Christoph Zippel
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der öffentliche Gesundheitsdienst ist ein wichtiger Pfeiler unseres Gesundheitssystems, wir haben das gerade gehört. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Nicht nur in der aktuellen Krise, sondern gerade in der aktuellen Krise sollten wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitssystems im öffentlichen Dienst auch entsprechend würdigen. Deswegen gilt an der Stelle ausdrücklich der Dank für die geleistete Arbeit in den letzten Wochen. Es war mir wichtig, das voranzustellen. Wie die Abgeordnete Frau Dr. Klisch gerade gesagt hat: Das Aufgabenspektrum ist breit. Ich denke, die zusätzlichen Lasten, die wir aktuell haben, sind nicht weniger geworden. Jetzt zum eigentlichen Antrag. Der Vorschlag der FDP bedeutet, Meldepflicht für Mitglieder der Heilberufe künftig auf die Kammern zu übertragen. Eine Meldung ist nötig bei Beginn und Beendigung der selbstständigen Berufsausübung. Es ist natürlich in erster Linie eine Erleichterung für die Ärzte, Apotheker und die anderen Heilberufler, aber auch für die Gesundheitsämter. Die Kontrolle der Anzeigepflicht und Erinnerung bedeutet Aufwand für Gesundheitsämter. Dieser Aufwand ließe sich reduzieren, wenn die Meldung zentral durch die Heilberufekammern erfolgt. Dort liegen die Daten ja ohnehin vor. Eine weitere Forderung des Antrags ist es, die Heilberufler, die nicht kurativ tätig sind, von der Meldepflicht auszunehmen. Also zum Beispiel Apotheker, die in Pharmaunternehmen arbeiten oder angestellte Ärzte. Hier würde ich ein Fragezeichen setzen wollen, zum Beispiel im Katastrophenschutz. Hier könnte es für die Gesundheitsämter durchaus wichtig sein, einen aktuellen Überblick über angestellte Ärzte zu haben. In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass die Daten ja auch in Telefonbüchern stehen. So weit würde ich mich jetzt nicht aus dem Fenster lehnen, wenn man bedenkt, wer sich heutzutage noch ins Telefonbuch eintragen lässt. Das sind so ein paar Unsauberkeiten, darüber werden wir sicherlich dann im Ausschuss sprechen müssen. Und hier müsste man die Gesundheitsämter natürlich auch befragen, welche Daten sie zu welchem Zweck überhaupt benötigen. Vielleicht würde sich bei der Thematik auch eine Anhörung im Sozialausschuss anbieten. Auch das ist ein Punkt, über den man sich sicherlich mal Gedanken machen müsste. Aber auch Fragen des Datenschutzes bei der Übermittlung von Informationen Dritter durch die Heilberufekammern an die Gesundheitsämter gilt es zu klären. Schließlich würde mich auch interessieren: Was sagen die Kammern und Berufsverbände eigentlich dazu? Denn das bedeutet schließlich auch einen Mehraufwand für diese. Mein Fazit: Die Idee ist im Prinzip gut, an den Details muss noch ordentlich gefeilt werden. Deswegen werden wir die Überweisung an den Sozialausschuss mittragen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
