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Dr. Hermann Junghans

CDU 22.05.2024 Sitzungen 20/57

Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Wir haben ja eben dankenswerterweise 15 Minuten eingespart. Deshalb erlaube ich mir, davon drei Minuten in Anspruch zu nehmen, und zwar deshalb, weil uns das Thema ganz besonders wichtig ist. (Birgit Herdejürgen [SPD]: Uns auch!) Mein jüngster Sohn, der in Seoul studiert, zitiert einer seiner koreanischen Professoren wie folgt: In China gehören die Daten dem Staat, in Europa dem Individuum und in den USA den Unternehmen. – Ich bin froh, dass für uns der europäische Grundsatz gilt. Datenschutz ist für uns auch ein Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und durch die Verfassung geschützt. Wie bei fast allen Grundrechten ist es aber auch hier so, dass zwar sein Kernbereich geschützt sein muss, dass es aber darüber hinaus nicht grenzenlos weit reicht. Das gilt auch und besonders für sensible Daten wie Gesundheitsdaten. Auch hier können Eingriffe verfassungsgemäß sein, wenn sie geringfügig, aber von großem allgemeinem Nutzen sind. Im Interesse von Forschung und Wissenschaft und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung gibt es bereits datenschutzbeschränkende Eingriffe in verschiedenen Gesundheitsgesetzen, so zum Beispiel Infektionsschutzgesetz und dem Krebsregistergesetz. Man kann also davon sprechen, dass man Datenschutz in zweierlei Hinsicht regeln kann: Zum einen, um den Missbrauch von Daten zu verhindern, zum anderen, um vor dem Verlust von wichtigen Daten zu schützen. Dieses Gesetz dient beiden Anliegen. Die Anonymisierung der Daten dient dem Schutz vor Missbrauch, die breitere Datenbasis verbessert die medizinische Grundlagenforschung. Es gibt einen weiteren Aspekt, der bisher noch nicht genannt wurde: die Effizienz beim Einsatz des medizinischen Personals. In der Allergieabteilung Herausgegeben von der Präsidentin des eines sehr großen Krankenhauses in Lübeck habe ich innerhalb von drei Jahren dreimal nach intensiver ärztlicher Beratung seitenlange Aufklärungsund Einwilligungserklärungen zur Datenspende unterschrieben. Das hat jeweils eine beträchtliche Zeit in Anspruch genommen. Mir wäre es lieber gewesen, wenn diese Zeit in medizinische als in rechtliche Beratung hätte investiert werden können. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das hat Fielmann in einem Tag geschafft!) Meine Damen und Herren, es gibt sehr viel ernstere Krankheiten als Allergien. Die Hoffnung von vielen Betroffenen ist der medizinische Fortschritt. Die anonymisierte Datenspende ist deshalb kein Verlust für den Einzelnen, sondern ein Gewinn für uns alle. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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