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Oliver Brandt

GRÜNE 26.01.2024 Sitzungen 20/50

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Oktober 2023 hat die Ostküste die schwerste Sturmflut seit 1872 erlebt. Die Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum waren beträchtlich. In den letzten Monaten und Jahren sind weltweit, aber auch bei uns in Deutschland immer häufiger folgenreiche Extremwetterereignisse aufgetreten. Die Bilder vom Hochwasser besonders in Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt vor wenigen Wochen sind uns noch sehr präsent. Die Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal und in anderen Regionen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist immer noch nicht überwunden, die Wiederaufbauarbeiten noch lange nicht abgeschlossen. Die Zunahme von derartigen Ereignissen geht auf den menschengemachten Klimawandel zurück. Eine entschlossene Klimapolitik in Deutschland und weltweit liegt somit in unserem ureigenen Interesse, um diese Entwicklung zumindest zu bremsen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) Heute Vormittag war mehrfach von Kipppunkten die Rede. Ich mache mir ehrlich gesagt am meisten Sorgen um die Klimakipppunkte, wenn ich zum Beispiel an das Grönlandeis denke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allerdings müssen wir auch eine Antwort auf die stetig steigenden Lasten bei der Bewältigung von Klimafolgen geben. Dazu ein paar aktuelle Zahlen: Nach Angaben des Rückversicherers Munich Re lagen die Schäden durch Naturkatastrophen im Jahr 2023 weltweit bei etwa 250 Milliarden US-Dollar. Davon waren 62 Prozent nicht versichert. Man muss da natürlich einbeziehen, dass das auch in Ländern des globalen Südens der Fall ist, wo Versicherungen nicht so weit verbreitet sind. Dennoch ist das eine erschreckende Zahl. Angesichts dieser Entwicklung brauchen wir bei uns zumindest ein nachhaltiges, verlässliches und solidarisches System zur Schadenregulierung. Dafür ist eine Elementarschadenversicherungspflicht, die wir gemeinsam mit anderen Bundesländern fordern, aus meiner Sicht ein guter Lösungsansatz. Dabei ist es wichtig, dass so eine Versicherung auch wirklich alle Schadenereignisse absichert, und zwar unter Einbeziehung von Sturmfluten und Hochwasserlagen. Das ist bei den derzeit am Markt erhältlichen Versicherungsangeboten nicht oder nur teilweise der Fall. (Oliver Brandt) Natürlich muss auch berücksichtigt werden, dass das Risiko für das Eintreten eines Schadenfalls in vielen Regionen schon jetzt so hoch ist, dass Versicherungen unter den aktuellen Rahmenbedingungen gar keinen Versicherungsschutz anbieten. Das ist aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar. Da lohnt durchaus der Blick in unser Nachbarland. In Dänemark, liebe Kollegen des SSW, gibt es bereits seit 1991 ein gut funktionierendes Entschädigungsmodell. (Lars Harms [SSW]: Habe ich schon erzählt! – Christian Dirschauer [SSW]: Das ist bekannt!) Hier zahlen alle Versicherten einer Feuerversicherung einen jährlichen Beitrag für die Naturkatastrophenversicherung ein. Damit sichern sie sich für die Fälle ab, in denen eine reguläre Versicherung nicht zahlt. Ich halte es für sinnvoll, das dänische Modell in die weiteren Überlegungen auf Bundesebene einzubeziehen. (Beifall SSW) Aktuell beschäftigt uns als Land und vor allem die Menschen vor Ort die Beseitigung der Schäden an der Ostsee. Die Landesregierung hat hier schnell gehandelt und im Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden Unterstützung für die Infrastruktur auf den Weg gebracht – für Kommunen, für Privatleute als auch für Unternehmen. Zuletzt wurde das 20‑Millionen-Euro-Darlehensprogramm für Private und Gewerbetreibende – wie vorher angekündigt – um eine Härtefallregelung ergänzt. Das Land steht solidarisch an der Seite der Flutopfer. Umso bedauerlicher ist es, dass sich die Unterstützung des Bundes trotz einer ursprünglichen Hilfszusage von Bundeskanzler Scholz immer noch hinzieht. Zuletzt hat der Bund den Ländern SchleswigHolstein und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 50 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in Aussicht gestellt. Leider passen diese Mittel jedoch nicht zur Beseitigung unserer Schäden. Denn GAK-Mittel sind nur für Neubau und Verstärkung von Küstenschutzanlagen einsetzbar. Sie können aber nicht für Reparaturmaßnahmen verwendet werden und helfen nicht bei der Beseitigung unserer aktuellen Schäden. Außerdem müssen die Mittel bis Ende 2025 verbraucht werden, was bei Maßnahmen zur Deichverstärkung aufgrund der aufwendigen Planungs- und Genehmigungsprozesse unrealistisch ist. Daher wollen wir die Landesregierung mit unserem Antrag unterstützen, für alle betroffenen Länder – das umfasst die Hochwasserschäden von Anfang Januar – eine akzeptable und umsetzbare Lösung für Bundesmittel einzufordern. In den Gesamtkontext gehört auch der Bevölkerungsschutz. Das Modellprojekt für die mobile Betreuungsreserve des Bundes ist dafür ein wichtiger erster Schritt. Die Kollegin Wiebke Zweig hat hierzu schon einiges erläutert. Angesichts der Häufung von Schadenereignissen an der Küste bei uns bitten wir die Landesregierung, sich bei den weiteren Standorten der mobilen Betreuungsmodule MBM 5.000 auch für Schleswig-Holstein starkzumachen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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