungen freier Träger (rund 78 % der Einrichtungen im Land, nach Abfrage der LAG jeweils durchschnittlich 7,85 Stunden Verfügungszeit pro Woche pro Gruppe) jeweils gewichtet und den Kreisen/Städten unterstellt, die keine eigenen Vorgaben haben. Es ergibt sich folglich ein Durchschnitt von knapp 7 Stunden pro Woche pro Gruppe. Dieser wurde allen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ohne bestehende eigene Vorgaben für Verfügungszeit zugeordnet. Örtlichen Trägern mit eigenen Vorgaben wurden diese nach oben abweichenden Regelungen zugeordnet. Nach abermaliger Gewichtung der Anzahl der Einrichtungen auf den Gebieten örtlicher Träger mit und ohne eigene Vorgaben ergibt sich ein gerundeter landesweiter Status quo von 7,3 Stunden pro Woche und Gruppe. Die Erhöhung dieses Wertes als landesweiter Mindeststandard um 0,5 Stunden pro Woche pro Gruppe wird vollständig aus Landesmitteln finanziert.“ Herr Koch, Sie haben mir wörtlich – das ist ein Zitat, das hat nicht irgendein Journalist missverstanden – gestern Abend vorgeworfen, Leitungsfreistellung und Verfügungsstunden seien nicht kalkuliert worden. Mit diesem Antrag, den Sie dankenswerterweise als Fraktionsvorsitzender Ihrer Fraktion mit zu verantworten haben, kann ich genau das Gegenteil beweisen. Wollen Sie Ihre perfiden Anschuldigungen eigentlich weiter aufrechterhalten? Ernsthaft? (Beifall FDP, SPD und SSW – Tobias Koch [CDU]: Es ist nicht ausfinanziert! – Christopher Vogt [FDP]: Die Finanzierungen haben auch Sie gemacht! – Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich empfehle dem Kollegen Koch im Hinblick auf die Sachkosten – – Ich will das abkürzen. Ich langweile Sie nicht mit weiteren Zitaten, obwohl sie sehr lohnenswert sind. Sie sind sehr lohnenswert. Vielleicht hat man ja an anderer Stelle genügend Zeit und Muße, sich das noch einmal alles zu Gemüte zu führen. Bei den Sachkosten, sehr geehrter Herr Kollege Koch, empfehle ich auch einen Blick in die Gesetzesbegründung zu § 38. Lange Rede, kurzer Sinn: Sie können das gern so fortsetzen, ich kann das auch. Das können wir gerne so machen. Allerdings hätte ich ehrlicherweise an einer konstruktiven Auseinandersetzung mit der Ministerin und mit den Kräften, die tatsächlich an einer Lösung des Problems interessiert sind – also nicht mit Ihnen –, mehr Interesse. Das, was Sie angekündigt haben – das will ich deutlich sagen; der Ministerpräsident hat das heute vor 6.000 Leuten gesagt –, ist keine Erhöhung der Elternbeiträge in den nächsten Jahren. Ich gehe davon aus, dass er damit bis zum Ende der Legislaturperiode meint. Das ist richtig, das ist ein wichtiges Signal. Lang ersehnt und endlich kam es. Es ist notwendig gewesen, es ist aber auch richtig gewesen. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW) Zweitens ist es richtig, Flexibilisierung in das System zu bringen. Wir werden uns jede einzelne Maßnahme angucken müssen. Frau Ministerin, den Anstellungsschlüssel statt eines festen Fachkraft-KindSchlüssels pro Gruppe hätten wir übrigens gar nicht anders kalkulieren können. Wenn wir den selbst setzen, dann müssen wir ihn auch so kalkulieren, (Dr. Heiner Garg) wie wir ihn kalkuliert haben. Das ist klar. Denn was wäre denn passiert, wenn Herr Koch recht gehabt hätte? Was wäre passiert, wenn er recht gehabt hätte und ich absichtlich entsprechende Kosten unter den Tisch hätte fallen lassen? Wissen Sie, was dann passiert wäre? Dann hätte es haufenweise Konnexitätsklagen gehagelt. Wie viele gab es eigentlich, Herr Koch? Ach richtig, keine einzige. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie fordern Demut ein und wollen in Wahrheit aber etwas ganz anderes: Sie wollen nämlich, dass ich meinen Mund halte. Den werde ich aber nicht halten, sondern weiterhin kritisieren, was Sie falsch machen. Der Anstellungsschlüssel statt eines festen Fachkraft-Kind-Schlüssels pro Gruppe kann sehr wohl ein Instrument sein, das für mehr Flexibilität und im besten Fall sogar zu mehr Verlässlichkeit im System führt. Daraufhin müssen wir uns das angucken. Wir müssen uns auch anschauen, wie Sie das finanziell hinterlegen. Dadurch sollen irgendwie Einsparungen erbracht werden. Das müssen wir uns genau angucken. Dennoch: Vom Grundsatz her ist das sicherlich nichts, das ich in Bausch und Bogen verwerfen würde. Ich fand, dass das schon zwei positive Abschlüsse waren, aber eines sage ich noch zum Schluss: Ich wünsche mir, dass junge Familien in SchleswigHolstein in Zukunft eine verlässliche Kinderbetreuung haben, die bezahlbar ist. Ich werde die Hoffnung nicht aufgeben, dass es uns gemeinsam gelingt, Richtung Ende der Legislaturperiode auch das Versprechen einzulösen, das alle demokratischen Parteien im Wahlkampf gegeben haben, nämlich dass wir nach Möglichkeit die Beiträge weiter absenken. – In diesem Sinne: Danke für das Zuhören. (Anhaltender Beifall FDP, Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann das Wort.

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin! Herzlichen Dank für diesen wunderbaren Bericht und für diese Regierungserklärung. Ich knüpfe an das Positive an, das Heiner Garg gesagt hat, und nicht an das Negative. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, diese Kitareform gemeinsam auf den Weg zu bringen. 2017 haben wir uns auf diesen Weg gemacht. Ich glaube, es ist etwas Gutes dabei rausgekommen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist auch deshalb so gut, weil so viele mitgemacht haben. Wir hatten viele Partnerinnen und Partner, die an diesem Prozess beteiligt waren. Ich möchte einmal Danke sagen an alle, die dabei waren: den kommunalen Landesverbänden, auch wenn sie nicht immer unserer Meinung sind, der Landeselternvertretung, die auch längst nicht alles gut findet, was wir machen wollen, der LAG der freien Wohlfahrtsverbände – da darf ich gar nicht hingucken – ist auch nicht immer begeistert. Ich danke Ihnen allen, dass sie dabei gewesen sind. Ich danke auch der Danske Skole. Die sind auch dabei gewesen. Ebenfalls danke ich dem Landesverband der Kindertagespflege und dem Forum Sozial. Ich danke natürlich allen 1.950 – mittlerweile sind es so viele – Kitas im Land. Ich danke auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die tolle Arbeit und dafür, dass sie bei der Befragung mitgemacht haben. Ich glaube, auch das sollte Erwähnung finden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das SQKM, das zentrale Finanzierungssystem, hat sich im Grundsatz bewährt. Das haben wir schon gehört. Wir haben die Evaluierung gelesen und können sagen, dass das einzurichten richtig war. Wir hatten dazu ein Gespräch mit der LAG der freien Wohlfahrtsverbände. Die haben gesagt, dass das ein gutes System ist, das nur optimiert werden muss. Ich glaube, hier sollten wir beginnen. Wir hatten am Anfang nur Annahmen und Pauschalen. Damit kann man nicht ordentlich rechnen. Man muss dann irgendwann gucken, wo nachgesteuert werden muss. Muss überhaupt nachgesteuert werden? Es war uns ziemlich klar, dass es da Bedarfe gibt, die irgendwann gedeckt werden müssen. Zum Übergangssystem möchte ich noch eines sagen: Da hatten wir Gespräche mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände. Die haben uns ganz von Anfang an ins Gebetsbuch geschrieben, wir mögen dieses Zielsystem nicht mehr erreichen wollen, sondern das Übergangssystem solle das Zielsystem werden, weil es für die Kommunen einfacher ist, weil es für mehr Bindung zwischen Kommunen und Kita sorgt. (Katja Rathje-Hoffmann) Meine Damen und Herren, dazu brauchen wir eine rechtssichere Grundlage, nämlich ein Vorschaltgesetz, das das möglich macht. Wir haben in unserem Antrag aufgezeigt, dass wir das wollen. Das muss noch vor den Sommerferien geschehen. Dann werden wir an gleicher Stelle darüber beschließen. Es ist klar, dass die Evaluation des Kitagesetzes große Finanzlücken von 120 Millionen Euro aufgezeigt hat. Das erfordert nun Korrekturen, die wir alle gemeinsam finden und gefunden haben. Es geht um die Leitungsstunden, die Vertretungsstunden – also die Verfügungszeiten –, es geht um das Urlaubsgeld und um das Weihnachtsgeld und die VBL. Das sind die Punkte, an denen nachgesteuert werden muss. Wir haben heute mehrfach gehört, dass das wirklich notwendig ist, damit nicht allein die Kommunen auf diesen Kosten sitzen bleiben. Die Sachkosten sind zu gering. Auch da gibt es Nachsteuerungsbedarf. Der Anstellungsschlüssel und die Personalspanne sind bereits genannt worden.

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Ich denke, ich habe fünf Minuten Restredezeit? – Aber gut.

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Kristina Herbst

Mir wurde ein Kurzbeitrag angezeigt.

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Na gut, dann mache ich das jetzt ganz kurz. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das andere haben auch schon alle gesagt: Der Fachkraftschlüssel bleibt bei 2,0. Er heißt jetzt anders. Das ist der Anstellungsschlüssel. – Das andere muss ich mir leider schenken. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Tobias Koch [CDU])

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Kristina Herbst

Die Restredezeit hätte man im Vorwege noch anmelden müssen, Herr Fraktionsvorsitzender. Das ist nicht geschehen, und es wurde sich zum Kurzbeitrag gemeldet. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Damit erkläre ich den Tagesordnungspunkt Regierungserklärung für beendet und stelle fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 20/2091, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Wir kommen dann zur Abstimmung zu c), Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW, Drucksache 20/2109 (neu), sowie Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/2170. Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört. Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW, Drucksache 20/2109 (neu), abstimmen. Wer für den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist der Antrag damit abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 20/2170, in der Sache abstimmen. Wer für den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und Enthaltung der FDP- und der SSW-Fraktion ist der Antrag somit angenommen. Ich rufe erneut den Tagesordnungspunkt 31 auf: Einsamkeit aktiv entgegenwirken, Studien allein reichen nicht aus Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/2111 Einsamkeit hat viele Ursachen – an spezifischen Maßnahmen und komplexen Lösungen arbeiten Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2167 Da der Abgeordnete der CDU-Fraktion Werner Kalinka gestoppt wurde, gebe ich ihm jetzt noch einmal fünf Minuten Redezeit. (Zurufe: Oh! – Vereinzelter Beifall – Christopher Vogt: [FDP]: Die ersten Sätze sind eins zu eins anzurechnen!)

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Werner Kalinka CDU

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Einsamkeit lässt sich meistens nicht mit einer Maßnahme begegnen. (Beifall Christopher Vogt [FDP]) Einsamkeit kann komplex sein, kann verschiedene Ursachen, aber auch verschiedene Hilfemöglichkeiten haben. Wichtig ist, etwas zu tun, damit man nicht selbst vereinsamt. Meine Mutter sagte, als sie alt wurde: Im Kopp musst du fit blieben. – Für die, die nicht Plattdeutsch können: Im Kopf muss man fit bleiben. Man muss dabei sein, man muss sich am Gespräch beteiligen, sich dem Geschehen zuwenden, auch wenn man körperlich eingeschränkt sein sollte. Körperliche Einschränkungen sind ein erhebliches Risiko, einsamer zu werden. Man ist nicht mehr so mobil, ist auf Hilfe angewiesen, man ist häufiger allein. Wichtig ist, dies zu wissen, dies zu erkennen und etwas dagegen zu tun. Durch das Gespräch, das Telefonat, den Besuch, Lesen, Teilhabe am Geschehen, Termine nach Hause zu verlegen, wenn man es kann – das alles kann hilfreich sein –, oder sich auf etwas zu freuen. Sich Ziele zu setzen, ein Konzert, ein Highlight zu setzen – das alles mag manchem selbstverständlich sein. Für den Menschen aber, der beeinträchtigt ist, ist dies alles andere als der Fall. Nicht immer ist das alles möglich, deshalb ist gegebenenfalls professionelle Hilfe wichtig. Wir haben es in unserem Antrag formuliert: Wohlfahrtsverbände, Vereine, Verbände, Kirchen, Seniorentrainer, Mehrgenerationenhäuser, Wohngemeinschaften, Seniorenbeiräte, Familienzentren, Kompetenzzentren und Gemeindeschwester. Der Gedanke an eine Gemeindeschwester vor Ort ist gut; wir haben dies in Anhörungen gehört. Die Gemeindeschwester, wie wir sie früher im Land gehabt haben, war die gute Seele vor Ort. Eine Vernetzung ist das Beste bei der Geschichte. Das Land fördert jetzt die Koordination der Gemeindeschwesterangebote. Alle Hilfsangebote zusammenzuführen und optimal nutzen zu können, das ist das Ideale. Mehr an Gemeindeschwestern zu haben, muss allerdings auch finanzierbar sein. Wir können nicht bei jedem Thema, das wir haben, sagen: Es geht alles. – Es geht eben nicht alles. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Einsamkeit ist keine Frage des Alters. Es gibt Einsamkeit am Computer, es gibt Einsamkeit ohne Partner, es gibt Einsamkeit in Gesellschaft. Auch erfolgreiche Menschen können einsam sein. Viele kennen den Spruch: Es wird einsam um ihn. – Auch das gibt es in der Politik. Insofern ist Einsamkeit ein breit gefächertes Feld. Corona hat viel Einsamkeit gebracht, aber auch gezeigt, dass man sie häufig wieder überwinden kann. Der weitaus größte Teil der Menschen ist nicht einsam – auch das ist festzuhalten –, jedenfalls nach den Befragungen und Studien, die bundesweit vorgenommen worden sind. Aber wenn nur 10 bis15 Prozent der Menschen sind, die sagen, sie fühlten sich oder seien einsam, ist das eben kein persönliches Problem, sondern ein gesellschaftspolitisches, das jeden betreffen kann. Es ist ja auch im Altenparlament ständig ein Thema. Die Hilfestrategie des Bundes nehmen wir gern an; wir haben das im Antrag zum Ausdruck gebracht. Die Studie der Uni Lübeck wird eine gute Möglichkeit sein, dieses Thema weiterzuentwickeln, weiter zu erforschen. Ich messe dem durchaus eine hohe Bedeutung bei. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich nenne noch einen Aspekt. Es ist bedrückend, wie viele Menschen einsam sterben und zum Teil erst Wochen später gefunden werden. Das ist ein Thema, auf das wir noch etwas genauer schauen sollten. Ich habe dazu einige Zahlen gehört – das kann einen nur erschrecken. Mit unserem Antrag umreißen wir das von mir Gesagte. Wir werden das weiter in die Arbeit einfließen lassen. Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag. – Danke für die Aufmerksamkeit und der Frau Präsidentin für die wohlwollende Behandlung. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Beate Raudies

Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für diejenigen, die vielleicht erst heute Nachmittag eingeschaltet haben und es vorher nicht mitbekommen haben: Wir diskutieren hier über einen Antrag der SPD zum Thema Einsamkeit. Falls sich jemand wundert, weshalb am Anfang nicht die Kollegin Birte Pauls gesprochen hat: Das hat sie schon vor der Mittagspause. Deswegen ist der Kollege Werner Kalinka als Erstes an das Redner_innenpult getreten. Das wollte ich nur noch (Jasper Balke) einmal klarstellen, falls es da Verwirrungen gibt. Ich bedanke mich in dem Atemzug bei der SPD für ihren Antrag, denn das Thema Einsamkeit ist ein durchaus wichtiges Thema. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN –

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Schöne Anmoderation! – Zuruf FDP: Er kann Nachrichtensprecher werden!) Einsamkeit ist das subjektive Gefühl, bei dem die eigenen sozialen Beziehungen nicht den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Es betrifft Menschen aller Altersgruppen und kann ganz vielfältige Ursachen haben. Dabei ist das Risiko, im Alter einsam zu werden, zwar nicht signifikant höher als bei jüngeren Menschen, doch ältere Menschen – der Kollege Kalinka hat es vorhin angesprochen – haben größere Schwierigkeiten, aus dieser Einsamkeit wieder herauszukommen. Insbesondere die sozialen Medien verleiten oft zu falschen Gesellschaftsbildern, falschen Vorstellungen und irrationalen Vergleichen mit anderen, die gerade junge Menschen sich einsam, sich klein fühlen lassen. Wir haben es also mit einem Phänomen zu tun, das sehr komplex und vielschichtig ist und leider insbesondere infolge der Isolation und den leider notwendigen Kontaktbeschränkungen während der Pandemie noch zugenommen hat. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat sich deshalb zwischen Mai 2020 und März 2022 im Rahmen einer Enquetekommission mit dem Thema Einsamkeit befasst. Im Rahmen dessen wurden viele Befragungen und Studien als Basis durchgeführt, weil man auch in NRW aus der Versorgungsforschung genau weiß: Je besser die Datenlage, je spezifischer die Zielgruppe, desto wirksamer sind die darauf individuell angepassten Maßnahmen. Deshalb ist es genau richtig, dass die Landesregierung die Universität zu Lübeck mit einer Studie zu diesem wichtigen Thema beauftragt hat. Ich habe mich sehr darüber gefreut, als ich das gelesen habe, unter anderem auch deshalb, weil ich den einen Studienautor, Professor Jost Steinhäuser, sehr gut kenne. Er ist auch unter Studierenden sehr beliebt. Er hat wirklich eine tolle Herangehensweise im Bereich der Versorgungsforschung, und ich glaube, mit ihm als Koautor dieser Studie wird es spannende Ergebnisse für Schleswig-Holstein geben. Eine landesspezifische Studie zur Verbreitung, zu den Ursachen und den Lösungsansätzen von Einsamkeit schafft die Grundlage, um spezifische Lösungsansätze in Schleswig-Holstein zu entwickeln und die bisherigen Maßnahmen zu verbessern. Es gibt viele gute Ansätze, wie Einsamkeit bekämpft werden kann. Der Kollege Kalinka hat es angesprochen: Es gibt 15 Mehrgenerationenhäuser, die Begegnungs‑, Präventions- und Unterstützungsangebote für alle Altersgruppen anbieten. Es gibt etwa 70 Dorfkümmerer, die in ländlichen Gebieten aktiv sind und für die das Sozialministerium nun eine Stelle für Vernetzungsförderung und Fortbildungen auf den Weg bringt. Außerdem gibt es das tolle Landesnetzwerk seniorTrainer_in, das Anlaufstellen und Verantwortungsrollen für ältere Menschen bietet. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Bundestrategie gegen Einsamkeit mit ihren detaillierten und breit aufgestellten Analysen und Maßnahmen. Zentrale Instrumente sind hierbei das Kompetenznetzwerk Einsamkeit und das Pilotprojekt Einsamkeitsbarometer. Ein weiterer innovativer Ansatz ist zum Beispiel das Programm zur aufsuchenden Unterstützung in Bezug auf die Nutzung digitaler Medien und den Netzwerkausbau. Hier arbeiten Verbände, Vereine, Kommunen und Kreise zusammen, um digitale Kompetenzen zu fördern und soziale Netzwerke zu stärken. Es ist wichtig, dass auch in Schleswig-Holstein diese Initiativen mitgetragen und die Umsetzung auf Landesebene vorangebracht wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema Einsamkeit hat viele Ursachen und bedarf sehr komplexer Lösungen. Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Appell auch des Kollegen Kalinka aufnehmen: Das Thema Einsamkeit ist eines, das sicher auch institutionell angegangen werden muss. Nichtsdestotrotz möchte ich an dieser Stelle sagen: Wir haben auch bei anderen, verwandten Themen wie der Anfrage zu Suiziden, aber auch bei Fragen der psychischen Gesundheit darüber gesprochen. Es geht um uns alle als Gesellschaft. Es geht darum, dass wir aufeinander achtgeben und auch dafür verantwortlich sind, dass es anderen Menschen nicht schlecht geht, dass sie nicht einsam werden, dass sie nicht in Einsamkeit hineingeraten. Dieser Appell gehört in der gesamten politischen Debatte genauso dazu. – Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Man muss nicht alles wiederholen, was Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben. Ich fand die Kollegin Pauls ausgesprochen beeindruckend. Ich fand es richtig, was sie hier heute Morgen zur Vorstellung der SPD-Initiative gesagt hat. Mir hat auch der Beitrag des Kollegen Balke gut gefallen. Herr Kollege Balke, ich würde an der Stelle sagen: Ich glaube ganz bestimmt, dass da eine vernünftige Studie herauskommt. Ich frage mich nur, ob wir diese Studie zum Erkenntnisgewinn wirklich noch brauchen. (Beifall Birte Pauls [SPD]) Das ist das, worauf die Kollegin Pauls hingewiesen hat. Ich finde, damit macht sie einen Punkt. Im August 2023 haben 42 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen angegeben, sich einsam zu fühlen oder sich schon einmal einsam gefühlt zu haben. Wenn man sich das anguckt, dann sieht man, dass Einsamkeit mitnichten nur eine Frage des Alters ist, sondern sie kommt insbesondere bei jungen Erwachsenen und dann wieder bei sehr alten Menschen vor. Aber auch dazwischen gibt es in jeder Altersspanne Betroffene. Einsamkeit hat, wie schon mehrfach ausgeführt, ganz verschiedene Ursachen. Es kann der Verlust einer Partnerin oder eines Partners sein. Es kann eine Erkrankung sein, es kann ein Umzug oder auch eine Krise sein, wie wir sie als Gesellschaft während der Pandemie gehabt haben. Das Erlebnis, einsam zu sein, hat während der Pandemie als Folge entsprechender Bekämpfungsmaßnahmen sehr stark zugenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde die Forderung aus dem sozialdemokratischen Antrag richtig. Ich finde die Forderung richtig, die Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Einsamkeit konsequent zu unterstützen und entsprechende Maßnahmen in Schleswig-Holstein umzusetzen. Natürlich, wir alle wissen es, wir fangen hier nicht bei null an. Es gibt engagierte Menschen, derzeit übrigens vor allem noch ehrenamtlich, die sich seit vielen Jahren für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen. Insofern werden wir dem sozialdemokratischen Antrag zustimmen. Das ist auch ein bisschen das Ergebnis der Erlebnisse der Dänemarkreise mit den Kolleginnen und Kollegen vom Sozialausschuss. Das, was wir dort nördlich der Grenze haben sehen dürfen, nämlich wie dort auch institutionalisiert andere Menschen für Menschen da sind, hat mich jedenfalls sehr beeindruckt. In diesem Sinne herzlichen Dank für den Antrag. Unsere Unterstützung hat er. Ich würde mich freuen, wenn er hier eine Mehrheit finden würde. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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Beate Raudies

Für die Fraktion des SSW hat der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch als SSW begrüßen wir, dass das Thema Einsamkeit und Isolation wieder auf der Tagesordnung des Landtages ist. Vielen Dank dafür an die SPD, denn wir haben es hier mit einem gesellschaftlichen Problem und einer sozialen Problematik zu tun, die uns nicht nur in Schleswig-Holstein betrifft, sondern die bundesweit zu verzeichnen ist. Gerade nach Corona ist dieses gesellschaftliche Problem stärker in den Fokus der Sozialpolitik gerückt, und das völlig zu Recht. Dabei wurde deutlich, dass wir es mit einem generationenübergreifenden und vielschichtigen Problem zu tun haben und dass die Datenlage zu dem Thema tatsächlich nur sehr gering war. Aus diesem Grund haben wir hier im Landtag vor einem Jahr einen interfraktionellen Antrag auf den Weg gebracht, in dem wir unter anderem gefordert haben, bundesweit differenzierte Daten und Informationen zum Thema Einsamkeit und Isolation zu erheben. Das war im Januar 2022. Wo stehen wir heute? Der vorliegende Antrag der SPD fordert unter anderem die Landesregierung auf, nicht nur Studien in Auftrag zu geben, sondern aktiv zu werden und Maßnahmen zu fördern. Auch ich denke, das ist mittlerweile überfällig. Wir sind zwar immer noch an einem Punkt, an dem wir durchaus weitere Daten benötigen können, um die unterschiedlichen Ursachen von Einsamkeit und Isolation zu erkunden, aber wir brauchen auch aus dem medizinischen Bereich weitere Informationen darüber, wie sich Einsamkeit ganz faktisch auf die Psyche und auf die Physis auswirken kann. Hier haben wir tatsächlich immer noch ein Erkenntnisdefi- (Christian Dirschauer) zit. So detaillierte Informationen haben wir dann doch nicht. Einsamkeit und Isolation sind daher nicht nur sozialgesellschaftlich zu betrachten, sondern sehr stark auch aus medizinischer Sicht. Erst eine umfangreiche Datengrundlage ermöglicht uns, zielgenaue Maßnahmen zu ergreifen und entsprechend zu handeln. Daher haben mich die Antworten der Landesregierung auf meine Kleinen Anfragen, Drucksache 20/1485 und Drucksache 20/1622, schon etwas verwundert beziehungsweise ernüchtert. Daraus geht unter anderem hervor, dass seit Annahme des interfraktionellen Antrags, also seit Januar 2022, nichts erhoben wurde, um an entsprechende schleswigholstein-spezifische Daten über Einsamkeit zu gelangen. Dies gilt sowohl für Einsamkeit im Alter als auch für alle anderen Altersgruppen. Es ist also schlichtweg nichts passiert. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass im Januar 2024 eine Studie in Auftrag gegeben wurde, die eine Bedarfs- und Angebotsanalyse beinhaltet, um daraus den Bedarf an Maßnahmen gegen Einsamkeit im Alter herzuleiten. Was die Landesregierung hier bisher gemacht hat, ist also eindeutig zu wenig. Wie lange müssen Betroffene denn noch auf entsprechende Maßnahmen warten? Hier muss auch die Landesregierung endlich erkennen, dass wir es mit einem Problem zu tun haben, von dem viele Menschen unterschiedlichen Alters betroffen sind. Mit der Studie, deren Ergebnisse laut Medien dann im Frühjahr 2025 vorliegen, sollen dann auch für Ältere Wege aus der Einsamkeit aufgezeigt werden. Wäre ich heute ein von Einsamkeit und Isolation Betroffener, würde ich mich bei der Landesregierung für genau nichts bedanken. Denn es ist tatsächlich nichts passiert. Die Landesregierung muss hier endlich aus ihrem Schneckenhaus herauskommen und muss tätig werden. Das wird ja auch mit dem Antrag der SPD gefordert. Es darf nicht sein, dass wir dieses große gesellschaftliche Problem allein dem Ehrenamt aufbürden. Wir brauchen Hauptamtlichkeit, auch von öffentlicher Seite, die professionell mit dem Thema umzugehen weiß und die bereits frühzeitig die Symptome – nicht nur bei Seniorinnen und Senioren – erkennt. Der Kollege Dr. Garg hat gerade die Dänemarkreise angesprochen. Da funktioniert das ganz gut, ja, sogar sehr gut; da gibt es nämlich eine aktive und aufsuchende Sozialarbeit mit einem entsprechenden örtlichen Netzwerk. Das ist notwendig, und das ist das, was in Dänemark existiert. Gerade für viele ältere Menschen ist Einsamkeit schambehaftet, sodass mit dem Gefühl der Einsamkeit eine große Unsicherheit einhergeht. Die Betroffenen müssen aus ihrer Situation herausgeholt und aktiv begleitet werden. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, genauso wichtig ist es, präventiv zu agieren und Einsamkeit und Isolation gar nicht erst aufkommen zu lassen. Die Erhebung entsprechender Daten muss fortgeführt werden – ja. Aber wir können auch nicht so tun, als gebe es keine Informationen darüber – auch das haben wir schon gehört; da stimme ich mit den Kollegen Garg und Birte Pauls überein. Es müssen insoweit endlich Maßnahmen und echte Hilfsangebote in Gang gesetzt werden. Hier hat Schleswig-Holstein, auch im Vergleich zu anderen Ländern, bereits viel zu viel Zeit verloren. Einsamkeit und soziale Isolation sind jedoch nicht nur bei älteren Menschen zu verzeichnen – das haben wir gehört –, sondern auch bei jungen Menschen und bei Kindern ist Einsamkeit mittlerweile wohl weiter verbreitet, als wir alle vermuten. Auch hier sind die Gründe sicherlich unterschiedlich. Ein Zusammenhang zwischen Kinderarmut und sozialer Isolation lässt sich an dieser Stelle wohl nicht leugnen, sodass wir auch hier dringend einen Schwerpunkt setzen müssen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelter Beifall SPD)

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Beate Raudies

Zu einem Kurzbeitrag hat sich die Abgeordnete Birte Pauls gemeldet.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß ja nicht, was hier in den letzten 24 Stunden hinter den Kulissen so gelaufen ist, dass es nun zu diesem Kompromiss kam – diese eine Stelle, um da irgendwelche Vernetzungen von ehrenamtlichen Dorfkümmerinnen auf den Weg zu bringen. Das ist – wie soll ich sagen? – schon ein etwas spaßiger Vorgang. Sie konzentrieren sich hier ganz klar auf das Ehrenamt. Sie schieben mal wieder – mal wieder, Frau Ministerin! – die Verantwortung, die das Land für einen starken Sozialstaat, für eine gute Daseinsvorsorge in Schleswig-Holstein hat, auf das Ehrenamt ab. Sie ziehen sich komplett aus der Verantwortung und überlassen dies Menschen in einer reinen Zufälligkeit. Und das darf nicht mehr sein; das kann nicht angehen. Eine professionelle Begleitung von Menschen, (Birte Pauls) die einsam sind, die alt sind, das ist doch genau das, worum es bei der Pflegebedürftigkeit auch geht: wie Einsamkeit und deren Folgen verhindert werden können. Wir müssen doch auch im Hinblick auf demografische Zahlen, auf demografische Entwicklungen dorthin kommen, dass wir die Folgen der Pflegebedürftigkeit verhindern. Darum geht es doch, und dazu brauchen wir die professionelle Unterstützung von Pflegekräften, die mit einem ganz geschulten Blick in die Häuser kommen und sehr gut einschätzen können, wie es den Menschen vor Ort dort geht. (Beifall SPD und SSW) Sorry – aber das kann man nicht aus dem Ehrenamt heraus leisten. Deswegen fordern wir noch mal professionelle Begleitung ein, die es in vielen, vielen Ländern gibt. Ich habe dies heute Morgen aufgezählt, da waren Sie, Frau Ministerin, aber leider nicht dabei, weil Sie es vorgezogen haben, mit den Demonstrantinnen und Demonstranten draußen vor der Tür zu sprechen. Viele andere Bundesländer machen es uns doch vor. Wir haben hier kein Wissensdefizit, sondern wir haben ein Handlungsdefizit – ich wiederhole es an dieser Stelle gern. Ihr fehlender Gestaltungswille – auch das wiederhole ich – lähmt die Sozialpolitik im Land. Ich verweise auf all die Arbeitskreise, Runden Tische, Pakte und all das, was Sie da alles noch so vorhaben – und nun gibt es an dieser Stelle also nochmals eine Studie. All das zögert das so wichtige Handeln in diesem Land für die Sozialpolitik heraus, und das können wir uns nicht länger leisten. Sozialpolitik ist nun mal die Grundlage für ein gutes und faires Miteinander in unserer Gesellschaft, und das müssen wir fördern. Wenn Sie selbst keine Ideen haben, wie Sie das Land bei der Sozialpolitik gestalten wollen, dann gucken Sie doch bitte in andere Bundesländer. Sie brauchen die Dinge einfach nur zu kopieren; Sie brauchen noch nicht mal selbst darüber nachzudenken. Wenn ich es ins Verhältnis zu einer Pflegebedürftigkeit setze und die Kosten vergleiche, stelle ich fest, die von uns berechneten 2,3 Millionen Euro, die solch ein Landesprogramm an dieser Stelle kosten würde, sind wirklich gut angelegtes Geld – Geld für eine Prävention, die das unterstützt, was die meisten älteren Menschen wollen –,

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Beate Raudies

Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Abgeordnete.

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Birte Pauls SPD

– dass sie selbstbestimmt und selbst organisiert zu Hause leben können. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einsamkeit hat viele Gesichter. Genauso unterschiedlich können und müssen die Maßnahmen gegen Einsamkeit sein. In Gesprächen mit Seniorenbeiräten, in Pflegeeinrichtungen, bei Treffs für Senioren spreche ich immer wieder mit den Betroffenen über dieses Thema, beispielsweise jetzt im Februar bei einem Besuch der KarlHeinz-Howe-Simon-Fiedler-Stiftung hier in Kiel. Dort gibt es unterschiedliche Projekte, die gerade das Thema der Einsamkeit im Alter in den Blick nehmen – von den Kieler Senioren-Lotsen, die sowohl in Alltags- als auch in Krisensituationen unterstützen, bis hin zu „KULTURISTENHOCH2“. Besonders toll fand ich das Projekt, in dem man ein Tandem zwischen Seniorinnen und Senioren und Schülerinnen und Schülern hat, die gemeinsam ihre Freizeit gestalten. Wir haben darüber gesprochen, wie unterschiedlich die Wünsche von Männern und von Frauen sind, wenn es darum geht, was ihnen gegen Einsamkeit helfen könnte. Männer wünschen sich eher eine pflegerische Unterstützung, Frauen haben mehr Interesse an gemeinsamen Unternehmungen – so die Rückmeldung. Dabei geht es beispielsweise um gemeinsame Theaterbesuche oder Spaziergänge. Was zeigen diese Beispiele? Sie zeigen, dass es wichtig ist, unterschiedliche Angebote im ganzen Land auf den Weg zu bringen. Es ist heute auch nicht das erste Mal, dass wir uns in diesem Parlament über das Thema Einsamkeit austauschen. Wir haben vor geraumer Zeit auch über den Vorschlag der SPD gesprochen, überall im Land Vor-Ort-fürDich-Kräfte durch das Land zu finanzieren. Die Koalitionsfraktionen heben in ihrem heutigen Antrag hervor, wie viele unterschiedliche Unterstüt- (Ministerin Aminata Touré) zungsangebote es hier im Land gibt, und betonen, von welch großer Relevanz es ist, diese miteinander zu vernetzen. Ich habe damals gesagt, dass ich die Eindrücke der Anhörung im Ausschuss in meine politischen Beratungen einfließen lassen werde. Das haben wir im Sozialministerium getan. Die Anhörungen haben gezeigt, wie wichtig es ist, eine niedrigschwellige, aufsuchende soziale Quartiersarbeit einzurichten und zu fördern. Aber es wurden eben auch Kritikpunkte genannt, die deutlich gemacht haben, warum es nicht sinnvoll ist, ohne eine vorherige Analyse nach dem Gießkannenprinzip Stellen ins Land zu bringen. Die Fragen, die sich stellen, sind deshalb: Wie können Parallelstrukturen vermieden und Synergien geschaffen werden? Wie kann man verhindern, dass Fachkräfte aus dem Bereich der Pflege und der sozialen Arbeit in andere Berufe abwandern? Welche Aufgabenschwerpunkte sind sinnvoll, und welche Anforderungen müssen damit einhergehen? Genau deshalb ist unsere Studie zum Thema „Einsamkeit im Alter“ so wichtig. Es geht darum, die Kritikpunkte und die Fragen aus den Anhörungen zu klären, transparent zu machen, welche Angebote es bereits gibt, und zu klären, wo diese wie aufgestellt sind und ob die Hilfe wirklich ankommt. Man muss dazu auch sagen – deswegen verstehe ich ehrlicherweise die Kritik an dieser Stelle überhaupt nicht –, dass dies eine ergänzende und keine ausschließliche Maßnahme ist. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Werner Kalinka [CDU]) Wir haben im Land viele gute Strukturen: Anlaufstellen, ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen in unterschiedlichen Varianten, Mehrgenerationshäuser, Kompetenzteams des Landesnetzwerks, Seniorinnen- und Seniorentrainerinnen und ‑trainer, Pflegestützpunkte und weitere Angebote rund um das Thema „Pflegerische Versorgung“, Seniorenbüros, kirchliche Einrichtungen, die Wohlfahrtsverbände, Sozialberatungen. Zudem entwickeln wir das Programm „Digitale Gesandte“, das bei der Nutzung digitaler Medien unterstützen soll. Wir haben rund 70 Dorfkümmer_innen, und aktuell planen wir – vor wenigen Wochen habe ich dazu gemeinsam mit der Akademie für die Ländlichen Räume zusammengesessen –, ein Projekt auf den Weg zu bringen, um genau diese Vernetzungsstrukturen aufzubauen und Fortbildungen anzubieten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei diesem Gespräch waren wir uns absolut einig, dass es überhaupt nicht notwendig ist, dass wir als Land bestimmte Strukturen vorsehen. Vor Ort werden ganz viele unterschiedliche, tolle Strukturen und eben auch Angebote geschaffen, und es geht um die Frage: Was können wir als Land unterstützend tun? Was mir erzählt wurde, ist, dass die Menschen diese ehrenamtliche Arbeit ganz oft über ihre Grenzen hinaus leisten. Es gibt ja aber nicht nur ehrenamtliche Arbeit in diesem Bereich, sondern auch hauptamtliche Arbeit; auch dort gibt es Menschen, die weit über ihre Grenzen hinausgehen. Dafür brauchen sie Unterstützung. All das sind Maßnahmen, an denen wir, das Land, uns beteiligen und die auch im Sinne der Einsamkeitsstrategie des Bundes wirken. Zielgerichtet Maßnahmen entwickeln, die älteren Menschen wirklich helfen, das ist es, worum es im Kern geht, und das ist auch das Ziel der Studie. Wir nehmen – daraus mache ich keinen Hehl – ganz besonders ältere Menschen in den Fokus. Ich finde das auch richtig, weil sie besonders häufig von Einsamkeit betroffen sind. Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich sehr darüber, dass wir gemeinsam mit Herrn Professor Dr. Steinhäuser und Frau Professorin Dr. Götz von der Universität zu Lübeck eine Studie gegen Einsamkeit im Alter auf den Weg gebracht haben. Die Maßnahmen, die auf dieser Grundlage entwickelt werden, werden zusätzlich zu dem, was wir jetzt schon tun, noch mehr Menschen helfen. Zusätzlich zu den Maßnahmen wird es Handlungsstrategien geben, die in ein Train-the-Trainer-Konzept für Haupt- und auch Ehrenamtliche überführt werden sollen. (Glocke Präsidentin) So schaffen wir Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Wir werden gerade in den vorhandenen Strukturen dadurch zukünftig noch mehr Expertinnen und Experten für das Thema Einsamkeit im Alter haben. Abschließend möchte ich gern sagen: Ich glaube, der Staat kann viele Strukturen vorsehen und auch bei ehrenamtlicher Arbeit unterstützen, aber – Jasper Balke hat es eben deutlich gemacht – das wird im Kern familiäre oder gesellschaftliche Aufgaben nie komplett ersetzen. Deswegen ist es wichtig, das als unterstützende und nicht als ausschließliche (Ministerin Aminata Touré) Maßnahme zu sehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Beate Raudies

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um eine halbe Minute erweitert. Diese Zeit steht jetzt den Fraktionen zur Verfügung. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Weiter Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Anträge auf Ausschussüberweisung habe ich nicht vernommen. (Birte Pauls [SPD]: Doch!) – Ach so. Frau Pauls.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Ich beantrage die Überweisung in den Ausschuss. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin, ich danke Ihnen herzlich für das Verschaffen der Aufmerksamkeit. Nicht, dass Sie an den Ladenöffnungszeiten der Cafeteria hier scheitern. (Vereinzelt Beifall – Zuruf: Super Übergang!) Wer weiß, was Ihnen da entgehen könnte. Meine Damen und Herren, jetzt im Ernst. Auch der Einzelhandel ist im ständigen Wandel. Auch der Einzelhandel hat ständig neue Herausforderungen zu adressieren. Zunächst waren der Versandhandel, der Internethandel Thema. Jetzt kommt der Fachkräftemangel – auch im Einzelhandel – hinzu. Es ist bei Weitem nicht mehr ein Fachkräftemangel, sondern ein Arbeitskräftemangel, der es schwermacht, zu bestimmten Zeiten Verkaufsstellen offenzuhalten. Darauf reagiert der Handel. Vor fünf Jahren waren wir mit einer Wirtschaftsdelegation zuletzt im Silicon Valley. Wir alle haben in Downtown San Francisco das erste Mal einen vollautomatischen Supermarkt betreten. Wir konnten in diesen hineingehen, Waren aus dem Regal nehmen, zurückstellen und wieder herausnehmen. Beim Rausgehen bekam man über das Handy (Dr. Bernd Buchholz) schlicht und ergreifend alles abgerechnet, und auf dem Receipt stand, was man gekauft hat. Da ist uns, ehrlich gesagt, ein bisschen die Kinnlade runtergeklappt, weil wir gedacht haben: Mein Gott, wie lange wird es dauern, bis wir so weit sind? Aber lange hat es nicht gedauert. Vor einigen Jahren hat in Hemmingstedt ein vollautomatischer Supermarkt eröffnet. Dieser ist dort übrigens auch an Sonntagen in Betrieb. Das ist nicht der einzige vollautomatische Supermarkt, der in SchleswigHolstein in Betrieb ist. Auch in Brekendorf, in Glasau, in Gülzow und in Mohrkirch gibt es vollautomatische Supermärkte. Geplant sind sie auch in Freienwill, in Groß Vollstedt, in Holtsee, in Husum, in Kastorp, in Langwedel und in Seeth. Siehe da, eine große Handelskette plant in Schönberg gerade für die Wochenenden eine vollautomatisierte Verkaufsstelle. Bis jetzt hatte niemand etwas dagegen, dass diese vollautomatisierten Verkaufsstellen an den Wochenenden, zu jeder Tages- und Nachtzeit, geöffnet sind, bis sich im letzten Jahr im Dezember der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Klage einer Anwohnerin angeschaut hat, was eigentlich das dortige Ladenöffnungszeitengesetz dazu sagt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat dazu festgestellt: Auch vollautomatisiert ist, obwohl der Gesetzessinn eigentlich der Arbeitnehmerschutz ist, eine Verkaufsstelle eine Verkaufsstelle – auch ohne Personal. Deshalb fällt sie unter das ganz normale Ladenöffnungszeitengesetz. Vor diesem Hintergrund hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof geurteilt: An Sonn- und Feiertagen ist da nichts. Das hat im Hessische Landtag zu einer Initiative geführt, von der ich sage: Das sollten wir in Schleswig-Holstein auch dringend machen. Wenn wir wollen, dass die hier im Land schon aktiv gewordenen vollautomatisierten Verkaufsstellen tatsächlich an Sonntagen zur Verfügung stehen, müssen wir das Ladenöffnungszeitengesetz ändern. Kollege Kilian schüttelt schon den Kopf, weil er denkt: Es geht ja nicht nur um den Arbeitnehmerschutz, sondern auch um die Feiertagsruhe. – Natürlich geht es auch um die Feiertagsruhe. Ich bin dankbar dafür, dass sich einige schon im Vorfeld zu diesem Gesetzentwurf geäußert haben, unter anderem die Nordkirche. Sie hat gesagt: Die Feiertagsruhe ist natürlich für die Menschen da. Die Menschen sollen selbst entscheiden, ob sie die Feiertagsruhe wahrnehmen wollen. Deshalb will man den Arbeitsprozess an Sonntagen und an Feiertagen so gering wie möglich halten. Niemand sagt, dass der Feiertagsschutz bedeutet, dass man selbst nicht irgendwo einkaufen gehen darf. Deshalb bin ich – wir können das gern in den Ausschussberatungen diskutieren, Kollege Kilian – der festen Überzeugung, dass es mit der Feiertagsruhe absolut vereinbar ist, wenn zumindest die Gegenstände des täglichen Bedarfs in einem vollautomatisierten Geschäft gekauft werden dürfen. Ich finde, dass wir gut daran tun, denjenigen Betreibern, die in Schleswig-Holstein schon investiert haben, Rechtssicherheit zu geben. Sie schaffen übrigens etwas, was uns auch ein wichtiges Element sein sollte: All diese Verkaufsstellen sind erstaunlicherweise nicht in den Großstädten, sondern im ländlichen Raum. Die sind da, wo die Menschen ansonsten keine Verkaufsstelle mehr haben. Da schafft man ohne Personal Verkaufsstellen und damit wieder Versorgungsmöglichkeiten. Deshalb bitte ich Sie alle herzlich, nachdem wir diesen Gesetzentwurf nach der ersten Lesung in den Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss überwiesen haben, sich dem zu nähern und gemeinsam mit uns in Schleswig-Holstein ein modernes Ladenöffnungsgesetz zu schaffen, das die Öffnung von vollautomatisierten Verkaufsstellen auch an Sonnund Feiertagen gestattet. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Lukas Kilian das Wort.

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Lukas Kilian CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Ist ein Feiertag auch ein freier Tag? Wie steht es um den Sonntags- und Feiertagsschutz? In Deutschland gilt das Grundgesetz. Aber – jetzt wird es für angehende Examenskandidaten immer ein wenig unangenehm, aber für juristische Feinschmecker umso leckerer – es gilt in Teilen auch die Weimarer Reichsverfassung. Dort steht in Artikel 139: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Arbeitsruhe!) (Lukas Kilian) – Arbeitsruhe! Sie sind ja auch Jurist, Herr Kollege. Wir kommen darauf noch. Es begann 1999 mit diversen Versuchen von Kommunalverwaltungen, aber auch Landesregierungen unter Rückgriff auf Ausnahmeregelungen, die Möglichkeiten zum Ladenschlussgesetz auszuweiten. Für Examenskandidaten und angehende Juristen sind die absoluten Klassiker der Examensvorbereitung beispielsweise der untaugliche Versuch, das Ladenschlussgesetz in Berlin zu umgehen, indem man auf die Ware einfach den Aufkleber „BerlinSouvenir“ gesetzt hat. Man hat so getan, als sei man kein Supermarkt mehr, sondern verkaufe Souvenirs, die nicht unter den Ladenschluss fielen. Das ist untersagt worden. Spannend ist auch, weil es nicht nur arbeitsrechtliche Themen geht, sondern auch religionsrechtlich: In unserem Nachbarbundesland Mecklenburg-Vorpommern wurde die Bäderregelung gekippt. Das ist spannend und – Achtung! – für den weiteren Verlauf dieser Debatte möglicherweise entscheidend: Das OVG Greifswald entschied damals und billigte zur Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern erstmalig Kirchengemeinden ein eigenes subjektives Recht auf Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes zu. Das heißt, die Kirchen durften klagen. (Wortmeldung Dr. Bernd Buchholz [FDP]) In der Sache kann man über verfassungs- und verwaltungsrechtliche Vorgaben zum Sonn- und Feiertagsschutz trefflich streiten.

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter Kilian, gestatten Sie dem Abgeordneten Dr. Buchholz eine Zwischenfrage?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Gestatten Sie mir folgende Bemerkung: Bei Ihren juristischen Kenntnissen ist Ihnen ja sicherlich auch bekannt, dass die Tankstellen auch Reisebedarf veräußern dürfen und dass (Martin Balasus [CDU]: Handykabel!) zum Reisebedarf auch die Dinge des täglichen Lebens, auch Lebens- und Genussmittel, gehören. Würden Sie mir zustimmen, dass heute die meisten Tankstellen den Charakter eines Supermarktes haben und mit Personal geöffnet sind, (Birte Pauls [SPD]: Ja!) ohne dass das beanstandet wird und dass es deshalb folgerichtig wäre, die vollautomatisierten Verkaufsstellen auch im Ladenschlussgesetz zu privilegieren? (Unruhe – Glocke Präsidentin) – Herr Kollege, ich kann Ihre gewisse Ungeduld verstehen. (Zurufe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ohhh!) Am Anfang einer Vorlesung habe ich auch immer gedacht: Was passiert am Ende? Aber wir kommen noch dazu. (Beifall CDU) Ich kann Ihnen zum Thema Tankstelle Folgendes sagen: Ich habe letztes Wochenende, am Pfingstsonntag, versucht, an einer Tankstelle Butter zu bekommen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Was?) Ich dachte, es sei kein Problem. Ich musste meine Sonntagsruhe, meine seelische Erhebungszeit für drei Tankstellen nutzen, (Zurufe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) um schlussendlich Butter aus der Bodenseeregion zu bekommen. Ich dachte auch, das Angebot wäre besser. (Unruhe – Glocke Präsidentin) Aber genau das ist die Praxistauglichkeit von Gesetzen, die sich an solchen Butter-Beispielen niederschlägt. Ich führe weiter zum Thema aus. In der Sache kann man über diese verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Vorgaben trefflich streiten. Ich glaube, dass wir das auch tun sollten. Die Rechtsprechung ist bislang eindeutig. Herr Kollege, das ist richtig: Es waren keine Urteile, sondern Beschlüsse, weil es um Eilverfahren ging. In dem Beschluss – an dieser Stelle empfehle ich, Entscheidungen zu lesen, bevor man sie zitiert – heißt es vom Verwaltungsgericht Hessen: Richtig ist zwar das Argument, dass, wenn – wie typischerweise bei der Verwendung von Verkaufsautomaten – kein Verkaufspersonal für den Verkauf benötigt wird, das dem Ladenschluss zugrunde liegende Ziel des Arbeitnehmerschutzes erreicht ist. Allerdings rechtfertigt dieses Argument nicht einen Umkehrschluss dahin gehend, dass immer dann, wenn dem Kaufvorgang kein Personal (Lukas Kilian) beiwohnt, automatisch der Anwendungsbereich des Ladenöffnungsgesetzes verlassen ist. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja!) Denn neben dem Arbeitnehmerschutz verfolgt das Gesetz auch noch ein weiteres Ziel: den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen. Damit unterfallen seinem Schutzbereich nicht nur – das ist das Problem des Antrages – die in der Verkaufsstelle tätigen Arbeitnehmer, sondern auch der Rest der Gesellschaft. Trotzdem müssen wir uns fragen, weil es diesen Arbeitsschutz, diese Ruhe gibt: Ist der Sonntag noch ein Tag der seelischen Erhebung, (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) wenn man auf seinem Sofa sitzt und gleichzeitig bei Amazon alles bestellen kann, das am nächsten Tag geliefert wird? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber wie ich mich darauf freue! – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Sind durch die Transformation in der Arbeitswelt gewisse Dinge nicht überholt? (Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Heiterkeit SPD) Ist es offensichtlich so, dass automatisierte Kleinmärkte eine Versorgungslücke im ländlichen Raum schließen können? (Beifall FDP) Für uns ist dabei aber klar: Wenn man dieses Thema anfasst – wir kommen wieder auf das Thema Bäderreglung zurück –, sollten wir in SchleswigHolstein einen breiten gesellschaftlichen Konsens von Gewerkschaften und Kirchen anstreben. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Änderungen können daher nicht in einem Schnellschussverfahren vorgenommen werden, sondern müssen gemeinsam, breit getragen werden. Neben dem gesellschaftlichen Schulterschluss brauchen wir danach aber auch noch eine verfassungskonforme Lösung. Ich erlaube mir abschließend, den Kollegen Buchholz aus seinem Redebeitrag vom heutigen Vormittag zu zitieren: Es wäre schön, wenn man eine Regelung trifft, die ganz mineralwasserklar verfassungskonform ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – – (Unruhe) Ich habe Verständnis für diese juristische Auseinandersetzung. Ich höre auch immer sehr gern zu. Aber ich bitte darum, dass wir alle dem Kollegen Lasse Petersdotter zuhören, der für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort hat.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich biete an, dass ich das Thema etwas weniger juristisch betrachte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und vereinzelt CDU) Gleichzeitig wage ich den weitreichenden Schritt, diese Rede mit einem Satz zu beginnen, den ich wahrscheinlich noch nie gesagt habe, den ich nie wieder sagen werde und der mir auch körperlich wehtut: In der Sache der Ladenöffnungszeiten von Automatengeschäften teile ich nicht die Auffassung der Gewerkschaften, sondern die Auffassung der FDP. (Zuruf FDP: Juhu! – Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU – Heiterkeit – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Das tat weh, es mal gesagt zu haben, aber man muss sich den Themen immer wieder neu widmen und überlegen, was die Für- und Widerargumente sind. Wenn ich m.maz von dieser Woche lese, in dem ver.di kritisiert hat: Na ja, aber am Ende müssen ja Leute doch noch wieder in den Markt gehen, wenn beispielsweise eine Tiefkühltruhe kaputtgeht, (Christopher Vogt [FDP]: Ja, der war gut!) dann überzeugt mich das ehrlicherweise nicht, weil: Wenn eine Tiefkühltruhe in einem Supermarkt kaputtgeht und der Filialleiter oder die Filialleiterin das mitbekommt, dann wird diese Person am Sonntag da hingehen oder einen weniger gut bezahlten Menschen hinschicken, um zu schauen, was passiert ist. Ich habe sehr viele Jahre an der Kasse gearbeitet. Ich habe den traurigen Moment erlebt, als eine Tiefkühltruhe kaputtging und 120 TiefkühlPizzen weggeschmissen wurden. (Lasse Petersdotter) (Oh!-Rufe und Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD) Um das zu umgehen, würde man also sofort die Reparatur veranlassen, egal, ob es Sonntag oder Feiertag oder ein Mittwoch ist. Das war schwierig; niemand von uns durfte die Pizza mitnehmen, sondern sie musste entsorgt werden. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Das zweite Argument neben dem Arbeitnehmer_innenschutz ist selbstverständlich der Sonntag als heiliger Tag. Jetzt müssen wir dabei auch feststellen: Automaten gehen nicht in die Kirche. Das ist ein Element, das wir in der Abwägung berücksichtigen sollten. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und SSW – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Die juristischen Abwägungen, die der Kollege Kilian erbracht hat, müssen selbstverständlich in die Debatte einfließen. Auch die Diskussion, die insbesondere für den ländlichen Raum von Relevanz ist, kann man nicht von der Hand weisen, denn: Ihr Dilemma von der Tankstelle, die keine Butter mehr vorhalten kann, hätten Sie in der Stadt nicht gehabt. Wenn ich an einem Sonntag in Kiel irgendetwas brauche, dann gehe ich zur Tankstelle. Dort bekomme ich Butter, Milch und alles weitere, zur Not auch eine Sonnenbrille – warum auch immer. (Zuruf CDU) Das gibt es dort alles. Wenn ich in Kiel daran scheitern sollte, dann muss ich den langen Weg zum Bahnhof auf mich nehmen. Dort gibt es einen Supermarkt, der immer geöffnet hat. Das ist mithin eine Situation, die in der Stadt nicht die gleiche wie im ländlichen Raum ist. (Zurufe Rasmus Vöge [CDU] und FDP) Wenn Automatengeschäfte die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum stärken und somit auch die Angebote für Menschen bieten können, am Sonntag einzukaufen – zumindest die Dinge, die sie unmittelbar brauchen –, weil sie eventuell Berufe haben, bei denen sie an den regulären Wochentagen arbeiten müssen, dann kann das ein sehr wichtiger Fortschritt sein. Das heißt: Wir haben viele Argumente, die intuitiv dafür sprechen, diesen Schritt zu gehen, den die FDP vorschlägt. Wir haben juristische Abwägungen, die wir erst einmal bewerten müssten und über die wir reden müssen, das hat der Kollege Kilian ganz richtigerweise ausgeführt. Dabei ist aber auch wichtig, klar zu machen: Es geht um diesen Fall; es geht nicht darum, über den Sonntag im Generellen zu sprechen und den Sonntag im Generellen zu verändern. Die politische Auffassung kann man haben, aber wenn man das miteinander vermengt, werden wir in dieser Frage nicht vorankommen. (Christopher Vogt [FDP]: Du kamst ja mit der Sonnenbrille um die Ecke!) Wir sollten in dieser Frage aber vorankommen. Deswegen sollten wir die Anhörung dazu nutzen, eine konstruktive Debatte zu führen, eine rechtssichere Lösung zu finden, denn am Ende des Tages wollen die Leute die Möglichkeit haben. Wenn dabei keiner zu Schaden kommt und auch die Heiligkeit des Sonntags nicht infrage gestellt wird, haben wir doch einen Kompromiss, der für alle und auch für die Automatenbetreiber gangbar ist. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Beate Raudies

Zu seiner ersten Rede im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt dem Angeordneten Kianusch Stender von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall)

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Kianusch Stender SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! Seit 1.700 Jahren gilt der Sonntag als Ruhetag. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, nur nicht im katholischen Italien!) In römischer Zeit gab es den „dies solis“ einen Tag des Sonnengottes, der als erster Tag der Woche definiert war. Kaiser Konstantin hat diesen Tag damals zum Feiertag gemacht. Aber die Welt dreht sich weiter. Eine tolle Entwicklung der Geschichte ist zum Beispiel die Entstehung von Gewerkschaften, Herr Petersdotter. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Es waren eben die Gewerkschaften, die gemeinsam mit Sozialdemokraten die Begrenzung der Wochenarbeitszeit erstritten haben: erst 48 Stunden, dann immer weniger. In den 1950er-Jahren wurde mit der Aktion „Samstags gehört Vati mir“ die Kampagne für die Fünftagewoche mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden aufgenommen. Heute sind (Kianusch Stender) wir in einigen Bereichen bei 38, bei 35, manchmal sogar bei 30 Stunden. Das ist ein Erfolg. (Beifall SPD) Auch die Ruhephasen sind ein Erfolg. Sie sind eine Errungenschaft, hinter der wir nicht zurückbleiben sollten. Die Direktorin des Instituts für Arbeitsmedizin an der Berliner Charité, Susanne Völter-Mahlknecht, stellt zum Beispiel klar, dass Untersuchungen vielfach gezeigt haben, dass einer Phase der Belastung zeitnah eine Erholungsperiode folgen sollte und einmal in der Woche eine längere Erholungsphase von zwei Tagen. Wenn Erschöpfung nicht relativ schnell ausgeglichen wird, wird das Erholungsdefizit immer größer. Dann muss man mit der Zeit immer mehr Energie aufwenden, um die geforderte Arbeitsleistung doch noch zu erbringen. Das kann oft auf ein Burn-out hinauslaufen. All das stelle ich voran, weil es für die Diskussion um den Antrag der FDP schon wichtig ist. Ich kenne ja Ihre Haltung zum Thema Arbeitszeit. Ihre Bundestagsfraktion hat erst vor ein paar Tagen die Abschaffung der Tageshöchstarbeitszeit ins Spiel gebracht. Das, verehrte Kolleg_innen, ergibt bei all dem, was ich gerade an wissenschaftlichen Erkenntnissen vorgetragen habe, wirklich wenig Sinn. (Beifall SPD – Widerspruch FDP) – Na klar stimmt das: Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende hat das vor drei Tagen gesagt. Der heute vorliegende Antrag geht aber zum Glück in eine etwas andere Richtung. Deshalb kann ich mich damit auch etwas besser anfreunden, Herr Vogt. Heute soll nur die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen ermöglicht werden, die vollautomatisiert laufen. Wir haben mittlerweile, es wurde schon gesagt, fünf dieser Geschäfte in SchleswigHolstein. Sieben weitere werden in kurzer Zeit folgen. Ich finde technologischen Fortschritt gut, und deswegen finde ich diese Läden auch eine gute Sache. Die Betreiber haben das Problem der Öffnungszeiten übrigens schon mehrfach kommuniziert. Ich frage mich, warum es eigentlich erst wieder einen Antrag der Opposition braucht, damit sich dieses Hohe Haus und Minister Madsen mit dieser Frage mal intensiver auseinandersetzen. (Beifall SPD und vereinzelt FDP) In dem Dorf, in dem ich aufgewachsen bin, in Tensbüttel-Röst in Dithmarschen, (Lebhafter Beifall Oliver Kumbartzky [FDP]) gab es nicht mal eine Bäckerei, weil es sich für die Betreiber finanziell einfach nicht gelohnt hätte. Mittlerweile gibt es in der Nähe wenigstens eine vollautomatisierte Milchtankstelle. Mit etwas schütteln, Herr Kilian, hätten Sie da auch ihre Butter rausbekommen. Eine vollautomatisierte Verkaufsstelle wäre für dieses Dorf ein echter Gewinn und für einige auch ein Stück Teilhabe, denn gerade für Menschen, die nicht so mobil sind, dass sie schnell mit dem Rad oder dem Auto ins nächste Dorf zum Supermarkt fahren könne, verbessert sich das Leben durch solche Verkaufsstellen enorm. Jetzt ist nur die spannende Frage: Sollen diese Läden auch sonntags geöffnet haben? Die Gewerkschaft ver.di – es wurde gerade gesagt – glaubt zum Beispiel nicht, dass der Umsatz nennenswert gesteigert werden würde, wenn die Verkaufsstellen sieben statt sechs Tage geöffnet haben. Es bleibt aber die Frage: Warum sollten Süßigkeitenautomaten in der Innenstadt, Zigarettenautomaten am Bahnhof und die von mir so gelobte Milchtankstelle in Dithmarschen am Sonntag nutzbar sein, so eine vollautomatisierte Verkaufsstelle aber nicht? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Ist es überhaupt möglich, eine so große Verkaufsstelle komplett autonom laufen zu lassen? Was passiert, wenn jemand im Laden ist und wegen eines technischen Defektes nicht mehr rauskommt? Wer garantiert, dass die Befüllung der Regale nicht am Sonntag stattfindet? Werden defekte Kassen oder Kühltruhen am Sonntag sich selbst überlassen, oder kommt dann doch mal jemand vorbei? Herr Petersdotter, da ist die Wahrscheinlichkeit bei einem geöffneten Supermarkt systematisch höher. Deswegen ist es gut, dass ver.di das auch angesprochen hat. Es besteht also erkennbar doch ein Unterschied zwischen einer Milchtankstelle und einem vollautomatisierten Supermarkt. Wir sperren uns gar nicht per se gegen eine Änderung der bestehenden Regelung. Wir wollen aber sicherstellen, dass wir dadurch keine Arbeitnehmer_innenrechte beschneiden. Deshalb freue ich mich, dass wir den Antrag im Ausschuss diskutieren und in der Anhörung Geschäfte, aber auch der Arbeitnehmer_innenvertretungen anhören. Zum Schluss bedanke ich mich für die freundliche Begrüßung der Fraktionen und der Landesregierung heute zu meinem Mandatsantritt und freue mich auf die Arbeit hier im Parlament. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Beate Raudies

Für die Fraktion des SSW steht hier auf meinem Zettel zwar die Abgeordnete Waldinger-Thiering. Da Frau Nitsch sich aber schon nähert, erteile ich ihr gerne das Wort. (Lukas Kilian [CDU]: Endlich dürfen wir wieder reinrufen!)

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir als SSW-Fraktion haben uns des Themas sehr eindringlich angenommen und uns an erster Stelle gefragt: Wo in unserem wunderschönen Land gibt es eigentlich diese vollautomatisierten Verkaufsstellen? (Birte Pauls [SPD]: In Mohrkirch!) Wir mussten dann gestern lesen: Die aktuelle Anzahl ist fünf, sieben weitere sind in Planung. Es ging los, dass wir munter darüber plauderten, dass zum Beispiel einer in Brekendorf sei, auch in Mohrkirch, und wir uns gegebenenfalls mal auf eine kleine vollautomatisierte Exkursion machen. Wir stehen hier also noch am Anfang dieses Konzeptes. Als SSW-Fraktion stehen wir diesem Konzept durchaus offen gegenüber. In MecklenburgVorpommern können Kunden bereits sonntags in bestimmten Geschäften Lebensmittel kaufen. In anderen Bundesländern ist es auch schon so. Vor 24 Jahren, als ich in Berlin studiert habe, war es auch so, dass an allen Bahnhöfen in Berlin die Läden durchgängig, sogar auch bis 22 Uhr offen hatten und Verkaufspersonal eingespannt wurde. Wir müssen uns also an dieser Stelle die Frage stellen, ob das jetzt irgendwie das große Hokuspokus ist oder ein Konzept, das zukunftsfähig ist und dem wir uns in dieser Form stellen. Überall werden diese Modelle schon getestet, ob es der autonome Supermarkt ist oder der begehbare Automat oder der Smart Store oder die Mini-Supermärkte, in die nur registrierte Kundschaft hineingehen kann. Sie haben alle das besondere gemeinsam, nämlich dass diese Geschäfte ohne Personal auskommen und die Kunden ganz einfach nach Lust und Laune dort einkaufen gehen können. Praktischerweise sind sie rund um die Uhr geöffnet. Das dient der flexiblen Lebensrealität der Leute vor Ort. Das sind die Argumente der Fürsprecher, die wir heute schon viel gehört haben. Ja: Kein Personal bedeutet keine Notwendigkeit für Arbeitnehmerschutz, bedeutet keine Notwendigkeit für die Sonn- und Feiertagsruhe und überhaupt begrenzte Öffnungszeiten. Aber ganz so simpel, müssen wir dann auch feststellen, kann man diese Diskussion nicht führen. Natürlich gibt es viele Vorteile, gar keine Frage. Gerade in den ländlichen Gebieten unseres Bundeslandes könnte es für die Nahversorgung einen großen Faktor ausmachen. Man könnte sich dann durchaus die eine oder andere Fahrtstrecke zur Tankstelle, zur Milchtankstelle – oder was es denn sein mag – sparen. Der kleine Kaufmannsladen im Dorf, der Supermarkt im Nachbardorf oder selbst die lokale Bäckerei: Viele sind leider schon Geschichte oder auf Sicht am Aufgeben. Daher müssen wir Modelle finden, um das alltägliche Einkaufen in den ländlichen Regionen wieder attraktiv zu machen – und seien es diese Containerläden, die ein begrenztes Sortiment haben, aber die Bedürfnisse des alltäglichen Lebens decken. Dennoch ist die Öffnungszeitendebatte nicht ganz einfach erledigt. In diesen offiziell personallosen Läden fallen nämlich trotzdem Betriebskosten an. Sie müssen befüllt, gewartet und gereinigt werden und so weiter. Wir hörten schon viel von der Technik, die am Sonntag streiken kann. Wie wäre das zu managen? – Wir sprechen hier auf jeden Fall von einem Bereitschaftsdienst, der abzudecken wäre. Hier haben sich beispielsweise ver.di Nord oder die Kirche gegen eine generelle Öffnungsmöglichkeit ausgesprochen, wobei sich die Kirche zumindest Ausnahmen in touristischen Hotspots vorstellen kann. Das widerspricht sich an einigen Stellen. (Zuruf Lars Harms [SSW]) Also müssen wir hier genauer hingucken. Diese erste Diskussion könnte zudem ziemlich zeitnah viele andere Diskussionen auslösen. Gibt es Sonderregelungen für touristische Regionen, gibt es Sonntagsöffnungen für reguläre Supermärkte, und wo werden die Verkaufsstellen wie beispielsweise die Selbstbedienungsstände vor den Höfen vieler Landwirte eingruppiert? Wie steht es um den Datenschutz? Wie kaufen Menschen ein, die kein Handy haben? Wie kaufen Menschen ein, die nicht über eine App registriert sind? Wie kaufen Geflüchtete ein, die eine Bezahlkarte haben? – Wir haben zahlreiche Fragen, die wir in diesem Kontext besprechen müssen. (Beifall SSW) Ja, wir wissen, dass es in unserem ach so geliebten Mutterland Dänemark viele dieser Modelle gibt. Aber auch an der Stelle muss gesagt sein: In Dänemark ist nicht alles Gold, was glänzt. Daher muss (Sybilla Nitsch) man auch hier kritisch darauf gucken und sich dann einfach überlegen, auf welche saubere rechtliche Grundlage wir dieses Konzept stellen können. – Vielen Dank. (Beifall SSW, Birgit Herdejürgen [SPD], Kianusch Stender [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich jetzt dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen, das Wort.

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Digitalisierung schafft gesellschaftlichen Wandel und bietet uns neue Möglichkeiten. Es ist Aufgabe von Politik, diesen Wandel zu begleiten. Dazu gehört, dass mittlerweile vieles rund um die Uhr verfügbar ist. Ich kann zu jeder Tages- und Nachtzeit online shoppen oder meinen Schleswig-Holstein-Urlaub buchen. Dass wir sonn- und feiertags keine Milch, Nudeln oder Obst kaufen können, trifft häufig auf Unverständnis, und voll automatisierte 24‑Stunden-Läden werden als gute Alternative angesehen. Ich kann den Wunsch nach automatisierten Läden gut nachvollziehen. Deswegen prüft die Landesregierung seit Längerem, ob wir das Ladenöffnungszeitengesetz dahin gehend anpassen können. Leider ist es nicht so einfach, wie das im Gesetzentwurf dargestellt ist. Als Landesregierung sind wir grundsätzlich angehalten, rechtssichere Gesetzentwürfe vorzulegen. Die Sonn- und Feiertagsruhe ist ein verfassungsrechtliches Gut. Dabei geht es eben nicht nur darum, dass sonntags – von Ausnahmen zum Beispiel in der Gastronomie abgesehen – niemand arbeiten soll. Es geht auch darum, dass es ein Tag der Ruhe ist. Das könnte selbst bei vollautomatisierten Supermärkten gefährdet sein, weil es dort natürlich Kundenverkehr geben wird. Ich sage bewusst „könnte“. Wir prüfen, wie wir zu einer Regelung kommen können, die allen Interessen so gut es geht gerecht wird. Es ist eben nicht, wie manche sagen, absoluter Unsinn oder absurd, dass diese Art von Supermärkten dem Ladenöffnungszeitengesetz unterliegen. Da möchte ich auch meinen Vorgänger, der an dieser Regelung festgehalten hat, ausdrücklich in Schutz nehmen, denn das ist schlichtweg die aktuelle Rechtslage. (Beifall Dagmar Hildebrand [CDU], Lukas Kilian [CDU] und Andrea Tschacher [CDU] – Christopher Vogt [FDP]: Nicht auf die Bedenkenträger hören, Claus!) In Hessen hat der dortige Verwaltungsgerichtshof im Dezember festgestellt, (Unruhe – Glocke Präsidentin) dass voll automatische Supermärkte von Sonntagsöffnungsverbot erfasst sind. Die Begründung habe ich schon genannt: Es geht nicht rein um Arbeitnehmerschutz, sondern darum, den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen. Deswegen ist Weitsicht und weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kirchen und Gewerkschaften notwendig, wenn wir uns in diese Richtung bewegen wollen. Niemandem ist geholfen, wenn wir eine Regelung aufstellen, die dann beklagt und am Ende wieder einkassiert wird. Den vorliegenden Gesetzentwurf halten wir für zu weitgehend, er geht sogar noch über die hessische Regelung hinaus, an die er angelehnt ist. Nur die Beschränkung auf Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs ist unserer Rechtsauffassung nach zu wenig. Um die Regelung rechtssicher zu gestalten, muss der Ausnahmecharakter dieser Verkaufsstelle deutlich gemacht werden. Dazu könnte eine Begrenzung der Verkaufsfläche dienen. Darüber muss gesprochen werden. Wie bereits erwähnt: Der Prozess läuft seit Längerem, und die Landesregierung wird einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Alles Weitere können wir sicherlich im Ausschuss beraten. Ein wenig, lieber Herr Dr. Bernd Buchholz, war ich trotzdem überrascht über Ihren Redebeitrag. Ich hatte unsere Archive durchgeschaut – sowohl digital als auch analog – und da nachgeschaut, ob mein Vorgänger dort irgendwie tätig geworden ist. Warum bin ich jetzt überrascht? – Ich habe nichts gefunden. Uns erzählen Sie hier gerade, dass Sie dieses Konzept schon vor fünf Jahren in Amerika gesehen haben. Ein bisschen Voraussicht, und Sie hätten das bereits in die Wege geleitet gehabt. – Vielen lieben Dank. (Beifall und Heiterkeit CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Beifall Lars Harms [SSW] – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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Beate Raudies

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. – Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst dem Minister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter das Wort.

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Dirk Schrödter

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heute ist ein wirklich guter Tag für unser Land: Gemeinsam schaffen wir mehr Datennutz in SchleswigHolstein. In unseren Krankenhäusern liegen unzählige Gesundheitsdaten, die für die moderne medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten und für die Forschung, die stärker denn je personalisiert sein wird, von höchster Bedeutung sind. Personalisierte Medizin – also die Diagnose, Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten auf Grundlage persönlicher Besonderheiten wie Genetik, Umwelteinflüssen und Lebensstil – kann nur dann gelingen, wenn große Datenmengen ausgewertet werden können. Unsere exzellenten Forscherinnen und Forscher in unserem Land sind auf diese Daten angewiesen und haben bisher im klinischen Bereich keinen ausreichenden Zugang dazu. Die Daten liegen einfach ungenutzt rum, und das ist in vielerlei Hinsicht hochproblematisch, denn moderne medizinische Forschung geht nicht ohne die umfassende Nutzung von Daten, ohne den Einsatz von KI. KI ist auf umfangreiche, qualitativ hochwertige Daten zum Trainieren und zum Auswerten angewiesen. Deshalb dürfen wir diese Datenschätze in unseren Krankenhäusern nicht weiter ungenutzt liegenlassen, wir müssen sie heben. Diese Datenschätze sind wertvoll. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Genau das tun wir. Ich bin sehr froh, dass dem Vorschlag der Landesregierung in den Ausschussberatungen einvernehmlich gefolgt wurde, das Landeskrankenhausgesetz an dieser Stelle zu ändern. Die Änderung ist deshalb so wichtig, weil sie das Wohl von Patientinnen und Patienten stärkt, einen Beitrag zur Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Forschenden leistet, unserem starken KI-Ökosystem eine weitere Grundlage bietet und Voraussetzung für das weitere Gedeihen unseres Digitalstandorts Schleswig-Holstein und damit das Schaffen von Wachstum und Beschäftigung in unserem Land ist. Dank der Weiterentwicklung dieses Rechtsrahmens nutzen wir endlich das Potenzial der Daten, die bisher in unseren Krankenhäusern ungenutzt rumliegen. Davon wird die Forschung enorm profitieren, und auch die Therapiemöglichkeiten werden verbessert. Zugleich unterstreicht dieser Schritt, den wir heute gehen, die herausragende Bedeutung eines modernen Rechtsrahmens für die Nutzung von Daten insgesamt und von Gesundheitsdaten im Besonderen. Wir gehen mit diesen Änderungen voran und machen für Schleswig-Holstein daraus einen echten Standortvorteil. (Minister Dirk Schrödter) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir machen in Schleswig-Holstein zukünftig das möglich, was in anderen europäischen Ländern unter demselben Rechtsrahmen, unter derselben DSGVO möglich ist. Wir beseitigen heute unnötige landesinterne Hürden bei der Nutzung von Daten. Die Novelle des Landeskrankenhausgesetzes beweist, wie ernst es uns mit der umfassenden Verfügbarkeit von Daten ist. Das muss auch Vorbild für andere Bereich sein, wo es Daten von herausragender Bedeutung gibt. Denn Datennutzung bedeutet das Beschleunigen für eine bessere Forschung, mehr Wertschöpfung und eine noch digitalere Verwaltung in unserem Land. Noch eines ist mir wichtig zu betonen: Wir haben in den letzten Jahren ein starkes KI-MED-Ökosystem aufgebaut, das unser starkes Cluster der Gesundheitswirtschaft und Medizin, das wir seit Jahrzehnten entwickelt haben, in herausragender Weise fortentwickelt. Es bietet so die Chance für unseren Digitalstandort, noch höhere Wertschöpfungspotenziale zu heben, die wir vollends aber nur dann ausschöpfen können, wenn wir das Potenzial der Datennutzung weiter verbessern. Wir sehen also mehr Datennutz auf der einen Seite und Wertschöpfung auf der anderen Seite sind zwei gleichberechtigte Seiten ein und derselben Medaille. Eine vorausschauende Form der Datennutzungspolitik – das will ich betonen – ist eine kluge Form von Industriepolitik. Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb wollen wir die Datensätze in unserem Land heben, die uns dabei helfen, die Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit – Energiewende, Klimawende, Mobilitätswende – zu finden. Deshalb kann das, was wir heute mit dem Landeskrankenhausgesetz machen, nur ein erster Schritt sein. Heute gehen wir diesen ersten Schritt; weitere Schritte für noch mehr Datennutz in unserem Land werden folgen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um 20 Sekunden erweitert. Diese Zeit steht jetzt auch den Fraktionen zur Verfügung. Die erste, die Gelegenheit hat, das zu nutzen, ist für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Wiebke Zweig.

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Wiebke Zweig CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute vor Ihnen stehen zu dürfen und über die Nutzung von Patientendaten für die Forschung in der Medizin zu sprechen. Mit der Änderung des Landeskrankenhausgesetzes im Rahmen der Landesdatenstrategie in Schleswig-Holstein eröffnen sich neue Möglichkeiten, um den medizinischen Fortschritt voranzutreiben und die Diagnostik sowie die Therapie von Krankheiten zum Wohle der Betroffenen zu verbessern. Es ist wichtig anzumerken, dass die Nutzung der Patientendaten nicht im Widerspruch zum allgemeinen Datenschutzrecht steht. Dadurch wird sichergestellt, dass die Privatsphäre und der Schutz sensibler Gesundheitsdaten gewährleistet sind und die Daten nur zu Forschungszwecken verwendet werden, um den medizinischen Fortschritt voranzutreiben. Schleswig-Holstein ist bereits ein starker Forschungsstandort mit einem bedeutenden Medizincluster. Durch die Nutzung von Patientendaten können wir diesen Standort weiter stärken und innovative Behandlungsmethoden entwickeln, die weltweit Beachtung finden. Gleichzeitig ist diese Regelung die Voraussetzung für unsere Forscherinnen und Forscher, international mitzuhalten, und sie sorgt für gleiche Forschungsbedingungen. So bleiben wir auch für die internationale Forschung attraktiv. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Beispiel, das verdeutlicht, wie wichtig die Gesetzesänderung vor allem für Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten sein kann, ist die Geschichte von Lena. Lena ist ein sechsjähriges Mädchen, das an einer seltenen genetischen Krankheit leidet. Bislang gab es nur begrenzte Informationen über diese Krankheit und keine spezifische Therapieoption. Durch die Änderung des Landeskrankenhausgesetzes haben Forscherinnen und Forscher nun Zugriff auf umfangreiche Daten aus zurückliegenden Behandlungen von Patienten mit ähnlichen Erkrankungen wie Lena. Dies ermöglicht es ihnen, neue Erkenntnisse über die Krankheit zu gewinnen und gezielt Therapiemöglichkeiten zu finden, die auf Lenas individuelle Bedürfnisse zugeschnitten sind. Für Lena bedeutet das eine Hoffnung auf eine bessere Lebensqualität und vielleicht sogar eine Zukunft ohne ständige gesundheitliche Einschränkungen. Bislang konnten medizinische Studien fast ausschließlich im Bereich der Erprobung von Medika- (Wiebke Zweig) menten und Behandlungen an Probandinnen und Probanden durchgeführt werden. Durch die Nutzung von Big Data aus der Akutversorgung können nun große Datenmengen ausgewertet werden, um Versorgungsmaßnahmen zu entwickeln und in der Praxis anzuwenden. In Deutschland sind 4 Millionen Menschen von seltenen Erkrankungen betroffen, für die naturgemäß nur begrenzte Informationen und Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Durch den Zugriff auf Daten aus einem großen Patientenpool können die Forschenden nun besser erarbeiten, wie diese Krankheiten verlaufen und welche Therapien am effektivsten sind. Dies ermöglicht es den forschenden und behandelnden Ärztinnen und Ärzten besser, maßgeschneiderte Behandlungspläne für jeden Einzelnen zu entwickeln und so ihre Lebensqualität deutlich anzuheben. Zudem ermöglicht es den Forschenden, die Wirksamkeit unterschiedlicher Behandlungen genauer zu untersuchen, da nicht alle Patienten mit der gleichen Diagnose auf alle Behandlungen gleich reagieren. Darüber hinaus hat die Nutzung von Patientendaten für die Forschung weitere Vorteile. Ein mir persönlich sehr wichtiges Beispiel ist die Gender-Medizin. Durch die Analyse große Datenmengen können geschlechtsspezifische Unterschiede in der Entstehung und Behandlung von Krankheiten besser verstanden werden. Das Schließen dieser Datenlücken rettet im besten Fall Menschenleben. Es ist wichtig, dass wir diese Chance nutzen, um die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein und darüber hinaus kontinuierlich zu verbessern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Nutzung von Patientendaten für die Forschung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer personalisierten Medizin, die jedem einzelnen Patienten individuell angepasste Behandlungsmöglichkeiten bietet. Ich danke Dirk Schrödter und dem Ministerium für den Gesetzentwurf. – Danke. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe ein paar Minuten vor dieser Rede erfahren, dass meine Nachredner_innen ihre Reden zu Protokoll geben werden. Deswegen möchte ich jetzt nicht meine gesamte Rede vortragen, auch weil ich mich zu hundert Prozent dem anschließe, was der Minister und die Kollegin Wiebke Zweig vorgetragen haben. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen und einen kurzen Werbeblock machen. Wir sprechen über das Thema Künstliche Intelligenz in der Medizin. Ich möchte Ihnen allen warm ans Herz legen, sich einen Vortrag von Professor Dr. Malte Spielmann anzuhören, dem Leiter der Institute für Humangenetik an den Standorten Kiel und Lübeck, der einer der führenden Humangenetiker in Deutschland ist und sehr anschaulich zeigt, was die Zukunft der Medizin ist. Er kann durch die Analyse von extrem großen Datenmengen DNA-Daten in eine Künstliche Intelligenz hineinpacken und dann analysieren, wie sich bestimmte Zellarten möglicherweise entwickeln. Es ist total großartig, wenn man das visualisieren kann. Man kann dadurch erkennen, ob sich eine Zelle irgendwann eventuell in eine Krebszelle entwickelt oder ob es eine Stammzelle ist, die ich transplantieren und nutzen kann, um bestimmte Erkrankungen zu heilen. Das sind wirklich sehr spannende Dinge, die er da darstellt. Ich würde das wirklich jeder und jedem einmal empfehlen, weil das die Zukunft gemacht in Schleswig-Holstein ist. Das ist eine ganz tolle Erfahrung. Ich habe auf jeden Fall, als ich das im letzten Jahr einmal erleben durfte, sehr, sehr geschätzt und wirklich gedacht, Wow, das ist die Zukunft. Ich glaube, wir brauchen in Zukunft mehr davon. Um es nicht zu lang zu machen, danke ich noch Minister Dirk Schrödter sehr dafür. Diese Gesetzesinitiative ist ein Zeichen, dass Wissenschaft und Politik in Schleswig-Holstein gut Hand in Hand zusammenarbeiten. Deswegen bedanke ich mich auch bei den anderen Kolleginnen und Kollegen sehr für die einstimmige Annahme dieses Gesetzesentwurfs. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen. – Vielen Dank. (Beifall)

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Beate Raudies

Die Abgeordneten Birte Pauls, Sybilla Nitsch und Dr. Heiner Garg haben erklärt, dass sie ihre Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll geben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Weitere Wortmeldungen liegen mir deshalb nicht vor. – Oh, Entschuldigung! Der Abgeordnete Dr. Junghans wünscht, noch einen Kurzbeitrag zu halten.

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Dr. Hermann Junghans CDU

Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Wir haben ja eben dankenswerterweise 15 Minuten eingespart. Deshalb erlaube ich mir, davon drei Minuten in Anspruch zu nehmen, und zwar deshalb, weil uns das Thema ganz besonders wichtig ist. (Birgit Herdejürgen [SPD]: Uns auch!) Mein jüngster Sohn, der in Seoul studiert, zitiert einer seiner koreanischen Professoren wie folgt: In China gehören die Daten dem Staat, in Europa dem Individuum und in den USA den Unternehmen. – Ich bin froh, dass für uns der europäische Grundsatz gilt. Datenschutz ist für uns auch ein Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und durch die Verfassung geschützt. Wie bei fast allen Grundrechten ist es aber auch hier so, dass zwar sein Kernbereich geschützt sein muss, dass es aber darüber hinaus nicht grenzenlos weit reicht. Das gilt auch und besonders für sensible Daten wie Gesundheitsdaten. Auch hier können Eingriffe verfassungsgemäß sein, wenn sie geringfügig, aber von großem allgemeinem Nutzen sind. Im Interesse von Forschung und Wissenschaft und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung gibt es bereits datenschutzbeschränkende Eingriffe in verschiedenen Gesundheitsgesetzen, so zum Beispiel Infektionsschutzgesetz und dem Krebsregistergesetz. Man kann also davon sprechen, dass man Datenschutz in zweierlei Hinsicht regeln kann: Zum einen, um den Missbrauch von Daten zu verhindern, zum anderen, um vor dem Verlust von wichtigen Daten zu schützen. Dieses Gesetz dient beiden Anliegen. Die Anonymisierung der Daten dient dem Schutz vor Missbrauch, die breitere Datenbasis verbessert die medizinische Grundlagenforschung. Es gibt einen weiteren Aspekt, der bisher noch nicht genannt wurde: die Effizienz beim Einsatz des medizinischen Personals. In der Allergieabteilung Herausgegeben von der Präsidentin des eines sehr großen Krankenhauses in Lübeck habe ich innerhalb von drei Jahren dreimal nach intensiver ärztlicher Beratung seitenlange Aufklärungsund Einwilligungserklärungen zur Datenspende unterschrieben. Das hat jeweils eine beträchtliche Zeit in Anspruch genommen. Mir wäre es lieber gewesen, wenn diese Zeit in medizinische als in rechtliche Beratung hätte investiert werden können. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das hat Fielmann in einem Tag geschafft!) Meine Damen und Herren, es gibt sehr viel ernstere Krankheiten als Allergien. Die Hoffnung von vielen Betroffenen ist der medizinische Fortschritt. Die anonymisierte Datenspende ist deshalb kein Verlust für den Einzelnen, sondern ein Gewinn für uns alle. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Daten spielen eine zentrale Rolle in unserem Gesundheitssystem und in der medizinischen Forschung. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen wächst rasant und bietet enorme Chancen. Gleichzeitig ist der Umgang mit Gesundheitsdaten immer ein sensibles Thema, da es um die persönlichsten Daten eines Menschen geht. Der aktuelle Weg, Daten der Forschung vorzuenthalten, kann jedoch keine Lösung sein. Als Solidargemeinschaft profitieren wir alle von medizinischen Fortschritten, die durch den Einsatz dieser Daten möglich werden. Die Novelle des Landeskrankenhausgesetzes ist eine gute Nachricht für die medizinische Forschung in Schleswig-Holstein. Innovative Gebiete wie Künstliche Intelligenz und Big Data finden in Schleswig-Holstein bereits beste Forschungslandschaften vor und werden die medizinische Forschung und damit auch die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung wesentlich verbessern. Voraussetzung dafür ist jedoch die effiziente Nutzung einer großen Menge an pseudo-anonymisierter und anonymisierter Patient_innendaten, die durch die aktuellen Regelungen im Landeskrankenhausgesetz untersagt ist. Schleswig-Holstein ging bislang einen Sonderweg, indem es die Nutzung dieser Daten für Forschungszwecke stark eingeschränkt hat. Es ist deshalb nur logisch, sich auch im Zuge des auf Bundesebene verabschiedeten Gesundheitsdatennutzungsgesetzes an den Länderstandard anzupassen. Klar ist, dass dabei selbstverständlich zu jeder Zeit die patient_innenindividuellen Rechte gewahrt und die DSGVO sowie Regelungen des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzgesetzes eingehalten werden. Anhang Protokoll Die Anpassung des Landeskrankenhausgesetzes stellt damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Wissenschafts- und Gesundheitsstandortes Schleswig-Holstein dar und zeigt, dass Wissenschaft und Politik bei uns im echten Norden wirklich exzellent zusammenarbeiten. Ein Blick nach Deutschland zeigt uns, wie bedeutend dieser Schritt ist: Das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) in Lübeck arbeitet intensiv an der Anwendung von KI in der Medizin. Durch den Einsatz großer Datenmengen konnten dort bereits signifikante Fortschritte in der Diagnose und Behandlung von Krankheiten erzielt werden. Ein weiteres Beispiel ist die Universitätsklinik Heidelberg, die KI nutzt, um präzisere Diagnosen bei Krebserkrankungen zu stellen. Diese Technologien ermöglichen es, Behandlungspläne individuell anzupassen und somit die Überlebenschancen der Patient_innen zu erhöhen. Die Landesregierung hat den Weg geebnet, und ich bedanke mich an dieser Stelle besonders bei Minister Dirk Schrödter für seinen Einsatz und sein Engagement. Sein Einsatz zeigt, wie wichtig dieses Thema für unsere Landesregierung ist. Dafür gebührt ihm unser Dank. Zum Abschluss möchte ich sagen, dass ich mich darauf freue, diesen Gesetzentwurf hier einstimmig zu beschließen, wie wir es bereits im Sozial- und im Digitalisierungsausschuss getan haben. Dies ist ein starkes Signal dafür, dass Schleswig-Holstein ein attraktiver Standort für Unternehmen im Medizin- und KI-Bereich ist. Wir setzen damit ein klares Zeichen für den medizinischen Fortschritt und die Innovationskraft unseres Landes. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Die medizinische Forschung rettet Leben. Nur durch diese Forschung können Ärztinnen und Ärzte viele Krankheiten erkennen, heilen und so das Leid ihrer Patienten lindern. Um diese Forschung auf hohem Niveau betreiben und in die klinische Praxis umsetzen zu können, werden Patientendaten benötigt. Die Nutzung dieser Daten verlangt zu Recht hohe datenschutzrechtliche Standards, die regelmäßig überprüft und angepasst werden. Gesundheitsdaten sind hochsensibel und brauchen den stärksten Schutz. (Birte Pauls) Aber auch die Patienten haben ein großes Interesse an Forschung und Entwicklung neuer Therapien. Gestern haben wir im Petitionsausschuss bei der Anhörung der von ME/CFS betroffenen Personen des Zusammenschlusses NichtGenesen Schleswig-Holstein gehört, wie dringend für diese Erkrankung Therapien entwickelt werden müssen. Die Forschung ist die große Hoffnung, wieder gesund zu werden. Es ist daher wichtig, die Nutzung von Gesundheitsdaten zum Wohl der Patientinnen und Patienten und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben in Versorgung und Forschung weiter zu fördern. Im Dezember letzten Jahres hat der Bundestag das Gesundheitsdatennutzungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde unter anderem der Zugang zu Forschungsdaten erleichtern, ein Forschungsgeheimnis bei der Nutzung von Gesundheitsdaten eingeführt und das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim BfArM weiterentwickelt. Es ist daher auch richtig, dass wir auf Landesebene unsere Gesetze in diesem Sinne weiterentwickeln und das Landeskrankenhausgesetz im Sinne der Patientinnen und Patienten und der Forschenden angepasst wird. Mit der Änderung des Gesetzes können nun Patientendaten und Proben aus der Akutversorgung in anonymisierter Form besser genutzt werden, um neue Erkenntnisse zu gewinnen und Therapien zu verbessern. Eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist das Ziel. Das unterstützen wir.

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Sybilla Nitsch SSW

Frau Präsidentin! Statistik kann Leben retten. Diese Erkenntnis verdanken wir dem britischen Chirurgen John Snow, der mitten in der Londoner CholeraEpidemie entdeckte, dass die meisten Infizierten in einer Straße wohnten. Als der Chirurg die dortige Wasserpumpe stilllegen ließ, stoppte die Epidemie. Das war 1854 und der Startschuss für eine systematische, medizinische Statistik. Wenn man weiß, wo sich Erkrankungen häufen, indem man die entsprechenden Daten sammelt und auswertet, können die richtige Maßnahmen getroffen werden. Das gilt auch heutzutage und ist in Dänemark schon seit langem Alltag in den Kliniken. Schon seit mehreren Jahrzehnten wird datenbasiert gearbeitet, weil die Bevölkerung von Anfang an in die Planungen einbezogen wurde, rechtzeitig die nötigen technischen Voraussetzungen geschaffen wurden und nicht zuletzt zielgerichtet politisch gesteuert wurde. Damit das auch Schleswig-Holstein funktioniert, muss das Krankenhausgesetz geändert werden, um die Daten für die Forschung verfügbar zu machen. Komplizierte und in unverständlichem Medizinierdeutsch verfasste Einwilligungsverfahren torpedieren allerdings dieses wichtige Vorhaben. Das muss geändert werden. Daten gerade im medizinischen Bereich sind allerdings besonders sensibel; genau aus diesem Grund sind die Prinzipien der Anonymisierung und der Pseudonymisierung besonders wichtig. Es geht aber beileibe nicht darum, neue Datenschutzrichtlinien zu erfinden, sondern darum, dem Landesdatenschutzgesetz zu folgen, das der EU-Gesetzgebung entspricht und damit zukunftsfest ist. Vorbild ist dabei die Health Data Agency in Dänemark, die der Forschung den Zugriff auf Daten und Datenbänke ermöglicht. Mittlerweile gibt es 140 klinische Register, auf die die Forschung zugreifen kann. Besondern hervorheben möchte ich die Datenqualität, die mit dem neuen Entwurf möglich wird. Wo heutzutage noch oft mit abrechnungsbasierten Daten gearbeitet werden muss, sollen nun andere Datenquellen eröffnet werden. Bei der Abrechnung passieren nämlich oft Übertragungsfehler, die in klinischen Studien ergebnisverfälschend sein können. Auf Grundlage einer lernenden Software sollen die Daten von den Patientinnen und Patienten gelöst werden, indem Pseudonyme vergeben werden. Diese Technologie ist besonders sicher und kommt nun auch in Schleswig-Holstein zum Zuge. Problematisch war in der Vergangenheit, dass Daten nur für bestimmte Studien im Austausch der Länderebenen zulässig waren. Ich möchte zum Abschluss allerdings darauf hinweisen, dass uns die Technik nicht die Lebensrealität vergessen lassen darf. Nicht alle Patientinnen und Patienten verfügen über PC oder Smartphone. Für das sogenannte Opt-out-Verfahren, der Weitergabe der Daten über die E‑Akte zu widersprechen, müssen also weiterhin analoge Möglichkeiten angeboten werden. Darüber hinaus ist der Grundsatz der Datensouveränität zu beachten: Kranke Menschen sollen das Gefühl behalten, dass sie die Entscheidungsgewalt über ihre Daten behalten. Widerspruchsverfahren müssen deshalb genauso leicht zu handhaben sein und ebenso gut verständlich sein wie die Einwilligung. Noch eine letzte Anmerkung. Das Krankenhausgesetz muss die Daten aller Patientinnen und Patienten regeln – eine Ausnahme für Privatversicherte darf es dabei auf keinen Fall geben. (Sybilla Nitsch) Auch deren Daten müssen in die Forschung einfließen können; zurzeit herrscht hier noch eine große Verwirrung, wie was geregelt ist. Geht es automatisch über die E-Akte, oder muss ich mich einer ID in einer App registrieren? Für die Patientinnen und Patienten muss in diesen Vorgängen die höchstmögliche Transparenz im Vordergrund stehen. Hier müssen rasche technische Lösungen her.

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