Birte Glißmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kinder in Schleswig-Holstein, aber auch in Deutschland brauchen ein sicheres Umfeld – im Familienkreis, im Kindergarten und in der Schule und genauso im Internet. Zwar bietet der digitale Raum Kindern und Jugendlichen und natürlich auch allen anderen Menschen zahlreiche Möglichkeiten, allerdings birgt er enorme Gefahren. Das (Birte Glißmann) zeigt vor allem ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik. Der Zuwachs an Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch und im Zusammenhang mit Missbrauchsdarstellung ist schockierend. Das Dunkelfeld – das wissen wir – ist allerdings noch viel größer. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass ein Großteil der Taten nicht durch deutsche Behörden festgestellt werden, sondern jährlich knapp 90.000 Fälle aus den USA an das BKA abgegeben werden. Wir tragen gemeinsam auf allen politischen Ebenen die Verantwortung dafür, den Entwicklungen entgegenzuwirken. Deshalb ist es genau richtig – darüber haben wir hier ja auch schon gesprochen –, dass wir landespolitisch die Polizei personell verstärkt haben, bei der Auswertung des inkriminierten Materials auf KI-Lösungen setzen. Doch dass noch einiges vor uns liegt, hat auch das Expertengespräch dazu im Ausschuss gezeigt. Die entscheidende Frage ist, welche Befugnisse wir unseren Ermittlungsbehörden an die Hand geben, um Ermittlungen im Internet effektiver zu machen. Bei der Internetkriminalität ist häufig die IP-Adresse des Nutzers der einzige Ermittlungsansatz. Allerdings sind die Telekommunikationsanbieter aktuell nicht dazu verpflichtet, die IP-Adressen zu speichern. Wenn sie es doch tun, dann tun sie es aus rein geschäftlichem Interesse nur für wenige Tage. Dadurch laufen Ermittlungsverfahren in meinen Augen viel zu oft ins Leere, weil dann jede Spur zum Täter fehlt. Ein erster Schritt für eine effektivere Strafverfolgung wäre deshalb das sogenannte Quick-FreezeVerfahren. Dabei werden die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Daten einzelner Nutzer für eine bestimmte Zeit zu speichern, sobald ein Verdacht auf eine schwere Straftat vorliegt. Allerdings gehört zur Wahrheit eben auch dazu, dass dieses Verfahren eben erst beim konkreten Vorliegen einer Straftat hilfreich ist und auch nur so lange funktioniert, wie die Daten dann, bei Vorliegen des Tatverdachts, überhaupt noch vorhanden sind. Das dürfte häufig nicht mehr der Fall sein. Deshalb, daraus mache ich kein Geheimnis, wünschen wir uns als Union die Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH. So zeigt eine Statistik des BKA, dass allein eine 14-tägige Speicherung der IP-Adressen die Chance auf eine Identifizierung des Täters verdoppeln könnte. Dies dient dem Opferschutz und vor allem verhindert es möglicherweise weitere Missbrauchsfälle. Da schauen wir interessiert darauf, was in Berlin passiert. (Beifall CDU) Auch auf europäischer Ebene wird derzeit und auch im vergangenen Jahr intensiv diskutiert, welche Maßnahmen zu einem wirksameren Schutz von Kindern benötigt werden. Den Vorschlag aus dem EU-Parlament, der unter anderem die Einrichtung eines Zentrums für Kinderschutz umfasst, begrüßen wir ausdrücklich. Was wir allerdings ausdrücklich nicht wollen, das ist der Vorschlag der EU Kommission, nämlich die sogenannte Chatkontrolle einzuführen. Mit der Chatkontrolle sollen die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, sämtliche Nachrichten, sowohl unverschlüsselter als auch verschlüsselte, auf Missbrauchsdarstellung oder Grooming, also die Anbahnung von Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern, zu analysieren und entsprechende Befunde an die Sprachverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Im Grunde will man mit dem Vorschlag die Regelungen aus den USA auf Europa übertragen. Das bedeutet am Ende aber auch eine Analyse sämtlicher Nachrichten, die wir tagtäglich verschicken. Das geht in unseren Augen viel zu weit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Deswegen darf ein solches Instrument nur bei Vorliegen eines konkreten Tatverdachts eingesetzt werden. Am Ende heiligt – auch wenn es sich um schreckliche Taten handelt – nicht jeder Zweck das Mittel. (Beifall ganzes Haus) Im Europaparlament haben sich alle Fraktionen gemeinsam gegen den Vorschlag der Kommission zur Chatkontrolle ausgesprochen. Das ist schon einigermaßen bemerkenswert. Jetzt liegt es am Trilogverfahren. Ich würde mich freuen, wenn wir den Antrag heute gemeinsam beschließen und uns gegen eine Chatkontrolle aussprechen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
