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Thomas Hartung

SPD 15.05.2020 Sitzungen 7/14

MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das war dann wohl die Ankündigung eines Selbstbefassungsantrags, denn diesen Antrag, den wir heute vorliegen haben, werden wir ja beschließen und nicht an den Ausschuss überweisen. Aber die AfD kann ja … (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weise sie doch nicht noch darauf hin, sonst machen sie das noch!) Madeleine, wir müssen ihn ja nicht unterstützen. Also zum Ernst: Die Novellierung des MDR-Staatsvertrags ist lange überfällig. Das sogenannte ZDFUrteil, das uns eine grundsätzlich größere Staatsferne und eine Verbreiterung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorschreibt, ist jetzt schon sechs Jahre alt. Das heißt, es ist lange Zeit zu handeln. Für uns Sozialdemokraten heißt mehr Staatsferne und mehr Pluralität unter anderem auch eine verbesserte Stellung der Arbeitnehmervertretung. Bislang waren Arbeitgeberverbände und Wirtschaft doppelt so stark vertreten wie die Arbeitnehmerverbände. Das soll jetzt – wie man hört – sowohl vonseiten Thüringens als auch der anderen Partnerländer verändert werden und das ist auch gut so. Weiterer Novellierungsbedarf ergibt sich einfach daraus, dass dieser Staatsvertrag mittlerweile fast 30 Jahre alt ist und bestimmte Entwicklungen einfach nicht abbilden kann. Das geht mit der Entwicklung der Digitalisierung los und endet noch lange nicht bei der Trimedialität – beides hat der MDR als wichtigen Punkt der weiteren Entwicklung definiert – und natürlich findet sich das noch nicht im Staatsvertrag wieder. Deshalb müssen wir diesen anpassen und müssen die Grundlage schaffen, dass der MDR dieses selbst gesteckte Ziel erfüllen kann. So weit die technischen Dinge. Aber es gibt eben – und das haben alle Redner vor mir angesprochen – auch die Unwuchten in der Verteilung der Standorte. Man kann das grob sagen: 70 Prozent gehen nach Sachsen, 20 Prozent nach Sachsen-Anhalt, 10 Prozent nach Thüringen. Und wenn man sich diese Verteilung ansieht, dann weiß man auch, wo die Bremser sitzen und warum es bislang mit einer Novellierung nicht vorwärtsgeht. Natürlich ist Sachsen nicht unbedingt begeistert, etwas abgeben zu müssen und Sachsen-Anhalt unterstützt uns nur halbherzig, weil natürlich die Befürchtung da ist, dass auch sie etwas verlieren. Dennoch kann es nicht sein, dass das Land, das etwa 24 Prozent des Beitragsaufkommens erbringt, mit 10 Prozent der entsprechenden Arbeitsstellen und der entsprechenden Ressourcen bedacht wird. Hier muss dringend eine Veränderung vorgenommen werden. Und es ist auch festzustellen, dass die Bremser in diesem Prozess irgendwie alle ein CDU-Parteibuch tragen. Deswegen ist es ein bisschen schwierig, hier mit heller Begeisterung diesem Antrag zuzustimmen, wenn wir wissen, dass man möglicherweise jenseits des Parlamentsbeschlusses einfach mal zum Telefon greifen und den Parteifreunden ins Gewissen reden könnte. An dieser Stelle kann ich dann die Rede beenden und den Rundumschlag gegen die CDU fallen lassen, da ja der letzte Punkt – nämlich die Frage der Terminsetzung bis Ende August – fallen gelassen worden ist. Das – denke ich – wäre nicht möglich gewesen, da hätten wir auch nicht sofort zustimmen können, das hätten wir an den Ausschuss überweisen müssen. Da dieser Punkt fallen gelassen worden ist, können wir diesem Antrag direkt zustimmen. Ich bitte also um weitgehende Zustimmung, damit ein Signal an die beiden Partnerländer Sachsen und Sachsen-Anhalt geht, dass wir hier eine Novellierung wollen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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