Plenarprotokoll 17/5
13.07.2022 · 125 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (24)SPD (20)AfD (11)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die fünfte Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, darf ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, und auch die Gäste bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. Wir gedenken Herrn Dr. Hans-Friedrich Willimzik, unseres am 26. Juni 2022 verstorbenen Landesbeauftragten für Tierschutz des Saarlandes. Er wurde am 12. Februar 2014 durch den Landtag des Saarlandes als erster Tierschutzbeauftragter für das Saarland gewählt. Dr. Willimzik hat sich seinen ehrenamtlichen Aufgaben als Tierschutzbeauftragter auf vielfältige Weise durch eingehende Beratung des Landtages und der Landesregierung von Herzen und mit sehr großem Engagement gewidmet. Erinnern möchte ich insbesondere an die Rechtsetzungsverfahren des Landes, die jährlichen Tierschutzberichte, die Beratung der Tierschutzbehörden, die Erarbeitung von Stellungnahmen zu speziellen Tierschutzfragen sowie die Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung vieler Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes. Herr Dr. Hans-Friedrich Willimzik war für alle Bürgerinnen und Bürger des Saarlandes sowie zahlreiche Tierschutzorganisationen Ansprechpartner im Sinne des Tierwohls. Durch seine ausgleichende Art und seine hohe Kompetenz hat er große Wertschätzung innerhalb des Landtags und weit darüber hinaus erworben. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Wegbegleitern des Verstorbenen. Wir wollen unsere tief empfundene Anteilnahme mit einer Gedenkminute zum Ausdruck bringen. (Die Abgeordneten und die Zuhörer erheben sich von ihren Plätzen.) Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen wieder Platz.) Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner fünften Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich eine Besuchergruppe aus Bayern unter Leitung von Herrn Peter Gürtler begrüßen, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit heute bei uns zu Gast ist. Herzlich willkommen! (Beifall des Hauses.) Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums haben sich im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten auf Folgendes verständigt: Mit einem ganzen Redezeitmodul werden die Tagesordnungspunkte 2, 3 und 8 beraten. Die Tagesordnungspunkte 4, 5, 6, 9, 10 und 11 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Die übrigen Tagesordnungspunkte finden ohne Aussprache statt. Zu Tagesordnungspunkt 8, dem Antrag der CDU-Landtagsfraktion „Energiepreispauschale auf weitere Bevölkerungsgruppen ausweiten“, Drucksache 17/37, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/50 den Antrag „Energieversorgung sichern, Energiepreise solidarisch abfedern, Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/50 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/50 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 8 beraten wird. Zu Punkt 10 der Tagesordnung, dem Antrag der AfD-Landtagsfraktion „Markthochlauf von E-Fuels ankurbeln - Zulassung und Forschung landesweit unterstützen“, Drucksache 17/44, hat die CDU-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/48 den Antrag „Technologieoffenheit gewährleisten - Entwicklung und Produktion von alternativen Kraftstoffen forcieren“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/48 als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/48 als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 10 beraten wird. Kommen wir zu Punkt 1 der Tagesordnung: Verpflichtung zweier Abgeordneter durch die Landtagspräsidentin Mit Schreiben vom 28. Juni 2022 verzichtete Herr Abgeordneter Peter Strobel mit Ablauf des 30. Juni 2022 auf sein Mandat. Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 01. Juli 2022 mitgeteilt, dass gemäß § 42 des Landtagswahlgesetzes für den ausgeschiedenen Abgeordneten Peter Strobel Frau Petra Fretter, Großrosseln, als Listennachfolgerin des Kreiswahlvorschlages der CDU im Wahlkreis Saarbrücken in den Landtag eintritt. Frau Fretter hat ihr Mandat angenommen. Mit Schreiben vom 29. Juni 2022 verzichtete Herr Abgeordneter Alexander Funk mit Ablauf des 30. Juni 2022 auf sein Mandat. Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 01. Juli 2022 mitgeteilt, dass gemäß § 42 des Landtagswahlgesetzes für den ausgeschiedenen Abgeordneten Alexander Funk Herr Jonas Reiter, Nonnweiler, als Listennachfolger des Kreiswahlvorschlages der CDU im Wahlkreis St. Wendel in den Landtag eintritt. Herr Reiter hat sein Mandat angenommen. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit hat sich in seiner Sitzung am 04. Juli mit der Mandatsnachfolge für die Abgeordneten Peter Strobel und Alexander Funk befasst. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Feststellung, dass die Abgeordnete Petra Fretter die Nachfolge von Herrn Peter Strobel und Herr Abgeordneter Jonas Reiter die Nachfolge von Herrn Alexander Funk antritt. Erhebt sich gegen die Feststellung der Landeswahlleitung und des Ausschusses Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte nun die neuen Mitglieder des Landtages, Frau Petra Fretter und Herrn Jonas Reiter, sich zu erheben, damit ich sie verpflichten kann. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich ebenfalls, sich zur Verpflichtung der Abgeordneten von ihren Plätzen zu erheben. (Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer erheben sich von ihren Plätzen.) Nach Art. 68 der Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Liebe Kollegin, lieber Kollege, ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem Mandat ergebenden Pflichten. Herzlich willkommen! (Beifall des Hauses. - Die Anwesenden neh- men wieder Platz.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren fort und kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur landesweiten Neuaufstellung der Schulsozialarbeit im Saarland - MUT macht Schule Gesetz (Abänderungsantrag: Drucksache 17/38) (Drucksache 17/10) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sascha Haas, das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur landesweiten Neuaufstellung der Schulsozialarbeit im Saarland „Mut macht Schule Gesetz“, Drucksache 17/10 in seiner zweiten Sitzung am 18. Mai in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Der Gesetzesänderung liegen folgende Erwägungen zugrunde: Moderne Schulen müssen multiprofessionell arbeiten, um den heutigen Anforderungen an Bildung gerecht zu werden. Der Lern- und Lebensraum Schule muss so ausgestattet werden, dass Schülerinnen und Schüler gute Bildungschancen haben und ihre ganzheit- (Abg. Haas (SPD)) liche Entwicklung im Vordergrund steht. Zum festen Stamm des Teams vor Ort gehören die Regel- und Förderschulkräfte. SchulsozialarbeiterInnen sollten ebenfalls Teil des festen Teams sein. Die Rolle der schulischen Sozialarbeit als bereits existierende Schnittstelle zwischen Jugend- und Bildungspolitik ist auf dem Weg hin zu einem multiprofessionellen Team von besonderer Bedeutung. Schule und Jugendhilfe bilden bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe eine Verantwortungspartnerschaft bei gleichwertiger Wahrung der unterschiedlichen Aufträge von Jugendhilfe und Schule. Im Schulordnungsgesetz soll Schulsozialarbeit für den Bereich der Regelformen der allgemeinbildenden Schulen und der Förderschulen daher zukünftig auch als Aufgabe von Schule definiert werden. Nach dem allgemeinen Unterrichts- und Erziehungsauftrag sind alle SchülerInnen in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung ganzheitlich zu fördern und ihre Bildungschancen zu erhöhen. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat das Gesetz in seiner Sitzung am 03. Juni 2022 gelesen und im Rahmen seiner weiteren Beratungen beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die am 23. Juni 2022 stattgefunden hat. Die Anhörung wurde unter Beteiligung von 26 Teilnehmern, darunter der Städteund Gemeindetag, der Landkreistag, die Arbeitskammer des Saarlandes, das Diakonische Werk, die Caritas, die Evangelische Kirche, der Kinderschutzbund, die Lebenshilfe, Arbeiterwohlfahrt, Landesschülervertretungen, Lehrer- und Elternverbände wie auch Gewerkschaften sowie dem Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Es wurden 27 Stellungnahmen abgegeben. Die CDU-Landtagsfraktion hat einen Abänderungsantrag in den Ausschuss eingebracht, der mehrheitlich abgelehnt wurde. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Plenum heute die Annahme des Gesetzes in seiner Zweiten und letzten Lesung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind eingegangen. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion der Abgeordneten Jutta Schmitt-Lang das Wort.
Jutta Schmitt-Lang CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz „MUT macht Schule“ begleitet uns ja nicht erst seit gestern. Die Genese ist im Haus hinlänglich bekannt. Zum Ende der vergangenen Legislaturperiode haben wir gemeinsam Änderungen am Schulmitbestimmungsgesetz vorgenommen. Der damals gefundene Kompromiss wurde nun noch einmal mit Blick auf die Schulsozialarbeit aufgebrochen. Schulordnungsgesetz und Schulmitbestimmungsgesetz sollen heute geändert werden. Der neue Entwurf geht in die Zweite Lesung. Ich will zunächst vorstellen, warum wir das Gesetz in dieser Form nicht für überzeugend halten. Es gibt einige grundlegende Punkte, die wir in den ersten Entwürfen vor einem halben Jahr bereits als nicht sinnvoll erachtet haben und die wir nach wie vor kritisch sehen. Ich muss es so sagen: Das Gesetz ist auch handwerklich schlecht gemacht. Es lässt zu viele Fragen offen beziehungsweise wirft neue Fragen auf. Das hat die Anhörung bei aller Zustimmung zu einer starken Schulsozialarbeit im Grundsatz gezeigt. Das Ansinnen, dass wir eine starke Schulsozialarbeit brauchen, ist absoluter Konsens - hier wie in der Anhörung. Dazu stehen wir auch, aber der Teufel liegt im Detail. Alleine die Stellungnahme der Gesamtlandeselternvertretung endet mit einer ganzen Liste ungeklärter Fragen, die dieser Gesetzentwurf aufwirft. Auch an anderer Stelle wurde im Rahmen der Anhörung sehr deutlich, wie viel Unklarheit der Entwurf schafft, zumindest, wenn man sich die Mühe macht, die schriftlichen Stellungnahmen der Schüler-, Lehrer- und Elternvertretungen zu lesen. Diese Bedenken und Hinweise aus der Schulgemeinschaft, zumindest die Hauptpunkte, muss man ernst nehmen. Wir bringen deswegen heute unabhängig von vielen Details, die aus unserer Sicht in der Praxis zu Schwierigkeiten führen werden, im Plenum einen Abänderungsantrag für das Gesetz ein, der die schwerwiegendsten Bedenken aufgreift und die gröbsten Baustellen heilen kann. Erstens. Ich will beginnen mit der Stellungnahme der Landesschülervertretung, denn die Schüler sind ja die Personengruppe, die hier im Mittelpunkt stehen soll. Ihnen soll eine Stärkung der Schulsozialarbeit zugutekommen. In der Stellungnahme der Schülervertretung heißt es, ich zitiere: „Grundsätzlich findet die LSV Saar es schwierig, SchulsozialarbeiterInnen ein so umfassendes Stimmrecht in den Mitbestimmungsgremien der Schule zu geben. SchulsozialarbeiterInnen sind nicht dauerhaft bei allen Klassen dabei, geschweige denn über alle SchülerInnen so im Bilde wie die Lehrkräfte dieser. Gerade auch wenn SchulsozialarbeiterInnen mehreren Schulen zugewiesen sind, ist es für diese nicht möglich, sich ein tatsächlich flächendeckendes und differenziertes Bild zu machen. Daher sollten aus Sicht der Landesschülervertretung SchulsozialarbeiterInnen nur beratend tätig sein, sollten aber in gezielten Fällen nur für diesen sie tatsächlich betreffenden Fall ein Stimmrecht verliehen bekommen.“ (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) Hier wird von den Betroffenen ein Problem in Worte gefasst, das auch wir als CDU Fraktion ‑ immer wieder benannt haben. Wenn Fritz eine Klassenkonferenz hat, weil er beispielsweise im Unterricht mehrfach massiv gestört hat oder weil es in der Pause schwerwiegende Konflikte mit Mitschülern gab, dann sitzen in dieser Konferenz die Lehrer, die Fritz jeden Tag im Unterricht vor sich haben und mit ihm arbeiten. Die anderen 50 Lehrer der Schule sind selbstverständlich nicht dabei, um geeignete pädagogische Maßnahmen für Fritz festzulegen - zumindest nicht mit Stimmrecht. Beispielsweise ist auch der Vertrauenslehrer nicht mit Stimmrecht in der Klassenkonferenz vorgesehen, auch wenn Fritz vielleicht ein gutes Verhältnis zu ihm hat oder ihn oder sie im Vorfeld vielleicht schon mehrfach aufgesucht hat. Wenn überhaupt, hat er eine beratende Funktion. Der an der Schule eingesetzte Schulsozialarbeiter hätte nach der vorliegenden Regel ganz grundsätzlich ein Stimmrecht, egal ob er Fritz kennt oder nicht. Dieses eine Beispiel macht deutlich, dass diese Lösung nicht durchdacht ist und auch nicht zielführend. Deshalb greifen wir diesen Kerngedanken und diese Schilderung aus Schülersicht in unserem Abänderungsantrag auf. Unser Vorschlag sieht vor, dass zumindest in den Klassenkonferenzen die Rolle der Schulsozialarbeit eine beratende bleiben soll. Gleichzeitig definieren wir in unserem Vorschlag auch noch einmal ganz klar, dass insgesamt die Bereiche der Leistungsbewertung sowie der methodisch-didaktischen Ausrichtung des Unterrichts alleine in der Verantwortung der Lehrerschaft liegt. Zweitens sehen wir mit großer Sorge, dass der wohlklingende Titel Erwartungen weckt, die das Gesetz schlicht nicht erfüllt. In fast allen Stellungnahmen wird deutlich, dass die Schüler, die Lehrer, die Eltern, aber auch die Träger der Schulsozialarbeit erwarten, dass durch dieses Gesetz mehr Schulsozialarbeit in den Schulen ankommt, weil ein Rechtsanspruch entsteht. Schulsozialarbeit soll ja laut Gesetzentwurf Pflichtaufgabe werden. Also ist die Erwartungshaltung eigentlich klar. Wo es bisher als freiwillige Aufgabe zu wenig oder gar keine Schulsozialarbeit gab, wird nach diesem Gesetz die Lücke geschlossen und die Pflichtaufgabe erfüllt. Dieses Ansinnen ist natürlich nachvollziehbar. Die Bedarfe sind groß in einer immer heterogeneren Schülerschaft in allen Schulformen. Allerdings wurde aus den Rückmeldungen des Ministeriums im Rahmen der Anhörung deutlich, dass dort nicht mit höheren Kosten gerechnet wurde, dies war eine Nachfrage des Städte- und Gemeindetages. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass im Haus auch nicht mit mehr Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern gerechnet wird. Das halten wir aufgrund der geweckten Erwartungen für bedenklich. Nicht nur die kommunale Seite, die letztlich in der Finanzierung mit drinsteckt und hier eine klare Kostenfolgeabschätzung von der Landesregierung erwartet, ist irritiert, sondern spätestens in der Umsetzung werden es auch die Schulgemeinschaften vor Ort sein, denn sie erwarten von diesem Gesetz eine Entlastung im Alltag. In einem Punkt wird es besonders deutlich. Diesen haben wir in unseren Abänderungsantrag aufgenommen. Die Vertreter der beruflichen Schulen fordern zu Recht, dass das Gesetz für die beruflichen Schulen die gleichen Rahmenbedingungen vorsieht wie für alle anderen Schulformen. Sie fallen im Gesetzentwurf schlicht hinten runter. Gerade die beruflichen Schulen haben aber oft eine extrem heterogene Schülerschaft und gerade dort ist es doch so: Gelingt es zum Beispiel im beruflichen Übergang nicht, durch engmaschige Betreuung auch schwierige Lebensläufe auf das Berufsleben vorzubereiten, dann gehen uns diese jungen Menschen schlicht verloren. Gerade hier braucht es mehr Schulsozialarbeit, und zwar nicht nur projektfinanziert. Wenn das Thema nun angepackt wird und auf dem Tisch liegt, dann doch richtig. Deshalb sieht unser Antrag vor, die beruflichen Schulen mit anderen Schulen gleichzustellen und diese mit aufzunehmen. (Beifall von der CDU.) Drittens heißt es in der Gesetzesvorlage: „Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie die Lehrkräfte arbeiten gleichberechtigt zusammen, um Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu unterstützen (…).“ Zu Recht mahnen Lehrerverbände und die Vereinigung der Oberstudiendirektoren, die allesamt die Bedeutung der Schulsozialarbeit herausstellen und in den Ausführungen ganz deutlich wertschätzen, an, dass dieses „gleichberechtigt“ nicht definiert ist und es keinen rechtlichen Rahmen gibt. Beide Professionen - Lehrer und Schulsozialarbeiter - haben unterschiedliche Aufgaben und unterschiedliche Pflichten. Das ist völlig klar. Sie haben zudem auch unterschiedliche Dienstherren. Auch das ist übrigens ein blinder Fleck in dem Gesetz. Deshalb ist das Wort „gleichberechtigt“ in einem Gesetzestext, aus dem heraus im Nachgang Ansprüche und Forderungen abgeleitet werden, eine Wundertüte. Das ist vielleicht gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Deshalb schlagen wir die Änderung in der Formulierung vor, dass die Professionen „in enger Abstimmung“ zusammenarbeiten. Meine Damen und Herren, wir beschränken uns in unserem Abänderungsantrag auf die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte. Deren Anpassung wäre zumindest ein gangbarer Weg, (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) um die allerwichtigsten Anliegen der Schulgemeinschaft aufzunehmen. Diese Anpassungen sind unabdingbar, wenn der Bildungsauftrag von Schule im Fokus bleiben soll und wir verschiedene Berufsgruppen mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten, Aufgaben und Qualifikationen wertschätzen, statt Gleichmacherei zu betreiben. Diese Anpassungen sind unabdingbar, wenn dieses Gesetz zumindest ansatzweise die Erwartungen erfüllen soll, die es geweckt hat. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schmitt-Lang. - Ich erteile nun für die SPD Landtagsfraktion der ‑ Abgeordneten Stephanie Meiser das Wort.
Stephanie Meiser SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich sehr, dass wir heute diese wichtige Gesetzesänderung in Rekordzeit mit einer breiten Beteiligung zum Abschluss bringen können. Es ist das erste Gesetz der neuen Landesregierung. Es ist kein Zufall, dass wir in diesem Gesetz einen Fokus auf die Zukunft unserer Kinder legen. Seit die SPD 2012 Teil der Landesregierung geworden ist, haben wir uns für beste Bildung von Anfang an eingesetzt. Wir haben den Lehrerstellenabbau gestoppt, für mehr Multiprofessionalität gesorgt, den Ganztag massiv ausgebaut und den Einstieg in die Abschaffung der Kitabeiträge geschafft. (Beifall von der SPD.) Wir haben das gemacht, weil wir überzeugt sind, dass unser Land nur dann eine gute Zukunft hat, wenn alle Kinder alle Chancen bekommen, und zwar jederzeit. (Beifall von der SPD.) Darum geht es auch in dem vorliegenden Gesetzesentwurf. Mit dem „MUT macht Schule Gesetz“ machen wir Schulsozialarbeit zur Regelleistung und verankern sie entsprechend im Schulrecht. Wir sorgen dafür, dass die Schulsozialarbeit zukünftig als gleichberechtigte Profession an der Mitbestimmung beteiligt wird. In diesem Zusammenhang wundere ich mich auch nicht über den Abänderungsantrag der Oppositionsfraktion, denn es zeigt sich erneut, dass wir als SPD-Fraktion ein grundlegend anderes Verständnis von Schule haben. Wer das Wort „gleichberechtigt“ durch „in enger Abstimmung“ ersetzen möchte, der möchte eben genau eines nicht: eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe und Schule als Ort der Mitbestimmung. (Beifall von der SPD.) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, echte Mitbestimmung ist gleichberechtigt. Die Schule der Zukunft ist mitbestimmt. Genau das wollen wir mit diesem Gesetz erreichen. Um den vielerorts bereits gelebten Anspruch der gleichberechtigten Zusammenarbeit von Schulsozialarbeit und Lehrkräften als Kernteam an jeder Schule auch auf schulrechtlicher Ebene nachzuvollziehen, wollen wir gesetzlich verankern, dass Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter künftig feste Mitglieder in den unterschiedlichen Mitbestimmungsgremien sind und nicht mehr nur auf Beschluss oder Einladung des jeweiligen Mitbestimmungsgremiums als Sachverständige gehört werden. Das entspricht nicht der Bedeutung und Definition von Schulsozialarbeit an Schulen. Daher ist dieser Abänderungsantrag auch nicht akzeptabel. Wir lehnen ihn deshalb ab. (Beifall von der SPD.) Wir haben dieses Gesetz im Ausschuss intensiv auf Herz und Nieren geprüft und über 27 Stellungnahmen von vielen wichtigen Verbänden eingeholt. Das wesentliche Ergebnis dieser Anhörung ist, dass die Festschreibung der Schulsozialarbeit als Regelleistung begrüßt wird, die Verankerung der Schulsozialarbeit in der Schulmitbestimmung ebenso. Viele hatten sich das im Übrigen schon im vergangenen Jahr gewünscht, aber aus bekannten Gründen gab es dazu in der alten Regierung einen Dissens. Wir ändern das jetzt ab und kommen damit der Forderung zahlreicher Verbände nach. Wir machen aus einem guten Schulmitbestimmungsgesetz ein sehr gutes. (Beifall von der SPD.) Der Streit mit der besten Freundin oder dem Freund, die Trennung der Eltern, finanzielle Sorgen, ein Todesfall in der Familie oder vielleicht der Wohnort- oder Schulwechsel - viele kleine und große Sorgen können Kinder und Jugendliche belasten. Diese Probleme machen nicht an der Schultür halt. Man kann sie nicht einfach abstellen oder ausziehen wie einen Schulranzen oder ein überflüssiges Gepäckstück. Deshalb ist es wichtig, dass Hilfe und Unterstützung auch in den Klassenräumen ankommt. Die Grundvoraussetzung für gutes Lernen ist die physische, vor allem aber auch die soziale, emotionale und seelische Gesundheit unserer Kinder. Gerade hier sind multiprofessionelle Teams unerlässlich, um nicht nur die Wirkung eines bestimmten Problems zu spüren, sondern auch die Ursachen dahinter zu verstehen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Was wir von vielen Akteuren zurückgespiegelt bekommen, ist die gute Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Schulsozialarbeit, Schulpsychologen und vielen weiteren Professionen. Was wir zurückgespiegelt bekommen, (Abg. Meiser (SPD)) ist also das komplette Gegenteil von dem, was die Oppositionsfraktion immer wieder moniert. Multiprofessionalität stiehlt nicht etwa einzelnen Professionen ihre Kompetenzen, sondern sorgt dafür, dass Kompetenzen zusammengelegt werden. Nur so kann ein Mehr an Förderung im Sinne unserer Kinder gelingen. Das ist genau der richtige Weg. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinder und Jugendliche verbringen einen großen Teil ihrer Zeit in der Schule. Schon längst ist die Schule kein reiner Lernort mehr, sondern ein Lebensraum, den wir heute mit dem „MUT macht Schule Gesetz“ noch ein Stückchen besser machen werden. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Meiser. - Es sind weitere Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion dem Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das vorgelegte Gesetz ist ein Bürokratiemonster. Die Mitbestimmungsvorschläge sind scheindemokratisch und schaffen nur Konflikte, das haben wir bereits eben in der Aussprache vernommen. Da werden Sozialarbeiter gegen Lehrkräfte ausgespielt - beide braucht man, aber auch jeder von ihnen hat seinen Platz. (Abg. Haas (SPD): Er hat das Gesetz nicht gelesen.) So etwas kann man nicht für alle Schulen im Saarland gleichzeitig lösen, das gehört in die Schulen selbst. Ich war ja selbst Schulleiter, und bei mir hat das keine Probleme mit sich gebracht. Ich möchte Ihnen mal einen Geschmack davon geben, wie das geregelt ist, was da alles so formuliert ist: „Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erbringen Leistungen auf der Grundlage der Vorschriften des zweiten Kapitels, erster Abschnitt des Achten Buches Sozialgesetzbuch sowie § 9a des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes vom 1. Juni 1994 (Amtsbl. S. 1258), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2434), in der jeweils geltenden Fassung und arbeiten dabei gemäß § 4 (….)“. So geht das dann noch weiter. Das ist also ein einziges bürokratisches Monstrum. Natürlich hat man auch das Gendern nicht vergessen. Ich zitiere als Beispiel: „Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die Klassenschülersprecherinnen und Klassenschülersprecher und die Klassenelternsprecherin oder der Klassenelternsprecher sowie deren Vertreterinnen und Vertreter nehmen an Klassenkonferenzen nicht teil (…)“, und so weiter und so fort. Ein fürchterliches Monstrum! (Abg. Haas (SPD): Es gibt sogar noch ein drittes Geschlecht!) Das wird noch kommen, Herr Haas, (Abg. Haas (SPD): Ja, das kommt noch) das wird noch kommen. (Abg. Haas (SPD): Gut!) Dann werden wir auch das noch einfügen, mit Schrägstrichen, Sternen und Zahlen, mit Gedankenstrichen und so weiter. Bei mir, das nur zu Ihrer Information, gibt es Mann und Frau - vielleicht auch anderes, aber das muss man nicht in Gesetzen verankern. Was ist das denn überhaupt für eine „Mitbestimmung“! Ich nehme einmal folgendes Beispiel: Auf einem Schiff lässt man mitbestimmen, ob die Servietten im Restaurant grün oder gelb sind, aber wie die Besatzung zusammengesetzt ist, wohin das Schiff fährt, was die Reise kostet - bei alledem ist man dann doch nicht beteiligt. Das ist dann wohl keine Mitbestimmung. Wollen wir zur Demokratie erziehen - das soll ja Teil dieses Gesetzes sein, das stellt einen Teil des mit dem Gesetz Beabsichtigten dar -, gibt es doch nichts Besseres als vorgelebte Demokratie. Dies spielt sich aber nicht in Kleinigkeiten ab. Ob jemand, der in der Sozialhilfe tätig ist, der Sozialarbeiter und vielleicht an drei Schulen tätig ist, an der einen Schule ein Stimmrecht hat oder an allen dreien, das spielt dabei überhaupt keine Rolle. Die Kinder wollen sehen - und sie nehmen das auch wahr -, ob die Verantwortlichen in der Schule nur einen nachgeordneten Behördenbetrieb darstellen oder aber eine selbstverwaltete Einrichtung führen. Die Kinder müssen einfach die Selbstständigkeit der Schule vor Ort erleben. Das wäre es wert, in einem Gesetz abgebildet zu werden, in einem Gesetz, das die Selbstständigkeit der Schule stärkt, sodass die Schule über ihr eigenes Schicksal befinden kann. Das wäre beispielsweise sehr hilfreich gewesen bei der Corona-Problematik, denn dann hätte man nicht die Schule in Weiskirchen schließen müssen, weil in Saarbrücken ein symptomatischer Fall aufgetreten ist. Man hätte dann vor Ort bestimmen können, und es hätten viele Kinder nicht über Monate zu Hause bleiben müssen, sondern hätten in der Schule gesessen. Das ist nur ein Beispiel. Es gibt dafür durchaus Modelle, wir haben das hier auch schon vorgestellt. Das beginnt bei ei- (Abg. Dörr (AfD)) nem Globalhaushalt für die Schule und reicht bis zur Frage, ob Schulen ihre Lehrer und Schulleiter selbst einstellen können - Privatschulen machen das ja -, sodass das alles aus einer Hand kommt. Das haben wir ja eben auch schon hier gehört: Es sind derzeit immer mehrere beteiligt, der Schulträger, das Ministerium und andere. So etwas wäre es wert, in einem Gesetz bedacht zu werden, um der Schule selbst mehr Freiheit und Selbstständigkeit zu geben. Bedenklich aus unserer Sicht ist auch, wie man den Namen wählt. Je schlechter die Gesetze gemacht werden, desto klangvollere Namen erhalten sie ja: Wir haben schon das Gute-Kita-Gesetz, nun haben wir das Gesetz mit MUT und so weiter. Jetzt lese ich das hier einmal ab: Damit kann eine absolute Mehrheit im Landtag ein grottenschlechtes Gesetz einbringen und es nennen „Tolles Gesetz zur Stützung der Verbreitung von für die Regierung angenehmen Nachrichten“. - Das wäre doch einmal ein Vorschlag. - Zusammenfassend zu diesem Gesetz: Das ist für die Mehrheitsfraktion ein Fehlstart in die Legislaturperiode. - Danke schön. (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Nun erteile ich für die SPD Landtagsfraktion der ‑ Abgeordneten Julia Harenz das Wort.
Julia Harenz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu unserem Ziel: beste Bildung für alle Kinder von Anfang an. Den Eindruck der Oppositionsfraktionen, dass dieser Gesetzesentwurf eine Schwächung der Schule darstelle, hat keine und keiner der Anzuhörenden geteilt. Immer wieder wird von „Haupt- und Nebenakteuren“ gesprochen. Aber diese implizite Hierarchie ist keine gute Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Schulsozialarbeit, das meint keine Hilfskraft, die den „Facharbeitern“ zuarbeiten soll. Nein, das ist eine eigenständige Profession mit eigenen Schwerpunkten und mit eigenen Tools. Lehrkräfte sowie Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen haben alle das gleiche Ziel: die bestmögliche individuelle Förderung unserer Kinder. (Beifall von der SPD.) Dieser Gesetzesentwurf unterstützt die Akteure bei der Erreichung dieses Ziels. Wenn man sagen möchte, dass wir mit diesem Gesetzesentwurf Akteure besonders in den Fokus nehmen, so sind es doch die wahren Hauptakteure in der Schule: die Schülerinnen und Schüler, unsere Kinder. (Beifall von der SPD.) Wie wir mithilfe dieses Gesetzes unsere Kinder in den Fokus stellen, lässt sich anhand eines Beispiels gut veranschaulichen: Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen haben in ihrer Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern andere Schwerpunkte als Lehrkräfte, insoweit sind wir uns ja einig. Sie haben demnach aber auch eine andere Perspektive auf das Handeln und auf das Verhalten der Kinder. Indem wir nun durch unser Gesetz den Lehrkräften und der Schulsozialarbeit ermöglichen, sich den Herausforderungen gemeinsam zu stellen, können unsere Kinder künftig auch ganzheitlich betrachtet werden. Zum Beispiel konnte bisher bei familiären Problemen einzelner Kinder die Schulsozialarbeit beratend hinzugezogen werden. Da Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in solchen Fällen in der Regel im engen Kontakt und Austausch mit diesen Kindern stehen, ist es sinnvoll, die Schulsozialarbeit künftig auch wirklich aktiv in diese Problemlösung mit einzubeziehen. Es geht also auch gar nicht um die Notenvergabe oder um den Aufbau des Unterrichts, wie eben angesprochen wurde - wir wollen eine aktive, eine gemeinsame Arbeit an den Problemen der Schülerinnen und Schüler. Die unterschiedlichen Blickwinkel der verschiedenen Professionen ermöglichen dabei die ganzheitliche Betrachtung unserer Kinder. Lehrerinnen und Lehrer arbeiten somit gemeinsam auf Augenhöhe mit der Schulsozialarbeit an der besten Lösung für solche und auch für andere Probleme. Diese echte Mitbestimmung der Schulsozialarbeit ermöglicht die notwendige ganzheitliche Betrachtung unserer Kinder, auf die ich eben schon eingegangen bin. Denn nur so kann jedes Kind bestmöglich individuell gefördert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns hier im Parlament doch einig darüber, dass sich die Lebenswelt unserer Kinder verändert hat. Dann müssen wir auch endlich alle anerkennen, dass sich unsere Kinder nur dann bestmöglich entwickeln können, wenn Schulsozialarbeit angemessen in den Schulalltag eingebunden wird. Das meint eben mehr als nur einmal kurz zu beraten. (Beifall von der SPD.) Nach Verabschiedung dieses Gesetzes dürfen Lehrkräfte endlich gleichberechtigt mit der Schulsozialarbeit zusammenarbeiten. Ich weiß gar nicht mehr, von wie vielen Lehrkräften ich bereits darauf angesprochen wurde, dass dieses Gesetz, das wir jetzt verabschieden wollen, längst überfällig sei. Lehrkräfte und Schulsozialarbeit, sie wollen zusammenarbeiten! Lasst uns ihnen diese Zusammenarbeit mithilfe unseres Gesetzes erleichtern! (Abg. Harenz (SPD)) Eine Politik, die immer nur Ängste schürt, war in der Vergangenheit seltenst ein guter Ratgeber. Zu behaupten, dass die Schullandschaft von diesem Gesetz überfordert würde oder Lehrkräfte gar damit überrumpelt würden, entspricht schlicht nicht der Realität. Weder in den Stellungnahmen anlässlich der Anhörung noch in unserer im vergangenen Jahr angelegten Dialogveranstaltung „Unsere Schule. Meine Welt“ noch in den vielen kleinen Gesprächen mit einzelnen Lehrkräften oder auch mit Verbänden kam diese Sorge zur Sprache. Ängste zu schüren, indem man solche Behauptungen aufstellt, hilft niemandem - weder den Schulen noch den Schülerinnen und Schülern noch den Lehrkräften. (Beifall von der SPD.) Vor allem ist das aber doch auch alles andere als wertschätzend gegenüber der Schulsozialarbeit. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern wird damit nicht nur ein Stück ihrer Kompetenz abgesprochen, sie werden zudem in eine falsche Ecke gedrängt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen die Veränderungen in unserer Gesellschaft anerkennen und für neue Probleme und Herausforderungen auch neue Lösungen finden. Wir müssen den vielfältigen Anforderungen von Schule gerecht werden. Wir müssen Rechtssicherheit schaffen. Und wir müssen endlich auch einmal das anerkennen, was bereits gelebte Praxis und Realität ist. In diesem Zusammenhang kann man ruhig noch einmal erwähnen, dass es vor allem die Lehrerinnen und Lehrer sind, die sich wünschen, die Schulsozialarbeit stärker einzubeziehen. Schule ist ein sozialer Lern- und Lebensort. Schule ist multiprofessionell. Schulen sind mitbestimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den kommenden Monaten und Jahren werden wir die weiteren Veränderungen in unserer Gesellschaft und die Herausforderungen ganz genau beobachten. Vor allem werden wir beobachten, wie sich das Gesetz auf die Schullandschaft, die Lehrkräfte, die multiprofessionellen Teams und die Zusammenarbeit auswirkt. Lassen Sie uns dies gemeinsam tun - für unsere Schulen, für die Zukunft unserer Kinder und somit für die Zukunft unseres Landes. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Harenz. Wir fahren fort in der Aussprache. Es sind weitere Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion dem Abgeordneten Frank Wagner das Wort.
Frank Wagner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Argumente zu diesem Gesetzentwurf wurden in den vergangenen Monaten intensiv ausgetauscht. Ich möchte mich an der Stelle nicht großartig wiederholen, sondern einige Punkte herausarbeiten. Zu den Äußerungen der Vorredner. Von Frau Kollegin Meiser habe ich eben vernommen, die Anhörung wäre sehr intensiv gewesen. Es war eine sehr, sehr knappe Anhörung. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode an irgendeiner Stelle in nur eineinhalb Stunden fertig waren. Das hat vielleicht verschiedene Ursachen. Ich gebe den Hinweis, wirklich mal mit dem einen oder anderen Lehrer zu sprechen, weil die Lehrer hier schlichtweg resigniert haben. Ganz viele Lehrerverbände sind nicht zur Anhörung gekommen, weil sie sich letztendlich damit abgefunden haben, dass das genauso zustande kam. (Abg. Commerçon (SPD): Das sind doch Fake News! Es waren doch alle da! Das ist doch alles Quatsch! - Sprechen bei der SPD.) Vielleicht ist es gut, nicht nur in den großen Runden, in denen alle sitzen und nicken, sondern auch in kleineren Runden zu sprechen. Das haben wir in den vergangenen Monaten intensiv gemacht, auch in den vergangenen Tagen. Da wurde uns etwas ganz Anderes gesagt. (Beifall von der CDU. - Sprechen bei der SPD.) Zur Kollegin Julia Harenz sage ich, dass es sich in ihrer Rede sehr gut angehört hat. Die Argumente wurden ordentlich vorgetragen. Aber ich habe mir wirklich die Frage gestellt, an wen sich diese Rede gerichtet hat. An Frau Schmitt-Lang definitiv nicht. Ich habe kein Gegenargument zur Antragsbegründung von Frau Schmitt-Lang vernommen. Das waren vielmehr Floskeln, die an anderen Stellen aufgegriffen wurden. (Abg. Commerçon (SPD): Dann haben Sie nicht zugehört.) Ich möchte an der Stelle deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir als CDU-Landtagsfraktion ganz klar zur Schulsozialarbeit stehen. Wir stehen zu einem Mehrbedarf in der Schulsozialarbeit. Herr Finanzminister, Herr von Weizsäcker, mich würde interessieren, wie viele Stellen es denn im kommenden Haushalt mehr geben wird. Davon habe ich überhaupt nichts gehört! (Beifall von der CDU. - Zuruf des Abgeordne- ten Commerçon (SPD).) Aber vielleicht gibt es am Freitag eine Antwort. Ich bin gespannt, was am Freitag dort heraus- (Abg. Wagner (CDU)) kommt. Vielleicht kommt ja eine deutliche Antwort. (Abg. Commerçon (SPD): Sie haben im Bil- dungsbereich immer nur sparen wollen. Und jetzt sind Sie in der Opposition. - Sprechen bei der CDU.) Wir haben die Dinge mitgetragen und haben auch Anregungen gegeben, weil an der Stelle Multiprofessionalität nicht nur Schulsozialarbeit bedeutet, sondern auch ein Mehr an Schulpsychologie, ein Mehr an Professionen im Gesundheitsbereich. Auch da muss es Antworten geben. Auch hier der Hinweis an der Landesregierung, im Schulordnungsgesetz ist ‑ ‑ (Abg. Commerçon (SPD): Wer hat denn Stel- len im Lehrerbereich abgebaut? Sie! Wir ja wohl nicht. - Sprechen bei der CDU.) Wir haben ganz viel mitgetragen und hier Argumente ausgetauscht. Von daher erwarten wir, dass man sich bei einem Abänderungsantrag, der von uns vorgetragen wurde, auch mit den Argumenten auseinandersetzt und nicht nur eine Rede vorliest. (Beifall von der CDU. - Zuruf von der CDU: Genau so!) Mit dem Schulordnungsgesetz wurde festgelegt - auch das haben wir eben gehört -, dass ein Rechtsanspruch entsteht. Das wurde mehrfach gesagt. Es werden Erwartungen geweckt. Es entstehen Bedarfe. Hier ein Hinweis an die beruflichen Schulen. Wir wissen - auch das haben wir gemeinsam auf den Weg gebracht , dass ‑ der Übergang der beruflichen Schulen neu gestaltet wurde. Es werden dringend mehr Schulsozialarbeiter benötigt. Auch hier werden Antworten benötigt. Wer A sagt, muss auch B sagen. Hier muss endlich geliefert werden. (Beifall von der CDU.) Zum Stichwort Konnexität. Da gab es in der Anhörung einen sehr intensiven Hinweis, der auch diskutiert wurde, dass natürlich Mehrbedarfe entstehen. Es gibt eine vertragliche Vereinbarung, die wir mitgetragen haben: 5 Millionen zusätzlich für Schulsozialarbeit - 2,5 Millionen vom Land, 2,5 Millionen von der Landkreisseite. Auch hier ist mit Sicherheit nicht ein Haken dran von der Landkreisseite, dass alles, was jetzt mehr kommt, genauso im Verfahren mitgetragen wird. Da muss das Land ran. Da besteht vom Landkreistag im Prinzip die Erwartungshaltung, dass entsprechend geliefert wird. Die neue Landesregierung hat mehrere große Projekte beziehungsweise Gesetzesvorhaben im Bildungsbereich angekündigt. „MUT macht Schule“ ist der Start in einen Reigen von zahlreichen Bildungsprojekten. Noch ein Hinweis auf das, was ich in den vergangenen Tagen zu „MUT macht Schule“ gelesen habe. Es wurde vielfach davon gesprochen; Multiprofessionalität, Ganzheitlichkeit, Partizipation, Motivation und Energie wurden nach außen propagiert. Das Gegenteil ist der Fall. Dieses Gesetz ist ein klassischer Fehlstart in die zahlreichen Projekte im Bildungsbereich. Ich möchte einen freundlichen Hinweis geben auf das, was jetzt noch kommt. Das sind ja noch viel größere Projekte, zum Beispiel G9. In der Regierungserklärung wurde von der Ministerpräsidentin ein Fahrplan zu G9 vorgelegt, wonach mit Beginn des neuen Schuljahres G9 gestartet wird. Es wurde auch ein großes Gesamtkonzept angekündigt, das alle Schulformen im Blick hat, die Gymnasien, die Gemeinschaftsschulen und die beruflichen Schulen. Hier sind bis jetzt keine Antworten gegeben worden. Wir haben es zweimal im Bildungsausschuss aufgerufen. Es wurde an anderen Stellen schon mehrfach diskutiert. In sieben Tagen beginnen die Sommerferien. In knapp sieben Wochen beginnt das neue Schuljahr. Zahlreiche Fünftklässler starten an den Gymnasien in ein neunjähriges Gymnasium. Antworten - Fehlanzeige! Es werden viele Fragen gestellt. Wie sieht es mit der Stundentafel aus? Wie sieht es mit den Raumkonzepten aus? Wir sind gespannt, wie hier die Antworten aussehen. Von daher könnten die Fehler, die mit diesem Gesetz gemacht werden, im Idealfall an der Stelle G9 korrigiert werden. Von daher wäre ein zweiter Fehlstart fatal. Ich habe die Bitte und den Hinweis, dies entsprechend anders zu machen. Zusammengefasst bitten wir um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. Die Kollegin Schmitt-Lang hat es eben vorgetragen. Ansonsten können wir dem heutigen Gesetzentwurf „MUT macht Schule“ unter keinen Umständen zustimmen. Das, was jetzt mit G9 kommt, wird ein Mammutprojekt. Herr Finanzminister, es werden sehr viele Stellen benötigt. Die werden jetzt benötigt. Da lassen wir es nicht zu, zu sagen, es ist aufwachsend. Eine sehr große Anzahl von Verrentungen steht an. Es müssen jetzt Stellen geschaffen werden, damit dieses Vorhaben wirklich gut klappt. Es müssen Prioritäten im Bereich Gymnasium umgesetzt werden. Von daher der Hinweis an die Bildungsministerin: Sie müssen jetzt das Heft des Handelns in die Hand nehmen. (Sprechen bei der SPD.) Es reicht nicht, Besuche durchzuführen und einen Beteiligungsprozess zu starten. Es gilt vielmehr, Prioritäten zu setzen und Führungsstärke zu zeigen. Das ist unsere Erwartungshaltung! Wir sind gespannt! (Beifall von der CDU. - Sprechen.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Wagner, und erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion dem Abgeordneten Sascha Haas das Wort.
Sascha Haas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe gerade im Publikum Herrn Sanchez von der GEW. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! Wir haben eben gehört, unsere Gesellschaft sich stetig verändert und damit auch die Herausforderung an Schule. Was das im Einzelnen war, haben meine Kolleginnen aus der Fraktion schön skizziert. Unsere Aufgabe als Politik ist es, auf diese grundlegenden Veränderungen einzugehen und dafür zu sorgen, dass Schule gelingt. Schulsozialarbeit spielt dabei eine wichtige Rolle. Deshalb ist es richtig, dass wir sie heute als Pflichtaufgabe im Schulordnungsgesetz festschreiben. (Beifall von der SPD.) Und Pflichtaufgabe ist im Übrigen kein individueller Rechtsanspruch, das muss man an der Stelle auch noch einmal klarstellen. Dass wir damit einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung unserer Schulen leisten, bestätigen uns auch die Rückmeldungen aus der Anhörung. Scheinbar war ich in einer anderen Anhörung als Sie, Frau Schmitt-Lang. Was ich mir als Ausschussvorsitzender nicht vorwerfen lasse als, ist, dass ich eine Anhörung nur anderthalb Stunden lang durchgeführt hätte und nur Abnicker dagesessen hätten. Das finde ich nicht wertschätzend. (Abg. Wagner (CDU): Sie haben nicht zuge- hört!) Okay, ist egal. Wir hatten am vorherigen Tag eine Entscheidung von Ford, die unser Land und uns alle sehr getroffen hat. Es war nicht einfach, denn am nächsten Tag hatten wir eine Sonderplenarsitzung und auch die Anhörung war terminiert. Ich hatte mit der Kollegin Schmitt-Lang besprochen ‑ ‑ (Zuruf des Abgeordneten Wagner (CDU).) Doch, es kam so an, als hätten wir hier versucht, das im Schnellgalopp durchzuziehen. Das war nicht so. (Zuruf des Abgeordneten Wagner (CDU).) Im Gegenteil, wir haben noch am Abend alle angeschrieben, die da waren. Es war von allen Seiten Verständnis dafür da, dass Ford an diesem Tag Priorität hat. Und trotzdem haben wir uns alle Stellungnahmen angesehen. Ich gehe einmal davon aus, dass die Abgeordneten, die in diesem Ausschuss sitzen, sich alle Stellungnahmen durchlesen und sich intensiv damit beschäftigen, was Verbände und Organisationen sagen! (Beifall von der SPD.) Im Gegensatz zu dem, was ich eben gehört habe, habe ich in allen abgegebenen Stellungnahmen grundsätzlich von einer Begrüßung der Neuaufstellung der Schulsozialarbeit gelesen und auch von ihrer Bedeutung für die bestmögliche ganzheitliche Unterstützung und Förderung unserer Schülerinnen und Schüler. Das zeigt, dass wir als SPD uns der Realität und den Herausforderungen in unseren Schulen stellen und nicht mit Scheuklappen durch die Bildungslandschaft galoppieren und ein längst überaltertes Weltbild von Schulen predigen, meine Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) Neben der Festschreibung der Schulsozialarbeit im Schulordnungsgesetz und als gemeinsame Verantwortung von Schule und Jugendhilfe ist ein weiterer, wesentlicher Punkt die Änderung des Schulmitbestimmungsgesetzes. Auch hier erkennen wir an - das wurde eben auch gesagt -, was längst gelebter Alltag ist, nämlich das selbstverständlich gelebte Miteinander von Lehrkräften und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern. (Sprechen bei der CDU.) Das bestätigen uns im Übrigen auch die Stellungnahmen gerade vonseiten der Schulen. Ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, die Arbeitsgruppe der Gebundenen Ganztagsschulen des Saarlandes: „Endlich wird eine bereits gängige Praxis rechtlich verankert und somit für alle Akteure verbindlich.“ Dass Fachkräfte der Schulsozialarbeit in Zukunft gleichwertig im Schulbetrieb wirken können und fest in der Schulmitbestimmung verankert sind, das ist unser Ausdruck für die Wertschätzung der Arbeit, die die Schulsozialarbeiter*innen täglich leisten, denn sie sind keine Hilfsarbeiter! (Beifall von der SPD.) Schulsozialarbeit ist eine eigenständige Profession mit einem eigenständigen Instrumentenkasten zur individuellen Förderung unserer Kinder. (Sprechen.) Ich zitiere erneut mit Ihrer Zustimmung, Frau Präsidentin. Die Vereinigung der Oberstudiendirektoren der Gymnasien hat Folgendes in ihrer Stellungnahme geschrieben: „Insbesondere sehen wir in der Erweiterung des Schulmitbestimmungsgesetzes eine Chance dafür, dass in pädagogischen Diskussionen das Spektrum an Sichtweisen in positivem Sinne erweitert wird.“ (Zuruf der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU).) (Abg. Haas (SPD)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Aussage spricht für sich. Ich möchte auch etwas zu den Verbänden sagen - das haben Sie, Frau Schmitt-Lang, eben angesprochen -, gegen die Bedenken gerade von den beruflichen Schulen. Wir stehen dem ganzen Thema ja offen gegenüber. Meine Fraktion versteht auch grundsätzlich die Bedenken der beruflichen Schulen. Wir wissen aber auch, dass es unterschiedliche Akteure und Förderkulissen in diesem Bereich gibt und dass wir, bevor wir hier schnell mit einem Änderungsantrag das Schulordnungsgesetz ändern, eben auch einen Prozess zur Neuaufstellung der Schulsozialarbeit in beruflichen Schulen brauchen, (Zuruf der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU)) wie wir ihn jetzt an den allgemeinbildenden Schulen gebraucht haben. (Beifall von der SPD.) Ich gebe Ihnen ja in dem Punkt recht: Wenn Schulsozialarbeit Schüler*innen erfolgreich in Ausbildung integriert hat, dann müssen wir auf der anderen Seite auch dafür sorgen, dass diejenigen, die schon in Ausbildung sind, auch in Ausbildung bleiben und sie erfolgreich absolvieren. Das wollen wir genauso wie Sie, aber dazu braucht es einen Prozess, den wir gemeinsam gerne angehen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal zusammenfassen, was wir heute mit diesem wichtigen Gesetz machen: Wir schaffen endlich die notwendige Rechtssicherheit für alle und kommen der Forderung des Landesrechnungshofes nach, indem wir die Schulsozialarbeit zur Regelleistung machen. Wir tragen gesellschaftlicher Veränderung Rechnung und erkennen das an, was in Schulen Realität ist. Außerdem stärken wir die Mitbestimmung und damit auch die Schulen als Ort der Demokratie. Das sehe ich anders als Sie, Herr Dörr, aber ich glaube, über Ihr Demokratieverständnis müssen wir uns an dieser Stelle nicht unterhalten. (Beifall von der SPD.) Deshalb bitte ich Sie heute, diesem Gesetz in Zweiter und letzter Lesung zuzustimmen und den Abänderungsantrag der CDU entsprechend abzulehnen. - Ich bedanke mich, Glück auf! (Lang anhaltender Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Haas. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen und ich erteile nun für die Regierung das Wort der Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Christine Streichert-Clivot.
Christine Ursula Streichert-Clivot
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Saarländerinnen und Saarländer, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher aus Bayern! Es ist tatsächlich etwas ganz Besonderes, Sie wissen, bildungspolitische Debatten sind ja auch Debatten um Schwerpunkte in den jeweiligen Bundesländern. Es ist schön, dass Sie gerade bei diesem Thema dabei sind, denn das Saarland ist hier weite Schritte nach vorne gegangen ist. Das ist vielleicht noch einmal ein Impuls und eine Inspiration für Diskussionen im Rahmen der Bildungspolitik von Bayern. Insofern ist es sehr schön, dass Sie heute mit dabei sind! (Beifall von der SPD.) Erlauben Sie mir, diesen Einstieg so zu wählen, weil tatsächlich viele Punkte in der heutigen Debatte angesprochen wurden, bei denen es um Aufgaben von Schule geht, Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern, Aufgaben von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, und bei denen es um gesetzliche Grundlagen geht. Ich glaube, es ist in der Diskussion auch deutlich geworden, dass es eben verschiedene gesetzliche Grundlagen gibt, unter anderem das Schulrecht als Landesrecht, aber auch das Recht im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, was ein Bundesrecht ist. Auf diese Grundlagen gehe ich gleich noch einmal näher ein. Zu Beginn meiner Rede möchte ich aber ein paar Aussagen zum Thema aus der Schulgemeinschaft zitieren, und zwar die Aussagen, die mir immer wieder begegnen, wenn ich an den Schulen unterwegs bin: „Unser Schulsozialarbeiter ist immer ansprechbar, gerade bei Themen, die ich mit meinen Eltern nicht besprechen kann. Ich kann mich ihm anvertrauen.“ „Unsere Schulsozialarbeiterin hat in den Pausen immer ein offenes Büro. Ich kann dort einfach hingehen.“ „Als es bei uns einmal Ärger gab mit der Nachbarklasse, haben wir gemeinsam mit der Schulsozialarbeiterin und unserer Klassenlehrerin an einer Lösung gearbeitet, danach hat sich vieles verbessert.“ Diese und andere Rückmeldungen habe ich in den vergangenen Tagen bei meinen Besuchen an den Schulen auf meiner G9-Dialogtour unmittelbar von Schülerinnen und Schülern erhalten. Nicht, weil ich explizit danach gefragt habe, sondern weil es Schülerinnen und Schülern ein besonderes Anliegen ist und weil sie selbstverständlich Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter als wichtige Ansprechpartner an ihrer Schule betrachten und diese Wertschätzung auch in die Politik rückspiegeln. Das ist ein wichtiges Zeichen, dass wir mit diesem Gesetz richtigliegen! (Beifall von der SPD.) Weil das in der Debatte mehrfach angeklungen ist, erwähne ich, dass nicht nur Schülerinnen und Schüler von dem Angebot überzeugt sind. Auch unsere Lehrkräfte äußern sich dazu: „Es ist für uns im Team eine große Erleichterung, dass die Schulsozialarbeiter*innen unterstützen können. In engster Kooperation, unter anderem mit Vertrauenslehrkräften, können schnell Wege aufgezeigt werden, um Schülerinnen und Schülern zu helfen.“ Das zeigt doch, MUT macht Schule, MUT verändert Schule, MUT ist angekommen in unseren Schulen und nicht mehr wegzudenken. (Beifall von der SPD.) Deswegen bin ich als Bildungsministerin heute sehr stolz, dass wir dieses Gesetz verabschieden. Es ist ein guter Tag für unsere Schulen, Schülerinnen und Schüler und alle an Schulen tätigen Personen im Saarland. Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zur landesweiten Neuaufstellung der Schulsozialarbeit, den wir heute beschließen, ist ein bildungspolitischer Meilenstein. Mit dem Beschluss des Gesetzes „MUT macht Schule“ vollenden wir einen Reformprozess, den die Schulen dringend benötigen. Ich möchte mich daher ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion für die Einbringung des sehr gelungenen Gesetzes bedanken, aber auch bei der Opposition für die Diskussionspunkte. Es ist gut, dass wir Unterschiede herausarbeiten und in einem demokratischen Prozess darüber diskutieren. Ich weiß nicht, ob Anmerkungen und Zwischenrufe unbedingt dazugehören, aber es ist ein gutes demokratisches Miteinander, dass wir uns austauschen und in den Dialog gehen. (Abg. Commerçon (SPD): Zwischenrufe ge- hören in einer parlamentarischen Debatte da- zu! - Sprechen und Heiterkeit.) Es freut mich, dass es wie in der letzten Legislatur weitergeht, in der es auch schon hitzige Diskussionen in der Bildungspolitik gab, und es ist schön, dass das auch Besucherinnen und Besucher mitbekommen. (Beifall von der SPD.) Das zeigt auch, dass wir Politik nicht im luftleeren Raum machen, sondern da handeln, wo wir etwas verbessern können. Das Gesetz stößt in der Praxis und im parlamentarischen Verfahren auf breite Zustimmung. Das ist von mehreren Seiten und anhand unterschiedlichster Wortbeiträge sehr deutlich geworden. Das macht uns Mut und bestärkt uns in unserer Arbeit. Der Zeitpunkt für dieses Gesetz könnte nicht richtiger gewählt sein. Seit Monaten dominieren Ukraine-Krieg, Inflation, Energiekrise, Corona-Pandemie und Transformation der Industriegesellschaft unsere Nachrichtenlage. Sie wissen - ich habe das bereits bei der Ersten Lesung gesagt -, dass diese Themen direkt in die Lebenswelt von Familien hineinwirken. Sie beeinflussen nicht nur Eltern in ihrem Tun, sondern wirken sich auch auf Kinder und Jugendliche aus, die die Ängste, Sorgen und Nöte ihrer Eltern unmittelbar mitbekommen. Daher ist es höchste Zeit für das neue Gesetz und die Stärkung der Schulsozialarbeit. Wir dürfen Schulen nicht nur als Lernorte diskutieren, sondern müssen sie auch als soziale Lebensorte anerkennen, als Orte der sozialen Interaktion und der Begegnung mit Gleichaltrigen, die für die Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder und Jugendlichen essenziell sind. Wir nehmen ihre Bedürfnisse, Sorgen und Nöte ernst und gestalten ein Lernumfeld, das ihre Potenziale bestmöglich zur Entfaltung bringt. Es ist gut, dass wir nicht nur über Schulsozialarbeit diskutieren, sondern in diesem Jahr noch viele andere Punkte im Hohen Hause haben. Auch bei der G9-Reform geht es darum, sich Zeit für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu nehmen und sie auf ihrem Weg zu unterstützen, damit sie selbstbestimmt ins Leben starten können. (Beifall von der SPD.) Das geht nur miteinander. Eine moderne Schule lebt von stetiger Weiterentwicklung und passt sich den gesellschaftlichen Veränderungen und sozialen Problemlagen an. Sie braucht das Miteinander und Zusammenwirken unterschiedlicher Berufsgruppen. MUT steht nicht nur für multiprofessionelle Unterstützung im Team, sondern auch für Kooperation zwischen Angehörigen unterschiedlicher Berufsgruppen und ein anderes Verständnis von Bildung und Schule. Viele Beispiele aus dem Arbeitsalltag unserer Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zeigen, dass wir die Augen nicht davor verschließen dürfen, dass Kinder und Jugendliche mit Problemen in die Schule kommen. Diesen müssen wir dort Unterstützung anbieten, wo sie tagtäglich einen Großteil ihrer Zeit verbringen - das hat meine Kollegin Stephanie Meiser bereits betont. Wer sich darauf versteift, dass die Schule in erster Linie nur einen Bildungsauftrag hat, entzieht sich mutwillig der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen. Es ist vollkommen klar, dass sie nicht gut lernen können, wenn sie mit Problemen belastet sind. Um lernen zu können, braucht man Herz und Verstand. Gemeinsam im Team und mit Herz und Verstand kann man Kindern und Jugendlichen Wege aufzeigen, besser mit den Herausforderungen des Lebens und ihren Sorgen und Nöten klarzukommen. Die Gemeinschaftsaufgabe, sie im Umgang mit diesen Problemen zu unterstützen, nimmt unsere Lehrkräfte genauso in die Verantwortung wie die Erziehungsberechtigten, aber auch uns in der Politik. Wir brauchen bestmögliche Strukturen und Hilfen. Dabei hilft uns dieses Gesetz. Um der großen Bedeutung von Schulsozialarbeit gerecht zu werden, soll die Verantwortungsgemeinschaft von Schule und Jugendhilfe explizit im Gesetz geregelt werden. Diese Verantwortungsgemeinschaft schließt auch die Eltern nicht aus, im Gegenteil, sie ermöglicht und unterstützt die Elternverantwortung mit allen Kräften. Verantwortungsgemeinschaft bedeutet eine gleichberechtigte Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe auf Augenhöhe. Da dieser Begriff hier schon mehrfach diskutiert wurde: Gleichberechtigt heißt, dass man trotzdem mit jeweils unterschiedlichen Aufgabenfeldern herangeht. Das ist doch ganz klar. Es geht nicht darum, dass man sich in einem Über-/Unterordnungsverhältnis gegenübersteht und sich gegenseitig die Aufgaben wegnimmt, sondern dass man diese gleichberechtigt ausübt und gemeinsam an den Sorgen und Nöten arbeitet. Das gilt selbstverständlich auch für die beruflichen Schulen. Ich finde es schade, dass der Eindruck erweckt wird, dass Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen keine Rolle spielt. Diese wird bereits seit vielen Jahren durch den Europäischen Sozialfonds in bewährter Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium finanziert. Wir stehen auch hier in einer Verantwortungsgemeinschaft mit den Kolleginnen und Kollegen. Berufliche Schulen sind eine Angelegenheit des Ministeriums für Bildung und Kultur, wir bereiten auch auf den Arbeitsmarkt vor. So kam es zu dieser Zusammenarbeit. Das zeigt, dass es auch in der Landesregierung eine Verantwortungsgemeinschaft gibt, die der Finanzierung der notwendigen Unterstützung für die Schulsozialarbeit dient. Das steckt dahinter. Es ist bei Weitem nicht so, dass es dort keine Hilfe und Unterstützung gibt. (Beifall von der SPD.) Nun zur Frage der gesetzlichen Regelleistung. Was wir in den Schulgesetzen verankern, ist eine Verpflichtung an das Land, eine Verpflichtung, die es so in vielen anderen Bundesländern nicht gibt. Wir regeln also nicht nur eine Kooperation auf Basis eines Vertrages mit den Landkreisen, sondern haben es explizit ins Gesetz geschrieben, weil so die Änderungshürden und das Zurücknehmen dieser Aufgabe des Landes wesentlich höher sind. Das verstehen wir unter gesetzlicher Regelleistung. Da die Aufgabe der Schulsozialarbeit bereits im Achten Buch Sozialgesetzbuch und im Kinderund Jugendhilfegesetz geregelt ist, wundere ich mich ein bisschen, dass die Konnexität hier immer noch ein so großes Thema ist. Am 10. Juni 2021 wurde mit § 13a SGB VIII auf Bundesebene eine rechtliche Grundlage für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. Ich kann mich nicht erinnern, dass es dazu irgendwelche Debatten gegeben hat. Daher finde ich es etwas merkwürdig, eine solche jetzt, wo das Land Verantwortung übernimmt, künstlich hochzuziehen. (Zwischenrufe des Abgeordneten Wagner (CDU). - Sprechen der Abgeordneten Tosca- ni (CDU) und Theis (CDU).) Wir freuen uns auch über Unterstützung vonseiten der Opposition. Wenn Sie Verantwortung in den Landkreisen tragen, können Sie aktiv dazu beitragen, die finanzielle Unterstützung der Schulsozialarbeit in den Haushalten der Landkreise zu regeln. (Beifall von der SPD.) Es geht um eine Verantwortungsgemeinschaft, starke Netzwerke und darum, multiprofessionelle Unterstützung nicht nur aus dem Blickfeld von Lehrkräften und Schulsozialarbeitern zu betrachten. Schule ist vielfältiger und bunter. Wir haben die Förderschullehrkräfte, die wir immer stärker in den Regelschulen verankern, das pädagogische Personal, das in den Gebundenen und Freiwilligen Ganztagsschulen hervorragende Arbeit leistet, unsere Sprachförderlehrkräfte, die wir ab dem neuen Schuljahr selbst einstellen werden. Auch hier übernimmt das Land hohe Verantwortung. Sie werden fester Teil des multiprofessionellen Teams einer Schule. Es gibt Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, die von der kommunalen Seite zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der Pandemie arbeiten auch Gesundheitsfachkräfte in den Schulen. Es gibt Erzieherinnen und Erzieher, Schulbegleiter und manchmal sogar Schulhunde, Eingliederungshelfer und zahlreiche ehrenamtlich Tätige zur Unterstützung der Schule. Sie sehen also, dass Schule sehr vielfältig und bunt ist. Das ist meines Erachtens gut so, denn wir schaffen damit ein echtes Kompetenznetzwerk. Kinder und Jugendliche bestmöglich und ganzheitlich zu unterstützen, ihre Teilhabe am Schulleben zu fördern und so ihre Bildungschancen zu erhöhen, ist Aufgabe von uns allen. Und - ich darf das sagen - es ist auch Hauptantriebsfeder der Lehrerinnen und Lehrer. Es wird immer der Eindruck erweckt, die SPD kümmert sich nur noch um die Schulsozialarbeiter und verliert die Lehrerinnen und Lehrer aus dem Blick. Es wird im Übrigen gerne so getan, als würde sich die Ministerin vor Ort nicht informieren. Wenn sie es dann macht, wird das ins Lächerliche gezogen. An der Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, sollten Sie sich auch mal überlegen, was Sie von einer Bildungsministerin wollen. Wenn sie sich stark macht, vor Ort mit den Akteurinnen und Akteuren in den Dialog geht, sich anhört, was in der Schulpraxis drückt, glaube ich, ist das der richtige Weg. (Zuruf des Abgeordneten Wagner (CDU).) Wenn sie das dann auch noch im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung mit einbindet, finde ich, sollte man das nicht kleinreden, sondern loben. (Beifall bei der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein guter Tag für unsere Schülerinnen und Schüler, für die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien. Ich sage voller Zuversicht: „Mit Mut in die Zukunft!“ In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein herzliches Glückauf.
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin. - Gemäß § 38 Abs. 3 Geschäftsordnung hat Herr Fraktionsvorsitzender Josef Dörr angezeigt, sich im Rahmen einer Zwischenbemerkung äußern zu wollen. Daher erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr zur Abgabe der Zwischenbemerkung für höchstens 3 Minuten das Wort. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenfrage: Ich brauche keine 3 Minuten. - Herr Kollege Haas, Sie haben eben so etwas gesagt wie: Meine demokratische Haltung wäre ja bekannt. Dann frage ich Sie mal: Was wissen Sie denn von meiner demokratischen Haltung? Wissen Sie da was? Kennen Sie mich? (Sprechen.) Ich bin ein überzeugter Demokrat. Überall, wo ich tätig war, habe ich sehr demokratisch gehandelt. Das mache ich auch jetzt und das fordere ich hier immer ein. Wenn Sie hier so pauschal ein Urteil fällen, mit dem Sie mich in Misskredit bringen wollen, fordere ich Sie auf, zu sagen, was Sie von meiner demokratischen Einstellung kennen, und wenn Sie sie kennen, was Sie daran auszusetzen haben. - Ich sehe, da kommt nichts. Das war es dann. Herzlichen Dank. (Sprechen. - Abg. Commerçon (SPD): Zu Ih- rer demokratischen Haltung kann man nicht viel sagen!)
Sascha Haas SPD
Ich verzichte, danke.
Becker
Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. - Es ist eine weitere Zwischenbemerkung von der Kollegin Jutta Schmitt-Lang angemeldet.
Jutta Schmitt-Lang CDU
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir rätseln noch - wie gesagt, Frank Wagner hat es erwähnt -, auf was sich manche Reden hier bezogen haben. Denn wir hätten erwartet, dass auf Argumente reagiert wird, anstatt vorzulesen und Subtext zu kommentieren, der nie im Raum stand. Wir rätseln noch, wer hier Ängste schürt. Wenn die Aufzählung von sinnvollen Argumenten, die in der Anhörung genannt wurden, als „Ängste schüren“ bezeichnet wird, macht mich das ein Stück weit ratlos. Wir rätseln auch noch, woher die seltsamen Vergleiche zwischen Facharbeitern sowie Hilfsarbeitern und Lehrern sowie Schulsozialarbeitern kommen. Das ist an dieser Stelle absolut unangemessen. Wir rätseln noch, wer die Bedeutung der Schulsozialarbeit hier im Raum in Frage gestellt hat. Wir rätseln nicht mehr darüber, dass es offensichtlich eine Zweiklassengesellschaft gibt, denn dieses Verhältnis wurde nicht aufgelöst. Die Berufsschulen sollen vom ESF abhängig sein, für die anderen Schulen gibt es eine Landesregelung. Das bleibt eine Zweiklassengesellschaft, auch wenn Sie dazu nicht Stellung nehmen wollen. In Bezug auf Konnexität, meine lieben Damen und Herren, bin ich gespannt, was der Kollege Aumann in Neunkirchen zu diesem Vorschlag sagt. Ob er das mit der Konnexität auch so entspannt sieht? Ein letzter Punkt. Wir schätzen es, wenn vor Ort mit den Schülerinnen, Schülern und Lehrern et cetera gesprochen wird - auch das machen wir tagtäglich, aber von einer Partei, die die Gremienarbeit, die Gewerkschaftsarbeit und die Betriebsrätearbeit immer in den Fokus rückt, erwarten wir vor allen Dingen auf offener Bühne einen Austausch mit den gewählten Vertretern der Lehrerverbände, Elternverbände et cetera. (Abg. Haas (SPD): Das ist keine Zwischenbe- merkung mehr!) Moment. Das passt aber zu dem,
Becker
Frau Kollegin Schmitt-Lang, ich weise Sie darauf hin ‑ ‑
Jutta Schmitt-Lang CDU
was die Ministerin gesagt hat. Es bezieht sich auf
Becker
Frau Schmitt-Lang! (Sprechen.)
Jutta Schmitt-Lang CDU
die Rede von Frau Streichert-Clivot.
Becker
Frau Kollegin Schmitt-Lang! (Sprechen. - Unruhe im Saal.)
Jutta Schmitt-Lang CDU
Ja, Entschuldigung.
Becker
Das ist nicht der Inhalt einer Zwischenbemerkung. Wenn Sie sich konkret auf einen Redebeitrag einer Ihrer Vorredner beziehen, können Sie das gerne tun, aber die Zwischenbemerkung dient nicht dazu, die Redezeit zu verlängern. (Sprechen und Unruhe. - Zuruf des Abgeord- neten Scharf (CDU).)
Jutta Schmitt-Lang CDU
Ich beziehe mich auf die Rede der Ministerin für Bildung und Kultur, die soeben gesagt hat, dass sie sich nicht wertgeschätzt fühlt, wenn sie vor Ort mit Schülerinnen und Schülern im Gespräch ist. Diese Zwischenbemerkung ist genau darauf bezogen. Das war mein Punkt, und ich bestehe darauf, dass ich das in diesem Hohen Hause auch sagen darf. - Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU.)
Becker
Es sind keine weiteren Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Die CDU-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 17/38 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/38 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/38 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPDund die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/10. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/10 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/10 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion. (Beifall bei der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in unserer Tagesordnung fort. Wir kommen nun zu Punkt 3 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes (SHKG) (Drucksache 17/36) Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort.
Alwin Theobald CDU
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute Morgen über eine Gesetzesänderung, die mir ein wirkliches Herzensanliegen ist. Worum geht es uns als CDU? Worum geht es auch mir ganz persönlich hier in diesem Antrag? - Es geht um den Schutz der Kleinsten und Schwächsten in unserer Gesellschaft. Es geht um den Schutz von Kindern vor Misshandlung, vor Missbrauch, vor Vernachlässigung. Es geht darum, Kindeswohlgefährdung so früh wie möglich zu erkennen und verletzte, gepeinigte Kinder aus einer womöglich andauernden Not und Gefahr zu befreien. Besucht man die Internetseite von RISKID, einem Frühwarnsystem im Medizinbereich, kann man sehen, welche unbegreifliche Gewalt Kinder teilweise erfahren, welchen schlimmen Qualen sie teilweise ausgesetzt sind. Auf den Bildern ist zu sehen, wie sie mit Bissabdrücken übersät sind. Man sieht absichtlich beigebrachten Verbrennungen durch einen Föhn oder durch Zigaretten. Man sieht Stichwunden. Man sieht die Verletzungen eines Kindes, das in einen Wäschetrockner gesteckt wurde und dort endlose 2 Minuten in der rotierenden, heißen Trommel bleiben musste, bis zufällig ein Nachbar in den Keller kam und das Kind gerade noch rechtzeitig gerettet werden konnte. Es sind Bilder, die man nicht begreifen kann, es sind Bilder, die niemand verstehen kann. Diese Bilder aber haben eines gemeinsam, sie sind eine Momentaufnahme von oft monate- oder jahrelanger Gewalt. Für die Täterinnen und Täter und auch jene, die diese Täter decken, ist eines wichtig: Sie wollen, dass ihre Taten möglichst nicht auffallen oder zumindest nicht als solche erkannt werden. Arztbesuche werden deshalb natürlich gescheut, aber sie sind auch deshalb oft unumgänglich, weil wir hier im Saarland 2007 das Programm „Frühe Hilfen - Keiner fällt durchs Netz“ ins Leben gerufen haben, ein Programm, das mittlerweile bundesweit zum Standard geworden ist. Ein wichtiger, ein ganz elementarer Bestandteil dieses Programms sind nämlich die Einla- (Abg. Theobald (CDU)) dungen und Aufforderungen zu den sogenannten U-Untersuchungen und auch die Androhung, die Gesundheitsämter und Jugendämter zu informieren, damit sie die betreffenden Familien zu Hause aufsuchen, falls diese wichtigen Untersuchungen nicht wahrgenommen werden. Zunächst versuchen die Täterinnen und Täter meist so lange zu warten, bis Verletzungen vielleicht nicht mehr allzu frisch und nicht mehr allzu sichtbar sind. Sei es dann die Androhung behördlicher Konsequenzen oder sei es die Schwere der Verletzungen, ein Arztbesuch lässt sich nicht ewig aufschieben. Der nächste Schritt der Täterstrategie ist dann meist, Verletzungen auf einmalige Ereignisse zu schieben - Streit mit Geschwistern, häusliche Unfälle, angebliche Stürze. Das funktioniert aber nicht mehr, wenn sich Verletzungen häufen, wenn die Täter Gefahr laufen, dass der Arzt beginnt, die Einzelfälle zu einem Gesamtbild zusammenzusetzen, das die Misshandlung oder den Missbrauch eindeutig entlarvt. Die Täterinnen und Täter wollen nicht, dass ein Arzt aufgrund immer wieder auftauchender Verletzungen Verdacht schöpft. Sie versuchen dann, dieses Risiko möglichst kleinzuhalten, indem sie die Ärzte wechseln. Sogenanntes Doktor-Hopping ist in solchen Fällen an der Tagesordnung. Und genau hier setzt unsere Gesetzesänderung an: Wir können dem nur entgegenwirken, wenn unsere Ärzte sich bei bestimmter Diagnostik und dem Verdacht von Gewalt an Kindern mit ihren Kolleginnen und Kollegen austauschen können. (Beifall von der CDU.) Mit der Änderung des Heilberufekammergesetzes schließen wir also die Lücke, die unser Netz von Frühen Hilfen noch hat. Es ist heute nicht das erste Mal, dass wir uns in diesem Hause über das Dilemma unterhalten, vor dem nicht nur Ärzte stehen, es ist nicht das erste Mal, dass wir über die Frage sprechen, dass rechtliche Unsicherheit im Umgang mit Informationen am Ende dazu führt, dass Kindern nicht geholfen wird, dass Kindern verhinderbares Leid angetan wird. Unser Ziel ist: Immer wenn der Staat Kindern gegenübertritt, muss er besonders sensibel sein. Immer wenn der Staat auf Anzeichen stößt, dass das Kindeswohl gefährdet ist, muss er jetzt besonders hinschauen. Das gilt für alle Bereiche des Lebens. Dieser Idee folgend hat beispielsweise das saarländische Justizministerium im vergangenen Jahr beim Umgang mit staatsanwaltlichen Aufsichtsverfahren mit kindlichen Beteiligten Ideen entwickelt, wie bei der Beteiligung von Kindern deren Belange besonderes berücksichtigt werden können. Dieser Idee folgt auch der heutige Gesetzentwurf. (Beifall von der CDU.) In Fachkreisen wird bereits seit Langem eine rechtliche Grundlage gefordert, die einen Austausch zu einem namentlich bekannten Kind ermöglicht, wenn die Ärztin beziehungsweise der Arzt einen begründeten Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung hat. Nach bestehender Rechtslage ist dieser bislang nämlich nur mit Einwilligung der Eltern möglich, ansonsten geht es lediglich anonymisiert. Das bedeutet konkret, bisher können Eltern und Sorgeberechtigte, die zu Tätern wurden, die engen Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes dazu benutzen, ihren Missbrauch und ihre Misshandlungen an ihren Kindern zu vertuschen. Die Opfer bleiben in einer Spirale aus Schmerz und Gewalt, aus körperlichem und seelischem Leiden gefangen. Ich bin mir sicher, viele Ärzte tauschen sich bereits jetzt aus, obwohl sie es nicht dürfen. Sie sorgen sich um ihre kleinen Patienten, aber sie setzen sich damit der ganz konkreten Gefahr aus, die ärztliche Schweigepflicht zu verletzen und dafür strafrechtlich und disziplinarrechtlich belangt zu werden. Das wollen wir ändern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen Rechtssicherheit schaffen und stellen damit klar, dass Kinderschutz im Gesundheitswesen auch heißt, unsere Ärztinnen und Ärzte zu unterstützen. (Beifall von der CDU.) Für den Kinderschutz und für ein frühzeitiges Eingreifen bei Kindeswohlgefährdung wäre das ein echter Meilenstein. Wir können das zweite Bundesland nach Nordrhein-Westfalen sein, das dafür sorgt, dass Ärzte legal das große Ganze sehen können und dürfen. Und wir würden vor allem auch eine Lehre aus dem ziehen, was uns die Professoren Jud und Fegert in ihrer Bestandsaufnahme zum Kinderschutz im Auftrag des Sozialministeriums in der Folge der Ereignisse am UKS mit auf den Weg gegeben haben. Auch dort war es, wie wir inzwischen wissen, nicht zuletzt der fehlende interkollegiale Austausch gleich auf mehreren Ebenen, der dazu geführt hat, dass Missbrauch nicht zu einem früheren Zeitpunkt gestoppt wurde. Vergangene Woche wurde ich in der Landespressekonferenz gefragt, warum wir erst jetzt diese Gesetzesänderung anstreben und warum wir nicht schon längst auf diese naheliegende Idee gekommen sind. Nun, erst im vergangenen Jahr ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf Bundesebene in Kraft getreten. Es ist dieses Gesetz, das in seinem Art. 2 erstmals für uns den Weg frei macht für eine landeseigene Regelung, die den fallbezogenen, den kollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten möglich macht. Genau diesen Spielraum sollten auch wir nun nutzen zum Wohle der Kinder, die in ihrem Zuhause von Gewalt bedroht sind. Kinder, die Gewalt erfahren, egal ob psychisch, physisch (Abg. Theobald (CDU)) oder sexualisiert, sind in besonderer Not, sie brauchen unsere Hilfe. Dem Landtag in Nordrhein-Westfalen ist es gelungen, fraktionsübergreifend einem Antrag der CDU zuzustimmen und eine entsprechende Änderung seines Heilberufegesetzes einstimmig zu beschließen. Und zumindest in Erster Lesung hat das vor gerade mal einer Woche auch der Landtag in Rheinland-Pfalz geschafft. Ich hoffe für alle Kinder, für die wir hier in unserem Land Verantwortung tragen, dass uns der Schulterschluss auch hier gelingt. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich ganz herzlich die Jugendlichen, die derzeit ein Freiwilliges Soziales Jahr zum Thema Politik über den Paritätischen Wohlfahrtsverband absolvieren, unter Leitung von Herrn Dominik Steinmann begrüßen, die heute im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast sind. Seien auch Sie uns herzlich willkommen! (Beifall des Hauses.) Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind eingegangen und ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion der Abgeordneten Réka Klein das Wort.
Réka Klein SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Liebe Saarländer*innen! Liebe Besucher*innen! Uns alle hier in diesem Hohen Hause eint die Entschlossenheit, Kinder vor Gewalt jeglicher Art zu schützen und das Kindeswohl zu fördern. Deshalb wurden in der Vergangenheit wichtige Entscheidungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in großer Einmütigkeit und vor allem in großer Ernsthaftigkeit getroffen. Wir haben uns dabei auch mit sehr schwierigen und schweren Versäumnissen beschäftigt, wie bei der Aufarbeitung der Kindesmissbrauchsfälle durch den Arzt am UKS, aus dem wir unsere Schlüsse gezogen haben. Diese Schlüsse und die Erkenntnisse aus dem Kinder- und Jugendschutzbericht sind weiterhin die Richtschnur unseres Handelns. Die Leitfrage bei Gewalt gegen Kinder ist immer: Wie können wir sie entdecken und was muss geschehen, wenn ein Verdachtsfall begründet ist? Denn es gibt ein Stichwort, das im Bereich der Kindesmisshandlung bei sexuellem Missbrauch immer und immer wieder fällt: Dunkelziffer, Dunkelziffer. Was ist das? Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet jedes Jahr viele Fälle von Kindesmisshandlung. Ein Großteil der Taten findet im familiären oder sozialen Umfeld der Opfer statt. Das bedeutet leider auch, es gibt eine Vielzahl von Straftaten, die nicht zur Anzeige gebracht werden, weil das Opfer zu klein oder die Scham zu groß ist. Das ist die Dunkelziffer. Hier bleiben körperliche und seelische Schäden zurück, die diese Kinder oft ein Leben lang prägen. Was wir sehen, ist also die Spitze des Eisberges. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für das Jahr 2021 3.599 Fälle von Kindesmisshandlung. Insgesamt gab es 4.465 Opfer, Kinder. Im gleichen Zeitraum wurden 17.498 Straftaten gegen Kinder erfasst, die Opfer von sexuellem Missbrauch worden. Auch hier ist die Dunkelziffer wieder enorm groß. Besonders grausam bei diesen Gewaltdelikten gegen Kinder ist, dass die Täter*innen meistens aus dem unmittelbaren Umfeld stammen. Oftmals sind es die Erziehungsberechtigten selbst, die die Täter sind. Genau die Person, die ihrem Kind Schutz bieten soll, wird zum Täter. Um diese Fälle zu entdecken, bedarf es eines großen Netzwerkes an Institutionen und gesellschaftlichen Akteur*innen, die extrem gut ausgebildet und sensibilisiert sein müssen, um Anzeichen früh zu erkennen und daraus gute Handlungsoptionen abzuleiten. Lehrer*innen, Erzieher*innen, Kinderärztinnen und Kinderärzte spielen bei der Entdeckung von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch eine zentrale Rolle. Diesem Umstand trägt auch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Rechnung, das am 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz stärkt die Verantwortungsgemeinschaft für einen wirksamen Kinderschutz und verbessert die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteur*innen im Kinderschutz. Es regelt auch, dass Fachkräfte, die das Jugendamt über gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung informieren, wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Lehrer*innen, jetzt endlich eine Rückmeldung erhalten. Es ist wichtig, dies an dieser Stelle noch mal festzuhalten. Es gibt bereits ein breites Netzwerk, Austausch und Kooperation wurden in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut - auch auf Initiative der SPD. Das wollen und werden wir auch in Zukunft tun. (Beifall von der SPD.) Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion bezieht sich auf folgende Passage des gerade erwähnten Bundesgesetzes in Art. 2. Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis darf ich zitieren: „Zur praktischen Erprobung datenschutz-rechtskonformer Umsetzungsformen und zur Evaluierung der Auswirkungen auf den Kinderschutz kann Landesrecht die Befugnis zu einem fallbe- (Abg. Klein (SPD)) zogenen interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten regeln.“ - Der vorliegende Gesetzentwurf setzt hier an und versucht, den interkollegialen Austausch im Saarländischen Heilberufekammergesetz einzuführen. In § 17, der die Berufsordnung umfasst, soll eine Ausnahmeregelung für die Offenbarung der ärztlichen Schweigepflicht verankert werden. Man muss wissen, dass das Saarländische Heilberufekammergesetz erst in diesem Jahr bereits umfassend geändert wurde. In einer großen Anhörung hatte sich der saarländische Landtag intensiv mit dem Thema der Schweigepflicht beschäftigt und sich schlussendlich parteiübergreifend gegen Änderungen zu diesem Themenkomplex entschieden. Wir haben die Bedenken der saarländischen Ärztekammer gehört und halten ihre Einwände weiterhin für gewichtig. Wir haben als SPD-Fraktion dennoch lange mit uns gerungen, ob wir uns beim Gesetzentwurf der CDU enthalten, um in eine neue Anhörung zu gehen. In der Abwägung haben wir uns jedoch dazu entschieden, den Gesetzentwurf abzulehnen. (Zuruf: Unfassbar! - Zurufe der Abgeordne- ten Scharf (CDU) und Schäfer (CDU). - Spre- chen und Unruhe bei der CDU.) Lassen Sie mich das bitte begründen. (Beifall von der SPD.) Erstens nehmen wir zur Kenntnis, dass der Gesetzentwurf der CDU wortgleich vom Landtag in Nordrhein-Westfalen verabschiedet wurde. Wir können aber nicht ignorieren, dass die vorgeschlagenen Änderungen in § 17 aus Sicht der SPD den Charakter des Gesetzes fundamental verändern. Dort wird nämlich nur beschrieben, welche Punkte die Berufsordnung enthalten kann. Es ist explizit nur eine Kann-Regelung. Es regelt also den Rahmen der Berufsordnung, enthält aber an keiner Stelle einen konkreten Inhalt. Wollte man eine interkollegiale Austauschmöglichkeit von Ärztinnen und Ärzten rechtssicher regeln, wäre hierfür aus unserer Sicht ein eigenständiges saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz der richtige Ort. (Anhaltender Beifall von der SPD.) Wir können bereits jetzt zusagen, dass wir ein solches Gesetz auf den Weg bringen werden. (Sprechen bei der CDU.) Zweitens suggeriert der vorliegende Gesetzentwurf, dass die Beurteilung der Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung durch den interkollegialen Austausch mit Namensnennung zweier oder mehrerer voneinander unabhängiger Ärzte begünstigt wird. An dieser Stelle hat die SPD-Fraktion Zweifel. Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass Erziehungsberechtigte Ärzte-Hopping betreiben, um die Kindesmisshandlung oder den Kindesmissbrauch zu verschleiern. Dabei geht es um Misshandlungen, bei denen die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten selbst die Täter sind. Genau diese Annahme ist auch die Grundlage für den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Bei dieser Personengruppe ist jedoch nicht von einer Kooperationsbereitschaft oder einem Auskunftswillen auszugehen. (Beifall von der SPD.) Ohne genau diese Auskunft ist von dem Arzt oder der Ärztin jedoch nicht zu ermitteln, wer die zuvor behandelnden Ärzte des Kindes waren. Hier müsste also auf Daten der Krankenkasse zurückgegriffen werden, um eine Kontaktaufnahme bei einem Kollegen, einer Kollegin zu realisieren. Dies stellt eine weitere rechtliche Hürde und vor allem eine große Datenschutzproblematik dar, die von diesem Gesetzentwurf nicht gewürdigt und auch nicht gelöst wird. (Beifall von der SPD.) Drittens ist die ärztliche Schweigepflicht ein besonders geschütztes und zu schützendes Berufsund Amtsgeheimnis, und das hat seine Gründe. Sie stellt nämlich ein Mindestmaß an Schutz der Privatsphäre her, ein Band des Vertrauens zwischen Mediziner*innen und Patient*innen, was die Grundlage für jede erfolgreiche Behandlung ist. Sie dient zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und ist in der Bundesverfassung verankert. Die rechtlichen Grundlagen liegen unter anderem im Strafgesetzbuch, im Datenschutzgesetz und in den Normen der Berufsordnung. Die Schweigepflicht ist außerdem eine zivilrechtliche Nebenvertragspflicht zum eigentlichen Behandlungsvertrag. Eine Zuwiderhandlung steht nach § 203 StGB unter Strafe. Da die Schweigepflicht an verschiedenen Stellen rechtlich normiert ist, braucht es für die Offenbarung der Schweigepflicht eine eindeutige rechtliche Regelung. Diese sehen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht gegeben. Zusätzlich kann man die Frage aufwerfen, ob eine solche schlanke und eindimensionale Lösung im Sinne des Bundesgesetzgebers ist. Weder die datenschutzkonformen Umsetzungen noch die Evaluation, die durch die bundesgesetzliche Regelung angemahnt wird, werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf geregelt. Viertens wäre für die SPD-Fraktion bei einer landesrechtlichen Regelung entscheidend, dass der schwierige Entscheidungsprozess von Ärztinnen und Ärzten zur Offenbarung der Schweigepflicht auch im Nachhinein durch eine gute Dokumentation rechtlich nachprüfbar ist. Ergänzend zu der ohnehin bestehenden ärztlichen Dokumentationspflicht wären die Anhaltspunkte, die für eine Gefährdung des Kindeswohls sprechen, die Hilfsangebote an die Sorgeberechtigten und die erforderlichen Abwägungen der Geheimhaltungsinteressen der Sorgeberechtigten (Abg. Klein (SPD)) mit dem Kindeswohl zu dokumentieren. Auch dieser Punkt fehlt im Gesetzentwurf der CDU. Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir versperren uns dieser Debatte nicht. (Abg. Schäfer (CDU): Dann lassen Sie uns in die Anhörung gehen! - Sprechen und Unruhe bei der CDU.) Wir sind bereit, sie erneut zu führen und laden Sie ein, dabei alle Aspekte dieses schwierigen Themenkomplexes gemeinsam mit uns zu beleuchten. (Beifall von der SPD. - Sprechen und Zurufe bei der CDU.) Dabei muss man auch berücksichtigen, dass den Ärztinnen und Ärzten jetzt schon die Möglichkeit eines interkollegialen Austausches ohne Namensnennung offensteht. Sie ist sogar Teil des Verfahrens. Im bestätigten Fall einer Kindeswohlgefährdung nach dem üblichen Verfahren der Risikoeinschätzung entfällt die ärztliche Schweigepflicht, und die Ärzteschaft ist verpflichtet, eine Meldung mit Namensnennung an das Jugendamt zu tätigen. Dieses übernimmt dann die weitere Untersuchung und das Vorgehen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ist eine Herzensangelegenheit der SPD-Fraktion. Deshalb machen wir bei diesem Thema auch keine Schnellschüsse. (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Wir sind an einer ernsthaften Beteiligung, klaren Richtlinien und Regelungen sowie der Einbindung vieler Akteur*innen interessiert. Der Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber er ist lückenhaft. Unser Ziel ist und bleibt ein eigenständiges saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz. Wir arbeiten daran, Ihnen einen umfassenden Gesetzentwurf vorzulegen. In diesem Kontext werden wir uns der Debatte auch nicht verschließen, ob eine Austauschmöglichkeit zwischen Ärztinnen und Ärzten bei der Erhärtung der Verdachtsfälle hilfreich sein könnte, denn schließlich eint uns alle das Ziel, Kinder vor Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch zu schützen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Kollegin Klein. Es sind weitere Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion dem Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Zuerst zu meiner Vorrednerin. Wie immer gilt auch hier, der Tod des Guten ist das Bessere. Es wundert mich, warum da noch kein Gesetzentwurf oder etwas vorgelegen hat. Dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ist dem Grunde nach zuzustimmen, was die AfD-Fraktion auch tun wird. Wir müssen alles tun und sind dazu verpflichtet, unsere Zukunft, unsere Kinder, wo es nur geht, zu schützen und ihre geistige wie körperliche Entwicklung zu wahren und zu unterstützen. Der Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung sowie leiblicher, geistiger oder seelischer Verwahrlosung ist dabei oberstes Ziel. Ihr Gesetzentwurf, liebe Kollegen der CDU, hat nur einige Aspekte, die ich hier ansprechen möchte, die etwas zu mutlos, nicht weitgehend genug sind und auch der Präzisierung bedürfen. Auf der einen Seite ist einer der zentralen Punkte, dass ein Arzt besonders dafür sensibilisiert wird, wenn beispielsweise ein Doktor-Hopping stattfindet. Nur kann das der Arzt oder die Praxis gar nicht feststellen. Woran soll ein Arzt/eine Praxis festmachen, aus welchem Anlass jemand sein Kind in die Praxis bringt? An dem Grund des Besuchs? Am Wohnort? Woran, ist die Frage. Dieser Punkt wird ohne Mitwirkung der Krankenkassen, bei denen einzig diese Informationen zusammenlaufen, für den Arzt nicht kontrollierbar sein. Hier wollen Sie aber nicht weitergehen und das Notwendige einfordern, nein, hier bleiben Sie unpräzise und Ihr Antrag lautet: „Dies entbindet bei etwaigen Erleichterungen zum interkollegialen Austausch von Kinderärzten zur Erkennung von Kindeswohlgefährdungen nicht von der Pflicht, den notwendigen datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen.“ Dies ist nicht der einzige Punkt, in dem Ihr im Grunde vernünftiger und notwendiger Gesetzentwurf mutlos bleibt. Sie möchten gerne den Austausch der Ärzte. Wie soll dieser Austausch praktisch stattfinden? Die Ärzte wissen nicht, können und dürfen es auch nicht wissen, bei wie vielen Ärzten und wo überall ein mögliches Opfer bereits vorgestellt wurde. Auch hier steht zu befürchten, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften zum Täterschutz werden könnten. Sie bleiben auch etwas unpräzise dabei, wie der Austausch ausgestaltet werden soll. Ein Arzt tritt das Verfahren los. Wie tritt er das Verfahren los? Sie schreiben in Ihrem Antrag - ich zitiere holzschnittartig -: Das Bestehen eines Verdachts der einzelnen Ärztin oder des einzelnen Arztes wird vorausgesetzt. Dabei darf es sich nicht allein um rein subjektive Vorstellungen der Ärztin oder des Arztes handeln. Ein bloßer Schein- oder Putativverdacht ohne objektive Anhaltspunkte genügt den Anfor- (Abg. Schaufert (AfD)) derungen der Vorschrift nicht. Zusammenschau der jeweiligen Untersuchungsergebnisse. Der Arzt ist also gehalten, sich zuerst einmal selbst zu überprüfen, ob er nicht einem subjektiven Fehlurteil unterliegt. Dann muss er sich mit einer stichhaltigen Begründung an seine Kollegen wenden. Wie macht er das? Er weiß ja gar nicht, mit wem er in Kontakt treten soll. Sollen die Kinderärzte im Umkreis von x Kilometern angeschrieben werden? Auch die Krankenhäuser? Auf welchen Kollegenkreis beschränkt sich der Austausch? Vielleicht ging der Täter mit dem Minderjährigen auch zum Zahnarzt, um Missbrauch zu verdecken. Also werden auch noch alle Zahnärzte mit einbezogen. Am Ende findet ein kleines Symposium sämtlicher Kinderärzte, Allgemeinmediziner, Krankenhausärzte, Notärzte et cetera statt, die den vermeintlichen Missbrauchsopfern ja begegnet waren. Es ist uns allen klar, dass dies so nicht stattfinden wird und kann. Ein weiterer Aspekt. Es kann extreme, ja extremste Konsequenzen haben, wenn ein Missbrauch vermutet wird, Inobhutnahme et cetera, das komplette Programm. Dies kann vor Missbrauch retten, dies kann aber auch ganze Familien zerstören, wenn sich schließlich doch herausstellt, dass das blaue Auge und die Hämatome, weswegen man beim Arzt 600 km vom Wohnort entfernt vorstellig wurde, tatsächlich von einem unglücklichen Treppensturz resultieren, der Schuldige der drei ausgeschlagenen Schneidezähne tatsächlich der Fahrradlenker war und die gebrochene Nase vom Fall aus der Schaukel resultierte. Auf wen wird dann gezeigt? Wer wird dann verantwortlich gemacht? Hier könnte man jetzt noch weiter ausführen, aber ich glaube, die Probleme und Unzulänglichkeiten, teilweise durch die Natur der Sache bedingt, sind dargelegt. Leider gibt es Kindesmissbrauch und Kindeswohlgefährdung. Der vorliegende Gesetzentwurf geht mit Sicherheit in die richtige Richtung und die AfD-Fraktion wird sich dem auch nicht verschließen. Sollte das Hohe Haus zustimmen und den Gesetzesvorschlag in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie überweisen, kann man noch über die Unschärfen reden und, wie die SPD gesagt hat, kann man sich ja daran beteiligen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schaufert. Es sind weitere Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion der Abgeordneten Christina Baltes das Wort.
Christina Baltes SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Theobald, Sie haben es genau formuliert, es geht um den Schutz unserer Kinder. Es ist natürlich wichtig, über ein so sensibles Thema zu diskutieren und auch die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Aber es ist doch noch viel wichtiger - das haben Sie auch gesagt -, hinzusehen und achtsam zu sein. Das kann und sollte jede und jeder von uns und auch die Ärztinnen und die Ärzte. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, Sie tun gerade so, als ob alle Ärztinnen und Ärzte nur auf die Einführung eines interkollegialen Austausches warten, um adäquat mit Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch umgehen zu können. Dem ist nicht so. Wenn die Anzeichen auf Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch eindeutig sind und eine akut lebensbedrohliche Vernachlässigung erkennbar ist, dann ist der Sachverhalt doch eindeutig. Dann kann der Arzt oder die Ärztin die Schweigepflicht durchbrechen, nein, ich sage es hier ganz deutlich, er/sie muss es sogar! (Beifall von der SPD.) Herr Theobald, Sie haben es auch richtig dargestellt: Wenn eine Offenbarung ohne die Einwilligung der Erziehungsberechtigten untersagt ist, ist der Arzt oft erst einmal handlungsunfähig. Aber wenn der Arzt nach bestem Wissen und Gewissen einen begründeten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung feststellt, Hilfsangebote abgelehnt werden und keine Möglichkeit der Intervention gegeben ist, dann dürfen Dritte in geeigneter Weise eingeschaltet werden, denn der Schutz des Kindeswohls ist ebenfalls ein Rechtsgut. (Beifall von der SPD.) Ich möchte es noch einmal verdeutlichen: Wenn nicht erfolgreich auf die Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten eingewirkt werden kann, gebietet das Kindeswohl, sich an das Jugendamt, das Familiengericht und in dringenden Fällen auch an die Polizei zu wenden. Wir müssen hier alle miteinander einmal ganz nüchtern anerkennen, das Saarländische Heilberufekammergesetz wurde in diesem Jahr, im Januar, umfangreich beraten. Es gab dazu eine Anhörung mit den Verbänden. Meine Kolleg*innen von der SPD-Fraktion, ich waren dabei und Sie von der CDU-Fraktion waren dabei. Wir haben uns danach intensiv ausgetauscht. Die gleichen Verbände wollen Sie jetzt erneut in diesem Komplex anhören, aber sie haben sich doch bereits dazu geäußert! Sie haben massive Bedenken, aber sie haben auch Alternativen genannt. Sagen Sie mir bitte, was sich innerhalb von fünf (Abg. Baltes (SPD)) Monaten an diesen Aussagen geändert haben soll. (Zuruf des Abgeordneten Scharf (CDU).) Ich könnte Ihnen jetzt seitenweise Stellungnahmen aus der Anhörung des Ausschusses vorlegen, aber das trägt leider auch nicht zu einer Versachlichung der heutigen Debatte bei. Deshalb noch einmal ganz ruhig und ernsthaft: Nehmen Sie unser Gesprächsangebot wahr. Lassen Sie uns das Thema in einem größeren Rahmen diskutieren. Die Debatte um ein saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz wäre hierfür der richtige Ort. (Beifall von der CDU.) Das Einzige, was wir tun, ist, ernsthaft davor zu warnen, auf ein komplexes Problem eine unterkomplexe Antwort geben zu wollen. Meine Kollegin Réka Klein hat bereits einige Bedenken und Fragen aufgeworfen. Ich will dazu ein Extrembeispiel nennen: Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom ist eine Form der Kindesmisshandlung, die darauf beruht, dass eine nahestehende Person - in der Regel ist es oftmals die Mutter - bei einem Kind Anzeichen einer Krankheit vortäuscht oder aktiv erzeugt, um es wiederholt zur medizinischen Abklärung vorzustellen. In diesem Fall wird das Kind mit seinen Erziehungsberechtigten mit einer Vielzahl von Diagnosen anderer Ärzte bei einem neuen Arzt vorstellig. In diesem Beispiel wäre eindeutig, bei welchen Kolleginnen und Kollegen sich der Arzt zwecks eines Austausches melden könnte. Bei den behandelnden Ärzten wurden durch die Manipulation der Eltern gegebenenfalls auch falsche Diagnosen erwirkt, mit der Konsequenz möglicher Behandlungsfehler. In diesem Fall müsste man also gleichzeitig regeln, inwieweit der interkollegiale Austausch zum Wohle des Kindes zu rechtlichen Konsequenzen bei einem Arzt oder einer Ärztin führt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie herzlich darum bitten, so nicht mit uns umzugehen. (Sprechen bei der CDU.) Ich habe großes Verständnis für die Schmerzen, sich in die Oppositionsrolle einzufinden. (Abg. Scharf (CDU): Wir haben uns eingefun- den! - Weitere Zurufe von der CDU.) Aber wir reden hier über Missbrauch, Misshandlungen von Kindern. Bitte hören Sie auf, das Leid von Kindern zu instrumentalisieren. (Abg. Theobald (CDU): Sachkompetenz! - Er- regte Zurufe von der CDU.) Ich kann nur sagen, ich bin extrem dankbar, wie intensiv sich die Saarländische Ärztekammer mit dem Thema Gewalt, insbesondere auch gegen Kinder, auseinandersetzt. Stellvertretend möchte ich mich hier einmal ausdrücklich bei den Mitgliedern des Arbeitskreises „Hilfen gegen Gewalt“ der Ärztekammer des Saarlandes bedanken. (Beifall von der SPD.) Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, jeder Kinderschutzfall ist einer zu viel. Es steht außer Frage, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, Kindeswohlgefährdung zu verhindern und frühestmöglich zu beenden. Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Unser Ziel ist und bleibt, ein eigenständiges saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz einzuführen. Unser Ziel ist es, Prävention und Kinderschutzkonzepte überall, wo sich Kinder aufhalten, voranzutreiben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Baltes, und erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion der Abgeordneten Dagmar Heib das Wort.
Dagmar Heib CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das noch nicht erlebt. Der saarländische Landtag, unser Hohes Haus, vergibt heute eine derartige Chance. Es geht uns allen um Kinderschutz. Es wurde von allen Rednern wortreich beschrieben. Und dann? - Es geht darum, dass wir darüber miteinander reden und ins Gespräch kommen. Was ist das klassische Instrument des Parlaments, um in den Dialog mit den Betroffenen einzutreten? - Die Anhörung, meine Damen und Herren, die Annahme der Ersten Lesung. (Beifall von der CDU.) Man kann sich auch enthalten, auch dann geht ein Gesetzentwurf in Erster Lesung durch. Die Annahme in Erster Lesung öffnet den Weg ins parlamentarische Verfahren. Dort reden und diskutieren wir im entsprechenden Ausschuss über den Inhalt eines Gesetzentwurfes. Genau das wollen wir doch! Auch dort kann man Änderungen und Abänderungsanträge einbringen. Das ist das klassische Instrument. Das machen wir in der Opposition selbstverständlich, aber das gehört sich auch in der Regierungsverantwortung. Das haben wir in den Jahren der Großen Koalition auch gemeinsam praktiziert. Das ist der Weg eines Parlamentes. Wir alle hier sind Parlamentarier und Parlamentarierinnen. Ich sage Ihnen eines: Ich schäme mich heute in meiner parlamentarischen Seele, dies nach so vielen Jahren zu erleben. Meine Damen und (Abg. Heib (CDU)) Herren, Sie beschwören den Kinderschutz. Er ist ja Herzensanliegen, deshalb brauche ich auch keine vorformulierte Rede. Wir müssen sagen, worum es uns geht: Es geht darum, die Kinder zu schützen und eine Abwägung zwischen Datenschutz und Kinderschutz vorzunehmen. Es geht darum, eine Abwägung zwischen Schweigepflicht und Kinderschutz vorzunehmen. Aber das heißt nicht, von vornherein eines vor das andere zu stellen, vor allem nicht, etwas vor den Kinderschutz zu stellen. (Starker Beifall von der CDU.) Ich muss auf meine Redezeit achten. - Meine Damen und Herren, all das, was Sie hier vortragen - etwa der Weg, wann ein Kinderarzt Rechtssicherheit erhält, wenn er die Kollegen konsultieren kann -, sind doch Hürden. Wie will die normale Kinderärztin in einem Ort wissen, wie sie damit umgeht, wenn es Zweifel gibt? Wann ist denn wirklich ein Verdacht gegeben? Da wollen wir doch helfen. Genau da setzt dieser Gesetzentwurf an! Dann frage ich mich auch, was Ihre Kolleginnen und Kollegen der SPD in den Landtagen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gegen diesen Gesetzentwurf vorgebracht haben. (Abg. Theis (CDU): Gute Frage! - Weiterer Zuruf von der CDU: Genau!) Nichts. - Man geht genau diesen Weg, um dorthin zu kommen. Dann kommt das Argument, wir hätten in der letzten Legislatur doch eine Anhörung gemacht - wir haben eine in diesem Jahr gemacht -, und das Heilberufekammergesetz geändert, aber das ist Monate her! Seitdem gab es Gesetzesänderungen. Die Lage in den Ländern ist doch so: In NRW ist es schon rechtmäßig geändert. In Rheinland-Pfalz war es jetzt in der Ersten Lesung. Ich bin mir sicher, dort kommt es in die Zweite Lesung, aber wir im Saarland kommen ja noch nicht mal durch die Erste Lesung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da frage ich mich, wie es mit dem Kinderschutzgesetz weitergeht. Wie machen wir in den kommenden Wochen weiter? Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses sind beschworen worden. Es geht darum, Konzepte in allen Einrichtungen zu entwickeln. Wenn wir das machen, heißt es dann vielleicht: „Sorry, wir sind noch dran. Wir erarbeiten noch einen ersten Entwurf eines Kinderschutzgesetzes.“? Wir fragen auch, wie die Zukunft eines Kinderschutzbeauftragten im Saarland aussieht. Denn das ist doch unser Ziel, es wurde in diesem Landtag gemeinsam verabschiedet. Hören wir dann: „Sorry, wir sind noch an der Erarbeitung eines Kinderschutzgesetzes. Wir können hier im Moment nicht weitermachen.“? - So wird es weitergehen, meine Damen und Herren. Das kann es doch nicht sein! Ich wünsche mir für die Kinder im Saarland, für all unsere Kinder, dass die Lücken in den Netzwerken so schnell wie möglich geschlossen werden, damit jedes Kind bestmöglich, vollkommen geschützt ist. Wenn es um einen Fall von Misshandlung geht, wünsche ich mir, dass dieser Misshandlung schnellstmöglich der Hahn abgedreht werden kann, damit wir es fertigbringen, unsere Kinder, den Schatz, den wir im Saarland haben, zu schützen. Dafür sind wir verantwortlich! (Starker Beifall von der CDU.) Gehen Sie noch einmal in sich, bevor es in den kommenden Minuten zur Abstimmung kommt. Ich bin gespannt. Ich hoffe, ich habe Sie überzeugen können. Lassen Sie den Gesetzentwurf passieren. Dann kommen wir direkt und sofort miteinander in die Diskussion. - Danke. (Anhaltender, starker Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Kollegin Heib. - Ich erteile nun erneut das Wort für die CDU Landtagsfraktion ‑ dem Abgeordneten Alwin Theobald. Ich verweise darauf, dass noch eine Restredezeit von 7 Minuten und 37 Sekunden vorhanden ist.
Alwin Theobald CDU
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen mich tatsächlich schockiert und tief getroffen. Ich hätte nicht erwartet, dass dieser Antrag heute von der Regierungspartei abgelehnt wird und zudem noch mit diesen Argumenten. Nordrhein-Westfalen hat ein Landeskinderschutzgesetz. Trotzdem - weil dieses Gesetz nicht ausgereicht hat - haben sie dieses Gesetz genau in diesem Punkt erst vor wenigen Wochen geändert. (Beifall von der CDU.) Die Kollegin Baltes hat lange und wortreich geschildert, was Ihr Konzept ist. Ich kann sagen, was unser Konzept ist, und zwar in wenigen Worten: Handeln, bevor es zu spät ist. Es geht um Kinder. (Beifall von der CDU.) Liebe Kollegin Réka Klein, auch Sie haben lange und wortreich vorgetragen, aber ist das, was Sie vorgetragen haben, das, was Ihr Herz in diesem Punkt sagt, wenn es um Kinder geht? - Ich kann es mir nicht vorstellen, denn Kinder sind das Wichtigste, was wir haben. Es ist nicht die Idee der CDU, dieses Gesetz zu ändern. Es ist eine Forderung der Kinder- und Jugendärzte. Es ist eine Forderung aus dem Hamburger Kongress der Kinder- und Jugendärzte, es ist eine Forderung aus dem Kongress, der sich explizit mit Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, Vernachlässigung und dem großen Problem des (Abg. Theobald (CDU)) Doktor-Hoppings beschäftigt hat. Es ist nicht so, wie Sie sagen, dass der Arzt herumrätselt, wo das Kind vielleicht vorher gewesen sein könnte. Wir sind hier im Saarland. Die Kinder- und Jugendärzte kennen sich untereinander. Natürlich ruft der Kinderarzt aus Illingen einmal beim Eppelborner Kollegen an, wenn es um ein Eppelborner Kind geht. Wahrscheinlich war es vorher dort. Dann hat er wahrscheinlich schon den Volltreffer. Ich erinnere mich gut daran, dass ich 2015 im Rahmen der Flüchtlingskrise in Lebach in der Landesaufnahmestelle eingesetzt war und ein syrischer Papa vor mir stand, weil sein Kind mit dem Notarzt in die Klinik kam. Er wusste nicht, in welche. Es war ein Anruf. Ich habe gedacht, Lebach liegt im Kreis Saarlouis, da ist die nächste Kinderklink. Ich habe angerufen, und ja, es war die richtige Stelle. Was passierte? - Der Chefarzt kam persönlich ans Telefon, bat, dass wir einen Sprachmittler hinzuziehen, damit wir dem Papa wichtige Dinge sagen können im Zusammenhang mit dem Kind. Es hat funktioniert. Genau das sind die saarländischen Wege. Diese wollen wir mit diesem Gesetz öffnen. Sie stellen sich hier hin und suchen wortreich, satzreich irgendwelche aufgeschriebenen Sachen - wahrscheinlich aus dem Ministerium zugeliefert, ich weiß es nicht -, aber Ihre ehrliche Meinung kann das bei Weitem nicht sein. (Beifall von der CDU.) Die Kollegin Dagmar Heib hat es gesagt: Der richtige Weg ist, im Ausschuss weiter zu diskutieren, noch einmal eine Anhörung zu machen, sich mit den Fachleuten auseinanderzusetzen, nicht mutlos darauf zu warten, dass jetzt irgendwann vielleicht ein Kinder- und Jugendschutzgesetz auch im Saarland erlassen wird. Das ist ein langer Weg, bis dahin kann viel passieren, bis dahin kann mit den Kindern viel passieren, bis dahin können Kinder gequält werden, es können Kinder sterben. Das ist Spielen auf Zeit. Das lassen Sie zu. Das müssen Sie wissen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Ich bin gespannt, ob die Öffentlichkeit Ihnen das durchgehen lassen wird. (Beifall von der CDU.) Ich habe jetzt die ersten Rückmeldungen aus anderen Bundesländern. Die Kollegen aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sind schockiert. Sie schütteln den Kopf. Auch in den anderen Parlamenten, bei denen ich mir sicher bin, dass genau diese Gesetzesänderung in den nächsten Wochen und Monaten durchgehen wird, wird man den Kopf schütteln. Das, was Sie heute zeigen, ist vielleicht das Frühstadium von Arroganz der Macht. Ich weiß es nicht. Bei so einem wichtigen Thema zu sagen: „Wir sind die Mehrheit, wir lehnen Anträge der Opposition ab.“, mag Ihnen einfach erscheinen, der richtige Weg kann das aber nicht sein. Mir blutet heute das Herz. - Danke. (Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Theobald. - Ich erteile nun für die Regierung das Wort dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Dr. Magnus Jung.
Dr. Magnus Jung
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kinderschutz ist ein extrem wichtiges Thema für uns. Die Abwägung zwischen den Zielen des Kinderschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht ist ein extrem schwieriges Thema, mit dem wir uns vor Kurzem sehr intensiv und sachlich befasst haben. Ich muss leider feststellen, dass die Debatte, wie sie heute hier im Haus teilweise geführt wird, den Ansprüchen der Komplexität dieses Themas nicht ganz gerecht wird. Wir konnten vor Monaten sachlicher darüber reden. Das scheint heute schwieriger zu sein. Das tut mir leid. Nichtsdestotrotz ist es unsere Aufgabe, dieses Thema sachlich und mit dem Anspruch, etwas zu verbessern, nach vorne zu bringen. Deshalb möchte ich zunächst einmal für die Regierung einige Einordnungen vornehmen, auch damit man weiß, was die Dimensionen des Problems betrifft. Wir hatten im Jahr 2020 im Saarland 2.323 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung. Das sind 15,9 Fälle pro 1.000 Kinder und Jugendliche. Das liegt über dem Bundesdurchschnitt. Wir hatten in diesem Jahr ungefähr 2.500 Kinder im Saarland, die entweder im Heim oder in einer Pflegefamilie untergebracht waren. Auch das ist ein hoher Wert. Wir hatten in dem Jahr 181 Opfer von sexuellem Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen im Saarland. Wir wissen, dass der Trend steigt. Wir sind mittlerweile in der Vermutung beziehungsweise Befürchtung bestätigt, dass in der Zeit der Corona-Pandemie die Probleme in den Familien zugenommen haben. Wir wissen, dass die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Saarland nicht optimal ist, denn es gibt Wartelisten in den ambulanten Praxen. Auch bei der Einweihung der neuen Räume der Kinder- und Jugendpsychiatrie am letzten Wochenende kam von Frau Professor Möhler die Rückmeldung, dass es deutlich mehr Nachfrage gibt als Plätze, obwohl die Zahl der stationären Plätze dort deutlich zugenommen hat. Das Thema hat uns im saarländischen Landtag in den letzten Jahren intensiv befasst mit Blick auf den UKS-Skandal, aber auch mit Blick auf Missbrauch in den Kirchen und an anderer Stelle. Deshalb will ich einmal ganz allgemein sagen, dass das Thema Kinder- und Jugendschutz eines ist, das alle Bereiche der Bevölkerung und des öffentlichen Lebens angeht. Die Kinder- und Jugendhilfe ist gefordert. Polizei und Justiz sind gefordert, die Ärzteschaft natürlich auch. Die Kindertageseinrichtungen und die Schulen sind gefordert, die Vereine, Familie, Nachbarschaft und Gesellschaft. Hier geht es um mehr Sensibilität. Hier geht es darum - das haben wir auch bei der Beratung des Heilberufekammergesetzes im Januar des Jahres alle vollmundig gesagt, Kollege Scharf genauso wie ich -, dass wir eine Kultur des Hinschauens brauchen, dass wir Schutzkonzepte für die verschiedenen von mir eben genannten Bereiche entwickeln sollen und dass wir etwas tun müssen für mehr Qualifizierung der Beschäftigten oder der Ehrenamtlichen. Ich mache das so breit, um Folgendes deutlich zu machen: Die Frage des Kinderschutzes und die Frage, wie wir ihn im Saarland verbessern, ist eine, bei der es ganz viele Baustellen gibt, nicht nur die eine, die Sie heute aufmachen. Es ist sehr vielfältig. Deshalb hat sich mit dem Thema auch eine von der vorherigen Landesregierung eingesetzte Kinderschutzkommission befasst. Sie hat zum Ende der letzten Legislaturperiode einen Abschlussbericht vorgelegt, von dem ich befürchten muss, dass er zumindest den Mitgliedern des Landtages nicht zugeleitet worden ist, was ich bedauere, was wir als neue Landesregierung aber nachholen werden. Diese Kommission hat 37 Empfehlungen vorgelegt, und zwar zu den Bereichen Sport und Ehrenamt, Justiz, Medizin, Jugendhilfe, zu den Schnittstellen und zu den Meldewegen, zu Auswirkungen von Corona auf Kinder und Jugendliche. Ich will der Kommission, unter dem Vorsitz von Monika Bachmann tagend und zusammengesetzt aus zahlreichen Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und aus Verbänden, für die geleistete Arbeit ganz herzlich danken. Das ist, so meine ich, ein sehr lesenswerter Bericht, der uns ein volles Aufgabenbuch zur Verfügung stellt zu dem, was wir konkret an Maßnahmen zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes im Saarland unternehmen können. Die Frage, deren Beantwortung Sie mit dem heute vorliegenden Gesetzesentwurf angehen wollen, ist in diesen 37 Empfehlungen nicht enthalten, um das deutlich zu sagen. (Zuruf.) Das ist nicht ein einziges Argument, das ist im Grunde gar kein Argument, ich möchte Sie lediglich darüber informieren. - Wir von der saarländischen Landesregierung gehen zunächst einmal die Umsetzung an zu allen 37 Punkten, zu allen diesen Empfehlungen. Der Vorschlag der CDU, auch wenn er nun mit großer Verve hier vorgetragen wurde, bringt hingegen in der Sache so gut wie nichts, er bringt keine relevante Veränderung der bisherigen Rechtslage. Sie schaffen im Grunde keine wesentliche Veränderung. So heißt es, es könne informiert werden, wenn die Schweigepflicht aufgehoben worden ist. Das kann man aber auch heute schon so tun, daher bringt das nicht wirklich viel. Darüber hinaus möchte ich, verbunden mit der Bitte um Versachlichung, alle noch einmal an die Diskussionen erinnern, die wir gemeinsam zu diesem Thema im Januar und im Februar geführt haben. Wir haben mit den Ärztinnen und Ärzten, mit Kinderärzten, mit Psychotherapeuten gesprochen. Von ihnen kam die eindringliche Warnung, dass bei einer Aufhebung der Schweigepflicht - damals ging es auch noch um die Frage der Strafbewehrung - Sachverhalte nicht mehr offenbart würden und am Ende ein Weniger an Schutz, als es bislang der Fall ist, resultieren könnte. (Zuruf.) Wir waren uns einig, dass sich hier eine schwierige Abwägungsfrage stellt. Und wir waren uns einig, dass wir deshalb das Gesetz nicht so ändern sollten, wie es damals vorgesehen war. Wir waren damals auch übereinstimmend der Auffassung, dass wir an diesem Thema inhaltlich dranbleiben wollten. Wir waren uns einig, dass es am besten wäre, gerade auch mit Blick auf die sich mit der Schweigepflicht ergebenden Fragestellungen, wenn es bundesweit einheitliche Regelungen gäbe, und dass wir dieses Thema daher auf der Bundesebene noch einmal ansprechen wollten. Es war ein vernünftiger Weg, den wir insoweit damals im Miteinander festgelegt haben. Ich kann nun nicht erkennen, was sich in den vier vergangenen Monaten geändert haben sollte, sodass man diesen gemeinsam besprochenen Weg nun verlassen müsste, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich bin deshalb dafür, dass wir uns sachlich weiter mit diesem Thema befassen. Dass man auf der Bundesebene zu Veränderungen kommt, möchte ich nicht ausschließen. Sollte das auf Dauer nicht der Fall sein, möchte ich ebenfalls nicht ausschließen, dass wir zu einem späteren Zeitpunkt eine landesgesetzliche Regelung - dann aber eine umfassende Regelung - in Angriff nehmen werden. Nun aber aus der Hüfte zu schießen, wie bei diesem Gesetzentwurf der Fall, das ist sicherlich nicht der Weg. Das ist zu kurz gesprungen und bleibt ohne einen absehbaren realen Effekt. Wir sollten uns, so denke ich, darauf konzentrieren, die 37 Maßnahmen anzugehen, die uns die Expertenkommission hier im Saarland vorgeschlagen hat. Ich möchte namens der Landesregierung auch Sie als Opposition herzlich einladen, diesen Weg gemeinsam mit uns zu beschreiten. (Beifall von der SPD.) Dabei macht es, Kollege Schäfer, keinen Sinn, diesen einen Punkt nun vor die Klammer zu ziehen. Wir haben, was den Kinder- und Jugendschutz im Saarland betrifft, eine umfangreiche Agenda vor uns. Diesen Weg wollen wir, wie in der Vergangenheit geschehen, auch weiterhin ohne parteipolitischen Streit gemeinsam mit Ihnen gehen. Dazu werden wir als saarländische Landesregierung Ihnen in den kommenden Wochen eine Reihe von Vorschlägen unterbreiten. Ich bitte um Verständnis, dass nach noch nicht einmal 80 Tagen im Amt noch nicht alles fertig vorbereitet ist. (Zuruf.) Wir werden Ihnen aber in Kürze einen Vorschlag unterbreiten, wie ein Kinderschutzbeauftragter im Saarland installiert werden kann - ein Thema, das die Kommission in ihren Forderungen ganz nach oben gerückt hat. Das haben wir auch in der Vergangenheit schon gemeinsam diskutiert, auch im Rahmen der Anhörung zum Kinderschutz im Landtagsausschuss. Wir werden einen Vorschlag unterbreiten, wie die vom Bundesgesetzgeber geforderte Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe besser umgesetzt werden kann. Wir werden Vorschläge machen, wie wir zur Umsetzung der 37 von der Kinder- und Jugendschutzkommission vorgeschlagenen Maßnahmen vorgehen. Und wir werden ein Kinderund Jugendschutzgesetz für das Saarland vorbereiten, mit dem breiten Anhörungsverfahren, das die Gesetzgebung im Saarland erfordert. Dazu sind auch Sie, liebe Kollegin Heib, ganz herzlich eingeladen, sich einzubringen. Alle Verbände werden eingebunden sein, und wir werden diese Fragen breit miteinander diskutieren. Dabei wird auch diese Frage sicherlich noch einmal aufs Tapet kommen. Ich kann nicht erkennen, dass sich irgendjemand in diesem Hause zu dieser Diskussion nicht bereitfände, sich nicht bereitfände, sich der Diskussion - dann in einem ordentlichen Rahmen und mit guter Vorbereitung - zu stellen. Ich glaube, auf diese Weise können wir gemeinsam gute Schritte zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes im Saarland gehen. Meine Bitte ist, dass wir uns dabei gemeinsam voran bewegen und nicht schon heute eine einzelne Fragestellung vor die Klammer ziehen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Minister Jung. - Nun erteile ich erneut der Abgeordneten Dagmar Heib für die CDU-Landtagsfraktion das Wort.
Dagmar Heib CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, man gestatte mir noch einen Satz: Herr Minister, Sie sagten, im vergangenen Jahr 1.181 Fälle sexuellen Missbrauchs im Saarland. (Zuruf.) Das ist egal. Auch wenn es „nur“ 181 Fälle sind, wenn die 1.000 weg ist - es sind dennoch zu viele. Und eines sage ich Ihnen: Wenn dieser Gesetzentwurf Gesetz würde und er dazu führte, ein einziges Kind davor zu bewahren, dann hätten wir es im Saarland besser gemacht! (Zuruf.) Und „so gut wie gar nichts“, mein sehr geehrter Herr Minister, auch das genügt mir, um besser zu werden. - Danke. (Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Kollegin Heib. - Nun erteile ich, ebenfalls für die CDU-Landtagsfraktion sprechend, das Wort dem Abgeordneten Hermann Scharf.
Hermann-Josef Scharf CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Minister Magnus Jung, deine Rede hat deutlich gemacht, wie wichtig es wäre, heute diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss zu überweisen. Denn eines weise ich mit aller Entschiedenheit zurück: dass wir unsachlich argumentiert hätten. Die CDU-Landtagsfraktion ist hier für Kinderschutz eingetreten. Und da möge mir bitte einmal einer sagen, was daran unsachlich sein kann! (Beifall von der CDU. - Vizepräsidentin Heib übernimmt die Sitzungsleitung.) Was hat sich zwischenzeitlich geändert? Nun, wir hatten auch noch Vorfälle in Nordrhein-Westfalen. Mein Kollege Alwin Theobald hat in den vergangenen Wochen an vielen Schalten der kinderpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen und der Bundestagsfraktion teilgenommen. Dabei haben sich für uns NRW und Rheinland-Pfalz als Vorbild erwiesen, dort bringt man diese Dinge jetzt auf den Weg. Diese 37 Punkte werden wir, so wichtig sie sind, nicht alle in einem Aufwasch abarbeiten können. Das ist zutreffend. Aber lasst uns doch begin- (Abg. Scharf (CDU)) nen! Ein schönes Zeichen, das von dieser Sitzung ausgehen könnte, wäre es, wenn dieser Entwurf in den Ausschuss überwiesen würde. Dort könnten wir das Weitere gemeinsam festlegen. Wenn Sie Kinderschutz ernst meinen, wie Sie es sagen, dann verfahren Sie doch bitte so! - In der Großen Koalition haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder, gerade auch vor dem Hintergrund der Vorkommnisse, die wir in Homburg erleben mussten, bei den meisten Punkten an einem Strang gezogen. Wir waren in den Nuancen auch schon mal unterschiedlicher Auffassung, aber wenn es um den Schutz der Kinder gegangen ist, da waren wir alle einig. Das fordere ich heute für die CDU-Landtagsfraktion und vor allem im Interesse der Kinder in diesem Lande ein: Lasst uns hier ein Zeichen setzen! Kinderschutz ist das wichtigste Thema, das wir hier bearbeiten müssen.- Herzlichen Dank! (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/36. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/36 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt. Dagegen gestimmt hat die SPD-Fraktion; dafür die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung Erste und Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/41) Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt das Wort. – Ich höre gerade, dass Frau Sandra Quinten reden wird; es war der Verwaltung anders gemeldet worden. Bitte, liebe Kollegin Quinten, Sie haben das Wort; zum ersten Mal, glaube ich. Gutes Gelingen.
Sandra Quinten SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften - das klingt erst einmal sehr trocken, sehr theoretisch und vor allen Dingen sehr formell. Tatsächlich ist es das bis zu einem gewissen Punkt auch. Aber hier geht es um viel mehr als nur um reine Formalitäten; aber dazu später mehr. Im März dieses Jahres hat der Ministerrat beschlossen, dass das Job-Ticket Plus für die Landesbediensteten zum 01.09.2022 eingeführt wird. Ab diesem Zeitpunkt wird den Landesbediensteten ein direkter Zuschuss von 20 Prozent für den Erwerb gewährt. Das ist ein guter und - wie wir finden - wichtiger Beschluss. (Beifall von der SPD.) Aber wie so oft im Leben: Wer A sagt, der muss auch B sagen. Der Zuschuss zum Job-Ticket Plus ist nämlich eine finanzielle Leistung des Dienstherrn und damit nach aktueller Rechtslage auf die Bezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter anzurechnen. Wenn wir keine Nichtanrechnungsregelung aufnehmen, stellt dieser Zuschuss also keine Entlastung dar und verliert damit ganz deutlich an Attraktivität. Von daher ist es sicher kein Geheimnis, dass das Gesetz zur Änderung der besoldungsrechtlichen Vorschriften schon in der letzten Legislaturperiode konzipiert wurde. Leider hat die Zeit damals nicht gereicht, um das Gesetz noch rechtzeitig in Erster und Zweiter Lesung zu beschließen. Das ist aber nicht schlimm. Deshalb packen wir das hier und heute an. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schaue in einige fragende Gesichter. Sie fragen sich vielleicht: Warum diese Dringlichkeit? Warum noch vor der Sommerpause ein Gesetz in Erster und Zweiter Lesung? Die einfachste Antwort darauf wäre: Wir wollen, dass dieses Gesetz schnellstmöglich umgesetzt wird und direkt nach der Sommerpause, nämlich mit der Gültigkeit des Job-Ticket Plus, in Kraft treten kann. Sie alle wissen nämlich, dass mit der Sommerpause auch das 9-Euro-Ticket endet. Dann gelten im Idealfall wieder die vorherigen Tarife. Genau hier müssen wir ansetzen. Wir können ja nicht jeden Tag von Klimaneutralität und von der Erforderlichkeit der Verringerung des Individualverkehrs sprechen sowie ein Job-Ticket Plus einführen, aber uns nicht darum kümmern, dass eine Regelung zur Nichtanrechnung des geldwerten Vorteils auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten geschaffen wird, für die Menschen, die sich in den Dienst unseres Landes stellen. Wie schon gesagt, wer A sagt, der muss auch B sagen. (Beifall von der SPD.) Unser Ziel ist es doch auch, dass wir möglichst viele Menschen langfristig, das heißt, auch nach Ende des 9-Euro-Tickets, von unserem ÖPNV (Abg. Quinten (SPD)) überzeugen. In der Vergangenheit haben wir es dank unserer Ministerpräsidentin - damals noch Wirtschaftsministerin - bereits geschafft, den ÖPNV im Saarland deutlich zu verbessern und wesentlich attraktiver zu gestalten. Selbstverständlich hat das dazu geführt, dass mehr Menschen den ÖPNV genutzt haben und übrigens auch das Job-Ticket. Aber da ist noch Luft nach oben! Das wollen wir weiter steigern. Und das müssen wir auch. Deshalb ist es nur richtig, dass das Land seinen Beamtinnen und Beamten ein attraktives Job-Ticket Plus zur Verfügung stellt. Dann muss auch Sorge dafür getragen werden, dass diesen Menschen der Bonus tatsächlich zugutekommt und eben nicht auf die Besoldung angerechnet wird. (Beifall von der SPD.) Alles andere hätte nämlich mit einer Attraktivitätssteigerung im Sinne einer Verringerung des Individualverkehrs, Steigerung der Auslastung des ÖPNV und dadurch positive Auswirkungen für Klima und Umwelt rein gar nichts zu tun. Von Wertschätzung und Anerkennung will ich überhaupt nicht sprechen. Wir zahlen diesen Beitrag gerne für die Umwelt, für eine gelungene Mobilitätswende, aber vor allem für die Menschen, die sich in den Dienst dieses Landes stellen. Im Saarland sind es bereits über 50 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die das Job-Ticket bezahlen. Es war Zeit, dass wir uns dem angeschlossen haben. Jetzt müssen wir uns auch den Konsequenzen anschließen. (Beifall von der SPD.) Wir haben als Land eine Vorbildfunktion. Es ist nicht nur wichtig, dass wir alles in unserer Macht Stehende gegen die Klimakrise und für die Mobilitätswende tun, es ist auch genauso wichtig, dass wir den Menschen, die für uns arbeiten, die Wertschätzung zuteilwerden lassen, die sie verdienen. Bevor ich Landtagsabgeordnete wurde, war ich Polizeibeamtin. Deshalb ist mir eines ganz besonders wichtig: Wir zeigen, dass wir als Arbeitgeber unsere Beamtinnen und Beamten wertschätzen. Es reicht nicht, nur auf die Schulter zu klopfen und zu sagen, schön, dass ihr da seid und herzlichen Dank für euren Einsatz. Nein, denn insbesondere in der aktuellen Zeit ist es wichtig, dass wir unsere Wertschätzung zum Ausdruck bringen und sie greifbar machen oder, wie unser Innenminister sagen würde, dass wir unsere Beamtinnen und Beamten „eschtamieren“. (Beifall von der SPD.) Sie alle wissen, ein Job-Ticket ist besonders für all jene Beamtinnen und Beamten, die nur ein kleines Gehalt beziehen, viel mehr als nur ein Nice-to-have. Für sie ist es eine richtige und spürbare Entlastung. Ich kann Ihnen sagen, als ich vor mehr als 30 Jahren in den mittleren Polizeidienst eingestellt worden bin und nach meiner Ausbildung mit einem A6-Gehalt in eine Universitätsstadt versetzt wurde und dort gelebt habe, hätte ich mich mehr als nur ein wenig über ein Job-Ticket gefreut. Das war aber zum damaligen Zeitpunkt noch überhaupt kein Thema. Zum Glück ist das heute anders. Wir können das heute mit diesem Gesetz anders machen. Wir können es besser machen. Mit diesem Gesetz schaffen wir eine spürbare finanzielle Entlastung für die Landesbediensteten und gleichzeitig einen guten Beitrag zur Klimaneutralität und zur Stärkung der Mobilitätswende und ein ganz deutliches Zeichen der Wertschätzung. Deshalb bitte ich Sie, diesem Gesetz heute in Erster und Zweiter Lesung zuzustimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun Frau Tanja Pavel von der CDU-Fraktion, es ist auch ihre erste Rede.
Pavel CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, welcher Verbesserungen im Hinblick auf die Einführung des Job-Ticket Plus für unsere Landesbediensteten bringen soll. Die Einführung des Job-Ticket Plus wurde bereits in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht und soll zum 01.09.2022 starten. Sowohl das bisherige Job-Ticket als auch das neue Job-Ticket Plus sollen ein wichtiger Anreiz für viele Landesbedienstete sein, im Sinne einer nachhaltigen Mobilität vom Auto auf Busse und Bahnen umzusteigen. Somit leistet das Land einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und mindert zugleich die Belastung der Luft mit Feinstaub und anderen Schadstoffen, denn jeder Einzelne, der auf den privaten Pkw oder Dienstwagen verzichtet und stattdessen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigt, entlastet die Umwelt durch die eingesparten CO -Emissionen. Das Job-Ticket ist aber auch ein Beitrag dazu, um künftig die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber sicherzustellen. In allen Ressorts fällt es schwer, qualifizierte Mitarbeiter zu finden und auch zu halten. Den Weg zur Arbeit stressfrei, finanziell attraktiv und umweltfreundlich zu gestalten, kann hier eine Mög- (Abg. Pavel (CDU)) lichkeit sein. Entsprechend begrüßenswert ist das Ziel des hier vorliegenden Gesetzentwurfs zur Änderung des saarländischen Besoldungsgesetzes, durch welches steuerliche Nachteile der Landesbediensteten minimiert und die Attraktivität zur Nutzung des Job-Tickets Plus gesteigert werden soll. Im Gegensatz zum normalen Job-Ticket erfolgt beim Job-Ticket Plus eine direkte Bezuschussung durch den Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn. Diese Bezuschussung des Dienstherrn im Rahmen des Job-Tickets Plus stellt aus besoldungsrechtlicher Sicht jedoch eine finanzielle Leistung dar und müsste grundsätzlich auf die Bezüge der Bediensteten angerechnet werden. Folglich müsste diese Bezuschussung versteuert werden. Dies gilt es, vor Einführung des Job-Tickets Plus anzupassen. Seit 2019 sind nämlich entsprechende Zuschüsse des Arbeitgebers zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln bereits steuerfrei. Voraussetzung für das steuerfreie Ticket ist aber, dass es zusätzlich zum bisher vereinbarten Arbeitslohn gezahlt wird und eben nicht auf den bisherigen Arbeitslohn angerechnet wird. Eine hierfür entsprechend notwendige Gesetzesänderung, damit unsere Landesbediensteten hiervon profitieren können, liegt uns mit dem heutigen Gesetzentwurf vor und stellt auch aus unserer Sicht eine wichtige Wertschätzung der Bediensteten in unserem Land dar, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Dieser finanzielle Anreiz soll möglichst viele Landesbedienstete dazu bewegen, ihr Auto in der Garage zu lassen und den Arbeitsweg wie auch private Fahrten mit dem ÖPNV zu tätigen. Unser aller Ziel sollte es doch sein, den Individualverkehr zu verringern und eine Steigerung der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu bewirken. Jeder Baustein, mit dem sich positive Auswirkungen für Klima und Umwelt ergeben, ist in der aktuellen Zeit, in der wir leben, ein sehr wichtiger. Ich möchte allerdings an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass das Job-Ticket Plus alleine nicht Anreiz genug ist, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Hier blicke ich einmal zu Ihnen, Frau Ministerin Berg. Im ländlichen Raum, wie beispielsweise in meinem Heimatlandkreis St. Wendel, nutzt es nicht, wenn das Dorf, in dem man wohnt, nur dreimal täglich von einem Bus angefahren wird. Der ÖPNV muss für die Menschen erreichbar, bezahlbar und bedarfsgerecht ausgestaltet sein. (Beifall von der CDU.) Der günstigste Bus nützt nichts, wenn er nicht fährt. Es geht um bezahlbaren Nahverkehr, aber auch um Busse und Bahnen, die fahren - gerade auch im ländlichen Raum, abseits der Ballungsräume. Es bedarf eines Netzes, das eng geflochten ist. Und es bedarf neuer, innovativer Wege, beispielsweise durch den On-Demand-Verkehr, der dann kommt, wenn er benötigt wird. Um den ÖPNV im Saarland innovativ und zeitgemäß aufzustellen, Frau Ministerin, sind seitens der Regierung noch weitere Maßnahmen nötig, damit viele Saarländerinnen und Saarländer auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen oder diese zumindest deutlich mehr nutzen, sodass die positiven Auswirkungen für Klima und Umwelt möglichst groß sind. Die Einführung des Job-Tickets Plus, verbunden mit der hier vorliegenden Gesetzesänderung, stellt aber, wie ich bereits ausgeführt habe, einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar und wird von uns daher begrüßt. Wir werden heute dem Gesetzentwurf zustimmen. - Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lebe Kolleginnen und Kollegen! Es war mir heute eine große Ehre, hier im Hohen Hause zum ersten Mal zu sprechen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Carsten Becker für die AfD-Fraktion.
Carsten Becker AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf es für die AfD-Fraktion sehr kurz machen. Das freut vielleicht die Kollegen, die auf das Mittagessen warten. Diese Gesetzesänderung ist sinnvoll und auch in ihrer Eilbedürftigkeit gut begründet. Entsprechend können wir das als AfD mittragen. - Vielen Dank!
Dagmar Heib
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/41. Wer für die Annahme der Drucksache 17/41 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig in Erster Lesung angenommen wurde. Zugestimmt haben die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes Drucksache 17/41 durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Abs. 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Somit ist auch die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht worden und der Gesetzentwurf kann in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten werden. Zugestimmt haben alle Fraktionen. Ich eröffne die Aussprache hierzu. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften, Drucksache 17/41, in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gleiches Bild. Trotzdem die Frage: Gegenstimmen? Enthaltungen? - Keine. Somit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/41 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen. Zugestimmt haben die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Wir kommen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (Drucksache 17/34) Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich ganz zu Anfang zu diesem Gesetz - ich denke, auch in Ihrem Namen - Dank und Anerkennung aussprechen den Tausenden von Ehrenamtlichen in den Feuerwehren und den Hilfsdiensten, bei denen sie für den Katastrophenschutz ehrenamtlich ihre Arbeit einbringen und so viel Gutes für unser Land tun. Mit diesem Gesetz wollen wir dieses Thema flankieren. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Die Regierung bringt heute eine Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland - SBKG - ein. Gestatten Sie mir kurze Erläuterungen zu diesem Gesetz und den beabsichtigten Änderungen. Mit dem Gesetz wird seit dem 29. November 2006 erstmals im Saarland ein einheitliches Gesetz für den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz geschaffen. Es galt damals, einen gesetzlichen Rahmen zu gestalten und den Brandschutz und die Technische Hilfe im Verbund mit der Vorbereitung der Abwehr selbst von Großschadenslagen und Katastrophen in einem integrierten Hilfeleistungssystem, in dem alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben effizient zusammenarbeiten, sicherzustellen. Denn um auf Gefahrenlagen adäquat reagieren zu können, bedarf es eines konsequenten Zusammenwirkens der im Brandschutz und in der Technischen Hilfe, im Katastrophenschutz, im Zivilschutz sowie im Rettungsdienst tätigen Behörden, Einrichtungen und Einheiten. Das oberste Ziel ist und bleibt die erfolgreiche Gefahrenabwehr zum Schutz der Saarländerinnen und Saarländer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Grundlinien des SBKG haben sich unserer Auffassung nach bewährt. Durch Rechtsänderungen und Erfahrungen beim Vollzug des Gesetzes und bei der praktischen Umsetzung haben sich Änderungs- und Ergänzungsbedarfe ergeben. Diese werden im Rahmen der eingebrachten Gesetzesnovelle berücksichtigt und umgesetzt. So bedarf es in diesem Kontext der Konkretisierung und Erweiterung des Rechtsrahmens für die interkommunale und verwaltungsebenenübergreifende Zusammenarbeit im Brandschutz und der Technischen Hilfe, insbesondere bei der Beschaffung, Wartung und Unterhaltung von Einrichtungen und Einsatzmitteln. Gerade bei der immer wichtiger werdenden Zusammenarbeit von Gemeinden und Gemeindeverbänden bei der Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben bestanden Rechtszweifel, inwieweit diese überhaupt praktiziert werden können. Durch die ergänzende Regelung wird eine Zusammenarbeit der verschiedenen Verwaltungsebenen ermöglicht und somit die notwendige Rechtsklarheit und -sicherheit geschaffen. Weiterhin soll die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst an die demografische Entwicklung der Bevölkerung und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit angepasst werden. Entsprechend wird die Altersgrenze für den aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr vom vollendeten 65. Lebensjahr auf das gesetzliche Renteneintrittsalter verlängert. Damit werden wir vor allem der Leistungsfähigkeit der Menschen in dieser Altersgruppe gerecht, die somit weiterhin ihren wertvollen und gewünschten Dienst für die Gemeinschaft leisten können. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird diese Verlängerung für fachlich möglich und sinnvoll gehalten. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit gemäß § 11 Abs. 3 Satz 3 SBKG, wonach der aktive Feuerwehrdienst mit dem vollendeten 60. Lebensjahr endet, wenn der Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr selbst einen entsprechenden Antrag stellt. Darüber hinaus ist eine Anpassung der landesrechtlichen Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rats zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - der sogenannten Seveso-III-Richtlinie - notwendig. In der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Katastrophenschutz stehen wir gegenüber der EU in der Pflicht. Die EU-Kommission hat im Rahmen einer Konformitätskontrolle der nationalen Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie angemahnt, dass die Transformation einiger Regelungen in deutsches Recht sowohl auf nationaler als auch auf Länderebene teilweise unvollständig erfolgt sei. Konkret geht es hierbei um die Informationspflicht der unteren Katastrophenschutzbehörden gegenüber anderen Mitgliedstaaten gemäß Art. 14 Abs. 4 der Seveso-III-Richtlinie. Danach sind die von dem anderen Staat benannten Behörden durch die unteren Katastrophenschutzbehörden zu unterrichten, wenn für Betriebe nahe am Hoheitsgebiet eines anderen Staates, die unter vorgenannte Richtlinie fallen, aufgrund der Informationen in den entsprechenden internen Sicherheitsberichten von der Erstellung eines externen Notfallplans abgesehen wird. Die Regelungen des § 34 Abs. 1 SBKG werden um besagte Informationspflicht ergänzt, um einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren entgegenzuwirken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die gerade beschriebenen Änderungen des SBKG tragen dazu bei, den notwendigen Rechtsrahmen für ein ehrenamtsfreundliches, modernes und den heutigen Herausforderungen angepasstes, leistungsund zukunftsfähiges Bevölkerungsschutzsystem im Saarland weiterzuentwickeln. Ich sage an der Stelle aber auch ganz deutlich: Es handelt sich dabei nur um einen ersten Schritt. Vor dem Hintergrund der sich überlagernden Krisenlagen - resultierend aus der Corona-Pandemie und den Auswirkungen des Ukraine-Krieges sowie der fassbaren Folgen des Klimawandels in Form der Flutkatastrophe 2021 in Nordrhein-Westfalen und insbesondere in Rheinland-Pfalz - ist eine Fortschreibung beziehungsweise Neufassung des Gesetzes notwendig. Im Ausblick soll der Bevölkerungsschutz im Saarland auf Grundlage der Ergebnisse des Runden Tisches „Bevölkerungsschutz“ konsequent weiterentwickelt und nachhaltig verbessert werden. Neben personellen Ressourcen sollen die erforderlichen Strukturen zur Aufgabenwahrnehmung im Katastrophen- und Zivilschutz ausgebaut werden, dies auch vor dem Hintergrund der zwingend notwendigen hauptamtlichen Unterstützung der überwiegend durch das Ehrenamt getragenen operativen Aufgaben in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Im kommenden Jahr wird es eine umfassende Novellierung des SBKG in Form eines Ablösegesetzes geben, in deren Rahmen unter anderem die Berücksichtigung landesspezifischer Regelungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen vorgesehen ist. Zur Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfs ist der Rückgriff auf bereits vorliegende Ergebnisse der externen Anhörung zu den geplanten Änderungen des SBKG im November letzten Jahres vorgesehen. Zudem werden im Rahmen dieser Novellierung unter anderem die bisher nicht berücksichtigten Regelungsinhalte des Entwurfs vom letzten November erneut betrachtet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Frauen und Männer, die der Gesellschaft durch ihr Ehrenamt in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr einen unentbehrlichen Dienst erweisen, aber auch für die hauptamtlich Tätigen, wäre es ein äußerst positives Signal, wenn Sie die beabsichtigte Entwicklung und damit auch die Überarbeitung des SBKG unterstützten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, den vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung anzunehmen und zur weiteren Befassung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Es liegen Wortmeldungen vor. Ich erteile der Abgeordneten Anja Wagner-Scheid für die CDU-Fraktion das Wort.
Anja Wagner-Scheid CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Zu Beginn darf ich allen Frauen und Männern sehr herzlich danken, die sich täglich in unseren Dienst stellen und 24/7 bereitstehen. Wenn es brennt oder eine andere Notlage herrscht, dann fahren sie raus, ohne zu wissen, was genau los ist. Sie wissen nicht, wann sie wieder nach Hause kommen und ob alle wieder gesund nach Hause kommen. Deshalb von uns allen ein herzliches Dankeschön! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Die allermeisten von ihnen tun das ehrenamtlich, sei es im Katastrophenschutz, im Brandschutz oder in der Technischen Hilfe. Der Applaus zeigt: Wir als Parlament stehen gemeinsam an der Seite derer, die uns retten und schützen. Das SBKG von 2006 hat sich im Grundsatz bewährt. Ziel war und ist es, dass alle zuständigen Behörden und Stellen der Gefahrenabwehr effizient und konsequent zusammenarbeiten. Jetzt, nach 16 Jahren - unser Minister hat es eben aufgezeigt -, sind Anpassungen erforderlich. Ich nenne kurz die drei Aspek- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) te: erstens die Zusammenarbeit der Gemeinden und Gemeindeverbände, zum Beispiel hinsichtlich der gemeinsamen Beschaffung von Geräten und Fahrzeugen, was einem in der Kommunalpolitik immer wieder begegnet - ich habe mir oft die Frage gestellt, warum wir das nicht längst gemacht haben -, zweitens die Anhebung der Altersgrenze für Feuerwehrleute und drittens die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie im Saarland. Schon in der letzten Legislatur - auch darauf hat der Minister hingewiesen - wurde vereinbart, das Gesetz gleich zu Beginn dieser Periode zügig anzugehen. Wir als CDU-Landtagsfraktion sind von der Notwendigkeit überzeugt und ducken uns nicht weg, anders als es die SPD-Fraktion bei TOP 3 getan hat. Wir stehen zu dem Thema und werden diesem Gesetzentwurf deshalb in Erster Lesung zustimmen. (Beifall von der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger, nach dieser nun vorgelegten Gesetzesänderung soll es 2023 eine umfangreiche Novelle geben. Es gibt viele Handlungsfelder, an denen angesetzt werden muss. Ich sehe zehn Bereiche, über die wir in den nächsten Wochen und Monaten - auch dezidiert mit Experten in Anhörungen - sprechen sollten. Erstens: die Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule. Die digitale Fortbildung wird in Zukunft auf allen Ebenen der ehren- sowie hauptamtlichen Personen im Saarland hohe Priorität genießen. Zweitens: die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für den Einsatz. Wir müssen die ehrenamtlichen Strukturen und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren und anderer Tätigkeiten sicherstellen und verhindern, dass es Pflichtfeuerwehren geben muss. Drittens: die Zweckbindung der Feuerschutzsteuer. Wir bekennen uns dazu, dass die Feuerschutzsteuer auf die feuerrelevanten Versicherungen dem Brandschutz zugutekommen muss. Aus den Kinder- und Jugendwehren sind uns bereits Bedarfe gemeldet worden. Auch da sollten wir genau hinschauen. Viertens: der Stellenwert des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes. Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst und auch die Förderung des gesamten Ehrenamtes im Saarland genießen für uns oberste Priorität. Mit Blick auf die allgemeinen sowie speziellen Aufwandsentschädigungen, Vergünstigungen und Prämien sind wir offen für Gespräche und sollten diese auch führen. Wir sind auch offen für die Forderung nach einer Feuerwehrrente. Fünftens: Gewalt gegen Einsatzkräfte. Wir sind in der Vergangenheit für ein höheres Strafmaß und härtere Sanktionen bei Gewalt gegen haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte bei unseren Blaulicht-Organisationen eingetreten und werden dies auch zukünftig tun. Bei der neuen Konzeptionierung und der inhaltlich-organisatorischen Ausgestaltung der neuen Landesfeuerwehrschule sollte es Möglichkeiten geben, auch in diesem Bereich Angebote für Gewaltschutz gegen Einsatzkräfte zu machen. Sechstens: die Rolle von Fördervereinen bei der Feuerwehr. Wie in vielen anderen Bereichen sind auch bei der Feuerwehr Fördervereine sinnvoll. Da sind wir an der Seite der Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Siebtens: die Einführung eines einheitlichen Feuerwehr-Programms zum Beispiel zur besseren Erfassung von Einsatzberichten. Das ist etwas, das die Bürokratie deutlich abbauen und die Zeit der Kolleginnen und Kollegen sinnvoll zum Einsatz bringen kann. Achtens: Feuerwehr an den Schulen. Mit Blick auf die Brandschutzerziehung in den Schulen sehen wir im freiwilligen Nachmittagsbereich durchaus Potenzial, die Feuerwehr einzubinden und entsprechend zum Einsatz kommen zu lassen. Neuntens: die Warnung der Bevölkerung. Das Thema Bevölkerungsschutz und Umgang mit kritischer Infrastruktur im Saarland ist uns sehr wichtig. Wir brauchen dafür ein landesweites Kompetenzzentrum. Unser Minister hat das bereits im Innenausschuss zugesagt und weitere zügige Arbeiten und Vorarbeiten angekündigt. Zehntens: eine Vertretung für den Landesbrandschutzinspekteur oder die Landesbrandschutzinspekteurin. Das war ein Thema, das auch im Innenausschuss diskutiert wurde. Wir hatten eigentlich erwartet, dass es schon bei dem ersten Aufschlag geregelt wird, werden aber genau im Blick behalten, dass es bei der großen Novelle entsprechend umgesetzt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, es gibt viel zu tun. Es ist notwendig und sinnvoll, für die Menschen im Brand- und Katastrophenschutz, aber insbesondere für die Saarländerinnen und Saarländer ganz schnell daran zu gehen. Wir brauchen die Kolleginnen und Kollegen nämlich 24/7 vor Ort. Deshalb sind wir als CDU-Landtagsfraktion bei dem Thema dabei. Wir machen mit und werden heute in Erster Lesung zustimmen. (Beifall bei der CDU und der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank. - Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Maximilian Raber von der SPD Fraktion das ‑ Wort.
Maximilian Raber SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine besondere Ehre, heute zum ersten Mal in diesem Hohen Haus sprechen zu dürfen. Ich bin selbst überzeugter Ehrenamtler in der Freiwilligen Feuerwehr im Löschbezirk St. Ingbert-Mitte. Deshalb freut es mich besonders, als Sprecher der SPD Fraktion für Feuerwehr, ‑ Katastrophenschutz sowie Hilfs- und Rettungsdienste zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, die technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland – SBKG - zu sprechen. Heute ist ein guter Tag für die saarländischen Feuerwehren. Mit den Gesetzesänderungen geht die neue Landesregierung konsequent und in Fortentwicklung der letzten Legislatur den richtigen Weg, um die Rahmenbedingungen für unsere Feuerwehr zu optimieren. Das ist besonders wichtig, denn eines ist klar: Ohne die tägliche Einsatzbereitschaft der Feuerwehren würde unsere Gesellschaft, insbesondere die Gewährleistung unserer Sicherheit, so nicht funktionieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und der CDU.) 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr stehen unsere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden bereit, um anderen Menschen in Notlagen zu helfen. 11.542 aktive Kameradinnen und Kameraden der kommunalen Wehren leisten im Saarland - über 1 Million in ganz Deutschland - wichtige und wirkungsvolle Arbeit. Ich möchte noch einmal besonders betonen: Sie kümmern sich in ihrer Freizeit, in ihrem Feierabend um unser aller Sicherheit. (Beifall bei der SPD und der CDU.) Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich die herausragende Einsatzbereitschaft der Saarländerinnen und Saarländer im Bereich der Feuerwehren auch dadurch gezeigt hat, dass die Mitgliederzahlen in den kommunalen Wehren trotz des demografischen Wandels und der Pandemie stabil geblieben sind. Hier möchte ich - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - unseren Innenminister Reinhold Jost übersetzt ins Hochdeutsche zitieren, (Heiterkeit.) der richtigerweise gesagt hat: „Ich werde nicht müde zu betonen, wie wichtig es ist, unseren Feuerwehrangehörigen für ihr besonderes Engagement zu danken und Respekt zu zollen.“ - Lieber Reinhold, vielen Dank für dieses Statement. (Beifall bei der SPD und der CDU. - Minis- ter Jost: Das Originalzitat war: „Merci für eu- er Guddhääd.“ - Heiterkeit.) Damit die Freiwillige Feuerwehr ihren elementaren Aufgaben nachkommen kann, müssen aber auch die Rahmenbedingungen stimmen. Das macht es notwendig, bestehende Konzepte zu überprüfen und gegebenenfalls neu auszurichten. Mit den Gesetzesänderungen machen wir hier den ersten Schritt. Eines kann ich Ihnen versprechen: Weitere werden folgen! (Beifall bei der SPD.) Für uns als SPD-Fraktion ist klar, die Feuerwehr braucht und genießt eine hohe politische Aufmerksamkeit. Die Feuerwehren der Länder und Kommunen stehen vor erheblichen Herausforderungen. Neben den Folgen des Klimawandels und der Digitalisierung sind unter anderem auch die steigenden Angriffe auf Einsatzkräfte sowie die Aufrechterhaltung der personellen und sachlichen Feuerwehrinfrastruktur zu nennen. Um für die immer vielfältigeren und aufwändigeren Aufgaben auch in Zukunft gewappnet zu sein, brauchen die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr neben einer fundierten Aus- und Weiterbildung auch eine zeitgemäße Ausstattung. Ich bin selbst im Ehrenamt als Feuerwehrmann tätig. Ich kann Ihnen versichern, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kenne die Probleme und Herausforderungen der Feuerwehr. Sie sind mir ein ständiger Begleiter. Dieses Problem möchte ich und werden wir als SPD-Fraktion gemeinsam angehen. (Beifall bei der SPD.) Als verantwortlicher SPD-Parlamentarier des Saarlandes danke ich unseren Mitmenschen in Uniform für das große Engagement. Sie sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft und Garant für Verantwortung und öffentliche Sicherheit. Von Herzen vielen lieben Dank! (Beifall bei der SPD und CDU.) Ich bitte daher, dem Gesetz in Erster Lesung zuzustimmen und es an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zur weiteren Beratung zu überweisen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf. (Beifall bei der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert von der AfD-Fraktion das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Auch die AfD-Fraktion wird sich diesem Gesetzentwurf natürlich nicht verschließen und zustimmen. Ich möchte die Gelegenheit hier vorne nutzen, um im Namen der AfD-Fraktion all unseren freiwilligen Helfern bei der Feuerwehr und wo auch (Abg. Schaufert (AfD)) immer, die ihre Freizeit und teilweise auch ihre Gesundheit für uns einsetzen und opfern, zu danken. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Wir stimmen zu. (Beifall bei der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Frau Martina Holzner für die SPD-Fraktion. - Bitte schön.
Martina Holzner SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aber vor allem, liebe Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr! 365 Tage rund um die Uhr seid ihr für uns da. Deshalb erst einmal ein herzliches Dankeschön von unserer Seite. (Beifall bei der SPD.) Wir als SPD-Fraktion haben uns das klare Ziel gesetzt, die Strukturen der Feuerwehr zu optimieren. Das Gesetz ist der erste Schritt, den wir gemeinsam mit den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr in dieser Legislatur gehen möchten. Weitere Schritte werden folgen. Wie mein Vorredner Maximilian Raber bereits betont hat, ist die Feuerwehr elementar, um unsere Sicherheit zu gewährleisten. Daneben werden ihr auch andere wichtige Aufgaben zuteil. In der aktuellen Feuerwehrstatistik lässt sich beeindruckend nachlesen, wie vielfältig die Einsätze sind und wie sich die Anforderungen in den letzten Jahren verändert und auch erhöht haben. Fortbildungen und regelmäßige Übungen gehören deshalb ebenso zum Alltag wie die Nachwuchsgewinnung und Kameradschaft. Ich komme aus dem ländlichen Raum, wo sich im besonderen Maße zeigt, dass die Feuerwehren neben dem Brand- und Katastrophenschutz auch eine wichtige gemeinschaftsbildende Funktion haben. Sie unterstützen und organisieren soziale und kulturelle Ereignisse, sind bei Events vor Ort und sichern dort. Das sind auch wichtige Aufgaben im Ehrenamt der Wehren, die für uns schon fast selbstverständlich sind und liebgewonnene Traditionen, wie zum Beispiel die Begleitung beim St.-Martinsumzug oder die Sicherung bei Festen. Auch die Häuser der Feuerwehren sind in den kleinen Dörfern oft ein Ort zentraler Zusammenkunft. Die Jugendwehren sind ein Ort der Nachwuchsgewinnung. Nachweislich kann man feststellen, dass die Zahl der Mitgliedschaften von Kindern in den Wehren stabil geblieben ist. Die Betreuerinnen und Betreuer haben in den letzten Jahren während der Pandemie immer versucht, den Kontakt zu den Kindern zu halten, und wurden auf sehr kreative Weise aktiv. Deshalb ist es umso schöner, dass jetzt auch wieder Aktionen wie Zeltlager oder die Abnahme der Leistungsspange stattfinden können. Danke dafür und auch ein herzliches Dankeschön an den Landesverband der Jugendfeuerwehr, der diese Arbeit hervorragend unterstützt. (Beifall von der SPD.) Kameradschaft wird in der Feuerwehr von Jung bis Alt großgeschrieben. Sie ist wichtig im Einsatz und sie zeigt sich darin, dass von der Jugendwehr über die Aktiven bis hin zur Altersabteilung jeder gebraucht wird und seinen Platz hat. Gerade auch aus diesem Grund ist die Unterstützung und Stärkung der Feuerwehren und ähnlicher Strukturen elementar. Durch rechtliche Veränderungen, Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung, durch neue Gegebenheiten und im Austausch mit den Menschen vor Ort haben sich in den vergangenen Jahren Änderungs- und Ergänzungsbedarfe ergeben, die im Rahmen dieser Gesetzesnovelle berücksichtigt worden sind. Die ergänzende Regelung in Art. 1 der Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland ermöglicht die Zusammenarbeit verschiedener Verwaltungsebenen und schafft somit Rechtsklarheit. Aus der Praxis hat sich gezeigt, dass insbesondere bei der Beschaffung, Wartung und Unterhaltung von Einrichtungen und Einsatzmitteln eine solche Zusammenarbeit wichtig ist, um eine wirkungsvolle Arbeit gewährleisten zu können und auch bessere Rahmenbedingungen bei der Beschaffung zu haben. Eine weitere wichtige Änderung ist die Verschiebung der Altersgrenze für den aktiven Dienst in den Feuerwehren auf das gesetzliche Renteneintrittsalter. Letzteres trägt dem Umstand Rechnung, dass angesichts der verbesserten Gesundheitszustände und der Leistungsfähigkeit der Menschen in dieser Altersgruppe und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung die Menschen länger ihrem Dienst nachgehen können. Natürlich ist es wichtig, dass gerade die Menschen, die sich die meisten Jahre ihres Lebens für die Gemeinschaft eingesetzt haben, in den Ruhestand gehen können, bevor es nicht mehr geht, auch wegen der hohen physischen und psychischen Belastung bei den Feuerwehren. Dennoch muss es denjenigen, bei denen es gesundheitlich keinerlei Bedenken gibt und die dies möchten, möglich sein, auch bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ihrer Tätigkeit bei der Wehr nachzugehen. Dafür sorgen wir mit dieser Gesetzesänderung. (Beifall von der SPD.) Aber auch danach, und das will ich ausdrücklich erwähnen, sind die Kollegen der Altersabtei- (Abg. Holzner (SPD)) lung weiterhin eine sehr wichtige Stütze für die Wehr. - Mit der Gesetzesänderung sendet die Landesregierung in dieser Legislatur einen ersten Impuls zur Stärkung der Feuerwehr und unseres Brandschutzsystems aus. Weitere werden folgen. Das Saarland, die Politik, die Landesregierung stehen an der Seite der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren. Das zeigen wir heute, das haben wir in der Vergangenheit gezeigt und das werden wir auch sicherlich weiter tun. Danke für eure Arbeit und euer Engagement. Gott zur Ehr`, dem Nächsten zur Wehr! - Vielen Dank.
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 17/34. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/34 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Es liegen keine vor. - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/34 in Erster Lesung einstimmig angenommen wurde und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (Drucksache 17/42) Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Bei unserem Gesetzentwurf geht es jetzt auch weiter mit Ehrenamt, das wir ja eben schon bei der Feuerwehr hatten. Das Ehrenamt zu stärken, Arbeitnehmerrechte zu schützen liegt uns wohl allen am Herzen. Daher möchten wir heute eine wichtige Ergänzung für künftige ehrenamtlich Tätige in der Kommunalpolitik im Saarland einbringen. Wir haben 2024 - wohl im Frühjahr - die nächsten Kommunalwahlen hier im Saarland. Das heißt, 2023 werden die Wahllisten aufgestellt. So ist mithin jetzt die richtige Zeit, ein wichtiges Signal an mögliche Interessenten eines kommunalpolitischen Mandats zu senden, an die Leute, die wir alle brauchen, die Saarländer und Saarländerinnen, die sich in ihren Orten, Gemeinden und Kreisen engagieren möchten. Kommunalpolitik ist Ehrenamt, das ist gut so und soll auch so bleiben. Seit Jahren ist leider festzustellen, dass das ehrenamtliche Engagement auf allen Ebenen nachlässt. Das beginnt damit, dass die Vereine kaum noch neue Mitglieder finden. Und je mehr Engagement irgendwo gefordert wird und je mehr Zeit man ehrenamtlich in eine Sache investieren muss, desto kleiner wird die Zahl derer, die noch dazu bereit sind. Dies trifft auch auf die Kommunalpolitik zu. In den letzten Jahren wurden da verschiedene Missstände, vor allem was den teilweise schlimmen, teils menschlich unanständigen, strafbewehrten Umgang mit Kommunalpolitikern angeht, zu Recht in den Fokus gerückt und der gesetzliche Rahmen wurde verschärft. Erinnert sei hier an die Änderung des § 138 StGB im Jahr 2021, um kommunale Mandatsträger, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich, besser zu schützen. Zwar sind die gesetzlichen Vorschriften für Arbeitnehmer, was zum Beispiel Freistellungen für Sitzungen angeht, bereits vorhanden und weitgehend geregelt. Ein besonderer Kündigungsschutz ist im Saarland hingegen nicht explizit geregelt. Leider mehren sich aber Stimmen und Berichte, dass diese eigentlich festgeschriebene Freistellungspflicht nicht mehr überall auf ungeteilte Zustimmung aller Arbeitgeber trifft. Wie wir alle wissen, nimmt es in letzter Zeit sogar zu, dass sich Arbeitgeber vermehrt auch im Bereich der Freistellung von Arbeitnehmern für die personell ächzenden Freiwilligen Feuerwehren querstellen. Was ist da möglicherweise bei dem ein oder anderen Arbeitgeber zu erwarten oder zu befürchten, wenn man sich kommunalpolitisch betätigen möchte, möglicherweise sogar in einer dem Arbeitgeber unliebsamen Partei? Natürlich wird kein Arbeitgeber eine etwaige Kündigung, sei es wegen Freistellung, sei es wegen der politischen Überzeugung, damit begründen; niemand wird so dumm sein, in einer möglichen Kündigung das eine wie das andere anzuführen. Vor allem in Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, beispielsweise in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern, ist ein Arbeitnehmer, auch ein kommunaler Mandatsträger, nicht in der Lage, sich gegen eine fristund formgerechte Kündigung des Arbeitgebers in irgendeiner Form zu wehren. Da im Beispiel Kleinbetrieb keine Kündigungsgründe erforderlich sind, ist es eine Unmöglichkeit, vor Gericht zu belegen, dass die Kündigung möglicherweise auf dem kommunalpolitischen Engagement oder auf was auch immer beruht. (Abg. Schaufert (AfD)) Wir, liebe Kollegen Landtagsabgeordnete, sind ja da bereits fein raus. Für uns gilt die Regelung von § 2 Abs. 3 des Abgeordnetengesetzes des Saarlandes, die sinngemäß das beinhaltet, was mit dem vorliegenden Gesetz für Kreis-, Stadtund Gemeinderäte erzielt werden soll. Jemand, der bereit ist, sich ehrenamtlich für alle einzusetzen, hat neben der moralischen Anerkennung auch ein Recht darauf, in seiner beruflichen und somit wirtschaftlichen Perspektive möglichst gut abgesichert zu sein. Ehrenamt stärken, Arbeitnehmerrechte schützen! Es macht es dem einen oder anderen - und der einen oder anderen; nicht dass unsere Gesetzesinitiative an mangelndem Gendern scheitern sollte - sicher einfacher, sich um ein Mandat zu bewerben, wenn er oder sie weiß: Selbst dort, wo kein Kündigungsschutzgesetz greift, genießt er oder sie während der Dauer der Bewerbung um ein Amt sowie für die Dauer der Amtszeit einen umfassenden, weitreichenden Kündigungsschutz und es dürfen nur Tatsachen zur Kündigung führen, welche auch zu einer Kündigung nach § 626 BGB berechtigen würden. Das ist ein sehr weitgehender Kündigungsschutz, und das ist gut so. Wer sich ehrenamtlich politisch für unser Allgemeinwohl, für unsere res publica einsetzt, hat dies verdient. Ehrenamt stärken, Arbeitnehmerrechte schützen. - Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf, Drucksache 17/42. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Herr Abgeordneter David Maaß von der SPD Fraktion. ‑
David Maaß SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon einige erste Reden gehört. Für mich persönlich ist es auch die erste Rede, und ich fühle mich natürlich geehrt, zum ersten Mal in diesem Hohen Hause sprechen zu dürfen. Die AfD löst bei mir regelmäßig Verwunderung aus. Nicht falsch verstehen, keine Bewunderung, sondern Verwunderung. Auch mit diesem Antrag löst sie erneut Verwunderung aus. Es ist schon etwas überraschend, dass die AfD plötzlich die Stärkung der ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträger auf dem Schirm zu haben scheint. Ich betone grundsätzlich, für mich als Parlamentarier, aber auch für die gesamte SPD-Fraktion, dass im Ehrenamtsland Saarland wie in keinem anderen Bundesland der Grundsatz „Wir setzen uns für einander ein.“ gelebt wird. Es sind doch die Bürgerinnen und Bürger im Ehrenamt vor Ort, die Verantwortung übernehmen, anderen helfen und sich in ihrer Freizeit engagieren. Vollkommen zu Recht wird dieses Engagement auch als Grundpfeiler unserer Demokratie bezeichnet. Durch unsere kommunalpolitisch Verantwortlichen wird unsere Demokratie von unten aufgebaut, die Gesellschaft beteiligt und zusammengehalten. Die Kommunalpolitik prägt vor Ort entscheidend unser tägliches Leben und unser Umfeld, unsere Heimat in den Städten und Gemeinden. Gerade deshalb haben unsere Mandatsträgerinnen und Mandatsträger - ich denke, die Abgeordneten der CDU-Fraktion stimmen mir auch zu - unsere Wertschätzung und vor allen Dingen unsere Unterstützung verdient. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Dass nun gerade die AfD sich der Stärkung des Ehrenamtes widmet, war der erste Grund für meine eben beschriebene Verwunderung. Beim Lesen des Antrages wurde mir relativ schnell bewusst, ein Blick in die Rechtsprechung erspart uns allen viel Zeit und vor allem viel Papier. So ist eine Kündigung oder Entlassung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, die Versetzung an einen anderen Beschäftigungsort oder jede sonstige Benachteiligung aufgrund der Ausübung eines kommunalen Mandates bereits nach ständiger Rechtsprechung unzulässig. Gerade deshalb erschließt sich mir die Sinnhaftigkeit dieses Antrages nicht. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Schaufert (AfD).) Liebe Kolleginnen und Kollegen, des Weiteren hat mich verwundert, dass dieser Antrag gerade von der Partei kommt, deren kommunalpolitische Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf eine ganz andere Weise regelmäßig Schlagzeilen machen. Ich zitiere aus der Saarbrücker Zeitung vom 04.11.2021- mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin , natürlich, weil ich gut erzo-‑ gen bin, nicht mit Klarnamen, sondern anonymisiert: AfD-Mandatsträger im Kreistag Neunkirchen hat zwischen Juli 2020 und Juni 2021 die Hälfte der Sitzungen nicht besucht. (Abg. Schaufert (AfD): Der Mann war krank!) AfD-Mandatsträger im Stadtrat Neunkirchen hat an acht der zehn Sitzungen nicht teilgenommen. Gleiches gilt für zwei AfD-Mandatsträger des Gemeinderats Illingen, die bei fünf Sitzungen abwesend waren. Jetzt wende ich mich an die drei Herren der AfD-Fraktion in der rechten Ecke des Plenums - keine drei, sondern im Moment nur noch zwei -, insbesondere an meinen Vorredner Herrn Schaufert. Ich weiß, Sie sind studierter Archäologe, Sie haben früher in Ihrem beruflichen Alltag sicherlich des Öfteren Dinosaurier-Knochen ausgegraben oder auch Tonscherben, hier gra- (Abg. Maaß (SPD)) ben Sie aber etwas aus, das einfach nicht mehr in die Zeit passt, das einfach durch die gängige Rechtsprechung verjährt ist. Vielleicht sollten Sie sich als AfD einfach mal damit beschäftigen, Ihre Mitglieder in die Pflicht zu nehmen, an den Sitzungen in den Räten teilzunehmen. Ich glaube, dann wären wir alle ein gutes Stück weiter. (Beifall von der SPD.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Partei, die bald vom Verfassungsschutz beobachtet wird, versucht hier, eine Mär der politischen Verfolgung aufzubauen. Die AfD bezweckt mit diesem Antrag genau eine Sache: Sie will Personen mit unter Umständen rechtsextremen Tendenzen vor der wichtigen und notwendigen gesellschaftlichen Ächtung schützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das werden wir nicht zulassen, da werden wir als SPD aufstehen und dem eine klare Absage erteilen. (Beifall von der SPD.) Ich kann Ihnen versichern, dass die Stärkung des Ehrenamtes für uns eine absolute Herzensangelegenheit ist. Wir haben hierzu in dieser Legislatur einiges geplant. Für mich und für uns als SPD-Fraktion ist eines klar: Wir wollen starke Kommunen für ein starkes Saarland. Damit ist auch die Stärkung der vielen ehrenamtlich Tätigen hier im Saarland verbunden, darunter selbstverständlich auch der ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Dazu gehört zudem die Einbindung der Menschen in Projekte vor Ort und in Förderungen. Vereinfacht gesagt: Wir wollen unsere Kommunen und das Ehrenamt fit für die Zukunft machen. (Beifall von der SPD.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, haben wir viel vor. Der Antrag der AfD-Landtagsfraktion geht in eine völlig skurrile Richtung, deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und Glückauf. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Es liegen weitere Wortmeldungen vor. - Für die CDU-Fraktion rufe ich die Abgeordnete Anja Wagner-Scheid auf.
Anja Wagner-Scheid CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Das Handelsblatt berichtet am 15.03.2012 von „skurrilem Arbeitsrecht“ und „den Unkündbaren“. Der Bericht bezieht sich auf § 18a der Gemeindeordnung in Rheinland-Pfalz, von der die AfD offensichtlich diesen Gesetzentwurf Punkt für Punkt abgeschrieben hat. Ich zitiere aus dem Zeitungsbericht - mit Erlaubnis der Präsidentin -: „Von einem angehenden oder amtierenden Kommunalpolitiker können Unternehmen sich daher nur mit einer Kündigung aus wichtigem Grund trennen - eine eher seltene Konstellation. Und selbst wer aufgrund seines politischen Engagements die Arbeit vernachlässigt, muss keine negativen Konsequenzen fürchten.“ Ich kann nur mutmaßen, warum dieser Gesetzentwurf von der AfD vorgelegt wird. Vielleicht erfahren Mitglieder der AfD Anfeindungen aufgrund der Zugehörigkeit zu ihrer Partei? Ich selbst kenne keinen einzigen Fall im Saarland, dass jemand wegen der Ausübung eines politischen Ehrenamtes gekündigt oder versetzt wurde. Auch die Ausführungen von Herrn Schaufert haben mich nicht überzeugt. Deshalb wird die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf der AfD ablehnen. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Das ist kein bloßer Reflex, sondern hat handfeste Gründe. Es handelt sich nämlich um einen Scheinantrag. Es ist offensichtlich der Versuch, Arbeitsrecht im Kleid des KSVG zu regeln. Die geplanten Änderungen greifen ins Arbeitsrecht ein, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden unter Generalverdacht gestellt. Ein allgemeines Versetzungs- und Umsetzungsverbot halten wir zudem für unverhältnismäßig. Außerdem stelle ich mir die Frage, ob eine solche Regelung nicht gerade zu dem führt, was wir nicht wollen, dass nämlich noch weniger Menschen aus der freien Wirtschaft Interesse haben, überhaupt ein kommunales Mandat anzustreben und auszuführen. Wir wollen in den kommunalen Mandaten nämlich eine möglichst breite Repräsentanz unserer Bevölkerung, und dieser Punkt arbeitet dem entgegen. Wir halten die derzeitigen Regelungen im KSVG für ausreichend. Ich sagte es bereits, wir lehnen den Entwurf der AfD ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch einen kleinen Ausflug ins Ehrenamt unternehmen. Es geht uns hier allen ums Ehrenamt, wie der Kollege es gerade sagte. Wir müssen aber näher hinschauen und uns gemeinsam kümmern. Im Innenausschuss haben die Kolleginnen und Kollegen des Ministeriums bereits berichtet, dass nach den Zahlen aus dem Jahr 2019 im Saarland die Bereitschaft abnimmt, sich ehrenamtlich zu engagieren. Wir sind das Land der Ehrenamtlichen und sind stolz darauf, aber die Zahlen lassen uns aufhorchen. Jeder dritte Mensch im Saarland über 14 Jahre geht einem Ehrenamt nach. Aber die Zahlen sinken. Wir haben 7 Prozent weniger Engagierte als noch im Jahr 2014. Da sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch gar nicht eingerechnet. Deshalb müssen wir dahin schauen, müssen uns die Frage stellen, warum (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) das so ist und wie wir dieser Entwicklung entgegenwirken können. Ich halte es deshalb für erforderlich, dass die saarländische Landesregierung bei den anstehenden Haushaltsberatungen erneut über ein „Aufholprogramm Ehrenamt“ nachdenkt, darüber diskutiert und ein solches auch wieder zum Wohl der Saarländerinnen und Saarländer und zum Wohl der Ehrenamtlichen in unserem schönen Land auflegt. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Dagmar Heib
Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/42. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/42 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Keine. Somit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/42 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben SPD-Fraktion und CDU-Fraktion. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Erste und Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGS-GB XII) (Drucksache 17/35) Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Dr. Magnus Jung das Wort.
Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch an geänderte Vorgaben im SGB XII und SGB IX anpassen. Mit dem Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen führt die Bundesregierung zum 01. Juli 2022 unter anderem einen Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ein. Diesen Sofortzuschlag erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die einen Leistungsanspruch nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder für die die Eltern beziehungsweise der Elternteil einen Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz erhalten. Er wird ab dem 01. Juli 2022 in Höhe von 20 Euro monatlich gezahlt. Aufgrund dieses Gesetzes müssen die Bundesländer für die Zeit ab dem 01. Juli 2022 die für die Ausführung des Sofortzuschlages zuständigen Sozialhilfeträger bestimmen. Im derzeit geltenden Saarländischen Gesetz zur Ausführung des SGB XII wurden die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken als örtliche Träger der Sozialhilfe und das Saarland als überörtlicher Träger der Sozialhilfe bestimmt. Im Rechtskreis der Sozialhilfe sollen Kinder und Jugendliche einen Sofortzuschlag erhalten, die in der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch nach einem Regelsatz der Regelbedarfsstufen 4, 5 oder 6 leistungsberechtigt sind. Die Kinder und Jugendlichen werden im Saarland sowohl durch die örtlichen Träger als auch durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe betreut. Bei dem Sofortzuschlag handelt es sich um eine neue und zusätzliche Leistung, die vorübergehend bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gezahlt werden soll. Vor dem Hintergrund der Föderalismusreform und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 können den Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe jedoch durch Bundesgesetz keine neuen Aufgaben übertragen werden. Diese Aufgabenübertragung kann daher nur durch die Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum SGB XI vorgenommen werden. Der vorliegende Gesetzentwurf trifft insoweit die kurzfristig erforderliche landesgesetzliche Regelung, welche Aufgabenträger für den Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche nach § 145 SGB XII sachlich und örtlich zuständig sein sollen. Eine Belastungsausgleichsregelung für die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken als örtliche Träger der Sozialhilfe ist nicht erforderlich, da die Konnexitätsschwelle in Höhe von 250.000 Euro jährlich nicht erreicht wird. Durch den Beschluss des Gesetzes stellen wir eine schnelle, rechtssichere Umsetzung des Sofortzuschlages durch die Träger der Sozialhilfe sicher. Insofern bedanke ich mich auch recht herzlich bei Ihnen für die gleichzeitige Durchführung - ich hoffe, dass wir es gleich beschließen - der Ersten und Zweiten Lesung. - Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/35. Wer für die Annahme der Drucksache 17/35 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/35 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und AfD. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/35 durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Abs. 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Vielen Dank. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen keine vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Drucksache 17/35, in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Vielen Dank. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/35 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen wurde bei Zustimmung der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.30 Uhr fortgesetzt. Vielen Dank und guten Appetit! (Die Sitzung wird von 12.26 Uhr bis 13.30 Uhr unterbrochen.)
Christina Baltes
Wir fahren fort mit dem zweiten Teil unserer heutigen Sitzung und kommen zu den Punkten 8 und 14 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Energiepreispauschale auf weitere Bevölkerungsgruppen ausweiten Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Energieversorgung sichern, Energiepreise solidarisch abfedern, Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen (Drucksache 17/50) Zur Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort.
Raphael Schäfer CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Mittagspause ist der Einstieg immer etwas schwierig, trotzdem müssen wir uns dieser wichtigen thematischen Auseinandersetzung widmen. Ich will noch mal in den Fokus rücken, dass wir leider durch den brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg von Wladimir Putin auf die Ukraine auch in Deutschland in einer sehr tiefen Krise stecken. Ganz viele Menschen, das spüren wir ja im Alltag, sind mit vielen Sorgen unterwegs. Viele Ängste treiben die Menschen um. Sie stellen sich Fragen: „Wie geht weiter es in unserem Land? Kann ich meinen Lebensstandard weiterhin halten? Kann ich mir weiterhin die Produkte im Supermarkt kaufen, die ich bisher eingekauft habe? Kann ich am Jahresende, im Herbst und Winter, meine Strom- und Gasrechnung bezahlen?“ - Das sind also nicht irgendwelche banalen Fragestellungen, sondern wirklich existenzielle Fragestellungen. Es sind reale Entwicklungen, reale Problemlagen, denen wir als Politik gemeinsam begegnen müssen. Schauen wir einmal, wo wir beispielsweise beim Heizöl stehen. Jeder kennt ja die Zahlen. Es ist ungefähr der doppelte Preis im Vergleich zum Vorjahresmonat. Das Tanken ist weiterhin sehr, sehr teuer, die Gaspreise explodieren förmlich an den Märkten. Wenn dann noch hinzukommt, dass auch die Lebensmittelversorgung deutlich teurer geworden ist - wir reden dort im Durchschnitt von etwa 11 Prozent Preissteigerung -, dann kann man erahnen, wohin das alles führen kann. Zudem, und das sind die Folgen daraus, reden wir von einer Inflation von etwa 8 Prozent. Das ist, das muss man deutlich in den Fokus rücken, die höchste Inflation seit 50 Jahren in Deutschland. Deswegen ist es leider so, dass sich viele Menschen nicht nur auf die Grenze der finanziellen Belastbarkeit zubewegen, sondern viele Menschen sind schon über diese Grenze hinaus. Sie können nicht mehr. Sie sind finanziell einfach am Ende. Das heißt, die Vermögens- und Kaufkraftverluste sind jetzt schon real spürbar. Deswegen ist es wichtig, dass wir alle Bevölkerungsgruppen - ich betone dies und komme in meinem Antrag auch noch einmal darauf zu sprechen - in den Blick nehmen und gleicher- (Abg. Schäfer (CDU)) maßen durch gezielte Maßnahmen unterstützen. Das ist im Übrigen unsere Forderung an die Bundesregierung, deswegen der heutige Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der CDU.) An die Kollegen der SPD-Fraktion gerichtet, sage ich: Wir wollen heute wirklich eine Debatte, einen Austausch mit Ihnen führen, ich will aber ehrlich sagen, dass aus unserer Sicht die konkreten Maßnahmen, die seitens der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden, im Endeffekt und nüchtern betrachtet Stückwerk sind und dass die Zielsetzung, nämlich Menschen mit mittleren und unteren Einkünften zu entlasten, teilweise verfehlt wird. Ich gehe gleich konkret darauf ein. Das Stückwerk - man kann auch sagen, das gesetzgeberische Handwerk wurde schlecht ausgeübt - besteht darin, dass eben weite Teile der Bevölkerung bei den Entlastungsmaßnahmen nicht berücksichtigt werden. Das wissen Sie auch. Sie gehen in Ihrem Antrag später darauf ein. Schauen wir einmal genau auf die Energiepreispauschale und welche Personen dort ausgenommen werden. Man muss sagen, dass es augenfällig ist: Es sind nämlich Rentnerinnen und Rentner, Studierende - der Kollege Jonas Reiter wird dazu nachher für uns weiter ausführen -, aber eben auch junge Eltern, die Elterngeld beziehen. All diese Personen bekommen im September diese 300 Euro nicht. Das ist Fakt. Ich muss an die Kollegen der SPD gerichtet sagen: Ich persönlich finde das sozial ungerecht. Das ist inakzeptabel. Darüber braucht man auch gar nicht zu reden. Das geht so nicht. Deswegen der heutige Antrag: Die Bundesregierung muss hier unmittelbar handeln, unmittelbar gegensteuern und diesen Fehler korrigieren. (Beifall von der CDU.) Ich sage an die Kollegen der SPD gerichtet auch ganz offen, dass wir auf Ihre heutigen Wortbeiträge gespannt sind. An meine Kollegen gerichtet sage ich: Ich kann vielleicht schon erahnen, was uns gleich erwartet. Da wird noch mal alles schöngeredet und alles verteidigt, die Bundesregierung habe doch alles richtiggemacht. Da wird alles lobgepriesen und ausgeführt: „Wir haben doch alle Menschen im Blick, wir geben doch 30 Milliarden aus! Liebe CDU, liebe Opposition, was habt ihr denn eigentlich?“ - Ich kann euch ganz konkret sagen, was wir wollen: Wir wollen, dass diese soziale Ungerechtigkeit nicht irgendwann, sondern ganz unmittelbar, jetzt im September ausgeräumt wird und dass die Fehler beseitigt werden. Das wollen wir. Dafür bieten wir euch an, heute mit unserem Antrag mitzustimmen. Ich will gerne ergänzen. Der Deutsche Bundestag ist zwischenzeitlich in die Sommerpause eingetreten. Das kann aber kein Argument sein. Wir sind der Meinung, in einer solch wichtigen Fragestellung muss auch ein Deutscher Bundestag bereit sein, eine Sondersitzung einzuberufen, um eben gesetzgeberisch tätig zu werden und diese Korrekturen vorzunehmen. Interessant, Kollege Sisamci, ist übrigens die Plenardebatte im Deutschen Bundestag vom 23. Juni. Der eine oder andere hat es vielleicht im Fernsehen verfolgt oder das Wortprotokoll gelesen. Da ist sehr interessant zu beobachten, dass die Rednerinnen und Redner der Ampelkoalition nahezu kein Wort, keine Silbe über diese Lücke in den Maßnahmen verloren haben. Das ist augenfällig. Jetzt seien wir aber mal ehrlich: Jeder kann Fehler machen. Fehler machen ist menschlich. Das geht uns auch so. Jeder hat Fehler gemacht. Viel entscheidender ist aber, wie man mit begangenen Fehlern umgeht, ob man sich der Thematik stellt, ob man Größe zeigt, ob man auch bereit ist, Dinge zu verändern, ob man bereit ist, eine soziale Gerechtigkeitslücke zu schließen. Darum bitten wir Sie heute. Das ist unser persönlicher Anspruch. Zu einem wichtigen weiteren Aspekt. Schauen wir doch einmal, wer denn überhaupt Gewinner dieser schlimmen Inflation ist. - Gewinner ist der Staat. Gewinner sind insbesondere - ich schaue rüber zum Herrn Finanzminister - die Finanzminister von Bund und Ländern, die Milliarden an zusätzlichen Einnahmen erzielen durch diese Inflationsentwicklung. Herr von Weizsäcker, ich hätte die herzliche Bitte, dass Sie das saarländische Landesparlament heute informieren, mit welchen Mehreinnahmen Sie rechnen und für welche konkreten sozialen Unterstützungsmaßnahmen die Landesregierung plant, diese Gelder zu verwenden. (Zuruf von Minister von Weizsäcker.) Das hätte ich gerne heute von Ihnen gewusst. Ein wichtiger Punkt ist auch die konzertierte Aktion des Bundeskanzlers. Ich denke, im Grundsatz sind wir uns einig. Es ist wichtig, alle Akteure an einen Tisch zu bringen. Das ist in einer solchen Krise notwendig, aber es darf natürlich nicht nach dem Motto laufen: „Wenn ich mal nicht weiterweiß, bilde ich einen Arbeitskreis.“ Auch hier brauchen wir Lösungen und Perspektiven, und zwar nicht irgendwann im Herbst oder Winter, sondern wir brauchen sie jetzt, unmittelbar und zeitnah. Das ist unser Anspruch. Unsere Forderung an die Bundesregierung lautet, diese Maßnahmenkataloge unmittelbar zu vervollständigen. Kollege Commerçon, wir haben also überhaupt keine Zeit zu verlieren. Das ist auch die Überleitung zu Ihrem Antrag. Ich habe schon vernommen, dass Sie uns in Ihrer wichtigsten Forderung eigentlich Recht geben. Sie sehen ebenfalls diese Gerechtigkeitslücke. Jetzt kommt aber ein interessanter Punkt: Sie wollen noch (Abg. Schäfer (CDU)) einmal evaluieren, prüfen und auswerten. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Die Gelder werden am 01. September an den Personenkreis ausgeschüttet. Sie akzeptieren, dass Rentner, Studierende und junge Familien weiterhin ausgeschlossen bleiben. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Wir halten das für einen fatalen Fehler und kritisieren Sie deshalb an dieser Stelle sehr deutlich. Wir erkennen jedoch an, dass Sie eingestehen, dass wir den Finger in die Wunde legen. Deshalb verhalten wir uns mehr an der Sache orientiert, als Sie es heute Morgen bei unserem wichtigen Gesetzentwurf getan haben. Wir enthalten uns bei Ihrem Antrag, auch wenn er überwiegend nur die Maßnahmen der Bundesregierung schildert und in einigen Punkten zu kurz greift. Wir sind an der Sache orientiert und tragen Ihren Antrag durch Enthaltung mit. Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Antrag unterstützen würden, denn es geht wirklich um viel. Es geht darum, dass die Studierenden, die Rentnerinnen und Rentner und die jungen Familien ab September diese wichtigen Unterstützungsleistungen erhalten. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Schäfer. - Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt das Wort.
Sebastian Schmitt SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Herr Kollege Schäfer hat es schon gesagt, nach der Mittagspause den Einstieg zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Vielleicht hat der eine oder andere von uns den Gürtel nach dem Mittagessen ein Loch weiter gemacht. Wir kommen jetzt allerdings zu einem Punkt, bei dem es darum geht, den Gürtel vermutlich enger schnallen zu müssen. Die politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Themenfeld Energie sind enorm. Das haben wir in besonderem Maße in den letzten Monaten seit Beginn des Ukraine-Krieges erleben müssen. Ich fürchte, das werden wir auch in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten sehen. Die größten Herausforderungen lassen sich grob in drei Handlungsfelder einteilen, in denen alle Akteure mit Hochdruck an einer Lösung der Probleme arbeiten und sich sicherlich auch nicht von Sitzungs- oder Sommerpausen irritieren lassen werden. Erstens müssen wir die Energieversorgung sichern. Zweitens müssen wir dafür Sorge tragen, die Energiepreise solidarisch abzufedern. Drittens müssen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien dringend beschleunigen. Lassen Sie mich im Folgenden auf die einzelnen Handlungsfelder etwas näher eingehen. Meine Kollegin Kira Braun wird nachher in der weiteren Aussprache auch noch auf ein paar Argumente eingehen. Es geht darum, die Energieversorgung zu sichern. Noch ist die Gasversorgung in Deutschland stabil und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Die Füllstände der Gasspeicher in Deutschland lagen bei Kriegsbeginn am 24. Februar bei 29,1 Prozent. Aktuell - das ist eine Angabe von heute - liegen sie bei 64,6 Prozent. Damit sind die Speicher voller als zur gleichen Zeit in den Jahren 2015, 2017, 2018 und 2021. Doch die zwischenzeitlich gesetzlich vorgeschriebenen Zielmarken von 80 Prozent bis Oktober und 90 Prozent bis November werden wir nur erreichen können, wenn die Gaslieferungen zeitnah wieder ansteigen. Doch niemand kann vorhersehen, ob und in welcher Höhe die Gaslieferungen aus Russland in voraussichtlich acht Tagen - nach dem Ende der Wartungsarbeiten an der Pipeline Nord Stream 1 - wieder aufgenommen werden. Auch im Juli 2021 gab es eine Jahresrevision. Bei dieser Wartung wurde die Gaslieferung wieder unmittelbar und auf einem hohen Niveau aufgenommen. Doch in vielerlei Hinsicht ist 2022 nicht mit dem Jahr 2021 zu vergleichen. Wenn die Lieferungen lediglich wieder auf einem niedrigen Niveau von zuletzt circa 40 Prozent verharren würden, reduziert würden oder gar gänzlich ausblieben, wären die Zielmarken ohne zusätzliche Maßnahmen nicht mehr zu erreichen. Wir können eine Verschlechterung der Situation leider nicht ausschließen. Das wichtigste Ziel muss aber sein, eine Gasmangellage abzuwenden. Eine erhebliche Störung der Gasversorgung und die Ausrufung der Notfallstufe im Notfallplan Gas würden bedeuten, dass die Bundesnetzagentur direkt als Lastverteiler in den Markt eingreift und Bezugsreduktionen verfügen kann. Das kann bedeuten, dass die Gasversorgung in einigen Wirtschaftsbereichen eingestellt wird. Industriebetriebe - ich denke hier zum Beispiel an unsere Stahl-, Automobil- und Keramikindustrie - müssten die Produktion einstellen. Wertschöpfung und Arbeitsplätze wären in Gefahr. Diesen verheerenden Kreislauf müssen wir mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln abwenden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Um die Energieversorgung zu sichern, müssen wir die Energiebezugsquellen diversifizieren. Die Abhängigkeit von russischem Gas wurde von einst 55 Prozent inzwischen auf etwa 35 Prozent reduziert. Deutscher Bundestag und Bundesrat haben vergangene Woche mit (Abg. Schmitt (SPD)) dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz weitere Möglichkeiten zur Substitution von Erdgas in der Stromversorgung geschaffen. Durch die bis zum 31. März 2024 befristete Marktrückkehr insbesondere der Kohlekraftwerke sollen zusätzliche Erzeugungskapazitäten zur Stromerzeugung durch diejenigen Kraftwerke geschaffen werden, die demnächst stillgelegt worden wären oder sich bereits in einer Reserve befinden. Das ist - das gehört zur Wahrheit dazu - klimapolitisch zumindest zweifelhaft. Doch die Marktrückkehr der Kohlekraftwerke ist eine Maßnahme, die nicht leichtfertig getroffen wurde. An dem Ziel, dass Deutschland die Kohleverstromung bis 2030 idealerweise beenden wird, wird weiter festgehalten. Doch angesichts der drohenden Gasmangellage infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ist dieser Schritt für einen begrenzten Zeitraum notwendig, um die Sicherheit der Energieversorgung in Deutschland zu gewährleisten, bis anderweitige Energiequellen in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Bei Kraftwerken verhält es sich aber nicht so, dass man wie bei einer Kaffeemaschine einfach auf den „An-Schalter” drückt. Der Rohstoff, die Steinkohle, ist zwar in europäischen Häfen verfügbar, allerdings ist die Transportlogistik zunächst wieder ins Laufen zu bringen. Das fängt bei einfachen Fragen an, beispielsweise ob die erforderlichen Kohlezüge noch TÜV haben, die Gleise noch frei befahrbar oder die Zufahrten von Bäumen bewachsen sind. Besondere Herausforderungen gibt es auch im Bereich der Fachkräfte - in der Lieferkette wie in den Kraftwerken selbst. Auch vor diesem Bereich macht der Fachkräftemangel keinen Halt. Mit Blick auf das Saarland ist zu sagen, dass die Reservekraftwerke Quierschied und Bexbach zurzeit nicht am Netz sind und die Abschaltung des Kraftwerks in Völklingen aufgeschoben werden könnte. Vorbereitende Maßnahmen bei STEAG laufen seit Wochen. Die bereits getroffenen Vorkehrungen und die hohe Reaktionsbereitschaft des Unternehmens sind vorbildlich und verdienen unsere volle Unterstützung - die des Landes und des Bundes -, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Auch in anderen Bereichen hat die Bundesregierung - jetzt kommt die Lobhudelei, die Sie angekündigt hatten ‑ (Heiterkeit bei der CDU) die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, mit geeigneten Mitteln auf die zunehmenden Herausforderungen zu reagieren. (Beifall von der SPD.) Durch die entsprechenden Novellen des Energiesicherungsgesetzes wurde beispielsweise ermöglicht, dass Unternehmen der kritischen Infrastruktur unter Treuhandverwaltung gestellt werden können - eine Lehre aus dem Fall Gazprom Germania. Ebenfalls ist es künftig möglich - nach dem Vorbild der Lufthansa-Rettung in der Corona-Krise -, angeschlagene Unternehmen bis hin zu einem Staatseinstieg zu stützen, siehe der aktuelle Fall Uniper. Es ist von großer Bedeutung, dass die Energieversorgungsunternehmen ihren Betrieb aufrechterhalten können. Es besteht die reale Gefahr, dass Versorger wegen Altverträgen mit niedrigeren Preisen und gleichzeitig hohen Wiederbeschaffungskosten in die Insolvenz rutschen könnten. Als Reaktion hierauf gilt die Einführung des Preisanpassungsmechanismus im Falle einer Gasmangellage. Ziel ist es, dass die Preisanpassungen solidarisch von allen getragen werden können und es keine exorbitante und höchst unterschiedliche Belastung nur bestimmter Gaskundinnen und -kunden je nach Beschaffungsstruktur ihres Versorgers gibt. Idealerweise wäre jedoch zu wünschen, dass von diesem Mechanismus gar kein Gebrauch gemacht werden muss. Die rechtlichen Hausaufgaben für den Fall der Fälle hat die Bundesregierung jedenfalls gemacht. Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung, allen voran das Wirtschafts- und Energieministerium, im regelmäßigen Austausch mit Industrieunternehmen, Energieversorgern, Kammern und Verbänden steht und über die Auswirkungen der Gasmangellage berät. Wenn Russland die Verknappung des Gases als Waffe gegen den Westen einsetzen sollte, bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Akteure, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Kommen wir nun zum zweiten Handlungsfeld. Es geht darum, die Energiepreise solidarisch abzufedern. Die Energiepreise für Haushalte sind im Vergleich zum Vorjahr bereits spürbar angestiegen, auch wenn manch einer es aufgrund der Preisbindung im bestehenden Vertrag womöglich noch nicht bemerkt. Unternehmen und private Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auf weiter deutlich steigende Gaspreise einstellen. Die Bundesregierung hat bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um dem Anstieg der Energiepreise und weiterer Verbraucherpreise entgegenzuwirken. Ich könnte Ihnen nun die zwölf wichtigsten Maßnahmen allesamt aufzählen und Ihnen die Wirkung ausführlich erläutern. Aus Zeitgründen verzichte ich jedoch darauf und verweise an dieser Stelle auf den Text unseres Antrages. Der ist sehr ausführlich. (Abg. Schäfer (CDU): Herzlichen Dank!) (Abg. Schmitt (SPD)) Wir bitten die Bundesregierung - lieber Herr Kollege Schäfer - an dieser Stelle, die bestehenden Maßnahmen des Entlastungspaketes zu evaluieren. Das ist richtig. Wir bitten die Bundesregierung zudem, weitere Maßnahmen zur Entlastung vor allem von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen, von Rentnerinnen und Rentnern, Studierenden sowie Bezieherinnen und Beziehern von Lohnersatzleistungen auf den Weg zu bringen. (Beifall von der SPD.) Es gibt dabei überhaupt keinen Grund, Bürgerinnen und Bürger mit hohen und sehr hohen Einkommen in gleicher Weise zu entlasten. In einer einschneidenden Krise müssen Wohlhabende und Reiche solidarisch sein. Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache Schultern. (Beifall von der SPD. - Zuruf.) Ich vernehme, Sie haben unseren Antrag gelesen, das freut mich natürlich sehr. - Zur Wahrheit gehört an dieser Stelle aber auch, was Bundeskanzler Olaf Scholz im ZDF sagte; ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Wir werden nicht alle Preise runtersubventionieren können. Das kann kein Staat der Welt.“ Deshalb wird es in den kommenden Monaten neben der Diversifizierung der deutschen Energie-Importe auch darauf ankommen, auf freiwilliger Basis Energie einzusparen. Jede Kilowattstunde, die wir heute sparen, hilft uns im Winter. Angesichts dessen begrüßen wir, dass die Landesregierung im Rahmen einer Werbekampagne mit Verbänden, Unternehmen, Versorgern und Kommunen auf bereits bestehende Beratungsangebote zum Energiesparen hinweisen will, sei es auf Angebote bei der ARGE Solar, seien es Angebote der Verbraucherzentrale. Ich möchte dem Umwelt- und Verbraucherschutzministerium an dieser Stelle dafür danken, dass im Rahmen des Runden Tisches „Stromsperren“ Vorsorge für eine weitere Verschärfung der Lage im Hinblick auf die im kommenden Winter bevorstehende Heizperiode getroffen werden soll. Der Bund muss zudem ein befristetes Moratorium für Strom- und Gassperren bei privaten Haushalten prüfen. Denn das Licht darf nicht einfach ausgehen, die Heizung darf nicht einfach kalt bleiben - das ist ein Zeichen der Solidarität, meine Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) Zu guter Letzt, das dritte Handlungsfeld: den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv beschleunigen. Das russische Öl mag vielleicht Putin gehören, doch Wind und Sonne gehören uns allen. Durch die stärkere Nutzung der erneuerbaren Energien können wir uns unabhängig machen von fossilen Brennstoffen und von fragwürdigen Autokraten. Doch wir müssen beim Ausbau der erneuerbaren Energien einen Zahn zulegen. Die Union hat auf Bundesebene in Sachen Energiepolitik über 16 Regierungsjahre hinweg auf der Bremse gestanden. (Beifall von der SPD.) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, freut es mich umso mehr, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat in der vergangenen Woche das größte Gesetzespaket mit dieser Zielsetzung seit Einführung des EEG im Jahr 2000 verabschiedet haben. Das Energiepaket aus mehr als 20 Gesetzen und Verordnungen markiert einen Meilenstein in der deutschen Energiepolitik. Die erneuerbaren Energien liegen nun im überragenden öffentlichen Interesse und werden besonderen Vorrang in der Genehmigungspraxis haben. Die Solarenergie, Wind an Land und Wind auf See sollen massiv ausgebaut werden. Die Flächengrößen auf Randstreifen von Straßen und Schienenwegen wurden für die Nutzung durch Solarenergie vergrößert. Ein Flächenziel für Wind an Land - im Saarland sind es bekanntlich 1,8 Prozent - führt dazu, dass Verhinderungsplanungen entlarvt werden. Die Besuchergruppe aus Bayern ist jetzt leider nicht mehr da, man kann aber dennoch hier vielleicht festhalten: Das gilt auch für Bayern, das mit seinen Abstandsregelungen den Ausbau der Windkraft nahezu unmöglich gemacht hat. Durch die neuen Bestimmungen zur Bürgerenergie ermöglichen wir darüber hinaus den Bürgerinnen und Bürgern die Beteiligung an Windenergie-Projekten. Dies fördert die Akzeptanz in der Bevölkerung und sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie auch die Kommunen endlich direkt vor Ort vom Ausbau der Erneuerbaren profitieren. (Beifall von der SPD.) Wir im Saarland sind bereit, die nächsten Schritte bei der Energiewende zu gehen. Wir wollen mit ganzer Kraft an der Erreichung der Ziele bei der Windkraft an Land und bei der Solarenergie, sei es auf privaten, sei es auf öffentlichen Dächern, arbeiten. Wir wollen bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien im Saarland verdoppeln und Fördermöglichkeiten beispielsweise für Stromspeichersysteme ausloten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der vergangenen Woche hat in Kleinblittersdorf der Bau eines innovativen, eines sich quasi zur Sonne neigenden Solarparks mit einer Leistung von 20 Megawatt begonnen, dies mit Bürgerbeteiligung: 75 Prozent der Anteile stehen den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen von Genossenschaftsmodellen zur Verfügung. Das ist aktuell der größte zusammenhängende Solarpark im Saarland. Und statt sich an Demonstrationen gegen Erneuerbare zu beteiligen, sollte man den Bürgerinnen und Bürgern erklären, welche Vorteile dieser Energieträger hat, und für ihn werben, meine Damen und Herren! (Abg. Schmitt (SPD)) (Beifall von der SPD.) Die Herausforderungen im Energiebereich meistern wir nur, wenn wir alle drei Handlungsfelder zusammen betrachten. Das tun wir, und ich bitte daher um Zustimmung zu unserem weitergehenden Antrag. Den Antrag der CDU werden wir ablehnen. Ich möchte mit einem Zitat schließen, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, ein Zitat datierend auf den 24. Februar, den Tag, als Russland die Ukraine überfallen hat: „Dieser Krieg wird Auswirkungen auch auf Deutschland und das Saarland haben. Natürlich für Menschen, die sich sorgen um Verwandte und Freunde in der Ukraine. Aber auch unsere Wirtschaft wird Auswirkungen von Krieg und Sanktionen zu spüren bekommen. Auch die Energiepreise werden zunächst hoch bleiben - trotz Entlastungspaket der Bundesregierung. Es ist jetzt die Zeit zusammenzustehen: In Europa und mit den internationalen Partnern.“ - Das, meine Damen und Herren, ist ein Zitat aus einem Tweet unserer heutigen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger. Ihre Worte sind heute noch so aktuell wie an diesem düsteren Februar-Donnerstag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt uns vor zusätzliche energiepolitische Herausforderungen. Wir müssen davon ausgehen, dass er die Drosselung der Erdgaslieferungen nutzen wird, um unsere freiheitliche demokratische Gesellschaft unter Druck zu setzen. Wir sind uns sicher, dass wir diese großen Herausforderungen gemeinsam bestehen werden - wenn wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Blick behalten. Die Herausforderungen sind von historischer Dimension, sie zu meistern erfordert gesamtgesellschaftliche Anstrengungen. Haken wir uns unter und packen wir es an! - Vielen Dank und Glück auf!
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Schmitt. Ich eröffne die Aussprache. Es sind weitere Wortmeldungen eingegangen. - Es hat nun Carsten Becker von der AfD-Fraktion das Wort.
Carsten Becker AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich prophezeie einmal, wir werden uns heute nicht zum letzten Mal mit diesem Thema beschäftigen, denn selbst diese 300 Euro, über die wir heute auf der Basis des CDU-Antrags reden, sind bei der jetzigen Entwicklung ein Tropfen auf den heißen Stein. Ich habe mir gestern mal den Spaß gemacht und mir bei der Leipziger Strombörse die aktuelle Entwicklung angeschaut: Wir hatten gestern für die Megawattstunde zeitweise einen Preis von mehr als 500 Euro. Für die diejenigen, die nicht wissen, was eine Megawattstunde ist: Das sind 1.000 Kilowattstunden. Dieser Preis würde also einen Preis für die Kilowattstunde von 50 Cent bedeuten, ohne Steuern, ohne dass irgendein Versorger daran auch nur einen Cent verdient hat. Das sind schon gewaltige Preissteigerungen; vergleicht man das mit dem vergangenen Jahr, sprechen wir über eine Verzehnfachung des Energiepreises. Da werden 300 Euro nicht ausreichen, um die kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen, und es wird viele von ihnen treffen. Der Antrag der CDU geht aus unserer Sicht gleichwohl in die richtige Richtung. Man hat aufseiten der Bundesregierung einen Fehler gemacht; man hat dort große, wichtige Gruppen vergessen: junge Eltern, Rentner, Versorgungsempfänger, Studierende. Es ist ein unzumutbarer Zustand, dass man diese Gruppen nicht bedacht hat. Dazu sagt der Antrag konkret, dass das verbessert werden muss, und das können wir als AfD zu 100 Prozent mittragen. Zum Antrag der SPD: Darin finden sich einige sehr gute Dinge, etwa der Runde Tisch zu Stromsperren. Stromsperren, das wird ein Thema sein, das uns in den kommenden Monaten mit Sicherheit begleiten wird. Insgesamt bietet der Antrag ein sehr buntes Potpourri an Forderungen und, ja, Lobhudeleien - das Wort ist schon gefallen -, ohne aber in der Sache im Einzelnen konkret zu werden. Daher werden wir uns beim Antrag der SPD enthalten. Allgemein ist vielleicht noch Folgendes zu sagen: Es kam nun immer wieder das Credo in Sachen erneuerbare Energien. Es stellt sich aber eben das Problem, dass uns im Winter, wenn wir die Energie brauchen, die Erneuerbaren nichts nutzen. Auch wenn wir noch weiter ausbauen - die Leistung muss gespeichert werden. Haben wir keine Speicher, bauen aber immer weiter aus, so ist das ist ein Holzweg. Das dürfte mittlerweile auch jeder erkannt haben. Als man mit den Erneuerbaren angefangen hat, hat man den Leuten immer erzählt, es würde jetzt günstiger, der Strom würde günstig, Wind und Sonne kosteten kein Geld. So heißt es ja immer: Wind und Sonne schicken keine Rechnung. Halten wir uns aber die Entwicklung seit 2000 vor Augen: Damals hatte man einen Strompreis von 13 Cent, jetzt bewegen wir uns jenseits der 35 Cent, bei Neuverträgen im Juli sind wir schon bei 41 Cent - und die Entwicklung wird in dieser Richtung weitergehen. Deshalb müssen wir auch auf konventionelle Energieträger und konventionelle Kraftwerke setzen, andernfalls werden wir aus dieser Misere nicht herauskommen. Dazu gehört auch, dass man endlich den Atomausstieg noch mal auf den Prüfstand stellt. In (Abg. Becker (AfD)) dieser wirklich kritischen Lage zwischen Weihnachten und Neujahr, also genau in dem Zeitraum, zu dem die Leute zu Hause sind, in dem das Weihnachtsessen gekocht wird, in dem Zeitraum, in dem der Energieverbrauch mit am höchsten ist übers ganze Jahr betrachtet, in diesem kritischen Zeitraum will man nun die Kernkraftwerke vom Netz nehmen. Das ist äußerst kritisch, das ist, als wollte man einen Blackout wirklich provozieren. Davor kann man nur warnen. Angesichts dessen sind auch die Bemühungen zu begrüßen, jetzt wieder die saarländischen Kohlekraftwerke instand zu setzen. Natürlich muss dort jetzt auch wieder Personal ran; es nützt ja nichts, wenn man mit voller Kraft fahren will, das Personal aber schon in Rente geschickt hat. Es ist also einiges zu tun. Wir als AfD werden diesen Prozess konstruktiv begleiten. Wir würden uns wünschen, dass auch Sie wirklich mal die Scheuklappen runternehmen, ohne Ideologie mal schauen, was funktioniert und was nicht funktioniert. Allein mit Erneuerbaren wird es nicht funktionieren, unser Industrieland zu betreiben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Becker. - Als nächster Redner hat für die CDU-Fraktion Herr Jonas Reiter das Wort.
Jonas Reiter CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Studentinnen! Liebe Studenten! Ich möchte heute von einer Studentin erzählen. Nennen wir sie Annika, 23 Jahre alt. Annika wohnt in Saarbrücken und studiert Psychologie. Sie fährt mit dem Bus zum Campus. Annika wohnt in einer WG. Der Vermieter heizt mit Gas. Schon jetzt machen sich ihre Mitbewohner und sie Sorgen. Die Gaspreise ziehen rasant an. Es zeichnet sich ab, dass mit der nächsten Nebenkostenabrechnung eine gigantische Nachzahlung fällig wird. Wie sie das leisten soll, weiß sie nicht. Die Energiepreispauschale der Bundesregierung geht an ihr vorbei. Ähnlich geht es Tom, 19 Jahre alt. Er studiert Jura und lebt bei seinen Eltern im Nordsaarland, in Sitzerath. Tom fährt mit seinem eigens ersparten Auto zur Vorlesung. Mit Bus und Bahn würde er über zwei Stunden pro Weg brauchen. Daher ist das 9-Euro-Ticket beziehungsweise das Semesterticket für ihn nicht besonders hilfreich, denn was nutzt die theoretische Möglichkeit, wenn fast kein Bus fährt. Die 300 Euro als Zuschuss der Bundesregierung würden ihm für den Sprit für die täglich 115 km sehr helfen - leider Fehlanzeige. Diese Geschichten zeigen, dass die aktuellen Hilfen der Bundesregierung an vielen Stellen fehlen, wo sie so dringend gebraucht würden, ob bei den Heizkosten oder beim Sprit. Mein Kollege Raphael Schäfer ist eben schon auf viele betroffene Gruppen eingegangen. Ich richte meinen Blick auf Studierende, denn Studierende wurden in vielen Bereichen während der Corona-Pandemie alleine gelassen. Ihre Sorgen und Nöte liefen häufig unter dem Radar. Während für Schüler Mittel und Wege gesucht und gefunden wurden, um den Präsenzunterricht möglichst zu garantieren, ließ man die Studenten mehrere Semester zu Hause verharren. Gerade für die Erstsemester war diese Zeit wirklich dramatisch. Das erste Mal zur Klausur im Hörsaal zu sein, die Uni zu riechen, die Kommilitonen zu sehen, die Erfahrungen auf dem Campus nicht sammeln zu können, die vermutlich viele mit der Universitätszeit verknüpfen, wünsche ich wirklich niemandem. Außerdem gibt es die finanziellen Belastungen. Während der Pandemie sind viele Studentenjobs weggefallen, ob als Kellner im Restaurant oder an der Kasse im Kino. Das bedeutete neben dem psychischen Druck während der Lockdown-Semester auch eine starke finanzielle Belastung. Viele dieser Stellen, beispielsweise in der Gastronomie oder in der Eventbranche, sind erst jetzt allmählich wieder zurückgekommen. Außerdem wirft die Inflation Studentinnen und Studenten teilweise in existenzielle Krisen. Die durch die aktuelle Energie- und Versorgungskrise gestiegenen Lebenshaltungskosten sind bedrohlich, wenn keine Unterstützung durch Eltern oder sonstige Verwandte erfolgt. Das Entlastungspaket der Ampel auf Bundesebene soll die Mitte der Gesellschaft eigentlich schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlasten. Jedoch muss man feststellen, dass neben einigen anderen Gruppen gerade Studierende in mehreren Punkten ganz oder teilweise herausgefallen sind. Neben der Energiekostenpauschale, über die wir heute sprechen und die aktuell nur Studenten mit Minijobs erreicht - übrigens war das auch erst nach zähen Verhandlungen möglich; vorher waren auch sie nicht vorgesehen -, gibt es noch den Heizkostenzuschuss. Der greift allerdings nur bei BAföG-Empfängern. Das sind im Saarland nur etwa 10 Prozent aller Studierenden, also nur ein sehr geringer Anteil. Der übergroße Anteil geht leer aus. Deswegen ist es jetzt richtig und wichtig, dass wir mit der Energiekostenpauschale alle Studentinnen und Studenten berücksichtigen. Keiner soll durchs Raster fallen. Keiner soll aufgrund von persönlichen Rücklagen, die bei anderen Corona-Hilfsmaßnahmen zuerst komplett hätten (Abg. Reiter (CDU)) aufgebraucht werden müssen, wieder einmal leer ausgehen. Warum die 300 Euro voll versteuert werden müssen, wäre die nächste Frage. Ich möchte gerne noch auf einen anderen Punkt eingehen. Das 9-Euro-Ticket war beziehungsweise ist eine gute Sache. Viele aus meinem Bekanntenkreis haben es genutzt. Ab dem 01.09. hat diese Geschichte allerdings ein abruptes Ende. Gerade zu dem Zeitpunkt, an dem die Energiekostenpauschale ausgezahlt wird, bekommen meine ehemaligen Kommilitonen davon nicht nur nichts ab, sondern müssen mehr bezahlen, denn die Kosten für Bus und Bahn schlagen dann wieder voll zu. Die saarländischen Studierenden erhalten über einen verminderten Beitrag im Wintersemester die Mehrkosten zurück. Die Studentinnen und Studenten, die während des Sommersemesters - also gerade im Juni, Juli und August - ihr Studium abschließen, gehen leider leer aus. Pragmatische Lösung - Fehlanzeige. Abschließend wollen wir als CDU-Fraktion der Frau Ministerpräsidentin - sie ist leider nicht mehr da - gerne sagen, dass sie sich unserer vollen Unterstützung sicher sein kann, wenn es um Verhandlungen und ihren Einfluss in Berlin dazu geht. Ebenso geht mein Blick in Richtung der vielen jungen Kolleginnen und Kollegen bei der SPD-Fraktion. Ich sehe euch ja auch in der Verantwortung. Die junge Generation, die Studentinnen und Studenten, zählen auf euch, sie zählen auf uns. Lasst uns ein solches Signal aus dem Saarland senden. Studierende, Rentner und junge Eltern dürfen an der Stelle nicht alleine gelassen werden. Wir brauchen jetzt keine ewig lange Diskussion und keine Evaluierung, sondern schnelle und konkrete Hilfe für Studentinnen wie Annika in der WG in Saarbrücken oder Tom aus Sitzerath, der mit dem Auto kommt. Für diese und für alle anderen Studierenden bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Reiter. - Als nächste Rednerin bitte ich Frau Kira Braun von der SPD-Fraktion ans Rednerpult.
Kira Braun SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Sebastian Schmitt hat in seiner Jungfernrede gerade eben sehr gut zusammengefasst, was wir tun, um die Versorgung zu sichern, um Preissprünge sozial abzufedern und um unabhängiger von russischem Gas zu werden. Ich möchte es bei wenigen Punkten belassen und dort einhaken, wo manches etwas verzerrt dargestellt wurde. Zunächst zum Antrag der CDU. Wir begrüßen es als SPD-Fraktion sehr, dass auch Sie sich dieses wichtigen Themas heute im Plenum annehmen. Wir hätten es aber noch besser gefunden, wenn Sie dies mit der nötigen inhaltlichen Tiefe getan hätten. (Beifall von der SPD.) Natürlich ist es leicht, hier und da etwas aufzugreifen, was einem so zugerufen wird. Aber nach einer so langen Verantwortungszeit sowohl im Bund als auch im Land kommt mir der Antrag doch etwas dünn vor, wenn ich das als neue Abgeordnete so sagen darf. (Beifall von der SPD. - Sprechen bei der CDU.) An erster Stelle ist es mir wichtig, auf etwas hinzuweisen. Die Energiepreiskrise und die Inflation haben ihre Ursache im Ukraine-Krieg und in den weltweit gestörten Lieferketten. Sie liegen nicht in der Verantwortung der Bundesregierung. Wir erleben gerade einen massiven Angebotsschock aufgrund der zurückgehenden und vielleicht bald sogar komplett ausfallenden Energieimporte aus Russland. Wie es nach der Wartung der Gaspipeline weitergeht, vermag gerade niemand zu sagen. Wer in dieser Situation eine Teilschuld oder gar die Schuld bei der aktuellen Bundesregierung sucht, der handelt nicht nur populistisch, sondern sogar unanständig. (Beifall von der SPD. - Sprechen bei der CDU.) Bevor jetzt hier zu viel gejammert wird, darf ich an das Frühjahr dieses Jahres erinnern, als die CDU-Fraktion den kompletten Importstopp für russisches Gas gefordert hat, genauso wie Herr Merz in Berlin. (Sprechen bei der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, hätten wir damals darauf gehört, dann stünden unsere Gasspeicher heute nicht bei rund 60 Prozent, sondern bei genau 0 Prozent. (Beifall von der SPD.) Was das bedeutet, brauche ich meinen Kolleginnen und Kollegen hoffentlich nicht zu erklären. Dann hätte sich die Industrie abgemeldet. Dann hätten wir jetzt Massenarbeitslosigkeit in diesem Land. Gut, dass Bundeskanzler Olaf Scholz damals besonnen gehandelt hat. (Beifall von der SPD.) Außerdem wurden bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen: Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung, Maßnahmen, um Preissprünge sozial abzufedern, und Maßnahmen, um erneuerbare Energien weiter auszubauen. Das sind Maßnahmen (Abg. Braun (SPD)) von über 30 Milliarden Euro. Herr Schäfer, das mögen für Sie vielleicht Peanuts sein, aber ich bin gespannt, ob das unter einem Finanzminister Schäuble jemals möglich gewesen wäre. Ich glaube nämlich nicht. (Beifall von der SPD.) Viele der Maßnahmen treten auch jetzt erst in Kraft. Ich denke zum Beispiel an die einmalige Energiepreispauschale, die im September in Höhe von 300 Euro ausgezahlt wird. (Sprechen bei der CDU.) Ja, wir werden wohl noch Maßnahmen nachjustieren müssen. Das steht auch in unserem Antrag drin. Ich empfehle noch einmal die Lektüre. (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Ich kann Ihnen noch etwas sagen, Herr Schäfer. Sie sagen, wir müssen alle in den Blick nehmen. Das wird nicht funktionieren. Das funktioniert nur sozial gerecht und nicht mit der Gießkanne. (Beifall von der SPD. - Lautes Sprechen bei der CDU.) Ich habe eigens den Antrag mit nach vorne genommen. Hier steht drin, wir wollen bestehende Maßnahmen des Entlastungspaketes evaluieren, gerade für Personen mit geringeren Einkommen: Rentnerinnen und Rentner, Studierende sowie Bezieherinnen und Bezieher von Lohnersatzleistungen. Genau die werden wir auch weiterhin unterstützen. (Zuruf von der CDU: Wann? Wann?) Und Sie sprechen von Stückwerk! Dann verkennen Sie die historische Dimension dieses einmaligen Entlastungspaketes, das es gab und das die Bundesregierung nach kürzester Zeit nach dem Amtsantritt auf den Weg gebracht hat. Es entbehrt aber auch nicht einer gewissen Ironie, dass Sie jetzt hier alles auf einmal für finanzierbar halten, was Sie noch vor wenigen Monaten mit Verweis auf die Haushaltssituation abgelehnt haben. Das gilt auch hier im Land. (Beifall bei der SPD.) Wenn man Ihnen sowohl im Bund als auch im Land zuhört, dann fühlt man sich an einen Kneipengast erinnert, der lauter Lokalrunden gibt und dann plötzlich, wenn die Rechnung kommt, auf der Toilette verschwunden ist. Nein, niemand muss erwarten, dass jede Oppositionsfraktion ihre Vorschläge gegengerechnet hat. Von einer Oppositionsfraktion mit Regierungsanspruch kann man das aber erwarten, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Und deshalb, drittens, wird der Staat nicht jede Mehrbelastung für jeden abfedern können. Das gehört einfach auch zur Wahrheit dazu und es ist höchst unseriös, den Menschen jetzt das Gegenteil zu vermitteln. Uniper zeigt doch exemplarisch, wie real die Gefahr ist, dass es nicht nur eine Energiepreiskrise, sondern eine Energieversorgungskrise wird, also dass es nicht mehr um den Preis geht, sondern dass es darum geht, ob überhaupt noch Gas durch die Pipelines kommt. Um nichts weniger geht es gerade. Überall, wo der Staat jetzt Feuerwehr spielen muss, kommen massive finanzielle Folgen auf uns zu, Folgen, die auch gerade die nachfolgenden Generationen tragen werden. Deshalb wird sich auch ein starker Staat wie Deutschland nicht all das leisten können, was wünschenswert ist, auch das ist bei Ihnen heute leider hinten runtergefallen. Alle in den Blick nehmen und alle entlasten wird nicht funktionieren, Herr Schäfer. Wir brauchen deshalb - und das sollte auch eine Lehre aus der Diskussion rund um den in meinen Augen misslungenen Tankrabatt sein - sozial gezielte Maßnahmen, und keine Verteilung mit der Gießkanne. (Beifall von der SPD.) Es wird nicht mehr darum gehen können, alles aufzufangen. Es wird darum gehen, die aufzufangen, die sonst umfallen. Das ist verantwortungsvolle Politik in solchen Tagen. Viertens: Wir werden auch die Nachfrage drosseln müssen, und zwar nach der Regel: einsparen überall, wo es möglich ist, damit wir genug haben, wo es nötig ist. Am Ende ist die Sache doch relativ einfach. Wir werden zwar bis zu einem gewissen Grad das Angebot substituieren können, aber wir werden es nicht ganz ersetzen können. Das ist auf der einen Seite eine Frage der Finanzierbarkeit, auf der anderen Seite aber auch eine Frage von globaler Solidarität. Würden wir einfach alles, was möglich ist, zukaufen, dann würden in wirtschaftlich schwächeren Ländern im Winter die Heizungen einfach stillstehen. Wir brauchen deshalb Solidarität von allen, die Solidarität der Verbraucherinnen und Verbraucher, genau zu überlegen, was jetzt notwendig ist und was nicht notwendig ist, gerade auch die Solidarität derer, die mehr verdienen, die mit einer solchen Preissteigerung etwas besser umgehen können. Wir alle können einen Beitrag dazu leisten, dass es am Ende für alle reicht. Denn letztendlich kommt es darauf an, dass in den Unternehmen, in der Industrie, überall dort, wo Wertschöpfung betrieben wird, weitergearbeitet werden kann. Sparen kann man nicht von oben herab aufdrängen und als junge Politikerin will ich auch gar keine Spartipps geben. Klar ist aber, sparen geht nur gemeinsam. Das setzt auch voraus, dass wir mit gutem Beispiel vorangehen. Wir (Abg. Braun (SPD)) werden das auch hier in der Landesverwaltung tun. Da waren wir schon dran, Herr Theis, bevor Sie die gute Idee hatten, hier noch einmal nachzuschauen. Mit gutem Beispiel vorangehen heißt aber auch, noch öfter das Auto stehen zu lassen. Mit gutem Beispiel vorangehen heißt auch, nicht mit dem Privatflieger medienwirksam nach Sylt zu fliegen, (Sprechen bei der CDU. - Beifall von der SPD) während viele Mieterinnen und Mieter sich nicht mehr trauen, den Brief von den Stadtwerken zu öffnen. (Zurufe von der CDU.)
Christina Baltes
Ich bitte, die Zwischenbemerkungen zu unterlassen.
Kira Braun SPD
Fünftens: Eine Krise darf keine Ausrede sein für die Bewältigung anderer Krisen. Wir dürfen eine Krise nicht gegen eine andere Krise ausspielen. Und ja, diese Krise ist auch das Ergebnis von 15 Jahren Blockade beim Ausbau der erneuerbaren Energien. (Abg. Speicher (CDU): Als die SPD im Bund regiert hat!) Es reicht nicht, Schuldige zu benennen. Fehler von damals dürfen nicht wiederholt werden. Wir müssen handeln. Deswegen handelt die Bundesregierung, deswegen handelt jetzt auch die Landesregierung. Und hören wir auf mit diesem naiven Märchen, Herr Schäfer, dass der Staat sich an der Inflation bereichere und daran verdiene, wo er doch die Mehreinnahmen weitergibt, über Entlastungpakete, über steigende Tarifabschlüsse ‑ ‑ (Zurufe des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Können Sie auch mal zuhören? Das wäre doch mal gut. - Wo er doch die Mehreinnahmen weitergibt, über Entlastungpakete, über steigende Tarifabschlüsse und über Baukosten. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie uns lieber darüber reden ‑ ‑
Christina Baltes
Frau Braun, Sie müssten jetzt zum Ende kommen.
Kira Braun SPD
Ich komme zum Schluss, danke. - Warum selbst jetzt noch einige ihr Vermögen vermehren können, während bei anderen das über Jahrzehnte mühsam vom Mund Abgesparte verbrennt, darum geht es in den kommenden Monaten und Jahren! - Vielen Dank. (Lang anhaltender Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Braun. Es sind weitere Wortmeldungen eingegangen. - Es hat noch einmal das Wort Herr Carsten Becker von der AfD-Fraktion.
Carsten Becker AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich sehe mich jetzt doch noch einmal genötigt, zur Rede von Frau Braun Stellung zu nehmen. Ich weiß nicht, ob Sie einfach nur schlecht informiert sind oder ob das schon Realitätsverweigerung ist. Wenn man sich einfach mal die Entwicklung der Gaspreise im Jahr 2021 anschaut, sieht man, dass es vom ersten Quartal zum vierten Quartal schon eine Steigerung von 50 Prozent gab, die Preise sind von 6 auf 9 Cent gestiegen. Inflation ist auch ein Thema, die Daten sind alle nachvollziehbar: Im Januar 2020 lag die Inflation schon bei 4,9 Prozent, also der böse Herr Putin ist nicht an allem schuld. Er ist an vielem schuld, aber an der Inflation ist er mit Sicherheit nicht allein schuld. Das sieht man schon an einem einfachen Beispiel. Man schaue sich mal die Schweiz an, die im Gegensatz zu Deutschland vernünftig regiert ist. (Zurufe von der SPD: Ohhhh!) Dort kann man sehen, dass die Inflation unter 3 Prozent liegt, sie liegt aktuell bei 2,9 Prozent. Da sieht man schon: Wenn man sich vernünftig aufstellt, energiepolitisch nicht die Scheuklappen aufhat, dann kann man hier auch etwas Vernünftiges erreichen. Von daher schalten Sie bitte einmal den Verstand ein. - Danke. (Beifall von der AfD. - Zuruf: Das sagt der Richtige!)
Christina Baltes
Als nächster Redner hat Raphael Schäfer von der CDU-Fraktion das Wort.
Raphael Schäfer CDU
Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist wichtig, einfach noch mal die Emotionen rauszunehmen und zur Sache zurückzukehren. Ich will gerne sagen - was ja auch durch unseren Fraktionsvorsitzenden schon kommuniziert wor- (Abg. Schäfer (CDU)) den ist, dass wir jetzt über mehrere Wochen umfassende Anhörungen machen, um wirklich die gesamte Thematik noch einmal in den Blick zu nehmen. Was ist denn aber jetzt entscheidend? Ich hatte es in meiner Rede gesagt und auch der Kollege Jonas Reiter hat es in seiner Rede genannt: Der zeitliche Aspekt ist das, was jetzt zählt und worauf es ankommt. Da haben wir anscheinend einen ganz klaren Dissens. Wir finden es nämlich in höchstem Maße sozial, sogar sozial notwendig, dass Rentner, Studierende und junge Eltern, die Elterngeld beziehen, im September bei diesem Personenkreis dabei sind. Das kann doch eigentlich nicht so schwer verständlich sein. Es kommt uns auf den zeitlichen Aspekt an, das nicht irgendwie auf die lange Bank zu schieben, noch mal etwas zu prüfen und etwas zu evaluieren. Sie haben es doch selbst festgestellt, es steht schriftlich in Ihrem Antrag, dass dieser Personenkreis benachteiligt wird. Wir wollen diese Benachteiligung, diese soziale Ungerechtigkeit unmittelbar beseitigen. Das ist unser Antrag, um mehr geht es uns gar nicht. (Beifall von der CDU.) Wie gesagt, ich will das gerne aufgreifen: Sie haben an eine solide Haushaltspolitik appelliert. Ich muss mir bei einer soliden Haushaltspolitik schon zahlreiche Fragen stellen, dass ich bei den Punkten, bei denen ich möglicherweise Einsparungen machen und Geld reduzieren möchte, zunächst einmal die Rentner, die Studenten und eben die jungen Familien in den Blick nehme. Sonst hätten Sie ja diese Ausführungen so nicht getätigt. Also nochmal: An der Stelle muss man doch klar aufgestellt sein! Wenn es sich lohnt, staatlicherseits Geld in die Hand zu nehmen, dann gilt das für diesen Personenkreis, für Studenten, für Rentner eben auch. Da sind wir ganz klar aufgestellt. Deswegen noch einmal die herzliche Bitte, der herzliche Appell: Stimmen Sie mit unserem Antrag. Uns geht es um eine schnelle Auszahlung, und zwar im September. - Herzlichen Dank! (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Als nächster Redner hat nun von der Regierung Herr Minister Jürgen Barke das Wort.
Barke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich ergreife das Wort, weil es mir ein Herzensanliegen ist, in die jetzt teilweise emotional geführte Debatte, die - wie ich glaube - im Ziel durchaus erkennbar in die gleiche Richtung geht, noch einige Aspekte miteinzubringen. Ich will auf die Bilder eingehen, die wir in den Nachrichten sehen. Es sind die Bilder vom menschenverachtenden Krieg Putins in der Ukraine, die wir jeden Abend sehen, zuletzt auch vermehrt mit Angriffen auf die Zivilbevölkerung. Das ist unerträglich. Aber der Krieg wird auch mit anderen Mitteln geführt und wir sind längst in diesen Krieg involviert, er ist auch in Mitteleuropa, in Deutschland angekommen und wird mit besonderen Mitteln geführt. Wir haben diese Woche intensive Diskussionen über Cybersicherheit geführt. Wir sehen, wie die Cyberattacken in Deutschland zunehmen. Auch das sind Effekte des Krieges. Auf der anderen Seite wird Gas zu einem politischen Erpressungsmittel. Damit werden wir umgehen müssen. Ich vermag heute nicht zu sagen, in welchem Umfang die Gaslieferungen nach den Wartungsarbeiten am 21. Juli wieder aufgenommen werden, aber ich bin mir bei einem ziemlich sicher: Wir werden im Würgegriff gehalten und es werden nicht die Mengen kommen, die uns für den Winter die Sicherheit geben, heute schon sagen zu können, dass alles in Ordnung ist und wir gut durchkommen. Damit müssen wir umgehen. Ich will nicht noch mal die Debatte von eben aufgreifen, dass wir die Erneuerbaren ausbauen müssen und wer das in der Vergangenheit verhindert hat. Das ist alles bekannt. Ich will einen Blick in die Zukunft werfen. Um in die Zukunft zu schauen, muss man zunächst einen Blick in die Vergangenheit werfen. Wir haben in der Vergangenheit in großen Mengen sehr günstiges Gas aus Russland bezogen. Hinterher ist man immer schlauer: Es war sehr blauäugig, das so zu tun. Jedes Unternehmen weiß - zumindest heute -, wie wichtig eine second source ist, also eine zweite Quelle in der Versorgung, auf die man alternativ ausweichen kann. Das kostet immer Geld, weswegen wir das in der Vergangenheit gescheut haben. Zur Debatte gehört aber auch, dass wir uns über Jahre mithilfe des günstigen Bezugs von Rohstoffen Wohlstandsrenditen erarbeitet haben, die wir jetzt zu verlieren drohen, beziehungsweise der Wohlstandsverlust wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten. Da muss man kein Prophet sein. Wir haben 55 Prozent unseres Gases aus Russland bezogen. Wenn wir komplett unabhängig werden wollen, die Erneuerbaren, die das kompensieren können, aber erst auf längere Sicht zur Verfügung stehen, müssen wir durch ein tiefes Tal der Tränen. Von daher ist das eine Frage von solidarischem Handeln mit allen Ländern, den Ländern mit dem Bund und unter Mitnahme der kompletten Gesellschaft in Deutschland, wie uns die Bewältigung dieses Problems am Ende gelingt. Wir haben dafür vieles auf den Weg gebracht. Ich komme gerade aus der Wirtschaftsministerkonferenz der letzten Wochen. Wir sind da in regelmäßigen Abstimmungen mit Bundesminister Habeck. Im Grunde genommen wird dem Bundesminister und damit auch der Bundesregierung über alle Parteigrenzen hinweg bestätigt, dass sie in der jetzigen Situation sehr schnell und punktgenau die Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um auf die aktuelle Krise zu reagieren. Es wird auch uns als Ländern Gelegenheit gegeben, uns in diese Prozesse einzubringen. Die Idee, dass wir die Steinkohlekraftwerke in die Produktion zurücknehmen, ist bei uns geboren und auch aufgegriffen worden. Darüber bin ich froh. Ich bin nicht dafür, die Steinkohlekraftwerke länger laufen zu lassen, und wir sind auch keine Frevler, was die Themen Umwelt und CO -Verbrauch angeht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es aber keine Alternativen. Wir sind mit dem Bund in engem Austausch zur Sicherstellung der Energieversorgung. Es ist das eine, Kohle in Kolumbien oder Südafrika zu besorgen. Wenn diese in den Häfen ist, muss sie aber auch über eine Logistik transportiert werden. Auch darüber sind wir im Gespräch. Aus dem Betrieb genommene Kohlezüge müssen sehr unkonventionell wieder auf die Schiene kommen, die Schienen müssen frei sein - auch baustellenfrei - und es braucht einen Vorrang. Alle diese Fragen diskutieren wir, damit das am Ende funktioniert. Bei den 10 bis 12 Prozent des Stroms, die wir im Moment mit Gas erzeugen, können wir davon ausgehen, dass wir die Steinkohlekraftwerke über die Merit-Order bevorzugt anfahren. Für die Gesamtkompensation dieser 10 bis 12 Prozent wird das Saarland alleine mit seinen Kraftwerken einen Beitrag von rund 25 Prozent leisten. Das ist die Kehrseite der Medaille, denn das bringt auch Wirtschaftsleistung ins Land und sichert Beschäftigung. Wir müssen schauen, dass sich die eben erwähnten Wohlstandsverluste in gewissen Grenzen halten. Die Wohlstandsverluste werden größer, wenn viele in Kurzarbeit gehen müssen oder gar ihren Arbeitsplatz verlieren und wenn wir Gas über den Lastverteiler der Bundesnetzagentur kontingentieren müssen - Sie kennen die Regulatorik, darauf will ich nicht näher eingehen. Es gilt, alles zu tun, um das zu vermeiden. Auch da haben wir uns mit einem Vorschlag eingebracht. Wir waren im Kreise unserer Energiewirtschaft, zuletzt mit 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Tisch, auf dem Weg, im Saarland ein eigenes Cluster zu entwickeln, in dem sich Industrieunternehmen gegenseitig aushelfen. Denn es gibt einige, die Gas durch Öl kompensieren und es somit anderen, die diese Möglichkeit nicht haben, zur Verfügung stellen können. Das Ganze ist im Bundesvorschlag über ein Auktionsverfahren aufgegriffen worden und wird bundesweit ausgerollt. Auch das ist Gegenstand und Ergebnis dieser regelmäßigen Debatten, die wir führen. Ich glaube - das ist erst mal nur Glaube, denn man kann da nicht sicher sein -, dass wir am Ende gar nicht großartig über Kontingentierungen reden, weil wir eher auf der Preisseite ein Problem haben werden. Deshalb halte ich es im Moment auch für fahrlässig, von so etwas wie einer Gas-Triage zu reden. Der Begriff wird der Debatte nicht gerecht. Die Inflation, die schon vor dem Krieg eingesetzt hat, beruht auf zwei Effekten, nämlich dem Nachholeffekt durch gestiegene Nachfrage wegen Corona - das erklärt die gestiegenen Preise am Anfang - und der Verknappung des Gasangebots. Es wird dauerhaft bei einem verknappten Angebot und hohen Preisen bleiben. Das wird zu Wohlstandseinschränkungen führen. Damit müssen wir umgehen. Ich will zuletzt noch mal auf die Frage eingehen, wie wir die Gesellschaft in einer solchen Situation solidarisch zusammenhalten. Das ist uns ein gemeinsames Anliegen. Die Intention, die Energiepreispauschale auszudehnen, geht vom Grundsatz her in die richtige Richtung. Wir müssen aber schauen, mit welcher Systematik wir das umsetzen. Wenn wir alle entlasten wollen, bewegen wir uns nicht nur in der Einkommenssteuersystematik. Es gibt einige, die davon nicht erfasst sind. Deshalb braucht es intelligente Ansätze, wie wir über die Ausweitung der Energiepreispauschale hinaus Instrumente finden, die dazu beitragen, dass die Kosten insbesondere für kleine und mittlere Einkommen erträglich bleiben. Das wird mit weiteren Leistungen an diese Personengruppe verbunden sein müssen. Im Moment ist ein bunter Strauß von Maßnahmen in der Diskussion, zum Beispiel die Senkung der Mehrwertsteuer für Energieprodukte beziehungsweise der Energiesteuer im Allgemeinen. Das würde sich auf alle maximal auswirken und wäre in einer Systematik regelbar, die wir schon kennen und beherrschen. Es geht aber auch um ein soziales Klimageld, das Hubertus Heil in die Diskussion eingebracht hat. Auch das kann ein guter Ansatz sein. Da uns das Thema noch über Jahre beschäftigen wird, geht es auch um die Kindergrundsicherung. Auch bei sinkenden Wohlstandserwartungen wird das einen Beitrag dazu zu leisten, die Gesellschaft zusammenzuhalten. Wir sind in einem Wettlauf mit der Zeit, Herr Schäfer, und das weiß auch die Bundesregierung. Wir führen regelmäßig gemeinsame Treffen durch, um zu schauen, wie wir mit der Thematik insgesamt umgehen. Ich glaube, es ist der Bundesregierung sehr bewusst, dass wir nicht umhinkommen werden, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten, wenn der gesellschaftliche Zusammenhalt auf Dauer garantiert werden soll. Mir ist es wichtig, an das Energiesparen im Allgemeinen zu appellieren. „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not.“ Wir haben jetzt Sommer. Draußen ist es heiß, hier drin ist es angenehm kühl. Da ist es für viele weit weg, dass es im Winter zu Problemen kommen wird. Wir sind aber gut beraten, jetzt zu sparen, um uns auf diese schwierige Situation im Herbst vorzubereiten. Das ist wichtig, denn jeder kann heute sparen. Deshalb machen wir auch die Kampagne mit der Energiewirtschaft. Da werden wir den Verband kommunaler Unternehmen und alle Beteiligten eng einbinden. Ich will jetzt nicht raus aus der Systematik und sagen, die Industrie will plötzlich die Verhältnisse umkehren und der private Bereich soll nicht mehr gesichert bleiben. Er soll gesichert bleiben. Wir müssen aber ein Verständnis dafür entwickeln, dass die Kosten steigen und dass sie von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besser zu tragen sind, wenn sie heute einen Beitrag dazu leisten, dass die Industrie Gas hat, mit dem sie produzieren kann. Dann können wir auf hohem Niveau produzieren, müssen keine Kurzarbeit fahren und sind nicht von Entlassungen bedroht. Wenn es uns gelingt, die Verknüpfungen herzustellen, sodass jeder Einzelne den Vorteil für sich erkennt, glaube ich, sind wir insgesamt auf einem guten Weg. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich - weil es meine erste Rede an dieser Stelle war - auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen. - Vielen Dank. Glück auf. (Beifall bei der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Minister Barke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt eine weitere Wortmeldung. - Ich erteile Stefan Thielen für die CDU-Fraktion mit einer Redezeit von 1 Minute das Wort.
Stefan Thielen CDU
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Rede vom Herrn Minister war es mir ein Anliegen, noch einmal etwas dazu zu sagen. Im Prinzip haben Sie in genau das gleiche Horn gestoßen wie unsere Abgeordneten. Ich habe es auch bei vielen Abgeordneten der SPD gehört und bei den Kollegen der AfD. Was war es für ein Antrag, den die CDU-Fraktion eingereicht hat? - Am Ende war es kein energiepolitischer oder finanzpolitischer, sondern ein sozialpolitischer Antrag, der darauf hingewiesen hat, dass große Gruppen der Bevölkerung nicht berücksichtigt werden. Daher möchte ich an Sie appellieren: Darüber können wir doch nicht so einfach hinweggehen und hier über Energiepolitik reden. Wir müssen genau diesen Gruppen weiterhelfen. Lehnen Sie deshalb unseren Antrag nicht einfach ab! Setzen Sie ein Zeichen dafür, dass Sie - und das kam bei Ihren Reden auch durch - diesen Weg eigentlich unterstützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können uns doch nicht an einer Kontonummer aufhalten, die man vielleicht nicht von jedem Bürger hat. Man findet eine Lösung für Rentnerinnen und Rentner sowie für die Studierenden. Davon bin ich überzeugt. Wo ein Wille ist, ist ein Weg. (Beifall bei der CDU.) Noch kurz zum Thema Energie. Ich könnte es noch weiter ausführen, aber die Zeit läuft weg. Ich finde, beim Thema Energiesparen müssen wir viel mehr machen, obwohl gerade Sommer ist. Da fehlt mir der Appell der Bundesregierung und des Wirtschaftsministers, der große Reden hält und viel erzählt. Der richtige Weg, wie wir jetzt Energiesparen, ist essenziell. Das bräuchten wir noch. Ich war gestern Abend im Schwimmbad. Dort liefen acht Saunen gleichzeitig, in denen jeweils zwei Personen saßen. Diese Personen könnten doch alle in einer Sauna zusammensitzen. Da fehlt doch das Bewusstsein fürs Energiesparen. Ein weiteres Beispiel findet sich hier bei uns. Müssen wir hier im Dunkeln sitzen mit angeschalteten Lampen, wenn draußen die Sonne scheint? - Das ist Gas, das wir jetzt verblasen und im Winter vielleicht brauchen. Darüber sollten wir noch einmal nachdenken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Da fehlt mir noch der Appell der Bundesregierung und der Landesregierung. Rufen Sie die Menschen dazu auf, zur Tat zu schreiten und sich auf den Winter vorzubereiten, denn er wird hart werden. - Vielen Dank. (Beifall bei der CDU.)
Christina Baltes
Es sind keine weiteren Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion Drucksache 17/37. Wer für die Annahme der Drucksache 17/37 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/37 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt haben die CDU- und AfD-Fraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Fraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/50. Wer für die Annahme der Drucksache 17/50 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/50 einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion, enthalten haben sich CDU- und AfD-Fraktion. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Abfrage des Bildungsministeriums bei Schülern zu G9 (Drucksache 17/43) Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! G9 wird kommen. Die Frage ist nur, wie organisiert man es. Mich und viele andere schmerzt es, dass Jahrgänge über Jahre hinweg noch G8 machen müssen, weil man in den unteren Klassen anfängt. Meiner Ansicht nach kann man es auch bequem schon jetzt organisieren, dass alle diejenigen, die G8 machen wollen, auch G8 machen können. Das ist auch so vorgesehen. Alle diejenigen, die G9 machen wollen, sollten jetzt schon G9 machen können. Ich weiß, bei jeder Lösung, die man vorschlägt, gibt es mindestens drei Probleme. Es wird angeführt, dass man es nicht sofort machen kann, weil die Räume und Lehrer nicht vorhanden sind und der Stoffplan neugestaltet werden muss. Wenn man schon einmal erlebt hat, dass ein Unterrichtsstoffplan neugestaltet wird, weiß man, dass sich das über Jahre hinziehen und niemals Einigkeit erzielt werden kann. Deswegen wäre es aus unserer Sicht zu begrüßen, dass man zumindest mal weiß, welche Kinder jetzt schon G9 machen wollen. Unser Antrag ist also, dass man das abfragt. Dabei geht nichts verloren. Es schadet nicht, wenn man ein paar zusätzliche Informationen hat. Man meint sowieso, dass man diese Informationen schon hat, weil Verbände der Ansicht sind, dass man es so macht. Andere Verbände sind der Ansicht, dass man es anders macht. Wir denken, dass man diese Abfrage machen sollte. Das ist ein Stück Demokratie in der Schule. Das Kind steht im Vordergrund und die Eltern müssen gehört werden. Deshalb haben wir den Antrag gestellt. - Herzlichen Dank.
Christina Baltes
Ich eröffne die Aussprache. - Für die SPD-Landtagsfraktion hat nun Frau Sevim Kaya-Karadağ das Wort.
Sevim Kaya-Karadağ SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Cindy und Bert - für die Jüngeren im Plenum: ein Gesangsduo aus den Siebzigerjahren - haben zu ihrer Zeit ihren größten Hit „Immer wieder sonntags“ gesungen. Bei den immer wiederkehrenden und gleichlautenden Anträgen der AfD im Plenum könnte man das Lied in: „Immer wieder mittwochs“ umbenennen. (Lachen und Beifall von SPD und CDU.) Nicht nur, dass sich die Anträge der AfD wiederholen, nein, die Anträge werden von Mal zu Mal kurioser. So lautet nun der vollständige - die Betonung liegt auf „vollständige“ - Antragstext: „Das Bildungsministerium führte eine Befragung durch um festzustellen wer von allen Schülern die jetzt das Gymnasium besuchen sofort G9 wünscht.“ Bitte entschuldigen Sie, wenn meine Vortragsweise etwas holprig war. Dies liegt wohl daran, dass die AfD nicht nur inhaltliche Auseinandersetzungen, sondern auch die Kommasetzung nicht beherrscht. (Lachen und Beifall von der SPD.) Ich habe mich nach meiner letzten Rede im Plenum genau zu dem Thema bei allen Kolleginnen und Kollegen für das aufmerksame Zuhören bedankt. Meinen Dank nehme ich, was die Kollegen der AfD-Fraktion angeht, zurück, denn Ihr Antrag zeigt, dass Sie mir offensichtlich nicht oder nicht aufmerksam zugehört haben. Ich werde daher meine Erläuterungen gerne noch einmal wiedergeben, so, dass es auch die Kollegen der AfD verstehen. Gute Bildung braucht Zeit. Aus diesem Grund wird G9 an den Gymnasien wieder eingeführt und G8 wird zum Auslaufmodell. Es hat sich nämlich gezeigt, dass die Schulzeitverkürzung durch G8 den Schülerinnen und Schülern nicht gerecht wird. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ergab, dass G8- Abiturienten seltener ein Studium direkt nach ihrem Abschluss beginnen. Außerdem ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler höher, die ein Schuljahr wiederholen müssen. Mit Einführung von G9 geht es weder um eine Rolle rückwärts, noch wird aus der 8 eine 9. Die Schulzeit wird nicht einfach nur verlängert, nein, es ist ein grundlegend anderes Verständnis von Schule und Lernen. Es braucht Maßnahmen, durch die die Qualität des Lernens verbessert wird. Die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler soll stärker im Mittelpunkt stehen. Sie sollen mehr Unterstützung erfahren und beim Lernen begleitet werden. Was mir persönlich am Herzen liegt, ist die politische Bildung der Schülerinnen und Schüler, damit sie lernen, gesellschaftlichen Entwicklungen wie dem immer stärker werdenden Rechtspopulismus adäquat begegnen zu können. (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) (Beifall von der SPD.) Ein Beteiligungsforum, in dem alle Akteurinnen und Akteure berücksichtigt werden, dient hierbei als essenzielles Instrument für die künftige Gestaltung von G9. Der intensive Austausch mit allen Beteiligten stellt sicher, dass uns die Reform auch gelingen wird. Schule verändert sich permanent. Und um einen guten Input für diese Reform zu haben, wird mit denen gesprochen, die es wissen müssen, nämlich den Schülerinnen und Schülern, Eltern und Schulvertretungen. Ihren kommalosen Antrag interpretiere ich so, als wollten Sie alle Schülerinnen und Schüler fragen, ob sie jetzt sofort G9 wollen. Das stelle ich mir bei Abiturienten kurz vor der Abschlussfeier ganz lustig vor. (Lachen bei der SPD.) Aber lassen wir das. - Sie werden sicherlich im nächsten Plenum ausführen, dass Sie ja nicht alle fragen wollten, sondern nur bestimmte Klassenstufen, und dass dann je nach Abstimmungsverhalten Klassenzimmer und Lehrkräfte wie von Zauberhand vom Himmel fallen. Aber dem widme ich mich dann immer wieder mittwochs. (Lachen und Beifall von der SPD.) Ich komme noch einmal auf das Mehr an Zeit zurück, das durch G9 gewonnen wird. Diese Zeit dient der Persönlichkeitsentwicklung einer jeden einzelnen Schülerin und eines jeden einzelnen Schülers. Sich in 8 Jahren bis zum Abi zu hetzen, erzeugt nur unnötigen Stress, nicht nur bei den Schülerinnen und Schülern, auch bei den Eltern und Erziehungsberechtigten und schlussendlich beim Lehrpersonal. Und ich als Mama weiß, wovon ich rede. Das Turbo-Abi muss endlich beendet werden - Punkt. (Beifall von der SPD.) Wir haben mit der heutigen Verabschiedung des MUT macht Schule Gesetzes bereits ein Ziel auf dem Weg zu höheren Qualitätsstandards in Schulen erreicht. An diesen Erfolg wollen wir mit der Einführung von G9 anknüpfen und wir wollen einen weiteren wichtigen Schritt hin zum besseren Lernen gehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse noch einmal zusammen. Erstens, nach den Sommerferien werden alle Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen an den Gymnasien das Abi in 9 Jahren machen. Zweitens, durch G9 haben alle Schülerinnen und Schüler mehr Zeit, die zur persönlichen Entwicklung und auch zum Wiederholen und Festigen des Lernstoffs genutzt werden kann. Wir halten unser Wahlversprechen und führen das Abitur in 9 Jahren nach den Sommerferien wieder an den Gymnasien ein. Lasst uns diesen Weg gemeinsam gehen. Der Antrag der AfD wird daher abgelehnt. - Vielen Dank und Glück auf!
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Kaya-Karadağ. - Als nächste Rednerin bitte ich von der CDU Landtagsfraktion ‑ Frau Jutta Schmitt-Lang ans Rednerpult.
Jutta Schmitt-Lang CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor drei Wochen: Gleicher Ort, ähnliche Anfrage der drei Herren von rechts. Ich kann es kurz machen, aber aus mehreren Gründen. Nicht nur, weil das Thema ähnlich ist, sondern weil sich auch inhaltlich vonseiten der Regierung nichts Neues ergeben hat. G9 kommt nach den Sommerferien - Punkt. Keiner weiß genau wie, aber es kommt. Und da muss ich jetzt meiner Vorrednerin widersprechen, denn bisher wird tatsächlich wirklich nur aus der 8 eine 9, ansonsten ist hier noch nichts auf dem Tisch. Und zehn Tage vor Schuljahresende eine Befragung aller Schüler zu fordern, da gebe ich Ihnen Recht, das ist ein Stück weit absurd. Was die Schulgemeinschaften jetzt brauchen, sind nicht noch mehr unkonkrete Fragen. Die Schulen brauchen endlich konkrete Antworten auf die Fragen, die sie seit Wochen stellen. Deshalb an die Adresse der Ministerin: Wir gehen doch alle davon aus, dass Sie vor der Verkündigung, dass G9 im Frühjahr kommen wird, nicht nur ein leeres Blatt in der Schreibtischschublade hatten. Da muss es doch irgendeine Vorstellung davon gegeben haben, wie sich das Gymnasium durch diese Reform verändern soll. Stellen Sie sich also endlich dieser Debatte mit Ihren konkreten Vorstellungen! Warten Sie nicht bis zum letzten Schultag, wenn die Schulen nicht mehr reagieren können. Einen echten Dialog, einen offenen Dialog, die Möglichkeit, konkret zu Ihren Plänen Stellung zu beziehen, das haben Vertreter der Schüler, Eltern und Lehrer in dieser wichtigen Frage verdient. Und mehr gibt es an dieser Stelle heute auch gar nicht zu sagen. Deshalb: Unter diesem Aspekt - Antworten der Ministerin statt neuer Fragen der AfD - lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Schmitt-Lang. - Als nächsten Redner bitte ich Herrn Josef Dörr von der AfD-Landtagsfraktion nach vorn.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ja die neue Kollegin von der SPD. (Abg. Dörr (AfD)) Die hat anscheinend hier schon fünf Jahre immer gehört, wie wir die Anträge, die immer abgelehnt worden sind, dann erneut gestellt haben, weil wir ja keine Alibi-Politik machen. Sie ist jetzt in der fünften Sitzung, und der Antrag hier, der ist nicht derselbe wie der letzte. Wir wollen hier nichts ändern, wir wollen nur einfach wissen, was die Leute möchten für ihre Kinder, die jetzt in der Schule sind. Das hat sie jetzt angegriffen und es war ein launiger Beitrag (Oh!-Rufe von der SPD) zu einer ernsten Sache. Das gibt es in Amerika häufiger, ich habe da schon sehr viele Reden gehört, die versuchen das immer so ein bisschen mit Scherzen zu würzen, selbst wenn es da um kriegerische Dinge geht. Hier ist es nicht gerade so, dass es kriegerisch ist, aber es ist eine ernste Sache, ob ein Kind sich in der Schule wohlfühlt beziehungsweise angemessen unterrichtet und gebildet wird. Und dann kommt da so ein launiger Beitrag. Dass da Kommas fehlen, das gebe ich zu, da ist uns ein Fehler unterlaufen, vielleicht bin ich da nicht so sicher. Aber ich habe ein bisschen Türkischkenntnisse, und Sevim Kaya-Karadağ, das würde ich ins Deutsche übersetzen mit „Frau Liebliche Fels-Schwarzberg“. Wenn ich in der Kommasetzung nicht so gut bin, dann gleiche ich das mit anderen Dingen aus. - Das soll es gewesen sein, herzlichen Dank. (Sprechen.)
Christina Baltes
Solche Worte sind hier nicht erlaubt. Ich bitte Sie, das in Zukunft zu unterlassen. (Abg. Dörr (AfD): Welche Worte?) Diese Übersetzung, die Sie gerade gemacht haben. (Abg. Dörr (AfD): Warum darf ich nicht über- setzen?) Das ist hier nicht erlaubt. (Zurufe.) Ich möchte mit Ihnen jetzt hier nicht darüber diskutieren. Ich bitte Sie, das in Zukunft zu lassen. Es sind keine weiteren Wortmeldungen eingegangen. - Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/43. Wer für die Annahme der Drucksache 17/43 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag 17/43 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- und die CDU-Fraktion. Wir kommen nun zu den Punkten 10 und 15 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Markthochlauf von E-Fuels ankurbeln - Zulassung und Forschung landesweit unterstützen (Drucksache 17/44) Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Technologieoffenheit gewährleisten - Entwicklung und Produktion von alternativen Kraftstoffen forcieren (Drucksache 17/48) Zur Begründung des Antrages der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordnetem Carsten Becker das Wort.
Carsten Becker AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren! Von der Enttäuschung zur Tatkraft - Gemeinsam für Arbeitsplätze im Saarland: Das war der Titel Ihrer Regierungserklärung, Frau Ministerpräsidentin. Genau das wollen wir als AfD-Fraktion tun. Das Thema E-Fuels ist ein sehr heißes Thema. Das hat sich durch die Entwicklungen bei der EU-Umweltministerkonferenz am 28.06.2022 in Luxemburg noch einmal verschärft: Dort hat man sich wirklich auf das Aus des Verbrennungsmotors geeinigt. Man kann der FDP-Regierung vielleicht danken, dass wir dort eine kleine Gesetzeslücke und die Möglichkeit erhalten haben, weiterhin auf E-Fuels zu setzen. Unsere saarländische Automobilindustrie mit ihren knapp 40.000 Arbeitsplätzen hängt am Verbrennungsmotor und entsprechend braucht diese Industrie eine Perspektive. Ohne Perspektive, ohne langfristige Perspektive gibt es dort auch keine Investitionen mehr, in den Standort, in die Infrastruktur, in die Forschung, in die Mitarbeiter. Wenn an diesem Standort keine Investitionen mehr erfolgen, wird man dort in ein paar Jahren die nächste Werksschließung erleben. Das müssen wir mit allen Kräften verhindern. Entsprechend sind die Landesregierung, die Bundesregierung und Brüssel gefragt. Es wurde oft erwähnt, dass wir die Problematik hier im Land allein nicht lösen können und dass auch Berlin und Brüssel gefragt sind. Frau Ministerpräsidentin, das Thema Ford ist jetzt sehr wichtig, aber ich kann mir vorstellen, dass Sie momentan ein paar Bälle mehr in die Luft werfen, gut jonglieren können und Multitasking zeigen müssen, denn es sind viele Themen, die anstehen. (Abg. Becker (AfD)) Es wurde öfter erwähnt, dass Sie die erneuerbaren Energien ausbauen wollen. In den Sommermonaten, insbesondere wenn es wind- und sonnenreiche Monate sind, haben wir Überschüsse. Aktuell bezahlen wir das Ausland dafür - Sie hören richtig, wir bezahlen das Ausland dafür -, damit die unseren Strom abnehmen, und dann bei Windflaute oder wenn es nachts dunkel ist, zahlen wir teures Geld, um diesen Strom wieder zu importieren. Wenn wir sie hier herstellen, würden E-Fuels eine Möglichkeit bieten, in den Kernzeiten endlich diesen überschüssigen Strom in etwas Nützliches umsetzen zu können. Unser Antrag geht in diese Richtung: Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Zulassung jeglicher Power-to-Liquid-Kraftstofftechnologien, sogenannte E-Fuels, einzusetzen. Wir fordern die Landesregierung auf, die politikabhängige Etablierung von E-Fuels tatsächlich technologieoffen zu gestalten und nicht weiterhin ausschließlich an Solar- und Windkraftenergie zu koppeln. Wobei eine gewisse Kopplung durchaus sinnvoll ist; wenn wir viel überschüssigen Strom haben, bietet es sich natürlich an, auch in E-Fuels zu investieren. Wir fordern die Landesregierung zudem auf, die saarländischen Hochschulen, die Universität im Saarland mit Forschungsaufträgen auszustatten, dass wir auch hier im Saarland ein Kompetenzzentrum E Fuels aufbauen können und In-‑ vestitionen mit Bundesmitteln und europäischen Mitteln ins Saarland bekommen, damit wir etwas auf die Beine stellen können und das Saarland im Bereich E-Fuels zum Leuchtturm wird. Es sind noch viele einzelne Punkte. Wenn es um mehr Flotten-Verbrauch geht, müssen E-Fuels selbstverständlich als CO -neutral anerkannt werden. Man kann nicht immer nur schauen, was hinter dem Auspuff ist, sondern muss auch schauen, wie der Kraftstoff hergestellt wird. Wenn dieser wirklich aus erneuerbaren Energien hergestellt wird, ist er CO -neutral und muss entsprechend im Flotten-Verbrauch berücksichtigt werden. Ich bitte Sie entsprechend um Zustimmung zu unserem Antrag. - Der Antrag der CDU-Landtagsfraktion geht in eine ähnliche Richtung und bezieht sich in erster Linie auf die Bundesregierung, dem können wir auch voll und ganz zustimmen. Es liegt an uns allen, wenn wir diese Arbeitsplätze im Saarland halten wollen, diese Chance mit E-Fuels, die wir noch haben, zu nutzen und zu schauen, dass wir die Investitionen ins Saarland bekommen. Wir als AfD unterstützen selbstverständlich auch alle Initiativen der Landesregierung und der Mehrheitsfraktion. Wenn man dort sinnvolle Ideen hat, haben wir immer ein offenes Ohr dafür. (Zuruf des Abgeordneten Haas (SPD).) Gerne, es geht aber hier wirklich um viele Arbeitsplätze, um viele gut bezahlte Arbeitsplätze, daran mangelt es im Saarland. Wenn wir diese verlieren würden, wäre es wirklich eine Schande. Von daher will ich Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Zur Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordnetem Marc Speicher das Wort.
Speicher CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Wohlstand der Welt wird gerade neu verteilt. Welche Rolle Deutschland, welche Rolle das Saarland dabei spielen, das ist bis heute eine offene Frage. Deglobalisierung, eine zunehmende Abschottung von Märkten, Digitalisierung und natürlich Dekarbonisierung, dass der Klimawandel gestoppt wird, spielen eine große Rolle. Das Schützen von Natur und Mensch zählt zu den großen Menschheitsaufgaben. Deshalb ist es richtig, deswegen begrüßen wir, dass sich ein Großteil der Staaten, fast alle Staaten, zu den Klimaschutzzielen bekennen, die in Paris vereinbart worden sind. Wir befassen uns in unserem Antrag mit dem Thema Antrieb der Zukunft. Eine der entscheidenden Fragen ist auf der einen Seite, wie wir unsere Umwelt und das Klima schützen können. Auf der anderen Seite ist aber die Frage, was der Antrieb der Zukunft ist, ganz entscheidend für die Zukunft des Saarlandes. Wer mutwillig und ideologiebetrieben modernen Verbrennern den Garaus macht, der hat massive Folgewirkungen für das Saarland zumindest billigend in Kauf genommen. Transformation ist für uns im Saarland nicht irgendein Thema. Die Frage, was der Antrieb der Zukunft ist, ist ganz entscheidend, und zwar für jeden einzelnen Saarländer. Noch immer sind über 40.000 Frauen und Männer im Automotiv-Bereich beschäftigt und ein Großteil davon im Bereich des Antriebs. Wie der Wirtschaftsminister es eben in seiner Jungfernrede bekannt hat ‑ ‑ (Zuruf von Ministerpräsidentin Rehlinger.) Das haben Sie verpasst, Frau Ministerpräsidentin? Inhaltlich ging es so, aber ansonsten hat er eine gute Rede gehalten. (Heiterkeit und Sprechen.) Das können Sie vielleicht später nachschauen. Ansonsten sollte Ihnen die Einordnung reichen. - Wie Ihr Minister für Wirtschaft zutreffend ge- (Abg. Speicher (CDU)) sagt hat: Eine zweite Quelle der Versorgung ist wichtig. Deswegen geht es in unserem Antrag darum, eben nicht einseitig eine Art des Antriebs zu bevorzugen. Das, was Sozialdemokraten und Grüne auf europäischer Ebene, im Europäischen Parlament vorangetrieben haben, war genau diese Bevorzugung einer Antriebsart, nämlich des Elektromotors. Wir waren vor Ort - Stephan Toscani, Roland Theis und ich - und haben uns zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen der EVP-Fraktion, also der CDU-CSU, in Straßburg und Brüssel informiert und ausgetauscht. Es ist gut, dass die Abgeordneten der CDU und der CSU in Brüssel, in Straßburg versucht haben, zu verhindern, was im Europäischen Parlament doch verabschiedet worden ist, nämlich eine einseitige Festlegung auf ein Verbrenner-Aus ab 2035. Die Kritik kam von vielen Seiten. Ich zitiere nur die bei uns vor Ort, weil es vor der Haustür liegt, in der „Autoregion“ Saarland. Sie sprechen von einem „industriepolitischen Desaster“, auch für das Saarland. - Das Zitat geht weiter: „Es ist unfassbar, mit welcher Leichtfertigkeit und Ignoranz die Parlamentarier“ - die in Brüssel und Straßburg - „gegen die Interessen der Menschen entscheiden, die sie gewählt haben.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, das, was Armin Gehl, was die „Autoregion“ äußert, ist keine Einzelmeinung. Klimaneutralität ist unser gemeinsames Ziel, aber mutwillige Vorfestlegungen schaffen neue Abhängigkeiten und das belastet am Ende die Umwelt. (Beifall von der CDU.) Wir setzen uns in unserem Antrag dafür ein, dass es technologieoffen passiert. Da ist der erste Punkt, was eigentlich mit den Bestandsfahrzeugen passiert. In Deutschland gibt es heute 35 bis 40 Millionen Bestandsfahrzeuge im Bereich der klassischen Verbrenner. Weltweit sind es 1,5 Milliarden Fahrzeuge, die als Verbrenner unterwegs sind. Denen hilft es nun einmal nicht, wenn es jetzt eine Vorschrift zur E-Mobilität gibt. Es hilft ihnen viel mehr und es hilft dem Klima viel mehr, wenn es im Bereich von E-Fuels zum Beispiel, auch im Bereich der fortschrittlichen Biokraftstoffe, schon heute Möglichkeiten gibt, einen Beitrag zur Entlastung von Natur, Umwelt und Mensch zu leisten. Zum zweiten Punkt. Was bringt es in ländlichen Gebieten, zum Beispiel in Nordeuropa, in Osteuropa, in anderen Teilen der Welt, wenn es dort auf absehbare Zeit keine Möglichkeit gibt, an jedem Ort E-Mobilität nachzutanken? Zum dritten Punkt. Was passiert eigentlich mit den 1,5 Milliarden Fahrzeugen mit klassischem Antriebsstrang, die heute weltweit unterwegs sind? Sollen sie verschrottet werden? Das nützt weder der Umwelt noch denjenigen, die das Fahrzeug fahren. Zum vierten Punkt. Ich will das nur andeuten, weil es eindeutig ist. Warum wird nur am Auspuff gemessen? Es gilt, die gesamte Lieferkette, die gesamte Kette der Wertschöpfung in den Blick zu nehmen. Das Gleiche gilt auch für die Bedingungen, unter denen zum Beispiel der Abbau von Kobalt stattfindet. Zum fünften Punkt. Was ist eigentlich mit anderen Technologiearten? Was ist zum Beispiel damit, was in Australien momentan schon in Serie ist, nämlich einem Solarauto? Es gibt auch in Deutschland ähnliche Start-ups, die in diesen Bereichen forschen. Reichweiten von 1.000 km sind möglich. Der nächste Punkt ist mir ganz persönlich wichtig. Es ist auch eine soziale Frage. Fahrzeuge, die über 30.000 Euro kosten, sind eben ein paar Geldbeutel zu groß für viele Frauen und Männer hier in Deutschland. Autofahren darf kein Privileg sein. Ich sage ganz bewusst, persönliche, individuelle Mobilität muss auch morgen möglich und erschwinglich sein. Das jedenfalls ist die Ansicht der CDU hier im Saarland. (Beifall von der CDU.) Der andere Punkt ist, dass Know-how verloren geht. Bosch, Stefan Hartung von der Bosch GmbH, sagt eindeutig: Die verbindliche Technologieentscheidung für das Jahr 2035 schränkt den Spielraum für Innovationen stark ein. Man trifft so Annahmen über einen Zeitraum von 13 Jahren hinweg, ohne die Bandbreite möglicher Innovationen zu kennen. Weltweit wird es ohnehin weiter Autos mit Verbrenner geben. Europa sollte in diesem Zeitraum innovationsfreudig bleiben. Das ist für mich der entscheidende Punkt. Es wird nicht irgendwo am Bürokratenschreibtisch festgelegt, womit man in 10 oder 15 Jahren Auto fährt. Das ist eine Frage, die Wissenschaftler, Forschung, Entwicklung klären. Karl Benz ist 1888 nicht mit dem ersten Auto durch Mannheim gefahren, weil das 15 Jahre vorher irgendwo von der Regierung festgelegt worden ist, sondern weil Innovationen, Ideen, Forscher, Entwickler dafür gesorgt haben, dass man vorankommt. Das, was momentan in Brüssel passiert, ist eine einseitige Vorfestlegung. Deswegen ist unser ganz klarer Appell und die dringliche Bitte auch im Interesse des Saarlandes: Sorgen Sie bitte dafür, dass die Bundesregierung den Trilog im Herbst dafür nutzt, dass es technologieoffen funktioniert. Das Aus des Verbrenners wäre für das Saarland ein großes Desaster. (Abg. Commerçon (SPD): Das heißt aber auch Batterie? Oder?) Das heißt, Herr Commerçon, zum Beispiel auch, dass man Ansiedlungsvorhaben ordentlich pla- (Abg. Speicher (CDU)) nen sollte. Das heißt das auch, sehr richtig. Das können wir sehr gerne diskutieren. (Beifall von der CDU.) Sie haben ja gleich Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Meine Damen und Herren, Politik der Mitte, das heißt auf der einen Seite - 1 Minute Redezeit bleibt mir noch -, es geht nicht darum, irgendeinen Dunst zu atmen, es gebe keinen menschengemachten Klimawandel, aber es geht eben auch darum, nicht einseitige Festlegungen zu treffen hinsichtlich des Antriebsstrangs der Zukunft. Wir stehen dafür, dass wir die großen Chancen, die auch mit dem Umbau hin zur grünen Wirtschaft verbunden sind, als Bundesrepublik und als Saarland nutzen. Wir haben alle Chancen, unser Potenzial dafür auch auszuschöpfen. Es kann nicht alles so bleiben, wie es ist. Manches - ich meine, vieles - muss sich ändern. Moderne Mobilität von morgen muss sauber sein für Mensch, Natur und Umwelt. Sie muss das Klima weniger belasten als heute. Moderne Mobilität von morgen muss bezahlbar sein. Mobilität von morgen - das sage ich ganz bewusst - heißt auch persönliche, individuelle Mobilität. Moderne Mobilität von morgen wird nicht irgendwo am Schreibtisch von Regierungen festgelegt. Sie entsteht in den Köpfen durch die Ideen von Forschern und Entwicklern. Sollten Sie unseren Antrag ablehnen, sorgen Sie zumindest am Ende dafür, dass Sie sich im Herbst mit Ihren Mitteln einsetzen, dass die Bundesregierung eine Technologie ‑ ‑
Christina Baltes
Herr Speicher, Ihre Redezeit ist zu Ende. Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.
Speicher CDU
Ich bin beim letzten Satz, Frau Präsidentin. Auch wenn Sie aus parteipolitischen Gründen unseren Antrag heute ablehnen sollten, sorgen Sie zumindest dafür, dass im Herbst die Bundesregierung im Trilog für die Interessen des Saarlandes entscheidet. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Ich eröffne die Aussprache. - Als Nächstes hat Timo Ahr von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.
Timo Ahr SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Lieber Marc, wir lehnen nicht jeden Antrag ab. Wir lehnen ihn nicht ab, wenn er gut ist und in der Tiefe genau das behandelt, was wir hier brauchen. Zu Beginn möchte ich aber noch einmal sagen, dass der Antrag der AfD lange nicht das behandelt - Marc, deshalb bin ich dankbar, dass ihr den Antrag auch eingebracht habt -, was wir im Saarland brauchen. Der Antrag ist - so habe ich das zumindest einmal überblickt - aus Sachsen-Anhalt mittels Copyand-Paste hier einmal reingeschoben worden. Im Saarland gibt es allerdings ein paar Dinge, die wir noch einmal tiefer und auch ein bisschen breiter miteinander diskutieren müssen. Von daher möchte ich einmal mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus dem Regierungsprogramm der Saar-SPD zitieren: „Wir setzen technologieoffen auf moderne Mobilität: Wir fördern Wasserstoff, Elektromobilität, aber auch hocheffiziente Verbrennungsmotoren im Hinblick auf synthetische Kraftstoffe, um für jede Anwendung die passende und richtige Lösung anbieten zu können.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, synthetische Kraftstoffe im Pkw-Bereich werden diskutiert, aber das umfasst eben nicht nur automotive, das umfasst vieles mehr. Das sagen auch die Expertinnen und Experten, denn am Ende geht es darum, Mobilität CO -neutral zu erfahren. Dafür dürfen wir das Ding nicht so eng auf automotive sehen, sondern müssen es für Transport, für Schifffahrt, für Luftfahrt ausbauen. Das gilt es zu machen. Das haben wir damals ins Regierungsprogramm genau so hineingeschrieben. Daran arbeiten wir im Wirtschaftsministerium tagtäglich. (Beifall von der SPD.) Ich möchte aber, lieber Marc, noch etwas sagen. Wir reden ja nicht erst seit gestern über Technologieoffenheit. Wir reden seit zwei Jahren darüber. Wir reden auch gemeinsam in verschiedenen Podiumsdiskussionen darüber, dass wir eine Technologieoffenheit brauchen, die eben mehr verlangt als Wasserstoff und E-Mobilität, nämlich zum Beispiel auch den Einsatz von synthetischem Kraftstoff. Aber bei diesem Thema bin ich vorsichtig. Wir haben das vor zwei Jahren ganz exzessiv diskutiert. Aber was ist dann passiert? Nicht nur die SPD auf europäischer Ebene, sondern viele andere Parteien haben gemeinsam entschieden, dass wir uns da wegbewegen. Tatsächlich war es nicht nur die Politik. Die Rahmenbedingungen wurden gesetzt. Es ging um ökologische Aspekte. Dann ist Folgendes passiert: VW Ausstieg aus dem Verbrenner 2035, Audi 2035, Mercedes 2031 bis 2034, Opel 2028, MINI 2031, Bentley et cetera. Da kenne ich mich ehrlich gesagt nicht so gut aus. Das heißt, dort ist schon ein Ausstieg aus dem Verbrenner geplant. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Menschen hier im Saarland, die am Ver- (Abg. Ahr (SPD)) brenner hängen, nicht signalisieren, dass weiterhin Komponenten des Verbrenners hergestellt werden, wenn wir E-Fuels produzieren. Das ist ein Trugschluss und führt dazu, dass Menschen und Unternehmen am Ende in falsche Perspektiven investieren. Das dürfen wir nicht zulassen. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Theis (CDU).) Herr Theis, alles gut, lassen Sie mich einmal aussprechen, dann wird es klar. Deshalb sagen wir, wir müssen uns breiter aufstellen, wir müssen über synthetische Kraftstoffe sprechen. Aber das passiert auch schon. Vor zwei Tagen wurden im Saarland in einem der ersten bundesweiten Projekte über 7 Millionen Euro für regionale Transformationsnetzwerke generiert, die beinhalten, dass wir prüfen, wie die Unternehmen hier im Saarland im Bereich „Automotive“ überhaupt von E-Fuels profitieren können. Da wird es Gelder geben. Sie stehen von der Bundesebene zur Verfügung. Es gilt, die Früchte dieses Netzwerkes, welches das Wirtschaftsministerium damals unter der alten Regierung angeleiert hat, zu ernten. Das ist wichtig, das ist Zukunftsmusik - wissenschaftlich fundamentiert. Darauf kommt es am Ende an. (Beifall von der SPD.) Ich nehme es vorweg: Wir werden diesem Antrag zustimmen, weil wir es für wichtig halten, dass wir über E-Fuels diskutieren. Trotzdem ist es uns wichtig, an dieser Stelle zu betonen, dass wir das auch breiter diskutieren müssen. Auch im Wirtschaftsausschuss müssen wir das noch einmal auf die Tagesordnung setzen und es etwas differenzierter aufrufen. (Zuruf des Abgeordneten Speicher (CDU).) Wir spielen am Ende mit dem Schicksal der Menschen in der Automotive-Industrie. Wir dürfen nicht vergessen - ich erwähne dies, damit ich nachher nicht noch Ärger mit der Kira und dem Umweltausschuss bekomme -, dass es auch ökologische Gründe hat. Wir reden von Energieknappheit. Ihr wisst, E-Fuels haben einen sehr hohen Energiebedarf, den es zu decken gilt, wenn ich sie denn herstellen will. Die Wirkungsgrade sind immer noch sehr schlecht. Wir müssen es also intelligent machen und weiterhin Ökologie und Ökonomie zusammenbringen. Einfach eine Phrase rauszuhauen, wird am Ende nicht dazu führen, dass die Kraftstoffe dort ankommen, wo wir sie brauchen. (Beifall von der SPD.) Bei den Bestandsfahrzeugen stellt sich die Frage, ob sich die Menschen, die einen Verbrenner fahren, diese synthetischen Kraftstoffe leisten können. Viele Experten sind der Meinung, dass das im Moment zu teuer ist. Deshalb müssen wir forschen, damit wir am Ende effizienter arbeiten. Das wird hier im Saarland passieren. Wir müssen aber auch folgenden Appell aussprechen: Technologie-Offenheit beinhaltet alles, sie beinhaltet auch die E-Mobilität. Jeder weiß, die E-Mobilität funktioniert am Ende mit einer Batterie im Auto. Deswegen kann ich der alten Landesregierung, lieber Tobias Hans, liebe Anke Rehlinger, überhaupt nicht genug danken, dass damals das Projekt SVOLT angeleiert wurde, das sich jetzt in der Planungsphase befindet und maßgeblich dazu beitragen wird, dass das Saarland Technologie-Offenheit erlebt. Ich habe aber eine Bitte. Diese lautet: Wir brauchen Technologie-Offenheit in der Breite der Gesellschaft. Das müssen wir dort diskutieren. Lieber Marc, ich lasse es nicht gelten, wenn gesagt wird, SVOLT hätte man besser planen müssen. Das ist Quatsch. Es gilt, dass das, was die CDU jetzt fordert und was wir unterstützen, nämlich die Technologie-Offenheit, auch in der Breite der Partei, für die Sie alle stehen und für die Sie angetreten sind, ankommt und dass vor Ort kommunalpolitisch Verantwortung für das getragen wird, was die CDU auf Landesebene will. (Beifall von der SPD. - Abg. Schäfer (CDU): Es gibt einen Punkt: die kommunale Selbst- verwaltung!) Lieber Raphael Schäfer, alles gut. Es steht denen auch zu, dies vor Ort zu tun. (Erneuter Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Es ist auch gut so, dass es vor Ort entschieden wird, aber parteipolitisch müssen Sie als CDU sich klar darüber werden, was Sie wollen. Es geht eben nicht nur um einige Hundert Menschen in Überherrn. (Abg. Schäfer (CDU): Es sind Tausende Men- schen! Ich war vor Ort! Ich habe die Men- schen gesehen! - Anhaltende Zurufe des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Es geht auch um unser Land. Sie waren doch gestern dort! (Weiterer Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).)
Christina Baltes
Ich bitte um Ruhe. Herr Ahr hat jetzt das Wort.
Timo Ahr SPD
Von daher glaube ich, dass es wichtig ist, dies zu klären. Es kann nicht sein, Herr Schäfer, dass die SPD vor Ort das Projekt von CDU und SPD hochhält, verteidigt und Rückgrat beweist, und die CDU sich einen schlanken Fuß macht und ganz populistisch die Stimmen der Bürgerinitiative abgrast. Jeder, der gestern da war, hat ge- (Abg. Ahr (SPD)) sehen, dass das das einzige Ziel des Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates war. (Beifall von der SPD.) Das hat auch nichts damit zu tun, dass die Menschen vor Ort entscheiden. Das ist gut so. Sie müssen in die Prozesse eingebunden werden. Hier geht es jedoch um mehr. Wenn ich Technologie-Offenheit als Partei fordere, dann muss das auch in der Partei mehrheitsfähig sein. Es muss genau dort, wo Technologie-Offenheit stattfinden soll, gelebt und praktiziert werden. Deshalb werden wir dem Antrag der CDU - wir können ja zu einem positiven Ende kommen - zustimmen. Wir sagen, E-Fuels können eine Chance sein, und trotzdem an dieser Stelle der Appell: Technologie-Offenheit ist keine Einbahnstraße. Ich bitte Sie inständig, innerhalb Ihrer Partei noch einmal dafür zu werben, damit die CDU nicht nur hinter diesem Gemeinschaftsprojekt steht, wenn es gut läuft, sondern auch, wenn Widerstand kommt. Das ist Politik mit Rückgrat und Vernunft. (Beifall von der SPD.) Deshalb bedanke ich mich in aller Klarheit bei den Genossinnen und Genossen, bei der Bürgermeisterin von Überherrn, bei allen, die gestern da waren. Das war gestern nicht einfach. Das hat nicht nur etwas mit demokratischen Prozessen zu tun. Es geht auch um Werte und um eine Stilfrage. Diejenigen, die dort gestern beleidigend und ausfallend geworden sind, sind keine Freunde Demokratie. Es ist gut, dass Menschen sich in Bürgerinitiativen engagieren und dort ihre Meinung kundtun. Es ist jedoch die Frage, auf welche Art und Weise sie dies tun. Wenn man in diesen Kreisen fischt, halte ich das nicht für richtig. Das sollten wir als Demokraten nach unserem Verständnis nicht tun. Lieber Marc, wir werden dem Antrag zustimmen. Ich freue mich auf die Diskussion im Wirtschaftsausschuss. Wir werden über viele spannende Projekte diskutieren können. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Der Kollege Marc Speicher hat um eine Kurzintervention gebeten. Sie haben noch eine Redezeit von 3 Minuten. Abg. Speicher (CDU) mit einer Zwischenfrage: Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es bestand Uneinigkeit darüber, ob es hinsichtlich unseres als CDU eingebrachten Antrages noch einen Antragsbonus gibt. - Ich begrüße, dass die SPD-Fraktion dem Antrag der CDU zustimmen kann, weil es gemeinsames Interesse der Landespolitik ist, dass es keine Vorfestlegung im Trilog gibt. Wir haben den Antrag bewusst so formuliert, dass das gesamte Haus dahinterstehen kann. Dafür vielen Dank. (Beifall bei der CDU und bei der SPD.) Ich muss aber schon sagen, dass es sich die SPD ein bisschen einfach macht. Was ist denn mit der SPD Friedrichweiler? - Die SPD Friedrichweiler macht Wahlkampf gegen die Ansiedlung dieses Projektes. Es gibt in allen Fraktionen, auch im Gemeinderat Überherrn, das wissen Sie mindestens so gut wie ich, Bedenken gegen das Projekt und Fragen dazu. Auch die rot-grüne Mehrheit im Gemeinderat Überherrn steht nicht geschlossen hinter dem Projekt. Ich sage ganz offen: Wir haben in Saarlouis, einen Steinwurf entfernt, als CDU-Führung bewiesen, wie wir Akzeptanz für industrielle Großansiedlungen schaffen können. Das ist alles andere als einfach. Wir mussten uns damals für die Befragung der Bürgerinnen und Bürger, aller Einwohner in Saarlouis Kritik der damaligen parlamentarischen Geschäftsführerin Petra Berg anhören. Frau Ministerin, Sie haben damals gesagt, mit dieser Möglichkeit einer Befragung aller Einwohnerinnen und Einwohner, aller Bürger würden wir die Zukunftsfähigkeit des Kreises und des Landes gefährden. Das Gegenteil war der Fall.
Christina Baltes
Herr Kollege Speicher, das ist keine Kurzintervention.
Speicher CDU
Ich gehe darauf ein, was der Kollege Ahr vorhin gesagt hat. Es ist eine Rede zu dem, was Kollege Ahr eben gesagt hat, und zwar im Rahmen dessen, was die Geschäftsordnung für Kurzinterventionen vorsieht. - Ich sage ganz bewusst: Uns damals vorzuwerfen, wir würden mit einer Befragung aller Einwohner das Projekt gefährden - es ging um die Erweiterung des Lisdorfer Berges -, das war nicht in Ordnung. Wir haben in einem breiten Bündnis gezeigt, wer auf Fragen eingeht, Einwände behandelt und Fragen beantwortet, schafft Akzeptanz, und zwar in allen Fraktionen, in Gemeinde- und Stadträten, vor allen Dingen aber bei den Bürgerinnen und Bürgern. Ich könnte das auch für viele andere Punkte ausführen. Es gab sehr früh, bereits im letzten Jahr, Hinweise, dass es in Überherrn Fragen von Leuten ganz außerhalb der Politik gibt. Wie sie behandelt worden sind, können wir gerne einmal an anderer Stelle deutlich machen. Ich will es heute gar nicht vertiefen, weil es darum geht, dass wir insgesamt industriepolitisch zusammenarbeiten. Falls es gefordert wird, können wir das aber gerne tun. Ich sage nur: In- (Abg. Speicher (CDU)) dustriepolitisch geht es darum, Akzeptanz zu schaffen. Dazu zählt ordentliches Ansiedlungsmanagement. Ich appelliere an uns alle, dies zu tun. Das Thema der kommunalen Selbstverwaltung wurde eben schon diskutiert. Das gehört überall dazu. Wenn Sie mit den Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion im Gemeinderat sprechen, auch mit dem Koalitionspartner, werden Sie feststellen, dass man auch dort nicht geschlossen ist. Vielleicht fangen Sie bei der SPD Friedrichweiler an, die geschlossen gegen dieses Projekt kämpft. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Herr Kollege Ahr, Sie haben die Möglichkeit zu antworten.
Timo Ahr SPD
Das tue ich liebend gerne, Frau Präsidentin. Natürlich gibt es in allen Parteien und in der breiten Gesellschaft Menschen, die Bedenken haben. Deshalb gibt und gab es auch eine Bürgerbeteiligung. Sie wurde von der Gemeinde durchgeführt. Wer aufgepasst hat, hat das gestern noch einmal deutlich gehört. Die Fragen wurden von den Gutachtern fachlich und sachlich beantwortet. Ich weiß, dass die Antworten dem einen oder anderen Bürger und der einen oder anderen Bürgerin dort nicht geschmeckt haben, aber das sind eben Fakten. Das, was dort passiert, ist immer wieder ein Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit. Wenn ich anfange, die Gutachten immer wieder infrage zu stellen, dann stellen wir alles infrage. Das ist eine Frage sowohl der Haltung als auch der Demokratie, die wir vertreten müssen. Ich komme zu der Frage zu Friedrichweiler. Natürlich gibt es in Friedrichweiler Menschen, die dagegen sind. Sie sind auch in meiner Partei. Ich diskutiere das mit denen auf jeder Sitzung. Sie entscheiden es aber nicht. Entschieden wird es in Überherrn. Deshalb sind am allermeisten die Überherrner CDU und SPD sowie alle anderen Parteien in Überherrn in dieser Verantwortung. Es bringt mir nichts, wenn irgendjemand sonst wo im Saarland dafür oder dagegen ist. Es geht um die Entscheider, die Sie eben auch über das Kommunalselbstverwaltungsgesetz angesprochen haben. Das ist deren Recht, aber sie müssen dieser Verantwortung gerecht werden. Das tut die SPD - in Stücken auch gemeinsam mit der CDU. Das, was gestern passiert ist, hat allerdings nichts damit zu tun, dass man von seinen Rechten als Kommunalpolitikerin und Kommunalpolitiker Gebrauch machen will. Es hatte einzig und allein das Ziel, die Menschen der BI auf die Seite der CDU zu ziehen, sonst nichts. Wer da war und die Augen und Ohren geöffnet hat, hat das erkannt und gesehen. Alles andere - das wissen Sie, Herr Schäfer, wahrscheinlich besser als ich, weil Sie diese Prozesse im Stadtrat in Saarlouis begleitet haben - kann man in einem Prozess ständig machen. Es geht darum, sich Informationen et cetera zu nehmen. Die Vorwürfe, auch gegenüber der Verwaltung, die eigentlich an SVOLT gingen, waren völliger Quatsch. Von daher gilt es, das aufzuarbeiten. Ich bitte Sie, auch in Ihrer Partei dafür zu werben. Wie gesagt, an der SPD liegt es in Überherrn nicht. Ich glaube, das hat man gestern bei dem Plädoyer des Fraktionsvorsitzenden Ralf Cavelius gehört. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Es sind keine weiteren Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 17/44. Wer für die Annahme der Drucksache 17/44 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/44 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion. Dagegen gestimmt haben die SPD- und die CDU-Fraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion Drucksache 17/48. Wer für die Annahme der Drucksache 17/48 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/48 einstimmig angenommen worden ist. Zugestimmt haben die SPD-, die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 11 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Deutschlandschädliche Sanktionen sofort beenden (Drucksache 17/45) Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe einen Ausschnitt aus der Saarbrücker Zeitung, in dem steht: „Debatten um das ‚Albtraum-Szenario‘ einer Gasknappheit“. Zudem (Abg. Dörr (AfD)) wird die Frau Ministerpräsidentin in dem Beitrag „Rehlinger warnt vor sozialer Krise durch Gasknappheit“ zitiert. Heute Morgen hat unser Wirtschaftsminister eine bemerkenswerte Rede gehalten. Er hat auch davon gesprochen, dass wir nicht nur einen Krieg in der Ukraine haben, sondern der Krieg schon mitten unter uns ist. Er hat von Wohlstandsverlust gesprochen, der uns bevorsteht und nicht nur zu vermuten ist. Stattdessen geht er sicher davon aus, dass wir diesen Wohlstandsverlust haben werden. Aus meiner Erfahrung und Sicht der Dinge heraus kann ich Ihnen sagen, dass er damit mit Sicherheit recht hat. Allerdings hat er nicht gesagt, was das bedeutet. Ich kann Ihnen sagen, was das bedeutet: Das ist eine Katastrophe, eine richtige Katastrophe. Wir haben heute Morgen unter Tagesordnungspunkt 8 über das Thema geredet. Es war eine lebhafte und nützliche Debatte. Es wurden viele Dinge vorgetragen, die in Ordnung sind. Im Grunde war es allerdings eine Symptombehandlung. Die Schäden, die entstehen, werden durch Zuschuss gemildert, wobei wieder nicht gesagt wird - das kann man auch gar nicht so genau feststellen -, dass diese Zuschüsse nicht aus der Luft geflogen kommen. Sie kommen auch wieder von uns. Wir bezuschussen uns selbst. Das ist das eine. Das Wesentliche ist allerdings die Frage, was die Ursache des Dilemmas, das wir haben, ist. Sind das Naturkatastrophen? - Nein. Es ist die unselige Sanktionspolitik, die wir im Zuge unserer US-Freunde betreiben. Zudem könnten wir das, was wir dringend brauchen, nämlich Gas, ganz billig haben, aber eigentlich wollen wir es gar nicht. Deshalb sind wir von der AfD dafür, zuerst einmal alle deutschlandfeindlichen und menschenfeindlichen Sanktionen sofort zu stoppen und zweitens Nord Stream 2 sofort in Betrieb zu setzen, damit wir das Gas haben, das wir brauchen. Ich möchte in diesem Zusammenhang - mit der Erlaubnis der Präsidentin - ein Zitat vortragen von dem ehemaligen, langjährigen saarländischen Ministerpräsidenten, der sich viele Verdienste um das Saarland erworben hat, aber leider nicht mehr im Landtag vertreten ist. Er sagt Folgendes: „Ich kann das Gejammere von Steinmeier, Scholz und anderen über die sozialen Verwerfungen, die entstehen werden, wenn der Gaspreis sich verdreifacht, nicht mehr hören. Wenn man nur von Staaten wie den USA, Saudi-Arabien oder Katar und Russland, denen man völkerrechtswidrige Kriege vorwirft, Energie beziehen kann, dann sollte man den Lieferanten bevorzugen, der die beste und günstigste Ware hat. Das ist Russland. Es wird zudem immer deutlicher, dass die deutsche Wirtschaft auch bei vielen anderen notwendigen Rohstoffen und Ersatzteilen eng mit Russland verflochten ist. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Wenn man wegen Menschenrechtsverletzungen die Verbindungen zu einem Land abbricht, dann darf man mit den USA, die für die meisten Menschenrechtsverletzungen in der Welt verantwortlich sind, keinen Handel treiben. Es war doch wirklich peinlich, mit anzusehen, wie Biden auf der Pressekonferenz mit Scholz in Washington diesem überdeutlich machte, wer bestimmt, ob die Ostseepipeline Nord Stream 2 in Betrieb genommen wird oder nicht. Wann wird es einen Bundeskanzler geben, der den Mut hat, Washington zu sagen, bis hierhin und nicht weiter.“ - Dem habe ich nichts anzufügen. Herzlichen Dank und Glück auf. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Ich eröffne die Aussprache. - Für die SPD-Landtagsfraktion hat Sebastian Schmitt das Wort.
Sebastian Schmitt SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht zu Beginn meiner Ausführungen: Herr Dörr, als ich heute Mittag zu Tagesordnungspunkt 8 sagte, wir müssen bei erneuerbaren Energien einen Zahn zulegen, war das nicht wörtlich gemeint. Ich hoffe, Ihrem Zahn geht es an der Stelle wieder besser. (Heiterkeit. - Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD).) Lassen Sie mich den Wortlaut des AfD-Antrages wiedergeben: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen und im Bundestag eine Initiative zu starten, dass die deutschlandschädlichen Sanktionen gegen Russland umgehend zu beenden sind. - Aha. (Präsidentin Becker übernimmt den Vorsitz.) Wenn wir über Einsparmaßnahmen reden, könnten wir vielleicht darüber reden, dass Ihre Anträge zukünftig nicht mehr auf Papier, sondern per Tweet eingereicht werden. Sie haben inzwischen 280 Zeichen. Das dürfte für Ihre Anträge und deren inhaltliche Tiefe reichen, meine Damen und Herren. Lieber Herr Dörr, vielleicht sollten wir Sie zunächst zu einem politikwissenschaftlichen Grundlagenseminar anmelden. Oder wie soll man sich erklären, dass Sie eine Initiative der Landesregierung im Bundestag - wenn schon: im Deutschen Bundestag - fordern und eigentlich doch den Bundesrat meinen dürften? (Abg. Schmitt (SPD)) Aber erlauben Sie mir, dass ich die stets interessanten geschichtlichen AfD-Ausführungen mit ein paar sachdienlichen Hinweisen anreichere: Selbst vor Beginn der Wartungsarbeiten an der Pipeline Nord Stream 1 bestanden noch genügend Pipeline-Kapazitäten. Nord Stream 1 beförderte etwa 40 Prozent der maximal über sie möglichen Liefermengen nach Greifswald, über die Jamal-Pipeline floss gar kein Gas und auch die Transgaz-Pipeline blieb unter ihren Möglichkeiten. Deutschland hat folglich kein Pipeline-Problem, Deutschland hat ein Gasproblem. Auch hier kommt es also auf die Inhalte an. Hat man allerdings die Rede der AfD im Deutschen Bundestag am vergangenen Donnerstag verfolgt und darin gehört, dass die Gasmangellage durch den Nichtbetrieb von Nord Stream 2 entstünde, musste man sich schon fragend am Kopf kratzen. Ich fasse es Ihnen gerne noch einmal zusammen: Nord Stream 2 ist für die Gaslieferkapazität nach Deutschland nicht notwendig. Nord Stream 2 würde die Abhängigkeit von russischem Gas nicht reduzieren, sondern erheblich erhöhen. Und die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 wäre eine Belohnung für Putin. Eine seltsame Russlandpolitik legen Sie hier an den Tag! Das kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein, meine Herren der AfD-Fraktion! (Beifall von der SPD.) Erlauben Sie mir einen kleinen thematischen Ausflug zu einem anderen Aspekt, bevor Sie uns im nächsten Plenum unnötigerweise mit diesem Thema belästigen; Ihr Kollege, der leider gerade nicht am Platz ist, hat es ja heute schon einmal in seiner Rede erwähnt: Ich weiß nicht, ob Familie Murmeltier schon in Teilen in den Sommerferien weilt, aber eigentlich fehlt jetzt nur noch Ihr schriftlicher Plenarantrag zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke. Sicherlich könnten Sie auch diesbezüglich die Landesregierung auffordern, sich im Bundestag, im Bundesrat, in der Bundesliga - wer weiß schon, was Sie dazu erdenken - dafür einzusetzen. Sicherlich finden Sie einen Antrag in irgendeinem Landesparlament, den Sie einfach mit Copy-and-Paste hier in einen Antrag reinkopieren können. Ich nehme die Aussprache zu diesem Antrag schon mal vorweg: Die drei verbliebenen Atomkraftwerke in Deutschland haben eine Kapazität von 4,1 Gigawattstunden. Damit könnten lediglich zwischen 1 Prozent und maximal 3 Prozent des deutschen Gasbedarfs substituiert werden. Die Beschaffung neuer Brennelemente dürfte voraussichtlich zwischen 12 und 15 Monaten dauern, selbst im Streckbetrieb wäre lediglich eine Laufzeitverlängerung von wenigen Wochen bis maximal wenigen Monaten möglich. Dem entgegen stehen die Notwendigkeit der Nachholung von nicht erfolgten Sicherheitsüberprüfungen sowie umfangreiche Investitionen. Alles in allem ist das nicht wirtschaftlich. Auch wenn das EU-Parlament leider der Atomkraft im Rahmen der Taxonomie nun das Label „nachhaltig“ umhängt - bitte verschonen Sie uns mit Ihrem Antrag! Wir wissen schon, dass Tschernobyl und Fukushima nach Ihrem Willen am besten als anerkannte Luftkurorte ausgezeichnet werden sollten. Dazu sagen wir: Nein, danke! - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Kollege Schmitt. Herr Fraktionsvorsitzender Dörr, Sie haben sich zur Kurzintervention gemeldet? - Ich erteile Ihnen gerne das Wort. Ihnen stehen 3 Minuten zur Verfügung. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Schmitt, ich darf Sie zur Sachlichkeit aufrufen! Die Diskussion war ja schon zuvor unsachlich, aber einen Antrag, den wir gar nicht gestellt haben, hier abzuurteilen - das ist ja nun wirklich unseriös! Also bitte lassen Sie das! Wir haben einen solchen Antrag nicht gestellt und haben auch nicht vor, ihn zu stellen. - Danke.
Becker
Kollege Schmitt, möchten Sie darauf erwidern?
Sebastian Schmitt SPD
Es gibt keinen Inhalt, auf den ich eingehen könnte. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen. Fahren wir in der Aussprache fort, es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen: Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort dem Abgeordneten Roland Theis.
Theis CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dörr! Nur wenige Anträge habe ich in den vergangenen Jahren erlebt, die es mit so wenigen Worten und, mit Verlaub, mit so wenig Inhalt geschafft haben, so viel über das Weltbild des jeweiligen Antragstellers zu verraten. Denn, meine sehr verehrten Herren von der AfD, die Wortmeldungen der AfD-Fraktion in den vergangenen Tagen und auch heute zum Konflikt in der Ukraine - und ich will es mal nicht nur aus der energiepolitischen Perspektive betrachten - zeigen, wo Sie stehen und wes Geistes Kind Sie sind. (Abg. Theis (CDU)) Meine Überzeugung ist - und es wurde hier ja darauf eingegangen, was der tatsächliche Ursprung unserer derzeitigen Probleme ist -, dass in einem Krieg, einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, der die Ursache für die Sanktionen ist, einem Krieg mit gezieltem Morden an der Zivilbevölkerung, einem Krieg, der ganz bewusst, der ganz gezielt die Energieversorgung der Menschen in Europa gefährdet, der ganz bewusst und ganz gezielt die Lebensmittelversorgung von Millionen Menschen in der ganzen Welt in Geiselhaft nimmt, dass in einem solchen Krieg in unserer Nachbarschaft Deutschland und Europa eben nicht neutral sein dürfen, nicht neutral bleiben können - und dass sie deshalb handeln müssen, auch mit Sanktionen. Deshalb sind diese Sanktionen auch nicht einfach „deutschlandfeindlich“, vielmehr sind es eben Sanktionen, die ein völkerrechtswidriger Krieg hervorgerufen hat. Und deshalb stehen wir hinter diesen Sanktionen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU und der SPD.) Ihre Position dazu, sehr geehrter Herr Dörr, ist klar, ist eindeutig. Sprache ist da ja durchaus verräterisch: Sie haben in dieser Woche - sehr geehrte Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis - in der Landespressekonferenz die Worte in den Mund genommen, dass an der Energiekrise „unser unfriedliches Verhalten Russland gegenüber“ schuld sei. Es war Herr Dörr, der das gesagt hat. Heute sprechen Sie von „deutschlandfeindlichen“ und schreiben von „deutschlandschädlichen“ Sanktionen. Meine sehr geehrten Herren der AfD, in der Kriminologie und im Strafrecht nennt man das Täter-Opfer-Umkehr. In Ihrer Welt ist nicht der Krieg, ist nicht das Morden Ursache, sondern die Sanktionen sind es. In Ihrer Welt ist Putin nicht der Aggressor, sondern der Angegriffene. Die Realität, sehr geehrter Herr Dörr, ist aber eine andere. Die Realität ist, dass der Feldzug gegen das Volk in der Ukraine eben nicht nur ein Krieg ist, der die territoriale Unversehrtheit der Ukraine gefährdet. Es ist auch ein Krieg gegen die Demokratie. Es ist ein Krieg gegen die Rechtsstaatlichkeit in Europa. Es ist ein Krieg gegen das Recht auf Selbstbestimmung der Völker auf unserem Kontinent. Es ist ein Konflikt, wenn man es runterbrechen will, zwischen dem Recht des Stärkeren und der Herrschaft des Rechts, ein Konflikt gerichtet gegen den Kern unserer europäischen Identität. Und es handelt sich - das ist das Zentrale - um den Krieg eines Diktators, der in den vergangenen Jahren gezeigt hat, dass er so lange weitermacht, wie er genügend Dumme findet, die ihm keinen Widerstand leisten. Sehr geehrter Herr Dörr, das sind Leute wie Sie, die versuchen, Putin zu verstehen! Das ist das Problem Ihres Antrags! (Beifall von der CDU und der SPD.) Dass wir in Deutschland und in Europa heute geschlossen und solidarisch und, ja, unter eigenen Opfern, auch unter wirtschaftlichen Opfern - ich hoffe, es bleibt bei wirtschaftlichen Opfern -, auf der Seite der Menschen in der Ukraine stehen, geschieht aus Gründen der Humanität. Wir tun das, weil wir Werte teilen mit den Menschen in der Ukraine. Mir wäre das als Begründung schon genug. Aber wir tun das eben auch im ureigensten Interesse der Menschen in Deutschland und Europa. „Deutschlandschädlich“, „deutschlandfeindlich“, das sind diejenigen, die vor Diktatoren kuschen. Das sind diejenigen, die sich erpressen lassen, die damit die Herrschaft des Rechts auf unserem Kontinent gefährden. Das sind diejenigen, die bereit sind, den Frieden in Deutschland und in Europa zu opfern für ein bisschen mehr Wohlstand oder für die Illusion, dass man in Ruhe gelassen würde. Lieber Herr Dörr, das schadet Deutschland! Sie schaden Deutschland! Deshalb werden wir Ihren Antrag heute ablehnen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Theis. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/45. Wer für die Annahme der Drucksache 17/45 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/45 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion; dagegen gestimmt haben die SPDund die CDU-Landtagsfraktionen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, schreiten wir fort in der Tagesordnung und kommen nun zu Tagesordnungspunkt 12: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern für Ausschüsse des Landtages und von Mitgliedern und Stellvertretenden Mitgliedern im Interregionalen Parlamentarierrat - IPR - sowie die Besetzung der Kommissionen im IPR (Drucksache 17/39) Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/39. Wer für die Annahme der Drucksache 17/39 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/39 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPDund die CDU-Landtagsfraktionen; dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern und Stellvertreter*innen der Sportplanungskommission gemäß den Richtlinien der Landesregierung gemäß § 5 Abs. 2 Sportwettengesetz (Drucksache 17/46) Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/46. Wer für die Annahme der Drucksache 17/46 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/46 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion; dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns im Anschluss in den Räumlichkeiten des Landtagsrestaurants zu einem kleinen Umtrunk einfinden können. Dort haben wir die Möglichkeit zu unserem gemeinsamen Austausch, aber auch zum Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus der Landesverwaltung.
