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Wiebke Zweig

CDU 22.05.2024 Sitzungen 20/57

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute vor Ihnen stehen zu dürfen und über die Nutzung von Patientendaten für die Forschung in der Medizin zu sprechen. Mit der Änderung des Landeskrankenhausgesetzes im Rahmen der Landesdatenstrategie in Schleswig-Holstein eröffnen sich neue Möglichkeiten, um den medizinischen Fortschritt voranzutreiben und die Diagnostik sowie die Therapie von Krankheiten zum Wohle der Betroffenen zu verbessern. Es ist wichtig anzumerken, dass die Nutzung der Patientendaten nicht im Widerspruch zum allgemeinen Datenschutzrecht steht. Dadurch wird sichergestellt, dass die Privatsphäre und der Schutz sensibler Gesundheitsdaten gewährleistet sind und die Daten nur zu Forschungszwecken verwendet werden, um den medizinischen Fortschritt voranzutreiben. Schleswig-Holstein ist bereits ein starker Forschungsstandort mit einem bedeutenden Medizincluster. Durch die Nutzung von Patientendaten können wir diesen Standort weiter stärken und innovative Behandlungsmethoden entwickeln, die weltweit Beachtung finden. Gleichzeitig ist diese Regelung die Voraussetzung für unsere Forscherinnen und Forscher, international mitzuhalten, und sie sorgt für gleiche Forschungsbedingungen. So bleiben wir auch für die internationale Forschung attraktiv. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Beispiel, das verdeutlicht, wie wichtig die Gesetzesänderung vor allem für Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten sein kann, ist die Geschichte von Lena. Lena ist ein sechsjähriges Mädchen, das an einer seltenen genetischen Krankheit leidet. Bislang gab es nur begrenzte Informationen über diese Krankheit und keine spezifische Therapieoption. Durch die Änderung des Landeskrankenhausgesetzes haben Forscherinnen und Forscher nun Zugriff auf umfangreiche Daten aus zurückliegenden Behandlungen von Patienten mit ähnlichen Erkrankungen wie Lena. Dies ermöglicht es ihnen, neue Erkenntnisse über die Krankheit zu gewinnen und gezielt Therapiemöglichkeiten zu finden, die auf Lenas individuelle Bedürfnisse zugeschnitten sind. Für Lena bedeutet das eine Hoffnung auf eine bessere Lebensqualität und vielleicht sogar eine Zukunft ohne ständige gesundheitliche Einschränkungen. Bislang konnten medizinische Studien fast ausschließlich im Bereich der Erprobung von Medika- (Wiebke Zweig) menten und Behandlungen an Probandinnen und Probanden durchgeführt werden. Durch die Nutzung von Big Data aus der Akutversorgung können nun große Datenmengen ausgewertet werden, um Versorgungsmaßnahmen zu entwickeln und in der Praxis anzuwenden. In Deutschland sind 4 Millionen Menschen von seltenen Erkrankungen betroffen, für die naturgemäß nur begrenzte Informationen und Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Durch den Zugriff auf Daten aus einem großen Patientenpool können die Forschenden nun besser erarbeiten, wie diese Krankheiten verlaufen und welche Therapien am effektivsten sind. Dies ermöglicht es den forschenden und behandelnden Ärztinnen und Ärzten besser, maßgeschneiderte Behandlungspläne für jeden Einzelnen zu entwickeln und so ihre Lebensqualität deutlich anzuheben. Zudem ermöglicht es den Forschenden, die Wirksamkeit unterschiedlicher Behandlungen genauer zu untersuchen, da nicht alle Patienten mit der gleichen Diagnose auf alle Behandlungen gleich reagieren. Darüber hinaus hat die Nutzung von Patientendaten für die Forschung weitere Vorteile. Ein mir persönlich sehr wichtiges Beispiel ist die Gender-Medizin. Durch die Analyse große Datenmengen können geschlechtsspezifische Unterschiede in der Entstehung und Behandlung von Krankheiten besser verstanden werden. Das Schließen dieser Datenlücken rettet im besten Fall Menschenleben. Es ist wichtig, dass wir diese Chance nutzen, um die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein und darüber hinaus kontinuierlich zu verbessern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Nutzung von Patientendaten für die Forschung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer personalisierten Medizin, die jedem einzelnen Patienten individuell angepasste Behandlungsmöglichkeiten bietet. Ich danke Dirk Schrödter und dem Ministerium für den Gesetzentwurf. – Danke. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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