Dr. Bernd Buchholz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dolgner, das geht mir ähnlich. Selten hat es einen schwarz-grünen Antrag gegeben, dem ich so zustimmen kann wie diesem. (Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört, hört!) Denn der Schutz der Privatsphäre, der Schutz des Briefgeheimnisses, das ins Elektronische übersetzt nichts anderes ist, der Schutz von verschlüsselter Kommunikation ist ein elementares Grund- und Freiheitsrecht, das es zu bewahren und zu schützen gilt. Das hätte auch die Europäische Kommission beim Vorlegen eines Vorschlages intensiver durchdenken müssen. Ich bin dankbar für diesen Antrag, den Sie gestellt haben. Die Kollegin Glißmann mit ihren Worten hat mich dann wieder zurück in die Realität geholt, weil ich dachte: Ah, doch, da ist sie wieder; die anlasslose Vorratsdatenspeicherung soll dann doch wieder irgendwie ein Stückchen weit sein. – Aber das haben Sie zum Glück nicht in Ihren Antrag geschrieben, sondern sich im Antrag zum Quick-Freeze-Verfahren bekannt. Das finde ich anständig. Denn in der Tat kann man darüber reden, ab wann gefreezt werden darf – natürlich nur nach dem Anlass, den es gibt. Im Hinblick darauf wird sicherlich auch einiges an Material, was in Chatverläufen drinsteht, verloren gehen. Aber es ist eben der Preis der Freiheit, wenn wir, bei jeder Form der Kriminalitätsbekämpfung, immer wieder mit dieser Abwägung dafür sorgen, dass unbescholtene Bürger nicht in ihrem Kommunikationsverhalten, in ihrem sonstigen Verhalten permanent überwacht werden. Das ist eine andere Staatsform, die wir nicht wollen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD, SSW und vereinzelt CDU) Deshalb: uneingeschränkte Zustimmung zu Ihrem Antrag, auch ohne Überweisung abstimmbar. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Marc Timmer [SPD])
