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Anja Wagner-Scheid

CDU 13.07.2022 Sitzungen 17/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Zu Beginn darf ich allen Frauen und Männern sehr herzlich danken, die sich täglich in unseren Dienst stellen und 24/7 bereitstehen. Wenn es brennt oder eine andere Notlage herrscht, dann fahren sie raus, ohne zu wissen, was genau los ist. Sie wissen nicht, wann sie wieder nach Hause kommen und ob alle wieder gesund nach Hause kommen. Deshalb von uns allen ein herzliches Dankeschön! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Die allermeisten von ihnen tun das ehrenamtlich, sei es im Katastrophenschutz, im Brandschutz oder in der Technischen Hilfe. Der Applaus zeigt: Wir als Parlament stehen gemeinsam an der Seite derer, die uns retten und schützen. Das SBKG von 2006 hat sich im Grundsatz bewährt. Ziel war und ist es, dass alle zuständigen Behörden und Stellen der Gefahrenabwehr effizient und konsequent zusammenarbeiten. Jetzt, nach 16 Jahren - unser Minister hat es eben aufgezeigt -, sind Anpassungen erforderlich. Ich nenne kurz die drei Aspek- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) te: erstens die Zusammenarbeit der Gemeinden und Gemeindeverbände, zum Beispiel hinsichtlich der gemeinsamen Beschaffung von Geräten und Fahrzeugen, was einem in der Kommunalpolitik immer wieder begegnet - ich habe mir oft die Frage gestellt, warum wir das nicht längst gemacht haben -, zweitens die Anhebung der Altersgrenze für Feuerwehrleute und drittens die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie im Saarland. Schon in der letzten Legislatur - auch darauf hat der Minister hingewiesen - wurde vereinbart, das Gesetz gleich zu Beginn dieser Periode zügig anzugehen. Wir als CDU-Landtagsfraktion sind von der Notwendigkeit überzeugt und ducken uns nicht weg, anders als es die SPD-Fraktion bei TOP 3 getan hat. Wir stehen zu dem Thema und werden diesem Gesetzentwurf deshalb in Erster Lesung zustimmen. (Beifall von der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger, nach dieser nun vorgelegten Gesetzesänderung soll es 2023 eine umfangreiche Novelle geben. Es gibt viele Handlungsfelder, an denen angesetzt werden muss. Ich sehe zehn Bereiche, über die wir in den nächsten Wochen und Monaten - auch dezidiert mit Experten in Anhörungen - sprechen sollten. Erstens: die Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule. Die digitale Fortbildung wird in Zukunft auf allen Ebenen der ehren- sowie hauptamtlichen Personen im Saarland hohe Priorität genießen. Zweitens: die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für den Einsatz. Wir müssen die ehrenamtlichen Strukturen und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren und anderer Tätigkeiten sicherstellen und verhindern, dass es Pflichtfeuerwehren geben muss. Drittens: die Zweckbindung der Feuerschutzsteuer. Wir bekennen uns dazu, dass die Feuerschutzsteuer auf die feuerrelevanten Versicherungen dem Brandschutz zugutekommen muss. Aus den Kinder- und Jugendwehren sind uns bereits Bedarfe gemeldet worden. Auch da sollten wir genau hinschauen. Viertens: der Stellenwert des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes. Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst und auch die Förderung des gesamten Ehrenamtes im Saarland genießen für uns oberste Priorität. Mit Blick auf die allgemeinen sowie speziellen Aufwandsentschädigungen, Vergünstigungen und Prämien sind wir offen für Gespräche und sollten diese auch führen. Wir sind auch offen für die Forderung nach einer Feuerwehrrente. Fünftens: Gewalt gegen Einsatzkräfte. Wir sind in der Vergangenheit für ein höheres Strafmaß und härtere Sanktionen bei Gewalt gegen haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte bei unseren Blaulicht-Organisationen eingetreten und werden dies auch zukünftig tun. Bei der neuen Konzeptionierung und der inhaltlich-organisatorischen Ausgestaltung der neuen Landesfeuerwehrschule sollte es Möglichkeiten geben, auch in diesem Bereich Angebote für Gewaltschutz gegen Einsatzkräfte zu machen. Sechstens: die Rolle von Fördervereinen bei der Feuerwehr. Wie in vielen anderen Bereichen sind auch bei der Feuerwehr Fördervereine sinnvoll. Da sind wir an der Seite der Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Siebtens: die Einführung eines einheitlichen Feuerwehr-Programms zum Beispiel zur besseren Erfassung von Einsatzberichten. Das ist etwas, das die Bürokratie deutlich abbauen und die Zeit der Kolleginnen und Kollegen sinnvoll zum Einsatz bringen kann. Achtens: Feuerwehr an den Schulen. Mit Blick auf die Brandschutzerziehung in den Schulen sehen wir im freiwilligen Nachmittagsbereich durchaus Potenzial, die Feuerwehr einzubinden und entsprechend zum Einsatz kommen zu lassen. Neuntens: die Warnung der Bevölkerung. Das Thema Bevölkerungsschutz und Umgang mit kritischer Infrastruktur im Saarland ist uns sehr wichtig. Wir brauchen dafür ein landesweites Kompetenzzentrum. Unser Minister hat das bereits im Innenausschuss zugesagt und weitere zügige Arbeiten und Vorarbeiten angekündigt. Zehntens: eine Vertretung für den Landesbrandschutzinspekteur oder die Landesbrandschutzinspekteurin. Das war ein Thema, das auch im Innenausschuss diskutiert wurde. Wir hatten eigentlich erwartet, dass es schon bei dem ersten Aufschlag geregelt wird, werden aber genau im Blick behalten, dass es bei der großen Novelle entsprechend umgesetzt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, es gibt viel zu tun. Es ist notwendig und sinnvoll, für die Menschen im Brand- und Katastrophenschutz, aber insbesondere für die Saarländerinnen und Saarländer ganz schnell daran zu gehen. Wir brauchen die Kolleginnen und Kollegen nämlich 24/7 vor Ort. Deshalb sind wir als CDU-Landtagsfraktion bei dem Thema dabei. Wir machen mit und werden heute in Erster Lesung zustimmen. (Beifall bei der CDU und der SPD.)

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