Friedrich Josef Dörr
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das vorgelegte Gesetz ist ein Bürokratiemonster. Die Mitbestimmungsvorschläge sind scheindemokratisch und schaffen nur Konflikte, das haben wir bereits eben in der Aussprache vernommen. Da werden Sozialarbeiter gegen Lehrkräfte ausgespielt - beide braucht man, aber auch jeder von ihnen hat seinen Platz. (Abg. Haas (SPD): Er hat das Gesetz nicht gelesen.) So etwas kann man nicht für alle Schulen im Saarland gleichzeitig lösen, das gehört in die Schulen selbst. Ich war ja selbst Schulleiter, und bei mir hat das keine Probleme mit sich gebracht. Ich möchte Ihnen mal einen Geschmack davon geben, wie das geregelt ist, was da alles so formuliert ist: „Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erbringen Leistungen auf der Grundlage der Vorschriften des zweiten Kapitels, erster Abschnitt des Achten Buches Sozialgesetzbuch sowie § 9a des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes vom 1. Juni 1994 (Amtsbl. S. 1258), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2434), in der jeweils geltenden Fassung und arbeiten dabei gemäß § 4 (….)“. So geht das dann noch weiter. Das ist also ein einziges bürokratisches Monstrum. Natürlich hat man auch das Gendern nicht vergessen. Ich zitiere als Beispiel: „Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die Klassenschülersprecherinnen und Klassenschülersprecher und die Klassenelternsprecherin oder der Klassenelternsprecher sowie deren Vertreterinnen und Vertreter nehmen an Klassenkonferenzen nicht teil (…)“, und so weiter und so fort. Ein fürchterliches Monstrum! (Abg. Haas (SPD): Es gibt sogar noch ein drittes Geschlecht!) Das wird noch kommen, Herr Haas, (Abg. Haas (SPD): Ja, das kommt noch) das wird noch kommen. (Abg. Haas (SPD): Gut!) Dann werden wir auch das noch einfügen, mit Schrägstrichen, Sternen und Zahlen, mit Gedankenstrichen und so weiter. Bei mir, das nur zu Ihrer Information, gibt es Mann und Frau - vielleicht auch anderes, aber das muss man nicht in Gesetzen verankern. Was ist das denn überhaupt für eine „Mitbestimmung“! Ich nehme einmal folgendes Beispiel: Auf einem Schiff lässt man mitbestimmen, ob die Servietten im Restaurant grün oder gelb sind, aber wie die Besatzung zusammengesetzt ist, wohin das Schiff fährt, was die Reise kostet - bei alledem ist man dann doch nicht beteiligt. Das ist dann wohl keine Mitbestimmung. Wollen wir zur Demokratie erziehen - das soll ja Teil dieses Gesetzes sein, das stellt einen Teil des mit dem Gesetz Beabsichtigten dar -, gibt es doch nichts Besseres als vorgelebte Demokratie. Dies spielt sich aber nicht in Kleinigkeiten ab. Ob jemand, der in der Sozialhilfe tätig ist, der Sozialarbeiter und vielleicht an drei Schulen tätig ist, an der einen Schule ein Stimmrecht hat oder an allen dreien, das spielt dabei überhaupt keine Rolle. Die Kinder wollen sehen - und sie nehmen das auch wahr -, ob die Verantwortlichen in der Schule nur einen nachgeordneten Behördenbetrieb darstellen oder aber eine selbstverwaltete Einrichtung führen. Die Kinder müssen einfach die Selbstständigkeit der Schule vor Ort erleben. Das wäre es wert, in einem Gesetz abgebildet zu werden, in einem Gesetz, das die Selbstständigkeit der Schule stärkt, sodass die Schule über ihr eigenes Schicksal befinden kann. Das wäre beispielsweise sehr hilfreich gewesen bei der Corona-Problematik, denn dann hätte man nicht die Schule in Weiskirchen schließen müssen, weil in Saarbrücken ein symptomatischer Fall aufgetreten ist. Man hätte dann vor Ort bestimmen können, und es hätten viele Kinder nicht über Monate zu Hause bleiben müssen, sondern hätten in der Schule gesessen. Das ist nur ein Beispiel. Es gibt dafür durchaus Modelle, wir haben das hier auch schon vorgestellt. Das beginnt bei ei- (Abg. Dörr (AfD)) nem Globalhaushalt für die Schule und reicht bis zur Frage, ob Schulen ihre Lehrer und Schulleiter selbst einstellen können - Privatschulen machen das ja -, sodass das alles aus einer Hand kommt. Das haben wir ja eben auch schon hier gehört: Es sind derzeit immer mehrere beteiligt, der Schulträger, das Ministerium und andere. So etwas wäre es wert, in einem Gesetz bedacht zu werden, um der Schule selbst mehr Freiheit und Selbstständigkeit zu geben. Bedenklich aus unserer Sicht ist auch, wie man den Namen wählt. Je schlechter die Gesetze gemacht werden, desto klangvollere Namen erhalten sie ja: Wir haben schon das Gute-Kita-Gesetz, nun haben wir das Gesetz mit MUT und so weiter. Jetzt lese ich das hier einmal ab: Damit kann eine absolute Mehrheit im Landtag ein grottenschlechtes Gesetz einbringen und es nennen „Tolles Gesetz zur Stützung der Verbreitung von für die Regierung angenehmen Nachrichten“. - Das wäre doch einmal ein Vorschlag. - Zusammenfassend zu diesem Gesetz: Das ist für die Mehrheitsfraktion ein Fehlstart in die Legislaturperiode. - Danke schön. (Beifall von der AfD.)
