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Niclas Dürbrook

SPD 22.05.2024 Sitzungen 20/57

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Technisch unterscheiden sich die Bodycams, mit denen die Polizei in Deutschland unterwegs ist, kaum von den Geräten, mit denen die Polizei zum Beispiel in den USA unterwegs ist. Der Hintergrund der Einführung war allerdings ein grundsätzlich anderer. Dort ging es bei der Einführung um Bürgerrechte und um die Kontrolle der Polizei, hierzulande ging es um den Schutz der Beamtinnen und Beamten vor Übergriffen. Dabei gibt es in Schleswig-Holstein bislang eine Lücke, denn der Einsatz in privaten Wohnungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Dabei spielen diese Wohnungen eine ziemlich relevante Rolle. Die CAU hat in einer etwas älteren Studie aus dem Jahr 2013 Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen untersucht. Immerhin ein Viertel der Angriffe fand in privaten Räumen statt. Das ist eine Menge, zumal jeder dieser Übergriffe – da sind wir uns zweifelsohne einig – einer zu viel ist. Gewalt gegen Einsatzkräfte darf nicht Alltag sein. (Beifall Hauke Hansen [CDU]) Unsere Aufgabe als Politik ist es, dafür zu sorgen. (Beifall SPD und CDU) Hinter der Idee von Bodycams steckt hierzulande die Vorstellung, ihr Einsatz wirke deeskalierend. Die Überlegung ist: Läuft erst einmal die Bodycam, dann hält sich der potenzielle Übeltäter aus Angst vor der Dokumentation seiner Straftat zurück. Zur Wahrheit gehört, dass es vermutlich nicht ganz so einfach ist. Nordrhein-Westfalen hat eine ausführliche Evaluation zum Thema Bodycams durchgeführt, und der Blick in dieses Papier lohnt ebenso wie das Ergebnis überrascht: Beamte mit Bodycams wurden demnach sogar öfter Ziel von Übergriffen als Beamte, die ohne Bodycams unterwegs waren. Gleichzeitig gaben viele Beamte an, dass die Bodycam ihr eigenes Verhalten beeinflusst habe. Die Untersuchung legt zumindest nahe, dass beides zusammenhängt. Ich zitiere aus der Stellungnahme der Polizeihochschule Nordrhein-Westfalen, die für diese Evaluation verantwortlich war und die wir auch in unserer Anhörung hatten: „Eine Polizeibeamtin brachte es damit auf den Punkt, dass sie immer dann auf das Einschalten der Bodycam verzichtet, wenn die aus ihrer Sicht erforderliche Einsatzkommunikation nicht dem Amtsdeutsch entspricht. In der Konsequenz bedeutet dies, dass bei laufender Bodycam nicht die geeignete Kommunikationsform gewählt wird, vielmehr ist durch den Rückzug auf das Amtsdeutsch keine Deeskalation der jeweiligen Situation erwartbar.“ Ich übersetze das mal: Läuft die Bodycam, so verhalten sich Polizistinnen und Polizisten derart strikt nach Vorschrift, dass schwierige Situationen nicht entspannt, sondern weiter angeheizt werden. Das lässt zum einen Rückschlüsse darauf zu, wie weit der Weg noch ist, den wir beim Thema verständliche Behördenkommunikation gehen müssen. Es zeigt aber auch, wie zentral Kommunikation im Polizeialltag ist. Das wird auch die Herausforderung für unsere Landespolizei sein, denn offenbar ist bei den Bodycams nicht nur die technische Bedienung oder die rechtliche Abwägung zu trainieren, sondern vor allem die Kommunikation rund um den Einsatz. Sonst verfehlen wir das Ziel und geben der Polizei nicht mehr Sicherheit im Alltag, sondern eine weitere Belastung. Diesen Punkt müssen wir im Blick behalten, weil er zentral ist. (Beifall SPD) Ich habe es schon gesagt: Es geht um den Schutz der Beamtinnen und Beamten, auch den Schutz Dritter, in jedem Fall aber um Gefahrenabwehr. Das geht teilweise ein wenig unter, weil die Diskussion mit dem Thema häusliche Gewalt eng verwoben ist. Natürlich ist es so, dass ein nicht unerheblicher Teil der Einsätze in privaten Wohnungen mit häuslicher Gewalt zusammenhängt. Allerdings werden (Niclas Dürbrook) die Straftaten gegenüber einem Opfer vor Ort in diesem Fall fast immer vor dem Eintreffen der Polizei stattgefunden haben. Die Kameras könnten also bestenfalls dokumentieren, wenn ein Täter auch nach Eintreffen der Polizei zum Beispiel aggressiv auftritt. Sie werden aber ziemlich sicher auch Opfer häuslicher Gewalt in Situationen aufnehmen, in denen niemand von uns gerne gefilmt werden würde. Das KIK-Netzwerk formuliert das in seiner Stellungnahme in der Anhörung so: „Die polizeilichen Einsätze bei Häuslicher Gewalt sind mit starken Emotionen in der Privatsphäre des eigenen Zuhauses verbunden und führen sehr häufig bei den von Gewalt betroffenen Frauen und auch den Kindern zu Scham und Schuldgefühlen. … die betroffenen Frauen dürfen nicht das Gefühl bekommen, bloßgestellt oder in ihrer Selbstwirksamkeit eingeschränkt zu werden.“ Das ist vielleicht das eindrücklichste Beispiel dafür, dass der Einsatz von Bodycams in Wohnungen einen hochsensiblen Bereich berührt und entsprechend ernsthaft diskutiert werden muss. Wir stimmen dem Gesetzentwurf heute selbstverständlich zu, denn wir haben großes Vertrauen in unsere Landespolizei, dass sie diese nötige Sensibilität hat. Bodycams sind kein Wundermittel. Wir sind aber zuversichtlich, dass sie unter Berücksichtigung all dessen, was unsere Bürgerpolizei ausmacht, ein wichtiger Baustein sein können. Wir finden den Richtervorbehalt für die Nutzung der Aufzeichnungen wichtig und grundsätzlich auch die enge Befristung für die Speicherung der Daten. Ich glaube allerdings, dass die Praxis zeigen müssen wird, ob ein Monat Speicherdauer praxisgeeignet ist oder man da später noch einmal ran muss. Bislang gab es bei der Polizeibeauftragten – die Kollegin Glißmann hat es gerade gesagt – keinerlei Beschwerden über den Bodycam-Einsatz der Landespolizei. Ich bin optimistisch: So wird es auch in Zukunft bleiben. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt CDU)

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