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Jan Kürschner

GRÜNE 26.01.2024 Sitzungen 20/50

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch ich danke der Frau Ministerin für ihren ausführlichen Bericht. Eines vorweg, und das betrifft meine letzte Rede hier im Plenum zur Landespolizei: Die von mir herangezogenen Zahlen zur Stellenentwicklung waren leider nicht vollkommen korrekt. Traue nie einer Statistik, die du nicht selbst gefertigt hast. (Zuruf: Gefälscht!) Der tatsächliche Zuwachs der Stellen bei der Landespolizei von 2010 bis 2023 betrug 1.517 Stellen insgesamt. Davon waren 837 Anwärterstellen. Das sei aus Gründen der Redlichkeit hier korrigiert. Nichtsdestotrotz befindet sich Schleswig-Holstein in Bezug auf die Polizeidichte auf einem sehr guten Weg, wir liegen im Mittelfeld der deutschen Flächenländer. So weit dazu. Ich bin der Beauftragten für die Landespolizei, Frau El Samadoni, und ihrem Team, für das Vorlegen des Tätigkeitsberichts 2020/2021 sehr dankbar. Es gab 161 Eingaben aus der Polizei und 168 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Gäbe es diese Stelle nicht, so müsste man sie erfinden. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Liest man den Bericht, kommt man immer wieder zu dem Schluss, wie wichtig diese Kommunikationserweiterung zwischen Bürger_innen und Landespolizei oder auch innerhalb der Landespolizei ist. So ist ein konstruktiver Dialog mit Amtsoder Behördenleitungen festzustellen. Oftmals wird schlicht die Kommunikation zwischen Bürger_innen und Polizei erläutert. Auch die Hinweise zur Onlinewache und der nachfolgenden Kommunikation erscheinen mir fruchtbar. Die Gedanken zu den Gesundheitslotsen und weiter zum betrieblichen Eingliederungsmanagement sind angesichts des hohen Krankenstands bei der Landespolizei ebenso richtig und wichtig. Gleiches gilt für den Hinweis, Mitschnitte von Bodycam-Aufnahmen für die Ausund Fortbildung der Polizistinnen und Polizisten zu nutzen. Die Feststellung und der Impuls, dass sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch den Polizeibeamtinnen und ‑beamten oftmals nicht bekannt ist, welche Amtshandlungen der Polizei mit dem Handy aufgezeichnet werden dürfen, und der Vorschlag an die Landespolizei, dies mit einer Orientierungshilfe zu thematisieren, sind sehr gut. Nun zum Thema Gesetzentwurf Distanz-Elektroimpulsgerät: Wir sind im Bundesvergleich das letzte Bundesland, das mit der Einführung des DEIG als Einsatzmittel die viel beschworene Lücke zwischen Schlagstock, Reizgas und Schusswaffe schließen möchte. Der Taser wirkt schon durch den Lichtbogen abschreckend und deeskalierend. Dies brachte auch die Evaluation des Ministeriums zum Vorschein. Darauf setzen wir gerade im Distanzmodus. Hier ist der Taser eine abschreckende Alternative zur finalen Möglichkeit des Einsatzes der Dienstwaffe. Wir hören aber auch von Todesfällen im Zusammenhang mit dem Einsatzgeschehen mit Tasern, zuletzt Anfang Januar in Mülheim an der Ruhr. Wir wissen um die Verletzungsgefahr des oder der Getroffenen, insbesondere durch den Fall ohne Schutzreflexe. Wir wissen um Personen mit erhöhtem Risiko. Kann ich im Einsatzgeschehen eine Schwangerschaft erkennen? Wie steht es mit Herzerkrankungen? Für eine dynamische Lage ist das DEIG per se eben nicht geeignet. Wir werden uns die weitere Entwicklung anschauen müssen und auch, wie die anderen Bundesländer damit verfahren, und wir müssen diese und weitere mögliche Fragen klären. Deshalb brauchen wir noch mehr Wissen um das Einsatzgeschehen mit Tasern, gerade in Bezug auf die Ausbildung an dieser Waffe. Stehen die Kosten in einer vernünftigen Relation zum Produkt? – Dies werden wir alles weiter berücksichtigen müssen bei der Einführung des DEIG, und es sei nochmals gesagt, dass die beste Waffe der Polizeibeamt_innen das Wort ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Jan Kürschner) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Birte Glißmann [CDU])

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