Jan Kürschner
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist beschämend: Europa ist das Drehkreuz bei der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Mindestens zwei Drittel mit entsprechenden Inhalten befinden sich auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Das macht wütend und fassungslos. Bereits in meiner ersten Rede in diesem Haus habe ich darauf hingewiesen, wie sehr mich dieses Thema umtreibt. Schon damals konnte ich darauf verweisen, dass die Bekämpfung des Besitzes und der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen ein Schwerpunkt in unserem Koalitionsvertrag ist – völlig zu Recht. Entsprechende Schritte sind wir mit der Schaffung neuer Stellen bei der Landespolizei inzwischen gegangen und werden diesen Weg weiterverfolgen. Ich begrüße die öffentliche und politische Auseinandersetzung mit dem Thema und bekunde ausdrücklich mein Verständnis und meinen Respekt gegenüber allen Bemühungen, die einen verbesserten Schutz unserer Kinder und Jugendlichen nach sich ziehen sollen. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Chatkontrolle ist allerdings rechtlich problematisch und nicht zielführend. Wie jüngst berichtet wurde, hat ein Anbieterunternehmen für entsprechende Software unter Einsatz erheblicher Mittel in Brüssel dafür ausführlich lobbyiert. Die Chatkontrolle ist rechtlich problematisch, weil eine anlasslose Telekommunikationsüberwachung einen erheblichen Eingriff in die persönlichen Grundrechte darstellt. Allen, die an der Diskussion teilnehmen, ist das bewusst, doch mitunter wird eine Güterabwägung vorgenommen, die nicht zulässig ist. Grundrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen steht das Grundrecht auf freie Kommunikation gegenüber, das – das sei an dieser Stelle betont – auch für Kinder und Jugendliche gilt. Genau darauf hat Joachim Türk, Sachverständiger des Kinderschutzbundes, hingewiesen und es als „unmöglich“ bezeichnet, die Chatkontrolle als Option zu akzeptieren. Nicht zielführend ist der Verstoß der EU-Kommission, da es sich hier um ein unangebrachtes Technikvertrauen handelt. Trotz allen technischen Fortschritts ist bei der Fehleranfälligkeit der angedachten automatisierten Verfahren eine Flut von Falschmeldungen zu erwarten. Legen wir eine vermutete Fehlerrate von einem Prozent zugrunde, werden beim Scannen von 1 Million Bilddateien 10.000 Falschmeldungen generiert. Die müssen dann händisch überprüft werden, mit zwei Folgen: Erstens läuft hierbei in beispielloser Dimension vollkommen legale private Kommunikation durch Hände, für die sie nicht bestimmt sind. Zweitens ist mit einer Überlastung der Ermittlungsbehörden bis hin zum Kollaps zu rechnen. Wir haben die zusätzlichen Stellen bei der Landespolizei nicht geschaffen, um diese Beamtinnen und Beamten als Fehlerfilter für unausgereifte Technik zu degradierten; sie sollen ihre eigentliche Arbeit leisten können. Nehmen wir bitte auch zur Kenntnis, was vonseiten der Ermittlungsbehörden geäußert wird. So weist der Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass ein derart umfassender Eingriff, wie ihn die EU-Kommission plant, nicht erforderlich sei, vielmehr sollten die derzeit unzureichend aufgestellten Strafverfolgungsbehörden gestärkt werden. (Beifall SPD und SSW) Wenn Daten- oder Verbraucherschützer anlässlich eines geplanten Eingriffs in das Grundrecht auf freie Kommunikation mahnend den Zeigefinger heben, ist das nicht überraschend. Hellhörig sollten wir jedoch werden, wenn zu den Vorschlägen der EU-Kommission selbst aus einem Interessenverband wie dem Kinderschutzbund und sogar aus den Reihen der Strafverfolgungsbehörden Kritik geäußert wird. Im Sommer letzten Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung endgültig den Garaus gemacht. Lassen Sie uns nicht die nächste blutige Nase vor Gericht abholen. Lassen Sie uns, wenn es um den Schutz der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft geht, eine Politik verfolgen, die einer gerichtlichen Prüfung standhält und effektive Wirkung zeigt. Wir befinden uns mit den von der Koalition beschlossenen Maßnahmen auf einem richtigen Weg. Der von der EU-Kommission beschrittene Weg führt auf jeden Fall in die Irre. Das Quick-Freeze-Verfahren ist ein sicherer, rechtsstaatlicher Weg, und das sollten wir einführen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW)
