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Lars Harms

SSW 26.01.2024 Sitzungen 20/50

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, frei und unkontrolliert zu kommunizieren und sich Informationen zu beschaffen. Das Internet ermöglicht diesen Austausch in nie geahntem Ausmaß. Leider haben auch Kriminelle diese Vorteile entdeckt und nutzen sie für ihre Zwecke. Es sind mitnichten nur Kinder, die unter Missbrauchsdarstellungen leiden, wie es der Titel des Antrags vermuten lässt. Auch Erwachsene können durch derartige Dateien traumatisiert und geschädigt werden. Darüber hinaus kapern immer mehr Täter Konten in sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram, um auf diese Weise unerkannt kinderpornografisches Material zu verbreiten. Bislang konnten die Täter nicht immer dingfest gemacht werden. Die Zahl der Opfer kann nur geschätzt werden. Dementsprechend sind die Fallzahlen weiter hoch. Eine Trendwende ist nicht zu erkennen. Internetfirmen hatten 2021 weltweit 85 Millionen Bilder und Videos mit Missbrauchsdarstellungen gemeldet – die Dunkelziffer dürfte beträchtlich höher sein. Eine effektive Strafverfolgung liegt also in unserer aller Interesse. Aber gerade aufgrund der erheblichen emotionalen Bedeutung des Themas besteht die Gefahr, den Bogen zu überspannen, indem ein Generalverdacht erwächst und man fordert, dass alle unsere Daten gespeichert werden. Der SSW hat sich bereits 2015 gegen die Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte ausgesprochen. Ich sehe keine Veranlassung, von diesem Weg abzuweichen. Mit dem Quick-Freeze-Verfahren gibt es nämlich eine gangbare Alternative. Sobald ein Verdacht aufkommt, werden die Verkehrsdaten des Verdächtigten gesichert und eben nicht automatisch gelöscht. (Lars Harms) Während Strafverfolgungsbehörden auf einen richterlichen Beschluss warten, um Daten bei privaten Telekommunikationsunternehmen einsehen zu können, kann es nämlich passieren, dass die Daten zwischenzeitlich gelöscht werden. Das Quick-Freeze-Verfahren hält die Löschung auf, weil die Daten gespeichert werden, ohne sie allerdings auszuwerten. Sie werden zur späteren Auswertung quasi ins Gefrierfach gelegt. Erst im Bedarfsfall können die Daten wieder aufgetaut werden und unter richterlichem Vorbehalt zur Strafverfolgung eingesetzt werden. Das ist genau der richtige Weg. Eine vollständige Datenspeicherung aller Daten von allen Bürger wird auf diesem Wege vermieden, ohne dass die Strafverfolgung behindert wird. Die EU möchte die gesamte digitale Kommunikation mittels bestimmter Schlüsselworte scannen. Das hat schlimme Konsequenzen. Es geraten nämlich alle Bürgerinnen und Bürger, die sich digital austauschen – ob nun über soziale Netzwerke oder im privaten Chat von Messangerdiensten – ins Visier. Das ist eine schlimme Grenzüberschreitung im Namen des Kinderschutzes. Die EU setzt dabei weiter auf technische Lösungen, und ich fürchte, dass die Lobby der Softwareindustrie in Brüssel sehr mächtig ist. Automatismen helfen uns hier aber nicht weiter. Nicht jedes Schlagwort bedeutet automatisch Kinderpornografie, und nicht jede Weiterleitung kinderpornografischen Materials ist automatisch ein Straftatbestand. So gibt es den Fall einer Lehrerin, die eine Mutter wegen unerlaubter Aufnahmen ihrer Tochter warnen wollte und diese deshalb weiterschickte. So geriet sie ins Visier der Strafverfolgung. Hier muss es rechtliche Regelungen geben, die genau das verhindern. Deshalb darf es eben auch kein automatisches Scannen geben. In dem Moment kann einfach viel passieren, was wir alle nicht wollen, nämlich, dass unbescholtene Bürger wirklich unter Generalverdacht gestellt werden und teilweise eben auch unter diesem Generalverdacht zu leiden haben, wenn auf einmal die Strafverfolgungsbehörden auf sie zukommen. Der menschliche Faktor ist einer künstlichen Intelligenz immer noch weit überlegen, wenn auch deren Unterstützung angesichts der Millionen von Fallzahlen natürlich sehr wichtig ist. Quick-Freeze ist de facto eine Datenspeicherung, sie sollte aber nur unter strengen Regeln angewendet werden. Das ist auch ausreichend, um gegen Kinderpornografie vorgehen zu können. Viel wichtiger ist es am Ende, dass wir die Strafverfolgungsbehörden auf allen Ebenen weiter stärken, damit sie die Dinge, die schon jetzt kommen, die jetzt schon ein riesiges Ausmaß annehmen, überhaupt bearbeiten können. Das ist schwer genug. Das hat nicht nur etwas mit Bilder-Checken zu tun, sondern auch mit psychologischen Herausforderungen, denen diese Menschen ausgesetzt sind. Da haben wir die große Aufgabe; es ist nicht das Speichern von Daten, sondern es ist das Unterstützen der Strafverfolgungsbehörden, das hier die Nummer eins sein sollte. – Vielen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

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