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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 13.07.2022 Sitzungen 17/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Zuerst zu meiner Vorrednerin. Wie immer gilt auch hier, der Tod des Guten ist das Bessere. Es wundert mich, warum da noch kein Gesetzentwurf oder etwas vorgelegen hat. Dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ist dem Grunde nach zuzustimmen, was die AfD-Fraktion auch tun wird. Wir müssen alles tun und sind dazu verpflichtet, unsere Zukunft, unsere Kinder, wo es nur geht, zu schützen und ihre geistige wie körperliche Entwicklung zu wahren und zu unterstützen. Der Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung sowie leiblicher, geistiger oder seelischer Verwahrlosung ist dabei oberstes Ziel. Ihr Gesetzentwurf, liebe Kollegen der CDU, hat nur einige Aspekte, die ich hier ansprechen möchte, die etwas zu mutlos, nicht weitgehend genug sind und auch der Präzisierung bedürfen. Auf der einen Seite ist einer der zentralen Punkte, dass ein Arzt besonders dafür sensibilisiert wird, wenn beispielsweise ein Doktor-Hopping stattfindet. Nur kann das der Arzt oder die Praxis gar nicht feststellen. Woran soll ein Arzt/eine Praxis festmachen, aus welchem Anlass jemand sein Kind in die Praxis bringt? An dem Grund des Besuchs? Am Wohnort? Woran, ist die Frage. Dieser Punkt wird ohne Mitwirkung der Krankenkassen, bei denen einzig diese Informationen zusammenlaufen, für den Arzt nicht kontrollierbar sein. Hier wollen Sie aber nicht weitergehen und das Notwendige einfordern, nein, hier bleiben Sie unpräzise und Ihr Antrag lautet: „Dies entbindet bei etwaigen Erleichterungen zum interkollegialen Austausch von Kinderärzten zur Erkennung von Kindeswohlgefährdungen nicht von der Pflicht, den notwendigen datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen.“ Dies ist nicht der einzige Punkt, in dem Ihr im Grunde vernünftiger und notwendiger Gesetzentwurf mutlos bleibt. Sie möchten gerne den Austausch der Ärzte. Wie soll dieser Austausch praktisch stattfinden? Die Ärzte wissen nicht, können und dürfen es auch nicht wissen, bei wie vielen Ärzten und wo überall ein mögliches Opfer bereits vorgestellt wurde. Auch hier steht zu befürchten, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften zum Täterschutz werden könnten. Sie bleiben auch etwas unpräzise dabei, wie der Austausch ausgestaltet werden soll. Ein Arzt tritt das Verfahren los. Wie tritt er das Verfahren los? Sie schreiben in Ihrem Antrag - ich zitiere holzschnittartig -: Das Bestehen eines Verdachts der einzelnen Ärztin oder des einzelnen Arztes wird vorausgesetzt. Dabei darf es sich nicht allein um rein subjektive Vorstellungen der Ärztin oder des Arztes handeln. Ein bloßer Schein- oder Putativverdacht ohne objektive Anhaltspunkte genügt den Anfor- (Abg. Schaufert (AfD)) derungen der Vorschrift nicht. Zusammenschau der jeweiligen Untersuchungsergebnisse. Der Arzt ist also gehalten, sich zuerst einmal selbst zu überprüfen, ob er nicht einem subjektiven Fehlurteil unterliegt. Dann muss er sich mit einer stichhaltigen Begründung an seine Kollegen wenden. Wie macht er das? Er weiß ja gar nicht, mit wem er in Kontakt treten soll. Sollen die Kinderärzte im Umkreis von x Kilometern angeschrieben werden? Auch die Krankenhäuser? Auf welchen Kollegenkreis beschränkt sich der Austausch? Vielleicht ging der Täter mit dem Minderjährigen auch zum Zahnarzt, um Missbrauch zu verdecken. Also werden auch noch alle Zahnärzte mit einbezogen. Am Ende findet ein kleines Symposium sämtlicher Kinderärzte, Allgemeinmediziner, Krankenhausärzte, Notärzte et cetera statt, die den vermeintlichen Missbrauchsopfern ja begegnet waren. Es ist uns allen klar, dass dies so nicht stattfinden wird und kann. Ein weiterer Aspekt. Es kann extreme, ja extremste Konsequenzen haben, wenn ein Missbrauch vermutet wird, Inobhutnahme et cetera, das komplette Programm. Dies kann vor Missbrauch retten, dies kann aber auch ganze Familien zerstören, wenn sich schließlich doch herausstellt, dass das blaue Auge und die Hämatome, weswegen man beim Arzt 600 km vom Wohnort entfernt vorstellig wurde, tatsächlich von einem unglücklichen Treppensturz resultieren, der Schuldige der drei ausgeschlagenen Schneidezähne tatsächlich der Fahrradlenker war und die gebrochene Nase vom Fall aus der Schaukel resultierte. Auf wen wird dann gezeigt? Wer wird dann verantwortlich gemacht? Hier könnte man jetzt noch weiter ausführen, aber ich glaube, die Probleme und Unzulänglichkeiten, teilweise durch die Natur der Sache bedingt, sind dargelegt. Leider gibt es Kindesmissbrauch und Kindeswohlgefährdung. Der vorliegende Gesetzentwurf geht mit Sicherheit in die richtige Richtung und die AfD-Fraktion wird sich dem auch nicht verschließen. Sollte das Hohe Haus zustimmen und den Gesetzesvorschlag in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie überweisen, kann man noch über die Unschärfen reden und, wie die SPD gesagt hat, kann man sich ja daran beteiligen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

Alle Reden von Christoph Rudolf Schaufert Protokoll ↗