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Claus Ruhe Madsen

22.05.2024 Sitzungen 20/57

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Digitalisierung schafft gesellschaftlichen Wandel und bietet uns neue Möglichkeiten. Es ist Aufgabe von Politik, diesen Wandel zu begleiten. Dazu gehört, dass mittlerweile vieles rund um die Uhr verfügbar ist. Ich kann zu jeder Tages- und Nachtzeit online shoppen oder meinen Schleswig-Holstein-Urlaub buchen. Dass wir sonn- und feiertags keine Milch, Nudeln oder Obst kaufen können, trifft häufig auf Unverständnis, und voll automatisierte 24‑Stunden-Läden werden als gute Alternative angesehen. Ich kann den Wunsch nach automatisierten Läden gut nachvollziehen. Deswegen prüft die Landesregierung seit Längerem, ob wir das Ladenöffnungszeitengesetz dahin gehend anpassen können. Leider ist es nicht so einfach, wie das im Gesetzentwurf dargestellt ist. Als Landesregierung sind wir grundsätzlich angehalten, rechtssichere Gesetzentwürfe vorzulegen. Die Sonn- und Feiertagsruhe ist ein verfassungsrechtliches Gut. Dabei geht es eben nicht nur darum, dass sonntags – von Ausnahmen zum Beispiel in der Gastronomie abgesehen – niemand arbeiten soll. Es geht auch darum, dass es ein Tag der Ruhe ist. Das könnte selbst bei vollautomatisierten Supermärkten gefährdet sein, weil es dort natürlich Kundenverkehr geben wird. Ich sage bewusst „könnte“. Wir prüfen, wie wir zu einer Regelung kommen können, die allen Interessen so gut es geht gerecht wird. Es ist eben nicht, wie manche sagen, absoluter Unsinn oder absurd, dass diese Art von Supermärkten dem Ladenöffnungszeitengesetz unterliegen. Da möchte ich auch meinen Vorgänger, der an dieser Regelung festgehalten hat, ausdrücklich in Schutz nehmen, denn das ist schlichtweg die aktuelle Rechtslage. (Beifall Dagmar Hildebrand [CDU], Lukas Kilian [CDU] und Andrea Tschacher [CDU] – Christopher Vogt [FDP]: Nicht auf die Bedenkenträger hören, Claus!) In Hessen hat der dortige Verwaltungsgerichtshof im Dezember festgestellt, (Unruhe – Glocke Präsidentin) dass voll automatische Supermärkte von Sonntagsöffnungsverbot erfasst sind. Die Begründung habe ich schon genannt: Es geht nicht rein um Arbeitnehmerschutz, sondern darum, den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen. Deswegen ist Weitsicht und weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kirchen und Gewerkschaften notwendig, wenn wir uns in diese Richtung bewegen wollen. Niemandem ist geholfen, wenn wir eine Regelung aufstellen, die dann beklagt und am Ende wieder einkassiert wird. Den vorliegenden Gesetzentwurf halten wir für zu weitgehend, er geht sogar noch über die hessische Regelung hinaus, an die er angelehnt ist. Nur die Beschränkung auf Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs ist unserer Rechtsauffassung nach zu wenig. Um die Regelung rechtssicher zu gestalten, muss der Ausnahmecharakter dieser Verkaufsstelle deutlich gemacht werden. Dazu könnte eine Begrenzung der Verkaufsfläche dienen. Darüber muss gesprochen werden. Wie bereits erwähnt: Der Prozess läuft seit Längerem, und die Landesregierung wird einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Alles Weitere können wir sicherlich im Ausschuss beraten. Ein wenig, lieber Herr Dr. Bernd Buchholz, war ich trotzdem überrascht über Ihren Redebeitrag. Ich hatte unsere Archive durchgeschaut – sowohl digital als auch analog – und da nachgeschaut, ob mein Vorgänger dort irgendwie tätig geworden ist. Warum bin ich jetzt überrascht? – Ich habe nichts gefunden. Uns erzählen Sie hier gerade, dass Sie dieses Konzept schon vor fünf Jahren in Amerika gesehen haben. Ein bisschen Voraussicht, und Sie hätten das bereits in die Wege geleitet gehabt. – Vielen lieben Dank. (Beifall und Heiterkeit CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Beifall Lars Harms [SSW] – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP])

Protokoll ↗