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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

26.01.2024 Sitzungen 20/50

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke den regierungstragenden Fraktionen für diesen Antrag. Naturkatastrophen können jeden treffen, im Prinzip an jedem Ort. Sie beschädigen und zerstören Privateigentum und öffentliche Infrastrukturen. Hochwasser zum Beispiel ist längst nicht nur eine Gefahr für Menschen an der Küste. Das haben wir in den vergangenen Wochen in Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt auf bedrückende Art und Weise sehen müssen. Wir wissen heute gesichert: Mit dem voranschreitenden Klimawandel werden Wetterextreme in Zukunft häufiger, selbst bei einem moderaten globalen Temperaturanstieg. Darauf müssen wir uns einstellen und Instrumente entwickeln, mit denen wir, wenn unsere physischen Barrieren und Schutzmechanismen – wie zum Beispiel Deiche – überfordert sind, Vorsorge treffen, um Privateigentum und öffentliche Infrastrukturen wiederherzustellen. Um beispielsweise Schäden an Privateigentum beseitigen zu können, ist ein sinnvolles Instrument dabei die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Auch der Landtag hat in seiner Sitzung am 20. September 2023 mehrheitlich dafür gestimmt, dass wir dieses zumutbare Maß an Eigenverantwortung brauchen. Gemeinsam mit seiner Kollegin Schwesig hat unser Ministerpräsident den Bundeskanzler nach der Ostseesturmflut aufgefordert, die- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) se Versicherung nun entschlossen voranzutreiben. Auch Ministerpräsident Weil hat diese Haltung der Länder kürzlich noch einmal öffentlich bekräftigt. Ich erinnere noch mal daran: Der Bundesrat hat sich im März einstimmig zu einer bundesweiten Elementarschadenversicherung bekannt und die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Insofern erwarten wir, dass der Bund die Notwendigkeit für diese Versicherung erkennt und ihre schnelle Einführung unterstützt. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe werden wir diesen Prozess weiterhin konstruktiv begleiten und hierzu unsere Expertise aus SchleswigHolstein einbringen. Als Landesregierung setzen wir uns weiter nach Kräften für die Elementarschadenversicherung ein. Meine Damen und Herren, weil der Bund seit Jahren das Thema Elementarpflichtversicherung nicht bewegt, müssen wir jeweils Lösungen entwickeln, um Private bei der Schadensbewältigung zu unterstützen. Wir als schleswig-holsteinische Landesregierung machen es da nicht anders und stehen zu unserem Wort. Wir lassen die Betroffenen der Ostseesturmflut nicht allein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir helfen ihnen schnell und unbürokratisch und passen unsere Hilfen weiter an. Kürzlich haben wir das Darlehenshilfsprogramm Überbrückungshilfe Sturmflut um eine Härtefallregelung erweitert. Das neue Angebot richtet sich genauso wie das Darlehensprogramm an nicht öffentliche Unternehmen und Privatpersonen, die bei der Flut im Oktober Schäden erlitten haben. Die Härtefallregelung sieht nun die Möglichkeit eines Tilgungserlasses für Unternehmen und Privatpersonen vor, die besonders schwer von der Sturmflut betroffen wurden. Damit stellen wir Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro teilweise tilgungsfrei. Ein Härtefall ist beispielsweise gegeben, wenn eine Elementarschadenversicherung nachweislich nicht abgeschlossen werden konnte. Wir helfen so vor allem Menschen und Unternehmen, die in existenzielle Not geraten sind. Wir lassen niemanden im Stich, wie wir es versprochen haben. Meine Damen und Herren, bislang liegen der Investitionsbank Schleswig-Holstein landesweit 50 Darlehensanträge vor, rund 2 Millionen Euro wurden bereits ausgezahlt. Ein weiteres wichtiges Unterstützungsinstrument im Falle der Naturkatastrophen sind die sogenannten mobilen Betreuungsmodule des Bundes. Damit bekommen Betroffene im Katastrophenfall schnell ein Dach über dem Kopf. Wir fordern von der Bundesregierung, dass Schleswig-Holstein beim Aufbau dieser Reserve berücksichtigt wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Bevölkerungsschutz – das sagte ich auch im eigenen Namen – muss auch in Zeiten knapper Kassen hohe Priorität haben. In Schleswig-Holstein hat er das. Das erwarten wir auch vom Bund. Für den Aufbau öffentlicher Infrastrukturen brauchen wir einen bundeseinheitlichen Mechanismus, wie wir Regionen, die von Katastrophen heimgesucht werden, bei der Bewältigung von Schäden unterstützen können. Vorbild könnte der Aufbauhilfefonds sein, der auch bei der Bewältigung der Sturmflutschäden Anwendung finden könnte. In der aktuellen Situation sind wir als Koalition der Meinung, dass wir eine gesamtstaatliche Lösung brauchen, die sowohl die Folgen der Ostseesturmflut als auch die jüngsten Hochwasserschäden in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen umfasst. Gegenüber dem Bundeskanzleramt haben wir deshalb nachdrücklich darauf gedrungen, den Aufbauhilfefonds 2013 zu nutzen und ihn rechtlich dafür anzupassen. Eine Antwort aus dem Kanzleramt steht noch aus. Gemeinsam mit den anderen betroffenen Ländern werden wir den Bund in diesem Punkt weiterhin an seine Verantwortung erinnern. Erinnern werden wir außerdem den Bundeskanzler an seine zunächst zugesagten Hilfen zur Bewältigung der Schäden an unserer Ostseeküste. Die uns und MecklenburgVorpommern für dieses und für das kommende Jahr vom Bund in Aussicht gestellten 50 Millionen Euro aus dem GAK-Topf sind an strikte Auflagen gebunden und nur eingeschränkt nutzbar. Der GAK-Rahmenplan lässt es beispielsweise nicht zu, defekte Deiche mit GAK-Mitteln zu reparieren. Meine Damen und Herren, Naturkatastrophen können wir leider nicht verhindern, aber wir müssen uns darauf vorbereiten. Das werden wir in Schleswig-Holstein bestmöglich tun, dafür setzen wir uns auch beim Bund ein. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW])

Protokoll ↗