Becker
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die fünfte Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, darf ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, und auch die Gäste bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. Wir gedenken Herrn Dr. Hans-Friedrich Willimzik, unseres am 26. Juni 2022 verstorbenen Landesbeauftragten für Tierschutz des Saarlandes. Er wurde am 12. Februar 2014 durch den Landtag des Saarlandes als erster Tierschutzbeauftragter für das Saarland gewählt. Dr. Willimzik hat sich seinen ehrenamtlichen Aufgaben als Tierschutzbeauftragter auf vielfältige Weise durch eingehende Beratung des Landtages und der Landesregierung von Herzen und mit sehr großem Engagement gewidmet. Erinnern möchte ich insbesondere an die Rechtsetzungsverfahren des Landes, die jährlichen Tierschutzberichte, die Beratung der Tierschutzbehörden, die Erarbeitung von Stellungnahmen zu speziellen Tierschutzfragen sowie die Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung vieler Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes. Herr Dr. Hans-Friedrich Willimzik war für alle Bürgerinnen und Bürger des Saarlandes sowie zahlreiche Tierschutzorganisationen Ansprechpartner im Sinne des Tierwohls. Durch seine ausgleichende Art und seine hohe Kompetenz hat er große Wertschätzung innerhalb des Landtags und weit darüber hinaus erworben. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Wegbegleitern des Verstorbenen. Wir wollen unsere tief empfundene Anteilnahme mit einer Gedenkminute zum Ausdruck bringen. (Die Abgeordneten und die Zuhörer erheben sich von ihren Plätzen.) Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen wieder Platz.) Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner fünften Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich eine Besuchergruppe aus Bayern unter Leitung von Herrn Peter Gürtler begrüßen, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit heute bei uns zu Gast ist. Herzlich willkommen! (Beifall des Hauses.) Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums haben sich im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten auf Folgendes verständigt: Mit einem ganzen Redezeitmodul werden die Tagesordnungspunkte 2, 3 und 8 beraten. Die Tagesordnungspunkte 4, 5, 6, 9, 10 und 11 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Die übrigen Tagesordnungspunkte finden ohne Aussprache statt. Zu Tagesordnungspunkt 8, dem Antrag der CDU-Landtagsfraktion „Energiepreispauschale auf weitere Bevölkerungsgruppen ausweiten“, Drucksache 17/37, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/50 den Antrag „Energieversorgung sichern, Energiepreise solidarisch abfedern, Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/50 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/50 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 8 beraten wird. Zu Punkt 10 der Tagesordnung, dem Antrag der AfD-Landtagsfraktion „Markthochlauf von E-Fuels ankurbeln - Zulassung und Forschung landesweit unterstützen“, Drucksache 17/44, hat die CDU-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/48 den Antrag „Technologieoffenheit gewährleisten - Entwicklung und Produktion von alternativen Kraftstoffen forcieren“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/48 als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/48 als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 10 beraten wird. Kommen wir zu Punkt 1 der Tagesordnung: Verpflichtung zweier Abgeordneter durch die Landtagspräsidentin Mit Schreiben vom 28. Juni 2022 verzichtete Herr Abgeordneter Peter Strobel mit Ablauf des 30. Juni 2022 auf sein Mandat. Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 01. Juli 2022 mitgeteilt, dass gemäß § 42 des Landtagswahlgesetzes für den ausgeschiedenen Abgeordneten Peter Strobel Frau Petra Fretter, Großrosseln, als Listennachfolgerin des Kreiswahlvorschlages der CDU im Wahlkreis Saarbrücken in den Landtag eintritt. Frau Fretter hat ihr Mandat angenommen. Mit Schreiben vom 29. Juni 2022 verzichtete Herr Abgeordneter Alexander Funk mit Ablauf des 30. Juni 2022 auf sein Mandat. Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 01. Juli 2022 mitgeteilt, dass gemäß § 42 des Landtagswahlgesetzes für den ausgeschiedenen Abgeordneten Alexander Funk Herr Jonas Reiter, Nonnweiler, als Listennachfolger des Kreiswahlvorschlages der CDU im Wahlkreis St. Wendel in den Landtag eintritt. Herr Reiter hat sein Mandat angenommen. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit hat sich in seiner Sitzung am 04. Juli mit der Mandatsnachfolge für die Abgeordneten Peter Strobel und Alexander Funk befasst. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Feststellung, dass die Abgeordnete Petra Fretter die Nachfolge von Herrn Peter Strobel und Herr Abgeordneter Jonas Reiter die Nachfolge von Herrn Alexander Funk antritt. Erhebt sich gegen die Feststellung der Landeswahlleitung und des Ausschusses Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte nun die neuen Mitglieder des Landtages, Frau Petra Fretter und Herrn Jonas Reiter, sich zu erheben, damit ich sie verpflichten kann. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich ebenfalls, sich zur Verpflichtung der Abgeordneten von ihren Plätzen zu erheben. (Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer erheben sich von ihren Plätzen.) Nach Art. 68 der Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Liebe Kollegin, lieber Kollege, ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem Mandat ergebenden Pflichten. Herzlich willkommen! (Beifall des Hauses. - Die Anwesenden neh- men wieder Platz.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren fort und kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur landesweiten Neuaufstellung der Schulsozialarbeit im Saarland - MUT macht Schule Gesetz (Abänderungsantrag: Drucksache 17/38) (Drucksache 17/10) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sascha Haas, das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur landesweiten Neuaufstellung der Schulsozialarbeit im Saarland „Mut macht Schule Gesetz“, Drucksache 17/10 in seiner zweiten Sitzung am 18. Mai in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Der Gesetzesänderung liegen folgende Erwägungen zugrunde: Moderne Schulen müssen multiprofessionell arbeiten, um den heutigen Anforderungen an Bildung gerecht zu werden. Der Lern- und Lebensraum Schule muss so ausgestattet werden, dass Schülerinnen und Schüler gute Bildungschancen haben und ihre ganzheit- (Abg. Haas (SPD)) liche Entwicklung im Vordergrund steht. Zum festen Stamm des Teams vor Ort gehören die Regel- und Förderschulkräfte. SchulsozialarbeiterInnen sollten ebenfalls Teil des festen Teams sein. Die Rolle der schulischen Sozialarbeit als bereits existierende Schnittstelle zwischen Jugend- und Bildungspolitik ist auf dem Weg hin zu einem multiprofessionellen Team von besonderer Bedeutung. Schule und Jugendhilfe bilden bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe eine Verantwortungspartnerschaft bei gleichwertiger Wahrung der unterschiedlichen Aufträge von Jugendhilfe und Schule. Im Schulordnungsgesetz soll Schulsozialarbeit für den Bereich der Regelformen der allgemeinbildenden Schulen und der Förderschulen daher zukünftig auch als Aufgabe von Schule definiert werden. Nach dem allgemeinen Unterrichts- und Erziehungsauftrag sind alle SchülerInnen in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung ganzheitlich zu fördern und ihre Bildungschancen zu erhöhen. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat das Gesetz in seiner Sitzung am 03. Juni 2022 gelesen und im Rahmen seiner weiteren Beratungen beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die am 23. Juni 2022 stattgefunden hat. Die Anhörung wurde unter Beteiligung von 26 Teilnehmern, darunter der Städteund Gemeindetag, der Landkreistag, die Arbeitskammer des Saarlandes, das Diakonische Werk, die Caritas, die Evangelische Kirche, der Kinderschutzbund, die Lebenshilfe, Arbeiterwohlfahrt, Landesschülervertretungen, Lehrer- und Elternverbände wie auch Gewerkschaften sowie dem Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Es wurden 27 Stellungnahmen abgegeben. Die CDU-Landtagsfraktion hat einen Abänderungsantrag in den Ausschuss eingebracht, der mehrheitlich abgelehnt wurde. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Plenum heute die Annahme des Gesetzes in seiner Zweiten und letzten Lesung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)
