Henry Worm
Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Wir kommen nun zur Ernennung und Vereidigung. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes ist vorgesehen, dass die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag den Eid leisten. Ich bitte dazu das stellvertretende Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt, Herrn Jörg Geibert, nach vorn und die Anwesenden bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.
