Kristina Herbst
Guten Morgen, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 22. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt ist von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Abgeordnete Anna Langsch. Sie kann an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen. Wir wünschen gute Besserung! (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtung abwesend ist von der Landesregierung ab heute circa 12 Uhr Minister Werner Schwarz. Ministerpräsident Daniel Günther wird ab circa 11:30 Uhr an der Tagung teilnehmen. Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtags hat die Abgeordnete Cornelia Schmachtenberg mitgeteilt, dass sie an der Tagung ganztags nicht teilnehmen kann. Verehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich) Der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um seinen früheren Abgeordneten Arnold Wilken. Arnold Wilken ist bereits am 12. Januar 2024 verstorben. Er wurde 85 Jahre alt. Beruflich war der 1938 in Högersdorf im Kreis Segeberg Geborene als Beamter in der Justizverwaltung des Landes Schleswig-Holstein tätig. Seit 1974 Mitglied der SPD, engagierte sich Arnold Wilken über viele Jahrzehnte hinweg für seine Heimatgemeinde Högersdorf, deren Bürgermeister er von 1986 bis 2008 war, als Kreistagsabgeordneter und SPD-Kreisvorsitzender im Kreis Segeberg sowie als Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtages. In diesem Hause vertrat Arnold Wilken von 1992 bis 1996 als direkt gewählter Abgeordneter den Wahlkreis Segeberg-Mitte. Seine parlamentarische Arbeit leistete er vor allem im Agrarausschuss, im Eingabenausschuss sowie als Mitglied des Umweltausschusses. Arnold Wilken war ein überaus aktiver und engagierter Mensch, der sich über nahezu ein halbes Jahrhundert hinweg für das Gemeinwohl und sozial gerechte, gute Lebensverhältnisse engagierte. Weggefährtinnen und Weggefährten beschreiben ihn als einen fleißigen, nur schwer aus der Ruhe zu bringenden, verlässlichen und im Umgang verbind- (Präsidentin Kristina Herbst) lichen Politiker aus Leidenschaft. Die Spuren seiner politischen Arbeit sind vor allem in seinem Geburts- und Wohnort Högersdorf greifbar, dem er bis zu seinem Tod die Treue hielt und der ihm 2010 die Würde eines Ehrenbürgermeisters verlieh. Für seine kommunalpolitischen Verdienste wurde Arnold Wilken im Jahr 2000 mit der Freiherr-vomStein-Medaille ausgezeichnet. Meine Damen und Herren, der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um seinen ehemaligen Abgeordneten Arnold Wilken, dem wir ein ehrendes Andenken bewahren werden. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Ich bitte Sie, einen Moment innezuhalten – im stillen Gedenken an den früheren Landtagsabgeordneten Arnold Wilken. – Sie haben sich zu Ehren Arnold Wilkens erhoben. Ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Thomas Losse-Müller hat sein Mandat im SchleswigHolsteinischen Landtag niedergelegt. Als Nachfolger hat der Landeswahlleiter Herrn Kianusch Stender festgestellt. Herr Stender hat sein Landtagsmandat am 2. April 2024 angenommen. Lieber Herr Kollege Stender, ich bitte Sie, zur Verpflichtung nach vorn zu kommen. Die Anwesenden bitte ich, sich zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich – Der Abgeordnete Kianusch Stender wird nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordneter gewissenhaft zu erfüllen, Verfassung und Gesetze zu wahren und dem Lande unbestechlich und ohne Eigennutz zu dienen.) – Dann verpflichte ich Sie damit. Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Anhaltender Beifall) Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 4, 8 bis 10, 12 bis 14, 23, 26, 48, 49, 52 bis 58, 63 und 64 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 16, 20, 32, 40, 51, 59, 61 und 62. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die folgenden Tagesordnungspunkte: 3 und 13, Gesetze zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften; 6 und 27, Gesetzentwürfe zum Schutz und Erhalt von Wohnraum sowie mit der Neuen Wohngemeinnützigkeit dem Wohnraummangel entgegentreten; 17, 22, 30, 34, 37, 44 und 50, Europapolitische Debatte; 21, 39, 46 und 47, Keine Toleranz bei Drohungen, Schmähungen und Verunglimpfungen, Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes und die Regenbogenflagge als Symbol unserer freien, vielfältigen und toleranten Gesellschaft; 24 und 29, Bericht über die Ergebnisse und Auswirkungen des Abschlussberichts der Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes sowie keine Erhöhung der Kita-Beiträge; 28 und 42, Mobilitätswende nicht ausbremsen! sowie Bericht zur Finanzierung des ÖPNV; 36 und 38, Bürokratieabbau in der Landund Forstwirtschaft sowie Planungssicherheit für Tierhalterinnen und Tierhalter schaffen, Tierwohlcent rechtssicher einführen. Zu Tagesordnungspunkt 13, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, ist vorgesehen, die erste und zweite Lesung in dieser Tagung durchzuführen. Der Innen- und Rechtsausschuss kommt morgen in der Mittagspause zur Beratung zusammen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. (Zuruf: Nein, morgen früh um 9 Uhr! In der Mittagspause tagt der Wirtschaftsausschuss!) – Dann ist es morgen früh um 9 Uhr. – Ich höre also doch Widerspruch. (Vereinzelt Heiterkeit) Ein Antrag zu einer Fragestunde oder zu einer Aktuellen Stunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 22. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag ohne Mittagspause voraussichtlich bis 13 Uhr tagen. Meine Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne unsere Beauftragte des Katholischen Kirchenbüros Beate Bäumer und vom Landesfeuerwehrverband unseren Geschäftsführer Volker Arp. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 17, 22, 30, 34, 37, 44 und 50 auf: (Präsidentin Kristina Herbst) Gemeinsame Beratung a) Schleswig-Holstein muss Mitglied in der Nordseekommission bleiben! Antrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 20/1950 (neu) Die Kooperationen Schleswig-Holsteins wirksam gestalten Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2166 b) Ein Europa für alle – Die EU muss nationale Minderheiten endlich unterstützen! Antrag der Fraktionen von SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP Drucksache 20/2030 (neu) – 2. Fassung c) Den Zusammenhalt in Europa stärken Antrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 20/2110 (neu) d) Europa unbedingt und mit voller Energie Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/2134 e) Schleswig-Holstein für ein starkes Europa Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2140 f) Die Zukunft Europas mitbestimmen – Aufruf zur Teilnahme an der Europawahl 2024 Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 20/2147 g) Schleswig-Holstein in Europa – Europapolitische Schwerpunkte (Europabericht 2023/2024) Bericht der Landesregierung Drucksache 20/1945 Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses 20/2049 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zu g), da die erste Befassung ohne Aussprache erfolgte, zunächst unserem Europaminister Werner Schwarz das Wort für seinen Bericht. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Präsidentin! In zweieinhalb Wochen, am 9. Juni 2024, findet in Deutschland die Wahl zum Europaparlament statt. Daher ist es richtig, dass das Thema Europa mit der heutigen Debatte in den Mittelpunkt gerückt wird. Mir zeigen die vielen europapolitischen Anträge, dass Ihnen allen Europa ebenso am Herzen liegt wie mir. Sehr geehrte Damen und Herren, uns allen ist bewusst, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, in einem friedlichen und demokratischen Land zu leben. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die aktuellen Ereignisse in Nahost führen uns das leider viel zu eindrücklich vor Augen. Diese Kriege, aber auch Krisen wie die Coronapandemie haben uns gezeigt, wie wichtig eine handlungsfähige und starke Europäische Union ist. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher und sicherheitspolitischer Unsicherheiten ist es von enormer Bedeutung, dass sich die europäischen Staaten gemeinsam behaupten. (Beifall ganzes Haus) Sehr geehrte Damen und Herren, unsere heutige Union spiegelt die Visionen all derer wider, die nach dem Zweiten Weltkrieg von einer besseren Zukunft träumten, von einer Zukunft, in der die europäischen Staaten demokratisch, in Frieden und Wohlstand zusammenleben und ‑arbeiten. Seit nunmehr 70 Jahren garantiert die Europäische Union den Frieden in Europa und ermöglicht uns allen dieses friedliche Zusammenleben. Viele der Herausforderungen, vor denen die Europäische Union heute steht, sind nicht neu. Zugleich betreffen viele Entscheidungen der Union das Leben jedes Einzelnen von uns im Großen und im Kleinen. – Diese Punkte finden sich in Ihren Anträgen wieder. Von der Ernährungssicherheit über die Unterstützung der Wirtschaft bis hin zum Klimawandel und nicht zuletzt zur internationalen Sicherheit nimmt die Europapolitik eine wichtige Rolle ein. Ich nehme aber auch Kritik wahr. Diese kommt nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch von den Wirtschaftsbeteiligten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Kritik geht immer in die gleiche Richtung: Es geht um die zunehmende Bürokratisierung. Dies haben die Proteste der Landwirtschaft zu Beginn des Jahres oder der Widerstand der Wirtschaftsverbände gegen die bü- (Minister Werner Schwarz) rokratischen Lasten aus der EU-Lieferkettenrichtlinie sehr deutlich gemacht. – Das sind nur zwei prominente Beispiele. In der Vergangenheit ist häufig, besonders im ländlichen Raum, der Eindruck entstanden, die EU schaffe vor allem neue Belastungen und sorge nicht für Entlastungen. Dieser Eindruck und die öffentliche Diskussion darüber sind Wasser auf die Mühlen der EU-Kritiker. Genau hier müssen aus meiner Sicht das neu gewählte Europaparlament, die Europäische Kommission und der Rat ansetzen. Sie sollten bei der Gesetzgebung künftig eine gute und ausgewogene Balance der verschiedenen Interessen suchen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ein Schlüsselbegriff hierbei ist der Bürokratieabbau. (Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser darf kein reines Lippenbekenntnis mehr sein. Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu erhalten und zu stärken, muss die Entbürokratisierung eine zentrale Priorität der europäischen Politik darstellen. (Christopher Vogt [FDP]: Das können Sie ja mal mit Frau von der Leyen besprechen! – Beifall FDP) Entsprechendes gilt im Übrigen für die Umsetzung des EU-Rechts. Hierfür hat sich die Landesregierung erst unlängst im Bundesrat erfolgreich eingesetzt. Auf Initiative Schleswig-Holsteins hat die Länderkammer Ende April 2024 eine Entschließung zum Abbau von Bürokratielasten für den Mittelstand angenommen. Damit werden der Bundesregierung konkrete Schritte zum Bürokratieabbau angetragen. Die Landesregierung hat sich mit dieser Initiative auch für reduzierte Berichtspflichten aus der bereits von mir genannten Lieferkettenrichtlinie eingesetzt. So wurde die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, wie sich die Anforderungen der Berichtspflicht für kleine und mittelständische Unternehmen, die Großunternehmen nach der EU-Lieferkettenrichtlinie zuliefern, begrenzen lassen. Es wäre wünschenswert, wenn solche pragmatischen Ansätze zukünftig verstärkt im EU-Recht mitgedacht würden. Sehr geehrte Damen und Herren, um Missverständnissen vorzubeugen: Es geht nicht darum, dass Ziel der Klimaneutralität in Europa bis 2050 über Bord zu werfen oder anzupassen, sondern darum, bei der Umsetzung dieses Ziels mit Augenmaß vorzugehen. Hierbei dürfen zwei zentrale Begriffe der europäischen Idee nicht aus dem Blick geraten: Zusammenhalt und Wohlstand. Für die Bürgerinnen und Bürger muss deutlich erkennbar sein, dass die Europäische Union allen voran Gewähr für Wohlstand und Zusammenhalt bietet. Sehr geehrte Damen und Herren, Zusammenhalt ist die aktive Sicherung von Frieden. Um ihn zu erhalten und zu stärken, ist es wichtig, dass bestehende Ungleichheiten zwischen einzelnen Regionen ausgeglichen werden. Hier spielt die Kohäsionspolitik der EU eine zentrale Rolle. Mit ihr steht ein wichtiges Instrument zur Verfügung, um die enormen Herausforderungen und unterschiedlichen Auswirkungen der sozialen, digitalen sowie grünen Transformationsprozesse auf regionaler Ebene zu bewältigen. Mein Haus setzt sich daher schon jetzt mit Nachdruck dafür ein, die Kohäsionspolitik als Instrument der Strukturförderung der EU in allen Regionen auch in der Förderperiode ab 2028 zu erhalten. Unter meinem Vorsitz hat sich die Europaministerkonferenz bereits in zwei Konferenzen mit diesem Thema befasst. Auch in der nächsten Europaministerkonferenz am 12. Juni 2024 werden wir uns erneut damit auseinandersetzen. Sehr geehrte Damen und Herren, Wohlstand und Zusammenhalt sind zwei Kernversprechen der EU. Hinzu kommen die zentralen Elemente unseres europäischen Werteverständnisses: Freiheit, Demokratie, Rechtstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Für diese Werte gilt es weiterhin einzutreten und sie zu verteidigen – sowohl nach außen als auch nach innen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW) Auch der Schutz von Minderheiten ist hier zu nennen. Das betrifft über 50 Millionen Menschen in der EU. In der Landesregierung setzen wir uns mit starker Stimme für weitergehende Minderheitenrechte ein. Seit Langem fordern wir einen zuständigen EU-Kommissar für Minderheiten und mehr Mitspracherechte der entsprechenden Regionen auf europäischer Ebene. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW) (Minister Werner Schwarz) Die Landesregierung setzt sich weiter für die Anliegen der Minority SafePack Initiative ein. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW) Die Unabhängigkeit der Europäischen Union ist ein weiteres zentrales Element. Die Handlungsfähigkeit und strategische Unabhängigkeit der EU ist in der nächsten Legislaturperiode weiter zu stärken. Hierzu liegen zahlreiche Vorschläge auf dem Tisch, so auch vom Europäischen Parlament, das seine Vorstellungen zur Zukunft Europas in einer Entschließung im November vergangenen Jahres formuliert hat. Vieles davon findet sich auch in Ihren Anträgen wieder, sehr geehrte Abgeordnete. Die Expertinnen und Experten sind sich dabei in zwei Punkten einig. Erstens. Für grundlegende Reformen, die eine Änderung des europäischen Vertragswerks benötigen, besteht derzeit kein erforderlicher Konsens unter den Mitgliedstaaten. Zweitens. Die Aufnahme neuer Mitglieder setzt eine handlungsfähigere Union zwingend voraus. Ich schließe mich daher der Einschätzung des Europäischen Rates an, der formuliert: Reform und Erweiterung müssen Hand in Hand gehen. Daher unterstütze ich die Einführung eines echten Initiativrechts für das Europäische Parlament und halte die Stärkung der Instrumente zum Schutz der Rechtstaatlichkeit für wichtig. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW) Der Fokus muss derzeit auf Reformen gelegt werden, die ohne eine Vertragsänderung umsetzbar sind. Wichtig und möglich ist zugleich: Das Entscheidungsverfahren in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist von der Einstimmigkeit in die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit zu überführen. Die Landesregierung wird sich in die Debatte über die Zukunft der EU weiter intensiv einbringen – sowohl über den Bundesrat als auch über die Europaministerkonferenz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr gemeinsamer Wahlaufruf – über Parteigrenzen hinweg – setzt ein deutliches und wichtiges Zeichen. Solch ein gemeinsames Vorgehen von Demokraten ist erforderlich für ein Europaparlament, das von demokratischen Kräften getragen wird – gegen Forderungen, die auf die Abschaffung der Europäischen Union abzielen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW) Um dieses Ziel zu erreichen, sollten wir nicht nur heute mit einer Stimme sprechen, sondern wir müssen auch gemeinsam dafür sorgen, dass möglichst viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner am 9. Juni 2024 von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und dass sie ihre Stimmen Parteien geben, die sich zu der EU und zu ihren Grundwerten bekennen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW – Zuruf Lars Harms [SSW]) Zur Förderung der Wahlbeteiligung hat mein Haus daher eine multimediale Informationskampagne auf den Weg gebracht. Den Fokus haben wir dabei ganz bewusst auf digitale Formate gelegt; denn eine Besonderheit dieser Wahl ist: Erstmals dürfen auch 16- und 17‑Jährige bei der Europawahl ihre Stimme abgeben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW) Diese Zielgruppe lässt sich – gemeinsam mit den älteren Erstwählerinnen und Erstwählern – besonders gut über die sozialen Medien erreichen. Im Vordergrund steht dabei unsere Social-MediaChallenge. Unter #WirWählenEuropa sind alle Interessierten aufgerufen, sich zur Botschafterin oder zum Botschafter für die EU-Wahl zu machen. Viele von Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, haben sich bereits an dieser Aktion beteiligt. Herzlichen Dank. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gemeinsam gelingt, in Schleswig-Holstein eine höhere Wahlbeteiligung als bei der vorherigen Europawahl zu erreichen. Es ist wichtig, dass viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zur Wahl gehen und die Zukunft Europas mitgestalten. Es ist wichtiger denn je, für eine demokratische und handlungsfähige Europäische Union einzutreten. Darum werbe ich heute eindringlich dafür: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht! Sie können die Welt, in der Sie leben, mitgestalten und darüber entscheiden, welche Richtung wir künftig in Europa einschlagen; denn Europa sind wir alle. (Beifall ganzes Haus)
