Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Körpernah getragene Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte, sogenannte Bodycams, zeigen eine deeskalierende Wirkung in verschiedenen Einsatzsituationen. Im Februar 2021 hat der Landtag eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Geräte geschaffen. Das Landesverwaltungsgesetz erlaubt aktuell den Einsatz der Bodycams an öffentlich zugänglichen Orten, auf befriedetem Besitztum und in Geschäftsräumen. Der Einsatz der Bodycams in Wohnungen war, anders als in anderen Bundesländern, bisher nicht gestattet; denn, meine Damen und Herren, die Frage, ob der Einsatz von Bodycams in Wohnungen zugelassen werden soll, bewegt sich in einem Spannungsfeld – konkret zwischen dem Grundrechtsschutz des Wohnungsinhabers und der staatlichen Pflicht, die Gesundheit sowie das Leben von Bürgerinnen und Bürgern sowie Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu schützen. Selbstverständlich sind Aufnahmen in Wohnungen mithilfe der Bodycams ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, und Eingriffe in dieses Grundrecht sind aus gutem Grund nur unter strengen Voraussetzungen gerechtfertigt. Gleichzeitig beobachten wir leider, dass häusliche Gewalt der Hauptgrund für Polizeieinsätze in Wohnungen ist. Opferschutz ist in Fällen von häuslicher Gewalt das Hauptziel und der Grund für unsere Gesetzesinitiative. Bei diesen Einsätzen besteht großes Konfliktpotenzial. Gerade hier in den Wohnungen können die Kameras zielgerichtet eine deeskalierende und schützende Wirkung entfalten. Unter sorgfältiger Abwägung haben wir uns deshalb als Landesregierung vorgenommen, eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Bodycams in Wohnungen zu schaffen. Meine Damen und Herren, künftig soll der neue Absatz 2 des § 184 a des Landesverwaltungsgesetzes den Einsatz von Bodycams an Orten zulassen, die nicht für die Allgemeinheit geöffnet oder öffentlich zugänglich sind, also auch in Wohnungen. Dabei knüpft der Gesetzentwurf an den Schutz hochrangiger Rechtsgüter an, konkret an die drei vom Bundesverfassungsgericht als überragend wichtig bezeichneten Rechtsgüter: Leib, Leben und Freiheit. Darüber hinaus haben wir als Schutzgut von hohem Rang auch die sexuelle Selbstbestimmung aufgenommen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Das ist mir persönlich sehr wichtig. Damit verbessern wir insbesondere den notwendigen Schutz von Frauen. Stellen Sie sich ein Szenario vor, bei dem Verletzungen von Leib und Leben einer Frau, eines Mannes oder sogar eines Kindes unvermittelt drohen und sich schnell vollziehen können. Gerade in Wohnungen gibt es nur begrenzte Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten. Umso wichtiger ist der Einsatz der Bodycam, sobald Tatsachen dafürsprechen, dass eine erhebliche und gegenwärtige Gefahr vorliegt. Meine Damen und Herren, uns liegt der Schutz von Leib und Leben sowie die vollkommene Aufklärung mithilfe eindeutiger Aufnahmen am Herzen. Den Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung sichern wir durch folgende Bestimmungen ab: Der Bodycam-Einsatz in Wohnungen darf – außer bei Gefahr in Verzug – nur von einsatzleitenden Polizeivollzugsbeamtinnen und ‑beamten vor Ort angeordnet werden. Die erhobenen Daten dürfen nur nach vorheriger richterlicher Feststellung zur Rechtmäßigkeit der Datenerhebung weiterverarbeitet werden. Selbstverständlich erfolgt eine Datenerhebung nicht, solange die Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist ethisch wie rechtlich unabdingbar. (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Auch in Räumen, die Berufsgeheimnisträger für ihre Berufsausübung nutzen, wird der Einsatz der Bodycams generell ausgeschlossen. Aus diesem Grund bin ich überzeugt, dass wir mit diesem rechtlichen Rahmen einen angemessenen Ausgleich zwischen der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem gebotenen Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erreichen. Freiheit und Sicherheit stehen damit in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
