Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich somit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Herr Abgeordneter Tiesler Platz genommen. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Beier. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Minister Adams zeitweise, Frau Ministerin Siegesmund zeitweise. Zur Tagesordnung einige Hinweise: Zu Tagesordnungspunkt 13 wurde eine Neufassung des Antrags in Drucksache 7/654 zur Verfügung gestellt. Der Antrag der Fraktion der FDP zu Tagesordnungspunkt 19 in der Drucksache 7/712 wurde von der Antragstellerin zurückgezogen, weshalb der Tagesordnungspunkt abgesetzt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, wird der Tagesordnung mit den von mir genannten Änderungen widersprochen? Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie der Tagesordnung zustimmen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe damit auf den Tagesordnungspunkt 13 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/654 - Neufassung Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich die Aussprache eröffnen zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Das Wort erhält für die Fraktion Die Linke …
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Vielleicht hören wir zuerst mal den Sofortbericht!) Herr Staatssekretär Krückels, bitte schön. Natürlich haben Sie zunächst das Wort. Bitte.
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich hätte auch am Schluss gesprochen, aber ein Sofortbericht soll ja am Anfang stehen. Ich bedanke mich für den Antrag, der das Thema der Ressourcenverteilung im MDR zwischen den drei Staatsvertragsländern weiterhin auf der Tagesordnung hält. Er war ja auch die ganze letzte Legislatur durch einen entsprechenden Antrag der vier Fraktionen – Linke, CDU, SPD und Grüne – auf der Tagesordnung und auch Gegenstand umfangreicher Erörterungen im Medienausschuss, unter anderem mit einer Anhörung der Intendantin, Frau Prof. Wille, an die wir uns alle noch gut erinnern können und die – glaube ich – das Setting auch vorgegeben hat. Die Anhörung hat unsere Auffassung, dass die Ressourcenverteilung innerhalb des MDR nicht gerecht ist, bestätigt, weil die Intendantin selber ja von einer Schieflage gesprochen hat. Aber das ist auch nicht so schwierig, denn Zahlen zusammenzählen und vergleichen kann jeder, zumindest solche Zahlen, die im dreiund vierstelligen Bereich sind. Insofern sind wir da zumindest diskursiv ein Stück weitergekommen. Ich möchte jetzt gern auf die einzelnen Punkte des CDU-Antrags eingehen. Es ist unbestritten und auch durch die Intendantin klar formuliert worden, dass eine Schieflage gegeben ist. Bezogen auf die erfragten geplanten Investitionen des MDR hat die Staatskanzlei – auch anlässlich dieses Antrags – aktuell noch mal beim MDR nachgefragt und Folgendes zu den Investitionen mitgeteilt bekommen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Mit dem Wirtschaftsplan 2020 wurde der Standort Erfurt des MDR mit einem jährlichen Budgetvolumen von ca. 4 Millionen Euro zusätzlich gestärkt, weil nach einem Beschluss der MDR-Geschäftsleitung das trimediale Archiv des MDR seitdem zentral vom Landesfunk in Erfurt aus verantwortet wird. Von diesem zusätzlichen Budget entfallen ca. 2,8 Millionen Euro auf den Personalaufwand – das sind 41 Vollzeitäquivalente, also 100-Prozent-Stellen – und 1,2 Millionen Euro auf den Sachaufwand. Mit dieser Budgetverstärkung verfügt das Landesfunkhaus Thüringen mit einem Jahresgesamtbudget von ca. 35 Millionen Euro über das höchste Budget der drei Landesfunkhäuser. Des Weiteren wird der MDR Anfang September 2020 seine zwei größten unmittelbaren Beteiligungen, die MDR-Werbung GmbH, die bisher schon in Erfurt angesiedelt war, und die DREFA Media Holding GmbH, rückwirkend zum 01.01.2020 zur MDR Media GmbH mit Sitz in Erfurt fusionieren. Das heißt, der bisherige Sitz der DREFA Media Holding GmbH wird von Leipzig nach Erfurt verlegt.
(Beifall SPD)
Dadurch wird ein zusätzliches Umsatzvolumen am Standort Erfurt von ca. 4 Millionen Euro pro Jahr generiert sowie für ca. 30 feste Mitarbeiter Arbeitsplätze am Standort Erfurt zusätzlich geschaffen. Bezieht man noch Auszubildende und Leiharbeiter der bisherigen DREFA Media Holding GmbH mit ein, bedeutet dies eine zusätzliche Beschäftigung am Standort Erfurt mit ca. 77 Mitarbeitern. Damit einhergehen natürlich auch steuerliche Effekte am Standort Erfurt. Die bisher von der DREFA im Jahresdurchschnitt geleisteten Ertrags-, Umsatz- und Lohnsteuern von ca. 1,3 Millionen Euro werden sich durch die Standortverlagerung auch auf Thüringen auswirken. Mit der neu gegründeten Innovationsund Digitalagentur ida GmbH mit der Betriebsstätte am Standort Erfurt möchte der MDR mit zunächst fünf Mitarbeitern ein Umsatzvolumen von ca. 500.000 Euro generieren. – Das ist die Mitteilung vom MDR. Ich kommentiere das kurz. Das sind überschaubare Entwicklungen, aber natürlich sind sie nichtsdestotrotz alle zu begrüßen. Die ida ist – glaube ich – eine ganz gute Geschichte, sie soll in Leipzig und Erfurt angesiedelt werden. In Leipzig hat sie ihre Arbeit schon begonnen. Der Geschäftsführer ist ein Thüringer, mit dem habe ich mich letzte Woche das erste Mal getroffen und der hat auch Thüringen im Auge, nicht nur als Standort, sondern tatsächlich auch als einen Leistungserbringer, besonders im Bereich des KIKA, der für die Entwicklung digitaler Formate sinnvollerweise professionelle Unterstützung brauchen kann und da sicherlich auch einige Aufträge generieren wird. Wenn Sie zurückblicken auf die letzte Legislatur, Ihren Blick auf die Auswertung des Standorts Thüringen lenken, so kann durchaus festgestellt werden, dass neben den soeben vom MDR genannten Bereichen in dieser Zeit weitere Zuwächse stattgefunden haben. Da ist die Ansiedlung der MDR Schlagerwelt, die auf DAB+ ausgestrahlt wird, inzwischen im Landesfunkhaus angesiedelt, und die Ansiedlung der Medienkompetenzredaktion 360G. Dies ist, wenn ich mir die Bemerkung mit Blick auf die antragstellende Fraktion der CDU erlauben darf, doch mehr, als in der Zeit davor geschafft worden ist, auch wenn gleichzeitig zu konstatieren ist, dass nicht nur in Thüringen eine Stärkung stattgefunden hat, sondern auch an den Standorten Leipzig, zum Beispiel durch die neue Senderabwicklung, die allerdings über den MDR hinausgeht und wahrscheinlich auch den NDR und rbb umfassen wird, und Halle, hier die Stärkung der Kulturredaktion und des Kompetenzzentrums MDR Klassik, Verstärkungen erfolgt sind. Insoweit ist und bleibt es in der Analyse richtig, dass es weiter großer Anstrengungen bedarf, um die Ressourcenverteilung gerechter zu gestalten. Zu II. Verfahren MDR-Rundfunkstaatsvertrag – das ist leider eine etwas langwierige Geschichte. Das ZDF-Urteil liegt ja schon ein Weilchen zurück, der Anpassungsbedarf besteht unmittelbar und weiterhin, auch bezogen darauf, wie die Verteilung in den Gremien ist, bezogen auf die Staatsferne, aber es war natürlich immer Thüringer Anliegen, wenn man den MDR-Staatsvertrag anpasst, dass dann auch die Ressourcenverteilung mit in den Blick genommen werden muss. Insofern hat die Thüringer Landesregierung unmittelbar nach der Übernahme der Rechtsaufsicht am 31.07.2019, also letzten Sommer, eine Besprechung der drei Staatsvertragsländer versucht. Es gab eine Einladung des Ministerpräsidenten, ich glaube, in der ersten Augustwoche, also wirklich unmittelbar nach unserer Übernahme der Federführung. Leider ist es im Sommer und Herbst nicht zu einem solchen Treffen gekommen. Das lag vorrangig an der Wahl, die dann in Sachsen stattfand. Dann kam die Wahl in Thüringen, es musste die Regierungsbildung in Thüringen abgewartet werden, um wieder die Federführung koordinierend voranzubringen. Ich kann Sie darüber informieren, dass am kommenden Dienstag, am 19. Mai, eine Videokonferenz der drei Staatsvertragsländer unter Einbeziehung der jeweiligen die Regierung tragenden Fraktionen und in Thüringen auch der CDU stattfinden wird, wie es in der letzten Legislatur auch war. Dabei hat jetzt der Kollege Kellner freundlicherweise die Funktion von Herrn Wucherpfennig übernommen und wirkt da weiter mit, um die Thüringer Interessen möglichst breit aufgestellt durchsetzen zu können. Die vier Themen, die noch nicht vollständig geeint sind, um die es jetzt weiter gehen wird und wo ich hoffe, dass wir auch zu Lösungen kommen, sind natürlich unser Kernthema, nämlich die Ressourcenverteilung innerhalb des MDR, zweitens die konkrete Zusammensetzung des Rundfunkrats entsprechend den Vorgaben des ZDF-Urteils, die Gehaltsstruktur der Leitungsfunktionen, also vor allem der Intendanten und der Direktoren, bei denen Thüringen vorgeschlagen hat, eine Begrenzung vorzunehmen, da es sich tatsächlich um öffentliche Gelder handelt. Auch wenn es keine Steuergelder sind, sind es doch Beitragsgelder, die jeder Haushalt in der Bundesrepublik zu leisten hat. Insofern ist es aus unserer Sicht angemessen, dass auch hier eine Begrenzung stattfinden kann und stattfinden sollte, die sich nicht an vergleichbaren Gehältern und Vergütungen im privatwirtschaftlichen Bereich, also bei ProSieben oder RTL, orientieren kann, sondern die sich natürlich an – ich sage mal – höchsten Staatsämtern orientiert. Das finde ich auch richtig. Ich sage mal etwas pointiert, dass ein Intendant einer großen Landesanstalt – nicht unserer, nicht des MDR – doppelt so viel verdient wie die Bundeskanzlerin, scheint mir doch sehr unangemessen, wenn ich betrachte, was die Bundeskanzlerin so alles zu tun hat
(Beifall CDU)
und was so ein Intendant, der wahrscheinlich auch viel beschäftigt ist, aber doch an Verantwortung weniger zu tragen hat. Die einzelnen Formulierungen sind schon öffentlich insofern, als es eine Kleine Anfrage, ich glaube, des Abgeordneten Blechschmidt, aus dem letzten Sommer gab, in der der Entwurfstext, der aber an manchen Stellen noch nicht geeint ist, schon das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat. Insofern würde ich darauf verzichten, die konkreten Normen, die wir vorgeschlagen haben, vorzutragen. Ich darf noch etwas zum Verfahren sagen. Wenn es jetzt zu einer politischen Einigung kommt, worauf ich weiterhin sehr hoffe, müsste dann natürlich eine abschließende Befassung durch die Ministerpräsidenten erfolgen, eine Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten, eine Befassung der Kabinette, und wenn die Kabinette das gebilligt haben, dann würde ein neuer Staatsvertragstext zur Vorunterrichtung an dieses Hohe Haus gelangen. Ich hoffe natürlich, dass das dieses Jahr noch passiert. Ich bin weiterhin guter Dinge, weil ich ein optimistischer Mensch bin, aber wahnsinnig früh sind wir damit immer noch nicht dran. Wenn man etwas mehr politischen Willen gehabt hätte und etwas weniger Blockade auf anderen Seiten – und leider muss man sagen: aufseiten anderer Staatsvertragsländer –, hätte man auch 2015 oder 2016 schon zu einem Abschluss kommen können.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
So weit meine Ausführungen, ich danke und freue mich auf die Debatte zu diesem Punkt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Jetzt mache ich die Fehlerkorrektur noch mal hochoffiziell für das Protokoll: Gemäß der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt, unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses hier in einfacher Redezeit. Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Beratung wird gewünscht. Damit haben wir gleichzeitig auch die Aussprache zu Nummer II des Antrags zu eröffnen. Damit eröffne ich die Aussprache und das Wort hat nun zunächst Herr Abgeordneter Kellner für die CDUFraktion. Bitte schön.
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer und Zuschauer am Livestream! Die CDU-Fraktion hat diesen Antrag auf den Weg gebracht mit dem Ziel, für das Thema die Öffentlichkeit auch zu sensibilisieren. Herrn Staatssekretär bin ich erst einmal dankbar für den Sofortbericht. Er hat das sehr gut zusammengefasst, was alles schon gewesen ist bzw. was sich verändert hat. Aber das ist natürlich der Anfang, an dem wir stehen. Es ist noch erheblich mehr zu tun. Ich hoffe, dass die anderen Länder auch erkennen – wie der Staatssekretär das ausgeführt hat und Frau Professor Wille es ja auch schon einmal festgestellt hat –, dass es hier eine gewisse Schieflage gibt. Wir haben den Antrag eingebracht und gestern mit einer Änderung versehen – es hatte noch eine Nummer III in unserem Antrag gestanden, das war die Forderung, bis zum 31.08.2020 einen entsprechend novellierten MDR-Staatsvertrag vorzulegen. Wir waren sehr optimistisch, dass es auch dazu kommt. Aber ich habe im Gespräch mit den Kollegen aus den anderen beiden Ländern, aus Sachsen-Anhalt und Sachsen, festgestellt, dass es wohl nicht so schnell gehen wird. Deswegen haben wir uns verständigt, dass wir diesen Punkt III aus dem Antrag zurücknehmen, da ich festgestellt habe, dass es doch recht schwierig wird. Es ist auch nicht weiter schwierig zu verstehen, wenn man weiß, dass es letztendlich um Ressourcenverteilung geht. Der MDR-Staatsvertrag ist aus dem Jahr 1991. Ich denke, es ist schon lange überfällig, dass wir heute in die Diskussion gehen und auch mit den Ländern darüber sprechen, wie mehr Gerechtigkeit gegenüber dem MDR Thüringen hergestellt werden kann und werden muss. 1991 – das sind fast 30 Jahre. Herr Staatssekretär hat es ausgeführt, dass man mehrfach Anlauf genommen hat, aber letztendlich nicht unbedingt die Resonanz erfahren hat, die man sich gewünscht hat. Aber ich denke, wir sind jetzt auf einem guten Weg. Der erste Entwurf liegt vor, was der Staatssekretär ja auch mitgeteilt hat, wo wesentliche Punkte geändert werden sollen. Aus diesem Grund sind wir auf einem guten Weg, dass wir auch dieses Jahr noch zum Erfolg kommen. Aber ich möchte an der Stelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, doch ein paar Punkte ansprechen, damit deutlich wird, wie die Schieflage tatsächlich ist. Der Staatssekretär hat zwar gesagt, Zahlen sind das eine, die Struktur das andere. Aber aus Zahlen ergibt sich natürlich auch ganz deutlich, dass es hier eine Schieflage gibt. Allein schon die Anzahl der festen Mitarbeiter – von den insgesamt ca. 2.100 des MDR entfallen auf Sachsen 1.477, auf Sachsen-Anhalt 511 und wir haben 121 – jetzt habe ich gehört, 41 sind noch zusätzlich dazugekommen durch die Veränderung, was die Werbung anbelangt, durch die MDR-Werbung und die DREFA sind noch einmal zusätzlich Mitarbeiter gekommen. Aber dennoch sieht man ja, mit 161 sind wir doch weit hinter dem zurück, was in den anderen Bundesländern an Festanstellungen vorhanden ist. Das sind ca. 6 Prozent bei einer Einwohnerzahl, die vergleichbar ist mit Sachsen-Anhalt mit 2,2 Millionen und Sachsen mit 4,7 Millionen. Da sieht man schon letztendlich, dass hier aus unserer Sicht doch erheblicher Veränderungsbedarf besteht. Aber ich denke, die anderen Fraktionen haben das gleiche Ziel. In der letzten Legislatur wurde dazu schon einmal gemeinsam ein Antrag aufgerufen, womit dies thematisiert wurde. Ich denke, in der Zielrichtung hat sich auch nichts daran geändert, dass wir gemeinsam versuchen, hier eine Novellierung im Interesse Thüringens hinzubekommen. Die andere Sache ist die Ressourcenverteilung. Das sind einmal die Mitarbeiter. Es geht aber nicht nur um Mitarbeiter, es geht letztendlich um Produktion. Die Mitarbeiter sind natürlich ein wesentlicher Punkt, weil die Wertschöpfung dann auch hier in Thüringen stattfindet. Es ist zwar schön, wenn das Budget nach oben gefahren wird, wenn auch Produktion stattfindet, aber wichtig ist auch, dass letztendlich die Produktion, die hier stattfindet, auch die Wertschöpfung in Thüringen entfaltet. Wenn wir uns Produktionsfirmen von außen bedienen, weil wir nicht genügend in Thüringen haben, ist das ein Ansatz, den man auf jeden Fall verfolgen sollte, nicht zuletzt auch im Interesse der Absolventen der Universitäten und Hochschulen, die im Medienbereich studieren und ihre Ausbildung machen – dass sie auch eine Möglichkeit haben, in Thüringen zu bleiben und den MDR damit zu stärken. Also, das sind alles Maßnahmen, die auf jeden Fall mitbetrachtet werden müssen. Ich bin auch der Auffassung, dass wir das mit den Kollegen von Sachsen und Sachsen-Anhalt in aller Ruhe und Deutlichkeit besprechen müssen, dass wir letztendlich schon den Anspruch haben, bei dem Beitragsaufkommen, was Thüringen letztendlich auch 2,2 Millionen mit Beitragszahlern bzw. Einwohnern mit leistet, dass da entsprechend eine Parität erfolgen muss. Aus diesem Grund bin ich erst mal froh, dass die Gespräche begonnen haben, Herr Staatssekretär hat uns ja darüber informiert. Auch der erste Entwurf, den er vorgelegt hat, der noch nicht mit den anderen Bundesländern abgestimmt ist, ist vielversprechend. Wir werden ihn auf jeden Fall unterstützen, und ich würde mich freuen, wenn unserem Antrag von allen Fraktionen – von allen Fraktionen, betone ich – zugestimmt wird, damit wir in die Verhandlungen mit den Kollegen in Sachsen und Sachsen-Anhalt gehen können – ich sage mal, mit dem Rückenwind aller Fraktionen – und das Zeichen auch nach Sachsen-Anhalt und auch Sachsen richten, dass hier ein Parlament geschlossen steht, den MDR-Standort zu stärken. Das ist meine Bitte an alle Fraktionen, dass sie das mittragen, uns unterstützen bei den Verhandlungen bzw. die Landesregierung bei den Verhandlungen unterstützen, damit wir auch wirklich auf eine breite Basis zurückgreifen können. Das wäre mein Appell oder meine Bitte an alle hier im Hohen Hause, uns dabei zu unterstützen. Ich denke, 30 Jahre in dieser Struktur, wie wir derzeit sind, sind eine lange Zeit und es bedarf Veränderung. Wir sind dabei, wir möchten das tun und ich bitte Sie, uns dabei zu unterstützen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Einen recht schönen guten Morgen auch meinerseits! Frau Präsidentin, entschuldigen Sie meine Forschheit heute Morgen, aber das ist wahrscheinlich das hohe Interesse, das ich an dem Thema habe.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für den detailreichen Bericht. Und wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: Damit wäre ja im Großen und Ganzen der Punkt I des Antrags schon erledigt. Bevor ich zu den Schwerpunkten des Berichts seitens der Fraktion Die Linke komme, würde ich gern auch noch mal anknüpfen und einige Gedanken und Sätze zur Historie der zurückliegenden Jahre und der damit verbundenen Ereignisse, Begegnungen, Gespräche und parlamentarischen Beratungen formulieren. Nicht erst das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum ZDF-Staatsvertrag hat die Novellierungsdebatte zum MDR-Staatsvertrag eröffnet, sondern die seit Jahren bestehende spürund sichtbare Ungleichheit der MDR-Länder bei der Verteilung der strukturellen, finanziellen, aber auch personellen Ressourcen des MDR. Man kann – nein, man muss vielleicht sogar – sagen, das ist der Geburtsfehler des MDR-Staatsvertrags. Mit dem – meine Damen und Herren der CDU-Fraktion – gemeinsamen Antrag – ich betone: gemeinsamen Antrag –, der schon angesprochen worden ist, in der zurückliegenden Legislaturperiode in Drucksache 6/991, haben wir – um es noch einmal zu sagen – gemeinsam den parlamentarischen Aufschlag vorgenommen. Besonders stolz bin ich auf die Tatsache, dass aufgrund des Thüringer Ausschusses eine Initiative zur Beratung der Medienausschüsse Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einschließlich der Vertreter der Staatskanzleien gestartet worden war. Großen Anteil hatte damals der Ausschussvorsitzende, Kollege Kubitzki, aber ich befürchte, dass er gerade nicht am Livestream sitzen wird und dieses Lob sozusagen empfangen kann.
(Beifall DIE LINKE)
Leipzig, Erfurt, Magdeburg waren die Beratungsorte. Wir haben nicht alles klären können, was wir an den heute noch vorhandenen Problemen wahrnehmen müssen, einiges aber fraktions- und landesübergreifend schon. Es war und ist umso bemerkenswerter, weil wir uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei Staatsverträgen über unsere Nichtmitwirkung immer beklagen – und ich finde, berechtigt beklagen –, hier ist es anders praktiziert worden. Zurück zum Bericht und zum Stand der Novellierung: Meine Damen und Herren, zwei Gedanken möchte ich aus dem Bericht und dem Stand der Novellierung hervorheben. Da sind die Notwendigkeit und die seit Langem auch zwingende Modernisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen – um es vorsichtig zu beschreiben – für den in die Jahre gekommenen MDR-Staatsvertrag. Dies schließt über die medienpolitischen ausdrücklich auch die technischen Entwicklungen mit ein. Es beschreibt die Präzisierung des Auftrags und des Angebots, die Qualitätsanforderungen an die Berichterstattung, eine stärkere Transparenz bei der finanziellen und wirtschaftlichen Führung der Anstalt und der Arbeit der Aufsichtsgremien, insbesondere des Rundfunkrats. Man erkennt notwendige Neuverweisungen auf den Medienstaatsvertrag, Barrierefreiheit wird fixiert, aber auch ökologische Aspekte bis hin zu besseren Bedingungen für regionale Produzenten einschließlich ausgewogener Vertragsbedingungen und fairer Verteilung von Verwertungsrechten finden Berücksichtigung im Entwurf des neuen Staatsvertrags. Dies alles sind keine unwesentlichen Bestandteile bei der Novellierung. Es sind notwendige Veränderungen zur – wie gesagt, meine Damen und Herren – Modernisierung des Staatsvertrags. Die offenen Probleme sind durch den Staatssekretär angesprochen worden: Verwendung der Beitragseinnahmen und der damit verbundenen gerechten Ressourcenverteilung der Länder, Besetzung und Verteilung der Vertreterinnen im Rundfunkrat, Begrenzung von Gehältern der Intendanten und der Direktoren und die entsprechenden Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten. Lassen Sie mich kurz auf die Probleme eingehen: Mit dem in § 2 Abs. 3 durch Thüringen vorgeschlagenen Einstieg in eine schrittweise gerechte Verteilung wird man einerseits den gewachsenen Strukturen der anderen Länder dahin gehend gerecht, dass keine abrupte sofortige Veränderung der Strukturen eingeleitet wird, sondern parallel ein Kontrollmechanismus – Stichwort: Abweichungsfaktor – eingeführt wird, der in seiner Konsequenz dann einen entsprechenden Maßnahmenplan hervorruft. Da dieser Vorschlag seit Monaten in der Debatte ist, kann ich nur die Partner in Sachsen und Sachsen-Anhalt zum konstruktiven Umgang oder zumindest zur Formulierung eigener Gedanken auffordern und ermutigen. Damit – lassen Sie mich das so formulieren – sehe ich den Punkt II des Antrags vorläufig, entwurfstechnisch gesehen, zumindest in Bearbeitung. Der Rundfunkrat. Für mich sind zwei Momente ausschlaggebend: Einerseits wird der Rundfunkrat nur geringfügig vergrößert, zumal bei den gesellschaftlichen Vertretern, womit sich andererseits der Anteil der Staats- und Parteivertreter prozentual verkleinert. Ja, man könnte sich noch weitere Veränderungen bei der Besetzung und Strukturierung des Rundfunkrats vorstellen, aber dies ist dann wohl doch nicht durchsetzbar und würde zu weiteren Konflikten in den Beratungen führen. Eine Veränderung steht aber doch als Vorschlag: Das ist die Angleichung der Anzahl der Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Verhältnis war in den letzten Jahren 6 zu 3, jetzt wird 4 zu 4 – zumindest als Vorschlag – angestrebt. Intendanten- und Direktorengehälter – nur eine Bemerkung dazu: Wer heute noch immer – gerade beim Umgang mit öffentlichen Mitteln – exorbitante Gehälter verlangt oder zahlt, hat – wie man so schön sagt – den Schuss nicht gehört
(Beifall DIE LINKE)
und braucht mit Blick auf die anstehende Beitragsdebatte überhaupt nicht in die Bütt oder in den gesellschaftlichen Diskurs einzutreten. Da hilft auch das Argument nicht, man bekommt dann keine vernünftigen Führungskräfte für den öffentlich rechtli‑ chen Rundfunk mehr. Dieser Überbietungswettbewerb ist durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zu gewinnen. Meine Damen und Herren, jetzt wäre eigentlich die Passage zu Punkt III des Antrags laut meinem Manuskript dran, die da gelautet hätte: Ich finde es ja schon demokratietheoretisch mutig, eine Landesregierung per Beschluss aufzufordern, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Datum einen Staatsvertrag vorzulegen im Wissen, dass mehrere eigene souveräne und unabhängige Partner mit am Tisch sitzen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Daher bin ich dem Antragsteller und dem Einreicher ausdrücklich dankbar, eine Neufassung ohne den Punkt III vorgelegt zu haben. Die finanziellen, inhaltlichen und medienpolitischen Voraussetzungen sowie die politischen Einsichten in den drei MDR-Ländern scheinen gut zu sein. Daher kann und muss der MDR-Staatsvertrag endlich novelliert werden. Wenn wir uns darin einig sind und dieser Antrag der CDU-Fraktion diese Einigkeit im Thüringer Landtag demonstrieren könnte, dann soll es so sein. Dieser Antrag, der seine Substanz aus dem schon erwähnten gemeinsamen Antrag aus der vergangenen Legislaturperiode im wahrsten Sinne des Wortes saugt, wird natürlich in seiner Zielrichtung nicht schlechter, weil er durch die CDU allein gestellt wird,
(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Immerhin!)(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Ist ja nett!)
sondern er verliert damit nur Autorität, Ausstrahlung und Wirkung. Dies werden wir ihm, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, mit unserer Unterstützung und Zustimmung wieder geben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und ich gehe noch einen Schritt weiter, es ist schon angesprochen worden: Wir werden auch weiterhin den medienpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion – in diesem Falle den Kollegen Kellner, in der Vergangenheit war es der Kollege Wucherpfennig – in die Reihen der regierungstragenden Fraktionen bei den Gesprächen mit den Vertretern der anderen regierungstragenden Fraktionen von Sachsen und Sachsen-Anhalt integrieren,
(Beifall DIE LINKE)
um den Kolleginnen und Kollegen, den anderen Fraktionen – gerade auch in Sachsen – unsere Geund Entschlossenheit zu zeigen sowie letztmalig gemeinsam für die Interessen Thüringens und eine baldige Novellierung des Staatsvertrags zu streiten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Blechschmidt, nach dieser salomonischen Umarmung dieses breiten Konsenses weiß man gar nicht so richtig, was man jetzt als Oppositionsfraktion dazu eigentlich noch kritisch anmerken könnte, um die Harmonie nicht zu stören.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Ich hätte einen Vorschlag: Danke!) Ja, den Dank überlasse ich dem Kollegen Kellner dann, das kann er noch, glaube ich, selber machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bestehende MDR-Staatsvertrag steht auf dem Prüfstand, das haben meine Vorredner schon gesagt. Seit 30 Jahren gibt es ihn und er gehört natürlich auch novelliert. Wir unterstützen hier die Intention des CDU-Antrags, da wir angesichts der drängenden Herausforderungen im Jahr 2020 eben auch möglichst einen Konsens finden und die Novellierung zum Abschluss bringen sollten. Neben den strukturellen Fragen gibt es auch noch weitere drängende Fragen, die wir klären sollten. Die Herstellung von Transparenz, die Einführung einer gemeinsamen digitalen Plattform, die flexiblere Ausgestaltung von Verbreitungskanälen und die Ausweitung der Online-Verweildauerfristen erfordern eben auch hier eine Einigung. Gleichwohl – und da sind wir uns auch nach der Wortmeldung von Staatssekretär Krückels mit der Landesregierung einig – müssen wir allesamt die Interessen des Freistaats im Blick behalten. Denn wenn drei Partner, mögen sie auch unterschiedlich groß sein, gemeinsam zusammenarbeiten, gilt es auch hier, ein Gebot der Fairness, des Miteinanders und des Ausgleichs zu wahren. Und wenn man mal die Metapher eines Kuchens verwenden möge, dann ist es schon so, dass nicht nur die großen Stücke, sondern auch die mit viel Sahne obendrauf derzeit tatsächlich in Sachsen sind. Es muss also unser aller Ziel sein, in den Verhandlungen diesen Status quo letzten Endes aufzubrechen. Da haben Sie, Herr Krückels, auch ausdrücklich unsere Unterstützung. Wir stehen also in dieser Frage bei den Kollegen der CDU, es bedarf einer gleichgewichtigen Entwicklung der MDR-Standorte, einer ausgeglichenen und gerechten Aufteilung im Hinblick auf die gemeinsamen, überregionalen Aufgaben und die damit verbundenen Ressourcen. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, FDP)
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, beim vorliegenden Antrag der CDU handelt es sich um eine etwas abgeänderte Neuauflage eines Antrags, den die CDU vor über viereinhalb Jahren gemeinsam mit Rot-Rot-Grün eingebracht hatte. Der Antrag geht davon aus, dass der Medienstandort Thüringen im Arrangement der MDR-Standorte zu kurz kommt und Thüringen insoweit benachteiligt werde. Das haben wir heute ja schon gehört. Seit im September 2015 jener Antrag eingebracht wurde, fanden allerhand Gespräche zwischen den betroffenen Landesregierungen statt, es gab Briefwechsel zwischen den Medienausschüssen der Landtage, es gab eine gemeinsame Veranstaltung der Medienausschüsse und es gab so manches Hin und Her zwischen medienpolitischen Akteuren der beteiligten Länder. Herr Staatssekretär Krückels hat ja gerade über den Stand der Beratungen und Veränderungen berichtet und wir haben vernommen, wie sich die Dinge verhalten. Wenn man das knapp zusammenfassen will, kann man wohl sagen, dass letztendlich nichts wirklich Substanzielles geschehen ist. Herr Krückels sprach ja gerade von überschaubaren Änderungen. Die Benachteiligung des MDR-Standorts Thüringen, die im Antrag moniert wird, ist geblieben. Und in der Tat kann man es beispielsweise als eine Benachteiligung betrachten, wenn von den heute knapp 2.100 MDR-Mitarbeitern nur ein kleiner Bruchteil, etwa 5 Prozent, am MDR-Standort Thüringen beschäftigt ist. Aus der Perspektive der AfD sind dazu zwei Bemerkungen zu machen. Erstens, es ist schon kurios, dass die Jetzt-CDU große Klagen über die Benachteiligung Thüringens führt. Die MDR-Struktur ist ja nicht erst seit ein paar Monaten oder Jahren so, wie sie ist. Als der MDR-Staatsvertrag verhandelt und 1991 abgeschlossen wurde, hatte man sich seitens Thüringens damit begnügt, dass ein Landesfunkhaus, die Werbetochter des MDR für den Freistaat, abfiel, während die Hauptproduktion, die Produktionen usw. in Sachsen-Anhalt und Sachsen angesiedelt wurden. Ich erinnere daran, dass dieser MDR-Staatsvertrag von einer CDU-geführten Regierung ausgehandelt und unterzeichnet wurde. Er trägt die Unterschrift von Josef Duchač, der damals eine CDU-FDP-Regierung führte, und jetzt klagt die CDU, dass Thüringen etwas zu kurz kam bei diesem Vertrag. Wer hat es denn versemmelt, liebe Kollegen von der Union?
(Beifall AfD)
Wenn Sie sich jetzt als Anwalt der Enterbten aufspielen, dann ist es ein reichlich merkwürdiges Schauspiel, denn niemand anders als die Union hat die heutige Lage in der MDR-Standortstruktur zu verantworten.
(Beifall AfD)
Wenn heute Sachsen und Sachsen-Anhalt jenseits von Bekenntnissen praktisch doch sehr wenig Interesse an den Änderungen des Status quo erkennen lassen, dann rate ich Ihnen, liebe Kollegen von der Union, einmal mit Ihren Kollegen in Dresden und Magdeburg zu reden, denn bekanntlich sitzen dort CDU-geführte Regierungen. Vielleicht können Sie ja die dortigen Unionsherzen erweichen und Abhilfe schaffen.
(Beifall AfD)
Die Frage bleibt dann allerdings, wie eine angemessene Abhilfe aussehen müsste, um die konstatierte Benachteiligung Thüringens auszugleichen. Das führt mich zu meinem zweiten Punkt: Unter den heute vorzufindenden Gegebenheiten ist eine substanzielle Strukturänderung des MDR kaum zu erwarten. Eine Lösung wird nur in einer gänzlich grundsätzlichen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erreichbar sein und für eine solche Reform steht die AfD.
(Beifall AfD)
Das will ich hier einmal deutlich herausstreichen, weil sich besonders Herr Blechschmidt regelmäßig bemüßigt fühlt zu behaupten, die AfD wolle den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen, wenn auch heute mal nicht. Herr Blechschmidt, das ist natürlich die Unwahrheit. Die AfD-Fraktion ist keineswegs für eine generelle Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Was wir wollen, ist erstens ein Ende des Zwangsbeitrags und zweitens ein grundlegend neu geordneter, sehr viel schlankerer öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Wir sind nämlich überzeugt,
(Beifall AfD)
dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland für die Erfüllung seines Auftrags mit einer sehr viel schlankeren Struktur auskommen kann. Die gerade angesprochene gerechte Ressourcenverteilung heißt für uns: Lassen Sie das Geld beim Bürger!
(Beifall AfD)
Wir brauchen keineswegs 20 öffentlich-rechtliche Fernseh- und über 70 öffentlich-rechtliche Radioprogramme zur Abdeckung der Grundversorgung, und einer Kolonisierung des Internets durch die Öffentlich-Rechtlichen bedarf es ebenfalls nicht.
(Beifall AfD)
Die Problematik ist selbstredend umfassender. Ich erinnere an den Dschungel von Beteiligungen des MDR, die eine enorme Marktverzerrung im Medienbereich zur Folge haben. Schließlich gibt es die Problematik der Finanzierung durch den von mir schon angesprochenen Zwangsbeitrag, den die AfD bekanntlich ablehnt. All dies sind also Aspekte, die eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit auch des MDR nahelegen. Eine solche Reform gilt es, in Angriff zu nehmen. Die AfD-Fraktionen haben dazu übrigens ein Konzept erarbeitet. Eine grundsätzliche Reform in diesem Sinne bildet dann auch die Möglichkeit eines Neustarts für den öffentlich-rechtlichen Medienstandort Thüringen und eine Möglichkeit der Überwindung von Benachteiligungen Thüringens bei der Verteilung des Rundfunkkuchens. Gegenüber dieser Perspektive ist der vorliegende Antrag viel zu vage und unklar, denn dieser Antrag will alles so belassen, wie es ist, nur mit ein wenig mehr von allem für Thüringen. Das ist viel zu kurz gesprungen. Solange es keine grundsätzliche Neustrukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems gibt, wird die unausgewogene Struktur des MDR weiterbestehen. Daran werden zweifellos auch noch so viele Ausschussberatungen nichts ändern. Die Landesregierung hat im Übrigen zum Sachstand heute bereits ausgeführt. Wir freuen uns auf eine sachliche Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das war dann wohl die Ankündigung eines Selbstbefassungsantrags, denn diesen Antrag, den wir heute vorliegen haben, werden wir ja beschließen und nicht an den Ausschuss überweisen. Aber die AfD kann ja …
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Weise sie doch nicht noch darauf hin, sonst machen sie das noch!) Madeleine, wir müssen ihn ja nicht unterstützen. Also zum Ernst: Die Novellierung des MDR-Staatsvertrags ist lange überfällig. Das sogenannte ZDFUrteil, das uns eine grundsätzlich größere Staatsferne und eine Verbreiterung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorschreibt, ist jetzt schon sechs Jahre alt. Das heißt, es ist lange Zeit zu handeln. Für uns Sozialdemokraten heißt mehr Staatsferne und mehr Pluralität unter anderem auch eine verbesserte Stellung der Arbeitnehmervertretung. Bislang waren Arbeitgeberverbände und Wirtschaft doppelt so stark vertreten wie die Arbeitnehmerverbände. Das soll jetzt – wie man hört – sowohl vonseiten Thüringens als auch der anderen Partnerländer verändert werden und das ist auch gut so. Weiterer Novellierungsbedarf ergibt sich einfach daraus, dass dieser Staatsvertrag mittlerweile fast 30 Jahre alt ist und bestimmte Entwicklungen einfach nicht abbilden kann. Das geht mit der Entwicklung der Digitalisierung los und endet noch lange nicht bei der Trimedialität – beides hat der MDR als wichtigen Punkt der weiteren Entwicklung definiert – und natürlich findet sich das noch nicht im Staatsvertrag wieder. Deshalb müssen wir diesen anpassen und müssen die Grundlage schaffen, dass der MDR dieses selbst gesteckte Ziel erfüllen kann. So weit die technischen Dinge. Aber es gibt eben – und das haben alle Redner vor mir angesprochen – auch die Unwuchten in der Verteilung der Standorte. Man kann das grob sagen: 70 Prozent gehen nach Sachsen, 20 Prozent nach Sachsen-Anhalt, 10 Prozent nach Thüringen. Und wenn man sich diese Verteilung ansieht, dann weiß man auch, wo die Bremser sitzen und warum es bislang mit einer Novellierung nicht vorwärtsgeht. Natürlich ist Sachsen nicht unbedingt begeistert, etwas abgeben zu müssen und Sachsen-Anhalt unterstützt uns nur halbherzig, weil natürlich die Befürchtung da ist, dass auch sie etwas verlieren. Dennoch kann es nicht sein, dass das Land, das etwa 24 Prozent des Beitragsaufkommens erbringt, mit 10 Prozent der entsprechenden Arbeitsstellen und der entsprechenden Ressourcen bedacht wird. Hier muss dringend eine Veränderung vorgenommen werden. Und es ist auch festzustellen, dass die Bremser in diesem Prozess irgendwie alle ein CDU-Parteibuch tragen. Deswegen ist es ein bisschen schwierig, hier mit heller Begeisterung diesem Antrag zuzustimmen, wenn wir wissen, dass man möglicherweise jenseits des Parlamentsbeschlusses einfach mal zum Telefon greifen und den Parteifreunden ins Gewissen reden könnte. An dieser Stelle kann ich dann die Rede beenden und den Rundumschlag gegen die CDU fallen lassen, da ja der letzte Punkt – nämlich die Frage der Terminsetzung bis Ende August – fallen gelassen worden ist. Das – denke ich – wäre nicht möglich gewesen, da hätten wir auch nicht sofort zustimmen können, das hätten wir an den Ausschuss überweisen müssen. Da dieser Punkt fallen gelassen worden ist, können wir diesem Antrag direkt zustimmen. Ich bitte also um weitgehende Zustimmung, damit ein Signal an die beiden Partnerländer Sachsen und Sachsen-Anhalt geht, dass wir hier eine Novellierung wollen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin! Herr Montag hat sich ja über die warme Harmoniesoße beschwert, die hier gerade über dem Parlament ausgekippt wurde. Ich kann Sie insofern beruhigen – vielleicht wird es jetzt kurz ein wenig unharmonischer. Ich muss ehrlich sagen, ich habe mich über den Antrag tatsächlich geärgert, Herr Kellner, weil wir es eigentlich in der letzten Legislatur, das hat André Blechschmidt in netteren Worten schon anklingen lassen, so gepflegt haben, dass die demokratischen Fraktionen in diesem Landtag, wenn es um den MDR-Staatsvertrag geht, das gemeinsam machen, was an dieser Stelle auch wichtig ist. Denn wir verhandeln hier, das ist auch schon erwähnt worden, nicht unter uns, sondern wir verhandeln noch mit zwei anderen Ländern, die in der Positionierung, die sie in den letzten Jahren eingenommen haben, definitiv die stärkere Verhandlungsposition haben, insbesondere wenn es um die Ressourcenfrage geht, aber auch generell um die Frage, welche Veränderungen im MDR-Staatsvertrag vorgenommen werden sollen. Eines der Hauptprobleme war bis 2015, dass insbesondere Sachsen am meisten blockiert hat bei der Frage, ob wir den Staatsvertrag überhaupt anfassen. Da ging es noch gar nicht um die Frage, was wir dort eigentlich machen, sondern nur um die Frage, ob wir ihn überhaupt anfassen. Es war dem Thüringer Landtag, dem Medienausschuss und der Staatskanzlei in Thüringen zu verdanken, dass wir den Druck so weit erhöhen konnten, dass wir es überhaupt geschafft haben, alle Partner und Partnerinnen, die da in irgendeiner Art und Weise mitverhandeln sollen, an einen Tisch zu holen. Deswegen stimmt es eben nicht, was die AfD hier wieder in den Raum ruft und sagt, da ist ja überhaupt nichts passiert. Wenn man sich die Ausgangsposition anguckt, wo Sachsen die Position eingenommen hat und gesagt hat, wir verhandeln diesen Staatsvertrag überhaupt nicht, dann sind wir da schon deutlich weitergekommen. Auch was die Ressourcenfrage angeht, das hat der Staatssekretär Krückels ja ausgeführt, hat es natürlich Bewegung gegeben. Dass wir den, so wie André Blechschmidt es gesagt hat, Geburtsfehler, dass die Ressourcen von Anfang an im Staatsvertrag schon gar nicht gleich angelegt waren, also in einer Drittellogik angelegt waren, jetzt fast 30 Jahre später nicht einfach mal eben so ausmerzen können, das steht, glaube ich, auch außer Frage, weil wir hier gewachsene Strukturen haben. Und jeder von Ihnen weiß, wenn man mal was hat, gibt man es ungern ab und in diesem Duktus agieren natürlich auch Sachsen und Sachsen-Anhalt. Was ich aber durchaus schwierig finde, ist, dass Sie, Herr Kellner, einen Antrag von vor ein paar Jahren nehmen, den umändern und als die Idee der CDU in den Raum stellen und so tun, als hätten wir in den letzten fünf Jahren hier überhaupt nicht diskutiert. Sie haben nicht diskutiert, das stimmt, Herr Kellner. Herzlich willkommen in dieser Debatte, die führen wir schon seit fünf Jahren. Ich freue mich, wenn Sie jetzt konstruktiv daran teilnehmen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ganz kurz noch ein paar Sachen, die mir hier ehrlich gesagt in der Diskussion ein Stück weit zu kurz gekommen sind. Ja, die Ressourcenfrage ist bestimmt für einige hier im Hohen Haus eine wichtige Frage. Ich will auch nicht sagen, dass sie nicht für die Grünen auch eine wichtige Frage ist, aber ich glaube tatsächlich, dass es auch noch andere Punkte in diesem Staatsvertrag gibt, die durchaus veränderungs- und kritikwürdig sind. Da ist der Rundfunkrat gerade mir heute in der Debatte ehrlich gesagt ein bisschen zu kurz gekommen. Es geht aus meiner Perspektive nicht nur darum, dass wir tatsächlich dafür sorgen, dass die Staatsbank kleiner wird, sondern es geht auch darum, dass wir in diesem Rundfunkrat tatsächlich die gesellschaftlichen Gruppen abbilden, die sich eben auch in dieser Gesellschaft abbilden, denn dafür ist der Rundfunk gerade da. Der soll eine Breite der Gesellschaft darstellen, da ist das Thema „Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/-innen“ schon angesprochen worden, das ist sicherlich ein Aspekt, aber eben auch die Frage, wie gesellschaftliche Minderheiten, insbesondere in den drei Ländern, tatsächlich einen Widerhall in diesem Rundfunkrat finden. Und wenn wir uns das jetzt angucken, dann stellen wir fest, dass insbesondere Gruppierungen, die aus dem migrantischen Spektrum kommen oder aus dem Spektrum der LSBTIQ kommen, eben dort gar keine Verankerung haben. Das ist problematisch, denn diese Gesellschaft, auch die ostdeutsche Gesellschaft, hat sich in den letzten 30 Jahren verändert und dieser Veränderung sollte man doch an dieser Stelle auch entsprechend Rechnung tragen. Deswegen ist es mir ehrlich gesagt zu wenig zu sagen, wir kürzen die Staatsbank. Das ist auch kein Geheimnis, das ist eine grüne Position, die auch meine Kolleginnen in den anderen beiden Ländern vertreten, dass es uns zu wenig ist zu sagen, wir stocken ein bisschen auf, verkleinern die Staatsbank und dann machen wir noch ein bisschen was bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das ist mir ehrlich gesagt zu wenig, weil mir da die Debatte – und auch das habe ich in den letzten Jahren immer wieder betont – um die generelle Frage, wie wir Gesellschaft tatsächlich in so einem Gremium abbilden, an dieser Stelle fehlt. Ich weiß, dass das nicht einfach wird, André Blechschmidt hat das gesagt, nichtsdestotrotz finde ich, dass es sich lohnt, dafür zu kämpfen, mehr dort reinzubekommen als das, was da jetzt drinsteht. Wir haben in Sachsen eben keine CDU-Alleinregierung mehr. Und ich glaube auch, dass meine Kolleginnen in Sachsen in ihrer jetzigen Regierungskonstellation dann noch mal ein anderes Gewicht reinbringen werden, was uns vielleicht hier auch noch bessere Möglichkeiten eröffnet. Und dann möchte ich noch ein paar Sätze zu dem Thema „Gleichstellung“ verlieren, weil auch das hier nicht angesprochen wurde – kann vielleicht sein, dass nur Männer vor mir gesprochen haben, um das mal so flapsig zu sagen, dass ihr das nicht priorisiert habt. Aber nichtsdestotrotz ist eben auch die Frage, im Rundfunkrat, aber auch generell im MDR, natürlich die Frage von Frauen im Rundfunkrat, auch da haben wir noch viel Luft nach oben. Und auch die Frage der Gleichstellungsbeauftragten – das stimmt nicht, ich korrigiere mich, zumindest die Gleichstellungsbeauftragte hat André angesprochen. Vielen Dank dafür.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist auch einfach ein wichtiger Aspekt, der mir hier auch deutlich zu kurz kommt, für den wir – auch meine grünen Kolleginnen in den anderen Bundesländern – uns auf jeden Fall in den Verhandlungen starkmachen werden.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist doch
auch diskriminierend, Männern zu unterstellen, sie seien nicht für Gleichstellung!) Die Begrenzung der Intendantengehälter ist ein Punkt, der ist sehr populär. Ich finde, das darf er auch sein, und ich finde es auch grundsätzlich komplett richtig, darüber zu diskutieren, inwieweit irgendwann mal auch Schicht im Schacht ist nach oben hin und man sagt, man begrenzt diese Gehälter. Da bin ich auch komplett dafür. Was mich an dieser Diskussion stört, ist, dass wir erstens so tun, als hätte das irgendwelche relevanten Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag. Selbst wenn wir alle Gehälter der Intendanten in Deutschland auf ein bestimmtes Maß begrenzen, wird sich das sehr wahrscheinlich nicht im Rundfunkbeitrag widerspiegeln. Das andere ist tatsächlich dieses permanente Aufrechnen. Ich finde es schwierig zu sagen, wir haben ein Ungleichgewicht, denn wenn wir realistisch in die westdeutschen Anstalten schauen, dann muss man auch sagen, dass da in den letzten Jahren in der Gehälterstruktur viel schiefgelaufen ist. Da haben wir auch innerhalb der westdeutschen Anstalten ein massives Ungleichgewicht, was zum Beispiel alte Verträge und neue Verträge angeht, was Intendantengehälter etc. pp. angeht. Deswegen finde ich, dass dieser Vergleich vielleicht auch ein Stück weit an dieser Stelle nicht durchträgt. Was mich bei der Ressourcenfrage wirklich auf die Palme bringt, ist dieses permanente Aufrechnen: Wir haben ja soundso viele Beitragszahler in Thüringen und deswegen müssen wir soundso viele Ressourcen bekommen. Ich glaube, dass es der öffentlich-rechtliche Rundfunk verdient hat, dass wir doch etwas komplexer über ihn diskutieren und nicht permanent diese Rechnungen aufmachen und das rein wirtschaftlich betrachten. Ich glaube, dass der MDR in Thüringen und auch in den anderen beiden Bundesländern eine sehr wichtige Rolle spielt, auch bei der Frage, wie die Medienlandschaft hier gestaltet ist. Wir wissen, dass wir gerade hier in den Bundesländern durchaus Probleme haben, was die Vielfalt der Medienlandschaft angeht. Ich glaube, dieses permanente Aufrechnen, das bringt uns an ganz vielen Stellen nicht weiter. Zur AfD ist nur so viel zu sagen: Ich glaube nicht, dass man mit Ihnen in irgendeiner Art und Weise eine konstruktive Debatte über den öffentlichenrechtlichen Rundfunk führen kann. Deswegen finde ich es immer ein bisschen witzig, dass Sie eine konstruktive Debatte einfordern an einer Stelle, wo Sie sagen: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – finden wir eigentlich total kacke und wollen wir überhaupt nicht und wollen wir eigentlich abschaffen.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Zuhören!)
Das ist Ihr konstruktiver Beitrag dazu und dementsprechend glaube ich, es kann an dieser Stelle keine konstruktive Diskussion mit der AfD geben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich baue aber auf die demokratischen Fraktionen hier im Hause, und sicherlich ist natürlich auch die FDP eingeladen, an dieser Diskussion teilzunehmen. Ich glaube, wir sollten uns hier als Thüringen starkmachen und nicht nur die Ressourcenfrage, sondern auch die anderen Sachen noch mal stark in den Vordergrund setzen und da eine gute Diskussion führen. Ich denke, dass es nicht einfach werden wird. Es war ja auch in den letzten fünf Jahren nicht einfach. Aber ich glaube, wir haben durch sehr große Beharrlichkeit und dadurch, dass wir wirklich immer wieder darauf pochen, dass wir diese Verhandlungen führen und dass wir die Sachsen und die Sachsen-Anhaltiner da nicht aus der Verantwortung lassen, doch ein ganzes Stück dazu beigetragen, dass wir überhaupt an dem Punkt sind, an dem wir jetzt sind. Von diesem Punkt aus weiter gehend wäre es natürlich wunderbar, wenn wir es 2020 schaffen, einen neuen Staatsvertrag vorzulegen. In diesem Sinne freue ich mich auf die konstruktive Diskussion mit den demokratischen Fraktionen in der Staatskanzlei in der nächsten Woche. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Die Debatte lebt ja vom Austausch. Insofern würde ich gern zu vier Punkten, die hier aufgerufen wurden, noch kurz etwas sagen. Der erste ist ein allgemeiner: Wenn die AfD davon spricht, dass das öffentlich-rechtliche System ihrer Meinung nach aufrechtzuerhalten sei, aber der Zwangsbeitrag wegfallen müsse, dann ist das – glaube ich – ziemlich durchschaubar, weil eine nicht mehr allgemein legitimierte Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen heißt: Es gibt keinen ÖffentlichRechtlichen. So einfach ist das.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Es gibt wohl
auch keine andere Finanzierungsmöglichkeit?) Insofern: Wer sagt, der Beitrag muss ausfallen, der sagt, der Öffentlich-Rechtliche muss abgeschafft werden. Sie können das natürlich machen, es ist ein freies Land, aber wenn Sie von Zwangsbeitrag sprechen, dann verkennen Sie, dass das ein demokratisch legitimierter Finanzierungsweg ist, den alle deutschen Landtage beschlossen haben. Sie sprechen ja auch nicht bei einer Steuer von einer Zwangssteuer oder wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h in der Stadt ist, sagen Sie eine Zwangsgeschwindigkeitsbegrenzung. Es ist alles mit Zwang versehen, wenn das gesetzlich normiert ist und man will, dass das die Allgemeinheit beachtet. Insofern scheint mir der Diffamierungsgedanke allein schon in der Wortwahl ziemlich offensichtlich zu sein.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Zu Herrn Montag noch einmal, weil Sie gerade gesagt hatten – jetzt ist er gerade im Gespräch mit seinem Landesvorsitzenden –, es braucht mehr, auch eine digitale Plattform. Das ist richtig. Ich habe ja auch darauf hingewiesen, es gibt die ida, die ist jetzt von MDR und ZDF gegründet worden, der MDR hat 51 Prozent und das ZDF hat 49 Prozent, und die ist ja auch in Ostdeutschland angesiedelt. Das ist insofern ein schöner Erfolg. Erstens, weil es wichtig ist, digitale Distributionen voranzubringen und neue digitale Formen zu entwickeln, und zweitens, weil es ja nicht nur ein Commitment vom MDR ist, sondern auch vom ZDF im Osten. Ich würde sagen, dass hier eine Entwicklung stattfinden soll, die auch vom Osten mitgesteuert wird. Darüber freue ich mich sehr. Was Sie zur Verweildauer in Mediatheken gesagt haben, das ist auch richtig, da gab es ja aber auch Novellierungen. Gleichzeitig ist das natürlich keine Geschichte, die der MDR allein beschließen kann, sondern da braucht man eine staatsvertragliche Lösung zwischen allen Ländern. Da sind wir letztes Jahr einen Schritt vorangekommen und haben zumindest eine Ausweitung auf 30 Tage hinbekommen. Das haben wir als Thüringen maßgeblich unterstützt und – ich würde sagen – sogar mit vorangetrieben. Der dritte Punkt, weil genannt worden ist, wie viel Prozent wir vom Anteil haben: Ich plädiere dafür, auch ehrlich zu sein. Es gibt sogenannte Gemeinschaftseinrichtungen von der ARD und da sind ganz wenige – wie man es rechnet, drei, dreieinhalb – im Osten. Wir haben eine große, nämlich den KIKA. Das ist ARD-Geld. Wenn wir natürlich über die Ressourcen und die ARD-Ressourcen und die Gelder sprechen, dann müssen wir uns auch den ARD-KIKA-Anteil zumindest zurechnen lassen. Das muss man schon fairerweise sagen, sonst kommt man in eine Schieflage und es heißt: Ja, ihr beklagt euch nur, dass ihr vom klassischen MDR zu wenig habt, aber ihr habt ja tatsächlich eine große Gemeinschaftseinrichtung – im Gegensatz zu den anderen beiden Staatsvertragsländern. Das muss man schon zugestehen und das würde ich auch immer machen. Trotzdem ist das Missverhältnis natürlich weiter substanziell. Wir haben ein Beitragsaufkommen von 24,4 Prozent im Moment und selbst wenn wir den KIKA dazurechnen, sind wir bei 11 bzw. 12 Prozent, je nachdem, wie man es rechnet, also wesentlich davon entfernt, irgendwie eine Gerechtigkeit zu haben. Frau Henfling hat natürlich recht, in der medienpolitischen Debatte kann das nicht der einzige Aspekt sein. Da kommt es auf ganz viele Sachen an. Aber das ist ja hier auch eine Medienstrukturdebatte, die wir führen, und da ist es natürlich legitim, auch auf Gerechtigkeit zu drängen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich habe auch nicht gesagt, dass es nicht legitim ist!) Auch der bisherige Staatsvertrag sieht hier eine mittelfristige Gleichberücksichtigung der Staatsvertragsländer vor. Und das Vierte: Frau Henfling hat gesagt, die anderen hatten eine bessere Verhandlungsposition. Im Moment scheint das so zu sein, aber auch der existierende Staatsvertrag hat eine Kündigungsoption. Die steht da drin, die muss man sich anschauen. Es gab auch schon mal eine Kündigung eines Staatsvertrags, ich glaube, es war im Jahr 1979, nageln Sie mich nicht genau auf den Zeitpunkt fest. Wenn man so eine Kündigungsoption tatsächlich erstens in Erwägung zieht und zweitens dann auch umsetzt, können sich natürlich auch mal die Verhandlungspositionen erheblich verändern. Ich danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin noch mal vorgegangen, die Redebeiträge haben mich nach vorn getrieben. Ich möchte mal mit einem beginnen, Frau Henfling: Sie lassen aber wirklich kein Thema aus, wo Sie nicht bemängeln, dass hier mehr Männer als Frauen sprechen. Das macht die Sache nicht besser.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Es macht die Sache meistens nur schlechter, wenn nur Männer sprechen!) Und noch mal: Sie können ja nun nicht ständig fordern, halbe-halbe zu machen, es geht eben nicht, die Wirklichkeit sieht anders aus. Das muss man irgendwann mal akzeptieren, vielleicht auch Sie.
(Beifall CDU)
Ich finde das abenteuerlich.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wir sind 50:50! So sieht die Wirklichkeit hier aus!)
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da hat eine
ein Männerproblem!) Und das sofort auf diesen Staatsvertrag zu projizieren, dass er deshalb so aussieht, wie er aussieht, weil Männer dort dominieren. Da ist ja eine Menge passiert, das muss man auch akzeptieren, auch in dem Entwurf. Da hätten wir mal ein bisschen – ich sage mal – Ruhe bei der ganzen Diskussion. Ich finde es aber nicht immer gut, wenn das immer nach vorn geschoben wird. Es geht um Inhalte, die wir auch betrachten müssen. Und dann haben Sie auch ausgeführt: Eigentlich können wir gar nichts machen, die anderen werden sowieso nichts hergeben und außerdem muss man den MDR ja viel größer denken,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie haben immer so ein Problem, zu verstehen, was ich sage!) als dass wir dann Teile rauslösen, damit wir bessergestellt werden. Ich sehe das völlig anders, ich denke, das ist eine Gerechtigkeit und auch Solidarität in einer Gesellschaft, die von drei Ländern betrieben wird, dass es da auch eine gewisse Ausgeglichenheit und nach Möglichkeit Ausgewogenheit gibt. Und davon sind wir hier weit, weit entfernt, dass wir über eine paritätische Verteilung sprechen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Beim Geld wollen Sie Ausgewogenheit, bei Männern und Frauen nicht!) Aber wir müssen letztendlich damit beginnen. Ich habe das nicht so richtig verstanden: Auf der einen Seite sagen Sie, wir müssen diskutieren mit ihnen, wir müssen sehen, dass wir etwas bekommen. Auf der anderen Seite sagen Sie, also eigentlich gar nicht so erforderlich, wir müssen ja größer denken. Wir wollen ja nicht die Struktur verändern, aber wir wollen ein Stück teilhaben an der Struktur oder zurückhaben.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Dafür müssen Sie die Struktur verändern!) Da gibt es ja konkrete Möglichkeiten, die nicht die Struktur infrage stellen, aber die Verteilung neu berechnen bzw. neu gestalten. Ich kann mir vorstellen, dass zum Beispiel die Sportübertragung – Regionalfußball, Regionalsport – insgesamt von allen drei Ländern hier in Thüringen organisiert wird, von Thüringen aus durchgeführt wird. Die technischen Voraussetzungen sind da, es ist alles vorhanden. Also auch darüber muss man letztendlich mit den Kollegen in Sachsen und Sachsen-Anhalt sprechen. Oder „Exakt“ oder „Fakt ist“: Auch hier haben wir letztendlich die technischen Voraussetzungen und die Ausstattung, dass wir das qualitativ hochwertig anbieten können. Darüber muss gesprochen werden. Uns geht es um Gerechtigkeit und das will ich klar sagen. Da spielen die Beitragszahler in diesem Land natürlich eine Rolle und auch die Wertschöpfung, die damit verbunden ist. Auch das ist ein wesentlicher Punkt, denn es geht auch um Steuereinnahmen. Wir haben ja gerade das Problem, dass die Steuern eben nicht in Thüringen landen, bisher sind sie in Sachsen, in Leipzig. Natürlich ist das auch ein Bundesproblem, das letztendlich vor dem Bundesgericht ist – die Frage der Aufteilung der Gewerbesteuer. Ich hoffe, dass das auch zugunsten Thüringens ausgeht. Bisher landet das letztendlich alles in Sachsen. Auch das gehört mit dazu, mit zu betrachten, was die Ungleichbehandlung letztendlich auch verstärkt. Zu den Kollegen der AfD: Wir haben nie abgestritten, 1991 ist der Vertrag geschlossen worden, da war die CDU auch in der Regierung. 1991 gab es natürlich auch viele andere Probleme, auch wir in der CDU hatten damals die Probleme, 1991 war gerade Ministerpräsidentenwechsel etc. Das kennen Sie vielleicht nicht, denn Sie sind ja noch nicht so lange dabei. Aber das entbindet uns ja nicht, dass wir dann etwas ändern müssen. Wir können natürlich sagen, das war alles ganz schlimm, was 1991 passiert ist, das ist überhaupt ein ganz schlimmer Vertrag und Thüringen hätte nicht aufgepasst, hat geschlafen. Ja, das war nicht der beste Vertrag, der gemacht wurde, der holt uns heute auch ein. Aber wir haben als CDU schon die Verantwortung, dieses Land weiterzuentwickeln, auch im Bereich des MDR. Deswegen werfen wir die Fragen auf und wollen auch die Diskussion darüber. Wir können natürlich sagen: Wir haben das alles verursacht und jetzt ziehen wir uns zurück. Das ist nicht unsere Art. Wir sagen: Wir haben erkannt, dass es die Fehler gibt. Wir sind ja schon viele Jahre dran, jetzt haben wir die Möglichkeit, das ein Stück weit nach vorn zu bringen und auch tatsächlich Erfolge einzufahren. Ich finde, Kollegen von der AfD, da machen Sie es sich zu einfach, immer zu sagen: Das war ja ganz schlimm, was ihr gemacht habt, und da können wir gar nichts machen. Dann stellen Sie den gesamten öffentlichrechtlichen Rundfunk infrage. Auch das ist ein Widerspruch – der Staatssekretär ist schon darauf eingegangen. Wir müssen zusehen, dass wir im MDR wirklich gleichberechtigter bzw. besser behandelt werden und einen gewissen Ausgleich bekommen. Das ist unser Ziel. Daran werden wir als CDU mitwirken und werden das auch nach vorn treiben. Ich kann Sie nur bitten, dass Sie unserem Antrag zustimmen, weil es hier letztendlich um den MDR Thüringen geht – auch die Wertschöpfung, die ich angesprochen habe, hier stattfinden soll. Das müsste auch in Ihrem Interesse sein, dass letztendlich die Mittel in Thüringen bleiben und nicht woanders hingehen. Deswegen verstehe ich Ihre Haltung an der Stelle nicht. Wir müssen doch den ersten Schritt machen, kleine Schritte machen. Sie sagen, Sie wollen das Ganze auf den Prüfstand stellen – dann reden wir wahrscheinlich noch in 50 Jahren, aber da werden Sie nicht mehr mitreden, ich auch nicht mehr. Aber das hilft uns jetzt an der Stelle nicht. Wir müssen jetzt versuchen, die Möglichkeiten – das Fenster, das sich jetzt öffnet – auch mit den Kollegen in Sachsen, Sachsen-Anhalt zu besprechen und auch Ihre Kollegen einzubeziehen, dass wir hier einen gewissen Ausgleich bekommen im MDR und auch eine gewisse Parität herstellen. Ich habe gehört – wir haben das immer gemeinsam gemacht. Das ist ja richtig. Wir haben jetzt aber einen Antrag eingebracht. Kollege Blechschmidt, Sie haben gesagt, der würde Strahlkraft erlangen, wenn alle mitgemacht hätten. Ich denke, der entwickelt Strahlkraft, wenn alle Parlamentarier diesem Antrag zustimmen. Es geht ja um die Sache.
(Beifall CDU)
Es ist mir völlig egal, wer ihn einbringt. Wenn Sie ihn eingebracht hätten oder wenn die Grünen ihn eingebracht hätten: Es geht um die Sache. Ich habe auch verstanden, dass Sie das genauso sehen. Deswegen erlangt der wirklich Strahlkraft, wenn sich alle Parlamentarier in diesem Haus – und natürlich wäre es noch besser, wenn sich die AfD auch durchringen könnte – hinter unseren Antrag stellen, der dann letztendlich wirklich ein gemeinsamer Antrag ist. Es entscheidet sich nämlich letztendlich bei der Abstimmung, dass es ein gemeinsamer Antrag ist, und nicht, wer ihn eingebracht hat. Entscheidend ist, wie die Abstimmung hier im Parlament verläuft. Darum bitte ich noch mal an dieser Stelle ganz herzlich alle Fraktionen, unseren Antrag zu unterstützen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich muss ich nach Herrn Kellner, nach der Sache noch mal nach vorn gehen, das steht, glaube ich, außer Frage. Herr Kellner, von einer Fraktion, die nicht mal 10 Prozent Frauenanteil hat,
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Direkt
gewählt!) lasse ich mir ganz sicher nicht erklären, was „Geschlechtergerechtigkeit“ und „Gleichstellung“ bedeuten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Unruhe CDU)(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist eine
Unverschämtheit!) Das ist keine Unverschämtheit, das ist erst mal nur eine sachliche Feststellung. Es scheint, tief zu sitzen. Sie wollen ja jetzt nicht leugnen, dass Sie nur zwei Frauen in der Fraktion haben, oder? Ich meine, da kann man ja auch flexibel sein, damit habe ich gar kein Problem. Meine sehr geehrten Damen und Herren und sehr geehrter Herr Kellner …
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Als Mitglied einer regierungstragenden Fraktion frage ich Sie: Wer ist denn derzeit Gleichstellungsbeauftragte des Freistaats Thüringen bzw. gibt es überhaupt eine?
(Beifall CDU)
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Na ja, die Frage ist: Was hat jetzt die Gleichstellungsbeauftragte mit der CDU-Fraktion zu tun und liegt es daran, dass Sie nur zwei Frauen haben, weil wir keine Gleichstellungsbeauftragte haben?
(Unruhe CDU)
Wenn das die Frage ist, dann sollten wir schnellstmöglich – das wäre dann die Bitte an das zuständige Ministerium – wieder eine Gleichstellungsbeauftragte ernennen, damit die CDU auf 50 : 50 kommt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das können wir – glaube ich – organisieren. Das dürfte kein Problem sein. Wir sind da immer sehr hilfsbereit, auch bei Oppositionsfraktionen. Das ist gar kein Problem. Herr Kellner, am meisten hat mich geärgert, dass Sie mir hier erklären wollen, dass das mit der Geschlechtergerechtigkeit gar nicht so wichtig ist.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Zur Sache!)
Und dann reden Sie in Ihrem ganzen Beitrag über Gerechtigkeit, aber nur, wenn es um Ressourcen und finanzielle Mittel geht. Gerechtigkeit bedeutet aber dann doch ein bisschen mehr, und Geschlechtergerechtigkeit gehört definitiv dazu. Wenn Sie 50 Prozent dieser Gesellschaft einfach mal so abbügeln und sagen: „Es ist halt nicht so wichtig, wenn ihr eben auch zu 50 Prozent, beispielsweise in Parlamenten, aber eben auch im Rundfunkrat sitzt“, dann finde ich das schon eine gehörige Fahrt vor den Bug, die Sie da machen. Insbesondere die CDU hat ja in den letzten Wochen immer dafür geworben, dass die Pflegeberufe, die insbesondere von Frauen ausgeübt werden, mehr in den Vordergrund gehoben werden. Ich glaube, da sollten Sie mal Ihren Blick weiten und schauen,
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
dass Frauen überall gleich repräsentiert sind. Und – ein Satz noch – natürlich ist eine Verteilungsdebatte immer eine Strukturdebatte und in diesem Fall ganz besonders, Herr Kellner. Ich glaube, da müssen Sie echt noch mal Ihre Hausaufgaben machen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wir brau-
chen von Ihnen keine Belehrungen!)
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Also, um eins noch mal klar zu sagen: Wir stellen den öffentlichen Rundfunk nicht grundsätzlich infrage. Wir wollen diskutieren über die Finanzierung und über die Strukturen. Frau Henfling, mal ein kleiner Grundkurs in Betriebswirtschaft: Wenn ich einen Betrieb habe und ich habe meine Kosten nicht im Griff und fordere immer mehr Einnahmen, dann muss ich mal über meine Kostenstruktur nachdenken.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist aber kein Betrieb!) Dieses Wort „Zwangsbeitrag“ werden wir immer wieder sagen, denn es ist ein Zwangsbeitrag. Ich kenne keinen, der das gern bezahlt.
(Beifall AfD)
Bei Steuern ist das übrigens genauso. Wenn ich meine Steuern nicht bezahle, lande ich im Gefängnis.
(Heiterkeit SPD)(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Zu
Recht!) Das nächste Thema: Herr Kellner, wir haben überhaupt kein Problem damit, die Struktur zu ändern, aber nicht auf diesem hohen Niveau. Die ganzen Medienanstalten, das ist – wie ich es ja gestern schon gesagt habe – ein Riesenapparat, der viel Geld kostet. Und wie ich vorhin anführte: 20 Fernsehsender, 70 Radioprogramme sind einfach zu viel. Das hat nichts mehr mit der Grundversorgung zu tun, die der MDR eigentlich leisten müsste.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wer legt denn
das fest, welche Programme die haben?) Ja, zum Glück legen sie das immer fest. Denn schauen Sie mal in die Verträge, da steht nämlich drin, was die Grundversorgung ist und das sind nicht 70 Radioprogramme. Dieser Antrag ist leider für uns zu schwammig, weil hier nichts Konkretes, keine konkrete Forderung drinsteht. Ich würde Ihnen in Zukunft vorschlagen: Reden Sie mit uns und dann können wir auch über solche Sachen – dann haben Sie auf jeden Fall die Unterstützung von uns und wir können auch was ändern. Denn alle sagen immer, es geht nicht. Nur weil wir von der AfD es nicht wissen und es auf einmal machen, ist es in Ordnung – nur mal so viel dazu.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was genau machen Sie denn?)
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache beendet. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich hier Widerspruch? Das kann ich nicht sehen. Damit stelle ich also das Berichtsersuchen als erfüllt fest. Die Frage ist: Wird Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im entsprechenden Ausschuss beantragt? Konnte ich nicht sehen. Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 7/654 – Neufassung –. Wer für Nummer II des Antrags ist, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion der CDU. Wer ist gegen Nummer II des Antrags? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist die Nummer II des Antrags der CDU-Fraktion angenommen. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 13 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/666 Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Ja. Herr Abgeordneter Kießling, Sie haben das Wort.
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Die Corona-Pandemie und deren Folgen durch die getroffenen Maßnahmen stellen alle auf eine mehr als harte Probe. Deutschlandweit fallen Hunderttausende durch das Raster der Hilfsprogramme und stehen vor dem Nichts. Aufgrund der verordneten Krise erleiden rund 2,6 Prozent der Deutschen existenzbedrohende, finanzielle Verluste, also rund 2,1 Millionen Bürger stehen vor dem Ruin. So können wir es zum Beispiel in der Zeitung „Die Welt“ lesen. Auch in Thüringen fallen etliche Arbeitnehmer und Firmen durch das Raster der Thüringer Hilfsprogramme. Etliche Freiberufler und Betriebe stehen so vor dem finanziellen Ruin aufgrund der getroffenen Maßnahmen der Regierung. Unsere rot-rot-grüne Landesregierung hat das Programm der Soforthilfe auf den Weg gebracht, um eventuell den einen oder anderen doch noch zu retten. Jedoch wurde bei den Soforthilfeprogrammen der Landesregierung unser klassischer Mittelstand, die Betriebe zwischen 51 bis 250 Mitarbeiter, leider vergessen. Ich hoffe, der Mittelstand vergisst dies nicht.
(Beifall AfD)
Gefördert werden bis jetzt nur Unternehmen mit Betriebsstätten in Thüringen mit bis zu 50 Beschäftigten, auch der Bund hilft hier Unternehmen im Rahmen einer Soforthilfe mit bis zu 10 Beschäftigten. Unser klassischer Mittelstand ist aber das prägende Bild in Thüringen, denn nach dem Thüringer Landesamt für Statistik sind über 90 Prozent der Unternehmen in Thüringen kleine und mittelständische Betriebe mit bis zu 250 Angestellten. Dieser Mittelstand schafft Arbeitsplätze, bildet neue Arbeitskräfte aus und erwirtschaftet Steuern, von denen auch die Allgemeinheit lebt. Dieser Mittelstand muss erhalten werden, auch im Sinne und zum Wohl der Allgemeinheit, meine Damen und Herren. Daher haben wir diesen Antrag eingebracht. Unser Antrag zielt darauf ab, auch den Unternehmen, die über 50 Mitarbeiter und bis zu 250 Mitarbeiter haben, eine kleine Soforthilfe zu gewähren. Denn auch bei diesen Unternehmen laufen die gewerblichen Mieten, Pachten und Leasingaufwendungen trotz des verordneten Stillstands weiter. Hier sollte laut unserem Antrag eine Soforthilfe von bis zu 50.000 Euro pro Unternehmen einen kleinen Teil des wirtschaftlichen Drucks nehmen, womit ein Teil der Fixkosten abgedeckt werden könnte. Ich appelliere an Sie, unseren Antrag wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen und auch ein Herz für unseren Mittelstand zu haben. Ich freue mich nun auf eine sachliche Debatte. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann der AfD jetzt auch nur noch das sagen, was sie in diesem Plenum schon häufiger gehört hat: Ihr Antrag ist einfach unnötig und er kommt vor allem völlig zu spät. Jetzt kann ich es ja nachvollziehen, denn in den ersten Wochen nach dem Lockdown war es auch hier im Parlament etwas ruhiger. Das entlässt uns als Abgeordnete aber natürlich nicht aus der Verantwortung, in der Zeit vielleicht mal die Presselage zu überschauen. Ich sage mal, spätestens letzte Woche Freitag beim Plenum hier in der Arena, als wir das Mantelgesetz um das Sondervermögen besprochen haben, hätte Ihnen doch auffallen müssen, dass die Regierung und auch die regierungstragenden Fraktionen in den letzten Wochen durchaus gehandelt haben und gerade für den Bereich der Unterstützung der Wirtschaft eine ganze Menge auf den Weg gebracht haben. Ich würde Sie noch mal daran erinnern – denn offensichtlich fehlt Ihnen das –, was passiert ist: Als klar war, dass die Corona-Krise einen deutschlandweiten Lockdown notwendig machen würde, hat Thüringen als eines der ersten Bundesländer reagiert und Soforthilfen für die Thüringer Unternehmen auf den Weg gebracht. Bereits am 18. März kündigte Minister Tiefensee ein Hilfsprogramm an, am 23. März hat die Landesregierung die Voraussetzungen dafür geschaffen, um die ersten Anträge entgegenzunehmen. Mittlerweile sind über 36.500 Anträge auf Soforthilfe für gewerbliche Unternehmen bewilligt und über 235 Millionen Euro ausgezahlt. Erst mehr als einen Monat später, am 27. April, hat die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag auch ausgeschlafen und reichte einen Antrag ein, über den wir heute diskutieren. Da kann ich nur sagen: Schönen guten Morgen! Mit ihrem Antrag möchte die AfD-Fraktion die Landesregierung auffordern, Unternehmen bis zu einer Größenklasse von 250 Beschäftigten in die Soforthilfe des Landes einzubeziehen. Jetzt habe ich ja schon gesagt: Auch Ihnen dürfte jetzt aufgefallen sein, dass wir letzten Freitag ein Gesetz für ein Sondervermögen auf den Weg gebracht haben, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Wir sind mit der Krisenbewältigung also im Parlament schon einen ganzen Schritt weiter, während die AfD-Fraktion hier noch veraltete Anträge beschließen lassen will. Was mich an diesem Antrag aber am meisten stört, ist die Art und Weise, in der Sie darin die Thüringer Unternehmerinnen und Unternehmer verächtlich machen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, der Mittelstand sei das Rückgrat unserer Wirtschaft. So weit, so richtig. Mit Blick darauf, dass die Soforthilfen des Landes an Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten gezielt gezahlt werden, argumentieren Sie dann aber ernsthaft: Der Weg aus der Corona-Krise wird nicht nur mit Großkonzernen und Kleinbetrieben gelingen. Ist Ihnen eigentlich klar, dass der Thüringer Mittelstand weit überwiegend aus Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten besteht? Das ist das Rückgrat, von dem Sie reden und denen Sie damit aber auch zeigen, was Sie von ihnen halten. Ich habe gerade noch mal, als Sie geredet haben, nachgeschaut, wie viele Unternehmen wir eigentlich haben, die über 50 und über 250 Beschäftigte haben. Bei Unternehmen über 50 Beschäftigte sind es in Thüringen 2,2 Prozent, Unternehmen über 250 Beschäftigte sind in Thüringen 0,6 Prozent. Das heißt, fast 98 Prozent der Thüringer Unternehmen profitieren von der Soforthilfe, die wir als Land schon auf den Weg gebracht haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Als weitere Begründung blicken Sie dann ins benachbarte Bayern. Ich rate Ihnen, schauen Sie auch mal in andere Bundesländer, zum Beispiel nach Baden-Württemberg, nach Niedersachsen oder nach Sachsen-Anhalt, Hessen, NordrheinWestfalen, die ebenfalls nur bis zu einer Unternehmensgröße von 50 Beschäftigten zahlen, obwohl dort die Wirtschaftsstruktur ganz anders aussieht als bei uns. Die AfD hat – und das wird aus diesem Antrag deutlich – den Sinn und Zweck der Soforthilfen nicht begriffen. Die Soforthilfen dienen dazu, die kurzfristigen Folgen der Corona-Krise abzumildern und Insolvenzen zu vermeiden. Sie dienen aber nicht dazu, über ein kurzes Zeitfenster hinaus die Wirtschaft zu stabilisieren. Dafür wären die 50.000 Euro, die Sie fordern, auch bei einer Unternehmensgröße von 250 Mitarbeitern völlig ungeeignet. Sie können auch noch mal durchrechnen, was das pro Mitarbeiter bedeutet. Wenn Sie das überschlagen, bedeutet das nämlich genau 5 Euro pro Mitarbeiter, die Sie da auszahlen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und wer glaubt, dass man mit diesem Betrag tatsächlich ein Unternehmen retten kann – da merkt man, dass es mit der Wirtschaftspolitik bei Ihnen nicht weit her ist. Ich will an der Stelle auch noch mal darauf verweisen, dass auch auf Bundesebene eine ganze Reihe passiert, und auch das hilft den Unternehmen in Thüringen. Zum Beispiel damit, dass wir Sofortkredite ausgeweitet haben, dass Bürgschaften des Bundes ausgeweitet sind und auch das Instrument der Kurzarbeit, das im Moment für 10 Millionen Beschäftigte in Deutschland angemeldet ist, ist ein Instrument, das der Wirtschaft und auch der Wirtschaft in Thüringen nützt. Das ist für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der anderen Seite durchaus eine schwierige Situation. Aber das zeigt, das, was Bund und auch wir als Land machen, geht Hand in Hand und hilft am Ende der Wirtschaft und den Beschäftigten hier. Statt also auf Basis veralteter AfD-Anträge über kurzfristige Krisenintervention zu diskutieren, sollten wir besser über zielgerichtete konjunkturelle Maßnahmen für die besonders betroffenen Branchen – für den Maschinenbau, für die Metallverarbeitung, für den Automobilbau, für das Hotel- und Gaststättengewerbe und den Tourismus – reden, dabei aber auch den Bund in die Pflicht nehmen. Dazu findet sich aber in Ihrem Antrag kein einziges Wort. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Corona-Krise und die damit verbundenen Maßnahmen haben zu einem der größten wirtschaftlichen Einbrüche seit dem Zweiten Weltkrieg geführt. Das ifo Institut geht von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 6,6 Prozent aus. Kurzarbeit ist auf einem Rekordhoch und die Zahl der Arbeitslosen steigt rasant. Damit stehen wir vor ungeahnten Herausforderungen, deren Bewältigung uns noch lange beschäftigen wird. Im März – und das war erst der Anfang der CoronaKrise – gab es laut Statistischem Bundesamt den größten Rückgang bei den gesamtdeutschen Exporten seit 1990 – minus 11,8 Prozent im Vergleich zum Februar. Gerade die exportorientierte Thüringer Industrie wird hier hart getroffen werden. Angesichts solcher Zahlen muss jedem klar sein, dass wir handeln müssen. Wir müssen uns für den Erhalt unserer Wirtschaft, vor allem der mittelständischen – der Grundlage unseres Wohlstands – einsetzen und wir dürfen nicht zulassen, dass innovative, erfolgreiche Unternehmen diese Krise nicht überleben. Jedoch ist angesichts der Komplexität, der Vielschichtigkeit der Thüringer Wirtschaft auch klar: Komplexe Probleme werden nicht mit einfachen Lösungen behoben. Zu Beginn der Corona-Krise haben wir als Fraktion eine Hilfshotline für kleine und mittelständische Unternehmen eingerichtet. Dort haben wir inzwischen weit über 500 Gespräche geführt. Wir haben den Unternehmern und Selbstständigen zugehört, haben beraten und uns mit deren Sorgen beschäftigt. Von dieser Krise werden die Unternehmen ganz individuell und häufig ganz besonders hart getroffen. Was schnell und unkompliziert bei Soloselbstständigen hilft, ist nicht automatisch auf größere Firmen übertragbar. Damit, meine Damen und Herren, sind wir bei dem vorliegenden Antrag. Die Feststellung allein, dass der Mittelstand das Rückgrat unserer Wirtschaft ist, reicht nicht aus, um Wirtschaftskompetenz zu simulieren.
(Beifall FDP)
Sie wollen hier bis zu 83 Millionen Euro ausgeben, scheinen sich aber weder über die genaue Höhe der Kosten noch den Nutzen im Klaren zu sein. Noch im März im Bundestag haben es Ihre Parteikollegen nicht über das Herz gebracht, der Unterstützung von Kleinunternehmen zuzustimmen. Jetzt wollen Sie es auf einmal für den Mittelstand. Da muss man leider attestieren: zu wenig, zu spät und zu undurchdacht, insgesamt nicht an den Bedürfnissen orientiert. 50.000 Euro pro Unternehmen allein sind keine seriöse Antwort auf die größte Krise des Freistaats seit der Wende. Was wir jetzt wirklich brauchen, sind passgenaue Unterstützungsangebote, Zuschüsse, Förderkredite, Entlastungen bei Lohnkosten, Steuervorauszahlungen und Sozialabgaben, und sie müssen passgenau auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten sein und deshalb gegebenenfalls auch nachjustiert werden. Die Verwaltung muss effizienter werden und muss in ihrer Arbeitsfähigkeit gestärkt werden, Unternehmen brauchen schnelle und individuelle Antworten. Genehmigungen, Auszahlungen müssen schneller passieren, Ausschreibungen müssen gestrafft werden und dürfen nicht zurückgehalten werden und die Verwaltungen müssen Partner für Unternehmen sein. Das Mittel der Digitalisierung muss stärker genutzt werden bis hin zu der Möglichkeit, dass auch Teile der Verwaltung im Homeoffice passieren können. Unternehmen, meine Damen und Herren, brauchen Planungssicherheit. Da kann es nicht sein, dass wir zweimal in der Woche unsere Meinung ändern, ob ein Unternehmen nun sein Türen wieder öffnen darf oder eben nicht. Und auch auf der Bundesebene muss für eine steuerliche Entlastung gekämpft werden, ich erinnere an die Abschaffung des Solis.
(Beifall FDP)
Und wir müssen endlich vorankommen in der digitalen Infrastruktur. Wir brauchen schnelles Internet –überall, auch an der letzten Milchkanne. Meine Damen und Herren, es dürfen keine Beschlüsse mehr gefasst werden, die der Wirtschaft schaden. Ich denke an Bonpflicht und ähnlich sinnlose Melde- und Berichtspflichten. Wer kaum Umsatz macht und vermutlich keinen Jahresgewinn, kann auch keine Steuern hinterziehen, meine Damen und Herren. Es können also auch Fristen für die Abgabe der Steuererklärung verlängert werden. Vergabegesetze sollen es mittleren Unternehmen nicht unnötig erschweren und auch ein vergabespezifischer Mindestlohn, meine Damen und Herren, ist aus unserer Sicht abzulehnen.
(Beifall FDP)
Vorschriften zur Tariftreue und Entgeltgleichheit und zur Einhaltung der internationalen Kernarbeitsnormen sind entweder zu streichen oder an anderen Stellen, als sie jetzt im Vergaberecht stehen, zu platzieren und es hat keinen Sinn, ein Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit in den Dienstleistungen der Callcenter durchzusetzen. Meine Damen und Herren, es gibt da noch einiges beizusteuern, aber ich sehe meine Uhr hier ablaufen, deswegen will ich das etwas einkürzen und sagen, es ist wichtig, dass wir die Wirtschaft wieder aufholen lassen, damit sie auch die Kredite zurückzahlen können. 50.000 Euro retten niemanden mit 50 und mehr Mitarbeitern, meine Damen und Herren. Deswegen sagen wir, die Thüringer Unternehmen haben genug mit den nötigen Einschränkungen zu kämpfen, wir dürfen ihnen jetzt nicht noch zusätzlich Steine in den Weg legen. Was der Thüringer Mittelstand jetzt braucht, ist die Freiheit, den Neustart der Thüringer Wirtschaft zu gestalten. Wir als FDP-Fraktion lehnen aber diesen undurchdachten und undifferenzierten Antrag ab. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer an den Monitoren! Auch in Thüringen kämpfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer seit zwei Monaten mit den Folgen der Corona-Pandemie. Und diese Corona-Pandemie, Herr Kießling, ist keine verordnete Krise und schon gar nicht ein geplantes Ereignis, wie gestern in einem verwirrten Redebeitrag aus Ihrer Fraktion zu hören gewesen ist, sondern es ist ein externer Schock, der unsere Wirtschaft, unsere gesamte Gesellschaft erreicht hat. Für diesen gab es keinen Masterplan und deswegen hat der Ministerpräsident vor einer Woche hier bei der Regierungserklärung zu Recht davon gesprochen, dass es sich um eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft handelt, die unter einer Dynamik stattfindet, die wir bisher so bei keinem anderen Ereignis gesehen haben. Rot-RotGrün als Regierungskoalition hat verantwortungsbewusst, hat schnell und vor allen Dingen wirksam gehandelt, die negativen Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitsplätze zu minimieren. Das können Sie unter anderem auch daran erkennen, dass die Umfrage, die auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank zu finden ist, den getroffenen Maßnahmen in hohem Maße Anerkennung und Respekt und Wirksamkeit bescheinigt. Der Ministerpräsident Bodo Ramelow hat schon im März erklärt, dass wir in Thüringen alles dafür tun werden, Existenzen zu sichern und dass dafür auch die finanziellen Rücklagen des Freistaats, die in den letzten Jahren durch kluges Regierungshandeln angehäuft werden konnten, eingesetzt werden, um genau die negativen Folgen dieser Corona-Pandemie auf ein Minimum zu begrenzen. Und ja, wir werden weitere Schritte gehen, das Mantelgesetz ist von Vorrednern schon angesprochen worden. Wir werden in diesem Mantelgesetz weitere Regelungen treffen für das Dienstleistungsgewerbe, auch für Soloselbstständige, wo wir als Linke der Meinung sind, dass es hier noch eine Regelungslücke gibt.
(Beifall DIE LINKE)
Wir werden den Bürgschaftsrahmen erhöhen und wir werden mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auch gewappnet sein für den Fall, dass wir als Freistaat bei strategisch wichtigen Unternehmen einsteigen, um zu verhindern, dass mit dieser Insolvenzgefahr wichtige Ansätze für eine wirtschaftliche Wiederbelebung des Freistaats zerstört werden. Auch die Beteiligung des Freistaats ist also mit dem jetzigen Instrumentarium möglich. In all diesen seit Monaten geführten Debatten über die Schutzmaßnahmen, die Unterstützung der Thüringer Wirtschaft, gibt es eine Lücke, die uns nicht wehtut, die fast niemand bemerkt hat, aber Sie von der AfD haben in dieser Diskussion keinen einzigen Vorschlag ernsthaft zur Debatte gestellt. Sie haben tatsächlich jetzt mit einem Antragstext auf einer halben Seite, der auch nicht auf Ihrem Mist gewachsen ist – die Vorrednerin war schon darauf eingegangen –, versucht, hier schnell noch einen Unterstützungsvorschlag nachzuschieben. Die AfD war leider in dieser Debatte um Schutzmaßnahmen für die Thüringer Wirtschaft, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Totalausfall.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie sind ein
Totalausfall!) Wenn dann wirklich mal was kommt, dann ist es in hohem Maße abgeschrieben von einem Nachbarland. Wir möchten Sie daran erinnern, dass wir als Parlament insgesamt eine Verantwortung haben, mit den vor uns liegenden Herausforderungen schnell und wirksam nicht nur den Dialog mit der Wirtschaft zu führen, sondern auch verantwortungsvolle Vorschläge in die Praxis umzusetzen. Deswegen wäre es schon interessant gewesen, Herr Kießling, wenn Sie hier mal erklären, was denn Ihre Vorschläge sind, zum Beispiel für Soloselbstständige, unter die ja neben vielen Kreativschaffenden zum Beispiel auch eine ganze Reihe von Handwerkern zu subsumieren sind. Wie stehen Sie denn zu diesen Instrumenten, die wir im Mantelgesetz diskutieren? Welche Positionen vertreten Sie denn da? Warum? Und welche lehnen Sie ab? Nein, hier ist sozusagen der untaugliche Versuch mit diesem Antrag unternommen worden, eine wirtschaftspolitische Kompetenz der AfD-Fraktion zu begründen, die allerdings überhaupt nicht erkennbar ist. Deswegen bleibt festzustellen, alle diejenigen im Land, die von Ihrer Fraktion einen wirksamen Vorschlag erwartet haben, die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern, bleiben ohne Ergebnis zurück. Die AfD hat keinen konstruktiven Vorschlag für Arbeiternehmerinnen und Unternehmerinnen und Unternehmer, sondern sie hat hier nur einen populistischen Antrag ins Parlament eingebracht, um eine Scheinkompetenz nachzuweisen. Dieser Antrag kann aus unserer Sicht nur abgelehnt werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Wir befinden uns mitten in einer Krise von historischem Ausmaß. Die Corona-Pandemie hat die Welt fest im Griff. Neben dem Gesundheitssektor leidet besonders die Wirtschaft unter den Auswirkungen der Viruskrankheit. Deshalb hat die CDU-Fraktion auch gleich zu Beginn der Krise noch Anfang März einen Thüringer Rettungsschirm für den Mittelstand, das Handwerk und für Kleinunternehmen gefordert. Darin haben wir 18 Maßnahmen formuliert, um die Thüringer Wirtschaft bestmöglich bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Damals haben wir – und wir waren die Ersten – genau diese Soforthilfen für Unternehmen gefordert. Ich glaube, es besteht auch Konsens darüber, die beste Hilfe für unsere Wirtschaft wäre, wenn die einschränkenden Maßnahmen zurückgenommen würden, wenn der Lockdown schrittweise zurückgenommen wird. Wir wissen aber nicht, wann das passiert. Denn hier hat eine Abwägung zu erfolgen zwischen gesundheitlichen Risiken und den Schäden, die der Gesellschaft und der Wirtschaft entstehen. Diese Abwägung ist schwierig. Wenn wir weltweit schauen, wie in den Ländern mit verschiedensten Regierungen damit umgegangen wird, sieht man doch, dass es ein gleichermaßen vorsichtiges Vorgehen gibt. Ich glaube auch, es war richtig, was wir in Deutschland gemacht haben. Deshalb tue ich mich auch schwer und bin besorgt über Reaktionen, die sagen, der Lockdown sei nicht gerechtfertigt gewesen. Ich glaube, es war sehr richtig, wie wir mit der Krise bisher umgegangen sind. Wir müssen schauen, wie wir weiter damit umgehen, und wir brauchen natürlich Maßnahmen, um der Wirtschaft zu helfen. Dazu sind genau solche Direkthilfen ein Instrument und darum geht es heute. Die CDU setzt sich deshalb für die sofortige zinsfreie Stundung von Steuerzahlungen und die Absenkung der Mehrwertsteuer im Gastgewerbe ein. Das war auch ein Beitrag, den wir mit geleistet haben. Denn weder der Mittelstand, das Handwerk noch die zahlreichen Kleinunternehmen in Thüringen haben die Situation zu verantworten. Die Corona-Pandemie ist ein exogener Schock, der seinen Ursprung in China nahm, von dort aus verteilte sich das Virus in kürzester Zeit auf die ganze Welt. Um die Pandemie in den Griff zu bekommen, wurde ein notwendiger temporärer Lockdown vorgenommen, aber die Nebenwirkungen sind gravierend. Die Wirtschaft ist dramatisch eingebrochen und viele wirtschaftliche Kennziffern haben einen Absturz erlebt, wie wir ihn in unserer Geschichte bisher noch nie erlebt haben. Der Situation, wie wir sie gerade erleben, kann man mit althergebrachten Methoden nicht begegnen. Wir brauchen neue Rezepte, neue Ansätze und neue Wege, um mit der Pandemie umzugehen und die Folgen abzumildern. Wir wollen zum Beispiel das Gastgewerbe, die Hotellerie und die Reisebranche, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind, mit einer 50-prozentigen Umsatzausfallzahlung für drei Monate unterstützen, weil diese Betriebe die ersten waren, die schließen mussten, und wahrscheinlich auch die letzten sind, die wieder öffnen dürfen. Mit diesem Ansatz einer Umsatzausfallzahlung betreten wir Neuland, aber der Vorteil liegt auf der Hand, denn eine solche Vorgehensweise sichert die notwendige dringende Liquidität. Außerdem gibt es den Unternehmen Sicherheit in Form von Zuschüssen. Des Weiteren wollen wir eine Vereinfachung im Vergabegesetz erreichen. Auch dazu gibt es von unserer Seite einen Gesetzesantrag, den wir eingebracht haben, um so die Unternehmen zu stützen. Genauso planen wir Verbesserungen für den Einzelhandel, indem wir im Ladenöffnungsgesetz eine temporäre Aussetzung des Satzes 1 in § 12 Abs. 3 vornehmen wollen. Zu guter Letzt haben wir bereits letzte Woche einen Entschließungsantrag zum Mantelgesetz unter der Überschrift „Thüringer Mittelstands-Sicherungs-Programm – 50.000 Euro Soforthilfen für Thüringer Unternehmen bis zu 250 Beschäftigte“ eingebracht, mit der Drucksache 7/735 und mit diesem Antrag haben wir bereits letzte Woche die heutigen Forderungen der AfD-Fraktion erfüllt und gehen noch darüber hinaus. Ich muss auch Frau Lehmann korrigieren, die vorhin gesagt hat, dass das Mantelgesetz bereits alle Dinge schon inbegriffen hatte – genau der Bereich der Unternehmen mit 51 bis 250 Mitarbeitern war nämlich nicht inbegriffen. Deshalb haben wir den zusätzlichen Entschließungsantrag gestellt. Auch wenn vorhin gesagt wurde, das betrifft nur 2,5 Prozent der thüringischen Unternehmen, so sagen wir, es sind doch unter dem Strich 1.655 Unternehmen, die betroffen sind und es sind ungefähr 200.000 Menschen, die in diesen Betrieben arbeiten. Wir halten es für wichtig, dass unserer Forderung hier auch nachgegangen wird. Die CDU zeigt aber im Gegensatz zur AfD, dass wir konstruktive Opposition sind und unsere konkreten Vorschläge vorlegen. Wir haben eben nicht nur einen Plenarantrag mit der Aufforderung an die Landesregierung gestellt, sondern wir haben sehr zielgenau unseren Antrag mit dem Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Krise verknüpft und unser Antrag ist im Übrigen auch verknüpft mit darüber hinausgehenden Forderungen. Da geht es um Nachrangdarlehen, die im Rahmen von Thüringen-Kapital gestärkt werden sollen, und es geht um die erhöhte Übernahme von Risiken bei Bürgschaften, die momentan bei 80 Prozent stehen und auf 90 Prozent erhöht werden sollen. All das sind Punkte, die für unsere Unternehmen wichtig sind, die wir mit unserem Antrag verknüpft haben. Der Antrag, der heute von der AfD hier vorliegt, ist deshalb überflüssig. Wir werben natürlich um die Unterstützung unseres Antrags zum Mantelgesetz. Unser Antrag wird Gegenstand in den Anhörungen sein und wird in der nächsten Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses auch noch ausgewertet werden. Wir werden den Antrag der AfD heute ablehnen und werben dennoch für den inhaltlich gleich gelagerten, aber weiter gehenden Antrag der CDU-Fraktion. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben das jetzt schon mehrfach heute Vormittag gehört: Seit Wochen laufen die Gespräche zu Soforthilfen unter anderem auch für die Thüringer Wirtschaft. Kollegin Lehmann hat in ihrem Redebeitrag sehr ausführlich dargestellt, was in den zurückliegenden Monaten in die Wege geleitet worden ist, wo Hilfe schon angekommen ist und in welchem Umfang wir weitere Hilfe als rot-rot-grüne Landesregierung und Vertreter dieser Koalition sehen. Ich denke, davon dürfte auch die AfD Kenntnis genommen haben. Umso mehr bin ich darüber verwundert, dass sie wieder mal spät – und eigentlich viel zu spät – mit einem Antrag um die Ecke kommt und das Ganze dann als „Corona-Soforthilfe“ für Unternehmen tituliert. Das hätte sie tatsächlich in der letzten Woche machen sollen, heute ist es nichts weiter als ein Schaufensterantrag.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD, Sie sind einfach zu spät dran. Das, was Sie heute abliefern, kann tatsächlich nicht Wirtschaftskompetenzen in Ihren Reihen beweisen. Das Corona-Soforthilfepaket mit dem Mantelgesetz hatten wir letzte Woche hier im Sonderplenum in der ersten Lesung, und da hätten Sie diesen Antrag stellen können. Und ja, auch von der CDU-Fraktion gab es damals einen Antrag und der ist auch mit in die Beratungen aufgenommen worden und ist auch Bestandteil der Beteiligungswege. Hilfsweise hätten Sie durchaus noch im Anschluss im Haushalts- und Finanzausschuss, der direkt und unmittelbar nach dem Sonderplenum tagte, Ihren Antrag einreichen können. Auch das haben Sie nicht gemacht. Zu den Hilfsmaßnahmen, die für Unternehmen mit einer Größe von bis zu 250 Mitarbeitern bereits zur Verfügung gestellt werden, möchte ich hier nichts weiter sagen, Frau Lehmann hat es weit ausgeführt, es wäre nur eine Dopplung. Fest steht: Wir werden auch diesen Unternehmerinnen und Unternehmern die nötige Hilfe zukommen lassen und sie nicht im Regen stehen lassen. Und dafür hätte es Ihres Antrags heute tatsächlich nicht mehr bedurft. Vielen Dank, wir werden ihn ablehnen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Oft wird davon geredet, der Mittelstand sei das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Nicht umsonst beneiden uns andere Länder um diesen Motor Mittelstand. Er ist Innovations-, Technologieund Wirtschaftsmotor Deutschlands, er erfindet sich ständig neu, steht für das internationale Qualitätsmerkmal „Made in Germany“ und ist Garant für den Wohlstand in Deutschland – regional, national und auch rund um den Globus. Auch ist er ein wesentlicher Innovationsmotor im Bereich der Patentanmeldung mit 40 Prozent aller Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt. Man darf aber nicht nur lobende Reden auf den Mittelstand halten, sondern man muss auch Taten folgen lassen.
(Beifall AfD)
Sie, Herr Minister Tiefensee, fordern ein zielgenaues Konjunkturprogramm vom Bund. Auch sagen Sie, man müsse jetzt schnelle Anreize für die Wiederbelebung der Wirtschaft setzen. Doch was ist, wenn der Patient vor dem Einsetzen der Wiederbelebungsmaßnahmen schon tot ist? – So viel zum Thema „Schnelligkeit“ und zum Thema „Mantelgesetz“, meine lieben Vorredner.
(Beifall AfD)
Wer trägt denn die Verantwortung dafür, dass unsere Firmen mit einer Mitarbeiterzahl von 51 bis 250 Mitarbeitern keinerlei Soforthilfe aus Thüringen bekommen? Frau Lehmann, bei den Rechenkünsten, die Sie gerade gebracht haben, wenn Sie die Soforthilfe von 50.000 durch 250 Mitarbeiter schon mal teilen und Sie auf 5 Euro kommen, dann zeigt mir das Ihre Wirtschaftskompetenz, Frau Lehmann, und zeigt mir auch, dass Sie dort nicht geeignet sind.
(Beifall AfD)
Normalerweise wäre die richtige Antwort 200 statt 5, also rechnen Sie noch mal nach, bitte. Und wenn Sie von den Grünen, Herr Müller, das noch bestätigen, dann zeigt mir das genauso, wie blind Sie da sind.
(Beifall AfD)
Passgenaue Angebote kann man fordern, das ist richtig, und wir haben einen Punkt, über den wir uns hier unterhalten und wir können uns sachlich unterhalten.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wenn hier einer nicht weiß, was zu tun ist, dann sind Sie das. Schauen Sie mal auf das Datum, an dem Sie Ihren Antrag eingebracht haben! Sie fahren die Unternehmen vor die Wand! Sie sind ein Vollpfosten!) Sachlich unterhalten, Herr Müller, schreien Sie hier nicht rum. Gestern war auch schon einer Pressemitteilung zu entnehmen, dass unser Wirtschaftsminister Herr Tiefensee von unserem Antrag gelernt hat.
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Auch er will auf einmal Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern Corona-Soforthilfen zukommen lassen. Es scheint aber noch nicht ganz sicher zu sein. Schauen wir mal in die Pressemitteilung. Vielleicht wollen Sie auch stille Beteiligungen haben, Herr Tiefensee. Ich frage Sie: Ist das der Beginn der von Kevin Kühnert geforderten Verstaatlichung? Man weiß es noch nicht, schauen wir mal. Andere Bundesländer unterstützen bereits ihren Mittelstand mit bis zu 250 Angestellten mit einer Soforthilfe, zum Beispiel Bayern oder Hamburg. Zum Thema „Schnelligkeit“: Sie, die CDU, behaupten hier, wir hätten den Antrag zu spät eingebracht, er wäre überflüssig. Unser Antrag ist vom 27.04. und Ihr Einbringungsantrag ist vom 6. Mai. Ein Sonderplenum ist ein anderes Thema, aber das nur so am Rande. Der Wirtschaftsminister des Freistaats Thüringen muss sicherstellen, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht in die unverschuldete Insolvenz geschickt werden. Von den Soforthilfen profitieren bislang Soloselbstständige und Kleinstunternehmer. Wenn Sie dann behaupten, diese Soforthilfen, die wir fordern, wären nicht in Ordnung und wären Schaufensterpolitik etc., dann Prost Mahlzeit.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Der Zeitpunkt, es geht ausschließlich um den Zeitpunkt!) Kleine und mittelständische Unternehmen, sogenannte KMUs, definieren sich bezogen auf die Anzahl der Angestellten auf bis zu 250 Mitarbeiter. Unsere Landesregierung fördert aber nur Unternehmen mit Mitarbeiteranzahlen bis 50. Damit werden über 1.600 Unternehmen des Mittelstands in unserem Freistaat im Regen stehen gelassen. Über 90 Prozent der Unternehmen in Thüringen sind kleine und mittelständische Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten, das hat auch Frau Lehmann bestätigt. Bedeutet das aber nicht, dass gerade diese 1.600 Unternehmen, denen Sie als Freistaat zum Großteil nicht helfen, mit die größten und wichtigsten Unternehmen in Thüringen sind? An diesen hängen die vielen anderen Kleinbetriebe, die Zulieferer, die Subunternehmer. Bereits Ende April forderte die IHK Südthüringen finanzielle Hilfen für Unternehmen mit über 50 Arbeitnehmern, denn die Umsätze zahlreicher Unternehmen sind über Nacht teilweise auf Null gesunken. Natürlich lobt der IHKHauptgeschäftsführer Herr Pieterwas das Land für die gestarteten Soforthilfemaßnahmen, denn es ist mehr als ein Signal und wirkt unbürokratisch und schnell für Unternehmen im Rahmen der ersten Hilfe. Allerdings war gestern der Presse zu entnehmen, dass in unserem Freistaat immer noch 5.000 Soloselbstständige und Kleinunternehmer auf einen Bescheid warten. Ebenfalls ist es höchst fragwürdig, warum die Regierung die anderen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern im Stich lässt. Stattdessen werden zum Beispiel über 13 Millionen Euro für die Verbesserung der Unterbringungssituation von neuen Zugereisten ausgegeben. Stattdessen dürfen Unternehmen eventuell beim Staat eine Bürgschaft beantragen oder aber auch Kredite, die mit Zins und Tilgung zurückgezahlt werden müssen, jedoch ist es zurzeit fraglich, mit welchen Einnahmen diese dann bedient werden sollen, meine Damen und Herren, wenn die unberechtigten Zwangsmaßnahmen nicht sofort beendet werden. Die FDP ist dankenswerterweise kurz darauf eingegangen. Zwischenzeitlich mahnt die IHK Südthüringen weitere Hilfen für Unternehmen an, denn inzwischen ist ein Drittel der Thüringer Industrieunternehmen akut existenzgefährdet. Der IHK-Geschäftsführer Herr Pieterwas sagt – ich zitiere –: Wenn der Freistaat jetzt nicht mehr für Unternehmen tut, wird die Landespolitik am Ende einen großen Haufen Scherben zusammenkehren. – Unbekannte Auswirkungen auf die Beschäftigten und enorme Steuerverluste in den kommenden Jahren sind so vorprogrammiert. Wir haben auch heute von Frau Taubert gehört, 950 Millionen Euro Steuerausfall für Thüringen, 10 Prozent unseres Haushalts. Und, wie gesagt, meine Damen und Herren, der Dominoeffekt setzt bereits ein. Da die Insolvenzanzeigepflicht bis September ausgesetzt ist, so rechnet auch die IHK mit einer Insolvenzwelle im Herbst – Zitat –: Dann droht Arbeitslosigkeit von bislang nicht gekanntem Umfang auch in unserer Region, befürchtet der IHK-Geschäftsführer. Der Präsident des Mittelstandsverbands Mario Ohoven warnt deshalb: Wir wissen aus einer Umfrage unseres Verbands, dass die meisten Unternehmen bei einem harten Lockdown im Höchstfall noch vier Wochen durchhalten können. – Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist das Kapitalpolster sehr dünn, sagt auch Carsten Meier von der IHK Saarland. Die von der Landesregierung angekündigten Hilfen in Höhe von 300 Millionen Euro sind aus Sicht der IHK Südthüringen deutlich zu wenig. Abgesehen von der finanziellen Hilfe benötigt die Industrie eine europaweit abgestimmte Strategie der Lockerung, so auch die Forderung der IHK Südthüringen wie ehemals die Forderung der AfD. Wir als AfD-Fraktion sagen deshalb: Lasst uns die Unternehmen mit bis zu 250 Arbeitsplätzen im Rahmen der Soforthilfe unterstützen – bei den anderen geht es ja auch –, denn auch über diese Arbeitsplätze wird wiederum zum Beispiel Lohnsteuer entrichtet an unsere Gesellschaft und die Soforthilfe somit teilweise refinanziert. Wenn beispielsweise 50 Prozent der Unternehmen sie beantragen würden, dann würde es uns höchstens ca. 40 Millionen Euro kosten. Diese Regierung kann viel einsparen. Da wären zum Beispiel zu nennen die 13 Millionen Euro für Zugereiste oder das unsägliche Wolfsmanagement mit mehreren Millionen oder, oder, oder. Wie gesagt, da kann man noch einiges in einem Nachtragshaushalt finden, wo wir einsparen könnten. Und, wie gesagt, unterstützen wir in diesen schlimmsten wirtschaftlichen Krisen durch Corona auch die wichtigsten Elemente unserer Gesellschaft, die Steuern zahlen, Arbeitsplätze schaffen, Lehrlinge ausbilden und so für die Zukunft Thüringens sorgen. Die meisten Unternehmen haben sicher schon die eine oder andere Krise gut überstanden, aber diese Krise ist eben anders, weil verordnet. Lassen Sie uns gemeinsam die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Unternehmen stärken und damit die Zukunftsfähigkeit des Thüringer Mittelstands sichern. Am besten ginge dies natürlich mit dem sofortigen Ende der einschränkenden Maßnahmen für die Wirtschaft, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um mehrheitliche Zustimmung zu unserem Antrag, auch wenn Sie schon gesagt haben, Sie wollen es ablehnen. Aber unsere Wirtschaft braucht unsere Hilfe und wir sind gern bereit, hier vernünftig mit Ihnen zu reden, aber nicht mit irgendwelchen Schreihälsen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Herr Abgeordneter, lassen Sie noch eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Gottweiss zu?
(Zuruf Abg. Kießling, AfD: Zu spät, danke!)
Ich habe es auch zu spät gesehen. Ich glaube, es ist mein Verschulden, tut mir leid. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Minister Tiefensee für die Landesregierung. Bitte.
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD hat einen Antrag vorgelegt, der heute besprochen wird. Herr Kießling hat bei der Einführung des Antrags und auch hier um eine sachliche Debatte gebeten und ich stelle fest, Herr Kießling, Sie machen alles andere, als in Sachlichkeit über eines der wichtigsten Probleme in unserem Land zu reden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir sind uns einig hier im Hohen Hause, wir sind in einer extrem schwierigen Situation, die bestimmte Personengruppen, bestimmte Institutionen, Unternehmen ganz besonders schwer trifft. Ich will einmal mehr sagen, dass wir als regierungstragende Fraktionen – und da nehme ich FDP und CDU mit hinein als diejenigen, die mit uns diskutieren –
(Beifall AfD)
in den letzten Wochen intensiv darüber nachgedacht haben, wie wir zum Beispiel Familien besserstellen können, die schwer getroffen sind, wie wir uns um Stiftungen, Verbände, gemeinnützige GmbHs kümmern, die schwer getroffen sind. Selbstverständlich haben wir auch über die Frage diskutiert, wie wir mit Unternehmen umgehen. Und jetzt stellt sich Herr Kießling hier hin und sagt: Der Mittelstand, das Rückgrat unserer Gesellschaft, muss endlich in den Fokus unserer Maßnahmen kommen. Herr Kießling, ich weise ganz entschieden zurück, dass Sie der Öffentlichkeit suggerieren wollen, wir hätten diese Gruppe von Unternehmen nicht auf dem Bildschirm. Das Gegenteil ist der Fall. Lassen Sie uns mal ein paar Fakten zur Kenntnis nehmen. Frau Lehmann hat zunächst einmal darüber gesprochen, wie sich die Zusammensetzung unserer Unternehmen, unserer Thüringer Wirtschaft darstellt. Und ja, es ist so, wir haben knapp 90 Prozent der Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, knapp 98 Prozent mit Beschäftigten unter einer Zahl von 50. Auf der anderen Seite geht es darum, dass wir uns in den unterschiedlichen Phasen dieser Krise anschauen, was für das jeweilige Unternehmen das beste Instrument ist. Das heißt, wir dürfen uns nicht in Abrede stellen lassen, dass wir für jede Gruppe von Unternehmen, für jede Betriebsgröße eine möglichst passgenaue Lösung finden müssen. Es geht also nicht darum, hier am Pult zu suggerieren, dass wir nicht helfen wollten oder nicht helfen, sondern es geht darum, zu diskutieren, wie wir am besten, am zielgenauesten helfen können, damit wir verhindern, dass es Arbeitsplatzabbau gibt, damit wir verhindern, dass es Insolvenzen gibt und ermöglichen, dass wir jetzt möglichst in der nächsten Phase die Wirtschaft wieder nach vorn treiben können.
(Beifall SPD)
Es geht also – noch einmal – nicht darum, nicht darüber zu diskutieren, was wir für Firmen tun, die 51 bis 250 Beschäftigte haben, sondern gemeinsam darüber nachzudenken, was das beste Instrument ist. Jetzt schauen wir zunächst einmal über die 16 Bundesländer und das, was der Bund tut: Wir halten fest, es gibt eine Corona-Soforthilfe des Bundes. Die hat aufgesetzt auf dem, was Thüringen – ich habe es am Freitag referiert – bereits weit vor dem Bundesprogramm in Gang gesetzt hat. Das ist die Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Ich bin dankbar, dass die Bundesregierung in diesem Segment fördert, aber das ist zu wenig. In diesem Segment „bis zu 10“, in dem der Bund fördert, ist eine Unterstützung des Bundes gegeben, aber Thüringen geht darüber hinaus. Ich weiß nicht, ob Sie die Statistik, den Vergleich der Bundesländer gelesen haben. Wir haben 16 Bundesländer, 10 Bundesländer gehen über die Förderung des Bundes hinaus und unterstützen Unternehmen oberhalb von 10 Beschäftigten und es gibt 4 Bundesländer, die auch über die Grenze von 50 Beschäftigten hinausgehen und bis 250 Beschäftigte fördern. Ihnen ist nur leider entgangen, dass unter diesen 4 eines ist – die 4 heißen Brandenburg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg –, nämlich Hamburg, das bei Unternehmen bis zu 250 Beschäftigten genau den Betrag auszahlt, den wir in der niedrigeren Kategorie der Beschäftigtenzahlen auszahlen. Drei Bundesländer also gehen darüber hinaus. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, der entscheidende Punkt ist, dass wir diese relativ wenigen, aber schwergewichtigen, wichtigen Unternehmen nicht tatsächlich und nicht nachhaltig unterstützen, wenn wir jetzt anfangen, ihnen 50.000 Euro oder 60.000 Euro wie in anderen Bundesländern, einem dieser drei, in die Tasche zu stecken. Wir wissen aus Gesprächen, wir wissen aus den Erfahrungen, dass diese Gießkannenförderung zu wenig zielgenau ist. Vor allen Dingen, meine Damen und Herren, ist sie ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir brauchen andere Regelungen für diese großen Unternehmen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich weise auch noch einmal entschieden zurück – auch in Ergänzung zu dem, was ich am Freitag gesagt habe –, dass unsere Hilfe für die Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten als so nebenbei oder so nebensächlich abgetan wird. Ich darf die aktuellen Zahlen referieren – Frau Lehmann hatte die Zahlen vom Freitag –: Aktuell sind wir bei 63.000 Anträgen, die eingegangen sind, 47.000 ausgezahlt, 60.000 bearbeitet, die Differenz hatte ich referiert. Unzählige, Tausende Anträge doppelt gestellt, fehlerhaft gestellt und müssen deshalb abgelehnt werden. Wir sind also à jour mit wenigen Anträgen, die wir noch nicht bearbeitet haben. Die Summe Bund und Land addiert sich momentan auf über 300 Millionen Euro. Wer das mal einfach so abtut und sagt, ja, wir hätten nichts für den Mittelstand übrig, der verkennt, dass wir für den Kernbereich des Mittelstands immense Summen aufbringen.
(Beifall SPD)
Und ich darf noch einmal sagen; Das findet nicht in jedem Bundesland statt, sondern braucht eine Finanzministerin, die dafür bereits Anfang März ein offenes Ohr hatte. Was aber können die Instrumente sein? Selbstverständlich habe ich sehr wach wahrgenommen, welche Anträge die CDU zum Mantelgesetz und zum Sondervermögen vorgelegt hat. Wir müssen die Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten anders fördern, und zwar so, wie die Erfordernisse im Unternehmen sind. Die Unternehmen brauchen Liquiditätshilfe weitaus größeren Ausmaßes als 50.000 oder 60.000 Euro. Deshalb sprechen wir uns für die Nachrangdarlehen aus, die eigenkapitalbildend sind. Aus diesem Grund haben wir einen Konsolidierungsfonds aufgelegt: 0 Prozent Zinsen, 50.000 Euro sofort mit relativ geringen Voraussetzungen, unser Fonds „Corona Spezial“. Das ist etwas, das wir bereits Ende März/Anfang April in Gang gesetzt haben, und mittlerweile haben wir den verschiedenen Kategorien bis 50.000, bis 800.000 und einigen Unternehmen auch darüber hinaus 17 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Warum referieren Sie nicht, dass es KfW Kredite mit Tilgungsaussetzung, langen Laufzeiten, mit günstigen Konditionen bis zu 800.000 Euro gibt? Das sind Hilfen, die tatsächlich das Überleben von Unternehmen ermöglichen. Die Bürgschaften sind angesprochen worden, die Bürgschaften, die bis zu 90 Prozent – bei der KfW bis zu 100 Prozent –, was den Sofortkredit angeht, zur Verfügung stehen. Wir können uns beteiligen, wir haben die Möglichkeit in unseren Beteiligungsfonds erhöht. Deshalb sitzen die Hausbanken mit den Unternehmen zusammen und prüfen die einzelnen Instrumente durch: Was ist für dich das Allerbeste in der jeweiligen Situation? Das ist die Vorgehensweise, die wir auch in der Zukunft wählen wollen. Die CDU betont zu Recht immer wieder: Wir sind konstruktive Opposition. Sie ist aber auch sehr gut informierte Opposition, denn das, was von der CDU referiert wird, ist längst in unseren Absprachen mit den Kammern, der Thüringer Aufbaubank, Arbeitsagenturen, Einzelhandel, Gewerkschaften und dergleichen – eine Runde von 20 Leuten, die sich nahezu täglich zusammenschaltet – besprochen. Ja, wir brauchen in der nächsten Phase eine weitere Unterstützung. Deshalb habe ich mich als Wirtschaftsminister gemeinsam mit den anderen Kolleginnen und Kollegen dafür eingesetzt, dass der Bund die Soforthilfe, die dann einen anderen Namen haben wird, fortsetzt. Wir haben sehr gute Signale, dass das stattfinden wird. Dass wir darüber hinaus für ganz bestimmte Branchen passgenaue Lösungen brauchen, nämlich zum Beispiel für die, die per Verordnung geschlossen bzw. teilgeschlossen waren. Aus diesem Grund haben wir schon vor Wochen ein Programm ausgearbeitet – das ähnelt erstaunlicherweise dem Vorschlag der CDU sehr stark –, nämlich dass wir für diese Unternehmen insbesondere im Dienstleistungsgewerbe den Umsatzausfall hochrechnen und mit einer gewissen Quote ersetzen werden. Wir sind jetzt bei 30 Prozent, die bei 50, das ist immer wieder eine Art Überbietungswettbewerb. Aber entscheidend ist, dass wir jetzt zunächst mal warten, was der Bund ab Anfang Juni vorsieht. Wir können es uns nicht leisten, wiederum mit einer völlig anderen Systematik zu starten, wie wir das im März in Relation zu Anfang April gemacht haben. Deshalb an die Kolleginnen und Kollegen der CDU meine herzliche Bitte: Wenn Sie darauf Einfluss nehmen wollen, dass wir auch den größeren Unternehmen Unterstützung gewähren können, dann, bitte, überzeugen Sie den Bundeswirtschaftsminister davon, dass er ein Programm aufsetzt in Ergänzung, in Fortführung der Soforthilfe, das auch tatsächlich seinen Namen verdient. Sie können auch gern dort nachfragen, ob er sein Programm auf bis zu 250 Beschäftigte ausweitet. Dann sind wir sehr froh und nehmen das Geld auch.
(Beifall SPD)
Und schließlich, meine Damen und Herren, braucht es ein Konjunkturprogramm bzw. ein Strukturförderungsprogramm. Auch hier haben wir gute Signale vom Bund. Sie wissen, am 3. Juni wird das Kabinett über ein solches Konjunkturprogramm entscheiden. Thüringen, die Wirtschaftsministerinnen und minis‑ ter der Länder sind intensiv in Abstimmung mit dem Bund, damit wir wirklich ein Programm bekommen, das uns in die Erholungsphase bringt und den wirtschaftlichen Aufschwung ermöglicht, den wir brauchen, um möglichst schnell auf das Niveau zu kommen, das wir im Februar 2020 hatten. Ganz entscheidend – und da schließe ich den Kreis, den Bogen zurück zu dem, was Herr Kießling gesagt hat –, wird sein, welche Perspektive die Unternehmen sehen. Wird das, was wir an Unterstützung geben oder vorhaben, kleingeredet, desavouiert, wird in eine Ecke gestellt, dass wir bestimmte Gruppen überhaupt nicht bedenken würden, dann erzeugen wir eine negative Stimmung, die den Tatsachen nicht gerecht wird und die tödlich für unsere Wirtschaft ist. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam an einem Strang ziehen und für die jeweiligen Unternehmensgruppen genauso wie für die Stiftungen, Verbände wie für die Familien passgenaue und wirkungsvolle Instrumente erarbeiten, erdenken und in Entscheidung bringen. Dann handeln wir richtig und nicht, wenn wir in irgendeiner Weise – und zumal zu spät – die falschen Instrumente wählen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Vielen Dank. Ich stelle fest, dass die Landesregierung ihre Redezeit überzogen hat. Damit stehen den Fraktionen jeweils noch 2 Minuten zusätzlich zur Verfügung. Gibt es jetzt noch Redebedarf, Wortmeldungen? Moment, Herr Abgeordneter Kießling, ich muss leider darauf hinweisen: Wenn das der Fall ist, muss ich an der Stelle unterbrechen, da wir schon 20 Minuten über die 2 Stunden sind. Wir müssen jetzt die Hygienepause einlegen. Das heißt also, wir setzen in 15 Minuten um 11.32 Uhr hier fort. Bitte schön, in die Pause.
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Dann setzen wir die eben zur Lüftung unterbrochene Plenarsitzung fort. Wir sind immer noch im Tagesordnungspunkt 14. Da hatten wir jetzt im Nachgang zum Minister noch weitere Redezeit. Zu Wort gemeldet hatte sich Herr Abgeordneter Kießling von der AfD-Fraktion. Hiermit erhalten Sie das Wort.
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich musste noch mal vor, weil Herr Tiefensee entsprechende Ausführungen gemacht hat. Er hat auch erwähnt, warum wir hier nicht sachlich diskutieren würden, oder hat mir den Vorwurf gemacht, dass ich nicht sachlich wäre. Das muss ich leider zurückweisen, Herr Tiefensee. Ich hätte gern auch noch ausgeführt, welche tollen Programme die KfW aufgelegt hat, doch leider fehlt mir die Redezeit. Als Abgeordneter habe ich hier eine beschränkte Redezeit. Sie als Minister dürfen frei reden, solange Sie möchten, das müssten Sie dabei vielleicht mal beachten. Ich habe auch dankenderweise erwähnt, dass die Soforthilfen für bis zu 50 Angestellte gut angekommen sind. Jawohl, das ist gut angekommen, habe ich extra erwähnt. Auch die IHK hat Sie da gelobt. Das sind Soforthilfen. Sie haben aber auch in Ihrer Rede vorhin gesagt, dass Sie nicht für jedes Klientel, für jede Betriebsgröße passgenaue Angebote machen können. Genau das habe ich kritisiert, dass dieses Angebot für die Unternehmensgröße 50 bis 250 fehlt, das haben Sie ja damit selbst bestätigt. Wir haben lediglich gefordert, diese Unternehmer nicht zu vergessen, und Sie haben vorhin auch selbst gesagt, Sie warten, was die Bundesregierung macht, weil die jetzt ein Programm, ein tolles Investitionsprojekt, auflegt. Im Juni irgendwann soll das kommen. Dann warten Sie und wollen dann aufsetzen. Das ist ja schön, ist auch richtig, dass wir das machen wollen, aber ich hatte gesagt, wir brauchen Soforthilfe. Im Juni, habe ich Ihnen gesagt, sind die meisten von den Patienten wahrscheinlich schon tot, da werden wir die in der Insolvenz sehen und das wollen wir mit diesem Antrag verhindern. Es ging darum, jetzt sofort zu helfen mit diesen Sofortmaßnahmen, wo Sie auch schon dankenswerterweise den Unternehmen bis 50 Angestellten helfen. Hier ging es darum, das zu erweitern. Frau Lehmann hat ausgeführt, für die Angestellten würde das Geld ausgezahlt – nein, das war ja für die laufenden Fixkosten. Da muss man auch mal betriebswirtschaftlich unterscheiden, was Personalkosten sind, was die laufenden normalen Fixkosten sind, da müssen Sie noch mal in die Betriebswirtschaftslehre gehen. Jedenfalls können Sie uns hier nicht vorwerfen, wir würden nicht sachlich debattieren. Wir würden gern sachlich mit Ihnen debattieren, wenn man uns lässt und wenn man auch Zeit hat. Dann vielleicht noch eines: Sie haben gesagt, auch die 50.000 Soforthilfe von uns, das wäre obsolet, Sie hätten ein Kreditprogramm aufgelegt und sagen, genau die 50.000, die wir fordern, was schlecht wäre, bieten Sie jetzt als Darlehen an, zwar mit 0 Prozent, das ist ja nett, aber mit Tilgung. Und da hatte ich extra vorhin gesagt,
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Noch mal ganz kurz, Herr Kießling, weil Sie immer wieder auf dem Wort „Soforthilfe“ rumreiten: Es ist doch nun wirklich erwiesen, dass Sie dem Maßstab, den Sie hier an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Aufbaubank anlegen, selbst überhaupt nicht im Ansatz gerecht werden. Wo ist denn Ihr Sofortvorschlag im März gewesen, wenn Sie jetzt sozusagen immer von Soforthilfen reden? Hätten Sie doch im März sofort einen Vorschlag vorgelegt, wie wir die negativen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze und die Unternehmen in unserem Freistaat abwenden! Das ist doch unredlich, was Sie hier machen. Sie fordern auf der einen Seite Maßstäbe ein, denen Sie am Ende selbst nicht gerecht werden. So kann man mit Ihnen nicht debattieren.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung hat es nicht gegeben oder irre ich mich da? Nein, gibt es nicht. Damit stimmen wir direkt über den Antrag der AfD in der Drucksache 7/666 ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Kolleginnen und Kollegen aus der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/681 Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Nein. Dann eröffnen wir gleich die Debatte. Damit ist die Aussprache eröffnet und ich gebe als erstem Redner Herrn Abgeordneten Montag von der FDP-Fraktion das Wort.
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Möglichkeit, hier Stellung zu nehmen und in der Aussprache zu unserem Antrag zu sprechen. Bürokratieabbau, gerade in der Medizin, bei den Gesundheitsberufen und im Gesundheitssystem, ist immer etwas, was Emotionen weckt. Wir als Freie Demokraten – Sie kennen das alle, wenn wir uns auf Podien treffen – merken einfach, dass die Ärztinnen und Ärzte, die Heilberufler danach gieren, dass man etwas von den Vorschriften, die sie im Tagtäglichen belasten, herunternimmt und herunterfährt.
(Beifall FDP)
Podiumsdiskussionen auf der einen Seite, Absichtserklärungen auf der anderen Seite – das ist aber am Ende zu wenig. Es zählt am Ende nicht das Wort, sondern die Tat. Auch wenn Ihnen heute mit unserer Idee ein ganz konkreter Punkt vorliegt, der nicht neu ist, das wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern diesen Antrag haben wir in ähnlicher Form schon einmal in der fünften Legislatur aufs Tableau gebracht, so ist er aber nicht weniger verkehrt, denn in der Zwischenzeit, als wir außerparlamentarisch waren, ist er leider nicht weiter verfolgt und auch nicht umgesetzt worden. Worum geht es uns? Es geht uns um eine relativ einfache Sache. Apotheker, Heilberufler, Ärzte sind nämlich verpflichtet, ihre Daten regelmäßig dem Gesundheitsamt vor Ort zu melden. Tun sie das nicht, versäumen sie es, droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Diese strafbewehrte Maßnahme, diese strafbewehrte Meldepflicht ist mit einem extrem hohen Kontrollaufwand seitens der Gesundheitsämter verbunden und die sagen uns auch hinter vorgehaltener Hand, dass die Kontrolle, ob die Daten tatsächlich stimmen, niemand durchführt. Das sehen Sie auch daran, wie viele tatsächlich in den letzten Jahren oder anderthalb Jahrzehnten überhaupt strafbewehrt waren: nämlich niemand. Es gibt einen viel einfacheren Weg, als diese lästige Pflicht den Heilberuflern, den Ärztinnen und Ärzten in diesem Land aufzubürden oder aber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesundheitsämter. Denn die Daten, wer wo praktiziert, wer wo seien Sitz hat, wer wie in einem Notfall – und darum geht es, liebe Kolleginnen und Kollegen – erreichbar ist, um zu unterstützen, um zu helfen, diese Daten liegen vor und das sogar bei Körperschaften öffentlichen Rechts. Das sind zum einen die Kammern und das sind zum anderen auch die Kassenzahnärztliche oder die Kassenärztliche Vereinigung. Denn wer abrechnet, der hofft natürlich auch, dass das Geld an die richtige Adresse kommt – wenn ich das so sagen darf. Auch eine datenschutzrechtliche Problematik aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung, die hier und da schon angesprochen worden ist, sehen wir nicht, wenn wir zukünftig den Körperschaften die Pflicht einräumen, den Gesundheitsämtern einmal im Jahr aktuelle Daten zur Verfügung zu stellen. Denn bei Approbation, bei Einstieg in den Beruf müssen Daten hinterlegt werden, da hängt auch eine Datenschutzerklärung dran. Die müsste, nämlich das Formular selbst, ergänzt werden um den Zusatz, dass die Körperschaften die Daten an die Gesundheitsämter melden können. Das ist im Grunde keine große Sache, aber mit einer großen Wirkung, nämlich der Beendigung einer lästigen Pflicht, die zudem auch noch strafbewehrt ist. Ich hoffe auf eine sachliche Debatte, nicht nur hier, sondern auch im Ausschuss und freue mich ausdrücklich darauf. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bin meinem Vorredner sehr dankbar, denn als ich den Antrag das erste Mal gelesen habe, da habe ich mich wirklich gefragt, aus welcher Schublade Sie das rausgeholt haben. Denn ich hatte den Eindruck, das lag irgendwo in irgendeiner Datei, so nach dem Motto: Man könnte das ja mal machen. Ich habe mich im ersten Moment gefragt, war das jetzt vor oder nach CoronaBeginn, weil wir gerade in dieser Zeit natürlich schon gelernt haben, wie wichtig es ist, dass man schnell und zügig Zugriff auf Daten hat, also auch Kontaktdaten, zum Beispiel von Ärzten oder Apothekern. Ich bin wirklich immer total dabei, wenn es um Bürokratieabbau im Gesundheitswesen geht. Ich denke, das glauben Sie mir, das nehmen Sie mir ab. Nur – ich verstehe nicht so ganz, warum man dann mit einem Sandkorn anfängt, wenn man eigentlich über Berge reden sollte,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) insbesondere, weil ich den Mehrwert auf den ersten Blick nicht erkannt habe, muss ich ehrlich gestehen. Sie haben es jetzt noch einmal erläutert, das hat mir ein Stückchen weitergeholfen. Denn prinzipiell hat sich mir nicht erschlossen, wo es helfen soll, wenn wir Daten nicht direkt bei den Gesundheitsämtern zugänglich haben. Man muss ja sagen – Gesundheitsämter oder der öffentliche Gesundheitsdienst, der ist genauso eine tragende Säule in der Gesundheitssorge für die Bevölkerung wie Krankenhäuser oder niedergelassene Ärzte, und wenn jemand krank wird, dann bedeutet das immer, dass quasi alle Säulen Hand in Hand diesen Schutz der Gesundheit vornehmen müssen. Da jetzt eine Gruppe gegen die andere auszuspielen und zu sagen: Ja, denen wollen wir irgendetwas wegnehmen, aber ob die anderen dann mehr Bürokratie haben und irgendwelchen Daten hinterherhecheln müssen, ist uns egal. Das – wie gesagt – hat sich mir auf den ersten Blick nicht erschlossen. Wir sehen es alle in diesen Wochen: Unsere Gesundheitsämter sind jetzt im Moment schon so ein bisschen wie die feste Burg oder der Fels in der Brandung. Denn egal, was jetzt Herr Spahn in Berlin beschließt oder das Robert-Koch-Institut uns empfiehlt: Kontaktnachverfolgung oder Quarantäneüberprüfung, Schutzmaßnahmen – ich habe heute gehört, auch dass die Fußballmannschaften in ihren Hotels verbleiben, muss der öffentliche Gesundheitsdienst kontrollieren. Also, der hat wirklich viel zu tun und da jetzt sozusagen noch eine Lücke zu schaffen in Sachen Daten – ich denke, das sollten wir nicht zulassen, sondern wir sollten da wirklich konstruktiv über effektive Maßnahmen reden. Gern mache ich das auch im Ausschuss. Ich denke, wir sollten wirklich den öffentlichen Gesundheitsdienst stärken, sollten da jetzt keine Luftakrobatik üben. Auf diese Säulen unseres wirklich krisenerprobten Gesundheitswesens können wir in Deutschland stolz sein. Da müssen wir Politiker aber auch trotzdem alles dafür tun, dass das so bleibt. Deswegen freue ich mich dann auch auf die Ausschussberatung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der öffentliche Gesundheitsdienst ist ein wichtiger Pfeiler unseres Gesundheitssystems, wir haben das gerade gehört. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Nicht nur in der aktuellen Krise, sondern gerade in der aktuellen Krise sollten wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitssystems im öffentlichen Dienst auch entsprechend würdigen. Deswegen gilt an der Stelle ausdrücklich der Dank für die geleistete Arbeit in den letzten Wochen. Es war mir wichtig, das voranzustellen. Wie die Abgeordnete Frau Dr. Klisch gerade gesagt hat: Das Aufgabenspektrum ist breit. Ich denke, die zusätzlichen Lasten, die wir aktuell haben, sind nicht weniger geworden. Jetzt zum eigentlichen Antrag. Der Vorschlag der FDP bedeutet, Meldepflicht für Mitglieder der Heilberufe künftig auf die Kammern zu übertragen. Eine Meldung ist nötig bei Beginn und Beendigung der selbstständigen Berufsausübung. Es ist natürlich in erster Linie eine Erleichterung für die Ärzte, Apotheker und die anderen Heilberufler, aber auch für die Gesundheitsämter. Die Kontrolle der Anzeigepflicht und Erinnerung bedeutet Aufwand für Gesundheitsämter. Dieser Aufwand ließe sich reduzieren, wenn die Meldung zentral durch die Heilberufekammern erfolgt. Dort liegen die Daten ja ohnehin vor. Eine weitere Forderung des Antrags ist es, die Heilberufler, die nicht kurativ tätig sind, von der Meldepflicht auszunehmen. Also zum Beispiel Apotheker, die in Pharmaunternehmen arbeiten oder angestellte Ärzte. Hier würde ich ein Fragezeichen setzen wollen, zum Beispiel im Katastrophenschutz. Hier könnte es für die Gesundheitsämter durchaus wichtig sein, einen aktuellen Überblick über angestellte Ärzte zu haben. In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass die Daten ja auch in Telefonbüchern stehen. So weit würde ich mich jetzt nicht aus dem Fenster lehnen, wenn man bedenkt, wer sich heutzutage noch ins Telefonbuch eintragen lässt. Das sind so ein paar Unsauberkeiten, darüber werden wir sicherlich dann im Ausschuss sprechen müssen. Und hier müsste man die Gesundheitsämter natürlich auch befragen, welche Daten sie zu welchem Zweck überhaupt benötigen. Vielleicht würde sich bei der Thematik auch eine Anhörung im Sozialausschuss anbieten. Auch das ist ein Punkt, über den man sich sicherlich mal Gedanken machen müsste. Aber auch Fragen des Datenschutzes bei der Übermittlung von Informationen Dritter durch die Heilberufekammern an die Gesundheitsämter gilt es zu klären. Schließlich würde mich auch interessieren: Was sagen die Kammern und Berufsverbände eigentlich dazu? Denn das bedeutet schließlich auch einen Mehraufwand für diese. Mein Fazit: Die Idee ist im Prinzip gut, an den Details muss noch ordentlich gefeilt werden. Deswegen werden wir die Überweisung an den Sozialausschuss mittragen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Montag, manchmal sind ja solche Fleißanträge wie von Ihrer Fraktion doch wirklich zu etwas gut, dass wir hier noch mal grundsätzlich über den Wert des öffentlichen Gesundheitssystems reden. Das finde ich wichtig, das finde ich gut. Und ich kann schon vorwegnehmen: Meine Fraktion wird die Entscheidung, den Antrag an den Sozialausschuss zu überweisen, mittragen, weil ich dieses Thema sehr wichtig finde und aktuell wichtiger denn je.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In diesem Zusammenhang kann man auch Ihre Forderungen nach Bürokratieabbau bzw. nach Datendigitalisierung mit in Augenschein nehmen. Aber warum wollen wir mit einem Flickenteppich anfangen? Machen wir es doch gleich richtig! Leider sind wir fast überall in Deutschland von einem gut funktionierenden und gut ausgestatteten Gesundheitsdienst weit entfernt. Der öffentliche Gesundheitsdienst gehört zur Familie des hoch angesehenen und gut aufgestellten deutschen Gesundheitswesens, wird aber oft behandelt wie ein Stiefkind. Aber nur ein starker Zusammenhalt, in dem alle füreinander einstehen, ermöglicht eine gute Versorgung und kann eine Pandemie bewältigen. Das Ganze ist mehr als eine Summe seiner Teile – das beschreibt es vielleicht am besten. Doch unserem ÖGD fehlen Personal und Ausstattung. Dass der Dienst dennoch meist funktioniert und die vielen zusätzlichen Aufgaben übernehmen konnte, verdanken wir einem guten Pannenmanagement und hoch engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen an dieser Stelle auch mal ein Dankeschön ausgesprochen werden muss.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Aber wir brauchen jetzt schnelle und wirksame Schritte zur personellen und finanziellen Stärkung der kommunalen Gesundheitsämter. Gerade vor dem Hintergrund der Epidemie sind das die wichtigen Maßnahmen zur Wiederbelebung des kaputtgesparten ÖGD, heißt es in einem brandaktuellen Zehn-Punkte-Programm grüner Spitzenpolitikerinnen und -politiker, das zum Kampf gegen das Coronavirus entwickelt wurde. Dem schließe ich mich gern an, denn wir brauchen dringend eine komplettere Reform des ÖGD. Gewiss wurden gestern durch den Bundestag im großen Corona-Hilfspaket auch die Gesundheitsämter bedacht. Die 375 Gesundheitsämter sollen mit 50 Millionen Euro gestärkt werden. Gedacht ist das Geld hauptsächlich für die Digitalisierung und Infrastruktur. Da fällt sicher auch für die von Ihnen gewünschten Vereinfachungen des Meldesystems etwas ab, aber das löst sicherlich nicht das Problem. Das Virus wird nicht so schnell von der Bildfläche verschwinden. Es wird noch einige Zeit dauern, bis Impfstoffe und wirksame antivirale Therapien zur Verfügung stehen. Wir von Bündnis 90/Die Grünen entwickeln für diesen Fall Positionierungen und Perspektiven, um im Kampf gegen COVID-19 oder andere Pandemiezustände besser gewappnet zu sein. Der ÖGD steht dabei für uns im Fokus. Die Corona-Pandemie belastet uns alle. Sie hat unter anderem gezeigt, welche Schnitt- und Schaltstellen in den letzten Jahren bei der gesundheitspolitischen Weichenstellung nicht ausreichend beachtet wurden. Dies betrifft sowohl personelle als auch qualitative Aspekte im ÖGD. Das Dogma der kommunalen Selbstverwaltung und der damit einhergehenden Vernachlässigung der Themen „Prävention“, „Gesundheitsvorsorge“ und „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ zeigt sich jetzt durch die zum Teil sehr großen Unterschiede in der Bewältigung oder eben auch der Nichtbewältigung dieser Krise. Das gilt für die unterschiedlichen Bundesländer in Deutschland. Das gilt aber auch für die Aufstellung in den Thüringer Landkreisen. Nicht alles läuft gut, in manchen Kreisen klappt die Nachverfolgung von Infektionsfällen, in anderen gibt es zum Teil erhebliche Schwierigkeiten. Dabei hängt eine gute Nachverfolgung von Infektionsketten und Kontaktpersonen sowie der Ausgestaltung des ÖGD in Bezug auf Personal und Ausstattung doch unmittelbar zusammen. Das wird vom RKI und der Bundesregierung ganz klar als Schlüsselmoment in der Gesamtbekämpfung bzw. Eindämmung des Coronavirus gesehen. Ich sagte bereits, der ÖGD wurde jahrelang faktisch kaputtgespart und litt auch unter der sogenannten fehlenden Attraktivität des Berufsfeldes. Fachkundiges medizinisches Personal findet andere, auch finanziell interessantere Arbeitsfelder. Die politische Grundfrage zu stellen ist müßig und führt uns nicht weiter. Es muss eine grundlegende Verbesserung eines Versorgungssystems geben, die wir nur gemeinsam und über die Grenzen der demokratischen Parteien und Fraktionen hinweg mit einem qualitativen Blick erreichen können. Der ÖGD muss Schaltstelle zur Prävention und zum Bevölkerungsschutz werden. Er wird in Thüringen durch die Kommunen mit einer veralteten Verordnung rechtlich koordiniert. Sicher erfüllen die Kommunen die darauf definierten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen und nach der jeweiligen Finanzkraft und des zur Verfügung stehenden Personals. Es braucht dringend eine stärkere Abstimmung und eine koordinierte Einigung zwischen Land und Kommunen, welche Aufgaben des ÖGD – wie und mit welchen Mitteln – gewährleistet werden sollen. Damit das gelingt, fordern wir in Thüringen einen Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Der sollte umgehend entwickelt werden. Wir brauchen einen ÖGD, der präventiv, gemeinwohlorientiert, multiprofessionell und frei von kommerziellen Interessen arbeiten kann. Wir von Bündnis 90/Die Grünen haben uns da schon ein Konzept überlegt. Ich würde es Ihnen gern vorstellen. Das kann ich gern im Ausschuss, weil meine Zeit hier dafür nicht ausreicht. Deshalb, wie ich schon gesagt habe, bin ich für die Überweisung an den Sozialausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste und Zuhörer am Livestream! Alle reden vom Bürokratieabbau, doch die Realität ist eine andere. Die bürokratischen Lasten sind trotz aller gegenteiligen Versprechungen durch die Politik weiter gewachsen. Auch das vor einigen Jahren vereinbarte Programm zur Begrenzung des Auf wuchses von Bürokratie – das sogenannte One-inone-out-Prinzip – hat bis heute nicht dazu geführt, dass hier eine spürbare Entlastung zu beobachten ist. Wie ernst es einige Altparteien mit ihren Ver sprechungen nehmen, zeigte sich wieder einmal sehr deutlich an der jüngst geführten Debatte zum Bürokratieabbau im Bundestag. Der Bundestag hat im Oktober 2019 mit den Stimmen der AfD sowie CDU/CSU, SPD und FDP, aber gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Bürokratieentlastungsgesetz angenommen. Aber auch dieses Gesetz ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es handelt sich wieder einmal nur um einen kleinen Wurf. Es gibt noch jede Menge zu tun. Weitere Schritte müssen folgen. Bürokratieabbau muss eine Daueraufgabe sein.
(Beifall AfD)
Jedoch verkommt Bürokratieabbau immer mehr zu einer Farce, wenn nach Entlastungen immer wieder neue Belastungen für die Bürger hinzukommen und letztendlich ein Grad der Bürokratisierung erreicht wird, der jeglichem gesunden Menschenverstand hohnspricht. Sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens drohen unter der Last der Bürokratie in die Knie zu gehen. Das Sozial- und Gesundheitssystem in Thüringen steht vor großen Herausforderungen. Schon jetzt befinden wir uns inmitten von Verwerfungen durch jahrzehntelange Versäumnisse und Fehlsteuerung, verursacht durch die Altparteien. Nicht viel mehr als leere Versprechungen hat auch der öffentliche Gesundheitsdienst – ÖGD – in den letzten Jahren in Thüringen erfahren müssen. Nun hat Herr Spahn zwar kürzlich ein personelles und digitales Update des öffentlichen Gesundheitsdienstes versprochen – ja –, aber was steckt hinter den Absichten? Endlich eine Wertschätzung der Leistungen des ÖGD und seines Einsatzes in der Corona-Krise? Mehr als 20.000 neue Mitarbeiter sollen deutschlandweit im ÖGD eingestellt werden. Jedem ist bekannt, dass sich die Nachwuchsgewinnung und die Nachbesetzung offener Stellen seit Jahren äußerst schwierig gestalten. Da stellt sich mir ernsthaft die Frage, woher der Minister gedenkt, so schnell so viele qualifizierte Mitarbeiter herzubekommen. Weder ist die Qualifikation der künftigen zusätzlichen Mitarbeiter bekannt noch ist klar, für wie lange diese Stellen geschaffen werden. Ferner sollte man so ehrlich sein und den Bürgern sagen, wofür die vielen neuen Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitsdienst eingesetzt werden sollen. Es geht nämlich nicht um die längst überfällige Entlastung des ÖGD. Nein, der Aufhänger ist die Corona-Pandemie. Wäre die nicht über Deutschland hinweggerollt, hätte sich auch der Herr Spahn wohl nicht für die Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes interessiert.
(Beifall AfD)
Mitarbeiter aus anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung sollen die Gesundheitsämter auch bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen unterstützen, aber auch geschultes Personal der Bundeswehr soll eingesetzt werden. Überwachung und Nachverfolgung, das sind die zentralen Begriffe, meine Damen und Herren. Der öffentliche Gesundheitsdienst wird damit zwar kurzfristig unterstützt, aber nicht nachhaltig gestärkt. Beim Robert KochInstitut soll nach dem Willen des Corona-Kabinetts der Bundesregierung dauerhaft eine Kontaktstelle für die Mitarbeiter der kommunalen Gesundheitsämter eingerichtet werden. Dass es sich hierbei nicht um vorübergehende Maßnahmen handelt, lässt tief blicken. Unter dem Vorwand, Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen und damit Ansteckungsrisiken reduzieren zu wollen, sollen künftig Tracking-Apps zum Einsatz kommen. Ich sehe hier eine deutliche Gefahr, dass mit einer Corona-App nun eine Überwachungsinfrastruktur durch die Hintertür installiert werden soll.
(Beifall AfD)
Datenschutz muss auch in Zeiten der Corona-Krise ein hohes Gut bleiben. Dieses gilt es zu verteidigen. Letztendlich muss auch der öffentliche Gesundheitsdienst von Bürokratie und unsinnigen Mehrbelastungen befreit werden. Nur so können sich die Mitarbeiter auf das Kerngeschäft konzentrieren. Die AfD begrüßt daher jede noch so kleine Erleichterung. Jeder Schritt in Richtung Entbürokratisierung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die AfD steht für die Beseitigung von Überregulierung, Bürokratisierung, ideologischen Zwängen und Verwaltungsexzessen, und dafür werden wir kämpfen, nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene.
(Beifall AfD)
Der Antrag der FDP ist ein kleiner begrüßenswerter Schritt, dem wir zustimmen können, aber weitere Schritte müssen folgen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das hätte
eigentlich als Rede gelangt!) In Ihrem Antrag, liebe Kollegen von der FDP, fordern Sie die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf einzubringen, um die Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst zu novellieren. Diese zugegebenermaßen etwas unglückliche Formulierung verstehe ich so, dass Sie – wie wir auch – ein ÖGD-Gesetz fordern, in dem unter anderem auch das hier im Antrag formulierte Anliegen vereinfachter Bürokratie Berücksichtigung finden soll. Ein modernes ÖGD-Gesetz ist längst überfällig. Das sollte ja bereits in der letzten Legislatur vorliegen. Das hat Rot-Rot-Grün den Mitarbeitern des ÖGD versprochen.
(Beifall AfD)
Wo konkret es klemmt – das würden wir gern von Ihnen wissen, liebe Frau Ministerin. Gern möchten wir das Vorhaben mit Ihnen gemeinsam voranbringen. Um das zu tun, haben wir einen entsprechenden Antrag eingereicht. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Vielen Dank Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Montag, gestatten Sie mir zu Beginn vielleicht noch die Bemerkung: Sie hatten darauf hingewiesen, in der letzten Legislaturperiode nur außerparlamentarisch unterwegs gewesen zu sein. Leider trifft das auch auf diese Legislaturperiode zu, in fragwürdiger Mission, wie das Ihr Fraktionsvorsitzender in Gera leider bewiesen hat.
(Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, FDP: Zum
Thema!) Aber zum vorliegenden Antrag „Meldesysteme der Gesundheitsämter vereinfachen, Bürokratie abbauen“ – sehr geehrter Herr Bergner –: In diesem Antrag geht es um einen vermeintlichen Abbau von Bürokratie bei der Anzeigepflicht von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und weiteren Gesundheitsberufen an die Gesundheitsämter und die Weitermeldung der Niederlassung an die zuständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie hatten das als antragstellende Fraktion ausgeführt. Ein Abbau von Bürokratie ist durchaus ein gutes Ziel, es wurde auch vielfach, auch aus der Praxis, berechtigterweise, angemahnt. Aber bei diesem Beispiel hier erschließt sich das unserer Fraktion nicht und wir haben massive Bedenken, ob diese Änderung auch zielführend ist. Eine schlichte Lust am Abbau von Meldepflichten kann auch auf Kosten der öffentlichen Gesundheit gehen. Besonders in einer Pandemie versteht man, wie wichtig es ist, wenn die Ausstattung des Gesundheitswesens vor Ort den Gesundheitsämtern vollumfänglich ohne Zeitverzug bekannt ist. Wenn die Anmeldungen von Ärztinnen und Ärzten unmittelbar an die Kammern gehen würden, dann müssten die Gesundheitsämter diese Informationen erst einholen. Also würde es im Praxistest eher ein Aufbau von Bürokratie, da gewohnte und erprobte Meldewege nicht mehr eingehalten und aufgegeben werden. So müssen die Gesundheitsämter unverzüglich den Überblick haben, wer wo vor Ort medizinisch praktiziert. Die Corona-Pandemie hat uns alle herausgefordert und wird uns weiter fordern, nicht nur individuell, sondern auch das gesamte Gesundheitswesen. Bei den Gesundheitsämtern sind zusätzliche, komplexe Aufgaben mit neuen Verfahren und Prozeduren hinzugekommen. Als Hauptaufgabe kommt die Verfolgung von neuen COVID-19-Fällen und die weitere Recherche nach Menschen, die mit den Betroffenen Kontakt hatten. Wenn wir uns die Reproduktionsrate in den letzten Wochen anschauen, die zwischen 0,7 und 1,1 schwankte, und wenn wir uns die Hotspots in Greiz und Sonneberg anschauen, wissen wir, dass die Gesundheitsämter vor Ort mit einer besonderen Herausforderung konfrontiert sind und weiter konfrontiert sein werden. Auch von mir an dieser Stelle noch mal herzlichen Dank für das bisher Geleistete und viel Kraft für die kommenden Aufgaben. Wir wissen auch, dass es thüringenweit Probleme gibt, Stellen in den Gesundheitsämtern zu besetzen. Sie sind aber sehr wichtig, um das Vertrauen in das Gesundheitswesen und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu stärken. Denn letztendlich müssen die Gesundheitsämter die Einhaltung von Standards, insbesondere im Bereich der Hygiene, kontrollieren. Deswegen heißt das Gebot der Stunde eben nicht Bürokratieabbau, sondern Personalaufbau.
(Beifall DIE LINKE)
Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es bei dem Thema viel Beratungsbedarf gibt. Aus diesen Gründen können wir den Antrag als eine Gelegenheit nutzen, um die Prozesse der Gesundheitsämter und des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu analysieren und gegebenenfalls durch parlamentarische Initiativen zu verbessern. Daher würden wir auch eine Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung begrüßen und mittragen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die im Prinzip sehr sachliche Debatte. Zwei, drei Anmerkungen, lieber Herr Plötner, liebe Frau Dr. Klisch, haben mich noch mal vorgetrieben, weil ich das klarstellen möchte. Hier geht es nicht darum, irgendjemanden gegen irgendjemanden auszuspielen. Hier geht es nicht darum, den öffentlichen Gesundheitsdienst in irgendeiner Art und Weise geringzuschätzen, sondern das genaue Gegenteil ist die Absicht, gerade weil wir wissen, dass die Personalressourcen knapp sind und dass es die Landesregierung eben nicht so einfach hat – wenn ich das freundlich formulieren möchte –, genügend Personal zu finden, auch auf Kommunalebene. Genau für diese Aufgabe brauchen wir auf der anderen Seite Entlastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort. Das ist der einzige Grund und ich finde den sachlich richtig, ich finde ihn sogar logisch und notwendig. Es heißt so schön, eben fiel ein Wort, warum man nicht eigentlich mit dem Berg anfängt und nicht mit so einem kleinen Teil, der Kollege von der AfD hat das gesagt. Manchmal ist es eben so, dass sich eine alte Weisheit bewahrheitet: Der Tropfen auf dem heißen Stein kann der Anfang eines Regens sein –
(Beifall FDP)
und insofern auch einer guten Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst möchte ich mich natürlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern sehr herzlich bedanken. Es ist ein unfassbares Arbeitspensum, das dort in den letzten Wochen und Monaten geleistet werden musste. Ich hoffe sehr, dass die Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, auch auf die spannenden Aufgaben, die hier zu erledigen sind, wächst und dass sich vielleicht mehr Menschen vorstellen könnten, in dem Bereich tatsächlich auch tätig zu werden. Dass dies bis jetzt nicht der Fall ist und so viele Stellen bei uns unbesetzt sind – übrigens nicht nur in Thüringen, sondern in allen anderen Bundesländern auch –, liegt zum Teil daran, dass der öffentliche Gesundheitsdienst und die Aufgaben gar nicht so bekannt sind. Das ist eine Aufgabe, die dann in den Studiengängen sicherlich mit geleistet werden muss, hierauf aufmerksam zu machen und die Arbeit auch vorzustellen. Aber zum Zweiten liegt es natürlich auch an der unzureichenden tariflichen Bezahlung im öffentlichen Gesundheitsdienst. Sie wissen, das Land Thüringen setzt sich seit vielen Jahren auf Bundesebene dafür ein, dass sich die kommunalen Arbeitgeberverbände endlich mit den Tarifparteien dafür einsetzen, dass hier die Tarife angeglichen werden an die tarifliche Finanzierung in den Krankenhäusern. Leider sträubt sich momentan noch der Kommunale Arbeitgeberverband, aber wir werden als Land weiter dranbleiben und hatten auch in der Gesundheitsministerkonferenz entsprechende Anträge eingebracht. Ich weiß, dass viele Ministerinnen und Minister versucht haben, hier noch mal zu sensibilisieren. Das wird eine Aufgabe der nächsten Jahre sein. Wir haben als Land in der letzten Legislatur eine ganze Menge erreicht. Wir haben zum einen im Haushalt einen entsprechenden Haushaltstitel eingestellt, um Landkreisen und kreisfreien Städten Zuschläge zu zahlen, sowohl um den Lohn aufzustocken als auch beispielsweise Weiterbildungen finanzieren zu können. Es gibt jetzt die Möglichkeit über die öffentliche Akademie des Gesundheitsdienstes, dass auch die Thüringer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Gesundheitsämtern an den entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen nicht nur teilnehmen können, sondern dass auch in Thüringen Weiterbildungsveranstaltungen umgesetzt werden. Ich glaube, dass hier zumindest einige Effekte entstanden sind, die den Fokus nicht nur auf den öffentlichen Gesundheitsdienst lenken, sondern auch die Arbeit verbessert haben. Aber es ist natürlich auch noch eine ganze Menge zu tun. Da sind wir uns einig. Der öffentliche Gesundheitsdienst hat in den letzten Wochen wirklich durchgearbeitet – das muss man hier sagen –, es gab viele Unterstützerinnen und Unterstützer, die sich freiwillig bereit erklärt haben, beispielsweise bei Kontaktnachverfolgung und Ähnlichem die Gesundheitsämter zu unterstützen. Deswegen herzlichen Dank nicht nur an die Kolleginnen aus den Ämtern selber, sondern auch an all diejenigen, die hier mit unterstützt haben und die hier mit begleitet haben. Es ist auch klar: Die Wichtigkeit und Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird nicht abnehmen, sondern ganz im Gegenteil. Wir wissen aus den Forschungen, dass gerade das Thema „Hygiene“ nicht nur bisher schon ein wichtiges Thema gewesen ist, sondern dass es bei der Begleitung der Pandemie noch ein viel wichtigeres und bedeutsameres Thema sein wird. Da geht es nicht nur darum, dass kontrolliert wird, sondern dass eben auch die entsprechenden Institutionen unterstützt werden, Hygiene- und Schutzkonzepte aufzustellen, die tatsächlich auch belastbar sind, die tragbar sind und die vermeiden helfen sollen, dass sich die Pandemie wieder ausweitet, dass die Infektionen wieder größer werden. Das ist eine Arbeit, die eher im Hintergrund stattfindet, aber – das wurde auch schon gesagt – sie wird an Bedeutung zunehmen. Dafür braucht es natürlich auch die entsprechenden Ressourcen und dafür braucht es auch entsprechende Strukturveränderungen. Insofern ist der Vorschlag, der heute von der FDP unterbreitet wurde, im ersten Moment natürlich einer, der ganz plausibel klingt, weil er verspricht, es gibt hier Bürokratieabbau. Aber ich muss sagen, aus Sicht des Landes – und deswegen ist auch der Vorschlag aus der vorhergehenden Legislatur eben nicht aufgenommen worden – ist das keiner, den wir wirklich als geeignet sehen, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu entlasten. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass diese Aufgabenübertragung, wonach hier nach der Vorstellung der FDP-Fraktion die Kassenärztliche Vereinigung zunächst die Anzeigepflicht erfüllen soll, die dann die Meldung an die Gesundheitsämter gibt, hier nur eine Veränderung der Reihenfolge ist. Es gibt auch fachliche Gründe, warum das nicht umgedreht werden sollte, denn nach § 7 Abs. 1 der ÖGD-Verordnung müssen Angehörige der gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufe sowie die Apotheker dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich den Beginn, die Änderung und Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung anzeigen und darüber hinaus – das wurde auch schon angesprochen – müssen sie die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen. Das Gesundheitsamt hat nach der derzeitigen Rechtslage damit die früheste Möglichkeit, von seiner nach § 36 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz bestehenden Möglichkeit der infektionshygienischen Überwachung Gebrauch zu machen. Dazu zählt auch, die Einhaltung der in der Thüringer medizinischen Hygieneverordnung genannten Anforderungen zu prüfen und gegebenenfalls deren Umsetzung auch anzuordnen. Wichtig sind diese Handlungskompetenzen besonders dann, wenn beispielsweise dem Gesundheitsamt bereits bekannte „schwarze Schafe“ frühestmöglich an der Berufsausübung gehindert werden können, bis die vorgegebenen Anforderungen erfüllt sind. Es geht also um die grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten der Gesundheitsämter, im Rahmen der Gefahrenabwehr Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen zu können. Das Gesundheitsamt ist dann in der Lage, auf eine gegebenenfalls bestehende Nichterfüllung von Anforderungen, sei es im hygienischen Bereich, der personellen Anforderungen oder auch bei der Ausstattung der Praxen, zu reagieren und Verstöße zu ahnden. Diese Eingriffsmöglichkeiten würden durch eine Veränderung der Meldereihenfolge erheblich verzögert bzw. erschwert. Es geht also darum, dass wir in der Lage sein wollen, hier präventiv tätig werden zu können bei der Abwendung drohender Gefahren, wie zum Beispiel bei der Verhinderung der Verbreitung von übertragbaren Krankheiten. Im Übrigen sind die Heilberufekammern Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die ihre nach § 5 Abs. 1 Thüringer Heilberufegesetz übertragenen Aufgaben als Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen. Dazu gehört nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 die Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Eine Übertragung von Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr auf die Heilberufekammern ist daher nicht möglich. Aus den genannten Gründen ist die von der FDPFraktion vorgeschlagene Gesetzesnovellierung zwar wünschenswert, ein Bürokratieabbau mit Entlastung der Gesundheitsämter wäre aber aus unserer Sicht nicht zielführend und fachlich auch nicht vertretbar. Ich bin aber trotzdem gespannt auf die Diskussionen im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Über die
fachliche Seite reden wir noch mal!)
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Dann kann ich die Aussprache schließen. Es war beantragt, diesen Antrag der FDP-Fraktion in Drucksache 7/681 an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides nicht. Damit ist die Überweisung wie beantragt beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/682 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/786 Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Bitte schön, Herr Montag.
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren an den Bildschirmen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute hier vorliegend ein Antrag unserer Fraktion, der mir persönlich sehr am Herzen liegt, nicht nur weil er ein wichtiges Thema anspricht, nicht nur weil er ganz konkret Unterstützung einfordert, sondern weil er das tut, wozu Opposition da ist: nämlich auf Fehlverhalten der Landesregierung hinzuweisen und gleichzeitig Lösungsvorschläge in der strukturellen Debatte anzubieten. Wir wissen, Krebs ist eine Volkskrankheit, seine Bekämpfung verdient unser aller Aufmerksamkeit jeden Tag, denn jeden Tag werden in Thüringen 40 Krebsdiagnosen gestellt. Die Tendenz ist steigend, in Deutschland sogar eine Diagnose pro Minute. Für die Betroffenen und Angehörigen verändert sich mit dieser Diagnose das gesamte Leben. Anlaufstellen und Partner für die Betroffenen sind in Thüringen dann nicht nur die drei Onkologischen Zentren, die fünf Tumorzentren, die Organzentren, Rehabilitationseinrichtungen und natürlich die zahlreichen onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzte in ambulanten Praxen, sondern auch die Thüringische Krebsgesellschaft, die Betroffenen und Angehörigen zur Beratung zur Verfügung stehen.
(Beifall FDP)
Das ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Sie führt Aufklärungskampagnen durch, organisiert Selbsthilfegruppen und stellt ein thüringenweites Angebot psychosozialer und onkologischer Beratung zur Verfügung. 25 bis 30 Prozent aller Krebserkrankten entwickeln im Verlauf ihrer Erkrankung behandlungsbedürftige psychische Störungen oder ausgeprägte psychosoziale Beeinträchtigungen und auch deren Angehörige – das wissen wir selbst, wenn jemand von Krebs betroffen war – sehen sich dieser Belastung ausgesetzt. Die Krebsgesellschaft lebt aber in erster Linie von Spenden, freiwilligen Leistungen der Kommunen, der Krankenhausträger und am Ende ist dort bei einer solch wichtigen Tätigkeit das Geld nicht nur knapp, sondern es reicht nicht aus. Da brauchen wir nur mal in andere Bundesländer schauen, denn Wettbewerb heißt auch, mal über den eigenen Tellerrand hinauszublicken, zu schauen, wer macht es eigentlich besser als wir in Thüringen. In anderen Bundesländern erhalten die Krebsgesellschaften nämlich Mittel aus den Landeshaushalten. Ich habe eben gesagt, es ist auch Kritik in unserem Antrag, und zwar strukturelle Kritik. Das hat tatsächlich mit der Aufmerksamkeit, der Awareness, des Ministeriums für das Thema zu tun, beispielsweise bei der Frage der Besetzung des Sitzes im Kuratorium der Krebsgesellschaft und sich an der Vorstandsarbeit zu beteiligen. Seit vier Jahren hat das Ministerium dorthin keinen Vertreter mehr entsendet, meine Damen und Herren. Das geht einfach so nicht.
(Beifall CDU, FDP)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben der generellen Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum gilt es – wie bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten anderer Fachrichtungen auch –, sich der Frage der Digitalisierung zu öffnen. Auch hier brauchen wir dringend Unterstützung von Krebspatientinnen und Krebspatienten, beispielsweise durch telemedizinische Versorgung. Knapp die Hälfte aller Krebserkrankungen ist unmittelbar auf Lebensumstände zurückzuführen – ich gebe zu, ich selbst war Raucher – und somit ist das potenziell zu verhindern. Ich habe mein Nötigstes getan und das Rauchen vor Kurzem aufgegeben.
(Beifall CDU)
In Anbetracht dieser Tatsache ist die Finanzierung auch von Präventionsangeboten und Informationskampagnen aus dem Landeshaushalt zu begrüßen, beispielsweise Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs und eben die entsprechende Raucherentwöhnung usw. Aber ich will auch noch auf etwas anderes hinaus, meine Damen und Herren. Nachdem im Dezember 2017 das Thüringer Krebsregistergesetz erlassen wurde, haben die Träger der fünf Tumorzentren in Thüringen eine GmbH gegründet und üben gemeinsam die Registerfunktion aus. Wozu dient das Krebsregister? Es sammelt Daten über Beobachtungen von Behandlung und Krankheitsverlauf, damit man diese anschließend in der Forschung verwenden kann. Da kommen wir leider, werte Frau Ministerin, zu einem zweiten Kritikpunkt. Denn auch dieses, dieser wissenschaftliche Beirat, der darüber entscheidet, ob eine Anfrage zur wissenschaftlichen Nutzung der Daten zweckmäßig …
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte zu Beginn meiner Rede kurz meine Fraktionskollegin zitieren. Die hat nämlich, als es um die Überschrift Ihres Antrags ging, gesagt: „Dem Krebs den Kampf ansagen, dagegen kann eigentlich niemand wirklich was haben.“ Also das ist nicht möglich, Sie hatten es angesprochen. Das ist natürlich auch begründet, denn wenn wir uns die Statistiken anschauen: 25 Prozent aller Todesfälle in Deutschland sind durch Krebs verursacht. Das sind ungefähr 200.000 Menschenleben und ich denke, jedes Menschenleben, was diesen schrecklichen Krankheiten zum Opfer fällt, ist eins zu viel. Aber wie können wir denn jetzt wirklich effektiv dem Krebs den Kampf ansagen? Lieber Herr Montag, das muss ich jetzt einfach loswerden, weil Sie es gerade selber angesprochen haben. Also ein ganz, ganz wichtiges Kriterium ist die Prävention. Wir gehen davon aus, dass wir bis zu 50 Prozent der Krebserkrankungen durch Prävention verhindern könnten. Ein ganz wichtiger Risikofaktor für Krebs ist das Rauchen und deswegen meinen herzlichen Glückwunsch, dass Sie das jetzt in Angriff genommen haben! Ich hoffe, Sie bleiben dabei!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Ich sage das jetzt auch nicht nur, weil es hier noch ganz viele passionierte Raucher gibt, die jetzt wahrscheinlich gerade alle draußen sind, sondern weil mir als Mutter und als Ärztin dieses Thema „Rauchen“ wirklich sehr am Herzen liegt. Ich verstehe zum Beispiel nicht, warum wir in diesem aufgeklärten Land heute noch Zigarettenwerbung brauchen.
(Beifall DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Deswegen noch eine kleine Spitze in Richtung FDP. Es gab mal einen Antrag auf Bundesebene für ein Verbot der Tabakaußenwerbung und die FDP meinte damals, also Ihre Bundeskollegen, dass man das aufgrund von Innovation nicht machen könnte. Ein Verbot von Tabakaußenwerbung haben Sie abgelehnt und ich hoffe mal, das war nicht dem geschuldet, dass da einige Ihrer Funktionäre der Tabaklobby angehören, sondern dass es wirklich irgendwelche Gründe hatte. Aber mir erschließt sich das nicht und deswegen würde ich wirklich dafür werben, dass man hier nicht Krokodilstränen weint, wenn es um Krebserkrankungen geht, sondern dass man das wirklich angeht, so wie Sie das ja auch glaubwürdig rübergebracht haben. Doch jetzt noch mal zu Ihrem Antrag: Sie thematisieren die Verbesserung der Digitalisierung, also Telemedizin in Sachen Krebsvorsorge, auch ärztliche Versorgung im ländlichen Raum. Das sind auf jeden Fall Themen, da haben Sie meine Fraktion immer dabei. Allerdings natürlich generell, also nicht nur in Sachen Krebsbehandlung, sondern wir wünschen uns das natürlich insgesamt für die Thüringer Bevölkerung, also für alle Menschen. Ich persönlich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie auch noch einmal die Thüringische Krebsgesellschaft so ausführlich erwähnt haben. Gerade die Arbeit dieser Krebsgesellschaft ist nicht zu unterschätzen, und ich denke, wir sollten wirklich darüber reden, wie wir sie weiter und intensiver unterstützen können, genauso wie natürlich auch die Unterstützung des Universitätsklinikums auf dem Weg zu einem mitteldeutschen Onkologischen Spitzenzentrum, was ja die Uniklinik zusammen mit Leipzig anstrebt. Also, ich denke, wir sollten uns auf jeden Fall zusammensetzen, darüber diskutieren und ich denke, gemeinsam schaffen wir das auch, ein Stückchen vielleicht – da sind wir wieder bei dem Tropfen auf dem heißen Stein – auch dem Krebs schlagkräftig den Kampf anzusagen. Vielen Dank.
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, Gäste und Zuhörer am Livestream! Wir reden heute über ein sehr wichtiges Thema. Ich unterstelle, dass sich jeder vorab damit gehörig beschäftigt hat. Niemand möchte zu den 40 Menschen in Thüringen gehören, bei denen täglich Krebs diagnostiziert wird. Meine sehr verehrten Herren – und ich frage jetzt nur einmal beispielhaft die Herren hier im Plenum: Hand aufs Herz, wer von Ihnen, der das 50. Lebensjahr überschritten hat, war schon zur Darmkrebsvorsorge? Wenn nicht, dann lassen Sie Taten folgen. Ich kenne das Beispiel eines Schleizer Chirurgen, der jahrelang unter anderem Bauchchirurgie betrieben hat und an unentdecktem Darmkrebs zugrunde gegangen ist. Das nur zur Einleitung. Sie erkennen die Brisanz dieses Themas eindrucksvoll. Auch Ihnen, Herr Montag, möchte ich persönlich noch einmal gratulieren, dass Sie es geschafft haben, das Rauchen aufzugeben – Glückwunsch! Und ich kann auch mit den Positionen der anderen, die hier geredet haben, gerade von den Medizinern – Frau Klisch – übereinstimmen: Die Prävention ist eine ganz, ganz wichtige Säule.
(Beifall AfD)
Als Nichtraucher bin ich sicher befangen und nicht objektiv, als Mediziner jedoch gern Vorbild und damit authentisch. Im Welttabakbericht der WHO steht, dass jährlich 8 Millionen Menschen durch das Rauchen sterben. Die Mitgliedstaaten der WHO haben sich bereits 2003 auf ein weitgehendes Verbot für Tabakwerbung geeinigt. Auch die Europäische Union hat im gleichen Jahr Richtlinien für ein EUweites umfassendes Tabakwerbeverbot erlassen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Zigarettenwerbung sowohl den Einstieg in das Rauchen als auch den Übergang von der Probierphase zum regelmäßigen Gewohnheitsrauchen beeinflusst. Studien zeigen, dass Kinder und Jugendliche für Werbung allgemein stärker empfänglich sind als Erwachsene und daher auf die Versprechen der Tabakindustrie eher reagieren. Ich muss sagen, Ziel ist es, sich mit dieser Werbung gerade an die Kinder und Jugendlichen zu wenden und sie zum Einstieg in das Rauchen zu bewegen. Deutschland ist das einzige EU-Land, in dem Zigarettenwerbung auf Litfaßsäulen, an Bushaltestellen und im Kino noch erlaubt ist. In der vergangenen Wahlperiode war ein Anlauf für ein Tabakwerbeverbot noch an der Union gescheitert. Das Kabinett stimmte 2016 zwar für einen Entwurf des Ernährungsministeriums, Werbung auf Plakatwänden und im Kino ab 2020 weitgehend zu verbieten. Das Gesetz wurde im Bundestag aber nie beschlossen. Dabei wäre es so einfach gewesen, hier rechtzeitig glaubhafte Gesundheitspolitik zu betreiben. Das kostet keinen Cent, rettet Leben, aber die Lobbyisten der Tabakindustrie haben wohl die Bundestagsabgeordneten der CDU jahrelang intensiv zu überzeugen gewusst. Seit mehreren Monaten werkelt nun die Große Koalition an einem neuen Anlauf für ein Tabakwerbeverbot, nachdem die Union endlich ihren grundlegenden Widerstand aufgegeben hat. Dieses Positionspapier sieht ein Verbot der Plakatwerbung für klassische Tabakprodukte ab dem 1. Januar 2022 vor. Für Tabakerhitzer soll ein weitgehendes Außenwerbeverbot ab 1. Januar 2023 gelten, für E-Zigaretten ab 2024. Schon ab 1. Januar 2021 soll es keine Kinowerbung mehr bei allen Filmen geben, die für Jugendliche unter 18 Jahren freigegeben sind. Warten wir ab, was die Lobbyisten dazu meinen, denn nur Taten entscheiden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Krebs wird heute besser und früher erkannt als noch vor einigen Jahren und Jahrzehnten. Diese Entwicklung ist gegenüber den vergangenen Jahren deutlich positiv zu bewerten. Eine Ursache ist in der besseren Früherkennung zu finden. Doch müssen die großen Fortschritte in der Forschung auch allen Thüringern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Es darf nicht sein, dass nicht alle profitieren können. Vor allem der ländliche Raum ist hinsichtlich der Therapieangebote im Nachteil. Rund 70.500 Menschen haben in Thüringen in den vergangenen zehn Jahren eine Krebsdiagnose erhalten. Frauen erkranken vor allem an Brustkrebs, Männer an Prostatakrebs. Aktuell überleben circa 60 Prozent der Patienten ihre Krebserkrankung. Jeder Patient muss die maximal mögliche Therapie erhalten können. Wie ist nun die Situation speziell in Thüringen? Der 34. Deutsche Krebskongress im Februar in Berlin offenbarte erhebliche Unterschiede zwischen den Zuwendungen der Landesregierungen an die 16 deutschen Landeskrebsgesellschaften. Im Antrag der FDP werden die Schwachstellen aufgegriffen, die unsere Thüringische Krebsgesellschaft artikuliert hat. Im Thüringer Haushalt gibt es im Gegensatz zu beispielsweise Sachsen und Hessen keine Mittel für die psychoonkologische Beratung und für die Arbeit der Landeskrebsgesellschaft. Es gibt keine Beteiligung eines Vertreters des Gesundheitsministeriums in der Thüringischen Krebsgesellschaft e. V. gemäß bestehender Satzung, wie Herr Montag auch schon ausgeführt hat. Das Krebsregister kann nicht optimal ausgewertet werden wegen fehlender Bestellung eines wissenschaftlichen Beirats. Der onkologische ärztliche Nachwuchs ist aufgrund unzureichender Studienplätze nicht sichergestellt. Die zerfallende Infrastruktur im ländlichen Raum gefährdet die Basisversorgung von Krebspatienten. Es besteht weiterhin die Forderung zur Sicherung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierten Zentrenzuschläge für Innovationszentren, die eine unmittelbare Translation der Forschungsergebnisse in die klinische Praxis ermöglichen. Nicht nur bei der Corona-Erkrankung schaffen Obduktionen Klarheit, auch bei Tumorerkrankungen ist ein Abgleich zwischen Klinikern und Pathologen essenziell wichtig für die Qualität zukünftiger Behandlungen und die Forschung. Hier muss auch ein Umdenken erfolgen und die erforderlichen finanziellen Mittel sollten bereitgestellt werden. Nicht zuletzt würde sich die Thüringische Krebsgesellschaft freuen, wenn große Präventionsaktionen aus dem Landeshaushalt unterstützt würden. Damit kommen wir wieder zur wichtigen Säule der Prävention zurück. Das sind sinnvoll eingesetzte Finanzmittel, sie wirken nachhaltig, kommen allen Bürgern zugute und können problemlos aus dem Topf der Landesregierung im Bereich Eigenwerbung genommen werden. Nun noch eine Begründung für unseren Änderungsantrag, die ich noch anschließen möchte: Vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen sind einer kurativen Behandlung immer vorzuziehen, denn nicht umsonst heißt es: Wer rastet, der rostet. Noch vor wenigen Jahren standen körperliche Bewegungsinterventionen im Verdacht, den Genesungsprozess onkologischer Patienten zu beeinträchtigen. Die aktuelle Datenlage widerlegt jedoch inzwischen die Annahme, dass sportliche Betätigung einen Krankheitsprogress auslösen könnte. Vielmehr zeichnet sich ab, dass die Sport- und Bewegungstherapie eine der wirksamsten Methoden zur Reduktion oder gar Prävention tumorspezifischer Nebenwirkungen ist und findet zunehmend Aufmerksamkeit in den entsprechenden Fachkreisen. Deswegen bitten wir darum, den hier vorliegenden Antrag um die Trainings- und Bewegungstherapie zu ergänzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss finanziert inzwischen eine Innovationsstudie über die kombinierte Ernährungs- und Bewegungstherapie bei Tumorpatienten, das Integrationsprogramm. In den Fachkreisen wird jedoch auch beklagt, dass es an Versorgungsstrukturen mangelt, um alle geeigneten Tumorpatienten zu versorgen. Von führenden Onkologen und Sportmedizinern wird daher empfohlen, die onkologische Trainings- und Bewegungstherapie in den Heilmittelkatalog aufzunehmen. Damit soll es Tumorzentren vereinfacht werden, die notwendigen bewegungstherapeutischen Strukturen aufzubauen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörende! Ich möchte zunächst begrüßen, dass das Thema „Krebsprävention und -behandlung“ auf die Tagesordnung gebracht wurde. Was ich allerdings nicht begrüße, ist die zugehörige Pressemitteilung der einreichenden Fraktion. Ich versichere Ihnen, dass durch die rot-rot-grüne Landesregierung selbstverständlich auch der Kampf gegen Krebserkrankung und für Vorbeugung vor dieser schlimmen Erkrankung aktiv geführt wird. Ich denke, Frau Dr. Klisch hat ausgeführt, da sollte es doch Konsens geben. Na klar, den Kampf gegen den Krebs führen wir alle gemeinsam gern.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich will Ihnen aber auch sagen, warum ich dankbar bin, dass dieser Tagesordnungspunkt auf der heutigen Beratung steht, weil wir die Menschengruppe jetzt im Fokus haben, die auch schlimme Vorerkrankungen hat. Leider war das in der Debatte in den letzten Wochen nicht immer so, dass denen der gebührende Respekt entgegengebracht worden ist. Menschen mit Vorerkrankungen sind vor allem eins: Menschen. Selbstverständlich müssen sie geschützt werden – sind sehr schützenswert. Was uns nicht passieren darf und passieren sollte, ist, dass sie auf dem Altar marktradikaler Logik irgendwo geopfert werden.
(Beifall DIE LINKE)
Da sollten wir uns alle hüten und die Debatten der letzten Wochen sehr sensibel verfolgen und widersprechen. Den Bedarf für eine gute Versorgung in dem Bereich haben Sie selbst genannt. 40 neue Krebserkrankungen in Thüringen pro Tag im Durchschnitt – das sind natürlich auch alarmierende Zahlen und Handlungsauftrag für Ministerium und für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Wir haben es auch der rot-rot-grünen Landesregierung mit zu verdanken, dass sie sich für eine bundesweite Lösung im Kampf gegen den Krebs eingesetzt hat und dort ein einheitliches Vorgehen in tieferer Planung ist. Der vorliegende Änderungsantrag ist zu vernachlässigen, da wir hier als Landtagsabgeordnete nicht als Onkologen auftreten sollten. Der vorliegende Antrag der FDP, „Dem Krebs den Kampf ansagen“ usw., ist sicherlich in einigen Punkten gut gemeint.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Und gut ge-
macht!) Na ja, den Beweis müssen Sie noch erbringen, Herr Kollege Montag, weil viele der von Ihnen angeregten Maßnahmen bereits existieren. Im Kern sind Ihre Forderungen: Förderung der Thüringer Krebsgesellschaft, Förderung landesweiter Präventionsprogramme, Sicherstellung der medizinischen Infrastruktur im ländlichen Raum oder telemedizinische Netze zur Versorgung oder schlussendlich noch die Translation der Forschungsergebnisse in die klinische Praxis durch Sicherung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierten Zentrenzuschläge für Innovationszentren. Obwohl alle diese Vorschläge positiv klingen – in Bezug auf Prävention und Behandlung von Krebserkrankungen werden sie schon zum großen Teil von der Landesregierung und anderen Einrichtungen und Organisationen umgesetzt. Das Thüringer Gesundheitsministerium, die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung, die Thüringer Krebsgesellschaft, die Krankenkassen und viele Kliniken bieten schon zahlreiche Initiativen, Maßnahmen und Programme zur Prävention, zur Aufklärung für Betroffene und Angehörige oder weitergehende Informationen für medizinisches Fachpersonal oder auch für die Öffentlichkeit. Zudem beschlossen 2018 die Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz, den Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung zu unterstützen, wo allgemeingültige Präventionsmaßnahmen aktiv beworben werden und Früherkennung auch eine zentrale Rolle spielt. Ich denke, hier wurde schon ausdrücklich darauf hingewiesen, wie wichtig und zentral das ist. Andere Anregungen in Ihrem Antrag können durchaus weiterentwickelt werden. Die Idee für ein Comprehensive Cancer Center am Universitätsklinikum Jena ist in der Planungsphase, soweit ich weiß. Die Landesregierung wird uns sicherlich über Entwicklungen auf diesem Gebiet unterrichten und in der Ausschussarbeit einbeziehen. So ein Comprehensive-Krebszentrum wäre tatsächlich ein Gewinn für die Thüringerinnen und Thüringer im Bereich der Krebsversorgung. Andere Anregungen wie den Ausbau der telemedizinischen Netze auch im Bereich der Krebserkrankung oder die Situation der Versorgung im ländlichen Raum können wir im Ausschuss ausführlicher diskutieren. Ich verweise allerdings auch auf die Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft, wo es genau um die Stärkung des ländlichen Raums durch digitale, in dem Fall telemedizinische, Maßnahmen geht oder die Stärkung des ländlichen Raums durch den Ausbau der Thüringer Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung oder durch Projekte wie Tele-VERAH oder die Gemeindeschwester Agnes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, daher spreche ich mich für eine Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung aus und hoffe, dass wir gemeinsam die Weiterentwicklung der Maßnahmen diskutieren können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der aktuellen Situation gerät es fast aus dem Blick, es wurde jetzt aber in den Redebeiträgen deutlich: Krebserkrankung ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. In den letzten Jahren hat sich aber auch viel bewegt auf dem Feld der Krebsbehandlung, insbesondere Diagnostik und Therapien wurden verbessert. Die Folge: Rund 60 Prozent der neu aufgetretenen Tumore können geheilt werden, eine sehr positive Entwicklung. Ich denke, wir sind uns einig darin, dass es jetzt gilt, diesen Weg weiterzugehen, also Innovationen in der Krebsforschung zu fördern, Betroffene zu unterstützen, Geheilte auf ihrem Weg zurück in den Alltag zu begleiten und vor allem – auch das wurde schon mehrfach betont –, Prävention zu stärken. Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion folgt weitestgehend den Fragestellungen unseres Selbstbefassungsantrags im Sozialausschuss aus dem Februar dieses Jahres. Ich meine, wir arbeiten gern auch als Grundlage für die FDP-Fraktion – vielen Dank für das Aufgreifen unserer Thematiken, die wir schon haben –, aber ich denke, in einer guten Zusammenarbeit im Landtag können wir das ganz neidlos auch gönnen. Darüber hinausgehende Forderungen der FDP, zum Beispiel die Beratung der Thüringer Krebsgesellschaft mit Mitteln aus dem Landeshaushalt zu unterstützen, sind sicherlich gute Ansätze genauso wie das Landespräventionsprogramm und Informationskampagnen zur Krebsprävention. Auch telemedizinische Netze zur Krebsbetreuung sind ein Thema, mit dem wir uns schon mehrfach auseinandergesetzt haben. Alles sinnvolle Punkte, über die es sich aber im Rahmen dieses Antrags tiefergehend zu reden lohnt. Zum Änderungsantrag der AfD nur so viel: Die Aufnahme der onkologischen Trainings- und Bewegungstherapie in den Heilmittelkatalog ist eine richtige und wichtige Forderung. Allerdings hat sich hier ein inhaltlicher Fehler eingeschlichen: Über die Aufnahme in den Heilmittelkatalog entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, also eine Bundesratsinitiative bringt hier gar nichts. Das kann man wissen, muss es aber offensichtlich auch nicht. Nichtsdestotrotz werden wir diesen Antrag auch mit an den Ausschuss überweisen, da die inhaltliche Stoßrichtung zumindest nachvollziehbar und gut ist, aber hier muss noch ordentlich nachgefeilt werden. Die CDU-Fraktion wird beides, wie gesagt, mit an den Sozialausschuss überweisen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Krebsbekämpfung hat einen zentralen Stellenwert nicht nur in Thüringen, das kann auch ohne den FDP-Antrag ehrlich bejaht werden. Lassen Sie mich aber etwas zurückgehen: Das gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen ist seit 1997 über einen Staatsvertrag geregelt. Zu den Aufgaben des Krebsregisters gehört es, das Auftreten und die Trendentwicklung aller Formen von Krebserkrankungen zu beobachten und auszuwerten, die Grundlagen für die Gesundheitsplanung bereitzustellen und zu einer Bewertung von präventiven und kurativen Maßnahmen beizutragen. Mit Inkrafttreten des Thüringer Krebsregistergesetzes zum 30.12.2017 hat Thüringen eine zentrale Meldestelle für das klinische Krebsregister Thüringen. Das Universitätstumorzentrum am UKJ ist sehr gut aufgestellt, andere Bundesländer beneiden uns um dieses onkologische Zentrum. Hier werden jährlich mehr als 30.000 Patientinnen und Patienten mit Tumorerkrankungen behandelt. Die Zahlen der ambulanten Behandlungen liegen derzeit bei 22.000 Patientinnen und Patienten, stationär sind es mehr als 11.000, leider allerdings mit steigender Tendenz. Krebs wird heute besser und früher erkannt, kann durch die bessere Diagnostik aber auch deutlich besser behandelt werden. Aber es erkranken jedes Jahr allein in Thüringen Tausende Menschen daran, was für uns bedeutet, wir dürfen nicht nachlassen in dem Bestreben um eine flächendeckende Versorgung, denn das gehört auch zu einer Zukunfts- und Daseinsvorsorge. Es gehört aber auch dazu, die Versorgung von Krebspatientinnen und patienten zu jeder Zeit vollumfänglich sicherzustel‑ len. Da darf es eben keine Rolle spielen, ob jemand auf dem Land oder direkt neben der Uniklinik wohnt oder ob es Zeiten von Corona sind. Uns sind gleiche Chancen für alle besonders wichtig. Einkommen und sozialer Status haben immer noch einen viel zu großen Einfluss darauf, wie krank oder wie gesund wir sind. Nach meinem Verständnis muss eine gute Gesundheitsvorsorge eng mit einer guten Krankenversorgung gekoppelt sein, das heißt Angebote zur Beratung und Aufklärung, die wohnortnahe Versorgung mit speziell auf das konkrete Krankheitsbild abgestellter Versorgung, genügend ambulante und stationäre Angebote, die sowohl die medizinische als auch die psychotherapeutische Betreuung sicherstellen. Dazu müssen wir die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und -therapeuten dort fördern, wo die Menschen besonders auf einen Arztund Therapiesitz angewiesen sind, komplettiert durch regionale Versorgungszentren, die Gemeindepflege, mobile Praxisteams und telemedizinische Angebote. Wir wollen wohnortnahe Angebote der Krankenhausgrund- und regelversorgung. Die sta‑ tionäre Versorgung muss mit der ambulanten Versorgung gedacht werden. Das schafft auch die dringend notwendige Versorgungssicherheit im ländlichen Raum. Krebs ist eine schlimme Krankheit. Wer diese Diagnose erhält, für den verändert sich durch diese Diagnose plötzlich alles. Da braucht es die beste medizinische Versorgung und eine gute Begleitung, ein umfassendes Paket für die Zeit der Krankheit, Ansprechpersonen und Informationsmöglichkeiten, um sich gegebenenfalls zwischen verschiedenen Therapien entscheiden zu können. Auch in Krisenzeiten wie der jetzigen COVID-19-Pandemie muss unser Gesundheitssystem für Krebspatientinnen und -patienten funktionieren, darf die Versorgung unter keinen Umständen vernachlässigt werden. Risikopatienten mit Krebs müssen vor allen weiteren gesundheitlichen Problemen geschützt werden und dabei dürfen notwendige medizinische Behandlungen nicht zu kurz kommen. Meine Fraktion wird der Überweisung zustimmen. Herr Montag, ich gratuliere Ihnen ganz herzlich zum Nichtrauchen, ich halte mittlerweile schon vier Jahre durch. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Meine verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Plötner, ich verstehe, dass Sie sich hier hinstellen und ein Stück weit die Opposition teilweise bei scharfer Kritik kritisieren. Das ist auch die Aufgabe eines Mitglieds einer regierungstragenden Fraktion, auch der größten. Aber eines will und kann ich Ihnen nicht ersparen. Wenn Kritik nämlich notwendig ist – und ich habe eben davon gesprochen, dass ein satzungsgemäßer Sitz des Landesministeriums im Vorstand der Thüringer Krebsgesellschaft vier Jahre unbesetzt ist, das ist zumindest die Information, die wir haben –, ist das problematisch.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das stimmt nicht!) Auch die Frage des wissenschaftlichen Beirats im Krebsregister ist problematisch, wenn daraus wissenschaftliche Forschungsergebnisse generiert werden sollen. Sie können mich gern gleich korrigieren, Frau Werner, natürlich. Aber es ist eine Fortsetzung einer Problematik. Wir reden hier über bestimmte Schieflagen in unserem Gesundheitswesen, gestern erst über die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse. Wir reden heute über die Frage: Wie wollen wir eigentlich die onkologische Versorgung stärken? Da sage ich mal ganz vorsichtig: Einen Beiratssitz zu besetzen, sollte eigentlich nicht das ganz große Problem sein. Wir reden darüber: Wie können wir die Bemühungen des Uniklinikums, gemeinsam mit Leipzig zu einem CCC-zertifizierten Zentrum zu werden, unterstützen? Aber wir reden auch davon, dass sich Frau Ministerin Werner bei der Debatte leider nicht deutlich geäußert hat, wie es mit der Nachwuchsgewinnung aussieht. Wie können wir eigentlich die Medizinstudienplätze ausbauen in Jena, in Thüringen? Das fand ich damals schon sehr schade.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Dazu
hat sie gestern ausgeführt!) Bitte? Wenn Sie gestern dazu ausgeführt hat, hoffe ich, dass es zu einem Ergebnis führt. Herr Minister Tiefensee sieht es bis heute leider anders und die Debatte im Wissenschaftsausschuss ist leider nicht von einem Konsens geprägt. Ich hoffe, das ändert sich noch. Also, ein Stück weit Kritik muss erlaubt sein, Frau Werner. Ich glaube, Sie können sich trotzdem auf eine konstruktive Arbeit von uns im Ausschuss verlassen, auch bei diesem Thema. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielen Dank an die FDP-Fraktion für diesen Antrag in Ergänzung zur Selbstbefassung meiner Fraktion im zuständigen Ausschuss. Ich will gern mal etwas als Patient zum Thema sagen, weil man, glaube ich, aus der Perspektive, wenn man zu denen gehört, die plötzlich eine Diagnose bekommen und sich dann das Leben und Umfeld, alles verändert, auch noch mal einen ganz guten Blick darauf haben kann. Ich bin auch dankbar für die verschiedenen Wortmeldungen aus den verschiedenen Fraktionen, die die Lage, wie sie sich in Thüringen darstellt, und die Herausforderungen, die wir haben, gut beschreiben. Wir haben derzeit eine Situation, dass wir weltweit plötzlich erleben, wie wichtig unsere Gesundheit ist. Dass das Land und die Welt zum Stillstand gekommen sind, liegt an dieser COVID-19-Pandemie, aber Betroffene, die chronische Erkrankungen haben, die wieder geheilt sind, die Krebspatienten sind oder andere, die sind in dieser Situation doppelt herausgefordert und in doppelter Sorge. Deswegen ist es wichtig, dass diese Betroffenen nicht nur das Gefühl, sondern die Sicherheit haben, dass ihre medizinische Betreuung, die Fürsorge für sie nicht nachgelagert stattfindet, sondern genau in der gleichen Berechtigung die Gesundheitsvorsorge für sie organisiert wird, wie sie derzeit das Gefühl haben, dass sie in der Pandemie für COVID-19-Patienten stattfindet.
(Beifall CDU, FDP)
Da ist es ganz wichtig, dass man das, was auch durch die Anstrengung, durch die Dekade gegen den Krebs im letzten Jahr – Januar 2019 war der Startschuss durch das Bundesgesundheitsministerium –, dass diese Anstrengungen, diese Bündelungen auch hier in Thüringen wirksam werden. Das eine ist der Punkt aus dem Antrag, der dieses Ansinnen auch verstärkt. Der Bundesgesundheitsminister hat bei der Krebsberatung eine Regelfinanzierung angestrengt, 40 Prozent der Kosten übernimmt der Bund. Aber es ist unter anderem auch der Anteil der Sozialträger, aber auch der Bundesländer offen, dazu gehört eben auch Thüringen. Deswegen stehen einige Krebsberatungsstellen vor der finanziellen Schwierigkeit, weil die Regelfinanzierung nicht gesichert ist. Aber es ist gerade für Betroffene, für Angehörige, für Patienten wichtig, dass sie wohnortnah diese Beratungen in Anspruch nehmen können und nicht in Sorge sein müssen, dass die Beratung selber nicht mehr leistungsfähig ist, weil die Finanzierung nicht geklärt ist. Wenn man plötzlich zu diesen 1.400 Patienten täglich in Deutschland gehört, die diese Diagnose bekommen, dann ist rundherum auf einmal alles weg und da ist ein tiefes Loch für die Betroffenen und für die Angehörigen, weil die nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen, und weil plötzlich für sie auch alles anders ist. Wenn dann – ein Kollege der FDP hat es ja beschrieben – 30 Prozent der Patienten auch besonders in der Psyche betroffen sind, dann ist Beratung dringend notwendig. Auch ich habe gelernt, wenn man nicht fest steht, wenn man keinen festen Rahmen hat, wenn man kein Umfeld hat, das einen stabilisiert, und man dann selber sozusagen psychisch auch noch die Probleme hat, dann ist das nicht gut für den Genesungs- und für den Therapieprozess. Wenn wir wollen, dass ein großer Anteil der Patienten wieder genesen wird, dann brauchen wir eben auch diese Stabilität und die Vorsorge und die Fürsorge und die Beratung. Deshalb, glaube ich, ist es gut, wenn wir im zuständigen Ausschuss darüber reden, dass man auch dieses Jahr schon beginnt, die Finanzierung möglicherweise im Mantelgesetz sicherzustellen, dass der Landesanteil für die Krebsberatung zur Kofinanzierung des Bundesanteils auch gesichert wird. Ich glaube, es wäre ein wichtiges Zeichen und ein Punkt, dass man das dieses Jahr noch auf den Weg bringt. Genauso ist es wichtig, dass man bei den Präventionsaufgaben, die die Krebsgesellschaft leistet, auch gezielte Projekte von Landesseite mit unterstützt, um eben nicht nur die Beratung zu haben, um die Menschen zu stabilisieren, die betroffen sind von der Krebserkrankung, sondern eben auch, damit man für die Prävention gezielte Projekte unterstützt, damit auch im Vorfeld viel mehr deutlich wird, wo man neben dem Rauchen auch bei anderen Verhaltenssituationen die Prävention möglichst so stärkt, dass sie augenfällig wird und man auch als Mensch daran erinnert wird, welche Aufgaben man selber leisten kann, um sich möglicherweise die Krebsdiagnose ersparen zu können. Ganz entscheidend, damit das funktioniert, ist der dritte Ankerpunkt und eigentlich der wichtigste nicht zu vernachlässigen: Was passiert mit unserem Universitätsklinikum in Jena? Ich war dort selbst Patient und ich kann nur sagen: Wie viele andere Betroffene habe ich dort beste medizinische Betreuung erfahren. Aber wenn wir wollen, dass auch in den neuen Ländern sozusagen beste Krebsforschung stattfinden kann, dann brauchen wir auch dieses gemeinsame Antragsverfahren mit Leipzig gemeinsam, aber eben auch die Anerkennung unseres Universitätsklinikums als Leiteinrichtung, als onkologisches Spitzenzentrum, weil das die Voraussetzung ist für diesen Antrag – die FDP hat es beschrieben –, aber eben auch trotzdem diese Anerkennung als Leiteinrichtung, auch wenn wir eine Konzernstruktur in unserem Universitätsklinikum in Jena vorfinden. Das ist notwendig. Sonst funktioniert der Antrag nicht. Und wenn wir da runterfallen, sind wir auch für die nächste Dekade in dieser Krebsdekade definitiv außen vor für die Spitzenforschung. Die brauchen wir aber und deshalb braucht es eben auch in dieser Krebsdekade nicht nur die Bündelung der Kräfte von Krebsgesellschaft, von Krebshilfe und vom Deutschen Krebsforschungszentrum, sondern es braucht eben auch eine konzertierte Aktion von Politik und Wissenschaft und Medizin und allen Verantwortlichen in Thüringen, damit dieses Antragsverfahren gelingt, aber eben auch, damit unser UKJ in Jena diese besondere Rolle spielen kann für die klinische und für die wissenschaftliche Leitinstitution, weil das eben die Voraussetzung dafür ist. Dafür braucht es auch in der Beratung, die wir jetzt im Ausschuss, eine Abstimmung zwischen den Ministerien machen. Es braucht eine klare Regelung, welche Unterstützung das UKJ bei der Antragstellung bekommt und wie wir gemeinsam aus diesem Landtag heraus diese Antragstellung unterstützen können, damit wir auch für unsere Thüringer Bürgerinnen und Bürger, für die Patienten hier in diesem Land wirklich Spitzenforschung anbieten können, die Unterstützung nutzen können. Die Voraussetzung für alle Hilfe, die Patienten erfahren können, ist, dass es beste Forschung gibt, dass die Mediziner, die bei uns forschen, unsere Unterstützung bekommen, nicht abwandern, sondern in Thüringen auch weiter ihre Heimat sehen und uns dabei helfen können, diese schreckliche Krankheit – wie andere, aber eben auch die – zu besiegen und zu bekämpfen und die nationale Dekade gegen den Krebs auch hier in Thüringen zum besonderen Mittelpunkt unserer politischen Debatten zu machen. Da sie schon ein Jahr existiert, ist es – glaube ich – auch notwendig, …
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
– Ja, ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Es ist wichtig, dass wir in Thüringen diese nationale Dekade im Kampf gegen den Krebs auch hier zum Mittelpunkt unserer politischen Arbeit machen. Vielen Dank dafür.
(Beifall CDU, FDP)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
In der einen mir verbliebenen Minute möchte ich noch mal die Gelegenheit nutzen, die Ausführungen von Herrn Montag und Herrn Mohring zu unterstützen, denn diese Kritik und diese Vorschläge an die Landesregierung haben wir uns als Politiker nicht ausgedacht, sondern das sind eindeutige Forderungen vom Präsidenten der Thüringischen Krebsgesellschaft Prof. Hochhaus vom Uniklinikum Jena. Seine Wünsche für die Unterstützung des Projekts sind jetzt ganz aktuell im Thüringer Ärzteblatt erschienen. Ich denke, wenn jemand von der Basis, der tagtäglich mit diesem Thema zu tun hat, diese Forderungen und diese Wünsche äußert, dann ist das authentisch und das ist dann auch ein Anreiz, diese Dinge zu befriedigen. Danke schön.
(Beifall AfD)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt nicht mehr. Dann erhält als Nächste Frau Ministerin Werner für die Landesregierung das Wort.
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst möchte ich mich sehr herzlich bei Herrn Mohring bedanken, dass er jetzt hier nach vorn gegangen ist und sehr offen über seine Erkrankung gesprochen hat, wie man das persönlich erlebt und was es alles braucht und welche Hürden den Menschen oftmals plötzlich im Weg liegen. Deswegen ist es wichtig, dass wir Mut machen und dass es eben Menschen gibt, die sich sehr in der Selbsthilfe engagieren, die also etwas leisten, was nicht nur unverzichtbar, sondern unersetzlich ist, nämlich aus der eigenen Erfahrung zu zeigen, dass der Weg gegangen werden kann, dass es ganz viel Hilfe und Unterstützung gibt und dass man die auch finden kann. Insofern herzlichen Dank! Ich glaube, das macht auch noch mal Mut und es braucht dann Menschen wie Sie, die hier in einer Art Selbsthilfe gemeinsam mit anderen Akteuren diese Hoffnung und positive Energie dann auch ausstrahlen. Also herzlichen Dank!
(Beifall DIE LINKE)
Ich würde jetzt gern zum Antrag der FDP kommen. Der Titel wurde auch schon einige Male benannt und wenn man sich den Titel anschaut – ich muss es auch hier noch mal sagen –, ist das erst mal sehr, sehr vielversprechend. Ich muss aber auch sagen, dass im Wesentlichen die Punkte, die Sie heute benannt haben, den Maßnahmen entsprechen, die seit Jahren in Thüringen auch praktiziert werden. Ich will aber noch mal voranstellen, wenn es um die Bewältigung der Krankheit Krebs geht, wenn es um die Krebsbekämpfung geht, dann sind natürlich viele Bereiche gefragt und sind notwendig in den Blick zu nehmen. Das ist insbesondere auch der Bereich der Prävention, der Vorsorge. Es geht darum, Patientinnen und Patienten zu stärken, es sind die Bereiche der Forschung, der Behandlung und natürlich auch der Nachsorge. Um all diese Punkte kümmert sich die Thüringer Landesregierung intensiv und ich würde das punktuell zumindest hier darstellen wollen. Zunächst erst einmal zu der Frage der psychosozialen Beratung für Krebskranke und ihre Angehörigen: Das wurde hier schon benannt, das nimmt einen besonderen Stellenwert in der Arbeit der Thüringischen Krebsgesellschaft ein. Auch ich war in solchen Beratungsstellen, habe mit den Menschen dort gesprochen und weiß, welche Probleme es gibt. Deswegen war es uns auch so wichtig, uns auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass es für diese psychoonkologischen Beratungsstellen endlich auch eine regelhafte Finanzierung gibt. Insofern freuen wir uns, dass es nun endlich einen Vorstoß der Bundesregierung in Richtung einer regelhaften Finanzierung der Krebsberatungsstellen gab. Der Grund, warum das so lange gedauert hat, war, dass die Bundesregierung dafür zunächst eine Bestands- und Bedarfserhebung durchgeführt hat. Auch das ließ eine Weile auf sich warten, aber die Ergebnisse sind da und jetzt hat man sich für eine regelhafte Finanzierung entschlossen. Vorgesehen ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung sowie andere Träger jeweils einen 40-prozentigen, die Länder einen 15-prozentigen Finanzierungsanteil übernehmen und die restlichen 5 Prozent durch die jeweiligen Träger der Beratungsstellen zu leisten sind. Bisher ist die Verpflichtung der Krankenkassen durch eine Ergänzung in § 65 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Das ist aber – wie gesagt – gerade noch in den Kinderschuhen. Nach dem derzeitigen Stand würden bei dem für die Länder vorgesehenen Finanzierungsanteil in Höhe von 15 Prozent 52 Millionen Euro auf die Länder insgesamt entfallen. Ein Anteil von 7,8 Prozent wäre dann für die Länder zu leisten. Die Entscheidung über die genaue Aufteilung der Kosten steht noch aus und solange das nicht entsprechend geregelt ist, können wir das leider auch nicht im Landeshaushalt regeln. Aber ich bin mir ganz sicher, sobald diese Absprachen getroffen sind, wird es eine Zustimmung durch den Thüringer Landtag geben, damit diese regelhafte Finanzierung auch sichergestellt ist. Begleitend haben wir als Landesregierung punktuell versucht, die Beratungsstellen auch mit Lottomitteln zu unterstützen. Die Unterstützung der Selbsthilfegruppen ist auch selbstverständlich. Zum Vorstand der Thüringer Krebsgesellschaft, Herr Montag: Nach § 5 der Satzung ist das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bereits seit vielen Jahren als Mitglied im erweiterten Vorstand vertreten. Diese Aufgabe wurde bis zum 01.06.2019 von einer Kollegin wahrgenommen, die dann aber in den Ruhestand gegangen ist. Es gab auch einen weiteren Kollegen, der stellvertretend für sie, gerade wenn es um das Krebsregister ging, im Vorstand aktiv gewesen ist. Insofern kann man sagen, dass das Ministerium als erweitertes Vorstandsmitglied seine Funktionen wahrgenommen hat, nämlich die Beratung des Vorstands in medizinischen, sozialversicherungsrechtlichen und auch fürsorgerechtlichen Angelegenheiten sowie auch in Angelegenheiten, die durch Beschlüsse geregelt werden. Ich denke, dass Professor Hochhaus das auf gar keinen Fall abstreiten würde. Aktuell steht die Neuwahl des Vorstands für den 25. November an, in dieser Vorstandssitzung wird selbstverständlich auch ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des TMASGFF in den Vorstand berufen werden. Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen, der Frage der Prävention, die Sie zu Recht hier auch mit benannt haben. Wir wissen aus der Präventionsforschung, dass es ein wichtiges Anliegen ist, Menschen zielgenauer zu erreichen. Wir wissen auch, dass das Gelingen von Prävention, aber auch das gute Gelingen von Behandlung und Nachsorge davon abhängt, welches Alter Menschen haben. Es hängt vom Geschlecht ab, von der Herkunft, von der sozialen Situation. Und wir wissen, dass Lebensumstände auch Auswirkungen darauf haben, ob man daran erkranken kann und wie am Ende die Heilungschancen sind. Deswegen war es für uns wichtig, dass in unserer Landesgesundheitskonferenz, die wir in der letzten Legislatur ins Leben gerufen haben, das Thema der Krebsprävention besonders diskutiert wird. In der Landesgesundheitskonferenz haben wir gemeinsam Wirkungsziele zur Krebsprävention formuliert. Diese beziehen sich vor allem auf die zielgruppengerechte Information der Bürgerinnen und Bürger. Sie beziehen sich auch auf die informierte Inanspruchnahme der empfohlenen Krebsvorsorgeuntersuchungen sowie auf Programme und Angebote zur Gesundheitsförderung. Für die Umsetzung dieser Ziele wurde im Jahr 2018 im Rahmen der vierten Landesgesundheitskonferenz von den Mitgliedern der Beschluss zur Umsetzung des Europäischen Kodex Krebsbekämpfung gefasst. Mit diesem Beschluss nehmen sich die Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz des Auftrags an, diesen Kodex in ihren Institutionen und darüber hinaus öffentlich zu machen und somit auch alle Thüringerinnen und Thüringer für dieses Thema zu sensibilisieren. In den Arbeitsgruppen der Landesgesundheitskonferenz wurden konkrete Umsetzungsschritte entwickelt und eine zielgruppenspezifische Ansprache sowie eine gezielte Aufbereitung der Informationen diskutiert. Die Entwicklung einer einheitlichen Kommunikation des Kodex unter der Dachmarke der Landesgesundheitskonferenz scheint dabei sinnvoll. Derzeit wird daran gearbeitet, welche Rolle die jeweiligen Mitgliedsinstitutionen bei der Umsetzung einnehmen können. Das ist ja das Besondere an der Landesgesundheitskonferenz: Viele Akteure, die auf den verschiedensten Ebenen von der Schule über Bildung bis zur gesundheitlichen Behandlung aktiv sind und hier gemeinsam an den Themen arbeiten sollen. Krebsprävention – das habe ich schon gesagt – ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist also wichtig, dass hier gemeinsam sensibilisiert wird, um nicht nur Krebsvorsorge, Krebsbekämpfung gemeinsam umzusetzen, sondern auch das Thema der Gesundheitskompetenz noch einmal in den Vordergrund zu stellen. Das war letztes Jahr das Thema der Landesgesundheitskonferenz, nämlich Gesundheitskompetenz. Ich denke, das ist auch ein wichtiger Baustein im Sinne der Prävention. Zu Frage 3 – der Sicherstellung der medizinischen Infrastruktur im ländlichen Raum – sei zunächst zumindest darauf hingewiesen, dass der Sicherstellungsauftrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegt. Die Aufgabe ist also im Rahmen der Selbstverwaltung an die Kassenärztliche Vereinigung ergangen, aber nichtsdestotrotz unterstützt das Land bei dieser Aufgabe, zum Beispiel durch die Niederlassungsförderung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum. Aber ein weiteres, wichtiges Instrument ist natürlich auch die Arzneimittelversorgung, insbesondere auch für die Basisversorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten. Hier will ich noch einmal daran erinnern, dass wir uns als Land Thüringen starkgemacht haben, dass die ambulante Chemotherapie erhalten werden kann. Wir haben uns in der letzten Legislatur dafür starkgemacht, dass bei individuell hergestellten Zytostatika und sterilen Arzneimitteln hier eben nicht auf Exklusivverträge zurückgegriffen werden kann, sondern dass hier die ambulante Versorgung notwendig vor Ort sichergestellt werden muss, entsprechend der Bedarfe. Die Exklusivvertragsregelung wurde daraufhin abgeschafft und durch eine Rabattregelung für die Krankenkassen auf die Wirkstoffe ersetzt. Zum Aufbau telemedizinischer Behandlungsnetzwerke zur Verbesserung der Versorgung möchte ich nur auf die Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft hinweisen. Hier werden Lösungsansätze für patientenbezogene, sektorenübergreifende Zusammenarbeit nicht nur diskutiert, sondern es wurden entsprechend auch Lösungsansätze erarbeitet, die jetzt durch die Digitalagentur Thüringen in die Fläche gebracht werden sollen. Genauso ist es mit der Präsentation der Forschungsergebnisse. Diese ist Aufgabe der Hochschulen laut Thüringer Hochschulgesetz und demgemäß im Universitätsklinikum bezüglich der Kliniken gängige Praxis. Zu den Gremien, der Besetzung der Thüringer Krebsgesellschaft habe ich schon etwas gesagt. Lassen Sie mich an der Stelle etwas zur Bestellung des Beirats für das Klinische Krebsregister Thüringen sagen. Das ist im Gesetz genannt. Es sind zwölf Institutionen, die jeweils um Vorschläge für die Benennung der Vertreter gebeten wurden. Es fehlen derzeit noch drei Rückmeldungen von Vorschlägen für diesen Beirat. Es ist aber auch so, dass der Beirat bis jetzt nicht berufen werden musste, da das Krebsregister ja in den letzten zwei Jahren erst aufgebaut wurde, also noch im Aufbau war, und Anträge auf Bereitstellung von Daten erst jetzt realisiert werden können. Insofern, denke ich, werden wir der Aufgabe nicht nur sehr gerecht, sondern es ist auch angemessen, jetzt den Beirat entsprechend zu bestellen. Und natürlich kann dann sofort, wenn die fehlenden Rückmeldungen da sind, auch die konstituierende Sitzung stattfinden. Zur Unterstützung des UKJ will ich auf die Bereiche „Wissenschaft“ und „Forschung“ und auf das Wirtschaftsministerium verweisen, das das UKJ wirklich sehr unterstützt. Unter anderem beginnt das bei der Zurverfügungstellung eines jährlichen Millionenbeitrags als Landeszuschuss für laufende Aufwendungen in Forschung und Lehre. Zusammen mit dem Universitätsklinikum Leipzig plant das UKJ die gemeinsame Entwicklung eines von der Deutschen Krebshilfe geförderten onkologischen Spitzenzentrums. Das wurde schon benannt. Zielstellung des Kooperationsprojekts ist es, in beiden Einrichtungen die Kompetenzen zu bündeln. Durch dieses Zentrum kann dann auch die bessere Versorgung der Patienten in der Fläche gestaltet werden. Gerade erst in dieser Woche haben wir die Nachricht erhalten, dass es das vom Universitätsklinikum und der Uni Jena entwickelte Projekt „WeCaRe“ als eines von sechs Thüringer Projekten in die Konzeptionsphase des Förderprogramms „WIR!“ des Bundesforschungsministeriums geschafft hat. Ich habe das auch persönlich mit unterstützt. Bei „WeCaRe“ geht es um eine Steigerung des Patientennutzens durch den ganzheitlichen Ansatz eines regionalen Gesundheitswesens von der Diagnose über die Therapie bis zur Nachsorge in der Behandlung von Krebserkrankungen. In den kommenden sechs Monaten wird das Projekt nun mit bis zu 250.000 Euro gefördert. Sollte das Projekt einen Platz für die darauffolgende Umsetzungsphase gewinnen, könnte das Projekt weiter über die Laufzeit mit jährlich bis zu 8 Millionen Euro gefördert werden. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Vielen Dank. Aufgrund der Überschreitung der Redezeit der Landesregierung gäbe es jetzt, falls gewünscht, noch mal 2 Minuten und 38 Sekunden für jede Fraktion obendrauf. Gibt es weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Vielleicht noch mal zum Prozedere: Herr Zippel, weil Sie vorhin angemerkt haben, dass Sie auch den Änderungsantrag mit überweisen wollen – der geht automatisch mit. Ein Änderungsantrag ist immer mitbepackt, nur bei einem Alternativantrag müsste extra über die Überweisung abgestimmt werden. Wir stimmen also jetzt nur ab über die Überweisung des Ursprungsantrags. Der Änderungsantrag ist dann im Ausschuss automatisch mit dabei. Ich komme zur Abstimmung über die beantragte Ausschussüberweisung des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/682 einschließlich des Änderungsantrags der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/786 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Keine. Dann ist diese Ausschussüberweisung einstimmig so beschlossen. Wir kommen dann zum Schluss dieses Tagesordnungspunkts und treten in die Mittagspause ein. Obwohl wir noch nicht so weit gekommen sind, gebe ich trotzdem einem vielfachen Wunsch nach, die Mittagspause auf 45 Minuten zu verlängern, weil die Wege hier doch etwas weiter sind als im gewohnten Gebäude.
(Beifall im Hause)
Es ist jetzt 13.22 Uhr. Wir würden dann also um 14.07 Uhr fortsetzen, das ist dann eine Dreiviertelstunde, also sagen wir gleich 14.10 Uhr, aber bitte seien Sie pünktlich. Es gibt keine Fragestunde mehr, die hatten wir gestern komplett abgearbeitet. Wir setzen dann fort mit der wichtigen Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Also um 14.10 Uhr bitte ganz pünktlich wieder hier sein und eine schöne Mittagspause.
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir beenden die Mittagspause. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31 Wahlvorschlag der CDU - Drucksache 7/788 Ich gebe folgenden Hinweis: Der Landtag hatte in seiner 25. Sitzung der 6. Wahlperiode am 10. September 2015 Herrn Prof. Dr. Matthias Ruffert zum stellvertretenden Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Herr Prof. Dr. Ruffert hat mit Schreiben vom 17. Februar 2020 die Präsidentin des Landtags um Entlassung aus diesem Amt gebeten. Gemäß § 6 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes ist die Präsidentin des Landtags dieser Bitte nachgekommen und hat Herrn Prof. Dr. Ruffert mit Wirkung zum 7. April 2020 aus seinem Amt entlassen. Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder für die Dauer von sieben Jahren. Scheidet ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofs vor Ablauf der Amtszeit aus, so wählt der Landtag ein neues Mitglied für eine volle Amtszeit. Daher hat der Landtag ein neues stellvertretendes Mitglied mit Befähigung zum Richteramt für die Dauer von sieben Jahren zu wählen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/788 vor. Vorgeschlagen wurde Herr Jörg Geibert. Ich erläutere den Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Auf diesem Stimmzettel können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Reinhardt, Frau Abgeordnete Hoffmann und Herrn Abgeordneten Urbach, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Ich frage in die Reihen der Abgeordneten: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe, das ist der Fall. Ich schließe damit die Wahlhandlung und bitte um die Auszählung der Stimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Abgegebene Stimmen 90, gültige Stimmen 90, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 77 Jastimmen, 11 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags, also mindestens 60 Stimmen, erreicht.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer Wahl. Nehmen Sie die Wahl an, Herr Geibert? Ich nehme die Wahl an.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Wir kommen nun zur Ernennung und Vereidigung. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes ist vorgesehen, dass die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag den Eid leisten. Ich bitte dazu das stellvertretende Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt, Herrn Jörg Geibert, nach vorn und die Anwesenden bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.
Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Sehr geehrter Herr Geibert, ich händige Ihnen erst die Ernennungsurkunde aus und verlese dann den im Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können die Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ oder „Ich schwöre es“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Ich schließe den Tagesordnungspunkt und wir verfahren weiter gemäß der Tagesordnung. Die Beratung des Tagesordnungspunkts 17 „Freiheit ist nicht verhandelbar – pauschale Einschränkungen sofort beenden!“, Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/690, in der heutigen Sitzung hat sich durch die außerplanmäßige Sitzung des Landtags am 8. Mai 2020 erledigt. Wir kommen deshalb zum Aufruf des TagesordAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/700 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich gebe folgenden Hinweis: Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Dieser Tagesordnungspunkt wird außerdem auf Verlangen der Fraktion der CDU in einfacher Redezeit beraten. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Tischner, CDU-Fraktion, das Wort.
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl die Corona-Pandemie derzeit auch an den Thüringer Schulen alles überschattet, dürfen wir nicht nachlassen, die drängenden Probleme insbesondere im Bereich des Personals an den Schulen anzugehen. Rausgeschickt sei an dieser Stelle ein Dank an alle Akteure des Bildungssystems. Es ist ein immenser Kraftakt, was Eltern, Lehrer, Schüler, unsere Erzieher, aber auch die technischen Kräfte sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen derzeit in Zeiten der Corona-Krise leisten. Herzlichen Dank allen Akteuren im Bildungssystem.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode zahlreiche Vorschläge gemacht, wie man dem Lehrermangel und dem daraus resultierenden Unterrichtsausfall an unseren Schulen begegnen kann. Leider wurden diese Vorschläge seitens der regierungstragenden Fraktionen damals weitgehend abgelehnt. Gleichwohl hat Minister Holter einige Anregungen aufgegriffen. Die Situation an unseren Schulen hat sich dennoch nur langsam verbessert. Vergleicht man die Zahlen des Unterrichtsausfalls im Schuljahr 2018/2019 mit dem aktuellen Schuljahr 2019/2020, so wird deutlich, dass der Unterrichtsausfall in allen drei Stichprobenwochen abermals deutlich angestiegen ist. Diese Zahlen zeigen, dass die Maßnahmen des Ministeriums zur Personalgewinnung bisher nicht greifen. Die Einstellungsverfahren in Thüringen sind trotz einiger Verbesserungen nach wie vor bürokratisch und träge im Vergleich zu allen anderen Bundesländern. Viele Schulen wollen daher Stellen gern schulscharf ausschreiben und wünschen sich mehr Eigenverantwortung, auch in Personalangelegenheiten. Wir wollen als CDU-Fraktion den Schulen diese Möglichkeit geben und sie gleichzeitig in die Lage versetzen, ihre Personalentwicklungen langfristig zu planen. Daher fordern wir die Landesregierung auf, allen Schulen mit einem Vorlauf von drei Jahren verbindlich mitzuteilen, welche Stellen diese zu neuer bzw. Wiederbesetzung zur Verfügung haben. Das Gegenargument der Landesregierung lautet an dieser Stelle oftmals, dass es dann noch schwieriger werden würde, Lehrer für ländliche Regionen zu gewinnen. Daher fordern wir, zusätzlich die Möglichkeit von Zulagen für Lehrer in ländlichen Regionen zu schaffen. Das reicht aber bei Weitem nicht aus, um junge Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen zu halten oder für Thüringen zu gewinnen. Hierfür braucht es aus unserer Sicht insbesondere wettbewerbsfähige und attraktive Einstellungs- und Aufstiegsbedingungen. Wir wollen daher trotz der Unterschiedlichkeit aller einzelnen Schularten das Lehramt A13 als Eingangsamt für alle Lehrerinnen und Lehrer festschreiben.
(Beifall DIE LINKE)
Ich möchte an dieser Stelle aber ausdrücklich betonen, dass das für uns keinen Weg und keinen Einstieg in das Einheitslehrerbildungssystem bedeutet. Für die CDU ist ganz klar: Es braucht unterschiedliche Lehrämter für unterschiedliche Schularten und für unterschiedliche Schülerinnen und Schüler. Aus diesem Grund fordern wir auch eine Bestandsgarantie für alle Studiengänge, die für die spezifischen Schularten des Thüringer Schulsystems bedarfsorientiert qualifizieren. Dennoch leisten alle Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen eine gleichermaßen unverzichtbare und wertvolle Arbeit, das wollen wir anerkennen. Das Einstiegsgehalt ist aber eben nur eine Seite. Gleichzeitig braucht es dringend ein Aufstiegs- und Beförderungssystem, das diesen Namen auch tatsächlich verdient. Die Neustrukturierung muss aus unserer Sicht zwei grundsätzliche Bedingungen erfüllen: Zum einen muss das System rechtssicher sein und zum anderen muss es Engagement belohnen, damit Leistungsanreize auch gesetzt werden können. Beides ist in diesem System nicht gegeben und das frustriert gerade die Lehrerinnen und Lehrer, die jeden Tag mehr leisten, als sie müssten, und durch ihr Engagement vieles ausgleichen, was aktuell im Schulsystem im Argen liegt. Um dieses Engagement zu belohnen, fordern wir von der Landesregierung außerdem, ein Modellprojekt auf den Weg zu bringen, das es tarifbeschäftigten Lehrern ermöglicht, freiwillig ihren Beschäftigungsumfang über ihr Stundendeputat bis zu 32 Lehrerwochenstunden zu erhöhen, wenn dies aus dienstlichen Gründen erforderlich ist. Außerdem sollen Vertretungsstunden, die über die arbeitsrechtliche Verpflichtung hinausgehen, im Monat voll ausfinanziert und ausgeglichen werden, so wie das auch in anderen Bundesländern der Fall ist. Dass viele Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen seit Langem an der Belastungsgrenze und darüber hinaus arbeiten, zeigt auch der nach wie vor hohe Anteil an langzeitkranken Lehrerinnen und Lehrern. Wir wollen daher Belastungen und Bürokratie im Schulalltag reduzieren und fordern von der Landesregierung, ein gemeinsames Maßnahmenpaket mit dem Hauptpersonalrat Schule zur Reduzierung von Zusatzaufgaben für Lehrkräfte und Schulleitungen zu erarbeiten. Außerdem wollen wir Lehrern, die ihr 60. Lebensjahr vollendet haben, die Teilzeitgewährung erleichtern. Schulleiter wollen wir durch die Erprobung der Möglichkeiten von Schulverwaltungsassistenten stärker von administrativen Aufgaben entlasten, sodass sich diese wieder verstärkt um pädagogische Kernaufgaben und um Qualitätsentwicklung an ihren Schulen kümmern können. Die gesteigerten Einstellungszahlen an den Thüringer Schulen nehmen wir wahr, sie dürfen uns aber nicht vergessen lassen, dass wir tatsächlich ein massives Problem haben, geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit den richtigen Schularten und fachspezifischen Qualifikationen für frei werdende Stellen zu finden. Aus diesem Grund enthält der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion Forderungen in zwei weiteren zentralen Bereichen, nämlich im Bereich der Lehrerbildung und im Bereich der Qualifizierung von Seiteneinsteigern. Diese beiden Bereiche haben durchaus einen gewissen Zusammenhang. Schaut man sich zum Beispiel die Zahl bei den Schularten und Fächerkombinationen in der ersten und zweiten Phase der Lehrerbildung einmal genauer an, so wird deutlich, dass wir in den nächsten Jahren gar nicht umhinkommen werden, in vielen Bereichen verstärkt auf mehr Seiteneinsteiger zu setzen. Um dennoch eine hohe Schul- und Unterrichtsqualität zu gewährleisten, ist für uns deren pädagogische Qualifizierung ein ganz zentrales Element. Für einen gelingenden Einstieg in den schulischen Alltag ist es unseres Erachtens unverzichtbar, Seiteneinsteiger vor ihrem Einsatz im Unterricht mindestens drei Monate spezifisch, fachdidaktisch, pädagogisch und psychologisch zu qualifizieren. Dabei wollen wir insbesondere auf die Kompetenzen und Strukturen der Thüringer Lehrstühle für Professuren der Fachdidaktik zurückgreifen. Denn es ist so, dass gerade in den Mangelfächern die fachdidaktischen Professuren natürlich auch weniger Studenten haben, weil wir am Ende weniger fertig kriegen. Und diese Ressourcen, die vorhanden sind, können wir, glaube ich, an der Stelle ganz gut nutzen. Außerdem wollen wir Seiteneinsteigern die Möglichkeit geben, die zu unterrichtenden Lehrerwochenstundenzahlen schrittweise zu erhöhen und sich zunächst durch schulpraktische Übungen, das heißt Hospitationen und eigener angeleiteter Unterricht, mit dem Schulalltag vertraut zu machen. Wir dürfen sie nicht einfach ins kalte Wasser schubsen. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich eine solche Qualifizierung am Ende für alle – für Lehrer, für Schüler und für die Bildungspolitik insgesamt – lohnt. Die Möglichkeit der Einstellung von Seiteneinsteigern darf uns aber nicht vergessen lassen, die Nachwuchsprobleme in einigen Schularten und Fächern auch grundsätzlich anzugehen. So muss die Landesregierung langfristig dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Studiengänge so ausgestaltet sind, dass sie für junge Menschen auch attraktiv sind. Wir stellen uns ein interdisziplinäres Lehrerbildungszentrum für Naturwissenschaften vor, das gerade mit Blick auf die Naturwissenschaften qualifiziert und ausbildet und dort ein gezieltes Lehramtsstudium ansetzt und vielleicht so auch den einen oder anderen, der das naturwissenschaftliche Studium abbricht, auffängt und zu einem guten Lehrer für unsere Schülerinnen und Schüler qualifiziert. Unser Fazit: Die Thüringer Landesregierung hat es in über fünf Jahren nicht geschafft, den Generationswechsel an den Thüringer Schulen tatsächlich in den Griff zu bekommen. Es wird viel geredet, zu vielen Runden eingeladen, es werden viele Runden gedreht, aber die notwendigen Entscheidungen werden nur sehr zögerlich getroffen. Der große Aufschlag der Regierungserklärung von Minister Hoff vom Kindertag 2017 ist leider verpufft. Die vielen Papiere und deren zögerliche Umsetzung haben Thüringen noch nicht auf einen zukunftsfähigen Weg für unser Bildungssystem gebracht. Meine Damen und Herren, ich wünsche mir, dass wir auf Grundlage unseres Antrags in eine intensive parlamentarische Debatte kommen, an deren Ende wirkliche Besserungen für unsere Lehrerinnen und Lehrer, die Schulleiter, aber gleichermaßen auch für Lehramtsstudierende und Seiteneinsteiger stehen. Insofern beantrage ich für unsere Fraktion die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport.
(Beifall CDU)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Tischner hat ihn ja gerade vorgestellt, die CDU hat einen Antrag vorgelegt, der sich im weitesten Sinne mit der Attraktivität des Lehrerinnen- und Lehrerberufs beschäftigt. Ein Thema, das uns auch schon seit ganz vielen Jahren umtreibt und was uns auch schon häufiger – zwar nicht in diesem Saal, da wir ja hier sonst nicht tagen – aber im Thüringer Landtag beschäftigt hat. Uns ist auch allen bekannt, dass wir damit nicht die Einzigen sind, sondern die Realität zeigt uns, dass alle Bundesländer im Moment um die besten Lehrerinnen und Lehrer werben. Das ist auch eine Folge des demografischen Wandels und des Generationenwechsels im gesamten Schulbereich. Gemeinsam mit SPD und Linken haben wir schon vor vielen Monaten ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Fachkräftegewinnung im Koalitionsvertrag verankert. Ich will darauf verweisen, dass sich dort beispielsweise die Problematik der besseren Besoldung wiederfindet, die Frage von guten Arbeitsbedingungen für alle in Schule Tätigen, die Problematik der Anreize zur Aufnahme eines Lehramtsstudiums – auch darüber haben wir schon häufiger diskutiert –, das Thema „Zügigere Einstellungsverfahren“ mit Vorverträgen etc., das Thema „Chancen für Lehrkräfte“, sich beruflich tatsächlich auch weiterzuentwickeln, und auch das Thema „Reform der Lehrerinnenausbildung“ mit einer Orientierung an den Schulstufen. Die meisten wissen es hier im Raum, da gehen die Meinungen dann doch ein Stück weit auseinander. Christian Tischner hat gerade noch mal deutlich gemacht, dass er der Meinung ist, dass es für jede Schulart einen extra Lehrer, eine extra Lehrerin braucht. Wir meinen, man kann Lehrer/-innen schulstufenbezogen ausbilden, dann sind die Lehrkräfte im Übrigen auch breiter einsetzbar und man hängt nicht nur an der Struktur, sondern es geht tatsächlich um die Lehrinhalte, die die Lehrerinnen und Lehrer den Kindern in der jeweiligen Schule vermitteln. Ein Stück weit hatte ich den Eindruck, dass die CDU mit ihrem heutigen Antrag so ein bisschen das Wünsch-dir-Was der CDU noch mal aufmacht. Alles Forderungen, die schon immer mal im Raum waren, ganz unterschiedliche Vorschläge, im Übrigen auch einige, die zum Teil längst umgesetzt sind oder die sich eben – wie ich gerade schon dargestellt habe –, mindestens in unserem Koalitionsvertrag wiederfinden. Es sind aber auch ein paar dabei, die – unserer Meinung nach jedenfalls – nicht unbedingt gerade in die richtige Richtung führen. Zum Antrag selbst, da möchte ich auf einige der Kernforderungen doch mal ein Stück weit näher eingehen: Ein großer Punkt ist das Thema „Lehrerinnen und Lehrer von sogenannten Zusatzaufgaben entlasten“. Welche Aufgaben hier allerdings konkret gemeint sind, bleibt ein Stück weit unklar. Das soll eine Kommission mit dem Hauptpersonalrat erarbeiten. Die schulischen Verwaltungsaufgaben – soweit ich das jedenfalls kenne –, betreffen derzeit ja vorwiegend die Schulleitung. Deswegen haben wir auch eine solche Entlastung in unserem Koalitionsvertrag für die Schulleitung vorgeschlagen. Wir hatten außerdem zum Ziel erklärt, dass wir uns hauptamtliche Verwaltungsleiterinnen als Teil einer Schulleitung sehr gut vorstellen können, das haben wir ja auch schon häufiger diskutiert. 2021 werden wir dazu auch mit einem Modellvorhaben starten. Dafür jedenfalls braucht es keinen Antrag der CDU, das ist schon auf dem richtigen Gleis. Dann das Thema „Verfahrenshürden bei der Einstellung beseitigen“: Auch hier bleibt erst mal unklar, welche Hürden die CDU hier eigentlich konkret meint. Wenn ich auf den „Thüringenplan Zukunft Schule“ von 2018 verweisen darf – Helmut Holter kann das als Minister wahrscheinlich noch sehr viel besser darstellen, weil er ja damals an der Erarbeitung beteiligt gewesen ist –, dann findet sich dort schon eine ganze Reihe an Maßnahmen beschrieben. Wir wissen auch, dass etliche bereits in der Umsetzung sind. So gibt es beispielsweise die Einstellungsverträge, die bereits im Vorbereitungsdienst abgeschlossen werden können. Es gibt eine deutliche Lockerung der Einstellungsrichtlinie – das haben wir hier auch sehr häufig und sehr lange diskutiert –, und wir haben inzwischen die unterjährige und auch schulartübergreifende Möglichkeit, Lehrerinnen und Lehrer an- und einzustellen. Es stellt sich also ein Stück weit die Frage, was die CDU hier eigentlich noch genau will. Aber gern können wir darüber einmal mehr ins Gespräch kommen. Dann das große Thema „Seiteneinsteigerinnen“ – dazu gab es gestern auch noch eine Pressemitteilung von der CDU, die ich gelesen habe –, die man gewinnen und qualifizieren möchte. Die CDU fordert eine andere Strategie zur Qualifizierung der Seiteneinsteigerinnen, nämlich drei Monate Schulung, Hospitation, Mentoring, stufenweisen Einstieg in den Unterricht. Da kann ich nur sagen, das Land hat ja eine Strategie, die kann man auch in der Nachqualifizierungsverordnung nachlesen. Über die Qualität und Nachhaltigkeit des Seiteneinstiegs selbst kann man durchaus diskutieren, da sind wir offen. Ich will allerdings ganz deutlich sagen, weil das ja gern bemüht wird, dass es andere Erfahrungen aus Sachsen gäbe: Die sind mitnichten nur gut, auch weil es ganz unterschiedliche Vorstellungen gab und gibt bei denjenigen, die quereinsteigen. Das ist mitnichten so einfach, das hört sich vielleicht erst mal ganz charmant an zu sagen, wir holen noch ganz andere Professionen, Fachkräfte mit in die Schulen. Die Realität zeigt uns, dass die Verweildauer in der Regel leider nicht so hoch ist und dass die Erwartungen, die da aufeinandertreffen, doch mitunter sehr von dem abweichen, was sich die eine oder die andere Seite vorgestellt hat. Deswegen ist es uns ganz besonders wichtig, die Beratung und die Betreuung von Seiteneinsteigerinnen dann auch entsprechend zu verbessern. Außerdem müssen wir die berufsbegleitende Drittfachausbildung stärken. Ein Problem ist und bleibt – gerade im berufsbegleitenden Bereich –, dass wir unter den Lehrämtern viel zu wenige Auszubildende haben. Das ist ein generelles Problem, das haben wir auch nicht nur in Thüringen, darüber klagen im Prinzip alle Bundesländer. Aber Fakt ist, dass hier gute Ideen gefragt sind, wie wir mehr interessierte Lehramtsauszubildende bekommen, die sich bewusst dafür entscheiden, in den Bereich der Berufsschulbildung zu gehen. Wir hatten dazu gerade erst die Diskussion im Ausschuss, wo noch mal dargestellt wurde, dass tatsächlich sehr berufsspezifisch ausgebildet wird. Wir haben dort auch schon mal diskutiert, ob man nicht noch sehr viel stärker modular arbeiten könnte, um eben – ich sage mal – bestimmte Grundlagen für unterschiedliche Berufszweige zu vermitteln und erst dann in die Spezifizierung zu gehen. Das ist relativ schwierig, auch und gerade in unserem sehr differenzierten dualen System. Ich glaube, da müssen wir uns Gedanken machen, um in der Perspektive zum einen das Angebot hochzuhalten und zum anderen alle Berufszweige in der Ausbildung mit bedienen zu können. Also, junge Menschen, die ihr jetzt zuhört: Werdet Lehrerinnen und Lehrer an den Berufsschulen! Das ist tatsächlich ein Berufszweig mit Zukunft, da werden ganz viele gesucht. Dann haben wir das gleiche Problem, um ausreichend Bewerberinnen und Bewerber insgesamt für das Lehramt zu finden. Da muss man sich immer wieder fragen – das ist ja auch einer der Punkte der CDU –, wie wir Lehrämter insgesamt attraktiver machen. Da gibt es wieder die Forderung nach der A13 oder E13 für alle Lehrämter, die Idee der Landprämie, also sprich, Zulagen in ländlichen Regionen zu zahlen, das Thema „Schulscharfe Ausschreibungen“, das wir schon häufig diskutiert haben, und auch das Thema „Ausbau der Ausbildungskapazitäten und der Studienberatung“ und die Einstellungskorridore auch transparenter zu veröffentlichen. Ganz viele von diesen Vorschlägen finden sich auch im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag wieder, da rennt die CDU quasi offene Türen ein. Ich möchte darauf verweisen, dass es uns in der letzten Legislatur endlich geglückt ist, die Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer besser zu bezahlen. Ich habe auch vor wenigen Tagen erst in mehreren Thüringer Zeitungen das Interview mit Helmut Holter gelesen, in dem er noch mal deutlich gemacht hat, dass er die bessere Bezahlung auch für die Grundschullehrerinnen und lehrer angemeldet hat. Wir müssen ‑ uns allerdings all das bitte auch immer wieder vor Augen führen, wenn wir den nächsten Haushalt diskutieren. Das kostet das Land eben auch Geld. Ich sage ganz deutlich, es ist höchste Zeit für die gleiche Bezahlung aller Lehrerinnen und Lehrer, gleich, welcher Schulart, aber das müssen wir dann bitte auch gemeinsam tragen. Klar ist aber auch, dass die steigenden Schülerinnenzahlen, die wir im Moment haben, nicht mit einem Personalabbau zusammenpassen. Ich will das ganz deutlich sagen: Mit uns kann und wird es keinen Stellenabbau in diesem Bereich geben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir brauchen tatsächlich jede Lehrerin und jeden Lehrer. Dann finden wir im Antrag auch die durchaus schon alte Forderung der CDU nach einer Einstellungsgarantie wieder. Das haben wir schon häufig diskutiert, dass das rechtlich schlichtweg nicht möglich ist, auch wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, aber auch das können wir sicherlich noch mal im Ausschuss vertiefen. Dann haben wir die Forderung der CDU – ich hatte es eingangs schon gesagt – nach einer Bestandsgarantie für alle schulartbezogenen Lehramtsstudiengänge. Warum das allerdings dringend notwendig ist – diese Begründung bleibt die CDU schuldig.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wessen
Verordnung ist das?) Uns ist das schon klar, dass Sie am gegliederten Schulsystem unbedingt festhalten wollen, Herr Tischner, und das ist auch der große Unterschied zwischen uns. Wir sagen, wir wollen nicht über die Strukturen reden, sondern wir wollen über gute Schule für alle von Anfang an reden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Da geht es nicht um Türschilddebatten, sondern da geht es um gute Schule, da geht es darum, jedes Kind zum bestmöglichen Abschluss zu führen und nicht darum, wie die Schule gegebenenfalls heißt, die das Kind besucht. Jedes Kind hat den Anspruch darauf, individuell bestmöglich gefördert zu werden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich sage es noch mal, es gibt eben viele Argumente für die schulstufenbezogene Lehrerinnenausbildung, nicht nur weil die Lehrerinnen und Lehrer dann breiter einsetzbar sind, sondern weil es aus unserer Sicht schlichtweg auch der immer stärkeren – ich sage mal – Heterogenität von Schülerinnen und Schülern entspricht. So kann man auch der Unterschiedlichkeit sehr viel besser gerecht werden, und deswegen – meinen wir jedenfalls – spricht sehr vieles dafür, schulstufenbezogen und eben nicht schulartbezogen auszubilden. Damit schaffen wir auch mehr Flexibilität. Dann die Ausbildung immer für zwei Schulstufen, einmal die Primarstufe und die Sekundarstufe 1 oder Sekundarstufe 1 und Sekundarstufe 2, damit die Lehrkräfte grundsätzlich an allen Schularten beider Schulstufen einsetzbar sind. Neben der guten Bezahlung für alle Lehrkräfte und der zügigeren und vollständigeren Wiederbesetzung aller frei werdenden Stellen und der verstärkten Kooperation von kleinen Schulen ist die schulstufenbezogene Lehrerinnenausbildung jedenfalls ein Baustein, so sagen wir, zur Absicherung des Unterrichts. Dann kommt das Thema „Mehr Eigenverantwortung für Schulen“. Hier will die CDU mehr Eigenverantwortung, auch bei der Deckung des Personalbedarfs und bei Personalentscheidungen und viele weitere Detailforderungen, über die man sicher reden kann. So kommt noch ein interdisziplinäres MINT-Zentrum für Lehramtsstudierende vor und die freiwillige Erhöhung des Stundendeputats für angestellte Lehrerinnen und Lehrer. Ich sage ganz deutlich: Wir sind zum Gespräch sehr gern bereit. Ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass wir hier zueinander finden, gerade auch mit Blick auf die Reform der Einstellungsverfahren. Das Bildungsministerium und auch wir arbeiten bereits an dieser Problembaustelle und deswegen freuen wir uns auf eine intensive und hoffentlich gute Diskussion und im besten Fall gemeinsame Beschlussfassung dann auch im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist tatsächlich eine Mischung aus – Herr Tischner hatte es schon selbst gesagt – länger bestehenden Forderungen der CDU, einigen sehr neuen Forderungen der CDU und einigen Forderungen – sagen wir es mal freundlich –, die sehr große Schnittmengen mit Forderungen von Rot-Rot-Grün oder auch Forderungen der SPD haben.
(Beifall DIE LINKE)
Das macht es einfach. Das macht den Antrag zu einer interessanten Mischung, über die es sich dann zu diskutieren lohnt. Ich fange mal mit dem Kritikpunkt an, dann wird es zum Ende hin angenehmer, wenn ich die guten Sachen herausziehe. Die Kritik –Frau Rothe-Beinlich hat es eben schon angesprochen – muss sich dagegen richten, dass Sie auf der einen Seite die schulartbezogene Ausbildung festschreiben wollen, auf der anderen Seite allen Absolventen eine Einstellungszusage geben möchten. Das bedeutet, dass wir weiterhin bei 50 Prozent Bewerbern zum Gymnasium – obwohl wir nur einen Bruchteil davon am Gymnasium tatsächlich brauchen – eine Fehlausrichtung im Studienbereich zementieren. Das bedeutet weiterhin, dass wir eben nicht umsteuern und sagen: Überlegt euch doch, ob ihr nicht auch an einer Regelschule unterrichten wollt. Sondern wir garantieren demjenigen, der gern Gymnasiallehrer werden will, dass wir ihn an einem Gymnasium einstellen, unabhängig davon, ob jetzt gerade Bedarf ist oder nicht. Das wird am Ende nicht weiterhelfen. Wir müssen hier zu einer schulstufenbezogenen Ausbildung kommen. Das wird einer der Punkte sein, über die wir dann im Ausschuss reden müssen. Jetzt komme ich mal zu den Dingen, die mir auch deswegen bekannt vorkommen, weil sie in dieser oder ähnlicher Form von der SPD schon länger oder weniger lang formuliert worden sind. Ich zähle das mal auf: Die regional differenzierte schulartund fachspezifische Bedarfsausweisung hat zum Beispiel Hans-Jürgen Döring, der leider viel zu früh verstorbene Bildungspolitiker der SPD, schon 2002 gegenüber dem Bildungsminister Krapp formuliert. Die Anhebung der Eingangsbesoldung auf A13 für Grundschullehrer ist eine Forderung, die wir auch schon länger verfolgen. Die schrittweise Ausweitung der Ausbildungskapazitäten an Hochschulen und Studienseminaren – eine richtige Forderung, die Sie nicht allein erheben. Die Stärkung der studentischen Beratung, damit wir tatsächlich in Mangelfächern gezielt ausbilden, damit wir junge Lehrer für die Schulen gewinnen, wo wir sie brauchen – das trifft bei uns auf offene Ohren. Die schulscharfe Stellenausschreibung bei gleichzeitiger Ausweitung der Kompetenz der Schulen bei der Auswahl der Bewerber ist ein wichtiger Schritt, den wir uneingeschränkt teilen. Schließlich die Einführung der Funktionsstelle des Verwaltungsleiters an besonders großen Schulen – auch das ist eine Forderung, die wir schon aufgestellt haben. All das ist nachlesbar in unserem Sechs-Punkte-Programm gegen Unterrichtsausfall und Lehrermangel aus dem August 2019. Sie haben aber auch einige durchaus diskussionswürdige neue Punkte eingeführt, zum Beispiel das Modellprojekt zur freiwilligen Erhöhung des Stundendeputats – finde ich spannend. Auch den vollständigen finanziellen Ausgleich für geleistete Vertretungsstunden – sehr guter Ansatz – und die bessere Qualifizierung und Begleitung von Seiteneinsteigern ist etwas, da bin ich gern dabei, im Ausschuss darüber zu reden. Insofern: Wir unterstützen die Überweisung an den Bildungsausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer am Livestream! Die CDU will also den Lehrerberuf wieder beliebter machen und den einzelnen Schulen mehr zutrauen. Hauptsächlich beschäftigt sich der vorliegende Antrag mit der angespannten Personalsituation an den Thüringer Schulen. Da sollte man doch zu Beginn mal fragen dürfen: Wem verdanken wir eigentlich die heutige Situation? Es ist doch vor allem die verfehlte Personalpolitik früherer CDU-geführter Regierungen gewesen, die uns das Problem eines komplett überalterten Lehrerpools überhaupt erst eingebracht hat.
(Beifall AfD)
Die jetzigen Missstände sind jahrelange Versäumnisse und Ignoranz Ihrer eigenen Politik, liebe CDU. Die Kinder, die jetzt die Schule besuchen, sind die Geburtsjahrgänge 2000 – grob – bis 2014. Und nur zur Erinnerung: Zu dieser Zeit führte die CDU die Regierungsgeschäfte hier in Thüringen. Sie hat über viele Jahre die Prioritäten falsch gesetzt. Es waren CDU-geführte Regierungen, die zu wenig Lehrer eingestellt und damals sogar Personal abgebaut haben. Sie taten dies, obwohl damals schon absehbar war, dass wir auf eine personelle Katastrophe im Bildungssystem zusteuern, denn die Kinder, die jetzt die Schule besuchen, sind nicht vom Himmel gefallen. Die Personalpolitik, gerade im Bildungsbereich, muss immer langfristig geplant werden. Und hier hat die CDU komplett versagt.
(Beifall AfD)
Sie machten eine Personalpolitik nur auf Sicht und genau diese Personalpolitik verursacht den momentan gravierenden Lehrermangel. Die damaligen Versäumnisse lassen sich nun auch nicht kurzfristig korrigieren. Ich weiß, von der CDU wird bestimmt gleich wieder beteuert werden, dass das Bildungsministerium zum Schluss ihrer Regierungszeit ja in SPD-Hand war.
(Beifall Abg. Mohring, CDU)
Aber das ist nur eine Ausrede, denn die CDU war Seniorpartner in der Koalition und ist damit natürlich maßgeblich für die getroffenen Entscheidungen verantwortlich gewesen. Die letzten Jahre Rot-Rot-Grün konnten an den Folgen dieser verfehlten Politik und der damit verbundenen Folgen für Eltern- und Lehrerschaft nicht wirklich etwas verbessern. Man sorgte allerdings dafür, dass durch Zusatzbelastungen, linke Ideologieprojekte und Wunschvorstellungen, für was Schule alles da sein soll, den verbleibenden Lehrern erst recht noch ein paar graue Haare wuchsen.
(Beifall AfD)
Nun aber zum eigentlichen Antrag. Ich muss schon sagen: Die CDU scheint die freie Zeit in dem Corona-Stillstand ganz gut genutzt zu haben. Sie haben vor allem die alten Drucksachen der vergangenen Legislatur durchgestöbert und alle möglichen Forderungen lieblos zu einem Antrag zusammenkopiert. Sehr viele Punkte, sehr viele Forderungen, aber nicht wirklich etwas Neues. Fast alle Forderungen gab es entweder schon in diversen Anträgen der CDU aus der letzten Legislatur oder aber es stammt aus Anträgen der AfD. Nichtsdestotrotz sind viele Forderungen richtig und können von uns auch uneingeschränkt geteilt werden, zum Beispiel das Bekenntnis zum gegliederten Schulsystem. Bei dem Punkt bin ich ganz Ihrer Meinung: Wir brauchen ein differenziertes Schulsystem, das dem jeweiligen Leistungsvermögen der Schüler am Besten gerecht wird.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Binnen-
differenziert!) Dazu gehört aber auch, dass die einzelnen Schularten gleichwertig behandelt und gefördert werden. Nur frage ich mich, wie das mit Ihrem von Ihnen beschlossenen Stabilitätsmechanismus funktionieren soll. Wir haben es hier gerade gehört. Sie haben sich mit Ihrem Stabilitätsmechanismus zum Schoßhündchen von Rot-Rot-Grün degradiert, eine Regierung, die immer die Einheitsschule und den Einheitslehrer fordert.
(Beifall AfD)
Auch die Forderung zur Einführung von Schulverwaltungsassistenten ist richtig, aber auch nicht neu. Wir brauchen diese an den Schulen zur Entlastung von bürokratischen und administrativen Aufgaben. Da bin ich ganz Ihrer Meinung. Wir forderten die Einführung von Schulverwaltungsassistenten aber bereits im Frühjahr 2017 in einem Antrag. Damals, liebe CDU, haben Sie diesen Antrag abgelehnt und noch nicht einmal einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss zugestimmt. Und jetzt behaupten Sie, Schulverwaltungsassistenten einführen zu wollen. Das ist schon langsam lächerlich.
(Beifall AfD)
Das Gleiche mit der Forderung nach Zulagen für Lehrer in ländlichen Regionen oder das geforderte Zulagensystem, um Leistungsanreize zu schaffen und Engagement zu belohnen. Auch dies hatten wir in unserem Antrag 2017, den Sie abgelehnt haben, bereits drin. Ich freue mich aber, dass Sie nun endlich zur Vernunft gekommen sind und unsere Forderung auch mittragen.
(Beifall AfD)
In Ihrem vorgelegten Antrag sind aber einige Vorschläge, die ich nicht so ohne Weiteres teilen kann, einiges davon halte ich sogar für sehr bedenklich bzw. wenigstens diskussionswürdig. Insbesondere ist das der Punkt 14 Ihres Forderungskatalogs, in dem Sie Lehrern ermöglichen wollen, freiwillig den Beschäftigungsumfang über das Stundendeputat hinaus zu erhöhen. Wir haben an nahezu allen Schulen einen Lehrermangel. Das heißt, der Passus, den Sie angehängt haben, „wenn dies aus dienstlichen Gründen erforderlich ist“, greift nahezu überall. Wenn das Stundendeputat aber geöffnet wird, kann es dazu führen, dass Lehrer sich gezwungen oder genötigt sehen, mehr Stunden zu geben, sei es aufgrund von Dienstbeflissenheit oder aber auch Verantwortungsgefühl gegenüber den Schülern. Ich kann das Ansinnen durchaus verstehen, sehe hier aber die Gefahr des Missbrauchs und dass Gutmütigkeit ausgenutzt wird. Ziel, liebe CDU, muss doch aber sein, dass die Personalsituation wieder so wird, dass Lehrer mit ihrem Stundendeputat gefälligst auch auskommen.
(Beifall AfD)
Eine weitere Forderung Ihres Antrags, die wir nicht teilen, ist der Punkt 2, dass zukünftige Lehrkräfte aller Schularten eingangs die Entgeltgruppe E13 bekommen sollen. Wir sind prinzipiell dafür, dass Lehrer angemessen bezahlt werden und auch die entsprechende finanzielle Wertschätzung erfahren. Wir sind auch dafür, dass Grundschullehrer besser verdienen sollen. Dann müssen wir aber über eine generelle Erhöhung aller Eingangsbesoldungen der Lehrämter diskutieren und nicht über eine fehlgeleitete Gleichmacherei.
(Beifall AfD)
Es gibt nicht nur in der Ausbildung, sondern auch bei den Tätigkeiten der Verantwortung gewaltige Unterschiede zwischen Grundschullehrern und Gymnasiallehrern. Die Einschätzung teilt nicht nur das bisherige Besoldungsrecht, sondern auch die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes Frau Prof. Dr. Lin-Klitzing. Im August 2019 erklärte sie in einer Pressemitteilung – ich darf zitieren –: „Eine Höherstufung der Eingangsbesoldung für die Grundschullehrkräfte ist nur dann akzeptabel, wenn gleichzeitig eine Höherstufung der Eingangsbesoldung für die Gymnasiallehrkräfte erfolgt!“
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Grund-
schullehrer organisieren die null – null!) Dem ist nichts hinzuzufügen und darüber werden wir im Ausschuss diskutieren müssen. Nichtsdestotrotz geht der Antrag in die richtige Richtung und enthält viele gute Forderungen. Deswegen werden wir einer Ausschussüberweisung auch zustimmen. Doch eine Frage, liebe CDU, muss an dieser Stelle noch gestattet werden. Wie wollen Sie das Ganze denn umsetzen? Mit Rot-Rot-Grün werden Sie viele der vorgelegten Forderungen nicht erreichen können und das ist Ihnen auch ganz klar. Sie haben sich in eine Rolle begeben, die man als Kuschelopposition bezeichnen kann oder nach dem Postengeschacher heute Morgen, was wir beim MDRStaatsvertrag mitbekommen haben, nennt man es vielleicht besser Opposition mit gewissen Vorzügen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Was ist denn da Postenschacherei?) Eine Scheinopposition sind Sie geworden, die alles, was von der Regierung kommt, fröhlich abnickt. In diesem Hause gebe es aber sehr wohl auch Mehrheiten, mit denen Sie einen Großteil der hier geforderten Forderungen auch umsetzen können, die müssten Sie nur nutzen. Sie haben sich aber mit Ihrem sogenannten Stabilitätsmechanismus nur selbst kastriert – herzlichen Glückwunsch!
(Beifall AfD)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, ja, es ist so, bei der Thüringer Bildungspolitik ist viel zu lange viel zu viel liegen geblieben. Aber ja, es ist eben auch so, die Herausforderungen stellen sich auch immer wieder neu, wie wir gerade in den jetzigen Tagen sehen. Denen müssen sich auch immer wieder die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker stellen. Da ist es gut, wenn eine große Fraktion hier im Haus wie die CDU mit ihrem bildungspolitischen Sprecher durchaus anerkennt, dass das, was da über Jahre gelaufen ist, nicht unbedingt immer richtig war, und jetzt Vorschläge unterbreitet, wie man es richtiger machen kann. Denn ehrlich gesagt – ich weiß nicht, wie es Ihnen geht –, habe ich jetzt eben von dem Vertreter der rechts außen sitzenden und auch agierenden Fraktion null Vorschläge gehört, außer dass alles so bleiben soll, wie es ist. Wer das will, dass es so bleibt, wie es ist, der will eigentlich nicht, dass es erhalten bleibt. Denn gerade in der Bildung wissen wir, dass in der stetigen Veränderung der eigentliche Kern liegt. Und deswegen ist es richtig, dass wir intensiv in den demokratischen Fraktionen diskutieren, wie es weitergeht. Denn die Herausforderungen sind doch jedem klar: Wir haben Stundenausfall, wir haben Lehrermangel, wir haben viele Schülerinnen und Schüler, die aus ihren unterschiedlichen Hintergründen heraus Probleme haben, dem Schulalltag zu folgen, Probleme haben, den Anforderungen zu genügen, etc. Vor allen Dingen haben wir natürlich auch immer wieder den Blick dafür, was insgesamt mit dem Schulsystem wird. Da ist es so, dass wir in der sechsten Legislaturperiode als rot-rot-grüne Regierung sehr viel vorgelegt haben. Ich will hier nur einiges benennen: Wir haben unter anderem das Personalabbaukonzept der CDU abgeschafft. 4.200 Stellen konnten so im Schulbereich erhalten bleiben. Wir haben ein Schulbauinvestprogramm initiiert und wollen das auch weiter fortführen – allein 350 Millionen Euro für die Sanierung und den Neubau von Schulen, da sind wir mitten auf dem Weg und da ist jeder Euro gut investiertes Geld. Wir haben eine deutlich bessere Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern erreicht, unter anderem, Kollegin Rothe-Beinlich hat es schon gesagt, die A13/E13 für die Regelschullehrer und ja, auch die Kolleginnen und Kollegen zum Beispiel mit der Grundschullehrbefähigung, mit Lehramt an den Förderzentren haben wir alle in die A13 gehoben. Wir haben die Horte zurückgeholt und haben dort die Beschäftigungsumfänge deutlich erhöht. Wir haben ein Schulbudget von 30 Euro pro Schülerin und Schüler geschaffen: Immerhin 6 Millionen Euro. Wir haben damit auch die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt. Wir haben mit einer Lehrergewinnungskampagne in Höhe von jeweils 600.000 Euro im Jahr deutlich gemacht, worum es uns vor allen Dingen geht, nämlich nach außen zu sagen: Wir sind mit unseren mehr als 800 staatlichen Schulen ein attraktiver Arbeitgeber, bewerbt euch bei uns, studiert auf Lehramt. Es lohnt sich. Und nicht zuletzt: Wir haben 300 zusätzliche Stellen für den Vorbereitungsdienst geschaffen. Das ist eine Verdopplung von dem, was die CDU gefordert hat. Natürlich gab es auch die Verbeamtung, die nicht jeder Fraktion leicht gefallen ist, auch meiner Fraktion nicht. Die haben wir wieder eingeführt. Die Einstellungsrichtlinie wurde mehrfach überarbeitet und verbessert. Schulscharfe Einstellungsverfahren sind möglich. Und die Einstellungstermine sind freigegeben worden. Wir hatten sonst zwei Einstellungstermine, jetzt wird jede Stelle neu besetzt, wenn sie frei wird. Wir haben jetzt auch von zwei auf vier Einstellungstermine für den Vorbereitungsdienst erhöht. Auch dort haben wir reagiert, damit junge Menschen, die vom Studium kommen, auch in Thüringen ihren Vorbereitungsdienst machen können. In CoronaZeiten haben wir damit nicht aufgehört. Allein in den ersten drei Monaten – Sie konnten es auch der Presse entnehmen – wurden 274 neue Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen eingestellt. Das war unter diesen Voraussetzungen mit Videoeinstellungsverfahren – das ganze rechtssicher zu machen, etc. – ein großer Kraftakt und ich danke allen, die daran teilhatten, dass uns das möglich geworden ist,
(Beifall DIE LINKE)
dass wir auch in dieser Zeit junge Lehrerinnen und Lehrer in den Schuldienst bringen konnten. Warum sage ich das? Es ist eben ein ständiger Prozess, in dem wir stehen, und dieser Prozess muss transparent und auf breitester Basis geführt werden. Herr Tischner und die CDU-Fraktion waren dabei immer eingeladen – und zwar von der ersten Reformkommission „Schule“ beim Ministerpräsidenten bis heute –, an diesem Prozess teilzuhaben. Zuerst haben sich Kollege Tischner und die CDU-Fraktion etwas geziert, mittlerweile ist es so, dass das Ministerium einlädt zur nächsten Runde in dem Dialogprozess und der Dialoggruppe „Dialog Schule 2030“ mit Kollegen Tischner, Kollegin Baum, aber auch Vertreterinnen und Vertretern der Regierungsfraktionen im Bildungsbereich zu einem breiten Prozess in sieben Arbeitsgruppen – ich lese es Ihnen gern mal vor, damit Sie mal wissen, worum es geht –:
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Nein!)
Aus- und Fortbildung, besserer Unterricht, Schulentwicklung, Aufgaben Schule, da geht es natürlich auch um Bürokratieabbau, Planungsabstimmung, wo sind Probleme, die wir angehen müssen, und natürlich auch Ganztag, das heißt Hortbetreuung. Das sind die sieben Werkstattgruppen. In diesem Prozess arbeiten nicht nur das ThILLM und die Schulämter und die Universitäten und die Verbände und Gewerkschaften, sondern es ist noch breiter angelegt, so arbeiten Schulleiterinnen und Schulleiter mit. Und aus diesem Prozess heraus sollen Vorschläge kommen, die uns in die Lage versetzen, schnell und umfassend weitere Maßnahmen zu ergreifen, damit das, was Kollege Tischner in seinem Antrag benannt hat, nicht weiter Raum greift, damit wir weiterhin Lösungsansätze erarbeiten auf breitester fachwissenschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer Basis. Damit werden wir uns beschäftigen, sowohl im Ausschuss als auch, denke ich mir, hier im Plenum, denn vieles von dem wird Gesetze – das Haushaltsgesetz, aber auch das Schulgesetz –, aber auch Verordnungen etc. beinhalten. Da ist es natürlich richtig, wenn die CDU schon vorher sagt, was ihre Vorstellungen sind. Es ist zumindest verständlich, deswegen ist es auch gut, wenn wir diesen Antrag von der CDU jetzt an den Ausschuss überweisen, damit wir mit diesen Ergebnissen aus dem „Dialog Schule 2030“ von den vielen Fachleuten, die dort sitzen, das noch einmal gegenspiegeln und sagen: Hier haben wir vielleicht noch etwas, was wir von der CDU mit übernehmen können oder von der FDP oder von den Grünen, von den Linken, von der SPD, was sozusagen aus dem Programm kommt und wo wir gemeinsam auf einer breiten gesellschaftlichen, fachwissenschaftlichen und politischen Ebene miteinander das Beste für die Schulen und damit das Beste für die Schülerinnen und Schüler erreichen. Denn darauf kommt es an. Das muss auch die Verlässlichkeit dabei sein, dass wir hier nicht nur in Zwist gehen. Auseinandersetzungen gibt es immer. Es ist schon viel gesagt worden, deswegen will ich jetzt gar nicht weiter darauf eingehen, ob ein gegliedertes Schulsystem oder stufenbezogen oder schulartbezogen etc. Da wird uns noch genügend Stoff zur Diskussion und zur Auseinandersetzung bleiben. Aber daran, wo es wirklich darum geht, was uns diejenigen, die jeden Tag im System stehen, für Empfehlungen geben, sollten wir uns orientieren. Und das werden wir auch machen. Deswegen bin ich auch dankbar für diesen ganzen Prozess, der vom Ministerpräsidenten initiiert worden ist und der jetzt sehr verantwortungsvoll und sehr gut vom Bildungsminister weitergeführt wird,
(Beifall DIE LINKE)
sodass wir dort auch wirklich die Maßnahmen haben ergreifen und umsetzen können, damit jeder Schüler und jede Schülerin, damit alle Eltern wissen: Diese Landesregierung und die demokratischen Fraktionen im Thüringer Landtag sind ernsthaft dabei, die besten Bedingungen für die Schulen zu erhalten und zu erarbeiten. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit motivierten und gut ausgebildeten Lehrkräften steht und fällt der Alltag von Tausenden Schülerinnen und Schülern in Thüringen
(Beifall FDP)
und mit ihnen steht und fällt das Thüringer Schulsystem. Dass wir in Thüringen unglaublich motivierte und engagierte Lehrerinnen und Lehrer haben, das haben wir – ich glaube, da sind wir uns alle einig – in den letzten Wochen deutlicher gesehen als zuvor, zumindest sehr deutlich gesehen.
(Beifall FDP)
Das Problem ist, es sind nicht genug, um alle Stunden zu halten, alle Fächer zu geben und in allen Fächern Noten auf dem Zeugnis zu haben. Und es sind nicht genug, um Erkrankte zu ersetzen und all die Zusatzaufgaben zu erfüllen, die sich gerade jetzt auch in der Krise gezeigt haben, zum Beispiel Medienkonzepte für den Digitalpakt, Schulwebseiten, dann sich gleichzeitig fortbilden und Anwärter oder Seiteneinsteiger anlernen. Da hat die Politik in den letzten Jahren keine zufriedenstellenden Lösungen gefunden. Insofern begrüße ich den vorliegenden Antrag der Kollegen von der CDU grundsätzlich sehr. Im Gegensatz zu Herrn Jankowski kann ich gut damit leben, wenn die Probleme jetzt angegangen werden, denn für das Gewesene gibt einem bekanntlich keiner etwas.
(Beifall CDU, FDP)
Auch wenn ich sagen muss, dass es sich hier um einen ziemlichen Rundumschlag handelt, liebe Kollegen, und ich auch nicht mit allen Punkten mitgehen kann, aber als interessante Diskussionsgrundlage für den Bildungsausschuss eignet er sich allemal, und daran beteiligen wir uns sehr gern. Es ist auf viele der Punkte bereits eingegangen worden. Lassen Sie mich bitte ein Thema aufgreifen, das mir am Herzen liegt, weil ich dazu in den letzten Wochen viele persönliche Gespräche hatte und wozu leider immer gesagt wird: Ja, das läuft schon, das haben wir schon im Griff und da geht es voran. Menschen, die Thüringen als Lehrkraft bereichern können – junge Lehrer – müssen auch spüren, dass sie hier gewollt, gebraucht und geschätzt werden.
(Beifall FDP)
Die Listen der offenen Stellen und die Aussagen von Schulleiterinnen und Schulleitern sprechen weiterhin die Sprache des Lehrermangels bzw. auch des Bewerbermangels. Daher kann es aus meiner Sicht nicht sein – auch wenn das Ministerium am Einstellungsverfahren gearbeitet hat oder noch arbeitet –, dass ich immer noch von Fällen höre, in denen Lehrerinnen und Lehrer seit Längerem vergeblich versuchen, in Thüringen Stellen anzutreten. Und es ist nicht so, dass das nur auf Bewerberinnen und Bewerber zutrifft, die es auf die Lieblingsgymnasien in den großen Städten abgesehen haben. Ich kenne Beispiele von Lehrern im Altenburger Land, die in Sachsen unterrichten, und nicht nur bereit wären, im ländlichen Raum im Altenburger Land zu unterrichten, sondern auch eigentlich die Rückmeldung von Schulleitungen haben, dass das Stundendeputat zur Verfügung stünde. Wo ist hier jetzt also das Problem? Gern gehörtes Argument: falsche Fächerkombination. Nehmen wir ein anderes Beispiel: Gymnasiallehrerin, mehrjährige Unterrichtserfahrung in der Grundschule und ein Zusatzstudium in Schulpsychologie: Mit der Kombination würden Sie eigentlich von jedem Schulleiter und jeder Schulleiterin in Thüringen mit Kusshand eingestellt werden. Im Verfahren mit dem Schulamt sind aber Teile der Kompetenzen gar nicht abgefragt und werden nicht berücksichtigt. Verstehen Sie mich jetzt bitte nicht falsch, ich will hier keine Aufarbeitung von Einzelfällen einfordern. Ich will auch nicht sagen, dass gar nichts passiert – der „Dialog Schule 2030“ wurde angesprochen –, aber wir sind noch nicht am Ziel. Und solange wir noch solche Fälle haben und immer noch von Lehrermangel sprechen, halte ich Nachbesserungen im Einstellungsverfahren für dringend erforderlich.
(Beifall CDU, FDP)
Von der Transparenz im Ranglistenverfahren sprechen wir erst mal ja noch gar nicht. Ich unterstütze eindeutig die Forderung der CDU, den Schulleitungen vor allem bei der Frage des Generationswechsels mehr Eigenverantwortung zu geben. Wenn eine ältere Kollegin der einen Schule und ein jüngerer Kollege, der an einer anderen Schule eingesprungen ist, einander kennen und wenn eine Übernahme der Aufgaben der älteren Kollegin für die Erfüllung des beruflichen Strebens des jüngeren Kollegen sorgen könnte, dann verstehe ich nicht, warum das nicht möglich ist.
(Beifall FDP)
Es ist mir völlig klar, dass wir oft Lehrerinnen und Lehrer an Stellen brauchen, wo es keine Bewerberinnen gibt, aber es ist nicht fair, junge Lehrer derart daran zu hindern, aus der Springerrolle in eine adäquate berufliche Zukunft zu wechseln.
(Beifall FDP)
Denn junge Lehrerinnen und Lehrer sind durchaus bereit, auch erst einmal an einer anderen als ihrer Wunschstelle anzufangen. Die Bereitschaft wird aber getrübt, wenn dann völlig unklar ist, wann das Unterrichten im gelernten Fach und in der gewünschten Schulform möglich ist und wenn sie sich ständig vertröstet fühlen. Aus meiner Sicht muss schon bei der Einstellung klar sein, wie es weitergeht, dann werden auch die Nervosität und der Druck auf das Schulamt nicht so groß. Wir können da nach Mecklenburg-Vorpommern schauen. Mecklenburg-Vorpommern hat sogenannte JuLe – Junglehrerstellen. Hier starten junge Lehrer für zwei Jahre als Springer und das Land verspricht, in der Zwischenzeit eine passende Stelle zu finden oder bietet sie sogar direkt bei der Einstellung im Rahmen des Altersnachfolgeprozesses an. Das Gute am Schulsystem ist, dass wir eigentlich – zumindest für einen Großteil der Stellen – relativ früh wissen, wann die wieder frei werden. Da spreche ich mich ganz ausdrücklich für die langfristige Herangehensweise aus, die auch Herr Tischner angesprochen hat, und auch langfristige Veröffentlichungen der Stellen. Das ist eine gute Idee, liebe CDU, denn es sollte in unser aller Interesse sein, dass Lehrerinnen und Lehrer ihr Leben auch langfristig in Thüringen planen können. Da freue ich mich sehr auf die Diskussion dieser Punkte und auch noch einiger weiterer. Wenn ich noch 2 Minuten habe, möchte ich vielleicht noch zwei Sachen anmerken zum Thema „Seiteneinsteiger“: Das Thema „Seiteneinsteiger“ ist kein unkritisches. Denn, was wir nicht unterschätzen dürfen, ist der Personalaufwand, der damit zusammenhängt, die Seiteneinsteiger einzulernen. Das Mentoring-Programm aufzubauen, das ist alles gut gedacht, aber auch dafür brauchen wir Lehrer. Was ich dazu auch noch deutlich machen möchte: Wir dürfen die Bedeutung eines voll ausgebildeten Lehrers nicht untergraben. Es gehört mehr dazu als Leidenschaft für ein Fach, um ein guter Lehrer zu sein. Das ist nichts, womit wir die Lehrer besonders glücklich machen, wenn wir so tun, als wäre es mal so eben einfach, dass man ganz nebenbei Lehrer wird. Darüber lassen Sie uns gern im Ausschuss diskutieren. Wir tragen auf jeden Fall die Ausschussüberweisung mit und bringen vielleicht die eine oder andere Idee sogar noch mit dazu, die uns alle ein Stück weiterbringt. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, beim Thema „Lehrer“ muss ich natürlich ans Rednerpult schreiten, das ist klar, vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund der ganzen Vorlagen, die Sie ja geliefert haben. Herr Kollege Wolf, ja Wolfs Märchenstunde war wieder zu vernehmen. Oder sollte ich besser sagen: Wolfs Phrasenstunde? Wenn man Ihre Rede transkribieren würde, Herr Wolf, dann hätte man nur eine unablässige Folge von Leerzeichen auf dem Papier stehen.
(Beifall AfD)
Fakt ist, sehr geehrte Kollegen, dass in der Politik fast nichts so gut geplant werden kann wie der Lehrerbedarf. Das habe ich von hier vorn – jetzt nicht von diesem Rednerpult, aber unserem gewöhnlichen Ort der Betätigung – schon öfter artikuliert: Die Schüler, sehr geehrter Herr Minister Holter, die vor sechs Jahren, also zu Beginn – damals waren Sie noch nicht an Bord – der rot-rot-grünen Regierung geboren worden sind, die sind jetzt im schulpflichtigen Alter und sind gewöhnlich in der Grundschule. Nichts ist besser planbar als der Lehrerbedarf. Ja, die CDU hat jahrzehntelang versagt im Bereich der Lehrerplanung und die rot-rot-grüne Regierung hat es – und das bedauern wir – leider nicht besser gemacht.
(Beifall AfD)
Herr Kollege Wolf, dass Sie hier in so unverschämter, ja fast lügnerischer Art und Weise behaupten, die AfD hätte sich um das Thema „Bildung“ nicht gekümmert, das ist tatsächlich scharf zurückzuweisen. Die Bildungspolitik ist ein Schwerpunktthema der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. Wir haben schon vor drei Jahren ein umfangreiches bildungspolitisches Positionspapier veröffentlicht und in die Öffentlichkeit getragen; das ist sehr gut angenommen worden. Wir haben in diesem Papier vielfältige Ideen zur Reform unseres Bildungswesens transportiert.
(Beifall AfD)
Wir sind nicht nur am Puls der Zeit, sondern wir sind der Zeit mit diesem Ansatz weit voraus. Wir haben in diesem Papier unter anderem – und sagen auch heute Ja zu mehr Autonomie für die Schule – ausgedrückt: Ja, wir brauchen mehr Autonomie. Wir haben aber auch darauf hingewiesen, dass mehr Autonomie eben auch mehr Verantwortung bedeutet. Mehr Verantwortung bedeutet wieder mehr Bürokratieaufwand. Auch das haben wir deutlich gemacht: Wir wollen unsere Lehrer – und ich kann Ihnen das aus 15-jähriger Berufserfahrung berichten – eben nicht mit noch mehr Verwaltungsund Bürokratieaufgaben belasten, wir wollen sie entlasten. Wir wollen die Lehrer wieder zum Kerngeschäft zurückführen und das ist das Bilden unserer Kinder und Jugendlichen.
(Beifall AfD)
Das heißt: Wenn man Ja zu mehr Autonomie sagt, dann muss man Ja sagen zu Schulassistenten, die wir schon vor drei Jahren oder zwei Jahren in die Debatte eingebracht haben. Man muss Ja sagen eventuell zu einer betriebswirtschaftlichen Leitung von Schule neben einer pädagogischen Leitung von Schule. Alles das kennen wir schon aus den Schulreformdiskussionen der 70er-Jahre. Aber nicht alles, was damals diskutiert worden ist, ist ja falsch gewesen und nicht alles ist zu Recht in Vergessenheit geraten. Und: Wir sagen auch Ja zu einer besseren Besoldung, beispielsweise von Führungsstellen in Grundschulen. Wir wissen doch alle, dass wir gerade im Bereich der Schulleitungsstellen in Grundschulen eine inakzeptable Vakanz aufzuweisen haben im Freistaat Thüringen. Da müssen wir ran. Die Grundschulleiterstellen müssen besser bezahlt werden, damit diese Stellen für Lehrer attraktiver sind. Das ist eine Forderung der AfD-Fraktion, die auch schon einige Jahre alt ist.
(Beifall AfD)
Sehr geehrter Herr Kollege Tischner, Ihre Forderung nach einer Einheitsbesoldung für alle Lehrer hat leider eine deutliche Tendenz zum Einheitslehrer, eine Tendenz zum Einheitslehrer zwar nicht durch den Haupteingang, aber durch die Hintertür.
(Beifall AfD)
Für die AfD-Fraktion kann ich sagen: Allein diese Tendenz lehnen wir ab. Es ist ein Grundgesetz der Marktwirtschaft: Wenn die Nachfrage steigt, das Angebot aber knapp ist oder sich weiter verknappt, dann steigen die Preise. Ähnlich ist es auch auf dem Arbeitsmarkt: Wenn Arbeitsstellen, wenn gewisse Positionen, wenn Lehrer nachgefragt werden, dann muss man auch im öffentlichen Dienst Möglichkeiten erdenken, dass man dort mit attraktiveren Lohngefügen zu einer entsprechenden Nachfrage nach diesen Stellen kommt. Das ist eine ganz wichtige Sache und die können wir gemeinsam vorantreiben, da bin ich sicher und da sind wir auch sehr flexibel. Wir können uns Instrumente erdenken, die die Lehrerberufe auch finanziell attraktiver machen. Und wie ich schon sagte: Die Leitungsaufgaben, vor allen Dingen im Grundschulbereich, müssen finanziell auf jeden Fall viel attraktiver werden, damit wir die freien Stellen besetzen können. Aber – und das hat mein Kollege ja von hier vorn schon deutlich gemacht – wir dürfen nicht den Fehler machen, alle Lehrer gleich zu bezahlen, das wäre eine Egalisierung, die nicht zielführend ist. Ein Gymnasiallehrer hat eine wesentlich längere Ausbildung. Ein Studium, das ein Gymnasiallehrer absolviert, ist überwiegend fachwissenschaftlich grundiert. Deshalb hat der Gymnasiallehrer auch das Promotionsrecht und ein Grundschullehrer für gewöhnlich nicht. Die Arbeitsbelastung an den Schulen ist für den Gymnasiallehrer wesentlich größer als für den Grundschullehrer. Da könnte ich Ihnen eine ganze Reihe von Untersuchungen vorlegen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie sind ein schlechtes Beispiel dafür!) Selbstverständlich ist das so. Wir haben eine viel größere Belastung durch die Korrekturen von Klassenarbeiten, wir haben eine viel größere Belastung durch Abschlussprüfungen, die nach der zehn und nach dem Abitur oder im Abitur logischerweise zu absolvieren sind. Da gehen ganze Wochen von Ferien drauf, das kann ich Ihnen versichern. Das ist nicht zu vergleichen mit der Arbeitsbelastung eines Grundschullehrers.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein, in der Grundschule spielen sie ja nur!) Das heißt doch nicht, dass die gute Arbeit unserer Grundschullehrer in Abrede gestellt wird. Nein!
(Beifall AfD)
Wir können auch gern darüber reden, dass wir grundsätzlich alle Lehrberufe finanziell besserstellen. Aber es geht darum, einen gewissen Abstand einzuhalten, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Standesdünkel!) Und jetzt möchte ich an dieser Stelle auch noch mal grundsätzlich werden. Es ist hier immer meine Art, auch mal etwas einzubetten. Auch da gibt es umfangreiche Untersuchungen, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten im Bereich der Soziologie gelaufen sind. Es ist so, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete: Stark egalitär ausgerichtete Gesellschaften und sehr stark hierarchisch ausgerichtete Gesellschaften sind grundsätzlich weniger zufrieden als leicht hierarchisch ausgerichtete Gesellschaften. Das ist eine Grunderkenntnis aus der Soziologie in den letzten Jahrzehnten. Was bedeutet das für den Menschen, was bedeutet das letztlich auch im Bereich Lehrergewinnung? Wir müssen gucken, dass wir ein Anreizsystem haben, weil der Mensch nicht nur auf Orientierung, sondern auch auf eine leichte Hierarchie hin ausgerichtet ist. Er ist dann zufrieden, wenn er ein Ziel hat, das aber nicht so weit entfernt sein darf, dass er es auch mit maximaler Kraftanstrengung nicht erreichen kann, das so nah ist, dass er sich anstrengen muss, aber dass er die Gewähr hat, es, wenn er sich anstrengt, auch erreichen zu können. Das ist eine gute Ordnung. Das bedeutet, eine flache Hierarchie zu haben – in der Gesellschaft, aber auch im Bereich des Schulsystems. Um das Ganze abzuschließen: Wir brauchen eine unterschiedliche Besoldung, eine gute Besoldung, gern auch eine höhere Besoldung von allen Lehrern, aber wir brauchen eine leichte Hierarchie, wir brauchen auch die Attraktivität, dass man über eine besondere Leistung dann auch in Beförderungspositionen hineinkommen kann. Und das darf kein Zufall sein, sondern das muss regelmäßig erfolgen. Damit steigern wir die Berufszufriedenheit unserer Lehrkräfte. Ich glaube, das ist im Sinne von uns allen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ganz bestimmt nicht!) Abschließend noch eine Bemerkung zur Idee der CDU, freiwillig das Stundendeputat auf 32 Stunden zu erhöhen. Lieber Herr Kollege Tischner, wie hoch war denn Ihr Stundendeputat als Lehrer? 24/25 Stunden? Daraus resultiert eine Gesamtarbeitszeit in der Woche von etwa 40 bis 42, manchmal 44 Stunden. Ein Stundendeputat von 32 Stunden, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, produziert das Burn-out, das wir jetzt schon viel zu oft in unseren Schulen beklagen. Davor kann ich nur warnen.
(Beifall AfD)
26 Wochenstunden ist in meinen Augen und nach 15 Jahren Lehrerberuf das Maximum dessen, was wir unseren Lehrern zumuten können. Mehr ist aus gesundheitlichen Gründen nicht zu verantworten. Ich bedanke mich.
(Beifall AfD)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, es ist fast selbstredend, dass ich hier noch mal vorgehe. Herr Höcke, Leersätze haben wir von Ihrem Kollegen Jankowski hier gehört. Dazu haben sich fünf Fraktionen geäußert. Da war nämlich gar nichts an Substanz – null. Wenn Sie mir mal zugehört hätten – aber ich weiß, dass meine Worte in Ihren Ohren wahrscheinlich sowieso Schmerzen verursachen –, dann wüssten Sie, worüber ich gesprochen habe, nämlich über die Aufgaben der Zukunft und wie wir das im Moment angehen. Dass Sie keine Lösung für die Zukunft haben, sondern dass Sie mit Ihren Konzepten des Bildungssystems der 70erJahre
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sie haben
nichts verstanden, Sie haben nicht zugehört, Herr Wolf!) genau darin verharren, das haben Sie eben gerade in Ihren Einlassungen mehr als deutlich gemacht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie haben hier Schulen quasi als kleine Unternehmen dargestellt. Ich will Sie nur mal zitieren, weil Sie den Kopf schütteln: Eine betriebswirtschaftliche Leitung stellen Sie sich vor. Das ist ein interessanter Ansatz, das wird sicherlich alle Schulleiter interessieren. Wenn ich mich mit Schulleiterinnen und Schulleitern unterhalte, dann sagen die, erstens, oftmals ersticken wir in den Anforderungen die wir als Schule zu erfüllen haben. Diese Anforderungen – Sie lehnen im Übrigen Schulsozialarbeit ab – entstehen aber, weil sich die Gesellschaft verändert hat, weil die Gesellschaft die Anforderungen an Schule stellt. Deswegen müssen wir reagieren. Sie wünschen sich – und da bin ich beim Zweiten –, dass sie auch unterstützt werden entweder in Form von Entlastung oder auch Unterstützung bei Verwaltungstätigkeiten. Wissen Sie, wo das stand? Nicht bei Ihnen in irgendeinem Programm, das steht in dem Zukunftskonzept Schule der Landesregierung von vor dreieinhalb Jahren. Wenn Sie nach Urheberschaft suchen, Herr Höcke, dann gucken Sie mal genau hin. Das war wirklich peinlich, was Sie eben geliefert haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie sind der Meinung, dass Gymnasiallehrer aufgrund der Länge ihrer Ausbildung, aufgrund eines Promotionsrechts und aufgrund der Arbeitsbelastung eine bessere Bezahlung verdienen als alle anderen. Das ist interessant, da haben Sie sich offensichtlich schon lange nicht mehr mit der Länge der Ausbildung in der Lehrerbildung beschäftigt. Es sei Ihnen nachgesehen, Sie kommen nicht hier aus Thüringen. De facto ist es so, dass wir noch einen unterschiedlichen Vorbereitungsdienst haben. Auch das stellen wir als Linke aufgrund dessen, dass die Belastung im Vorbereitungsdienst auch bei Grundschullehrerinnen und -lehrern sehr hoch ist, in Abrede. Aber es braucht Zeit, dort die Korrekturarbeit zu führen. Auch da sind wir auf die Vorschläge aus der jetzigen Kommission gespannt und wollen sie auch umsetzen. Unser Bild von Schule, um das noch mal klar zu sagen, ist das, was wir tatsächlich hier als Erfolg wahrnehmen. Und wenn Sie auf den Marktplätzen unterwegs sind oder in Ihren Veranstaltungen, dann fragen Sie mal, wann es hier in Thüringen ein wirklich ausgeglichenes erfolgreiches Schulsystem gab. Das nannte sich polytechnische Regelschule. Da ging es um längeres gemeinsames Lernen, da ging es um gemeinsames Lernen bis zur Klassenstufe 10, wie wir das eben auch jetzt bis zur Klassenstufe 8 in den Gemeinschaftsschulen haben. Und wenn wir mal davon ausgehen, Herr Höcke, welche Aufgaben denn eigentlich vor den Schulen stehen: Die größte Herausforderung, die wir derzeit an den Schulen haben, ist neben Lehrernachwuchs eine, die mich wirklich umtreibt. Das ist, dass wir einen viel zu hohen Anteil derjenigen Schülerinnen und Schüler haben, die leider hier keinen Schulabschluss schaffen. Wenn man dem nachgeht und fragt, welches Schulsystem es denn besser schafft, zu integrieren und auch zum erfolgreichen Schulabschluss zu führen – das habe ich neulich schon mal hier im Landtag gesagt –, da bin ich bei einer Stadt – ja, ist auch mein Wahlkreis –, das ist Jena. Die liegen deutlich unter allen anderen Schulträgern, nämlich mit 3 Prozent Kinder ohne Schulabschluss jedes Jahr. Wissen Sie, was Jena auszeichnet? Erstens eine hohe Inklusionsquote – das ist für Sie überhaupt nicht akzeptabel – und zweitens, dass wir in Jena ausschließlich Gemeinschaftsschulen und Gymnasien haben. Der größte Teil der Schülerinnen und Schüler, der an allgemeinbildenden Schulen lernt, lernt an Gemeinschaftsschulen in Jena mit einer hervorragenden Schulentwicklung. Schauen Sie oder Ihr angeblicher bildungspolitischer Sprecher, der aus Jena kommt, sich das einfach mal an. Der soll mal seine kruden Thesen in Jena vertreten, das traut er sich nämlich gar nicht. Hier hat er schon nichts zu sagen, keine Inhalte einzubringen. Die frühzeitige Trennung durch das gegliederte Schulsystem ist mehr als zu hinterfragen. Wir stehen nach wie vor dazu, dass wir genau das angehen. Und ja, das habe ich vorhin gesagt, da gibt es noch genügend Diskussionspotenzial zwischen FDP und CDU und sicherlich auch Rot-Rot-Grün. Da ist mir nicht bange, gute Weg zu finden. Aber das, was Sie gerade geboten haben, ist Bildungspolitik der 70er-Jahre und das trägt außer Ihnen hier im Haus hoffentlich niemand mit. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Herr Wolf, Sie haben anscheinend gar nichts verstanden von dem, was ich hier vorn vorgetragen habe. Ich habe lediglich auf die Diskussion der 70er-Jahre hingewiesen, in der vieles von dem, was wir heute diskutiert haben, auch schon virulent war. Nicht alles ist in die Praxis übersetzt worden.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie meinen eher die 40erJahre!) Ich habe nicht gesagt, dass ich die 70er-Jahre wiederhaben will. Das ist das Erste.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Das Zweite ist: Ich lehne die Ökonomisierung von Bildung ab. Punkt.
(Beifall AfD)
Der Mensch steht im Mittelpunkt, die Bildung steht im Mittelpunkt. Das ist der Ansatz der AfD. Ich habe nur gesagt, Budgetverantwortung bedeutet auch, betriebswirtschaftliches Wissen vorhalten zu müssen, bedeutet, buchhalterisches Wissen vorhalten zu müssen. Dafür sind Lehrer, auch Schulleiter grundsätzlich nicht ausgebildet. Und da müssen wir uns Gedanken machen, wenn wir autonome Schulen haben wollen, wie wir entsprechende Assistenzsysteme, diese Expertise in die Schulen bekommen. Ich glaube, das ist eine Forderung, mit der wir irgendwie alle umgehen können und über die wir alle diskutieren können. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Herr Präsident, meine Damen und Herren, bildungspolitische Debatten sind immer spannende Debatten. Anträge, egal von welcher Fraktion sie kommen, zu bestimmten ausgewählten Themen, manchmal etwas umfassender, wie Herr Tischner das heute eingebracht hat, führen dann aber dazu, dass wir Grundsatzdebatten führen. Ich bin auch dafür, dass wir Grundsatzdebatten führen. Ich habe bloß ein Problem damit, wenn wir uns immer auf der gleichen Ebene und im Kreis bewegen. Das erlebe ich gerade von der rechten Seite in diesem Saal. Und das führt uns hier nicht weiter.
(Beifall CDU, SPD)
Deswegen bin ich der Überzeugung, dass es dann auch spiralförmig mal zu einer Weiterentwicklung kommen muss, dass wir auch zu konkreten Entscheidungen kommen, die auch hoffentlich von der Mehrheit dieses Parlaments getragen werden. Ich komme dann im Einzelnen darauf zurück. Jetzt sind wir in einer schwierigen Zeit, die wir alle Corona-Zeit nennen. Sie hat im Bildungsbereich in Thüringen dazu geführt, dass Lehrerinnen und Lehrer, Beschäftigte in den Schulämtern, im Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien und in meinem Ministerium zusammengerückt sind. Diese Mannschaft ist zusammengerückt, um gemeinsam die Krise zu bewältigen. Das ist ein einmaliger Wert, den wir erreicht haben. Hier kann ich nur sagen: Danke, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie mitgezogen haben und dass Sie mitgemacht haben.
(Beifall DIE LINKE)
Ich möchte, meine Damen und Herren, auf einen Umstand aufmerksam machen, der mir begegnet, der auch die anderen Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung betrifft, das hat etwas mit dem Tempo zu tun. Wir erleben eine rasante Zeit und wir erleben eine Zeit, in der oftmals schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen und diese Entscheidungen sollen natürlich auch sehr schnell und zügig in die Öffentlichkeit kommen und auch die Menschen erreichen. Wenn wir dann im Kabinett am Dienstagvormittag Entscheidungen treffen, folgt am Mittag um 13.00 Uhr die Regierungsmedienkonferenz. Natürlich ist keine Zeit zwischen der Kabinettssitzung und der Regierungsmedienkonferenz, um anderen im Land – wen es auch immer im Einzelnen betrifft – die Entscheidungen des Kabinetts mitzuteilen, sondern die erste Information erfolgt in der Regel über die Medien. Das ist unsere Zeit und das ist auch dieses hohe Tempo, was wir gerade anlegen. Da bitte ich um Verständnis. Das Zweite ist: Es war in der Vergangenheit schon so und das ist jetzt auch in Corona-Zeiten so, es gibt eine politische Ankündigung und dann gibt es die verwaltungstechnische und die rechtliche Untersetzung eines politischen Willens. Ich will es am Beispiel der Entscheidung des Koalitionsausschusses auf Bundesebene, 500 Millionen Euro für digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, die den Bedarf haben, zur Verfügung zu stellen, kurz darstellen. Der Koalitionsausschuss hat vor einiger Zeit, vor einigen Wochen entschieden, dass es diese 500 Millionen Euro geben soll. Daraufhin haben die Länder, die Mitglieder der Kultusministerkonferenz, mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die Verhandlungen aufgenommen, um die Bund-Länder-Vereinbarung dann tatsächlich ausgestalten zu können. Nach der Ankündigung des Koalitionsausschusses, die eine politische Ankündigung war, kamen die ersten Fragen: Gibt es morgen die Endgeräte? Das geht praktisch gar nicht, weil weder das Geld vom Bundestag noch die rechtliche Grundlage für das Ausreichen des Geldes sowohl zwischen dem Bund und den Ländern als auch in den Ländern bereitgestellt wurden. Ich könnte das im Detail weiter ausführen, das will ich mir aber ersparen, ich will bloß mal erläutern, wie die Prozesse sind. Heute hat die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek mit der Präsidentin der Kultusministerkonferenz Stefanie Hubig in Berlin klargemacht und erläutert, dass die Bund-LänderVereinbarung steht, aber wir haben auch klargemacht, dass der Bundestag bisher die 500 Millionen Euro nicht freigegeben hat. Und wir brauchen auch die zehnprozentige Eigenbeteiligung der Länder, was für Thüringen nicht das Problem ist, aber wir brauchen auch in Thüringen eine Förderrichtlinie, um die Gelder dann vor Ort zu bringen und dann können auch die Geräte angeschafft werden. Das braucht seine Zeit und da bitte ich nur um Verständnis, denn nicht jede politische Willensbekundung – egal von wem jetzt, ob sie aus dem Bildungsbereich oder aus anderen Bereichen kommt – führt automatisch dazu, dass diese morgen oder übermorgen schon im Leben umgesetzt ist. Das braucht seine Zeit, auch in diesen Corona-Zeiten, in denen wir mit hoher Geschwindigkeit arbeiten. Das hat tatsächlich etwas mit Politik zu tun, das hat auch etwas mit der Umsetzung von Politik im Verwaltungshandeln von Ministerien und anderen Behörden zu tun. Das wollte ich gern als Vorbemerkung machen, um also auch bestimmte Dinge kurz zu erläutern. Herr Tischner hat heute hier einen Antrag eingebracht, der sehr umfänglich ist, mit vielen Punkten, die im Bereich der Bildung wichtig sind. Da sind einige dabei, die wir schon in der Vergangenheit diskutiert haben, sie sind wieder aufgelegt worden, das ist gar kein Vorwurf, nur eine Feststellung. Es ist eben in der Bildungspolitik so, dass man bestimmte Dinge ständig wiederholen muss; Phase 5 „Festigung“, das weiß ich auch als Nichtlehrer, gehört dazu und ist wichtig. Ich will auf zwei Punkte eingehen: Das ist der wichtige Punkt der Attraktivität des Lehrerberufs, und da unternehmen wir in Thüringen weiterhin alle Anstrengungen, und der zweite Punkt ist eben die Eigenverantwortung der Schulen. Kollege Torsten Wolf ist schon darauf eingegangen, wie die Prozesse in den letzten dreieinhalb Jahren waren. Ich will kurz daran erinnern: Im ersten Halbjahr 2017 hat die Kommission „Zukunft Schule“, die der Ministerpräsident einberufen hatte, gearbeitet, mit dem Ergebnis des Kommissionsberichts. Viele Dinge, die Herr Tischner jetzt auf den Plan ruft, stehen in diesem Bericht. Man muss ihn, Torsten Wolf, tatsächlich mal wieder zur Hand nehmen. Wir haben dann – ich bin ja im August 2017 gekommen – an der Umsetzung gearbeitet, wir haben auch Entscheidungen auf Basis dieses Kommissionsberichts getroffen. Wir haben dann einen Thüringenplan erarbeitet, den wir weiter umsetzen. Corona hindert uns nicht daran, diesen Plan weiter umzusetzen. Wir haben mit dem Ministerium von Wolfgang Tiefensee zusammen eine Allianz für Lehrerbildung mit den Hochschulen und Universitäten geschmiedet und wir haben das Forum „Dialog Schule 2030“ ins Leben gerufen, darauf sind die Rednerinnen und Redner eingegangen. Es heißt also, ja, die CoronaKrise beschäftigt uns gerade im Bildungsbereich, aber wir sind immer auch am Ball geblieben, damit die Verabredungen der verschiedensten Dokumente, von denen ich jetzt gesprochen habe, auch weiter umgesetzt werden können und auch umgesetzt werden. So war es eben auch bei der Attraktivität des Lehrerberufs und wir haben uns – und das wissen Sie alle auch – 2018 auch dank der Mitwirkung der Finanzministerin Heike Taubert entschieden, dass wir jede frei werdende Stelle wiederbesetzen und nicht nur jede frei werdende Stelle wiederbesetzen, sondern darüber hinaus den Lehrerbedarf, den wir benötigen, um tatsächlich den Bedarf in den Schulen abzudecken, und haben auch zusätzliche Stellen in den Haushalten bekommen. Das haben wir in den Haushaltsdebatten immer debattiert und da haben wir auch die mehrheitliche Unterstützung aus den Koalitionsfraktionen gehabt. Jetzt haben wir eine neue Situation, es gibt eine Minderheitsregierung und ich hoffe, dass wir in den Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2021 seitens der CDU, vielleicht auch nicht nur der CDU, entsprechende Unterstützung für den schulischen Bereich erhalten. Eigenverantwortung der Schulen: Das ist eine Frage, lieber Herr Tischner, die nicht nur mit der Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern zu tun hat. Die Eigenverantwortung der Schule geht weit darüber hinaus. Da sind wir uns sicherlich einig, aber in dem Antrag kommt das so nicht zum Ausdruck. Es ist mehr, als dass ein Schulleiter/eine Schulleiterin jemanden einstellt oder eben nicht einstellt. Gerade in den Zeiten des Lockdowns, als die Schulen in Thüringen geschlossen waren, war von der Landesregierung ein nie da gewesenes Krisenmanagement im Bildungswesen gefordert. Ganz persönlich will ich sagen, als ich 2017 hier anfing, habe ich nicht gedacht, dass ich – na ja, zu einem Bildungspolitiker, das habe ich schon gedacht und das bin ich ja inzwischen auch geworden – erneut Krisenmanager werde, das habe ich nun nicht gedacht. Aber das ist genau das, was uns gerade jetzt ausmacht, und nicht nur mich, sondern alle, über die ich zu Beginn meiner Rede gesprochen habe. Aber es ist auch deutlich geworden, dass nicht nur das Ministerium Krisenmanagement betreibt, sondern auch die Kollegen mit ihren Schulleiterinnen und Schulleitern vor Ort dieses Krisenmanagement realisieren und hier sehr eigenverantwortlich damit umgehen, die Verantwortung wahrnehmen. Die Schule ist der beste Ort der Krisenbewältigung. Das beweisen die Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Auf diese Weise ist es gelungen, dass die allermeisten Schülerinnen und Schüler schon am 17. März wussten, dass sie nicht nur zu Hause lernen sollen, sondern was sie zu Hause lernen sollen, und das haben sie auf den unterschiedlichen Wegen erfahren. Dieser Eigenverantwortung der Schulen ist es zu verdanken, dass diese noch nie da gewesene und nie erprobte Situation in Thüringen nicht dazu geführt hat, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Lernaufgaben nicht bekommen, sondern sie haben sie bekommen. Ich kann Ihnen sagen, nachdem wir am 13. März um 13.15 Uhr im Kabinett entschieden haben, die Schulen zu schließen, und das öffentlich wurde, haben sich Kollegen am Wochenende getroffen und diese Situation vorbereitet. Da brauchten sie keine Aufforderung von mir oder von irgendjemand anderem. Sie haben sich von sich aus zusammengesetzt und gesagt: „Wenn es dann kommt, dann müssen wir uns selbst, aber auch die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Elternhäuser darauf vorbereiten.“ Dieser Eigenverantwortung ist es zu verdanken, dass die Lehrerinnen und Lehrer den Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern und zu den Eltern gehalten haben – auf welchem Weg auch immer, ob digital oder analog. Auf alle Fälle war es wichtig, dass wir in dieser Situation alle Lernende waren und auch das, was wir gelernt haben, dann in Praxis umgesetzt haben. Dieser Eigenverantwortung ist es zu verdanken, dass nun die Schulen beim Wiederbeginn selbst entscheiden können, wen sie beispielsweise als Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf gefördert sehen wollen, weil sie vor Ort wissen, welche Kinder bzw. Jugendlichen das konkret sind und weil sie die Schulschließung nicht ohne Probleme mitgemacht haben. Ich bin froh, dass dieser Thüringer Weg auch in anderen Ländern inzwischen Nachahmung gefunden hat. Ich bin allen – wirklich allen – sehr dankbar und habe große Hochachtung vor Eltern, vor den Schülerinnen und Schülern, aber vor allem auch vor denen, die in der Schule aktiv sind, und denen, die dort arbeiten, dass hier sehr vielfältig und kreativ gearbeitet und vorangegangen wurde. Das ist und bleibt eine große Herausforderung, mehr als das, was üblicherweise in Schule zu leisten ist. Die Debatte über Stundenpflichten und überhaupt Arbeitsstunden eines Lehrers, die er in der Woche zu leisten hat, ist im Moment eigentlich ausgeblendet, denn Lehrerinnen und Lehrer fragen im Moment nicht danach, wie viele Stunden arbeite ich, sondern sie leisten das, was sie tatsächlich leisten müssen, damit die Kinder einen guten Unterricht bekommen. Ich darf hier mal als Beispiel die Schulleiterin der Regelschule Gräfinau-Angstedt, Frau Anja Morneweg, anführen. Sie hat im Lokalteil Ilmenau der Zeitung „Freies Wort“ die Sache auf den Punkt gebracht. Ich darf zitieren: „Wir alle“ – hat sie gesagt – „haben uns die Situation nicht ausgesucht, aber wir übernehmen gemeinsam die Verantwortung dafür, sie mit Erfolg zu absolvieren.“ So weit das Zitat. Sie fasst mit diesem einen Satz alles zusammen, was die Krise ausgemacht hat, und sie fasst zusammen, worauf es in der Krise ankommt:
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Auf Verantwortung, auf Eigenverantwortung. Danke, Anja Morneweg, und danke, liebe Lehrerinnen und Lehrer! Wir werden an der Eigenverantwortung der Schulen, so weit es rechtlich möglich ist und so weit es auch geht, nach der Krise nicht vorbeikommen. Eine Lehre, die ich jetzt schon aus der Corona-Krise ziehen kann, lautet: Unsere Schulen in Thüringen können Eigenverantwortung. Darauf bauen wir. Diese Eigenverantwortung werden wir in Zukunft stärken.
(Beifall DIE LINKE)
Dass wir als Ministerium und die Schulämter die Schulen auch unterstützen müssen, was wir an Regeln vorgeben müssen, dass wir auch unseren Teil der Verantwortung genauso tragen müssen, ist, glaube ich, eine Selbstverständlichkeit. Über rasante Geschwindigkeiten habe ich zu Beginn gesprochen. Nun, sehr geehrter Herr Tischner und sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, etwas zur Gewinnung der Lehrkräfte: Sie wissen, dass wir seit dem vergangenen Jahr viele Aktivitäten hier deutlich verstärkt haben. Ich will jetzt nicht noch mal über die Verbeamtung seit 2017 und all die Dinge reden, die sind ja hinreichend bekannt. Sie wissen, dass wir die Lehrergewinnungskampagne „Erste Reihe Thüringen“ umgesetzt haben, die gut angekommen ist, die auch Wirkung gezeigt hat, das ist uns bestätigt worden. Wir gehen demnächst den nächsten Schritt, den haben wir gerade vorbereitet und Sie werden ab Juni die neu gestalteten Motive an den Großplakatwänden tatsächlich sehen können. Denn es geht ja darum, auch tatsächlich das neue Schuljahr vorzubereiten. Da gibt es verschiedenste Aktivitäten und wir müssen alles unternehmen, da sind wir uns einig, um Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen. Der Wettbewerb tobt nicht erst seit heute, darüber haben wir schon mehrfach gesprochen. Wir brauchen nur in die Personalstatistik schauen, die ernüchternd ist. Ich habe und wir haben das prognostiziert, Herr Höcke, wir müssen bis 2030 in Thüringen mindestens 8.000 Lehrerinnen und Lehrer einstellen – 8.000! Wenn Sie das runterrechnen, dann reicht es eben mal gerade so. Wir werden mit den 900 Einstellungen, die wir auch für dieses Jahr planen, dieses Soll gar nicht erfüllen können, sondern werden darüber hinaus einstellen müssen. Und wir haben ja nicht erst seit der Corona-Krise im Zusammenhang mit Risikogruppen festgestellt, dass 19 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen älter als 60 Jahre sind. Damit haben wir im Thüringer Schuldienst den höchsten Anteil der über 60-Jährigen und im Vergleich mit den Bundesländern ist das die absolute Spitze. Das ist die Herausforderung, vor der wir stehen. Zählt man die über 50-Jährigen hinzu, dann ist es in einigen Schulformen so, dass es bis zu drei Viertel aller Lehrkräfte sind. Das liegt auf der Hand und das ist ganz klar, dass wir aus der Zeit der Spitze des Lehrerüberhangs durch das Tal des Mangels jetzt tatsächlich in ein Optimum hineinsteuern wollen. Ich habe es hier im Landtag mehrfach erklärt: Ich möchte nicht, dass wir noch einmal in eine Situation kommen, in der wir zu viele Lehrer an Bord haben. Ich möchte aber auch aus der Situation herauskommen, dass wir zu wenig Lehrer an Bord haben, sondern wir sollten eine gute Planungssicherheit haben. Darauf steuern auch alle unsere Anstrengungen hin und die Lehrergewinnungskampagne, die Lehrergewinnung ist dabei eine Daueraufgabe – nicht nur, weil der Lehrkörper so alt ist, sondern weil wir gerade junge Leute im Schuldienst brauchen. Es ist richtig, wie Verschiedene gesagt haben, wir müssen bürokratische Hürden abbauen. Wir werden noch in diesem Jahr auch das Online-Verfahren einführen, das war immer eine berechtigte Forderung von vielen, nicht nur hier in diesem Hohen Haus, sondern auch anderswo, dass wir nicht nur eine Marketingkampagne machen, sondern dass wir über eine kurze Verlinkung sehr schnell auch online dann die Bewerbung abgeben können und dann also auch die entsprechenden Einstellungen erfolgen. Was wir nicht aushebeln können, das wissen die Rednerinnen und Redner aber auch, das sind Ranglistenverfahren, das sind Auswahlverfahren, aber nichtsdestotrotz kann man bestimmte Hürden abbauen. Wer auf die Seite der Lehrergewinnungskampagne schaut, der kann erkennen, dass wir schulscharf bestimmt haben, an der Schule, in dem Ort Sowieso suchen wir die Lehrerinnen in der Fächerkombination. Man kann sich konkret darauf bewerben. Wenn dann im Bewerbungsgespräch herauskommt, jemand passt vielleicht besser in die Nachbarschule, weil dort die Bedingungen andere sind, dann hat das etwas mit Flexibilität und Personalmanagement zu tun. Ich glaube, das versteht sich von selbst. Es geht darum – und ich bin froh, dass die Rednerinnen und Redner der Opposition, auch der Regierungsfraktionen es klar gesagt haben –, wir müssen das Image des Lehrerberufs tatsächlich erhöhen, denn Lehrer sein in Thüringen ist mehr als nur ein Job. Das ist erstens Berufung, das ist zweitens Kreativität, drittens Vielfalt und am Ende soll die Arbeit ja auch Spaß machen, Freude an der Arbeit – Frau Born, Sie haben ja auch Freude an der Tätigkeit hier im Landtag und ich hoffe, das geht allen so. Mir macht es zumindest Spaß. Natürlich geht es auch um Gehälter. Die Debatten, die wir schon mehrfach geführt haben, ob es nun die A13 für die Grundschullehrerinnen geben soll oder nicht, die kann man prinzipiell führen – mit Abstandsgeboten. Aber am Ende werden wir über den Wettbewerb der Länder reden und andere Länder die A13 einführen – entweder ziehen wir den Kürzeren oder wir stellen uns diesem Wettbewerb. Das ist jetzt mein klares ökonomisches Argument, aber das andere ist ganz klar, dass auch die Anerkennung der Leistung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer mit der A13 erfolgen soll. Es gibt viele andere Maßnahmen, die wir – und Herr Tischner und Frau Baum sind dabei – in dem „Dialog Schule 2030“ tatsächlich debattieren. Das haben wir parallel zu der Bewältigung der CoronaKrise weiter gemacht. Die Werkstätten, die es da gibt, arbeiten auch und das wird auch weitergehen. Ich weiß, dass damit eine unwahrscheinlich große Belastung für alle verbunden ist, die auf der einen Seite im Dialog sind und auf der anderen Seite auch die Krise bewältigen. Deswegen bin ich Herrn Tischner und auch Ihnen, Frau Baum, und aus den Koalitionsfraktionen für jeden Hinweis, für jede Anregung zur Verbesserung des Bildungssystems natürlich dankbar. Jeder Anstoß muss auch diskutiert werden – selbstverständlich. Den würde ich auch nicht vom Tisch wischen. Deswegen, glaube ich, ist es gut, dass Herr Tischner heute einen solchen Antrag hier vorgelegt hat bzw. die CDU über Herrn Tischner – ja, so viel Zeit muss noch sein – tatsächlich diesen Antrag vorgelegt hat, weil wir mal aus der Corona-Debatte heraus in eine andere Debatte kommen, was denn für eine zukunftsweisende Bildungspolitik in Thüringen wieder notwendig ist. Wenn wir uns dann im Ausschuss darüber im Einzelnen unterhalten, auch zu den einzelnen Punkten, dann kann ich Ihnen dort auch deutlich machen, wo wir stehen und wo wir als Ministerium konkrete Herausforderungen sehen, welche Maßnahmen wir bereits eingeleitet haben, wo es aber auch Unterschiede zwischen uns gibt. Wenn wir uns dort nicht einigen können, dann haben wir eben keine Mehrheit. Dann bleiben diese Unterschiede bestehen, das hilft aber dem Einzelnen in der Schule überhaupt nicht weiter. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und ich hoffe, dass wir zu einem guten gesellschaftlichen Konsens kommen, damit Schule in Thüringen zukunftsfähig wird. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Danke, Herr Minister Holter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Ich habe vorhin in der Rede des Abgeordneten Tischner vernommen, dass er die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Gibt es darüber hinaus weitere Anträge auf Ausschussüberweisungen? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt ab. Vorgeschlagen wurde die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer ist für diese Überweisung? Das sind alle Fraktionen, soweit ich sehe. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe keine. Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung erfolgt. Ich werde gerade darauf hingewiesen, dass jetzt die notwendige Lüftungspause fällig ist. Wir unterbrechen die Sitzung für 15 Minuten. Es geht dann um 16.45 Uhr weiter. Ich bitte die Abgeordneten, die Plätze wieder einzunehmen. Tagesordnungspunkt 19 „Angemessene Auflagen statt generelle Verbote – Veranstaltungen ermöglichen“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Damit komme ich zu Tagesordnungspunkt 20 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/713 Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Bergner, Sie haben das Wort.
Abonnements im Regionalund Nahverkehr erstatten – Kulanzregelungen jetzt ermöglichen
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Thüringer Landesregierung den Menschen im Freistaat empfiehlt, unverzüglich das soziale Leben auf Eis zu legen und Unternehmen, schulische und vorschulische Betreuungseinrichtungen schließt, dann kann sie das nicht tun, ohne dafür die Verantwortung zu übernehmen. Die Bürger wurden aufgerufen – und das war und ist richtig –, Abstand zu wahren und auf soziale Kontakte zu verzichten. Enger Kontakt ist aber im ÖPNV oftmals nur schwer zu vermeiden – einer der Gründe, weswegen viele auf die Nutzung während der Pandemie verzichtet haben. Ein weiterer Punkt ist – und dazu zitieren wir aus der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 8. Mai –: „Das Homeoffice wird sich von einer Notmaßnahme gegen die Pandemie zu einer zukunftsträchtigen Form des Arbeitens weiterentwickeln. Lassen Sie uns gemeinsam [...] an intelligenten Lösungen arbeiten!“ Herr Ramelow fordert damit von Unternehmern und Arbeitnehmern eine spontane Flexibilität, auf die wir mit unserem Antrag mit flexiblen und kulanten Maßnahmen reagieren wollen. Daher fordern wir die Landesregierung auf, das rückwirkende Pausieren oder Sonderkündigungen für Abonnements im Regionalverkehr für die Kunden, die von den Einschränkungen betroffen sind, zu ermöglichen. Zur Finanzierung unseres Vorschlags sollen im Rahmen der Rettungspakete für die Thüringer Kommunen ein entsprechender Betrag für den öffentlichen Nahverkehr eingeplant und den Kommunen somit finanziell ausreichende Mittel zur Schaffung von Kulanzregelungen zur Verfügung gestellt werden. Die Erstattung schon gezahlter Raten ist durch eine Vermutungsregelung grundsätzlich unbürokratisch zu ermöglichen. Der Nachweis der Homeoffice-Tätigkeit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit wie auch die Schließung von Betreuungs- oder Bildungseinrichtungen sind für die Begründung einer Vermutung ausreichend. Meine Damen und Herren, ich freue mich auf eine angeregte und sachliche Diskussion.
(Beifall FDP)
Abonnements im Regionalund Nahverkehr erstatten – Kulanzregelungen jetzt ermöglichen
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mag die Kollegen von der FDP und teile oft ihre Ansichten. Aber ich schwanke, ob es in diesem konkreten Fall nicht zu spät ist oder ob es daran liegt, dass wir alle nicht wissen, was die Koalitionsfraktionen mit dem Geld vorhaben, das in das Sondervermögen aufgenommen wurde.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Der erste
Satz war erst mal gut!) Dort können wir sehen, dass man vorhat, 41 Millionen Euro für ÖPNV und SPNV zur Verfügung zu stellen. Der Titel im Sondervermögen lautet: „Ausgleich von Mindereinnahmen bei kommunalen Gebietskörperschaften beim ÖPNV und SPNV aufgrund des Rückganges von Fahrgastzahlen zur Verhinderung von Insolvenzen“. So weit so gut, allerdings kann sich niemand bis jetzt erklären, was sich dahinter verbirgt. Wüssten wir das, müsste ich nicht mehr schwanken, dann wüssten wir, ob die FDP-Forderungen in den Hilfsgeldern schon eingeschlossen sind oder nicht. Werte Kolleginnen und Kollegen, sollte tatsächlich auch Rot-Rot-Grün überlegt haben, die Verkehrsunternehmen für gekündigte Abonnements oder deren Pausieren zu entschädigen, dann lohnt ein Blick in die Zeitung von Mittwoch. Dort wird der von der FDP gemachte Vorstoß als Scheindebatte bezeichnet. Diese Auffassung teile ich. In der Tat ist es auch so, dass vor allem in den größeren Städten Thüringens das Leistungsangebot für die Menschen nahezu vollständig aufrechterhalten wurde. Zwar wurde nach dem Ferienfahrplan gefahren, aber nirgends wurden Leistungen völlig eingestellt. Die Pendler konnten – wenn auch hier und da etwas mit Einschränkungen – den ÖPNV nutzen. Solidarität ist in dieser Zeit immer das geschlagene Wort und deswegen erwarte ich vielleicht auch hier von den Menschen, dass sie sich auch gegenüber den Verkehrsunternehmen solidarisch zeigen. Deshalb bin ich absolut bei den großen Verbänden der Thüringer Busunternehmen, die von dem FDP-Vorstoß rein gar nichts halten. Deshalb werden wir uns bei dem Antrag enthalten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Abonnements im Regionalund Nahverkehr erstatten – Kulanzregelungen jetzt ermöglichen
Vielen Dank, Herr Präsident. Es steht mir selbstverständlich nicht zu, zu korrigieren, aber Bergner mit „n“, so viel Zeit muss sein – fürs Protokoll.
(Beifall SPD, FDP)
Meine Damen und Herren, durch die Corona-Krise wurden innerhalb kürzester Zeit die Lebensumstände einer Vielzahl von Menschen im Freistaat Thüringen grundlegend und plötzlich massiven Einschränkungen unterworfen. Viele dieser Einschränkungen waren – ich habe das schon gesagt – richtig und wichtig. Allerdings haben die von der Landesregierung getroffenen Beschlüsse dabei auch einschneidende Auswirkungen auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Bevölkerung. Durch das Homeoffice, durch die ausgesetzte Betreuung in den Kindergärten, durch die Schließung von Schulen, Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit konnten viele Menschen ihre erworbenen ÖPNV-Karten-Abonnements gar nicht nutzen, selbst wenn die Verkehrsverbindungen noch bestanden hätten. Auch seitens der Verkehrsbetriebe wurde auf die stark verminderten Fahrgastzahlen reagiert. Vielerorts haben die kommunalen Verkehrsbetriebe wie auch der Regionalverkehr die Taktzeiten teils deutlich reduziert. Eine Senkung des Angebots als Reaktion auf gesunkene Fahrgastzahlen erspart den Unternehmen erstens Aufwendungen, die in der aktuellen Lage nicht rentabel sind, und ermöglicht auch den gebotenen Schutz des Fahrpersonals in den Betrieben. Ebenso unrentabel sind jedoch nun auch die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erworbenen und teils über viele Jahre pünktlich bezahlten Abonnements, die für den täglichen Weg zur Arbeit, zur Schule oder zu den nun geschlossenen Freizeiteinrichtungen notwendig waren. Einige Anbieter – wie die Rheinbahn – haben bereits auf die besondere Situation reagiert und bieten Optionen, wie das Aussetzen oder die Sonderkündigung von Abonnements, an. Eine entsprechende Möglichkeit ist auch für die Thüringer Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, um eine weitere Belastung durch aktuell vermeidbare Ausgaben reduzieren zu können und vor allem, um ein Wegbrechen der Attraktivität des ÖPNV zu vermeiden. Die Landesregierung hat im Rahmen der Vergabe im Schienenpersonennahverkehr die Möglichkeit, die Dienstleister bei wesentlichen Veränderungen der Ausführungsanforderungen anzuhalten, entsprechende Kulanzregelungen anzubieten. Eine solche Entlastung kommt dabei jedem zu, der aufgrund der aktuellen Lage sein Abonnement nicht nutzen kann. Dabei ist keine Unterscheidung zwischen Nah- und Regionalverkehr zu machen. Eine vergleichbare Regelung ist auch im ÖPNV, der mit Bussen betrieben wird, anzustreben. Die Maßnahmen sind rückwirkend zu dem Zeitpunkt zu ermöglichen, ab dem keine Nutzung des Abonnements mehr möglich bzw. notwendig war. Der bürokratische Aufwand, meine Damen und Herren, für den Nachweis ist durch Vermutungsregelungen entsprechend gering zu halten. Dafür ist neben Verhandlungen mit dem Dienstleister für den Regionalverkehr auch eine Ausgleichszahlung für die Kommunen einzuplanen. Diese sind dadurch in die Lage zu versetzen, den kommunalen Nahverkehr für den Fall zu entlasten, dass ebenfalls Kulanzregelungen aufgrund der aktuellen Situation angeboten werden.
(Beifall FDP)
Ein Wort zu Herrn Kollegen Malsch: Die Bedenken der Unternehmer haben wir auch vernommen, aber der Antrag sagt ja, es soll erstattet werden. Ebenso große Auswirkungen hat der Beschluss, dass Schulen und Kindertagesstätten schrittweise unter Beachtung der Hygienevorschriften wieder geöffnet werden. Dieser führt in der Praxis unter anderem dazu, dass die Kommunen gezwungen werden, mehr Schulbusse zur Verfügung zu stellen, um geltende Abstandsregelungen einzuhalten. Diese verursachen, sofern zusätzliche Fahrzeuge und zugehöriges Personal überhaupt verfügbar sind, Mehrausgaben, die durch die Landesregierung bisher nicht gedeckt worden sind. Meine Damen und Herren, um dem verfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzip Folge zu leisten, sind auch nach unserer festen Überzeugung, nach unserer festen Auffassung diese durch Verordnung der Landesregierung entstehenden Mehrausgaben entsprechend zu refinanzieren. Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung dieses Antrags an den Infrastrukturausschuss.
(Beifall FDP)
Abonnements im Regionalund Nahverkehr erstatten – Kulanzregelungen jetzt ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir, bevor ich mich mit dem Antrag beschäftige, noch ein ganz großes Dankeschön an die Beschäftigten im Schienenpersonennahverkehr und im Öffentlichen Personennahverkehr, die unter den schwierigsten Bedingungen dieser Zeit die Beweglichkeit und die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat aufrechterhalten haben.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Das hat auch enormen Einfluss auf die Bewertung dieses Antrags, um es ganz deutlich zu sagen. Herr Bergner, Sie haben, glaube ich, die CoronaKrise als eine der schwersten der letzten zig Jahre bezeichnet. Aber das trifft genauso auch für die ÖPNV- und für die SPNV-Unternehmen zu. Deswegen, so positiv der Ansatz ist, beispielsweise die treuesten der treuen Nutzer des ÖPNV und SPNV zu unterstützen, so haben Sie doch vollständig die Schwierigkeiten der Verkehrsunternehmen in diesem Antrag weggelassen. Mit keiner Silbe sind Sie auf die finanziellen Probleme eingegangen. Sie wissen doch, die Einnahmesituation, Brutto-/Nettoverträge, Bestellerentgelte, kommunale Mittel, staatliche Ausgleichszahlungen und die Fahrgasteinnahmen sind im Wesentlichen in vielen Punkten einfach problematisiert. Die Fahrgasteinnahmeverluste – VDV, BDO, Mofair und die anderen Unternehmen schätzen sie in der Gesamtheit der Bundesrepublik bis zum Ende des Jahres auf 5 Milliarden Euro, Tendenz steigend. Aber auch im Thüringer Bereich sind die Fahrgasteinnahmen zu 70 bis 90 Prozent eingebrochen. Wir alle kennen die Situation: hintere Einstiege, keine Kassenautomaten in den Bussen, Rückgang der Fahrgastzahlen, Schließung von verschiedenen Unternehmen, von verschiedenen Schulen, Kitas bzw. auch das Nichtfahren von Risikopersonengruppen – nehmen wir gerade die Senioren. Deswegen verwundert es mich eigentlich, dass Sie in Ihrer Begründung die Landesregierung dafür verantwortlich machen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wessen
Verordnung ist das?) Also soweit ich weiß, hat die gesamte Bundesrepublik – sämtliche Ministerpräsidenten – in Abstimmung gehandelt und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen. Das ist keine Willkürmaßnahme der Landesregierung,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wessen
Verordnung ist das?) die par ordre du mufti festgelegt hat, dass jetzt sozusagen die Lebensumstände in Thüringen zu verändern sind. Also das wundert mich schon ein bisschen. Gehen wir wieder auf den Antrag zurück: Eine der wichtigsten Aufgaben – und Herr Malsch hat dankenswerterweise die 41 Millionen Euro, die für die Diskussion zum Mantelgesetz zur Corona-Hilfe vorgeschlagen sind, schon erwähnt – ist, die Liquidität und die Fahrbereitschaft der Unternehmen im Freistaat aufrechtzuerhalten. Ich kann Ihnen auch den Vorwurf nicht ersparen, dass Sie etwas ungenügend recherchiert haben. Wenn ich mir Punkt 1 ansehe, so haben eine Reihe von Verkehrsunternehmen durchaus bereits ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Alle, die sich bis Ende März bei einer Vielzahl von Verkehrsunternehmen als Abonnementen gemeldet haben, konnten zum 1. April – also innerhalb von 24 Stunden – sogar noch kündigen oder ihr Abo zurückfahren. Es war freilich nicht bei allen so. Aber auch dort galt, beispielsweise im VMT-Bereich: Wer bis zum 10.04. – also im nächsten Monat – sein Abonnement gekündigt hat, konnte ab 1. Mai praktisch vom Abo Abstand nehmen; genauso konnte, wer 21 Tage zusammenhängend krank war – und Quarantäne ist eine derartige Maßnahme –, ebenfalls das Abo kündigen. Also hier gab es schon auch Anstrengungen der Unternehmen. Um es mal mit einem Vergleich zu sagen: Die Landesregierung hat hier eingeschränkte Wirkungsmöglichkeiten, sie kann nicht einfach in Verträge zwischen Verkehrsunternehmen und Privatpersonen hineinregieren. Es wäre ja genauso, wenn wir sagen würden, okay, wir fordern vom Vermieter eine Mietkulanz für eingemietete Friseurläden, die drei Monate nicht arbeiten konnten. Das ist das Gleiche – Privatrecht, Privatverträge usw. Auch zu Punkt 2: Da fordern Sie zwar Landesgelder, aber lediglich zum Ausbügeln möglicher Kulanzregelungen. Hier ist es aber notwendig – und das wurde schon von dem Kollegen der CDU begründet und ich möchte es auch noch mal unterstreichen –, dass wir den Unternehmen die fehlenden Fahrgasteinnahmen ersetzen und dass wir hier die Möglichkeit haben, dass vor allen Dingen der weitere Bestand des ÖPNV hier geregelt wird und auch die Züge, die zu 90 Prozent leer fahren, aber das Angebot aufrechterhalten, dass wir dort also auch unseren Verpflichtungen nachkommen. Hier ist auch eine Reihe von Möglichkeiten durch die Landesregierung geschaffen worden, ob das nun vorfristige Ausgleichszahlungen sind oder der Verzicht auf pönale und ähnliche Sachen. Und, wie gesagt, den Hinweis, dass das keine Maßnahme Thüringens ist, sondern eine in der gesamten Bundesrepublik abgestimmte, möchte ich an dieser Stelle noch mal wiederholen. Wenn wir darüber reden, welche Möglichkeiten beispielsweise in Punkt 4 offeriert werden, so kann ich Ihnen auch nicht ersparen: Sie müssen dort an der Stelle genauer hinschauen. Es gibt in Thüringen relativ wenig eigenständigen Schülerverkehr. Das ist eine Verkehrsbeziehung, in der auch öffentlicher Verkehr integriert ist.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist der
Punkt!) Nehmen wir mal die größeren Städte, da fahren die Schüler im Nahverkehr mit. Das heißt also, es können keine zusätzlichen Straßenbahnen, Busse etc. eingerichtet werden. Sollte es im Regionalverkehr zum Teil dazu kommen, dann sind auch Hygienemaßnahmen zu beachten, und die sind von den Verkehrsunternehmen in ihren Hygienekonzepten dargelegt worden. Also auch dieser Punkt ist in gewisser Weise so ein bisschen ein Schuss ins Blaue – nach der Devise: Macht mal! –,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Da kennen
Sie den ländlichen Raum nicht!) aber nicht untersetzt. Das Anliegen, dass man treue Abonnenten und Nutzer des Nahverkehrs auch unterstützt, sollte man gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen nach Beendigung der Corona-Krise einfach mal ins Auge fassen, aber nicht in dieser Form. Deswegen möchten wir Ihren Antrag ablehnen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Abonnements im Regionalund Nahverkehr erstatten – Kulanzregelungen jetzt ermöglichen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich fange auch mal mit einer Botschaft der Zuneigung an, so, wie das Herr Malsch gemacht hat: Ich mag Sie auch, jedenfalls viel lieber als die anderen Fraktionen.
(Heiterkeit und Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das
können Sie sich echt sparen, Ihr höhnisches Gelaber!) Aber, meine Damen und Herren, ich muss Ihnen auch sagen: Diesen Antrag kann ich leider auch nicht loben, denn er ist leider ziemlich daneben.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Wie Ihr
Gerede!) Er enthält ziemlich wirkungslose Kulanzlösungen, die er erzwingen möchte – also für die Abonnements im Nahverkehr –, die ich eher von den Grünen und von den Linken erwartet hätte, und er belastet dabei natürlich unglaublich die öffentlichen Haushalte,
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Noch
nicht mal zuhören können Sie!) zunächst mal natürlich die Haushalte der kreisfreien Städte bzw. der Landkreise oder, wenn dann der Ausgleich kommt,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ja eben!
Bitte den ganzen Antrag lesen!) natürlich vom Land. Und ich verstehe natürlich, meine Kollegen und Kolleginnen von der FDP, wenn Sie gemerkt haben, dass Sie auch mal einen sozialen Anstrich brauchen und da so ein bisschen die neoliberale Agenda verlassen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was neoli-
beral ist, wissen Sie gar nicht!) Das kann man machen, das ist auch wichtig in der Corona-Krise, lieber Herr Bergner. Aber wenn man die Interessen der Arbeitnehmer in den Blick nehmen möchte, zum Beispiel beim Kurzarbeitergeld, dann kann man da viel erreichen, aber vor allem auf der Bundesebene – Sie sprechen ja insbesondere die Kurzarbeit an. Dort könnten Sie eine Menge unternehmen, dort könnten Sie Impulse setzen, damit die von Kurzarbeit Betroffenen nicht an wesentlichen Einkommensverlusten leiden und das entsprechend verlängert wird. Da gibt es ja auch entsprechende Initiativen, da können Sie sich positiv einbringen. Ein Sonderkündigungsrecht und die teilweise oder vollständige Rückerstattung des Entgelts für Abonnements im Regional- und Nahverkehr – das ist der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein in den Finanzkassen der Familien. Diesen Ansatz finde ich auch irrational – ich erkläre Ihnen warum. Oder besser gesagt: Sie müssten es eigentlich erklären. Sie müssten erklären, warum …
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich muss
Ihnen nicht erklären, was Sie irrational finden!)
(Heiterkeit SPD)
Hören Sie mal zu! Sie müssten eigentlich erklären, warum die FDP in diesem Antrag diejenigen Arbeitnehmer für weniger schutzwürdig hält, die in den weiten Teilen des ländlichen Raums unseres Freistaats leben und für die die Mobilität des öffentlichen Personennahverkehrs oder des Regionalverkehrs einfach nicht gegeben ist, weil die Taktung zu schlecht ist. Sie wissen, dass das so ist, dass man dann teilweise anderthalb Stunden zur Arbeit fährt und anderthalb Stunden zurückfährt. Und was macht so ein Arbeitnehmer, der dann vielleicht auch noch seine Kinder in den Kindergarten bringen muss und vielleicht noch abends zum Sportverein möchte? Der least sich beispielsweise einen Kleinwagen. Was machen Sie mit dem? Wie erklären Sie diesem Arbeitnehmer, der im ländlichen Raum gar nicht so selten ist, dass Sie dem Großstädter oder demjenigen, der in den verdichteten Gebieten wohnt, das Dauerabonnement erstatten oder ihn von den Kosten entlasten möchten, aber der, der brav seine Leasingrate abstottert, dass der das mal schön selbst allein weiterzahlen soll?
(Beifall AfD)
Also denen zeigt Ihr Antrag den Stinkefinger, und das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel, das können wir auf gar keinen Fall mit unterstützen. Abgesehen davon finden wir es ein bisschen seltsam, dass gerade Sie als Liberale nun zu den Anhängern der Kommandowirtschaft wechseln
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ach du lie-
ber Himmel!) und die Träger des öffentlichen Personennahverkehrs und des Regionalverkehrs zur Kulanz zwingen wollen – sei es auch verbunden mit einer Ausgleichszahlung, die Sie aber leider nicht beziffern. Aber wissen Sie, Herr Bergner, Sie müssen mal überlegen, was Sie da für eine Büchse der Pandora aufmachen. Ich habe sofort daran gedacht, was ist eigentlich, wenn beispielsweise im rot-rot-grünen Lager jetzt jemand auf die Idee kommt und sagt, als Nächstes nehmen wir uns die Vermieter vor, die Zweitwohnungen von Arbeitnehmern am Arbeitsort mietentgeltlich zur Verfügung gestellt haben, und fordern, dass auch da ein Sonderkündigungsrecht besteht. Was ist mit denen? Haben Sie an die mal gedacht? Sie machen da wirklich ein ganz schönes Fass auf, das sollten Sie lieber zumachen. Ich muss sagen, ich bin Frau Lukin sehr dankbar, dass sie im Grunde genommen ein ähnliches Beispiel gebracht und gesagt hat, dass das aus ihrer Sicht eben auch nicht der richtige Weg ist. Ich muss sagen: Alle Hochachtung, Frau Lukin! Also das, was Sie da vorgeschlagen haben, das ist wirklich in keiner Weise liberal; wenn, dann vielleicht so liberal, wie es sich Fidel Castro in Cuba vorgestellt und gewünscht hätte.
(Beifall AfD)
Und, meine Damen und Herren, dann will ich noch etwas dazu sagen, und zwar: Ihr Fraktionsvorsitzender ist – auch wenn er relativ selten da ist – Stadtratsmitglied in Erfurt. Ich denke – ich bin mir sicher, er weiß das auch –, er kennt die Implikationen, die die Corona-Krise für städtische, für kommunale Haushalte hat, wie gravierend die Belastungen sind. Allein für den Fall Erfurt – er hat ja seinen ÖPNV – ist es so, dass wir einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag an notwendigen Investitionen auf Eis legen, damit diese Krise finanziell gestemmt werden kann. Und dann kommen Sie und schlagen vor, trotzdem noch mal den kommunalen Haushalt mit solchen Ausgleichszahlungen zu belasten,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Die Wie-
derholung desselben Denkfehlers macht das nicht besser!) obwohl Sie wissen, Herr Bergner, dass das Sondervermögen, was die Unterstützung der Kommunen anbelangt, viel zu kleine Ansätze hat, was auch entsprechend schon kritisiert worden ist. Da reicht die Decke eh schon nicht, trotzdem wollen Sie noch mehr Leistungen aus diesem schmalen Budget spendieren, und das Ganze auch noch, wenn ich mir Ihren Antrag angucke, ohne irgendeine Aussage dazu, was das Ganze kostet. Allein der billige Hinweis auf das Konnexitätsprinzip ist in Ihrem Antrag enthalten, und das, meine Damen und Herren, ist unseriös.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Also haben
Sie doch erst gelesen, nur nicht verstanden!) Deswegen sage ich Ihnen eines, Herr Bergner, auch wenn Ihnen das nicht gefällt: Sie hätten sich besser die Kritik der Busunternehmen vom Mittwoch genauer durchgelesen und sie zum Anlass genommen, diesen Antrag zurückzuziehen, denn er ist aus unserer Sicht nicht unterstützungswürdig, auch nicht, was eine Überweisung an den Ausschuss anbelangt. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Abonnements im Regionalund Nahverkehr erstatten – Kulanzregelungen jetzt ermöglichen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Herr Möller, allen anderen als AfD-lern fehlende Seriosität vorzuwerfen, ist schon interessant – aber gut.
(Beifall AfD)
Ich finde, der Antrag der FDP, Menschen ihre Abos zu erstatten, die sie aufgrund von Homeoffice nicht nutzen konnten, wirkt erst einmal charmant. Aber man muss leider wirklich sagen, dass dieser Antrag an einigen Stellen schon noch sehr unausgegoren und vor allem nicht praktikabel ist. Er lässt zudem – und es wundert mich bei der FDP dann doch ein bisschen – vor allem die Perspektive der Verkehrsunternehmen einfach vollständig vermissen, denn die Unternehmen haben anders als etwa ein Fitnessstudio die Leistungen eben nicht eingestellt. Das Angebot im Schienenpersonennahverkehr wurde auch während des Lockdowns richtigerweise weitgehend aufrechterhalten. Herr Bergner, Sie haben vorhin davon gesprochen, dass an der einen oder anderen Stelle vielleicht ein paar Aufwendungen gespart worden sind. Diese Wenigerausgaben bei einzelnen Strecken stehen aber in keinem Verhältnis zu den Mindereinnahmen, die durch die fehlenden Ticketverkäufe jetzt in den Kassen der Unternehmen fehlen. Deswegen ist eine pauschale rückwirkende Erstattung oder Pausierung eben nicht angemessen. Stattdessen hilft hier auch aus unserer Sicht vor allem Kulanz. Genau deshalb lassen auch etwa die Unternehmen im Verkehrsverbund Mittelthüringen bereits jetzt weitgehend Kulanz bei der Aussetzung von Abos gelten. Das hat uns ihr Geschäftsführer Herr Heuing auch versichert. Denn das Problem ist doch, dass ein Rechtsanspruch oder gar eine rückwirkende Lösung gar nicht umsetzbar sind – das hat Frau Lukin schon sehr gut ausgeführt. Ein rückwirkendes Pausieren ist nicht praktikabel und es ist eben bei den Dauerkarten auch überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, ob sie denn überhaupt genutzt worden sind oder nicht. Die meisten Kundinnen und Kunden erwarten im Nahverkehr noch ein viel besseres Angebot vom Land und von den Kommunen, besser getaktete und pünktliche Verbindungen zum Beispiel. Hierfür brauchen die Unternehmen eben auch das Geld, um dies überhaupt umsetzen zu können. Genau aus diesem Grund ist eine pauschale Erstattung ohne Bedarfsüberprüfung vermutlich nicht die beste Idee. Wir dürfen dem Ziel einer Mobilitätswende jetzt wegen Corona nicht eine geringere Priorität einräumen. Vielmehr müssen wir weiter daran arbeiten, dass Menschen gute Verbindungen und günstige Tickets nutzen können und diese auch preislich konkurrenzfähig zu den Grenzkosten des Individualverkehrs werden. Denn wer aus welchen Gründen auch immer sowieso ein Auto hat, wird den Nahverkehr immer über die direkt anfallenden Kosten vergleichen. Mittelfristig könnten beispielsweise Nahverkehrstickets vollständig als Werbungskosten von der Steuer absetzbar sein und hier keine kilometerbasierte Pauschalierung stattfinden. Eine gute Lösung haben die Verkehrsunternehmen übrigens in Hamburg gefunden. Hier kann man sein Abo einfach online bis Ende Juni pausieren, der Vertrag wird dann nach hinten verlängert. In Hamburg besteht aber natürlich auch der Vorteil, dass es sich eben um eine Chipkarte handelt, die die Unternehmen auslesen und somit auch sperren können. Das zeigt tatsächlich mal wieder, dass eine zügigere Digitalisierung auch in diesem Sektor sehr viel helfen würde. Leider geht der FDP-Antrag aber auf diese verschiedenen Punkte und Möglichkeiten in keiner Weise ein. Er ist vor allem mit heißer Nadel gestrickt und nicht wirklich zu Ende gedacht. Wir werden diesen Antrag deshalb ablehnen. Wir diskutieren aber sehr gern darüber, wie wir in Zukunft tatsächlich flexiblere Ticketmodelle ermöglichen können, wenn dann mehr Menschen aufs Homeoffice umsteigen und vielleicht tatsächlich nicht mehr jeden Tag diesen Weg zur Arbeit auf sich nehmen müssen. Tatsächlich ist auch dies aus ökologischer Perspektive zu begrüßen, dass Menschen Wege einsparen können. Dazu brauchen wir eben für die Zukunft gute Regelungen, die das vielleicht ermöglichen. Solche Ideen sind in dem Antrag leider nicht enthalten gewesen. Vielen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abonnements im Regionalund Nahverkehr erstatten – Kulanzregelungen jetzt ermöglichen
Vielen Dank, Herr Präsident. Aufgrund der Redezeit in Stichpunkten: Frau Dr. Lukin, die Sorgen des Nahverkehrs kenne ich sehr gut. Ich bin Aufsichtsratsmitglied in drei kreiseigenen Nahverkehrsunternehmen. Deswegen achten wir auf das Konnexitätsprinzip und sagen, aufgrund einer Verordnung des Landes soll das auch den Kommunen, den kommunalen oder überhaupt den Verkehrsbetrieben erstattet werden. Uns geht es dabei vor allem um die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs, damit die Leute auch in Zukunft weiter Abos kaufen. Meine Damen und Herren, ich will noch auf die Linken hinweisen: Sie haben im Wahlkampf immer gesagt, Kollege Schubert, wir brauchen einen kostenlosen ÖPNV. Wir wären schon zufrieden, wenn die Leute die Kosten, die sie nicht bezahlen konnten, erstattet bekämen. Auch noch zu Frau Dr. Lukin: Im ländlichen Raum haben wir auch ganz andere Fahrzeiten. Das dürfen Sie an der Stelle nicht vergessen. Ein Wort zu Herrn Möller: Es gibt Umarmungen, auf die man gern verzichtet.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur sagen: Sie haben den Antrag offensichtlich nicht richtig gelesen. Da meine Redezeit jetzt zu Ende ist und ich auch hier die nächste Schicht abzulösen habe, werbe ich noch einmal für die Zustimmung zur Überweisung an den Ausschuss. Danke schön.
(Beifall FDP)
Abonnements im Regionalund Nahverkehr erstatten – Kulanzregelungen jetzt ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Bereits gestern und heute haben Sie intensiv an unterschiedlichen Gesetzen bzw. Anträgen diskutiert, welche Auswirkung die Corona-Pandemie auf ganz unterschiedliche Bereiche haben wird. Unbestritten ist, glaube ich, dass COVID-19 auch massive Auswirkungen auf den Personennahverkehr hat und haben wird. Neben der Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregelungen waren und sind auch immer noch die stark rückläufigen Fahrgastzahlen das einschneidendste Problem der Branche. Hierzu gehört natürlich auch, dass derzeit viele Nahverkehrskunden aufgrund von Heimarbeit oder aufgrund anderer Umstände ihre Abonnements nicht im geplanten Umfang in Anspruch nehmen. Ich bin – gelinde gesagt – auch ein bisschen überrascht, dass der Antrag gerade von der FDP kommt. Das ist erstaunlich. Aber gut, nehmen wir das erst mal zu Kenntnis und setzen uns mit den Argumenten auseinander. Die Verbände der Thüringer Busunternehmen verweisen zu Recht darauf, dass im Zuge der CoronaKrise zwar auf einen ausgedünnten Takt umgestellt worden ist, aber mitnichten die Leistungen der Verkehrsunternehmen eingestellt wurden. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal daran erinnern, es war Ziel und Verabredung ganz klar seitens der Landesregierung, aber auch zwischen den Verkehrsministern im ganzen Bund, zu sagen, dass, solange wie es geht, zu Zeiten des Lockdowns der Verkehr so breit, so weit und so intensiv gefahren wird, sowohl im Nahverkehrsbereich als auch im Fernverkehrsbereich, und eben nicht zurückgefahren wird, damit systemrelevante Strukturen am Netz bleiben können,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) damit natürlich auch die Menschen, die zu ihren Jobs müssen, die Menschen, die auf Mobilität angewiesen sind, nicht eingeschränkt werden. Hier kam ja schon der Dank von verschiedenen Stellen an diejenigen, die die Leistungen in Zeiten des Lockdowns und auch jetzt erbracht haben. Diesem Dank möchte ich mich an dieser Stelle auch anschließen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Mittlerweile wurde die Taktung vielerorts wieder in Richtung Normalbetrieb angehoben. Ich bin froh darüber, dass die Verkehrsunternehmen auch sehr schnell versuchen, sehr flexibel darauf zu reagieren, hier entsprechend aus dem Lockdown wieder in so ein Hochfahren zu kommen. Die Forderungen, die Sie jetzt in Ihrem Antrag stellen, gehen gegenüber der Landesregierung an manchen Stellen ein Stück weit fehl. Wenn man sich das genauer anschaut: Die Ziffer 1 ist durch Landesrecht nicht umsetzbar. Der einzige Weg, der landesrechtlich zu realisieren sei – das haben Sie auch in Ihrer Begründung ausgeführt –, ist das Einwirken der Landesregierung im Zuge der Vergabe von bestimmten Leistungen gerade im Schienenpersonennahverkehr. Da dürfte Ihnen aber auch bekannt sein, dass es sich hier um europaweite Ausschreibungsverfahren über längerfristige Zeiträume handelt. Wenn man sich das jetzt noch mal im Verhältnis anschaut und ein kurzfristiges, zeitnahes Reagieren aufgrund eines Ereignisses wie der Corona-Pandemie möchte, dann ist dieses Instrument schlicht und ergreifend das falsche dafür.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Es gibt
auch Nachträge zu Verträgen!) Ja. Und darüber hinaus haben wir Verträge, die niemals zeitgleich ausgeschrieben werden, sondern wir haben immer die Leistungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgeschrieben werden. Nichtsdestotrotz bleibt das kein kurzfristiges, kein zeitnahes Instrument, sondern wäre dann tatsächlich eher etwas Langfristiges. Also dafür, worauf Sie abstellen, jetzt schnell Abhilfe zu schaffen, bleibt es das falsche Instrument bzw. die falsche Herangehensweise. Darüber hinaus kam auch schon der Hinweis von verschiedenen Abgeordneten, Sie würden damit in Privatrecht eingreifen. Ich denke, Vertragsfreiheit hat in der deutschen Rechtsordnung dann doch einen ganz besonderen Rang.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Der Eingriff
war die Verordnung!) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen – darauf wurde in der Debatte auch schon eingegangen – sehen natürlich Regelungen für Abonnements vor. Kulanzregelungen sind in Verkehrsunternehmen möglich, aber das Entgegenkommen der Verkehrsunternehmen bleibt eine Kannbestimmung bzw. eine Kulanzmöglichkeit. Gerade in der aktuellen Situation, wo sich viele Verkehrsunternehmen in einer finanziell prekären Lage befinden, denke ich, ist es wichtig, dass wir hier ein tatsächlich ausgewogenes Verhältnis finden. Das Problem besteht für den ÖPNV vor allen Dingen darin, dass die aktuelle Situation oder der Rückgang der Fahrgastzahlen, wie wir ihn jetzt während des Lockdowns hatten, nicht damit abrupt endet, sondern dass wir davon ausgehen müssen, dass die Fahrgastzahlen bis auf Weiteres auch weiterhin geringer bleiben als vergleichsweise zu dem Zustand vor der Krise. Da kommen natürlich auch Mehraufwendungen der Unternehmen für die Hygienemaßnahmen, wie die Schutzwände, die eingebaut wurden, oder was Desinfektionsmittel betrifft, zum Tragen. Das stellt den gesamten ÖPNV-Sektor natürlich vor ganz neue, extreme Herausforderungen. Auch die gesamtwirtschaftliche Auswirkung – da haben wir heute die ersten Zahlen zur Steuerschätzung vernommen. Ich denke, da ist vor allem die Diskussion, die wir jetzt in Bezug auf das Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Epidemie haben, ein guter Schritt, um den Auswirkungen der Pandemie zu begegnen und damit die Abmilderung der Auswirkungen auf den ÖPNV mit auf den Weg zu bringen. Ich möchte aber noch mal daran erinnern, was das Infrastrukturministerium für Schritte schon gegangen ist. Im ersten Schritt hatten wir im März im Rahmen der gesetzlichen finanziellen Möglichkeiten Soforthilfen auch an die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen ausgezahlt. Das betrifft vor allen Dingen auch die finanziellen Hilfen an die kommunalen Aufgabenträger. Wir haben kurzfristig über 2,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, dann aber noch mal knapp 15 Millionen Euro vorzeitig ausgezahlt.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben bezüglich der Ausgleichszahlung gemäß § 45a Personenbeförderungsgesetz auf formlosen Antrag hin tatsächlich vorzeitig die Abschläge gewährt. Mir ist bewusst, dass wir natürlich damit nicht vollständig die bisher im ÖPNV entstandenen Verluste ausgleichen können. Das ist meines Erachtens auch im Zusammenhang mit den dem TMIL zur Verfügung stehenden Mitteln nicht möglich, aber ich bin wirklich zuversichtlich, dass gerade – ich hatte es gerade gesagt – im Zuge der Verhandlungen über das Sondervermögen hier entsprechend ein Beitrag geleistet werden kann, um da die Not abzumildern. Ich möchte auch an dieser Stelle erinnern, dass wir natürlich einen intensiven Austausch mit der Bundesebene haben und damit auch gemeinsam mit den anderen Ländern darauf hinwirken, dass auch der Bund einen entsprechenden Beitrag zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Krise auf den ÖPNV zu leisten hat. Auf dieser Grundlage denke ich, dass es uns Schritt für Schritt gelingen wird, dass wir eine finanzielle Stabilisierung der ÖPNV-Unternehmen haben werden und dass uns dieser Schritt gelingt. Und – mit Verlaub – die von der FDP vorgeschlagenen Instrumente sind meines Erachtens dafür nicht geeignet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Abonnements im Regionalund Nahverkehr erstatten – Kulanzregelungen jetzt ermöglichen
Danke, Frau Staatssekretärin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Von der Fraktion der FDP, von Herrn Bergner, wurde die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Gibt es weitere Anträge auf Überweisung an Ausschüsse? Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur Abstimmung. Wer ist dafür, dass dieser Antrag der Fraktion der FDP an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen wird? Den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP. Wie bitte?
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Zwei!)
Das waren nicht alle? Darf ich bitte noch mal um das Handzeichen bitten? 3 Stimmen habe ich gezählt. Danke für den Hinweis. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD, die Fraktion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Es enthalten sich die Fraktion der CDU und eine Abgeordnete aus der Fraktion der FDP. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss abgelehnt. Dann komme ich zur Abstimmung in der Sache. Wer für den Antrag der FDP stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe jetzt 3 Stimmen. Wer ist dagegen? Das sind die AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer enthält sich? Das sind die Fraktion der CDU und 1 Stimme aus der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich höre gerade, wir sind wieder so weit fortgeschritten, dass die Lüftungspause nötig ist. Deswegen wird die Sitzung für 15 Minuten unterbrochen.
(Unruhe CDU)(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Da können wir
gleich Schluss machen!) Die Sitzung wird um 17.45 Uhr fortgesetzt.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wir haben
doch erst gelüftet!)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Die PGFs zusammenrufen und dann entscheiden, das ist das normale Verfahren!)
Abonnements im Regionalund Nahverkehr erstatten – Kulanzregelungen jetzt ermöglichen
Meine Damen und Herren, da ich um 17.30 Uhr die letzte Runde zu übernehmen habe, kommt mir die Aufgabe zu, Ihnen die frohe Botschaft der Parlamentarischen Geschäftsführer zu übermitteln: Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, da jetzt eine Pause notwendig ist, nach dieser Pause keinen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen.
(Beifall im Hause)
Damit beende ich dieses Plenum, wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg. Kommen Sie gut nach Hause und wohlbehalten beim nächsten Mal wieder her.