Anja Wagner-Scheid
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Das Handelsblatt berichtet am 15.03.2012 von „skurrilem Arbeitsrecht“ und „den Unkündbaren“. Der Bericht bezieht sich auf § 18a der Gemeindeordnung in Rheinland-Pfalz, von der die AfD offensichtlich diesen Gesetzentwurf Punkt für Punkt abgeschrieben hat. Ich zitiere aus dem Zeitungsbericht - mit Erlaubnis der Präsidentin -: „Von einem angehenden oder amtierenden Kommunalpolitiker können Unternehmen sich daher nur mit einer Kündigung aus wichtigem Grund trennen - eine eher seltene Konstellation. Und selbst wer aufgrund seines politischen Engagements die Arbeit vernachlässigt, muss keine negativen Konsequenzen fürchten.“ Ich kann nur mutmaßen, warum dieser Gesetzentwurf von der AfD vorgelegt wird. Vielleicht erfahren Mitglieder der AfD Anfeindungen aufgrund der Zugehörigkeit zu ihrer Partei? Ich selbst kenne keinen einzigen Fall im Saarland, dass jemand wegen der Ausübung eines politischen Ehrenamtes gekündigt oder versetzt wurde. Auch die Ausführungen von Herrn Schaufert haben mich nicht überzeugt. Deshalb wird die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf der AfD ablehnen. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Das ist kein bloßer Reflex, sondern hat handfeste Gründe. Es handelt sich nämlich um einen Scheinantrag. Es ist offensichtlich der Versuch, Arbeitsrecht im Kleid des KSVG zu regeln. Die geplanten Änderungen greifen ins Arbeitsrecht ein, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden unter Generalverdacht gestellt. Ein allgemeines Versetzungs- und Umsetzungsverbot halten wir zudem für unverhältnismäßig. Außerdem stelle ich mir die Frage, ob eine solche Regelung nicht gerade zu dem führt, was wir nicht wollen, dass nämlich noch weniger Menschen aus der freien Wirtschaft Interesse haben, überhaupt ein kommunales Mandat anzustreben und auszuführen. Wir wollen in den kommunalen Mandaten nämlich eine möglichst breite Repräsentanz unserer Bevölkerung, und dieser Punkt arbeitet dem entgegen. Wir halten die derzeitigen Regelungen im KSVG für ausreichend. Ich sagte es bereits, wir lehnen den Entwurf der AfD ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch einen kleinen Ausflug ins Ehrenamt unternehmen. Es geht uns hier allen ums Ehrenamt, wie der Kollege es gerade sagte. Wir müssen aber näher hinschauen und uns gemeinsam kümmern. Im Innenausschuss haben die Kolleginnen und Kollegen des Ministeriums bereits berichtet, dass nach den Zahlen aus dem Jahr 2019 im Saarland die Bereitschaft abnimmt, sich ehrenamtlich zu engagieren. Wir sind das Land der Ehrenamtlichen und sind stolz darauf, aber die Zahlen lassen uns aufhorchen. Jeder dritte Mensch im Saarland über 14 Jahre geht einem Ehrenamt nach. Aber die Zahlen sinken. Wir haben 7 Prozent weniger Engagierte als noch im Jahr 2014. Da sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch gar nicht eingerechnet. Deshalb müssen wir dahin schauen, müssen uns die Frage stellen, warum (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) das so ist und wie wir dieser Entwicklung entgegenwirken können. Ich halte es deshalb für erforderlich, dass die saarländische Landesregierung bei den anstehenden Haushaltsberatungen erneut über ein „Aufholprogramm Ehrenamt“ nachdenkt, darüber diskutiert und ein solches auch wieder zum Wohl der Saarländerinnen und Saarländer und zum Wohl der Ehrenamtlichen in unserem schönen Land auflegt. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
