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Birte Pauls

SPD 22.05.2024 Sitzungen 20/57

Frau Präsidentin! Die medizinische Forschung rettet Leben. Nur durch diese Forschung können Ärztinnen und Ärzte viele Krankheiten erkennen, heilen und so das Leid ihrer Patienten lindern. Um diese Forschung auf hohem Niveau betreiben und in die klinische Praxis umsetzen zu können, werden Patientendaten benötigt. Die Nutzung dieser Daten verlangt zu Recht hohe datenschutzrechtliche Standards, die regelmäßig überprüft und angepasst werden. Gesundheitsdaten sind hochsensibel und brauchen den stärksten Schutz. (Birte Pauls) Aber auch die Patienten haben ein großes Interesse an Forschung und Entwicklung neuer Therapien. Gestern haben wir im Petitionsausschuss bei der Anhörung der von ME/CFS betroffenen Personen des Zusammenschlusses NichtGenesen Schleswig-Holstein gehört, wie dringend für diese Erkrankung Therapien entwickelt werden müssen. Die Forschung ist die große Hoffnung, wieder gesund zu werden. Es ist daher wichtig, die Nutzung von Gesundheitsdaten zum Wohl der Patientinnen und Patienten und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben in Versorgung und Forschung weiter zu fördern. Im Dezember letzten Jahres hat der Bundestag das Gesundheitsdatennutzungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde unter anderem der Zugang zu Forschungsdaten erleichtern, ein Forschungsgeheimnis bei der Nutzung von Gesundheitsdaten eingeführt und das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim BfArM weiterentwickelt. Es ist daher auch richtig, dass wir auf Landesebene unsere Gesetze in diesem Sinne weiterentwickeln und das Landeskrankenhausgesetz im Sinne der Patientinnen und Patienten und der Forschenden angepasst wird. Mit der Änderung des Gesetzes können nun Patientendaten und Proben aus der Akutversorgung in anonymisierter Form besser genutzt werden, um neue Erkenntnisse zu gewinnen und Therapien zu verbessern. Eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist das Ziel. Das unterstützen wir.

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