Alwin Theobald
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute Morgen über eine Gesetzesänderung, die mir ein wirkliches Herzensanliegen ist. Worum geht es uns als CDU? Worum geht es auch mir ganz persönlich hier in diesem Antrag? - Es geht um den Schutz der Kleinsten und Schwächsten in unserer Gesellschaft. Es geht um den Schutz von Kindern vor Misshandlung, vor Missbrauch, vor Vernachlässigung. Es geht darum, Kindeswohlgefährdung so früh wie möglich zu erkennen und verletzte, gepeinigte Kinder aus einer womöglich andauernden Not und Gefahr zu befreien. Besucht man die Internetseite von RISKID, einem Frühwarnsystem im Medizinbereich, kann man sehen, welche unbegreifliche Gewalt Kinder teilweise erfahren, welchen schlimmen Qualen sie teilweise ausgesetzt sind. Auf den Bildern ist zu sehen, wie sie mit Bissabdrücken übersät sind. Man sieht absichtlich beigebrachten Verbrennungen durch einen Föhn oder durch Zigaretten. Man sieht Stichwunden. Man sieht die Verletzungen eines Kindes, das in einen Wäschetrockner gesteckt wurde und dort endlose 2 Minuten in der rotierenden, heißen Trommel bleiben musste, bis zufällig ein Nachbar in den Keller kam und das Kind gerade noch rechtzeitig gerettet werden konnte. Es sind Bilder, die man nicht begreifen kann, es sind Bilder, die niemand verstehen kann. Diese Bilder aber haben eines gemeinsam, sie sind eine Momentaufnahme von oft monate- oder jahrelanger Gewalt. Für die Täterinnen und Täter und auch jene, die diese Täter decken, ist eines wichtig: Sie wollen, dass ihre Taten möglichst nicht auffallen oder zumindest nicht als solche erkannt werden. Arztbesuche werden deshalb natürlich gescheut, aber sie sind auch deshalb oft unumgänglich, weil wir hier im Saarland 2007 das Programm „Frühe Hilfen - Keiner fällt durchs Netz“ ins Leben gerufen haben, ein Programm, das mittlerweile bundesweit zum Standard geworden ist. Ein wichtiger, ein ganz elementarer Bestandteil dieses Programms sind nämlich die Einla- (Abg. Theobald (CDU)) dungen und Aufforderungen zu den sogenannten U-Untersuchungen und auch die Androhung, die Gesundheitsämter und Jugendämter zu informieren, damit sie die betreffenden Familien zu Hause aufsuchen, falls diese wichtigen Untersuchungen nicht wahrgenommen werden. Zunächst versuchen die Täterinnen und Täter meist so lange zu warten, bis Verletzungen vielleicht nicht mehr allzu frisch und nicht mehr allzu sichtbar sind. Sei es dann die Androhung behördlicher Konsequenzen oder sei es die Schwere der Verletzungen, ein Arztbesuch lässt sich nicht ewig aufschieben. Der nächste Schritt der Täterstrategie ist dann meist, Verletzungen auf einmalige Ereignisse zu schieben - Streit mit Geschwistern, häusliche Unfälle, angebliche Stürze. Das funktioniert aber nicht mehr, wenn sich Verletzungen häufen, wenn die Täter Gefahr laufen, dass der Arzt beginnt, die Einzelfälle zu einem Gesamtbild zusammenzusetzen, das die Misshandlung oder den Missbrauch eindeutig entlarvt. Die Täterinnen und Täter wollen nicht, dass ein Arzt aufgrund immer wieder auftauchender Verletzungen Verdacht schöpft. Sie versuchen dann, dieses Risiko möglichst kleinzuhalten, indem sie die Ärzte wechseln. Sogenanntes Doktor-Hopping ist in solchen Fällen an der Tagesordnung. Und genau hier setzt unsere Gesetzesänderung an: Wir können dem nur entgegenwirken, wenn unsere Ärzte sich bei bestimmter Diagnostik und dem Verdacht von Gewalt an Kindern mit ihren Kolleginnen und Kollegen austauschen können. (Beifall von der CDU.) Mit der Änderung des Heilberufekammergesetzes schließen wir also die Lücke, die unser Netz von Frühen Hilfen noch hat. Es ist heute nicht das erste Mal, dass wir uns in diesem Hause über das Dilemma unterhalten, vor dem nicht nur Ärzte stehen, es ist nicht das erste Mal, dass wir über die Frage sprechen, dass rechtliche Unsicherheit im Umgang mit Informationen am Ende dazu führt, dass Kindern nicht geholfen wird, dass Kindern verhinderbares Leid angetan wird. Unser Ziel ist: Immer wenn der Staat Kindern gegenübertritt, muss er besonders sensibel sein. Immer wenn der Staat auf Anzeichen stößt, dass das Kindeswohl gefährdet ist, muss er jetzt besonders hinschauen. Das gilt für alle Bereiche des Lebens. Dieser Idee folgend hat beispielsweise das saarländische Justizministerium im vergangenen Jahr beim Umgang mit staatsanwaltlichen Aufsichtsverfahren mit kindlichen Beteiligten Ideen entwickelt, wie bei der Beteiligung von Kindern deren Belange besonderes berücksichtigt werden können. Dieser Idee folgt auch der heutige Gesetzentwurf. (Beifall von der CDU.) In Fachkreisen wird bereits seit Langem eine rechtliche Grundlage gefordert, die einen Austausch zu einem namentlich bekannten Kind ermöglicht, wenn die Ärztin beziehungsweise der Arzt einen begründeten Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung hat. Nach bestehender Rechtslage ist dieser bislang nämlich nur mit Einwilligung der Eltern möglich, ansonsten geht es lediglich anonymisiert. Das bedeutet konkret, bisher können Eltern und Sorgeberechtigte, die zu Tätern wurden, die engen Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes dazu benutzen, ihren Missbrauch und ihre Misshandlungen an ihren Kindern zu vertuschen. Die Opfer bleiben in einer Spirale aus Schmerz und Gewalt, aus körperlichem und seelischem Leiden gefangen. Ich bin mir sicher, viele Ärzte tauschen sich bereits jetzt aus, obwohl sie es nicht dürfen. Sie sorgen sich um ihre kleinen Patienten, aber sie setzen sich damit der ganz konkreten Gefahr aus, die ärztliche Schweigepflicht zu verletzen und dafür strafrechtlich und disziplinarrechtlich belangt zu werden. Das wollen wir ändern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen Rechtssicherheit schaffen und stellen damit klar, dass Kinderschutz im Gesundheitswesen auch heißt, unsere Ärztinnen und Ärzte zu unterstützen. (Beifall von der CDU.) Für den Kinderschutz und für ein frühzeitiges Eingreifen bei Kindeswohlgefährdung wäre das ein echter Meilenstein. Wir können das zweite Bundesland nach Nordrhein-Westfalen sein, das dafür sorgt, dass Ärzte legal das große Ganze sehen können und dürfen. Und wir würden vor allem auch eine Lehre aus dem ziehen, was uns die Professoren Jud und Fegert in ihrer Bestandsaufnahme zum Kinderschutz im Auftrag des Sozialministeriums in der Folge der Ereignisse am UKS mit auf den Weg gegeben haben. Auch dort war es, wie wir inzwischen wissen, nicht zuletzt der fehlende interkollegiale Austausch gleich auf mehreren Ebenen, der dazu geführt hat, dass Missbrauch nicht zu einem früheren Zeitpunkt gestoppt wurde. Vergangene Woche wurde ich in der Landespressekonferenz gefragt, warum wir erst jetzt diese Gesetzesänderung anstreben und warum wir nicht schon längst auf diese naheliegende Idee gekommen sind. Nun, erst im vergangenen Jahr ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf Bundesebene in Kraft getreten. Es ist dieses Gesetz, das in seinem Art. 2 erstmals für uns den Weg frei macht für eine landeseigene Regelung, die den fallbezogenen, den kollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten möglich macht. Genau diesen Spielraum sollten auch wir nun nutzen zum Wohle der Kinder, die in ihrem Zuhause von Gewalt bedroht sind. Kinder, die Gewalt erfahren, egal ob psychisch, physisch (Abg. Theobald (CDU)) oder sexualisiert, sind in besonderer Not, sie brauchen unsere Hilfe. Dem Landtag in Nordrhein-Westfalen ist es gelungen, fraktionsübergreifend einem Antrag der CDU zuzustimmen und eine entsprechende Änderung seines Heilberufegesetzes einstimmig zu beschließen. Und zumindest in Erster Lesung hat das vor gerade mal einer Woche auch der Landtag in Rheinland-Pfalz geschafft. Ich hoffe für alle Kinder, für die wir hier in unserem Land Verantwortung tragen, dass uns der Schulterschluss auch hier gelingt. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall von der CDU.)
