Sandra Quinten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften - das klingt erst einmal sehr trocken, sehr theoretisch und vor allen Dingen sehr formell. Tatsächlich ist es das bis zu einem gewissen Punkt auch. Aber hier geht es um viel mehr als nur um reine Formalitäten; aber dazu später mehr. Im März dieses Jahres hat der Ministerrat beschlossen, dass das Job-Ticket Plus für die Landesbediensteten zum 01.09.2022 eingeführt wird. Ab diesem Zeitpunkt wird den Landesbediensteten ein direkter Zuschuss von 20 Prozent für den Erwerb gewährt. Das ist ein guter und - wie wir finden - wichtiger Beschluss. (Beifall von der SPD.) Aber wie so oft im Leben: Wer A sagt, der muss auch B sagen. Der Zuschuss zum Job-Ticket Plus ist nämlich eine finanzielle Leistung des Dienstherrn und damit nach aktueller Rechtslage auf die Bezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter anzurechnen. Wenn wir keine Nichtanrechnungsregelung aufnehmen, stellt dieser Zuschuss also keine Entlastung dar und verliert damit ganz deutlich an Attraktivität. Von daher ist es sicher kein Geheimnis, dass das Gesetz zur Änderung der besoldungsrechtlichen Vorschriften schon in der letzten Legislaturperiode konzipiert wurde. Leider hat die Zeit damals nicht gereicht, um das Gesetz noch rechtzeitig in Erster und Zweiter Lesung zu beschließen. Das ist aber nicht schlimm. Deshalb packen wir das hier und heute an. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schaue in einige fragende Gesichter. Sie fragen sich vielleicht: Warum diese Dringlichkeit? Warum noch vor der Sommerpause ein Gesetz in Erster und Zweiter Lesung? Die einfachste Antwort darauf wäre: Wir wollen, dass dieses Gesetz schnellstmöglich umgesetzt wird und direkt nach der Sommerpause, nämlich mit der Gültigkeit des Job-Ticket Plus, in Kraft treten kann. Sie alle wissen nämlich, dass mit der Sommerpause auch das 9-Euro-Ticket endet. Dann gelten im Idealfall wieder die vorherigen Tarife. Genau hier müssen wir ansetzen. Wir können ja nicht jeden Tag von Klimaneutralität und von der Erforderlichkeit der Verringerung des Individualverkehrs sprechen sowie ein Job-Ticket Plus einführen, aber uns nicht darum kümmern, dass eine Regelung zur Nichtanrechnung des geldwerten Vorteils auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten geschaffen wird, für die Menschen, die sich in den Dienst unseres Landes stellen. Wie schon gesagt, wer A sagt, der muss auch B sagen. (Beifall von der SPD.) Unser Ziel ist es doch auch, dass wir möglichst viele Menschen langfristig, das heißt, auch nach Ende des 9-Euro-Tickets, von unserem ÖPNV (Abg. Quinten (SPD)) überzeugen. In der Vergangenheit haben wir es dank unserer Ministerpräsidentin - damals noch Wirtschaftsministerin - bereits geschafft, den ÖPNV im Saarland deutlich zu verbessern und wesentlich attraktiver zu gestalten. Selbstverständlich hat das dazu geführt, dass mehr Menschen den ÖPNV genutzt haben und übrigens auch das Job-Ticket. Aber da ist noch Luft nach oben! Das wollen wir weiter steigern. Und das müssen wir auch. Deshalb ist es nur richtig, dass das Land seinen Beamtinnen und Beamten ein attraktives Job-Ticket Plus zur Verfügung stellt. Dann muss auch Sorge dafür getragen werden, dass diesen Menschen der Bonus tatsächlich zugutekommt und eben nicht auf die Besoldung angerechnet wird. (Beifall von der SPD.) Alles andere hätte nämlich mit einer Attraktivitätssteigerung im Sinne einer Verringerung des Individualverkehrs, Steigerung der Auslastung des ÖPNV und dadurch positive Auswirkungen für Klima und Umwelt rein gar nichts zu tun. Von Wertschätzung und Anerkennung will ich überhaupt nicht sprechen. Wir zahlen diesen Beitrag gerne für die Umwelt, für eine gelungene Mobilitätswende, aber vor allem für die Menschen, die sich in den Dienst dieses Landes stellen. Im Saarland sind es bereits über 50 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die das Job-Ticket bezahlen. Es war Zeit, dass wir uns dem angeschlossen haben. Jetzt müssen wir uns auch den Konsequenzen anschließen. (Beifall von der SPD.) Wir haben als Land eine Vorbildfunktion. Es ist nicht nur wichtig, dass wir alles in unserer Macht Stehende gegen die Klimakrise und für die Mobilitätswende tun, es ist auch genauso wichtig, dass wir den Menschen, die für uns arbeiten, die Wertschätzung zuteilwerden lassen, die sie verdienen. Bevor ich Landtagsabgeordnete wurde, war ich Polizeibeamtin. Deshalb ist mir eines ganz besonders wichtig: Wir zeigen, dass wir als Arbeitgeber unsere Beamtinnen und Beamten wertschätzen. Es reicht nicht, nur auf die Schulter zu klopfen und zu sagen, schön, dass ihr da seid und herzlichen Dank für euren Einsatz. Nein, denn insbesondere in der aktuellen Zeit ist es wichtig, dass wir unsere Wertschätzung zum Ausdruck bringen und sie greifbar machen oder, wie unser Innenminister sagen würde, dass wir unsere Beamtinnen und Beamten „eschtamieren“. (Beifall von der SPD.) Sie alle wissen, ein Job-Ticket ist besonders für all jene Beamtinnen und Beamten, die nur ein kleines Gehalt beziehen, viel mehr als nur ein Nice-to-have. Für sie ist es eine richtige und spürbare Entlastung. Ich kann Ihnen sagen, als ich vor mehr als 30 Jahren in den mittleren Polizeidienst eingestellt worden bin und nach meiner Ausbildung mit einem A6-Gehalt in eine Universitätsstadt versetzt wurde und dort gelebt habe, hätte ich mich mehr als nur ein wenig über ein Job-Ticket gefreut. Das war aber zum damaligen Zeitpunkt noch überhaupt kein Thema. Zum Glück ist das heute anders. Wir können das heute mit diesem Gesetz anders machen. Wir können es besser machen. Mit diesem Gesetz schaffen wir eine spürbare finanzielle Entlastung für die Landesbediensteten und gleichzeitig einen guten Beitrag zur Klimaneutralität und zur Stärkung der Mobilitätswende und ein ganz deutliches Zeichen der Wertschätzung. Deshalb bitte ich Sie, diesem Gesetz heute in Erster und Zweiter Lesung zuzustimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
