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Jutta Schmitt-Lang

CDU 13.07.2022 Sitzungen 17/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz „MUT macht Schule“ begleitet uns ja nicht erst seit gestern. Die Genese ist im Haus hinlänglich bekannt. Zum Ende der vergangenen Legislaturperiode haben wir gemeinsam Änderungen am Schulmitbestimmungsgesetz vorgenommen. Der damals gefundene Kompromiss wurde nun noch einmal mit Blick auf die Schulsozialarbeit aufgebrochen. Schulordnungsgesetz und Schulmitbestimmungsgesetz sollen heute geändert werden. Der neue Entwurf geht in die Zweite Lesung. Ich will zunächst vorstellen, warum wir das Gesetz in dieser Form nicht für überzeugend halten. Es gibt einige grundlegende Punkte, die wir in den ersten Entwürfen vor einem halben Jahr bereits als nicht sinnvoll erachtet haben und die wir nach wie vor kritisch sehen. Ich muss es so sagen: Das Gesetz ist auch handwerklich schlecht gemacht. Es lässt zu viele Fragen offen beziehungsweise wirft neue Fragen auf. Das hat die Anhörung bei aller Zustimmung zu einer starken Schulsozialarbeit im Grundsatz gezeigt. Das Ansinnen, dass wir eine starke Schulsozialarbeit brauchen, ist absoluter Konsens - hier wie in der Anhörung. Dazu stehen wir auch, aber der Teufel liegt im Detail. Alleine die Stellungnahme der Gesamtlandeselternvertretung endet mit einer ganzen Liste ungeklärter Fragen, die dieser Gesetzentwurf aufwirft. Auch an anderer Stelle wurde im Rahmen der Anhörung sehr deutlich, wie viel Unklarheit der Entwurf schafft, zumindest, wenn man sich die Mühe macht, die schriftlichen Stellungnahmen der Schüler-, Lehrer- und Elternvertretungen zu lesen. Diese Bedenken und Hinweise aus der Schulgemeinschaft, zumindest die Hauptpunkte, muss man ernst nehmen. Wir bringen deswegen heute unabhängig von vielen Details, die aus unserer Sicht in der Praxis zu Schwierigkeiten führen werden, im Plenum einen Abänderungsantrag für das Gesetz ein, der die schwerwiegendsten Bedenken aufgreift und die gröbsten Baustellen heilen kann. Erstens. Ich will beginnen mit der Stellungnahme der Landesschülervertretung, denn die Schüler sind ja die Personengruppe, die hier im Mittelpunkt stehen soll. Ihnen soll eine Stärkung der Schulsozialarbeit zugutekommen. In der Stellungnahme der Schülervertretung heißt es, ich zitiere: „Grundsätzlich findet die LSV Saar es schwierig, SchulsozialarbeiterInnen ein so umfassendes Stimmrecht in den Mitbestimmungsgremien der Schule zu geben. SchulsozialarbeiterInnen sind nicht dauerhaft bei allen Klassen dabei, geschweige denn über alle SchülerInnen so im Bilde wie die Lehrkräfte dieser. Gerade auch wenn SchulsozialarbeiterInnen mehreren Schulen zugewiesen sind, ist es für diese nicht möglich, sich ein tatsächlich flächendeckendes und differenziertes Bild zu machen. Daher sollten aus Sicht der Landesschülervertretung SchulsozialarbeiterInnen nur beratend tätig sein, sollten aber in gezielten Fällen nur für diesen sie tatsächlich betreffenden Fall ein Stimmrecht verliehen bekommen.“ (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) Hier wird von den Betroffenen ein Problem in Worte gefasst, das auch wir als CDU Fraktion ‑ immer wieder benannt haben. Wenn Fritz eine Klassenkonferenz hat, weil er beispielsweise im Unterricht mehrfach massiv gestört hat oder weil es in der Pause schwerwiegende Konflikte mit Mitschülern gab, dann sitzen in dieser Konferenz die Lehrer, die Fritz jeden Tag im Unterricht vor sich haben und mit ihm arbeiten. Die anderen 50 Lehrer der Schule sind selbstverständlich nicht dabei, um geeignete pädagogische Maßnahmen für Fritz festzulegen - zumindest nicht mit Stimmrecht. Beispielsweise ist auch der Vertrauenslehrer nicht mit Stimmrecht in der Klassenkonferenz vorgesehen, auch wenn Fritz vielleicht ein gutes Verhältnis zu ihm hat oder ihn oder sie im Vorfeld vielleicht schon mehrfach aufgesucht hat. Wenn überhaupt, hat er eine beratende Funktion. Der an der Schule eingesetzte Schulsozialarbeiter hätte nach der vorliegenden Regel ganz grundsätzlich ein Stimmrecht, egal ob er Fritz kennt oder nicht. Dieses eine Beispiel macht deutlich, dass diese Lösung nicht durchdacht ist und auch nicht zielführend. Deshalb greifen wir diesen Kerngedanken und diese Schilderung aus Schülersicht in unserem Abänderungsantrag auf. Unser Vorschlag sieht vor, dass zumindest in den Klassenkonferenzen die Rolle der Schulsozialarbeit eine beratende bleiben soll. Gleichzeitig definieren wir in unserem Vorschlag auch noch einmal ganz klar, dass insgesamt die Bereiche der Leistungsbewertung sowie der methodisch-didaktischen Ausrichtung des Unterrichts alleine in der Verantwortung der Lehrerschaft liegt. Zweitens sehen wir mit großer Sorge, dass der wohlklingende Titel Erwartungen weckt, die das Gesetz schlicht nicht erfüllt. In fast allen Stellungnahmen wird deutlich, dass die Schüler, die Lehrer, die Eltern, aber auch die Träger der Schulsozialarbeit erwarten, dass durch dieses Gesetz mehr Schulsozialarbeit in den Schulen ankommt, weil ein Rechtsanspruch entsteht. Schulsozialarbeit soll ja laut Gesetzentwurf Pflichtaufgabe werden. Also ist die Erwartungshaltung eigentlich klar. Wo es bisher als freiwillige Aufgabe zu wenig oder gar keine Schulsozialarbeit gab, wird nach diesem Gesetz die Lücke geschlossen und die Pflichtaufgabe erfüllt. Dieses Ansinnen ist natürlich nachvollziehbar. Die Bedarfe sind groß in einer immer heterogeneren Schülerschaft in allen Schulformen. Allerdings wurde aus den Rückmeldungen des Ministeriums im Rahmen der Anhörung deutlich, dass dort nicht mit höheren Kosten gerechnet wurde, dies war eine Nachfrage des Städte- und Gemeindetages. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass im Haus auch nicht mit mehr Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern gerechnet wird. Das halten wir aufgrund der geweckten Erwartungen für bedenklich. Nicht nur die kommunale Seite, die letztlich in der Finanzierung mit drinsteckt und hier eine klare Kostenfolgeabschätzung von der Landesregierung erwartet, ist irritiert, sondern spätestens in der Umsetzung werden es auch die Schulgemeinschaften vor Ort sein, denn sie erwarten von diesem Gesetz eine Entlastung im Alltag. In einem Punkt wird es besonders deutlich. Diesen haben wir in unseren Abänderungsantrag aufgenommen. Die Vertreter der beruflichen Schulen fordern zu Recht, dass das Gesetz für die beruflichen Schulen die gleichen Rahmenbedingungen vorsieht wie für alle anderen Schulformen. Sie fallen im Gesetzentwurf schlicht hinten runter. Gerade die beruflichen Schulen haben aber oft eine extrem heterogene Schülerschaft und gerade dort ist es doch so: Gelingt es zum Beispiel im beruflichen Übergang nicht, durch engmaschige Betreuung auch schwierige Lebensläufe auf das Berufsleben vorzubereiten, dann gehen uns diese jungen Menschen schlicht verloren. Gerade hier braucht es mehr Schulsozialarbeit, und zwar nicht nur projektfinanziert. Wenn das Thema nun angepackt wird und auf dem Tisch liegt, dann doch richtig. Deshalb sieht unser Antrag vor, die beruflichen Schulen mit anderen Schulen gleichzustellen und diese mit aufzunehmen. (Beifall von der CDU.) Drittens heißt es in der Gesetzesvorlage: „Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie die Lehrkräfte arbeiten gleichberechtigt zusammen, um Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu unterstützen (…).“ Zu Recht mahnen Lehrerverbände und die Vereinigung der Oberstudiendirektoren, die allesamt die Bedeutung der Schulsozialarbeit herausstellen und in den Ausführungen ganz deutlich wertschätzen, an, dass dieses „gleichberechtigt“ nicht definiert ist und es keinen rechtlichen Rahmen gibt. Beide Professionen - Lehrer und Schulsozialarbeiter - haben unterschiedliche Aufgaben und unterschiedliche Pflichten. Das ist völlig klar. Sie haben zudem auch unterschiedliche Dienstherren. Auch das ist übrigens ein blinder Fleck in dem Gesetz. Deshalb ist das Wort „gleichberechtigt“ in einem Gesetzestext, aus dem heraus im Nachgang Ansprüche und Forderungen abgeleitet werden, eine Wundertüte. Das ist vielleicht gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Deshalb schlagen wir die Änderung in der Formulierung vor, dass die Professionen „in enger Abstimmung“ zusammenarbeiten. Meine Damen und Herren, wir beschränken uns in unserem Abänderungsantrag auf die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte. Deren Anpassung wäre zumindest ein gangbarer Weg, (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) um die allerwichtigsten Anliegen der Schulgemeinschaft aufzunehmen. Diese Anpassungen sind unabdingbar, wenn der Bildungsauftrag von Schule im Fokus bleiben soll und wir verschiedene Berufsgruppen mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten, Aufgaben und Qualifikationen wertschätzen, statt Gleichmacherei zu betreiben. Diese Anpassungen sind unabdingbar, wenn dieses Gesetz zumindest ansatzweise die Erwartungen erfüllen soll, die es geweckt hat. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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