Réka Klein
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Liebe Saarländer*innen! Liebe Besucher*innen! Uns alle hier in diesem Hohen Hause eint die Entschlossenheit, Kinder vor Gewalt jeglicher Art zu schützen und das Kindeswohl zu fördern. Deshalb wurden in der Vergangenheit wichtige Entscheidungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in großer Einmütigkeit und vor allem in großer Ernsthaftigkeit getroffen. Wir haben uns dabei auch mit sehr schwierigen und schweren Versäumnissen beschäftigt, wie bei der Aufarbeitung der Kindesmissbrauchsfälle durch den Arzt am UKS, aus dem wir unsere Schlüsse gezogen haben. Diese Schlüsse und die Erkenntnisse aus dem Kinder- und Jugendschutzbericht sind weiterhin die Richtschnur unseres Handelns. Die Leitfrage bei Gewalt gegen Kinder ist immer: Wie können wir sie entdecken und was muss geschehen, wenn ein Verdachtsfall begründet ist? Denn es gibt ein Stichwort, das im Bereich der Kindesmisshandlung bei sexuellem Missbrauch immer und immer wieder fällt: Dunkelziffer, Dunkelziffer. Was ist das? Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet jedes Jahr viele Fälle von Kindesmisshandlung. Ein Großteil der Taten findet im familiären oder sozialen Umfeld der Opfer statt. Das bedeutet leider auch, es gibt eine Vielzahl von Straftaten, die nicht zur Anzeige gebracht werden, weil das Opfer zu klein oder die Scham zu groß ist. Das ist die Dunkelziffer. Hier bleiben körperliche und seelische Schäden zurück, die diese Kinder oft ein Leben lang prägen. Was wir sehen, ist also die Spitze des Eisberges. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für das Jahr 2021 3.599 Fälle von Kindesmisshandlung. Insgesamt gab es 4.465 Opfer, Kinder. Im gleichen Zeitraum wurden 17.498 Straftaten gegen Kinder erfasst, die Opfer von sexuellem Missbrauch worden. Auch hier ist die Dunkelziffer wieder enorm groß. Besonders grausam bei diesen Gewaltdelikten gegen Kinder ist, dass die Täter*innen meistens aus dem unmittelbaren Umfeld stammen. Oftmals sind es die Erziehungsberechtigten selbst, die die Täter sind. Genau die Person, die ihrem Kind Schutz bieten soll, wird zum Täter. Um diese Fälle zu entdecken, bedarf es eines großen Netzwerkes an Institutionen und gesellschaftlichen Akteur*innen, die extrem gut ausgebildet und sensibilisiert sein müssen, um Anzeichen früh zu erkennen und daraus gute Handlungsoptionen abzuleiten. Lehrer*innen, Erzieher*innen, Kinderärztinnen und Kinderärzte spielen bei der Entdeckung von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch eine zentrale Rolle. Diesem Umstand trägt auch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Rechnung, das am 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz stärkt die Verantwortungsgemeinschaft für einen wirksamen Kinderschutz und verbessert die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteur*innen im Kinderschutz. Es regelt auch, dass Fachkräfte, die das Jugendamt über gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung informieren, wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Lehrer*innen, jetzt endlich eine Rückmeldung erhalten. Es ist wichtig, dies an dieser Stelle noch mal festzuhalten. Es gibt bereits ein breites Netzwerk, Austausch und Kooperation wurden in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut - auch auf Initiative der SPD. Das wollen und werden wir auch in Zukunft tun. (Beifall von der SPD.) Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion bezieht sich auf folgende Passage des gerade erwähnten Bundesgesetzes in Art. 2. Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis darf ich zitieren: „Zur praktischen Erprobung datenschutz-rechtskonformer Umsetzungsformen und zur Evaluierung der Auswirkungen auf den Kinderschutz kann Landesrecht die Befugnis zu einem fallbe- (Abg. Klein (SPD)) zogenen interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten regeln.“ - Der vorliegende Gesetzentwurf setzt hier an und versucht, den interkollegialen Austausch im Saarländischen Heilberufekammergesetz einzuführen. In § 17, der die Berufsordnung umfasst, soll eine Ausnahmeregelung für die Offenbarung der ärztlichen Schweigepflicht verankert werden. Man muss wissen, dass das Saarländische Heilberufekammergesetz erst in diesem Jahr bereits umfassend geändert wurde. In einer großen Anhörung hatte sich der saarländische Landtag intensiv mit dem Thema der Schweigepflicht beschäftigt und sich schlussendlich parteiübergreifend gegen Änderungen zu diesem Themenkomplex entschieden. Wir haben die Bedenken der saarländischen Ärztekammer gehört und halten ihre Einwände weiterhin für gewichtig. Wir haben als SPD-Fraktion dennoch lange mit uns gerungen, ob wir uns beim Gesetzentwurf der CDU enthalten, um in eine neue Anhörung zu gehen. In der Abwägung haben wir uns jedoch dazu entschieden, den Gesetzentwurf abzulehnen. (Zuruf: Unfassbar! - Zurufe der Abgeordne- ten Scharf (CDU) und Schäfer (CDU). - Spre- chen und Unruhe bei der CDU.) Lassen Sie mich das bitte begründen. (Beifall von der SPD.) Erstens nehmen wir zur Kenntnis, dass der Gesetzentwurf der CDU wortgleich vom Landtag in Nordrhein-Westfalen verabschiedet wurde. Wir können aber nicht ignorieren, dass die vorgeschlagenen Änderungen in § 17 aus Sicht der SPD den Charakter des Gesetzes fundamental verändern. Dort wird nämlich nur beschrieben, welche Punkte die Berufsordnung enthalten kann. Es ist explizit nur eine Kann-Regelung. Es regelt also den Rahmen der Berufsordnung, enthält aber an keiner Stelle einen konkreten Inhalt. Wollte man eine interkollegiale Austauschmöglichkeit von Ärztinnen und Ärzten rechtssicher regeln, wäre hierfür aus unserer Sicht ein eigenständiges saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz der richtige Ort. (Anhaltender Beifall von der SPD.) Wir können bereits jetzt zusagen, dass wir ein solches Gesetz auf den Weg bringen werden. (Sprechen bei der CDU.) Zweitens suggeriert der vorliegende Gesetzentwurf, dass die Beurteilung der Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung durch den interkollegialen Austausch mit Namensnennung zweier oder mehrerer voneinander unabhängiger Ärzte begünstigt wird. An dieser Stelle hat die SPD-Fraktion Zweifel. Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass Erziehungsberechtigte Ärzte-Hopping betreiben, um die Kindesmisshandlung oder den Kindesmissbrauch zu verschleiern. Dabei geht es um Misshandlungen, bei denen die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten selbst die Täter sind. Genau diese Annahme ist auch die Grundlage für den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Bei dieser Personengruppe ist jedoch nicht von einer Kooperationsbereitschaft oder einem Auskunftswillen auszugehen. (Beifall von der SPD.) Ohne genau diese Auskunft ist von dem Arzt oder der Ärztin jedoch nicht zu ermitteln, wer die zuvor behandelnden Ärzte des Kindes waren. Hier müsste also auf Daten der Krankenkasse zurückgegriffen werden, um eine Kontaktaufnahme bei einem Kollegen, einer Kollegin zu realisieren. Dies stellt eine weitere rechtliche Hürde und vor allem eine große Datenschutzproblematik dar, die von diesem Gesetzentwurf nicht gewürdigt und auch nicht gelöst wird. (Beifall von der SPD.) Drittens ist die ärztliche Schweigepflicht ein besonders geschütztes und zu schützendes Berufsund Amtsgeheimnis, und das hat seine Gründe. Sie stellt nämlich ein Mindestmaß an Schutz der Privatsphäre her, ein Band des Vertrauens zwischen Mediziner*innen und Patient*innen, was die Grundlage für jede erfolgreiche Behandlung ist. Sie dient zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und ist in der Bundesverfassung verankert. Die rechtlichen Grundlagen liegen unter anderem im Strafgesetzbuch, im Datenschutzgesetz und in den Normen der Berufsordnung. Die Schweigepflicht ist außerdem eine zivilrechtliche Nebenvertragspflicht zum eigentlichen Behandlungsvertrag. Eine Zuwiderhandlung steht nach § 203 StGB unter Strafe. Da die Schweigepflicht an verschiedenen Stellen rechtlich normiert ist, braucht es für die Offenbarung der Schweigepflicht eine eindeutige rechtliche Regelung. Diese sehen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht gegeben. Zusätzlich kann man die Frage aufwerfen, ob eine solche schlanke und eindimensionale Lösung im Sinne des Bundesgesetzgebers ist. Weder die datenschutzkonformen Umsetzungen noch die Evaluation, die durch die bundesgesetzliche Regelung angemahnt wird, werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf geregelt. Viertens wäre für die SPD-Fraktion bei einer landesrechtlichen Regelung entscheidend, dass der schwierige Entscheidungsprozess von Ärztinnen und Ärzten zur Offenbarung der Schweigepflicht auch im Nachhinein durch eine gute Dokumentation rechtlich nachprüfbar ist. Ergänzend zu der ohnehin bestehenden ärztlichen Dokumentationspflicht wären die Anhaltspunkte, die für eine Gefährdung des Kindeswohls sprechen, die Hilfsangebote an die Sorgeberechtigten und die erforderlichen Abwägungen der Geheimhaltungsinteressen der Sorgeberechtigten (Abg. Klein (SPD)) mit dem Kindeswohl zu dokumentieren. Auch dieser Punkt fehlt im Gesetzentwurf der CDU. Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir versperren uns dieser Debatte nicht. (Abg. Schäfer (CDU): Dann lassen Sie uns in die Anhörung gehen! - Sprechen und Unruhe bei der CDU.) Wir sind bereit, sie erneut zu führen und laden Sie ein, dabei alle Aspekte dieses schwierigen Themenkomplexes gemeinsam mit uns zu beleuchten. (Beifall von der SPD. - Sprechen und Zurufe bei der CDU.) Dabei muss man auch berücksichtigen, dass den Ärztinnen und Ärzten jetzt schon die Möglichkeit eines interkollegialen Austausches ohne Namensnennung offensteht. Sie ist sogar Teil des Verfahrens. Im bestätigten Fall einer Kindeswohlgefährdung nach dem üblichen Verfahren der Risikoeinschätzung entfällt die ärztliche Schweigepflicht, und die Ärzteschaft ist verpflichtet, eine Meldung mit Namensnennung an das Jugendamt zu tätigen. Dieses übernimmt dann die weitere Untersuchung und das Vorgehen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ist eine Herzensangelegenheit der SPD-Fraktion. Deshalb machen wir bei diesem Thema auch keine Schnellschüsse. (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Wir sind an einer ernsthaften Beteiligung, klaren Richtlinien und Regelungen sowie der Einbindung vieler Akteur*innen interessiert. Der Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber er ist lückenhaft. Unser Ziel ist und bleibt ein eigenständiges saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz. Wir arbeiten daran, Ihnen einen umfassenden Gesetzentwurf vorzulegen. In diesem Kontext werden wir uns der Debatte auch nicht verschließen, ob eine Austauschmöglichkeit zwischen Ärztinnen und Ärzten bei der Erhärtung der Verdachtsfälle hilfreich sein könnte, denn schließlich eint uns alle das Ziel, Kinder vor Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch zu schützen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
