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Robert-Martin Montag

FDP 15.05.2020 Sitzungen 7/14

Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Möglichkeit, hier Stellung zu nehmen und in der Aussprache zu unserem Antrag zu sprechen. Bürokratieabbau, gerade in der Medizin, bei den Gesundheitsberufen und im Gesundheitssystem, ist immer etwas, was Emotionen weckt. Wir als Freie Demokraten – Sie kennen das alle, wenn wir uns auf Podien treffen – merken einfach, dass die Ärztinnen und Ärzte, die Heilberufler danach gieren, dass man etwas von den Vorschriften, die sie im Tagtäglichen belasten, herunternimmt und herunterfährt. (Beifall FDP) Podiumsdiskussionen auf der einen Seite, Absichtserklärungen auf der anderen Seite – das ist aber am Ende zu wenig. Es zählt am Ende nicht das Wort, sondern die Tat. Auch wenn Ihnen heute mit unserer Idee ein ganz konkreter Punkt vorliegt, der nicht neu ist, das wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern diesen Antrag haben wir in ähnlicher Form schon einmal in der fünften Legislatur aufs Tableau gebracht, so ist er aber nicht weniger verkehrt, denn in der Zwischenzeit, als wir außerparlamentarisch waren, ist er leider nicht weiter verfolgt und auch nicht umgesetzt worden. Worum geht es uns? Es geht uns um eine relativ einfache Sache. Apotheker, Heilberufler, Ärzte sind nämlich verpflichtet, ihre Daten regelmäßig dem Gesundheitsamt vor Ort zu melden. Tun sie das nicht, versäumen sie es, droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Diese strafbewehrte Maßnahme, diese strafbewehrte Meldepflicht ist mit einem extrem hohen Kontrollaufwand seitens der Gesundheitsämter verbunden und die sagen uns auch hinter vorgehaltener Hand, dass die Kontrolle, ob die Daten tatsächlich stimmen, niemand durchführt. Das sehen Sie auch daran, wie viele tatsächlich in den letzten Jahren oder anderthalb Jahrzehnten überhaupt strafbewehrt waren: nämlich niemand. Es gibt einen viel einfacheren Weg, als diese lästige Pflicht den Heilberuflern, den Ärztinnen und Ärzten in diesem Land aufzubürden oder aber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesundheitsämter. Denn die Daten, wer wo praktiziert, wer wo seien Sitz hat, wer wie in einem Notfall – und darum geht es, liebe Kolleginnen und Kollegen – erreichbar ist, um zu unterstützen, um zu helfen, diese Daten liegen vor und das sogar bei Körperschaften öffentlichen Rechts. Das sind zum einen die Kammern und das sind zum anderen auch die Kassenzahnärztliche oder die Kassenärztliche Vereinigung. Denn wer abrechnet, der hofft natürlich auch, dass das Geld an die richtige Adresse kommt – wenn ich das so sagen darf. Auch eine datenschutzrechtliche Problematik aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung, die hier und da schon angesprochen worden ist, sehen wir nicht, wenn wir zukünftig den Körperschaften die Pflicht einräumen, den Gesundheitsämtern einmal im Jahr aktuelle Daten zur Verfügung zu stellen. Denn bei Approbation, bei Einstieg in den Beruf müssen Daten hinterlegt werden, da hängt auch eine Datenschutzerklärung dran. Die müsste, nämlich das Formular selbst, ergänzt werden um den Zusatz, dass die Körperschaften die Daten an die Gesundheitsämter melden können. Das ist im Grunde keine große Sache, aber mit einer großen Wirkung, nämlich der Beendigung einer lästigen Pflicht, die zudem auch noch strafbewehrt ist. Ich hoffe auf eine sachliche Debatte, nicht nur hier, sondern auch im Ausschuss und freue mich ausdrücklich darauf. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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