Birte Glißmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land leisten tagtäglich eine wichtige Arbeit für unsere Sicherheit; darin sind wir uns alle einig. Doch sie bekommen dafür nicht immer nur die Wertschätzung und Dankbarkeit, die wir ihnen hier in diesem Hohen Haus entgegenbringen, sondern sind vermehrt Angriffen und Widerstandshandlungen ausgesetzt. Das hat auch die kürzlich vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik für das letzte Jahr deutlich gezeigt. Wir verurteilen diese Angriffe regelmäßig hier in diesem Hohen Haus – vollkommen zu Recht –, aber das allein reicht nicht. Unsere Polizei braucht eine moderne technische Ausstattung; aber auch die Ausstattung allein reicht nicht. Unsere Polizei braucht genügend rechtliche Handlungsmöglichkeiten und vor allem Rechtsklarheit. Diese schaffen wir heute mit dem Beschluss der Rechtsgrundlage, indem wir Bodycams künftig auch in Wohnungen zulassen. Bereits in der Testphase und seit 2021 im regulären Einsatz hat sich gezeigt, dass die Bodycams eine positive Wirkung bei der polizeilichen Arbeit haben. Sie haben abschreckende Wirkung auf das polizeiliche Gegenüber und können durchaus deeskalierend wirken. Wenn es dann doch zu einer Eskalation kommt, können sie als Beweismittel herangezogen werden. Aktuell können die Bodycams nur im öffentlichen Raum genutzt werden und nur zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit. Das allein reicht aber nicht. Deshalb gehen wir jetzt den richtigen Schritt, indem wir die Möglichkeiten des Bodycam-Einsatzes erweitern und diesen auch in Wohnungen ermöglichen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Das ist absolut notwendig, denn die polizeiliche Praxis zeigt – das vermittelt der logische Menschenverstand –, und die Ministerin hat es eben auch gesagt: Gewalt endet nicht hinter verschlossenen Türen, sondern dort fängt sie oft erst an. Wir verzeichnen bei Polizeieinsätzen ein hohes Konfliktpotenzial in privaten Wohnungen, auch aufgrund der räumlichen Enge. Ein entscheidender Punkt ist, dass dieser Bodycam-Einsatz in Wohnungen nicht nur dem Schutz der Beamtinnen und Beamten dient, sondern auch eine Schutzwirkung für die von Gewalt betroffenen Opfer insbesondere bei häuslicher Gewalt und von Frauen hat. Lieber Herr Kollege Buchholz, Sie haben eben schon bei der Rede der Ministerin damit angefangen: Wir haben während der mündlichen Anhörung intensiv darüber diskutiert, welche Grundrechtsnorm das ist, ob nun Artikel 13 Absatz 7 oder nicht. Wenn man sich die Argumente nochmals anschaut, kann man am Ende zu keinem anderen Schluss kommen, als dass Artikel 13 Absatz 7 einschlägig ist (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Doch, das kann und das muss man machen, Frau Kollegin!) und wir die Schutzwirkung Dritter ganz dringend brauchen, um nicht nur Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu schützen, sondern auch von Gewalt betroffene Frauen in ihren Wohnungen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Dann müssen Sie das Grundgesetz ändern!) Deshalb ist der Schutzbereich für Dritte so wichtig. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Gleichzeitig weiten wir den sachlichen Schutzbereich aus. Anders als bisher kann die Bodycam nicht mehr nur zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit eingesetzt werden, sondern auch zum Schutz von Leib, Leben, Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung. Das Gesetzgebungsverfahren hat gezeigt, dass wir uns dabei in einem ganz krassen Spannungsverhältnis befinden. Ja, das ist richtig, aber deshalb haben (Birte Glißmann) wir auch nach der Anhörung noch zwei Änderungen eingebracht. Die eine ist, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung selbstverständlich beim Bodycam-Einsatz in Wohnungen, in einem so sensiblen Bereich, besonders geschützt werden muss. Deshalb haben wir mit unserem Änderungsantrag deutlicher als bisher klargestellt, dass keine Datenerhebung erfolgen darf, sofern die spezifische Gefahr einer Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu befürchten ist. Außerdem haben wir uns das Thema Pre-Recording angeschaut, also ab wann vor einem Einschalten der Videoaufzeichnungen gespeichert wird: Wir erhöhen mit unserem Änderungsantrag die Pre-Recording-Zeit auf zwei Minuten. Damit können wir beim Einsatz der Bodycam den Auslöser für das polizeiliche Einschreiten und die Eskalation besser aufklären und zur Sachverhaltsaufklärung beitragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zuletzt noch darauf hinweisen, dass aus der Stellungnahme der Polizeibeauftragten hervorgeht, dass bei ihr seit Einführung der Bodycam keine einzige Beschwerde von Bürgerinnen und Bürgern oder innerdienstliche Eingaben eingegangen sind, die den Einsatz von Bodycams zum Gegenstand haben. Das bestätigt einmal mehr, dass sich der Einsatz von Bodycams in der Polizei, aber auch der Gesellschaft bewährt hat. Machen wir heute gemeinsam den Weg dafür frei, um das Potenzial von Bodycams weiter ausnutzen und in weiteren Bereichen einsetzen zu können. Deshalb bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
