Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das noch nicht erlebt. Der saarländische Landtag, unser Hohes Haus, vergibt heute eine derartige Chance. Es geht uns allen um Kinderschutz. Es wurde von allen Rednern wortreich beschrieben. Und dann? - Es geht darum, dass wir darüber miteinander reden und ins Gespräch kommen. Was ist das klassische Instrument des Parlaments, um in den Dialog mit den Betroffenen einzutreten? - Die Anhörung, meine Damen und Herren, die Annahme der Ersten Lesung. (Beifall von der CDU.) Man kann sich auch enthalten, auch dann geht ein Gesetzentwurf in Erster Lesung durch. Die Annahme in Erster Lesung öffnet den Weg ins parlamentarische Verfahren. Dort reden und diskutieren wir im entsprechenden Ausschuss über den Inhalt eines Gesetzentwurfes. Genau das wollen wir doch! Auch dort kann man Änderungen und Abänderungsanträge einbringen. Das ist das klassische Instrument. Das machen wir in der Opposition selbstverständlich, aber das gehört sich auch in der Regierungsverantwortung. Das haben wir in den Jahren der Großen Koalition auch gemeinsam praktiziert. Das ist der Weg eines Parlamentes. Wir alle hier sind Parlamentarier und Parlamentarierinnen. Ich sage Ihnen eines: Ich schäme mich heute in meiner parlamentarischen Seele, dies nach so vielen Jahren zu erleben. Meine Damen und (Abg. Heib (CDU)) Herren, Sie beschwören den Kinderschutz. Er ist ja Herzensanliegen, deshalb brauche ich auch keine vorformulierte Rede. Wir müssen sagen, worum es uns geht: Es geht darum, die Kinder zu schützen und eine Abwägung zwischen Datenschutz und Kinderschutz vorzunehmen. Es geht darum, eine Abwägung zwischen Schweigepflicht und Kinderschutz vorzunehmen. Aber das heißt nicht, von vornherein eines vor das andere zu stellen, vor allem nicht, etwas vor den Kinderschutz zu stellen. (Starker Beifall von der CDU.) Ich muss auf meine Redezeit achten. - Meine Damen und Herren, all das, was Sie hier vortragen - etwa der Weg, wann ein Kinderarzt Rechtssicherheit erhält, wenn er die Kollegen konsultieren kann -, sind doch Hürden. Wie will die normale Kinderärztin in einem Ort wissen, wie sie damit umgeht, wenn es Zweifel gibt? Wann ist denn wirklich ein Verdacht gegeben? Da wollen wir doch helfen. Genau da setzt dieser Gesetzentwurf an! Dann frage ich mich auch, was Ihre Kolleginnen und Kollegen der SPD in den Landtagen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gegen diesen Gesetzentwurf vorgebracht haben. (Abg. Theis (CDU): Gute Frage! - Weiterer Zuruf von der CDU: Genau!) Nichts. - Man geht genau diesen Weg, um dorthin zu kommen. Dann kommt das Argument, wir hätten in der letzten Legislatur doch eine Anhörung gemacht - wir haben eine in diesem Jahr gemacht -, und das Heilberufekammergesetz geändert, aber das ist Monate her! Seitdem gab es Gesetzesänderungen. Die Lage in den Ländern ist doch so: In NRW ist es schon rechtmäßig geändert. In Rheinland-Pfalz war es jetzt in der Ersten Lesung. Ich bin mir sicher, dort kommt es in die Zweite Lesung, aber wir im Saarland kommen ja noch nicht mal durch die Erste Lesung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da frage ich mich, wie es mit dem Kinderschutzgesetz weitergeht. Wie machen wir in den kommenden Wochen weiter? Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses sind beschworen worden. Es geht darum, Konzepte in allen Einrichtungen zu entwickeln. Wenn wir das machen, heißt es dann vielleicht: „Sorry, wir sind noch dran. Wir erarbeiten noch einen ersten Entwurf eines Kinderschutzgesetzes.“? Wir fragen auch, wie die Zukunft eines Kinderschutzbeauftragten im Saarland aussieht. Denn das ist doch unser Ziel, es wurde in diesem Landtag gemeinsam verabschiedet. Hören wir dann: „Sorry, wir sind noch an der Erarbeitung eines Kinderschutzgesetzes. Wir können hier im Moment nicht weitermachen.“? - So wird es weitergehen, meine Damen und Herren. Das kann es doch nicht sein! Ich wünsche mir für die Kinder im Saarland, für all unsere Kinder, dass die Lücken in den Netzwerken so schnell wie möglich geschlossen werden, damit jedes Kind bestmöglich, vollkommen geschützt ist. Wenn es um einen Fall von Misshandlung geht, wünsche ich mir, dass dieser Misshandlung schnellstmöglich der Hahn abgedreht werden kann, damit wir es fertigbringen, unsere Kinder, den Schatz, den wir im Saarland haben, zu schützen. Dafür sind wir verantwortlich! (Starker Beifall von der CDU.) Gehen Sie noch einmal in sich, bevor es in den kommenden Minuten zur Abstimmung kommt. Ich bin gespannt. Ich hoffe, ich habe Sie überzeugen können. Lassen Sie den Gesetzentwurf passieren. Dann kommen wir direkt und sofort miteinander in die Diskussion. - Danke. (Anhaltender, starker Beifall von der CDU.)
