landtag-saar.de ↗

Christina Baltes

SPD 13.07.2022 Sitzungen 17/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Theobald, Sie haben es genau formuliert, es geht um den Schutz unserer Kinder. Es ist natürlich wichtig, über ein so sensibles Thema zu diskutieren und auch die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Aber es ist doch noch viel wichtiger - das haben Sie auch gesagt -, hinzusehen und achtsam zu sein. Das kann und sollte jede und jeder von uns und auch die Ärztinnen und die Ärzte. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, Sie tun gerade so, als ob alle Ärztinnen und Ärzte nur auf die Einführung eines interkollegialen Austausches warten, um adäquat mit Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch umgehen zu können. Dem ist nicht so. Wenn die Anzeichen auf Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch eindeutig sind und eine akut lebensbedrohliche Vernachlässigung erkennbar ist, dann ist der Sachverhalt doch eindeutig. Dann kann der Arzt oder die Ärztin die Schweigepflicht durchbrechen, nein, ich sage es hier ganz deutlich, er/sie muss es sogar! (Beifall von der SPD.) Herr Theobald, Sie haben es auch richtig dargestellt: Wenn eine Offenbarung ohne die Einwilligung der Erziehungsberechtigten untersagt ist, ist der Arzt oft erst einmal handlungsunfähig. Aber wenn der Arzt nach bestem Wissen und Gewissen einen begründeten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung feststellt, Hilfsangebote abgelehnt werden und keine Möglichkeit der Intervention gegeben ist, dann dürfen Dritte in geeigneter Weise eingeschaltet werden, denn der Schutz des Kindeswohls ist ebenfalls ein Rechtsgut. (Beifall von der SPD.) Ich möchte es noch einmal verdeutlichen: Wenn nicht erfolgreich auf die Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten eingewirkt werden kann, gebietet das Kindeswohl, sich an das Jugendamt, das Familiengericht und in dringenden Fällen auch an die Polizei zu wenden. Wir müssen hier alle miteinander einmal ganz nüchtern anerkennen, das Saarländische Heilberufekammergesetz wurde in diesem Jahr, im Januar, umfangreich beraten. Es gab dazu eine Anhörung mit den Verbänden. Meine Kolleg*innen von der SPD-Fraktion, ich waren dabei und Sie von der CDU-Fraktion waren dabei. Wir haben uns danach intensiv ausgetauscht. Die gleichen Verbände wollen Sie jetzt erneut in diesem Komplex anhören, aber sie haben sich doch bereits dazu geäußert! Sie haben massive Bedenken, aber sie haben auch Alternativen genannt. Sagen Sie mir bitte, was sich innerhalb von fünf (Abg. Baltes (SPD)) Monaten an diesen Aussagen geändert haben soll. (Zuruf des Abgeordneten Scharf (CDU).) Ich könnte Ihnen jetzt seitenweise Stellungnahmen aus der Anhörung des Ausschusses vorlegen, aber das trägt leider auch nicht zu einer Versachlichung der heutigen Debatte bei. Deshalb noch einmal ganz ruhig und ernsthaft: Nehmen Sie unser Gesprächsangebot wahr. Lassen Sie uns das Thema in einem größeren Rahmen diskutieren. Die Debatte um ein saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz wäre hierfür der richtige Ort. (Beifall von der CDU.) Das Einzige, was wir tun, ist, ernsthaft davor zu warnen, auf ein komplexes Problem eine unterkomplexe Antwort geben zu wollen. Meine Kollegin Réka Klein hat bereits einige Bedenken und Fragen aufgeworfen. Ich will dazu ein Extrembeispiel nennen: Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom ist eine Form der Kindesmisshandlung, die darauf beruht, dass eine nahestehende Person - in der Regel ist es oftmals die Mutter - bei einem Kind Anzeichen einer Krankheit vortäuscht oder aktiv erzeugt, um es wiederholt zur medizinischen Abklärung vorzustellen. In diesem Fall wird das Kind mit seinen Erziehungsberechtigten mit einer Vielzahl von Diagnosen anderer Ärzte bei einem neuen Arzt vorstellig. In diesem Beispiel wäre eindeutig, bei welchen Kolleginnen und Kollegen sich der Arzt zwecks eines Austausches melden könnte. Bei den behandelnden Ärzten wurden durch die Manipulation der Eltern gegebenenfalls auch falsche Diagnosen erwirkt, mit der Konsequenz möglicher Behandlungsfehler. In diesem Fall müsste man also gleichzeitig regeln, inwieweit der interkollegiale Austausch zum Wohle des Kindes zu rechtlichen Konsequenzen bei einem Arzt oder einer Ärztin führt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie herzlich darum bitten, so nicht mit uns umzugehen. (Sprechen bei der CDU.) Ich habe großes Verständnis für die Schmerzen, sich in die Oppositionsrolle einzufinden. (Abg. Scharf (CDU): Wir haben uns eingefun- den! - Weitere Zurufe von der CDU.) Aber wir reden hier über Missbrauch, Misshandlungen von Kindern. Bitte hören Sie auf, das Leid von Kindern zu instrumentalisieren. (Abg. Theobald (CDU): Sachkompetenz! - Er- regte Zurufe von der CDU.) Ich kann nur sagen, ich bin extrem dankbar, wie intensiv sich die Saarländische Ärztekammer mit dem Thema Gewalt, insbesondere auch gegen Kinder, auseinandersetzt. Stellvertretend möchte ich mich hier einmal ausdrücklich bei den Mitgliedern des Arbeitskreises „Hilfen gegen Gewalt“ der Ärztekammer des Saarlandes bedanken. (Beifall von der SPD.) Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, jeder Kinderschutzfall ist einer zu viel. Es steht außer Frage, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, Kindeswohlgefährdung zu verhindern und frühestmöglich zu beenden. Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Unser Ziel ist und bleibt, ein eigenständiges saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz einzuführen. Unser Ziel ist es, Prävention und Kinderschutzkonzepte überall, wo sich Kinder aufhalten, voranzutreiben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Christina Baltes Protokoll ↗