Tobias Koch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Dirschauer, lassen Sie mich zu Beginn sagen: Sie machen tolle Arbeit als Opposition, und deshalb sind Sie in der Opposition genau richtig aufgehoben und sollten dort auch unbedingt bleiben. (Heiterkeit CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Meine Damen und Herren! (Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Heiterkeit und Beifall SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) – Das ist eine prima Arbeitsteilung. Genau so machen wir das. Meine Damen und Herren, auf Basis des Kita-Evaluationsberichtes hat das Sozialministerium im Februar dieses Jahres die Finanzierungslücke im Kitasystem auf eine Bandbreite zwischen 80 und 130 Millionen Euro beziffert. Diese durchaus erschreckende Erkenntnis beinhaltete immerhin noch die Hoffnung, dass das tatsächliche Defizit am unteren Ende dieser Bandbreite liegen könnte, und sich damit „nur“ im zweistelligen Millionen-EuroBereich bewegen würde. Diese Hoffnung hat sich nicht bestätigt, ganz im Gegenteil. In den Beratungen des Kitafachbereiches ist die tatsächliche Finanzierungslücke am oberen Rand dieser Bandbreite verortet worden und je nach Sichtweise sogar deutlich darüber hinaus. Diese Dimension ist dramatisch. Um sie einzuordnen, hilft ein Blick in den Jamaika-Koalitionsvertrag der letzten Wahlperiode. In ihm war vereinbart worden, für die Kitafinanzierung bis zum Jahre 2022 schrittweise aufwachsend 170 Millionen Euro jährlich zusätzlich zu mobilisieren. Wenn wir jetzt feststellen müssen, dass die Kitareform doppelt so teuer geworden ist, dann ist das schon mehr als nur eine Ungenauigkeit oder Unsicherheit in der damaligen Kalkulation. (Lachen Serpil Midyatli [SPD] – Zuruf Annabell Krämer [FDP] – Zuruf SPD) Nun helfen aber rückwärtsgewandte Schuldzuweisungen bekanntlich nicht weiter, um ein solches Problem zu lösen. Klar ist auch, dass alle Jamaikapartner gemeinsam Verantwortung für die Kitareform in der letzten Wahlperiode tragen, wir als Union genauso wie FDP und Grüne. Die Kitareform hat auch viel Positives in diesem Land bewirkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Nein, das ist unsere gemeinsame Verantwortung, Herr Kollege Vogt. (Christopher Vogt [FDP]: Das haben Sie bei der Union so gelernt, was?) Aber in Richtung der FDP möchte ich dennoch sagen: Angesichts der gemeinsamen Verantwortung für die damalige Kitareform wäre etwas mehr Demut der FDP im Hinblick auf die jetzt herausgefundenen Probleme durchaus angemessen. (Christopher Vogt [FDP]: Ja! – Beifall CDU – Zuruf FDP: Du kriegst deine Demut ja!) Meine Damen und Herren, das Problem bei der Kitareform der letzten Wahlperiode ist nicht die jetzt identifizierte Finanzierungslücke, sondern das zweite gravierende Problem ist die fehlende Verlässlichkeit der Kinderbetreuung. Immer wieder ausfallende Betreuungszeiten und geschlossene Gruppen sind letztendlich aber auch eine Folge des Kitagesetzes selbst, nämlich durch die darin formulierten überbordenden gesetzlichen Vorschriften. (Beate Raudies [SPD]: Und wer ist daran schuld?) Bei auftretenden Personalengpässen fehlt es den Kitas an Flexibilität, um darauf reagieren zu können, sodass immer wieder Gruppen geschlossen werden müssen, um nicht mit einem zu geringen Personaleinsatz gegen die gesetzlich definierten Standards zu verstoßen. (Tobias Koch) Die Leidtragenden der gutgemeinten Vorschriften des Kitagesetzes sind am Ende die Eltern, die sich auf die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten nicht verlassen können. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Im Sprachgebrauch der FDP würde man die Kitareform möglicherweise jetzt als Bürokratiemonster bezeichnen, wenn man nicht selbst dafür Mitverantwortung tragen würde. (Beate Raudies [SPD]: Das habe ich letztes Mal getan! – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Mit der diesjährigen Gesetzesnovelle gilt es deshalb, zwei große Herausforderungen zu meistern, nämlich die Finanzierungslücke zu schließen und gleichzeitig für Verlässlichkeit der Kinderbetreuung zu sorgen. Unter diesen Voraussetzungen müssen wir ehrlicherweise einräumen, dass weitere Verbesserungen, wie ein noch höherer Betreuungsschlüssel oder noch niedrigere Elternbeiträge, derzeit nicht realistisch sind. Beides haben wir zwar im schwarz-grünen Koalitionsvertrag, aber angesichts der jetzt zutage getretenen Finanzierungslücke innerhalb der Kitafinanzierung und einem strukturellen Haushaltsdefizit von rund 1 Milliarde Euro lassen sich realistischerweise weder zusätzliches Personal noch niedrigere Elternbeiträge finanzieren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Schon allein die Schließung der Finanzierungslücke in der bestehenden Kitafinanzierung ist eine gewaltige Herausforderung, auch wenn dafür grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Neue Lage, Herr Kollege, neue Situation! (Heiterkeit Lars Harms [SSW] und FDP – Beifall FDP und SSW) Aber zum Schließen der Finanzierungslücke stehen grundsätzlich erst einmal verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, über die man nachdenken kann: Erstens. Es könnte der Landeszuschuss in Höhe der Finanzierungslücke, (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) also im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich, erhöht werden. Das ist theoretisch denkbar, aber angesichts der finanziellen Lage des Landeshaushaltes ist es nur eine theoretische Möglichkeit. Bei einem ohnehin schon vorhandenen jährlichen Einsparbedarf von rund 200 Millionen Euro kann der Landeshaushalt unmöglich eine derartige zusätzliche Belastung im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich verkraften. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Schon die von der Landesregierung in Aussicht gestellten zusätzlichen 20 Millionen Euro zum Schließen der Finanzierungslücke sind bisher nicht im Landeshaushalt finanziert, vergrößern also das Haushaltsloch. Es ist dennoch ein notwendiger Beitrag, um zu einer gemeinsamen Lösung aller Beteiligten zu kommen. Zweitens könnte man die Finanzierungslücke vollständig den Kommunen aufbürden. Angesichts der ebenfalls angespannten Haushaltslage der Kommunen sowie der Tatsache, dass diese Finanzierungslücke ja nicht von den Kommunen verschuldet ist, sondern durch Landesgesetze ausgelöst wurde und die Kommunen ohnehin schon in den letzten Monaten diese Defizite tragen mussten, scheidet auch diese Lösung aus. Aufgrund dieses Hintergrundes ist es durchaus schon anzuerkennen und anzurechnen, wenn sich die Kommunen im gleichen finanziellen Umfang wie das Land am Schließen der Finanzierungslücke beteiligen. Die dritten Beteiligten an der Kitafinanzierung sind die Eltern. Um nun die Finanzierungslücke vollständig schließen zu wollen, müsste man die Elternbeiträge allerdings um 50 bis 70 Prozent erhöhen. Das ist eine völlig abwegige und ausgeschlossene Position angesichts des erklärten Ziels aller Parteien hier im Landtag, die Elternbeiträge perspektivisch weiter zu senken. Selbst eine moderate Anhebung der Elternbeiträge als Inflationsanpassung für die letzten Jahre um vielleicht zehn Prozent (Annabell Krämer [FDP]: Ha!) würde lediglich 20 Millionen Euro erbringen und damit kaum einen relevanten Beitrag zum Schließen der Finanzierungslücke sein. Deswegen bleibt eine Möglichkeit noch bestehen; diesen Weg müssen wir so oder so gehen: Viertens brauchen wir Veränderungen innerhalb des Kitasystems selbst, um einerseits Finanzierungskosten zu reduzieren und gleichzeitig durch mehr Flexibilität für Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung zu sorgen. Indem wir Vorschriften streichen, gesetzliche Standards reduzieren, Bürokratieaufwand abbauen, muss es einfach gelingen, die Kinderbetreuung günstiger zu gestalten, als es bisher mit dem SQKM der Fall ist. Wenn man diesen Ansatz konsequent verfolgt und damit den überwiegenden Teil der Finanzierungslücke schließt, gelingt es, gänzlich auf (Tobias Koch) die Anhebung der Elternbeiträge zu verzichten. Genau ist das unsere Präferenz als CDU-Fraktion: keine Elternbeiträge erhöhen, Verlässlichkeit der Kinderbetreuung sicherstellen und stattdessen lieber akzeptieren, dass wir an der einen oder anderen Stelle wieder Abstriche an der Kitareform des Jahres 2021 vornehmen müssen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Genau dafür, meine Damen und Herren, hat Ministerin Touré heute die nötigen Vorschläge präsentiert: Anstellungsschlüssel, Personalspanne, Reduzierung der Vorschriften bei den Sachkosten. Das war wahrlich keine leichte Aufgabe, in den letzten drei Monaten, in der Kürze der Zeit, Vorschläge in diesem Volumen zu erarbeiten. Umso größer ist heute unser Dank, zuerst an die Ministerin, aber genauso an ihren Staatssekretär und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die daran mitgewirkt haben. Da ist großartige Arbeit geleistet worden. Als CDU-Fraktion tragen wir den eingeschlagenen Kurs aus voller Überzeugung mit. Herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weil ich mir schon jetzt vorstellen kann, dass hier die Veränderung an den Kitastandards ganz schnell als Qualitätsverlust kritisiert werden wird, sage ich noch einmal den Satz, den manch einer schon nicht mehr hören kann: Die schlechteste Kita ist eine geschlossene Kita. Jede Maßnahme, die dazu beiträgt, die Verlässlichkeit der Kinderbetreuung sicherzustellen, ist deshalb keine Qualitätsverschlechterung, sondern eine Verbesserung der Kinderbetreuung. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wer Beitragsanhebungen vermeiden will oder sie sogar entschieden ablehnt, muss offen für Veränderungen innerhalb des bestehenden Kitasystems sein. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Meine Damen und Herren, als Koalition sind wir bereit, erste Veränderungen am Kitagesetz noch vor der Sommerpause vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Anschlussverträge mit den Kitaeinrichtungen rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 verhandelt und abgeschlossen werden können, und dadurch Planungssicherheit vor Ort zu geben. Nach der Kitareform der letzten Wahlperiode sollte im Rahmen des SQK-Modells die Zuständigkeit für den Abschluss dieser Verträge nicht mehr vor Ort bei den Standortgemeinden liegen, sondern auf die Kreise übergehen. Schon damals wollten die Standortgemeinden diese Zuständigkeit unter keinen Umständen abgeben, und die Kreise waren überhaupt nicht erpicht darauf, diese Aufgabe neu zu übernehmen. Deshalb haben wir damals im Kitagesetz eine Übergangsklausel aufgenommen, der zufolge die Zuständigkeit bis Ende dieses Jahres weiterhin bei den Standortkommunen verbleibt. Mit einem Vorschaltgesetz zur eigentlichen Kitagesetzesnovelle können wir noch vor der Sommerpause dafür sorgen, dass diese Übergangsklausel fortbesteht, die Zuständigkeit also bei den Standortkommunen vor Ort verbleibt. Genau das wollen wir als Koalition auch tun. In der jetzigen Lage brauchen wir nämlich pragmatische Lösungen, die in der Praxis funktionieren, und kein theoretisch noch so ausgefeiltes System, das nur für höhere Kosten, für Bürokratie und für geschlossene Kitagruppen sorgt. (Unruhe SPD) Um das zu erreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir in den nächsten Monaten noch eine ganze Menge Arbeit vor uns. Im Interesse der Kinder, ihrer Eltern, der Kitaträger, der Kommunen und des Landeshaushaltes müssen und werden wir dabei aber erfolgreich sein. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
