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Dr. Magnus Jung

13.07.2022 Sitzungen 17/5

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kinderschutz ist ein extrem wichtiges Thema für uns. Die Abwägung zwischen den Zielen des Kinderschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht ist ein extrem schwieriges Thema, mit dem wir uns vor Kurzem sehr intensiv und sachlich befasst haben. Ich muss leider feststellen, dass die Debatte, wie sie heute hier im Haus teilweise geführt wird, den Ansprüchen der Komplexität dieses Themas nicht ganz gerecht wird. Wir konnten vor Monaten sachlicher darüber reden. Das scheint heute schwieriger zu sein. Das tut mir leid. Nichtsdestotrotz ist es unsere Aufgabe, dieses Thema sachlich und mit dem Anspruch, etwas zu verbessern, nach vorne zu bringen. Deshalb möchte ich zunächst einmal für die Regierung einige Einordnungen vornehmen, auch damit man weiß, was die Dimensionen des Problems betrifft. Wir hatten im Jahr 2020 im Saarland 2.323 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung. Das sind 15,9 Fälle pro 1.000 Kinder und Jugendliche. Das liegt über dem Bundesdurchschnitt. Wir hatten in diesem Jahr ungefähr 2.500 Kinder im Saarland, die entweder im Heim oder in einer Pflegefamilie untergebracht waren. Auch das ist ein hoher Wert. Wir hatten in dem Jahr 181 Opfer von sexuellem Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen im Saarland. Wir wissen, dass der Trend steigt. Wir sind mittlerweile in der Vermutung beziehungsweise Befürchtung bestätigt, dass in der Zeit der Corona-Pandemie die Probleme in den Familien zugenommen haben. Wir wissen, dass die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Saarland nicht optimal ist, denn es gibt Wartelisten in den ambulanten Praxen. Auch bei der Einweihung der neuen Räume der Kinder- und Jugendpsychiatrie am letzten Wochenende kam von Frau Professor Möhler die Rückmeldung, dass es deutlich mehr Nachfrage gibt als Plätze, obwohl die Zahl der stationären Plätze dort deutlich zugenommen hat. Das Thema hat uns im saarländischen Landtag in den letzten Jahren intensiv befasst mit Blick auf den UKS-Skandal, aber auch mit Blick auf Missbrauch in den Kirchen und an anderer Stelle. Deshalb will ich einmal ganz allgemein sagen, dass das Thema Kinder- und Jugendschutz eines ist, das alle Bereiche der Bevölkerung und des öffentlichen Lebens angeht. Die Kinder- und Jugendhilfe ist gefordert. Polizei und Justiz sind gefordert, die Ärzteschaft natürlich auch. Die Kindertageseinrichtungen und die Schulen sind gefordert, die Vereine, Familie, Nachbarschaft und Gesellschaft. Hier geht es um mehr Sensibilität. Hier geht es darum - das haben wir auch bei der Beratung des Heilberufekammergesetzes im Januar des Jahres alle vollmundig gesagt, Kollege Scharf genauso wie ich -, dass wir eine Kultur des Hinschauens brauchen, dass wir Schutzkonzepte für die verschiedenen von mir eben genannten Bereiche entwickeln sollen und dass wir etwas tun müssen für mehr Qualifizierung der Beschäftigten oder der Ehrenamtlichen. Ich mache das so breit, um Folgendes deutlich zu machen: Die Frage des Kinderschutzes und die Frage, wie wir ihn im Saarland verbessern, ist eine, bei der es ganz viele Baustellen gibt, nicht nur die eine, die Sie heute aufmachen. Es ist sehr vielfältig. Deshalb hat sich mit dem Thema auch eine von der vorherigen Landesregierung eingesetzte Kinderschutzkommission befasst. Sie hat zum Ende der letzten Legislaturperiode einen Abschlussbericht vorgelegt, von dem ich befürchten muss, dass er zumindest den Mitgliedern des Landtages nicht zugeleitet worden ist, was ich bedauere, was wir als neue Landesregierung aber nachholen werden. Diese Kommission hat 37 Empfehlungen vorgelegt, und zwar zu den Bereichen Sport und Ehrenamt, Justiz, Medizin, Jugendhilfe, zu den Schnittstellen und zu den Meldewegen, zu Auswirkungen von Corona auf Kinder und Jugendliche. Ich will der Kommission, unter dem Vorsitz von Monika Bachmann tagend und zusammengesetzt aus zahlreichen Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und aus Verbänden, für die geleistete Arbeit ganz herzlich danken. Das ist, so meine ich, ein sehr lesenswerter Bericht, der uns ein volles Aufgabenbuch zur Verfügung stellt zu dem, was wir konkret an Maßnahmen zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes im Saarland unternehmen können. Die Frage, deren Beantwortung Sie mit dem heute vorliegenden Gesetzesentwurf angehen wollen, ist in diesen 37 Empfehlungen nicht enthalten, um das deutlich zu sagen. (Zuruf.) Das ist nicht ein einziges Argument, das ist im Grunde gar kein Argument, ich möchte Sie lediglich darüber informieren. - Wir von der saarländischen Landesregierung gehen zunächst einmal die Umsetzung an zu allen 37 Punkten, zu allen diesen Empfehlungen. Der Vorschlag der CDU, auch wenn er nun mit großer Verve hier vorgetragen wurde, bringt hingegen in der Sache so gut wie nichts, er bringt keine relevante Veränderung der bisherigen Rechtslage. Sie schaffen im Grunde keine wesentliche Veränderung. So heißt es, es könne informiert werden, wenn die Schweigepflicht aufgehoben worden ist. Das kann man aber auch heute schon so tun, daher bringt das nicht wirklich viel. Darüber hinaus möchte ich, verbunden mit der Bitte um Versachlichung, alle noch einmal an die Diskussionen erinnern, die wir gemeinsam zu diesem Thema im Januar und im Februar geführt haben. Wir haben mit den Ärztinnen und Ärzten, mit Kinderärzten, mit Psychotherapeuten gesprochen. Von ihnen kam die eindringliche Warnung, dass bei einer Aufhebung der Schweigepflicht - damals ging es auch noch um die Frage der Strafbewehrung - Sachverhalte nicht mehr offenbart würden und am Ende ein Weniger an Schutz, als es bislang der Fall ist, resultieren könnte. (Zuruf.) Wir waren uns einig, dass sich hier eine schwierige Abwägungsfrage stellt. Und wir waren uns einig, dass wir deshalb das Gesetz nicht so ändern sollten, wie es damals vorgesehen war. Wir waren damals auch übereinstimmend der Auffassung, dass wir an diesem Thema inhaltlich dranbleiben wollten. Wir waren uns einig, dass es am besten wäre, gerade auch mit Blick auf die sich mit der Schweigepflicht ergebenden Fragestellungen, wenn es bundesweit einheitliche Regelungen gäbe, und dass wir dieses Thema daher auf der Bundesebene noch einmal ansprechen wollten. Es war ein vernünftiger Weg, den wir insoweit damals im Miteinander festgelegt haben. Ich kann nun nicht erkennen, was sich in den vier vergangenen Monaten geändert haben sollte, sodass man diesen gemeinsam besprochenen Weg nun verlassen müsste, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich bin deshalb dafür, dass wir uns sachlich weiter mit diesem Thema befassen. Dass man auf der Bundesebene zu Veränderungen kommt, möchte ich nicht ausschließen. Sollte das auf Dauer nicht der Fall sein, möchte ich ebenfalls nicht ausschließen, dass wir zu einem späteren Zeitpunkt eine landesgesetzliche Regelung - dann aber eine umfassende Regelung - in Angriff nehmen werden. Nun aber aus der Hüfte zu schießen, wie bei diesem Gesetzentwurf der Fall, das ist sicherlich nicht der Weg. Das ist zu kurz gesprungen und bleibt ohne einen absehbaren realen Effekt. Wir sollten uns, so denke ich, darauf konzentrieren, die 37 Maßnahmen anzugehen, die uns die Expertenkommission hier im Saarland vorgeschlagen hat. Ich möchte namens der Landesregierung auch Sie als Opposition herzlich einladen, diesen Weg gemeinsam mit uns zu beschreiten. (Beifall von der SPD.) Dabei macht es, Kollege Schäfer, keinen Sinn, diesen einen Punkt nun vor die Klammer zu ziehen. Wir haben, was den Kinder- und Jugendschutz im Saarland betrifft, eine umfangreiche Agenda vor uns. Diesen Weg wollen wir, wie in der Vergangenheit geschehen, auch weiterhin ohne parteipolitischen Streit gemeinsam mit Ihnen gehen. Dazu werden wir als saarländische Landesregierung Ihnen in den kommenden Wochen eine Reihe von Vorschlägen unterbreiten. Ich bitte um Verständnis, dass nach noch nicht einmal 80 Tagen im Amt noch nicht alles fertig vorbereitet ist. (Zuruf.) Wir werden Ihnen aber in Kürze einen Vorschlag unterbreiten, wie ein Kinderschutzbeauftragter im Saarland installiert werden kann - ein Thema, das die Kommission in ihren Forderungen ganz nach oben gerückt hat. Das haben wir auch in der Vergangenheit schon gemeinsam diskutiert, auch im Rahmen der Anhörung zum Kinderschutz im Landtagsausschuss. Wir werden einen Vorschlag unterbreiten, wie die vom Bundesgesetzgeber geforderte Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe besser umgesetzt werden kann. Wir werden Vorschläge machen, wie wir zur Umsetzung der 37 von der Kinder- und Jugendschutzkommission vorgeschlagenen Maßnahmen vorgehen. Und wir werden ein Kinderund Jugendschutzgesetz für das Saarland vorbereiten, mit dem breiten Anhörungsverfahren, das die Gesetzgebung im Saarland erfordert. Dazu sind auch Sie, liebe Kollegin Heib, ganz herzlich eingeladen, sich einzubringen. Alle Verbände werden eingebunden sein, und wir werden diese Fragen breit miteinander diskutieren. Dabei wird auch diese Frage sicherlich noch einmal aufs Tapet kommen. Ich kann nicht erkennen, dass sich irgendjemand in diesem Hause zu dieser Diskussion nicht bereitfände, sich nicht bereitfände, sich der Diskussion - dann in einem ordentlichen Rahmen und mit guter Vorbereitung - zu stellen. Ich glaube, auf diese Weise können wir gemeinsam gute Schritte zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes im Saarland gehen. Meine Bitte ist, dass wir uns dabei gemeinsam voran bewegen und nicht schon heute eine einzelne Fragestellung vor die Klammer ziehen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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