Christoph Zippel
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der aktuellen Situation gerät es fast aus dem Blick, es wurde jetzt aber in den Redebeiträgen deutlich: Krebserkrankung ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. In den letzten Jahren hat sich aber auch viel bewegt auf dem Feld der Krebsbehandlung, insbesondere Diagnostik und Therapien wurden verbessert. Die Folge: Rund 60 Prozent der neu aufgetretenen Tumore können geheilt werden, eine sehr positive Entwicklung. Ich denke, wir sind uns einig darin, dass es jetzt gilt, diesen Weg weiterzugehen, also Innovationen in der Krebsforschung zu fördern, Betroffene zu unterstützen, Geheilte auf ihrem Weg zurück in den Alltag zu begleiten und vor allem – auch das wurde schon mehrfach betont –, Prävention zu stärken. Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion folgt weitestgehend den Fragestellungen unseres Selbstbefassungsantrags im Sozialausschuss aus dem Februar dieses Jahres. Ich meine, wir arbeiten gern auch als Grundlage für die FDP-Fraktion – vielen Dank für das Aufgreifen unserer Thematiken, die wir schon haben –, aber ich denke, in einer guten Zusammenarbeit im Landtag können wir das ganz neidlos auch gönnen. Darüber hinausgehende Forderungen der FDP, zum Beispiel die Beratung der Thüringer Krebsgesellschaft mit Mitteln aus dem Landeshaushalt zu unterstützen, sind sicherlich gute Ansätze genauso wie das Landespräventionsprogramm und Informationskampagnen zur Krebsprävention. Auch telemedizinische Netze zur Krebsbetreuung sind ein Thema, mit dem wir uns schon mehrfach auseinandergesetzt haben. Alles sinnvolle Punkte, über die es sich aber im Rahmen dieses Antrags tiefergehend zu reden lohnt. Zum Änderungsantrag der AfD nur so viel: Die Aufnahme der onkologischen Trainings- und Bewegungstherapie in den Heilmittelkatalog ist eine richtige und wichtige Forderung. Allerdings hat sich hier ein inhaltlicher Fehler eingeschlichen: Über die Aufnahme in den Heilmittelkatalog entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, also eine Bundesratsinitiative bringt hier gar nichts. Das kann man wissen, muss es aber offensichtlich auch nicht. Nichtsdestotrotz werden wir diesen Antrag auch mit an den Ausschuss überweisen, da die inhaltliche Stoßrichtung zumindest nachvollziehbar und gut ist, aber hier muss noch ordentlich nachgefeilt werden. Die CDU-Fraktion wird beides, wie gesagt, mit an den Sozialausschuss überweisen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
