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50. Sitzung (WP20)

26.01.2024 · 136 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (17)CDU (17)SPD (13)GRÜNE (11)SSW (11)

Annabell Krämer

Ich darf Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen, verehrte Abgeordnete, damit wir ordnungsgemäß beginnen und nach dieser für uns alle beeindruckenden Gedenkstunde mit der Tagung fortfahren können. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Nach Mitteilung der Fraktionen sind folgende Abgeordnete erkrankt: Aus der CDU-Fraktion die Kolleginnen und Kollegen Claus Christian Claussen, Patrick Pender, Sönke Siebke und Cornelia Schmachtenberg, aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anna Langsch und Catharina Nies, aus der SPD-Fraktion die Abgeordneten Beate Raudies und Martin Habersaat. Von der Landesregierung sind Ministerin Monika Heinold und Ministerin Professor Dr. von der Decken erkrankt. Wir wünschen von hier aus allen Kolleginnen und Kollegen gute Besserung! (Beifall) Aufgrund auswärtiger Verpflichtungen sind heute Nachmittag der Ministerpräsident Daniel Günther sowie ganztägig die Minister Schrödter und Schwarz abwesend. Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung unseres Landtages haben folgende Abgeordnete mitgeteilt, dass sie an der Teilnahme der heutigen Sitzung ganz oder partiell verhindert sind: Kollegin Katja Rathje-Hoffmann ganztags sowie Sandra Redmann ab 11:15 Uhr und Dr. Heiner Garg ab 15 Uhr. Werte Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des SchleswigHolsteinischen Landtags Schülerinnen und Schüler der Theodor-Litt-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum Neumünster. – Seien Sie uns ganz herzlich willkommen! (Beifall) Die nächste Begrüßung starten wir nach unserem ersten Tagesordnungspunkt. Bevor wir in die heutige Tagesordnung eintreten, rufe ich für die Abstimmung noch einmal die Tagesordnungspunkte 26 und 27 vom gestrigen Tage auf: Gemeinsame Beratung (Vizepräsidentin Annabell Krämer) a) Mehr Akzeptanz durch Preistransparenz in der Fernwärme Antrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 20/1781 (neu) – 3. Fassung Reform der Fernwärme für Kundinnen und Kunden, Energiewende und Klimaschutz Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1836 b) Gerechte Strompreise für Schleswig-Holstein Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1782 Uns fehlt noch die Abstimmung – die nehme ich hiermit vor – zu a): Antrag der Fraktionen von SPD und SSW, Drucksache 20/1781 (neu) – 3. Fassung, sowie Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1836. Hier ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 20/1781 (neu) – 3. Fassung, in den Wirtschaftsund Digitalisierungsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenenthaltungen? – Damit ist die Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen. Ich lasse nun über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1836, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Kommen wir nun zur Abstimmung zu b): Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1782. Hierzu benötige ich einen Hinweis, ob in der Sache oder über eine Ausschussüberweisung abgestimmt werden soll. – Danke. Es ist beantragt worden, über den Antrag, Drucksache 20/1782, in der Sache abzustimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag von sämtlichen anderen Fraktionen bei Enthaltung der SPD-Fraktion angenommen. Ich begrüße nun auch recht herzlich unsere weiteren Gäste auf der Besuchertribüne. – Leider ist mir nicht bekannt, zu welcher Gruppe Sie gehören. Aber seien Sie uns bitte auch ganz herzlich willkommen! Wir freuen uns, dass Sie hier sind. Nicht, dass Sie denken, dass ich Sie nicht beachte. Wir wollen niemanden übergehen. (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf: Keine Kürzungen bei der Sanierung der Landesstraßen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1801 Das Wort zur Begründung wird, wie ich sehe, nicht gewünscht. Ich eröffne somit die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Legislaturperiode unter Jamaika gab es wirtschaftspolitisch zwei große Schwerpunkte. Sie bestanden nicht in der großartigen Subventionierung von Einzelunternehmen, sondern darin, (Zuruf FDP) den Infrastrukturausbau in den Blick zu nehmen, und zwar auf allen möglichen Feldern: bei der Schiene, bei der Wasserstraße, aber eben auch ganz besonders bei der Straße. Der zweite große Aspekt, der uns im Laufe des heutigen Tages auch noch beschäftigen wird, war die Stärkung der Innovationskraft der Wirtschaft dieses Landes. Das waren mit dem Aufbau einer Start-up-Szene und vielen anderen Themen die beiden großen Schwerpunkte. Eines der Kernthemen dabei war es, gerade die Landesstraßen in den Blick zu nehmen und diese über Jahre hinweg marode gewordene Infrastruktur mit einer Strategie auszustatten, um langfristig wieder perspektivisch in einen guten Ausbauzustand unserer Landesstraße zu kommen. Grundlage dafür waren die Berechnungen des Landesrechnungshofs, der 2015/2016 gesagt hatte, man braucht jedes Jahr mindestens 90 Millionen Euro für die Landesstraßen, um voranzukommen. Darauf aufbauend haben wir 2018 eine Strategie aufgebaut, die dazu führen soll, dass viel mehr Straßen in einen besseren Zustand kommen, statt in einen schlechteren Zustand zu verfallen, und dass wir es innerhalb von zehn Jahren schaffen, dass fast 80 Prozent in einem guten oder sehr guten Ausbauzustand sind. (Dr. Bernd Buchholz) Von diesem Pfad, den wir eingeschlagen hatten – und der schwer genug zu gehen war, weil sich zeigte, dass die Straßen in einem deutlich schlechteren Zustand waren, als wir es ursprünglich angenommen hatten, und die Preise außerdem gestiegen sind –, verabschiedet sich diese Landesregierung jetzt mit den Haushaltsgrundlagen, die sie hier vorlegt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Meine Damen und Herren, mit den Kürzungen verlassen Sie die Grundlage der Landesstraßenstrategie von 2018. Ich weiß – und der Ministerpräsident hat es vorgestern in seiner Haushaltsrede auch gesagt –, Sie meinen, die Opposition sagt immer nur: da oder da nicht kürzen. Meine Damen und Herren, bei den wirtschaftspolitischen Impulsen geht es immer noch darum, dass wir damit die Grundlagen für die Ertragskraft dieses Landes stärken und somit überhaupt die Haushaltsfähigkeit für viele andere Bereiche sichern. Deshalb ist die Infrastruktur ja so wichtig. Wer hier kürzt, der legt die Axt an die Grundlagen der Ertragskraft des Landes, und das ist falsch! (Beifall FDP, SPD und SSW) Schon im Sommer des letzten Jahres, bei der Frage der Fortsetzung dieser Landesstraßenstrategie, wurde eines deutlich: Wenn wir nach den Preissteigerungen der letzten Jahre die Mittel für die Landesstraßen nicht aufstocken, dann kommen wir kurzfristig an einen kritischen Kipppunkt, an dem immer mehr Straßen in einen maroden Zustand kommen, als wir gleichzeitig Verbesserungen für andere Straßen vornehmen können. Das heißt, dass wir gegen die Substanz arbeiten, wenn wir diesen Betrag von 90 Millionen unterschreiten. Und genau das tun Sie jetzt, da gehen Sie rein. Sie führen uns zurück auf einen Weg, der dazu führt, dass wir im Landeshaushalt zulasten der Infrastruktur und auf Kosten der Zukunftsfähigkeit des Landes sparen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Nun habe ich mit großem Interesse gelesen, dass der Verkehrsminister es genauso macht, wie ich das früher gemacht habe. Deshalb kann ich das nicht kritisieren. Wenn ein Tagesordnungspunkt für die Sitzung angemeldet ist, dann macht man zwei Tage vorher ein dpa-Interview, damit das am Sitzungstag dann tatsächlich schon alles in der Zeitung steht. Ich kann das deshalb nicht kritisieren, weil ich das selbst gemacht habe, aber parlamentarisch ist das nicht so richtig chic; das muss ich jetzt einmal sagen. (Beifall und Heiterkeit FDP, SPD und SSW) – Wie gesagt, ich kann das ja nicht kritisieren. Aber das ist schön, dann kann man sich schon einmal auf die Argumentation einstellen, und die Argumentation ist witzig. Die Argumentation heißt nämlich: Wir haben doch mit dem Koalitionsvertrag vor zwei Jahren die Mittel um 20 Millionen aufgestockt und waren deshalb nicht bei 90, sondern bei 110 Millionen Euro. Ja, das stimmt, aber die 20 Millionen Euro waren für den Radwegebau. Wenn der Herr Minister jetzt sagt: Wenn ich jetzt um 12 Millionen Euro kürze, dann habe ich immer noch 98 Millionen, und das reicht ja, um im Rahmen der Landesstraßenstrategie zu bleiben, dann gibt es zwei Möglichkeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Entweder dieser Minister will die Grünen hinter die Fichte führen, weil er gar nicht vorhat, das Geld für den Radwegebau auszugeben. (Zurufe FDP: Aha!) Das kann er nämlich, denn die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig. Dann will er gar keine Mittel für den Radwegeausbau ausgeben. Das ist die eine Erklärung. Oder aber der Herr Minister möchte die Öffentlichkeit für dumm verkaufen, weil er die 80, 90 Millionen Euro eben nicht hat. (Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Weitere Zurufe)

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Annabell Krämer

Herr Kollege Vogt, ich rede jetzt! – Herr Dr. Buchholz, Sie gestatten eine Zwischenfrage oder eine Anmerkung des Abgeordneten Kilian?

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Lukas Kilian CDU

Herr Kollege Dr. Buchholz, Sie haben in der Jamaikakoalition tatsächlich 90 Millionen Euro als Investitionskostenzuschuss für den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr zur Verfügung gestellt. Nun meine erste Frage an Sie: Wie wurden die Radwege, die an den Landesstraßen mitsaniert wurden, bezahlt? Möglicherweise aus diesem Topf? – Herr Kilian, völlig richtig, die wurden mit aus diesem Topf finanziert. Aber das hat schon damals zur Kritik der Grünen geführt, die einen eigenen Topf für den Radwegebau wollten und die deshalb in ihren Koalitionsverhandlungen offenbar bewusst dafür gesorgt haben, dass die 20 Millionen Euro (Dr. Bernd Buchholz) eben nicht in den Topf der Landesstraßen eingegangen sind, sondern bewusst exakt nur für den Radwegebau ausgewiesen wurden. Herr Kollege Kilian, insoweit handelt es sich entweder um einen interessanten Taschenspielertrick oder aber um eine Aussage des Ministers zulasten dessen, was mit den Grünen eigentlich vereinbart war. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Gestatten Sie eine weitere Anmerkung oder eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kilian?

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Lukas Kilian CDU

Herr Kollege Dr. Buchholz, wenn Sie hier vortragen, dass während Ihrer Zeit als Wirtschafts- und Verkehrsminister immer mindestens 90 Millionen Euro für Landesstraßen zur Verfügung gestellt wurden, mit diesem Geld zeitgleich aber auch Radwege finanziert wurden, weil es keinen eigenen Topf für die Radwege gab, dann frage ich: Wie kommen Sie auf den Punkt, dass es jetzt zu einer Kürzung bei Landesstraßen kommt, wenn man einen eigenen Topf für Radwege ausweist und die Mittel nicht mehr aus dem Landesstraßen-Portemonnaie nimmt? – Herr Kollege Kilian, das ist sehr einfach. Sie können es Ihren eigenen Haushaltsansätzen entnehmen: Für den Ausbau des Straßennetzes aus IMPULSMitteln 73 Millionen Euro und für den Erhalt der Landesstraßen noch 7 Millionen Euro. Das macht zusammen 80 Millionen Euro. Wenn Sie das entsprechend der Etatvorgaben tatsächlich so ausgeben, dann geben Sie nur 80 und nicht 90 Millionen Euro aus. Und wir hatten die Chance, die Überträge des ersten Jahres – denn wir konnten 2017 gar nicht so viel Geld ausgeben, wie wir zur Verfügung gestellt hatten – zu nutzen, um im zweiten und dritten Jahr sogar 110 Millionen Euro auszugeben. Herr Kollege, deswegen sind Sie jetzt in der Situation, den Pfad der Landesstraßenstrategie zu verlassen. Lassen Sie mich damit zum Schluss kommen: Was mich am meisten aufregt, ist die Tatsache, dass Sie sich das alle so einfach gefallen lassen, (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD – Zuruf CDU) dass Sie als CDU-Landtagsabgeordnete einfach da sitzen, Herr Kollege, das will ich jetzt gern zu Ende ausführen – und dass in der letzten Legislaturperiode kein Tag vergangen ist, an dem nicht ein CDU-Landtagsabgeordneter meinen ehemaligen Staatssekretär oder mich bedrängt hätte, um zu sagen: Kann nicht unsere Landesstraße noch schneller und direkter ausgebaut werden? Geht das nicht irgendwie schneller? Jetzt sitzen Sie da und nehmen die Kürzungen hin, und Sie sagen nichts dazu. Was sagen Sie denn Ihren Kolleginnen und Kollegen in den Kreis- und Ortsverbänden zu Hause? Ich gebe Ihnen einen Tipp: Sagen Sie den Menschen an ihrer Basis, die sowieso nicht verstehen, warum Sie gemeinsam mit den Grünen regieren, mit Buchholz wäre das nicht passiert. – Herzlichen Dank. (Lebhafter Beifall FDP, SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Wir sind zwar manchmal streitfähig, unterstützen uns aber auch gegenseitig. Somit habe ich es in hartnäckiger Manier mit Unterstützung von Kollegen aus dem Parlament herausbekommen und darf Sie jetzt noch einmal ordentlich begrüßen: Begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Mitglieder des Lions Club Norderstedt. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Ich danke dem Kollegen Dirschauer. (Heiterkeit – Christian Dirschauer [SSW]: Weil Norderstedt so nah an Flensburg liegt!) Für die CDU-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Lukas Kilian das Wort.

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Lukas Kilian CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon am Mittwoch darüber gesprochen: Dieser Landeshaushalt ist ein Sparhaushalt. Der vorliegende Entwurf zeigt, wo gespart werden muss. Das heißt, es gibt Einschnitte und Kürzungen. (Christopher Vogt [FDP]: Für manches nicht!) Natürlich nutzt das die Opposition, um zu schreien und zu sagen: Hier nicht, da nicht, auf keinen Fall dürfen fehlende Haushaltsmittel in diesem Bereich eingespart werden! – Verwundert war ich allerdings sehr über die Schwerpunktsetzung der FDP, die ja schon im September 2023 ihre rote Linie aufgezeigt hat, sie mit großem Auftritt hier und mit medialer (Lukas Kilian) Begleitung, auch bei Social Media, weiter verbreitet und sehr deutlich gemacht hat. (Christopher Vogt [FDP]: Oh nein! Wir haben Medienarbeit gemacht! Das ist ja skandalös! Das macht die CDU ja nie!) – Herr Kollege Vogt, ich war nur über den Schwerpunkt verwundert, weil damals die große Überschrift war: FDP sagt, die Katzenkastration dürfe nicht an fehlenden Haushaltsmitteln scheitern. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Heute sind es nun die Landesstraßen, später der Startschuss für die Innovationsagentur, die in den nächsten Jahren nicht finanzierbar ist. Die Kritik, 12 Millionen Euro beim Investitionskostenzuschuss für den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr einzusparen, kann ich nachvollziehen. Ganz ehrlich: Aus der Opposition heraus hätte ich diese Kritik auch geübt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Tatsächlich! Bravo!) Als ich von den Plänen hörte, war ich alles andere als begeistert. Ein Sparhaushalt funktioniert aber eben nur, wenn nicht jeder erklärt, warum gerade in seinem Bereich nicht gespart werden darf. Deswegen muss man es sich ganz genau anschauen und hinschauen, was passiert ist. Zunächst empfehle ich den Blick in den Koalitionsvertrag, in dem wir uns geeinigt haben, neben 90 Millionen Euro für die Landesstraßen zusätzlich 20 Millionen Euro für den Radwegebau in die Hand zu nehmen, den Topf insgesamt also zu vergrößern und nicht aus dem Landesstraßenhaushalt auch die Radwege zu bezahlen. Insgesamt sind es also 110 Millionen Euro. Jetzt kommen wir zu der Erkenntnis: Es ist ein Sparhaushalt, diesen Kraftakt schaffen wir nicht in Gänze. Der Investitionskostenzuschuss wird um 12 Millionen Euro reduziert. Das bleiben in Summe 98 Millionen Euro als Investitionskostenzuschuss bestehen. Es ist kein Rückfall in alte Zeiten der Küstenkoalition, in denen man Substanzkredite aufgenommen hat und es darum ging, das Landesstraßennetz in Netz 1 und Netz 2 zu sortieren und zu sagen: Netz 2 wird dem Verfall preisgegeben. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Was hat denn Schwarz-Gelb zuvor gemacht? – Weitere Zurufe) Es ist keine Abkehr von der Landesstraßenstrategie. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Zeiten der Verrottung des Landesstraßennetzes sind vorbei. (Christopher Vogt [FDP]: Ogottogottogott! –

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Dr. Kai Dolgner SPD

Der hat damit nichts zu tun!) Wir müssen aber natürlich auf das ganze Netz im Land schauen. Da bin ich sehr dankbar, Herr Kollege Buchholz, über den Eingang Ihrer Rede und auch über die Ausführungen zur Grundlage der Ertragskraft. Die Grundlage der Ertragskraft sind die Straßen. Ich sage Ihnen: Den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes ist es egal, wo sie in ein Schlagloch fahren, ob auf einer Gemeindestraße, einer Kreisstraße, einer Landesstraße oder einer Bundesstraße. Deswegen muss man sich auch da einen Überblick über sämtliche Zahlen verschaffen. Da ist es so: Im Vergleich zu den vom Land selbst beim Bund für den Ausbau der Bundesstraßen angemeldeten Mitteln, die man beantragt und die man auch bewilligt bekommen hat, muss man interessanterweise feststellen, dass eben nicht immer alles Gold ist, was glänzt. Da gab es in den letzten Jahren auch in Jamaika große Probleme bei der Verausgabung. So wurden jährlich mehrere Millionen Euro – in den letzten drei Jahren über 46 Millionen Euro – an Bundesmitteln für Bundesstraßensanierung zurückgegeben. (Christopher Vogt [FDP]: Das ist seit Jahrzehnten so!) Über 12 Millionen Euro per anno für den Ausbau und Unterhalt der Bundesstraßen! – Da bin ich ganz bei Ihnen, Herr Dr. Buchholz: Die Ertragskraft ist die Straße. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist doch absurd, Herr Kollege! Das ist doch lächerlich, was Sie da erzählen!) Das ist die Bundesstraße, das ist die Landesstraße und die Kreisstraße. Deswegen glaube ich: Für uns ist klar, in Zeiten eines Sparhaushaltes darf es nicht mehr passieren, dass Bundesmittel von SchleswigHolstein zurückgegeben werden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir sparen, dann müssen wir als allererstes die Zuschüsse, die uns zur Verfügung stehen, ausnutzen. (Zurufe) Wenn das zufälligerweise 12 Millionen Euro für Bundesstraßen sind, dann sollten wir die jedes Jahr (Lukas Kilian) in die Hand nehmen und Gas geben, dass auch dort der Unterhalt und Ausbau in der Sanierung funktioniert, anstatt uns hier hinzustellen und in einem Bereich zu sagen, Mikromanagement finde ich gut. Die Ertragskraft, Herr Kollege Dr. Buchholz, sind alle Straßen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen Niclas Dürbrook [SPD])

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Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort. (Zurufe)

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Wir haben alle auf diesen Antrag gewartet, auf genau diese Debatte im Parlament, wobei ich zumindest gedacht hätte, im Antrag würden Straßen und Radwege erwähnt werden, aber der Fokus der FDPFraktion bleibt dann doch relativ klar. (Zuruf SPD: Könnt ihr ja ändern!) Und doch finde ich, wenn ich mir die Haushaltsdebatten des Bundes ansehe, verliert diese Diskussion ein klein wenig an Glaubwürdigkeit, denn es ist Volker Wissing, der bei einem deutlich größeren Etat im Bundeshaushalt auch am Erhalt der Straßen spart, (Zuruf CDU: Was? – Weiterer Zuruf SPD) natürlich inklusive lautem Aufrufen der CDU-Fraktion. Ich kann allerdings kurz erläutern: Es wird am Erhalt der Autobahnen gespart, und es wurde vorher darüber gesprochen, dass die Mittel, die für die Sanierung der Bundesstraßen hier zur Verfügung stehen, nicht verausgabt werden können, weil hier das Personal fehlt. Das sind also zwei verschiedene Punkte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Also, die Grünen waren für mehr Mittel für Autobahnen in der Koalition! Das ist eine neue Information!) Die FDP-Bundestagsfraktion hat allerdings keine Anstrengungen unternommen, diesen Fehler im Haushaltsverfahren zu bereinigen. Das ist wenig überraschend, denn es ist dort ja auch ihr eigener Verkehrsminister. Hier ist es allerdings andersherum: Schwarz-Grün gestaltet den Haushalt, und deswegen dürfen Sie sich hier über Kürzungen beschweren, ohne Gegenfinanzierungsvorschläge auf den Tisch zu legen, in denen Sie darlegen, wie Sie Geld im Wirtschaftsplan einsparen wollen. (Zuruf CDU: Hört, hört!) Das kann man so machen, es ist aber eben ein offensichtliches Spiel. (Christopher Vogt [FDP]: Wir hatten gerade die erste Lesung, Frau Kollegin!) Ich stelle mir vor, die Finanzierung von Northvolt, die Sie ja ebenfalls gern über den Einzelplan des Wirtschaftsministeriums finanzieren wollen, würde in diese Kostenkonkurrenz noch mit aufgenommen. Die SPD, die heute sicherlich diesem Antrag zustimmen wird, kann zumindest noch eigene Finanzierungsideen vorlegen, zum Beispiel höhere Steuereinnahmen oder die Aufnahme von Schulden. Aber ich kann jetzt schon prognostizieren: FDP und SSW werden sich in dieser Debatte hinstellen und mit großer Empörung über diese Kürzungsvorschläge sprechen, um dann keine Gegenfinanzierungsvorschläge auf den Tisch zu legen, die diese Kostenpunkte abdecken können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Christopher Vogt [FDP]: Das ist doch Quatsch!) Ich bin wirklich auf die Haushaltsanträge gespannt, die von Ihrer Seite kommen werden. (Zuruf Thomas Hölck [SPD]) Der Erhalt unserer Infrastruktur und damit auch unserer Straßen ist uns ein klares Anliegen. Je größer die Schlaglöcher werden, desto teurer wird die Reparatur, das ist korrekt. Insofern ist es auch sinnvoll, Schäden frühzeitig zu beheben, um umfassende Reparaturen zu vermeiden. Es ist aber eben mit den 90 Millionen Euro pro Jahr auch sehr kostenintensiv. Da durch die Sanierung keine Einnahmen zu erwarten sind, steht die Sanierung mit anderen Projekten in Konkurrenz. Mit 80 Millionen Euro im Jahr ist immer noch eine ziemlich hohe Summe in diesem Landeshaushalt für die Sanierung der Straßen eingeplant. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: 80 Millionen, Herr Kollege!) Mit 18 Millionen Euro für die Sanierung von Radwegen ist es sogar noch einmal deutlich mehr als in der letzten Legislatur. Das heißt: Das gesamte Investitionsvolumen ist deutlich größer als in der (Nelly Waldeck) letzten Legislaturperiode und größer, als wir es je hatten. Ich finde: Darauf kann man gerade in dieser Zeit besonders stolz sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wie gesagt, wir sind gespannt auf die Vorschläge, die von der Opposition im Rahmen des Haushaltsverfahrens kommen. Ich erwarte das gar nicht heute. Ich erwarte, dass Sie mir bis zur zweiten Lesung erklären, wie diese ganzen Vorschläge finanziert werden sollen. (Christopher Vogt [FDP]: So ist das auch im Verfahren!) Es gibt noch viele weitere Punkte, die auf der Liste draufstehen. Ich sage es einmal so: Meine Fraktion hat einen Vorschlag gemacht. Wir haben gesagt, mit einer Lkw-Maut auf Landesstraßen könnte man Einnahmen generieren, die dann die Sanierung finanzieren könnten. Aber wir sind auch auf andere Vorschläge gespannt. Wir sind da ganz offen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Niklas Dürbrook das Wort.

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Niclas Dürbrook SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Vor und nach Landtagswahlen überlegt man sich immer: Gibt es etwas, woran man merkt, dass wirklich eine neue Regierung da ist, gibt es etwas, woran man das nach kurzer Zeit ablesen kann? Ich kann Ihnen sagen: Der Bereich der Landesstraßen ist ganz massiv ein Bereich, an dem man ablesen kann, dass es eine neue Landesregierung gibt, die einen neuen Schwerpunkt setzt …“ (Beifall SPD, FDP und SSW) – Vielen herzlichen Dank für den Applaus. Den verdiene an der Stelle aber nicht ich, sondern der Kollege Kilian. Das war ein Zitat von ihm, das ich einleitend vorgetragen habe. (Lukas Kilian [CDU]: Ich habe mich schon gewundert!) Diese ausgesprochen klugen Sätze hat er nämlich am 14. Dezember 2018 in einer Landtagsdebatte über den Zustand der Landesstraßen benutzt. Es ist bekanntlich so, dass sich die Geschichte als Tragödie wiederholt. Genauso ist es leider auch hier. (Heiterkeit und Beifall SPD, FDP und SSW) Die Landesregierung hat bei der Sanierung der Landesstraßen mit dem Haushaltsentwurf nichts anderes als eine Kehrtwende beschlossen. Oder, um noch einmal den Kollegen Kilian zu bemühen: eine neue Landesregierung, ein neuer Schwerpunkt.

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Annabell Krämer

Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des geschätzten Kollegen Kilian?

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Lukas Kilian CDU

Vielen Dank für diese Ausführungen. Ich war ganz begeistert von dem Beginn ihrer Rede. Jetzt weiß ich auch, warum. (Birgit Herdejürgen [SPD]: Erinnert haben Sie sich nicht daran!) Wenn wir kurz einmal an die Haushaltsmittel der Küstenkoalition zurückdenken, die für die Landesstraßensanierung 22 Millionen Euro per annum zur Verfügung gestellt und einen Straßenzustandsbericht gemacht hat, in dem es hieß, alle Straßen sind Schrott, aber wir sanieren nur noch die, die wir im Kernnetz definieren, alle anderen werden wir gar nicht mehr sanieren: Würden Sie dann sagen, dass wir jetzt wieder auf diesem Weg sind, wenn wir 98 Millionen Euro Investitionskostenzuschuss zur Verfügung stellen im Vergleich zu den 22 Millionen Euro zur Zeit der Küstenkoalition? (Christopher Vogt [FDP]: Von der Richtung her ja!) – Erstens war die Küstenkoalition die erste Landesregierung, die nach etwa acht konservativen Verkehrsministern überhaupt einen Zustandsbericht auf den Weg gebracht hat. Ich glaube, alleine das war schon ein kleiner Erfolg. (Zuruf SPD: Genau!) Zu dem zweiten Punkt, der sich auf das bezieht, was Ihre Kürzungen für das Landesstraßennetz bedeuten werden, komme ich gleich noch. Ich habe die Landesregierung dazu nämlich in einer Kleinen Anfrage befragt. Gleich habe ich noch ein paar (Niclas Dürbrook) Zahlen dazu, was diese Kürzungen, die wir an dieser Stelle jetzt haben, für den konkreten Erhalt der Landesstraßen bedeuten. Wenn Sie einen kleinen Moment Geduld hätten, gehe ich darauf gleich ein.

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Annabell Krämer

Die Geduld scheint nicht vorhanden zu sein. Gestatten Sie eine weitere Nachfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Kilian?

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Lukas Kilian CDU

Ich möchte hinsichtlich der 22 Millionen Euro zu 98 Millionen Euro noch eine Antwort haben. Oder kommt das auch im Verlauf Ihrer Rede?

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Niclas Dürbrook SPD

Wir hatten damals eine Situation, in der das Land auf dem Konsolidierungspfad war. Das war eine deutlich heftigere Situation, als wir sie heute haben. (Beifall SPD und SSW) Damals ist ein Prozess gestartet worden, der in Jamaika dann tatsächlich mit deutlich höherem Haushaltseinsatz fortgesetzt werden konnte. Ich finde nach wie vor richtig, dass das stattgefunden hat, aber das rechtfertigt nicht, dass wir jetzt wieder in eine Situation kommen, wo man die Straßen kaputtspart. Das wird uns in Zukunft extrem viel Geld kosten. (Beifall SPD)

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Annabell Krämer

Gestatten Sie auch eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Kollegen Harms?

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Lars Harms SSW

Vielen Dank, Herr Kollege. Können Sie sich noch daran erinnern, dass wir zu Zeiten der Küstenkoalition Haushaltskonsolidierungsland waren, dass wir 80 Millionen Euro pro Jahr vom Bund bekommen haben, um den Haushalt überhaupt auf die Beine stellen zu können, dass es uns untersagt war, weitere Kredite aufzunehmen und dass wir damals, als – – (Zurufe Tobias Koch [CDU]) – Moment mal, Kollege Koch! Ich würde gern einmal ausreden. – Können Sie sich noch daran erinnern, dass wir damals eine große Herausforderung mit der großen Zuwanderung 2015/2016 hatten, die allein jährlich knapp 900 Millionen Euro gekostet hat, und dass wir diese Flüchtlingsherausforderung annehmen mussten und deshalb tatsächlich im Gegensatz zu der heutigen Regierung gezwungen waren, Einsparungen vorzunehmen? – Herr Kollege, ich stimme Ihrer Analyse uneingeschränkt zu und bedanke mich bei Ihnen noch einmal recht herzlich dafür. (Beifall SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Eindruck war bisher, dass es in diesem Haus einen fraktionsübergreifenden Konsens gibt, dass man die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen möchte. Das Kaputtsparen der Landesstraßen in der Vergangenheit hat – unabhängig davon, wer jeweils den Verkehrsminister gestellt hat – dazu geführt, dass die Sanierung heute viel teurer und komplizierter ist, als hätte man rechtzeitig genug Geld in die Hand genommen. Wer beim Unterhalt der Straßen spart, muss auf den ersten Blick vielleicht weniger Schulden machen, weil sie im Haushaltsplan als Zahl nicht auftauchen, aber angehäuft werden die Schulden natürlich trotzdem. Bezahlt werden müssen sie natürlich auch, aber dann eben in der Zukunft und mit Wucherzinsenaufschlag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, 90 Millionen Euro standen 2023 für die Sanierung der Landesstraßen zur Verfügung. Schon diese Summe wäre nicht ausreichend gewesen, um den Zustand der Straßen dauerhaft zu sichern. Lieber Kollege Herr Kilian, das ist der entscheidende Punkt. Das ist nicht mein persönliches Bauchgefühl, sondern das ist das, was der Gutachter, den der LBV beauftragt hat, uns im Sommer im Verkehrsausschuss erzählt hat. Schon diese 90 Millionen Euro wären nicht ausreichend gewesen. Bereits Anfang der 2030er-Jahre würde beim Ansatz von 90 Millionen Euro pro Jahr der Zustand der Straßen wieder schlechter werden. Man würde von der Substanz leben. Von diesen 90 Millionen, die schon nicht ausreichend waren, kürzen Sie jetzt bei den Landesstraßen noch einmal 10 Millionen Euro. Dazu kommen nochmal 2 Millionen, die Sie von den 20 Millionen Euro von den Radwegen wegstreichen. Ich habe die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage gefragt, welche Auswirkungen das in der Praxis auf die Straßen haben wird. Die Landesregierung hat geantwortet: Leider hat der Gutachter das nicht konkret berechnet. – Das kann ich nachvollziehen, dass er das nicht berechnet hat. Denn auf (Niclas Dürbrook) so einen verrückten Plan konnte der Gutachter gar nicht kommen, dass man auf die Idee kommt, von einer Summe, die bereits zu klein ist, noch einmal 10 Millionen Euro wegzunehmen an dieser Stelle. (Beifall SPD, FDP, SSW) Auch wenn der Gutachter das nicht berechnet hat, konnte die Landesregierung ein paar Zahlen liefern. Die finde ich erschreckend genug. Wenn man die 90 Millionen Euro im Jahr beibehalten hätte, läge der Erhaltungsrückstand 2037 bei 52 Prozent. Mit Ihrem neuen Ansatz wird der Erhaltungsrückstand im selben Jahr bei 65 Prozent liegen. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Selbstverständlich sparen Sie dann auf Kosten der Substanz. Selbstverständlich machen Sie mit einem solchen Antrag die Landesstraßen kaputt. Mit Ihrem Haushaltsplan verabschieden Sie sich von der Sanierungsoffensive. Denn eine Sanierungsoffensive, an deren Ende der Zustand wieder schlechter ist, ist keine Sanierungsoffensive, sondern eine Schlaglochoffensive und nichts anderes. Ich bin ausgesprochen dankbar, dass das Thema von den nicht verausgabten Mitteln noch einmal aufkam, weil dieses Thema extrem spannend ist. Denn es liegt daran, dass der LBV nach wie vor zu wenig Personal hat. Ich habe die Landesregierung in meiner Kleinen Anfrage auch gefragt, was denn mit dem Betriebskostenzuschuss für den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr ist. 3 Millionen Euro sollen an der Stelle im Vergleich zu den Haushaltseckpunkten weggestrichen werden. Weil gleichzeitig die Betriebskosten steigen, muss der LBV sparen. Ich wollte wissen, wo der LBV spart und was die Auswirkungen davon sind. Gleich der allererste Posten, den mir die Landesregierung genannt hat, durch den der LBV jetzt sparen soll, ist durch die Reduzierung für die Ausgaben von Stellenausschreibungen. Das finde ich wirklich bemerkenswert. Ich bin jetzt erst eineinhalb Jahre Abgeordneter und erst seitdem für Verkehrspolitik zuständig. Das Personalproblem beim LBV ist wirklich das massivste, das wir an dieser Stelle haben. Das ist genau der Grund dafür, dass bestimmte Mittel nicht ausgegeben werden. Wenn man dann den LBV zwingt, an dieser Stelle zu sparen, dann ist das wirklich kurzsichtig. (Beifall SPD, FDP und SSW) Zum Abschluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es wirklich ein guter Punkt für die Koalition, sich bei der Opposition und insbesondere beim Kollegen Buchholz zu bedanken, denn wenn es nach Ihnen gegangen wäre, wenn die Opposition das nicht massiv kritisiert hätte und dadurch letztlich gestoppt hätte, dann wäre der LBV heute – zusätzlich zu dem ganzen Schlamassel – auch noch in einem ebenso teuren wie unnötigen Umbenennungsprozess. Das haben Sie dann glücklicherweise fallen lassen. Ich hoffe, mit den Plänen, die Sie jetzt mit den Kürzungen im Haushalt haben, werden Sie das auch noch tun. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW hat nun die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 3.530 km lang sind die Landesstraßen bei uns in Schleswig-Holstein und damit doppelt so lang wie die Bundesstraßen. Deswegen sprechen wir heute über die Landesstraßen, weil sie – oh Wunder, oh Wunder – in der Zuständigkeit des Landes liegen. Vielen Dank an den Kollegen Buchholz. Sie sind also alles andere als unbedeutend. Sie dienen dazu, Menschen und Waren von A nach B zu bringen – und das tagtäglich. Die Landesregierung will nun das Budget für die Landesstraßen kürzen. Angesetzt sind 12 Millionen Euro weniger. Liebe Kollegin Waldeck, ja, wir haben noch keine Vorschläge gemacht. Das liegt in der Natur der Sache, weil wir Ihren Vorschlag gerade erst bekommen haben. Wir werden uns dazu verhalten, und Sie können sicher sein, dass wir Antworten liefern werden. (Beifall SSW – Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Darüber hinaus soll der Betriebskostenzuschuss für den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr ab dem Jahr 2024 um 3 Millionen Euro sinken, und auch im Bereich Radverkehr soll gespart werden – in ausgewogenem Verhältnis, so nennt es die Landesregierung. Zur aktuellen Entwicklung des Zustands der Landesstraßen haben wir uns im Ausschuss intensiv ausgetauscht. Die sogenannte Pacement-Studie wurde uns vorgelegt. Wir haben festgestellt: Wenn diese Analyse zutrifft, müssen wir mehr als 90 Millionen Euro in die Hand nehmen. Die Summe von 80 Millionen Euro reicht dafür einfach nicht aus. Wir müssen uns fragen: Was bedeutet das für die Zukunft unserer Landesstraßen? (Sybilla Nitsch) Der Zustand der Verkehrsinfrastruktur wird sich unter diesen Bedingungen wohl kaum erholen können. Schlaglöcher werden abermals notdürftig geflickt, wenn überhaupt. Gerade jetzt im Winter merken wir das überall. Was die Landesregierung nun vorhat, ist Flickschusterei mit Ansage. Das Problem wird nicht nur verschoben, sondern es wird nicht behoben. Damit schieben wir den seit Jahren bestehenden Rückstau weiter vor uns her. Gleichzeitig erleben wir seit Jahren Verkehrszuwächse mit zudem immer schwerer werdenden Fahrzeugen. Das setzt den Straßen natürlich zu. Gestern haben wir über Schwerlastverkehr gesprochen, dass wir ihn brauchen für die Wirtschaftsansiedlung und den Windkraftausbau. Auch dieser Verkehr wird zunehmen, wenn wir das Land entwickeln wollen, und er wird zu einem kleinen Teil auch über unsere Landesstraßen fahren. Wo wir bei großen Lasten und den dazugehörigen Unternehmen sind: Auch die Logistikbranche beteiligt sich an den derzeitigen Protesten, wenn es um die Haushaltgestaltung im Bund geht, aber natürlich auch hier im Land; sie werden die Situation sicherlich aufmerksam beobachten. Der Unmut ist sehr groß. Da spielt auch der Zustand der Straßen im Land eine Rolle und nicht nur die Mauterhöhung. Diese Koalition hat ja groß getönt, sie wolle alles besser machen. Die Ziele sind gesteckt. Man hat sich in diesem Zusammenhang vorgenommen, alle Straßen bis 2035 in einen guten Zustand zu versetzen – wir reden von allen Landesstraßen. Man hat eine passende Landesstraßenstrategie entwickelt, aber ohne finanzielle Mittel – das kann ich Ihnen sagen, liebe Koalitionsleute – sind solche Ziele und Strategien etwas für die Galerie. Schon letztes Jahr haben wir über den eigentlichen Bedarf von 110 Millionen Euro pro Jahr diskutiert. Da musste man sich doch wundern, wie diese Zahlen geschönt wurden, weil man die 110 Millionen Euro immer den Landesstraßen zusprach und dabei unerwähnt ließ, dass 20 Millionen Euro für Radwege vorgesehen sind. Auch wir als SSW sehen, dass die Haushaltslage nicht berauschend ist, aber 12 Millionen Euro zu streichen, ist schon ein harter Schlag, liebe Regierung. Es geht – auch das müssen wir noch einmal feststellen – ja nicht um neue Projekte, mit denen irgendeine Landesstraße von A nach B gezogen wird, sondern es geht um den Erhalt unserer Infrastruktur, darum, das zu erhalten, was bereits vorhanden ist. Das ist unser Anliegen: Wir kritisieren, dass in die vorhandene Infrastruktur nicht ausreichend investiert wird. Die Landesstraßen verdienen eine verlässliche Zuwendung. Wir sorgen uns darum, dass SchleswigHolstein, wenn wir diesen Kurs weiterfahren, abgehängt wird. (Beifall SSW, SPD und FDP) Wir können dem FDP-Antrag für unsere Landesstraßen aus tiefster Überzeugung und vollem Herzen zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Annabell Krämer

Für einen Kurzbeitrag erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Die Unkenntnis des Kollegen Kilian veranlasst mich, noch einmal das Wort zu ergreifen. (Lukas Kilian [CDU]: Gerne!) Der Topf für die Bundesstraßen, den auch der LBV verwaltet, weil das ein Topf der Auftragsverwaltung ist, ist ein atmender Topf, der nicht jedes Jahr ausgeschöpft werden kann und übrigens auch bewusst nicht ausgeschöpft wird, weil er auch dazu benutzt wird sicherzustellen – –

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Annabell Krämer

Einen Moment, Herr Dr. Buchholz. – Ich muss darauf hinweisen, dass das Filmen und Fotografieren auf der Besuchertribüne nicht gestattet ist. Das ist gerade mehrfach passiert.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Ich habe nichts dagegen. (Heiterkeit und Zurufe – Christopher Vogt [FDP]: Darum geht es leider nicht!) Herr Kollege Kilian, bitte noch einmal aufpassen: Dass dieser Topf atmet, hat damit zu tun, dass es um die Verkehrssituation des Landes geht. Ich erinnere mich an eine Situation 2020, wo die Sanierung der B 76 deshalb zurückgestellt werden musste, weil wir keine Alternativverkehre auf anderen Straßen hätten anbieten können. (Dr. Bernd Buchholz) Herr Kollege Kilian, der Zustand der Bundesstraßen in diesem Land befindet sich im Übrigen auf einem völlig anderen Niveau als der Zustand der Landesstraßen. (Lukas Kilian [CDU]: Deshalb darf man da sparen?) – Nein, deshalb muss man Prioritäten setzen, Herr Kollege. Die Prioritäten muss man so setzen, dass man mit den Ausgaben, die man tätigt, die Strategie erfüllt. Das ist in diesem Haus ja immer ein kleines Problem. Strategie erfüllen heißt: Ich habe ein Ziel und versuche, Pfade zu definieren, wie ich das Ziel erreiche. Sie behaupten, Sie würden weiter auf dem Pfad der Strategie unterwegs sein, obwohl Sie das Ziel gar nicht mehr erreichen können. Das ist Ihr Problem. Das ist der Kipppunkt, den Sie an dieser Stelle unterschreiten, weil Sie so viel Geld bei den Landesstraßen einsparen, wenn Sie keine entsprechende Umschichtung vornehmen. Kollegin Waldeck, wir werden im Laufe der Haushaltsberatungen sicherlich zu weiteren Finanzierungsvorschlägen kommen. Ein Finanzierungsvorschlag zur Erhaltung der Landesstraßen wird sicherlich sein, den Radwegetopf zugunsten der Landesstraßen etwas auszudünnen. Warum? – Weil wir da einen Schwerpunkt legen, der sich aus der Notwendigkeit ergibt. Schulbusse fahren nicht über Radwege. (Werner Kalinka [CDU]: Das werde ich bei uns erzählen!) Die ambulante Pflegehilfe fährt nicht mit dem Fahrrad von einem zum anderen, und Sie werden auch Ihre Windkraftanlagen nicht über Radwege transportieren. (Beifall FDP und SSW) Deshalb steht das Landesstraßennetz im Vordergrund; der zusätzliche Ausbau von Radwegen hat nicht dieselbe Priorität. Das muss man einmal festhalten. (Werner Kalinka [CDU]: Das ist ja ein Hammer! Das werde ich bei uns erzählen, was Sie da erzählen! Darauf könnt ihr euch verlassen!) Deshalb bitte ich darum, dass Sie dem Antrag der FDP zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SSW)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Lukas Kilian.

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Lukas Kilian CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Dr. Buchholz, wenn man es mal nicht schafft, Bundesmittel auszugeben, weil ein Projekt nicht realisiert werden kann, weil sich gewisse Dinge verschieben oder Ähnliches, kann ich das nachvollziehen, dann bin ich ganz bei Ihnen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wir reden hier über Landesstraßen! Sie werfen eine Nebelkerze!) Wenn man sich allerdings den Abfluss der Bundesmittel in der letzten Legislaturperiode einmal anguckt, scheint sehr oft etwas dazwischengekommen zu sein. 2018 haben wir 29 Millionen Euro an den Bund zurückgegeben, weil wir sie nicht verbraucht haben. Das ist viel Geld. 2020 waren es 12 Millionen, 2021 ebenfalls 12 Millionen Euro. Auch an investiven Straßenbaumitteln mussten über 4 Millionen Euro zurückgegeben werden. (Unruhe) Deswegen muss ich das „Es kann einmal etwas dazwischenkommen“ ein wenig in Relation setzen.

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Annabell Krämer

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vogt?

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Lukas Kilian CDU

Heute nicht. (Zurufe) Wir müssen bei dem Thema bleiben. (Heiterkeit und Beifall SPD, FDP und SSW –

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Nebelkerze!) In einer Haushaltslage, in der es nicht rosig ist und in der es darum geht, die Mittel im Land tatsächlich zu verbauen, auf das Geld von anderen zurückzugreifen, das einem zur Verfügung gestellt wird, ist ein sinnvoller Weg. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Der Zustand der Bundesstraßen ist besser, deswegen müssen wir sie nicht erhalten – das kann keine (Lukas Kilian) Logik sein, die im Geist der FDP dauerhaft durchträgt. Wir stehen ja kurz vor den Haushaltsberatungen und haben die erste Lesung des Haushalts durchgeführt. Ich finde, dass wir diesen spannenden Punkt im Ausschuss weiter beraten können, und beantrage hiermit Überweisung an den Wirtschaftsausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Christopher Vogt. (Serpil Midyatli [SPD]: Wann ist eigentlich der Ministerpräsident zuständig in diesem Land? Immer waren es die anderen!)

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Not der CDU-Landtagsfraktion ist so groß, dass der Kollege Kilian jetzt immer über die Bundesstraßen spricht. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Ich will nur darauf hinweisen: In den vergangenen Jahren hieß der Ministerpräsident, glaube ich, auch Daniel Günther. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Also, wenn Sie jetzt versuchen wollen, dem Abgeordneten Buchholz etwas am Zeug zu flicken, dadurch, dass bei den Bundesstraßen Gelder nicht abgerufen werden konnten, muss ich sagen: Das ist die eigene, gemeinsame Regierungsbilanz. (Lukas Kilian [CDU]: Genau, so ist es! – Lachen SPD) Dass die CDU das jetzt braucht, um zu zeigen, dass das verkehrspolitische Elend in dieser Wahlperiode irgendwie besser aussieht, ist wirklich trostlos und bedauerlich. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich sage Ihnen eins, Herr Kollege Kilian: Sie sind ja im Laufe der Debatte so schüchtern geworden, dass Sie keine Zwischenfragen mehr zulassen. (Lars Harms [SSW]: Haben wir schon immer geahnt!) Sie kürzen ja auch bei den Betriebsmitteln des LBV. Wir werden uns genau angucken, ob denn der CDU-Verkehrsminister Madsen in den nächsten Jahren alle Bundesmittel abrufen kann. Darauf freuen wir uns. Wenn das sozusagen das große Thema der CDU, dieser schwarz-grünen Verkehrspolitik, ist, werden wir uns ganz genau anschauen, dass Sie alle Bundesmittel abrufen. (Serpil Midyatli [SPD]: In allen Bereichen!) Ob Sie das an der Stelle mit einem zusammengekürzten LBV hinbekommen, werden wir uns jetzt jedes Jahr anschauen und das abfragen. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Ich sage Ihnen: Das Ding geht richtig nach hinten los. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Ich sage Ihnen aber noch eines, weil, glaube ich, gleich noch Beiträge kommen, zum Beispiel des Kollegen Kalinka zum Thema Fahrradwege: Wir haben ja auch in der letzten Wahlperiode darüber gesprochen; ich durfte die Verhandlungen an der Stelle leiten. Diese 90 Millionen Euro waren übrigens eine Zahl, zu der der Landesrechnungshof gesagt hat: Ihr müsst mehr Geld ausgeben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Richtig!) Das passiert nicht so oft, dass der Landesrechnungshof sagt: Ihr müsst mehr Geld ausgeben, ihr müsst unbedingt diese 90 Millionen Euro haben, damit der Zustand dauerhaft besser wird. (Lukas Kilian [CDU]: Für zehn Jahre!) Deswegen war es der FDP bei den Jamaika-Koalitionsverhandlungen 2017 auch so wichtig, dass das auf jeden Fall drinsteht. Da gab es viele Versuche, das zu relativieren. Übrigens bei allen Haushaltsklausurtagungen kam irgendwann Monika Heinold und sagte: Wir müssen ja auch ein bisschen sparen. Ich schlage vor, dass wir bei den Landesstraßen etwas runternehmen, das ist ja viel zu viel. – Aber diese 90 Millionen Euro sind ein Betrag, den der Landesrechnungshof, ich glaube, 2015 oder 2016 aufgeschrieben hat. Wir haben eine Baukostensteigerung von teilweise acht Prozent im Jahr gehabt. Insofern – darauf hat der Kollege Buchholz hingewiesen – müsste man mittlerweile deutlich mehr machen. Sie gehen jetzt runter. Zum Thema Fahrradwege: Ich bin auch sehr dafür, die Fahrradwege zu verbessern und auszubauen. Ich sage aber deutlich: Wir hatten 2017 im ersten Entwurf eigentlich vereinbart – dann gab es ein bisschen Tumulte bei den Koalitionsverhandlungen beim Thema Wirtschaft und Verkehr zwischen uns (Christopher Vogt) und den Grünen –: 90 Millionen Euro für die Landesstraßen und 10 Millionen Euro pro Jahr für die Fahrradwege. Das wurde auf Druck von Monika Heinold auf 10 Millionen Euro in fünf Jahren reduziert. Also, wenn Sie jetzt nach dem Motto kommen, die FDP sei gegen die Fahrradwege – ich habe noch sehr genau in Erinnerung, wer nicht nur bei den Landesstraßen kürzen wollte, sondern auch bei den Fahrradwegen. (Beifall FDP) Deswegen empfehle ich allen, die letzten Jahre richtig in Erinnerung zu haben. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Insofern bin ich der Meinung, Sie gehen hier den falschen Weg, Herr Kilian. Sie werden das Landesstraßennetz mit Ihrem Weg, den Sie hier eingeschlagen haben, mit Ihren Schwerpunkten, in den nächsten Jahren wieder schlechter machen. Das ist auch finanzpolitisch kontraproduktiv. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordneten Tobias Koch.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine typische politische Debatte, die wir im Augenblick erleben, bei der wir uns gegenseitig totales Versagen vorwerfen, weil wieder irgendwo gekürzt wird. (Lars Harms [SSW]: Das haben wir nur euch! – Heiterkeit SPD) Wir sind gezwungen, im Augenblick bei Infrastrukturinvestitionen aufgrund der schwierigen Haushaltslage zu kürzen. Das wirft uns die FDP vor. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ihr werft euch selbst Versagen vor!) Wir werfen der Küstenkoalition vor, in ihrer Zeit auf unverantwortlich niedrigem Niveau investiert zu haben. Da sagt der Kollege Lars Harms: Ja, damals war Haushaltsnotlage, Flüchtlingskrise. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ja, wir hatten keinen Notkredit! – Lars Harms [SSW]: Wir hatten keine Notkredite! – Weitere Zurufe) Zur Wahrheit gehört dazu: Auch unter SchwarzGelb in den Jahren 2009 bis 2012 haben wir bei Straßeninvestitionen kürzen müssen. Es war auch nicht schön, das war damals auch falsch – ging aber nicht anders. (Lars Harms [SSW]: Ihr seid keinen Deut klüger geworden!) Zur Wahrheit gehört auch dazu: Schon vor 2005, als noch Rot-Grün regierte, wurde aus politischer Schwerpunktsetzung heraus viel zu wenig in unsere Landesstraßen investiert. Das war damals auch falsch. (Serpil Midyatli [SPD]: Du warst da noch im Kindergarten!) Also, wir haben ein jahrzehntelanges Versäumnis bei Investitionen. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Jetzt müssen wir gucken: Wie gehen wir damit um? – Jetzt schauen wir: Wie können wir das in einer solch schwierigen Lage, die wir jetzt wieder haben, möglichst intelligent gestalten? Der Hinweis des Kollegen Kilian ist deswegen sehr richtig. Wenn wir zu wenig Mittel im Haushalt zur Verfügung haben, ist es doch ein kluger Ansatz zu sagen: Wir rufen erst einmal prioritär die Bundesmittel ab. (Serpil Midyatli [SPD]: Aber es geht doch um andere Straßen!) Wenn es uns gelingt, 12 Millionen Euro Bundesmittel, die der Kollege Buchholz noch im Jahr 2021, im letzten vollen Amtsjahr, zurückgegeben hat, in diesem Jahr nach Schleswig-Holstein zu holen, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Die kannst du nicht in Landesstraßen investieren!) dann haben wir genauso viel in Straßen investiert, Land und Bund gemeinsam, wie in Ihrer Regierungszeit, Herr Kollege Buchholz. Das ist doch ein guter Ansatz. (Beifall CDU)

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Annabell Krämer

Herr Kollege Koch, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vogt? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wenn man Eier mit Tomaten vergleicht, werden keine Birnen daraus!) (Vizepräsidentin Annabell Krämer) – Na, na, Herr Kollege Buchholz, jetzt ist der Kollege Vogt gegebenenfalls dran.

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Tobias Koch CDU

Dann gestatte ich es ihm jetzt nicht, weil nach meiner Wahrnehmung der Kollege Dolgner zuerst – –

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Annabell Krämer

Nee, ich habe hier die Wahrnehmung. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christopher Vogt FDP

Dann bin ich. – Großzügig: Herr Kollege Vogt. Lieber Herr Kollege Koch, es ist sehr liebreizend von Ihnen, dass ich jetzt trotzdem etwas sagen darf, auch wenn Sie eine andere Wahrnehmung hatten. Es ist wunderbar, dass Sie sich jetzt vornehmen, dass Sie die Bundesmittel alle restlos abrufen wollen. Ich bin sehr dafür. – Sehen Sie. Aber, Herr Kollege Koch, wir reden über das ganze Straßennetz. Das andere ist ein anderes Straßennetz. Die Bundesmittel dürfen wir allein für die Bundesstraßen ausgeben. Das hilft keiner einzigen Landesstraße, selbst wenn Sie das schafften. (Zuruf SPD: Genau!) Ich sage Ihnen noch eines: Sie brauchen einen gut aufgestellte LBV. Sie kürzen ja nicht nur bei den Investitionsmitteln, Sie kürzen auch bei den Betriebsmitteln. Dass Sie diesen Popanz bei den Bundesstraßen aufbauen, ist ja völlig in Ordnung. (Lukas Kilian [CDU]: Na ja!) Ich sage Ihnen nur eines: Mit Ihrem Haushaltsentwurf schießen Sie sich schon wieder ins Knie, weil Sie auch beim LBV rangehen. Deswegen: An der einen Stelle hilft es nicht, und an der zweiten Stelle werden Sie auch gegen die Wand laufen. Das werden wir in den nächsten Jahren sehen. Wir werden uns das jedes Jahr angucken. Dann werden wir schauen, ob Sie das abrufen. Ich sage Ihnen voraus, Sie werden es so nicht schaffen. (Beifall FDP, SPD und SSW) – Sehen Sie, Herr Kollege Vogt, der Kollege Buchholz hat so schön argumentiert, zu sagen: Die Straßen sind die Basis, die Quelle unserer Wirtschaftskraft, Träger unserer Steuereinnahmen – wir müssen in Straßen investieren. Das ist vollkommen richtig. (Christopher Vogt [FDP]: So ist es!) Aber es gilt eben – das sagte der Kollege Kilian – für alle Straßen. Deswegen: Für Basis, für Wirtschaftskraft, für Steuereinnahmen ist es genauso gut, wenn wir in Bundesstraßen investieren. (Beifall Lukas Kilian [CDU], Rixa Kleinschmit [CDU] und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Deswegen ist es keine Nebelkerze. Es ist kluges Haushalten, im Augenblick zu schauen, lieber Bundesgelder abzurufen, wenn das Landesgeld knapp ist, aber in Straßen genauso viel zu investieren wie in den letzten Jahren – in der Gesamtsumme. Wenn uns das gelingt – es ist Ihre Aufgabe es zu kontrollieren, zugestanden –, sind wir auch in diesem Jahr sehr gut unterwegs. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Gestatten Sie nun eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Dr. Dolgner?

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Tobias Koch CDU

Sehr gerne, Frau Präsidentin. (Christopher Vogt [FDP]: Also setzen Sie auf den Bund! Sehr gut!) – Na, der Bund gibt uns an der Stelle ja sogar Geld, wir lassen es nur verfallen. (Serpil Midyatli [SPD]: Meine Güte! – Zuruf Christopher Vogt [FDP])

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Dr. Kai Dolgner SPD

Also, für die größte regierungstragende Fraktion: Sie lassen es ja schon länger verfallen. Da waren Sie hoffentlich dabei, Sie sind hoffentlich nicht komplett machtlos. Aber ich habe mich eigentlich gemeldet, weil ich an dem Punkt ein bisschen aufgesprungen bin. Sie haben gesagt: Dafür braucht es intelligente Konzepte. – Nun haben Sie mich zum Thema Intelligenz an einer Stelle ein (Tobias Koch) bisschen abgehängt. Ich finde es auch gut, Mittel nach Schleswig-Holstein zu holen; ich finde es auch gut, auf einer vernünftigen Bundesstraße zu fahren. Aber worin liegt die Intelligenz dabei, bei einem Personalmangel die Mittel für die Einwerbung fehlenden Personals zu kürzen? Oder wollen Sie sich Bewerbungsgespräche sparen, indem Sie sagen: „Ich brauche vor allen Dingen Ingenieure, die besonders gut selbst recherchieren können und selbst auf die Idee kommen, dass es freie Stellen gibt.“? Also, wenn Sie noch einmal die Intelligenz dieser Einsparung erläutern könnten? Personalchefs, die Anzeigen und so weiter sparen wollen und damit ihren Personalbestand sogar erhöhen können, wären Ihnen gerade bei dem Fachkräftemangel unglaublich dankbar für den Tipp, wie man das bei gleichzeitigen Mittelkürzungen für die Personalwerbung bewerkstelligt. – Herr Dr. Dolgner, nehmen Sie doch einfach die Botschaft mit, wie wichtig es uns ist, die Bundesmittel auch in voller Höhe abzurufen. Das geht nur mit den entsprechenden Personalkapazitäten. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Die Sie irgendwie anwerben müssen!) Das gilt sowohl für die Landesmittel als auch für die Bundesmittel. Wir wollen alles Geld verbauen, sowohl bei den Landesstraßen als auch die Bundesmittel, die zur Verfügung stehen. Nehmen Sie das heute als Botschaft mit! – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Serpil Midyatli [SPD] – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das war jetzt die intelligente Antwort!)

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Annabell Krämer

Für einen weiteren Kurzbeitrag hat nun die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen! Mich haben noch einmal ein, zwei Stichpunkte hier nach vorne gebracht, und zwar, weil wir noch einmal die Radwege in den Blick nehmen sollten und uns schnell unterstellt wird, dass wir Radwege gegen Landesstraßen ausspielten. Das ist keineswegs der Fall. Deswegen kann ich auch nicht verstehen, wie man schulterzuckend sagt, so recht kommentarlos: Ja, wir müssen halt sparen, von den Radwegen brauchen wir jetzt gar nicht mehr so viele. Wir haben ja einen sehr optimistischen Verkehrsminister, der im Sommer auch gerne durch das Land radelt. (Zurufe Christopher Vogt [FDP] und Peer Knöfler [CDU]) Aber dann, muss man sagen, war die Verkehrsshow letzten Sommer wahrscheinlich ganz gut ausgefallen, wenn man dann halt sagt: Ja, Mensch, Radwege kürzen wir jetzt auch mal weg. Dann möchte ich Ihnen einen Hinweis geben: Der SSW hat sich tatsächlich mit einem sehr konkreten Antrag auf den Weg gemacht, in dem es darum ging zu identifizieren, wo wir im Land Radschnellwege etablieren können – und zwar im ganzen Land und nicht nur in der Metropolregion. Wir haben da – Herr Kilian, jetzt müssen Sie gut zuhören – auf Bundesmittel verwiesen, die nicht abgerufen werden, oder Bundesmittel, die noch irgendwo auf Halde liegen, weil man mit den Planungen für die Radschnellwege nicht hinterherkommt. Da sind wir bei einem Problem. Wenn dann zum Beispiel – wie es in der Debatte jetzt vorkam – beim LBV gespart wird und wir uns vorstellen müssen, dass Planer auch für Radschnellwege fehlen, dann frage ich mich, lieber Herr Kilian, wie Sie diese Mittel im Bund abrufen wollen, wenn Sie das hier die ganze Zeit als Argumentation bringen? (Beifall SSW – Zuruf Christopher Vogt [FDP])

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Peter Lehnert

Lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Waldeck zu?

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Nelly Waldeck GRÜNE

Ich habe gerade die Drucksachennummer der Kleinen Anfrage nicht parat, aber ist Ihnen die Kleine Anfrage über die Verausgabung der Bund- und Ländermittel zum Radverkehr bekannt? Das ist der größte Topf, aus dem wir Bundesmittel für unsere Radinfrastruktur im Land verausgaben können. Die können wir natürlich auch nur für Radwege vergeben, die schon geplant sind. Das heißt, wenn man Ideen für Radschnellwege hat, die (Sybilla Nitsch) im nördlichen Teil des Landes liegen, aber noch nicht geplant sind, dann müsste man die erst einmal planen, damit sie dann auch finanziert werden können aus dem Topf Bund, dem Sonderprogramm „Stadt und Land“, der ja komplett verausgabt ist. – Die Anfrage ist mir bekannt. Ich kann aus ihr jetzt nicht zitieren, das gebe ich ehrlich zu. Aber es ist immer die Frage, was zuerst war: die Henne oder das Ei? Die Sache ist: Wenn ich gar keine Aussicht darauf habe, diese Mittel zu bekommen, und auch gar nicht die Planungskapazitäten in den Verkehrsbehörden auf kommunaler Ebene habe, ist die Frage, welche Unterstützung mir das Land gibt, um diese Strecken zu planen. Vor den Herausforderungen stehen viele bei uns im Land, weil sie zum Beispiel nicht in die Metropolregion eingebunden sind und dementsprechend diese Vorplanungen aus eigener Kraft erbringen müssen und dann noch vor dem Dilemma stehen, dass das Land ihnen da nicht wirklich unter die Arme greifen kann. (Beifall SSW)

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Peter Lehnert

Kollegin Nitsch, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage?

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Nelly Waldeck GRÜNE

Nehmen Sie dann zur Kenntnis, dass wir mit Beginn dieser Legislatur die Mittel für Radverkehr aus Landesmitteln vervierfacht haben und selbst jetzt mit den 18 Millionen Euro pro Jahr immer noch mehr als verdreifacht haben, um genau diese Planungssicherheit zu gewährleisten? Es ist schwierig, sich dann nach vorne zu stellen und zu sagen: Es wird ein kleiner Teil des riesigen dazugekommenen Volumens eingekürzt, obwohl ja sogar andere Fraktionen jetzt schon sagen, dass das ein Punkt ist, wo man einsparen könnte. Wir legen eigentlich gerade diesen Schwerpunkt auf Radverkehr, den Sie kritisieren. – Eine Sache ist erst einmal: Ich spreche für den SSW, für keine andere Fraktion. Da kann ich Ihnen sagen: Natürlich lobe ich durchaus, dass man das in den letzten Jahren vervierfacht hat. Das ist zum Beispiel auch ein Ergebnis aus der letzten Regierungszeit, von der wir wissen, dass da ein anderer Mann am Ruder war. Daher sind da ja wirklich gute Grundlagen gelegt worden. Wir unterstützen das auch. Aber die Sache ist, dass man halt nicht auf der einen Seite sagen kann: Na ja, das wird hier irgendwie so ein bisschen mäßig gekürzt, aber eigentlich machen wir doch immer noch etwas. Denn wenn wir noch einmal zu den Landesstraßen kommen – wobei das gar nicht mehr zur Beantwortung passt –, auf denen dann alle Fahrzeuge fahren, muss man doch den Fakt in den Raum stellen, dass, wenn wir bei diesen 80 Millionen Euro bleiben, Gefahr laufen, durch Preissteigerungen und durch bestimmte Dienstleistungen, die nicht erbracht werden können, nur bei 70 Millionen Euro der Mittel landen und nicht bei den mindestens 90 Millionen Euro, die benötigt werden. Wenn wir uns dann noch einmal mit der Studie vertraut machen, die wir letztens im Wirtschaftsausschuss besprochen haben, dann sehen wir, dass das wirklich zu einer massiven Verschlechterung führen wird. Davor kann ich nur alle warnen. Wenn wir eine ordentliche nachhaltige Entwicklung für unser Land haben wollen – auch hier noch einmal das Stichwort „klimaneutrales Industrieland“ –, dann müssen wir in die Infrastruktur unserer Landesstraßen investieren. Geben Sie sich einen Ruck, und gehen Sie in die Verhandlung mit einer Erhöhung! (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Peter Lehnert

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Werner Kalinka von der CDU-Fraktion das Wort.

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Werner Kalinka CDU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit 2017 wird in Schleswig-Holstein erheblich in Straßen und – Gott sei Dank! – auch in Radwege und in den ÖPNV investiert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kollege Dr. Buchholz, es hat mich schon erschrocken, dass Sie sagen, bei Radwegen müssten wir zugunsten der Straße weniger machen. Das höre ich zum ersten Mal von einem Verkehrs- oder Ex-Verkehrsminister. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir brauchen Radwege für die Schüler, für die Sicherheit und für den Tourismus. Wenn Sie selbst unterwegs wären, wüssten Sie, wie viele Menschen dort unterwegs sind. (Werner Kalinka) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wir haben das bestausgebaute Radnetz der Bundesrepublik Deutschland!) Ich muss es einfach sagen: Herr Kollege und ExMinister Buchholz, zu einer modernen Verkehrspolitik gehören auch Radwege. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kollege Dr. Buchholz, Sie haben in Ihrer Zeit, in den fünf Jahren, gesagt, Radwege könnten nur saniert werden, wenn auch die Straßen gemacht werden. (Annabell Krämer [FDP]: Effizient saniert werden!) Darüber kann man verschiedener Meinung sein. Aber das war Ihre Meinung. Inzwischen wird das etwas flexibler gehandhabt, und darüber bin ich eigentlich sehr froh. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Kollege Kalinka, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Buchholz?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Abgeordneter Kalinka, sind Sie bereit anzuerkennen, dass wir in Schleswig-Holstein an den Bundes- und Landesstraßen das bestausgebaute Radwegenetz der Bundesrepublik Deutschland haben? – Das findet sich jedenfalls auf der Seite SH-Portal des Landesministeriums. Sind Sie zweitens bereit anzuerkennen, dass die von Ihnen genannten Radwege für Schulwege und anderes im Wesentlichen an kommunalen Straßen, also an Gemeinde- und Kreisstraßen, ausgebaut werden müssen?

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Werner Kalinka CDU

Herr Kollege Dr. Buchholz, ist Ihnen bekannt, dass für die Finanzierung der kommunalen Radwege ein Zuschuss von 70 Prozent des Landes kommt, wenn also dort die Mittel gekürzt werden, automatisch auch die Radwege – – Nein! Aber selbstverständlich! (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Natürlich ist das so! (Beifall CDU, Bina Braun [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD] – Weitere Zurufe – Niclas Dürbrook [SPD]) Sie sollten mal in den Haushalt gucken!) – Wissen Sie, Herr Kollege, noch weiß ich, wie viel Geld wir im Kreis Plön für jeden Kilometer Radweg vom Land kriegen, nämlich 70 Prozent, 70 Prozent kriegen wir davon. (Beifall CDU und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich will Ihnen das an einem aktuellen Beispiel zeigen: Wir haben in den letzten fünf Jahren – Gott sei Dank! – den Radweg zwischen Hohwacht und Brekendorf machen können. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Aber nicht aus dem Topf!) Von den knapp 3 Millionen Euro, die es kostet, übernimmt das Land Gott sei Dank 70 Prozent. Das ist die Wahrheit, und das steht überall. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sollte Ihnen, Herr Minister, auch bekannt sein, Herr Ex-Minister. – Sie brauchen nicht abzuwinken, Sie müssen einfach einmal gucken, wie die Sachlage ist. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sie haben keine Ahnung, weil Sie das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nicht vom Landeshaushalt unterscheiden können!) – Herr Kollege Dr. Buchholz lassen Sie mich das abschließend sagen: Ihre markigen Sätze und Sprüche, die passen nicht ganz zur Situation. Wir sind in einer ernsten Haushaltslage. Da können wir über jedes Geld froh sein, das wir für diese Dinge haben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Und Sie machen ernste Fehler, Herr Kollege Kalinka!) – Herr Kollege Dr. Buchholz, auch in Ihrer Zeit sind die Bäume nicht in den Himmel gewachsen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Werner Kalinka) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Krämer von der FDP-Fraktion das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Keine Angst, ich befürchte, es geht schneller. Herr Kalinka, ich wollte Ihnen eigentlich nur eine Zwischenfrage stellen, die haben Sie leider nicht mehr zugelassen. Sie sagten, Gott sei Dank seien wir jetzt flexibler. Das sagten Sie zum einen. Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass unser Wirtschafts- und Verkehrsminister Buchholz (Lukas Kilian [CDU]: Ex!) erstmalig die Anweisung gab, dass wenn wir Landesstraßen sanieren, wir die Radwege immer mitdenken, weil Radwege nie günstiger saniert werden können? Das wurde vorher nie gemacht. (Werner Kalinka [CDU]: Das habe ich doch gesagt! – Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Das hat er doch gesagt!) Flächendeckend hat das Minister Buchholz angeordnet. Das möchte ich Ihnen sagen. Wenn Sie sich hier hinstellen und auf der einen Seite von einem Sparhaushalt sprechen und auf der anderen Seite sagen: „Herr Ex-Minister Buchholz, Sie wollen allen Ernstes die Landesstraßen vor den Radwegen priorisieren?“, dann widersprechen Sie sich innerhalb von einer Minute. Im nächsten Satz sagen Sie, wir hätten einen Sparhaushalt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Genau das tut ihr gerade!) Wir müssen Prioritäten setzen! – Ja, wir müssen Prioritäten setzen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen: 20 Millionen für Radwege, aber nur 80 Millionen für Landesstraßen!) Es ist ganz, ganz viel in diesem Land wichtig. Das wissen Sie auch. Ihnen wurde heute mehr als deutlich dargelegt: Wenn wir so auf Verschleiß fahren, wie das jetzt der Fall ist, haben wir den Point of no Return. Dann berauben wir uns unserer Ertragskraft. Dann haben wir langfristig geringere Steuereinnahmen. Hätten wir mehr, könnten wir damit alles, was Sie wünschen, machen. Sie können nicht auf der einen Seite sagen: „Wir haben einen Sparhaushalt“, und sich dann hinstellen und sagen: „Das kann doch nicht angehen, Herr Kollege Buchholz, Sie wollen priorisieren; das geht ja gar nicht!“ – Nein, Herr Kalinka, das ist nicht in Ordnung. Im Endeffekt: Machen Sie es erst einmal nach, so viele Meter Radwege parallel an Landstraßen zu sanieren, wie wir das in der Jamaikakoalition gemacht haben. Das machen Sie erst mal nach! – Besten Dank. (Beifall FDP und SSW – Werner Kalinka [CDU]: Wir sind doch dabei!)

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen, das Wort.

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erst mal, lieber Herr Dr. Buchholz, ich nehme sehr gerne das Lob für die Pressestelle des Wirtschaftsministeriums mit zurück ins Haus. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Herr Haase war und ist der beste Pressesprecher der Landesregierung! Dabei bleibe ich! – Christopher Vogt [FDP]: Immerhin das funktioniert noch!) – Auch das nehme ich gern für Herrn Haase mit. Aber auch seine Kolleginnen und Kollegen leisten beste Arbeit, so wie alle anderen in meinem Ministerium. Sie alle wissen: Die Haushaltslage ist angespannt. Wir müssen die uns zur Verfügung stehenden Mittel über alle politische Themenfelder hinweg sorgsam einsetzen. Aufgrund der Haushaltslage sind Anpassungen in allen Ressorts notwendig. Die Anpassungen bei den Landesstraßen haben wir mit Bedacht und Augenmaß vor dem Hintergrund der Gesamtlage gewählt. Wir sollten den Teufel auch nicht an die Wand malen. 2022 haben wir 205 Millionen Euro in unsere Bundes‑, Landes- und Kreisstraßen gesteckt. 2023 waren es 255 Millionen Euro. Das sind 50 Millionen Euro oder insgesamt 24 Prozent mehr. Das zeigt eindrücklich die Leistungsfähigkeit unseres LBV und die Anstrengungen des Landes bei der Sanierung des Straßennetzes. (Minister Claus Ruhe Madsen) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Bundesstraßen!) Ich bedanke mich an diese Stelle ausdrücklich noch einmal bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LBV. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Nur mal zum Vergleich: 2013 wurden 10 Millionen Euro reine Erhaltungsmittel in die Landesstraßen investiert – 10 Millionen Euro! –, (Werner Kalinka [CDU]: So ist das!) genau die Summe, um das wir das Budget jetzt anpassen müssen. Noch vor zehn Jahren war das alles, was für die Landesstraßen überhaupt zur Verfügung stand. Der Betrag wurde auf 25 Millionen Euro erhöht. Erst 2019 wurden jährlich 90 Millionen Euro in die Landesstraßen investiert. Wir haben diesen Betrag auf 110 Millionen Euro aufgestockt, um auch bei den Radwegen im Land noch mehr zu erreichen. Jetzt stellen wir 98 Millionen Euro in den Haushalt und liegen damit immer noch über den 90 Millionen Euro der vergangenen Jahre. Landesstraßensanierung hat nach wie vor absolute Priorität. Ich kann Ihnen versichern, die Straßen in Schleswig-Holstein werden jeden Tag ein kleines Stück besser. Wir haben die höchste Investitionsquote der deutschen Flächenländer im Landesstraßennetz. Damit geben wir auch der Bauwirtschaft Planungssicherheit und Perspektive. Für sie ist das Signal: „Wir sanieren mit Volldampf weiter“, immens wichtig. Wir hatten in den letzten Jahren mit der Coronapandemie, dem Krieg in der Ukraine, Lieferkettenproblemen und der hohen Inflation zu kämpfen. Schon eine dieser vier Herausforderungen reicht eigentlich für schlaflose Nächte. Wir haben aber alles auf einmal. 2018, als die erste Landesstraßenstrategie verabschiedet wurde, war die Welt noch eine ganz andere. Die Inflationsrate lag bei 1,8 Prozent statt bei 6 Prozent, Corona gab es nicht, und die Lieferketten waren intakt. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Die 2018er-Strategie hat noch ein sehr optimistisches Bild des Zustandes der Straßen gezeichnet. Nach jeder Befahrung wurde ein etwas schlimmeres Bild gezeichnet als zuvor. Die Schäden waren tiefgehender und der Sanierungsaufwand größer. Vor diesem Hintergrund ist es logisch, dass wir das Ziel von 2018 nicht mehr erreichen können. Deswegen haben wir im vergangenen Jahr nachjustiert. Es war also schon vor den Haushaltsberatungen klar, dass wir länger brauchen werden, um den Sanierungsstau abzubauen. Aber wir sind immer noch auf Erhaltungsaufwuchs. Das heißt, die Zahl der sanierten Straßen steigt schneller als die Zahl der sanierungsbedürftigen Straßen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Noch!) Auch das war vor zehn Jahren noch anders. Die Mittel reichten gerade mal aus, ein Drittel des Landesstraßennetzes zu erhalten. Es war richtig, dass es 2018 ein Umdenken gab und wir nicht mehr nur den Status quo erhalten, sondern den Sanierungsstau abbauen. Die Landesstraßenstrategie ist deshalb nicht Geschichte, sie wird nur an die neuen Gegebenheiten angepasst. Jede kaputte Straße, jedes Schlagloch und jeder Riss sind ein ernsthaftes Verkehrsrisiko. Wir brauchen ein modernes Straßennetz für unsere Wirtschaft, für die Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger. Deshalb hören wir nicht auf zu sanieren. Wir machen mit aller Kraft weiter und kitten, was jahrelang versäumt wurde. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich verweise auf die Vorlage.

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Jan Kürschner GRÜNE

Ich verweise erneut auf die Vorlage.

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Jan Kürschner GRÜNE

Ich verweise erneut auf die Vorlage.

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Peter Lehnert

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. – Wortmeldung zu dem Bericht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unsere Polizistinnen und Polizisten haben sich für unsere Sicherheit dem Dienst an unserem Land verpflichtet. Doch leider zeigt nicht zuletzt das Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte, dass Polizistinnen und Polizisten selbst nicht immer sicher sind. Die Anzahl der Angriffe auf die Polizei hat auch in Schleswig-Holstein zugenommen – leider. Zum Wohle der Polizistinnen und Polizisten müssen wir vor diesem Hintergrund auch immer an neue Einsatzmittel denken, wenn sich diese als wirkungsvoll herausstellen. Insofern kann ich es kurz machen: Die Erprobung des Distanz-Elektroimpulsgerätes – kurz: DEIG – in der Polizeipraxis ist ein Erfolg. Dieses Ergebnis deckt sich mit den Erfahrungen aus anderen Bundesländern. Das DEIG wurde in einer elfmonatigen Pilotphase ab August 2022 in drei polizeilich unterschiedlich ausgerichteten Einheiten – im Polizeirevier Ahrensburg, im Polizeirevier Neumünster und beim Spezialeinsatzkommando SEK – getestet. Die Auswahl an Dienststellen hat sichergestellt, dass die Erprobung in vielfältigen polizeilichen Aufgabenspektren und in unterschiedlichen Einsatzumgebungen stattfindet. Das Ergebnis zeigt vor allem die präventive Wirkung des DEIG. Die gelbe Signalfarbe und das Knistern des Gerätes haben häufig zur Deeskalation der Lage beigetragen. Folglich kann das DEIG der steigenden Gewalt gegen unsere Polizeikräfte entgegenwirken. Und es vermeidet, dass die Polizei unmittelbaren Zwang anwenden muss. Damit senkt es das Verletzungsrisiko des – wie es im Polizeijargon immer heißt – polizeilichen Gegenübers. Die anfängliche Skepsis in Teilen der Polizei hat sich generell ins Positive gewandelt, denn das DEIG steigert die Handlungssicherheit und die persönliche Sicherheit in verschiedenen Einsatzlagen. Meine Damen und Herren, das DEIG ist also geeignet, die Lücke zwischen Schusswaffe und Einsatzstock zu besetzen. In der Pilotphase ist das DEIG 35 Mal eingesetzt worden, genauer gesagt: gezeigt oder gezogen worden. Zweimal wurde das Gerät nur abgeschossen, jedoch ohne damit eine Person zu treffen; es wurde also keine Person verletzt. Stets konnte die Situation zielführend ohne direkte Gewalteinwirkung aufgelöst werden. Deshalb, meine Damen und Herren, möchte die Landesregierung die stufenweise Einführung des Distanz-Elektroimpulsgerätes angehen. Die angestrebte flächendeckende Einführung kostet uns etwa 9,6 Millionen Euro. Neben den Beschaffungs-, Lizenz- und Unterhaltungskosten fallen Aus- und Fortbildung ebenso wie die notwendige IT-Infrastruktur ins Gewicht. Das ist eine hohe Gesamtsumme, und es wäre eine sehr große Anstrengung, DEIG auf einmal flächendeckend einzuführen. Deshalb haben wir uns frühzeitig für eine stufenweise Einführung entschieden. Wir wollen das DEIG zunächst in städtischen Bereichen mit Kriminalitätsschwerpunkten einführen. Das DEIG soll Lücken in der Einsatzausstattung der Landespolizei schließen, ohne Lücken in anderen Bereichen entstehen zu lassen. Die Landespolizei hat noch andere notwendige Investitionsbedarfe, die wir bei der Einführung des DEIG berücksichtigen müssen. Dabei müssen wir wie immer die jeweilige Haushaltssituation im Auge behalten. Ich möchte kurz zum Bericht der Polizeibeauftragten ausführen. Der Einsatz der Bodycams wurde im Tätigkeitsbericht von Frau El Samadoni hervorgehoben. Wir haben nach dem Bericht den Handlungsleitfaden „Recht am eigenen Bild“ zu Ende geführt. Er trägt zum professionellen Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit Pressevertretern in herausfordernden Situationen bei. Meine Damen und Herren, für das Jahr 2024 ist vorgesehen, dass die Pilotdienststellen Neumünster, Ahrensburg und das SEK das DEIG behalten werden. Darüber hinaus soll das 4. Polizeirevier KielGaarden mit dem DEIG ausgestattet werden. Während der Einführungsstufen können wir weitere Erkenntnisse über die technische Betreuung und die Aus- und Fortbildung gewinnen, und die erforderliche IT-Infrastruktur kann fortführend geplant und verbessert werden. 2025 sollen dann zwei weitere Dienststellen, orientiert an polizeilichen Brennpunkten, hinzukommen. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zur Entfristung der gesetzlichen Grundlage zum fortwährenden Einsatz der Distanz-Elektroimpulsgeräte. Damit geht für mich ein Bekenntnis zu einer modernen und gut ausgestatteten Landespolizei einher. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen! – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Die Ministerin hat die Redezeit um 15 Sekunden erweitert. Diese Zeit steht selbstverständlich allen Fraktionen ebenfalls zur Verfügung. (Heiterkeit – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Ich erteile für die CDU-Fraktion das Wort der Abgeordneten Birte Glißmann.

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Birte Glißmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bedanke ich mich bei der Ministerin für den Bericht. Wir haben es eben schon gehört: Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch in Schleswig-Holstein sind zunehmend Ausnahmesituationen im Einsatz ausgesetzt, auch durch gewaltbereite Personen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir die Beamtinnen und Beamten auch weiterhin modern ausstatten und vor allem so ausstatten, dass sie sicher ihren Dienst ausführen können. Wir haben als CDU uns deshalb schon in der letzten Legislaturperiode dafür eingesetzt, dass wir die Distanz-Elektroimpulsgeräte, also die DEIG – umgangssprachlich: Taser – erproben, und haben jetzt im Koalitionsvertrag entsprechend vereinbart, dass wir nach einer Evaluierung und dem Abschluss der Erprobung die Entfristung aus dem Gesetz herausnehmen wollen, um eine unbefristete Anwendung der Geräte zu ermöglichen. Dieser Zeitpunkt ist jetzt da. Wir haben die Evaluierung, wir haben den Bericht. Der Bericht zeigt, dass die Erwartungen erfüllt worden sind. Die Erprobung zeigt, dass DEIG ein hocheffizientes Einsatzmittel ist. Laut Bericht ist es nicht nur einfach in der Handhabung, sondern hat auch eine präventive und deeskalierende Wirkung. Bis Ende August 2023 kam es zu 35 Einsatzsituationen mit dem DEIG. Eben haben wir es schon gehört: Es blieb beim Vorhalt und der Androhung des Gerätes. Ein Einsatz gegen Personen gab es nicht; das ist ja immer viel befürchtet worden. Aber gerade die Androhung reicht vielfach aus, und der Probestoß – ein Mehr also als die Androhung – hat noch mal weitere abschreckende Wirkung. Käme es dann doch mal zu einer Stromabgabe gegen eine Person, so ist der oder die Betroffene kurz handlungsunfähig, und die Beamtinnen und Beamten können dann ohne größere Gefahr die Person überwältigen. Gerade in Situationen, bei denen von diesen Personen Messer zum Einsatz gebracht werden, ist das sehr wichtig. Damit kann dann die Lücke zwischen den bisherigen Einsatzmitteln Pfefferspray, Stock und Schusswaffe geschlossen werden. Der Einsatz der Schusswaffe – das kann man sich kaum vorstellen, wenn man es nicht selbst einmal gemacht hat – geht immer mit einer hohen Belastung für die Beamtinnen und Beamten einher. Beim DEIG haben wir durch eine gute Sichtbarkeit und bloße Anwesenheit in den Einsatzlagen die Chance, die Verletzungen zu reduzieren, und stärken im Sinne der Einsatzsicherung die Beamtinnen und Beamten. Aus diesem Ergebnis der Testphase ziehen wir also die richtigen Schlüsse, wenn wir jetzt in die dauerhafte Anwendung gehen. Hierfür gibt es eine breite Zustimmung, auch aus den pilotteilnehmenden Dienststellen Neumünster, Ahrensburg und vom SEK. Da es dort vorher durchaus Vorbehalte oder Skepsis gegeben hat, ist es ein gutes Ergebnis einer solchen Pilotphase, dass man sich vom Gegenteil überzeugen lassen konnte. Diese Dienststellen werden jetzt verstetigt und können die Geräte weiterhin nutzen. Ich finde den Weg richtig, den die Ministerin zur flächendeckenden Ausstattung aufgezeigt hat – gerade vor dem Hintergrund der hohen finanziellen Belastungen, die damit einhergehen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den pilotteilnehmenden Dienststellen bedanken, auch beim LPA und der Kriminologischen Forschungsstelle im LKA für die Evaluation und die Begleitung derer. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vielen Dank sage ich auch der Polizeibeauftragten für ihren Tätigkeitsbericht, den wir auch schon im Ausschuss beraten haben. Die höchste Anzahl an Petitionen und die Tatsache, dass die Anzahl der Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern erstmals über der Anzahl der Eingaben aus der Polizei lagen, zeigt, dass sich die Ansprechstelle auch in der Bevölkerung etabliert hat. Der Bericht insgesamt zeigt und bestätigt, dass unsere Polizei sehr gute Arbeit leistet, mit der wir wirklich sehr zufrieden sein können. Er zeigt auch, wo es noch Potenzial und Bedarfe gibt. Aber daran wird kontinuierlich gearbeitet. In meinen Augen, und da widerspreche ich der Polizeibeauftragten in einem Punkt, brauchen wir keine weitere Studie zum Thema Rassismus in der Landespolizei. Wir haben die MEGAVO-Studie zum Polizeialltag. Sie zeigt bereits, dass wir kein strukturelles Problem mit Rassismus in der Landespolizei haben. (Birte Glißmann) Erfreulicherweise war die Beteiligung in der ersten Runde der MEGAVO-Studie in Schleswig-Holstein bundesweit am höchsten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deswegen ein Dank an all diejenigen, die daran teilgenommen haben. Das zeigt, dass sich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Schleswig-Holstein eigenständig reflektieren und auch bereit sind, das Thema anzugehen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch ich danke der Frau Ministerin für ihren ausführlichen Bericht. Eines vorweg, und das betrifft meine letzte Rede hier im Plenum zur Landespolizei: Die von mir herangezogenen Zahlen zur Stellenentwicklung waren leider nicht vollkommen korrekt. Traue nie einer Statistik, die du nicht selbst gefertigt hast. (Zuruf: Gefälscht!) Der tatsächliche Zuwachs der Stellen bei der Landespolizei von 2010 bis 2023 betrug 1.517 Stellen insgesamt. Davon waren 837 Anwärterstellen. Das sei aus Gründen der Redlichkeit hier korrigiert. Nichtsdestotrotz befindet sich Schleswig-Holstein in Bezug auf die Polizeidichte auf einem sehr guten Weg, wir liegen im Mittelfeld der deutschen Flächenländer. So weit dazu. Ich bin der Beauftragten für die Landespolizei, Frau El Samadoni, und ihrem Team, für das Vorlegen des Tätigkeitsberichts 2020/2021 sehr dankbar. Es gab 161 Eingaben aus der Polizei und 168 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Gäbe es diese Stelle nicht, so müsste man sie erfinden. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Liest man den Bericht, kommt man immer wieder zu dem Schluss, wie wichtig diese Kommunikationserweiterung zwischen Bürger_innen und Landespolizei oder auch innerhalb der Landespolizei ist. So ist ein konstruktiver Dialog mit Amtsoder Behördenleitungen festzustellen. Oftmals wird schlicht die Kommunikation zwischen Bürger_innen und Polizei erläutert. Auch die Hinweise zur Onlinewache und der nachfolgenden Kommunikation erscheinen mir fruchtbar. Die Gedanken zu den Gesundheitslotsen und weiter zum betrieblichen Eingliederungsmanagement sind angesichts des hohen Krankenstands bei der Landespolizei ebenso richtig und wichtig. Gleiches gilt für den Hinweis, Mitschnitte von Bodycam-Aufnahmen für die Ausund Fortbildung der Polizistinnen und Polizisten zu nutzen. Die Feststellung und der Impuls, dass sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch den Polizeibeamtinnen und ‑beamten oftmals nicht bekannt ist, welche Amtshandlungen der Polizei mit dem Handy aufgezeichnet werden dürfen, und der Vorschlag an die Landespolizei, dies mit einer Orientierungshilfe zu thematisieren, sind sehr gut. Nun zum Thema Gesetzentwurf Distanz-Elektroimpulsgerät: Wir sind im Bundesvergleich das letzte Bundesland, das mit der Einführung des DEIG als Einsatzmittel die viel beschworene Lücke zwischen Schlagstock, Reizgas und Schusswaffe schließen möchte. Der Taser wirkt schon durch den Lichtbogen abschreckend und deeskalierend. Dies brachte auch die Evaluation des Ministeriums zum Vorschein. Darauf setzen wir gerade im Distanzmodus. Hier ist der Taser eine abschreckende Alternative zur finalen Möglichkeit des Einsatzes der Dienstwaffe. Wir hören aber auch von Todesfällen im Zusammenhang mit dem Einsatzgeschehen mit Tasern, zuletzt Anfang Januar in Mülheim an der Ruhr. Wir wissen um die Verletzungsgefahr des oder der Getroffenen, insbesondere durch den Fall ohne Schutzreflexe. Wir wissen um Personen mit erhöhtem Risiko. Kann ich im Einsatzgeschehen eine Schwangerschaft erkennen? Wie steht es mit Herzerkrankungen? Für eine dynamische Lage ist das DEIG per se eben nicht geeignet. Wir werden uns die weitere Entwicklung anschauen müssen und auch, wie die anderen Bundesländer damit verfahren, und wir müssen diese und weitere mögliche Fragen klären. Deshalb brauchen wir noch mehr Wissen um das Einsatzgeschehen mit Tasern, gerade in Bezug auf die Ausbildung an dieser Waffe. Stehen die Kosten in einer vernünftigen Relation zum Produkt? – Dies werden wir alles weiter berücksichtigen müssen bei der Einführung des DEIG, und es sei nochmals gesagt, dass die beste Waffe der Polizeibeamt_innen das Wort ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Jan Kürschner) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Birte Glißmann [CDU])

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Niclas Dürbrook das Wort. (Zurufe)

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Niclas Dürbrook SPD

– Das hat mich auch gewundert. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zuruf Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Dazu sage ich gleich noch etwas, Herr Kollege Kürschner. Es ist immer wieder spannend, die eigene Rede erst vorzubereiten, wenn Sie Ihre gehalten haben. Meistens tut sich noch etwas. (Christopher Vogt [FDP]: Das nennt sich Debatte!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, als ich vor eineinhalb Jahren angefangen habe, die ersten Gespräche mit unserer Landespolizei zu führen, waren die Rückmeldungen zum DEIG noch zurückhaltend. Da gab es viele Beamtinnen und Beamte, die Skepsis hatten und die darauf verwiesen haben, dass es ein zusätzliches Einsatzmittel am Gürtel ist. Sie haben darauf verwiesen, dass es hohe rechtliche Hürden gibt, und sie haben auf die schwierige Abwägung in der Praxis verwiesen. Mein Eindruck ist: Nach der Erprobungsphase, die es jetzt gab, hat sich da etwas getan. Die Rückmeldungen sind erheblich positiver. Offenbar konnte eine ganze Menge an Befürchtungen abgebaut werden. Das freut mich erst einmal. Es zeigt, dass es im Laufe dieser Abwägungsphase offenbar einen Erfolg gab. (Beifall SPD, FDP, SSW und Tobias Koch [CDU]) Wir haben es alle schon gehört, das DEIG schließt eine Lücke zwischen Schlagstock und Dienstwaffe. Das ist eine Lücke, auf die viele Beamtinnen und Beamte immer wieder hinweisen, nicht zuletzt, weil auch die Kriminalität mit Messern erheblich zugenommen hat und weil man darauf gern reagieren möchte, ohne gleich von der Dienstwaffe Gebrauch machen zu wollen. Es gab die über einjährige Erprobung in Neumünster, in Ahrensburg und beim SEK. Die deeskalierende Wirkung scheint ganz offensichtlich gegeben zu sein, also genau das, was man sich gewünscht hat, nämlich dass das Gerät gar nicht unbedingt zum Einsatz kommen muss, sondern dass allein das Ziehen, das Zeigen und das Vorhalten dieser Waffe eine Wirkung hat. 35 Einsatzsituationen, keine Stromabgabe gegen eine Person, das alles finde ich wenig überraschend. Der Bericht spiegelt wider, was man in der Erprobungsphase an Rückmeldungen erhalten hat. Als wir den Bericht bekommen haben und als uns das vorgestellt wurde, hat mich jedoch die vermeintlich große Überraschung aufseiten der Landesregierung über die hohen Kosten, die das DEIG jetzt auf einmal verursacht, überrascht. Das hat vorher anscheinend nicht so die entscheidende Rolle gespielt. Ich habe mich gefragt, ob man sich nicht schon zu Beginn der Erprobungsphase intensiv damit beschäftigt hat, was der Einsatz später flächendeckend in Schleswig-Holstein kosten würde. Dass man davon so überrascht wird, wenn man die Erprobungsphase abgeschlossen hat, das konnte ich, offen gestanden, nicht so ganz nachvollziehen. Auch die recht zögerliche Einführung, die jetzt kommen soll, hat mich überrascht, denn mein Eindruck war bislang immer: Das Ziel ist eine möglichst schnelle flächendeckende Einführung in Schleswig-Holstein. Jetzt ist nicht mehr die zeitnahe Einführung das Thema, sondern jetzt ist von einer Übergangsphase von fünf Jahren die Rede, in der diese passieren soll. Wenn ich mir den bisher vorliegenden Zeitplan ansehe, dann habe ich selbst daran doch so meine Zweifel. Im Jahr 2024 soll nur Gaarden dazukommen, 2025 dann zwei weitere Dienststellen. Das heißt, sämtliche restliche Dienststellen der Landespolizei müsste man dann in den verbleibenden drei Jahren ausstatten, während man in drei Jahren nur drei geschafft hat. Da habe ich meine Zweifel, ob das wirklich so klappt. Ich verstehe, dass das Rollout Vorbereitung benötigt. Ich habe auch verstanden, dass es nur einen Anbieter gibt und dass das mit der IT schwierig ist. Natürlich sind die Hürden für Aus- und Fortbildung extrem hoch. Wir wollen ja nicht, dass das Gerät leichtfertig eingesetzt wird, sondern dass es weiterhin bei komplexer Abwägung bleibt, ob man zum DEIG greift. Wenn man aber bei jeder Veranstaltung der Polizei die bestmögliche Ausstattung zusagt, dann muss man das auch einhalten. Das hat der Ministerpräsident zuletzt wieder bei der Vereidigung im Herbst getan. Frau Innenministerin, ich habe Ihnen sehr genau zugehört, als wir in der vergangenen Woche bei der Vereidigung der neuen Polizeiobermeisterinnen und ‑obermeister waren. Da haben Sie diese Zusage auch noch einmal gegeben: Die Landesregierung tut alles, was möglich ist, um die bestmög- (Niclas Dürbrook) liche Ausstattung der Landespolizei zu garantieren. – Das muss man auch einhalten, wenn es 10 Millionen Euro kostet, das muss man auch einhalten, wenn es kompliziert ist. Wir machen den Weg dafür gern frei, indem wir den Gesetzentwurf unterstützen, aber ich erwarte schon, dass diejenigen, die für die Umsetzung zuständig sind, dafür sorgen, dass das schnellstmöglich flächendeckend in Schleswig-Holstein eingeführt wird. (Beifall SPD und SSW) Herr Kollege Kürschner, ich habe Ihnen gerade sehr genau zugehört. Ich hatte bislang immer den Eindruck, es liegt tatsächlich immer entweder am Geld oder an organisatorischen Schwierigkeiten. Organisatorische Schwierigkeiten könnte ich gut nachvollziehen, die Begründung mit Geld kann ich schon weniger gut nachvollziehen. Als ich Ihnen gerade zugehört habe, hatte ich das Gefühl: Die zögerliche Einführung, die wir gerade erleben, die hat noch ganz andere Gründe. Diese liegt nicht am Geld, sie liegt nicht an organisatorischen Problemen, sondern sie liegt daran, dass einer von beiden Koalitionspartnern nach wie vor extrem große Schwierigkeiten mit dem DEIG hat. Wenn das der Grund für die Verzögerung ist – das sage ich Ihnen so deutlich –, dann finde ich, das ist ein Skandal. Das sollten Sie dann offen kommunizieren, und da sollten Sie sich nicht hinter organisatorischen Problemen verstecken. Das wäre unehrlich gegenüber der Landespolizei. (Beifall SPD, FDP und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute auch den Bericht der Polizeibeauftragten. Ich bin darauf im Ausschuss schon relativ ausführlich eingegangen. Deswegen mache ich das jetzt nicht noch einmal in voller Länge. Ich finde, in diesem Bericht finden sich wieder sehr viele hilfreiche Hinweise. Exemplarisch nenne ich nur den Umgang mit Langzeiterkrankungen, die Dauer von Disziplinarverfahren, das Thema der mehrsprachigen Notrufe und die Rechtslage bei Videoaufnahmen. Ich glaube, wir alle miteinander wären gut beraten, uns diesen Bericht genauer anzugucken. Wenn wir die Baustellen, die da beschrieben werden, angehen, wäre es nicht nur gut für unsere Landespolizei, sondern auch gut für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Bürgerpolizei, das zu Recht extrem hoch ist und von dem wir wollen, dass es genauso hoch bleibt. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kollege Dürbrook, auch ich war bei der Rede des Kollegen Kürschner irgendwie so ein bisschen im Zweifel: Sind die Grünen jetzt dafür oder nicht? Die CDU hat mich aufgeklärt: Sie sind dafür – offenbar, irgendwie. (Niclas Dürbrook [SPD]: So ein bisschen! –

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Lars Harms SSW

Aus zweiter Hand!) Es blieb irgendwie so ein bisschen im Raum. Frau Ministerin, vielen Dank für den Bericht zu Distanz-Elektroimpulsgeräten in der Erprobung. Sie haben sich in der Tat auf eine bestimmte Art und Weise bewährt, vor allem in ihrer abschreckenden und damit präventiven Wirkung. Ich finde, das ist dabei ein ganz wichtiger Aspekt. Wer sich selbst einmal in einer der Dienststellen angeguckt hat, wie dieses DEIG tatsächlich funktioniert, der muss sagen: Der martialischste Eindruck entsteht beim Auslösen der Testtaste, wenn dieses Knistern erzeugt wird. Das Ziehen dieser Waffe und das Knistern sorgen in der überwiegenden Zahl der Fälle dafür, dass eine Abschreckung auf den Täter oder die Täterin oder denjenigen, den es zu stellen gilt, ausgewirkt wird. Dafür ist es ein gut geeignetes Mittel, viel besser als wenn in solchen Situationen eine Schusswaffe zum Einsatz gebracht werden müsste. Insoweit ist gerade zwischen dem Schlagstock und dem Pfefferspray einerseits und der Schusswaffe andererseits jetzt ein Mittel da, mit dem man tatsächlich anders umgehen kann. Ich widerspreche trotzdem einer Aussage Ihres Berichts. In Ihren Schlussfolgerungen haben Sie geschrieben: „Das DEIG ist in Einsatzlagen einfach zu handhaben.“ Da habe ich meine Zweifel, nachdem ich gesehen habe, wie es geht. Die berühmten zwei Lichtpunkte, die innerhalb eines bestimmten Körperbereiches so ausgerichtet sein müssen, dass man dann tatsächlich abdrückt, haben bei den insgesamt 35 Einsatzsituationen dazu geführt, dass bei den zwei Fällen, bei denen die Schussabgabe erfolgt ist, das Ziel verfehlt wurde. So einfach ist es also nicht, damit umzugehen. Noch mal: Die Hauptwirkung ist die präventive Wirkung, und die ist gut. Wenn es tatsächlich zum (Dr. Bernd Buchholz) Einsatz kommt, ist es kompliziert. Dann muss man als Beamter schon sehr gut geschult sein, um damit umgehen zu können und die beiden Lichtpunkte so ausgerichtet zu haben, dass man ein genügend großes Feld hat, um tatsächlich einen Stromstoß auslösen zu können. Ich sage mal: Ich wünsche allen Beteiligten, dass dieses Gerät, wenn es zum Einsatz kommt, so wenig wie möglich eingesetzt werden muss. Trotzdem – das ist der nächste Punkt – bedeutet das natürlich neben den erheblichen Anschaffungskosten auch erhebliche Ausbildungskosten und Trainingskosten. Wir dürfen uns nichts vormachen: Dieses Gerät ist, wenn wir es in der Landespolizei einführen wollen, extrem teuer. 9,6 Millionen Euro, 50 Euro pro Schuss: Diese Dimensionen, wenn man die Verbreitung auf die ganze Landespolizei in den Blick nimmt, sind dann schon ein Riesenbetrag. Deshalb, Frau Ministerin, glaube ich, sollten wir hier noch einmal in eine ehrliche Überprüfung gehen. Wir haben ja in einer der letzten Sitzungen des Innen- und Rechtsausschusses einen sehr überraschenden Bericht zu der Höhe der Kosten entgegengenommen. Ich bin da ganz beim Kollegen Dürbrook. Vielleicht ist es angezeigt zu sagen: Ja, wir wollen diese Geräte in der Landespolizei, aber ob das Ausrollen innerhalb von fünf Jahren wirklich realistisch möglich ist – da habe ich meine Zweifel. In der Tat ist es in den ersten drei Jahren mit dem, was jetzt angedacht ist, ein überschaubarer Bereich an Revieren, die damit bestückt werden können. In den weiteren dann folgenden zwei oder drei Jahren müssten es dann alle restlichen Reviere des Landes sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir dazu in der Lage sein werden. Es wäre ehrlicher – dafür plädiere ich an dieser Stelle –, dass wir tatsächlich sagen: Irgendwann in der Endausbaustufe sollen alle Polizeidienststellen damit ausgestattet sein. Wir müssen uns aber über Schwerpunktreviere herantasten, dahinzukommen. Diese Schwerpunktreviere müssen wir über diese fünf Jahre definieren. So würde ich es jedenfalls machen. Wir müssen dann sagen, wo wir in den nächsten fünf Jahren in die Bestückung kommen. Nicht jede ganz kleine Dienststelle des Landes muss ein DEIG haben, weil solche Einsatzsituationen bei vielen Dienststellen vielleicht nicht unbedingt zum Kerngeschäft des polizeilichen Alltags gehören. Also: Ehrlich machen an dieser Stelle, auch ehrlich machen, was die Trainingskosten angeht, dann aber einsetzen. Die FDP-Fraktion wird deshalb der Entfristung der landesverwaltungsrechtlichen Bestimmung zustimmen, weil wir es für wichtig halten, dass diese Rechtsgrundlage nahtlos weiter existiert. Die Einführung unterstützen wir, aber mit Augenmaß und einer wirklich transparenten Kommunikation. Denn nichts wäre schlimmer, als wenn wir jetzt ankündigten, das DEIG komme flächendeckend für die Landespolizei, und anschließend sind Polizistinnen und Polizisten im Land enttäuscht, weil sie über Jahre hinweg nichts davon gehabt haben und nichts davon gesehen haben. Deswegen mein Appell: Überprüfen wir noch einmal die Zeitpläne und gucken wir, was realistisch ist. Dann sind wir auch dafür. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SSW und Birgit Herdejürgen [SPD])

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Peter Lehnert

Für die Fraktion des SSW erteile ich das Wort dem Fraktionsvorsitzenden Lars Harms.

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Lars Harms SSW

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Erprobung der Distanz-Elektroimpulsgeräte bei der hiesigen Polizei war richtig. Zum besseren Verständnis werde ich den eingeführten Begriff „Taser“ verwenden, damit die Menschen draußen wissen, um was es geht. Der Tasertest in Neumünster war ein Erfolg, und zwar in zweifacher Hinsicht. Zum einen war es richtig, auf hiesige Erfahrungen zu bauen, bevor teures Gerät angeschafft wird. Ob so ein Einsatzmittel passt, kann man nur in der Praxis hier bei uns vor Ort testen. Zum anderen hat der Praxistest belegt, dass die Taser zur Deeskalation genutzt werden können. In vielen Konfliktfällen genügte bereits das Auslösen des Elektroschocker-Geräusches. Eine Waffe, die schon wirkt, bevor sie eingesetzt wird, ist wirklich am besten. Darum sollten wir die Anschaffung der Taser, selbstverständlich nach entsprechender Schulung, landesweit in Erwägung ziehen. Im Übrigen muss uns dann aber klar sein, dass die Anschaffung der Geräte, die erste Schulung und auch das dauerhafte Training mit diesem Gerät einige Kosten verursachen wird. Für den SSW kann ich sagen, dass es uns das wert ist. Kommen wir nun zum Bericht der Polizeibeauftragten. Mein herzlicher Dank an die Beauftragte für die Landespolizei, die mit ihrem Tätigkeitsbericht wieder einmal eine beeindruckende Bilanz mit vielen Fallbeispielen vorgelegt hat. Der Bericht zeigt, wo es Probleme gibt. Bedauerlicherweise ist (Lars Harms) seit Vorlage des Berichts schon viel Zeit verstrichen. Meine Damen und Herren, das sollten wir in der Zukunft besser hinkriegen. Erstmals haben sich mehr Bürgerinnen und Bürger an die Beauftragte gewandt als Polizistinnen und Polizisten. Das belegt eindrucksvoll die Doppelrolle der Polizeibeauftragten, die einerseits zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei sowie andererseits polizeiintern wirkt. Dass die Petitionen bei der Polizei als eine Chance zur Korrektur und Überarbeitung bestehender Verfahren wahrgenommen werden, kann sich die Beauftragte als persönlichen Erfolg zurechnen. Es ist ihr gelungen, ein hohes Vertrauen aufzubauen, weil sie objektiv und nachdrücklich die Interessen der Petentinnen und Petenten vertritt. Darüber hinaus beinhalten die Berichte wie gewohnt Hinweise auf gesetzgeberische Lücken. Ich bedanke mich ausdrücklich für diese konstruktive Unterstützung. Überdies gibt die Beauftragte Verfahrenshinweise Richtung Polizei, was Ausbildung und Fortbildung betrifft. Mir ist natürlich vor allem der Hinweis bezüglich der Mehrsprachigkeit im Zusammenhang mit Notrufen aufgefallen. Anlass war die Beschwerde einer englischsprachigen Petentin, die die Beauftragte genutzt hat, um die Mehrsprachigkeit allgemein zu thematisieren. Dass Dänisch sprechende Kolleginnen und Kollegen in den Leitstellen so eingesetzt werden, dass in jeder Schicht eine Person ansprechbar ist, halte ich für eine gute Praxis. Ich würde mir aber auch wünschen, dass die Fortbildungsangebote für die Nachbarsprache Dänisch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus gibt es technische Hilfsmittel beim Kontakt mit Menschen, die wenig oder kein Deutsch sprechen, wie beispielsweise eine App, auf die die Polizeibeauftragte hinweist. Ich denke, dass deren flächendeckender Einsatz geprüft werden sollte, weil gerade im Notfall die schnelle Reaktion lebensrettend sein kann. Der Bericht zeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger ein positives Verhältnis zur Polizei haben. Wird dieses Vertrauen enttäuscht, wird der Weg über eine Petition gewählt. Ich gehe davon aus, dass der konstruktive und moderierende Umgang mit den Petitionen durch die Polizeibeauftragte erheblich dazu beiträgt, dieses Vertrauen zu rechtfertigen. Der Bericht zeigt anhand mehrerer Beispiele, wie Kritik bei den Polizeibehörden von Vorgesetzten angenommen und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation umgesetzt werden. Die Befürchtung, dass die Möglichkeit der anonymen Beschwerde innerhalb der Polizei missbraucht werden könnte, hat sich also nicht bewahrheitet. Auch dafür gilt unser Dank dem Engagement der Polizeibeauftragten. All das – ich rufe das noch mal in Erinnerung–, was da alles debattiert wurde, als wir über die Polizeibeauftragte gesprochen haben – das war ja eine heiße Diskussion mit durchaus unterschiedlichen Auffassungen –, hat sich nicht bewahrheitet. Vielmehr wird das Amt von Samiah El Samadoni wirklich hervorragend geführt. Das hat dazu geführt, dass sowohl bei den Polizistinnen und Polizisten als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ein Vertrauen gerade auch in Bezug auf die Polizeibeauftragte entstanden ist. Dafür bedanke ich mich noch einmal herzlich bei Samiah El Samadoni. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

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Peter Lehnert

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Dr. Kai Dolgner von der SPD-Fraktion das Wort.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war über zehn Jahre Hauptverantwortlicher für die Innenpolitik in meiner Fraktion. In diese Zeit fiel auch der Höhepunkt der Taserdiskussion. Ja, es ist eine komplexe Diskussion. Über die ist sehr viel länger diskutiert worden als über den Ankauf von Maschinenkarabinern respektive Sturmgewehren. Die Bedenken, die es dort gibt, sind alle nachvollziehbar. Wie kann ich mich für dieses Einsatzmittel entscheiden? Ich habe noch eine weitere Entscheidung, die der Polizeibeamte in dieser Situation treffen muss. Was ist, wenn ich mich für einen Taser entscheide und der Kollege neben mir für eine Schusswaffe? Das sind alles schwierige Fragen. Die sind gestellt und beantwortet. Ich lese einen Teil der Antwort vor: „– Das DEIG ist in den Einsatzlagen einfach zu handhaben. – Das DEIG trägt zur Steigerung der Handlungssicherheit (auch in Bezug auf die persönliche Sicherheit) in Einsatzlagen bei. – Fast ausnahmslos konnte durch den Einsatz des DEIG die Lage deutlich besser gelöst (Dr. Kai Dolgner) werden als mit anderen Führungs- und Einsatzmitteln (FEM). – Fast ausnahmslos hat sich der Gebrauch des DEIG in der konkreten Lage bewährt.“ Dieser Text ist aus dem Gesetzentwurf, der Ihre Unterschrift trägt, Herr Kürschner. Das deckt sich überhaupt nicht mit dem, was Sie gesagt haben. Wenn Sie sagen, dass Sie Bedenken haben, dann müssten diese sich in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs wiederfinden. Sie haben sich mal wieder entschlossen, einen Fraktionsgesetzentwurf zu machen. Mir ist schon klar, dass das eine Formulierungshilfe des Innenministeriums ist. Wir haben uns über Formulierungshilfen unterhalten. Aber wenn Sie diese Formulierungshilfe gerade im Begründungsteil so nicht teilen, dann sollten Sie das dann nicht reinpacken. Das wäre gute parlamentarische Sitte, die ich Ihnen nahebringen möchte. Ich habe auch in einer schwierigen Zeit in der Küstenkoalition Innenpolitik verantwortet. Ich war auch nicht immer mit dem Innenminister einer Meinung. Ich habe gesagt, wenn die Regierung dieser Auffassung ist – Lars Harms erinnert sich an die Verhandlung –, dann soll die Regierung das als Entwurf einbringen. Sonst wirkt das sehr merkwürdig. Ein Fraktionsgesetzentwurf sollte tatsächlich von den Fraktionen ausgearbeitet worden sein. Dann kann man auch hinter jeder Formulierung stehen. Man muss als regierungstragende Fraktion nicht in jeder Detailfrage hinter der Regierung stehen. Dafür haben wir erste und zweite Lesungen. Sie haben eine Dialektik, die Sie hier zeigen, Formulierungen zu unterschreiben, die mit dem, was Sie hier im Parlament sagen, nicht übereinstimmen. Das sage ich nicht für die Tribüne, die leer ist, sondern das ist mein ehrlicher Wunsch. Es ist mein ehrlicher Wunsch, dass wir uns selbst ernst nehmen und unsere Rolle als Gesetzgeber ernst nehmen. Das sollten Sie bitte zukünftig vermeiden. Dann hat man auch nicht so ein Störgefühl. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Birte Glißmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kinder in Schleswig-Holstein, aber auch in Deutschland brauchen ein sicheres Umfeld – im Familienkreis, im Kindergarten und in der Schule und genauso im Internet. Zwar bietet der digitale Raum Kindern und Jugendlichen und natürlich auch allen anderen Menschen zahlreiche Möglichkeiten, allerdings birgt er enorme Gefahren. Das (Birte Glißmann) zeigt vor allem ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik. Der Zuwachs an Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch und im Zusammenhang mit Missbrauchsdarstellung ist schockierend. Das Dunkelfeld – das wissen wir – ist allerdings noch viel größer. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass ein Großteil der Taten nicht durch deutsche Behörden festgestellt werden, sondern jährlich knapp 90.000 Fälle aus den USA an das BKA abgegeben werden. Wir tragen gemeinsam auf allen politischen Ebenen die Verantwortung dafür, den Entwicklungen entgegenzuwirken. Deshalb ist es genau richtig – darüber haben wir hier ja auch schon gesprochen –, dass wir landespolitisch die Polizei personell verstärkt haben, bei der Auswertung des inkriminierten Materials auf KI-Lösungen setzen. Doch dass noch einiges vor uns liegt, hat auch das Expertengespräch dazu im Ausschuss gezeigt. Die entscheidende Frage ist, welche Befugnisse wir unseren Ermittlungsbehörden an die Hand geben, um Ermittlungen im Internet effektiver zu machen. Bei der Internetkriminalität ist häufig die IP-Adresse des Nutzers der einzige Ermittlungsansatz. Allerdings sind die Telekommunikationsanbieter aktuell nicht dazu verpflichtet, die IP-Adressen zu speichern. Wenn sie es doch tun, dann tun sie es aus rein geschäftlichem Interesse nur für wenige Tage. Dadurch laufen Ermittlungsverfahren in meinen Augen viel zu oft ins Leere, weil dann jede Spur zum Täter fehlt. Ein erster Schritt für eine effektivere Strafverfolgung wäre deshalb das sogenannte Quick-FreezeVerfahren. Dabei werden die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Daten einzelner Nutzer für eine bestimmte Zeit zu speichern, sobald ein Verdacht auf eine schwere Straftat vorliegt. Allerdings gehört zur Wahrheit eben auch dazu, dass dieses Verfahren eben erst beim konkreten Vorliegen einer Straftat hilfreich ist und auch nur so lange funktioniert, wie die Daten dann, bei Vorliegen des Tatverdachts, überhaupt noch vorhanden sind. Das dürfte häufig nicht mehr der Fall sein. Deshalb, daraus mache ich kein Geheimnis, wünschen wir uns als Union die Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH. So zeigt eine Statistik des BKA, dass allein eine 14-tägige Speicherung der IP-Adressen die Chance auf eine Identifizierung des Täters verdoppeln könnte. Dies dient dem Opferschutz und vor allem verhindert es möglicherweise weitere Missbrauchsfälle. Da schauen wir interessiert darauf, was in Berlin passiert. (Beifall CDU) Auch auf europäischer Ebene wird derzeit und auch im vergangenen Jahr intensiv diskutiert, welche Maßnahmen zu einem wirksameren Schutz von Kindern benötigt werden. Den Vorschlag aus dem EU-Parlament, der unter anderem die Einrichtung eines Zentrums für Kinderschutz umfasst, begrüßen wir ausdrücklich. Was wir allerdings ausdrücklich nicht wollen, das ist der Vorschlag der EU Kommission, nämlich die sogenannte Chatkontrolle einzuführen. Mit der Chatkontrolle sollen die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, sämtliche Nachrichten, sowohl unverschlüsselter als auch verschlüsselte, auf Missbrauchsdarstellung oder Grooming, also die Anbahnung von Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern, zu analysieren und entsprechende Befunde an die Sprachverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Im Grunde will man mit dem Vorschlag die Regelungen aus den USA auf Europa übertragen. Das bedeutet am Ende aber auch eine Analyse sämtlicher Nachrichten, die wir tagtäglich verschicken. Das geht in unseren Augen viel zu weit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Deswegen darf ein solches Instrument nur bei Vorliegen eines konkreten Tatverdachts eingesetzt werden. Am Ende heiligt – auch wenn es sich um schreckliche Taten handelt – nicht jeder Zweck das Mittel. (Beifall ganzes Haus) Im Europaparlament haben sich alle Fraktionen gemeinsam gegen den Vorschlag der Kommission zur Chatkontrolle ausgesprochen. Das ist schon einigermaßen bemerkenswert. Jetzt liegt es am Trilogverfahren. Ich würde mich freuen, wenn wir den Antrag heute gemeinsam beschließen und uns gegen eine Chatkontrolle aussprechen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist beschämend: Europa ist das Drehkreuz bei der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Mindestens zwei Drittel mit entsprechenden Inhalten befinden sich auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Das macht wütend und fassungslos. Bereits in meiner ersten Rede in diesem Haus habe ich darauf hingewiesen, wie sehr mich dieses Thema umtreibt. Schon damals konnte ich darauf verweisen, dass die Bekämpfung des Besitzes und der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen ein Schwerpunkt in unserem Koalitionsvertrag ist – völlig zu Recht. Entsprechende Schritte sind wir mit der Schaffung neuer Stellen bei der Landespolizei inzwischen gegangen und werden diesen Weg weiterverfolgen. Ich begrüße die öffentliche und politische Auseinandersetzung mit dem Thema und bekunde ausdrücklich mein Verständnis und meinen Respekt gegenüber allen Bemühungen, die einen verbesserten Schutz unserer Kinder und Jugendlichen nach sich ziehen sollen. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Chatkontrolle ist allerdings rechtlich problematisch und nicht zielführend. Wie jüngst berichtet wurde, hat ein Anbieterunternehmen für entsprechende Software unter Einsatz erheblicher Mittel in Brüssel dafür ausführlich lobbyiert. Die Chatkontrolle ist rechtlich problematisch, weil eine anlasslose Telekommunikationsüberwachung einen erheblichen Eingriff in die persönlichen Grundrechte darstellt. Allen, die an der Diskussion teilnehmen, ist das bewusst, doch mitunter wird eine Güterabwägung vorgenommen, die nicht zulässig ist. Grundrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen steht das Grundrecht auf freie Kommunikation gegenüber, das – das sei an dieser Stelle betont – auch für Kinder und Jugendliche gilt. Genau darauf hat Joachim Türk, Sachverständiger des Kinderschutzbundes, hingewiesen und es als „unmöglich“ bezeichnet, die Chatkontrolle als Option zu akzeptieren. Nicht zielführend ist der Verstoß der EU-Kommission, da es sich hier um ein unangebrachtes Technikvertrauen handelt. Trotz allen technischen Fortschritts ist bei der Fehleranfälligkeit der angedachten automatisierten Verfahren eine Flut von Falschmeldungen zu erwarten. Legen wir eine vermutete Fehlerrate von einem Prozent zugrunde, werden beim Scannen von 1 Million Bilddateien 10.000 Falschmeldungen generiert. Die müssen dann händisch überprüft werden, mit zwei Folgen: Erstens läuft hierbei in beispielloser Dimension vollkommen legale private Kommunikation durch Hände, für die sie nicht bestimmt sind. Zweitens ist mit einer Überlastung der Ermittlungsbehörden bis hin zum Kollaps zu rechnen. Wir haben die zusätzlichen Stellen bei der Landespolizei nicht geschaffen, um diese Beamtinnen und Beamten als Fehlerfilter für unausgereifte Technik zu degradierten; sie sollen ihre eigentliche Arbeit leisten können. Nehmen wir bitte auch zur Kenntnis, was vonseiten der Ermittlungsbehörden geäußert wird. So weist der Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass ein derart umfassender Eingriff, wie ihn die EU-Kommission plant, nicht erforderlich sei, vielmehr sollten die derzeit unzureichend aufgestellten Strafverfolgungsbehörden gestärkt werden. (Beifall SPD und SSW) Wenn Daten- oder Verbraucherschützer anlässlich eines geplanten Eingriffs in das Grundrecht auf freie Kommunikation mahnend den Zeigefinger heben, ist das nicht überraschend. Hellhörig sollten wir jedoch werden, wenn zu den Vorschlägen der EU-Kommission selbst aus einem Interessenverband wie dem Kinderschutzbund und sogar aus den Reihen der Strafverfolgungsbehörden Kritik geäußert wird. Im Sommer letzten Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung endgültig den Garaus gemacht. Lassen Sie uns nicht die nächste blutige Nase vor Gericht abholen. Lassen Sie uns, wenn es um den Schutz der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft geht, eine Politik verfolgen, die einer gerichtlichen Prüfung standhält und effektive Wirkung zeigt. Wir befinden uns mit den von der Koalition beschlossenen Maßnahmen auf einem richtigen Weg. Der von der EU-Kommission beschrittene Weg führt auf jeden Fall in die Irre. Das Quick-Freeze-Verfahren ist ein sicherer, rechtsstaatlicher Weg, und das sollten wir einführen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Kai Dolgner das Wort.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab Zeiten in Europa, wo die Herrschenden die Korrespondenz ihrer Untertanen in sogenannten Schwarzen Kammern öffnen und lesen ließen, um „schädliche Inhalte“ zu entdecken. Schon 1690 musste Joseph I., um römisch-deutscher König zu werden, garantieren, dass das anlasslose Öffnen unterbleibt und unter Auspeitschung und Landesverweis gestellt wird. Ich hoffe, das ULD hört nicht mit. Selbstverständlich war allen klar, dass man damit auch tatsächliche Verbrecher entwischen lässt. Das war mit dem Habeas Corpus, dem Schutz vor willkürlicher Verhaftung, aber auch schon der Fall. Eine Gesellschaft, in der nicht frei und unbeobachtet kommuniziert werden kann, ist keine freie Gesellschaft. Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat und sollen die Menschen vor einen übergriffigen Staat, der dafür selbstverständlich immer gute Gründe anführt, schützen. Auch die Bedürfnisse der Strafverfolgung können in einer freien Gesellschaft nicht schrankenlos erfüllt werden. Heute findet ein großer Teil der schriftlichen Korrespondenz per Chat statt. Das mögen Freunde der Handschrift – wie der Kollege Vöge – bedauern, entspricht aber der heutigen Wirklichkeit. Warum sollte ein Chat weniger schützenswert sein als ein Brief? Ist es die physikalische Barriere des Briefumschlags? Da gibt es zwar spannende juristische Aufsätze, aber das schützenswerte Gut ist der private Inhalt, und der geht – mit Verlaub – ohne Anlass und richterliche Überprüfung den Staat nichts an. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Was haben wir hier für Debatten über die Vorratsdatenspeicherung geführt! Da ging es wohlgemerkt „nur“ darum, wer mit wem wann kommuniziert hat. Schon da hat der EuGH hohe Hürden gesetzt, zum Beispiel, dass Berufsgeheimnisträger vorher ausgeschlossen sein müssen. Das ist bei Anlasslosigkeit denklogisch nicht realisierbar. Ich habe damals an dieser Stelle gesagt: Da haben die Richter einen interessanten Humor bewiesen mit einem Auftrag, der nicht erfüllbar ist. Wenn auch verschlüsselte Chats ohne Anlass kontrolliert werden sollen, dann geht das letztlich nur durch die Schaffung von Backdoors, von Hintertüren. Es gibt gute Gründe, dass sich WhatsApp weigert, solche Backdoors in China einzuführen. Andere Anbieter wären vielleicht nicht so standhaft. Wie soll ein Anbieter solche einmal geschaffenen Zugänge autoritären Regimen verwehren, wenn sie doch schon auf Druck von Demokratien da sind? Wer schützt diese Backdoors gegen staatliche oder kriminelle Hackerkommandos? Wer sagt uns denn, dass die Überwachung eingesetzt werden würde, um Fälle sexueller Gewalt an Kindern zu finden? Von der Identifizierung von Demonstranten, ungeliebter politischer Inhalte, der Suche nach Whistleblowern oder dem Unterdrücken queerer Inhalte ganz zu schweigen. Wenn Sie Grooming analysieren wollen, müssen Sie eine komplette Textanalyse durchführen, und zwar ganz lang. Erinnern Sie sich noch die Spionagesoftware Pegasus? – Angeblich gegen Kriminelle und Terroristen entwickelt – nur so sollte sie eingesetzt werden – wurde sie von mindestens zwei EU-Regierungen zur Überwachung von Journalisten und Oppositionellen missbraucht. Deshalb unser Misstrauen, so ein Instrument auch Nicht-EU-Staaten zur Überwachung unserer Bürgerinnen und Bürger in die Hand zu geben. Das postulierte Ziel der EU-Kommission, die Kommunikation von Hunderten von Millionen Menschen auf illegale Inhalte zu durchsuchen, ohne zu sehr in deren Privatsphäre einzugreifen, dürfte so erfolgversprechend sein, wie ein Omelett zu machen, ohne Eier zu zerschlagen. Interessanterweise schlägt die EU-Kommission auch gar nicht vor, wie es gehen soll. Das sollen bitte die Anbieter lösen: Alles durchsuchen nach Grooming, aber dabei nicht die Privatsphäre verletzen. Erklären, wie das gehen soll, konnte die EU-Kommission dem Europäischen Parlament aber nicht. Ich möchte der schwarz-grünen Koalition deshalb ausdrücklich für ihren Antrag danken, in dem Sie richtigerweise die wirkungsvollen Alternativen zum Schutz unserer Kinder vor sexueller Gewalt dargestellt haben. Das haben Sie auch in Ihren Redebeiträgen gemacht. Es hebt sich wohltuend auch von Innenpolitikern meiner Partei ab, die Forderungen nach Vorschriften und neuen Ermächtigungsgrundlagen stellen, aber dabei die eigentlichen Ressourcen nicht stärken. Schon jetzt wird Bildmaterial teilweise über Zeiträume ausgewertet, nach denen (Dr. Kai Dolgner) den Opfern sexueller Gewalt gar nicht mehr zu helfen ist, weil es Jahre zurückliegt, weil es gar nicht zu schaffen ist. Deshalb unterstützen wir in diesem Punkt ausdrücklich den von Ihnen eingeschlagenen Kurs. Ich glaube, es gab selten einen schwarz-grünen Antrag, dem wir so zustimmen konnten, wie diesem. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dolgner, das geht mir ähnlich. Selten hat es einen schwarz-grünen Antrag gegeben, dem ich so zustimmen kann wie diesem. (Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört, hört!) Denn der Schutz der Privatsphäre, der Schutz des Briefgeheimnisses, das ins Elektronische übersetzt nichts anderes ist, der Schutz von verschlüsselter Kommunikation ist ein elementares Grund- und Freiheitsrecht, das es zu bewahren und zu schützen gilt. Das hätte auch die Europäische Kommission beim Vorlegen eines Vorschlages intensiver durchdenken müssen. Ich bin dankbar für diesen Antrag, den Sie gestellt haben. Die Kollegin Glißmann mit ihren Worten hat mich dann wieder zurück in die Realität geholt, weil ich dachte: Ah, doch, da ist sie wieder; die anlasslose Vorratsdatenspeicherung soll dann doch wieder irgendwie ein Stückchen weit sein. – Aber das haben Sie zum Glück nicht in Ihren Antrag geschrieben, sondern sich im Antrag zum Quick-Freeze-Verfahren bekannt. Das finde ich anständig. Denn in der Tat kann man darüber reden, ab wann gefreezt werden darf – natürlich nur nach dem Anlass, den es gibt. Im Hinblick darauf wird sicherlich auch einiges an Material, was in Chatverläufen drinsteht, verloren gehen. Aber es ist eben der Preis der Freiheit, wenn wir, bei jeder Form der Kriminalitätsbekämpfung, immer wieder mit dieser Abwägung dafür sorgen, dass unbescholtene Bürger nicht in ihrem Kommunikationsverhalten, in ihrem sonstigen Verhalten permanent überwacht werden. Das ist eine andere Staatsform, die wir nicht wollen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD, SSW und vereinzelt CDU) Deshalb: uneingeschränkte Zustimmung zu Ihrem Antrag, auch ohne Überweisung abstimmbar. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Marc Timmer [SPD])

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Peter Lehnert

Für die Fraktion des SSW erteile ich das Wort dem Fraktionsvorsitzenden Lars Harms.

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Lars Harms SSW

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, frei und unkontrolliert zu kommunizieren und sich Informationen zu beschaffen. Das Internet ermöglicht diesen Austausch in nie geahntem Ausmaß. Leider haben auch Kriminelle diese Vorteile entdeckt und nutzen sie für ihre Zwecke. Es sind mitnichten nur Kinder, die unter Missbrauchsdarstellungen leiden, wie es der Titel des Antrags vermuten lässt. Auch Erwachsene können durch derartige Dateien traumatisiert und geschädigt werden. Darüber hinaus kapern immer mehr Täter Konten in sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram, um auf diese Weise unerkannt kinderpornografisches Material zu verbreiten. Bislang konnten die Täter nicht immer dingfest gemacht werden. Die Zahl der Opfer kann nur geschätzt werden. Dementsprechend sind die Fallzahlen weiter hoch. Eine Trendwende ist nicht zu erkennen. Internetfirmen hatten 2021 weltweit 85 Millionen Bilder und Videos mit Missbrauchsdarstellungen gemeldet – die Dunkelziffer dürfte beträchtlich höher sein. Eine effektive Strafverfolgung liegt also in unserer aller Interesse. Aber gerade aufgrund der erheblichen emotionalen Bedeutung des Themas besteht die Gefahr, den Bogen zu überspannen, indem ein Generalverdacht erwächst und man fordert, dass alle unsere Daten gespeichert werden. Der SSW hat sich bereits 2015 gegen die Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte ausgesprochen. Ich sehe keine Veranlassung, von diesem Weg abzuweichen. Mit dem Quick-Freeze-Verfahren gibt es nämlich eine gangbare Alternative. Sobald ein Verdacht aufkommt, werden die Verkehrsdaten des Verdächtigten gesichert und eben nicht automatisch gelöscht. (Lars Harms) Während Strafverfolgungsbehörden auf einen richterlichen Beschluss warten, um Daten bei privaten Telekommunikationsunternehmen einsehen zu können, kann es nämlich passieren, dass die Daten zwischenzeitlich gelöscht werden. Das Quick-Freeze-Verfahren hält die Löschung auf, weil die Daten gespeichert werden, ohne sie allerdings auszuwerten. Sie werden zur späteren Auswertung quasi ins Gefrierfach gelegt. Erst im Bedarfsfall können die Daten wieder aufgetaut werden und unter richterlichem Vorbehalt zur Strafverfolgung eingesetzt werden. Das ist genau der richtige Weg. Eine vollständige Datenspeicherung aller Daten von allen Bürger wird auf diesem Wege vermieden, ohne dass die Strafverfolgung behindert wird. Die EU möchte die gesamte digitale Kommunikation mittels bestimmter Schlüsselworte scannen. Das hat schlimme Konsequenzen. Es geraten nämlich alle Bürgerinnen und Bürger, die sich digital austauschen – ob nun über soziale Netzwerke oder im privaten Chat von Messangerdiensten – ins Visier. Das ist eine schlimme Grenzüberschreitung im Namen des Kinderschutzes. Die EU setzt dabei weiter auf technische Lösungen, und ich fürchte, dass die Lobby der Softwareindustrie in Brüssel sehr mächtig ist. Automatismen helfen uns hier aber nicht weiter. Nicht jedes Schlagwort bedeutet automatisch Kinderpornografie, und nicht jede Weiterleitung kinderpornografischen Materials ist automatisch ein Straftatbestand. So gibt es den Fall einer Lehrerin, die eine Mutter wegen unerlaubter Aufnahmen ihrer Tochter warnen wollte und diese deshalb weiterschickte. So geriet sie ins Visier der Strafverfolgung. Hier muss es rechtliche Regelungen geben, die genau das verhindern. Deshalb darf es eben auch kein automatisches Scannen geben. In dem Moment kann einfach viel passieren, was wir alle nicht wollen, nämlich, dass unbescholtene Bürger wirklich unter Generalverdacht gestellt werden und teilweise eben auch unter diesem Generalverdacht zu leiden haben, wenn auf einmal die Strafverfolgungsbehörden auf sie zukommen. Der menschliche Faktor ist einer künstlichen Intelligenz immer noch weit überlegen, wenn auch deren Unterstützung angesichts der Millionen von Fallzahlen natürlich sehr wichtig ist. Quick-Freeze ist de facto eine Datenspeicherung, sie sollte aber nur unter strengen Regeln angewendet werden. Das ist auch ausreichend, um gegen Kinderpornografie vorgehen zu können. Viel wichtiger ist es am Ende, dass wir die Strafverfolgungsbehörden auf allen Ebenen weiter stärken, damit sie die Dinge, die schon jetzt kommen, die jetzt schon ein riesiges Ausmaß annehmen, überhaupt bearbeiten können. Das ist schwer genug. Das hat nicht nur etwas mit Bilder-Checken zu tun, sondern auch mit psychologischen Herausforderungen, denen diese Menschen ausgesetzt sind. Da haben wir die große Aufgabe; es ist nicht das Speichern von Daten, sondern es ist das Unterstützen der Strafverfolgungsbehörden, das hier die Nummer eins sein sollte. – Vielen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Frau Dr. Sabine Sütterlin-Waack.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist alles gesagt, es ist viel Kluges gesagt worden, insbesondere die historische Einordnung der Chatkontrolle durch den Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner hat mich sehr begeistert. Das ist aber auch das Einzige, was einen bei dem Sachverhalt begeistern kann. Kindesmissbrauch im Netz verursacht großes Leid bei den betroffenen Kindern und belastet die Beamten schwer, die sich Tag für Tag diese Bilder angucken müssen. Wir brauchen also die richtigen Werkzeuge, um diese Straftaten aufzuklären und damit im besten Fall zu verhindern. Was wir nicht brauchen – da sind sich alle einig, und deshalb mache ich es ganz kurz –, ist eine anlasslose Chatkontrolle. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Peter Lehnert

Herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, soll es nicht in den Ausschuss überwiesen werden. Dann komme ich zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse über den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1689, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. (Vizepräsident Peter Lehnert) – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 24, Landesbericht zur Entwicklung der Gesundheitsberufe in Schleswig-Holstein, auf die Februartagung zu vertagen. Ich unterbreche die Sitzung. Wir sehen uns dann um 14 Uhr hier wieder. (Unterbrechung: 12:49 bis 14:01 Uhr)

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Kristina Herbst

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich lobe die Pünktlichen! Ich eröffne die Sitzung wieder. Der eine oder andere von Ihnen wird sich in der Mittagspause, die jetzt vorbei ist, gut gestärkt haben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 35 auf: Effektive Unterstützung bei Naturkatastrophen Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1804 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Wiebke Zweig.

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Wiebke Zweig CDU

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die jüngsten Naturkatastrophen wie das Ahrtal-Hochwasser oder die Ostseesturmflut im vergangenen Oktober verdeutlichen zwei wesentliche Dinge. Erstens. Wir müssen unsere Reaktionsmöglichkeiten im Krisenfall verbessern. Zweitens – das ist noch viel wichtiger – müssen wir vorausschauender Vorsorge betreiben. Naturkatastrophen haben in den letzten Jahren dramatisch zugenommen und verursachen weitreichende Schäden, sowohl emotional als auch finanziell. Viele Menschen stehen nach solchen Katastrophen vor dem finanziellen Ruin, da sie nicht ausreichend gegen Elementarschäden versichert sind. Eine verpflichtende Elementarschadenversicherung könnte eine entscheidende Rolle spielen, um die finanzielle Belastung für die Betroffenen zu mildern und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft insgesamt zu reduzieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie uns nicht vergessen, dass eine rechtzeitige Vorsorge beispielsweise durch den Abschluss von Gebäudeversicherungen oftmals gar nicht möglich ist, weil viele Versicherungen jene sogenannten Elementarschäden ausschließen. In einem ersten Schritt sollten wir diese Grundproblematik offen diskutieren und unsere Bürgerinnen und Bürger in gefährdeten Regionen besser aufklären. Doch Aufklärung allein genügt oftmals nicht. Viele Versicherer wollen schwer kalkulierbare Risiken überhaupt nicht versichern. Gerade bei Großschadenslagen droht den Versicherern, dass die Versicherungsleistungen die eingenommenen Versicherungsprämien übersteigen. Die vorsichtig kalkulierenden Versicherer werden deshalb sehr hohe Versicherungsprämien verlangen. Die Einführung einer Elementarschadenversicherung allein ist jedoch kein Allheilmittel. Wir müssen vor allem dafür sorgen, dass die Wahrscheinlichkeit der Entstehung solcher Schäden so gering wie möglich ist. Dazu gehört die Sorge um einen funktionierenden Hochwasserschutz. Aber auch planungs- und bauordnungsrechtlich müssen wir dafür sorgen, dass möglichst wenige Gebäude in Hochrisikobereichen gebaut werden. Zu einer umfassenden Prüfung aller Möglichkeiten gehört auch, jene Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung ernsthaft in Betracht zu ziehen. Das Ergebnis einer solchen Prüfung möchte ich nicht vorwegnehmen. Es gibt einerseits berechtige Bedenken, ob den Bürgern eine Versicherungspflicht auferlegt werden kann, wenn es nur um die Deckung eigener Schäden geht. Andererseits kann man den Grundsatzgedanken für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden aus unserem Sozialversicherungsrecht herleiten. Hier gibt es die Pflicht zur privaten Vorsorge, damit keine Hilfebedürftigkeit eintritt, die unsere Gesellschaft zu sehr belastet. Ein weiterer entscheidender Punkt betrifft die Verlässlichkeit staatlicher Unterstützung in Zeiten immer häufiger auftretender Extremwetterlagen. Insbesondere im Hinblick auf die jüngsten Flutschäden in Schleswig-Holstein ist es von großer Bedeutung, dass der Bund seine Zusagen einhält. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die betroffenen Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die (Wiebke Zweig) versprochene finanzielle Hilfe tatsächlich ankommt und effektiv genutzt wird, um den Wiederaufbau zu unterstützen. Ein weiteres wichtiges Puzzleteil für eine effektive Unterstützung unter anderem bei Naturkatastrophen ist das Projekt der mobilen Betreuungsreserve MBM 5.000 des Bundes. Dieses Projekt ermöglicht die Betreuung einer großen Anzahl Betroffener in einer Notlage für bis zu einem Jahr. Die modular und flexibel nutzbaren Einheiten funktionieren autonom und können selbst bei zerstörter Infrastruktur eingesetzt werden. Das Projekt zeigt, dass sich der Bund grundsätzlich der Herausforderung bewusst ist, vor der wir als Gesellschaft stehen, und Konzepte entwickelt, um die Ressourcen und Kapazitäten unter anderem für die Bewältigung von Naturkatastrophen zu stärken. Es ist ein Zeichen der Solidarität und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen politischen Ebenen unserer Heimat. Umso wichtiger ist daher, dass das nächste Modul zeitnah verwirklicht wird und dabei mit den bestehenden Instrumenten und Konzepten kompatibel ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Sturmflutschäden vom Oktober hat unsere Landesregierung verschiedene Hilfemaßnahmen ergriffen. Gemeinsam mit der IB.SH haben wir die sogenannte Überbrückungshilfe Sturmflut auf den Weg gebracht, mit der wir insgesamt 20 Millionen Euro an zinsgünstigen Darlehen zum Wiederaufbau bereitstellen. Naturkatastrophen, sei es Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme oder andere tragische Ereignisse, hinterlassen oft Zerstörung und Leid. Es ist unsere moralische Pflicht, Solidarität zu zeigen und denjenigen, die von diesen Ereignissen betroffen sind, unsere uneingeschränkte Unterstützung zukommen zu lassen. Die Frage lautet nicht, ob wir helfen sollten, sondern wie wir am effektivsten unterstützen können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie uns weiter gemeinsam daran arbeiten, unsere Gesellschaft widerstandsfähiger gegenüber Naturkatastrophen zu machen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Oliver Brandt das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Oktober 2023 hat die Ostküste die schwerste Sturmflut seit 1872 erlebt. Die Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum waren beträchtlich. In den letzten Monaten und Jahren sind weltweit, aber auch bei uns in Deutschland immer häufiger folgenreiche Extremwetterereignisse aufgetreten. Die Bilder vom Hochwasser besonders in Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt vor wenigen Wochen sind uns noch sehr präsent. Die Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal und in anderen Regionen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist immer noch nicht überwunden, die Wiederaufbauarbeiten noch lange nicht abgeschlossen. Die Zunahme von derartigen Ereignissen geht auf den menschengemachten Klimawandel zurück. Eine entschlossene Klimapolitik in Deutschland und weltweit liegt somit in unserem ureigenen Interesse, um diese Entwicklung zumindest zu bremsen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) Heute Vormittag war mehrfach von Kipppunkten die Rede. Ich mache mir ehrlich gesagt am meisten Sorgen um die Klimakipppunkte, wenn ich zum Beispiel an das Grönlandeis denke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allerdings müssen wir auch eine Antwort auf die stetig steigenden Lasten bei der Bewältigung von Klimafolgen geben. Dazu ein paar aktuelle Zahlen: Nach Angaben des Rückversicherers Munich Re lagen die Schäden durch Naturkatastrophen im Jahr 2023 weltweit bei etwa 250 Milliarden US-Dollar. Davon waren 62 Prozent nicht versichert. Man muss da natürlich einbeziehen, dass das auch in Ländern des globalen Südens der Fall ist, wo Versicherungen nicht so weit verbreitet sind. Dennoch ist das eine erschreckende Zahl. Angesichts dieser Entwicklung brauchen wir bei uns zumindest ein nachhaltiges, verlässliches und solidarisches System zur Schadenregulierung. Dafür ist eine Elementarschadenversicherungspflicht, die wir gemeinsam mit anderen Bundesländern fordern, aus meiner Sicht ein guter Lösungsansatz. Dabei ist es wichtig, dass so eine Versicherung auch wirklich alle Schadenereignisse absichert, und zwar unter Einbeziehung von Sturmfluten und Hochwasserlagen. Das ist bei den derzeit am Markt erhältlichen Versicherungsangeboten nicht oder nur teilweise der Fall. (Oliver Brandt) Natürlich muss auch berücksichtigt werden, dass das Risiko für das Eintreten eines Schadenfalls in vielen Regionen schon jetzt so hoch ist, dass Versicherungen unter den aktuellen Rahmenbedingungen gar keinen Versicherungsschutz anbieten. Das ist aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar. Da lohnt durchaus der Blick in unser Nachbarland. In Dänemark, liebe Kollegen des SSW, gibt es bereits seit 1991 ein gut funktionierendes Entschädigungsmodell. (Lars Harms [SSW]: Habe ich schon erzählt! – Christian Dirschauer [SSW]: Das ist bekannt!) Hier zahlen alle Versicherten einer Feuerversicherung einen jährlichen Beitrag für die Naturkatastrophenversicherung ein. Damit sichern sie sich für die Fälle ab, in denen eine reguläre Versicherung nicht zahlt. Ich halte es für sinnvoll, das dänische Modell in die weiteren Überlegungen auf Bundesebene einzubeziehen. (Beifall SSW) Aktuell beschäftigt uns als Land und vor allem die Menschen vor Ort die Beseitigung der Schäden an der Ostsee. Die Landesregierung hat hier schnell gehandelt und im Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden Unterstützung für die Infrastruktur auf den Weg gebracht – für Kommunen, für Privatleute als auch für Unternehmen. Zuletzt wurde das 20‑Millionen-Euro-Darlehensprogramm für Private und Gewerbetreibende – wie vorher angekündigt – um eine Härtefallregelung ergänzt. Das Land steht solidarisch an der Seite der Flutopfer. Umso bedauerlicher ist es, dass sich die Unterstützung des Bundes trotz einer ursprünglichen Hilfszusage von Bundeskanzler Scholz immer noch hinzieht. Zuletzt hat der Bund den Ländern SchleswigHolstein und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 50 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in Aussicht gestellt. Leider passen diese Mittel jedoch nicht zur Beseitigung unserer Schäden. Denn GAK-Mittel sind nur für Neubau und Verstärkung von Küstenschutzanlagen einsetzbar. Sie können aber nicht für Reparaturmaßnahmen verwendet werden und helfen nicht bei der Beseitigung unserer aktuellen Schäden. Außerdem müssen die Mittel bis Ende 2025 verbraucht werden, was bei Maßnahmen zur Deichverstärkung aufgrund der aufwendigen Planungs- und Genehmigungsprozesse unrealistisch ist. Daher wollen wir die Landesregierung mit unserem Antrag unterstützen, für alle betroffenen Länder – das umfasst die Hochwasserschäden von Anfang Januar – eine akzeptable und umsetzbare Lösung für Bundesmittel einzufordern. In den Gesamtkontext gehört auch der Bevölkerungsschutz. Das Modellprojekt für die mobile Betreuungsreserve des Bundes ist dafür ein wichtiger erster Schritt. Die Kollegin Wiebke Zweig hat hierzu schon einiges erläutert. Angesichts der Häufung von Schadenereignissen an der Küste bei uns bitten wir die Landesregierung, sich bei den weiteren Standorten der mobilen Betreuungsmodule MBM 5.000 auch für Schleswig-Holstein starkzumachen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Birgit Herdejürgen das Wort.

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Birgit Herdejürgen SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die Rede heute für meine Kollegin Beate Raudies halten. Da ich mitbekommen habe, dass sie diese Rede hier verfolgt, sage ich: Liebe Beate, alles, alles Gute! (Beifall) Bei der Überschrift des Antrags haben wir in der Fraktion lange überlegt: Was will uns die Koalition denn nun eigentlich sagen? Beim Nachlesen wurde sehr schnell klar: Mal wieder ein Musterbeispiel für einen Antrag, in dem das Handeln der eigenen Regierung bejubelt und das Handeln des Bundes kritisiert wird. Uns würde das als Regierungsfraktion nicht genügen. Aber jeder ist seines eigenen Glückes Schmied. Trotzdem haben wir uns mit großem Eifer mit Ihrem Antrag auseinandergesetzt. Zum Thema Nothilfe. Das Land Niedersachsen hat uns gerade gezeigt, wie Soforthilfe auch aussehen kann. Privathaushalte können bei einem Schaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro eine Soforthilfe von mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro beantragen. In besonders akuten Notlagen sind in Ausnahmefällen sogar Zahlungen in Höhe von bis zu 20.000 Euro vorgesehen. In besonderen Härtefällen können auch Schäden von weniger als 5.000 Euro pro Haushalt ausgeglichen werden. Und ganz wichtig: Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. (Birgit Herdejürgen) Was gibt es dagegen in Schleswig-Holstein? – Zinsgünstige Kredite mit besonderen Härtefallregelungen. Unseren Antrag zu nicht rückzahlbaren Soforthilfen haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, im November abgelehnt. Wenn Sie mit dem Finger beim Thema Nothilfe auf den Bund zeigen, zeigen drei Finger auf Sie zurück. (Beifall SPD und SSW) Zum Thema Elementarschadenversicherung. Verehrte Kollegin Zweig, wir haben diese Debatte hier schon geführt, (Beifall FDP und vereinzelt SPD) und wir haben in diesem Haus im September des vergangenen Jahres einen einstimmigen Beschluss gefasst. Auch die MPK ist offenbar schon weiter, als es die Diskussionen in der CDU sind. Ich weiß es nicht so ganz genau. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Einstimmig!) – Ja, okay. – Diesen Beschluss können wir natürlich immer wieder bekräftigen. Aber spannend für mich wäre zu hören, welche Schritte die Landesregierung zur Umsetzung unseres Beschlusses eigentlich unternommen hat. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Nun zum Thema Bevölkerungsschutz. Inhaltlich bietet der heutige Antrag der Koalition leider nichts Neues, denn der Landtag hat bereits im März 2022 einstimmig einen Antrag zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes verabschiedet und Mittel in Höhe von fast 100 Millionen Euro für die Umsetzung der dort beschriebenen Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Diesen Beschluss haben wir im November 2022 bekräftigt. Bereits im November 2022 haben wir die Landesregierung aufgefordert, sich beim Bund für das Pilotprojekt mobile Betreuungsreserve einzusetzen. Offenbar hat das nicht gereicht, sonst würden wir das im heutigen Antrag nicht noch einmal sehen. Aber geschenkt. Doppelt hält ja besser. Aber auch hier würden mich die bisherigen Initiativen der Landesregierung in der Sache interessieren. Mal abgesehen davon, dass die aktuellen Pilotprojekte noch bis Ende 2024 laufen. Ebenfalls im November 2022 haben wir die Landesregierung einstimmig gebeten, sich auf Bundesebene für eine weitere Stärkung des Bevölkerungsund Zivilschutzes einzusetzen und gemeinsam mit dem Bund das Engagement abzustimmen. Was ist bisher vonseiten der Landesregierung passiert? Dieser Antrag simuliert viel Aktivität, wo zu wenig ist. Oder warum musste eine Initiative der Opposition helfen, um die erforderlichen Stellen für das Innenministerium bereitzustellen? Wieso dauert es so lange, ein Landesförderprogramm für Sirenen aufzulegen? Warum hat es fast ein ganzes Jahr gedauert, bis die neue Abteilung Bevölkerungsschutz im Innenministerium endlich eingerichtet wurde? Politisch kommt es nicht darauf an, was man reinsteckt. Es kommt darauf an, was hinten rauskommt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über Bevölkerungsschutz sprechen, dürfen wir eines nicht vergessen, nämlich den Menschen zu danken, die diesen Bevölkerungsschutz für uns garantieren. (Beifall SPD, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tausende von Helferinnen und Helfern geben ihre Freizeit für unsere Sicherheit. Deswegen ist es unsere Pflicht, für die beste Ausstattung und Ausbildung dieser Menschen zu sorgen – leider zunehmend auch für ihr Ansehen und ihren Schutz. Es ist eine noch größere Pflicht, Ihnen dafür immer wieder zu danken. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort.

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Oliver Kumbartzky FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rede jetzt mal zu diesem TOP, damit der Kollege Buchholz heute nicht zu allen TOPs für die FDP reden muss. Ich mache das aber sehr gerne. Sie hören es vielleicht, liebe Kollegen, ich bin etwas verschnupft. Das liegt zum einen an einer Erkältung, zum anderen vor allem an Ihrem Antrag. Dieser Antrag – die Kollegin Herdejürgen hat es ja schon angedeutet – ist wieder so ein buntes Allerlei. Es wird viel begrüßt, was man selbst macht. Es wird auf den Bund gezeigt. Aber positiv ist, es kommt nicht einmal das Wort „prüfen“ darin vor. Meine Damen und Herren, bei allen Punkten in Richtung Bund – ich stelle nicht in Abrede, dass auch der Bund bei der Thematik in der Pflicht steht – sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass auch das Land bei der angesprochenen Thematik eine Verantwortung hat und in der Verantwortung steht. Wir müssen als Land gemeinsam die Hausaufgaben machen, die im Küsten- und Hochwas- (Oliver Kumbartzky) serschutz anstehen. Das sind große Herausforderungen, die auf uns warten. Dass wir insgesamt einen besseren Hochwasserschutz brauchen, steht außer Frage. Wir warten alle dringend auf die Strategieentwicklung Ostseeküste 2100, die wir des Öfteren andiskutiert haben und die jetzt endlich Ende des Jahres kommen soll. Wir sind gespannt, was uns diese Strategie sagen wird und vor allem, wie wir das hinterlegen sollen, vor allem mit finanziellen Mitteln, denn wenn der Ostseepegel um etwa 80 Zentimeter steigt, hat das enorme Auswirkungen auf die Küste. Natürlich braucht es auch Hilfen für die von Naturkatastrophen betroffenen Personen. Doch primär sollte es das Ziel sein, dass es gar nicht erst zu solchen Katastrophen kommt. Deshalb ist Prävention das A und O. Hierfür müssen wir die entsprechenden Weichen stellen. Nun zum großen Problem Ihres Antrages und zu dem Punkt, warum ich tatsächlich verschnupft bin. Tatsache ist, dass Sie, wie bereits im September, mit diesem Antrag wieder eine Versicherungspflicht auf die Tagesordnung setzen. Darüber ist im September beschlossen worden; nicht einstimmig – die FDP war aus guten Gründen dagegen. Ich möchte die Rede meines Fraktionsvorsitzenden nicht wiederholen, aber daraus ein bis zwei Punkte herausstellen. Das Problem, dass wir dort gesehen haben, ist, dass Millionen von Eigentümern und Mietern finanzielle Mehrbelastungen aufgebürdet würden, obwohl die Wahrscheinlichkeit für eine individuelle Betroffenheit sehr gering ist. (Beifall FDP) Wenn wir uns die Statistiken der Versicherer anschauen, sehen wir auch, dass die Diskussion über dieses Thema dazu geführt hat, dass die Quote derer, die so eine Versicherung abgeschlossen haben, deutlich gestiegen ist. Dort sollte man ansetzen. Wir als Freie Demokraten setzen auf Eigenverantwortung, (Zurufe Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An Elbe, Oder und Ahr war der Bund gleich bereit, tatkräftig zu helfen, damit die Menschen dort ihre Schäden erstattet bekommen. Bei der Ostseeflut ist die Bundesregierung nun betont zurückhaltend. Als es nun in Niedersachen, Hessen und anderen Bundesländern zu Überflutungen durch Starkregenfälle gekommen ist, war der Bundeskanzler schnell vor Ort und versprach Hilfe. Dass wir es hier mit zweierlei Maß zu tun haben, haben Betriebe, Campingplatzbesitzer und viele Haushalte in Schleswig-Holstein bei der letzten Katastrophe am eigenen Leib erfahren. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) An der Ostseeküste ist man inzwischen sehr genervt von der Missachtung durch die Bundesregierung. Es macht viele Menschen richtig mutlos, wenn sie in die Zukunft schauen. Nach der Sturmflut ist vor der Sturmflut. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie meldete in Flensburg Hochwasser im November 1995, November 2006, im Januar 2017 und zwei Jahre später am 2. Januar 2019 sowie am 20. Oktober 2023. Das sind in weniger als 30 Jahren fünf Hochwasser, davon eine sehr schwere Sturmflut. Man muss kein Experte sein, um vorherzusagen, dass in den nächsten Jahren weitere Sturmfluten möglich sind. Wir müssen also schleunigst etwas tun. Darum ist es gut, dass die Regierungsfraktionen in ihrem Antrag noch einmal den Finger in die Wunde legen. Einsatz- und Betriebskonzepte für kommende Katastrophen müssen umgehend entwickelt, getestet und auskömmlich finanziert werden. Die Unterstützung der Menschen längs der Ostseeküste während der Katastrophe durch die Bereitstellung von mobilen Schutzanlagen, Sandsäcken und einem effektiven Frühwarnsystem ist eine dringende und vorranginge Aufgabe. Auch hier benötigen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Unterstützung durch den Bund. Allerdings machen die bisherigen Signale aus Berlin kaum Hoffnung. Der Bundeskanzler hat sich – jedenfalls bisher – nicht sehen lassen. Dass dieser Gummistiefel hat und Überflutungsopfern zuhören mag, hat er vor wenigen Wochen in Niedersachsen allerdings gezeigt. Der Bundeskanzler sichert den Flutopfern zu, dass niemand alleingelassen würde. Viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner hätten sicherlich seinen Zuspruch auch nötig gehabt; aber zu groß ist in Berlin offenbar die Angst, dass ein Besuch des Kanzlers (Lars Harms) Forderungen nach einem stärkeren Engagement des Bundes auch bei uns in unserem Bundesland wecken würde. Ich sage klipp und klar: Die Forderungen gibt es schon lange; sie sind sehr berechtigt. Der klimafeste Ausbau der Ostseeküste ist allein mit hiesigen Mitteln nicht zu stemmen. Dazu bedarf es der Solidarität der gesamten Republik. Technischer Hochwasserschutz allein kann keine absolute Sicherheit vor extremen Wetterereignissen gewährleisten. Darum versprach der Bund im letzten Jahr ein umfassendes Hochwasserrisikomanagement, allerdings vor allem für die Binnengewässer, also Seen und Flüsse. Und noch nicht einmal das ist fertig. Es ist sehr frustrierend, dass alles so langsam geht. (Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Naturkatastrophen warten nämlich nicht, bis Gesetzesvorhaben alle Hindernisse der Ministerialbürokratie überwunden haben. Darum ist es wichtig, dass der Bund in allernächster Zeit Nägel mit Köpfen macht und gemeinsam mit den Ländern auch für die Ostsee ein Risikomanagement entwickelt – für die Nordsee haben wir so etwas schon –, und natürlich muss sich der Bund daran entsprechend finanziell beteiligen. (Beifall SSW) Das Geld, das in den Küstenschutz investiert wird, ist gut angelegt. Es führt zur Sicherung der Infrastruktur und schützt die hiesigen Betriebe. 50 Millionen Euro aus übrig gebliebenen GAK-Mitteln, die dieses Jahr noch zu verbauen sind, sind hingegen ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Härtefallprogramm, das wir hier in Schleswig-Holstein aufgelegt haben, reicht für die vielen Opfer aber auch nicht aus, und deshalb braucht es vom Bund mehr, als nur mit dem Besen ein paar Ecken auszukehren und den Menschen dann ein paar Brotkrumen hinzuwerfen. Ich hätte mir gewünscht, dass die Bundespolitik ihre Versprechen von tatkräftiger Hilfe besser umsetzen würde. Katastrophenbewältigung an der Ostseeküste ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und der Bund muss das endlich anerkennen. Es kann nicht sein, dass man in Ostdeutschland, in Niedersachsen, in Hessen, überall hilft, aber Schleswig-Holstein ist außen vor; das kann nicht unser Interesse sein. Das darf der Bund so nicht machen. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, auch ich möchte kurz etwas zu unserem Abstimmungsverhalten bemerken. Man könnte jetzt meinen, dass wir dem Ganzen zustimmen, weil vieles in dem Antrag wirklich richtig und wichtig ist, aber wir haben genau das gleiche Problem wie die FDP: (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Wir haben noch keine abgeschlossene Haltung – das haben wir beim letzten Mal schon dargestellt – zu der Frage der Elementarschadenversicherung. (Dr. Hermann Junghans [CDU]: Aha!) Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag entsprechend enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SSW und FDP)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack in Vertretung für Minister Schrödter.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke den regierungstragenden Fraktionen für diesen Antrag. Naturkatastrophen können jeden treffen, im Prinzip an jedem Ort. Sie beschädigen und zerstören Privateigentum und öffentliche Infrastrukturen. Hochwasser zum Beispiel ist längst nicht nur eine Gefahr für Menschen an der Küste. Das haben wir in den vergangenen Wochen in Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt auf bedrückende Art und Weise sehen müssen. Wir wissen heute gesichert: Mit dem voranschreitenden Klimawandel werden Wetterextreme in Zukunft häufiger, selbst bei einem moderaten globalen Temperaturanstieg. Darauf müssen wir uns einstellen und Instrumente entwickeln, mit denen wir, wenn unsere physischen Barrieren und Schutzmechanismen – wie zum Beispiel Deiche – überfordert sind, Vorsorge treffen, um Privateigentum und öffentliche Infrastrukturen wiederherzustellen. Um beispielsweise Schäden an Privateigentum beseitigen zu können, ist ein sinnvolles Instrument dabei die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Auch der Landtag hat in seiner Sitzung am 20. September 2023 mehrheitlich dafür gestimmt, dass wir dieses zumutbare Maß an Eigenverantwortung brauchen. Gemeinsam mit seiner Kollegin Schwesig hat unser Ministerpräsident den Bundeskanzler nach der Ostseesturmflut aufgefordert, die- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) se Versicherung nun entschlossen voranzutreiben. Auch Ministerpräsident Weil hat diese Haltung der Länder kürzlich noch einmal öffentlich bekräftigt. Ich erinnere noch mal daran: Der Bundesrat hat sich im März einstimmig zu einer bundesweiten Elementarschadenversicherung bekannt und die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Insofern erwarten wir, dass der Bund die Notwendigkeit für diese Versicherung erkennt und ihre schnelle Einführung unterstützt. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe werden wir diesen Prozess weiterhin konstruktiv begleiten und hierzu unsere Expertise aus SchleswigHolstein einbringen. Als Landesregierung setzen wir uns weiter nach Kräften für die Elementarschadenversicherung ein. Meine Damen und Herren, weil der Bund seit Jahren das Thema Elementarpflichtversicherung nicht bewegt, müssen wir jeweils Lösungen entwickeln, um Private bei der Schadensbewältigung zu unterstützen. Wir als schleswig-holsteinische Landesregierung machen es da nicht anders und stehen zu unserem Wort. Wir lassen die Betroffenen der Ostseesturmflut nicht allein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir helfen ihnen schnell und unbürokratisch und passen unsere Hilfen weiter an. Kürzlich haben wir das Darlehenshilfsprogramm Überbrückungshilfe Sturmflut um eine Härtefallregelung erweitert. Das neue Angebot richtet sich genauso wie das Darlehensprogramm an nicht öffentliche Unternehmen und Privatpersonen, die bei der Flut im Oktober Schäden erlitten haben. Die Härtefallregelung sieht nun die Möglichkeit eines Tilgungserlasses für Unternehmen und Privatpersonen vor, die besonders schwer von der Sturmflut betroffen wurden. Damit stellen wir Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro teilweise tilgungsfrei. Ein Härtefall ist beispielsweise gegeben, wenn eine Elementarschadenversicherung nachweislich nicht abgeschlossen werden konnte. Wir helfen so vor allem Menschen und Unternehmen, die in existenzielle Not geraten sind. Wir lassen niemanden im Stich, wie wir es versprochen haben. Meine Damen und Herren, bislang liegen der Investitionsbank Schleswig-Holstein landesweit 50 Darlehensanträge vor, rund 2 Millionen Euro wurden bereits ausgezahlt. Ein weiteres wichtiges Unterstützungsinstrument im Falle der Naturkatastrophen sind die sogenannten mobilen Betreuungsmodule des Bundes. Damit bekommen Betroffene im Katastrophenfall schnell ein Dach über dem Kopf. Wir fordern von der Bundesregierung, dass Schleswig-Holstein beim Aufbau dieser Reserve berücksichtigt wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Bevölkerungsschutz – das sagte ich auch im eigenen Namen – muss auch in Zeiten knapper Kassen hohe Priorität haben. In Schleswig-Holstein hat er das. Das erwarten wir auch vom Bund. Für den Aufbau öffentlicher Infrastrukturen brauchen wir einen bundeseinheitlichen Mechanismus, wie wir Regionen, die von Katastrophen heimgesucht werden, bei der Bewältigung von Schäden unterstützen können. Vorbild könnte der Aufbauhilfefonds sein, der auch bei der Bewältigung der Sturmflutschäden Anwendung finden könnte. In der aktuellen Situation sind wir als Koalition der Meinung, dass wir eine gesamtstaatliche Lösung brauchen, die sowohl die Folgen der Ostseesturmflut als auch die jüngsten Hochwasserschäden in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen umfasst. Gegenüber dem Bundeskanzleramt haben wir deshalb nachdrücklich darauf gedrungen, den Aufbauhilfefonds 2013 zu nutzen und ihn rechtlich dafür anzupassen. Eine Antwort aus dem Kanzleramt steht noch aus. Gemeinsam mit den anderen betroffenen Ländern werden wir den Bund in diesem Punkt weiterhin an seine Verantwortung erinnern. Erinnern werden wir außerdem den Bundeskanzler an seine zunächst zugesagten Hilfen zur Bewältigung der Schäden an unserer Ostseeküste. Die uns und MecklenburgVorpommern für dieses und für das kommende Jahr vom Bund in Aussicht gestellten 50 Millionen Euro aus dem GAK-Topf sind an strikte Auflagen gebunden und nur eingeschränkt nutzbar. Der GAK-Rahmenplan lässt es beispielsweise nicht zu, defekte Deiche mit GAK-Mitteln zu reparieren. Meine Damen und Herren, Naturkatastrophen können wir leider nicht verhindern, aber wir müssen uns darauf vorbereiten. Das werden wir in Schleswig-Holstein bestmöglich tun, dafür setzen wir uns auch beim Bund ein. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW])

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gestern jährte sich der schreckliche Angriff auf wehrlose Menschen im Regionalzug vor Brokstedt zum ersten Mal. Wir alle waren in Gedanken bei den Hinterbliebenen und bei den Opfern. Ann-Marie und Danny, die sich nichts ahnend auf dem Heimweg im Zug befanden, verloren bei diesem grausamen Angriff ihr Leben. Weitere Menschen wurden schwer verletzt. Ich weiß noch ganz genau, wo ich mich zu diesem Zeitpunkt befunden habe. Ich saß mit Ihnen allen zusammen hier im Landtag und war kurz davor, eine Rede zu halten. Danach bin ich sofort nach Brokstedt gefahren. Die Bilder von dem Tag lassen mich bis heute nicht los, aber das alles ist nichts im Vergleich zu dem, was die Verletzten, die Angehörigen und die Zeugen der schrecklichen Tat verarbeiten müssen. Unser aller Mitgefühl ist tief. Unser Beistand gilt den Opfern und deren Angehörigen. Ich denke so oft an die Eltern von Ann-Marie und Danny, und ich denke, das gilt für uns alle. (Beifall ganzes Haus) Der Schmerz über den Verlust wird die Angehörigen, die Eltern ihr Leben lang begleiten, und auch die Großmütter, wie ich gestern gesehen und erfahren habe. Wir teilen die Erschütterung über diese Tat mit vielen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern. Das Mindeste, was wir als Landesregierung tun können, ist, alle in unserer Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen und dazu beizutragen, solche Gräueltaten zu verhindern. Hier stehen wir als Landesregierung in der Verantwortung, und dieser Verantwortung stellen wir uns. Mit Nachdruck haben wir deshalb an der Umsetzung des Zehn-Punkte-Plans gearbeitet, der in Reaktion auf Brokstedt von den regierungstragenden Fraktionen auf den Weg gebracht worden ist. Meine Damen und Herren, im letzten Jahr haben wir die personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften und Gerichte zugunsten beschleunigter Strafverfahren verbessert. Allein 20 neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wurden geschaffen. Und wir haben damit begonnen, die bestehenden forensischen Ambulanzen des Justizvollzugs an vier Standorten zu multiprofessionellen Gewaltpräventionsambulanzen auszubauen. Zudem haben wir zusätzliche Mittel für die Opferversorgung auf der einen Seite und die psychiatrische Versorgung und psychosoziale Begleitung von Intensivtätern nach der Haft auf der anderen Seite bereitgestellt. Außerdem konnte auf die Initiativen Schleswig-Holsteins hin der Informations- und Datenaustausch zwischen den Bundesländern verbessert werden. Mittlerweile sind die Fahndungssysteme der Polizei so ertüchtigt worden, dass Täterprofile in den Ausprägungen der Tat von Brokstedt, sogenannte ausländische Mehrfach- und Intensivtäter, abgekürzt aMIT, länderübergreifend erkennbar sind. Dadurch wird auch das bundesweite Rückführungssystem für Straftäter gestärkt. Meine Damen und Herren, wir halten es oft für selbstverständlich, dass uns im Alltag nichts passiert. Dieses Vertrauen wurde erschüttert. Wichtig ist, dass sich die Menschen im öffentlichen Personennahverkehr, auf dem Weg zur Arbeit oder zu Freunden sicher fühlen. Im Schulterschluss zwischen den fachlich zuständigen Landesministerien und unter Einbezug der Verkehrswirtschaft und den Trägern sozialer Arbeit haben wir Maßnahmen erarbeitet. Gemeinsame Fachtage im Land zur Sicher- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) heit im ÖPNV und zum Opferschutz haben wertvolle Erkenntnisse hervorgebracht. Wir investieren in die Sicherheit der Züge, um zusätzliches Sicherheitspersonal und die sukzessive Ausstattung der Züge mit Videotechnik zur Videoaufzeichnung zu ermöglichen. Aktuell wird die Videoüberwachung an den Bahnhöfen Pinneberg, Husum, Elmshorn und Neumünster vorangetrieben. Geprüft wird bei der DB Regio auch der Einsatz von Bodycams durch das Zugbegleitpersonal. Kostenlose Fahrten von Polizeibeamten in Zivil, sofern sie als solche erkennbar sind, tragen ebenfalls zum Sicherheitsgefühl der Fahrgäste bei. Bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung arbeiten wir im Verbund der Nordländer an einer schnellen Umsetzung. Auch bei den Waffenverbotszonen in Zügen und Bahnhöfen wäre eine bundeseinheitliche Regelung sinnvoll. Gemeinsam mit Hamburg haben wir dazu einen Antrag in die Innenministerkonferenz eingebracht, der derzeit noch weiter in den Gremien beraten wird. Gleichzeitig bereiten wir die Ausweisung von Waffenverbotszonen an ausgewählten Bahnhöfen in Schleswig-Holstein vor. Die Landespolizei wertet, wie es das Waffengesetz vorschreibt, Daten- und Kriminalitätsstatistiken aus, um zu bewerten, welche Bahnhöfe hierfür infrage kommen. Um die Waffenverbote durchzusetzen, brauchen die Bundes- und Landespolizei erweiterte Kontrollbefugnisse. Hierfür setzen wir uns ein. Meine Damen und Herren, uns ist bewusst, dass wir noch einiges weiter umsetzen müssen. Leider wissen wir aber, dass auch mit den besten Präventionsmaßnahmen keine hundertprozentige Sicherheit vor schrecklichen Angriffen möglich sein wird. Ich komme zum Anfang meiner Rede zurück. Auch heute denken wir an die Opfer von Brokstedt. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Annabell Krämer [FDP]

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Kristina Herbst

Die vereinbarte Redezeit wird um 45 Sekunden für jeden ergänzt. Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ein Jahr nach dieser Tat in Brokstedt sind wir alle, glaube ich, immer noch betroffen von der Sinnlosigkeit einer solchen Tat und davon, wie willkürlich die Opfer Opfer geworden sind. Da gab es keinen Plan, da gab es einfach nur eine spontane Tat. Frau Ministerin, das will ich vorausschicken: Man wird eine solche schreckliche Tat leider niemals verhindern können mit Maßnahmen, wie auch immer man sie ergreift. Trotzdem ist es die Pflicht, alles zu tun, was möglich ist, um solche Taten zu verhindern. Ich will an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen – das gilt in Richtung aller drei Ministerien, die dafür verantwortlich sind –: Niemand ist im Lande einfach nur so zur Tagesordnung übergegangen. Alle haben versucht, Maßnahmen zu ergreifen. Ich sage in Richtung der regierungstragenden Fraktionen: manchmal auch schon ein bisschen in Richtung Aktionismus, Zehn-Punkte-Beschluss, ganz schnell, das war‘s. Man wollte etwas tun. Die Antwort auf die Frage aber, wo wir heute, ein Jahr danach, wirklich stehen, was wirklich konkret umgesetzt ist, lässt uns dann eher ernüchtern. Viele Ideen lagen in Papier vor und sind vorangetrieben worden. Ja, Polizisten in Zivil sollen kostenlos mit dem ÖPNV fahren dürfen. Die Länder unterhalten sich allerdings immer noch über die Frage, wie sie denn gekennzeichnet sein sollen. Der Informationsaustausch zwischen den Behörden war ein riesengroßes Problem. Bisher sind wir an keiner einzigen Stelle zu Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen gekommen. Alles liegt noch in irgendwelchen Verfahren. Waffenverbotszonen sollten gerade an Bahnhöfen eingerichtet sein. Die Ministerin hat es gesagt: Einen gemeinsamen Antrag mit Hamburg hat es gegeben. Aber während Schleswig-Holstein weiter prüft, wo Waffenverbotszonen im Lande eingerichtet werden können, hat Hamburg es zum 1. Oktober 2023 rund um den Hauptbahnhof schon gemacht. Ja, man hat Gewaltpräventionsambulanzen geschaffen, aber erlauben Sie mir zu sagen, dass sehr zweifelhaft ist, ob Ibrahim A. dahin gegangen wäre oder davon erreicht worden wäre. Ich will das alles nicht verniedlichen, aber es ist erkennbar, dass vieles im Klein-Klein geblieben ist und wenig Konkretes umgesetzt wurde. Das, ehrlich gesagt, macht mich ein bisschen betroffen. Denn an einer Stelle haben wir beim Aufklären (Dr. Bernd Buchholz) der Tat von Brokstedt etwas sehr klar gesehen. Wo lag der Hauptfehler bei dem, was tatsächlich hier passiert ist? – Es gab auf Ibrahim A. einen Hinweis. Der ist aus Hamburg auch abgesandt worden. Er landete in einem Funktionspostfach bei einer Ausländerbehörde in Kiel und ist nicht gelesen worden. Da ist es aus meiner Sicht auch mal an der Zeit zu fragen: Warum ist das denn so? – Die Antwort geben die Kommunen, die Kreise und kreisfreien Städte alle übereinstimmend und gleichförmig: Unsere Ausländerbehörden im Land sind alle komplett und dramatisch überlastet. Dem nachzugehen, was sie eigentlich tun müssten, schaffen sie nicht mehr, auch weil viele Menschen in unseren Verwaltungen überall hinwollen, aber nicht in die Ausländerbehörden. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es!) Deshalb ist doch zwingend darüber nachzudenken, ob das Land nicht eine Kompetenz hat, die Ausländerbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten zu entlasten, ob es nicht möglich ist, Dinge gerade da zu zentralisieren, wo ein Kompetenzaufbau nicht in allen Kreisen und kreisfreien Städten sinnvoll erscheint. (Lars Harms [SSW]: Ja!) Die Hamburger, die ein Jahr nach Brokstedt in alle ihre Presseerklärungen reinschreiben, dass sie mit einem System zufrieden sind, in dem sie eine gemeinsame Ermittlungsstrategie- und Rückführungsgruppe für straffällig gewordene Ausländer eingerichtet haben, die sie stärken und die in der Tat dazu führt, dass sie viel stärker kontrollieren, wenn tatsächlich jemand straffällig und auffällig geworden ist, sollte uns doch Anlass geben, stärker darüber nachzudenken, als mit der lapidaren Antwort zu kommen: Wir sind in einem Flächenland, und das ist in einem Stadtstaat ganz anders. – Ich bezweifele, dass das etwas ganz anderes ist. Warum kann man in diesem Land nicht auch in dieser Frage Kompetenzen zentralisieren? (Dr. Heiner Garg [FDP]: Weil man es nicht will!) Warum kann man nicht wirklich darüber nachdenken, dass man für solche Fälle das Know-how bündelt, was dann dazu führt, dass man solche straffällig gewordenen Menschen tatsächlich besser unter Kontrolle hat und direkter rückführen und ins Ausland bringen kann? (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ich appelliere an Sie – bei allem Willen, viele Dinge zu tun –, noch mal auf die Wichtigkeit und Effizienz solcher Dinge zu achten. Denn wir werden auch in den nächsten Monaten erleben, dass der Zustrom von Flüchtlingen in unser Land nicht zurückgeht, sondern steigt. Unabhängig von Fragen, wo wir unterbringen und andere Fragen, über die wir uns im Streit befinden: Dass wir versuchen müssen, unsere Ausländerbehörden zu entlasten, liegt meines Erachtens nach Brokstedt so deutlich auf der Hand wie nichts anderes. Ich bitte Sie, mal darüber nachzudenken, hier Initiativen zu ergreifen und tätig zu werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall FDP – Beifall SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Birte Glißmann das Wort.

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Birte Glißmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bedanke ich mich bei der Ministerin für ihren Bericht. Auch ich erinnere mich, wie wahrscheinlich alle hier, daran, wie wir im letzten Jahr hier saßen und die Nachricht von dieser schrecklichen Tat so langsam über die Ticker ging. Wir konnten alle zunächst gar nicht wirklich fassen, was da eigentlich passiert war. Wir können es nicht so wirklich fassen, aber wir können uns wahrscheinlich kaum vorstellen, was der Verlust gerade von Ann-Marie und Danny für ihre Familien und Freunde bedeutet und vor allem auch, welchen Belastungen Zeugen und Rettungskräfte bei dieser Tat ausgesetzt gewesen sind. In diesem Jahr haben sie viel leisten müssen, um das zu bewältigen. Wir wünschen ihnen bei der weiteren Bewältigung viel, viel Kraft. (Beifall) Wir haben hier im Plenum, glaube ich, dreimal über die Tat diskutiert. Es ist heute das vierte Mal. Wir haben mehrfach Ausschusssitzungen dazu gehabt und intensiv darüber diskutiert, welche Maßnahmen man ergreifen muss, und vor allem, was in diesem Fall möglicherweise schiefgegangen ist. Man muss es ganz deutlich sagen: Natürlich sind im Zusammenhang mit diesem Fall Fehler gemacht worden. Das stellt, glaube ich, niemand infrage. Vielmehr ist die Frage, welche Schlüsse man daraus zieht. Wir haben uns damals als Koalitionsfraktio- (Birte Glißmann) nen den Zehn-Punkte-Plan überlegt, der mitnichten abschließend sein soll, sondern ein Auftrag war, um die ersten Lehren zu ziehen. Wir haben mit dem Haushalt 2023 zusätzliche Stellen bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie Geld zur Ausweitung der Videoüberwachung auf den Weg gebracht. Das hat die Ministerin eben berichtet. Auch die ersten Initiativen auf Bundesebene tragen Früchte. Herr Dr. Buchholz, da muss ich Ihnen tatsächlich wiedersprechen: Wir haben alle schnell den Datenund Informationsaustausch als Hauptproblem ausgemacht. Das ging relativ schnell. Gleichzeitig war und ist uns allen klar, dass es richtig dicke Bretter sind, die wir dort bohren müssen. Es wurden aber eben erste Stellschrauben gedreht. Die Ministerin verwies darauf, dass sie jetzt in INPOL das Merkmal „ausländischer Mehrfach- und Intensivtäter“ eingeführt worden ist, um eben länderübergreifend zu signalisieren: Hier ist eine Person, auf die wir besonders achtgeben müssen. Das hätte vorher erfordert, dass man proaktiv auf die Behörden im anderen Bundesland zugeht. Zumindest das ist jetzt für die erste Erkenntnis nicht mehr erforderlich. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig haben wir auch viel über MiStra, die Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen, diskutiert. Die wurde geändert, um in Haftsachen besser auf Wohnungslosigkeit reagieren zu können beziehungsweise um von dieser Wohnungslosigkeit Kenntnis zu erhalten. Denn das war eines der Probleme der Haft in Hamburg, dass dort von der Wohnungslosigkeit von Ibrahim A. gar keine Kenntnis da war. Jetzt kommt es zu automatisierten Melderegisterauszügen. Es gab eine Bundesratsinitiative von SchleswigHolstein und Hamburg, um den Strafverfolgungsbehörden einen direkten Zugriff auf das Ausländerzentralregister zu ermöglichen. Da hat die Bundesregierung – nach vielen Diskussionen – diesen Punkt aufgenommen. Wir wissen, dass solche Gesetzgebungsverfahren Zeit kosten, auch wenn uns das manchmal nicht gefallen mag. Ich bin zuversichtlich, dass es jetzt tatsächlich an die Umsetzung geht. Wir haben nicht nur – das finde ich ganz entscheidend – den Täter in den Blick genommen, sondern auch im weitesten Sinne die Opfer. An dieser Stelle bedanke ich mich einmal ganz herzlich bei der Opferschutzstelle im Justizministerium und allen Opferschutzorganisationen, die auch in diesem Fall ganz hervorragende Arbeit geleistet haben. (Beifall) Mir war besonders wichtig, dass wir die Opferschutzstelle im letzten Jahr mit weiteren 100.000 Euro ausgestattet haben, um eine professionelle Begleitung bei solchen Großschadenslagen zu ermöglichen. Diese Aufgabe wird seit Oktober 2023 vom Wendepunkt wahrgenommen. Wir erinnern uns alle noch an den Auftritt der Bundesinnenministerin im Nachgang der Tat. Darüber haben wir hier viel diskutiert. Das will ich jetzt gar nicht weiter würdigen. Sie hatte viele Maßnahmen angekündigt. Ich muss sagen, dass ich bislang keine Taten sehe. Dieser Wermutstropfen bleibt. Sie hatte uns zugesagt, dass es bundeseinheitliche Waffenverbotszonen geben soll. Da es die nicht gibt, bin ich davon überzeugt, dass wir jetzt unsere landesrechtlichen Gesetzgebungskompetenzen nutzen müssen. Herr Dr. Buchholz, der Vergleich mit Hamburg hinkt gewaltig. Auch in Schleswig-Holstein gibt es heute schon an einigen Orten Waffenverbotszonen. Die gibt es nach dem Waffengesetz. Diese Möglichkeit hat man. Uns geht es darum, systematisch zu schauen, an welchen Bahnhöfen wir ein Kriminalitätsproblem oder möglicherweise ein Waffenproblem haben. Dann geht es darum, für diese Bahnhöfe eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Es geht eben nicht darum, pauschal irgendwo eine Waffenverbotszone auszuweisen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein letzten Punkt habe ich noch, Herr Dr. Buchholz. Ich stimme Ihnen in dem Punkt zu, dass Sie gesagt haben, solche Taten werden sich auch bei den besten Maßnahmen nie verhindern lassen. Da bin ich bei Ihnen. Ausdrücklich widersprechen möchte ich Ihnen – das finde ich fast unredlich –, wenn Sie gestern Abend im Schleswig-Holstein-Magazin gesagt haben, dass diese Tat vermutlich mit GERAS zu verhindern gewesen wäre. Das finde ich falsch, weil Sie damit andeuten, dass es eine Verantwortlichkeit für diese Tat gibt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein letzter Satz: Die Verantwortlichkeit für diese schreckliche Tat liegt allein beim Täter, bei niemandem sonst. – Vielen Dank. (Birte Glißmann) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch ich werde den Moment, als wir hier im Plenum saßen und die Nachricht erhielten, mein Leben lang nicht vergessen. Ich war völlig geschockt und wir mussten noch geraume Zeit die Sitzung hinter uns bringen. So etwas bleibt hängen. Unser Mitgefühl gilt den Opfern dieser grausamen Tat sowie Freundinnen und Freunden. Die Betroffenheit dieser schrecklichen Tat ist im ganzen Land zu spüren. Zwei junge Menschen starben durch diesen grausamen Angriff, 17 und 19 Jahre alt. Viel zu früh wurden diese beiden jungen Menschen aus ihrem Leben und dem Leben ihrer Liebsten gerissen. Fünf weitere Opfer wurden bei dieser Tat verletzt und viele weitere traumatisiert. All ihnen gilt unser tiefes Mitgefühl. (Beifall) Die gestrige Gedenkveranstaltung in Brokstedt hat hoffentlich sowohl den Betroffenen als auch allen anderen Trost und Halt gespendet. Herr Kyrath macht das als Vater wirklich bewundernswert tapfer. Das Beisammensein und Gedenken können niemanden zurückbringen, aber dennoch spendet es hoffentlich etwas Hoffnung. Ich möchte noch einmal die Menschen hervorheben, die ich wirklich bewundere, die sich dem Angeklagten in der Situation damals am Bahnhof entgegengestellt haben. Unser besonderer Dank gilt auch der Polizei und den Rettungskräften, die vor einem Jahr ihre Professionalität in einer schwierigen Situation bewiesen haben. (Beifall) Außerdem danke ich ausdrücklich allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und eigentlich dem ganzen Dorf Brokstedt; alle haben mitgeholfen. (Beifall) Uns allen ist bewusst, dass dieser Messerangriff Schwachpunkte unserer Behörden hervorgehoben hat. Einigkeit besteht darin, dass die Komplikationen und Mängel, die diese Tat aufgezeigt hat, beseitigt werden müssen. Die Aufarbeitung ist von tiefgreifender Bedeutung, um das Vertrauen in unseren Rechtsstaat wiederherzustellen. Wir haben uns nach dem Attentat ein Zehn-PunkteProgramm erarbeitet und gemeinsam mit der CDU letztes Jahr den Antrag „Vertrauen in den Rechtsstaat stärken!“ eingebracht. In diesem Antrag haben wir gemeinsam gefordert, dass die Landesregierung ein Pilotprojekt für multiprofessionelle Gewaltpräventionsambulanzen auf den Weg bringt. Das ist von allen Maßnahmen der bedeutendste Schritt in die richtige Richtung, weil er praktisch am wirksamsten ist. Man kann nicht wissen, ob die Tat dadurch verhindert hätte werden können. Das ist eben das Schwierige bei solchen Projekten. Man kann schwer messen, was sie bringen. Denn im besten Fall passiert dann eben nichts. Das ist sehr schwierig. Außerdem haben wir gefordert, dass die Landesregierung bei der Evaluierung des Resozialisierungsund Opferschutzgesetzes einen besonderen Schwerpunkt auf die Auswertung und Bewertung des Übergangsmanagements aus dem Justiz- und Maßregelvollzug setzt. Das ist auch notwendig. In mehreren Ausschusssitzungen haben wir sowohl den Tathergang und die Umstände als auch die verschiedenen politischen Vorschläge detailliert bearbeitet. Wir haben unter anderem eine schriftliche Anhörung und ein sehr umfangreiches Fachgespräch durchgeführt. Für uns Grüne ist der Punkt Gewaltpräventionsambulanzen nach wie vor zentral. Mit Nachdruck hat die Landesregierung an dem entsprechenden Konzept gearbeitet, und wir haben im Haushalt die entsprechenden Mittel bereitgestellt. Die stehen jetzt. Das war vor dem Hintergrund der Haushaltslage alles andere als leicht. Ich bin sehr froh, dass uns so zeitnah der Anschub gelungen ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Gelder sind jetzt bei den Trägern, und das Projekt ist damit konkret in der Umsetzung. Wir haben es geschafft, vier Standorte in Schleswig-Holstein mit einer Stelle zu eröffnen. Von wesentlicher Bedeutung ist es, die vorhandenen Beschleunigungsmöglichkeiten in Strafverfahren zu nutzen. Wir haben sowohl mit dem Haushalt 2023 als auch 2024 die Justiz mit Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Servicestellen gestärkt. Als weiteren Punkt haben wir uns vorgenommen, den Übergang aus dem Vollzug zu verbessern. Das sagte ich eben schon. Beim Übergangsmanagement haben wir die Bewährungshilfe durch landesweite Koordi- (Jan Kürschner) nierungsstellen und die Ausweitung der Angebote im Bereich Resozialisierungsgesetz auch für Untersuchungshäftlinge gestärkt. Das gab es vorher so nicht. Ein wichtiges Anliegen war und ist, dass auch der Bund weitere Schritte unternimmt. Deshalb wurden auf der Justizministerkonferenz Beschlüsse gefasst, die bereits zu einem verbesserten Informationsaustausch der Behörden geführt haben. Herr Dr. Buchholz, es gab auch eine Änderung der MiStra, der Vorschrift über die Mitteilung in Strafsachen. Das ist tatsächlich umgesetzt worden. Was den Hauptfehler angeht, da würde ich widersprechen. Es gibt keinen Hauptfehler – wenn man einmal von Ibrahim A. absieht. Man kann festhalten, dass sich niemand – weder in Schleswig-Holstein noch in Hamburg – mit Ruhm bekleckert hat. Da kann man leider gar keinen ausnehmen. Es ist wichtig zu betonen, dass die Maßnahmen da wirklich komplex sind und vernünftige Antworten erfordern. Mit schnellen Antworten ohne echte Lösung ist die Arbeit hier nicht getan. Am wichtigsten ist, dass die Maßnahmen in die Wirklichkeit umgesetzt werden. Wir haben es jetzt mehrfach gehört, dass man solche Taten nicht zu 100 Prozent verhindern kann, aber ich möchte das in meinem Leben möglichst nicht noch einmal erleben. Resozialisierung und Prävention sind der beste Ansatz für mehr Sicherheit in unserem Land, und das muss gut verstanden und mit noch mehr Anstrengung durchgeführt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Es ist wichtig zu betonen, dass wir das Sicherheitsgefühl der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner mit all diesen Maßnahmen stärken und gleichzeitig auch unseren Rechtsstaat. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Niklas Dürbrook das Wort.

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Niclas Dürbrook SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren Bericht. Wir alle haben das hier vor einem Jahr sehr ähnlich erlebt, und Sie haben auch heute die richtigen Worte gefunden. Zwei Todesopfer, vier teils lebensgefährlich verletzte Menschen, von denen eine Frau ein halbes Jahr später Suizid begangen hat, Familienangehörige, die mit dem plötzlichen und so schrecklich willkürlichen Verlust leben müssen, zwei bis drei Dutzend Zeugen, die furchtbare Bilder zu verarbeiten haben und von denen einige am Tag der Attacke Heldenmut bewiesen haben. Einsatzkräfte, die am Tattag hochprofessionell mit einer Situation umgegangen sind, die man abstrakt üben kann, aber auf die man vermutlich doch nie vorbereitet ist. Und nicht zuletzt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Opferschutz und in der Nachbetreuung, die Opfer und Angehörige bis heute begleiten und ihnen zur Seite stehen. Heute geht es einmal mehr um die Ableitungen und Folgen aus der Tat. Man kann sich bei fünf Minuten Redezeit nur einen kleinen Teil von dem raussuchen, was im vergangenen Jahr an Versäumnissen, Schwachstellen, nötigen Folgen und politischen Absichtserklärungen oder Beschlüssen zusammengekommen ist. Ich werde mich auf das fokussieren, was mir besonders wichtig erscheint. Eine Bemerkung vorab: Nach dem anfänglichen Schwarze-Peter-Spiel zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein, das ich wirklich befremdlich fand, war es umso erfreulicher zu sehen, dass man sich dann nicht nur zusammengerauft, sondern auf Bundesebene konsequent gemeinsame Positionen vertreten und sich bemüht hat, Verbesserungen zu erreichen. Das war richtig. (Vereinzelter Beifall) Was ist im vergangenen Jahr passiert? – Da ist zum einen der Komplex, bei dem es um die Tat an sich geht, und die Frage, wie man andere Taten verhindern, ihre Durchführung erschweren oder zumindest deren Aufklärung erleichtern kann. Mehr Videoüberwachung ist angestoßen, auch wenn ich mir selbstverständlich mehr Tempo wünschen würde. Viel Geld wird für zusätzliches Sicherheitspersonal in den Zügen im Land ausgegeben. Messerverbotszonen sind in Vorbereitung, Hamburg hat sie – das hat der Kollege Buchholz ausgeführt – für den Hauptbahnhof bereits umgesetzt. Ein bundesweites Messerverbot in Zügen lässt auf sich warten. Für Polizisten in Zivil soll es in den Nordländern zeitnah kostenfreie Fahrten geben. Ich bin nicht bei jeder der Maßnahmen von der Praktikabilität überzeugt, nach vielen Gesprächen (Niclas Dürbrook) mit Polizeibeamten habe ich insbesondere beim Messerverbot große Fragezeichen, ob das wirklich der große Durchbruch ist. Aber wenn es am Ende dazu beiträgt, dass Menschen ohne mulmiges Gefühl in den Zug steigen, lassen Sie uns diesen Strang gerne und konsequent zu Ende führen. Trotzdem – mir ist wichtig, das noch einmal festzuhalten – werden Züge am Ende kein Hochsicherheitsbereich sein. Selbst wenn sie es wären, würde das solche Taten generell natürlich nicht komplett verhindern. Denn das besonders Perfide an dieser Tat ist ja ihre Willkürlichkeit. Nach allem, was ich bisher gelesen habe, gab es keinen besonderen Grund für den Tatort Zug. Die Tat hätte genauso im Supermarkt passieren können, wo sich der Täter das Messer organisiert hat. Oder es hätte in Kiel auf dem Weg zum Hauptbahnhof passieren können. Es ist aber in diesem Zug passiert. Darum ist es so wichtig, den zweiten Komplex in den Blick zu nehmen, bei dem es darum geht, wie man solche und andere Taten im Vorfeld verhindern kann. Einiges hat sich beim Austausch der Behörden zu ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern getan, anderes wie die einheitliche Klassifikation fehlt nach wie vor. Hamburg will aggressive oder drogenabhängige Untersuchungshäftlinge genauer in den Blick nehmen. Schleswig-Holstein verweist auf die bessere Ausstattung der Justiz, die im Vorfeld bereits geplant, aber durch die Tat noch einmal in den Fokus genommen wurde. Die Arbeitsgruppe „Aufenthaltsrechtliche Behandlung straffälliger Ausländer“ tagt jetzt immerhin monatlich; von einem erfolgversprechenderen Ansatz, wie ihn Hamburg mit Geras, der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe zur Rückführung straffälliger Ausländer, hat, ist Schleswig-Holstein nach wie vor weit entfernt. Ich halte das für falsch. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Koalition hat den Antrag dazu mit Verweis auf die unterschiedliche Situation in einem Flächenland abgelehnt. Ich glaube nach wie vor, dass auch in einem Flächenland mehr möglich sein muss als monatliche Treffen in Kiel. Ich finde das nach wie vor zu wenig. (Beifall SPD, FDP und SSW) Noch wichtiger finde ich den Aspekt rund um den Umgang mit potenziell gewalttätigen Flüchtlingen in den Unterkünften. Als ich dazu im vergangenen Jahr eine Landesstrategie eingefordert habe, gab es im Nachgang etliche Hinweise an mich von Menschen, die in dem Bereich oder in der Polizei arbeiten und anonymisiert von ganz ähnlichen Erfahrungen berichteten. Gewalttäter, die nach dem Hausverbot in einer Einrichtung vom Radar verschwanden. Menschen, die bei ihren Betreuern ein extrem mulmiges Gefühl hinterließen und trotzdem durchs Raster fallen. Tatverdächtige, bei denen die Polizei wenig Handhabe hat, die nächste Eskalation aber vielleicht nur eine Frage der Zeit ist. Eine Landesstrategie dazu gibt es auch mit Verweis auf die Verantwortung der Kommunen noch immer nicht. Immerhin ist seit Ende des vergangenen Jahres etwas klarer, welcher Weg mit den Gewaltpräventionsambulanzen gegangen werden soll. Das kann für einige potenzielle Täter eine Lösung sein, zumal man sich bei der Konzeption eng am Fall von Ibrahim A. orientiert hat. Aber wie es einer der Verantwortlichen für die Konzeption bei der Vorstellung selbst formuliert hat: Von einer aufsuchenden Hilfe, die auch bei Ibrahim A. wahrscheinlich der richtige Ansatz gewesen wäre, von einem Case-Management ist man nach wie vor weit entfernt. Selbstverständlich ist das mit einer Summe von 400.000 Euro – das wissen wir alle –, die noch dazu auf vier Träger verteilt wird, überhaupt nicht möglich. Das ist weit weg von dem Ansatz, den man an der Stelle tatsächlich braucht, wenn man diese Tat zum Anlass nimmt. Schwierig bleibt die Frage nach der Rückführung von Straftätern. Ich bin optimistisch, dass in den kommenden Monaten weitere Abkommen mit Herkunftsländern geschlossen werden können, und das ist notwendig. Eine Lösung für Staatenlose wie Ibrahim A. bleibt aber hochkomplex und ist – wenn überhaupt – nur im Einzelfall möglich. Ich verstehe und teile jeden Frust darüber. Wir alle wissen, dass eine Lösung für staatenlose Palästinenser, wenn wir uns die aktuelle Situation in Nahost angucken, in den letzten Monaten noch in viel weitere Ferne gerückt ist, als sie es noch vor einem Jahr gewesen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Jahr nach der Tat ist die juristische Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen. Wie wir heute noch einmal festhalten, dauert auch die politische Aufarbeitung weiter an. Lassen Sie uns das auch nach diesem Jahrestag auf der Prioritätenliste ganz oben behalten. Das verdienen die Opfer, das verdienen die Angehörigen, und das muss hier im Parlament unser gemeinsamer Anspruch bleiben. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende, Lars Harms, das Wort.

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Lars Harms SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Messerangriff von Brokstedt am 25. Januar 2023 ist nun ein Jahr her. Wir haben gestern gemeinsam der Opfer gedacht. Zwei junge Menschen sind gestorben, Ann-Marie und Danny. Vier weitere Menschen wurden schwer verletzt. Viele weitere waren ebenfalls im Zugabteil und haben die Tat miterlebt. Ihnen allen und ihren Angehörigen gilt unser Mitgefühl. Einige von ihnen haben den Täter aufgehalten und festgehalten und so verhindert, dass er noch mehr Menschen Schaden zufügen konnte. Ihnen gilt unser Dank. (Beifall) Ich habe im März letzten Jahres, zwei Monate nach der Tat, allen weiteren Schlussfolgerungen drei Überlegungen vorangestellt: erstens, dass wir mehrere Schwachpunkte der Behörden feststellen mussten, zweitens, dass Taten wie diese niemals ganz ausgeschlossen werden können, und drittens, dass wir uns trotzdem bemühen müssen, die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und dass womöglich der damalige Zehn-Punkte-Plan zur Reduzierung des Risikos solcher Taten beitragen könnte. Ich habe damals nicht erwartet, dass sich jeder dieser Punkte nach punktgenau einem Jahr als erledigt abhaken lassen würde. Wie soll das auch gehen? Präventionsarbeit wird ein dauerhafter Auftrag für unsere Gesellschaft sein, und Institutionen bleiben verantwortlich, etwas zu tun. Deswegen werden wir uns unter anderem weiter anschauen müssen, wie die Zusammenarbeit unserer Behörden verbessert werden kann. Für mich wurde das besonders deutlich, als ich zusammenzählte, wie viele Behörden damals mit unterschiedlichen Datensätzen des Täters von Brokstedt befasst waren. Sieben waren es insgesamt, und keine von ihnen hatte wirklich alle Informationen beieinander. Deswegen glaube ich, dass es klüger wäre, in diesen Fällen die Kompetenzen zu bündeln. Auch ich bin der Auffassung, dass Hamburg es da, wo es ein Ausweisungsinteresse gibt, um Verbrechen zu verhindern, mit Geras richtig macht. Letztlich geht es auch irgendwann um Abschiebungsverfahren. Ich weiß, dass es in vielen Fällen keine einfachen Lösungen gibt, weder rechtlich noch moralisch noch in der Umsetzung. Ich habe sehr wohl die Bemühungen von Ministerin Sütterlin-Waack um ein Punktesystem im Sinne einer Einheitlichkeit in der Bewertung zwischen den Bundesländern wahrgenommen. Deswegen – bei aller berechtigten Kritik am sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz, das der Bundestag gerade beschlossen hat – glaube ich, ist es richtig, dass insbesondere Intensivstraftäter und sogenannte Gefährder in den Blick genommen werden. Ich persönlich hätte mir noch passgenauere Formulierungen auch im Sinne der ausführenden Behörden gewünscht, aber ich erkenne an, in was für einem schwierigen Feld man sich da bewegt. Vor allem unterstützen wir als SSW, dass wir nun in Schleswig-Holstein mit den neuen Gewaltpräventionsambulanzen Anlauf- und Koordinierungsstellen für diejenigen Menschen bekommen, die zu Gewalt neigen und keine Täter werden wollen. Wohnungslosigkeit, Drogenkonsum, Geldprobleme und auch ein ungeklärter Aufenthaltsstatus sind Risikofaktoren. Denn dabei gibt es immer wieder Fälle, in denen Menschen durch die Raster bestehender Unterstützungsprogramme fallen. Gerade mit Blick auf das Unterstützungs- und Übergangsmanagement aus dem Justiz- und Maßregelvollzug macht es womöglich Sinn, hier noch viel genauer hinzugucken. Die Gewaltpräventionsambulanzen sind vorerst nicht der größte Schritt, aber sie sind ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Hilfsangebote müssen in Zukunft weiter ausgebaut werden. Auch dem Thema Wohnungslosigkeit werden wir uns in Schleswig-Holstein stärker widmen müssen. Auch und gerade nach einer Haftstrafe darf es nicht passieren, dass Menschen in der Wohnungslosigkeit landen und sich somit Präventionsstrategien entziehen, ob gewollt oder ungewollt. (Beifall Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mein Eindruck war bisher, dass die beteiligten Landesministerien an den kritischen Stellen ernsthaft an Verbesserungen arbeiten und sich auch auf Bundesebene in diesem Sinne einsetzen. Wir als SSW verstehen es weiterhin als einen Dauerauftrag für die Zukunft. Da unterstütze ich auch gerne. Ich möchte eines deutlich machen: Mir ist gesagt worden, dass man von den Betroffenen aus sehr zufrieden mit der Behandlung durch unsere Minis- (Lars Harms) terien und die Behörden, die hier tätig sind, ist. Das hat ein lobendes Wort verdient. (Beifall) Es ist nicht einfach, meine Damen und Herren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall)

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon etwas ganz besonderes, wenn der DGB Nord, der Unternehmensverband Nord, diese beiden gemeinsam, eine Pressemitteilung herausgeben und darin eine FDP-Initiative in diesem Landtag loben. (Beifall FDP und SSW – Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer hätte auch das gedacht? Dass der DGB einmal die FDP lobt, hätte ich mir kaum träumen lassen. (Serpil Midyatli [SPD]: Wir auch nicht!) Deshalb bin ich ganz dankbar für diese Unterstützung von beiden Seiten des Tarifsystems, von den Arbeitgeberverbänden wie von den Gewerkschaften. Zur Sache: 2019 wurde in einer OECD-Studie für die Metropolregion Hamburg dargelegt, wo die Schwachpunkte in unserer Metropolregion liegen. Und da gibt es einige, im Kern natürlich, weil vier Bundesländer Teil einer Metropolregion sind und mit fast allen europäischen Metropolregionen eine gemeinsame administrative Seite für die Metropolregion zuständig ist. Einer der wesentlichen Teile dieser OECD-Studie 2019 war allerdings auch zu sagen: Es gibt ein besonderes Defizit in eurer Wirtschaftsstruktur. – Das ist das Innovationsthema. Die Wirtschaft selbst soll möglichst drei Prozent vom Bruttoinlandsprodukt für die Forschung und Entwicklung ausgeben. In Schleswig-Holstein sind es 0,8 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt, die die Wirtschaft in Forschung und Entwicklung investiert. In Hamburg sind es 1,4 Prozent – das ist jetzt auch nicht so rasend viel, wenn man bedenkt, dass man in Baden-Württemberg auf deutlich über drei oder vier Prozent kommt und mit den staatlichen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung dann zu Anteilen von sechs Prozent am Bruttoinlandsprodukt insgesamt kommt. Also hat die OECD darauf hingewiesen: Ihr müsst etwas für eure Innovationsseite in der Metropolregion tun. – Wir haben das aufgegriffen, damals in der Jamaikaregierung, und gesagt: Ja, wir wollen das auch annehmen, denn wir Schleswig-Holsteiner werden von den Aktivitäten da am meisten profitieren. Denn wir sind das Bundesland in der Metropolregion, das an der Stelle die größten Defizite hat. – Deshalb haben wir als Wirtschaftsministerium 2020 die Initiative übernommen, innerhalb der Metropolregion die Innovationsstrategie zu erarbeiten und Vorschläge zu machen, wie denn bitte schön diese Innovationskraft gestärkt werden kann. 2022 – aus meiner Sicht schon viel zu lang; also es hat ein bisschen gedauert – war die Innovationsstrategie fertig. Das Hauptthema hieß: Bündelt eure Kräfte in Form einer Innovationsagentur! – Prognos legte dann tatsächlich auch noch den Fahrplan dafür mit auf den Tisch und sagte: So kann man es machen. Seitdem habe ich mehrfach danach gefragt, wie es denn mit der Umsetzung aussieht – im gemeinsamen Zusammenarbeitsausschuss von Hamburg und Schleswig-Holstein, wo man gesagt hat: „Buchholz, sei nicht so ungeduldig!“ –, weil ich von Anfang an ehrlich gesagt meine Zweifel hatte, dass Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern dabei so mitgingen. Niedersachsen zum Beispiel hat seine Schwerpunkte im Informationsbereich noch in ganz anderen Teilen seines Bundeslandes – Göttingen, Oldenburg, da gibt es noch ganz andere Schwerpunkte. Für uns ist die Metropolregion viel idealer. Deshalb habe ich damals – Herr Brandt hätte mich sonst erinnert – sogar dafür plädiert: Lasst uns ge- (Dr. Bernd Buchholz) meinsam, Hamburg und Schleswig-Holstein allein, vorpreschen und da etwas machen! Letztes Jahr habe ich oder haben wir als FDP-Fraktion Anträge gestellt, mit 1 Million Euro die Gründung der Innovationsagentur voranzubringen. Da war die Aussage der Landesregierung dann: Na, wir wollen einmal abwarten, was in der Metropolregion insgesamt jetzt passiert. Am vergangenen Mittwoch hat uns dann die Staatssekretärin aus dem Wirtschaftsministerium mit der Botschaft überrascht, dass man sich aus der Finanzierung der Innovationsagentur heraushalten will. Ich halte das – ich will das an dieser Stelle sagen – für einen krassen Fehler, weil Schleswig-Holstein am meisten davon hätte, diese Agentur in der Metropolregion zu kriegen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Und ja, ich verstehe, wenn man mit Blick auf die Haushaltssituation sagt: „Man muss an vielen Stellen sparen“, aber dann muss man sich wirklich einmal angucken, worum es hier tatsächlich geht. In den nächsten zwei Jahren wäre es pro Jahr um jeweils 120.000 Euro gegangen – 2024 und 2025 jeweils 120.000 Euro. Danach steigen die Beträge ja, wenn man es so macht, wie Prognos es tatsächlich vorgeschlagen hat – was man übrigens nicht machen muss. Man kann ja auch auf die Idee kommen, mit der Metropolregion noch einmal darüber zu reden, dass man sagt: Mensch, es ist uns im Best Case mit 8,5 Millionen Euro über fünf Jahre vielleicht etwas zu hoch dimensioniert. Ich glaube das nicht, aber selbst das hätte man tun können. Stattdessen geht diese Landesregierung hin und sagt: Wir ziehen den Stecker und ziehen uns daraus zurück. – So kann man die Innovationskraft des Landes jedenfalls nicht nach vorne bringen. Das ist kleingeistig, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, kommen Sie zum Schluss, bitte!

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Damit komme ich zum Schluss, Frau Präsidentin. – Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie diese Entscheidung überdenkt. Wir erwarten, dass wir uns innerhalb des Prozesses gegenüber den Hamburgern, den Mecklenburg-Vorpommern und den Niedersachsen nicht lächerlich machen und die Innovationskraft dieses Landes zukünftig stärken. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall FDP, SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Rasmus Vöge das Wort.

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Rasmus Vöge CDU

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Innovationen sind von herausragender volkswirtschaftlicher Bedeutung, denn sie stimulieren wirtschaftliche Erneuerungsprozesse, sichern und schaffen gute Arbeitsplätze und tragen zum gesellschaftlichen Fortschritt sowie zur Verbesserung der Lebensbedingungen bei.“ (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) – Ich löse das gleich auf; es ist gut, dass ihr klatscht. „Die Fähigkeit einer Region, sich im Kontext einschlägiger Transformationsprozesse in den Bereichen Klima, Mobilität, Gesundheit oder Digitalisierung zu behaupten und weiterzuentwickeln, hängt in hohem Maße von ihrer Innovationskraft ab.“ (Beifall FDP, SSW und Birgit Herdejürgen [SPD] – Zurufe: Hej!) – So weit, wie gesagt, ich löse das gerne auf: Das Zitat stammt aus der Executive Summary zur Studie einer länderübergreifenden Innovationsstrategie für die Metropolregion Hamburg aus dem Jahre 2022. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Deshalb habe ich ja gerade gesagt: „Es ist ein Zitat, ich löse das auf“, aber der Applaus war natürlich trotzdem berechtigt. Es ist eine wichtige Studie und Untersuchung, die das Innovationspotenzial der Metropolregion Hamburg untersucht und uns politisch Verantwortlichen Handlungsfelder vorschlägt, die es zu stärken gilt. Es sind insgesamt sechs sogenannte Leuchtturmthemen zur Steigerung der Innovationsfähigkeit, des Wohlstands und der Lebensqualität definiert worden: nachhaltige und smarte Energiesysteme, nachhaltige Materialien und Produktionsprozesse, Life Science und Gesundheit, Bioökonomie und Ernäh- (Rasmus Vöge) rungswirtschaft, CO -freie Mobilitätslösungen so2 wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Die Metropolregion Hamburg ist zweifelsohne für die wirtschaftliche Dynamik unseres Bundeslandes von sehr großer Bedeutung. 62 Prozent der Bevölkerung Schleswig-Holsteins leben in der Metropolregion Hamburg. Zudem werden in den zur Metropolregion gehörenden Landesteilen etwa 64 Prozent aller Einkünfte von Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen im Land erzielt. Schleswig-Holstein profitiert besonders vom Arbeits- und Ausbildungsplatzangebot in Hamburg. 173.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner pendeln dorthin zur Arbeit und stellen immerhin 16,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Hansestadt. Deshalb muss natürlich die Frage lauten: Wie stärken wir die Innovationskraft in der Metropolregion Hamburg? Das ist – so nehme ich das jedenfalls wahr – auch gemeinsames Interesse über Fraktionsgrenzen hinweg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ich darf auch betonen, dass das natürlich das erklärte Ziel der Landesregierung ist. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ach was!) Dabei kann die Innovationsagentur – kann! –, genauso steht es auch in dem Prognos-Gutachten, das schon zitiert wurde, eine Lösung sein. Sie wird im Gutachten explizit genannt, und die Aufgaben scheinen auch sinnvoll. Es gibt aber auch viele weitere Bausteine, die dort im Zuge des OECD-Prozesses genannt worden sind. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Was wollt ihr alternativ machen, Herr Vöge? – Oliver

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Oliver Kumbartzky FDP

Das im Ausschuss prüfen!) Ich nenne zum Beispiel die Wissenschafts- und Technologieparks, fünf Stück in vier Ländern. Wir profitieren davon: Zwei sind in Schleswig-Holstein, in Heide und Geesthacht. In der Aufgabenbeschreibung für die Innovationsagentur steht unter anderem: mehr länderübergreifende Projekte, ein sogenannter Chancenfonds, länderübergreifende Forschung und Entwicklung, Koordinierung bestehender Strukturen und vieles mehr. Das sind tatsächlich Punkte, bei denen wir ja offensichtlich zu Verbesserungen kommen müssen. Aber ich bin mir nicht sicher, ob es neben den vielen Strukturen, die dort schon genannt worden sind, sinnvoll ist, auf die Struktur noch einmal eine parallele Struktur zu bauen. Herr Dr. Buchholz, Sie haben das schon gesagt – da sind wir inhaltlich, so glaube ich, dicht beieinander –: Sie waren zumindest laut Ausschussprotokoll in der Frage, ob die Innovationsagentur die beste Lösung ist, ja auch ein bisschen am Zweifeln und haben das anders für Schleswig-Holstein und Hamburg vorgeschlagen.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Vöge, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung oder Frage des Abgeordneten Dr. Buchholz?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Zunächst, Herr Kollege Vöge, darf ich feststellen, dass sich meine Kritik im Ausschussprotokoll darauf bezog, dass es zu langsam geht und man deshalb vielleicht ein Vorpreschen von Hamburg und Schleswig-Holstein befürworten sollte. Aber sind Sie bereit anzuerkennen, dass gerade die Innovationsstrategie der Metropolregion und das Konzept zum Aufbau der Agentur beinhaltet, dass die Länder darüber nachdenken müssen, dass ihre Strukturen, die vier unterschiedlichen Strukturen, nicht eher zusammengefasst gehören, sodass man Doppelstrukturen gerade durch die Innovationsagentur vermeiden soll? – Dazu komme ich im weiteren Verlauf meiner Rede noch. Sehr geehrter Kollege Dr. Buchholz, es ist richtig, dass wir die Strukturen und die länderübergreifende Zusammenarbeit verbessern müssen. So ist das richtig. Das kann man sicherlich auch, um Ziele zu erreichen, in bestehenden Verbünden machen. Das kann man zumindest diskutieren. Wie gesagt, die Innovationsagentur ist nur als eine Lösung dort genannt. (Beifall Lukas Kilian [CDU] – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Das haben Sie gesagt, aber nicht ich. Lassen Sie uns doch gemeinsam darüber nachdenken, sprechen und erörtern, wie wir die Ziele erreichen – auch ohne eine neue Agentur. Wir haben viele etablierte Einrichtungen und Institutionen in (Rasmus Vöge) Schleswig-Holstein und Hamburg. Das darf ich an dieser Stelle einmal unterstreichen. Ich glaube, dass wir gemeinsam zum Beispiel mit IHK und anderen in einen Dialog eintreten sollten. Die IHK Nord hat zum Beispiel auch eine länderübergreifende Struktur: Warum sollte man nicht denen weiter ins Gespräch kommen? Ich will an dieser Stelle selbstkritisch sagen: Diesen Prozess hätten wir natürlich bereits anstoßen können, aber es ist wie häufig in Unternehmen oder auch bei Haushalten: Erst wenn das Geld knapper wird, untersucht man noch einmal deutlicher die bisherigen Strukturen. Insofern glaube ich schon und bin davon auch fest überzeugt, dass die gemeinsame Diskussion im Ausschuss darüber zielführend wird, (Lachen Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Zurufe) eine gute wirtschaftliche Dynamik in der Metropolregion – da sind wir uns doch alle einig – voranzutreiben im Sinne von Schleswig-Holstein und dem ganzen Norden. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Oliver Brandt das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines darf ich vorwegschicken: Als Sprecher meiner Fraktion für die Metropolregion Hamburg halte auch ich die Gründung einer Innovationsagentur für sinnvoll. (Beifall SSW, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Oliver Kumbartzky [FDP] – Zurufe) Das Konzept einer gemeinsamen Innovationsagentur für die Metropolregion Hamburg, das unter Federführung des Wirtschaftsministeriums erarbeitet wurde – dafür noch einmal herzlichen Dank –, zeigt, wo die bisher nicht genutzten Potenziale schlummern und wie man sie heben kann, um Innovationskräfte zu bündeln. Herr Dr. Buchholz, ich sehe die Innovationskraft hier bei uns in der Region nicht ganz so negativ. In dem Konzept ist auch ausgewiesen, dass wir im europäischen Vergleich zumindest gar nicht so schlecht in der Metropolregion dastehen. (Birgit Herdejürgen [SPD]: Na ja, durchschnittlich!) Innerhalb der Metropolregion wird Hamburg als Innovation Leader und Schleswig-Holstein als Strong Innovator dargestellt, und Mecklenburg-Vorpommern und der Teil von Niedersachsen hängen eher ein bisschen zurück. Sei es drum. Gerade bei den Wirtschaftsclustern und Innovationsfeldern, die Schleswig-Holstein ausmachen, wie Life Science, erneuerbare Energien oder Künstliche Intelligenz, ist bei der länderübergreifenden Zusammenarbeit allerdings noch Luft nach oben. Das ist so. (Das Mobiltelefon von Thomas Hölck [SPD] macht Geräusche – Heiterkeit) – Möchten Sie unterstützen? (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Wir prüfen das! – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) An der Sinnhaftigkeit dieses Projektes zweifelt hier im Saal niemand, so glaube ich. Auch Staatssekretärin Julia Carstens hat dies zuletzt noch einmal im Wirtschaftsausschuss auch für die Landesregierung bestätigt. Allerdings bin ich auch Haushaltspolitiker. In dieser Funktion erhalte ich viele Vorschläge für sinnvolle Projekte, die aus dem Haushalt finanziert werden sollten und somit in Konkurrenz zueinander stehen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Angesichts der derzeitigen Haushaltslage wird es am Ende einige Maßnahmen geben, die zwar wünschenswert sind, aber nicht umgesetzt werden können, da Haushaltspolitik eben Prioritätensetzung erfordert. Diesem Dilemma müssen wir uns als Parlament stellen, und das ist zugegebenermaßen manchmal keine leichte Abwägung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gilt umso mehr, wenn das Land Verpflichtungen eingehen muss, die nicht auf ein Jahr beschränkt sind, sondern dauerhaft finanziert werden müssen. Darum möchte ich auch noch einmal kurz darlegen, mit welchen finanziellen Verpflichtungen die Gründung einer Innovationsagentur für die Metropolregion verbunden ist. Die Zahlen stammen aus dem eingangs bereits erwähnten Konzept. Für die Einrichtung einer Innovationsagentur sind in den ersten fünf Jahren im sogenannten Basis Ca- (Oliver Brandt) se 2,13 Millionen Euro von jedem der beteiligten Länder beizusteuern. Das macht im Schnitt 420.000 Euro jährlich. Das sind beginnend 250.000 Euro – aufwachsend. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wissen Sie, was Life Science Nord kostet? – 480.000 Euro!) – Ja, aber da wollen wir das Geld auch nicht kürzen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Anschließend, ab 2029, also nach diesen fünf Jahren, müssen für den fortlaufenden Betrieb von jedem der vier Länder in jedem Haushaltsjahr mindestens 850.000 Euro pro Jahr bereitgestellt werden. So ist jedenfalls das Konzept. Das heißt also, es reicht nicht, nur für den Haushalt 2024 einfach 250.000 Euro anzumelden. Man muss auch die dauerhafte Finanzierung einer Innovationsagentur sicherstellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Dr. Kai Dolgner SPD

Das wären so fünf überflüssige Staatssekretäre!) Das kann man natürlich wollen, aber wie schon gesagt, im kommenden Haushalt müssen Prioritäten gesetzt werden. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ja, Staatssekretäre oder Innovationen!) Bisher habe ich in den Debatten in dieser Woche allerdings diese Prioritätensetzung vermisst. In der Haushaltsdebatte ermahnt uns die FDP zur Ausgabendisziplin, und Herr Vogt hat in seiner Haushaltsrede davon gesprochen, dass die große Konsolidierung in den nächsten Jahren nicht ausbleiben werde. Lars Harms vom SSW hat gefordert, sich auf das Brot-und-Butter-Geschäft zu konzentrieren. Die SPD wünscht sich die Einführung einer Vermögensteuer, obwohl auch Frau Midyatli klar sein sollte, dass das für den Haushalt 2024 keine Lösung ist, weil sie nicht kommen wird, zumindest nicht kurzfristig. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Ungeachtet dessen habe ich von der Opposition vor allem diese Woche diverse finanzielle Forderungen gehört: heute Vormittag keine Kürzung bei der Sanierung der Landesstraßen, gestern 500.000 Euro für die Umsetzung der Tourismusstrategie, dann Zustimmung zum Wachstumschancengesetz – die Steuerausfälle liegen ab 2025 bei voller Wirkung bei über 100 Millionen Euro –, Streichung der Kürzung bei den DaZ-Lehrkräften – eine Größenordnung von mehreren Millionen Euro –, eine Enquetekommission für den Ostseeschutz. – Eine Prioritätensetzung in die eine oder andere Richtung kann ich da bislang nicht erkennen. Da bin ich im weiteren Haushaltsverfahren gespannt auf die Gegenfinanzierungsvorschläge der Opposition für die Einrichtung der Innovationsagentur. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Brandt, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner?

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Dr. Kai Dolgner SPD

Herr Kollege, nach Ihrer Auffassung gibt es in einem Haushalt mit einem zweistelligen Milliardenbetrag auch für relativ überschaubare Beträge kein Geld, und Sie füllen einen Teil Ihrer Rede damit, die ganzen anderen Sachen aufzuzählen. Sie wissen Folgendes sicherlich schon besser als ich: Wie wird denn die Nachschiebeliste dotiert sein? Wenn es gar kein Geld gibt, dann hoffe ich ja, dass es dieses Mal eine Nachschiebeliste gibt, die eine negative Summe ausweist. Oder könnte nicht doch Geld da sein? Das werden wir dann ja erleben. Könnte diese Geldsumme sogar etwas höher sein, als man sie zum Beispiel für die Innovationsagentur brauchen würde? (Zuruf FDP: Das wäre überraschend, Herr Kollege!) – Wie Sie schon sagen, das werden wir dann erleben. (Lachen SPD, FDP und SSW) Ich wollte nur darstellen, dass wir hier eine Vielzahl von konkurrierenden Projekten haben, die im laufenden Haushaltsverfahren weiter beraten werden. Eines davon ist die Innovationsagentur.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Brandt, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner?

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Dr. Kai Dolgner SPD

Mit anderen Worten: Damit ein Projekt eine Chance auf der Nachschiebeliste hat, muss es eher sharepicfähig für Social Media sein, wenn ich mich an die Kampagne erinnere, die Sie das letzte Mal gestartet haben – auch bei kleineren Beträgen –, anstatt dass wir hier im Parlament darüber diskutieren? – Das haben Sie gesagt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist die Erfahrung!)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Brandt, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Lieber Herr Brandt, ich wollte noch mal fragen: Habe ich Ihre Rede richtig verstanden, dass Sie ausschließen, dass die Innovationsagentur über die Nachschiebeliste doch noch in den Haushalt 2024 kommt? – Ich glaube, die Beratung können wir an dieser Stelle nicht vorwegnehmen. Das haben Sie ja auch in Ihrer Haushaltsrede gesagt. Wir sind in der ersten Lesung. Sie wollen ja auch noch keine Kürzungsvorschläge machen. Insofern warten wir doch einfach die weiteren Beratungen ab. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Birgit Herdejürgen das Wort.

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Birgit Herdejürgen SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einer für alle, alle für einen! Dieses Motto in einem Dithmarscher Landgasthof überschrieb die Entscheidung der Gemeinde Norderwöhrden für die Ansiedlung von Northvolt. Die Älteren von Ihnen wissen: Dies ist keine original Dithmarscher Lebensweisheit. Bekannt wurde sie durch den Roman „Die drei Musketiere“, der irritierenderweise eigentlich die Geschichte des vierten Musketiers erzählt. Einer für alle, alle für einen – so könnte auch das Ergebnis der OECD-Studie zur Metropolregion Hamburg zusammengefasst werden. Die Diagnose: Die Metropolregion bleibt hinter den Möglichkeiten zurück und nutzt anders als andere Metropolregionen mögliche Synergien nicht ausreichend. In der Summe ist trotz guter Ansätze die Zusammenarbeit innerhalb der strategisch relevanten Themen noch zu punktuell und personengetrieben. Deshalb wird das Gesamtbild von der individuellen Arbeit einzelner Institutionen, Cluster und Netzwerke geprägt. Das wirkt sich eben auch auf Innovationsfähigkeit und Leistung aus. Es besteht also klares Verbesserungspotenzial bei institutionalisierten Kooperationen. Daher die Empfehlung der OECD ganz im Sinne der Musketiere: Think big, denkt in größeren Kategorien, um gemeinsam stark zu sein und im internationalen Kontext bestehen zu können. Entwickelt eine integrierte regionale Innovationsstrategie und eine mit ausreichenden Kapazitäten und Ressourcen ausgestattete regionale Innovationsagentur. Im Juni 2021 hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, sich in diesem Sinne einzusetzen. Das Konzept für eine gemeinsame Innovationsagentur liegt inzwischen vor. Im Gegensatz zu manch anderem Bericht ist das eine wirklich gute Grundlage für ein gemeinsames Vorgehen in der Metropolregion. Man kann auch ungefähr ermessen, wie viel Arbeit darin steckt. Herr Kollege Vöge, die Abstimmungen, die Sie hier beschrieben haben, haben in den verschiedenen Phasen der Erarbeitung dieses Konzepts alle stattgefunden. Was glauben Sie, was für einen Frust die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums jetzt bei allen auslöst, die an diesem Prozess beteiligt waren? (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Ich zitiere aus dem Konzept: „Ziel ist es, … eine gemeinsame Innovationsagentur zu entwickeln, die kollaborativ, unabhängig, ambitioniert, agil und fokussiert mit wichtigen Partnern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zusammenarbeitet.“ Ja, denkt man sich, so machen wir das. Und dann kommt ambitioniert und agil die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums, aus dem Projekt auszusteigen – ohne Beteiligung des Parlaments. Aus dem Ministerium heißt es, ein Einstieg werde geprüft, wenn die finanzielle Lage dies wieder zulasse. Im Übrigen habe die Landesregierung keine Kenntnis darüber, dass das Projekt von anderen projektbeteiligten Ländern eingestellt wird. (Birgit Herdejürgen) Wie habe ich mir das vorzustellen? Um im Bild zu bleiben: Athus, Porthos und Aramis begeben sich fröhlich in den Kampf – kollaborativ, unabhängig, ambitioniert, agil und fokussiert. D‘Artagnan sitzt derweil auf der Mauer und feuert die anderen an. (Heiterkeit) Auf Nachfrage erklärt er, er habe keinerlei Kenntnis darüber, dass der Kampf von den anderen projektbeteiligten Musketieren eingestellt wird, behält sich aber vor, zu einem späteren Zeitpunkt einzusteigen. (Heiterkeit – Beifall SPD, FDP und SSW) Ich fürchte nur, zum abendlichen Bier wird er nicht eingeladen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Deshalb heißt es auch „Die drei Musketiere!“ – Heiterkeit) Mit der Entscheidung gegen eine Beteiligung an der gemeinsamen Innovationsagentur klinkt sich Schleswig-Holstein aus dem Prozess einer optimierten Metropolregion aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Milchmädchen, (Vereinzelte Heiterkeit) der Schaden für das Land ist doch um Längen größer als die vermeintliche Einsparung. Innovation ist doch nicht Selbstzweck! Wir wollen die Wettbewerbsposition der regionalen Wirtschaft langfristig sichern. Innovationspolitik ist Konjunkturpolitik – gerade für Schleswig-Holstein – und nicht nice to have. Das Wirtschaftsministerium denkt nicht groß, sondern begibt sich wieder ins Klein-Klein einer Struktur, die von der OECD als defizitär beschrieben wird. Wir haben heute als Parlament die Chance, diese Entscheidung zu revidieren: für eine starke Metropolregion, (Beifall SPD, FDP und SSW) für gute Arbeitsplätze und die Ausschöpfung der tollen Möglichkeiten, die wir hier haben. Treten Sie all das bitte nicht in die Tonne. – Vielen Dank. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Eine sehr schöne Rede!)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Der Kurs der Landesregierung schlingert. Die Abkehr von einer norddeutschen Innovationsagentur in der Metropolregion Hamburg lässt sich kaum in Worte fassen. Wirtschaftsförderung und Innovationsentwicklung gerade für die mittelständische Wirtschaftsstruktur Schleswig-Holstein in einem überregionalen, ja sogar internationalen Kontext stehen nicht mehr auf der Agenda der Landesregierung. Man kann sagen: Der Dampfer fährt an uns vorbei. FDP, SPD und wir als SSW fordern: SchleswigHolstein muss an Bord einer Innovationsagentur bleiben. Herzlichen Dank für die Initiative an den Kollegen Buchholz. Ich habe es noch nicht so oft erlebt, dass er im Wirtschaftsausschuss sprachlos war. Und das war beim letzten Mal so. Uns stehen Mammutaufgaben bevor. Gebetsmühlenartig werden die drei Claims klimaneutrales Industrieland, Fehmarnbelt-Region fördern und entwickeln und die Northvolt-Ansiedlung in die Öffentlichkeit gebracht. Gerade dieser Tage reihten sich die Jubelworte von Minister Madsen zur endgültigen Northvolt-Entscheidung ein. Unserer Beobachtung zufolge scheint es die vornehmliche Strategie des Ministers zu sein, Optimismus zu vermitteln. Die Menschen, die Wirtschaft sollen mehr Mut haben, mehr Offenheit zeigen und optimistisch in die Zukunft schauen. Eines weiß ich genau, wenn ich im Land unterwegs bin: Mut, Offenheit und Optimismus sind da. Das beweisen unsere Unternehmen in Schleswig-Holstein tagtäglich. Das bringt nämlich Unternehmertum mit sich. Man geht als Unternehmerin oder Unternehmer in kalkulierte Risiken – weil man bereit ist, die Chancen zu nutzen, die dann zu Gewinn, Wachstum und Innovation führen können. Ja, nun sprechen wir vom Handeln einer Landesregierung. Da braucht man gerade diese Schlüsseleigenschaften, aber natürlich auch insgesamt eine strategische, nachhaltige und fortschrittliche Wirtschaftspolitik, und das in geeigneten, zukunftsorientierten Strukturen. Nehmen wir uns also im Hinblick auf die Innovationsagentur die drei Claims vor. Wir als Land Schleswig-Holstein wollen nicht nur Transitland sein, wenn die feste Fehmarnbelt-Querung fertig ist, sondern wir wollen eine gemeinsame Fehmarnbelt-Region sein, wir wollen Wachstum und Entwicklung fördern und eine Region mit Zukunftspotenzial schaffen. Gerade die erfolgreichen skandinavischen Ansätze wurden zu Recht zu Rate gezogen. So wollen wir uns zum Beispiel die Regionen (Sybilla Nitsch) København und Malmø anschauen und uns von der Region Greater Copenhagen inspirieren lassen. Aber hier bei uns soll jetzt ernsthaft eine Innovationsagentur, die genau solche Strukturen aufbauen helfen soll, nicht mehr notwendig sein? Ich stelle mir das gerade bildlich vor: Unternehmen aus Sjælland zum Beispiel möchten weitere Märkte in der Metropolregion erschließen, sie möchten enger mit uns kooperieren. Ja, dann kann ich Ihnen sagen, Minister Madsen, dass kein Unternehmen bei Ihnen in Kiel anrufen wird, sondern sie wenden sich – oh, Wunder – in ihrem Netzwerk an die Metropolregion. Damit steuert das Anliegen an Schleswig-Holstein vorbei. Und was sind wir? – Transitland. (Beifall SSW, SPD und FDP) Eine weitere Chance ist, dass Northvolt kommt. Das unterstützen wir alle – das ist auch die Gebetsmühle –: Politik, Wirtschaft, die Kommunen, die Menschen im Land. Bei allem Jubel und auch der Freude über dieses Ansiedlungsprojekt sind aber einige Fragen offen, zum Beispiel: Wie gestaltet sich die Entwicklung der Infrastruktur? Wie wird sich das Zuliefererumfeld entwickeln? Wie werden die bestehenden Strukturen innovativ eingebunden? Die Antworten ergeben sich im Prozess, das ist mir auch klar, aber es gibt viele Unsicherheiten, die vom Ministerium proaktiv gesteuert werden müssen. Wir als Politik müssen die Rahmen dafür schaffen. Ein richtiger Ansatz wäre eine Innovationsagentur, weil hier langfristig entwickelt wird. Wir haben in Schleswig-Holstein einen ganz konkreten Wettbewerbsvorteil: die erneuerbaren Energien. Mit der Innovationsagentur war das Ziel verabredet, zum Beispiel auch die Metropolregion zu einer Zukunftsregion für erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff zu machen. Der Strategiebericht „Klimaneutrales Industrieland“ hat in seiner Phrasenfülle ja schon tief blicken lassen. Aber ich muss Ihnen sagen: Die Absage für eine Innovationsagentur ist absolut die Krönung. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich rate Ihnen, Ihren Koalitions-Claim „Klimaneutrales Industrieland“ unter dieser Voraussetzung zu recyclen. Ganz im Ernst noch mal an das gesamte Parlament und vor allem die Koalitionäre: Es geht hier nicht um eine Idee, die mal eben im stillen Kämmerlein ausgeheckt wurde. Es geht um die Metropolregion, um den längeren Prozess, der dahintersteckt. Die OECD hat gemahnt: Wir brauchen diese Innovationsagentur, wenn wir dem Wettbewerb international standhalten wollen.

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Sybilla Nitsch SSW

Deshalb verlange ich, dass Sie nachjustieren und wieder auf den Dampfer gehen. Sie müssen den Kurs nachsteuern. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen, das Wort.

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die OECD hat der Metropolregion Hamburg 2019 in einem Regionalbericht erhebliche Potenziale attestiert, unter anderem im Bereich erneuerbare Energien und Wasserstoff. Gleichzeitig hat sie auch Herausforderungen benannt, wie eine Innovationsschwäche. Die OECD empfahl im Kern einen „urgent shift“, ein „think big!“. Im Rahmen der Zukunftsagenda der Metropolregion wurden Maßnahmen und Projekte entwickelt, um die Herausforderungen zu meistern und die gemeinsamen Chancen zu nutzen. Schleswig-Holstein hat unter anderem die Federführung für die Projektarbeitsgruppe Innovation übernommen. Das war aus damaliger Sicht absolut der richtige Schritt. Mit der gemeinsamen Innovationsagentur sollte Schwung in die länderübergreifenden Innovationsaktivitäten innerhalb der Metropolregion Hamburg kommen. Am 3. Mai 2023 hat der Regionsrat die sogenannte Phase Null für die Gründung einer Innovationsagentur beschlossen. Damit verbunden war die Bitte an die Länder, die entsprechenden Mittel bereitzustellen. Wenig später wussten wir, dass wir den Gürtel enger schnallen müssen. Das hat uns dazu bewogen, nicht in die Finanzierung der Phase Null der Innovationsagentur einzusteigen. Wir stehen vor finanziell schwierigen Zeiten. Für die Innovationsagentur müssten wir ab 2026 jährlich einen hohen sechsstelligen Betrag aufbringen. (Minister Claus Ruhe Madsen) Schon jetzt in der Vorphase müssten Mittel bereitgestellt werden. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt die finanziellen Mittel nicht sicher zusagen und damit der Innovationsagentur keine sichere Perspektive geben. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den begrenzten Landesmitteln wird vom Landtag zu Recht immer eingefordert, und den liefern wir auch. Wir halten es für das verantwortungsvollste Vorgehen, uns rechtzeitig herauszuziehen und keine falschen Hoffnungen zu machen. Um einen Mehrwert für Schleswig-Holstein zu generieren, muss die Innovationsagentur schlagkräftig sein und nicht nur in Teilen umgesetzt werden. Das ist allen Beteiligten von Anfang an klar gewesen. Um schlagkräftig zu sein, braucht man gutes Personal. Gutes Personal bekommt man nur, wenn man eine Perspektive bieten kann. Das können wir derzeit nicht, und deshalb ist es richtig, zum jetzigen Zeitpunkt auszusteigen – bevor Personal eingestellt wird. (Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf Birte Pauls [SPD]) Das halten wir für den fairsten Weg, auch potenziellen Mitarbeitenden gegenüber. Diese Entscheidung haben wir nicht nur aufgrund der finanziellen Situation getroffen und nicht nur, weil wir den Nutzen einer Innovationsagentur infrage stellen. Wenn sich die Haushaltssituation ändert, prüfen wir einen Wiedereinstieg in das Projekt. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Wir unterstützen die Metropolregion Hamburg auch gerne mit unserem Wissen und begleiten den Prozess konstruktiv weiter. Zum jetzigen Zeitpunkt könnten wir den Aufbau einer Innovationsagentur nur weiterfinanzieren, wenn wir dafür bestehende erfolgreiche Projekte beenden. Das wollen wir nicht. Mir ist klar, dass das keine schöne Entscheidung ist, und ich hätte sie gerne vermieden. Innovation ist ein entscheidender Faktor für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft und Wissensgesellschaft. Das Thema ist und bleibt wichtig für Schleswig-Holstein, und wir werden es weiter voranbringen. Wir wissen, dass die Innovationskraft unserer Unternehmen noch deutlich Luft nach oben hat. Aber wie können unsere Unternehmen in Schleswig-Holstein, hauptsächlich KMU, noch innovativer werden? Sicherlich, eine Innovationsagentur innerhalb der Metropolregion könnte helfen, aber bezogen auf ganz Schleswig-Holstein wäre das nur ein Baustein, der zudem nur unsere südlichen Kreise betreffen würde. Eine Herausforderung ist unsere Unternehmensstruktur in Schleswig-Holstein. Mit unseren KMU haben wir einen sehr starken Mittelstand; darauf sind wir stolz. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Aber das bedeutet auch, dass Ausgaben für Forschung und Entwicklung bei uns gering sind. Man kann uns an dieser Stelle nicht mit Hamburg vergleichen. Was müssen wir also tun? – Wir müssen Ansiedlungen ermöglichen und unsere Unternehmen bestmöglich unterstützen, und das tun wir schon. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) In der aktuellen EFRE-Förderperiode setzen wir neue, aber auch bewährte Impulse. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und der Investitionsbank unterstützen wir innovative Unternehmen mit Wagniskapital. Start-ups, Gründende und innovative kleine und mittlere Unternehmen unterstützen wir mit Beteiligungskapital über unseren Innovationsfonds. Um weitere Anreize für Innovationen zu setzen, etablieren wir außerdem gerade gemeinsam mit den Innovationsberatern der WTSH eine Einstiegsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn sie wissenschaftliche Tätigkeiten beauftragen. Was ich mit diesem kurzen Auszug sagen will, ist: Wir haben etablierte Fördermaßnahmen für mehr Innovationen in Schleswig-Holstein. Auch ohne den Baustein Innovationsagentur ist die Innovationsförderung in Schleswig-Holstein ein Schwerpunkt der Landesregierung. Ich lade Sie herzlich ein, an unserem nächsten Innovations- und Technologieforum Schleswig-Holstein am 29. Februar 2024 teilzunehmen und sich darüber zu informieren. (Wortmeldung Lars Harms [SSW]) Zu guter Letzt, weil es immer wieder angesprochen wird, was ein guter Unternehmer tun würde und wie man wirtschaftlich mit Geld umgeht, sage ich Ihnen Folgendes: Möglicherweise können Sie sich für eine Fabrikhalle die Miete leisten. Aber wenn Sie schon vorher feststellen, dass Sie sich den Ma- (Minister Claus Ruhe Madsen) schinenpark nicht leisten können, dann würden Sie auch nicht den Mietvertrag für die Halle abschließen. Erst dann, wenn Sie wissen, dass Sie sich auch die Maschinen leisten können – selbst, wenn Sie gern das Output hätten –, würden Sie diesen Vertrag unterschreiben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Birte Pauls [SPD])

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Kristina Herbst

Für einen Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also, diese Art Armutsleier möchte ich so nicht stehen lassen. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Ich möchte Ihnen einen konkreten Vorschlag unterbreiten, Herr Minister, wie man Ihren Haushalt wieder auf Vordermann bringen kann. (Peer Knöfler [CDU]: Ach!) Wir haben gerade einen Gesetzentwurf in der Beratung, Sondervermögen für die grün-blaue Infrastruktur, gespeist aus den Schlickmitteln, also aus Mitteln für die Ausbaggerung des Hamburger Hafens und der Elbe. Das sind zweistellige Millionenbeträge jährlich. Wir haben den Vorschlag gemacht, dass man die auch für die Häfen nutzen kann, auch für unsere landeseigenen Häfen, was Ihren Haushalt entsprechend entlasten würde. Würden Sie also als Koalition dem Vorschlag von SSW und FDP und diesem Gesetzentwurf folgen, dann hätten Sie einen super Haushalt und wären in der Lage, die Innovationsagentur finanzieren zu können. (Beifall SSW, SPD und FDP) Meine Damen und Herren, und wissen Sie was? Die Hamburger, die das Ganze bezahlen, die würden sich sogar darüber freuen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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